Corona-Schutzkonzept für die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin

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Corona-Schutzkonzept für die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin
Corona Schutzkonzept
Spital Oberengadin

           Corona-Schutzkonzept
               für die Stiftung
           Gesundheitsversorgung
                Oberengadin
Corona-Schutzkonzept für die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin
Corona Schutzkonzept SGO

Vorwort

Das nachfolgende Schutzkonzept basiert auf den Vorgaben der
Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) und den all-
gemein geltenden Hygienerichtlinien, im speziellen den Corona
Anweisungen.

Dieses Schutzkonzept wird laufend überprüft und angepasst, die
entsprechenden Entscheide werden im regelmässig tagenden
Corona-Sonderstab besprochen und getroffen.

Der erste allgemeine Teil ist für die gesamte Organisation verbind-
lich. Die Vorgaben für die einzelnen Betriebe Spital Oberengadin,
Pflegeheim Promulins, Spitex Oberengadin und als zugewandte
Organisation die Rettung Oberengadin (REO), bilden den zweiten
Teil des Konzeptes.

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Corona Schutzkonzept SGO

Inhaltsverzeichnis erster Teil Konzept
1. Grundlagen ..................................................................................................... 5
2.     Geltungsbereich .............................................................................................. 5
3.     Kommunikation ............................................................................................... 5
4.     Mitarbeitende .................................................................................................. 5
     Pausen- und Ruheräumlichkeiten .......................................................................... 5
     Hygiene- und Schutzmassnahmen ........................................................................ 5
     Vorgehen bei Verdacht von COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitenden...................... 5
     Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche zur Risikogruppe gehören ............................... 5
     Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche Ferien im Ausland verbringen .......................... 6
     Firmensport ....................................................................................................... 6
     Firmen Anlässe bzw. Feste ................................................................................... 6
5.     Patientinnen und Patienten ............................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
     Hygiene- und Schutzmassnahmen ........................................................................ 8
     Triage Container ................................................................................................. 8
     Ambulante Behandlung ....................................................................................... 8
     Regulär Eintritte, ambulante Eingriffe .................................................................... 8
     Notfall Eintritt .................................................................................................... 8
     Fragebögen ....................................................................................................... 8
     Arztvisite von Patienten ....................................................................................... 9
     Für die Visiten in den Zimmern gilt, dass max. 4 Personen das Patientenzimmer
     betreten dürfen. ................................................................................................. 9
     Zimmerbelegung ................................................................................................ 9
     IPS Kapazität ..................................................................................................... 9
     Isolation von Patienten mit COVID-19 ................................................................... 9
     Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten ..................................................... 9
     Transporte ......................................................................................................... 9
6.     Besucher .......................................................................................................10
     Vorgaben .........................................................................................................10
     Aufenthaltsorte .................................................................................................10
     Übernachtung und Verpflegung von Begleitpersonen ..............................................10
7.     Schutzmaterial ................................................................................................ 6
8.     Reinigung ....................................................................................................... 6
9.     Entsorgung von Abfällen ................................................................................... 6
10.       Interne Dienstleister .................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
     Cafeteria ..........................................................................................................10
     Personal Restaurant ...........................................................................................10

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Corona Schutzkonzept SGO

11.     Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden .................................................11
12.     Externe Dienstleister für die Institution ..........................................................11
  Coiffeur, Pedicure ..............................................................................................11
13.     Prozess zur Qualitätssicherung ....................................................................... 6
14.     Einhaltung der Massnahmen .......................................................................... 6

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Corona Schutzkonzept SGO

1.     Grundlagen
Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie
deren Angehörigen, Besuchern und Mitarbeitenden gelten grundsätzlich immer die Vorga-
ben des Bundes und des Kantons Graubünden. Die Distanz- und Hygienemassnahmen
sind jederzeit einzuhalten.

2.      Geltungsbereich
Das nachfolgende Schutzkonzept gilt für die gesamte SGO inkl. aller dazugehörigen Be-
triebe, Praxen, alle Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbei-
tenden, Besuchenden, Angehörigen, Lieferanten etc. Die Massnahmen sind zum Schutz
aller zwingend einzuhalten. Es ist jeweils das aktuellste Schutzkonzept gültig und ersetzt
die vorhergehenden Versionen.

3.      Kommunikation
Das aktuelle Schutzkonzept der SGO ist auf den entsprechenden Websites veröffentlicht.
Für Mitarbeitende ist ebenfalls eine aktuelle Version im Intranet sowie im Beekeeper ver-
öffentlicht und der Kanton erhält eine aktuelle Version. Weitreichende Anpassungen im
Schutzkonzept werden den Mitarbeitenden umgehend mitgeteilt.

4.      Mitarbeitende
Pausen- und Ruheräumlichkeiten
Die Pausen- und Ruheräumlichkeiten der Mitarbeitenden sind von den Aufenthaltsmög-
lichkeiten der Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren
Angehörige, Besuchern völlig getrennt.

Hygiene- und Schutzmassnahmen
Alle Mitarbeitenden müssen beim Betreten des Spitals bzw. des Heimes und vor Arbeits-
beginn die Hände desinfizieren bzw. waschen. Falls die Distanzregeln nicht eigehalten
werden können, muss auch ein chirurgischer Mund/Nasenschutz (auch Hygienemasken
genannt) bis zu den Garderoben oder den Büroräumlichkeiten getragen werden. Die Hy-
gienemasken sind an den Haupteingängen erhältlich.

Es gilt für alle Mitarbeitenden die Maskentragepflicht in allen Bereichen der SGO, in wel-
chen ein möglicher Kontakt ohne Einhaltung der Distanzregeln stattfinden könnte.

Vorgehen bei Verdacht von COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitenden
Bei Mitarbeitenden mit Symptomen oder einem Verdacht, welche auf COVID-19 hinwei-
sen, muss sich der betroffene Mitarbeitende unverzüglich mit dem Personalarzt oder dem
med. Tagesarzt in Verbindung setzen. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen, wie
unter anderem Abstrich, Weiterarbeiten unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln und
isolierte Pausen ohne Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen oder Quarantäne gemäss den
Richtlinien des BAG und des Kantons und den Empfehlungen der SwissNoso. Dasselbe
Vorgehen gilt, wenn bei Partnern/Ehegatten/Mitbewohner ein Test gemacht werden muss
und diese bis zum Erhalten des Ergebnisses daheimbleiben müssen.

Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche zur Risikogruppe gehören
Mitarbeitende, welche laut aktueller BAG Liste, zur Risikogruppe gehören, sollen sich
beim Personalarzt melden, damit die Arbeitssituation analysiert werden kann und ent-
sprechende Lösungen gefunden werden. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krank-
heiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/be-
sonders-gefaehrdete-menschen.html

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Corona Schutzkonzept SGO

Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche Ferien im Ausland verbringen
Für Mitarbeitende, welche Ferien im Ausland verbringen, gelten die aktuellen Bestimmun-
gen des BAG inkl. allfälliger Quarantäne und Meldevorgaben, Lohnzahlung usw.
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pande-
mien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quaranta-
ene-einreisende.html

Weiterbildungen intern / extern
Weiterbildungen können besucht werden, wenn die entsprechenden Hygienemassnahmen
eingehalten werden, bzw. ein entsprechendes, genehmigtes Schutzkonzept vorliegt.

Firmen-Sport
Firmen-Sport kann unter Einhaltung des entsprechenden Schutzkonzeptes stattfinden,
welches vom Corona-Sonderstab genehmigt ist.

Firmen-Anlässe bzw. Feste inklusive Abteilungsessen
Auf Firmen-Anlässe bzw. -feste wird bis auf weiteres verzichtet. Apéros in kleinem Rah-
men unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregel können durchgeführt werden.

Care Team
Die Angaben zum Care Team Corona in der Stiftung Oberengadin sind zu finden unter:
http://intranet.samedan.local/hygiene/Corona/Care%20Team/CareTeam_Corona_Mitar-
beiter.pdf

Schutzmaterial
Schutzmaterial entfaltet seine Wirkung erst wie gewünscht, wenn es korrekt angewendet
wird. Die entsprechenden Anleitungen zur korrekten Anwendung sind im Intranet abge-
legt. Diese sind verbindlich einzuhalten. Die SGO hat genügend Schutz- und Verbrauchs-
material an Lager, der Bedarf wird laufend geklärt.

Reinigung
Die Reinigung und Desinfektion aller Räume erfolgt nach den entsprechenden Reini-
gungskonzepten.

Entsorgung von Abfällen
Die Abfälle werden gemäss Entsorgungskonzept entsorgt. Besonders werden getragene
Masken in einem Abfallbehälter entsorgt, der sich in Eingangsnähe befindet.

6.     Prozess zur Qualitätssicherung
Die SGO verfügt über ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem. Dieses beinhaltet auch
einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Ebenso haben Mitarbeitende die Möglichkeit, über das Meldecenter SGO im Intranet ein
Feedback oder eine Schadensmeldung abzugeben.

Externe Besucher und Dienstleister können Kritik, Verbesserungsvorschläge etc. im Sek-
retariat, den Feedbackboxen oder per Email anbringen.

7.     Einhaltung bzw. nicht Einhaltung der Massnahmen
Die Einhaltung der Massnahmen wird durch das Personal überwacht und bei Verstössen
wird auf die korrekte Einhaltung der Massnahmen hingewiesen. Bei mehrmaliger Nicht-
einhaltung der Vorgaben führt dies zu personalrechtlichen Massnahmen.

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Corona Schutzkonzept
Spital Oberengadin

                       Spital Oberengadin

                            Spital Oberengadin
                               Via Nouva 3
                             7503 Samedan
Corona Schutzkonzept
Spital Oberengadin

    1. Patientinnen und Patienten
Hygiene- und Schutzmassnahmen
Patientinnen und Patienten müssen sich strikt an die Hygienevorschriften halten und
diese auch umsetzen. Beim Betreten des Spitales müssen die Hände desinfiziert und ein
Mundschutz, welcher vom Haus zur Verfügung gestellt wird, angezogen werden. Eigene
Masken dürfen nicht gebraucht und müssen gegen Masken vom Spital ausgetauscht wer-
den. Eigene Handschuhe müssen ausgezogen und die Hände desinfiziert werden. Im
Mehrbettzimmer muss beim Verlassen des Bettes eine vom Spital gestellte Maske getra-
gen werden, diese wird einmal am Tag gewechselt.

Triage Container
Vorgehen und Gebrauch des Triage Container sind zu finden unter: http://intranet.same-
dan.local/hygiene/SitePages/Corona.aspx?RootFolder=%2Fhygiene%2FCorona%2FTri-
age%20Container%20Notfall&FolderC-
TID=0x012000A0C7C4CAFA83724F9A7BBA0C3926D20E&View=%7B2D77F4C0%2DAE24
%2D475B%2D81C9%2D36E9BA80B659%7D

Ambulante Behandlung
MUZ und Praxen:
Bei ambulanten Behandlungen im MUZ und in der Gyn. bzw. Pädiatrie-Praxis werden die
Patienten vom behandelnden Arzt kurz auf Symptome bezüglich einer COVID-19-Erkran-
kung befragt und falls nötig, erfolgen weitere Abklärungen bzw. wird ein Fragebogen aus-
gefüllt.

Physiotherapie, Onkologie und Dialyse:
Bei ambulanten Behandlungen Physiotherapie, Onkologie und Dialyse wird dem Patienten
bei der ersten Behandlung einen Fragebogen abgegeben, dieser gilt für den gesamten
Behandlungszyklus, die Patienten werden aber darauf hingewiesen Veränderung ihres
Gesundheitszustandes bezüglich COVID-19 Symptomen unverzüglich zu melden.

Reguläresind Eintritte, ambulante Eingriffe
Bei regulären Eintritten für geplante oder ambulante Eingriffe wird der Fragebogen "Co-
vid-19 Checkliste" durch den behandelten Arzt oder durch den Anästhesisten in seiner
Sprechstunde dem Patienten abgegeben. Der ausgefüllte Fragebogen muss am Eintritts-
tag mitgebracht werden.

Notfall Eintritt
Bei Notfällen wird das Vorgehen bei der Triage bestimmt. Der Ablauf Triage- Contai-
ner/Notfall, wie auch der Ablauf der Abstriche sindgleich im Intranet hinterlegt.

Fragebögen
Die entsprechenden Fragebögen und deren Bearbeitung sind im Intranet abgelegt:
http://intranet.samedan.local/hygiene/SitePages/Corona.aspx?RootFolder=%2Fhygi-
ene%2FCorona%2FFrageb%C3%B6gen%20Checkliste%20Eingriffe%20Behandlung&Fol-
derC-
TID=0x012000A0C7C4CAFA83724F9A7BBA0C3926D20E&View=%7B2D77F4C0%2DAE24
%2D475B%2D81C9%2D36E9BA80B659%7D
Corona Schutzkonzept
Spital Oberengadin
Arztvisite von Patienten
Für die Visiten in den Zimmern gilt, dass max. 4 Personen gleichzeitig das Patientenzim-
mer betreten dürfen.

Zimmerbelegung
Die Zimmer- bzw. Bettenzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der eingeholten Infor-
mationen. Es findet keine Vermischung von COVID-19-Verdachts-oder bestätigten Fällen,
undd Patienten ohne COVID-19-Erkrankung statt.

Die korrekte Zimmerbelegung erfolgt unter Berücksichtigung der Distanzregeln bzw.
durch Trennvorhänge (PVC durchsichtig).

IPS Kapazität
Wir können drei, für eine kurze Zeit zur Überbrückung, auch bis vier beatmete IPS-Plätze
zur Verfügung stellen. Dies hängt im Einzelfall auch immer vom Zustand der Patienten
und der notwendigen Betreuungsintensität ab und kann deshalb auch variieren. Somit
entspricht unsere Kapazität einer Verdoppelung der bisherigen Anzahl an Beatmungsplät-
zen. Um vier Beatmungsplätze über einen längeren Zeitraum betreiben zu können, wären
zusätzliche Kapazitäten an Ärzten (Intensivmediziner) sowie weiterem Fachpflegeperso-
nal Intensivpflege nötig.
Im Weiteren ist festzuhalten, dass Patient/Innen mit Nierenversagen verlegt werden
müssen.

Isolation von Patienten mit COVID-19
Isolation von Patienten mit COVID-19 Verdacht oder bestätigter Erkrankung erfolgt ge-
mäss COVID-19 Isolation: http://intranet.samedan.local/hygiene/Vorlagen/COVID-
19%20Isolation.pdf

Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten
Vorgehen bei Todesfall siehe: http://intranet.samedan.local/hygiene/Corona/Perso-
nal%20Informationen/Vorgehen%20Todesfall%20COVID-19.docx

Transporte
Transporte werden privat durch Angehörige oder durch lokale, externe Dienstleister er-
bracht, bis das SRK den Rotkreuzfahrdienst wieder aktiviert. Auch hier gilt Maskentrag-
pflicht und Einhaltung der geforderten Hygienemassnahmen. Verlegungen mit der Ret-
tung Oberengadin oder der REGA werden entsprechen durchgeführt.

Das Corona Mobil kann gemäss der entsprechenden Richtlinie eingesetzt werden.
http://intranet.samedan.local/hygiene/SitePages/Corona.aspx?RootFolder=%2Fhygi-
ene%2FCorona%2FCorona%20Mobil%20%2D%20Fahrdienst&FolderC-
TID=0x012000A0C7C4CAFA83724F9A7BBA0C3926D20E&View=%7B2D77F4C0%2DAE24
%2D475B%2D81C9%2D36E9BA80B659%7D

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Corona Schutzkonzept
Spital Oberengadin
    2. Besucher
Vorgaben
Besuche zu den normalen Besuchszeiten sind im ganzen Spital, auch auf der IPS, unter
Berücksichtigung folgender Voraussetzungen erlaubt.
   o Es erfolgt am Haupteingang eine persönliche Zugangskontrolle
    o   Es darf nur gesunden Besuchern Einlass gewährt werden, Abfrage beim Eingang
    o   Jeder Besucher muss den Fragebogen "Selbst Deklaration für Besucher" ausfüllen
        und am Empfang abgeben. Die Bögen werden in Mappen pro Tag aufbewahrt und
        nach einer Frist von 14 Tagen vernichtet
    o   Ein Besucher pro Patient für max. 60 Minuten im Zimmer
    o   Die bekannten Schutzmassnahmen (Maske und Händehygiene) müssen von Pati-
        ent und Besucher strikt eingehalten werden
    o   Eine Begleitperson darf den Patienten auf den Notfall oder in den ambulanten Be-
        reich begleiten

Ausnahmen:
   o Max. zwei Bezugspersonen bei schwer kranken bzw. sterbenden Patienten
    o   vom Behandlungsteam zusätzlich angeforderte Bezugspersonen zur gezielten Un-
        terstützung von (pflege-)bedürftigen Patientinnen und Patienten
    o   Übersetzer oder Angehörige zur Übersetzung nach Terminvereinbarung
    o   Begleitung durch Angehörige zu ambulanten Terminen von bedürftigen Patientin-
        nen und Patienten
    o   Väter (Bezugsperson) bei Hebammensprechstunde, Geburt und Wochenbett
    o   Eltern von Kindern (≤18 Jahren)
    o   Zusätzlich Seelsorger
    o   Ausnahmen können durch Chefärzte in Absprache mit der Hygieneberatung erfol-
        gen
    o   Ausnahmen müssen im KISIM unter Verlaufseinträge dokumentiert werden inkl.
        Erwähnung der Schutzmassnahmen für die Besucher

Aufenthaltsorte
Nicht isolierte Patienten und deren Begleitpersonen können sich auch in der Cafeteria
aufhalten und dort konsumieren. Die Cafeteria ist für das Personal nicht zugänglich.

Übernachtung und Verpflegung von Begleitpersonen
Übernachtung von Begleitpersonen ist gemäss "normalem" Vorgehen möglich

    3. Interne Dienstleister
Cafeteria
Die Cafeteria ist ausschliesslich für Patienten und ihre Begleitpersonen geöffnet. Mitarbei-
tenden ist es gestattet, etwas in der Cafeteria zu kaufen, nicht aber zu verzehren. Dafür
stehen separate Räume zur Verfügung.

Personal Restaurant
Das Personal Restaurant ist ausschliesslich für das Personal geöffnet, es gibt keine
Selbstbedienung am Buffet. Die Mitarbeitenden ziehen ihre Maske am Tisch aus und la-
gern sie entsprechend.

Die Kapazität des Personal Restaurants wurde auf max. 40 Sitzplätze reduziert.

Es ist untersagt, externe Personen im Personalrestaurant zu verpflegen.

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Corona Schutzkonzept
Spital Oberengadin
In der Cafeteria und dem Personalrestaurant müssen zusätzlich zum Schutz- und Reini-
gungskonzept die im Schutzkonzept von GastroSuisse jeweils aktuellen beschlossenen
Massnahmen eingehalten werden.

   4. Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden
Die Mitarbeitenden werden regelmässig bezüglich Schutz- und Hygienemassnahmen und
den korrekten Umgang mit Schutzmaterial geschult. Ebenso besteht die Möglichkeit, auf
Anleitungen, Hinweise etc. zur korrekten Verwendung von Schutzmaterial im Intranet zu-
zugreifen.

Alle Mitarbeitende besuchen bei Stellenantritt im Rahmen der Einführung eine Hygiene-
schulung.

    5. Externe Dienstleister für die Institution
Externe Dienstleister wie Handwerker oder Techniker haben vor Aufnahme der Tätigkei-
ten im Spital ein Schutzkonzept vorzulegen. Bei Abweichungen zum Corona Schutzkon-
zept des Spitals gelten ohne separate Vereinbarungen die Massnahmen des Spitales.

Externe Dienstleister haben vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten die Vereinbarung zu unter-
zeichnen, in dem sie unter anderem auch das Schutzkonzept akzeptieren und sich an die
Massnahmen halten.

Coiffeur, Pedicure
Zurzeit wird kein externer Coiffeur oder Pedicure angeboten.
Es ist nicht gestattet, andere externe Anbieter aufzubieten.

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Corona Schutzkonzept
Pflegeheim Promulins

               Pflegeheim Promulins

                       Pflegeheim Promulins
                         Suot Staziun 7/9
                        7503 Samedan
Corona Schutzkonzept
Pflegeheim Promulins

8.      Berufskleidung
Mitarbeitende, welche verpflichtet sind, Berufskleider zu tragen, müssen diese mindestens 1 Mal täg-
lich wechseln. Bei geteilten Diensten dürfen die Arbeitskleider während der Pause im Spind, getrennt
von der privaten Kleidung, aufbewahrt werden.

9.      Bewohner
Hygiene- und Schutzmassnahmen
Zum Schutz der Mitbewohnenden müssen die Bewohnenden beim Verlassen der Institution die aktu-
ellen Empfehlungen des Bundes in Bezug auf Schutz- und Hygienemassnahmen, insbesondere diese
für besonders gefährdete Personen, strikt einhalten.

Die aktuellen Empfehlungen sind auf der Website des BAG (https://www.bag.admin.ch/) publiziert
oder liegen beim Empfang auf.

Eintritte
Bei Neueintritten und Übertritten wird der Fragebogen "Covid-19 Fragebogen Bewohner Eintritt" aus-
gefüllt angefordert. Während der ersten 10 Tage wird das Formular "Covid-19-Fragebogen nach Ein-
tritt in Pflegeheim" ausgefüllt. Abstriche werden nur in besonderen Situationen angefordert.

Isolation von Bewohnern bei Verdacht auf COVID-19 und weiteres Vorgehen
Bei Bewohnern mit Symptomen, welche auf COVID-19 hinweisen, wird gemäss Dokument "Ablauf bei
Verdacht auf Covid-19 Bewohner" vorgegangen.

Besuche
Externe Besuche innerhalb der Institution sind aktuell beschränkt gestattet. Ausserdem können Besu-
che in Bewohnerzimmern in speziellen Fällen, z.B. soziale oder medizinische Indikation, durch die Pfle-
gedienstleitung oder die Hygieneberatung erlaubt werden. Es sind maximal 2 Personen als Besucher
erlaubt.

Besuchende sind verpflichtet, während des Besuches im Alters- und Pflegeheim, wie auch auf dem da-
zugehörenden Areal bzw. bei Spaziergängen während der ganzen Dauer des Spazierganges Schutz-
masken zu tragen und haben sich an die Anweisungen der Institution bezüglich Schutz- und Hygiene-
massnahmen zu halten.

Externe Besuche ausserhalb der Institution sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner erlaubt. Auch
hier gelten die Hygienemassnahmen wie oben beschrieben sowie allenfalls die Massnahmen der Bran-
chenverbände (Bsp. Gastronomie). Der Betrieb behält sich vor, kurzfristig auf sich ändernde Anforde-
rungen zu reagieren und z.B. Besuche von Restaurants zu untersagen.

Transporte
Planbare Transporte werden privat durch Angehörige oder durch lokale, externe Dienstleister wie Roll-
stuhltaxi oder Rotkreuzfahrdienst erbracht. Auch hier gilt Maskentragpflicht und Einhaltung der gefor-
derten Hygienemassnahmen.

Externe Ausflüge und Urlaub
Externe Ausflüge sind unter Einhaltung der Vorgaben im Schutzkonzept wieder gestattet. Urlaube
müssen mit der Bereichsleitung Pflege abgesprochen werden und sind abhängig vom Umfeld.

Den Bewohnern wird beim Verlassen des Promulins für externe Ausflüge und Urlaube ein Merkblatt
mit den aktuell einzuhaltenden Massnahmen abgegeben.
Corona Schutzkonzept
Pflegeheim Promulins

10.     Besucher
Vorgaben
Es sind maximal zwei gesunde Besucher pro Bewohner im Promulins erlaubt.

Vorgehen
Externe Besucher müssen sich beim Besuch entweder beim Sekretariat oder bei den Mitarbeitenden
am Empfang voranmelden.

Besuchende werden namentlich mit ihren Kontaktdaten in einer Liste erfasst. Die Kontaktdaten wer-
den während 14 Tagen im Sekretariat aufbewahrt und anschliessend vernichtet.

Die Besuchenden müssen im Vorfeld schriftlich zusichern, dass sie damit einverstanden sind, sich an
die Verhaltensregeln des Hauses zu halten. Die Einverständniserklärung muss bei jedem Besuch unter-
schrieben werden und wird nach Datum abgelegt.

Hygienemassnahmen
Besuchende und Besuchte sind verpflichtet, während des Besuchs im Promulins, wie auch auf dem da-
zugehörenden Areal, Schutzmasken zu tragen und sich an die Anweisungen bezüglich Schutz und Hygi-
enemassnahmen zu halten.

Aufenthaltsorte
Besuche innerhalb der Institution sind in den Zimmern des PH2 oder im Besucherzimmer erlaubt. Die
Cafeteria steht als Besucherzone unter Einhaltung der Abstandsregeln zur Verfügung. Es sind maximal
35 Personen gestattet. Hier gilt keine Maskentragpflicht, sofern Bewohner und ihre Besucher sich am
selben Tisch aufhalten. Überall gilt maximal 2 Personen gleichzeitig pro Bewohner.

Besuche in Mehrbettzimmern sind nur gestattet, wenn die bewohnende Person das Zimmer nicht ver-
lassen kann. Die Besuche haben in diesem Fall am Bett der besuchten Person stattzufinden.

Besucherzimmer
Das Besucherzimmer befindet sich im Erdgeschoss des Altersheimes. Der Zutritt für die Besucher er-
folgt von aussen und die Bewohner können von innen ins Zimmer gelangen. Der Bereich für Besucher
und der für Bewohner ist durch eine Plexiglasscheibe voneinander getrennt und akustisch mit einer
Gegensprechanlage verbunden. Dadurch ist eine Kommunikation ohne Masken möglich. Das gesamte
Zimmer wird nach jedem Gespräch durch den Betrieb desinfizierend gereinigt. Die Bewohner sind ein-
zeln im Zimmer und bei den Besuchern sind gleichzeitig zwei Personen zugelassen. Bei einer Familie,
welche zusammenwohnt, können nach Absprache mit den Verantwortlichen auch mehr als zwei Besu-
cher gleichzeitig ins Besucherzimmer.

Für Besprechungen mit externen Personen wie z.B. Beistand etc., kann das Sitzungszimmer reserviert
werden. Dieses ist mit einer Plexiglasscheibe unterteilt und so können z.B. Dokumente besprochen
und ausgetauscht werden. Anfragen am Sekretariat.

11.     Externe Bewohnerdienstleistungen
Externe Dienstleistungen wie Ergotherapie oder Pedicure haben vor Aufnahme der Tätigkeiten im
Promulins ein Schutzkonzept vorzulegen. Bei Abweichungen zum Corona Schutzkonzept Pflegeheim
Promulins gelten ohne separate Abmachung die Massnahmen des Pflegeheimes Promulins.

Externe Dienstleister haben vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten eine Vereinbarung zu unterzeichnen, dass
sie das Schutzkonzept des Pflegeheimes kennen und sich an die Massnahmen halten.

Externe Dienstleistungen sind nur für Bewohnende des Pflegeheimes Promulins erlaubt, es dürfen
keine externen Personen von diesen Dienstleistungen Gebrauch machen.

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Corona Schutzkonzept
Pflegeheim Promulins

Therapiehundeeinsatz ist unter strikter Einhaltung der Hygienemassnahmen des Heims durchführbar.

12.     Interne Dienstleister
Cafeteria
Die Cafeteria ist für die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Besucher geöffnet. Mitarbeitenden ist
es gestattet etwas in der Cafeteria zu kaufen, nicht aber zu verzehren. Dafür stehen separate Räume
zur Verfügung.

Die Cafeteria hat zusätzlich zum Schutz- und Reinigungskonzept die im Schutzkonzept von Gastro-
Suisse jeweils aktuellen beschlossenen Massnahmen einzuhalten.

Coiffeur
Der interne Coiffeursalon hat sich zusätzlich zum Branchenschutzkonzept an das Schutzkonzept des
Pflegeheims zu halten.

Es ist nicht gestattet, externe Kunden zu bedienen.

Physiotherapie
Die Physiotherapie wird seitens Spital Oberengadin abgedeckt und ist somit ebenfalls ein Betrieb der
SGO. Für diese gilt ebenfalls das Schutzkonzept des Pflegeheim Promulins.

13.     Einhaltung der Massnahmen
Die Einhaltung der Massnahmen wird durch das Pflegepersonal überwacht und bei Verstössen wird
auf die korrekte Einhaltung der Massnahmen hingewiesen. Ebenfalls erfolgt eine Meldung an die Lei-
tung Pflege und Betreuung.

14.     Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden
Die Mitarbeitenden werden regelmässig bezüglich Schutz- und Hygienemassnahmen und den korrek-
ten Umgang mit Schutzmaterial geschult. Ebenso besteht die Möglichkeit auf Anleitungen, Hinweise
etc. zur korrekten Verwendung von Schutzmaterial im Intranet zuzugreifen.

Die Schutzmassnahmen gemäss Vorgehen im Verdachtsfall werden regelmässig praktisch geübt. Diese
Schulungen sind obligatorisch für alle Mitarbeitenden zu besuchen.

Alle Mitarbeitende besuchen bei Stellenantritt im Rahmen der Einführung eine Hygieneschulung.

15.     Einhaltung der Massnahmen
Die Einhaltung der Massnahmen wird durch das Pflegepersonal überwacht und bei Verstössen wird
auf die korrekte Einhaltung der Massnahmen hingewiesen. Ebenfalls erfolgt eine Meldung an die Lei-
tung Pflege und Betreuung.

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Corona Schutzkonzept
Spitex Oberengadin

                   Spitex Oberengadin

                         Suot Staziun 7/9
                        7504 Sameden
Corona Schutzkonzept
Spitex Oberengadin

    1. Klienten/innen

Eintritt
Den neu eintretenden Klientinnen und Klienten wird bei der Anmeldung vom Sekretariat
Spitex ein "Covid-19 Klienten Aufnahme" Fragebogen zugesandt. Vor dem ersten Einsatz
durch die Spitex muss der Fragebogen durch die Teamleitung/Einsatzleitung visiert wer-
den. Bei Fragen zum Klienten wird sofern möglich der Hausarzt durch die Teamlei-
tung/Einsatzleitung kontaktiert. Ist dies nicht möglich kann der medizinische Dienstarzt
beigezogen werden.

Fragebögen
Die entsprechenden Fragebögen und deren Bearbeitung sind im Intranet abgelegt:

http://intranet.samedan.local/hygiene/Corona/Frageb%C3%B6gen%20Check-
liste%20Eingriffe%20Behandlung/Eintritt%20Fragebogen%20Covid-19%20Spi-
tex%20Oberengadin.pdf

Isolation von Klienten mit COVID-19
Die Isolation von Klienten mit COVID-19 verdacht oder bestätigter Erkrankung erfolgt ge-
mäss den Schutzmassnahmen der SGO.

Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten in der Spitex
Vorgehen bei Todesfall siehe: I:\Spitex\Teamleitung\Covid-19\Vorgehen Todesfall CO-
VID-19von Klienten der Spitex.pdf

Begleitung und Betreuung
Die Spaziergänge und die begleiteten Einkäufe mit den Klienten werden unter Einhaltung
der Schutzmassnahmen durchgeführt. Dies sind Maskenpflicht für die Klienten sowie für
die Mitarbeitenden der Spitex.

Hauswirtschaftseinsätze
Bei hauswirtschaftlichen Einsätzen kann auf die Maske verzichtet werden, sofern sich die
Klienten in einem anderen Raum befinden.
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Rettung Oberengadin

                Rettung Oberengadin
                        REO

                       Rettung Oberengadin
                           Via Nouva 3
                        CH-7503 Samedan

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