Kundendokumente zur fondsgebundenen Rentenversicherung nach Tarif FWL
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Kundendokumente zur fondsgebundenen Rentenversicherung nach Tarif FWL Nachstehend erhalten Sie die aktuellen Kundendokumente L-FWL-48 zur fondsgebundenen Rentenversicherung nach Tarif FWL. Die Kundendokumente beinhalten die folgenden Druckstücke: - Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-7-2021.B4) - Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif FWL (Druckstück L-3-7-2021.B3) - Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (Druckstück L-4-7-2017.B2) - Die von uns zu Ihrem Tarif angebotenen Fonds (Druckstück L-6-9-2021.B2) - Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Druckstück L-5-1-2008.B1) Je nach individueller Ausgestaltung Ihres Vertrags ist es möglich, dass einzelne Druckstücke der Kundendokumente für Ihre Versicherung nicht relevant sind. Die genauen für Sie relevanten Druckstücke entnehmen Sie der Anlage zur Versicherungsinformation bzw. Ihrem Versicherungsschein. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-7-2021.B4) Seite 1 von 6 1. Versicherungsunternehmen 6. Zusätzliche Kosten Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Besondere Kosten können Sie den Allgemeinen Bedingungen für die Weißadlergasse 2 fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif FWL (Allgemeine 60311 Frankfurt a.M. Versicherungsbedingungen, AVB), insbesondere § 16 AVB, entnehmen. Falls besondere Kosten für Telekommunikation anfallen, Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, geben wir diese Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard bei der jeweiligen Nummer an. Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Registergericht Frankfurt a.M. 7. Beitragszahlung Registernummer HRB 28138 Die Beiträge sind wie in der „Anlage zur Versicherungsinformation“ USt-IdNr. DE 811311232 Punkt 3 und Punkt 4 beziehungsweise im Versicherungsschein Die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG hat ihre angegeben zu zahlen. Je nach Vereinbarung müssen Sie die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich, jährlich oder als Zulassung für den Geschäftsbetrieb der Lebensversicherung in der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesanstalt für Einmalbeitrag zahlen. Die vereinbarten Beiträge müssen zum Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Beitrag rechtzeitig von Ihrem Konto abbuchen. 2. Hauptgeschäftstätigkeit Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Vertrieb aller Arten der 8. Gültigkeit Lebensversicherung. Die Gültigkeit der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, 3. Garantiefonds Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) sind auf längstens drei Monate und auf den Versicherungsbeginn befristet, sofern diese Wir sind Mitglied des gesetzlichen Sicherungsfonds bei der Tarifgeneration zwischenzeitlich nicht geschlossen wurde. Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 9. Zustandekommen des Vertrages und Beginn 10117 Berlin Ihres Versicherungsschutzes Der Vertrag zwischen Ihnen und der Helvetia schweizerische 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungs- Lebensversicherungs-AG kommt zustande, wenn Ihnen der leistungen Versicherungsschein zugeht. Versicherungsschutz haben Sie ab dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistungen können den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Individuelle Angaben zu Ihrer Versicherung sind in der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 1 und Punkt 2 10. Widerrufsrecht beziehungsweise im Versicherungsschein zusammengestellt. Die genannten Dokumente enthalten auch Angaben über Art, Umfang, Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 8 des Versicherungsvertrags- gesetzes (VVG)) steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, über das wir Sie Fälligkeit und Erfüllung der Leistung. belehren müssen. Bitte beachten Sie, dass der in den Versicherungsbedingungen verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit nicht mit dem Begriff der Widerrufsbelehrung Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung im sozialrechtlichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Krankentage- Abschnitt 1 geldversicherung übereinstimmt. Die für Ihren Vertrag maßgeblichen Regelungen können Sie § 42 der Allgemeinen Bedingungen für die Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise fondsgebundene Berufsunfähigkeitsversicherung (Allgemeine Versi- cherungsbedingungen, AVB) entnehmen. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 5. Gesamtpreis Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Den Gesamtpreis können Sie der „Anlage zur Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen das Versicherungsinformation“ Punkt 3 beziehungsweise Ihrem Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt worden ist und Versicherungsschein entnehmen. • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-7-2021.B4) Seite 2 von 6 einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Abschnitt 2 Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen • diese Belehrung, • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im jeweils in Textform zugegangen sind. Einzelnen aufgeführt: Unterabschnitt 1 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu Weißadlergasse 2 stellen: 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, 60311 Frankfurt am Main. über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Fax- die zugehörige Registernummer; nummer zu richten: 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer 069 - 1332 - 515 und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail- Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Adresse zu richten: Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer info@leben.helvetia.de hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Widerrufsfolgen 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der sind anzugeben; Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der des Versicherers; Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige einbehalten; dabei handelt es sich in Abhängigkeit der Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis vereinbarten Zahlungsweise (siehe Versicherungsschein) um nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahresbeitrags bei jährlicher Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; Zahlungsweise bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags bei 7. a) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des halbjährlicher Zahlungsweise bzw. 1/90 des Viertel- insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, jahresbeitrags bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 des Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder Monatsbeitrags bei monatlicher Zahlungsweise, multipliziert mit von ihm in Rechnung gestellt werden; der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden b) alle Kosten, die Ihnen für die Benutzung von hat. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile Fernkommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen hat der Versicherer Ihnen auszuzahlen. Der Versicherer hat Kosten in Rechnung gestellt werden; zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage 8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; 9. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene 10. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet Besondere Hinweise sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat, und dass in der Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren Vergangenheit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Erträge sind; die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht bezeichnen; ausgeübt haben. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. 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Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-7-2021.B4) Seite 3 von 6 11. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, 5. Angaben in Euro über den Mindestversicherungsbetrag für eine insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Umwandlung in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Versicherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; prämienreduzierten Versicherung; 12. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4 und 5 die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen garantiert sind; die Angabe hat in Euro zu erfolgen; und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu 7. Angaben über die der Versicherung zugrundeliegenden Fonds und erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich die Art der darin enthaltenen Vermögenswerte; Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs 8. allgemeine Angaben über die für diese Versicherungsart geltende gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Steuerregelung; Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der 9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Prozentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Auszahlungsphase; 13. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 10. den Hinweis, dass der in den Versicherungsbedingungen 14. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit nicht mit dem Begriff der vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrechtlichen Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer übereinstimmt. hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 15. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ihre Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; 16. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel 11. Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; Den Vertragsbeginn und die Laufzeit des Vertrages können Sie der 17. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 5 beziehungsweise diesem Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Weitere Angaben enthalten werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 18. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen 12. Beendigung beziehungsweise Kündigung des Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Vertrages Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu Angaben für die Beendigung beziehungsweise Kündigung Ihres beschreiten, hiervon unberührt bleibt; Vertrages entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungs- 19. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die bedingungen. Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Unterabschnitt 2 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstände Zusätzliche Informationspflichten bei dieser Für Ihren Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Lebensversicherung Die Gerichtsstände für Klagen aus Ihrem Versicherungsvertrag Bei dieser Lebensversicherung hat der Versicherer Ihnen zusätzlich ergeben sich aus § 39 AVB. zu den oben genannten Informationen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. Angaben in Euro zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten 14. Vertragssprache Kosten; dabei sind die einkalkulierten Abschlusskosten als einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen einkalkulierten Kosten als Die Vertragssprache ist deutsch. Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen; bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die einkalkulierten Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der 15. Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen; 2. Angaben in Euro zu möglichen sonstigen Kosten, insbesondere zu Angaben zum außergerichtlichen Beschwerdeverfahren enthält § 40 Kosten, die einmalig oder aus besonderem Anlass entstehen können; AVB. 3. Angaben über die für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe; 16. Versicherungsaufsicht 4. Angabe in Euro der in Betracht kommenden Rückkaufswerte; Angaben zu unserer zuständigen Aufsichtsbehörde enthält § 40 Abs. (4) AVB. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-7-2021.B4) Seite 4 von 6 17. Angaben zu den Kosten des Versicherungs- 19. Rückkaufswerte vertrages Angaben zur Kündigung Ihrer Versicherung vor Rentenbeginn und Die in den Beitrag eingerechneten Abschluss-, Vertriebs- und zur Bestimmung der Rückkaufswerte enthalten § 12 Abs. (1) bis (15) Verwaltungskosten hängen von der Höhe des zu zahlenden Beitrags AVB. ab. Die Höhe der in den Beitrag eingerechneten Kosten sowie die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszahlungsphase können Sie 20. Beitragsfreie Versicherungsleistungen der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 6 beziehungsweise Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Angaben zur Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung und zur Bestimmung der beitragsfreien Versicherungsleistungen enthält § 13 Dem Vertragsguthaben werden vor Rentenbeginn jährlich AVB. Verwaltungskosten in Höhe von maximal 1,20 EUR pro 100 EUR Sicherungsguthaben entnommen. 21. Ausmaß, in dem Leistungen nach Punkt 19 und Sofern eine garantierte Erlebensfallleistung vereinbart wurde, werden dem Vertragsguthaben vor Rentenbeginn Verwaltungskosten in Punkt 20 garantiert sind Höhe von jährlich maximal 0,84 EUR pro 100 EUR Garantieguthaben Die Höhe der Rückkaufswerte und der beitragsfreien Leistungen ist entnommen. nicht garantiert (vgl. § 12 Abs. (1) bis (15) und § 13 AVB). Dem Vertragsguthaben werden vor Rentenbeginn fixe Verwaltungskosten während der Beitragszahlungsdauer in Höhe von jährlich maximal 36,00 EUR und nach Ablauf der 22. Risiken der zugrunde liegenden Beitragszahlungsdauer in Höhe von jährlich maximal 72,00 EUR Finanzinstrumente entnommen. Wichtige Hinweise zu den Risiken bei Anlage in Fonds entnehmen Während des Rentenbezugs betragen die Verwaltungskosten jährlich Sie der Anlage „Die von uns zu Ihrem Tarif angebotenen Fonds“. 1,50 EUR pro 100 EUR Jahresrente (inklusive der Rente aus der Überschussbeteiligung). Die Kosten während der Leistungspflicht einer gegebenenfalls 23. Zugrunde liegende Fonds vereinbarten Berufsunfähigkeits-Beitragsbefreiung beziehungsweise einer gegebenenfalls vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente betragen Die für Ihre Versicherung angebotenen Fonds entnehmen Sie der jährlich 2,00 EUR pro 100 EUR Berufsunfähigkeits- Anlage „Die von uns zu Ihrem Tarif angebotenen Fonds“. Die Beitragsbefreiungsjahresrente beziehungsweise Berufsunfähigkeits- individuell für Ihren Vertrag ausgewählten Fonds entnehmen Sie jahresrente (inklusive der Rente aus der Überschussbeteiligung). Ihrem Antrag beziehungsweise Ihrem Versicherungsschein. Sofern Sie eine Anlagestrategie gewählt haben, betragen die Kosten für das Management der Anlagestrategie jährlich 0,84 EUR pro 24. Steuerhinweise für Rentenversicherungen 100 EUR Anteilguthaben in der Anlagestrategie. Einkommensteuer Die Kosten der eingeschlossenen Investmentfonds können Sie den Verkaufsprospekten der jeweiligen Investmentfonds entnehmen. Private Leibrentenversicherung Bitte beachten Sie, dass bei Erhöhungen, wie beispielsweise Lebenslange Leibrenten aus Rentenversicherungen, sofern es sich Zuzahlungen oder jährlicher planmäßiger Erhöhung des Beitrags, nicht um Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten eingerechnet sind. Buchstabe b EStG handelt, unterliegen als sonstige Einkünfte nur mit dem Ertragsanteil (§ 22 EStG) der Einkommensteuer. Werden Weitere Informationen finden Sie in § 15 AVB. Leibrenten nach dem Tod der versicherten Person während einer Zusätzliche Kosten, die wir Ihnen aus besonderen, von Ihnen Rentengarantiezeit weitergezahlt, unterliegen die Renten der veranlassten Gründen gesondert in Rechnung stellen, können Sie Rentengarantiezeit weiterhin mit ihrem Ertragsanteil der § 16 AVB entnehmen. Einkommensteuer. Beiträge, die im Todesfall während der Aufschubzeit zurückgezahlt werden (Beitragsrückgewähr), beziehungsweise eine im Todesfall 18. Angaben zur Überschussermittlung und während der Aufschubzeit zu zahlende Todesfallsumme, sind stets Überschussbeteiligung einkommensteuerfrei. Nähere Angaben zur Überschussermittlung und -beteiligung Andere Leistungen als die Todesfallsumme, die Beitragsrückgewähr entnehmen Sie bitte § 5 AVB. Individuelle Angaben zur oder vereinbarte lebenslange Leibrentenzahlungen, beispielsweise Überschussbeteiligung Ihres Vertrages können Sie der „Anlage zur Rückkaufswerte, Kapitalabfindungen, Leibrentenzahlungen mit einer Versicherungsinformation“ Punkt 7 beziehungsweise Ihrem vertraglich vereinbarten Höchstlaufzeit (abgekürzte Leibrenten) oder Versicherungsschein entnehmen. Rückkaufswerte aufgrund Ausübung der Cash-Option, sind eingeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen, und nach Ablauf von zwölf Jahren Vertragsdauer ausgezahlt werden. Werden diese Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. 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Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-7-2021.B4) Seite 5 von 6 Voraussetzungen eingehalten, so sind die in den Leistungen keine Leistung fällig wird, oder erst in dem Kalenderjahr abgezogen enthaltenen Erträge (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) nur zur Hälfte werden (nach einer mathematischen und buchhalterischen einkommensteuerpflichtig. Werden diese Voraussetzungen nicht Methode), in denen Rentenleistungen gezahlt werden, oder zu dem eingehalten, so sind die in den Leistungen enthaltenen Erträge Zeitpunkt abgezogen werden, zu dem die Beitragsrückgewähr oder (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) voll einkommensteuerpflichtig. Von eine Kapitalzahlung anstelle der Renten vereinnahmt wird. Dagegen den zu versteuernden Erträgen sind gegebenenfalls 25 % sind Beiträge für Zusatzversicherungen sofort abziehbar. Bei der Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und Gewinnermittlung durch Einnahmen-/ Überschussrechnung entfällt gegebenenfalls Kirchensteuer von uns einzubehalten und an das eine Aktivierung der Versicherungsansprüche. Finanzamt abzuführen. Meldepflichtigkeit gegenüber der Deutschen Vorstehende Ausführungen gelten auch für entsprechende Rentenversicherung Bund Rentenversicherungen mit Dynamik. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Bezug einer Leibrente und Zusatzversicherungen gegebenenfalls einer anderen Leistung der Deutschen Rentenversicherung Bund durch eine so genannte Beiträge für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen können als Rentenbezugsmitteilung zu melden. Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge (gemäß § 10 Abs. 4 EStG) für Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Erbschaftsteuer Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind als Ansprüche oder Leistungen aus Rentenversicherungen unterliegen zeitlich begrenzte Leibrenten mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des zu versteuern. Witwen-/Witwerrenten aus Hinterbliebenen- Zusatzversicherungen unterliegen mit dem Ertragsanteil für Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (beispielsweise aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil Leibrenten (§ 22 EStG) der Einkommensteuer. des Nachlasses) erworben werden. Direktversicherungen Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie Beiträge zu Direktversicherungen sind beim Arbeitgeber als nicht erbschaftsteuerpflichtig. Betriebsausgaben abzugsfähig. Direktversicherungen Ansprüche aus einer Direktversicherung sind vom Arbeitgeber nicht zu aktivieren, soweit die Arbeitnehmer oder Hinterbliebenen Zuwendungen an den Arbeitnehmer aus einer Direktversicherung sind nicht erbschaftsteuerpflichtig. widerruflich oder unwiderruflich bezugsberechtigt sind. Für beliehene Direktversicherungen können Sonderregelungen gelten (siehe § 4b Zuwendungen an Witwen/Witwer oder Waisen (im Sinne des § 32 EStG). Die Beiträge zur Direktversicherung sind Arbeitslohn und Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) des Arbeitnehmers als somit grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Bezugsberechtigte einer Direktversicherung sind ebenfalls nicht erbschaftsteuerpflichtig, soweit sie angemessen sind. Zuwendungen Beiträge, die der Arbeitgeber im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses zu einer Direktversicherung entrichtet, gelten im aus einer Direktversicherung sind erbschaftsteuerpflichtig, wenn sie an andere Bezugsberechtigte gezahlt werden oder wenn sie als Teil Rahmen der Höchstbeträge gemäß § 3 Nr. 63 EStG als steuerfreie des Nachlasses des Arbeitnehmers erworben werden. Leistungen Einnahmen. aus einer Direktversicherung, die an Witwen/Witwer oder Waisen von Die jährlichen Höchstbeträge bemessen sich auf acht Prozent der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter Kapitalgesellschaft gezahlt werden, sind unabhängig vom und Angestellten (BBG). Beiträge für pauschal zu versteuernde Rechtsgrund des Erwerbs stets erbschaftsteuerpflichtig. Ob sich aus kapitalgedeckte betriebliche Versorgungen nach § 40b EStG werden Hinterbliebenenleistungen eine Erbschaftsteuerschuld tatsächlich von dem Höchstbeitrag abgezogen. ergibt, ist von den individuellen Verhältnissen (beispielsweise den zur Verfügung stehenden Freibeträgen) abhängig. Die Leistungen aus der Direktversicherung sind, soweit sie auf steuerfreien Beiträgen gemäß § 3 Nr. 63 EStG beruhen, als sonstige Versicherungsteuer Einkünfte (gemäß § 22 Nr. 5 EStG) steuerpflichtig. Beiträge zu Rentenversicherungen und Beiträge zu den Zusatzver- Rückdeckungsversicherung sicherungen zu Rentenversicherungen sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 Beiträge zu betrieblich veranlassten Rentenversicherungen Versicherungsteuergesetz (VersStG) von der Versicherungsteuer (beispielsweise Rückdeckungsversicherungen zu Pensionszusagen) befreit, wenn durch die Versicherung Ansprüche begründet werden sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Noch nicht fällige • im Fall des Todes, des Erlebens oder des Alters oder Ansprüche auf Leistungen aus Rentenversicherungen, die zu einem Betriebsvermögen gehören, sind bei Gewinnermittlung durch • im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit, der Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) zu aktivieren. Fällige Berufsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit oder der Leistungen aus Rentenversicherungen oder aus Zusatz- verminderten Erwerbsfähigkeit, sofern diese Ansprüche der versicherungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Versorgung der versicherten Person oder der Versorgung von Aktivierung ist auf den verbleibenden Anspruch zu vermindern. deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 des Wird der Gewinn durch Einnahmen-/Überschussrechnung (§ 4 Pflegezeitgesetzes oder von deren Angehörigen im Sinne des Abs. 3 EStG) ermittelt, gelten Sonderregelungen. So können die § 15 der Abgabenordnung dienen. Beiträge zu den Rentenversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) erst zu dem Zeitpunkt abgezogen werden, zu dem feststeht, dass Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-7-2021.B4) Seite 6 von 6 Beiträge zu Rentenversicherungen und Beiträge zu den Zusatzversicherungen zu Rentenversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5a VersStG von der Versicherungsteuer befreit. Umsatzsteuer Beiträge zu Rentenversicherungen und Leistungen aus Rentenversicherungen sind umsatzsteuerfrei. Dies gilt ebenfalls für Direktversicherungen, die ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossen hat. Einschränkung / Wichtiger Hinweis Bei einer Vertragsänderung kann sich eine andere steuerliche Beurteilung ergeben. Die vorstehenden Hinweise entsprechen dem Stand der Steuergesetzgebung und Rechtsprechung von September 2021. Die Hinweise sind nicht als Garantie für den Eintritt der vorgenannten steuerlichen Behandlungen zu sehen. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Außerdem kann sich jederzeit die Rechtslage durch neue Gesetzgebung ändern, die in gewissen Ausmaßen auch Rückwirkungen haben kann. Die hier gegebenen Steuerhinweise werden nach bestem Wissen - jedoch unverbindlich - gegeben. Diese unverbindlichen Hinweise können keinesfalls eine steuerliche Beratung ersetzen. 25. Nachhaltigkeit Die Investition der Beiträge in Ihrem Vertrag unterliegt Nachhaltig- keitsrisiken, das heißt der Eintritt eines Ereignisses oder einer Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung kann negative Auswirkungen auf den Wert der zugrundeliegenden Kapitalanlage haben. Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Im Interesse einer wirtschaftlichen Kapitalanlage verzichten wir bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge auf die besondere Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange. Davon unabhängig haben Sie in Ihrer Fondspolice die Möglichkeit, über die von Ihnen gewählte Fondsanlage in Fonds zu investieren, die bei der Kapitalanlage ethische, soziale und ökologische Belange explizit berücksichtigen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- risiken in Ihren gewählten Fonds können Sie den Verkaufsprospekten der Fonds entnehmen. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif FWL (Druckstück L-3-7-2021.B3) Seite 1 von 41 ALLGEMEINER HINWEIS ERLÄUTERUNG VON FACHAUSDRÜCKEN Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die Allgemeinen Versi- Am Ende der Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie cherungsbedingungen in einzelne Abschnitte gegliedert. Diese Glie- Erläuterungen einiger wichtiger verwendeter Fachausdrücke. Im Text derung möchten wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern. Dabei ist zu sind diese Fachausdrücke mitunter durch ein vorangestelltes „→“ beachten, dass zwischen den Regelungen in einzelnen Paragraphen markiert (Beispiel: „→Versicherungsjahr“). Abhängigkeiten bestehen können. Die Lektüre einzelner Teile liefert nicht notwendigerweise alle erforderlichen Informationen. Zum genauen Verständnis ist die Lektüre der gesamten Allgemeinen Versicherungsbedingungen unerlässlich. VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN (§ 1 BIS § 8) Sie haben sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif FWL entschieden. Die Zusammensetzung Ihres Vertrags- guthabens ist in § 1 erläutert. Einzelheiten zu den Versicherungs- leistungen sind in § 2 bis § 4 beschrieben. Details zur Überschuss- beteiligung finden Sie in § 5. Regelungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Einschränkungen unserer Leistungspflicht finden Sie in § 6 bis § 8. BEITRAGSZAHLUNG, KÜNDIGUNG UND KOSTEN (§ 9 BIS § 16) Für die von uns erbrachten Versicherungsleistungen zahlen Sie lau- fende Beiträge, einen Einmalbeitrag oder gegebenenfalls Zuzah- lungen. Wie wir die gezahlten Beiträge verwenden, ist in § 9 beschrieben. Bestimmungen zu Beitragszahlung und Kündigung finden Sie in § 10 bis § 13, Einzelheiten zu den Kosten in § 14 bis § 16. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN (§ 17 BIS § 29) Während Ihrer Vertragslaufzeit bieten wir Ihnen zahlreiche Möglich- keiten, Ihren Vertrag individuell zu gestalten. § 17 beschreibt die Vermögensaufbaustrategie, die Sie bei Antragstellung vereinbaren können. Die Gestaltungsmöglichkeiten vor Rentenbeginn finden Sie in § 18 bis § 26. Zu Rentenbeginn können Sie Ihren Vertrag gemäß § 27 und § 28 erneut Ihren Wünschen entsprechend anpassen. § 29 beschreibt Verfügungsmöglichkeiten im Rentenbezug. WEITERE VERTRAGSBESTIMMUNGEN (§ 30 BIS § 40) Wie Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren können, entnehmen Sie § 30. Ausführungen zur Bedeutung des Versicherungsscheins sowie zur Fälligkeit und Auszahlung der Versicherungsleistung finden Sie in § 31 bis § 33. Bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens sehen Sie in § 34 nach. Weitere Regelungen zu Ihren Mitteilungspflichten, zu den von uns angebotenen Fonds sowie zur Änderung von Vertragsbestimmungen finden Sie in § 35 bis § 37, zu dem Recht, das auf Ihren Vertrag Anwendung findet, und den Gerichtsstand finden Sie in § 38 und § 39. Welche Beschwerdemöglichkeiten Ihnen offen stehen, ist in § 40 beschrieben. BESTIMMUNGEN ZUM BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ (§ 41 BIS § 50) Falls Sie Leistungen bei Berufsunfähigkeit vereinbart haben, gelten für Sie zusätzlich die Bestimmungen in § 41 bis § 50. In § 41 bis § 43 sind die eingeschlossenen Leistungen beschrieben. In § 44 bis § 47 finden Sie Regelungen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes und zu Erklärung und Nachprüfung unserer Leistungspflicht sowie zu Ihren Mitwirkungspflichten. Wie Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz kündigen können erläutert § 48. Ihre Optionen im Leistungsfall finden Sie in § 49, Details zum Wechsel des Leistungspakets in § 50. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif FWL (Druckstück L-3-7-2021.B3) Seite 2 von 41 VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND der Versicherungsmathematik unter Zugrundelegung eines garantierten →Rechnungszinssatzes von 0 % p. a. berechnet. Der EINSCHRÄNKUNGEN Gegenwert des Garantieguthabens wird in den sonstigen Kapitalanlagen innerhalb des Sicherungsvermögens der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG angelegt. Sofern Sie zum § 1 Was ist das Vertragsguthaben? Erlebensfallgarantie-Zeitpunkt nicht über das Garantieguthaben verfügen, wird das Garantieguthaben nach dem Erlebensfallgarantie- Ihr Vertragsguthaben setzt sich aus verschiedenen Komponenten Zeitpunkt in das Sparguthaben (vgl. Absatz (10)) umgeschichtet. zusammen. Das Vertragsguthaben besteht aus dem Garantieguthaben und dem Portfolioguthaben. Das Portfolio- Portfolioguthaben guthaben wird unterteilt in das Anteilguthaben und das Das Portfolioguthaben setzt sich zusammen aus dem Sicherungsguthaben. Das Anteilguthaben umfasst das Anteilguthaben und dem Sicherungsguthaben und umfasst somit Fondsguthaben und das Schlussüberschussfondsguthaben, auch das Schlussüberschussguthaben. während das Sicherungsguthaben das Sparguthaben und das Schlussüberschusssparguthaben umfasst. Die einzelnen Anteilguthaben Komponenten werden an dieser Stelle erklärt und im Folgenden für weitere Erläuterungen verwendet. Abhängig von Ihrer individuellen Die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif FWL bietet Vertragskonstellation sind einzelne Komponenten für Ihren Vertrag Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der möglicherweise nicht relevant. Wertentwicklung von ausgewählten Investmentfonds. Das Vermögen der Investmentfonds wird gesondert und überwiegend in • Das Garantieguthaben (vgl. Absatz (2)) dient der Sicher- Wertpapieren angelegt und ist jeweils in Anteileinheiten aufgeteilt. stellung des garantierten Vertragsguthabens bei vereinbarter Die Vermögensentwicklung von Investmentfonds ist nicht garantierter Erlebensfallleistung. Wurde keine garantierte voraussehbar. Sie profitieren von einer Wertsteigerung der Erlebensfallleistung vereinbart, ist kein Garantieguthaben Anteileinheiten der von Ihnen gewählten Investmentfonds, tragen vorhanden. aber andererseits das Risiko einer Wertminderung. • In das Portfolioguthaben (vgl. Absatz (3)) werden die nicht zur Bei einer Investition in Fonds ist Ihre fondsgebundene Sicherstellung des garantierten Vertragsguthabens oder zur Rentenversicherung mit dem Anteilguthaben an der Wertentwicklung Deckung von Kosten und Risikobeiträgen verwendeten Teile der von Ihnen gewählten Fonds beteiligt. Das Anteilguthaben wird in des Beitrags und gegebenenfalls der Zuzahlungen gemäß der Anteileinheiten geführt. Die mit Teilen der gezahlten Beiträge von Ihnen gewählten Aufteilung investiert. Auch beziehungsweise gegebenenfalls der Zuzahlungen sowie gegebenenfalls anfallende Überschüsse werden in das gegebenenfalls anfallenden Überschüssen erworbenen Fondsanteile Portfolioguthaben investiert. Sie können grundsätzlich die bilden das Fondsguthaben. Der Gegenwert des Fondsguthabens Investition in Fonds, in das Sicherungsguthaben oder in eine wird entsprechend § 125 Abs. 5 des Kombination aus beidem wählen. Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in der hierfür zu bildenden Abteilung des Sicherungsvermögens (Anlagestock) der Helvetia • Bei einer Investition in Fonds ist Ihre fondsgebundene schweizerische Lebensversicherungs-AG angelegt. Die mit Rentenversicherung mit dem Anteilguthaben an der gegebenenfalls anfallenden Schlussüberschüssen erworbenen Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Fonds beteiligt (vgl. Fondsanteile bilden das Schlussüberschussfondsguthaben. Absätze (6) und (7)). Die Teile der gezahlten Beiträge, Zuzahlungen und gegebenenfalls anfallende Überschüsse, Der Anlage „Die von uns zu Ihrem Tarif angebotenen Fonds“ die zur Investition in das Anteilguthaben vorgesehen sind, können Sie die für Ihre Versicherung angebotenen Investmentfonds werden in das Fondsguthaben investiert. Gegebenenfalls und Anlagestrategien entnehmen. Die individuell für Ihren Vertrag anfallende Schlussüberschüsse, die zur Investition in das ausgewählten Fonds entnehmen Sie Ihrem Antrag beziehungsweise Anteilguthaben vorgesehen sind, werden in das Schluss- Ihrem →Versicherungsschein. überschussfondsguthaben investiert (vgl. Absatz (11)). Bei Wahl einer Anlagestrategie beauftragen Sie die Helvetia • Bei einer Investition in das Sicherungsguthaben werden die schweizerische Lebensversicherungs-AG, für Sie die Teile der gezahlten Beiträge, Zuzahlungen und gegebenen- Anlageentscheidung entsprechend dieser Anlagestrategie zu falls anfallende Überschüsse, die zur Investition in das übernehmen. In diesem Fall erfolgt die Auswahl der Investmentfonds, Sicherungsguthaben vorgesehen sind, in das Sparguthaben die Festlegung ihres Verhältnisses zueinander sowie die Vornahme (vgl. Absatz (10)) investiert. Gegebenenfalls anfallende von Umschichtungen durch eine von uns beauftragte Kapitalanlage- Schlussüberschüsse, die zur Investition in das Sicherungs- oder Vermögensverwaltungsgesellschaft. Welche Gesellschaft dies guthaben vorgesehen sind, werden in das Schlussüber- ist, können Sie Ihrer jährlichen Mitteilung gemäß § 30 entnehmen. schusssparguthaben investiert (vgl. Absatz (11)). Für die Ausübung des Managements erheben wir Kosten. Wichtige Hinweise hierzu entnehmen Sie der Anlage „Die von uns zu Ihrem Garantieguthaben Tarif angebotenen Fonds“. Die einzelnen Anlagestrategien werden in Anteileinheiten verwaltet, welche wiederum aus Anteileinheiten der Wurde eine garantierte Erlebensfallleistung vereinbart, werden bis zum Erlebensfallgarantie-Zeitpunkt Teile der gezahlten Beiträge Investmentfonds (vgl. Absatz (5)) gemäß Festlegung bestehen. und gegebenenfalls der Zuzahlungen (vgl. § 18) in das Der Wert des Anteilguthabens Ihrer Versicherung ermittelt sich für Garantieguthaben investiert und gegebenenfalls Beträge zur jeden ausgewählten Investmentfonds durch Multiplikation der Ihnen Deckung der Kosten und Risikobeiträge (vgl. § 9 Abs. (4)) gutgeschriebenen Anteileinheiten mit dem am jeweiligen Stichtag entnommen. Das Garantieguthaben wird nach anerkannten Regeln ermittelten Wert einer Anteileinheit (vgl. Absatz (9)). Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif FWL (Druckstück L-3-7-2021.B3) Seite 3 von 41 Der Wert einer Anteileinheit ist der Rücknahmepreis des entsprechenden Investmentfonds beziehungsweise der § 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen entsprechenden Anlagestrategie zum Stichtag. Wir ermitteln für jede wir? Anlagestrategie täglich einen Rücknahmepreis pro Anteileinheit, der sich aus den Rücknahmepreisen der einzelnen Investmentfonds Ihre Versicherungsleistungen sind vom Zeitwert des entsprechend der Fondszusammensetzung in der jeweiligen Vertragsguthabens abhängig. Der Zeitwert des Vertragsguthabens Anlagestrategie errechnet. . Bei Investmentfonds, die in der Regel ist die Summe aus ausschließlich über eine Börse gehandelt werden (ETF), entspricht • dem Wert des →Anteilguthabens, der Wert einer Anteileinheit dem für unseren Handel maßgeblichen Börsenkurs zum Stichtag. Sie können die Rücknahmepreise • dem Wert des →Sicherungsguthabens und beziehungsweise Börsenkurse der Investmentfonds und Anlagestrategien dem Internet entnehmen. • dem Wert des →Garantieguthabens. Sicherungsguthaben Rechnungsmäßiges Alter Bei einer Investition in das Sicherungsguthaben wird der Bei der Ermittlung der versicherten Leistungen sowie bei der Gegenwert der Teile der gezahlten Beiträge beziehungsweise Durchführung von Vertragsänderungen wird gegebenenfalls das gegebenenfalls der Zuzahlungen sowie der gegebenenfalls rechnungsmäßige Alter der →versicherten Person zugrunde gelegt. anfallenden Überschüsse, die zur Investition in das Sparguthaben Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der →versicherten Person vorgesehen sind, in den sonstigen Kapitalanlagen innerhalb des zum Beginn des jeweiligen →Versicherungsjahres, wobei ein Sicherungsvermögens der Helvetia schweizerische begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet Lebensversicherungs-AG angelegt. Gemäß den Anlagegrundsätzen wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. des § 124 VAG ist das Sicherungsvermögen der Helvetia Rentenzahlung schweizerische Lebensversicherungs-AG unter Berücksichtigung der Art der betriebenen Versicherungsgeschäfte sowie der Die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif FWL ist eine Unternehmensstruktur so anzulegen, dass möglichst große fondsgebundene Rentenversicherung mit variablem Rentenbeginn. Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Sie können jederzeit den Rentenbeginn beantragen (vgl. § 27). Der Versicherungsunternehmens unter Wahrung angemessener frühestmögliche Rentenbeginn hierbei ist ein Monat nach Mischung und Streuung erreicht werden. Die Wertentwicklung des Versicherungsbeginn. Sofern Sie keinen Rentenbeginn beantragen, Sicherungsguthabens hängt ab von der Überschussdeklaration, die erfolgt der Rentenbeginn jedoch automatisch zum grundsätzlich einmal jährlich durch den Vorstand der Helvetia →Versicherungsstichtag, an dem die →versicherte Person das schweizerische Lebensversicherungs-AG festgelegt wird und sich an →rechnungsmäßige Alter von 87 Jahren erreicht, wenn keine den Erträgen der sonstigen Kapitalanlagen innerhalb des Verschiebung des spätesten Rentenbeginns (vgl. § 27 Abs. § 1(5)) Sicherungsvermögens orientiert. Nähere Informationen zur beantragt wird. Für die Zeit vor Rentenbeginn können Sie Leistungen Überschussbeteiligung entnehmen Sie bitte § 5. Der garantierte gemäß den Absätzen (11) bis (16) vereinbaren. →Rechnungszinssatz auf das Sparguthaben beträgt 0 % p. a., das heißt die Wertentwicklung des Sparguthabens kann nicht negativ Für den Rentenbezug können Sie entweder eine Rente mit werden. Damit ist das Sparguthaben gegen Anlageverluste gesichert. Rentengarantiezeit oder eine Rente mit Cash-Option wählen. Eine Der Gegenwert des Sparguthabens wird in den sonstigen Kombination aus beidem ist nicht möglich, das heißt eine Rente mit Kapitalanlagen innerhalb des Sicherungsvermögens der Helvetia Cash-Option hat keine Rentengarantiezeit. schweizerische Lebensversicherungs-AG angelegt. Der Gegenwert Haben Sie sich für eine Rente mit Rentengarantiezeit des Schlussüberschusssparguthabens wird im freien Vermögen der entschieden, dann wandeln wir zum Rentenbeginn das vorhandene Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG angelegt. →Vertragsguthaben und die gegebenenfalls Ihrem Vertrag Schlussüberschussguthaben zugeteilten →Bewertungsreserven in eine konventionelle lebenslange oder abgekürzte Leibrente auf das Leben der Das Schlussüberschussfondsguthaben (vgl. Absatz (5)) und das versicherten Person um und zahlen diese Rente mindestens bis zum Schlussüberschusssparguthaben (vgl. Absatz (10)) bilden das Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die versicherte Schlussüberschussguthaben. Das Schlussüberschussguthaben Person diesen Termin erlebt. steht zur Deckung von Schwankungen im Zins-, Risiko- und Kostenverlauf zur Verfügung und kann damit gegebenenfalls Haben Sie sich für eine Rente mit Cash-Option entschieden, dann nachträglich gekürzt werden oder entfallen. Erst zum Beginn der wandeln wir zum Rentenbeginn das vorhandene →Vertragsguthaben Rentenzahlung haben Sie Anspruch auf das und die gegebenenfalls Ihrem Vertrag zugeteilten Schlussüberschussguthaben, dessen Höhe deshalb nicht garantiert →Bewertungsreserven in eine konventionelle lebenslange Rente auf werden kann. Nähere Informationen zum Schlussüberschuss das Leben der versicherten Person um und zahlen diese Rente bis entnehmen Sie § 5 Abs. (9). zum Tod der versicherten Person, wenn nicht vorher die Cash-Option ausgeübt wird. Sie können bis zum Ende der Cash-Option das Vertragsguthaben jederzeit abrufen. Es wird dann der Betrag gemäß § 12 Abs. (18) ausgezahlt und die Versicherung endet. Garantierter Rentenfaktor Zum Zeitpunkt der Umwandlung des Vertragsguthabens in eine konventionelle Leibrente ermitteln wir nach anerkannten Regeln der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif FWL (Druckstück L-3-7-2021.B3) Seite 4 von 41 Versicherungsmathematik ein Umwandlungsverhältnis unter Ist eine Rente mit →Cash-Option vereinbart und stirbt die versicherte Zugrundelegung des zum Umwandlungszeitpunkt gültigen Person im Rentenbezug vor Ende der Cash-Option, dann zahlen wir garantierten →Rechnungszinssatzes, der zum Umwandlungs- den Betrag gemäß § 12 Abs. (18) ohne den dort vorgesehenen zeitpunkt gültigen Annahmen über die Sterblichkeit und der Abzug und die Versicherung endet. Bei Tod der versicherten Person Verwaltungskosten im Rentenbezug gemäß § 15 Abs. (6). Der nach Ende der Cash-Option endet die Versicherung, ohne dass eine Rentenfaktor gibt die Höhe der Rente an, die unter Verwendung des Leistung fällig wird. ermittelten Umwandlungsverhältnisses für je 10.000 EUR zur Verrentung gelangendes Vertragsguthaben gezahlt wird. Das zur Auf Antrag können Sie die Todesfallsumme jährlich zum Verrentung gelangende Vertragsguthaben ist der Zeitwert des Versicherungsstichtag reduzieren. Ab dem Zeitpunkt, wenn die Vertragsguthabens zum Umwandlungszeitpunkt abzüglich versicherte Person das →rechnungsmäßige Alter von 75 Jahren (vgl. gegebenenfalls noch nicht getilgter Abschluss- und Vertriebskosten. Absatz (2)) erreicht hat und der Rentenbeginn noch nicht beantragt ist, beträgt die Todesfallsumme generell immer Null, das heißt die Haben Sie sich für eine Rente mit →Rentengarantiezeit Todesfallleistung entspricht dann genau der Summe aus dem entschieden, ist bei der Umwandlung ein Rentenfaktor garantiert, der aktuellen Vertragsguthaben zuzüglich 1 % der Beitragssumme und 80 % des Rentenfaktors entspricht, welcher sich nach anerkannten gegebenenfalls zuzüglich der Beteiligung an den Regeln der Versicherungsmathematik unter Zugrundelegung eines Bewertungsreserven. garantierten Rechnungszinssatzes von 0 % p. a., der →Sterbetafel DAV2004RF der Deutschen Aktuarvereinigung und den Berufsunfähigkeitsleistungen Verwaltungskosten im Rentenbezug gemäß § 15 Abs. (6) berechnet. Falls Sie Leistungen bei →Berufsunfähigkeit vereinbart haben, Haben Sie sich für eine Rente mit →Cash-Option entschieden, ist gelten für Sie zusätzlich die Bestimmungen zum bei der Umwandlung ein Rentenfaktor garantiert, der 80 % des Berufsunfähigkeitsschutz (vgl. § 41 bis § 50). Im Rahmen der Rentenfaktors entspricht, welcher sich nach anerkannten Regeln der Bestimmungen zum Berufsunfähigkeitsschutz sind zwei unter- Versicherungsmathematik unter Zugrundelegung eines garantierten schiedliche Leistungspakete beschrieben. Dem →Versicherungs- Rechnungszinssatzes von 0 % p. a., der unternehmenseigenen schein können Sie entnehmen, welches Leistungspaket Sie verein- Sterbetafel für Rentenversicherungen mit Cash-Option, die auf der bart haben. Die Kurzbeschreibung der Leistungspakete in Sterbetafel DAV2004RF der Deutschen Aktuarvereinigung basiert, Absatz (15) soll das Verständnis der Bestimmungen zum und den Verwaltungskosten im Rentenbezug gemäß § 15 Abs. (6) Berufsunfähigkeitsschutz erleichtern und kann nicht die ausführliche berechnet. Lektüre von § 41 bis § 50 ersetzen. Der im Vorschlag zu Ihrer fondsgebundenen Ist eine Berufsunfähigkeitsleistung für die →versicherte Person Rentenversicherung (vgl. § 30 Abs. (3)), in Ihrem →Versicherungs- vereinbart, so bieten die jeweiligen Leistungspakete folgenden schein und der jährlichen Mitteilung gemäß § 30 Abs. (2) genannte Berufsunfähigkeitsschutz: Rentenfaktor ist abhängig von der von Ihnen bei Antragstellung a) Plus: Ist eine Leistung bei Berufsunfähigkeit versichert und gewählten Gestaltung des Rentenbezugs, zum Beispiel von wird die versicherte Person während der vereinbarten Rentendauer, Rentenzahlweise, gegebenenfalls Rentengarantiezeit Versicherungsdauer für die Beitragsbefreiung bei und davon, ob Sie eine Rente mit Rentengarantiezeit oder eine Rente Berufsunfähigkeit berufsunfähig im Sinne des § 42 dieser mit Cash-Option vereinbart haben. Wenn Sie die Gestaltung des Bedingungen, so tritt die Befreiung von der Rentenbezugs im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten gemäß Beitragszahlungspflicht für die Dauer der Berufsunfähigkeit, § 28 ändern, ändert sich möglicherweise auch der garantierte längstens bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Rentenfaktor. Leistungsdauer ein. Ferner entfällt die Verpflichtung zur Garantierte Erlebensfallleistung Beitragszahlung für bis zu zwei Jahre bei Vorliegen einer der sieben schweren Krankheiten gemäß § 41 Abs. (11) Sofern eine garantierte Erlebensfallleistung vereinbart ist, Buchstabe a) bis g) der Versicherungsdauer der beträgt das →Vertragsguthaben zum Erlebensfallgarantie-Zeitpunkt Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, wenn bisher keine mindestens das im →Versicherungsschein genannte garantierte Leistungen in Anspruch genommen wurden. Vertragsguthaben zu diesem Zeitpunkt. Zusätzlich zahlen wir bei Berufsunfähigkeit der versicherten Todesfallleistung Person, falls für sie eine Berufsunfähigkeitsrente versichert ist und die Berufsunfähigkeit während der vereinbarten Stirbt die →versicherte Person vor Rentenbeginn, so leisten wir Versicherungsdauer für die Berufsunfähigkeitsrente eintritt, den Zeitwert des →Vertragsguthabens zuzüglich 1 % der Beitrags- die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer der summe, mindestens jedoch die vereinbarte →Todesfallsumme. Die Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragssumme entspricht der Summe der bis zum Ende der Leistungsdauer. Ferner zahlen wir die vereinbarte Beitragszahlungsdauer voraussichtlich zu zahlenden Beiträge ohne Berufsunfähigkeitsrente für bis zu zwei Jahre bei Vorliegen Berücksichtigung von Zuzahlungen. Bei Versicherungen gegen einer der sieben schweren Krankheiten gemäß § 41 Abs. (11) →Einmalbeitrag entspricht sie der Höhe des Einmalbeitrags. Die Buchstabe a) bis g) innerhalb der Versicherungsdauer der Todesfallleistung erhöht sich gegebenenfalls um die Ihrem Vertrag Berufsunfähigkeitsrente, wenn bisher keine Leistungen in zugeteilten →Bewertungsreserven. Anspruch genommen wurden. Stirbt die versicherte Person während der →Rentengarantiezeit, so b) Premium: Ist eine Leistung bei Berufsunfähigkeit versichert zahlen wir die vereinbarten Renten bis zum Ende der und wird die versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit. Stirbt die versicherte Person nach der Versicherungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Rentengarantiezeit, so endet der Vertrag. Berufsunfähigkeit berufsunfähig im Sinne des § 42 dieser Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE75 5005 0000 0015 4250 44 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
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