Methode zur Erstellung des SKI-Inventars

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Methode zur Erstellung des SKI-Inventars
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
                                      Bevölkerungsschutz und Sport VBS
                                      Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
                                      Konzeption und Koordination

Programm zum Schutz Kritischer Infrastrukturen

Methode zur Erstellung des SKI-Inventars

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Methode zur Erstellung des SKI-Inventars
Schutz Kritischer Infrastrukturen                            Methode SKI-Inventar

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Schutz Kritischer Infrastrukturen                                                                       Methode SKI-Inventar

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung .............................................................................................................. 4
1. Einleitung ......................................................................................................................... 5
1.1. Ausgangslage ................................................................................................................. 5
1.2. Auftrag ............................................................................................................................ 5
1.3. Ziel und Zweck des SKI-Inventars ................................................................................... 5
1.4. Schutzmassnahmen ....................................................................................................... 6
1.5. Inhalt und Empfänger des Dokuments ............................................................................ 6
1.6. Akteure bei der Erstellung des SKI-Inventars .................................................................. 7
1.7. Anpassungen des Dokuments ........................................................................................ 7
2. Kriterien zur Beurteilung der Kritikalität ........................................................................ 8
2.1. Quantitative Leistung ...................................................................................................... 8
2.2. Qualitative Leistung (Funktion)........................................................................................ 9
2.3. Gefahrenpotential ......................................................................................................... 11
3. Prozess zur Identifikation und Erfassung der Objekte................................................ 12
3.1. Erstellung einer KTS-Funktionsstruktur ......................................................................... 12
3.2. Vorbereitung Kritikalitäts-Beurteilung ............................................................................ 12
3.3. Detaildatenerhebung ..................................................................................................... 13
3.4. Einstufung der Objekte.................................................................................................. 14
3.5. Ergänzung mit kantonalen Objekten ............................................................................. 14
3.6. Überblick über Aufgaben und Zuständigkeiten .............................................................. 15
4. Datenhandhabung ......................................................................................................... 17
4.1. Fragebogen .................................................................................................................. 17
4.2. Erläuterungen zum Fragebogen.................................................................................... 17
4.3. Datenbanken ................................................................................................................ 17
4.4. Revision des SKI-Inventars ........................................................................................... 18

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Methode zur Erstellung des SKI-Inventars
Schutz Kritischer Infrastrukturen                                     Methode SKI-Inventar

Zusammenfassung

Mit dem Inventar Schutz Kritischer Infrastrukturen (SKI) wird ein Verzeichnis derjenigen Ob-
jekte erstellt, deren Ausfall, Störung oder Zerstörung die Bevölkerung und ihre Lebengrund-
lage in schwerwiegendem Masse beeinträchtigen könnte. Zum einen handelt es sich dabei
um Objekte mit grosser Bedeutung bei der Versorgung mit wichtigen Gütern und Dienstleis-
tungen, zum andern um Objekte, die bestimmte (gefährliche) Substanzen enthalten. Unter
anderem werden mit dem Inventar Objekte identifiziert, die auf nationaler Ebene von Bedeu-
tung sind.

Das SKI-Inventar ersetzt den Objektkatalog SEB (Sicherstellung Existenzieller Bedürfnisse),
der im Rahmen der Gesamtverteidigung erhoben und aktualisiert wurde. Das Inventar baut
zu grossen Teilen auf dem bewährten Vorgehen auf, enthält aber einige bedeutsame Ände-
rungen bezüglich der berücksichtigten Teilsektoren und Objekt-Betreiber sowie der Methode,
mit der die als kritisch einzustufenden Objekte identifiziert und erfasst werden.

Die Identifikation von kritischen Infrastruktur-Objekten erfolgt nach einem standardisierten
Vorgehen und auf Grund von drei einheitlichen Kriterien. Sie basiert massgeblich auf detail-
lierten Prozess-Analysen in den einzelnen kritischen Teilsektoren, die von den national zu-
ständigen Fachstellen erarbeitet werden. Zusätzlich zu den Objekten, die aus nationaler Per-
spektive als kritisch identifiziert werden, können kantonale Stellen Objekte melden, die in
ihrem Zuständigkeitsgebiet von Bedeutung sind.

Folgende fünf Schritte werden für die Identifikation und Erfassung von kritischen Infrastruk-
tur-Objekten in jedem kritischen Teilsektor durchgeführt:

     1.   Erstellung einer KTS-Funktionsstruktur
     2.   Vorbereitung Kritikalitäts-Beurteilung
     3.   Detaildatenerhebung
     4.   Einstufung der Objekte
     5.   Ergänzung mit kantonalen Objekten

Das nach diesem Vorgehen erstellte Gesamtverzeichnis der kritischen Infrastruktur-Objekte
der Schweiz wird GEHEIM klassifiziert. Ausgewählte Stellen erhalten Auszüge aus einzelnen
Bereichen (Kantone / Teilsektoren), die VERTRAULICH klassifiziert sind und einen Kurz-
Überblick über den Standort des Objekts, den Betreiber und die Bedeutung des Objekts ge-
ben.

Die Arbeiten zur Erstellung des SKI-Inventars werden massgeblich durch eine Kerngruppe
gesteuert und begleitet. Das vorliegende Dokument erhebt deshalb nicht den Anspruch, die
Stellen zur selbstständigen Arbeit zu befähigen und alle Eventualitäten zu klären. Vielmehr
soll es die Nachvollziehbarkeit des Inventars gewährleisten und eine Grundlage zur Zusam-
menarbeit darstellen. Bei Bedarf kann die Methode (z.B. Kriterien oder Schwellenwerte) an-
gepasst und im Hinblick auf später durchzuführende Revisionen des Inventars weiter entwi-
ckelt werden.

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1. Einleitung

1.1. Ausgangslage
Gesellschaft, Wirtschaft und Politik sind angewiesen auf funktionierende Infrastrukturen, wel-
che die Versorgung mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen ermöglichen. Als kritisch wer-
den diejenigen Infrastrukturen bezeichnet, die für das Gesamtsystem oder andere Infrastruk-
turen besonders wichtig sind. Die Infrastrukturen lassen sich zu Sektoren (wie Energie oder
Verkehr) zusammenfassen, die wiederum in sogenannte Teilsektoren (z.B. Strom-, Erdöl-
und Erdgasversorgung im Energie-Sektor) unterteilt werden. Im Rahmen des Programms
zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (SKI) werden 28 Teilsektoren aus zehn Sektoren als
kritisch betrachtet.1

Mit dem SKI-Inventar werden nun einzelne kritische Infrastruktur-Objekte, wie z.B. Unterwer-
ke oder Netzleitstellen im Teilsektor Stromversorgung, identifiziert und erfasst. Das SKI-
Inventar ersetzt den Katalog der Objekte SEB (Sicherstellung Existenzieller Bedürfnisse) der
vom Führungsstab der Armee FST A von 1994 bis 2005 erhoben wurde. Auszüge des ge-
samthaft als GEHEIM klassifizierten Katalogs wurden den Kantonen und Betreibern zur Ver-
fügung gestellt. Dort dienten sie als Grundlage für Einsatz- und Vorsorgeplanungen und zivil-
militärische Übungen. Die Aktualisierung des Katalogs wurde vom FST A im Jahr 2007 ein-
gestellt und der Katalog per Ende 2009 zurückgezogen. Das SKI-Inventar ist sowohl aus
Sicht der berücksichtigten Gefahren und Gegenmassnahmen als auch der behandelten Teil-
sektoren umfassender als das bisherige Verzeichnis.

1.2. Auftrag
Das SKI-Inventar basiert auf einem Entscheid des Bundesrates vom 5. Juni 2009, mit dem
die Grundstrategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen verabschiedet wurde. Die Erstellung
eines Verzeichnisses der kritischen Infrastruktur-Objekte der Schweiz wird darin als eine von
vier Massnahmen aufgeführt, die im Bereich des Schutzes Kritischer Infrastrukturen zu tref-
fen sind. Die Grundstrategie wird bis 2011 überprüft, erweitert und in eine nationale SKI-
Strategie überführt.

1.3. Ziel und Zweck des SKI-Inventars
Das SKI-Inventar hat zum Ziel, Infrastruktur-Objekte zu erfassen, die eine grosse Kritikalität
aufweisen. Unter anderem sollen dabei Objekte identifiziert werden, die auf nationaler oder
regionaler Ebene kritisch sind.2 Die Kritikalität bezieht sich dabei auf die Auswirkungen, die
bei einem Ausfall, einer Störung oder einer Zerstörung eines Infrastruktur-Objekts entstehen
könnten. Nicht berücksichtigt wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein entsprechender Scha-
densfall auch eintritt.3

Das SKI-Inventar gibt Auskunft über das mögliche Schadensausmass und nennt so einen
der beiden für die klassische Risikoanalyse benötigten Faktoren (Risiko = Eintretenswahr-
scheinlichkeit x Schadensausmass). Damit stellt es eine wichtige Planungs- und Entschei-

1
  Das SKI-Inventar bezieht sich auf die überarbeitete Einteilung der kritischen Infrastruktur-Sektoren
und –Teilsektoren (vgl. www.infraprotection.ch  Identifikation kritischer Infrastrukturen).
2
  Mit dieser Einstufung soll eine angemessene Priorisierung von Mitteln und Massnahmen ermöglicht
werden.
3
  National kritische Infrastruktur-Objekte werden in einem nächsten Schritt jedoch vertieft hinsichtlich
einzelner kritischer Bestandteile, Ausfallwahrscheinlichkeiten, Gefährdungen, Verwundbarkeit, etc.
analysiert (vgl. dazu auch Kapitel 1.4.).
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Schutz Kritischer Infrastrukturen                                       Methode SKI-Inventar

dungsgrundlage für verschiedene Stellen auf den Stufen Bund, Kantone und Betreiber dar,
die sich mit der Bewältigung von Ereignissen und / oder der Identifikation, Beurteilung und
Reduktion von Risiken für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlage befassen (SKI-
Programm, Bundesstellen, Armee, Kantone, Führungsorgane, Betreiber, etc.).

Das SKI-Inventar bietet insbesondere in zweifacher Hinsicht einen Nutzen:
   1. Vor dem Hintergrund eines umfassenden Risikomanagements können in Kombinati-
      on mit vertieften Verwundbarkeitsanalysen und Gefährdungsermittlungen für Infra-
      struktur-Objekte mit grosser Kritikalität die Risiken ermittelt und Massnahmen zu de-
      ren Reduktion priorisiert werden.
   2. Im Falle einer konkreten Gefährdungslage (z.B. Hochwasser) können aufgrund der
      Kenntnisse über die in einem bestimmten Gebiet lokalisierten Objekte und ihre poten-
      tiellen Schadensausmasse die Schutzmassnahmen priorisiert werden.

Die Verantwortlichkeiten für die beiden Bereiche obliegen dabei den jeweils zuständigen
Stellen auf den verschiedenen Stufen. Im Fokus der nationalen SKI-Strategie stehen dem-
entsprechend die national kritischen Infrastruktur-Objekte. Für den Schutz von regional kriti-
schen Infrastruktur-Objekten sind dagegen hauptsächlich die Kantone und Betreiber zustän-
dig. Im Rahmen der nationalen SKI-Strategie werden für Objekte dieser Kategorie keine Zu-
sicherungen von Seiten des Bundes gemacht.

1.4. Schutzmassnahmen
Das SKI-Inventar stellt, wie in Kapitel 1.3. erläutert, eine wichtige Grundlage dar, die in ver-
schiedenen Bereichen einen Mehrwert bietet. Das Inventar alleine will und kann indes keine
unmittelbare Verbesserung des Schutzes Kritischer Infrastrukturen bewirken. Diese Aspekte
werden mit weiteren Massnahmen behandelt, die im Rahmen der nationalen SKI-Strategie
erarbeitet werden. So wird u.a. ein Leitfaden zur Analyse von Risiken und Verwundbarkeit
der kritischen Infrastruktur-Teilsektoren erstellt, mit dem – zusätzlich zu den im Inventar iden-
tifizierten Objekten - kritische Prozesse, netzbedingte Schwachstellen, systemrelevante
Betreiber, (Inter-)Dependenzen mit anderen kritischen Infrastrukturen, etc. ermittelt und
Massnahmen zur Reduktion der Risiken erarbeitet werden.

Die nationale SKI-Strategie wird auch den Schutz der national kritischen Infrastruktur-
Objekte des SKI-Inventars behandeln: Im Rahmen des Schutzkonzepts für national kritische
Infrastruktur-Objekte werden sowohl Aspekte des Krisenmanagements (z.B. Priorisierung
beim physischen Schutz durch Einsatzkräfte) als auch solche des umfassenden Risikoma-
nagements (Durchführung von vertieften Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen und Erarbei-
tung von Massnahmen zur Steigerung der Resilienz, z.B. durch die Etablierung eines Busi-
ness Continuity Managements) festgehalten.

1.5. Inhalt und Empfänger des Dokuments
Das vorliegende Dokument beschreibt die Methode zur Erstellung des SKI-Inventars. Insbe-
sondere zeigt es auf, welche Akteure von Bedeutung sind, welche Kriterien über die Auf-
nahme in das Inventar entscheiden und nach welchem Prozess die Identifikation der kriti-
schen Infrastruktur-Objekte erfolgt. Zudem wird der Umgang bezüglich die Datenhandha-
bung festgehalten und ein Ausblick auf die Revision des Inventars gegeben.

Das Dokument richtet sich in erster Linie an die bei der Erhebung des Inventars beteiligten
Stellen auf den Stufen Bund, Kantone und Betreiber und soll hauptsächlich die Nachvoll-
ziehbarkeit bei der Erstellung des Inventars gewährleisten. Die Erstellung des Inventars wird
massgeblich durch eine Kerngruppe gesteuert; das Dokument erhebt deshalb nicht den An-
spruch, die Stellen zur selbständigen Erhebung des Inventars zu befähigen.
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1.6. Akteure bei der Erstellung des SKI-Inventars
Bei der Erstellung des SKI-Inventars sind insbesondere folgende Akteure von Bedeutung:
    • Kerngruppe: Die Arbeiten zur Erstellung des SKI-Inventars werden massgeblich von
       einer Kerngruppe gesteuert, die sich aus Mitgliedern der Arbeitsgruppe Schutz Kriti-
       scher Infrastrukturen (AG SKI) zusammensetzt.4 Die Kerngruppe erstellt insbesonde-
       re die Vorarbeiten für vertiefte Prozess-Analysen in den verschiedenen kritischen
       Teilsektoren (KTS), die notwendig sind, um die kritischen Infrastruktur-Objekte zu
       identifizieren. Dabei arbeitet die Kerngruppe eng zusammen mit den Mitgliedern der
       AG SKI, die in den jeweiligen KTS Kompetenzen aufweisen.
    • Expertenkomitees: Weil für die Identifikation von kritischen Infrastruktur-Objekten
       fundiertes Fachwissen und eine möglichst objektive Perspektive notwendig sind, er-
       folgt sie massgeblich über Stellen, die in den kritischen Teilsektoren auf nationaler
       Ebene über Kompetenzen oder Zuständigkeiten verfügen (Bundesstellen, Verbände,
       Regulatoren). Diese Stellen bilden in jedem KTS ein Expertenkomitee, das haupt-
       sächlich als Konsultations- und Entscheidungsgremium dient. Insbesondere verab-
       schiedet das Expertenkomitee die teilsektoriellen Prozess-Analysen und legt die Teil-
       sektor-spezifischen Entscheidungen fest. Die Verantwortung für die Zusammenset-
       zung der Expertenkomitees und die abschliessende Entscheidungsbefugnisse für alle
       Angelegenheiten der Expertenkomitees obliegen denjenigen Bundesstellen, die als
       zuständig für einen KTS bezeichnet wurden.
    • Kantonale Kontaktstellen SKI-Inventar: Zusätzlich zu den aus nationaler Perspek-
       tive als kritisch identifizierten Objekte können auch Objekte in das SKI-Inventar auf-
       genommen werden, die aus kantonaler Betrachtung von Bedeutung sind. Die Identifi-
       kation und Meldung dieser Objekte obliegt den kantonalen Kontaktstellen SKI-
       Inventar. Entsprechende Stellen haben die Kantone im Frühling 2009 bezeichnet.

1.7. Anpassungen des Dokuments
Über Anpassungen der Methode zur Erstellung des SKI-Inventars (z.B. bezüglich der Krite-
rien oder Schwellenwerte zur Einstufung von national kritischen Infrastruktur-Objekten) ent-
scheidet die Arbeitsgruppe Schutz Kritischer Infrastrukturen auf Antrag der Kerngruppe, der
Expertenkomitees oder der kantonalen Kontaktstellen SKI-Inventar.5

4
  In der AG SKI sind alle Bundesstellen, die Kompetenzen im Bereich der kritischen Infrastrukturen
aufweisen sowie die Kanone vertreten. Sie ist das zentrale Steuerungs- und Koordinationsorgan für
die Arbeiten im SKI-Bereich.
5
  Die AG SKI kann diese Befugnisse auch auf ein anderes Organ übertragen (z.B. auf die geplante
SKI-Begleitgruppe).
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2. Kriterien zur Beurteilung der Kritikalität

Wie in Kapitel 1.3. festgehalten, werden im SKI-Inventar Objekte erfasst, die über eine gros-
se Kritikalität verfügen und im Falle einer Störung, eines Ausfalls oder einer Zerstörung ein
grosses Schadensausmass verursachen können. Die Kritikalität wird dabei mit Hilfe von ein-
heitlichen Kriterien bestimmt, mit denen für Objekte aus allen kritischen Teilsektoren verglei-
chend Aussagen über das mögliche Schadensausmass gemacht werden können.

Da aufgrund komplexer Kaskadeneffekte nicht mit sinnvollem Aufwand für alle Objekte be-
rechnet werden kann, welches konkrete Schadensausmass im Ereignisfall eintreten würde,
erfolgt die Kritikalitätsbestimmung indirekt: Ein grosses Schadensausmass kann im Kontext
des Schutzes Kritischer Infrastrukturen einerseits entstehen, wenn ein Objekt ausfällt, das
eine grosse Leistungsfähigkeit besitzt und so einen wichtigen Beitrag bei der Versorgung mit
essentiellen Gütern und Dienstleistungen erbringt. Andererseits kann ein grosser Schaden
entstehen, wenn ein Objekt zerstört wird, in dem grosse Mengen gefährlicher Substanzen
enthalten sind, die im Ereignisfall freigesetzt werden könnten.

Auf Grundlage dieser Überlegungen wird die Kritikalität der Infrastruktur-Objekte mit Hilfe
von drei Kriterien bestimmt: Demnach weist ein Objekt eine grosse Kritikalität auf, wenn es
ein grosses Leistungspotential oder ein grosses Gefahrenpotential aufweist. Beim Leis-
tungspotential wird dabei unterschieden zwischen der quantitativen Leistung und der qua-
litativen Leistung (Funktion), die ein Objekt erbringt.

Es ist in der Regel nicht möglich und sinnvoll, alle Objekte anhand aller drei Kriterien zu be-
urteilen.6 Es ist deshalb ausreichend, mindestens ein Kriterium zu bewerten.

Nachfolgend werden zuerst die Kriterien und das Vorgehen zu ihrer Beurteilung näher erläu-
tert. Anschliessend wird in Kapitel 3 aufgezeigt, wie die Beurteilung der Kriterien in den kon-
kreten Prozess zur Erstellung des SKI-Inventars eingebettet wird.

2.1. Quantitative Leistung
Ein grosses Schadensausmass kann entstehen, wenn ein Objekt ausfällt, das eine grosse
Menge eines wichtigen Produkts oder einer wichtigen Dienstleistung produziert, transportiert,
speichert, umwandelt, o.ä. Die quantitative Leistung eines Objekts lässt sich messen, indem
in einem ersten Schritt ermittelt wird, welche Menge eines spezifischen Produkts das zu be-
urteilende Objekt im Normalbetrieb und im Vollastbetrieb produziert, transportiert, speichert,
etc.

Um die quantitative Leistung über die verschiedenen kritischen Teilsektoren hinweg verglei-
chen zu können, werden diese Mengenangaben anschliessend mit Hilfe von Umrechnungs-
faktoren in sogenannte Einwohnergleichwerte umgewandelt. Der Einwohnergleichwert gibt
dabei an, welchem durchschnittlichen Personen-Äquivalent die vom Objekt erbrachte Leis-
tung entspricht.

6
 So ist es z.B. nicht sinnvoll, Objekte aus dem KTS Kulturgüter aufgrund ihrer quantitativen Leistung
zu beurteilen. In der Regel stellen solche Objekte auch keine Gefahr für Bevölkerung oder Umwelt
dar, falls sie zerstört werden. Deshalb ist es sinnvoll, sie alleine mit dem Kriterium der qualitativen
Leistung, die sie für die Schweiz erbringen, zu bewerten (z.B. ihre Funktion im Hinblick auf die natio-
nale Identität der Schweiz).
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Der Umrechnungsfaktor zur Bestimmung der Einwohnergleichwerte wird vom Expertenkomi-
tee des jeweiligen KTS festgelegt, wobei sich der Faktor soweit wie möglich auf statistisch
erhobene Daten berufen soll (vgl. Kapitel 3.4.).

             Beispiel: Ein Kraftwerk im KTS Stromversorgung produziert pro Jahr 2350 GWh
                Strom. Gemessen am statistischen Stromverbrauch pro Kopf und Jahr in der
                Schweiz, entspricht dies einem Einwohnergleichwert von rund 285'000. Ein
                Trinkwasserreservoir im KTS Wasserversorgung, in dem 28‘000 m3 Wasser ge-
                speichert sind, erbringt gemessen am durchschnittlichen Pro-Kopf-
                Wasserverbrauch in der Schweiz eine Leistung, die einem Einwohnergleichwert
                von rund 70‘000 entspricht.

Wo kein sinnvoller Einwohnergleichwert auf Basis von quantitativen Mengenangaben ermit-
telt werden kann, kann vom Expertenkomitee festgelegt werden, welchem Einwohnergleich-
wert die vom Objekt erbrachte Leistung entspricht.

2.2. Qualitative Leistung (Funktion)
Ein grosses Schadensausmass kann auch entstehen, wenn ein Objekt ausfällt, das eine
wichtige, qualitative Leistung (Funktion) im Bereich der kritischen Infrastrukturen erbringt. Die
qualitative Leistung eines kritischen Objekts lässt sich mit Hilfe der sogenannten Funktions-
wertanalyse ermitteln. Der Funktionswert eines Objekts entspricht dabei dem Verhältnis des
beim Ausfall eines einzelnen Objekts erlittenen Verlustes an funktionalem Wert des Systems
zum funktionalen Anfangswert des Systems. Der Funktionswert stellt somit ein Mass für die
Bedeutung, bzw. Wichtigkeit eines Objekts dar. Fällt ein bedeutungsvolles Objekt aus, so
führt das zu einem erheblichen Funktionswertverlust im Gesamtsystem. Ausgangsbasis für
die Funktionswertanalyse ist eine detaillierte Aufgliederung der kritischen Teilsektoren in
Funktions-, Ober-, Unter- und Objektgruppen. Auf der untersten Ebene des Strukturbaums
finden sich Objektgruppen (z.B. Kraftwerke oder Netzleitstellen), in denen letztlich alle ent-
sprechenden Einzel-Objekte enthalten sind. Damit wird die Grundlage für die Gewichtung
der verschiedenen Ebenen mittels so genannter Koppelungsfaktoren k i geschaffen, die letzt-
lich die Abhängigkeit der übergeordneten Gruppe von der untergeordneten Gruppe darstel-
len.

                         Obergruppe         Untergruppe               Objektgruppe

                                                                       Objektgruppe

                                                                      Objektgruppe

                                         Abbildung 1: Grundaufbau des funktionalen Strukturbaums

Die Koppelungswerte werden dabei gemäss den in Tabelle 1 beschriebenen Ausführungen
festgelegt, wobei die entsprechende Zuordnung von Fachexperten (Expertenkomitee) vorge-
nommen wird.

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     Beschreibung                                                                              Wert
     Ausfall der untergeordneten Gruppe bewirkt vollständigen Ausfall der Funktionalität
                                                                                               1.0
     der übergeordneten Gruppe.
     Ausfall der untergeordneten Gruppe beeinträchtigt die Funktionalität der übergeord-
                                                                                               0.8
     neten Gruppe massiv.
     Ausfall der untergeordneten Gruppe beeinträchtigt die Funktionalität der übergeord-
                                                                                               0.6
     neten Gruppe stark.
     Ausfall der untergeordneten Gruppe beeinträchtigt die Funktionalität der übergeord-
                                                                                               0.4
     neten Gruppe mässig.
     Ausfall der untergeordneten Gruppe beeinträchtigt die Funktionalität der übergeord-
                                                                                               0.2
     neten Gruppe wenig.
     Ausfall der untergeordneten Gruppe beeinträchtigt die Funktionalität der übergeord-
                                                                                               0
     neten Gruppe nicht.

                                                                                                        7
                                                       Tabelle 1: Bewertungsskala der Koppelungswerte

Anschliessend wird ausgehend vom Ausgangsfunktionswert des Gesamtsystems die Funkti-
onswerte der Objektgruppen berechnet. Diese werden schliesslich mit Hilfe einer Verteilfunk-
tion auf die Funktionswerte der Einzelobjekte heruntergebrochen. Die Festlegung der Verteil-
funktion basiert auf einer qualitativen Beurteilung (Expertenbeurteilung) und hängt von der
Verknüpfung der Objekte innerhalb der Objektgruppe ab. Bei der Verknüpfung kann zwi-
schen drei verschiedenen Typen unterschieden werden:

      •   Lineare Systeme: Beim Ausfall eines Einzelobjekts ist der Funktionswert des Einzel-
          objekts der n-te Teil des übergeordneten Funktionswertes.
      •   Mischsysteme: Beim Ausfall eines Einzelobjekts ist der Funktionswert des Einzelob-
          jekts mehr als der n-te Teil des übergeordneten Funktionswertes, jedoch weniger als
          der gesamte übergeordnete Funktionswert.
      •   Serielle Systeme: Beim Ausfall eines Einzelobjekts ist der Funktionswert des Einzel-
          objekts gleich dem gesamten übergeordneten Funktionswert.

Der Funktionswert wird in Funktionswerteinheiten (FWE) gemessen. Er gibt an, wie gross die
Funktionseinbusse beim Ausfall eines Subsystems ist. Zur Vereinfachung und Vereinheitli-
chung werden am Schluss die Funktionswerteinheiten der Objekte in fünf Funktionsklassen
skaliert.

Die qualitative Leistung (Funktion) eines Objekts kann alternativ auch mit Hilfe einer Exper-
tenbeurteilung einer der fünf Funktionsklassen zugeordnet werden, falls nicht eine komplette
Funktionswertanalyse durchgeführt werden kann (z.B. auf der Stufe Kanton).8

7
    Zwischenwerte, z.B. 0.7, sind möglich, werden qualitativ jedoch nicht näher beschrieben.
8
    Vgl. dazu Kapitel 4.1.
                                                                                                            10/18

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2.3. Gefahrenpotential
Weiter kann ein Objekt ein grosses Schadensausmass verursachen, wenn darin bestimmte
(in der Regel gefährliche) Substanzen gelagert oder verarbeitet werden, die bei einem Scha-
densereignis eine grosse Gefahr für die Bevölkerung oder die Umwelt darstellen können. Zu
denken ist dabei vor allem an Objekte mit chemischem, biologischem oder radioaktivem Ge-
fahrenpotential, aber auch an Stauanlagen oder Forschungseinrichtungen. Die Erfassung
von solchen Objekten im SKI-Inventar macht vor allem Sinn im Hinblick auf die Erstellung
von umfassenden Verzeichnissen für das Katastrophenmanagement im Ereignisfall (vgl. Ka-
pitel 1.3., Punkt 2.). Demgegenüber ist die langfristige Risikohandhabung (Kapitel 1.3., Punkt
1) für solche Objekte in der Regel bereits durch bestehende Rechtserlasse abgedeckt, z.B.
durch die Störfallverordnung, die Stauanlagenverordnung oder die Strahlenschutzverord-
nung. Aspekte des langfristigen Risikomanagements, die im Rahmen der SKI-Strategie für
national kritische Infrastruktur-Objekte festgelegt werden, haben deshalb für Objekte, die
aufgrund ihres Gefahrenpotentials Eingang in das SKI-Inventar finden, nur Gültigkeit, wenn
dies noch nicht durch andere, bestehende Rechtserlasse vorgesehen ist.9

Im SKI-Inventar erfasst werden Objekte mit grossem Gefahrenpotential, indem in denjenigen
kritischen Teilsektoren, in denen entsprechende Objekte enthalten sind, bei der Erstellung
der Funktionsstruktur eine separate, funktionsunabhängige Obergruppe „Objekte mit Gefah-
renpotential“ mit den entsprechenden Objektgruppen gebildet werden. Das jeweilige Exper-
tenkomitee bezeichnet in der Folge eine auf nationaler Ebene zuständige Stelle, die für die
Identifikation und Meldung von Objekten der Objektgruppe(n) zuständig ist. Auch die Kanto-
ne, die in vielen Bereichen zuständig für den Vollzug der Gefahrengut-Verordnungen sind,
können Objekte aus den jeweiligen Objektgruppen melden, sofern sie noch nicht erfasst
wurden (vgl. dazu Kapitel 3.5.). Die Meldung erfolgt schliesslich, in dem u.a. angegeben
wird, welcher Gefahrengutverordnung das Objekt untersteht und (sofern bekannt) welcher
spezifischen Gefahrenkategorie es angehört (vgl. dazu die Erläuterungen zum Fragebogen
in Kapitel 4.1). Zudem wird das Gefahrenpotential des Objekts einer von fünf Klassen zuge-
wiesen.

               Beispiel: Im KTS Stromversorgung legt das Expertenkomitee fest, dass in der
                Obergruppe „Objekte mit Gefahrenpotential“ die Objektgruppen „Kernkraftwerke“
                und „Stauanlagen“ zu berücksichtigen sind. In der Folge legt das Komitee fest,
                dass für die Identifikation und Erfassung von Kernkraftwerken das Eidgenössi-
                sche Nuklearsicherheitsinspektoriat ENSI zuständig ist, während dem es die Auf-
                gabe für die Stauanlagen der zuständigen Stelle im Bundesamt für Energie BFE
                überträgt.

9
    Sofern die Risikoerfassung für das Objekt tatsächlich bereits sichergestellt ist.
                                                                                                         11/18

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3. Prozess zur Identifikation und Erfassung der Objekte

Die Identifikation und Erfassung der kritischen Infrastruktur-Objekte ist in einen fünfstufigen
Prozess eingebettet. Der Prozess wird dabei in jedem kritischen Teilsektor vollständig durch-
laufen. Folgende fünf Schritte werden jeweils durchgeführt:

          1.    Erstellung einer KTS-Funktionsstruktur
          2.    Vorbereitung Kritikalitäts-Beurteilung
          3.    Detaildatenerhebung
          4.    Einstufung der Objekte
          5.    Ergänzung mit kantonalen Objekten

Nachfolgend werden die einzelnen Schritte näher beschrieben und mit Beispielen erläutert.

3.1. Erstellung einer KTS-Funktionsstruktur
Im ersten Schritt des Prozesses erarbeitet die Kerngruppe eine Funktionsstruktur für den
jeweiligen KTS, in der alle wichtigen Prozesse und Funktionen erfasst und strukturiert wer-
den. Die Gliederung umfasst dabei Funktions-, Ober-, Unter- und schliesslich auf der unters-
ten Ebene Objektgruppen. Die Erarbeitung der KTS-Funktionsstruktur erfolgt mit Hilfe beste-
hender Analysen, Inventare, Strukturierungen, etc. und unter Mitarbeit der Mitglieder der AG
SKI, welche Kompetenzen im betreffenden KTS aufweisen. In der Folge wird die erarbeitete
Strukturierung vom Expertenkomitee des KTS konsultiert und verabschiedet.

3.2. Vorbereitung Kritikalitäts-Beurteilung
Auf Grundlage der unter Schritt 1 vorgenommenen Funktionsstruktur im KTS wird die Beur-
teilung der drei Kritikalitäts-Kriterien vorbereitet. Dabei erarbeitet die Kerngruppe zuerst eine
Funktionswertanalyse bis zur Stufe „Objektgruppe“, die anschliessend vom Expertenkomitee
konsultiert und verabschiedet wird (vgl. dazu Kapitel 2.2.). Anschliessend legt das Experten-
komitee fest, welche Objektgruppen für das Inventar massgebend sind, und aufgrund wel-
cher der drei Kriterien die darin enthaltenen Objekte beurteilt werden sollen.10

Das Expertenkomitee legt anschliessend für alle Objektgruppen, die im SKI-Inventar berück-
sichtigt werden sollen, eine Objektgruppen-spezifische Abgrenzung fest, mit der die im In-
ventar zu erfassenden Objekte eingeschränkt werden.11 Analog legt oder legen die für die
Identifikation von Objekten mit Gefahrenpotential zuständigen Stelle(n) Abgrenzungen für die
entsprechenden Objektgruppen fest.12

10
   In der Funktionsstruktur werden alle relevanten Prozesse erfasst. Dabei wird es Objektgruppen
geben, die sinnvollerweise nicht im Inventar erfasst werden. So ist z.B. in der Funktionsstruktur des
KTS Stromversorgung die Objektgruppe „Stromzähler“ enthalten, da ohne Stromzähler der Strom
beim Endverbraucher nicht fliesst. Die Erfassung von einzelnen Stromzählern im SKI-Inventar ist aber
nicht sinnvoll.
11
   Für diese Objekte wird in den weiteren Schritten geprüft, ob sie als national oder als regional kriti-
sche Objekte einzustufen sind.
12
   In den Objektgruppen, die bezüglich Gefahrenpotential beurteilt werden, können auch Objekte ent-
halten sein, die aufgrund ihrer Leistung in anderen Objektgruppen erfasst werden. So sind z.B. Kern-
kraftwerke sowohl wichtig wegen der von ihnen erbrachten Leistung im Bereich der Stromproduktion,
als auch bezüglich des von ihnen ausgehenden Gefahrenpotentials.
                                                                                                            12/18

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            Beispiel: Das Expertenkomitee im KTS Stromversorgung legt fest, dass Objekte
                aus den fünf Objektgruppen Kraftwerke, Netzleitstellen, Unterwerke, Kernkraft-
                werke und Stauanlagen im SKI-Inventar erfasst werden. Die Kraftwerke und Un-
                terwerke sollen dabei aufgrund der quantitativen Leistung, die Netzleitstellen auf-
                grund der qualitativen Leistung und die Kernkraftwerke und Stauanlagen anhand
                des Gefahrenpotentials beurteilt werden. Während dem das Komitee anschlies-
                send festlegt, dass in der Objektgruppe Kraftwerke nur Kraftwerke, die eine Leis-
                tung von mindestens 100 MW erbringen können (ca. 40 in der ganzen Schweiz)
                und bei den Unterwerken nur diejenigen des Höchst- und Hochspannungsnetzes
                weiter zu beurteilen sind, wird für die Objektgruppe Netzleitstelle keine Abgren-
                zung gezogen, da alle Netzleitstellen erfasst werden sollen. Für die Objektgruppe
                Kernkraftwerke legt das für zuständig erklärte ENSI ebenfalls fest, dass alle
                Kernkraftwerke zu erfassen sind und das BFE beschliesst, dass in der Objekt-
                gruppe Stauanlagen alle Stauanlagen unter Aufsicht des Bundes im Inventar
                aufgeführt werden.

   Relevante Objektgruppen des KTS Stromversorgung

   Objektgruppe                  Massgebendes Kriterium            Objektgruppen-spezifische Abgrenzung

   Kraftwerke                    Quantitative Leistung             KW mit Leistung > 100 MW

   Netzleitstellen               Qualitative Leistung              Alle Netzleitstellen (keine Abgrenzung)

   Unterwerke                    Quantitative Leistung             UW Höchst- und Hochspannungsnetz

   Kernkraftwerke                Gefahrenpotential                 Alle Kernkraftwerke (keine Abgrenzung)

   Stauanlagen                   Gefahrenpotential                 Stauanlagen unter Aufsicht d. Bundes

                          Tabelle 2: (Fiktives) Beispiel der Objektgruppen-Struktur im KTS Stromversorgung

3.3. Detaildatenerhebung
Im 3. Schritt werden die Detaildaten derjenigen Objekte erhoben, die einer relevanten Ob-
jektgruppe angehören und unter die in Schritt 2. festgelegte Objektgruppen-spezifische Ab-
grenzung fallen. Die Detaildaten werden mittels eines Fragebogens vom Objektbetreiber und
dem Expertenkomitee erhoben, wobei die Expertenkomitees in den jeweiligen KTS für die
Einholung und Übermittlung der Angaben verantwortlich sind. Wo aufgrund bestehender
Verzeichnisse – wie dem Objektkatalog SEB oder Gefahrenverzeichnissen - bereits Objekt-
daten erhoben wurden, werden nach Möglichkeit diese herangezogen.

Bei der Erhebung der Detaildaten sind u.a. Name des Objekts, Betreiber, Sicherheitsbeauf-
tragter und der genaue Standort anzugeben. Zudem sind Angaben zu der Kritikalität (u.a.
quantitative Leistung des Objekts, Funktionsbeschrieb, relevante Gefahrengutverordnung)
und den zu erwartenden Konsequenzen bei einem Ausfall oder Zerstörung des Objekts zu
machen (vgl. dazu die Ausführungen zum Fragebogen in Kapitel 4.1.).

                                                                                                              13/18

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3.4. Einstufung der Objekte
Aufgrund der Detaildatenangaben zu den Objekten erfolgt im 4. Schritt schliesslich die Ein-
stufung der Objekte. Die vom Objektbetreiber angegebene quantitative Leistung wird dabei
vom EDV-System COBE SKI (Computerunterstützte Objekt-Bewertung Schutz Kritischer
Infrastrukturen) in Einwohnergleichwerte umgewandelt. Dazu legt das jeweilige Expertenko-
mitee für die in einem KTS erhobene Masseinheit einen Berechnungsfaktor zur Ermittlung
des Einwohnergleichwerts fest.

            Beispiel: Im KTS Stromversorgung legt das Expertenkomitee fest, dass 8280
                kWh / Jahr dem Einwohnergleichwert 1 entsprechen.13

Die Einwohnergleichwerte werden anschliessend in fünf Klassen skaliert.14

Im Bereich der qualitativen Leistung werden aufgrund der in den Detailangaben gelieferten
Angaben die Funktionswerteinheiten für die in den Objektgruppen enthaltenen Einzelobjekte
ermittelt und die Funktionswerteinheiten anschliessend ebenfalls in fünf Klassen skaliert (vgl.
Kapitel 2.2.).

Objekte, die eine spezifische Schwelle überschreiten, werden als national kritische Infra-
struktur-Objekte eingestuft, alle anderen als regional kritische Infrastruktur-Objekte.

3.5. Ergänzung mit kantonalen Objekten
Im 5. Schritt werden die in einem kritischen Teilsektor aus nationaler Perspektive als kritisch
eingestuften Objekte mit Objekten ergänzt, die aus kantonaler Perspektive wichtig sind. Ver-
antwortlich für die Identifikation und Meldung der Objekte sind die kantonalen Kontaktstellen
SKI. Um ein Objekt in das SKI-Inventar aufzunehmen, müssen folgende vier Fragen mit Ja
beantwortet werden:

13
   Der Gesamtstromverbrauch in der Schweiz lag im Jahr 2008 bei 58'000'000'000 kWh. Bei rund
7'000'000 Einwohnern entspricht dies einem durchschnittlichen Verbrauch von 8280 kWh.
14
   Eine Gewichtung der Objekte wird noch geprüft. So ist es ein massgebender Unterschied, ob ein
Objekt aus dem KTS Postverkehr eine Leistung erbringt, die einem Einwohnergleichwert von 100‘000
entspricht, oder ein Objekt aus dem KTS Trinkwasserversorgung. Falls eine Einigung auf eine ent-
sprechende Gewichtung erzielt werden kann, wird das Dokument unter Konsultation der AG SKI an-
gepasst.
                                                                                                   14/18

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Nr.     Frage                     Erläuterung
1       Lässt sich das Objekt     Die Einteilung der kritischen Teilsektoren ist auf
        einem kritischen Teil-    www.infraprotection.ch  Identifikation kritischer Infrastruk-
        sektor zuordnen?          turen ersichtlich.
2       Lässt sich das Objekt     Die Objektgruppenstruktur wird den Kantonen zugestellt,
        in die Objektgruppen-     sobald sie vom Expertenkomitee verabschiedet worden sind.
        struktur des kritischen
        Teilsektors einordnen?
3       Besitzt das Objekt eine   Die Leistungsfähigkeit bezieht sich auf die quantitative oder
        grosse Leistungs-         die qualitative Leistung eines Objekts. Das Gefahrenpotenti-
        fähigkeit oder ein        al auf die von einer Zerstörung des Objekts ausgehende
        grosses Gefahren-         Gefährdung. Die Kantone sind frei, Richtwerte für die drei
        potential ?               Kriterien festzusetzen.15
4       Fehlt das Objekt im       Die kantonalen Kontaktstellen SKI-Inventar erhalten die Ver-
        Verzeichnis der natio-    zeichnisse der verschiedenen Teilsektoren, mit den auf ih-
        nal und regional kriti-   rem Gebiet lokalisierten Objekten. Es sind nur Objekte zu
        schen Infrastruktur-      erfassen, die noch nicht in den Teilinventaren enthalten sind.
        Objekte?

                                  Tabelle 3: Raster zur Identifikation von kantonal kritischen Objekten

Die Meldung des Objekts erfolgt mit Hilfe des Fragebogens zur Detaildatenerhebung, in dem
u.a. angegeben wird, welche quantitative oder qualitative Leistung das Objekt erbringt, re-
spektive welches Gefahrenpotential das Objekt besitzt. Die von den Kantonen gemeldeten
Objekte werden in der Regel als regional kritische Infrastruktur-Objekte eingestuft. Ein von
einem Kanton vorgeschlagenes Objekt kann vom Expertenkomitee im entsprechenden KTS
als national kritisch eingestuft werden, wenn einer der Schwellenwerte für die beiden Krite-
rien erfüllt wird.

3.6. Überblick über Aufgaben und Zuständigkeiten
Tabelle 4 gibt einen zusammenfassenden Überblick über den Ablauf und die Zuständigkeiten
bei der Erhebung des SKI-Inventars:

15
  In einem Kanton kann es z.B. Sinn machen, den Richtwert für die quantitative Leistung (Einwohner-
gleichwerte) bei 10 % der Kantonsbevölkerung festzulegen, in einem anderen Kanton macht dagegen
ein höherer Grenzwert Sinn, um nicht zu viele Objekte in das Inventar
aufzunehmen. Im Bereich der qualitativen Leistung wird empfohlen, Objekte auszuwählen, die der
Funktionsklasse 2 oder 3 angehören (vgl. dazu Kapitel 4.1.).
                                                                                                          15/18

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                     Schritt                                                                                                                                          auszuführen durch
                gemäss                                                                                                                                   Mitglieder AG                                    Kantonale
                                                                                                                 Tätigkeit            Kerngruppe                               Experten-       Objekt-
               Prozess                                                                                                                                  SKI mit Kompe-                                    Kontakt-
                                                                                                                                      Kritikalität                            komitee KTS     Betreiber
                    Kap. 3.                                                                                                                             tenzen im KTS                                      stellen

                                                                                                        Zusammenstellung eines
                                                                                                        Expertenkomitees im KTS
                                                                                                                                          O                    X
                                                                                                        Erarbeitung eines Vor-
                                                                                  1. Erstellung einer
       Funktionsstruktur

                                                                                                        schlags für eine Funktions-       X                    O
                                                                                                        struktur im KTS
                                  KTS-

                                                                                                        Konsultation und Verab-
                                                                                                        schiedung der Funktions-                                                  X
                                                                                                        struktur im KTS

                                                                                                        Durchführung Funktions-
                                                        2. Vorbereitung Kritikalitäts-

                                                                                                        wertanalyse bis Stufe             O                                       X
                                                                                                        Objektgruppen
                     beurteilung

                                                                                                        Bestimmung der relevanten
                                                                                                        Objektgruppen
                                                                                                                                          O                                       X

                                                                                                        Festlegung Objektgruppen-
                                                                                                        spezifischer Abgrenzung
                                                                                                                                          O                                       X
       erhebung

                                                                                  3. Detail-
                                  daten-

                                                                                                        Angabe Detaildaten von zu
                                                                                                        beurteilenden Objekten
                                                                                                                                                                                  X              O

                                                                                                        Festlegung Umrechnungs-
                                                                                                        faktor Einwohnergleichwer-        O                                       X
                                  4. Einstufung der Objekte

                                                                                                        te

                                                                                                        Beurteilung Funktionswerte
                                                                                                        der Einzelobjekte
                                                                                                                                          O                                       X
                                                                                                        Umwandlung quantitative
                                                                                                        Leistung in Einwohner-
                                                                                                        gleichwerte und Funktions-
                                                                                                                                          X
                                                                                                        werte in Funktionsklassen
                                                               5 .Ergänzung
len Objekten
                           mit kantona-

                                                                                                        Identifikation und Meldung
                                                                                                        von Objekten aus kantona-                                                                O           X
                                                                                                        ler Perspektive

        X = Hauptverantwortung

        O = Unterstützungs- / Vorbereitungs- oder Ausführungsarbeiten

                                                                                                                                                Tabelle 4: Überblick über Aufgaben und Zuständigkeiten

                                                                                                                                                                                                                      16/18

Ident-Nr./Vers. 10012188971/02                                                                                                                       Aktenzeichen: 235.1-01
Schutz Kritischer Infrastrukturen                                      Methode SKI-Inventar

4. Datenhandhabung

4.1. Fragebogen
Der Fragebogen enthält die Detailinformationen und Grunddaten der einzelnen Objekte. Je-
der Fragebogen ist mit einer eindeutigen Objektnummer versehen. Damit lässt sich ein Ob-
jekt klar bestimmen. Es ist für jedes Objekt ein Fragebogen auszufüllen, das gemäss Kapitel
3.2. die objektgruppenspezifischen Merkmale erfüllt oder von einer kantonalen Stelle als kan-
tonal wichtiges Objekt identifiziert wird.

Folgende Angaben sind vom Objektbetreiber und / oder dem Expertenkomitee unter ande-
rem zu nennen:
         • Genauer Standort (Koordinaten)
         • Sicherheitsverantwortliche Person
         • Quantitative Leistung
                 o Routine-Leistung und Leistungsreserve
         • Qualitative Leistung (Funktionswert und –Klasse gemäss Funktionswertanaly-
             se oder gemäss eigener Einstufung)16
          • Gefahrenpotential
                 o Massgebender Rechtserlass (z.B. Störfallverordnung, Kernenergiever-
                    ordnung) und allenfalls Gefahrenklasse
                 o Einschätzung des Gefahrenpotentials in fünf Klassen17
          • Zu erwartende Konsequenzen bei einem Ausfall / einer Zerstörung des Ob-
             jekts

Der ausgefüllte Fragebogen ist VERTRAULICH zu klassifizieren und vorschriftskonform zu
handhaben.

4.2. Erläuterungen zum Fragebogen
Nebst den hier beschriebenen allgemeinen Hinweisen zum Fragebogen wird ein separates
Dokument "Erläuterungen zum Fragebogen" erstellt. Darin werden die stichwortartig formu-
lierten Fragen erörtert und Beispiele von möglichen Antworten aufgeführt. Diese Erläuterun-
gen sind für diejenigen Stellen und Personen vorgesehen, welche die Detailangaben zu den
Objekten angeben müssen.

4.3. Datenbanken
Die für die regional und national kritischen Objekte erhobenen Detaildaten werden in das
EDV-System COBE SKI eingegeben. Dabei handelt es sich um eine Access-basierte Daten-
bank. Die Gesamtdatenbank, respektive das Gesamtverzeichnis des SKI-Inventars, wird
GEHEIM klassifiziert. Auszüge aus dem Inventar (Teillisten) werden VERTRAULICH klassifi-
ziert und nach Bedarf den zuständigen Bundesstellen, den SKI-Kontaktstellen in den Kanto-
nen und den Expertenkomitees zur Verfügung gestellt.

Die kantonalen Kontaktstellen erhalten zudem Teildatenbanken zur elektronischen Erfas-
sung der Objektdaten und zur Erstellung der Teillisten.

16
   Weitere Spezifizierungen bzw. Angaben zu den Klassen erfolgen im Rahmen des Dokuments „Er-
läuterungen zum Fragebogen“.
17
   Dito.
                                                                                                17/18

Ident-Nr./Vers. 10012188971/02              Aktenzeichen: 235.1-01
Schutz Kritischer Infrastrukturen                                          Methode SKI-Inventar

Alle Personen, welche mit klassifizierten Daten umgehen müssen, sind bezüglich der gelten-
den Informationsschutzvorschriften zu instruieren und gemäss den geltenden Vorschriften
(PSPV) zu prüfen.

4.4. Revision des SKI-Inventars
Das SKI-Inventar wird alle zwei Jahre einer oberflächlichen (v.a. Überprüfung der Kontakt-
angaben) und alle vier Jahre einer vertieften Revision (Überprüfung Leistung- und Gefahren-
potential der erfassten Objekte, Identifikation und Erfassung von allfälligen neuen Objekten)
unterzogen.18

Änderungen bezüglich den Detaildaten zu den Objekten (Adresse, sicherheitsbeauftragte
Person, etc.) sind indes laufend und unaufgefordert zu melden (Bundesamt für Bevölke-
rungsschutz, Konzeption / Koordination; Schutz Kritischer Infrastrukturen; Monbijoustrasse
51a, 3003 Bern oder an ski@babs.admin.ch).19

18
   Für die Revision des Inventars ist eine Überarbeitung des Vorgehens, und damit auch der vorlie-
genden Methode, notwendig. Im Zuge dieser Arbeiten ist auch eine Weiterentwicklung der Kritikali-
tätsbeurteilung anzustreben. Insbesondere ist etwa die Zusammenführung der drei Kritikalitäts-
Kriterien zu einem einheitlichen Kritikalitäts-Wert zu prüfen. Über die entsprechenden Anpassungen
wird die AG SKI oder das von ihr bezeichnete Organ zu bestimmen haben.
19
   Diese Informationen sind vorschriftskonform zu klassifizieren und zu behandeln.
                                                                                                     18/18

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