Kreisjugendausschuss Köln Durchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb der Jugend in der Saison 2020 / 2021
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Kreisjugendausschuss Köln Durchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb der Jugend in der Saison 2020 / 2021 Der Fußballkreis Köln im Internet: https://koeln.fvm.de/ Stand: 08. Oktober 2020
Inhaltsverzeichnis I. Durchführungsbestimmungen .................................................................................................. 4 1. Grundsätze ........................................................................................................................ 4 2. Spielleitende Stelle ............................................................................................................ 4 3. E-Postfach ......................................................................................................................... 4 4. Betreuung von Juniorenmannschaften ............................................................................... 4 5. Ritual Handshake............................................................................................................... 4 6. Altersklasseneinteilung ...................................................................................................... 4 6.1 Einsatz von Junioren mit Beeinträchtigungen.......................................................... 5 7. Spielgemeinschaften.......................................................................................................... 5 8. Juniorinnen in Juniorenmannschaften ................................................................................ 6 9. Passkontrolle / Lichtbildausweis / Passmappen ................................................................. 6 10. Anstoßzeiten .................................................................................................................... 6 10.1 Junioren-/Seniorenspiele ...................................................................................... 7 11. Spielverlegungen ............................................................................................................. 7 11.1 Spielverlegungen wegen schulischer Veranstaltung ............................................. 8 11.2 Spielverlegung durch die Verwaltungsstelle .......................................................... 8 11.3 Spielverlegung letzter Spieltag .............................................................................. 8 12. Spielverzicht / Nichtantreten............................................................................................. 9 12.1 Erkrankungen aufgrund des Covid-19 Virus .......................................................... 9 13. Spielabsagen ................................................................................................................. 10 14. Spielbericht Online ......................................................................................................... 11 15. Schiedsrichter ................................................................................................................ 12 16. Nichtzahlung von Schiedsrichterspesen ......................................................................... 12 17. Spielkleidung ................................................................................................................. 13 18. Spielerwechsel ............................................................................................................... 13 19. Spielpläne / Spielstätte................................................................................................... 13 20. Nach- / Ummeldung / Zurückziehung ............................................................................. 13 21. Wertung in 6er- und 8er-Staffeln .................................................................................... 14 22. Ergebnisse und Tabellen E- bis G-Junioren ................................................................... 14 23. Verbandsaufsicht ........................................................................................................... 14 24. Meldung FVM-Hallenpokal ............................................................................................. 14 25. Freundschaftsspiele ....................................................................................................... 14 26. Bildrechte Kreisveranstaltungen..................................................................................... 15 27. Entscheidungsvorbehalte ............................................................................................... 15 Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 1
II. Auf- und Abstiegsregelung / Qualifikation ............................................................................ 16 Allgemein ............................................................................................................................. 16 Abschlusstabellen ................................................................................................................ 16 Klassenzugehörigkeit auf Kreisebene .................................................................................. 16 Qualifikationsspiele .............................................................................................................. 16 Qualifikation zur A- und B-Junioren Mittelrheinliga ............................................................... 16 Meldungen zur A- bis D-Junioren Bezirksliga ....................................................................... 16 Qualifikation zu den A- bis C-Junioren, U13- und U12-Junioren Kreisleistungsklassen........ 17 A- bis U12-Junioren Kreissonderligen, Kreisleistungsklassen und Kreisklassen .................. 17 Zurückziehungen nach dem Meldetermin ............................................................................ 17 A-Junioren ........................................................................................................................... 18 Sonderliga .................................................................................................................. 18 Leistungsklasse .......................................................................................................... 18 Kreisklasse ................................................................................................................. 19 B-Junioren ........................................................................................................................... 19 Sonderliga .................................................................................................................. 19 Leistungsklasse .......................................................................................................... 20 Kreisklasse ................................................................................................................. 20 C-Junioren ........................................................................................................................... 21 Sonderliga .................................................................................................................. 21 Leistungsklasse .......................................................................................................... 21 Kreisklasse ................................................................................................................. 22 U14-Junioren ....................................................................................................................... 23 Sonderliga .................................................................................................................. 23 Leistungsklasse .......................................................................................................... 23 D-Junioren ........................................................................................................................... 24 Sonderliga .................................................................................................................. 24 Leistungsklasse .......................................................................................................... 25 Kreisklasse ................................................................................................................. 25 U12-Junioren ....................................................................................................................... 26 Sonderliga .................................................................................................................. 26 Leistungsklasse .......................................................................................................... 26 Kreisklasse ................................................................................................................. 27 Abschlussbestimmung ......................................................................................................... 27 Entscheidungsvorbehalte ..................................................................................................... 27 Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 2
III. Kreispokal / FVM-Pokal-Qualifikation ................................................................................... 28 1. Teilnehmer ....................................................................................................................... 28 2. Spielberechtigung ............................................................................................................ 28 3. Auslosung ........................................................................................................................ 28 4. Spieltage / Anstoßzeiten / Spielstätte / Spielverlegung .................................................... 28 5. Heimrecht ........................................................................................................................ 28 6. Spielbericht Online ........................................................................................................... 28 7. Schiedsrichter .................................................................................................................. 28 8. Spielerwechsel ................................................................................................................. 28 9. Spielverzicht / Nichtantritt / Spielabsagen ........................................................................ 28 10. Bei unentschiedenen Ausgang....................................................................................... 29 11. Elfmeter- bzw. Achtmeterschießen................................................................................. 29 12. Endspiele ....................................................................................................................... 29 13. Meldung der Teilnehmer FVM Pokal .............................................................................. 29 IV. Turniere .................................................................................................................................. 30 V. Fair-Play-Liga .......................................................................................................................... 32 Schiedsrichter-Regel............................................................................................................ 32 Trainer-Regel ....................................................................................................................... 32 Fan-Regel ............................................................................................................................ 32 Mittelfristige Ziele der FairPlayLiga ...................................................................................... 32 Spielfeldgrößen.................................................................................................................... 32 VI. Aufgabenverteilung ............................................................................................................... 33 Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 3
I. Durchführungsbestimmungen (zurück) 1. Grundsätze (zurück) Dem Spielbetrieb liegen die Satzungen, Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des DFB, WDFV und FVM zugrunde. Besonderheiten, die dort nicht geregelt sind, werden nachfolgend spe- zifiziert. Die Durchführungsbestimmungen gelten für Junioren und Juniorinnen gleichermaßen, so- fern nicht im Einzelfall geschlechtsspezifisch bedingte Abweichungen ausdrücklich geregelt sind. 2. Spielleitende Stelle (zurück) Die Einteilung der kreislichen Staffeln, sowie die Ansetzung der Staffelleiter ergeben sich aus den entsprechenden Veröffentlichungen und werden vom Kreisjugendausschuss des Kreises Köln ge- mäß § 16 (4) JSpO/WDFV, unanfechtbar vorgenommen. Der Spielbetrieb aller Mannschaften auf Kreisebene richtet sich nach dem im DFBnet veröffentlichen Spielplänen der einzelnen Staffeln. 3. E-Postfach (zurück) Alle Mitglieder des Kreisjugendausschusses verfügen über ein E-Postfach. Daher wird die schriftli- che Kommunikation zwischen den Vereinen und dem Kreisjugendausschuss nur noch über das E- Postfach stattfinden. Die privaten E-Mailadressen besitzen keine Gültigkeit mehr. Wichtig: Es kann nicht außerhalb des Systems eine E-Mail an ein E-Postfach gesendet werden. Die Vereine sind verpflichtet, die E-Mails im E-Postfach zeitnah abzurufen und zu bearbeiten. Eine Nachricht gilt in jedem Fall als zugestellt, auch wenn ein Verein seine Nachrichten nicht abruft oder das E-Postfach seines Vereins voll ist. Die Nutzung des *@fvm.evpost.de Postfaches für den Versand von Massenmailings (u.a. Spam- ming oder für Turnierausschreibungen) und jede andere Form von Werbe- oder Marketingbotschaf- ten ist dem Nutzer nicht gestattet 4. Betreuung von Juniorenmannschaften (zurück) Für jede Juniorenmannschaft, die als solche geschlossen auftritt, ist vom Verein gemäß § 2 (2) JSpO/WDFV ein Vereinsmitglied zur Aufsicht als Betreuer bei den Junioren und eine Betreuerin bei den Juniorinnen zu beauftragen, das mindestens 18 Jahre als sein muss. 5. Ritual Handshake (zurück) Zur Demonstration des sportlichen Miteinanders, des Fair-Play Gedankens und der Achtung des Gegners und des Schiedsrichters gelten für alle Staffeln im Kreisspielbetrieb zudem folgende Pflich- ten: Vor dem Betreten des Feldes begrüßt der Heimverein den Gast und den Schiedsrichter. Der Schiedsrichter stellt sich den Vereinsvertretern vor. Ab Betreten des Feldes laufen die Mannschaften und der Schiedsrichter gemeinsam zur Spielfeldmitte ein. Dort begrüßt der Schiedsrichter die Mann- schaften und fordert zum fairen Spiel auf. Die Mannschaften begrüßen sich und den Schiedsrichter und laufen danach in die Spielhälfte. Nach dem Spiel treffen sich die Mannschaften und der Schieds- richter nochmals am Mittelkreis und werden durch den Schiedsrichter verabschiedet. 6. Altersklasseneinteilung (zurück) Der Stichtag für alle Altersklassen ist der 1. Januar, so dass für die Saison 2020/2021 folgende Einteilung gilt: A-Junioren: U19 01.01.2002 - 31.12.2002 U18 01.01.2003 - 31.12.2003 Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 4
B-Junioren: U17 01.01.2004 - 31.12.2004 U16 01.01.2005 - 31.12.2005 C-Junioren: U15 01.01.2006 - 31.12.2006 U14 01.01.2007 - 31.12.2007 D-Junioren: U13 01.01.2008 - 31.12.2008 U12 01.01.2009 - 31.12.2009 E-Junioren: U11 01.01.2010 - 31.12.2010 U10 01.01.2011 - 31.12.2011 F-Junioren: U9 01.01.2012 - 31.12.2012 U8 01.01.2013 - 31.12.2013 G-Junioren: U7 01.01.2014 - 31.12.2014 U6 01.01.2015 und jünger Ein Junior kann gemäß § 2 (3) JSpO/WDFV in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden. Ist z.B. keine B-Juniorenmannschaft vorhanden, so können auch Juniorenspieler des älteren C-Ju- nioren-Jahrganges in der A-Juniorenmannschaft mitwirken. Diese Regelung gilt entsprechend für alle anderen Altersklassen. In den Altersklassen der C- bis G-Junioren wird auf Kreisebene in Jahrgangsstaffeln gespielt. Die Mannschaften die in den Staffeln der U14-, U12-, U10-, U8- und U6-Junioren spielen, gelten immer als untere Mannschaften. 6.1 Einsatz von Junioren mit Beeinträchtigungen (zurück) Für Junioren mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen kann auf Antrag eine Spieler- laubnis für die nächst niedrigerer Altersklasse erteilt werden. Der Antrag muss beim Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses Detlef Winkler eingereicht werden. Die Spielerlaubnis gilt nur für die Spielklassen auf Kreisebene und für die Dauer eines Spieljahres. Der Verein hat einen Antrag mit Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters bis zum 31.12. an den zuständigen Kreisjugendausschuss zu stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. Vorlage eines amtlichen Behindertenausweises mit der Feststellung einer mindestens 50- gradigen Behinderung (Nachweis einer dauerhaften Beeinträchtigung) oder 2. Vorlage eines Attests/Stellungnahme des Kinder- oder Facharztes, in dem die fußballspezi- fische Beeinträchtigung aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung bestätigt wird (Nachweis einer vorübergehenden Beeinträchtigung). Über den Antrag entscheidet der zuständige Kreisjugendausschuss. Dieser kann eine erteilte Spie- lerlaubnis jederzeit widerrufen. 7. Spielgemeinschaften (zurück) Bei unzureichender Spielerzahl können die Vereine zur Erhaltung spielfähiger Juniorenmannschaf- ten Spielgemeinschaften bilden. Die Richtlinien zur Bildung sowie die Formulare zur Beantragung einer Spielgemeinschaft sind im Downloadbereich auf der Homepage des FVM und Kreises Köln hinterlegt. Die Unterlagen zur Genehmigung von Spielgemeinschaften sind an den Vorsitzenden des Kreisju- gendausschusses, Detlef Winkler, mit einem Freiumschlag zu senden. Die Genehmigung zur Bildung von Spielgemeinschaften kann nur für eine Saison beantragt werden. Mannschaften einer Spielgemeinschaft können nur bis zur Sonderliga aufsteigen. Bei Auflösung einer Spielgemeinschaft nach der Saison, können nur die federführenden Ver- eine die Spielklasse übernehmen, sollte diese höher als Kreisklasse sein. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 5
8. Juniorinnen in Juniorenmannschaften (zurück) In allen Altersklassen (außer A-Junioren) dürfen Juniorinnen in Juniorenmannschaften eingesetzt werden. In den Altersklassen B- und C-Junioren müssen dem Verein allerdings eine schriftliche Er- laubnis von den Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters der Juniorin vorliegen. In Juniorinnenmannschaften, die gesondert am Spielbetrieb für Juniorinnen teilnehmen, dürfen Ju- nioren nicht eingesetzt werden. Bei einem Wechsel einer Juniorin zwischen einer Juniorinnenmannschaft, die am Juniorinnenspiel- betrieb teilnimmt, und einer Juniorenmannschaft, die am Juniorenspielbetrieb teilnimmt, gilt der § 8 JSpO/WDFV, nicht. 9. Passkontrolle / Lichtbildausweis / Passmappen (zurück) Die Spielrechtsprüfung findet vor dem Spiel für alle Spieler (einschließlich der Einwechselspieler), die im Spielbericht aufgeführt sind, statt. In Passmappen aufbewahrte Spielerpässe sind einzeln in jeder Hülle aufzubewahren. Tritt ein Spieler zu einem Pflichtspiel oder Freundschaftsspiel ohne Spielerpass bzw. mit einem Spie- lerpass ohne Lichtbild an, so ist ein Identifikationsnachweis mit Hilfe eines Lichtbildausweises (Per- sonalausweis, Schülerausweis mit altersgerechtem Lichtbild) zu führen. Kann ein solcher Nachweis nicht geführt werden, werden gemäß § 30 (8) JSpO/WDFV folgende Ordnungsgelder erhoben: a) 20,00 Euro bei fehlender Identifikation eines Spielers b) 40,00 Euro bei fehlender Identifikation von zwei Spielern c) 60,00 Euro bei fehlender Identifikation von drei Spielern d) 70,00 Euro bei fehlender Identifikation von mehr als drei Spielern Ferner muss der Verein innerhalb von einer Woche nach Ablauf des Spieltages dem Staffelleiter den Spielerpass und ein vor Ort gefertigtes Foto des Spielers zusammen mit einer am Spiel betei- ligten Person (Schiedsrichter, Spielführer, Trainer oder Betreuer der gegnerischen Mannschaft) vor- legen. Alternativ kann der Identifikationsnachweis durch die Spielrechtsprüfung im DFBnet erfolgen, sofern das Foto des mitwirkenden Spielers hochgeladen wurde und vor Ort durch den Schiedsrichter und der Mannschaftsbetreuer des Gegners eigesehen werden kann (§ 5 (7) JSpO/WDFV). Die Vereine der A- bis U12-Junioren Sonderligen müssen die Fotos der mitwirkenden Junio- ren bis zum 25. Oktober 2020 in den hinterlegten Spielberechtigungslisten hochladen. 10. Anstoßzeiten (zurück) Es gelten die folgenden Regelanstoßzeiten: A-Junioren / B-Junioren Fr. 19.00 Uhr - 20.00 Uhr oder Sa. 12.30 Uhr - 19.00 Uhr oder So. 11.00 Uhr und 17.00 Uhr Wochentag: Mo. oder Mi. 19.30 Uhr oder 20.00 Uhr C-Junioren / D-Junioren Sa. 09.00 Uhr - 17.00 Uhr oder So. 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Wochentag: Di. oder Do. 18.15 Uhr Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 6
E-Junioren / F-Junioren / G-Junioren Sa. 09.00 Uhr - 14.30 Uhr Wochentag: Mo. bis Do. 18.00 Uhr Anstoßzeiten an einem Wochentag vor 18.00 Uhr werden nur in beiderseitigem Einverständnis ge- nehmigt! Die im DFBnet eingetragenen Anstoßzeiten sind verbindlich. 10.1 Junioren-/Seniorenspiele (zurück) Die Ansetzung von Juniorenspielen hat am Samstag und am Sonntagvormittag Vorrang. Die Junio- ren haben am Sonntag Vorrecht auf den 11:00 Uhr Termin vor allen Seniorenmannschaften. Sollten dennoch Juniorenspiele ausfallen, weil Seniorenspiele ausgetragen wurden, so wird der Sachverhalt zur Klärung an das Jugendsportgericht (§ 24 (2) Nr. 11) abgegeben. 11. Spielverlegungen (zurück) Der Spielplan ist - wie im DFBnet vorgegeben - unbedingt einzuhalten. In begründeten Einzelfällen sind Spielverlegungen und bei Einigung beider Spielpartner grundsätz- lich möglich. Die Spielverlegungen sollten immer vor dem angesetzten Spieltag ausgetragen wer- den. Ist eine Spielvorverlegung nicht möglich, so muss die Austragung des Spiels innerhalb von 10 Tagen nach dem eigentlichen Spieltermin erfolgt sein. In beiden Fällen muss der Staffelleiter seine Zustimmung geben. Am letzten Spieltag ist nur eine Spielvorverlegung möglich. Eine Spielver- legung nach dem letzten Spieltag wird vom zuständigen Staffelleiter nicht mehr genehmigt Eine Spielverlegung ist bis 2 Tage vor dem Spieltermin möglich. Später eingehende Spielver- legungen werden vom Staffelleiter nicht mehr genehmigt. Eine Austragung muss dann am ursprünglichen Spieltermin stattfinden. Es gibt zwei Möglichkeiten eine Spielverlegung zu beantragen. Bei beiden Möglichkeiten sollten sich die Vereine im Vorfeld über einen neuen Spieltermin einigen sowie muss bei beiden Möglichkeiten ein Verlegungsrund angegeben werden. 1. Spielverlegung über das Modul „Spielverlegungsantrag“ im DFBnet - nur bis 5 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin möglich – a) Der beantragende Verein stellt den Spielverlegungsantrag mit dem neuen Spielter- min in das Modul „Spielverlegungsantrag“ in das DFBnet ein. b) Der Spielpartner bestätigt den neuen Spieltermin. Hinweis: Für die Bestätigung des Spielpartners ist der beantragende Verein verantwortlich und nicht der Staffelleiter! c) Der zuständige Staffelleiter stimmt nach Überprüfung der Spielverlegung zu und ver- legt das Spiel im DFBnet. d) Beide Vereine sowie der Schiedsrichter werden über das E-Postfach informiert. 2. Spielverlegung über das E-Postfach - wenn kleiner als 5 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin - a) Der beantragende Verein schreibt den Spielpartner sowie den zuständigen Staffellei- ter in Cc, über das E-Postfach an. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 7
b) Der Spielpartner bestätigt den neuen Spieltermin und leitet die Mail über das E-Post- fach an den zuständigen Staffelleiter weiter. Hinweis: Für die Bestätigung des Spiel- partners ist der beantragende Verein verantwortlich und nicht der Staffelleiter! c) Der zuständige Staffelleiter stimmt nach Überprüfung der Spielverlegung zu und ver- legt das Spiel im DFBnet. d) Beide Vereine sowie der Schiedsrichter werden über das E-Postfach informiert. Die Spielverlegung ist nur dann genehmigt, wenn das Spiel im DFBnet verlegt ist. Ansonsten bleibt es bei dem ursprünglichen Spieltermin. Die Gebühren für eine Spielverlegung über das Modul „Spielverlegungsantrag“ im DFBnet betragen 5,00 Euro. Für jede Spielverlegung die nicht über das Modul „Spielverlegungsantrag“ im DFBnet beantragt wird, wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Sollte der zuständige Staffelleiter nicht über eine Spielverlegung, Änderung der Anstoßzeit sowie einem Heimrechttausch informiert werden, erfolgt eine Verhängung eines Ordnungsgeldes gemäß § 30 (5) Nr. 18 JSpO/WDFV für beide Vereine. 11.1 Spielverlegungen wegen schulischer Veranstaltung (zurück) Ein Verein bei dem zwei Junioren an einer schulischen Veranstaltung teilnehmen müssen, kann aufgrund der Schulpflicht eine Spielverlegung für das angesetzte Pflichtspiel in der Altersklasse der Junioren, beantragen. Der Antrag auf Spielverlegung hat unverzüglich nach Bekanntgabe der schu- lischen Veranstaltung an den zuständigen Staffelleiter, zu erfolgen. Dem Antrag müssen ein Schrei- ben des Vereins sowie die Namen der Junioren auf einen Briefkopf der Schule mit Unterschrift und Stempel beigefügt sein. Bei Anträgen die kleiner als 10 Tagen vor dem ursprünglichen Spieltermin liegen, hat der beantra- gende Verein keinen Anspruch auf eine Spielverlegung von Amts wegen. In diesem Fall müssen sich die beiden Vereine auf einen neuen Spieltermin gemäß Punkt 11 einigen. Die Durchführung des Spiels unter Vorbehalt ist unzulässig. 11.2 Spielverlegung durch die Verwaltungsstelle (zurück) Die Verwaltungsstelle kann gemäß § 47a (1) SpO/WDFV, der auch für den Spielbetrieb im Junio- renbereich gilt, einseitig Spiele absetzen und verlegen. 11.3 Spielverlegung letzter Spieltag (zurück) Spiele, die für die Kreismeisterschaft, den Staffelsieg oder Abstieg von Bedeutung sind, müssen am letzten Spieltag der Rückrunde geschlossen und zeitgleich durchgeführt werden. Dadurch kann es vorkommen, dass der Staffelleiter Spielverlegungen vornehmen muss. Die Spiel- verlegungen benötigen keine vorherige Absprache mit den beteiligten Vereinen und werden in den unter Punkt 10) genannten Regelanstoßzeiten gelegt. Am letzten Spieltag ist nur eine Spielvorverlegung möglich. Eine Spielverlegung nach dem letzten Spieltag wird vom zuständigen Staffelleiter nicht mehr genehmigt. Sollte am letzten Spieltag ein für den Auf- oder Abstieg noch bedeutsames Spiel abgesagt werden, müssen auch alle anderen Spiele, die den Auf- oder Abstieg betreffend, abgesagt werden. Die Spiel- ausfälle am letzten Spieltag werden automatisch auf den im Rahmenterminplan festgelegten Termin in der Folgewoche neu angesetzt. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 8
12. Spielverzicht / Nichtantreten (zurück) Die Eingruppierung in eine Sonderliga, Leistungs- und Kreisklasse sowie die Teilnahme an einem Meisterschafts-, Qualifikations-, Pokal- oder Hallenpokalwettbewerb auf Kreisebene sind mit der Verpflichtung verbunden, zu allen Pflichtspielen anzutreten. Im Falle eines Spielverzichts bzw. Nichtantretens erfolgt Spielwertung nach § 24 (2) JSpO/WDFV und Festsetzung eines Ordnungs- geldes nach § 30 (5) Punkt 9 JSpO/WDFV. Bei Nichtantreten des Gastvereins am Spieltag hat dieser neben dem Ordnungsgeld auch die dem Heimverein entstehenden Schiedsrichterkos- ten zu tragen. Wer auf die Durchführung des Spiels verzichtet oder nicht mit mindestens sieben Spielern bei 11er- Mannschaften bzw. mit mindestens sechs Spielern bei 9er-Mannschaften sowie bei 7er- Mannschaf- ten mit fünf Spielern antritt, verliert das Spiel. Die Wertung zugunsten des Gegners nimmt in einem solchen Fall die spielleitende Stelle gemäß § 24 (2) Punkt 3 JSpO/WDFV vor, die auch die Mindest- spielerzahl zum Antreten für andere Mannschaftgrößen regelt. Der Grund für den Spielverzicht oder das Antreten mit nicht genügender Spielerzahl ist dabei grundsätzlich unerheblich. Eine Ausnahme sieht nur § 42 (1) Absatz 2 ff., SpO/WDFV vor, der mangels eigenständiger Rege- lung auch im Jugendbereich gilt. Die hierfür maßgebenden Umstände hat die Mannschaft, die sich darauf beruft, selbst darzulegen und zu beweisen. Die spielleitende Stelle stellt keine Ermittlungen an. Im Zweifel entscheidet das Kreisjugendsportgericht. Mannschaften, die am letzten Spieltag nicht antreten und dadurch den Auf- und Abstieg in der Staffel beeinflussen, verhalten sich grob unsportlich. Der Kreisjugendausschuss behält sich vor, ein Sport- rechtsverfahren vor dem Kreisjugendsportgericht einzuleiten. Erkrankungen stellen grundsätzlich keine höhere Gewalt und somit auch keinen Spielverlegungs- grund dar. Etwas anderes gilt nur, wenn sie den Charakter einer Epidemie/Pandemie haben, mithin nicht nur Spieler einer Fußballmannschaft, sondern auch andere Bevölkerungsteile betreffen. Die Erkrankung/Sportuntauglichkeit mehrerer Spieler einer Mannschaft ist kein Fall höherer Gewalt und berechtigt nicht zum einseitigen Spielverzicht. In solchen Fällen erfolgt Spielwertung zugunsten des Gegners. 12.1 Erkrankungen aufgrund des Covid-19 Virus (zurück) Regelungen für den Jugendspielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene wegen Erkrankungen auf- grund des Covid-19 Virus oder entsprechendem Krankheitsverdacht gemäß § 47a SpO/WDFV. Der Verbandsjugendausschuss hat folgende Regelungen gemäß § 47a SpO/WDFV für den Ju- gendspielbetrieb im Fußball-Verband Mittelrhein erlassen, die auf Verbands- und Kreisebene gel- ten: I. Keine behördliche Anordnung 1. Liegt ein Krankheitsverdacht auf Covid-19 oder eine Erkrankung aufgrund von Covid19 eines/r Spielers*in vor, der/die zum Zeitpunkt des Eintritts dieses Ereignisses in der bestätigten Spielbe- rechtigungsliste geführt wird, ohne dass eine behördliche Anordnung in Bezug auf die anderen Spie- ler*innen der Mannschaft erlassen werden kann, ist das kommende Pflichtspiel auf Antrag des be- troffenen Vereins von der/dem zuständigen Staffelleiter*in abzusetzen. 2. Der Antrag auf Spielabsage wegen des Krankheitsverdachts bzw. der Erkrankung ist über das E- Postfach an den/die zuständige/n Staffelleiter*in sowie in Kopie an die/den Vorsitzende*n des zu- ständigen Spielausschusses zu stellen. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 9
3. Das Pflichtspiel wird frühestens 2 Tage vor dem geplanten Spieltermin abgesetzt, um mögliche Anordnungen der zuständigen Behörde berücksichtigen zu können. 4. Der Verein hat keinen Nachweis über die gemeldeten Krankheitsverdachtsfälle oder die Erkran- kungen zu erbringen. Täuschungen über gemeldete Krankheitsverdachtsfälle oder Erkrankungen werden durch den/die zuständige/n Staffeleiter*in vor den Sportgerichten angezeigt. II. Behördliche Anordnung 1. Bei einer behördlichen Anordnung einer Quarantäne aufgrund von Covid-19 für mindestens a) 5 Spieler*innen bei einer 11er Mannschaft b) 5 Spieler*innen bei einer 10er Mannschaft c) 4 Spieler*innen bei einer 9er Mannschaft d) 3 Spieler*innen bei einer 7er Mannschaft die zum Zeitpunkt des Eintritts dieses Ereignisses in der bestätigten Spielberechtigungsliste geführt werden, erfolgt die Absetzung der im festgelegten Quarantäne-Zeitraum angesetzten Spiele. Bei weniger als der Mindestanzahl an Spielern*innen erfolgt keine Absetzung oder Verlegung der Spiele. 2. Der Verein hat den Antrag und einen entsprechenden Nachweis über das E-Postfach der/m zu- ständigen Staffelleiter*in sowie in Kopie an die/den Vorsitzende*n deszuständigen Spielausschus- ses vor dem ersten abzusetzenden Pflichtspiel vorzulegen. Bei einer kurzfristigen Quarantäne-Anordnung ist der Nachweis einen Tag nach Eingang der Mittei- lung beim Verein an den/die zuständige/n Staffelleiter*in sowie in Kopie an die/den Vorsitzende*n des Spielausschusses über das E-Postfach nachzureichen. Bei Ausbleiben der Nachreichung erfolgt Anzeige durch den/die zuständige/n Staffeleiter*in beim zuständigen Sportgericht. 3. Nach einer behördlichen Anordnung einer Quarantäne, die zu Spielabsetzungen geführt hat, hat der Verein nach Auslaufen der Quarantäne einen Anspruch auf 3 Tage Vorbereitungszeit vor dem nächsten Pflichtspiel. Die Vorbereitungszeit verlängert sich bei einer mehr als zweiwöchigen angeordneten Quarantäne auf 10 Tage und bei einer mehr als vierwöchigen angeordneten Quarantäne auf 14 Tage. 13. Spielabsagen (zurück) Der Staffelleiter muss über jede Spielabsage, ob vor dem Spieltag oder am Spieltag, telefonisch sowie über das E-Postfach informiert werden. Wird der Staffelleiter über eine Spielabsage nicht in- formiert, so erhält der absagende Verein ein Ordnungsgeld nach § 30 Absatz 5 Nummer 21 JSpO/WDFV. Weiterhin muss der absagende Verein den gegnerischen Verein sowie den angesetzten Schieds- richter telefonisch über die Spielabsage informieren. Ist der angesetzte Schiedsrichter telefonisch nicht zu erreichen, so muss in diesem Fall der Schiedsrichteransetzer informiert werden. Wird der Schiedsrichter bzw. der Schiedsrichteransetzer über die Spielabsage nicht rechtzeitig informiert und der Schiedsrichter reist umsonst zum Spiel an, so muss der absagende Verein dem angesetzten Schiedsrichter den kompletten Spesensatz entrichten. Die Informationspflicht an den Staffelleiter entfällt, sobald die Spielabsage im Beisein des Schiedsrichters sowie der gegnerischen Mannschaft erfolgt. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 10
Der Heimverein ist dazu verpflichtet bei Spielabsagen am Spieltag den Spielausfall in das DFBnet einzugeben. Bei Spielabsagen vor dem Spieltag gibt der Staffelleiter den Spielausfall in das DFBnet ein. Bei vermehrten Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes eines Vereines hat der Kreisju- gendausschuss Köln das Recht, die Durchführung des Spieles auf einem von ihm zu bestimmenden Platz anzuordnen. Bei stadtweiter Platzsperre durch die Stadt Köln behält sich der Kreisjugendausschuss vor, alle Punktspiele in Köln, Leverkusen, Pulheim sowie auf Kunstrasenplätzen und vereinseigenen Plätzen abzusetzen. Die Spiele werden von dem/der jeweiligen Staffelleiter/Staffelleiterin des Kreisjugend- ausschuss im DFBnet abgesetzt bzw. sofort neu angesetzt. Die Schiedsrichter werden vom Kreis Köln informiert. 14. Spielbericht Online (zurück) Für alle Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele auf Kreisebene werden die Spielberichte über den DFBnet „Spielbericht online“ nach § 29 JSpO/WDFV erstellt. Nach Spielschluss ist ausschließlich der Schiedsrichter für die endgültige Ausfüllung des „Spielbe- richtes online“ verantwortlich. Der Schiedsrichter trägt neben evtl. Zeitstrafen und Feldverweisen auch ausgesprochene Verwarnungen in den „Spielbericht online“ ein, die Vereine nehmen Kenntnis, der Schiedsrichter gibt den Spielbericht in Anwesenheit der beiden beteiligten Vereinsver- treter frei. Falls ein Vereinsvertreter nicht anwesend sein kann, ist dieses im Spielbericht durch den Schiedsrichter vor der Freigabe zu begründen. Bei den Spielen der E- bis G-Junioren müssen die beiden Vereinsvertreter den SBO unmittelbar nach Spielende zusammen ausfüllen. Ist der SBO nicht innerhalb von 60 Minuten nach Spielschluss bearbeitet, so wird gegen beide Vereine ein Ordnungsgeld nach § 30 (5) Nr. 6 JSpO/WDFV verhan- gen. Auch bei den Spielen der E- bis G-Junioren müssen alle Einwechslungen unter „Spielverlauf“ ein- getragen werden. Es ist hier nur die erste Einwechslung eines Spielers ohne Zeitangabe und für wen einzutragen. Sofern keine Auswechslungen im Spielbericht notiert werden, werden alle Spieler als eingesetzt betrachtet. Ab der Saison 2020/2021 wird bei allen Spielen der E- bis G-Junioren das Endergebnis von 0:0 in den Spielbericht eingetragen. Jedes andere eingetragene Ergebnis wird vom Staffelleiter abgeän- dert. Ab dem 4. Spieltag wird jeder Verein, der ein anderes Endergebnis als 0:0 in den Spielbericht einträgt, mit einem Ordnungsgeld gemäß § 30 (5) Nr. 21 JSpO/WDFV belegt. Ist ein Verein mit den vorgenommenen Eintragungen nicht einverstanden, so hat er dies innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des Spieltages dem Staffelleiter per E-Postfach mitzuteilen (§ 29 (7) JSpO/WDFV). Bei Nicht-Ausfüllen des „Spielbericht online“ erhebt der Staffelleiter gemäß ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro (§ 30 (5) Nr. 6 JSpO/WDFV). Ist die Erstellung des „Spielbericht online“ am Spielort nicht möglich, so ist ein handschriftlicher Spielbericht in Papierform (Download: http://www.fvm.de/service/ downloads/uebersicht/) zu erstel- len. Der Platzverein hat diesen Spielbericht am Spieltag an den Staffelleiter zu versenden und das Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 11
Spielergebnis ins DFBnet einzugeben. Darüber hinaus sind beide Vereine verpflichtet, die Mann- schaftsaufstellung noch am Spieltag vollständig ins DFBnet einzugeben und freizugeben. 15. Schiedsrichter (zurück) Zu den Spielen der A- bis D-Junioren werden grundsätzlich durch Kreisschiedsrichterausschuss amtliche Schiedsrichter angesetzt. Die Ansetzungen werden im DFBnet veröffentlicht. Die Einladun- gen der Schiedsrichter erfolgen durch den Kreisschiedsrichterausschuss. Für die Ansetzungen sind im Kreisschiedsrichterausschuss zuständig: A- und B-Junioren Athanasios Bantis ∙ Mobil: 0174/9193302 ∙ E-Mail: athanasios.bantis@fvm.evpost.de C- und D-Junioren Tony Gomes-Loureiro ∙ Mobil: 0173/2802134 ∙ E-Mail: tony.gomes-loureiro@fvm.evpost.de Schiedsrichtergespanne sind ebenfalls über das E-Postfach bei den vorgenannten Ansetzern anzu- fordern. Das Fehlen oder Nichtantreten eines amtlich angesetzten Schiedsrichters ist kein Grund für einen Spielausfall, sondern beide Partner müssen sich auf einen nicht amtlichen Schiedsrichter einigen. Der nichtamtliche Schiedsrichter muss gemäß § 5 (6) SRO/WDFV Mitglied eines Vereins der dem WDFV angeschlossenen Landesverbände sein. Die Einigung ist im Spielbericht unter „Besondere Bemerkungen“ festzuhalten. In solchen Fällen hat in folgender Reihenfolge das Anrecht auf Spiel- leitung: 1. Ein neutraler Schiedsrichter mit gültigem Schiedsrichterausweis 2. Ein vereinsangehöriger Schiedsrichter mit gültigem Schiedsrichterausweis Tritt 1. nicht zu und sind bei 2. die Voraussetzungen bei Platz- und gastverein gleich, so hat der Schiedsrichter des Gastvereins die Spielleitung zu übernehmen. Treffen 1. und 2. nicht zu, so hat zunächst der gastverein das Vorrecht auf die Spielleitung. Wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, ist der nicht amtliche Schiedsrichter von der Heimmannschaft zu stellen. Können sich beide Parteien nicht einigen und es kommt zu einem Spielausfall, wird ein Sportgerichtsverfahren beim Kreisjugendsportgericht eingeleitet. . Der nichtamtliche Schiedsrichter gilt gemäß § 29 (1) JSpO/WDFV als Schiedsrichter mit allen Rech- ten und Pflichten. Er hat insbesondere auch die Pflicht, den Spielbericht nach den Grundsätzen unter Punkt 14. zu fertigen. Beide Vereine haben den Spielleiter beim fertigen des Spielberichts zu unter- stützen. Tritt der angesetzte Schiedsrichter, amtliche Schiedsrichter verspätet zum Spiel an und hat das Spiel bereits unter der Leitung eines nicht amtlichen Schiedsrichters begonnen, hat der angesetzte Schiedsrichter die Leitung des Spiels sofort, spätestens mit Beginn der zweiten Spielhälfte, zu über- nehmen. 16. Nichtzahlung von Schiedsrichterspesen (zurück) Kommt es nicht zur Auszahlung der Schiedsrichterspesen durch den Heimverein an den Schieds- richter bzw. das Schiedsrichtergespann nach dem Spiel, übernimmt nach Meldung der Kreis Köln die Auszahlung der Spesen an den/die Schiedsrichter. Der Betrag, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro wird vom Kreis Köln dem betreffenden Vereinskonto in Rechnung gestellt. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 12
17. Spielkleidung (zurück) Bei allen Spielen haben die Spieler einer Mannschaft einheitlich die von ihrem Verein gemeldete Spielkleidung zu tragen. Der Torwart muss eine Spielkleidung tragen, die ihn in der Farbe von den anderen Spielern und vom Schiedsrichter unterscheidet. Den Schiedsrichtern und Schiedsrichterassistenten ist die Farbe schwarz vorbehalten. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich - in Zweifelsfällen entscheidet der Schiedsrichter - so muss die Mannschaft des Platzvereins für unterschiedliche Spielkleidung (Trikot, Hose, Stutzen) Sorge tragen. Bei eventuellen Uneinigkeiten der beteiligten Mannschaften hat der Platzverein gegebenenfalls die spieltechnischen Konsequenzen zu tragen. Findet das Spiel auf einem neutralen Platz statt, so be- stimmt die zuständige spielleitende Stelle, welche Mannschaft die Kleidung zu wechseln hat. Verfügt die Spielkleidung über Rückennummern, so müssen diese mit den Eintragungen im Spiel- bericht übereinstimmen. Bei allen Spielen im Bereich des FVM ist das Tragen der Rückennum- mer 88 untersagt! Die Werbung auf Spielkleidung ist genehmigungspflichtig, aber für Juniorenmannschaften kostenlos. Dazu sind die Sonderveröffentlichung bzw. der Download („Antrag zur Genehmigung von Trikotwer- bung“) zu beachten. 18. Spielerwechsel (zurück) Bei den A-, B-, C- D-, und E-Junioren/Juniorinnen (nur bei Spielen auf Kreisebene) können in jedem Spiel bis zu vier Juniorenspieler/-innen während des ganzen Spiels, einschließlich einer eventuellen Spielzeitverlängerung, beliebig ein- und ausgewechselt werden (§ 20 Abs. 1 JSpO/WDFV). Alle Auswechselungen dürfen nur in einer Spielunterbrechung erfolgen und sind beim Schiedsrich- ter, außer E-Junioren, anzumelden. Es ist hier nur die erste Einwechslung eines Spielers ohne Zeit- angabe und für wen einzutragen. Bei den F- und G-Junioren ist die Anzahl der am Spiel mitwirkenden Spieler auf 15 reduziert. Alle Auswechselungen dürfen nur in einer Spielunterbrechung erfolgen. Sofern keine Auswechslungen im Spielbericht notiert werden, werden alle Spieler als eingesetzt betrachtet. 19. Spielpläne / Spielstätte (zurück) Alle Meisterschaftsspielpläne sowie Pokalrunden werden im DFBnet veröffentlicht. Die im DFBnet hinterlegten Spieltermine und Anstoßzeiten sind verbindlich. Das Spiel ist auf der im DFBnet angegebenen Spielstätte durchzuführen. Falls diese witterungsbe- dingt kurzfristig nicht zur Verfügung steht, muss das Spiel auf einen Ausweichplatz durchgeführt werden. Bei kurzfristigen Entscheidungen ist jedoch keine Änderung der Spielstätte im DFBnet mehr möglich, da diese nur durch die spielleitende Stelle vorgenommen werden kann. Da auf einigen Platzanlagen, Spielstätten mit verschiedenem Belag (Natur-, Kunstrasen sowie Aschenplatz) vor- handen sind, werden die Mannschaften gebeten mit geeignetem Schuhwerk anzureisen. 20. Nach- / Ummeldung / Zurückziehung (zurück) Vereine die eine Mannschaft nachmelden, ummelden bzw. zurückziehen möchten, müssen das in schriftlicher Form über das E-Postfach kja.koeln@fvm.evpost.de einreichen. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 13
Erfolgt eine Nach- oder Ummeldung nach dem 4. Spieltag, so wird diese Mannschaft zu „Pflicht- freundschaftsspiele“ zugelassen. Für diese Mannschaften finden auch daher die Paragrafen der JSpO/WDFV, wie u.a. § 8 JSpO/WDFV, uneingeschränkt Anwendung. Ein unmittelbarer Einteilungsanspruch für nachgemeldete Mannschaften besteht nicht! Alle zurückgezogenen Mannschaften erhalten ein Spielverbot für alle Freundschaftsspiele sowie Turniere während der Dauer des noch laufenden Spieljahres. 21. Wertung in 6er- und 8er-Staffeln (zurück) Bei allen Juniorenspielen in der 6er- bis 8er-Gruppe findet der § 16a (4) JSpO/WDFV sinngemäß Anwendung; Anhaltspunkt für eine Wertung bzw. Nichtwertung ausgetragener Spiele sind nicht der 30. April bzw. 01. Mai sondern nur die letzten beiden Spiele. 22. Ergebnisse und Tabellen E- bis G-Junioren (zurück) Ab der Saison 2020/2021 sind alle Ergebnisse bei den E- bis G-Junioren mit einem 0:0 im Spielbe- richt einzugeben. Tabellen werden in den Altersklassen E- bis G-Junioren nicht geführt. 23. Verbandsaufsicht (zurück) Vereine können für Meisterschafts- sowie Pokalspiele eine Verbandsaufsicht anfordern. Diese ist bis spätestens eine Woche vor dem betroffenen Spiel bei Marco Feith über das E-Postfach marco.feith@fvm.evpost.de zu beantragen. Die Kosten in Höhe von 40,00 Euro gemäß VWAO II 2 d) trägt der beantragende Verein. 24. Meldung FVM-Hallenpokal (zurück) Der Kreisjugendausschuss kann für den FVM-Hallenpokal in den Altersklassen B- bis E-Junioren Mannschaften melden. Da wir aufgrund fehlender Hallen keine kreisinterne Qualifikation ausspielen können, werden wir dem FVM zum Stichtag 01. Dezember 2020 folgende Mannschaften melden: B- bis D-Junioren: Der Tabellenerste und -zweite der Sonderligen E-Junioren: Hier wird aus den verbliebenen Pokalteilnehmer zum Stichtag zwei Mannschaf- ten ausgelost Die Mannschaften die nicht am FVM-Hallencup teilnehmen möchten, müssen das dem Kreisjugend- ausschuss bis zum 25. November 2021 über das E-Postfach kja.koeln@fvm.evpost.de anzeigen. Nachrücker wird dann die nächstplatzierte Mannschaft in den jeweiligen Sonderligen. 25. Freundschaftsspiele (zurück) Zuständig für die Freundschaftsspiele ist Patrick Seul. Der Begriff „ Freundschaftsspiele“ schließt alle kreativen Wortschöpfungen wie Vergleichs-, Trai- nings- sowie Testspiele mit ein. Die Anmeldung der Freundschaftsspiele erfolgt durch den Heimverein im DFBnet und muss spätes- tens 5 Tage vor dem Spiel erfolgen. Bei kleiner als 5 Tagen muss das Freundschaftsspiel zwingend bei Patrick Seul über das E-Postfach patrick.seul@fvm.evpost.de angemeldet werden. In der E- Mail müssen folgende Angaben stehen: Spieldatum Anstoßzeit Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 14
Spielort Heimmannschaft und Spielpartner mit genauerer Angabe des Teamnamen Bitte in diese E-Mail auch den jeweiligen Schiedsrichter-Ansetzer mit in Cc anschreiben. A- und B-Junioren Athanasios Bantis ∙ E-Postfach: athanasios.bantis@fvm.evpost.de C- und D-Junioren Tony Gomes-Loureiro ∙ E-Postfach: tony.gomes-loureiro@fvm.evpost.de A- bis D-Juniorinnen Markus Schmitz ∙ E-Postfach: markus.schmitz@fvm.evpost.de Die Freundschaftsspiele der A- bis D-Junioren/-innen müssen von einem Verbandsschiedsrichter geleitet werden. Deshalb ist bei der Eingabe der Freundschaftsspiele A- bis D-Junioren/-innen wich- tig, bei Schiriansetzungsmodus zwingend „STANDARDANSETZUNG“ auszuwählen. Ansonsten er- hält der jeweilige Schiedsrichter-Ansetzer keine Information. Durch das Anmelden der Freundschaftsspiele im DFBnet wird automatisch der Spielbericht-Online zur Verfügung gestellt. Dieser muss auf jeden Fall ausgefüllt werden. Ansonsten wird ein Ordnungs- geld gemäß § 30 (5) Nr. 6 JSpO/WDFV verhangen. Ist ein Freundschaftsspiele mit einer ausländischen Mannschaft geplant, so muss der Heimverein eine Genehmigung vom FVM-Verbandsjugendausschuss einholen. Das Antragsformular kann auf der Kreis-Homepage gedownloadet werden. Der ausgefüllte Antrag muss an Mareike Prior (Ma- reike.Prior@fvm.de) gesendet werden. Danach muss das Freundschaftsspiel mit der Genehmi- gung des FVM-Verbandsjugendausschuss bei Patrick Seul angemeldet werden. 26. Bildrechte Kreisveranstaltungen (zurück) Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung willigen die Mannschaften darin ein, dass Teilnehmer auf Bildern/Videos durch den Veranstalter oder durch über die Veranstaltung berichtende Medien zum Zwecke der Berichterstattung über die Veranstaltung abgebildet und diese Abbildungen zu diesem Zweck veröffentlicht werden. Die Mannschaftsverantwortlichen erklären durch die Teilnahme an den Pokalwettbewerben sowie Turniere des Fußballkreises Köln rechtsverbindlich, das Einverständnis in ordnungsgemäßer Vertretung für alle Teilnehmer abzugeben. 27. Entscheidungsvorbehalte (zurück) Der Jugendausschuss behält sich in allen nicht geregelten bzw. unvorhersehbaren Fällen im Bereich des Jugendspielbetriebs eine sachgerechte Entscheidung vor. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 15
II. Auf- und Abstiegsregelung / Qualifikation (zurück) Allgemein (zurück) Die Einteilung der zu den Pflichtspielen gemeldeten Mannschaften in die jeweiligen Spielklassen, sowie die Auf- und Abstiegsregelung nehmen die spielleitenden Stellen der Kreise - hier Kreisju- gendausschuss Köln - unanfechtbar vor (siehe § 16 (4) JSpO/WDFV). Abschlusstabellen (zurück) Die Platzierung in der Tabelle ergibt sich aufgrund der gewonnenen Punkte. Bei Punktgleichstand zweier Mannschaften entscheidet das Gesamtergebnis aus Hin- und Rückspiel im direkten Vergleich über die Platzierungsreihenfolge. Ergibt sich aus diesem Vergleich sowohl Punkt- als auch Torg- leichheit, entscheidet zunächst die Tordifferenz bzw. dann die Mehrzahl der erzielten Tore nach Abschluss der Meisterschaft. Falls die Platzierung für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg bzw. Qualifi- kation relevant ist, findet bei erneutem Gleichstand ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Falls drei oder mehr Mannschaften die Runde punktgleich beenden, wird die Platzierungsreihenfolge durch eine gesonderte Punktwertung bestimmt, die sich aus der Wertung der Spiele der beteiligten Mannschaften gegeneinander ergibt. Sollte diese Wertung auch einen Punkte- und Torgleichstand zwischen zwei Mannschaften ergeben, entscheidet die Tordifferenz bzw. dann die Mehrzahl der erzielten Tore nach Abschluss der Meisterschaft. Falls dann noch erforderlich, findet ein Entschei- dungsspiel statt, wenn die Platzierung für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg bzw. Qualifikation rele- vant ist. Ein Nichtantritt einer Mannschaft oder eine Spielwertung gegen eine Mannschaft bei einem dieser Spiele gegeneinander haben zur Folge, dass diese Mannschaft den direkten Vergleich verloren hat. Klassenzugehörigkeit auf Kreisebene (zurück) Verzichtet ein Verein auf einen erworbenen „festen Tabellenplatz“ in der Sonderliga oder Leistungs- klasse in den Altersklassen A- bis U12-Junioren, so muss er das dem Kreisjugendausschuss Köln bis zum 20. Mai 2021 schriftlich über das E-Postfach kja.koeln@fvm.evpost.de mitteilen. Die Meldung ist ausschließlich vom Jugendleiter oder Jugendgeschäftsführer vorzunehmen. Mel- dungen von Trainern oder Betreuern sind ungültig und gelten als nicht abgegeben. Qualifikationsspiele (zurück) Qualifikation zur A- und B-Junioren Mittelrheinliga (zurück) Hierzu sind die Durchführungsbestimmungen Junioren des FVM für die Saison 2020/2021 zu be- achten. Meldungen zur A- bis D-Junioren Bezirksliga (zurück) Der Kreisjugendausschuss Köln kann nach Abschluss der Spielzeit 2020/2021 bei den A- bis D- Junioren jeweils eine Mannschaft und möglicherweise einen oder mehrere Nachrücker zu den Qua- lifikationsspielen auf Verbandsebene melden. Die Vereine, die an den Qualifikationsspielen in den Altersklassen A- bis D-Junioren teilnehmen möchten, müssen das dem Kreisjugendausschuss Köln bis zum 20. Mai 2021 schriftlich über das E-Postfach kja.koeln@fvm.evpost.de mitteilen. Die Meldung ist ausschließlich vom Jugendleiter oder Jugendgeschäftsführer vorzunehmen. Mel- dungen von Trainern oder Betreuern sind ungültig und gelten als nicht abgegeben. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 16
Die Meldung sollte auch abgegeben werden, falls zu diesem Zeitpunkt eine endgültige Teil- nahme aufgrund der Tabellensituation noch ungewiss ist. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt. Die Mannschaften, die der Kreisjugendausschuss Köln zu den Qualifikationsspielen zu den A- bis D-Junioren-Bezirksligen meldet, werden am 04. Juni 2021 auf der Homepage des Fußballkreises Köln veröffentlicht. Vereine, die annehmen, unberechtigterweise nicht zu den Qualifikationsspielen der A- bis D-Junioren berücksichtigt worden zu sein, legen ihre begründeten Ansprüche schriftlich über das E-Postfach (kja.koeln@fvm.evpost.de) bis zum 07. Juni 2021 beim Kreisjugendausschuss Köln vor. Später eingehende Beschwerden sind unzulässig. Qualifikation zu den A- bis C-Junioren, U13- und U12-Junioren Kreisleistungsklassen (zurück) Die Vereine, die an den Qualifikationsspielen zu den A- bis C-Junioren bzw. U13- und U12-Junioren Kreisleistungsklassen teilnehmen möchten, müssen das dem Kreisjugendausschuss Köln bis zum 20. Mai 2021 schriftlich über das E-Postfach kja.koeln@fvm.evpost.de mitteilen. Die Meldung ist ausschließlich vom Jugendleiter oder Jugendgeschäftsführer vorzunehmen. Mel- dungen von Trainern oder Betreuern sind ungültig und gelten als nicht abgegeben. Die Meldung sollte auch abgegeben werden, falls zu diesem Zeitpunkt eine endgültige Teil- nahme aufgrund der Tabellensituation noch ungewiss ist. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt. Die Meldelisten, die der Kreisjugendausschuss Köln zu den Qualifikationsspielen der A- bis D-Juni- oren zulässt, werden am 04. Juni 2021 auf der Homepage des Fußballkreises Köln veröffentlicht. Vereine, die annehmen, unberechtigterweise nicht zu den Qualifikationsspielen der A- bis D-Junio- ren berücksichtigt worden zu sein, legen ihre begründeten Ansprüche schriftlich über das E-Postfach kja.koeln@fvm.evpost.de bis zum 07. Juni 2021 dem Kreisjugendausschuss Köln vor. Später ein- gehende Beschwerden sind unzulässig. Je nach Anzahl der Qualifikationsteilnehmer entscheidet der Kreisjugendausschuss Köln über einen geeigneten Qualifikationsmodus. Detaillierte Durchführungsbestimmungen gehen den teilnehmen- den Vereinen zu. Die Festlegung des Qualifikationsmodus ist gemäß § 16 (4) JSpO/WDFV unan- fechtbar. Die Qualifikationsspiele sind mit den Spielern zu bestreiten, die eine Spielberechtigung für Pflicht- spiele für die entsprechende Altersklasse in der Saison 2021/2022 besitzen. A- bis U12-Junioren Kreissonderligen, Kreisleistungsklassen und Kreisklassen (zurück) In den A- bis U12-Junioren Sonderligen sowie Leistungsklassen kann von jedem Verein nur eine Mannschaft spielen. In den Kreisklassen können mehrere Mannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teilnehmen, wo- bei nur die nach der gemeldeten Reihenfolge 1. Mannschaft bei sportlicher Qualifikation das Auf- stiegsrecht erhält. 2., 3., usw. Mannschaften eines Vereins können auch bei sportlicher Qualifikation nicht aufsteigen. Eine Ausnahme bilden bei den A- bis C-Junioren U18-, U16- oder U14-Junioren- Mannschaften. Zurückziehungen nach dem Meldetermin (zurück) Mannschaften, die nach dem Meldetermin 10.07.2021 sowie während der laufenden Saison in den Altersklassen A- bis U12-Junioren aus den Sonderligen sowie Leistungsklassen zurückgezogen werden, gelten als Absteiger und verringern die Zahl der Absteiger entsprechend. Durchführungsbestimmungen Saison 2020/2021 Seite 17
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