DURCHBLICK HABEN - E-Control

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CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 2020
 Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der E-Control
 gemäß Punkt 15 des Bundes Public Corporate Governance Kodex 2017 (B-PCGK 2017)

UNSERE ENERGIE
DURCHBLICK HABEN.
 FÜR KLARE STRUKTUR.
WO IMMER STROMKENNZEICHNUNG SICHERHEIT GIBT.

                                                                         www.e-control.at
                                                     PROFITIEREN. WO IMMER SIE ENERGIE BRAUCHEN.
INHALT
Allgemeines                                                4

Bekenntnis zum B-PCGK 2017                                  5

Abweichungen vom B-PCGK 2017                                6

Zusammensetzung der Organe und Organbezüge                  9
> Die Mitglieder des Vorstands                              9
> Die Mitglieder des Aufsichtsrats                         10

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der E-Control   12
> Vorstand                                                 12
> Aufsichtsrat                                             12
> Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat             13

D&O-Versicherung                                           14

Maßnahmen zur Förderung von Frauen                         15

Externe Evaluierung                                        16
// Allgemeines // Bekenntnis zum B-PCGK 2017 // Abweichungen vom B-PCGK 2017 // Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

    ALLGEMEINES

                         Der im Juni 2017 von der Bundesregierung            des Bundes“. Punkt 4.1 B-PCGK 2017 be-
                         beschlossene Public Corporate Governance            stimmt die Anwendbarkeit des B-PCGK 2017
                         Kodex 2017 (B-PCGK 2017) hat zum Ziel, die          auf Unternehmen des Bundes mit mehr als
                         Führung und Überwachung staatlicher Unter-          10 Bediensteten oder € 300.000 Jahresum-
                         nehmen transparenter und nachvollziehbarer          satz, soweit auf das betreffende Unterneh-
                         zu machen sowie die Rolle des Bundes und            men zwingend anzuwendende gesetzliche
                         der Unternehmen des Bundes als Anteilseig-          Regelungen dem nicht entgegenstehen. Auch
                         ner klarer zu fassen.                               diese Kriterien treffen auf die E-Control zu.
                                                                             Sie fällt sohin in den Anwendungsbereich des
                         Die E-Control ist als Anstalt öffentlichen          B-PCGK 2017, soweit besondere gesetzliche
                         Rechts eingerichtet und ein Unternehmen im          Regelungen, insbesondere das E-ControlG,
                         Sinne des Unternehmensgesetzbuches. Sie             dem nicht entgegenstehen.
                         ist sohin gemäß Punkt 3.4 ein „Unternehmen

4
// Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat // D&O-Versicherung // Maßnahmen zur Förderung von Frauen // Externe Evaluierung

                                                        BEKENNTNIS
                                                    ZUM B-PCGK 2017
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der                 nicht durch das E-ControlG oder andere ein-
E-Control als deren gesetzlich vorgesehene            schlägige gesetzliche Bestimmungen überla-
Organe bekennen sich zu den Grundsätzen               gert werden, entsprochen wurde.
des B-PCGK 2017 und erklären, dass mit
Abschluss des Geschäftsjahres 2020 den                Dieser Bericht ist auf der Website der
anwendbaren Regeln des B-PCGK 2017, die               E-Control unter www.e-control.at abrufbar.

                                                                                                                                 5
// Allgemeines // Bekenntnis zum B-PCGK 2017 // Abweichungen vom B-PCGK 2017 // Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

    ABWEICHUNGEN
    VOM B-PCGK 2017
                         Der B-PCGK 2017 enthält verpflichtende Re-                           wie der nationalen Regelungen – insbesonde-
                         geln, die mit „K“ gekennzeichnet sind, sowie                         re das E-ControlG – zu berücksichtigen sind.
                         „Comply or Explain“-Regeln, die mit „C“ ge-                          Nicht oder nur teilweise Umsetzungen der
                         kennzeichnet sind. Im Sinne des „Comply or                           Vorgaben des B-PCGK 2017 ergeben sich vor
                         Explain“-Grundsatzes ist zu begründen, wenn                          diesem Hintergrund ausschließlich aus Dis-
                         Regeln des B-PCGK 2017 nicht oder nicht                              krepanzen zwischen diesen eben erwähnten
                         ganz entsprochen wird.                                               Vorgaben und den daher teilweise nicht anzu-
                                                                                              wendenden Regeln des B-PCGK 2017.
                         Der B-PCGK 2017 hat einen sehr heteroge-
                         nen Adressatenkreis und umfasst Unterneh-                            Aufgrund der beschriebenen gesetzlichen
                         men, Vereine, Stiftungen, Fonds und Anstal-                          Vorgaben und Rechtsform-abhängigen Spe-
                         ten. Die wirtschaftlichen und hoheitlichen                           zifika von E-Control konnten sohin gewisse
                         Zusammenhänge, in denen diese Rechtsträ-                             Teile folgender Punkte nicht oder nicht voll-
                         ger agieren, sowie auch deren Verfassungen                           ständig umgesetzt werden:
                         sind recht unterschiedlich.
                                                                                              > Punkt 7 – Rechte und Pflichten
                         Die E-Control ist die nationale Regulierungs-                          der Anteilseigner
                         behörde für die Elektrizitäts- und Erdgas-                             Anteilseignerrechte bestehen in Bezug auf
                         wirtschaft im Sinne der Elektrizitätsbinnen-                           die E-Control nicht wie bei anderen Kör-
                         markt-1 und Erdgasbinnenmarktrichtlinie2.                              perschaften (z.B. GmbH, AG etc.). Anstelle
                         In Umsetzung der unionsrechtlichen Vorga-                              dieser Anteilseignerrechte treten Überwa-
                         ben wurde die E-Control als eine durch das                             chungsbefugnisse des Bundes. Diese Über-
                         E-ControlG errichtete Anstalt öffentlichen                             wachungsbefugnisse sind jedoch aufgrund
                         Rechts gestaltet. Das E-ControlG gibt den Rah-                         der unionsrechtlich und gesetzlich gefor-
                         men der Zielsetzung, Aufgaben und Befugnis-                            derten Unabhängigkeit der E-Control als
                         se der E-Control und der für sie handelnden                            nationale Regulierungsbehörde begrenzt.
                         Organe vor. Gemäß § 5 Abs 1 E ControlG sind                            Sie umfassen ein allgemeines Auskunfts-
                         dies der Vorstand, die Regulierungskommissi-                           recht (§ 5 Abs 3 E-ControlG), Weisungen
                         on und der Aufsichtsrat.                                               in nicht-regulatorischen Angelegenheiten
                                                                                                (§ 5 Abs 4 E-ControlG), Bestellungen der
                         Für die E-Control bedeutet dies, dass bei der                          Organwalter (§§ 6 Abs 3, 8 Abs 3, 13 Abs
                         Umsetzung des B-PCGK 2017 die Vorgaben                                 1 und Abs 5 E-ControlG), die Gebarungs-
                         der unionsrechtlichen Grundlagen ebenso                                und parlamentarische Kontrolle (§§ 17f

                         1
                             Vgl. Art 57 ff. Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften
                             für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU.
                         2
                             Vgl. Art 39 ff Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für
                             den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG.

6
// Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat // D&O-Versicherung // Maßnahmen zur Förderung von Frauen // Externe Evaluierung

     E-ControlG) und das Überwachungsrecht                                 der Organe der E-Control (Bestellungspro-
     des Aufsichtsrats (§ 16 Abs 2 E-ControlG).                            zess, Funktionsperiode etc.), aber auch
     Vor diesem Hintergrund konnten die Punk-                              aufgrund der strengen gesetzlichen An-
     te 7.2 (Zuständigkeit zur Wahrnehmung                                 forderungen an die Unabhängigkeit dieser
     der Anteilseignerrechte), 7.4 (Dokumen-                               Organe konnten die Punkte 9.3 (Bestel-
     tation der Entscheidungen der Anteilseig-                             lung der Mitglieder der Geschäftsleitung),
     ner), 7.5 (Erwerb von Beteiligungen), 7.6                             9.4 (Widerruf der Bestellung zum Mitglied
     (Sicherung der Einflussnahme des Bundes                               der Geschäftsleitung), 9.5 (Interessenkon-
     und der Unternehmen des Bundes) in Tei-                               flikte der Mitglieder der Geschäftsleitung)
     len nicht umgesetzt werden.                                           nur teils oder gar nicht umgesetzt werden.
                                                                           Die Mitglieder des Vorstands werden vom
> Punkt 8 – Zusammenwirken von Ge-                                         Bundesminister für Wirtschaft, Familie und
  schäftsleitung und Überwachungsorgan                                     Jugend (nunmehr: Bundesministerin für
  Der Handlungsspielraum der E-Control und                                 Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
  ihrer Organen ist durch den im E-ControlG                                Innovation und Technologie) bestellt. Es
  normierten Rahmen vorgegeben. Weiters                                    sei an dieser Stelle vermerkt, dass die ge-
  wirkt i.d.Z. auch die oben beschriebene                                  setzlichen Vorgaben in Bezug auf Interes-
  Unabhängigkeit der E-Control als Regulie-                                senkonflikte der Organe der E-Control die
  rungsbehörde als Schranke bei der Umset-                                 Anforderungen des B-PCGK 2017 materiell
  zung des B-PCGK 2017. Dem Aufsichtsrat                                   übererfüllen.
  kommt gemäß § 16 Abs 2 E-ControlG die
  Rolle der E-Control-internen Überwachung                             > Punkt 11 – Überwachungsorgan
  der Gesetzmäßigkeit des Handelns des                                   Die Bestellung und der Handlungsspiel-
  Vorstandes zu. Vor diesem Hintergrund                                  raum der Organe von E-Control sind
  konnten die Punkte 8.1.2 (Zusammenwir-                                 durch das E-ControlG vorgegeben. Eine
  ken bei der Unternehmensstrategie), 8.4                                Beschränkung ergibt sich durch die ge-
  (Kreditgewährung an Organe und leitende                                setzlich geforderte Unabhängigkeit der
  Angestellte des Unternehmens)3 nur teils                               E-Control als Regulierungsbehörde. Aus
  oder gar nicht umgesetzt werden.                                       diesen Gründen konnten die folgenden
                                                                         Punkte nur teils oder gar nicht umgesetzt
> Punkt 9 – Geschäftsleitung                                             werden: Punkte 11.2 (Zusammensetzung
  Aufgrund der abschließenden gesetzlichen                               des Überwachungsorgans), 11.5 (Vergü-
  Regelungen des E-ControlG hinsichtlich                                 tung für die Mitglieder des Überwachungs-

3
    Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass keine Kreditgewährung an Organe der E-Control durch die E-Control erfol-
    gen kann.

                                                                                                                                             7
// Allgemeines // Bekenntnis zum B-PCGK 2017 // Abweichungen vom B-PCGK 2017 // Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

                            organs), 11.7 (Überwachungstätigkeit bei           werden. Da § 15 Abs 2 E-ControlG einen
                            Unternehmen ohne Überwachungsorgan).               abschließenden Katalog an Genehmi-
                            Es sei an dieser Stelle wiederum erwähnt,          gungstatbeständen für den Aufsichtsrat
                            dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug            vorsieht, kann ein Beschluss über die Be-
                            auf Interessenkonflikte der Organe der E-          stellung des Leiters der internen Revision
                            Control die Anforderungen des B-PCGK               durch den Aufsichtsrat der E-Control nicht
                            2017 materiell übererfüllen.                       erfolgen. Der Vorstand hat daher die Be-
                                                                               stellung eines fachlich geeigneten Exter-
                         > Punkt 13 – Interne Revision                         nen als Leiter der internen Revision für
                           Nach Punkt 13.3 B-PCGK 2017 soll die Be-            die Geschäftsjahre 2018–2021 dem Auf-
                           stellung des Leiters der internen Revision          sichtsrat zur Kenntnis gebracht.
                           durch das Überwachungsorgan genehmigt

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// Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat // D&O-Versicherung // Maßnahmen zur Förderung von Frauen // Externe Evaluierung

          ZUSAMMENSETZUNG DER
        ORGANE UND ORGANBEZÜGE
Die Mitglieder des Vorstands
Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M.,                   stands EUR 275.501,80. Im gleichen Zeit-
geboren 1969                                          raum betrugen des Weiteren die vertraglich
Datum der Erstbestellung:                             vereinbarten jährlichen Sachbezüge für einen
25. März 2016                                         Dienstwagen zur privaten Nutzung für jedes
Ende der laufenden Funktionsperiode:                  Mitglied des Vorstands EUR 8.640,00 beste-
24. März 2021                                         hend aus 12 monatlichen Sachbezügen zu
Mandate in Überwachungsorganen                        gleichen Teilen.
anderer Unternehmen:
keine                                                 Kein Mitglied des Vorstands hat einen ver-
                                                      traglichen Anspruch auf variable Bezüge,
DI Andreas Eigenbauer,                                Boni oder erfolgsbezogene Zahlungen, auch
geboren 1966                                          wurden solche im Geschäftsjahr 2020 nicht
Datum der Erstbestellung:                             gewährt.
25. März 2016
Ende der laufenden Funktionsperiode:                  Die gewährten, vertraglich vereinbarten Zah-
24. März 2021                                         lungen in eine betriebliche Pensionskasse be-
Mandate in Überwachungsorganen                        trugen im Geschäftsjahr 2020 zehn Prozent
anderer Unternehmen:                                  der Jahresbruttobezüge für jedes Mitglied
keine                                                 des Vorstands.

Die im Geschäftsjahr 2020 gewährten,                  Es bestehen keine weiteren vertraglichen Ver-
vertraglich vereinbarten festen, der öster-           sorgungsansprüche eines Mitglieds des Vor-
reichischen    Lohnsteuer    unterliegenden           stands gegen die E-Control, die während ihrer
Jahresbruttobezüge, bestehend aus 12 Mo-              Dienstzeit erworben werden und nach Ende
natsbruttobezügen und einem 13. und 14.               der Dienstzeit einen Geldwert darstellen,
Monatsbruttobezug, alle jeweils zu gleichen           auch wurden solche im Geschäftsjahr 2020
Teilen, betrugen für jedes Mitglied des Vor-          nicht gewährt.

                                                                                                                                 9
// Allgemeines // Bekenntnis zum B-PCGK 2017 // Abweichungen vom B-PCGK 2017 // Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

                          Die Mitglieder des Aufsichtsrats
                          Dr. Edith Hlawati                                   Mag. Christian Domany
                          Vorsitzende, geboren 1957                           geboren 1952
                          Datum der Erstbestellung:                           Datum der Erstbestellung:
                          15. März 2016                                       15. März 2016
                          Ende der laufenden Funktionsperiode:                Ende der laufenden Funktionsperiode:
                          14. März 2021                                       14. März 2021
                          Vergütung und Aufwandsersatz 2020:                  Vergütung und Aufwandsersatz 2020:
                          EUR 3.315,00 (fixe Vergütung) und                   EUR 2.210,00 (fixe Vergütung) und
                          EUR 350,00 (variabler Aufwandsersatz)               EUR 350,00 (variabler Aufwandsersatz)
                          Mitgliedschaft und Funktion in Ausschüssen          Mitgliedschaft und Funktion in Ausschüssen
                          des Überwachungsorgans:                             des Überwachungsorgans:
                          keine                                               Vorsitzender des Prüfungsausschusses
                          Gegenstand und Entgelt von Verträgen                Gegenstand und Entgelt von Verträgen
                          gemäß Punkt 11.6.5 B-PCGK 2017:                     gemäß Punkt 11.6.5 B-PCGK 2017:
                          keine                                               keine

                          Mag. Dorothea Herzele                               Robert Strayhammer, MA
                          stellvertretende Vorsitzende,                       geboren 1980
                          geboren 1965                                        Datum der Erstbestellung:
                          Datum der Erstbestellung:                           15. März 2016
                          15. März 2016                                       Ende der laufenden Funktionsperiode:
                          Ende der laufenden Funktionsperiode:                14. März 2021
                          14. März 2021                                       Vergütung und Aufwandsersatz 2020:
                          Vergütung und Aufwandsersatz 2020:                  EUR 2.210,00 (fixe Vergütung) und
                          EUR 2.210,00 (fixe Vergütung) und                   EUR 350,00 (variabler Aufwandsersatz)
                          EUR 350,00 (variabler Aufwandsersatz)               Mitgliedschaft und Funktion in Ausschüssen
                          Mitgliedschaft und Funktion in Ausschüssen          des Überwachungsorgans:
                          des Überwachungsorgans:                             Mitglied des Prüfungsausschusses
                          keine                                               Gegenstand und Entgelt von Verträgen
                          Gegenstand und Entgelt von Verträgen                gemäß Punkt 11.6.5 B-PCGK 2017:
                          gemäß Punkt 11.6.5 B-PCGK 2017:                     keine
                          keine

10
// Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat // D&O-Versicherung // Maßnahmen zur Förderung von Frauen // Externe Evaluierung

Eva Lacher, MSc.                                       Dr. Johannes Mrazek, LL.M.
Vertreterin des Betriebsrates,                         Vertreter des Betriebsrats,
geboren 1984                                           geboren 1966
Datum der Erstbestellung:                              Datum der Erstbestellung:
28. Nov. 2019                                          25. Jänner 2018
Ende der laufenden Funktionsperiode:                   Ende der laufenden Funktionsperiode:
keine                                                  keine
Vergütung und Aufwandsersatz 2020:                     Vergütung und Aufwandsersatz 2020:
keine                                                  keine
Mitgliedschaft und Funktion in Ausschüssen             Mitgliedschaft und Funktion in
des Überwachungsorgans:                                Ausschüssen des Überwachungsorgans:
keine                                                  Mitglied des Prüfungsausschusses
Gegenstand und Entgelt von Verträgen                   Gegenstand und Entgelt von Verträgen
gemäß Punkt 11.6.5 B-PCGK 2017:                        gemäß Punkt 11.6.5 B-PCGK 2017:
keine                                                  keine

                                                                                                                                 11
// Allgemeines // Bekenntnis zum B-PCGK 2017 // Abweichungen vom B-PCGK 2017 // Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

     ARBEITSWEISE VON
     VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
     DER E-CONTROL
                          Vorstand
                          Der Vorstand der E-Control ist gemäß § 6 Abs 1      > DI Andreas Eigenbauer:
                          E-ControlG ein Kollegialorgan, das aus zwei           > Abteilung IT & Telekommunikation
                          Personen besteht. Nach den Vorgaben des               > Abteilung Strom
                          § 7 Abs 2 E-ControlG hat der Vorstand eine            > Abteilung Ökoenergie und Energieeffizienz
                          Geschäftsordnung zu erlassen. In der aktuel-          > Abteilung Gas
                          len Geschäftsordnung vom 1. Jänner 2018 ist
                          folgende Geschäftsverteilung vorgesehen:            > Gemeinsame Besorgung:
                                                                                > Allgemeine Abteilung des Vorstandes
                          > Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M.:               		 (Allgemeine Vorstandsangelegenheiten,
                            > Abteilung International Relations                   Interne Revision, Datenschutzbeauftrag-
                            > Abteilung Endkunden und Schlichtungs-               ter, Korruptionspräventionsstelle [Anti-
                               stelle der Energie-Control Austria gemäß           korruptionsbeauftragter] und Öffentlich-
                               § 4 Abs 1 Z 1 AStG                                 keitsarbeit)
                            > Abteilung Volkswirtschaft                         > Abteilung Finanzen, Personal und Organi-
                            > Abteilung Recht                                     sation
                                                                                > Abteilung Tarife

                          Aufsichtsrat
                          Gemäß § 14 E-ControlG hat die Vorsitzende           dessen allfällige Geschäftsordnung werden
                          des Aufsichtsrats unter Angabe der Tages-           vom Aufsichtsrat festgelegt.
                          ordnung mindestens einmal in jedem Kalen-
                          dervierteljahr sowie aus wichtigem Anlass           Im Jahr 2020 haben vier Aufsichtsratssitzun-
                          unverzüglich eine Sitzung des Aufsichtsrats         gen stattgefunden:
                          einzuberufen. Der Aufsichtsrat ist beschluss-
                          fähig, wenn mindestens drei Mitglieder, dar-        >   30. März 2020
                          unter die Vorsitzende oder deren Stellvertre-       >   30. Juni 2020
                          ter, anwesend sind. Der Aufsichtsrat fasst          >   25. September 2020
                          seine Beschlüsse mit einfacher Stimmen-             >   10. Dezember 2020
                          mehrheit. Bei Gleichheit der abgegebenen
                          Stimmen entscheidet die Stimme des bzw.             Der Aufsichtsrat der E-Control kann aus sei-
                          der Vorsitzführenden wobei Stimmenthaltung          ner Mitte Ausschüsse bilden. Den Ausschüs-
                          unzulässig ist. Die Aufgaben und Befugnisse         sen des Aufsichtsrats kann auch die Befug-
                          eines Ausschusses des Aufsichtsrats sowie           nis zu Entscheidungen übertragen werden.

12
// Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat // D&O-Versicherung // Maßnahmen zur Förderung von Frauen // Externe Evaluierung

Diesfalls ist dem Aufsichtsrat in der nächsten         > 30. März 2020
Sitzung über das Zustandekommen eines Be-
schlusses im Ausschuss zu berichten.                   Im Geschäftsjahr 2020 nahm jedes Mitglied
                                                       des Aufsichtsrats der E-Control an mehr als
Es besteht ein offener Ausschuss des Auf-              der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats
sichtsrats (Prüfungsausschuss). Dieser tagte           teil.
im Jahr 2020 einmal:

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Im Sinne des B-PCGK 2017 findet zwischen                   schreiten, nicht durch die jeweilige Investi-
Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere in                  tionsplanung genehmigt sind und nicht zu
den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen,              einer Budgetabweichung führen;
aber auch darüber hinaus, ein reger Gedan-             >   Investitionen, die zu einer Budgetabwei-
kenaustausch statt. Der Vorstand informiert                chung führen;
den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und               >   Erwerb, Veräußerung und Belastung von
umfassend über alle relevanten Fragen der                  Liegenschaften;
Entwicklung und den Status der E-Control               >   Jahresabschluss;
sowie zu ihren wesentlichen Geschäftsfällen.           >   Geschäftsordnung des Vorstands;
Bei wichtigen Anlässen erfolgt eine unver-             >   Abschluss von Dienstverträgen mit leiten-
zügliche Information an die Vorsitzende des                den Angestellten sowie die Beendigung
Aufsichtsrats. Es gibt einen umfassenden                   des Dienstverhältnisses und die Festle-
und dem B-PCGK 2017 entsprechenden Ka-                     gung von Grundsätzen über die Gewäh-
talog an Geschäftsführungsmaßnahmen, die                   rung von Bonifikationen und Pensionszu-
der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.                 sagen an leitende Angestellte;
Der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen             >   Aufnahme von Anleihen, Darlehen und
nach der Vorgabe des § 15 Abs 2 E-ControlG                 Krediten, die einen bestimmten vom Auf-
folgende Geschäftsführungsmaßnahmen:                       sichtsrat festzusetzenden Betrag im Ein-
                                                           zelnen und insgesamt in einem Geschäfts-
> Doppelbudget für zwei aufeinanderfolgen-                 jahr übersteigen;
  de Geschäftsjahre;                                   >   Jahresplan für die Öffentlichkeitsarbeit.
> Investitionen, die EUR 150.000,00 über-

                                                                                                                                 13
// Allgemeines // Bekenntnis zum B-PCGK 2017 // Abweichungen vom B-PCGK 2017 // Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

     D&O-VERSICHERUNG

                          Die E-Control hat eine D&O Versicherung (Di-        ist ebenfalls auf Basis der Grundsätze der
                          rectors and Officers) zugunsten der Mitglieder      Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweck-
                          der Organe und leitender Angestellter abge-         mäßigkeit sowie der Sparsamkeit im Sinne
                          schlossen. Die Entscheidung erfolgte auf            einer Risikominderungspflicht geboten und
                          Basis von Risikoabwägungen, insbesondere            angemessen. Mit dieser Versicherung werden
                          unter Berücksichtigung der Sonderstellung           bestimmte Risiken der beruflichen Tätigkeit
                          der E-Control als unabhängige Regulierungs-         der verantwortlich handelnden Personen ab-
                          behörde für den österreichischen Elektri-           gesichert. Es besteht kein Selbstbehalt und
                          zitäts- und Erdgasmarkt. Die Versicherung           die Kosten trägt die E-Control.

14
// Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat // D&O-Versicherung // Maßnahmen zur Förderung von Frauen // Externe Evaluierung

                          MASSNAHMEN ZUR
                     FÖRDERUNG VON FRAUEN
Die Mitglieder des Vorstands der E-Control             ist eine Terminisierung der Erreichung eines
werden gemäß § 6 Abs 2 E-ControlG von der              Anteils von 50% Frauen in Führungspositio-
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,              nen nicht möglich.
Energie, Mobilität, Innovation und Technolo-
gie bestellt. Zum 31. Dezember 2020 waren              Die E-Control verfolgt eine aktive Gleichstel-
die Mitglieder des Vorstands männlich.                 lungspolitik und setzt sich für Chancengleich-
                                                       heit unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe,
Der Aufsichtsrat der E-Control wird von der            Nationalität, politischer Einstellung oder sexu-
Bundesregierung auf Vorschlag der Bundes-              eller Orientierung ein. Sie sorgt aktiv und nach-
ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Ener-              haltig für ein diskriminierungsfreies, gleichstel-
gie, Mobilität, Innovation und Technologie             lungsorientiertes Arbeitsumfeld sowie für eine
bestellt. Zum 31. Dezember 2020 war der                Kultur der Anerkennung und gegenseitigen
Aufsichtsrat auch unter Berücksichtigung der           Wertschätzung. Zudem unterliegt die E-Control
Vertreterinnen und Vertreter des Betriebsrats          dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Un-
jeweils zur Hälfte mit Männern und Frauen              abhängig von der Erstellung des Frauenförde-
besetzt.                                               rungsplans gemäß § 11a Bundes-Gleichbe-
                                                       handlungsgesetz wird bereits laufend im Zuge
Führungskräfte der E-Control werden vom Vor-           der Besetzung von Führungsfunktionen darauf
stand der E-Control bestellt. In vier von zehn         geachtet, dass bei gleicher Qualifikation Be-
Abteilungen der E-Control waren Frauen als             werberinnen den Vorzug erhalten, solange das
Abteilungsleiterinnen tätig. Da nicht vorher-          Geschlechterverhältnis auf der jeweiligen Hie-
sehbar ist, welche Positionen in nächster Zeit         rarchieebene noch von männlichen Führungs-
zu besetzen sind und welche Kandidatinnen              kräften dominiert wird.
und Kandidaten sich dafür bewerben werden,

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// Allgemeines // Bekenntnis zum B-PCGK 2017 // Abweichungen vom B-PCGK 2017 // Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

     EXTERNE
     EVALUIERUNG
                          Die Einhaltung der Regeln des B-PCGK 2017           Die erste externe materielle Evaluierung er-
                          sind von der E-Control gemäß Punkt 15.5             folgt entsprechend den Vorgaben des B-PCGK
                          B-PCGK 2017 regelmäßig, mindestens alle             2017.
                          fünf Jahre, durch eine externe Institution zu
                          evaluieren und das Ergebnis ist im Corporate
                          Governance Bericht auszuweisen.

                                                              Energie-Control Austria
                                       für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control)

                                                                 Wien, am 26.2.2021

                                                          Der Aufsichtsrat und der Vorstand

                                                                   Dr. Edith Hlawati
                                                            Vorsitzende des Aufsichtsrats

                                                         Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M.
                                                                 Vorstandsmitglied

                                                                DI Andreas Eigenbauer
                                                                   Vorstandsmitglied

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// Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat // D&O-Versicherung // Maßnahmen zur Förderung von Frauen // Externe Evaluierung

Impressum
Eigentümer, Herausgeber und Verleger:
E-Control
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Fax: +43 1 24 7 24-900                                       von Abbildungen und ­Tabellen, der Funksen-
E-Mail: office@e-control.at                                  dung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfälti-
www.e-control.at                                             gung auf anderen Wegen und der Speicherung
                                                             in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch
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DI Andreas Eigenbauer und
                                                             tionen die kürzere männliche Form verwendet.
Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M. (Brügge)                  Selbstverständlich richtet sich die Publikation
Vorstand E-Control                                           an beide Geschlechter.
Konzeption & Design: Reger & Zinn OG
Text: E-Control                                              Vorbehaltlich Satzfehler und Irrtümer.

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