Kirchgemeinde Bürglen - Kirchgemeindeversammlung Donnerstag, 24. November 2022, 19.30 Uhr

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Kirchgemeinde Bürglen - Kirchgemeindeversammlung Donnerstag, 24. November 2022, 19.30 Uhr
Kirchgemeinde Bürglen

   Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 24. November 2022, 19.30 Uhr

 Botschaft zu den Traktanden 5, 6 und 7
Kirchgemeinde Bürglen - Kirchgemeindeversammlung Donnerstag, 24. November 2022, 19.30 Uhr
Einladung zur
Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 24. November 2022, 19.30 Uhr
im Kirchgemeindehaus Bürglen
Sehr geschätzte Bürglerinnen und Bürgler

Hiermit laden wir Sie herzlich zur Kirchgemeindeversammlung vom Donnerstag, 24. November 2022 um
19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Bürglen ein.
Wir freuen uns, wenn Sie durch ihren Besuch Ihr Interesse an den Kirchgemeindegeschäften bekunden.
Zu den einzelnen Traktanden erhalten Sie weitere Informationen auf der Homepage:
www.pfarrei-buerglen.ch oder zu den Öffnungszeiten des Pfarreisekretariats:
Dienstag – Freitag 09.00 – 11.00 Uhr

Bürglen, im Oktober 2022                    Kirchenrat Bürglen

Traktanden
1.   Wahl der Stimmenzähler

2.   Jahresrückblicke
     a) des Kirchenratspräsidenten
     b) des Pfarreiratspräsidenten

3.   Wahlen in den Kirchenrat                        Amtszeit: 2023/2024
     Präsident (neu)                                 Reto Röthlin, Sonneggstrasse 1
     Verwalter (neu)                                 Vakant
     Mitglied (neu)                                  Vakant
     Mitglied (neu)                                  Vakant

4.1 Wahlen in den Pfarreirat                         Amtszeit: 2023/2024
    Ressort Liturgie (bisher)                        Arnold Josef
                                                     Gotthardstr. 9
     Ressort Diakonie (bisher)                       Roner-Baumann Anita
                                                     Klausenstr. 140

4.2 Wahl in die RPK                                  Amtszeit:2023/2024
    Mitglied (bisher)                                Trudi Muther
                                                     Breitengasse 52

5.   Verwaltungsrechnung 2021
     5.1 Bericht über die Verwaltungsrechnung 2021
     5.2 Bericht der RPK über die Verwaltungsrechnung 2021
     5.3 Abstimmung über die Verwaltungsrechnung 2021
Kirchgemeinde Bürglen - Kirchgemeindeversammlung Donnerstag, 24. November 2022, 19.30 Uhr
6.   Vorstellung Budget, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung 2023
     6.1 Budget 2023 und Kirchgemeindesteuerfuss
     6.2 Behebung Sicherheitsdefizite Friedhofsareal
     6.3 Ersatz der Innenbeleuchtung und Steuerungsanlage Pfarrkirche
     6.4 Bauliche Massnahmen Friedhof 2023: Feld B Reihe 1 + 2, Schottertränken Friedhof, Namensstelen
         Gemeinschaftsgrab
     6.5 Bericht Rechnungsprüfungskommission

7.   Abstimmungen
     7.1 Festlegung des Kirchgemeindesteuerfuss für das Jahr 2023
     7.2 Genehmigung des Budget 2023
     7.3 Verwendung Ertragsüberschuss
     7.4 Behebung Sicherheitsdefizite Friedhofsareal mit Kosten von brutto CHF 203‘000.
     7.5 Ersatz der Innenbeleuchtung und Steuerungsanlage Pfarrkirche mit Kosten von CHF 89‘000.-
     7.6 Bauliche Massnahmen Friedhof 2023: Feld B Reihe 1 + 2, Schottertränken Friedhof, Namensstelen
         Gemeinschaftsgrab mit Kosten von CHF 50‘000.-

8.   Informationen aus dem Kirchenrat
     8.1 Kirchgemeindehaus, Nutzung Räumlichkeiten Arztpraxis
     8.2 Information über die Nutzungsabsichten für die Arztpraxis
     8.3 Informationen über den Projektstand Pfarrmätteli

9.   Verschiedenes

Alle Pfarreimitglieder sind herzlich zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen.
DER KIRCHENRAT BÜRGLEN

Die Verwaltungsrechnung 2021 und das Budget 2023 sind auf unserer Homepage www.pfarrei-buerglen.ch
aufgeschaltet oder können beim Pfarramt abgeholt werden.
Die Botschaften für die Vorstellungen und Abstimmungen zu den Traktanden 5 bis 7 können ab 11. November 2022
auf unserer Homepage eingesehen oder beim Pfarramt bezogen werden.
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Kirchgemeindeversammlung 2022

Traktandum 5
Verwaltungsrechnung 2021

5.1    Bericht über die Verwaltungsrechnung 2021

Erfolgsrechnung / Laufende Rechnung
Die Verwaltungsrechnung 2021 schliesst vor Abschreibungen und Rückstellungen
(Rücklagen) mit einem deutlichen Plus gegenüber dem Voranschlag ab. Das gute
Ergebnis mit einem Ertragsüberschuss von CHF 166'998.30 ist um CHF 136'000
besser als im Voranschlag vorgesehen.
Der zusätzliche Ertragsüberschuss ist primär auf die höheren Steuereinnahmen bei
den natürlichen Personen (+ CHF 51'000), den Quellensteuern (+ CHF 9'000) und
den juristischen Personen (+ CHF 25'000) zurückzuführen. Im Weiteren hat die
vorübergehende Stellenreduktion und die infolge Corona-Pandemie reduzierte An-
zahl kirchlicher Anlässe und Veranstaltungen zu einem Netto-Minderaufwand bei
«200 Personal» von CHF 52'000 geführt.
Der Aufwand unter «100 Kirchenrat / Kommissionen» (- CHF 5'000) ist etwas klei-
ner ausgefallen. Bei den Liegenschaften konnte der budgetierte Ertrag nach Abzug
des Aufwands um CHF 6'000 übertroffen werden.
Bei der Kontostelle «110.319.0 Übriger Sachaufwand + Dienstleistungen Dritte»
ist der Aufwand deutlich höher ausgefallen als budgetiert. Begründung für die Ab-
weichungen:
   •   Die Ende 2020 notwendig gewordene fristlose Kündigung des Religionspä-
       dagogen und Seelsorgers hat zu einer arbeitsrechtlichen Auseinanderset-
       zung vor dem Obergericht geführt, zu der sich der Kirchenrat juristische
       Unterstützung beiziehen musste. Das Obergericht Uri hat die Verwaltungs-
       gerichtsbeschwerde am 22. April 2022 abgewiesen und den Entscheid sowie
       das Vorgehen des Kirchenrats vollumfänglich gestützt. Der Fall ist abge-
       schlossen. Ausser den gebundenen Kosten für die eigene Rechtsberatung
       sind der Kirchgemeinde Bürglen keine weiteren Kosten angefallen.
   •   Der Kirchenrat hat dann im Frühling 2021 die Ausgangslage mit der unbe-
       setzten Stelle des Religionspädagogen (80 Stellenprozente) genutzt, um mit
       externer Unterstützung eine Standortbestimmung vorzunehmen und die Or-
       ganisations- und Pfarreientwicklung der Kirchgemeinde zu starten. Die
       nicht-budgetierten Kosten von CHF 13'000 für das Rechnungsjahr 2021 lie-
       gen in der eigenen Finanzkompetenz des Kirchenrats und sind ebenfalls un-
       ter «110.319.0 Übriger Sachaufwand + Dienstleistungen Dritte» verbucht.
       Ab dem Jahr 2022 sind die Kosten für die externe Unterstützung bei der
       Pfarreientwicklung Bestandteil des jeweiligen Voranschlags.
Aus dem Ergebnis werden CHF 56'000 für die ordentliche Abschreibungen an der
Kirchenorgel und CHF 110'000 als Rücklage in die Investitionsrechnung verwen-
det. Der verbleibende Ertragsüberschuss von CHF 998.30 wird dem Eigenkapital
zugeführt.

Investitionsrechnung
Zum Projekt Pfarrmätteli    ist   im   Rechnungsjahr   2021    ein   Aufwand   von
CHF 1'109.50 angefallen.
Mit der Sanierung Pfarrhelferhaus wurde in der Bestandsrechnung die zweckge-
bundene Rückstellung von CHF 130'000 aufgelöst und in der Investitionsrechnung
aktiviert.

Bestandesrechnung
Mit dem kleinen Zuwachs aus der Investitionsrechnung sind zum Projekt Pfarrmät-
teli bisher Kosten von 404'505.85 aufgelaufen (1040.05 Pfarrmätteli).
Der Kostenstand der Sanierung Pfarrhelferhaus lag per Ende 2021 bei
CHF 131'690.05. Beim Verwaltungsvermögen "1143.03 Pfrundhäuser" führte der
die Rückstellung übersteigende Betrag zu einer Wertsteigerung von CHF 1'690.05
und führt zu einem Endbestand von CHF 172'359.60.
Bei der Kirchenorgel (1146.03) wurden Abschreibungen von CHF 56'000 getätigt,
neuer Restwert CHF 412'459.65.
Das Total der Rückstellungen (204), gebildet aus "2041.01 Investitionsrechnung"
und "2042.01 Renovation Pfarrkirche" beläuft sich per 31.12.2021 auf
CHF 1'798'200.00 und liegt damit CHF 34'800.00 tiefer als am Ende des Vorjahrs.
Das Eigenkapital (2390.01) beträgt per 31.12.2021 CHF 390'546.27, ein Mehr von
CHF 998.30 gegenüber dem Vorjahr.

Pfarreistiftungen und Pfarreifonds
Bei den Pfarreistiftungen hat sich ein Zuwachs von CHF 801.88 auf einen Bestand
von CHF 899'516.02 ergeben.
Dem Renovationsfonds Pfarrkirche ist vor allem durch eine grosse Erbschaft ein
namhafter Zuwachs von CHF 101'022.26 auf einen neuen Bestand von
CHF 188'220.73 erwachsen.
Der Endbestand der Kapellenfonds          hat   minimal   um    CHF 662.20     auf
CHF 1'035'523.40 zugenommen.
Und bei den Bruderschaften beträgt der Bestand per Ende 2021 CHF 92'572.89,
CHF 2.26 höher als am Ende des Vorjahrs.
5.2   Bericht der Rechnungsprüfungskommission

5.3   Antrag zur Abstimmung über die Verwaltungsrechnung 2021:
Der Kirchenrat beantragt, die Verwaltungsrechnung 2021 zu genehmigen
und gleichzeitig dem Kirchenrat und dem Rechnungsführer Entlastung zu
erteilen.
Kirchgemeindeversammlung 2022

Traktandum 6
6.1 Budget der röm.-kath. Kirchgemeinde Bürglen für
    das Jahr 2023

Der Voranschlag 2023 basiert mehrheitlich auf den Erfahrungen aus der Rechnung
2021 und dem Voranschlag 2022. Wo nachfolgend zu den einzelnen Konti keine
speziellen Erwähnungen gemacht werden, sind die Erfahrungswerte aus den Vor-
jahren – allenfalls um die Auswirkungen der Teuerung erhöht – ins Budget 2023
übernommen worden.

A) LAUFENDE RECHNUNG / ERFOLGSRECHNUNG
110 Verwaltung / Sekretariat
   •   110.310.0   Büromaterial, Drucksachen.
       Neben den üblichen Ausgaben für EDV-Support und -Wartung, diverse EDV-
       Lizenzen, Literatur ist die Anschaffung einer Software für die Bewirtschaf-
       tung der verschiedenen Einsatzpläne, Diensteinteilungen etc. vorgesehen
       (CHF 5'000)
   •   110.317.1   Repräsentationen, Anlässe
       Zusätzlich zum ordentlichen Aufwand sind für das Pfarreiteam ein Team-
       weekend auswärts und eine Ganztagessitzung auf dem Vierwaldstättersee
       vorgesehen.
   •   110.319.0   Übriger Sachaufwand und Dienstleistungen Dritte
       Der Normalaufwand bewegt sich um CHF 20'000. Zur Fortsetzung der Or-
       ganisations- und Pfarreientwicklung der Kirchgemeinde ist der Beizug einer
       externen Fachperson vorgesehen. Für Honorare, Saalmieten und übrige
       Auslagen ist ein Betrag von CHF 20'000 vorgesehen.
200 Personal
   •   200.301.0 bis 200.319.0 Personal Aufwand
       Durch die im Verlauf des Jahres 2021 erfolgte Neubesetzung und Umteilung
       von Arbeitspensen resultieren Kostenverschiebungen unter den verschiede-
       nen Kontostellen. Bei der Personalvorsorge (200.303.1) wird die finanzielle
       Eintrittsschwelle aufgrund vermehrter Teilzeitarbeiten nicht mehr erreicht,
       was zu einer deutlichen Aufwandreduktion führen dürfte. Im Jahr 2022 fie-
       len beim Übrigen Aufwand (200.319.0) ausserordentliche Kosten für Wei-
       terbildungen der Pfarreisekretariatsmitarbeiterinnen und den Vierwochen-
       kurs unseres Pfarrers an. Gegenüber der Rechnung 2021 reduziert sich der
       Personalaufwand im Budget 2023 um CHF 23'000.
•   200.436.0 bis 200.490.0 Personal Ertrag
       Unter dem Konto 200.436.1 (Erwerbsausfall-Entschädigungen) werden je-
       weils die Rückvergütungen aus Unfall- und Krankentaggeldversicherungen
       verbucht. In der Hoffnung, dass keine unfall- und krankheitsbedingten Ar-
       beitsausfälle eintreten werden, wird im Budget 2023 kein Ertrag eingesetzt.
   •   200.490.0   Verrechnung Personalkosten
       Ab dem Voranschlag 2022 werden die intern und extern verrechenbaren
       Personalkosten neu veranschlagt und u. a. dem gültigen Vertrag zum Fried-
       hof- und Bestattungswesen sowie öffentliche WC-Anlagen mit der Einwoh-
       nergemeinde angepasst.
210 Gottesdienst, Seelsorge
   •   210.318.2 Kinder- Jugendseelsorge – Aufwand und
       210.318.3 Kinder- Jugendseelsorge - Ertrag
       Über das Auffahrtswochenende 2023 ist für die Jugendgruppe klick-ein 3
       (3. Oberstufe und Berufslehre) ein Weekend in München geplant. Im Sinne
       der Kostentransparenz werden die gesamten Kosten (CHF 30'000) als Auf-
       wand in 210.318.2 erfasst und die hälftigen Teilnehmerbeiträge
       (CHF 15'000) als Ertrag dem Konto 210.318.3 gutgeschrieben. Entspre-
       chend der Anzahl Teilnehmer können die Beträge auf der Aufwand- und Er-
       tragsseite bei der Rechnung 2023 anders ausfallen.
       Zudem sind für weitere Aktivitäten im Bereich Jugend, Kinder und Familie
       moderate Erhöhungen beim Aufwand angebracht worden.
300 Kirche
   •   300.311.0 Anschaffungen
       Für die Pfarrkirche ist die Anschaffung einer neuen Leinwand oder eines
       grossen Monitors mit Untergestell vorgesehen.
   •   300.314.0 Baulicher Unterhalt
       Im Vergleich zu den Vorjahren sind nur kleine baulichen Massnahmen vor-
       gesehen, die in der laufenden Rechnung verbucht werden.
343 Kirchgemeindehaus Klausenstrasse 138
   •   343.312.0 Energie, Heizung, Wasser
       Zusätzliche Tankfüllung zu höheren Preisen gegenüber 2022.
   •   343.427.0 Mietzinsertrag
       Für die Arzträumlichkeiten konnte noch keine Nachfolgelösungen gefunden
       werden, dementsprechend fallen Mietzinseinnahmen aus. Der Kirchenrat ist
       weiterhin aktiv auf der Suche für eine Anschlusslösung bis Frühling 2023.
       Andernfalls wird der an der KGV 2021 gesprochene Kredit zur Sanierung
       und Umnutzung der Räumlichkeiten aktiviert.
350 Friedhof/Bestattungswesen
  •   350.314.0 Baulicher Unterhalt
      Zusätzlich zum Unterhalt sind Kosten für Planungsarbeiten (CHF 5'000) zur
      Ermöglichung von Engelsgräbern und Neugestaltung der Kindergräber ein-
      gerechnet.
  •   350.462.0 Erträge aus Dienstleistungen
      Die verrechenbaren Personalkosten werden ab 2022 gemäss dem neuen
      Vertrag mit der Einwohnergemeinde verbucht.
400 Steuern
  •   400.329.0 bis 400.353.0 Aufwandseite und
      400.400.0 bis 400.469.0 Ertragsseite
      Aufwand- und Ertragsseite der Steuern wurden einerseits nach Anhörung
      Dritter (Einwohnergemeinde Bürglen, Amt für Steuern Uri) sowie den Prog-
      nosen der Landeskirche Uri und den moderaten Erwartungen an die wirt-
      schaftliche Entwicklung abgeschätzt.
420 Abschreibungen / Rücklagen
  •   420.331.0 Ordentliche Abschreibungen
      Bei den ordentlichen Abschreibungen ist ein freiwilliger Systemwechsel vor-
      gesehen. Ab 2023 sollen jährlich ordentliche Abschreibungen auf die Werte
      der Liegenschaften und Sachgüter in der Bestandesrechnung des Vorjahres
      getätigt werden. Es wird ein degressiver Abschreibungssatz von 4% einge-
      setzt. Der budgetierte Aufwand 2023 ergibt CHF 54'800.
  •   420.331.2 Rückstellungen (neu Rücklagen)
      Mit der Budgetvorlage 2023 beantragen wir auch eine Umbenennung in
      «Rücklage» anstelle von «Rückstellungen». Als Rücklage wird die zweckbe-
      stimmte Zuweisung von Geldern für die Verwendung in der Zukunft ver-
      standen und sind in der Bilanz ein Bestandteil des Eigenkapitals. Die Rück-
      lagen werden der Investitionsrechnung zugewiesen. Alle in den früheren
      Jahren getätigten Rückstellungen sind tatsächlich als Rücklagen getätigt
      worden.
      (Demgegenüber werden Rückstellungen als Verbindlichkeiten verstanden,
      die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend
      großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden. In der Bilanz gehören Rückstel-
      lungen zum Fremdkapital).
      Das Ergebnis 2023 sieht eine Rücklage von CHF 70'000 vor. Die Verwendung
      wird zugunsten der Rücklage in die angepasste Kontobezeichnung «2350.01
      Renovation Pfarrkirche» beantragt.
B) BESTANDESRECHNUNG / BILANZ
Passiven
  •   204 Rückstellungen (neu 235 Rücklagen)
      Wie oben erwähnt, gehören Rücklagen zum Eigenkapital. Die bisher unter
      «204 Rückstellungen» gemachten Buchungen sind eindeutig als zweckge-
      bundene Rücklagen gebildet worden und gehören somit zum Eigenkapital.
      Zusammen mit dem Budget beantragen wir die Überführung der als Fremd-
      kapital geführten «204 Rückstellungen» in ein neues Konto «235 Rückla-
      gen» als Eigenkapital.
      Mit der Überführung geht «2042.01 Renovation Pfarrkirche» in «2350.01
      Renovation Pfarrkirche», Bestand per 31.12.2021: CHF 485'200.00 über.
      Der Bestand von CHF 1'313'000.00 per 31.12.2021 in «2041.01 Investiti-
      onsrechnung» wird gesplittet und gemäss dem Verwendungszweck jeweils
      einem separaten Konto zugewiesen und offen aufgeführt. Somit:
           o   2350.02 Sanierung Kirchgemeindehaus. CHF 252'000
           o   2350.03 Eigentumserwerb Überbauung Pfarrmätteli CHF 917'000
           o   2350.04 Sanierung Wohnhaus Riedertal CHF 62'000
           o   2350.05 Sanierung Meierturm CHF 82’000

KIRCHGEMEINDESTEUERFUSS 2023
Das vorgelegte Budget 2023 basiert auf dem unveränderten Kirchgemeindesteu-
erfuss von 106%.
Kirchgemeindeversammlung 2022

6.2 Behebung Sicherheitsdefizite Friedhofareal.

Ausgangslage
Im Dezember 2019 wurde unter Beizug eines Spezialisten der Beratungsstelle für
Unfallverhütung (BfU) das gesamte Friedhofareal bezüglich Sicherheit und Ab-
sturzhöhen überprüft. Die verschiedenen Normen und Richtlinien der BfU wie auch
des Schweizerischen Architekten- und Ingenieurvereins (SIA) und der Schweizeri-
schen Versicherungsanstalt (SUVA) wurden in den letzten Jahren verschärft.

Eigentumsverhältnisse und Werkeigentümerhaftung
Das Friedhofareal gehört zur Liegenschaft Nr. 292 und befindet sich im Eigentum
der römisch-katholischen Kirchgemeinde Bürglen. Sie haftet kausal als Werkeigen-
tümerin, auch wenn davon ausgegangen werden darf, dass die Anlagen bestim-
mungsgemäss genutzt und die Benützer ein Mindestmass an Vorsicht beachten.
Neben der Nutzung für die Pfarrkirche und den Friedhof dient die betroffene Lie-
genschaft auch als Schulweg.

Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit
Geländer und Brüstungen müssen als bauliche Massnahmen Personen vor Absturz
sichern. Als Minimalanforderung ist ab 1.0 m Absturzhöhe eine Absturzsicherung
erforderlich. Im Bereich von Stufen sind zusätzlich zur Absturzsicherung auch
Handläufe vorzusehen. Zusätzlich sind Stolperfallen am Boden zu beheben.
Es besteht ein erheblicher Handlungsbedarf zur Verbesserung der Sicherheit. Be-
stehende Geländer sich durch neue, normkonforme Installationen zu ersetzen, zu-
sätzliche Handläufe anzubringen und zusätzliche Absturzsicherungen einzubauen.
Alle Massnahmen haben auch die Anforderungen des Ortsbildschutzes und der
Denkmalpflege zu erfüllen.
Das Erscheinungsbild der neuen Geländer und Absturzsicherungen entspricht den
im Jahr 2021 entlang der Friedhofmauer und den neuen Rampen O und S erstellten
Installationen.

Neue Materialdepots für Friedhofgärtner
Für die Lagerung von Erd- und Splittmaterial sind auf der Nordseite des Friedhofs
– neben der neuen Rampe, die ab der Staldengasse auf den Friedhof vorgesehen
ist – neue Depotboxen vorgesehen. Diese Boxen werden auf Kosten der Kirchge-
meinde und gleichzeitig mit dem Bau der neuen Rampe durch die Einwohnerge-
meinde Bürglen ausgeführt.
Kostenvoranschlag:
Die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen, Absturzsicherungen und die Material-
depots wurden anhand von Richtofferten abgeschätzt.
    Stahl- und Metallbauarbeiten                 CHF      160'000.-
    Baumeisterarbeiten                           CHF        12'000.-
    Unvorhergesehenes, Reserve                   CHF        17'000.-
    Honorare, Dienstleistungen, Nebenkosten      CHF        14'000.-
    Total Kostenvoranschlag inkl. MWST           CHF     203'000.-
Die Kosten zur Behebung der Sicherheitsdefizite gelten als gebundene Ausgaben
und die Massnahmen müssten auch bei Ablehnung des Antrags umgesetzt werden.
Hingegen sind die Kosten für die neuen Materialdepots Friedhofpflege als freie
Ausgaben zu betrachten und bedürfen zur Umsetzung einer Zustimmung.

Kostenbeteiligung Einwohnergemeinde Bürglen
Unter Anerkennung der Nutzung des Friedhofareals als Schulwegverbindung und
dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung 2023 hat der Gemeinderat Bürglen einen
Beitrag von CHF 34'000.- an die Kosten für die Behebung der Sicherheitsdefizite
zugesichert.

Umsetzung der Massnahmen
Die Ausführung der beschriebenen Massnahmen ist im Verlauf des Jahres 2023
geplant.
Kirchgemeindeversammlung 2022

6.3 Ersatz der Innenbeleuchtung und Steuerungsanlage
    Pfarrkirche

Ausgangslage
An der Kirchgemeindeversammlung vom 26. November 2020 wurde ein Kredit von
CHF 70'000.- zum Teilersatz der Beleuchtung im Kirchenschiff gesprochen. Infolge
von Lieferschwierigkeiten für die sechs neuen Ringleuchter verzögerte sich die
bauliche Umsetzung in den Sommer 2022.
Mit dem Ersatz der wurde auch die Software und die Module «Licht», «Akustik /
Multimedia» und «Glocken / Turmuhr» der Steuerungsanlage ersetzt. Die Kosten
für diese ersten Massnahmen an der Steuerungsanlage wurden über die Laufende
Rechnung 2022 abgewickelt.
Die zentrale Steuerungsanlage für die Pfarrkirche ist in der Sakristei unterge-
bracht. Die wesentlichen Elemente der Steuerungsanlage sind seit über 20 Jahren
im Gebrauch und Ersatzteile sind kaum mehr erhältlich. Auch die Scheinwerfer zur
übrigen Innenbeleuchtung der Pfarrkirche stammen aus der Zeit.

Ersatz der Innenbeleuchtung und Steuerungsanlage
Das Steuerungsmodul «Heizung / Klima» soll ebenfalls ersetzt und auf die heute
verwendeten Technologien angepasst werden. Nach Abschluss dieses Umbauts ist
die Steuerungsanlage wieder auf dem aktuellen Stand der Technik.
Die Umrüstung der Beleuchtung von leistungsstarken Scheinwerfern auf zeitge-
mässe LED-Strahler verspricht neben der gezielten Lichtanstrahlung im Chor und
Hochaltarbereich auch eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz. Gleich-
zeitig werden auch die Deckenleuchter sowie die Beleuchtung unter und auf der
Empore sowie in Nebenräumen der Pfarrkirche durch neue LED-Strahler ersetzt.
Zur Speisung und Steuerung der neuen LED-Leuchter ist auch die Verkabelung zu
erneuern.
Diese vorgesehenen Massnahmen eröffnen neue Möglichkeiten in der Nutzung und
Anwendung der angehängten Geräte und Schaffung von Akzenten und Atmosphä-
ren bei Gottesdiensten, Konzerten und Aufführungen in der Pfarrkirche. Der
Strombedarf der über 70 installierten Leuchtmittel in der Pfarrkirche wird nach der
Umstellung auf die LED-Technologie gegenüber dem heutigen Zustand deutlich
reduziert.
Kostenvoranschlag:
Die Kosten für den Ersatz der Innenbeleuchtung und Steuerungsanlage Pfarrkirche
wurde anhand von Richtofferten abgeschätzt.
    Innenbeleuchtung und Elektroinstallationen       CHF    64'000.-
    Abschluss Ersatz Steuerungsanlage Sakristei      CHF    14'000.-
    Unvorhergesehenes, Reserve                       CHF     4'000.-
    Honorare, Dienstleistungen, Nebenkosten          CHF     7'000.-
    Total Kostenvoranschlag inkl. MWST               CHF 89'000.-

Umsetzung der Massnahmen
Die Ausführung der beschriebenen Massnahmen ist im Verlauf des Jahres 2023
geplant.
Kirchgemeindeversammlung 2022

6.4 Bauliche Massnahmen Friedhof 2023:
    Feld B Reihe 1 + 2, Schottertränken Friedhof,
    Namensstelen beim Gemeinschaftsgrab.

Ausgangslage
Die Grabesruhe der Reihen 1 und 2 im Feld B (Nordseite / Staldengasse) ist im
Jahr 2008 abgelaufen und die Gräber sind durch die Angehörigen zwischenzeitlich
geräumt worden.
Mit dem Bau der Rampen O und S im Sommer 2021 (Südseite) wurden die Weg-
oberflächen mit einer Schottertränke gestaltet. Die Steine werden dabei in der
Schottertränke durch den beigemischten Zement dauerhaft gebunden. Diese Me-
thode der Fussweggestaltung hat sich bewährt und der Unterhalt und die Schnee-
räumung werden vereinfacht.
Beim Gemeinschaftsgrab zeichnet sich ab, dass die vorhandenen Namensstelen im
Jahr 2023 mit neuen Stelen ergänzt werden müssen.

Massnahmen am Friedhof 2023
Beim Grabfeld B werden an den beiden Reihen 1 und 2 die Randsteine gerichtet
resp. bei Bedarf neu versetzt, vorhandene Stolperfallen eliminiert, noch vorhan-
dene Grabsteine abgeräumt und entsorgt sowie die Flächen humusiert und be-
grünt.
Auf dem gesamten Friedhofareal werden die Kiesflächen einheitlich durch Schott-
ertränken ersetzt. Beim Gemeinschaftsgrab werden gleichzeitig die Betonfunda-
mente für die beiden neuen Namensstelen erstellt.
Die beiden neuen Namensstelen werden wiederum in Lärchenholz und gemäss
dem Erscheinungsbild der bereits bestehenden Stelen ausgeführt.

Kostenvoranschlag:
Die Kosten für die baulichen Massnahmen am Friedhof wurden anhand von Richtof-
ferten abgeschätzt.
    Bauarbeiten Grabfeld B, Reihe 1 + 2              CHF    14'000.-
    Schottertränken Friedhof, Fundamente Stelen      CHF    23'000.-
    Bildhauerarbeiten                                CHF      5'000.-
    Honorare, Dienstleistungen, Nebenkosten          CHF      8'000.-
    Total Kostenvoranschlag inkl. MWST               CHF 50'000.-
Umsetzung der Massnahmen
Die Ausführung der beschriebenen Bauarbeiten ist im Verlauf des Jahres 2023 ge-
plant.

Gräberplan Friedhof Bürglen

                      Feld B
                      Reihe 1 + 2
Kirchgemeindeversammlung 2022

6.5 Bericht Rechnungsprüfungskommission
Kirchgemeindeversammlung 2022

Traktandum 7:
Abstimmungen
7.1 Festlegung des Kirchgemeindesteuerfuss für das
    Jahr 2023
Der Kirchenrat beantragt, den Kirchgemeindesteuerfuss für das Jahr 2023 unver-
ändert bei 106% zu belassen.

7.2 Genehmigung des Budget 2023
Der Kirchenrat beantragt, das Budget für das Jahr 2023 mit einem Ertragsüber-
schuss von CHF 1'019.80 zu genehmigen und gleichzeitig auch der Überführung
der bisher als Fremdkapital aufgeführten Rückstellungen neu und mit sofortiger
Wirkung ins Eigenkapitel als Rücklagen zuzustimmen.

7.3 Verwendung Ertragsüberschuss 2023 als Rücklage
Der Kirchenrat beantragt, den nach den ordentlichen Abschreibungen verbleiben-
den Gewinn aus der Jahresrechnung 2023 in die Bestandesrechnung als Rücklage
in 2035.01 Renovation Pfarrkirche zu verwenden.

7.4. Behebung der Sicherheitsdefizite Friedhofsareal
     Kreditantrag brutto CHF 203‘000.-
Der Kirchenrat beantragt, der Behebung von Sicherheitsdefiziten auf dem Fried-
hofsareal und der Schaffung neuer Materialdepots für die Friedhofpflege mit Kos-
ten von brutto CHF 203‘000 inkl. MWST zuzüglich allfällige teuerungsbedingte
Mehraufwendungen zuzustimmen und den Kirchenrat mit dem Vollzug zu beauf-
tragen.
Die Finanzierung erfolgt durch Entnahme aus dem Eigenkapital der Kirchgemeinde
Bürglen (Bestandesrechnung Konto 2390.01).

7.5. Ersatz der Innenbeleuchtung und Steuerungsanlage
     Pfarrkirche CHF 89‘000.-
Der Kirchenrat beantragt, dem Ersatz der Innenbeleuchtung und Steuerungsan-
lage in der Pfarrkirche mit Kosten von CHF 89‘000 inkl. MWST zuzüglich allfällige
teuerungsbedingte Mehraufwendungen zuzustimmen und den Kirchenrat mit dem
Vollzug zu beauftragen.
Die Finanzierung der Massnahmen erfolgt durch Entnahme aus den Rückstellungen
für die Renovation Pfarrkirche (Bestandesrechnung bisher Konto 2042.01).
7.6 Bauliche Massnahmen Friedhof 2023:
    Feld B Reihe 1 + 2, Schottertränken Friedhof,
    Namensstelen Gemeinschaftsgrab CHF 50‘000.-
Der Kirchenrat beantragt, den baulichen Massnahmen am Friedhof (Feld B Reihe
1 + 2, Schottertränken Friedhof, Namensstelen Gemeinschaftsgrab) mit Kosten
von CHF 50'000.- inkl. MWST zuzüglich allfällige teuerungsbedingte Mehraufwen-
dungen zuzustimmen und den Kirchenrat mit dem Vollzug zu beauftragen.
Die Finanzierung erfolgt durch Entnahme aus dem Eigenkapital der Kirchgemeinde
Bürglen (Bestandesrechnung Konto 2390.01).
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