PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN DES IT-SIG 2.0 FÜR TECHNOLOGIELIEFERANTEN - TELETRUST "IT-SICHERHEITSRECHTSTAG 2021"
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TeleTrusT "IT-Sicherheitsrechtstag 2021" Berlin, 24.09.2021 Praktische Herausforderungen des IT-SiG 2.0 für Technologielieferanten Frank Hülle, Björn Huber-Puls, secunet 24.09.2021
Praktische Herausforderungen des IT-SiG 2.0 für Technologie- lieferanten 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Vorstellung Björn Huber-Puls Senior Berater Informationssicherheit Management Systems & Audit ◼ Beratung zur Informationssicherheit nach BSI IT-Grundschutz und DIN ISO IEC 27001 ◼ Beratung zu Security Awareness ◼ Erstellung von Sicherheitskonzepten ◼ Projektmanager gem. GPM IPMA Level C ◼ Oberstleutnant der Reserve 3 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Vorstellung Frank Hülle Senior Berater Informationssicherheit Management Systems & Audit ◼ Beratung zur Informationssicherheit nach BSI IT-Grundschutz und DIN ISO IEC 27001 ◼ Beratung zu Security Awareness ◼ Erstellung von Sicherheitskonzepten ◼ Schwerpunkt IT-Infrastruktur 4 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Agenda 01 Cyber-Sicherheitslage 02 IT-SiG 2.0 – neue Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten 03 Konkrete umzusetzende Anforderungen aus dem IT-SiG 2.0 für Technologielieferanten 04 Herausforderungen und Chancen 5 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Ausgangssituation: Alte Systeme, neue Risiken ◼ Der Vernetzungsgrad der Industrie wächst, doch der Austausch der Daten bleibt schwierig. In Fabriken können „babylonische“ Verhältnisse herrschen: Maschinen kommen von unterschiedlichen Herstellern, die man kaum miteinander vernetzen kann. ◼ Bei der Entwicklung industrieller Altsysteme wurden aktuelle Sicherheitsaspekte und Cyber-Bedrohungen nur bedingt berücksichtigt. Ihre teilweise unklaren Strukturen sowie offenen Kommunikationskanäle können erhebliche Sicherheitsrisiken aufweisen. ◼ Je komplexer die Maschinen-, IT-/OT-Landschaft ist, umso anfälliger sind Unternehmen für Cyberangriffe – die Anzahl der Angriffe sowie deren Schadenshöhe können rasant steigen. 7 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Ausgangssituation: Gefährdungslage (2020) 322.000 pro Tag +15 % 68 % aller Automobilhersteller mehr erfasste Fälle an waren von 2016 bis 2018 Cyberkriminalität in von Datendiebstahl, 117,4 Millionen neue Schadprogramm- Deutschland im Jahr 2019 Sabotage und Industrie- Varianten 2020 (2019: 114 Millionen) (100.000) im Vergleich spionage betroffen. zu 2018 22 weitere Prozent ver- muten, betroffen zu sein, wissen es aber nicht. 419 Kritis- Meldungen 2020 76 % >22 Mrd. 252 Spam gemessen an allen Datensätze wurden von Januar bis 2019 2020 in den Netzen des Oktober 2020 offengelegt. Sie stammen 145 Bundes erhaltenen Mails aus 730 veröffentlichten Datenpannen. 2018 8 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
02 IT-SiG 2.0 Neue Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten 10 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
IT-SiG 2.0 Zeitlicher Ablauf Zustimmung des Das Bundesministerium des Innern hat 2. Entwurf Bundesrats und eine Änderung zum bestehenden IT- Inkrafttreten IT-SiG 2.0 Zustimmung des Inkrafttreten des Sicherheitsgesetz erarbeitet des IT-SiG 1.0 geleakt Bundeskabinetts IT-SiG 2.0 (Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme) Auswirkungen auf KRITIS-Unternehmen und Hersteller gegeben 04/19 11/20 04/21 Bundestag und Bundesrat haben das IT-SiG 2.0 gebilligt, so dass es am 07/15 05/20 12/20 05/21 28.05.2021 in Kraft getreten ist Die novellierte BSI-KRITIS-Verordnung tritt zum 01.01.2022 in Kraft 1. Entwurf 3. Entwurf Zustimmung IT-SiG 2.0 IT-SiG 2.0 Bundestag geleakt geleakt 11 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
IT-SiG 2.0 Kontext und Auswirkungen Adressiert Bedrohungen für die Cybersicherheit für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft Auswirkung auf folgende Gesetze und Verordnungen: ▪ Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) ▪ Telekommunikationsgesetz (TKG) ▪ Telemediengesetz (TMG) ▪ Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) ▪ Außenwirtschaftsverordnung ▪ Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 12 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Änderungen im IT-SiG Fünf Themen-Gruppen, davon drei im Fokus für Technologielieferanten BSI-Befugnisse Betroffenheit Herstellerpflichten Verbraucherschutz Bußgeld Weitere Aufgaben und Kompetenzen Weitere betroffene BSI erhält weitere Unternehmen inkl. Verpflichtung von z. B.: Herstellern von Kompetenzen bzgl. Erweiterung der Verbraucherschutz Erhöhung der Ihnen auferlegten IT-Komponenten • Suche nach Bußgelder: Sicherheitslücken Pflichten: • Einführung eines IT- • Für Produkte mit hoher • Detektion von Risiken Bedeutung für das Sicherheits- • Erhöhung der • Sammlung von • Abfallentsorgung Funktionieren des kennzeichens Bußgeldrahmen bis zu Informationen über • Infrastrukturen im Gemeinwesens • Warnung vor 20 Mio. € Sicherheitsrisiken besonderem • Vertrauenswürdig- Sicherheitslücken, • Erweiterung der • Festlegung von öffentlichen Interesse keitserklärung über Schadprogrammen Kataloge zu Mindeststandards • Anbieter von und unerlaubten Bußgeldtatbeständen Lieferkette Telekommunikations- Datenzugriffen sowie • Definition von die Empfehlung von diensten Mindeststandards Vorkehrungen und durch das BSI Gegenmaßnahmen 13 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Erweiterung des Kreises der Betroffenen Ein weiterer KRITIS-Sektor Transport Gesundheit Energie IT und TK und Verkehr Finanz- und Siedlungs- Wasser Ernährung Versicherungs abfall- -wesen entsorgung 16 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Erweiterung des Kreises der Betroffenen Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse ▪ Hersteller und Entwickler • von Gütern der Kriegswaffenliste (Teil B) • von Produkten oder wesentlicher Komponenten mit IT- Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung von staatlichen Verschlusssachen ▪ Größte Unternehmen in Deutschland (nach inländischer Wertschöpfung) ▪ Betreiber im Sinne der Störfallverordnung (Betriebsbereich der oberen Klasse, oder gleichgestellte) 17 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten Gruppe 2: Betroffenheit Betroffenheit Lösungsmöglichkeiten Weitere betroffene ▪ Prüfung der Betroffenheit Unternehmen inkl. • Definition des Anwendungsbereichs Erweiterung der ihnen • Durchführung einer GAP-Analyse auferlegten Pflichten • Erstellung eines Umsetzungsplans (SdT; ISMS und BCMS; schließen von ▪ Siedlungs- Abfallentsorgung bekannten Lücken) ▪ Infrastrukturen im besonderem öffentlichen Interesse ▪ Anbieter von Telekommunikations- diensten 18 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Änderungen im IT-SiG Gruppe 3: Herstellerpflichten BSI-Befugnisse Betroffenheit Herstellerpflichten Verbraucherschutz Bußgeld Weitere Aufgaben und Kompetenzen Weitere betroffene BSI erhält weitere Unternehmen inkl. Verpflichtung von z. B.: Herstellern von Kompetenzen bzgl. Erweiterung der Verbraucherschutz Erhöhung der ihnen auferlegten IT-Komponenten • Suche nach Bußgelder: Sicherheitslücken Pflichten: • Einführung eines IT- • Für Produkte mit hoher • Detektion von Risiken Bedeutung für das Sicherheits- • Erhöhung der • Sammlung von • Abfallentsorgung Funktionieren des kennzeichens Bußgeldrahmen bis zu Informationen über • Infrastrukturen im Gemeinwesens • Warnung vor 20 Mio. € Sicherheitsrisiken besonderem • Vertrauenswürdig- Sicherheitslücken, • Erweiterung der • Festlegung von öffentlichen Interesse keitserklärung über Schadprogrammen Kataloge zu Mindeststandards • Anbieter von und unerlaubten Bußgeldtatbeständen Lieferkette Telekommunikations- Datenzugriffen sowie • Definition von die Empfehlung von diensten Mindeststandards Vorkehrungen und durch das BSI Gegenmaßnahmen 19 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten Gruppe 3: Herstellerpflichten Herstellerpflichten Lösungsmöglichkeiten ▪ Verpflichtung von ▪ Herstellersicht Herstellern von IT- • Absprache mit den Anwendern um die Komponenten Fragestellung zu klären ▪ Einsatz von • Bereitstellung von vertrauenswürdigen vertrauenswürdigen IT- IT-Komponenten Komponenten ▪ Im Kontext ISO/IEC 27001 ist hier A.15 zu ▪ Für Produkte mit hoher betrachten (Lieferanten- und Bedeutung für das Dienstleisteraudits) Funktionieren des ▪ Prozess zum Monitoring der Anwender Gemeinwesens etablieren ▪ Vertrauenswürdig- ▪ Dokumentation als Nachweis keitserklärung über die gesamte Lieferkette ▪ Definition von Mindeststandards durch das BSI 20 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Änderungen im IT-SiG Gruppe 4: Bußgeld BSI-Befugnisse Betroffenheit Herstellerpflichten Verbraucherschutz Bußgeld Weitere Aufgaben und Kompetenzen Weitere betroffene BSI erhält weitere Unternehmen inkl. Verpflichtung von z. B.: Herstellern von Kompetenzen bzgl. Erweiterung der Verbraucherschutz Erhöhung der ihnen auferlegten IT-Komponenten • Suche nach Bußgelder: Sicherheitslücken Pflichten: • Einführung eines IT- • Für Produkte mit hoher • Detektion von Risiken Bedeutung für das Sicherheits- • Erhöhung der • Sammlung von • „Entsorgung“ Funktionieren des kennzeichens Bußgeldrahmen bis zu Informationen über • Infrastrukturen im Gemeinwesens • Warnung vor 20 Mio. € Sicherheitsrisiken besonderem • Vertrauenswürdig- Sicherheitslücken, • Erweiterung der • Festlegung von öffentlichen Interesse keitserklärung über Schadprogrammen Kataloge zu Mindeststandards • Anbieter von und unerlaubten Bußgeldtatbeständen Lieferkette Telekommunikations- Datenzugriffen sowie • Definition von die Empfehlung von diensten Mindeststandards Vorkehrungen und durch das BSI Gegenmaßnahmen 21 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten Gruppe 4: Bußgeld Bußgeld Lösungsmöglichkeiten Erhöhung der Bußgelder: ▪ Frühzeitige Evaluierung der Auswirkungen auf das Unternehmen ▪ Erhöhung der Bußgeld- ▪ Schaffen von Awareness rahmen bis zu 20 Mio. € ▪ Einbindung von Unternehmensleitung und ▪ Erweiterung der Kataloge zu Compliance Bußgeldtatbeständen ▪ Transparenz ▪ Kein Straftatbestand (war ▪ Abhängigkeiten zu den weiteren zunächst geplant) Anforderungen 22 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
03 Konkrete umzusetzende Anforderungen für Technologie- lieferanten 23 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
IT-SiG 2.0 Konkrete umzusetzende Anforderungen ▪ Einrichtung & Betrieb eines ISMS ▪ Härtung aller Systeme mit externen Schnittstellen ▪ Durchführung von Penetration-Tests für Schnittstellen & Systeme ▪ Ggf. Identifikation & Registrierung ▪ Selbsterklärung IT-Sicherheit (Behörden, Kunden) ▪ Vorfallsmeldungen an Steakholder absetzen ▪ Lieferketten absichern ▪ Systeme zur Angriffserkennung & Analyse etablieren 24 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
IT-SiG 2.0 Empfohlene Anforderungen ▪ Lieferketten betrachten & nachweisen können ▪ Systemkomponenten von Produkten aus „vertrauenswürdigen Quellen“ verwenden ▪ Zertifizierungen für Produkte anstreben ▪ Anforderungen an KRITIS-Betreiber kennen & unterstützen 25 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
IT-SiG 2.0 Häufige Fragen aus der Praxis Ab wann muss die Was versteht der Garantieerklärung Gesetzgeber unter „Art der erstmalig vorliegen? kritischen Komponente“? Wie werden die Betreiber über neue Was empfiehlt der Allgemeinverfügungen Technologielieferant? etc. zum IT-SiG 2.0 informiert? Muss die Garantieerklärung auch für die bereits Welche Fristen genutzten Systeme müssen wir einhalten? eingeholt werden? 26 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
IT-SiG 2.0 Häufige Fragen aus der Praxis Seit wann gilt für mich Welche Schwellwerte oder das IT-SiG 2.0? Kennzahlen gelten für mich? Was zählt als kritische Wann kann oder muss Komponente? Geht es um ich meine Lieferanten jeden Typ oder um jedes oder Hersteller Gerät? kontaktieren und abfragen? 27 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
IT-SiG 2.0 Potenzielle Herangehensweise ▪ Durchführung einer Ist-/Soll-Analyse, z. B. SWOT-Analyse, um den Handlungsbedarf zu identifizieren ▪ Ausarbeitung eines Action-Plans „IT-SiG 2.0“ ▪ Prüfung und Festlegung, wie die praktische Umsetzung erfolgen kann/soll ▪ Monitoring der sich entwickelnden Rechtslage (Allgemeinverfügungen zum IT-SiG 2.0 etc.) 28 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
04 Heraus- forderungen und Chancen 29 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Neue Herausforderungen, aber auch neue Chancen Neue Herausforderungen Neue Chancen ▪ Ganzheitlicher Ansatz, bei welchem die Gesamtheit ▪ Erhöhung der Informationssicherheit bei den der vernetzten Komponenten einer Organisation KRITIS-Betreibern betrachtet werden ▪ Steigerung der Sicherheit für IT-Systeme und ▪ Einführung von Systemen und Prozessen zur digitale Infrastrukturen Erkennung und Behandlung von Angriffen bzw. Angriffsversuchen ▪ Modernisierung und Ausbau der IT-Security-Systeme ▪ Monitoring der Hersteller, ob eine aktuelle Vertrauenswürdigkeitserklärung vorliegt ▪ Aktualisierung der Prozesse im Rahmen des ISMS ▪ Monitoring der Zulieferer, ob die Standards des BSI ▪ Hersteller und Zulieferer können hinsichtlich ihrer erfüllt und nachgewiesen werden können Integrität besser beurteilt werden (z. B. hinsichtlich des Datenschutzes) 30 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Betreiber setzen bereits viele der Anforderungen nach Stand der Technik in der IT-Sicherheit um CONSULTING PRODUKTE / LÖSUNGEN IT-Sicherheitsarchitekturen Sicheres IIoT Edge Computing u. Connectivity IT-Sicherheitskonzepte ICS / OT Netzwerk – Security Monitoring Informationssicherheitsmanagement (ISMS) Gekapselte Legacy-Anlagen-Software Business Continuity Management (BCM) Sicherheitsgekapselter Internet-Browser Audit & Revision Sicherer mobiler Arbeitsplatz Security Awareness Multifaktor-Authentifizierung Sicherheitsanalysen Public-Key-Infrastruktur (PKI) Penetrationstests Sichere Cloud-Infrastruktur-Plattform 31 24.09.2021 | IT-Sicherheitsrechtstag 2021
Mehr Informationen: secunet.com Björn Huber-Puls secunet Security Networks AG Frank Hülle secunet Security Networks AG Senior Berater Informationssicherheit Kurfürstenstraße 58 Senior Berater Konrad-Zuse-Platz 2-4 Management Systems & Audit 45138 Essen Management Systems & Audit 81829 München Division Industry Telefon +49 201 5454-2452 Division Industry Telefon +49 201 5454-2667 Telefax +49 201 5454-0 Telefax +49 201 5454-1327 bjoern.huber-puls@secunet.com frank.huelle@secunet.com
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