Kreis Helmstedt - Niedersächsischer Fußballverband e. V - Im Senioren/innen Bereich - MSV Meinkot eV

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Niedersächsischer
Fußballverband e. V.

 Kreis Helmstedt
                                                     Schöningen, Juli 2021

   Im Senioren/innen Bereich
  Herren, Alt Herren und Frauen
   für das Spieljahr 2021/2022

   ***********************************************
Vorwort:
Alle vorgenommenen Planungen im Meisterschafts-und Pokalspielbetrieb in der
Saison 2021/2022 stehen unter dem Vorbehalt, dass die behördlichen
Verfügungslagen vor Ort den Spielbetrieb ermöglichen. Anpassungen für einzelne
Wettbewerbe aufgrund sich verschärfender Pandemielagen oder veränderter
Verfügungslagen sind weiterhin möglich.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung
männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Unter dem Hinweis, dass
sich die Ausschreibung fast ausschließlich an männliche Spieler richtet, gelten
Personenbezeichnungen gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

Wichtige Internetadressen:

Sportinformationssystem über Internet (Spielplaninformation / Ergebnisdienst)
                                  www.dfbnet.org
Homepage des Kreisspielausschusses im NFV-Kreis Helmstedt
                      http://www.nfv-helmstedt.de/spielausschuss

Spielordnung:

Die Punktspiele der Serie 2021/2022 werden in allen Klassen des NFV-Kreises Helmstedt
nach der Satzung und den Ordnungen des DFB und des NFV sowie nach dieser
verbindlichen Ausschreibung des Kreises Helmstedt ausgetragen.

Spielklassen:

Es gibt die Kreisliga, 1. Kreisklasse, 2. Kreisklasse, 3. Kreisklasse, Alt Herren Kreisliga und
1. Kreisklasse sowie die 07er Frauen 1. Kreisklasse.
Die Staffeleinteilung erfolgte gemäß § 18 der SpO durch den Kreisspielausschuss.

Auf- und Abstieg:
Grundsätzlich gelten für alle Staffeln, wenn eine Mannschaft das Aufstiegsrecht verliert,
erhält die nächstfolgende das Recht dazu.
Auf einen Aufstieg kann nicht verzichtet werden.
Die Regelungen für Entscheidungs-und Wiederholungsspiele richten sich nach § 33 der SpO
und § 13 der Finanz-und Wirtschaftsordnung.
Ehrungen werden durch Mitglieder des Spielausschusses vorgenommen. Der Termin wird
durch die Staffelleiter festgelegt!
Die Kreisliga bzw. 1. Kreisklasse Herren werden jeweils in 2 Staffeln unterteilt. Hier erfolgt
zunächst eine Hin- und Rückrunde (12 Spiele). Die ersten vier jeder Teilstaffel kommen in
die Aufstiegsrunde und die restlichen Mannschaften in die Abstiegsrunde.
Die 2. Kreisklasse Herren in 2 Staffeln unterteilt. Hier erfolgt zunächst eine Hin- und
Rückrunde (10 Spiele). Die ersten drei jeder Teilstaffel kommen in die Aufstiegsrunde und
die restlichen Mannschaften in die Abstiegsrunde.
Die jeweils bereits ausgetragenen Pflichtspiele, werden in die Aufstiegs-bzw. Abstiegsrunde
mitgenommen.
a) Kreisliga:

Der Staffelmeister der Aufstiegsrunde ist gleichzeitig Kreismeister. Der Tabellenerste steigt
in die Bezirksliga auf. Sollte eine Spielgemeinschaft Kreismeister werden, so greift § 18a
Absatz 3 SpO.
Die zwei Tabellenletzten der Abstiegsrunde müssen in die 1. Kreisklasse absteigen.
Sollten mehr als eine Mannschaft aus dem Bezirk absteigen, wird im nächsten Spieljahr mit
Überzahl gespielt.

b) 1. Kreisklasse:

Der Tabellenerste und der – zweite der Aufstiegsrunde steigen in die Kreisliga auf.
Die zwei Tabellenletzten der Abstiegsrunde müssen in die 2. Kreisklasse absteigen.

c) 2. Kreisklasse:

Der Tabellenerste und der – zweite der Aufstiegsrunde steigen in die 1. Kreisklasse auf.
Die zwei Tabellenletzten der Abstiegsrunde müssen in die 3. Kreisklasse absteigen.

d) 3. Kreisklasse:

Der Tabellenerste und der – zweite steigen in die 2. Kreisklasse auf.

Müssen Spielklassen aufgefüllt werden, werden diese durch ein Relegationsspiel des
Tabellenvorletzten und des Tabellendritten der darunterliegenden Spielklasse
ausgetragen. Relegationsspiele finden auf einem neutralen Platz statt, den der KSpA
festlegt.

e) Alt Herren Kreisliga:

Der Staffelmeister der Kreisliga ist gleichzeitig Kreismeister.

f) Alt Herren 1. Kreisklasse:

Der Staffelmeister muss in die Alt Herren Kreisliga aufsteigen.

Der Kreisspielausschuss behält sich vor, anhand der Mannschaftsmeldungen in der
nächsten Saison die Staffeln der Alten Herren entsprechend neu zu regeln.

g) Frauen 07er 1. Kreisklasse:

Der Staffelsieger ist gleichzeitig Staffelmeister.

Nur gemeldete 11er Kreisligamannschaften (Kreisliga BS), könnten als Staffelmeister in den
Bezirk aufsteigen.

Sollten sich anhand der Meldungen für die neue Saison gravierende Veränderungen in den
einzelnen Staffeln ergeben, greift § 34 der SpO.

Für die Auf- und Abstiegsregelungen sowie die Staffelmeisterschaft wird § 32 Abs. 3 SpO
des NFV angewandt. In allen Kreisklassenstaffeln der Herren, Alt Herren und Frauen
wird bei Punktgleichheit das Gesamtergebnis aus Hin- und Rückspiel im direkten
Vergleich zu Grunde gelegt. Nur wenn dieses auch gleich ist, muss ein Entscheidungsspiel
ausgetragen werden. Bei den Kreisligastaffeln (KL Herren/KL AH) wird § 32 Abs. 2 SpO des
NFV angewandt.

Spielereinsatz:

Herren/Frauen:

Die Anzahl der Ersatzspieler beträgt 4, die in allen Klassen beliebig ein- und
ausgewechselt werden können.

Älterer A-Juniorenjahrgang sind die vom 01.01.2003 - 31.12.2003 Geborenen (siehe §
10 JO).

Spielklasse Alt-Herren:

Spielberechtigt in den Alt Herren-Mannschaften sind Spieler, die am Tage des Spiels
mindestens 32 Jahre alt sind.

Die Spielklasse Alt-Herren trägt die Punktspiele nach § 26 SpO aus. Die Spieldauer wird mit
2 x 35 Minuten festgesetzt. Bei Punktspielen gegen 07er Mannschaften muss der Gegner
auch als 07er Mannschaft antreten. Gespielt wird bei solchen Spielen auf Kleinfeld. Dieses
ist begrenzt durch die Außenlinien und die verlängerten Linien der beiden 16- Meterräume.
Ein erforderlicher Strafstoß wird vom 8-Meter Punkt ausgetragen.

Alt-Herrenspieler können sich, wenn sie in Herrenmannschaften gespielt haben, für die Alt-
Herren nicht fest spielen. Innerhalb der Herren- und Alt-Herrenmannschaften ihres Vereins
gilt § 10 der SpO.

Die Festspielregel des § 10 SpO findet keine Anwendung zwischen Herren- und Alt-
Herrenmannschaften, da es sich im Verhältnis zueinander nicht um höhere und untere
Mannschaften handelt.

07er Frauen 1. Kreisklasse

Der Anhang 1 SpO regelt den Frauen-und Juniorinnenfußball.
Die Spieldauer wird mit 2 x 35 Minuten festgesetzt.
An den Spielen können nur Frauen und Mädchen teilnehmen, die in einem Verein sind, der
dem NFV angehört. Ausnahmen sind beim Kreisspielausschuss zu beantragen. Bei
Namensänderungen (z. B. Eheschließung) ist ein neuer Pass online zu beantragen.In
Frauenmannschaften können ausschließlich B-Juniorinnen des älteren Jahrganges (vgl. § 10
Abs. 6 JgO) eingesetzt werden (§ 1 Abs. 2 Anhang 1 SpO). Älterer B-Juniorinnenjahrgang in
der Saison 2021/2022 sind die in der Zeit von 01.01.2005 bis 31.12.2005 geborene
Spielerinnen. Ausnahmeregelungen können durch Antragsstellung beim NFV erteilt werden.

Gastspiel- und Zweitspielregelungen
Die Gastspielerlaubnis wird durch den Spielausschussvorsitzenden auf Antrag erteilt. Sowie
der Spieler in der Vereins-Spielberechtigungsliste erscheint, ist er spielberechtigt.
Der Antrag auf eine Zweitspielerlaubnis muss vom beantragten Verein direkt beim NFV
gestellt werden.

Spielberechtigungen innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins

Entgegen § 10 Absatz 4 SpO können Spieler aus oberen Mannschaften an den letzten
4 Spieltagen wieder in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie nur einmal in
der höheren Mannschaft ausgeholfen und sich nicht durch mehrfachen Einsatz ( siehe § 10
SpO) festgespielt haben.

Organisation:

Die Ansprechpartner des Kreisspielausschusses finden Sie im Internet auf der
Homepage des NFV- Kreisverband Helmstedt.

Spielplätze:

Spielabsagen müssen rechtzeitig unter Angabe der Gründe beim Staffelleiter (im
Verhinderungsfall beim stellv. Staffelleiter) erfolgen. Insbesondere ist der angesetzte
Schiedsrichter zu benachrichtigen.
Die reisende Mannschaft ist verpflichtet sich früh genug vor der festgelegten Anstoßzeit im
DFBnet Spiel Plus über die Richtigkeit der Absage zu vergewissern. Ist das Spiel Plus
ausnahmsweise nicht zugänglich, ist beim Staffelleiter oder Spielleiter nachzufragen.
Bei Unbespielbarkeit eines Platzes ist unbedingt nach § 28 SpO zu verfahren.
Ein Protokoll ist vom platzbauenden Verein innerhalb von 7 Tagen an Sascha Wunderling,
Hauptstr. 26a, 38553 Wasbüttel im Original per NFV Postfach zu senden.
Spiele dürfen erst ausfallen, wenn die im System gemeldeten Plätze (Hin- und
Rückserie) eines Vereines bzw. bei Spielgemeinschaften, unbespielbar sind.
Spiele der Hinrunde (erste Halbserie) sind kurzfristig auf Plätze des Gegners
zu verlegen (§ 23 Absatz 3 SpO).

Die Mannschaften haben rechtzeitig zum Spielbeginn zu erscheinen, so dass der
Schiedsrichter die Passkontrolle vor Spielbeginn durchführen kann.

Die Pflichten des Platzvereins sind in den §§ 22 und 23 SpO geregelt.

Der Platzverein hat bei allen Spielen dafür zu sorgen, dass das Spielfeld rechtzeitig
hergerichtet wird.

Außerdem müssen eine ausreichende, mindestens aber zwei durch Ordnerwesten bzw.
Ordnerbinden als solche kenntlich gemachte Anzahl von Platzordner gestellt werden.
Die Ordner haben sich vor Spielbeginn beim Schiedsrichter vorzustellen.

Ein gebrauchsfähiger Sanitätskoffer bzw. Verbandskasten und eine Trage haben zur
Verfügung zu stehen.

Die 07er Frauen und 07er Alte Herren spielen von Strafraum zu Strafraum auf kleine Tore
(5 x 2m), die jeweils mittig auf die Strafraumlinie gestellt werden.

Bewegliche Tore sind so im Boden zu verankern, dass ein Umstürzen der Tore in jedem Fall
ausgeschlossen werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, darf das Spiel nicht angepfiffen
werden. Es erfolgt eine Bestrafung nach § 38 SpO.

Die Spielfeldgröße beträgt ca. 70 x 50 Meter. Die Strafraumlinie wird parallel zur Torauslinie
in Richtung Seitenaus verlängert. Die Seitenlinien sollten auf beiden Seiten des Großfeldes
soweit eingerückt werden bis die Gesamtbreite von 50 Metern erreicht ist. Sollten es die
Platzverhältnisse hergeben, kann auch in einer Spielfeldhälfte gespielt werden. Die Tore sind
dann auf die beiden Außenlinien zu platzieren, vorausgesetzt die Spielfeldgröße 70 x 50
Meter wird eingehalten.
Hinweis:

Der platzbauende Verein hat in der Kreisliga und in der 1. Kreisklasse eine
„Coachingzone“ für Trainer und Spieler vorzugeben und zu kennzeichnen.

Spielbetrieb:

Im gesamten Spielbetrieb des Kreises Helmstedt wird das „Shakehands“ vor Spielbeginn
durchgeführt. Der Sportgruß nach Spielende entfällt.

Wie in § 27 SpO und § 54 der NFV- Satzung geregelt, wird jede Art der Kommunikation
zwischen den Vereinen und dem Kreis nur noch über das DFBnet - Postfach abgewickelt.
Die Zustellung von Entscheidungen und/oder elektronischen Dokumenten (Post) regelt sich
nach § 19 RuVO.

Die Vereinsstammdaten (Funktionsträger, etc.) sind im DFBnet - Meldebogen von den
Vereinen stets aktuell zu halten. Unterlassungen gehen zu Lasten der Vereine.

Freitermine können vorab nicht gewährt werden.

Eine Spielverlegung bis spätestens 5 Tage vor dem Spiel muss auf elektronischem
Wege über das DFBnet-online- beantragt werden. Dazu ist die Vereinskennung
erforderlich. Werden Online-Verlegungen nicht innerhalb von 5 Tagen bestätigt oder
abgelehnt, wird dieser Antrag automatisch durch den KSpA durchgeführt.

Weitere Spielverlegungen (ausgenommen § 27 Abs.5 SpO), dazu gehören auch zeitliche
Verlegungen, können in Ausnahmefällen nur in schriftlicher Form und mit schriftlicher
Zustimmung des Gegners, über das DFB Postfach, durch den Staffelleiter genehmigt
werden, wenn der Junioren- und Frauenspielbetrieb nicht gestört wird. Der Platzverein hat
dieses auf dem Verlegungsantrag zu bescheinigen.

Es können laut Verbandsmitteilung bei Punktspielen der 1. und 2. Bundesligamannschaften
(gilt nur für den VfL Wolfsburg) Punktspiele der Kreismannschaften auf Antrag verlegt
werden. Die beantragten Verlegungen können nur am gleichen Spieltag zeitlich auf 11.00
Uhr vorverlegt werden. Der Antrag auf zeitliche Vorverlegung muss 7 Tage vor dem
jeweiligen Punktspiel, beantragt werden. Diese sofortige Neuansetzung durch den
Staffelleiter ist von der gegnerischen Mannschaft zu akzeptieren. Einigen sich beide
betroffenen Vereine bis 3 Tage vor Spielaustragung auf einen neuen Spieltermin, wird dieser
Spieltermin kostenfrei genehmigt.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Junioren- und Frauenspielbetrieb am
Samstag und Sonntagvormittag Vorrang hat. Diese Spiele können nur vorverlegt werden.
Spielverlegungswünsche sind als Vorziehspiele auszuwählen. Es wird darauf hingewiesen,
dass die lt. Rahmenspielplan genannten Nachholspieltermine nicht für gewünschte
Verlegungstermine genutzt werden können.

Solche Anträge müssen mindestens 5 Tage vor dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen.
Dieser nimmt die Spielverlegung über das Internet vor. Vom Antragsteller wird ein
Kostenbeitrag in Höhe von 20,00 Euro pro Antrag erhoben.
An den letzten zwei Spieltagen des Spieljahres können Spielverlegungen nur genehmigt
werden, wenn dadurch Auf- und Abstieg nicht beeinflusst werden.

Die Vereine werden jedoch darauf hingewiesen, dass der Kreisspielausschuss in
zwingenden Fällen (Spielausfälle, Witterungseinflüsse u.ä.) auch eine kürzere Frist als fünf
Tage in Anspruch nehmen kann. Nur in diesen Fällen erfolgt eine zusätzliche
Benachrichtigung. Evtl. müssen auch Spiele an Feier- und Wochentagen ausgetragen
werden.
Sind nach Abschluss der planmäßigen Spielserie noch Nachhol- oder Entscheidungsspiele
notwendig, müssen diese vorrangig ausgetragen werden. Sonderwünsche (Vereinsfahrten
usw.) können nicht berücksichtigt werden.

Spielberichte vom Wochenende, die ohne Schiedsrichter stattgefunden haben, sind vom
Heimverein (mit Gastverein) bis spätestens Montagabend im DFBnet auszufüllen,
Wochentagsspiele bis zum nächsten Tag/Abend. Es ist darauf zu achten, dass beide
Vereine die Vereinsfreigabe und den Button Schiedsrichternichtantritt freigeben.

„Spielabbruch bei Unterschreitung der Mindestspieler„
Folgende Mindestzahl an Spielern muss auf dem Feld gegeben sein:
11er – Spielbetrieb = Spielabbruch bei unter 7 Spielern.
9er – Spielbetrieb = Spielabbruch bei unter 7 Spielern.
8er – Spielbetrieb = Spielabbruch bei unter 6 Spielern.
7er – Spielbetrieb = Spielabbruch bei unter 5 Spielern.
Das Nichtaufbringen der Mindestanzahl an Spielern vom Verein zu vertreten ist, der damit
gem. §37 Abs.4 der NFV Spielordnung einen Spielabbruch „verschuldet“.
Daraus erwächst automatisch auch die spielrechtliche Wertung zu Ungunsten dieses
Vereins, nach § 38 der NFV Spielordnung.

Spielerpässe/Spielformulare:

In allen Spielklassen des Kreises Helmstedt wird der elektronische Spielbericht
genutzt.

Für die erforderlichen DFB-Net-Kennungen sind die Vereine eigenverantwortlich zuständig.
Ab der Spielzeit 2021/2022 wird der herkömmliche Spielerpass in Papierform durch den
digitalen Spielerpass ersetzt. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Spieler/innen
ein Foto im DFBnet hinterlegt sein muss und der Nachweis der Spielerlaubnis/-berechtigung
nur noch digital im DFBnet erfolgt.
Die Passkontrolle findet dann mittels einem Ausdruck der DFBnet „Spielberechtigungsliste
mit Photo“ statt.
Es ist vereinsseitig besonders darauf zu achten, dass die Passbilder auch dem aktuellen
Stand entsprechen, damit dem Schiedsrichter eine Überprüfung der Person möglich ist.

Der Spielführer hat eine Armbinde zu tragen, die ihn als Spielführer erkennen lässt.

Bei fehlenden oder beanstandeten digitalem Spielerpass besteht die Möglichkeit sich durch
Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises auszuweisen. Geschieht dieses nicht, wird nach
Anhang 2/1, Abs. 22 der SO des NFV entschieden.

Jeder Platzverein hat auf dem Spielbericht zwei gekennzeichnete Platzordner namentlich
einzutragen. Das gilt für alle Herren- und Altherrenspiele.

Auf dem Online-Spielbericht sollten alle Spieler/innen vor Spielbeginn, die in dem Spiel
eingesetzt werden, aufgeführt sein.

Es liegt in der Verantwortung des Schiedsrichters, die Auswechselungen zu kennzeichnen.

Dem Schiedsrichter sind vor dem Spiel, nach § 12 der SpO, die „Spielerberechtigungsliste
mit Photo“ und der vollständig ausgefüllte und freigegebene Online-Spielbericht
unaufgefordert (spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn) ausgedruckt vorzulegen.

Der Schiedsrichter vergleicht die Eintragungen der Vereine im Spielbericht mit den Daten der
Spielerberechtigungsliste.
Er hat grundsätzlich eine „Gesichtskontrolle“ vor dem Spiel durchzuführen.

Jede Mannschaft hat das Recht, Einsicht in die Spielerberechtigungsliste des Gegners zu
nehmen.

Sofern Trikots mit der Aufschrift eines Werbeträgers verwendet werden, ist dieser auf dem
Spielbericht einzutragen.
Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muss die
Heimmannschaft für unterschiedliche Spielkleidung sorgen.

Schiedsrichter:

Die Regelungen für Schiedsrichter und Spesensätze sind in der Anweisung für
Schiedsrichter nachzulesen.

Erscheint der angesetzte Schiedsrichter nicht zum Spiel, ist nach § 30 der SpO zu verfahren.

Alle Vereine haben gemäß § 11 SpO für jede spielende Herren–, Frauen- und
Jugendmannschaft, die mit Schiedsrichtern zu besetzen sind, einen Schiedsrichter zu
melden.

Können nicht genügend Schiedsrichter zur Verfügung gestellt werden, sind von den
Vereinen für jede fehlende Schiedsrichtermeldung gemäß Anhang 2-I/11 SpO pro
Spieljahr Kosten zu erstatten.

Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls gemäß § 11 SpO pro fehlendem Schiedsrichter:

Im ersten Spieljahr              125,00 € / 200,00 €
Im zweiten Spieljahr in Folge    150,00 € / 225,00 €
Im dritten Spieljahr in Folge    175,00 € / 250,00 €
Im vierten Spieljahr in Folge    200,00 € / 275,00 € und Abzug von einem Punkt je
fehlendem Schiedsrichter bei der höchstspielenden Seniorenmannschaft des Vereins im
Verbandsgebiet (Frauen und Herren)

Beispiel: Ein Verein erfüllt das Schiedsrichtersoll bis zur Kreisliga wie folgt nicht:

1.   Spieljahr:   2 Schiedsrichter zu wenig    = Geldstrafe 2 x 125,00 € =  250,00 €
2.   Spieljahr:   1 Schiedsrichter zu wenig    = Geldstrafe 1 x 150,00 € =  150,00 €
3.   Spieljahr:   1 Schiedsrichter zu wenig    = Geldstrafe 1 x 175,00 € =  175,00 €
4.   Spieljahr:   3 Schiedsrichter zu wenig    = Geldstrafe 3 x 200,00 € =  600,00 € zuzügl.
                                                 Punktabzug von 3 x 1 Punkt = 3 Punkte

Beispiel: Ein Verein erfüllt das Schiedsrichtersoll ab der Bezirksliga wie folgt nicht:

1.   Spieljahr:   2 Schiedsrichter zu wenig    = Geldstrafe 2 x 200,00 € =  400,00 €
2.   Spieljahr:   1 Schiedsrichter zu wenig    = Geldstrafe 1 x 225,00 € =  225,00 €
3.   Spieljahr:   1 Schiedsrichter zu wenig    = Geldstrafe 1 x 250,00 € =  250,00 €
4.   Spieljahr:   3 Schiedsrichter zu wenig    = Geldstrafe 3 x 275,00 € =  825,00 € zuzügl.
                                                 Punktabzug von 3 x 1 Punkt = 3 Punkte

Erfüllt ein Verein das Schiedsrichtersoll in einem Spieljahr, beginnt der Stufenberechnungs-
zeitraum jeweils mit dem nächsten Spieljahr, in dem das Schiedsrichtersoll wieder verfehlt
wird, erneut.
Vereine bis zur Kreisliga                  =    125,00 Euro
Vereine der Bezirksliga + Landesliga       =    200,00 Euro
je fehlendem Schiedsrichter.

Maßgebend ist die höchstspielende Herrenmannschaft eines Vereins bzw.
Spielgemeinschaft.

Die Schiedsrichterwertung ist in der Anweisung der Schiedsrichter nachzulesen.

Feldverweise und Rechtsordnung:

Ein des Feldes verwiesener Spieler ist gemäß § 16 SpO vorgesperrt.

Der Vereinshaftung obliegt es, dass die mit dem Feldverweis automatisch vorgesperrten
Spieler nicht mehr zu Spielen ihrer Mannschaften eingesetzt werden, bis die durch
Verwaltungsentscheid oder Urteil ausgesprochene Sperre abgelaufen ist.

Zuwiderhandeln zieht eine weitere Verwaltungsstrafe lt. Spielordnung und Satzung nach
sich.

Verwarnung (Gelbe Karte)

Ein Spieler ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste ausgetragene Punktspiel
(im gleichen Wettbewerb) gesperrt. Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer
verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er wieder für das nächste ausgetragene
Pflichtspiel gesperrt.
Eine Übertragung auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht.
Für die automatische Sperre gilt verbindlich die Regelung des § 10 Absatz (6) der
Spielordnung.
Es wird dringend empfohlen, den Spielbericht unmittelbar nach dem Spiel aufmerksam zu
prüfen und sich bei Unklarheiten (z.B. darüber welcher Spieler eine Gelbe Karte erhalten hat)
umgehend mit der Staffelleitung in Verbindung zu setzen
Die Vereine und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich.

Feldverweis nach zwei Verwarnungen (Gelb-Rote Karte)

Erhält ein Spieler eine Rote oder Gelb-Rote Karte, wird eine im gleichen Spiel
ausgesprochene Verwarnung nicht registriert.
Die Vereine und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich.
Erhält ein Spieler in einem Punktspiel eine Gelb-Rote Karte, so ist er für das nächste
ausgetragene Spiel (im gleichen Wettbewerb) gesperrt. Er ist bis zum Ablauf der
automatischen Sperre auch für das jeweils nächstfolgende Punktspiel jeder anderen
Mannschaft seines Vereins gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn
Tagen.
Der Spieler ist auch für diejenigen Mannschaften gesperrt, für die er ein Zweit-/Gastspiel-
recht hat.
Für die automatische Sperre gilt verbindlich die Regelung des § 10 Absatz (6) der
Spielordnung.
Es wird dringend empfohlen, den Spielbericht unmittelbar nach dem Spiel aufmerksam zu
prüfen und sich bei Unklarheiten (z.B. darüber, welcher Spieler eine Gelbe Karte erhalten
hat) umgehend mit der Staffelleitung in Verbindung zu setzen

Zuständig für Rechtsbehelfe nach § 14 RuVO ist das Kreissportgericht. Rechtsbehelfe sind
beim Vorsitzenden des Kreissportgerichtes einzureichen. Eine Durchschrift ist dem
Vorsitzenden des Kreisspielausschusses zuzustellen.
Werbung:

Das Tragen von Werbung auf der Spielkleidung ist im Mannschaftsmeldebogen DFBnet
einzutragen. Neue Werbepartner sind beim Vorsitzenden des KSpA zu beantragen.
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenfrei.

Ergebnismeldungen/Spielausfälle

Hier greifen die §§ 27 Absatz 6 und 28 SpO.

Auch beim elektronischen Spielbericht ist der Heimverein für die pünktliche Meldung
verantwortlich.

Spielausfälle müssen so früh wie möglich in das Sportinformationssystem eingegeben
werden, damit der Gegner und der Schiedsrichter rechtzeitig informiert werden. Diese o.a.
Regelungen gelten auch für alle Pokalspiele.

Der Spielausschuss behält sich vor, eine Platzkommission zu benennen.

Bei gesperrten Sportplätzen darf auch keine andere Nutzung (Freundschafts- oder
Testspiele sowie Training) auf den Plätzen erfolgen.

Versäumnisse werden nach der o.a. Zeit gemäß § 46 - Anhang 2 -I/15 u. 16 SpO geahndet.
Vereine, die wiederholt ihre Ergebnisse nicht ins Internet eingeben, müssen mit
entsprechend höheren Strafen rechnen.

Mannschaftsbeiträge

Nach § 12 (2b) FuWO erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen
Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. Die Beiträge
werden nach Rechnungslegung durch die Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der darin
gesetzten Frist abgebucht.

Sportwochen sowie interne Pokal- und Hallenturniere

Sportwochen sowie interne Pokal- und Hallenturniere aller Klassen sind schon
bei der Planung bei dem zuständigen Ausschussmitglied sowie dem Vorsitzenden des
Kreisspielausschusses anzumelden.

Sobald der genaue Ablauf mit teilnehmenden Mannschaften feststeht, ist dieser den oben
genannten Personen und dem zuständigen Ansetzer für die Schiedsrichter zu melden.

Durch die Veröffentlichung der Sportwoche/Hallenturniere auf der Homepage des NFV Kreis
Helmstedt, gelten diese dann als genehmigt. Eine gesonderte Genehmigung wird nicht mehr
erteilt.

Spiele dieser Veranstaltungen, müssen durch den Veranstalter (Verein) ins „DFB-Spielplus“
eingegeben werden.

Alle Spielberichte (sofern möglich) müssen per Spielbericht online ausgefüllt werden.
Bei handausgefüllten Spielberichten sind diese dem Schiedsrichter einschl. der
Spielerberechtigungsliste vor Beginn der Turniere auszuhändigen.
Alle Spielberichte sind dem zuständigen Ausschussmitglied innerhalb einer Woche nach
dem/der Turnier/Sportwoche zuzuschicken.
Für diese Spiele sind Schiedsrichter anzufordern, und zwar bei einer Dauer von bis zu 4
Stunden zwei Schiedsrichter und ab einer Länge von 4 bis 8 Stunden zwei neue
Schiedsrichter.

Auch bei Hallenturnieren sind Schienbeinschützer zu tragen.

Bei angemeldeten Hallenturnieren müssen eine ausreichende, mindestens aber zwei durch
Ordnerwesten bzw. Ordnerbinden als solche kenntlich gemachte Anzahl von Hallenordner
gestellt werden.

Freundschaftsspiele

Diese Spiele werden in das „DFB-Spielplus“ durch die Heimvereine eingegeben und gelten
damit als genehmigt. Die zuständigen Ansetzer der Schiedsrichter werden automatisch
durch das System verständigt. Die Freundschaftsspiele sind jedoch spätestens 5 Tage vor
dem Spiel zu melden.

Auch bei diesen Spielen ist der Spielbericht online, mit der Spielberechtigungsliste mit Photo,
auszufüllen und den angesetzten Schiedsrichter auszuhändigen.

Bei Nichtmeldung und Anforderung von Schiedsrichtern erfolgt eine Bestrafung nach
Anhang 2/I (Strafbestimmungen gegen Vereine), Absatz 7, 15, 16, 17 und 21 SpO.

Für Mannschaften, die an nicht gemeldeten und genehmigten Spielen/Turnieren teilnehmen,
greift ebenfalls der Anhang 2 /I, Absatz 7 SpO.

Um eventuelle Entscheidungsspiele unverzüglich im Anschluss an die laufende Saison
planen und austragen zu können, ist es unbedingt erforderlich, für Vereinsveranstaltungen
wie z.B. Mannschaftsfahrten oder Sportwochen, frühzeitig spielfrei zu beantragen.

Schlussbemerkung:

Eine Mannschaft, die bis zum 31.05.2022 schriftlich die Nichtteilnahme für die
bisherige Spielklasse erklärt, steigt in die nächstniedrigere Spielklasse ab
(siehe §34, Abs. d, der SO des NFV).

Bei Nichtantritt, ab 2 Spiele vor dem Saisonende, fallen Gebühren in Höhe von 200,00
€ + Verwaltungskosten an.

Das Anschriftenverzeichnis und die Spielorte der einzelnen Mannschaften können über die
Homepage des NFV-Kreises Helmstedt www.nfv-helmstedt.de im Bereich „Spielbetrieb-
Vereine/Spielserie 21/22“ abgerufen werden.

Etwaige Änderungen - Anschriften oder Telefonnummern - müssen unverzüglich
Detlef Voges, Klosterfreiheit 24, 38364 Schöningen, E-Mail: detlef.voges@evpost.de
schriftlich mitgeteilt werden, damit die Änderungen im Internet unter www.nfv-helmstedt.de
eingegeben werden können.

Nach Herausgabe der Spielpläne ist jeder Verein verpflichtet, diese auf
Spielüberschneidungen mit den Spielplänen der Frauen, Junioren/innen, Herren und Alt
Herren sowie Altsenioren zu prüfen. Überschneidungen sind unverzüglich dem zuständigen
Staffelleiter und Juniorenspielansetzer mitzuteilen, damit sie entsprechende Maßnahmen
einleiten können.

Verstöße gegen diese Ausschreibung werden entsprechend den Bestimmungen der SpO
und der RuVO geahndet.
Rechtsbehelf:

Gegen diese Ausschreibung ist gemäß § 27 Abs. 2 h SpO in Verbindung mit
 § 15 Abs.1 RuVO die gebührenfreie Anrufung des Kreissportgerichtes möglich. Die
Anrufung ist innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung durch
das dfbnet-Postfach vorzunehmen.

Mit sportlichen Grüßen
gez. Detlef Voges
Kreisspielausschussvorsitzender
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