Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete
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Donnerstag, 29. Juli 2021 KREIS-NACHRICHTEN AUSGABE 30 / 2021 INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG Viele Sachspenden für Betroffene der Unwettergebiete Hunderte Freiwillige helfen beim Sortieren und Verteilen Bereits unmittelbar nach der Unwet- terkatastrophe im nördlichen Teil des Landkreises Trier-Saarburg war die Hilfs- und Spendenbereitschaft enorm. Neben dem eigens eingerichteten Spendenkonto der Verbandsgemein- de Trier-Land konnten Menschen zu Beginn auch Sachspenden abgeben. Doch nach wenigen Stunden folgte der Aufruf: Bitte keine Sachspenden mehr! – denn die Gemeindehalle Aach, die zunächst dafür genutzt wurde, war sehr bald voll. Dennoch kamen in den weiteren Tagen aus anderen Regionen zusätzliche Hilfsgüter – teilweise auf Paletten in Lkw – im Kreis an. Landrat Günther Schartz (2.v.r.) besuchte die freiwilligen Helferinnen und Helfer und „Es ist beeindruckend wie viele Men- dankte ihnen für ihr Engagement. schen für die Betroffenen gespendet haben. Für den Kreis und die Verbands- In einer eigens durch den Kreis an- spenden durch Freiwillige und Mit- gemeinde Trier-Land waren die Hilfs- gemieteten Halle in der Verbandsge- arbeitende der Verbandsgemeinde lieferungen aber auch eine große lo- meinde Schweich werden nun seit der Trier-Land an die Betroffenen verteilt gistische Herausforderung“, so Landrat vergangenen Woche die Sachspenden werden. Das Gemeindezentrum wird Günther Schartz. sortiert. regelmäßig mit den sortierten Sach- spenden beliefert. Von Montag bis Samstag stehen jeden Tag rund 30 ehrenamtliche Helferinnen Bitte keine Sachspenden mehr und Helfer bereit, um die Sachspenden zu sichten und in die verschiedenen „Ohne die vielen Freiwilligen wäre es Bereiche wie beispielsweise Hygiene- nicht möglich, die Sachspenden so artikel, Kleidung, Elektrogräte oder Le- schnell an die Betroffenen der Unwet- bensmittel aufzuteilen. Insgesamt ha- terkatastrophe rund um Kyll und Sauer ben sich über 100 Freiwillige für diese zu verteilen“, so Landrat Schartz. Den- Aufgabe gemeldet. noch könne man keine Sachspenden mehr annehmen. Denn das Sortieren Lager für Gemeindehalle Aach werde sicher noch etwas dauern. Wei- tere Informationen zu Spenden und Die Sachspenden wurden teilweise auf Pa- Die Halle dient als Lager für das Ge- Soforthilfen unter www.trier-saarburg. letten in Lkw angeliefert. meindezentrum Aach, wo die Sach- de/unwetter Weiteres: Soforthilfe für Hochwasseropfer Spendenkonto Seite 2 | Smart Energy: Qualifikation für Fachkräfte Inhaber: Verbandsgemeinde Trier-Land Seite 3 | Danke an alle Einsatzkräfte und Freiwilligen! IBAN: DE13 5855 0130 0001 1273 80 BIC: TRISDE55XX Seite 3 | Kräfte des Kreises helfen in Ahrweiler Seite 5 | Appell des Landrates: Lassen Sie sich impfen! Soforthilfe beantragen Seite 7-11 | Bekanntmachungen Antragsformular: www.trier-saarburg.de/unwetter soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.de
Seite 2 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 30 | 2021 Kälte- und klimatechnische Qualifikation für Fachkräfte Landkreis Trier-Saarburg kooperiert im Rahmen von smart energy 4.4 mit Bundesfachschule Die kostenfreien Schulungen für Fach- kräfte aus dem Bereich Energetische Gebäudesanierung laufen bereits seit Februar – nun kann auch die Qualifi- zierung von Quereinsteigern starten. Mit der Bundesfachschule Kälte-Klima- Technik (BFS) aus Maintal in Hessen konnte das Interreg-Projekt smart en- ergy 4.4 dafür einen wichtigen Koope- rationspartner gewinnen. Vor Kurzem unterzeichneten Jörg Peters, Geschäftsführer der Bundes- fachschule, und Simone Thiel, Erste Kreisbeigeordnete, den Kooperations- vertrag. Umgesetzt wird der Qualifizie- Simone Thiel, Erste Kreisbeigeordnete, und der Geschäftsführer der Bundesfachschule Käl- rungslehrgang ab September 2021 im te-Klima-Technik, Jörg Peters (r.), präsentieren den Kooperationsvertrag. kreiseigenen Balthasar-Neumann-Tech- nikum (BNT) in Trier. ma- und Wärmepumentechnik, um den an Quereinsteiger aus anderen Beru- steigenden Bedarf an ausgebildetem fen oder technisch Interessierte ohne „Wir freuen uns sehr, dass wir als Schul- Personal in diesem Bereich Rechnung Berufsabschluss, die in Fachbetrieben träger die Qualifizierung von Fachkräf- zu tragen. Wir freuen uns sehr, dass arbeiten. ten mit unterstützen können. Die Wei- wir gemeinsam mit dem BNT und dem terbildungen laufen sehr gut an und Landkreis das Interreg-Projekt smart Der Kreis trägt aus Mitteln des Pro- die Unternehmen der Großregion sind energy 4.4 bereichern und in der Regi- jektes smart energy 4.4 die Honorare dankbar für die Stärkung der Fachkräf- on Fachkräfte für die Betriebe weiter- für die Dozenten. Die BFS investiert für teausbildung. Unser Profil von smart qualifizieren können.“ die technische Ausstattung, die Materi- energy 4.4. am Balthasar-neumann- alen und Geräte über 30.000 Euro in das technilum (BNT) wird mit dieser Ko- Quereinsteiger qualifizieren Projekt. Sie übernimmt die inhaltliche operation mit der Bundesfachschule und fachliche Organisation und stellt Kälte-Klima-Technik gestärkt. Danke an Die Klima- und Kältetechnik ist in der den Großteil der Fachdozenten. Für die die Schule!“, so Thiel. Großregion ein stark wachsender Teilnehmenden und Firmen fallen nur Markt. Folglich ist der Bedarf an quali- Gebühren für verschiedene Prüfungen Jörg Peters: „Wir führen die Qualifika- fizierten Fachkräften in diesem Bereich sowie eine Pauschale für Materialko- tion von Fachkräften zur Servicekraft enorm. Derzeit gibt es nur wenige Qua- sten an. für Kälte- und Klimatechnik schon seit lifizierungsmöglichkeiten in der Region mehreren Jahren sehr erfolgreich an Trier. Der neue Kurs zur Servicekraft für Weitere Informationen finden sich auf der BFS in Maintal durch. Der Lehrgang Kälte- und Klimatechnik soll das Ange- der Homepage des Interreg-Projektes qualifiziert Fachkräfte für die Kälte-, Kli- bot nachhaltig erweitern. Er richtet sich unter www.smartenergy44.eu 20.000 Euro für Betroffene des Aktuelle Informationen Hochwassers an Sauer und Kyll nun täglich auch per Twitter Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ stellt Spende bereit Tagesaktuelle Neuigkeiten und nütz- Bereits in der vergangenen Woche, auch an Infrastruktur wie Straßen, liche Informationen zum Beispiel nachdem das Ausmaß der Unwetter- Brücken und öffentlichen Gebäuden über die aktuelle Corona-Lage findet katastrophe in der Verbandsgemeinde lassen sich im Moment noch nicht ab- man ab sofort auch auf dem Twitter- (VG) Trier-Land deutlich wurde, hatte schließend bewerten. Fest steht: Die Profil der Kreisverwaltung Trier-Saar- die Verbandsgemeinde in Abstimmung Beseitigung der Schäden und der Wie- burg unter @LKTrierSaarburg mit Landrat Günther Schartz ein Spen- deraufbau werden die nächste Kraftan- denkonto für die Betroffenen einge- strengung sein, der wir uns gemeinsam richtet. Die Stiftung „Zukunft in Trier- stellen müssen“. Darum sei es ihm ein Saarburg“ stellt dafür eine Spende von wichtiges Anliegen, dass die Stiftung 20.000 Euro bereit. „Zukunft in Trier-Saarburg“ hier unmit- telbar finanziell die Betroffenen der Un- Landrat Günther Schartz meint: „Die wetterkatastrophe aus dem Landkreis Schäden an privaten Häusern, aber unterstütze.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 3 Ausgabe 30 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Ganz herzlichen Dank an alle Einsatzkräfte und Freiwilligen! Das Hochwasser hat eine Situation gebracht, die wir in diesem Umfang noch nicht erlebt haben. In den betroffenen Gemeinden im Kreis Trier-Saarburg sind die Menschen zwar in- dividuell unterschiedlich, aber doch insgesamt extrem hart getroffen und müssen sich mit vielfältigen Problemen auseinandersetzen. Doch gerade in diesen schwierigen Momenten zeigt sich der Zusammenhalt unserer Region! Tausende Einsatzkräfte - hauptsächlich aus dem Ehrenamt - und unzählige Bürgerinnen und Bürger arbeiten Hand in Hand, um die Betroffenen zu unterstützen und die enormen Schäden der Unwetterkatastrophe zu beseitigen. Das ist gelebte Solidarität und Gemein- sinn auf höchstem Niveau. Mein herzlicher Dank gilt all denen, die anpacken und sich engagieren - in welcher Form auch immer! Ihre Hilfe verdient allerhöchste Wertschätzung! Danke für Ihre großartigen Einsatz! Ihr Landrat Günther Schartz Kräfte des Landkreises engagieren sich in Ahrweiler Grundschutz der Verbandsgemeinde Adenau – Landrat Günther Schartz besuchte die Einheiten Seit knapp zwei Wochen sind Ein- satzkräfte aus dem Kreis in der Kata- strophenregion rund um Adenau. Sie übernehmen dort vielfältige Aufgaben, um die Einheiten vor Ort zu entlasten. Vergangenen Freitag besuchte Landrat Günther Schartz die Helferinnen und Helfer. „Der Einsatz in unserem Landkreis ist fantastisch gelaufen. Ich bin dankbar dafür, dass alle diesen Teil heil geschafft haben. Nun haben unsere Kreisein- heiten in Ahrweiler anderen Hürden zu nehmen. Die Zerstörungen sind enorm, Landrat Günther Schartz (r.) besuchte vergangene Woche die Kreis-Einheiten, die im Land- immer noch werden Menschen ver- kreis Ahrweiler im Einsatz sind. Die technische Einsatzleitung des Kreises (Foto) hilft bei der misst. Das ist auch psychisch eine neue Koordinierung der Einsätze in der Verbandsgemeinde Adenau. Belastung. Ich habe großen Respekt vor dieser Aufgabe“, so der Landrat. cherzustellen. „Unsere Einsatzkräfte stel- und THW könne man nicht stark genug len dort sicher, dass beispielsweise bei betonen. „Daher auch ein Dank an die Samstag, 17. Juli: Die Unwetter im Bränden oder Verkehrsunfällen schnelle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die nördlichen Teil des Landkreises Trier- Hilfe da ist. Aber natürlich packen sie ihre Leute dafür freistellen“, ergänzt Saarburg haben erst drei Tage vorher auch bei den Aufräumarbeiten an“, er- Neuschwander. Ortsgemeinden wie Kordel, Ralingen, klärt Christoph Winckler, Brand- und Ka- Wintersdorf und Langsur stark überflu- tastrophenschutzinspekteur des Kreises. Insgesamt sind zehn Einheiten ne- tet. Dennoch machen sich bereits wäh- ben der technischen Einsatzleitung rend der laufenden Aufräumarbeiten im Vergangene Woche Mittwoch folgte im Einsatz: der Kommandowagen der Kreis rund 40 Freiwillige von Feuerwehr, dann auch die Technische Einsatzlei- Verbandsgemeinde Konz, der Einsatz- Rettungsdienst und Technischem Hilfs- tung des Landkreises, um die laufenden leitwagen des Kreises, das Mehrzweck- werk (THW) auf in das viel stärker ver- Einsätze in der VG Adenau zu koordinie- fahrzeug mit der Drohne des Land- wüstete Gebiet rund um die Ahr. ren. Die Leitung übernahm Wincklers kreises, zwei Löschgruppenfahrzeuge Stellvertreter, Christian Neuschwander. aus Konz und Osburg, ein Mehrzweck- Die Einsatzkräfte, die bereits im Kreis Tri- fahrzeug aus Konz, ein Wechsellader- er-Saarburg aktiv bei der Unwetterkata- „Der Einsatz hier in Adenau wird noch fahrzeug mit schweren Rüstgerät, ein strophe unterstützt haben, wurden vom lange dauern. Unsere ehrenamtlichen Mannschaftstransportwagen aus Plu- Land Rheinland-Pfalz in die Verbandsge- Kräfte werden daher regelmäßig aus- wig, die SEG-V mit der Feldküche aus meinde Adenau im Landkreis Ahrweiler getauscht“, so Neuschwander. Das Eh- Waldrach sowie die SEG-Betreuung aus geordert, um dort den Grundschutz si- renamt in Feuerwehr, Rettungsdienst Konz und Schöndorf.
Seite 4 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 30 | 2021 Sparkasse Trier spendet s Sparkasse Trier Die Sparkasse Trier spendet als Hilfe für die Hochwasserkatastrophe 50.000 Euro an die Verbandsgemeinde Trier-Land für die Gemeinden im Landkreis und 50.000 Euro an die Gemeinschaft Ehranger Ortsvereine e. V. für Trier-Ehrang. „Es ist eine schreckliche Hochwasserka- tastrophe, die sich da ereignet hat. Wir waren mit unserem Vorstand und vielen Mitarbeitenden vor Ort in Ehrang und Kordel und haben selbst mit Schaufel und Eimer angepackt. Finanzielle Unter- stützung ist gerade jetzt enorm wichtig. Darum hat die Sparkasse Trier gespen- Der Ferienspaß des Kreises ist gestartet: In diesem Jahr findet die beliebte Ferienaktion det. Wir möchten, dass die finanzielle aufgrund der Corona-Pandemie erneut in veränderter Form statt. An zehn Standorten kön- Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt nen rund 200 Kinder an einem vielfältigen Programm teilnehmen. Dabei sind sie nicht wie wird. Solidarität zu leben ist in solchen üblich im Landkreis unterwegs. Die Aktion findet vielmehr vor Ort an den Standorten statt. Zeiten das, was wirklich zählt“, so der Gleich am zweiten Tag besuchte Landrat Günther Schartz eine Gruppe an der Integrierten Vorsitzende des Vorstandes Dr. Peter Gesamtschule Hermeskeil. An diesem Tag stand Bogenschießen auf dem Programm. Da- Späth. „Unsere Filialen in Kordel und Ehr- neben konnten sich die Kinder auf eine Schoko-Werkstatt, einen Besuch im Schwimmbad ang standen auch unter Wasser. Wir sind und ein abwechselungsreiches Angebot in der Natur freuen. Landrat Schartz: „Ich danke sehr stolz auf die Leistung unserer Mitar- der Kreisjugendpflege und den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, ohne beitenden, die vor Ort geholfen haben. die der Ferienspaß nicht möglich wäre. Es ist beeindruckend, was für ein Programm hier Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. trotz Corona auf die Beine gestellt wurde.“ Trotzdem freue er sich, wenn im nächsten Jahr Wir werden unsere Filialen so schnell es wieder ein gemeinsames Abschlussfest möglich sei. Ein ausführlicher Bericht folgt in der geht wieder für unsere Kundschaft öff- nächsten Ausgabe der Kreis-Nachrichten. nen“, so Dr. Späth weiter. Ziele erreicht mit Wissbegierde und Leistungsbereitschaft 66 Schüler:innen der IGS Hermeskeil wurden verabschiedet Feierstunde an der Integrierten Gesamt- Klasse und die Klassenleitung als Team und von nun an sei es mehr und mehr schule (IGS) in Hermeskeil: Die Schü- sowie Eltern und Freunde, die auch un- die alleinige Aufgabe der Jugendlichen, lerinnen und Schüler, die in den ver- terstützen, wenn es mal nicht so gut diese zu füllen, so die Botschaft. In fei- gangenen Monaten unter schwierigen läuft und vor Übermut bewahren, wenn erlichem Rahmen, begleitet von fest- Bedingungen an ihren Abschlüssen es schon fast zu gut läuft. licher Musik, konnten die Schüler:innen gearbeitet hatten, konnten ihre Zeug- sowie deren Eltern an diesem wichtigen nisse der Berufsreife, des Qualifzierten Die Klassenlehrerinnen und Klassen- Tag im Freien zusammenkommen auf Sekundarabschlusses I und des schu- lehrer wählten dann Worte aus den ein letztes Mal an ihrer IGS Hermeskeil. lischen Teils der Fachhochschulreife im Liedern von Mark Forster, um ihren Insgesamt wurden 16 Schülerinnen und Beisein ihrer Eltern auf dem Schulhof Schüler:innen zu gratulieren und Moti- Schüler aus Klasse 9 verabschiedet, 40 der kreiseigenen Schule entgegen neh- vation und Freude auf die Zeit nach der Schülerinnen und Schüler aus Klasse 10 men. Schule zu geben. Viele noch unbeschrie- und zehn Schülerinnen und Schüler aus bene Blätter werde das Leben vorhalten der Jahrgangsstufe 12. In seinen Worten an die Schüler verglich Schulleiter Dr. Christian Schmidt den Weg der Italiener hin zur Europamei- sterschaft mit dem der Absolventinnen und Absolventen durch eine alles ande- re als normale schulische Endphase. Das individuelle Können jedes Einzelnen, das Team und der Trainer sowie andere Begleiter – alles wird notwendig, um sei- ne Ziele zu erreichen. Und in den schu- lischen Kontext übersetzt: Wissen, Wiss- begierde und Leistungsbereitschaft, die Das Foto zeigt die Absolent:innen der Jahrgangsstufe 12 der IGS mit ihren Zeugnissen.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 5 Ausgabe 30 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Impfen für alle Ohne Termin ins Impfzentrum Das gemeinsame Impfzentrum von Kreis und Stadt bietet ab Ende dieser Woche sowie in der kompletten Kalenderwo- che 32 „Impfen für alle ohne Termin“ an. Wer noch keine Erstimpfung gegen das Corona-Virus bekommen hat, kann in den unten genannten Zeiträumen ohne Anmeldung und Termin zum Impfzen- trum in der Messeparkhalle in den Mo- selauen kommen. Benötigt werden nur die Krankenversicherungskarte, der Per- sonalausweis und, falls vorhanden, der Impfpass. Für Menschen, deren Zweit- Appell von Landrat Günther Schartz: „Bitte lassen Sie sich impfen!“ impf-Termin aufgrund der Hochwasser- lage nicht möglich war, wird auch eine In einem Gespräch mit Dr. Walter Gradel, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Trier, und Zweitimpfung durchgeführt. dem Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Harald Michels (l.) hat Landrat Günther Schartz (Mit- Die Termine für das Impfen für alle: te) erneut für eine Corona-Impfung geworben: „Stellen Sie sich vor, die Einsatzkräfte in der • Freitag, 30. Juli: 12.30 - 15.30 Uhr aktuellen Unwetterkatastrophe und die Menschen, die sich gegenseitig helfen, wären nicht • Montag, 2. August: 11.30 - 15.30 Uhr zu einem großen Teil geimpft - wir hätten ein großes Problem bei der Rettung und Hilfelei- • Dienstag, 3. August:11.30 - 15.30 Uhr stung. Darum appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte nehmen Sie sich daran • Montag, 9. August bis Freitag, 13. Au- ein Beispiel. Lassen Sie sich gegen das Corona-Virus impfen! Sorgen Sie für Ihre eigene Si- gust: täglich von 8.30 bis 15.30 Uhr cherheit, aber auch für die Ihrer Mitmenschen.“ Dr. Gradel betonte, dass Hausärzte bei Fra- In Trier und Trier-Saarburg sind bereits gen und Bedenken gerne zur Verfügung stehen würden. Es sei ein gutes Gefühl, wenn man rund 59 Prozent der Menschen zum er- durch eine Impfung wieder unbeschwerter an Aktivitäten teilnehmen könne. Er und Dr. sten Mal geimpft, rund 48 Prozent ha- Michels betonten, dass die Corona-Impfung erforderlich sei, um weiterhin die Pandemie in ben schon den vollen Impfschutz gegen der Region im Griff zu behalten. das Corona-Virus. Oberbürgermeister Wolfram Leibe und Landrat Günther Schartz rufen die Bevölkerung auf, sich Kreis-Nachrichten Sommerschule Anmeldungen bis zum 8. August impfen zu lassen: „Impfen schützt vor Redaktion einem schweren Verlauf der Erkrankung Kreisverwaltung Trier-Saarburg Wie schon 2020 wird der Landkreis – und es ist ein Zeichen der Solidarität Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Trier-Saarburg auch in diesem Jahr das mit Kindern und Jugendlichen, die wir Pressestelle Angebot der Sommerschule machen: vor einer vierten Welle im Herbst be- Verantwortlich Schülerinnen und Schüler der Klassen wahren wollen. Machen Sie mit!“ Wei- Thomas Müller, Martina Bosch 1 bis 9 haben ab dem 16. August an tere Infos: www.trier.de oder www.trier- Tel. 0651-715 -240 / -406 25 Standorten im Kreis die Möglichkeit saarburg.de Mail: presse@trier-saarburg.de für eine oder zwei Wochen Lernstoff zu wiederholen. Damit sollen die Folgen Schäden möglichst schnell melden des Schuljahres unter Pandemiebedin- gungen abgemildert und die Kinder und Überschwemmungen durch Starkregen in der Landwirtschaft Jugendlichen mit Rückenwind ins kom- Die Kreisverwaltung weist darauf hin, einen Fall höherer Gewalt bzw. außerge- mende Schuljahr gehen können. Das dass die landwirtschaftlichen Betriebe, wöhnlicher Umstände handelt. Bildungsbüro in der Kreisverwaltung die Agrarförderung beantragt haben, wird in Kooperation mit den sechs Ver- gehalten sind, der Kreisverwaltung die Nur mit einer solchen Meldung können bandsgemeinden und Schulen die Feri- durch Überschwemmungen geschä- die Landwirte verhindern, dass es zu enschule 2021 des Landes regional um- digten Flächen unverzüglich - späte- Kürzungen des Beihilfebetrags in den setzen. Die Online-Anmeldemöglichkeit stens innerhalb von 15 Arbeitstagen ab verschiedenen flächenbezogenen För- für alle Standorte ist unter http://www. dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte dermaßnahmen und bei Cross Compli- terminland.de/sommerschule noch bis oder der Anspruchsberechtigte hierzu ance kommt. Für die Meldung steht ein zum 8. August möglich. Dabei kann in der Lage ist - zu melden. Mustervordruck zur Verfügung, dieser ein Standort gewählt werden, der dem kann bei Bedarf in der Kreisverwaltung Wohnort am nächsten liegt - unabhän- Die Meldung muss genaue Angaben zu angefordert werden. gig davon, welche Schule das Kind bzw. den betroffenen Flächen mit Angabe der / die Jugendliche regulär besucht. der Flur- und Parzellen-Nummer ent- Bei Fragen steht die Kreisverwaltung Generelle Informationen finden sich auf halten. Nachweise über das Schadens- gerne unter Tel. 0651/715-116 oder der Webseite des Bildungsministeriums ereignis sind beizufügen, aus denen ge- eMail an agrarfoerderung@trier-saar- Rheinland-Pfalz: https://bm.rlp.de/de/ schlossen werden kann, dass es sich um burg.de zur Verfügung. bildung/sommerschule/
Seite 6 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 30 | 2021 26 ung Digital und analog Nov. Gleichstellungsarbeit & Frauen packen es an VRT: Nachtbusse Gleichstellung in der Region fahren wieder Gl e 0 ermor- – auch digital! ikanischen „Gleichstellungsarbeit & Frauen packen ich innen riefenes an - auch digital“ lautet der Titel einer Mit Beginn der der Ferien haben die Ver- ! an aus. Seit 2 0 21 r Gedenk- Broschüre der Gleichstellungsbeauf- kehrsunternehmen im Verkehrsverbund st lu e el s skriminie- tragten der Region Trier. Corona und die Region Trier (VRT) ihr Nachtbusange- Frauen. ng en aktionen Einschränkungen erfordern neue bzw. sa ck bot wieder aufgenommen. Vom Trierer rb e a it & Frauen p in are e n den und anisationen, den Rückgriff auf bewährte Informati- Hauptbahnhof fährt damit am Sonntag- Stellen in- onswege. Daher wählten die Gleichstel- morgen: Gleichstellungsarbeit em ng Beendigung lungsbeauftragten diese Form, die das s, S l t u 06 • 1.52 Uhr: Linie 400 nach Bitburg steht für: ho p st a 2 1 f. Wo r k s a n 20 Digitale mit dem Analogen verbindet I n f ov e r m • 1.48 Uhr: Linie R200 nach Hermeskeil un d m • Einen partnerschaftlichen Umgang der und konzipierten eine gemeinsame Bro- gra • 0.35 Uhr: Linie 25 nach Trierweiler pro Geschlechter miteinander Jah res schüre. Neben der persönlichen Vorstel- • 0.25 Uhr: Linie 26 nach Newel s- • Den Abbau von Vorurteilen und lung erfahren einseitigendie Leser:innen, warum Rollenzuweisungen • 2.45 Uhr: Sternbusse der Stadtwerke immer noch über das Thema Gleich- Trier (SWT) vom Hauptbahnhof in die • Die Beratung in besonderen Lebenssituationen stellung gesprochen werden muss und Trierer Stadtteile wann Gleichstellung • Das Aufgreifen von erreicht ist.Gewalt, Tabuthemen wie Die Pu- • von Trierweiler fährt die Linie 251 um Mobbing, sexuelle Belästigung ... blikation weist auf die Chancen die Di- 1.02 Uhr nach Kersch gitalisierung gerade • Die Vernetzung von für den ländlichen Frauengruppen, Weiteren Infosmm A4-Version: 58,667 in breit derund VRT-Fahrplanaus- 23,667 mm hoch Verbänden, Vereinen und Organisationen Raum hin. Sie informiert über Hilfsange- kunft. bote sowie über Projekte • Die Vereinbarkeit von Berufder Gleichstel- und Familie lungsbeauftragten •GleichbehandlunginunddergegenRegion Trier. Diskriminierung Die Broschüre wegen deskann angefordert werden Geschlechts Aktuelle Informationen bei der Gleichstellungsbeauftragten des zu Bus & Bahn Kreises,. Anne Hennen, anne.hennen@ trier-saarburg.de, Tel. 0651-715253 Die Broschüre zum Thema Gleichstellung Agrarumweltmaßnahmen: Abgabefrist verlängert Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg tren für den ländlichen Raum (DLR) oder Programmteile sowie die Bewirtschaf- weist darauf hin, dass das Neuantrags- den Fachberatern/innen für Naturschutz tungsgrundsätze zum Herunterladen verfahren und die Abgabefrist der Ver- besprochen werden. hinterlegt. Für weitere Informationen längerungsanträge für die Agrarum- stehen die Mitarbeiter:innen der Kreis- weltmaßnahmen im Programm EULLa Über Einzelheiten zu den Programm- verwaltung Trier-Saarburg gerne tele- aufgrund der Unwettersituation bis 30. teilen können sich Interessenten auf fonisch unter 0651/715-414, 715-320, Juli 2021 verlängert ist. Fragen zum Pro- der Internetseite www.agrarumwelt.rlp. 715-345, 715-116 oder per eMail agrar- gramm können mit den Beratern und de informieren. Dort sind die Antrags- foerderung@trier-saarburg.de gerne zur Beraterinnen der Dienstleis-tungszen- unterlagen, Kurzbeschreibungen der Verfügung. Futtergewinnung auf ökologischen Flächen ist erlaubt Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, der Antragstellung ist lediglich das Be- Nachbau von Leguminosen, welche Landwirtschaft und Weinbau erteilt Aus- weiden (mit Tieren) dieser Flächen zu- nicht als ÖVF angemeldet wurden, ist nahmegenehmigung zur Futternutzung lässig. Eine Ausnahmeregelung, die eine eine Beweidung oder Schnittnutzung von ökologischen Vorrangflächen Schnittnutzung zur Futtergewinnung zulässig. oder das Beweiden im Antragsjahr er- Landwirte, die im Rahmen der Be- laubt, ist rechtlich nicht zulässig. Für Flächen, welche als für Honigpflan- antragung von Direktzahlungen zur zen genutztes Land angemeldet wur- Bereitstellung von ökologischen Vor- Die Futternutzung von Winterzwi- den, ist ab 1. Oktober lediglich eine rangflächen im Rahmen des Greening schenfrüchten als Nachbau nach Le- Beweidung mit Schafen und Ziegen verpflichtet sind, dürfen aufgrund des guminosen-ÖVF ist lediglich durch das zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung, Starkregens der vergangenen Tage Beweiden (mit Tieren, d. h. auch mit Rin- die eine Schnittnutzung zur Futterge- ab sofort brach liegende Ackerflächen dern, Pferden, etc.) zulässig (auch im An- winnung dieser Flä-chen erlaubt, ist (Nutzcode 062) durch Beweidung mit tragsjahr). Eine Ausnahmeregelung, die rechtlich nicht zulässig. Tieren oder durch Schnittnutzung zu eine Schnittnut-zung zur Futtergewin- Futterzwecken nutzen. nung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich Eine Beweidung oder Schnittnutzung nicht zulässig. von Pufferstreifen / Feldrändern und Flächen mit Zwischenfrüchten-ÖVF / Streifen von beihilfefähigen Hektarflä- Untersaaten-ÖVF dürfen im Jahr der An- Bei Zwischenfrüchten / Untersaaten, chen an Waldrändern ist außerhalb des tragstellung lediglich mit Schafen und welche nicht als ÖVF angemeldet wur- Sperrzeitraums (01.04. – 30.06.) immer Ziegen beweidet werden. Im Jahr nach den, bzw. Winterzwischenfrüchten als erlaubt.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 7 Ausgabe 30 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Amtliche Bekanntmachungen Hinweis: ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts – Ver- Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz ordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Über- ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gehalten, die Gebühren- wachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens satzungen für die Jahre 2014 bis 2020 nachträglich anzupas- von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmit- sen. tel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08. August 2007 Diese Satzungen werden in den kommenden Wochen in den (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem Landesgebühren- Kreis-Nachrichten bekannt gemacht. In dieser Ausgabe sind es gesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September 1974 (GVBl. S. 578, die Satzungen für die Jahre 2016 und 2017. BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Oktober 2009 Satzung des Kreises Trier-Saarburg (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes zur Ausführung des Le- über die bensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLBR vom 20. Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F. auf dem Gebiet der vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Artikel Veterinär- und Lebensmittelüberwachung 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319) sowie der Fleischhygiene (in den jeweils geltenden Fassungen) für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen: Großbetrieb im Sinne des § 26 Abs. 1 des § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Tarifvertrages Fleischuntersuchung, (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr. gültig vom 01.01.2016 – 31.12.2016 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur Inhalt Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit- Rechtsgrundlagen telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt der § 2 Begriffsbestimmungen Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach Art. § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B und Satzung Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Landesge- § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen bührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September 1974 in § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück- der geltenden Fassung standsuntersuchungen (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen Per- § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen sonen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshandlungen Rückstandskontrollplan zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amtshand- § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs- lungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen. zeiten, Wartegebühr (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas an- § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu- deres bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren aus- chung oder der gesamten gewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung Untersuchung § 2 Begriffsbestimmungen § 9 Auslagen (1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be- § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender- § 11 Salvatorische Klausel jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche § 12 Geltungsbereich geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlacht- § 13 Schlussbestimmungen betriebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004 des mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrol- gewerbliche Kleinbetriebe. len zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- und (2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be- Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesund- triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender- heit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165 Seite jahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche 1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt ändert durch geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe gelten Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008 (EU L 278 als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorangegangenen S. 6 vom 21.10.2008) und Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100 ausge- § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit- wachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild oder telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh- oder 03.06.2013 BGBl. S. 1426 und Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt ein des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif- Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstufung ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver- als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr nach den ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen. Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit- (3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb gewerb- teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung – licher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete Fleisch TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhalter oder des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif- seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist.
Seite 8 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 30 | 2021 (4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un- 2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden haben terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30 und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes des § Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im Jahr 2007) Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange- weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich geschlachtet wor- fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt. den sind. § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der §3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Satzung Untersuchung oder der gesamten Untersuchung (1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren für (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch dann die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1 zuzüg- zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder Kontrol- lich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Trichinen- le stattgefunden hat. probenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten für Pro- (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts- ben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach Anlage handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch- 2 zusammen. geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich (2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach- entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre- angefangene 15 Minuten) zu entrichten. chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, § 9 Auslagen bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort aus- Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der gewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese zu der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höch- erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise Weg- sten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der da- strecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilometer) rin enthaltenen Gebühr ergibt. oder Versandgebühren entstehen. (3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi- § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht. (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Untersu- § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen cher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt wer- Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri- den. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Amts- chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in handlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte. den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr für (2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an- die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von Anlage gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt 2 festgesetzt und erhoben. des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlagszah- § 5 Gebühren für weitgehende Untersuchungen/ lungen gefordert werden. Rückstandsuntersuchungen (3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussuntaug- Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da- lichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weitergehende durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben. Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsberechtigte § 11 Salvatorische Klausel die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu tragen. Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh- § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das Rückstandskontrollplan Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam. Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rückstän- § 12 Geltungsbereich den und Kontaminationen sind verpflichtende Untersuchungen Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP). Die sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun- Untersuchungen erfolgen im Landesuntersuchungsamt und tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter- werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg quartalsweise in suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier. Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle Schlachttiere der § 13 Schlussbestimmungen betroffenen Tierarten Rinder und Schweine (in Höhe von 0,68 €) (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und pro Tier umgelegt. gilt bis zum 31.12.2016. § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Trier, den 06. Juli 2021 Untersuchungszeiten, Wartegebühr Günther Schartz, Landrat Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich - Anlage 1 - dieser Satzung wie folgt festgesetzt: Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung • für gewerbliche Schlachtungen: Tierart / Gebührensätze Gebührensätze montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr Schlachtgewicht je Tag und Tier je Tag und Tier samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr Januar- März- • für nicht gewerbliche Schlachtungen: Februar 2016 Dezember 2016 freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr Einhufer 35,07 € 35,90 € samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr Rinder 23,72 € 24,30 € Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü- Schweine 8,90 € 9,00 € gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage Schafe und Ziegen 8,76 € 8,98 €
KREIS-NACHRICHTEN Seite 9 Ausgabe 30 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlachtet, re- § 11 Salvatorische Klausel duziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entsprechend bei § 12 Geltungsbereich 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, bei 65 - 119 § 13 Schlussbestimmungen Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Schlachttie- Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004 des ren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort ausgewiesenen Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrol- Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe der Gebüh- len zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- und ren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höchsten Tier- Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesund- zahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der darin enthal- heit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165 Seite tenen Gebühr ergibt 1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert durch - Anlage 2 - Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008 (EU L 278 Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung S. 6 vom 21.10.2008) und Gebühren Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit- pro Tier suchung entnahme NRKP telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom Einhufer 2,31 € 0,56 € 03.06.2013 BGBl. S. 1426 und Schwein 2,31 € 0,56 € 0,68 € des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif- Rind 0,68 € ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver- - Anlage 3 - ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Gebühren für BSE-Untersuchungen / Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit- Rückstandsuntersuchungen teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung – Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe. TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und - Anlage 4 - des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif- Stundenvergütung ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts – Ver- 15 Minuten 30 Minuten 60 Minuten ordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Über- amtlicher wachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens Tierarzt / von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmit- amtliche tel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08. August 2007 Tierärztin 18,62 € 37,24 € 74,47 € (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem Landesgebühren- amtlicher gesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September 1974 (GVBl. S. 578, Fachassistenten/ BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Oktober 2009 amtliche (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes zur Ausführung des Le- Fachassistentin 9,07 € 18,14 € 36,28 € bensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLBR vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und Satzung des Kreises Trier-Saarburg des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F. über die vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Artikel Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319) auf dem Gebiet der (in den jeweils geltenden Fassungen) Veterinär- und Lebensmittelüberwachung am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen: sowie der Fleischhygiene § 1Gebührentatbestand und Gebührenschuldner (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr. für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen 882/2004 des Europäischen Großbetrieb im Sinne des § 26 Abs. 1 des Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur Tarifvertrages Fleischuntersuchung, Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit- gültig vom 01.01.2017 – 31.12.2017 telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Inhalt Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt der Rechtsgrundlagen Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach Art. § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B und § 2 Begriffsbestimmungen Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Landesge- § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der bührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September 1974 in Satzung der geltenden Fassung § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen Per- § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück- sonen, die die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand- standsuntersuchungen lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts- § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen. Rückstandskontrollplan (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas an- § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter deres bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren aus- Untersuchungszeiten, Wartegebühr gewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu- § 2 Begriffsbestimmungen chung oder der gesamten Untersuchung (1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be- § 9 Auslagen triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender- § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche
Seite 10 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 30 | 2021 geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlacht- Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rückstän- betriebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit den und Kontaminationen sind verpflichtende Untersuchungen mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP). Die gewerbliche Kleinbetriebe. Untersuchungen erfolgen im Landesuntersuchungsamt und (2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be- werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg quartalsweise in triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender- Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle Schlachttiere der jahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche betroffenen Tierarten Rinder und Schweine (in Höhe von 0,75 €) geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe gelten pro Tier umgelegt. als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorangegangenen § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100 ausge- Untersuchungszeiten, Wartegebühr wachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild oder Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh- oder dieser Satzung wie folgt festgesetzt: Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt ein • für gewerbliche Schlachtungen: Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstufung montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr nach den samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen. • für nicht gewerbliche Schlachtungen: (3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb gewerb- freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr licher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete Fleisch samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhalter oder Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü- seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist. gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage (4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un- 2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden haben terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30 und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes des § Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im Jahr 2007) Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange- weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich geschlachtet wor- fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt. den sind. § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der §3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Satzung Untersuchung oder der gesamten Untersuchung (1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren für (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch dann die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1 zuzüg- zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder Kontrol- lich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Trichinen- le stattgefunden hat. probenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten für Pro- (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts- ben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach Anlage handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch- 2 zusammen. geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich (2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach- entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre- angefangene 15 Minuten) zu entrichten. chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, § 9 Auslagen bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort aus- Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der gewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese zu der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höch- erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise Weg- sten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der da- strecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilometer) rin enthaltenen Gebühr ergibt. oder Versandgebühren entstehen. (3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi- § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht. (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Untersu- § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen cher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt wer- Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri- den. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Amts- chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in handlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte. den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr für (2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an- die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von Anlage gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt 2 festgesetzt und erhoben. des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlagszah- § 5 Gebühren für weitgehende Untersuchungen/ lungen gefordert werden. Rückstandsuntersuchungen (3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussuntaug- Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da- lichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weitergehende durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben. Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsberechtigte § 11 Salvatorische Klausel die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu tragen. Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh- § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das Rückstandskontrollplan Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 11 Ausgabe 30 | 2021 Kreis Trier-Saarburg § 12 Geltungsbereich I. Am Sonntag, dem 26. September 2021, von 8 bis 18 Uhr findet Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie die Wahl der Landrätin/ des Landrats statt. Eine etwaig notwen- sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun- dig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 10. Oktober tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter- 2021, von 8 bis 18 Uhr statt. suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier. II. Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten § 13 Schlussbestimmungen der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch gilt bis zum 31.12.2017. nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen Trier, den 06. Juli 2021 werden können, wer-den hiermit aufgefordert, ihre Eintragung Landrat Günther Schartz in das Wählerverzeichnis bis zum 20. August 2021, 12 Uhr, bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu be- - Anlage 1 - antragen. Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommu- Tierart / Gebührensätze Gebührensätze nalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie Schlachtgewicht je Tag und Tier je Tag und Tier bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeinde-verwaltung er- Januar 2017 Februar - halten. Dezember 2017 54290 Trier, den 14.07.2021 Einhufer 35,44 € 36,27 € Die Kreiswahlleiterin des Landkreises Trier-Saarburg Rinder 23,99 € 24,56 € für die Wahl der Landrätin/des Landrats Schweine 8,89 € 8,98 € Simone Thiel, 1. Kreisbeigeordnete Schafe und Ziegen 8,87 € 9,08 € Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlachtet, re- Anschriften der Verbandsgemeindeverwaltungen(VGV) im duziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entsprechend bei Landkreis Trier-Saarburg 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, bei 65 - 119 VGV Hermeskeil, Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Schlachttie- VGV Konz, Am Markt 11, 54329 Konz ren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort ausgewiesenen VGV Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe der Gebüh- VGV Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg ren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höchsten Tier- VGV Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich zahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der darin enthal- VGV Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier tenen Gebühr ergibt - Anlage 2 - Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlaus- Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung schusses zur Prüfung und Zulas-sung der Wahlvor- Gebühren Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage schläge für die Wahl der Landrätin/des Landrats des pro Tier suchung entnahme NRKP Landkreises Trier-Saarburg am 26. September 2021 Einhufer 2,85 € 0,65 € Schwein 2,85 € 0,65 € 0,75 € Zur Prüfung und Zulassung der für Wahl der Landrätin/des Rind 0,75 € Landrats des Landkreises Trier-Saarburg am 26. September 2021 - Anlage 3 - eingereich-ten Wahlvorschläge wurde der Kreiswahlausschuss Gebühren für BSE-Untersuchungen / gem. § 58 in Verbindung mit § 8 des Kommunalwahlgesetzes Rückstandsuntersuchungen (KWG) und § 4 der Kommunalwahl-ordnung (KWO) für Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe. Mittwoch, den 11. August 2021 um 17.00 Uhr - Anlage 4 - in den Sitzungssaal (Zimmer Nr. 121) Stundenvergütung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, 15 Minuten 30 Minuten 60 Minuten Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, amtlicher einberufen. Tierarzt / Tagesordnung: amtliche Öffentlicher Teil: Tierärztin 18,81 € 37,62 € 75,24 € TOP 1: Verpflichtung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses amtlicher TOP 2: Informationen der Kreiswahlleiterin und Einführung in Fachassistenten/ die Auf-gaben des Kreiswahlausschusses amtliche TOP 3: Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der einge- Fachassistentin 9,16 € 18,33 € 36,66 € reichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Land- rats des Landkreises Trier-Saarburg Bekanntmachung der Wahlleiterin für die Wahl TOP 4: Verschiedenes der Landrätin/des Landrats des Land-kreises Trier- Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt. Saarburg zur Eintragung der von der Meldepflicht befrei-ten wahlberechtigten Staatsangehörigen 54290 Trier, den 14.07.2021 anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kreisverwaltung Trier-Saarburg Simone Thiel, 1. Kreisbeigeordnete zugleich das Wählerverzeichnis als Kreiswahlleiterin für die Wahl der Landrätin/des Landrats
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