Kindertageseinrichtungsgebühren - Gebühren für städtische Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Tagesheime, Häuser für Kinder - muenchen.de

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Kindertageseinrichtungsgebühren - Gebühren für städtische Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Tagesheime, Häuser für Kinder - muenchen.de
Referat für
                                          Bildung und Sport

Kindertageseinrichtungsgebühren
Gebühren für städtische Kinderkrippen, Kindergärten,
Horte, Tagesheime, Häuser für Kinder
Kindertageseinrichtungsgebühren - Gebühren für städtische Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Tagesheime, Häuser für Kinder - muenchen.de
Liebe Eltern,

die Landeshauptstadt München bietet mit Kinderkrippen, Kindergärten, Tages­
heimen, Horten und Häusern für Kinder eine große Anzahl von Betreuungs­
möglichkeiten. Zum 1. September 2019 wurden die Besuchsgebühren hierfür
stark gesenkt – und im Bereich Kindergarten für nahezu alle Fallkonstellationen
sogar komplett abgeschafft. Viele Eltern wenden sich für Fragen zum Gebühren­
system an die Zentrale Gebührenstelle im Geschäftsbereich KITA des Referats
für Bildung und Sport. In dieser Broschüre finden Sie Antworten auf häufig
gestellte Fragen.
Die Mitarbeiter*innen der KITA-Gebührenstelle im Referat für Bildung und Sport,
Landsberger Straße 30, beraten Sie nach Terminvereinbarung innerhalb folgender
Zeitfenster auch gerne persönlich:
montags von 8.30 bis 12 Uhr,
dienstags von 13.30 bis 17 Uhr und
donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr.
Telefonische Auskünfte zu den Gebühren erhalten Sie unter
der Nummer 089 233-96770
montags und donnerstags von 13 bis 15 Uhr und
dienstags und freitags von 9 bis 12 Uhr.
Informationen zu Kinderbetreuungsangeboten und zur Gebührenstruktur finden
Sie unter muenchen.de/kita.
Haben Sie allgemeine Fragen zu Plätzen in Einrichtungen, können Sie sich an
das „Servicetelefon Kinderbetreuung“ wenden: Telefon 089 233-96775.
Bei der Suche nach einem Kita-Platz für Ihr Kind berät Sie die Elternberatungs­
stelle im Referat für Bildung und Sport: Telefon 089 233-96771.

Mit herzlichen Grüßen
Florian Kraus
Stadtschulrat
Inhalt

1.	Was sind Kindertageseinrichtungs­­gebühren?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  6                            9.	Was ist bei einer längeren Abwesenheit des Kindes zu beachten?  .  .  .  .  .  .  .  .  . 24

2.	Wie hoch ist die Kita-Gebühr?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  6                 10.	Ersatzlose Schließung einer Einrichtung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  24

    2.1 Besuchsgebühr               .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   6   11.	Wie wird den Eltern die Höhe der Gebühren mitgeteilt?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  25

    2.2 Verpflegungsgeld  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  7               12.	Wann erhalte ich meinen Gebührenbescheid?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  25

3.	Können die Gebühren ermäßigt werden?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  7                                 Welche finanziellen Auswirkungen hat der Gebührenbescheid?  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                          13.	                                                                                                                           25

    3.1 Nach Ihrem jährlichen Einkommen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  7                           14.	Wie sind die Gebühren zu bezahlen?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  26

    3.2 Bei Beantragung einer „Geschwisterermäßigung“  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                       7   15.	Was ist bei Änderungen im laufenden Einrichtungsjahr zu beachten?  .  .  .  .  .  .  .  26

    3.3 Bei Vorliegen einer sozialpädagogischen Notlage   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  8                                      Was kann ich tun, wenn ich mit der Höhe der fest­­gesetzten
                                                                                                                                          16.	
                                                                                                                                              Gebühren nicht einverstanden bin?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 27
    3.4	Bei besonderen Belastungen aufgrund der wirtschaftlichen Jugendhilfe   .  .  .  8
                                                                                                                                          17.	Wer ist zuständig für Abbuchungen?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  28
    3.5 Bei einem aktuellen Sozialleistungsbezug   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .15
                                                                                                                                          18.	Was passiert, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  28
    3.6 Bei Pflege- und Heimkindern  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .15
                                                                                                                                          19.	Wie kann ich mich informieren?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 29
    3.7 Für Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .15
                                                                                                                                          20.	Wer hilft mir bei der Suche nach einem Kita-Platz für mein Kind?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  29
    3.8	Bei Leistungen zur Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform
         für Mütter, Väter und Kinder und Bewohnerinnen von Frauenhäusern . . . . 16                                                      21.	Zuständigkeiten und Adressen   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  29

    3.9 Grundsätzliches zur Gebührenermäßigung                                 .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16    22.	Münchens Sozialbürgerhäuser   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  33

                                                                                                                                          23.	Glossar (Definitionen)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  35
4.	Wie wird der Antrag auf Ermäßigung gestellt?   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .16
                                                                                                                                          24. Gebührenübersichten (Anlagen)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38
5.	Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .18
                                                                                                                                          Impressum  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 42
6.	Welche Fristen sind bei der Antragstellung zu beachten?                                   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22

7.	Wer ist zahlungspflichtig?   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  22

8.	Welche Auswirkungen haben der staatliche Beitragszuschuss
    und das Bayerische Krippengeld?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 23
1.	Was sind Kindertageseinrichtungs­­                                            2.2 Verpflegungsgeld

    gebühren?                                                                     Die Höhe des Verpflegungsgeldes richtet sich nach der Einrichtungsart und bei
                                                                                  den Kinderkrippen auch nach der Buchungszeit. Es werden für jeden Besuchs­
                                                                                  monat grundsätzlich pauschal 20 Verpflegungstage angesetzt. Die Höhe des
                                                                                  täglichen beziehungsweise monatlichen Verpflegungsgeldes können Sie der
                                                                                  Anlage 4 (Seite 41) entnehmen (§ 3 Kita-Gebührensatzung).
In dieser Broschüre wird das Wort „Kita“ als Abkürzung für Kindertages­
einrichtung verwendet. Unter diesem Begriff werden die unterschiedlichsten
­Einrichtungsformen wie zum Beispiel Krippe, Kindergarten, Hort, Tagesheim
 und Haus für Kinder zusammengefasst. Die nachfolgenden Erläuterungen
 beziehen sich auf städtische Kindertageseinrichtungen.
„Für den Besuch einer städtischen Kita wird eine Kindertageseinrichtungsgebühr
                                                                                  3.	Können die Gebühren ermäßigt
(Kita-Gebühr) erhoben. Diese Kita-Gebühr ist monatlich zu bezahlen und setzt
sich zusammen aus der Besuchsgebühr und dem Verpflegungsgeld, wenn
                                                                                      werden?
das Kind in der Kita am Essen teilnimmt (§ 1 Kita-Gebührensatzung).“
                                                                                  Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Besuchsgebühren zu ermäßigen. Für
                                                                                  ­Kindergartenkinder fällt seit dem Einrichtungsjahr 2019/2020 in der Regel keine
                                                                                   Besuchsgebühr mehr an. Eine Ermäßigung des Verpflegungsgeldes ist grund­
                                                                                   sätzlich für alle Kinder möglich, wenn die erforderlichen Voraussetzungen

2.	Wie hoch ist die Kita-Gebühr?                                                 vorliegen (siehe Punkte 3.3 bis 3.9).

                                                                                  3.1 Nach Ihrem jährlichen Einkommen
                                                                                  Die Besuchsgebühr wird auf Antrag jeweils für die Dauer eines Kita-Jahres
2.1 Besuchsgebühr                                                                (1. September bis 31. August) ermäßigt, sofern die jährlichen Einkünfte der
Die Höhe der regulären monatlichen Besuchsgebühr bemisst sich grundsätzlich       ­Gebührenschuldner zusammen nicht mehr als 80.000 Euro betragen (§ 5 Abs. 1
nach der Einrichtungsart (Kinderkrippe, Kindergarten, Haus für Kinder, Hort        Kita-Gebührensatzung). Gebührenschuldner sind die mit dem Kind zusammen­
oder Tagesheim) und der Buchungszeit (siehe Glossar Seite 35).                     lebenden Sorgeberechtigten und das Kind (§ 4 Kita-Gebührensatzung).
                                                                                   (Pflege- und Heimkinder siehe Punkt 3.6, Seite 15).
Sie können die reguläre Besuchsgebühr (§ 2 Kita-Gebührensatzung) den
Anlagen 1 bis 3 (siehe Seiten 38 bis 40) entnehmen. Maßgeblich ist jeweils        Maßgeblich sind die Einkünfte des vorletzten, vor dem Beginn des laufenden
die Zeile „reguläre Gebühr“.                                                      Einrichtungsjahres liegenden Jahres. Für das Einrichtungsjahr 2021/2022 sind
                                                                                  zum Beispiel die Einkünfte des Jahres 2019 heranzuziehen. Die Besuchsgebühren
Besonderheit im Kindergarten                                                      sind nach den Einkünften gestaffelt (siehe Anlage 1 bis 3, Seite 38 bis 40).
Die Höhe der Besuchsgebühren für Kinder im Kindergarten oder für Kinder           Detaillierte Informationen zu den Einkommensnachweisen finden sie unter
auf einem Kindergartenplatz in Häusern für Kinder ist je nach Buchungszeit        Punkt 5 „Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich“ auf Seite 18.
gestaffelt und beträgt monatlich maximal 100 Euro. Da dieser Betrag mit dem
staatlichen Zuschuss für Kindergartenkinder verrechnet werden kann, ergibt
sich tatsächlich eine Gebührenfreiheit. Für die oben genannten Kinder wird        3.2 Bei Beantragung einer „Geschwisterermäßigung“
deshalb keine Besuchsgebühr erhoben (siehe auch Punkt 8, Seite 23 sowie
Anlage 2 auf Seite 39).                                                           Für eine Geschwisterermäßigung werden alle Kinder berücksichtigt, die in
                                                                                  der selben Hauptwohnung innerhalb der Familiengemeinschaft zusammen
Ausnahme: Kindergartenkinder, die im laufenden Einrichtungsjahr erst nach dem     leben und für die mindestens ein dort lebender Erwachsener Kindergeld
1. Januar drei Jahre alt werden, erhalten den staatlichen Beitragszuschuss erst   erhält. Die Kinder, für die diese Voraussetzungen vorliegen, werden dem
ab dem folgenden Einrichtungsjahr. Für diese Kinder ist die reguläre Besuchsge­   Alter nach mit einer Ordnungsnummer versehen. Das älteste Kind erhält
bühr zu bezahlen (siehe auch Punkt 8, Seite 23 sowie Anlage 2 auf Seite 39).      die ­Ordnungsnummer 1, das zweitälteste Kind die Ordnungsnummer 2,
                                                                                  das d­ rittälteste Kind die Ordnungsnummer 3 und so weiter. Die Höhe der

6                                                                                                                                                                    7
Besuchsgebühr richtet sich nach der Ordnungsnummer des Kindes, das die             Voraussetzung für einen Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe ist grund­
städtische Kita besucht.                                                           sätzlich, dass zuvor eine Festsetzung der Gebühren auf Grundlage
                                                                                   der ­Kita-Gebührensatzung erfolgt ist, das heißt dass Sie bereits einen
Besucht ein Kind mit der Ordnungsnummer 1 eine städtische Kita, so kann es
                                                                                   ­entsprechenden Gebührenfestsetzungsbescheid erhalten haben.
keine Geschwisterermäßigung erhalten. Ein Kind mit der O
                                                       ­ rdnungsnummer 2
bekommt eine Ermäßigung um eine Einkommensstufe. Kinder mit der
                                                                                   Wann liegt eine unzumutbare Belastung vor?
­Ordnungsnummer 3 und höher können vollständig von den Besuchsgebühren
 befreit werden.                                                                   Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn das Einkommen im aktuellen
                                                                                   Einrichtungsjahr unterhalb (oder nur geringfügig oberhalb) einer gewissen gesetz­
Voraussetzung für eine Geschwisterermäßigung ist eine entsprechende An­            lich festgelegten Grenze (Einkommensgrenze) liegt. Dabei werden auch besonde­
tragstellung, die jährlich neu erfolgen muss. Diese kann auch gesondert ohne       re Belastungen mit einbezogen. Vorhandenes Vermögen wird nicht berücksichtigt.
die Beantragung einer einkommensabhängigen Ermäßigung vorgenommen
werden. Der Kindergeldbezug ist durch den Kindergeldbescheid der Familien­         Was gilt als Einkommen?
kasse, einen geeigneten aktuellen Kontoauszug oder (bei Beschäftigten im
                                                                                   Hier ist das aktuelle Einkommen für das Einrichtungsjahr, für das eine Über­
öffentlichen Dienst) durch Gehaltsnachweise zu belegen. Der Besuch einer
                                                                                   nahme der Gebühren beantragt wird, relevant. Die Berechnung erfolgt auf
weiteren Einrichtung durch ein Geschwisterkind ist nicht (mehr) erforderlich.
                                                                                   Grundlage des Nettoeinkommens.
Beachten Sie bitte: Für Kinder in Kindergärten und Kindergartenkinder in
                                                                                   Als Einkommen gelten grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert
­Häusern für Kinder ist die Beantragung einer Geschwisterermäßigung nicht
                                                                                   der Elternteile und des jeweiligen Kindes im aktuellen Einrichtungsjahr. Lebt
 ­erforderlich, da diese komplett von der Besuchsgebühr befreit sind.
                                                                                   das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, wird nur das Einkommen dieses
Ausnahme: Kinder, die im laufenden Einrichtungsjahr erst nach dem 1. Januar        Elternteils und des Kindes berücksichtigt. Das Einkommen, das der Berech­
drei Jahre alt werden, erhalten den staatlichen Beitragszuschuss erst ab dem       nung zugrunde gelegt wird, kann noch um gewisse Beträge (beispielsweise
folgenden Einrichtungsjahr. Für diese Kinder ist die reguläre Besuchsgebühr zu     bestimmte Versicherungsbeiträge oder Fahrtkosten zwischen Wohnung und
bezahlen (siehe auch Punkt 8, Seite 23 sowie Anlage 2 auf Seite 39). In diesem     Arbeitsstätte) „gemindert“ werden (Bereinigung des Einkommens).
Fall kann die Beantragung einer Geschwisterermäßigung sinnvoll sein.
                                                                                   Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
Über die erforderlichen Voraussetzungen und die finanziellen Auswirkungen
einer Geschwisterermäßigung informiert Sie gerne detailliert Ihre Zentrale         Die Einkommensgrenze hat keinen festen Wert und muss in jedem Fall
Gebührenstelle (Kontaktdaten siehe Seite 29).                                      ­individuell berechnet werden. Die Höhe der Einkommensgrenze ist unter
                                                                                    ­anderem abhängig von der Höhe der Kosten der Unterkunft (zum Beispiel
                                                                                     Mietkosten) und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.
3.3 Bei Vorliegen einer sozialpädagogischen Notlage
                                                                                   Was sind besondere Belastungen?
Die in den städtischen Sozialbürgerhäusern angesiedelte Bezirkssozialarbeit
                                                                                   Besondere Belastungen sind außergewöhnliche finanzielle Belastungen.
(BSA) kann bei Vorliegen sozialpädagogisch begründeter Notlagen ganz oder
                                                                                   Liegt das bereinigte Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze, werden
teilweise von der Besuchsgebühr und/oder dem Verpflegungsgeld (maximal)
                                                                                   solche besonderen Belastungen noch abgezogen.
für die Dauer eines Kita-Jahres befreien. Der Antrag ist gegebenenfalls jährlich
neu zu stellen (§ 9 Kita-Gebührensatzung).                                         Individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebensverhältnisse können
                                                                                   als besondere Belastungen beispielsweise angerechnet werden:
Weitere Informationen zur Bezirkssozialarbeit finden Sie auf Seite 31. Adressen
und Telefonnummern der städtischen Sozialbürgerhäuser erhalten Sie auf den         Y   Besuchsgebühren für den Besuch von Geschwisterkindern in Kitas,
Seiten 33 bis 34.                                                                  Y   zu zahlende Kreditraten für die Anschaffung notwendiger Investitionen,
                                                                                   Y   Unterhaltsleistungen für weitere Kinder,
                                                                                   Y   notwendige Aufwendungen infolge Krankheit, Behinderung oder
3.4	Bei besonderen Belastungen aufgrund der wirtschaftlichen Jugendhilfe
                                                                                       Pflegebedürftigkeit oder
Rechtliche Grundlagen                                                              Y   erforderliche Aufwendungen für die Beschaffung und Erhaltung einer
Die Kita-Gebühren können auf Antrag ganz oder teilweise ­übernommen                    angemessenen Unterkunft (zum Beispiel Tilgung von Mietrückständen
­werden, wenn die Belastungen durch die Gebühr den Eltern und dem Kind                 oder Umzugs- und ­Renovierungskosten).
 nicht zuzumuten sind (§ 5 Abs. 8 Kita-Gebührensatzung, § 90 Abs. 4
 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)).                                         Wie ist die Übernahme der Gebühren zu beantragen?
                                                                                   Der Antrag kann formlos bei der Zentralen Gebührenstelle gestellt werden.

8                                                                                                                                                                      9
Gerne beraten wir Sie vorab in Bezug auf Ihre individuelle Lebenssituation,
                                                                                    Nachweise                       Bemerkungen
ob ein Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe Aussicht auf Erfolg hat und
welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall einzureichen sind.                  2. Nachweise des sonstigen Einkommens (falls vorhanden)*
                                                                                         Die Vorlage ist für den Zeitraum des beantragten
Welche Unterlagen sind einzureichen?                                                     Einrichtungsjahres erforderlich.
Es sind alle Unterlagen einzureichen, die für die Berechnung des E
                                                                 ­ inkommens,                                       Y
                                                                                    Wohngeldbescheid,                   EOZF = einkommensorientierte
die Berechnung der Einkommensgrenze und die Anrechnung besonderer Belas­
                                                                                    Bescheid über                       Zusatzförderung für Mieterinnen
tungen notwendig sind. Welche Unterlagen das sind, ist von Ihrer j­eweiligen
                                                                                    EOZF-Leistungen                     und Mieter.
Situation abhängig. Beachten Sie dazu bitte auch die untenstehenden Auflistungen.
                                                                                    Bescheide über Elterngeld,      Y   Diese Beträge werden nur oberhalb
Den nachfolgenden Tabellen können Sie die wichtigsten Nachweise entnehmen,
die bei einem Antrag auf Prüfung der Zumutbarkeit der Gebühren vorgelegt            Familiengeld oder                   gewisser Sockelbeträge als
werden müssen.                                                                      Krippengeld                         Einkommen berücksichtigt.
                                                                                    Bescheide über sonstige         Y   Beispiele: Arbeitslosengeld II,
                                                                                    Sozialleistungen                    Sozialgeld, Kinderzuschlag
A    Belege über das erzielte Einkommen
                                                                                    Rentenbescheide                 Y   Beispiele: Altersruhegeld, Witwen-
                                                                                                                        oder Waisenrente, Pensionen
 Nachweise                           Bemerkungen
                                                                                    Bescheide über                  Y   Beispiele: Arbeitslosengeld I,
 1. Nachweise des Erwerbseinkommens                                                 Lohnersatzleistungen                Krankengeld, Mutterschaftsgeld
 Gehaltsnachweise bei                Y   Es sind Gehaltsnachweise von                                               Y
                                                                                    Nachweise von einmaligen            Beispiele: Rückerstattungen
 nichtselbstständiger                    den Elternteilen, die mit dem Kind         Zahlungen im beantragten            vom Finanzamt, Schenkungen,
 Tätigkeit                               zusammenleben (auch für jede Art           Einrichtungsjahr                    Lotteriegewinne
                                         von Nebentätigkeit) für das Einrich­
                                         tungsjahr (1. September bis 31. August)    Zuwendungen Dritter             Y   Beispiele: regelmäßige Zahlungen
                                         vorzulegen, für das eine Übernahme                                             von anderen Personen oder
                                         der Gebühren beantragt wird.                                                   Einrichtungen
                                     Y   Sollten im Haushalt lebende                Bescheid über
                                         Geschwister­kinder bereits eigenes         Unterhaltsvorschuss,
                                         Einkommen erzielen (zum Beispiel           Nachweise über erhaltene
                                         während der Ausbildung), sind              Unterhaltszahlungen
                                         auch dafür entsprechende Belege
                                         vorzulegen.                                Bescheid über BAFöG
                                     Y
                                                                                    beziehungsweise BayAFöG
                                         Sollte das Einkommen keinen großen
                                         Schwankungen unterworfen sein,             Bescheid über den
                                         genügen Nachweise der letzten drei         Kinderbetreuungszuschuss
                                         Monate für das jeweils beantragte          des Jobcenters oder einen
                                         Einrichtungsjahr.                          Rehabilitationsträger
 ­Einkommensteuernachweise,          Y   Nur falls Sie einer selbstständigen        Nachweise von Einkünften
  Gewinn- und Verlust­                   Tätigkeit nachgehen, benötigen wir         aus Vermietung und
  rechnungen bei                         die Einkommensteuerbescheide               Verpachtung
  ­selbstständiger Tätigkeit             der letzten drei Jahre. Es können
                                         auch die letzten drei Gewinn- und          Nachweise von Einkünften
                                         Verlustrechnungen herangezogen             aus Kapitalvermögen
                                         werden.

10                                                                                                                                                           11
B    Belege über die Ausgaben
                                                                             Nachweise                                   Bemerkungen
                                                                             3. Nachweise über mit der Erzielung des Einkommens verbundene
 Nachweise                       Bemerkungen                                     notwendige Ausgaben
 1. Nachweise der Kosten der Unterkunft                                      Kopie der MVV-Monatskarte                   Y   Angerechnet werden kann
                                                                             oder formlose Mitteilung wie                    grundsätzlich nur die Benutzung
 Bei Miete: Mietvertrag          Y   Es genügen die ersten Seiten des
                                                                             viele „MVV-Ringe“ zwischen                      des günstigsten öffentlichen
                                     Miet­­vertrages; es müssen daraus
                                                                             Wohnung und Arbeitsstätte                       Verkehrsmittels.
                                     der ­Mietgegenstand, die Namen von
                                                                             liegen                                      Y   Nur in Ausnahmefällen kann die
                                     Mieter und Vermieter sowie die
                                     Höhe der Miete hervorgehen.                                                             Benutzung eines Kraftfahrzeugs
                                                                                                                             angerechnet werden (Beispiel:
                                 Y   Hat sich seit Abschluss des
                                                                                                                             Arbeitsbeginn außerhalb der
                                     Mietvertrages die Miethöhe
                                                                                                                             Betriebszeiten des öffentlichen
                                     verändert, sind Belege über die
                                                                                                                             Nahverkehrs).
                                     aktuelle Mietpreisanpassung
                                     vorzulegen.                             Nachweise der Beiträge                      Y   Beispiele: Gewerkschaft,
                                                                             zu Berufsverbänden                              Arbeitgeberverband, Beamtenbund
 Bei Eigenheim: Nachweise        Y   Beispiele: Nachweise über
 über die tatsächlich ent-           Zinsbelastung und Tilgung,              Nachweise über die                          Y   Beispiele: Werkzeuge,
 stehenden, angemessenen             Wohn-/Hausgeld, Grundsteuer,            Aufwendungen für                                Berufskleidung, Fachliteratur.
 Ausgaben                            Betriebskosten des Eigenheims           Arbeitsmittel (zum Beispiel                     Gegebenenfalls wird ein Freibetrag
                                                                             Rechnungen)                                     in Höhe von 5,20 Euro angesetzt.
 2. N
      achweise zu Versicherungen und geförderten
     Altersvorsorgebeiträgen (falls vorhanden)*                              4. Nachweise über besondere Belastungen (falls vorhanden)*
                                                                                Besondere Belastungen können unter Berücksichtigung der individuellen
 Nachweise zu Versicherungen     Y   Angerechnet werden können zum
                                                                                Lebenssituation berücksichtigt werden.
 (jeweiliger Vertrag)                Beispiel: Haftpflichtversicherung,
                                     Hausratsversicherung, private           Kreditvertrag                               Y   Es müssen hieraus der Beginn
                                     Unfallversicherung, private Kranken­                                                    und die Laufzeit des Kredits sowie
                                     versicherung und Gebäudebrand­                                                          die monatlich zu leistenden Raten
                                     versicherung.                                                                           hervorgehen; ferner ist mitzuteilen,
                                 Y   Unter Umständen ist auch eine                                                           wofür der Kredit aufgenommen
                                     Anrechnung von Rechtsschutz­                                                            wurde.
                                     versicherung und Lebensversicherung
                                                                             Gebührenbescheide
                                     möglich.
                                                                             oder Rechnungen über
 Nachweise über geförderte       Y   „Riester-Rente“                         Besuchsgebühren oder
 Altersvorsorgebeiträge                                                      Entgelte für den Besuch
                                                                             von Geschwisterkindern
                                                                             in nichtstädtischen
                                                                             Einrichtungen
                                                                             Nachweise über Umzugs- und
                                                                             Renovierungskosten oder
                                                                             Tilgung von Mietrückständen

                                                                            *	Beachten Sie bitte: Diese Aufzählung ist nicht abschließend! Genannt wurden
                                                                               nur die am häufigsten auftretenden Fälle.

12                                                                                                                                                                  13
C   Sonstige erforderliche Belege                                              3.5 Bei einem aktuellen Sozialleistungsbezug
                                                                                Eltern, die aktuell Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
                                                                                Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Leistungen nach dem ­dritten und
 Nachweise                           Bemerkungen
                                                                                ­vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), ­Leistungen
 1. Sonstige erforderliche Belege                                                nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundes­kinder­
                                                                                 geldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ­beziehen, wird auf Antrag
 Vollständige                        Y   Es sind vollständige Kontoauszüge       die Besuchsgebühr auf 0 Euro ermäßigt. Es ist ausreichend, wenn ein in der
 Kontoauszüge aller Konten               der letzten drei Monate für das         ­Familiengemeinschaft lebender Sorgeberechtigter eine dieser Leistungen erhält.
                                         jeweils beantragte Einrichtungsjahr
                                         vorzulegen.                            Eltern, die aktuell die oben genannten Leistungen beziehen, haben zudem
                                                                                Anspruch auf eine vollständige Übernahme der Kosten für das gemeinschaftli­
 Erklärung über die                  Y   Es ist eine Erklärung einzureichen,    che Mittagessen. Dies ist für Krippen- und Kindergartenkinder möglich auf der
 Richtigkeit und                         dass alle Angaben richtig und          rechtlichen Grundlage der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) und für
 Vollständigkeit der                     vollständig sind. Einen Vordruck       Hort- und Tagesheimkinder sowie für schulpflichtige Kinder in einem Haus für
 gemachten Angaben                       erhalten Sie bei Antragsstellung bei   Kinder (ab dem Beginn des Monats der Aufnahme des Unterrichts) auf Grund­
                                         der Zentralen Gebührenstelle.          lage der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
                                     Y   Beachten Sie bitte: Falsche Angaben    Für Sie als Eltern ist es ausreichend, wenn Sie bei der Zentralen Gebührenstel­
                                         erfüllen den Tatbestand des Betrugs    le einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen und einen aktuellen Nach­
                                         (§ 263 StGB), was zur Folge hat,       weis über den Bezug der oben genannten Leistungen beifügen. Besuchsge­
                                         dass empfangene Ermäßigungen           bühr und Verpflegungsgeld können dann im vollen Umfang ermäßigt werden.
                                         zurück gefordert werden und eine
                                         Strafanzeige erstattet wird.           Eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Sozialbürgerhäuser ist für
                                                                                eine Befreiung von den Verpflegungsgebühren nicht (mehr) nötig.
                                                                                Erforderlich ist dies allerdings nach wie vor, wenn Sie die Übernahme der Kosten
                                                                                von ein- oder mehrtägigen Ausflügen beantragen möchten. Wenden Sie sich in
                                                                                diesem Fall bitte an das Jobcenter im für Sie zuständigen Sozialbürgerhaus. Eine
                                                                                Auflistung der Münchner Sozialbürgerhäuser finden Sie auf den Seiten 33 bis 34.

                                                                                3.6 Bei Pflege- und Heimkindern
                                                                                Die Besuchsgebühr bemisst sich für Pflegekinder nach dem Einkommen der
                                                                                Sorgeberechtigten, wenn das Pflegekind in deren Auftrag in einer Kindertages­
                                                                                einrichtung untergebracht wurde. Ist dies nicht der Fall, so ist das Einkommen
                                                                                der Pflegeeltern relevant. Als Pflegeeltern gelten dabei diejenigen Personen,
                                                                                bei denen sich das Kind ständig aufhält und die tatsächlich für das Kind sorgen.
                                                                                Für Pflegekinder, für die das Stadtjugendamt München Pflegegeld bezahlt,
                                                                                werden keine Besuchsgebühr und auch kein Verpflegungsgeld erhoben.
                                                                                Der Pflegegeldbescheid ist vorzulegen.

                                                                                3.7 Für Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften
                                                                                Für Kinder von Sorgeberechtigten, die Bewohner*innen von Gemeinschafts­
                                                                                unterkünften nach § 53 Asylgesetz sind, werden auf Antrag die Besuchsgebühr
                                                                                und das Verpflegungsgeld auf 0 Euro ermäßigt.
                                                                                Der Wohnsitz in der Gemeinschaftsunterkunft ist in geeigneter Weise
                                                                                (zum Beispiel durch eine Bestätigung der Gemeinschaftsunterkunft oder

14                                                                                                                                                                 15
­einen ­Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)         Y   Beantragung einer Gebührenermäßigung aufgrund des Einkommens
 ­nachzuweisen. Änderungen in der Wohnungssituation müssen unverzüglich            und einer Geschwisterermäßigung oder
  und unaufgefordert mitgeteilt werden.                                        Y   alternativ können Sie auch ankreuzen, dass Sie auf eine Gebühren­
                                                                                   ermäßigung verzichten (und somit die reguläre Besuchsgebühr bezahlen).

3.8	Bei Leistungen zur Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform                Wenn Sie eine Gebührenermäßigung aufgrund Ihres Einkommens beantra­
     für Mütter, Väter und Kinder und Bewohnerinnen von Frauenhäusern          gen möchten, sollten Sie zudem in jedem Fall von der Möglichkeit einer
Wenn die Gebührenschuldner Leistungen zur Betreuung in einer g
                                                             ­ emeinsamen      Selbsteinschätzung Gebrauch machen. Relevant sind die maßgeblichen­
Wohnform für Mütter, Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII erhalten oder         ­Jahreseinkünfte (Brutto-Jahreseinkommen) des Vorvorjahres. Für das Kita-Jahr
in Frauenhäusern wohnen, werden auf Antrag die Besuchsgebühr und das           2021/2022 ist dies das Kalenderjahr 2019.
­Verpflegungsgeld auf 0 Euro ermäßigt.                                         Nehmen Sie keine Selbsteinschätzung vor, so wird vorläufig eine Besuchs­
                                                                               gebühr in regulärer Höhe (Höchstbetrag) festgesetzt.

3.9 Grundsätzliches zur Gebührenermäßigung                                     Sie können auch angeben, dass Sie aktuell Sozialleistungen (beispielsweise
                                                                               Arbeitslosengeld II) beziehen. Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben
Eine Gebührenermäßigung gilt in den oben genannten Fällen immer nur            kann die Besuchsgebühr dann „vorläufig“ festgesetzt werden. Somit ist eine
­maximal für das jeweils aktuelle Tageseinrichtungsjahr. Voraussetzung         rasche realitätsnahe Einstufung auch in denjenigen Fällen möglich, in denen
 für eine Gebührenermäßigung ist immer eine fristgemäße Antragstellung         Ihre Einkommensnachweise noch nicht oder nicht vollständig vorliegen. Aus
 (siehe Punkt 6, Seite 22) und die komplette Vorlage der entsprechenden        datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, Angaben zur Selbsteinschätzung
 ­Einkommensnachweise (siehe Punkt 5, Seite 18).                               generell in einem verschlossenen Kuvert in der Kita abzugeben.
Die regulären Gebühren sind zu entrichten, wenn                                Durch das Ankreuzen auf dem Aufnahmeblatt (und die Vornahme einer Selbst­
Y    innerhalb der maßgeblichen Frist kein Antrag auf Gebühren­                einschätzung) ist der Antrag gestellt. Ein separates Antragsformular auf
     ermäßigung mit Einkommensberechnung vorliegt oder                         ­Gebührenermäßigung gibt es für Neueintritte nicht. Die Übermittlung des Auf­
Y    die Einkommensbelege nicht oder nicht vollständig vorliegen.               nahmeblattes an die Zentrale Gebührenstelle erfolgt (bei rechtzeitiger Vorlage
                                                                                Ihrer Nachweise) zusammen mit den Einkommensunterlagen durch die Kita.

                                                                               Folgeantrag
                                                                               Zu Beginn eines neuen Einrichtungsjahres erhalten Sie an Ihrer Kita gegen Unter­
                                                                               schrift einen Antrag auf Gebührenermäßigung sowie die vorliegende (aktuelle)
4.	Wie wird der Antrag auf                                                    ­Informationsbroschüre. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie zusam­
                                                                                men mit Ihren Einkommensnachweisen entweder an der Kita abgeben oder per
    Ermäßigung gestellt?                                                        Post oder persönlich an die Zentrale Gebührenstelle übermitteln.

Die Antragstellung soll schriftlich erfolgen. Es wird unterschieden zwischen
einem Neueintritt (ein Kind wird neu an einer Kita angemeldet, es ­wechselt
die Einrichtung oder es wechselt im Haus für Kinder altersbedingt die
­Einrichtungsart) und einem Folgeantrag (ein Kind besucht auch im neuen
 Einrichtungsjahr weiterhin dieselbe Gruppe in der Kita).

Neueintritt
Bei der Anmeldung eines Kindes haben Sie die Möglichkeit, auf dem
­Aufnahmeblatt anzukreuzen, dass Sie eine Gebührenermäßigung wünschen.
Sie haben dabei die Auswahl zwischen:
Y    Beantragung einer Gebührenermäßigung aufgrund des Einkommens,
Y    Beantragung einer (nicht einkommensabhängigen) Geschwisterermäßigung,

16                                                                                                                                                                17
5.	Welche Unterlagen sind zur                                                        Nachweise                     Bemerkungen

    Antragstellung erforderlich?                                                      Lohnsteuer–
                                                                                      bescheinigung(en)
                                                                                                                    Y   Wenn Sie nichtselbstständig
                                                                                                                        beschäftigt und nicht zur
                                                                                                                        Einkommensteuer veranlagt waren.
Für die Festsetzung der Besuchsgebühren gemäß Ihren Einkünften müssen                 Verdienstnachweise            Y   Alternativ zur Lohnsteuerbescheini­
Sie Nachweise der entsprechenden Jahreseinkünfte vorlegen.                                                              gung oder bei geringfügiger Beschäf­
                                                                                                                        tigung; achten Sie bitte darauf, dass
Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die Einkünfte des vorletzten, vor dem
                                                                                                                        das komplette maßgebliche Jahr
­Beginn des laufenden Einrichtungsjahres liegenden Jahres. Für das Einrichtungs­
                                                                                                                        abgedeckt ist.
 jahr 2021/2022 sind beispielsweise die Einkünfte des Jahres 2019 heranzuziehen.
 Die Nachweise sind vollständig und lückenlos nachzuweisen (Kopie genügt).            Wohngeld/Kinderzuschlag       Y   Muss nachgewiesen werden,
Achtung: Dies ist im Kindergartenbereich aufgrund der vollständigen                                                     falls zutreffend.
­Ermäßigung der Besuchsgebühren in der Regel nicht mehr erforderlich.                 Unterhalt                     Y   Bei Alleinerziehenden/Geschiedenen
Ausnahme: Kinder, die im laufenden Einrichtungsjahr erst nach dem 1. Januar           (Ehegatten- und                   müssen Angaben zum Unterhalt im
drei Jahre alt werden, erhalten den staatlichen Beitragszuschuss erst ab dem          Kindesunterhalt)                  maßgeblichen Jahr gemacht und
folgenden Einrichtungsjahr. Für diese Kinder ist die reguläre Besuchsgebühr zu                                          soweit möglich auch belegt werden
bezahlen (siehe auch Punkt 8, Seite 23 sowie Anlage 2 auf Seite 39).                                                    (zum Beispiel durch Kontoauszüge).
                                                                                      Unterhaltsvorschuss           Y   Muss, falls zutreffend, durch
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten                                                Bescheide belegt werden.
zu erbringenden Einkommensnachweise (nicht abschließend):
                                                                                      Sorgerechtsbescheinigung      Y   Von einer mit dem Vater des Kindes
                                                                                                                        nicht verheirateten Mutter ist eine
 Nachweise                           Bemerkungen                                                                        Bescheinigung über das Fehlen von
                                                                                                                        Eintragungen im Sorgeregister zum
 1. Nachweise des Vorvorjahres                                                                                          Nachweis des alleinigen Sorgerechts
 Einkommensteuerbescheid             Y   Bei Personen, die zur Einkommen­                                               vorzulegen.
                                         steuer veranlagt werden. Es                  Geringfügige Beschäftigung    Y   Die Höhe der Einkünfte
                                         ist der vollständige (alle Seiten)                                             („auf 450-Euro-Basis“)
                                         Bescheid vorzulegen. Maßgeblich                                                ist anzugeben und zu belegen.
                                         ist der „Gesamtbetrag der
                                         Einkünfte“ sowie sämtliche vom               Renten                        Y   sind durch Rentenbescheid(e)
                                         Progressionsvorbehalt erfassten              (Beispiele: Altersruhegeld,       nachzuweisen.
                                         Einkünfte und Leistungen. Alle               Witwen- und Waisenrente,
                                         zusätzlichen Einkünfte, die sich             Pensionen)
                                         im Einkommensteuerbescheid nicht
                                                                                      Elterngeld                    Y   ist anzugeben.
                                         wiederfinden, sind gesondert zu
                                         belegen.                                                                   Y   Der Elterngeldbescheid ist vorzulegen.

 Schriftliche Bestätigung über       Y   In allen Fällen, in denen ein                Familiengeld                  Y   zählt als Einkommen; die Höhe
 Vorlage der Einkünfte                   Einkommensteuerbescheid nicht                                                  des Familiengeldes muss
                                         ­vorgelegt werden kann, ist zusammen                                           nachgewiesen werden.
                                          mit den ­Einkommensnachweisen
                                                                                      Mutterschaftsgeld             Y   muss nachgewiesen werden,
                                          eine (formlose) schriftliche B
                                                                       ­ estätigung
                                                                                      (von der Krankenkasse und         falls zutreffend.
                                          ­einzureichen, dass (außer den
                                                                                      Arbeitgeberzuschuss)
                                           ­vorgelegten) keine zusätzlichen
                                            ­Einkünfte vorhanden waren.

18                                                                                                                                                               19
Nachweise                        Bemerkungen                                   Nachweise                          Bemerkungen
 Arbeitslosengeld I               Y   muss nachgewiesen werden,                 4. Nicht nachzuweisen sind
                                      falls zutreffend.
                                                                                Landeserziehungsgeld               Y   wird nicht als Einkommen angerechnet.
 Krankengeld                      Y   muss nachgewiesen werden,
                                                                                Kindergeld                         Y   wird nicht als Einkommen angerechnet.
                                      falls zutreffend.
                                                                                Baukindergeld                      Y   wird nicht als Einkommen angerechnet.
 BAföG                            Y   Die Höhe des BAföG ist zu belegen.
                                      Als Einkommen wird nur der
                                      Zuschuss-Anteil angerechnet.
                                                                               Sollten keine der genannten Einkünfte vorliegen, so ist der Zentralen Gebühren­
 Bescheide über Hilfe             Y   Sofern im maßgeblichen ­Kalenderjahr     stelle mitzuteilen, mit welchen finanziellen Mitteln im maßgeblichen Jahr der
 zum Lebensunterhalt                  die nebenstehenden Leistungen            Lebensunterhalt bestritten wurde.
 (nach §§ 27 ff. SGB XII)             ­bezogen wurden, sind in jedem Fall      Einkommensnachweise können Sie in Ihrer Kita abgeben (bitte im verschlos­
                                       alle entsprechenden vollständigen       senen Kuvert) oder per Post oder persönlich an die Zentrale Gebührenstelle
 Bescheide über                        (alle Seiten) Nachweise vorzulegen.
 Leistungen zur Sicherung                                                      übermitteln. Bitte geben Sie immer den Namen des Kindes und die besuchte
                                  Y   Bei einem aktuellen Bezug der            Einrichtung an.
 des Lebensunterhalts
 (nach § 19 SGB II:                   nebenstehenden Leistungen
 Arbeitslosengeld II oder             (siehe Punkt 2 „Aktuelle Nachweise“).    Für Neuanmeldungen
 Sozialgeld)                                                                   Bitte bringen Sie Ihre Einkommensbelege unbedingt zur Anmeldung mit und
                                                                               nutzen Sie bitte auf jeden Fall auch die Möglichkeit der „Selbsteinschätzung“
 Bescheide über Leistungen                                                     (siehe Punkt 4, Seite 17).
 nach dem Asylbewerberleis-
 tungsgesetz                                                                   Bei Beantragung einer Geschwisterermäßigung
 2. Aktuelle Nachweise                                                         (siehe Punkt 3.2, Seite 7) ist (ggf. zusätzlich zu den Einkommensnachweisen)
                                                                               der Bezug von Kindergeld durch den Kindergeldbescheid, durch Gehaltsnach­
 Bescheide über Hilfe zum         Y   Sofern im laufenden Tagesein­            weise (bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst) oder durch aktuelle Kontoaus­
 Lebensunterhalt                      richtungsjahr die nebenstehenden         züge nachzuweisen.
 (nach §§ 27 ff. SGB XII)             Leistungen bezogen werden, sind
                                      in jedem Fall die entsprechenden
 Bescheide über Leistungen            aktuellen­­vollständigen (alle Seiten)
 zur Sicherung des                    Nachweise vorzulegen.
 Lebensunterhalts
 (nach § 19 SGB II: ALG II oder
 Sozialgeld)
 Bescheide über Leistungen
 nach dem Asylbewerberleis-
 tungsgesetz
 Bescheide über Wohngeld
 Bescheide über Kinderzuschlag
 3. Besondere Belastungen
 Informationen zur Antragstellung im Rahmen der wirtschaftlichen
 Jugendhilfe und die dafür erforderlichen Nachweise finden Sie
 unter Punkt 3.4

20                                                                                                                                                               21
6.	Welche Fristen sind bei der                                               8.	Welche Auswirkungen haben der
    Antragstellung zu beachten?                                                   staatliche Beitragszuschuss und
                                                                                  das Bayerische Krippengeld?
Die vorläufige Ermäßigung bei Neueintritten (siehe Seite 17) ist bis zum
Ende des dritten auf den Eintrittsmonat folgenden Monats begrenzt.
Beispiel: Ein Kind tritt am 15. Oktober in eine Einrichtung ein. Die Frist    Der Freistaat Bayern leistet für Kinder in Kindertageseinrichtungen einen Bei­
für eine vorläufige Ermäßigung endet am 31. Januar des darauffolgenden        tragszuschuss in Höhe von 100 Euro. Dieser Zuschuss wird vom 1. September
­Jahres. ­Liegen die erforderlichen vollständigen ­Einkommensnachweise        des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum
 bis dahin nicht vor, so kann ab Februar die reguläre Besuchsgebühr           Schuleintritt gewährt.
 ­festgesetzt werden.
                                                                              Der staatliche Zuschuss wird von der Landeshauptstadt München im Bereich
Bei Folgeanträgen für Kinder, die bereits im vorangegangenen Tageseinrich­    der Plätze für Kindergartenkinder in städtischen Häusern für Kinder und in
tungsjahr eine städtische Kita besucht haben, ist die im Vorjahr berechnete   städtischen Kindergärten mit der (theoretisch) anfallenden Besuchsgebühr ver­
Besuchsgebühr vorläufig weiter zu bezahlen. Die vorläufige Ermäßigung ist     rechnet. Es ergibt sich somit eine Komplettbefreiung für alle Buchungskategorien
bis zum 31. Dezember des Tageseinrichtungsjahres begrenzt. Ist bis zum        (siehe auch Anlage 2 auf Seite 39). Der staatliche Zuschuss muss nicht separat
31. ­Dezember noch kein Antrag mit vollständigen Unterlagen eingegangen,      beantragt werden.
wird rückwirkend zum Beginn des Tageseinrichtungsjahres die reguläre Gebühr
fällig (§ 5 Abs. 4 Kita-Gebührensatzung).                                     Achtung: Der staatliche Zuschuss wird nach dem Alter des jeweiligen Kindes
                                                                              gewährt und ist unabhängig von der besuchten Einrichtungsart.
Gehen nachträglich der vollständige Antrag und die vollständigen Belege bis
zum Ende des Tageseinrichtungsjahres (31. August) bei der Landeshauptstadt    Dies bedeutet, dass unter Umständen auch dreijährige Krippenkinder vom
ein, wird rückwirkend zum Beginn des Tageseinrichtungsjahres die Besuchs­     staatlichen Zuschuss profitieren. Beispiel: Ein Kind besucht ab September eine
gebühr ermäßigt. Der Nachweis der maßgeblichen Einkünfte ist allerdings zu    Kinderkrippe und wird im Dezember desselben Jahres drei Jahre alt. Der
erbringen (§ 5 Abs. 6 Kita-Gebührensatzung).                                  staatliche Zuschuss wird für das gesamte Einrichtungsjahr gewährt. Die reguläre
                                                                              (oder ermäßigte) Besuchsgebühr wird monatlich um 100 Euro reduziert.
Liegen die vollständigen Nachweise bis zum 31. August nicht vor, ist eine
Gebührenermäßigung nicht mehr zulässig, auch wenn Belege nachgereicht         Ausnahme: Kinder, die im laufenden Einrichtungsjahr erst nach dem 1. Januar
werden.                                                                       drei Jahre alt werden, erhalten den staatlichen Beitragszuschuss erst ab dem
                                                                              folgenden Einrichtungsjahr. Für diese Kinder ist die reguläre Besuchsgebühr
Ausnahme: Beim Eintritt eines Kindes ab dem 1. März des E­ inrichtungs-       (siehe Anlage 2 auf Seite 39) zu bezahlen, sofern nicht die Ermäßigungsmöglich­
­jahres kann die Gebühr rückwirkend ermäßigt werden, wenn die vollständigen   keiten (siehe Punkt 3 ab Seite 7) greifen.
 ­Unterlagen bis zum Ende des Monats Februar im folgenden E
                                                          ­ inrichtungsjahr
  eingehen.                                                                   Bitte beachten Sie: In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Krippengeld zu
                                                                              beantragen. Das Krippengeld in Höhe von monatlich bis zu 100 Euro (je nach
                                                                              Höhe der Besuchsgebühr) ist eine Leistung des Freistaats Bayern, die ab dem
                                                                              ersten Geburtstag des Kindes bis zur Inanspruchnahme des staatlichen
                                                                              Beitragszuschusses gewährt wird. Für den Bezug des Krippengeldes gilt eine
                                                                              Einkommensgrenze von 60.000 Euro. Diese erhöht sich um 5.000 Euro für
7.	Wer ist zahlungspflichtig?                                                jedes weitere Kind. Der Antrag auf Krippengeld kann beim Zentrum Bayern
                                                                              Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie
                                                                              unter: zbfs.bayern.de/familie/krippengeld.

Zur Zahlung der Gebühren verpflichtet sind die Personensorgebe­
rechtigten, die mit dem Kind zusammenleben. Lebt das Kind nur mit
einem Elternteil zusammen, so ist dieser zahlungspflichtig
(§ 4 Kita-Gebührensatzung).

22                                                                                                                                                               23
9.	Was ist bei einer längeren                                                      11.	Wie wird den Eltern die Höhe
    Abwesenheit des Kindes                                                               der Gebühren mitgeteilt?
    zu beachten?
                                                                                    Die Höhe der monatlichen Besuchsgebühren und des täglichen Verpfle­
                                                                                    gungsgeldes (sowie die aus der Festsetzung resultierenden Minderungen
Wenn Sie Ihr Kind für mindestens 5, 10, 15 oder 20 zusammenhängende                 und Nachforderungen) wird für jedes Einrichtungsjahr neu festgesetzt und
­Besuchstage bei Ihrer Kindertageseinrichtung rechtzeitig vorher vom Essen          den Eltern mit einem schriftlichen Bescheid der Zentralen Gebührenstelle
 abmelden, bezahlen Sie nur das anteilige (bei mindestens 20 zusammen­              ­mitgeteilt. Je nach Fallkonstellation kann dieser Bescheid vorläufig (bei einer
 hängenden Besuchstagen gar kein) Verpflegungsgeld. Einzelne Fehltage können         Selbsteinschätzung für Neuanmeldungen, siehe Punkt 4, Seite 17) oder
 leider nicht berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 Kita-Gebühren­    endgültig (im „­Normalfall“) sein. Im Falle der Vorläufigkeit erfolgt in jedem Fall
 satzung). Wochenende und Feiertage sind keine Besuchstage. Die Minderung            eine nochmalige Prüfung anhand der vorliegenden Einkommensbelege und die
 (= Reduzierung) des Verpflegungsgeldes wird von der jeweiligen Einrichtung          Erstellung eines geänderten (endgültigen) Bescheides.
 in eigener Zuständigkeit veranlasst. Je nach Anzahl der zusammenhängenden
 Abwesenheitstage können sich folgende Minderungen ergeben:
Abwesenheitstage des Kindes –
Prozentuale Minderung des monatlichen Verpflegungsgeldes
 0 bis 4 Tage keine Minderung möglich
 5 bis 9 Tage 25 % des Monatsbetrages
                                                                                    12.	Wann erhalte ich meinen
10 bis 14 Tage 50 % des Monatsbetrages
15 bis 19 Tage 75 % des Monatsbetrages
                                                                                         Gebührenbescheid?
ab 20 Tagen komplette Minderung
Die Verrechnung des gutgeschriebenen Verpflegungsgeldes erfolgt aus­­­              Die Arbeit der Zentralen Gebührenstelle ist personell und organisatorisch jeweils
EDV- und buchungstechnischen Gründen mit Verzögerung. Eine Minderung                auf ein Kita-Jahr (1. September bis 31. August) ausgerichtet. Dies bedeutet,
der Besuchsgebühr ist grundsätzlich nicht möglich.                                  dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Zentralen ­Gebührenstelle
                                                                                    die ihnen zugewiesenen Fälle in der Regel im Laufe des Jahres bearbeiten.
Besuchsgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn das Kind die
                                                                                    Im R­ ahmen dieser Bearbeitung wird versucht, Neuanmeldungen und Sozial­
Einrichtung nicht besucht.
                                                                                    leistungsbezieher vorrangig abzurechnen. Dennoch kann in vielen Fällen die
                                                                                    Bescheiderstellung erst im zweiten Halbjahr des Einrichtungsjahres erfolgen.

10.	Ersatzlose Schließung einer
     Einrichtung                                                                    13.	Welche finanziellen
                                                                                        Auswirkungen hat
Abweichend von den unter Punkt 9 aufgeführten Festlegungen gilt gemäß
§ 11 der Kita-Gebührensatzung folgendes:
                                                                                        der Gebührenbescheid?
Wird eine Einrichtung ersatzlos, beispielsweise wegen eines Streiks des
Erziehungspersonals, geschlossen, so verringert sich sowohl die Besuchs­            Mit dem Gebührenbescheid werden die Kita-Gebühren rückwirkend zum
gebühr als auch das Verpflegungsgeld für jeden vollen Schließungstag um ein         ­Beginn des Einrichtungsjahres (beziehungsweise zum Eintrittsmonat) ­festgesetzt.
­Zwanzigstel. Eine Minderung für mehr als 20 Schließungstage ist allerdings          Je nach Zeitpunkt der Bescheiderstellung (siehe auch Punkt 12) kann der
 nicht möglich. Die regulären jährlichen Schließungstage einschließlich der          Bescheid eine Minderung (zum Beispiel wenn bisher vorläufig zu hohe
 zulässigen Klausur- und Fenstertage zählen nicht als ersatzlose Schließtage.

24                                                                                                                                                                         25
Besuchsgebühren festgesetzt waren), aber auch eine Nachforderung (wenn           Die Abmeldung eines Kindes erfolgt grundsätzlich mit einer Frist von vier
zum Beispiel bisher noch keine oder vorläufig sehr niedrige Besuchs­gebühren     ­Wochen zum Ende des Kalendermonats direkt beim Erziehungspersonal
festgesetzt waren) beinhalten.                                                    (§ 6 Abs. 4 Kita-Satzung, § 6 Abs. 3 Tagesheimsatzung).
Achtung: Bei Folgeanträgen wird im neuen Einrichtungsjahr weiterhin die          Ein Wechsel der Einrichtung, der Platzart oder der Buchungszeit wirkt sich
­bisherige Gebühr solange gefordert, bis ein neuer Gebührenbescheid erfolgt.     immer auf den Ersten des Monats aus, in dem er erfolgt.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, hohe Gebührennachforderungen sofort zu be­
gleichen, so können Sie mit der Stadtkasse auch Ratenzahlungen vereinbaren.

                                                                                 16.	Was kann ich tun, wenn ich
                                                                                     mit der Höhe der fest­­
14.	Wie sind die Gebühren                                                           gesetzten Gebühren nicht
     zu bezahlen?                                                                    einverstanden bin?
Eltern als Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Landeshauptstadt M­ ünchen   Sie sollten zuerst die Zentrale Gebührenstelle kontaktieren. Sie können anrufen
ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für ihr Konto zu erteilen oder die Gebühren     oder die Zentrale Gebührenstelle auch persönlich aufsuchen (persönliche und
unter Angabe der Kassenkontonummer bei Geldinstituten einzuzahlen. Die           telefonische Erreichbarkeit sowie E-Mail-Adresse und Fax-Nummern siehe
Kassenkontonummer wird den Eltern erst im Rahmen der Bescheiderstellung          Punkt 21, Seite 29).
mitgeteilt. Die Besuchsgebühr und das Verpflegungsgeld werden jeweils zum
20. des auf den Besuchsmonat folgenden Monats fällig (§ 12 Satz 3 Kinder­        Sowohl am Telefon als auch in einem persönlichen Gespräch im Service-Point
tageseinrichtungsgebührensatzung).                                               stehen Ihnen kompetente Gebührensachbearbeiter*innen zur Verfügung, die
                                                                                 Sie gerne über die Zusammensetzung Ihrer Kita-Gebühren informieren.
                                                                                 Sie haben außerdem die Möglichkeit, gegen den Gebührenbescheid
                                                                                 ­Widerspruch oder Klage einzureichen.
                                                                                 Bitte beachten Sie hierzu die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem
15.	Was ist bei Änderungen im                                                   Gebührenbescheid.
                                                                                 Widersprüche gegen die festgesetzten Gebühren richten Sie bitte an
     laufenden Einrichtungsjahr                                                  Referat für Bildung und Sport
                                                                                 Geschäftsbereich KITA – Zentrale Gebührenstelle
     zu beachten?                                                                Bayerstraße 28
                                                                                 80335 München
                                                                                 Telefax 089 233-84494
Im laufenden Einrichtungsjahr können sich verschiedenste Arten von               Hinweis: Die festgesetzten Gebühren sind (bis zur Klärung Ihrer Einwände) trotz­
­Änderungen ergeben. Beispiele: Änderung der Buchungszeit, der Familien­­­­      dem weiter zu bezahlen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
 verhältnisse, Anschrift, Bankverbindung oder eine Beendigung eines aktuellen
 Sozialleistungsbezugs.
Die jeweilige Änderung ist der Einrichtung unverzüglich bekannt zu geben.
­Sollten die Änderungen Auswirkung auf die Höhe der Gebühren haben,
 so erhalten Sie von der Zentralen Gebührenstelle einen schriftlichen
 ­Änderungsbescheid.

26                                                                                                                                                                  27
17.	Wer ist zuständig für                                                      19.	Wie kann ich mich informieren?
     Abbuchungen?
                                                                                Bei Fragen zur Gebührenfestsetzung
                                                                                Sie können die Kita-Gebührensatzung an den Einrichtungen oder auch im I­nternet
Für die Kita-Gebühren gibt es bei der Landeshauptstadt München eine             einsehen (unter muenchen.de/kita). Im Kapitel „Gebühren und Entgelte“ sind
­Arbeitsteilung: Während das Referat für Bildung und Sport (genauer:            darüber hinaus weitere wichtige Informationen ersichtlich.
 die ­Zentrale Gebührenstelle) für die Festsetzung der Höhe der Kita-Gebühren
 zuständig ist, übernimmt die Stadtkasse den Zahlungsverkehr.                   Gerne können Sie sich auch direkt an die Zentrale Gebührenstelle wenden
                                                                                (siehe unter Punkt 21 „Zuständigkeiten und Adressen“ auf Seite 29).
­ ür Abbuchungen ist deshalb ausschließlich
F
die Stadtkämmerei – Stadtkasse zuständig                                        Bei Fragen zum Zahlungsverkehr
Herzog-Wilhelm-Str. 11                                                          Alle Fragen zum Zahlungsverkehr beantwortet Ihnen die Stadtkasse
80331 München                                                                   (siehe Seite 31).

Parteiverkehrszeiten
Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Telefonische Auskunft erhalten Sie unter 089 233-21888
Telefax 089 233-25381
                                                                                20.	Wer hilft mir bei der Suche nach
                                                                                     einem Kita-Platz für mein Kind?

18.	Was passiert, wenn die                                                     Im Referat für Bildung und Sport wurden für allgemeine Fragen zur Kinder­
                                                                                betreuung eine Beratungsstelle und ein Servicetelefon eingerichtet, die auch
     Gebühren nicht bezahlt werden?                                             Auskünfte zu aktuell freien Plätzen an städtischen Kitas erteilen (siehe Seite 30).

Werden Gebühren nicht bezahlt, so setzt die Stadtkasse ein entsprechendes
Vollstreckungsverfahren in Gang. Werden die Gebührenforderungen weiterhin
missachtet, müssen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden.
Darüber hinaus kommen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie zum Beispiel
                                                                                21.	Zuständigkeiten und Adressen
Pfändung eines Kontos oder des Arbeitseinkommens) in Betracht. Informationen
zum Beitreibungsverfahren erteilt Ihnen die Stadtkasse.                         Referat für Bildung und Sport
Als weitere Konsequenz kann ein Kind vom Besuch einer städtischen Kita          Geschäftsbereich KITA
ausgeschlossen werden.                                                          Zentrale Gebührenstelle
                                                                                Postanschrift
                                                                                Bayerstraße 28, 80335 München
                                                                                Büroadresse
                                                                                Landsberger Straße 30, 80339 München
                                                                                Die Zentrale Gebührenstelle ist zuständig für die Berechnung und Festsetzung
                                                                                der Gebühren für Besuch und Verpflegungsteilnahme an den städtischen
                                                                                Kindertageseinrichtungen: Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Tagesheime und
                                                                                Häuser für Kinder.

28                                                                                                                                                                    29
Darüber hinaus nimmt die Zentrale Gebührenstelle die Einkommensberech­          Beratung für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren:
nungen für Kinder in Einrichtungen der freigemeinnützigen und sonstigen         Telefon 089 233-96771
Träger vor, die an der „Münchner Förderformel“ teilnehmen. In gleicher Weise    E-Mail kita-eltern@muenchen.de
werden auch die Einkünfte für Kinder in Eltern-Kind-Einrichtungen berechnet,
                                                                                Beratung für Eltern mit Kindern im Grundschulalter:
die am „EKI-Plus“-Fördermodell der Landeshauptstadt teilnehmen.
                                                                                Telefon 089 233-96774
Für Kinder, die im Modell der „Kooperativen Ganztagsbildung“ (KoGa) betreut     E-Mail a4-eltern@muenchen.de
werden, nimmt die Zentrale Gebührenstelle ebenfalls die Berechnung der
maßgeblichen Einkünfte vor und erhebt bei KoGa-Einrichtungen in städtischer
                                                                                Zudem können Sie sich über die Online-Plattform kita finder + unter
Trägerschaft auch Besuchs- und Verpflegungsgebühren.
                                                                                muenchen.de/kita eine Übersicht über alle Kindertageseinrichtungen in ­München
                                                                                inklusive der Platzsituation der Einrichtungen für die Altersgruppe Ihres Kindes
Publikumsverkehr
                                                                                v­erschaffen und ihr Kind online bei allen teilnehmenden Einrichtungen anmelden.
Achtung: Der Servicepoint befindet sich im Dienstgebäude der Zentralen
­Gebührenstelle in der Landsberger Straße 30 im Erdgeschoss.
                                                                                Stadtkämmerei – Stadtkasse (Sachgebiet KF 13)
Montag         8.30 bis 12 Uhr
                                                                                Herzog-Wilhelm-Straße 11
Dienstag      13.30 bis 17 Uhr
                                                                                80331 München
Donnerstag     8.30 bis 12 Uhr
                                                                                Bearbeitung von Zahlungsein- und -ausgängen, Beitreibungsverfahren,
Ein persönlicher Termin ist nur nach telefonischer Vereinbarung innerhalb der
                                                                                ­Bankeinzugsverfahren, Beantragung von Stundungen, Informationen über
nachstehenden Zeitfenster möglich (Telefon 089 233-96770). Alternativ können
                                                                                 offene Forderungen, Vereinbarung von Ratenzahlungen
Sie auch eine E-Mail senden (zg.terminabsprache.rbs@muenchen.de). Sie
erhalten zeitnah eine Rückmeldung. Vorsprachen ohne vorherige Terminverein­
barung können nicht berücksichtigt werden.                                      Parteiverkehrszeiten
                                                                                Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Telefonische Auskunft
                                                                                Telefonische Auskunft erhalten Sie unter 089 233-21888
Montag        13 bis 15 Uhr
                                                                                Telefax 089 233-25381
Dienstag       9 bis 12 Uhr
Donnerstag    13 bis 15 Uhr                                                     Finanzamtsbestätigungen und Bescheinigungen für den Arbeitgeber ­erhalten
Freitag        9 bis 12 Uhr                                                     Sie an der Infothek im Erdgeschoss der Stadtkasse (Telefon 089 233-27824).
                                                                                Diese Bestätigungen sind kostenpflichtig. ­Eine p
                                                                                                                                ­ ersönliche Vorsprache zu den
Telefon 089 233-96770
                                                                                Parteiverkehrszeiten wird empfohlen.
Telefax 089 233-84494 oder 089 233-84495
Per E-Mail erreichen Sie die Zentrale Gebührenstelle unter                      Wichtig: Die Stadtkasse erteilt keine Auskünfte zur ­Gebührenhöhe und
kitasb.zg.rbs@muenchen.de.                                                      Gebührenfestsetzung wie zum Beispiel zu ­vorläufigen Gebührenbescheiden,
                                                                                endgültigen Gebührenbescheiden, ­Änderungsbescheiden...
Wichtig: Geben Sie im Schriftverkehr immer den Namen des Kindes
und die besuchte Einrichtung sowie ggf. Ihre Kassenkontonummer an.
                                                                                Städtische Kindertageseinrichtungen
Das Servicetelefon Kinderbetreuung gibt allgemeine ­Informationen               Die städtischen Kitas sind zuständig für die Entgegennahme von Anträgen
zu ­Kindertageseinrichtungen in München unter der Telefonnummer                 ­auf Gebührenermäßigung und die Weiterleitung von Einkommensunterlagen
089 233 96775. Das Servicetelefon ist erreichbar:                                an die Zentrale Gebührenstelle, sowie verantwortlich für eine ordnungsgemäße
                                                                                 Abrechnung der monatlichen Gebühren für die Verpflegungsteilnahme.
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.15 bis 16 Uhr
Dienstag				7.15 bis 17 Uhr
Freitag				7.15 bis 13 Uhr                                                      Bezirkssozialarbeit (BSA)
                                                                                In der städtischen Bezirkssozialarbeit arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozial­
                                                                                pädagogen der Sozialbürgerhäuser. Sie unterstützen und beraten Menschen
Die Elternberatungsstellen unterstützen Sie gerne unter Berücksichtigung
                                                                                in schwierigen Lebenssituationen und werden auch auf Initiative Dritter tätig.
Ihrer individuellen Familiensituation bei der Suche nach einem passenden
                                                                                Sie machen Hausbesuche und bei Bedarf arbeiten sie mit Schulen, Kitas und
­Betreuungsplatz für Ihr Kind. Die Beratung erfolgt sowohl telefonisch,
                                                                                anderen Institutionen und Ämtern zusammen.
 per E-Mail als auch persönlich:

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