Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars - Kriterien und Vorgehensweise - BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben - Bundesamt ...

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Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars - Kriterien und Vorgehensweise - BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben - Bundesamt ...
Klärung und Erweiterung
des KRITIS-Vokabulars
Kriterien und Vorgehensweise

                Stand

               01-2021

BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben.
Klärung und Erweiterung
des KRITIS-Vokabulars

                      Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Herausgeber:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Provinzialstraße 93
53127 Bonn

Telefon:+49 (0) 228 99550-0
Telefax:+49 (0) 228 99550-1620
Internet: www.bbk.bund.de

Bildnachweis: Altmann G. 2012/pixabay.com

Ausgabe: V.01 – Living Guideline
Stand: Januar 2021
Living Guideline (01-2021) • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars • 3

Inhaltsverzeichnis
Vorwort                                                                                                           4

1.	Klärung und Erweiterung des „KRITIS-Vokabulars“                                                               5
    1.1	Abgrenzung der Begriffe „kritisch“ und „systemrelevant“ im KRITIS-­Kontext                               5
    1.2	Abgrenzung der Begriffe ­„Kritische Infrastruktur“
         und „Kritische ­Infrastruktur im Sinne von BSIG/ BSI-KritisV“                                            7
4 • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars • Living Guideline (01-2021)

Vorwort
Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat                         Die in der Lage gewonnenen Erkenntnisse
Behörden in Bund und Ländern auch im Hinblick                     ­ erden nun in den oben genannten Bausteinen
                                                                  w
auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen vor be-                 ziel­gerichtet aufgearbeitet. Der so entstehende
sondere Herausforderungen gestellt. So mussten                    „Baukasten KRITIS: Krisenvorsorge und Krisen­
viele Anfragen von Unternehmen (z. B. zu ihrer                    bewältigung im Kontext Kritischer Infrastruk-
Zugehörigkeit zu den Kritischen Infrastrukturen),                 turen“ kann als Grundlage zum strukturierten
aber auch von Behörden (z. B. zur Auslegung von                   Austausch zum Schutz Kritischer Infrastrukturen
Begriffen) in kurzer Zeit beantwortet werden.                     genutzt werden. Mit der Erstellung des Bau­
                                                                  kastens und dem Rückgriff auf die Baustein­
Im Austausch mit Behörden und Unternehmen                         inhalte bei Bedarf wird auch ein Beitrag zur
über die aktuelle Lage haben sich vier teilweise                  Fort­entwicklung des Schutzes Kritischer Infra-
stark miteinander verbundene Bausteine mit                        strukturen insgesamt geleistet.
besonderer Relevanz für den Schutz Kritischer
Infrastrukturen herauskristallisiert:

1. K
    lärung von Begriffen und Erweiterung des
   „KRITIS-Vokabulars“
2. Identifizierung und Priorisierung von
   ­Kritischen Infrastrukturen und system­
    relevanten Einrichtungen
3. Formulierung spezifischer Anforderungen
    an die Bewältigung besonderer Lagen auf der
    Grundlage von Kernszenarien
4. Analyse von Potenzialen der Risiko­
    abschätzung und Entwicklung von Fähig­
    keiten zur Prognose im Kontext KRITIS
Living Guideline (01-2021) • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars• 5

1.	Klärung und Erweiterung des
    „KRITIS-Vokabulars“
1.1     bgrenzung der Begriffe „kritisch“
       A                                                 Kritische Infrastrukturen sind unmittelbar an der
       und „systemrelevant“ im KRITIS-­                  Bereitstellung kritischer Dienstleistungen beteiligt.
       Kontext
                                                         An der Bereitstellung kritischer Dienstleistungen
Kritische Dienstleistungen (kDL) sind Dienstleis-        können weitere Einrichtungen mittelbar beteiligt
tungen zur Versorgung der Allgemeinheit, deren           sein, die den Betreibern Kritischer Infrastruk­turen
Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen             die Bereitstellung ermöglichen (z. B. ­indem sie
Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der            Güter zuliefern oder Dienstleistungen e­ rbringen,
öffentlichen Sicherheit führen würde.                    auf die die Betreiber angewiesen sind). Diese Ein-
                                                         richtungen gelten nicht als kritisch, aber dennoch
Beispiel: Für den Bund zählen zu den kritischen          als systemrelevant. Das Attribut ­„systemrelevant“
Dienstleistungen im Sektor Energie die Strom-,           gilt nicht per se für bestimmte Einrichtungstypen,
­Gas-, Kraftstoff- und Heizölversorgung sowie die        sondern bezieht sich ausschließlich auf die Beteili-
 Ver­sorgung mit Fernwärme.                              gung einer Einrichtung an der Bereitstellung einer
                                                         kritischen Dienstleistung.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Orga­
ni­sationen und Einrichtungen mit wichtiger              Beispiel: Eine Wäscherei, die als externer Dienst­
­Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen,               leister für ein Krankenhaus tätig ist, kann mittelbar
 bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nach­           an der medizinischen Versorgung beteiligt und
 haltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebli-           damit systemrelevant sein. Dadurch sind allerdings
 che ­Störungen der öffentlichen Sicherheit oder         nicht automatisch alle Wäschereien als system­
 andere dramatische Folgen eintreten würden“             relevant zu betrachten.
 (BMI 2009, KRITIS-­Strategie).
                                                         Der Begriff systemrelevante Einrichtungen
Bund und Länder haben neun Sektoren Kritischer           umfasst somit als Oberbegriff sowohl Kritische
Infrastrukturen definiert: Energie, Informations-        Infrastrukturen, als auch weitere Einrichtungen
technik und Telekommunikation, Transport und             mit einer mittelbaren Beteiligung an der Bereit-
Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz-          stellung kritischer Dienstleistungen. Demnach
und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung             sind zwar alle Kritischen Infrastrukturen gleich­
sowie Medien und Kultur. Die Sektoren sind               zeitig auch systemrelevant, aber nicht alle system-
wiederum in Branchen unterteilt. So gliedert sich        relevanten Einrichtungen sind auch kritisch.
beispielsweise auf Bundesebene der Sektor Wasser
in die Branchen Trinkwasserversorgung und Ab-
wasserentsorgung.
6 • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars • Living Guideline (01-2021)

                                            kritische Dienstleistungen (kDL)
    sind Dienstleistungen zur Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheb­
    lichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Die
    ­kritischen Dienstleistungen werden in den von Bund und Ländern beschlossenen Sektoren bereitgestellt.

         ¾ An der Bereitstellung kritischer Dienstleistungen sind systemrelevante Einrichtungen entweder
                          ­unmittelbar (als Kritische Infrastrukturen) oder mittelbar beteiligt.

      Kritische Infrastrukturen (KRITIS)                                      weitere Einrichtungen
      sind Organisationen und Einrichtungen                                   Diese Einrichtungen stellen Güter und Dienst-
      mit wichtiger Bedeutung für das ­staatliche                             leistungen bereit, die von den Betreibern Kriti-
      Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Be­                                 scher Infrastrukturen benötigt werden, um eine
      einträchtigung nachhaltig wirkende                                      kritische Dienstleistung bereitstellen zu können
      Versorgungs­engpässe, erhebliche ­Störungen                             (z. B. als Zulieferer). Sie sind in dieser F
                                                                                                                         ­ unktion
      der öffentlichen Sicherheit oder andere                                 mittelbar an der Bereitstellung kritischer
      ­dramatische Folgen eintreten würden.                                   Dienstleistungen beteiligt.
      Die Kritischen Infrastrukturen lassen sich                              Diese Einrichtungen müssen sich nicht in die
      den von Bund und Ländern beschlossenen                                  Einteilung von Sektoren und Branchen einord-
      ­Sektoren zuordnen.                                                     nen lassen.

                           systemrelevante Einrichtungen (im KRITIS-Kontext)
    sind alle Anlagen und Einrichtungen, die entweder unmittelbar (KRITIS) oder mittelbar zur Bereitstellung kriti-
    scher Dienstleistungen beitragen. Alle Kritischen Infrastrukturen sind demnach systemrelevant, aber nicht alle
    systemrelevanten Einrichtungen sind Kritische Infrastrukturen.

Abbildung 1: Schematische Übersicht zur Abgrenzung der Begriffe „kritisch“ und „systemrelevant“

Weiterführende Erläuterungen:                                             Beispiel: Die Wäscherei aus dem o. g. Beispiel ist für
                                                                          die Kritische Infrastruktur „Krankenhaus“ system-
„Systemrelevanz“ beschreibt grundsätzlich die                             relevant, da sie zur Bereitstellung der kritischen
Bedeutung von Systembestandteilen zur Auf-                                Dienstleistung „medizinische Versorgung“ auf die
rechterhaltung von Systemen. Die Festlegung, was                          Wäscherei angewiesen ist.
als systemrelevant anzusehen ist, erfolgt daher
immer für ein definiertes „System“.                                       Die Wäscherei ist damit auch für das staatliche
                                                                          Gemeinwesen systemrelevant: Das staatliche
•     Systemrelevant für eine Kritische Infrastruk-                       Gemeinwesen ist angewiesen auf die Bereitstellung
      tur sind all jene Einrichtungen, auf die sie                        der kritischen Dienstleistung „medizinische Versor-
      zur Bereitstellung „ihrer“ kritischen Dienst­                       gung“ durch die Kritische Infrastruktur „Kranken-
      leistung angewiesen ist.                                            haus“ unter mittelbarer Beteiligung der Wäscherei.
•     Systemrelevant für das staatliche Gemein­
      wesen sind all jene Einrichtungen, die                              Bei der Operationalisierung des Begriffs „system­
      un­mittelbar (KRITIS) oder mittelbar an                             relevant“ wird zu konkretisieren sein, was eine
      der Bereit­stellung von kritischen Dienst­                          „mittelbare Beteiligung“ ist, u. a. hinsichtlich der
      leistungen beteiligt sind.                                          Ebene (z. B. in Lieferketten, „Zulieferer vom Zu­
                                                                          lieferer“) oder des Zeithorizonts (z. B. Lieferant von
                                                                          Verbrauchsmaterial vs. Hersteller von Ersatzteilen).
Living Guideline (01-2021) • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars• 7

1.2    Abgrenzung der Begriffe ­„Kritische              Hinweise zur Durchführung ebenenspezifischer
       Infrastruktur“ und „Kritische                     Identifizierungsverfahren:
       ­Infrastruktur im Sinne von
       BSIG/ BSI-KritisV“                                BBK (2019): Schutz Kritischer Infrastrukturen –
                                                         Identifizierung in sieben Schritten. Arbeitshilfe für
Bund und Länder haben sich auf neun Sektoren             die Anwendung im Bevölkerungsschutz. ­(Praxis
Kritischer Infrastrukturen geeinigt. Innerhalb die-      im Bevölkerungsschutz, Band 20). Bonn. https://
ser Sektoren werden kritische Dienstleistungen           www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/
bereitgestellt (siehe Kap. 1.1). Bei der Bereitstel-     DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/
lung der kritischen Dienstleistungen innerhalb           PiB_20_Schutz Kritischer_Infrastrukturen_Identi-
der Sektoren haben Kritische Infrastrukturen             fizierung in sieben Schritten.html
eine besonders große Bedeutung und werden
deshalb als „schutzwürdig“ im Sinne des Schutzes         Das BSI-Gesetz (BSIG) wurde im Jahr 2015 durch
Kritischer Infrastrukturen betrachtet.                   das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) geändert. ­Damit
                                                         wurde u. a. das Ziel verfolgt, die IT-Sicherheit
Welche konkreten Anlagen und Einrichtungen               von Kritischen Infrastrukturen „im Sinne des
als kritisch gelten, muss auf dieser Grundlage           ­Gesetzes“ zu erhöhen. Welche Anlagen und
identifiziert werden. Dazu werden gewöhnlich              Einrichtungen als „kritisch im Sinne des BSIG“
ein qualitatives und ein quantitatives Kriterium          gelten, wird mit Hilfe der BSI-Kritisverordnung
kombiniert. Das qualitative Kriterium ist die             ­(BSI-KritisV) bestimmt. Juristisch gesehen wird
unmittelbare Beteiligung an der Bereitstellung           mit der BSI-KritisV der Adressatenkreis des BSIG
einer kritischen Dienstleistung (siehe Kap. 1.1).        konkretisiert. Funktional betrachtet, leitet die
Der „mengenmäßige Beitrag“ einer Anlage oder             BSI-KritisV zu einer konkreten ebenenspezifi-
Einrichtung an der Bereitstellung wird als quan-           schen Identifizierung an. Das BSIG ist ein Bundes­
titatives Kriterium verwendet und mit einem                gesetz, damit ist die Betrachtungsebene der
Schwellenwert operationalisiert.                           Identifizierung auch die Bundesebene.

Kritische Infrastrukturen werden bezogen auf             Für das in der BSI-KritisV implementierte Iden-
eine bestimmte Betrachtungsebene (ebenenspe-             tifizierungsverfahren wurden bestimmte Festle-
zifisch) identifiziert. Welche konkreten Anlagen         gungen getroffen (→ Anpassung des Verfahrens):
und Einrichtungen als kritisch gelten, kann sich
daher z. B. zwischen den Verwaltungsebenen               •   Das BSIG adressiert nur eine Teilmenge der
unterscheiden (Beispiel: „kritisch auf Ebene einer           Sektoren Kritischer Infrastrukturen ­(sieben
Kommune“ ≠ „kritisch auf Bundesebene“). Dazu                 von neun), sodass sich auch das in der
wird das Identifizierungsverfahren auf die jeweili-          BSI-KritisV beschriebene Identifizierungs­
ge Betrachtungsebene angepasst, etwa indem eine              verfahren auf diese Teilmenge beschränkt
Teilmenge der Sektoren ausgewählt oder Dienst-               (qualitatives Kriterium).
leistungen ergänzt werden (→ qualitatives Krite-         •   Zudem wurde ein Regelschwellenwert von
rium) oder indem die Höhe der Schwellenwerte                 500.000 versorgten Personen zugrunde gelegt,
justiert wird (→ quantitatives Kriterium).                   der in quantitativer Hinsicht die Bundes­
                                                             perspektive abbildet (quantitatives Kriterium).
8 • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars • Living Guideline (01-2021)

Demnach gilt:                                                                 Weiterführende Erläuterungen:

•     Die BSI-KritisV ist Grundlage einer ebe-                                Das BSIG hat als Fachgesetz die Verbesserung der
      nenspezifischen Identifizierung.                                        IT-Sicherheit zum Ziel. Die darin vorgesehenen
•     Die in der BSI-KritisV für den konkreten                                Maßnahmen sind auf dieses Ziel ausgerichtet. Auch
      Anwendungsfall getroffenen Festlegungen zu                              wenn die BSI-KritisV zunächst der Konkreti­sierung
      den qualitativen und quantitativen Kriterien                            des Adressatenkreises des BSIG dient, können sich
      sind nicht ohne weiteres auf andere Betrach-                            andere Regelungen darauf beziehen (vgl. Außen­
      tungsebenen übertragbar.                                                wirtschaftsverordnung). Sofern kein direkter
•     „Kritische Infrastrukturen“ ≠ „Kritische Infra-                         Bezug zur BSI-KritisV hergestellt wird, kann deren
      strukturen im Sinne von BSIG/BSI-KritisV“                               Gültigkeit in anderen Kontexten nicht automa-
                                                                              tisch angenommen werden. Das in der BSI-KritisV
                                                                              implementierte Identifizierungsverfahren ist eine
                                                                              konkrete Anwendung der im o. g. Leitfaden in
                                                                              ­abstrakter Form beschriebenen Methode.

    Kritische Infrastrukturen (KRITIS)                                        Kritische Infrastrukturen
                                                                              im Sinne von BSIG/BSI-KritisV
    Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger                            Mittels der BSI-KritisV werden Kritische Infrastruk­
    Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren                       turen im Sinne des BSIG identifiziert.
    Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende                         Dabei geht es um Anlagen,
    Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der
    ­öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische                          • die an der Bereitstellung von in der BSI-KritisV
     Folgen eintreten würden (BMI 2009)                                         genannten k­ ritischen Dienstleistungen
                                                                              • in einer durch das BSIG festgelegten Teilmenge
    Bund und Länder haben neun Sektoren Kritischer                              der Sektoren Kritischer Infrastrukturen
    Infrastrukturen definiert:
             Energie                                                                    Energie
             Ernährung                                                                  Ernährung
             Finanz- und Versicherungswesen                                             Finanz- und Versicherungswesen
             Gesundheit                                                                 Gesundheit
             Informationstechnik und Telekommunikation                                  Informationstechnik und Telekommunikation
             Medien und Kultur                                                          Transport und Verkehr
             Staat und Verwaltung                                                       Wasser
             Transport und Verkehr                                            beteiligt sind,
             Wasser
                                                                              • und einem in der BSI-KritisV konkretisierten
                                                                                Schwellenwert nach zur Versorgung von mehr als
                                                                                500.000 Personen beitragen.

      Welche konkreten Anlagen und Einrich-                                   Die BSI-KritisV leitet zur Identifizierung kritischer
      tungen als kritisch gelten, ist auf dieser                              Anlagen für eine Betrachtungsebene an (hier:
      Grundlage ebenenspezifisch zu identifi-                                 Bundesgesetz  Bundesebene).
      zieren (z. B. auf Ebene einer bestimmten
      administrativen Einheit).

Abbildung 2: Schematische Übersicht zur Abgrenzung der Begriffe „Kritische Infrastruktur“ und „Kritische Infrastruktur im Sinne von BSIG/BSI-KritisV“
www.bbk.bund.de
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