Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete

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Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
Donnerstag, 29. Juli 2021

        KREIS-NACHRICHTEN
                                                                                               AUSGABE 30 / 2021
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
Hunderte Freiwillige helfen beim Sortieren und Verteilen
Bereits unmittelbar nach der Unwet-
terkatastrophe im nördlichen Teil des
Landkreises Trier-Saarburg war die
Hilfs- und Spendenbereitschaft enorm.

Neben dem eigens eingerichteten
Spendenkonto der Verbandsgemein-
de Trier-Land konnten Menschen zu
Beginn auch Sachspenden abgeben.
Doch nach wenigen Stunden folgte
der Aufruf: Bitte keine Sachspenden
mehr! – denn die Gemeindehalle Aach,
die zunächst dafür genutzt wurde, war
sehr bald voll. Dennoch kamen in den
weiteren Tagen aus anderen Regionen
zusätzliche Hilfsgüter – teilweise auf
Paletten in Lkw – im Kreis an.
                                           Landrat Günther Schartz (2.v.r.) besuchte die freiwilligen Helferinnen und Helfer und
„Es ist beeindruckend wie viele Men-       dankte ihnen für ihr Engagement.
schen für die Betroffenen gespendet
haben. Für den Kreis und die Verbands-     In einer eigens durch den Kreis an-         spenden durch Freiwillige und Mit-
gemeinde Trier-Land waren die Hilfs-       gemieteten Halle in der Verbandsge-         arbeitende der Verbandsgemeinde
lieferungen aber auch eine große lo-       meinde Schweich werden nun seit der         Trier-Land an die Betroffenen verteilt
gistische Herausforderung“, so Landrat     vergangenen Woche die Sachspenden           werden. Das Gemeindezentrum wird
Günther Schartz.                           sortiert.                                   regelmäßig mit den sortierten Sach-
                                                                                       spenden beliefert.
                                           Von Montag bis Samstag stehen jeden
                                           Tag rund 30 ehrenamtliche Helferinnen       Bitte keine Sachspenden mehr
                                           und Helfer bereit, um die Sachspenden
                                           zu sichten und in die verschiedenen         „Ohne die vielen Freiwilligen wäre es
                                           Bereiche wie beispielsweise Hygiene-        nicht möglich, die Sachspenden so
                                           artikel, Kleidung, Elektrogräte oder Le-    schnell an die Betroffenen der Unwet-
                                           bensmittel aufzuteilen. Insgesamt ha-       terkatastrophe rund um Kyll und Sauer
                                           ben sich über 100 Freiwillige für diese     zu verteilen“, so Landrat Schartz. Den-
                                           Aufgabe gemeldet.                           noch könne man keine Sachspenden
                                                                                       mehr annehmen. Denn das Sortieren
                                           Lager für Gemeindehalle Aach                werde sicher noch etwas dauern. Wei-
                                                                                       tere Informationen zu Spenden und
Die Sachspenden wurden teilweise auf Pa-   Die Halle dient als Lager für das Ge-       Soforthilfen unter www.trier-saarburg.
letten in Lkw angeliefert.                 meindezentrum Aach, wo die Sach-            de/unwetter

  Weiteres:                                                                            Soforthilfe für Hochwasseropfer

                                                                                       Spendenkonto
     Seite 2 | Smart Energy: Qualifikation für Fachkräfte                              Inhaber: Verbandsgemeinde Trier-Land
     Seite 3 | Danke an alle Einsatzkräfte und Freiwilligen!                           IBAN: DE13 5855 0130 0001 1273 80
                                                                                       BIC: TRISDE55XX
     Seite 3 | Kräfte des Kreises helfen in Ahrweiler
     Seite 5 | Appell des Landrates: Lassen Sie sich impfen!                           Soforthilfe beantragen
     Seite 7-11 | Bekanntmachungen                                                     Antragsformular:
                                                                                       www.trier-saarburg.de/unwetter
                                                                                       soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.de
Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                             Ausgabe 30 | 2021

Kälte- und klimatechnische Qualifikation für Fachkräfte
Landkreis Trier-Saarburg kooperiert im Rahmen von smart energy 4.4 mit Bundesfachschule
Die kostenfreien Schulungen für Fach-
kräfte aus dem Bereich Energetische
Gebäudesanierung laufen bereits seit
Februar – nun kann auch die Qualifi-
zierung von Quereinsteigern starten.
Mit der Bundesfachschule Kälte-Klima-
Technik (BFS) aus Maintal in Hessen
konnte das Interreg-Projekt smart en-
ergy 4.4 dafür einen wichtigen Koope-
rationspartner gewinnen.

Vor Kurzem unterzeichneten Jörg
Peters, Geschäftsführer der Bundes-
fachschule, und Simone Thiel, Erste
Kreisbeigeordnete, den Kooperations-
vertrag. Umgesetzt wird der Qualifizie-        Simone Thiel, Erste Kreisbeigeordnete, und der Geschäftsführer der Bundesfachschule Käl-
rungslehrgang ab September 2021 im             te-Klima-Technik, Jörg Peters (r.), präsentieren den Kooperationsvertrag.
kreiseigenen Balthasar-Neumann-Tech-
nikum (BNT) in Trier.                          ma- und Wärmepumentechnik, um den            an Quereinsteiger aus anderen Beru-
                                               steigenden Bedarf an ausgebildetem           fen oder technisch Interessierte ohne
„Wir freuen uns sehr, dass wir als Schul-      Personal in diesem Bereich Rechnung          Berufsabschluss, die in Fachbetrieben
träger die Qualifizierung von Fachkräf-        zu tragen. Wir freuen uns sehr, dass         arbeiten.
ten mit unterstützen können. Die Wei-          wir gemeinsam mit dem BNT und dem
terbildungen laufen sehr gut an und            Landkreis das Interreg-Projekt smart         Der Kreis trägt aus Mitteln des Pro-
die Unternehmen der Großregion sind            energy 4.4 bereichern und in der Regi-       jektes smart energy 4.4 die Honorare
dankbar für die Stärkung der Fachkräf-         on Fachkräfte für die Betriebe weiter-       für die Dozenten. Die BFS investiert für
teausbildung. Unser Profil von smart           qualifizieren können.“                       die technische Ausstattung, die Materi-
energy 4.4. am Balthasar-neumann-                                                           alen und Geräte über 30.000 Euro in das
technilum (BNT) wird mit dieser Ko-            Quereinsteiger qualifizieren                 Projekt. Sie übernimmt die inhaltliche
operation mit der Bundesfachschule                                                          und fachliche Organisation und stellt
Kälte-Klima-Technik gestärkt. Danke an         Die Klima- und Kältetechnik ist in der       den Großteil der Fachdozenten. Für die
die Schule!“, so Thiel.                        Großregion ein stark wachsender              Teilnehmenden und Firmen fallen nur
                                               Markt. Folglich ist der Bedarf an quali-     Gebühren für verschiedene Prüfungen
Jörg Peters: „Wir führen die Qualifika-        fizierten Fachkräften in diesem Bereich      sowie eine Pauschale für Materialko-
tion von Fachkräften zur Servicekraft          enorm. Derzeit gibt es nur wenige Qua-       sten an.
für Kälte- und Klimatechnik schon seit         lifizierungsmöglichkeiten in der Region
mehreren Jahren sehr erfolgreich an            Trier. Der neue Kurs zur Servicekraft für    Weitere Informationen finden sich auf
der BFS in Maintal durch. Der Lehrgang         Kälte- und Klimatechnik soll das Ange-       der Homepage des Interreg-Projektes
qualifiziert Fachkräfte für die Kälte-, Kli-   bot nachhaltig erweitern. Er richtet sich    unter www.smartenergy44.eu

20.000 Euro für Betroffene des                                                                     Aktuelle Informationen
Hochwassers an Sauer und Kyll                                                                    nun täglich auch per Twitter
Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ stellt Spende bereit
                                                                                              Tagesaktuelle Neuigkeiten und nütz-
Bereits in der vergangenen Woche,              auch an Infrastruktur wie Straßen,             liche Informationen zum Beispiel
nachdem das Ausmaß der Unwetter-               Brücken und öffentlichen Gebäuden              über die aktuelle Corona-Lage findet
katastrophe in der Verbandsgemeinde            lassen sich im Moment noch nicht ab-           man ab sofort auch auf dem Twitter-
(VG) Trier-Land deutlich wurde, hatte          schließend bewerten. Fest steht: Die           Profil der Kreisverwaltung Trier-Saar-
die Verbandsgemeinde in Abstimmung             Beseitigung der Schäden und der Wie-           burg unter @LKTrierSaarburg
mit Landrat Günther Schartz ein Spen-          deraufbau werden die nächste Kraftan-
denkonto für die Betroffenen einge-            strengung sein, der wir uns gemeinsam
richtet. Die Stiftung „Zukunft in Trier-       stellen müssen“. Darum sei es ihm ein
Saarburg“ stellt dafür eine Spende von         wichtiges Anliegen, dass die Stiftung
20.000 Euro bereit.                            „Zukunft in Trier-Saarburg“ hier unmit-
                                               telbar finanziell die Betroffenen der Un-
Landrat Günther Schartz meint: „Die            wetterkatastrophe aus dem Landkreis
Schäden an privaten Häusern, aber              unterstütze.
Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                                Seite 3

                  Ausgabe 30 | 2021                                                                                     Kreis Trier-Saarburg

   Ganz herzlichen Dank an alle Einsatzkräfte und Freiwilligen!
Das Hochwasser hat eine Situation gebracht, die wir in diesem Umfang noch nicht erlebt
haben. In den betroffenen Gemeinden im Kreis Trier-Saarburg sind die Menschen zwar in-
dividuell unterschiedlich, aber doch insgesamt extrem hart getroffen und müssen sich mit
vielfältigen Problemen auseinandersetzen. Doch gerade in diesen schwierigen Momenten
zeigt sich der Zusammenhalt unserer Region!
Tausende Einsatzkräfte - hauptsächlich aus dem Ehrenamt - und unzählige Bürgerinnen
und Bürger arbeiten Hand in Hand, um die Betroffenen zu unterstützen und die enormen
Schäden der Unwetterkatastrophe zu beseitigen. Das ist gelebte Solidarität und Gemein-
sinn auf höchstem Niveau.
Mein herzlicher Dank gilt all denen, die anpacken und sich engagieren - in welcher Form
auch immer! Ihre Hilfe verdient allerhöchste Wertschätzung!
Danke für Ihre großartigen Einsatz!
                                                Ihr Landrat Günther Schartz

Kräfte des Landkreises engagieren sich in Ahrweiler
Grundschutz der Verbandsgemeinde Adenau – Landrat Günther Schartz besuchte die Einheiten
Seit knapp zwei Wochen sind Ein-
satzkräfte aus dem Kreis in der Kata-
strophenregion rund um Adenau. Sie
übernehmen dort vielfältige Aufgaben,
um die Einheiten vor Ort zu entlasten.
Vergangenen Freitag besuchte Landrat
Günther Schartz die Helferinnen und
Helfer.

„Der Einsatz in unserem Landkreis ist
fantastisch gelaufen. Ich bin dankbar
dafür, dass alle diesen Teil heil geschafft
haben. Nun haben unsere Kreisein-
heiten in Ahrweiler anderen Hürden zu
nehmen. Die Zerstörungen sind enorm,           Landrat Günther Schartz (r.) besuchte vergangene Woche die Kreis-Einheiten, die im Land-
immer noch werden Menschen ver-                kreis Ahrweiler im Einsatz sind. Die technische Einsatzleitung des Kreises (Foto) hilft bei der
misst. Das ist auch psychisch eine neue        Koordinierung der Einsätze in der Verbandsgemeinde Adenau.
Belastung. Ich habe großen Respekt vor
dieser Aufgabe“, so der Landrat.               cherzustellen. „Unsere Einsatzkräfte stel-       und THW könne man nicht stark genug
                                               len dort sicher, dass beispielsweise bei         betonen. „Daher auch ein Dank an die
Samstag, 17. Juli: Die Unwetter im             Bränden oder Verkehrsunfällen schnelle           Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die
nördlichen Teil des Landkreises Trier-         Hilfe da ist. Aber natürlich packen sie          ihre Leute dafür freistellen“, ergänzt
Saarburg haben erst drei Tage vorher           auch bei den Aufräumarbeiten an“, er-            Neuschwander.
Ortsgemeinden wie Kordel, Ralingen,            klärt Christoph Winckler, Brand- und Ka-
Wintersdorf und Langsur stark überflu-         tastrophenschutzinspekteur des Kreises.          Insgesamt sind zehn Einheiten ne-
tet. Dennoch machen sich bereits wäh-                                                           ben der technischen Einsatzleitung
rend der laufenden Aufräumarbeiten im          Vergangene Woche Mittwoch folgte                 im Einsatz: der Kommandowagen der
Kreis rund 40 Freiwillige von Feuerwehr,       dann auch die Technische Einsatzlei-             Verbandsgemeinde Konz, der Einsatz-
Rettungsdienst und Technischem Hilfs-          tung des Landkreises, um die laufenden           leitwagen des Kreises, das Mehrzweck-
werk (THW) auf in das viel stärker ver-        Einsätze in der VG Adenau zu koordinie-          fahrzeug mit der Drohne des Land-
wüstete Gebiet rund um die Ahr.                ren. Die Leitung übernahm Wincklers              kreises, zwei Löschgruppenfahrzeuge
                                               Stellvertreter, Christian Neuschwander.          aus Konz und Osburg, ein Mehrzweck-
Die Einsatzkräfte, die bereits im Kreis Tri-                                                    fahrzeug aus Konz, ein Wechsellader-
er-Saarburg aktiv bei der Unwetterkata-        „Der Einsatz hier in Adenau wird noch            fahrzeug mit schweren Rüstgerät, ein
strophe unterstützt haben, wurden vom          lange dauern. Unsere ehrenamtlichen              Mannschaftstransportwagen aus Plu-
Land Rheinland-Pfalz in die Verbandsge-        Kräfte werden daher regelmäßig aus-              wig, die SEG-V mit der Feldküche aus
meinde Adenau im Landkreis Ahrweiler           getauscht“, so Neuschwander. Das Eh-             Waldrach sowie die SEG-Betreuung aus
geordert, um dort den Grundschutz si-          renamt in Feuerwehr, Rettungsdienst              Konz und Schöndorf.
Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
Seite 4                                                                                     KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                             Ausgabe 30 | 2021

                                                                                             Sparkasse Trier
                                                                                             spendet                     s Sparkasse
                                                                                                                           Trier

                                                                                             Die Sparkasse Trier spendet als Hilfe für
                                                                                             die Hochwasserkatastrophe 50.000 Euro
                                                                                             an die Verbandsgemeinde Trier-Land für
                                                                                             die Gemeinden im Landkreis und 50.000
                                                                                             Euro an die Gemeinschaft Ehranger
                                                                                             Ortsvereine e. V. für Trier-Ehrang.

                                                                                             „Es ist eine schreckliche Hochwasserka-
                                                                                             tastrophe, die sich da ereignet hat. Wir
                                                                                             waren mit unserem Vorstand und vielen
                                                                                             Mitarbeitenden vor Ort in Ehrang und
                                                                                             Kordel und haben selbst mit Schaufel
                                                                                             und Eimer angepackt. Finanzielle Unter-
                                                                                             stützung ist gerade jetzt enorm wichtig.
                                                                                             Darum hat die Sparkasse Trier gespen-
Der Ferienspaß des Kreises ist gestartet: In diesem Jahr findet die beliebte Ferienaktion    det. Wir möchten, dass die finanzielle
aufgrund der Corona-Pandemie erneut in veränderter Form statt. An zehn Standorten kön-       Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt
nen rund 200 Kinder an einem vielfältigen Programm teilnehmen. Dabei sind sie nicht wie      wird. Solidarität zu leben ist in solchen
üblich im Landkreis unterwegs. Die Aktion findet vielmehr vor Ort an den Standorten statt.   Zeiten das, was wirklich zählt“, so der
Gleich am zweiten Tag besuchte Landrat Günther Schartz eine Gruppe an der Integrierten       Vorsitzende des Vorstandes Dr. Peter
Gesamtschule Hermeskeil. An diesem Tag stand Bogenschießen auf dem Programm. Da-             Späth. „Unsere Filialen in Kordel und Ehr-
neben konnten sich die Kinder auf eine Schoko-Werkstatt, einen Besuch im Schwimmbad          ang standen auch unter Wasser. Wir sind
und ein abwechselungsreiches Angebot in der Natur freuen. Landrat Schartz: „Ich danke        sehr stolz auf die Leistung unserer Mitar-
der Kreisjugendpflege und den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, ohne       beitenden, die vor Ort geholfen haben.
die der Ferienspaß nicht möglich wäre. Es ist beeindruckend, was für ein Programm hier       Dafür bedanken wir uns ganz herzlich.
trotz Corona auf die Beine gestellt wurde.“ Trotzdem freue er sich, wenn im nächsten Jahr    Wir werden unsere Filialen so schnell es
wieder ein gemeinsames Abschlussfest möglich sei. Ein ausführlicher Bericht folgt in der     geht wieder für unsere Kundschaft öff-
nächsten Ausgabe der Kreis-Nachrichten.                                                      nen“, so Dr. Späth weiter.

Ziele erreicht mit Wissbegierde und Leistungsbereitschaft
66 Schüler:innen der IGS Hermeskeil wurden verabschiedet
Feierstunde an der Integrierten Gesamt-       Klasse und die Klassenleitung als Team         und von nun an sei es mehr und mehr
schule (IGS) in Hermeskeil: Die Schü-         sowie Eltern und Freunde, die auch un-         die alleinige Aufgabe der Jugendlichen,
lerinnen und Schüler, die in den ver-         terstützen, wenn es mal nicht so gut           diese zu füllen, so die Botschaft. In fei-
gangenen Monaten unter schwierigen            läuft und vor Übermut bewahren, wenn           erlichem Rahmen, begleitet von fest-
Bedingungen an ihren Abschlüssen              es schon fast zu gut läuft.                    licher Musik, konnten die Schüler:innen
gearbeitet hatten, konnten ihre Zeug-                                                        sowie deren Eltern an diesem wichtigen
nisse der Berufsreife, des Qualifzierten      Die Klassenlehrerinnen und Klassen-            Tag im Freien zusammenkommen auf
Sekundarabschlusses I und des schu-           lehrer wählten dann Worte aus den              ein letztes Mal an ihrer IGS Hermeskeil.
lischen Teils der Fachhochschulreife im       Liedern von Mark Forster, um ihren             Insgesamt wurden 16 Schülerinnen und
Beisein ihrer Eltern auf dem Schulhof         Schüler:innen zu gratulieren und Moti-         Schüler aus Klasse 9 verabschiedet, 40
der kreiseigenen Schule entgegen neh-         vation und Freude auf die Zeit nach der        Schülerinnen und Schüler aus Klasse 10
men.                                          Schule zu geben. Viele noch unbeschrie-        und zehn Schülerinnen und Schüler aus
                                              bene Blätter werde das Leben vorhalten         der Jahrgangsstufe 12.
In seinen Worten an die Schüler verglich
Schulleiter Dr. Christian Schmidt den
Weg der Italiener hin zur Europamei-
sterschaft mit dem der Absolventinnen
und Absolventen durch eine alles ande-
re als normale schulische Endphase. Das
individuelle Können jedes Einzelnen,
das Team und der Trainer sowie andere
Begleiter – alles wird notwendig, um sei-
ne Ziele zu erreichen. Und in den schu-
lischen Kontext übersetzt: Wissen, Wiss-
begierde und Leistungsbereitschaft, die       Das Foto zeigt die Absolent:innen der Jahrgangsstufe 12 der IGS mit ihren Zeugnissen.
Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                           Seite 5

                 Ausgabe 30 | 2021                                                                                 Kreis Trier-Saarburg

Impfen für alle
Ohne Termin ins Impfzentrum
Das gemeinsame Impfzentrum von Kreis
und Stadt bietet ab Ende dieser Woche
sowie in der kompletten Kalenderwo-
che 32 „Impfen für alle ohne Termin“ an.
Wer noch keine Erstimpfung gegen das
Corona-Virus bekommen hat, kann in
den unten genannten Zeiträumen ohne
Anmeldung und Termin zum Impfzen-
trum in der Messeparkhalle in den Mo-
selauen kommen. Benötigt werden nur
die Krankenversicherungskarte, der Per-
sonalausweis und, falls vorhanden, der
Impfpass. Für Menschen, deren Zweit-            Appell von Landrat Günther Schartz: „Bitte lassen Sie sich impfen!“
impf-Termin aufgrund der Hochwasser-
lage nicht möglich war, wird auch eine      In einem Gespräch mit Dr. Walter Gradel, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Trier, und
Zweitimpfung durchgeführt.                  dem Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Harald Michels (l.) hat Landrat Günther Schartz (Mit-
Die Termine für das Impfen für alle:        te) erneut für eine Corona-Impfung geworben: „Stellen Sie sich vor, die Einsatzkräfte in der
 • Freitag, 30. Juli: 12.30 - 15.30 Uhr     aktuellen Unwetterkatastrophe und die Menschen, die sich gegenseitig helfen, wären nicht
 • Montag, 2. August: 11.30 - 15.30 Uhr     zu einem großen Teil geimpft - wir hätten ein großes Problem bei der Rettung und Hilfelei-
 • Dienstag, 3. August:11.30 - 15.30 Uhr    stung. Darum appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte nehmen Sie sich daran
 • Montag, 9. August bis Freitag, 13. Au-   ein Beispiel. Lassen Sie sich gegen das Corona-Virus impfen! Sorgen Sie für Ihre eigene Si-
   gust: täglich von 8.30 bis 15.30 Uhr     cherheit, aber auch für die Ihrer Mitmenschen.“ Dr. Gradel betonte, dass Hausärzte bei Fra-
In Trier und Trier-Saarburg sind bereits    gen und Bedenken gerne zur Verfügung stehen würden. Es sei ein gutes Gefühl, wenn man
rund 59 Prozent der Menschen zum er-        durch eine Impfung wieder unbeschwerter an Aktivitäten teilnehmen könne. Er und Dr.
sten Mal geimpft, rund 48 Prozent ha-       Michels betonten, dass die Corona-Impfung erforderlich sei, um weiterhin die Pandemie in
ben schon den vollen Impfschutz gegen       der Region im Griff zu behalten.
das Corona-Virus. Oberbürgermeister
Wolfram Leibe und Landrat Günther
Schartz rufen die Bevölkerung auf, sich            Kreis-Nachrichten
                                                                                           Sommerschule
                                                                                           Anmeldungen bis zum 8. August
impfen zu lassen: „Impfen schützt vor                       Redaktion
einem schweren Verlauf der Erkrankung           Kreisverwaltung Trier-Saarburg             Wie schon 2020 wird der Landkreis
– und es ist ein Zeichen der Solidarität        Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier          Trier-Saarburg auch in diesem Jahr das
mit Kindern und Jugendlichen, die wir                      Pressestelle                    Angebot der Sommerschule machen:
vor einer vierten Welle im Herbst be-                     Verantwortlich                   Schülerinnen und Schüler der Klassen
wahren wollen. Machen Sie mit!“ Wei-            Thomas Müller, Martina Bosch               1 bis 9 haben ab dem 16. August an
tere Infos: www.trier.de oder www.trier-            Tel. 0651-715 -240 / -406              25 Standorten im Kreis die Möglichkeit
saarburg.de                                     Mail: presse@trier-saarburg.de             für eine oder zwei Wochen Lernstoff zu
                                                                                           wiederholen. Damit sollen die Folgen
Schäden möglichst schnell melden                                                           des Schuljahres unter Pandemiebedin-
                                                                                           gungen abgemildert und die Kinder und
Überschwemmungen durch Starkregen in der Landwirtschaft                                    Jugendlichen mit Rückenwind ins kom-
Die Kreisverwaltung weist darauf hin,       einen Fall höherer Gewalt bzw. außerge-        mende Schuljahr gehen können. Das
dass die landwirtschaftlichen Betriebe,     wöhnlicher Umstände handelt.                   Bildungsbüro in der Kreisverwaltung
die Agrarförderung beantragt haben,                                                        wird in Kooperation mit den sechs Ver-
gehalten sind, der Kreisverwaltung die      Nur mit einer solchen Meldung können           bandsgemeinden und Schulen die Feri-
durch Überschwemmungen geschä-              die Landwirte verhindern, dass es zu           enschule 2021 des Landes regional um-
digten Flächen unverzüglich - späte-        Kürzungen des Beihilfebetrags in den           setzen. Die Online-Anmeldemöglichkeit
stens innerhalb von 15 Arbeitstagen ab      verschiedenen flächenbezogenen För-            für alle Standorte ist unter http://www.
dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte       dermaßnahmen und bei Cross Compli-             terminland.de/sommerschule noch bis
oder der Anspruchsberechtigte hierzu        ance kommt. Für die Meldung steht ein          zum 8. August möglich. Dabei kann
in der Lage ist - zu melden.                Mustervordruck zur Verfügung, dieser           ein Standort gewählt werden, der dem
                                            kann bei Bedarf in der Kreisverwaltung         Wohnort am nächsten liegt - unabhän-
Die Meldung muss genaue Angaben zu          angefordert werden.                            gig davon, welche Schule das Kind bzw.
den betroffenen Flächen mit Angabe                                                         der / die Jugendliche regulär besucht.
der Flur- und Parzellen-Nummer ent-         Bei Fragen steht die Kreisverwaltung           Generelle Informationen finden sich auf
halten. Nachweise über das Schadens-        gerne unter Tel. 0651/715-116 oder             der Webseite des Bildungsministeriums
ereignis sind beizufügen, aus denen ge-     eMail an agrarfoerderung@trier-saar-           Rheinland-Pfalz: https://bm.rlp.de/de/
schlossen werden kann, dass es sich um      burg.de zur Verfügung.                         bildung/sommerschule/
Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
Seite 6                                                                                              KREIS-NACHRICHTEN
              Kreis Trier-Saarburg                                                                                       Ausgabe 30 | 2021
      26
ung      Digital und analog
       Nov.                                                               Gleichstellungsarbeit
                                                                          & Frauen packen es an
                                                                                                                  VRT: Nachtbusse
         Gleichstellung in der Region
                                                                                                                  fahren wieder
                        Gl e

 0 ermor-
                                                                          – auch digital!
ikanischen „Gleichstellungsarbeit & Frauen packen
                           ich

 innen riefenes an - auch digital“ lautet der Titel einer                                                         Mit Beginn der der Ferien haben die Ver-

                                                                                                             !
                                                                                                        an
  aus. Seit

                                                                        2 0 21
 r Gedenk- Broschüre der Gleichstellungsbeauf-                                                                    kehrsunternehmen im Verkehrsverbund
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skriminie- tragten der Region Trier. Corona und die                                                               Region Trier (VRT) ihr Nachtbusange-
 Frauen.                                  ng                                                   en
aktionen Einschränkungen erfordern neue bzw.   sa                                           ck                    bot wieder aufgenommen. Vom Trierer
                                                    rb e                                  a
                                                           it & Frauen p in are e n
den und
anisationen,
             den Rückgriff auf bewährte Informati-                                                                Hauptbahnhof fährt damit am Sonntag-
Stellen in- onswege. Daher wählten die Gleichstel-                                                                morgen:
                    Gleichstellungsarbeit                               em     ng
Beendigung
             lungsbeauftragten     diese Form, die das                              s, S          l t u 06        • 1.52 Uhr: Linie 400 nach Bitburg
                    steht für:                                                 ho p          st a        2
                                                                                                         1
 f.                                                                   Wo r k s           a n          20
         Digitale mit dem Analogen verbindet                                I n f ov e
                                                                                       r
                                                                                                m                 • 1.48 Uhr: Linie R200 nach Hermeskeil
                                                                      un d                   m
                 • Einen partnerschaftlichen Umgang der
         und konzipierten        eine gemeinsame Bro-                                  gra                        • 0.35 Uhr: Linie 25 nach Trierweiler
                                                                                 pro
                   Geschlechter miteinander                           Jah res
         schüre. Neben der persönlichen Vorstel-                                                                  • 0.25 Uhr: Linie 26 nach Newel
s-               • Den Abbau von Vorurteilen und
         lung erfahren
                   einseitigendie    Leser:innen, warum
                               Rollenzuweisungen                                                                  • 2.45 Uhr: Sternbusse der Stadtwerke
         immer noch über das Thema Gleich-                                                                          Trier (SWT) vom Hauptbahnhof in die
                 • Die Beratung in besonderen Lebenssituationen
         stellung gesprochen werden muss und                                                                        Trierer Stadtteile
         wann Gleichstellung
                 • Das Aufgreifen von erreicht     ist.Gewalt,
                                       Tabuthemen wie   Die Pu-                                                   • von Trierweiler fährt die Linie 251 um
                   Mobbing, sexuelle Belästigung ...
         blikation weist auf die Chancen die Di-                                                                    1.02 Uhr nach Kersch
         gitalisierung     gerade
                 • Die Vernetzung  von für  den ländlichen
                                       Frauengruppen,                                                             Weiteren      Infosmm
                                                                                                                   A4-Version: 58,667 in breit
                                                                                                                                          derund
                                                                                                                                               VRT-Fahrplanaus-
                                                                                                                                                 23,667 mm hoch
                   Verbänden, Vereinen und Organisationen
         Raum hin. Sie informiert über Hilfsange-                                                                 kunft.
         bote sowie     über Projekte
                 • Die Vereinbarkeit von Berufder  Gleichstel-
                                               und Familie

         lungsbeauftragten
                  •GleichbehandlunginunddergegenRegion      Trier.
                                                 Diskriminierung
         Die Broschüre
                   wegen deskann     angefordert werden
                              Geschlechts                                                                                       Aktuelle Informationen
         bei der Gleichstellungsbeauftragten des                                                                                zu Bus & Bahn
         Kreises,. Anne Hennen, anne.hennen@
         trier-saarburg.de, Tel. 0651-715253                         Die Broschüre zum Thema Gleichstellung

         Agrarumweltmaßnahmen: Abgabefrist verlängert
         Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg                          tren für den ländlichen Raum (DLR) oder      Programmteile sowie die Bewirtschaf-
         weist darauf hin, dass das Neuantrags-                      den Fachberatern/innen für Naturschutz       tungsgrundsätze zum Herunterladen
         verfahren und die Abgabefrist der Ver-                      besprochen werden.                           hinterlegt. Für weitere Informationen
         längerungsanträge für die Agrarum-                                                                       stehen die Mitarbeiter:innen der Kreis-
         weltmaßnahmen im Programm EULLa                             Über Einzelheiten zu den Programm-           verwaltung Trier-Saarburg gerne tele-
         aufgrund der Unwettersituation bis 30.                      teilen können sich Interessenten auf         fonisch unter 0651/715-414, 715-320,
         Juli 2021 verlängert ist. Fragen zum Pro-                   der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.       715-345, 715-116 oder per eMail agrar-
         gramm können mit den Beratern und                           de informieren. Dort sind die Antrags-       foerderung@trier-saarburg.de gerne zur
         Beraterinnen der Dienstleis-tungszen-                       unterlagen, Kurzbeschreibungen der           Verfügung.

         Futtergewinnung auf ökologischen Flächen ist erlaubt
         Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,                        der Antragstellung ist lediglich das Be-     Nachbau von Leguminosen, welche
         Landwirtschaft und Weinbau erteilt Aus-                     weiden (mit Tieren) dieser Flächen zu-       nicht als ÖVF angemeldet wurden, ist
         nahmegenehmigung zur Futternutzung                          lässig. Eine Ausnahmeregelung, die eine      eine Beweidung oder Schnittnutzung
         von ökologischen Vorrangflächen                             Schnittnutzung zur Futtergewinnung           zulässig.
                                                                     oder das Beweiden im Antragsjahr er-
         Landwirte, die im Rahmen der Be-                            laubt, ist rechtlich nicht zulässig.         Für Flächen, welche als für Honigpflan-
         antragung von Direktzahlungen zur                                                                        zen genutztes Land angemeldet wur-
         Bereitstellung von ökologischen Vor-                        Die Futternutzung von Winterzwi-             den, ist ab 1. Oktober lediglich eine
         rangflächen im Rahmen des Greening                          schenfrüchten als Nachbau nach Le-           Beweidung mit Schafen und Ziegen
         verpflichtet sind, dürfen aufgrund des                      guminosen-ÖVF ist lediglich durch das        zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung,
         Starkregens der vergangenen Tage                            Beweiden (mit Tieren, d. h. auch mit Rin-    die eine Schnittnutzung zur Futterge-
         ab sofort brach liegende Ackerflächen                       dern, Pferden, etc.) zulässig (auch im An-   winnung dieser Flä-chen erlaubt, ist
         (Nutzcode 062) durch Beweidung mit                          tragsjahr). Eine Ausnahmeregelung, die       rechtlich nicht zulässig.
         Tieren oder durch Schnittnutzung zu                         eine Schnittnut-zung zur Futtergewin-
         Futterzwecken nutzen.                                       nung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich   Eine Beweidung oder Schnittnutzung
                                                                     nicht zulässig.                              von Pufferstreifen / Feldrändern und
         Flächen mit Zwischenfrüchten-ÖVF /                                                                       Streifen von beihilfefähigen Hektarflä-
         Untersaaten-ÖVF dürfen im Jahr der An-                      Bei Zwischenfrüchten / Untersaaten,          chen an Waldrändern ist außerhalb des
         tragstellung lediglich mit Schafen und                      welche nicht als ÖVF angemeldet wur-         Sperrzeitraums (01.04. – 30.06.) immer
         Ziegen beweidet werden. Im Jahr nach                        den, bzw. Winterzwischenfrüchten als         erlaubt.
Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                        Seite 7

                 Ausgabe 30 | 2021                                                                              Kreis Trier-Saarburg

                                 Amtliche Bekanntmachungen
Hinweis:                                                           ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts – Ver-
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz        ordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Über-
ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gehalten, die Gebühren-     wachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens
satzungen für die Jahre 2014 bis 2020 nachträglich anzupas-        von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmit-
sen.                                                               tel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08. August 2007
Diese Satzungen werden in den kommenden Wochen in den              (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem Landesgebühren-
Kreis-Nachrichten bekannt gemacht. In dieser Ausgabe sind es       gesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September 1974 (GVBl. S. 578,
die Satzungen für die Jahre 2016 und 2017.                         BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Oktober 2009
         Satzung des Kreises Trier-Saarburg                        (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes zur Ausführung des Le-
                      über die                                     bensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLBR vom 20.
   Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen                        Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und
                                                                   des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F.
                 auf dem Gebiet der
                                                                   vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Artikel
     Veterinär- und Lebensmittelüberwachung                        2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319)
              sowie der Fleischhygiene                             (in den jeweils geltenden Fassungen)
  für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen                   am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen:
      Großbetrieb im Sinne des § 26 Abs. 1 des                     § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
        Tarifvertrages Fleischuntersuchung,                        (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr.
        gültig vom 01.01.2016 – 31.12.2016                         882/2004 des Europäischen
                                                                   Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur
                               Inhalt                              Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit-
                        Rechtsgrundlagen                           telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und
      § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner                 Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt der
                   § 2 Begriffsbestimmungen                        Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach Art.
      § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der            26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B und
                             Satzung                               Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Landesge-
      § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen               bührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September 1974 in
  § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück-            der geltenden Fassung
                     standsuntersuchungen                          (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen Per-
  § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen              sonen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshandlungen
                     Rückstandskontrollplan                        zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amtshand-
  § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs-           lungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen.
                       zeiten, Wartegebühr                         (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas an-
   § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu-         deres bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren aus-
                    chung oder der gesamten                        gewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung
                          Untersuchung                             § 2 Begriffsbestimmungen
                           § 9 Auslagen                            (1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be-
            § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel              triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender-
                    § 11 Salvatorische Klausel                     jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche
                      § 12 Geltungsbereich                         geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlacht-
                   § 13 Schlussbestimmungen                        betriebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit
Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004 des      mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als
Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrol-       gewerbliche Kleinbetriebe.
len zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- und           (2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be-
Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesund-         triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender-
heit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165 Seite    jahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche
1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt ändert durch   geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe gelten
Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008 (EU L 278       als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorangegangenen
S. 6 vom 21.10.2008) und                                           Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100 ausge-
§ 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit-         wachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild oder
telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom               nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh- oder
03.06.2013 BGBl. S. 1426 und                                       Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt ein
des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif-       Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstufung
ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver-        als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr nach den
ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen,         tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen.
Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit-           (3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb gewerb-
teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung –      licher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete Fleisch
TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und                ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhalter oder
des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif-      seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist.
Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                            Ausgabe 30 | 2021

(4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages         bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag
zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der         auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die
Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August        Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un-
2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden haben            terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30
und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes des §           Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die
25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im Jahr 2007)    Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange-
weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich geschlachtet wor-        fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt.
den sind.                                                            § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der
§3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Satzung             Untersuchung oder der gesamten Untersuchung
(1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren für           (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch dann
die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1 zuzüg-        zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder Kontrol-
lich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Trichinen-          le stattgefunden hat.
probenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten für Pro-            (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts-
ben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach Anlage           handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch-
2 zusammen.                                                          geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich
(2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach-         entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je
tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre-         angefangene 15 Minuten) zu entrichten.
chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert,          § 9 Auslagen
bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr          Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer
Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort aus-        Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der
gewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe           Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese zu
der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höch-      erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise Weg-
sten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der da-    strecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilometer)
rin enthaltenen Gebühr ergibt.                                       oder Versandgebühren entstehen.
(3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi-       § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel
gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht.               (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Untersu-
§ 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen                       cher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt wer-
Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri-   den. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Amts-
chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in              handlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte.
den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr für       (2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an-
die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von Anlage       gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
2 festgesetzt und erhoben.                                           des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlagszah-
§ 5 Gebühren für weitgehende Untersuchungen/                         lungen gefordert werden.
Rückstandsuntersuchungen                                             (3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die
Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussuntaug-         Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da-
lichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weitergehende       durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben.
Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsberechtigte        § 11 Salvatorische Klausel
die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu tragen.            Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh-
§ 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen                  renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das
Rückstandskontrollplan                                               Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam.
Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rückstän-              § 12 Geltungsbereich
den und Kontaminationen sind verpflichtende Untersuchungen           Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie
nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP). Die          sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun-
Untersuchungen erfolgen im Landesuntersuchungsamt und                tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter-
werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg quartalsweise in           suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier.
Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle Schlachttiere der      § 13 Schlussbestimmungen
betroffenen Tierarten Rinder und Schweine (in Höhe von 0,68 €)       (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und
pro Tier umgelegt.                                                   gilt bis zum 31.12.2016.
§ 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter                              Trier, den 06. Juli 2021
Untersuchungszeiten, Wartegebühr                                     Günther Schartz, Landrat
Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich          - Anlage 1 -
dieser Satzung wie folgt festgesetzt:                                Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung
• für gewerbliche Schlachtungen:                                     Tierart / 			               Gebührensätze Gebührensätze
   montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr       Schlachtgewicht		           je Tag und Tier je Tag und Tier
   samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr                              			Januar-		März-
• für nicht gewerbliche Schlachtungen:                               			Februar 2016                               Dezember 2016
   freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr                              Einhufer 		                 35,07 €		         35,90 €
   samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr                              Rinder			23,72 €		24,30 €
Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü-          Schweine		                  8,90 €		          9,00 €
gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage           Schafe und Ziegen           8,76 €		          8,98 €
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                           Seite 9

                  Ausgabe 30 | 2021                                                                                Kreis Trier-Saarburg

Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlachtet, re-                          § 11 Salvatorische Klausel
duziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entsprechend bei                              § 12 Geltungsbereich
36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, bei 65 - 119                          § 13 Schlussbestimmungen
Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Schlachttie-          Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004 des
ren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort ausgewiesenen          Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrol-
Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe der Gebüh-           len zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- und
ren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höchsten Tier-      Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesund-
zahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der darin enthal-   heit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165 Seite
tenen Gebühr ergibt                                                  1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert durch
- Anlage 2 -                                                         Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008 (EU L 278
Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung            S. 6 vom 21.10.2008) und
Gebühren           Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage            § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit-
pro Tier		         suchung entnahme           NRKP                   telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom
Einhufer		         2,31 €		         0,56 €                           03.06.2013 BGBl. S. 1426 und
Schwein		          2,31 €		         0,56 €		           0,68 €        des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif-
Rind                				                               0,68 €        ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver-
- Anlage 3 -                                                         ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen,
Gebühren für BSE-Untersuchungen /                                    Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit-
Rückstandsuntersuchungen                                             teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung –
Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe.                              TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und
- Anlage 4 -                                                         des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif-
Stundenvergütung                                                     ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts – Ver-
              15 Minuten 30 Minuten           60 Minuten             ordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Über-
amtlicher                                                            wachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens
Tierarzt /                                                           von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmit-
amtliche                                                             tel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08. August 2007
Tierärztin      18,62 €      37,24 € 		                74,47 €       (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem Landesgebühren-
amtlicher                                                            gesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September 1974 (GVBl. S. 578,
Fachassistenten/                                                     BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Oktober 2009
amtliche                                                             (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes zur Ausführung des Le-
Fachassistentin 9,07 €       18,14 € 		                36,28 €       bensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLBR vom 20.
                                                                     Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und
         Satzung des Kreises Trier-Saarburg                          des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F.
                      über die                                       vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Artikel
   Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen                          2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319)
                 auf dem Gebiet der                                  (in den jeweils geltenden Fassungen)
     Veterinär- und Lebensmittelüberwachung                          am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen:
              sowie der Fleischhygiene                               § 1Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
                                                                     (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr.
  für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen
                                                                     882/2004 des Europäischen
      Großbetrieb im Sinne des § 26 Abs. 1 des                       Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur
        Tarifvertrages Fleischuntersuchung,                          Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit-
        gültig vom 01.01.2017 – 31.12.2017                           telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und
                            Inhalt                                   Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt der
                     Rechtsgrundlagen                                Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach Art.
     § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner                    26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B und
                 § 2 Begriffsbestimmungen                            Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Landesge-
     § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der               bührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September 1974 in
                           Satzung                                   der geltenden Fassung
     § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen                  (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen Per-
 § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück-               sonen, die die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand-
                   standsuntersuchungen                              lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts-
 § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen                 handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen.
                  Rückstandskontrollplan                             (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas an-
          § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter                    deres bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren aus-
            Untersuchungszeiten, Wartegebühr                         gewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung
  § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu-            § 2 Begriffsbestimmungen
          chung oder der gesamten Untersuchung                       (1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be-
                        § 9 Auslagen                                 triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender-
          § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel                  jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                            Ausgabe 30 | 2021

geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlacht-             Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rückstän-
betriebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit        den und Kontaminationen sind verpflichtende Untersuchungen
mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als         nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP). Die
gewerbliche Kleinbetriebe.                                           Untersuchungen erfolgen im Landesuntersuchungsamt und
(2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be-        werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg quartalsweise in
triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender-           Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle Schlachttiere der
jahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche          betroffenen Tierarten Rinder und Schweine (in Höhe von 0,75 €)
geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe gelten            pro Tier umgelegt.
als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorangegangenen           § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter
Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100 ausge-             Untersuchungszeiten, Wartegebühr
wachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild oder             Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich
nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh- oder            dieser Satzung wie folgt festgesetzt:
Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt ein             • für gewerbliche Schlachtungen:
Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstufung         montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr
als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr nach den          samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen.                            • für nicht gewerbliche Schlachtungen:
(3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb gewerb-              freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr
licher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete Fleisch            samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhalter oder        Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü-
seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist.                      gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage
(4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages         bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag
zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der         auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die
Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August        Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un-
2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden haben            terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30
und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes des §           Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die
25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im Jahr 2007)    Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange-
weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich geschlachtet wor-        fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt.
den sind.                                                            § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der
§3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Satzung             Untersuchung oder der gesamten Untersuchung
(1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren für           (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch dann
die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1 zuzüg-        zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder Kontrol-
lich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Trichinen-          le stattgefunden hat.
probenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten für Pro-            (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts-
ben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach Anlage           handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch-
2 zusammen.                                                          geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich
(2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach-         entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je
tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre-         angefangene 15 Minuten) zu entrichten.
chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert,          § 9 Auslagen
bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr          Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer
Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort aus-        Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der
gewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe           Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese zu
der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höch-      erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise Weg-
sten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der da-    strecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilometer)
rin enthaltenen Gebühr ergibt.                                       oder Versandgebühren entstehen.
(3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi-       § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel
gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht.               (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Untersu-
§ 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen                       cher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt wer-
Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri-   den. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Amts-
chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in              handlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte.
den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr für       (2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an-
die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von Anlage       gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
2 festgesetzt und erhoben.                                           des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlagszah-
§ 5 Gebühren für weitgehende Untersuchungen/                         lungen gefordert werden.
Rückstandsuntersuchungen                                             (3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die
Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussuntaug-         Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da-
lichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weitergehende       durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben.
Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsberechtigte        § 11 Salvatorische Klausel
die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu tragen.            Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh-
§ 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen                  renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das
Rückstandskontrollplan                                               Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam.
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                         Seite 11

                  Ausgabe 30 | 2021                                                                               Kreis Trier-Saarburg

§ 12 Geltungsbereich                                                 I. Am Sonntag, dem 26. September 2021, von 8 bis 18 Uhr findet
Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie       die Wahl der Landrätin/ des Landrats statt. Eine etwaig notwen-
sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun-         dig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 10. Oktober
tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter-           2021, von 8 bis 18 Uhr statt.
suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier.       II. Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten
§ 13 Schlussbestimmungen                                             der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und      deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch
gilt bis zum 31.12.2017.                                             nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen
Trier, den 06. Juli 2021                                             werden können, wer-den hiermit aufgefordert, ihre Eintragung
Landrat Günther Schartz                                              in das Wählerverzeichnis bis zum 20. August 2021, 12 Uhr, bei
                                                                     der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu be-
- Anlage 1 -                                                         antragen.
Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung                 Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommu-
Tierart / 			               Gebührensätze Gebührensätze              nalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie
Schlachtgewicht		           je Tag und Tier je Tag und Tier          bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeinde-verwaltung er-
			                         Januar 2017       Februar - 		           halten.
					Dezember 2017                                                   54290 Trier, den 14.07.2021
Einhufer 		                 35,44 €		         36,27 €                Die Kreiswahlleiterin des Landkreises Trier-Saarburg
Rinder			23,99 €		24,56 €                                            für die Wahl der Landrätin/des Landrats
Schweine		                  8,89 €		          8,98 €                 Simone Thiel, 1. Kreisbeigeordnete
Schafe und Ziegen           8,87 €		          9,08 €
Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlachtet, re-      Anschriften der Verbandsgemeindeverwaltungen(VGV) im
duziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entsprechend bei        Landkreis Trier-Saarburg
36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, bei 65 - 119       VGV Hermeskeil, Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil
Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Schlachttie-          VGV Konz, Am Markt 11, 54329 Konz
ren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort ausgewiesenen          VGV Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach
Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe der Gebüh-           VGV Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
ren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höchsten Tier-      VGV Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich
zahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der darin enthal-   VGV Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier
tenen Gebühr ergibt
- Anlage 2 -                                                           Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlaus-
Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung             schusses zur Prüfung und Zulas-sung der Wahlvor-
Gebühren           Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage            schläge für die Wahl der Landrätin/des Landrats des
pro Tier		suchung		entnahme                             NRKP         Landkreises Trier-Saarburg am 26. September 2021
Einhufer		         2,85 €		          0,65 €
Schwein		          2,85 €		          0,65 €		          0,75 €        Zur Prüfung und Zulassung der für Wahl der Landrätin/des
Rind               				                                0,75 €        Landrats des Landkreises Trier-Saarburg am 26. September 2021
- Anlage 3 -                                                         eingereich-ten Wahlvorschläge wurde der Kreiswahlausschuss
Gebühren für BSE-Untersuchungen /                                    gem. § 58 in Verbindung mit § 8 des Kommunalwahlgesetzes
Rückstandsuntersuchungen                                             (KWG) und § 4 der Kommunalwahl-ordnung (KWO) für
Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe.                                      Mittwoch, den 11. August 2021 um 17.00 Uhr
- Anlage 4 -                                                                      in den Sitzungssaal (Zimmer Nr. 121)
Stundenvergütung                                                                   der Kreisverwaltung Trier-Saarburg,
              15 Minuten 30 Minuten           60 Minuten                            Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier,
amtlicher                                                            einberufen.
Tierarzt /                                                           Tagesordnung:
amtliche                                                             Öffentlicher Teil:
Tierärztin      18,81 €		            37,62 € 		        75,24 €       TOP 1: Verpflichtung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses
amtlicher                                                            TOP 2: Informationen der Kreiswahlleiterin und Einführung in
Fachassistenten/                                                     die Auf-gaben des Kreiswahlausschusses
amtliche                                                             TOP 3: Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der einge-
Fachassistentin 9,16 €		             18,33 € 		        36,66 €       reichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Land-
                                                                     rats des Landkreises Trier-Saarburg
  Bekanntmachung der Wahlleiterin für die Wahl                       TOP 4: Verschiedenes
der Landrätin/des Landrats des Land-kreises Trier-                   Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt.
 Saarburg zur Eintragung der von der Meldepflicht
  befrei-ten wahlberechtigten Staatsangehörigen    54290 Trier, den 14.07.2021
anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kreisverwaltung Trier-Saarburg
                                                   Simone Thiel, 1. Kreisbeigeordnete zugleich
               das Wählerverzeichnis
                                                                     als Kreiswahlleiterin für die Wahl der Landrätin/des Landrats
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