Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars - Kriterien und Vorgehensweise - BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben - Bundesamt ...
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Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars Kriterien und Vorgehensweise Stand 01-2021 BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben.
Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Herausgeber: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Provinzialstraße 93 53127 Bonn Telefon:+49 (0) 228 99550-0 Telefax:+49 (0) 228 99550-1620 Internet: www.bbk.bund.de Bildnachweis: Altmann G. 2012/pixabay.com Ausgabe: V.01 – Living Guideline Stand: Januar 2021
Living Guideline (01-2021) • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars • 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 1. Klärung und Erweiterung des „KRITIS-Vokabulars“ 5 1.1 Abgrenzung der Begriffe „kritisch“ und „systemrelevant“ im KRITIS-Kontext 5 1.2 Abgrenzung der Begriffe „Kritische Infrastruktur“ und „Kritische Infrastruktur im Sinne von BSIG/ BSI-KritisV“ 7
4 • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars • Living Guideline (01-2021) Vorwort Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat Die in der Lage gewonnenen Erkenntnisse Behörden in Bund und Ländern auch im Hinblick erden nun in den oben genannten Bausteinen w auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen vor be- zielgerichtet aufgearbeitet. Der so entstehende sondere Herausforderungen gestellt. So mussten „Baukasten KRITIS: Krisenvorsorge und Krisen viele Anfragen von Unternehmen (z. B. zu ihrer bewältigung im Kontext Kritischer Infrastruk- Zugehörigkeit zu den Kritischen Infrastrukturen), turen“ kann als Grundlage zum strukturierten aber auch von Behörden (z. B. zur Auslegung von Austausch zum Schutz Kritischer Infrastrukturen Begriffen) in kurzer Zeit beantwortet werden. genutzt werden. Mit der Erstellung des Bau kastens und dem Rückgriff auf die Baustein Im Austausch mit Behörden und Unternehmen inhalte bei Bedarf wird auch ein Beitrag zur über die aktuelle Lage haben sich vier teilweise Fortentwicklung des Schutzes Kritischer Infra- stark miteinander verbundene Bausteine mit strukturen insgesamt geleistet. besonderer Relevanz für den Schutz Kritischer Infrastrukturen herauskristallisiert: 1. K lärung von Begriffen und Erweiterung des „KRITIS-Vokabulars“ 2. Identifizierung und Priorisierung von Kritischen Infrastrukturen und system relevanten Einrichtungen 3. Formulierung spezifischer Anforderungen an die Bewältigung besonderer Lagen auf der Grundlage von Kernszenarien 4. Analyse von Potenzialen der Risiko abschätzung und Entwicklung von Fähig keiten zur Prognose im Kontext KRITIS
Living Guideline (01-2021) • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars• 5 1. Klärung und Erweiterung des „KRITIS-Vokabulars“ 1.1 bgrenzung der Begriffe „kritisch“ A Kritische Infrastrukturen sind unmittelbar an der und „systemrelevant“ im KRITIS- Bereitstellung kritischer Dienstleistungen beteiligt. Kontext An der Bereitstellung kritischer Dienstleistungen Kritische Dienstleistungen (kDL) sind Dienstleis- können weitere Einrichtungen mittelbar beteiligt tungen zur Versorgung der Allgemeinheit, deren sein, die den Betreibern Kritischer Infrastrukturen Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen die Bereitstellung ermöglichen (z. B. indem sie Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der Güter zuliefern oder Dienstleistungen e rbringen, öffentlichen Sicherheit führen würde. auf die die Betreiber angewiesen sind). Diese Ein- richtungen gelten nicht als kritisch, aber dennoch Beispiel: Für den Bund zählen zu den kritischen als systemrelevant. Das Attribut „systemrelevant“ Dienstleistungen im Sektor Energie die Strom-, gilt nicht per se für bestimmte Einrichtungstypen, Gas-, Kraftstoff- und Heizölversorgung sowie die sondern bezieht sich ausschließlich auf die Beteili- Versorgung mit Fernwärme. gung einer Einrichtung an der Bereitstellung einer kritischen Dienstleistung. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Orga nisationen und Einrichtungen mit wichtiger Beispiel: Eine Wäscherei, die als externer Dienst Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, leister für ein Krankenhaus tätig ist, kann mittelbar bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nach an der medizinischen Versorgung beteiligt und haltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebli- damit systemrelevant sein. Dadurch sind allerdings che Störungen der öffentlichen Sicherheit oder nicht automatisch alle Wäschereien als system andere dramatische Folgen eintreten würden“ relevant zu betrachten. (BMI 2009, KRITIS-Strategie). Der Begriff systemrelevante Einrichtungen Bund und Länder haben neun Sektoren Kritischer umfasst somit als Oberbegriff sowohl Kritische Infrastrukturen definiert: Energie, Informations- Infrastrukturen, als auch weitere Einrichtungen technik und Telekommunikation, Transport und mit einer mittelbaren Beteiligung an der Bereit- Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- stellung kritischer Dienstleistungen. Demnach und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sind zwar alle Kritischen Infrastrukturen gleich sowie Medien und Kultur. Die Sektoren sind zeitig auch systemrelevant, aber nicht alle system- wiederum in Branchen unterteilt. So gliedert sich relevanten Einrichtungen sind auch kritisch. beispielsweise auf Bundesebene der Sektor Wasser in die Branchen Trinkwasserversorgung und Ab- wasserentsorgung.
6 • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars • Living Guideline (01-2021) kritische Dienstleistungen (kDL) sind Dienstleistungen zur Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheb lichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Die kritischen Dienstleistungen werden in den von Bund und Ländern beschlossenen Sektoren bereitgestellt. ¾ An der Bereitstellung kritischer Dienstleistungen sind systemrelevante Einrichtungen entweder unmittelbar (als Kritische Infrastrukturen) oder mittelbar beteiligt. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) weitere Einrichtungen sind Organisationen und Einrichtungen Diese Einrichtungen stellen Güter und Dienst- mit wichtiger Bedeutung für das staatliche leistungen bereit, die von den Betreibern Kriti- Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Be scher Infrastrukturen benötigt werden, um eine einträchtigung nachhaltig wirkende kritische Dienstleistung bereitstellen zu können Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen (z. B. als Zulieferer). Sie sind in dieser F unktion der öffentlichen Sicherheit oder andere mittelbar an der Bereitstellung kritischer dramatische Folgen eintreten würden. Dienstleistungen beteiligt. Die Kritischen Infrastrukturen lassen sich Diese Einrichtungen müssen sich nicht in die den von Bund und Ländern beschlossenen Einteilung von Sektoren und Branchen einord- Sektoren zuordnen. nen lassen. systemrelevante Einrichtungen (im KRITIS-Kontext) sind alle Anlagen und Einrichtungen, die entweder unmittelbar (KRITIS) oder mittelbar zur Bereitstellung kriti- scher Dienstleistungen beitragen. Alle Kritischen Infrastrukturen sind demnach systemrelevant, aber nicht alle systemrelevanten Einrichtungen sind Kritische Infrastrukturen. Abbildung 1: Schematische Übersicht zur Abgrenzung der Begriffe „kritisch“ und „systemrelevant“ Weiterführende Erläuterungen: Beispiel: Die Wäscherei aus dem o. g. Beispiel ist für die Kritische Infrastruktur „Krankenhaus“ system- „Systemrelevanz“ beschreibt grundsätzlich die relevant, da sie zur Bereitstellung der kritischen Bedeutung von Systembestandteilen zur Auf- Dienstleistung „medizinische Versorgung“ auf die rechterhaltung von Systemen. Die Festlegung, was Wäscherei angewiesen ist. als systemrelevant anzusehen ist, erfolgt daher immer für ein definiertes „System“. Die Wäscherei ist damit auch für das staatliche Gemeinwesen systemrelevant: Das staatliche • Systemrelevant für eine Kritische Infrastruk- Gemeinwesen ist angewiesen auf die Bereitstellung tur sind all jene Einrichtungen, auf die sie der kritischen Dienstleistung „medizinische Versor- zur Bereitstellung „ihrer“ kritischen Dienst gung“ durch die Kritische Infrastruktur „Kranken- leistung angewiesen ist. haus“ unter mittelbarer Beteiligung der Wäscherei. • Systemrelevant für das staatliche Gemein wesen sind all jene Einrichtungen, die Bei der Operationalisierung des Begriffs „system unmittelbar (KRITIS) oder mittelbar an relevant“ wird zu konkretisieren sein, was eine der Bereitstellung von kritischen Dienst „mittelbare Beteiligung“ ist, u. a. hinsichtlich der leistungen beteiligt sind. Ebene (z. B. in Lieferketten, „Zulieferer vom Zu lieferer“) oder des Zeithorizonts (z. B. Lieferant von Verbrauchsmaterial vs. Hersteller von Ersatzteilen).
Living Guideline (01-2021) • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars• 7 1.2 Abgrenzung der Begriffe „Kritische Hinweise zur Durchführung ebenenspezifischer Infrastruktur“ und „Kritische Identifizierungsverfahren: Infrastruktur im Sinne von BSIG/ BSI-KritisV“ BBK (2019): Schutz Kritischer Infrastrukturen – Identifizierung in sieben Schritten. Arbeitshilfe für Bund und Länder haben sich auf neun Sektoren die Anwendung im Bevölkerungsschutz. (Praxis Kritischer Infrastrukturen geeinigt. Innerhalb die- im Bevölkerungsschutz, Band 20). Bonn. https:// ser Sektoren werden kritische Dienstleistungen www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/ bereitgestellt (siehe Kap. 1.1). Bei der Bereitstel- DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/ lung der kritischen Dienstleistungen innerhalb PiB_20_Schutz Kritischer_Infrastrukturen_Identi- der Sektoren haben Kritische Infrastrukturen fizierung in sieben Schritten.html eine besonders große Bedeutung und werden deshalb als „schutzwürdig“ im Sinne des Schutzes Das BSI-Gesetz (BSIG) wurde im Jahr 2015 durch Kritischer Infrastrukturen betrachtet. das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) geändert. Damit wurde u. a. das Ziel verfolgt, die IT-Sicherheit Welche konkreten Anlagen und Einrichtungen von Kritischen Infrastrukturen „im Sinne des als kritisch gelten, muss auf dieser Grundlage Gesetzes“ zu erhöhen. Welche Anlagen und identifiziert werden. Dazu werden gewöhnlich Einrichtungen als „kritisch im Sinne des BSIG“ ein qualitatives und ein quantitatives Kriterium gelten, wird mit Hilfe der BSI-Kritisverordnung kombiniert. Das qualitative Kriterium ist die (BSI-KritisV) bestimmt. Juristisch gesehen wird unmittelbare Beteiligung an der Bereitstellung mit der BSI-KritisV der Adressatenkreis des BSIG einer kritischen Dienstleistung (siehe Kap. 1.1). konkretisiert. Funktional betrachtet, leitet die Der „mengenmäßige Beitrag“ einer Anlage oder BSI-KritisV zu einer konkreten ebenenspezifi- Einrichtung an der Bereitstellung wird als quan- schen Identifizierung an. Das BSIG ist ein Bundes titatives Kriterium verwendet und mit einem gesetz, damit ist die Betrachtungsebene der Schwellenwert operationalisiert. Identifizierung auch die Bundesebene. Kritische Infrastrukturen werden bezogen auf Für das in der BSI-KritisV implementierte Iden- eine bestimmte Betrachtungsebene (ebenenspe- tifizierungsverfahren wurden bestimmte Festle- zifisch) identifiziert. Welche konkreten Anlagen gungen getroffen (→ Anpassung des Verfahrens): und Einrichtungen als kritisch gelten, kann sich daher z. B. zwischen den Verwaltungsebenen • Das BSIG adressiert nur eine Teilmenge der unterscheiden (Beispiel: „kritisch auf Ebene einer Sektoren Kritischer Infrastrukturen (sieben Kommune“ ≠ „kritisch auf Bundesebene“). Dazu von neun), sodass sich auch das in der wird das Identifizierungsverfahren auf die jeweili- BSI-KritisV beschriebene Identifizierungs ge Betrachtungsebene angepasst, etwa indem eine verfahren auf diese Teilmenge beschränkt Teilmenge der Sektoren ausgewählt oder Dienst- (qualitatives Kriterium). leistungen ergänzt werden (→ qualitatives Krite- • Zudem wurde ein Regelschwellenwert von rium) oder indem die Höhe der Schwellenwerte 500.000 versorgten Personen zugrunde gelegt, justiert wird (→ quantitatives Kriterium). der in quantitativer Hinsicht die Bundes perspektive abbildet (quantitatives Kriterium).
8 • Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars • Living Guideline (01-2021) Demnach gilt: Weiterführende Erläuterungen: • Die BSI-KritisV ist Grundlage einer ebe- Das BSIG hat als Fachgesetz die Verbesserung der nenspezifischen Identifizierung. IT-Sicherheit zum Ziel. Die darin vorgesehenen • Die in der BSI-KritisV für den konkreten Maßnahmen sind auf dieses Ziel ausgerichtet. Auch Anwendungsfall getroffenen Festlegungen zu wenn die BSI-KritisV zunächst der Konkretisierung den qualitativen und quantitativen Kriterien des Adressatenkreises des BSIG dient, können sich sind nicht ohne weiteres auf andere Betrach- andere Regelungen darauf beziehen (vgl. Außen tungsebenen übertragbar. wirtschaftsverordnung). Sofern kein direkter • „Kritische Infrastrukturen“ ≠ „Kritische Infra- Bezug zur BSI-KritisV hergestellt wird, kann deren strukturen im Sinne von BSIG/BSI-KritisV“ Gültigkeit in anderen Kontexten nicht automa- tisch angenommen werden. Das in der BSI-KritisV implementierte Identifizierungsverfahren ist eine konkrete Anwendung der im o. g. Leitfaden in abstrakter Form beschriebenen Methode. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Kritische Infrastrukturen im Sinne von BSIG/BSI-KritisV Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Mittels der BSI-KritisV werden Kritische Infrastruk Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren turen im Sinne des BSIG identifiziert. Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Dabei geht es um Anlagen, Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische • die an der Bereitstellung von in der BSI-KritisV Folgen eintreten würden (BMI 2009) genannten k ritischen Dienstleistungen • in einer durch das BSIG festgelegten Teilmenge Bund und Länder haben neun Sektoren Kritischer der Sektoren Kritischer Infrastrukturen Infrastrukturen definiert: Energie Energie Ernährung Ernährung Finanz- und Versicherungswesen Finanz- und Versicherungswesen Gesundheit Gesundheit Informationstechnik und Telekommunikation Informationstechnik und Telekommunikation Medien und Kultur Transport und Verkehr Staat und Verwaltung Wasser Transport und Verkehr beteiligt sind, Wasser • und einem in der BSI-KritisV konkretisierten Schwellenwert nach zur Versorgung von mehr als 500.000 Personen beitragen. Welche konkreten Anlagen und Einrich- Die BSI-KritisV leitet zur Identifizierung kritischer tungen als kritisch gelten, ist auf dieser Anlagen für eine Betrachtungsebene an (hier: Grundlage ebenenspezifisch zu identifi- Bundesgesetz Bundesebene). zieren (z. B. auf Ebene einer bestimmten administrativen Einheit). Abbildung 2: Schematische Übersicht zur Abgrenzung der Begriffe „Kritische Infrastruktur“ und „Kritische Infrastruktur im Sinne von BSIG/BSI-KritisV“
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