Kollektiv-Taggeld-versicherung nach KVG - Helsana Business Salary
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Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Unfall AG und Progrès Versicherungen AG. Kollektiv-Taggeld- versicherung nach KVG Helsana Business Salary Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Ausgabe Mai 2021 Auf den Grundlagen des KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung)
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 2 Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG Helsana Business Salary Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Inhaltsverzeichnis I Kundeninformation zu den Allgemeinen 21 Unbezahlter Urlaub Versicherungsbedingungen (AVB) 22 Einschränkungen der Versicherungsleistungen 23 Obliegenheiten und Schadenminderungspflicht im II Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Leistungsfall Grundlagen 24 Verletzung der Obliegenheiten und der 1 Gegenstand der Versicherung Schadenminderungspflicht 2 Grundlagen des Vertrages 25 Berechnung und Auszahlung des Taggeldes 3 Definitionen 26 Mutterschaft 27 Versicherungsgewinn Beginn und Ende des Kollektivvertrages 28 Überentschädigung 4 Beginn, Dauer und Ende des Kollektivvertrages 29 Verpfändung und Abtretung von Leistungen, 5 Kündigung des Kollektivvertrages Regressrecht Umfang der Deckung Prämien 6 Versicherte Personen 30 Grundlagen der Prämienberechnung 7 Versichertes Erwerbseinkommen 31 Prämienzahlung 8 Lohnnachgenuss 32 Lohnsummendeklaration 9 Örtlicher Geltungsbereich 33 Zahlungsverzug 34 Rückerstattung der Prämie Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 35 Verrechnung von Leistungen und 10 Beginn des Versicherungsschutzes Rückerstattungspflicht 11 Vorbehalte 36 Versicherung mit Überschussbeteiligung 12 Ende des Versicherungsschutzes 37 Änderung des Prämientarifes 13 Nachleistung 38 Änderung des Prämiensatzes und der 14 Übertritt in die Einzel-Taggeldversicherung Tarifierungsart Leistungen Schlussbestimmungen 15 Leistungsvoraussetzungen 39 Schweigepflicht 16 Anmeldung im Leistungsfall 40 Rechtspflege 17 Leistungsbeginn, Wartefrist und Rückfall 41 Mitteilungen und Informationspflicht 18 Leistungsdauer 42 Datenschutz 19 Leistungsunterbruch 43 Inkrafttreten 20 Auslandsaufenthalt HEL-00044-de-0221-0001-44317
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 3 I Kundeninformation zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihre Kollektiv-Taggeldversicherung im Überblick In der vorliegenden Kundeninformation finden Sie die wichtigsten Versicherungsmerkmale Ihrer Kollektiv-Taggeld- versicherung nach KVG mit Ihrem Vertragspartner Helsana Versicherungen AG, nachfolgend Helsana genannt. Diese Kundeninformation dient nur dem besseren Verständnis. Massgebend und rechtsverbindlich sind die unter Ziff. 2 der nachfolgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erwähnten Grundlagen des Vertrages. Was beinhaltet Ihr Versicherte Personen Versicherungsschutz? Als Arbeitgeber versichern Sie Ihre AHV-unterstellten Arbeitnehmenden gegen den Lohnausfall aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Welche Personen oder Personengruppen Sie versichert haben, entnehmen Sie bitte Ihrer Police. Auch Selbständigerwerbende können sich und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder versichern. Versicherte Leistungen Während einer ärztlich nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25%, verursacht durch Krankheit oder Schwangerschaftsbeschwerden, besteht ein Anspruch auf Taggelder. Führt eine Krankheit zum Tod eines Arbeitnehmenden, so unterstützt Sie Helsana finanziell dabei, Ihrer gesetzlichen Pflicht des Lohnnachgenusses (gemäss Art. 338 Abs. 2 OR) nachzukommen. Selbständigerwerbende und deren mitarbeitende Familienmitglieder, die nicht der AHV unterstehen, können das Unfallrisiko mitversichern. Ihren individuell vereinbarten Leistungsumfang entnehmen Sie bitte Ihrer Police. Versichertes Einkommen Bei Arbeitnehmenden ist der letzte im versicherten Betrieb bezogene effektive AHV-Lohn bis zu einer Obergrenze gemäss Police versichert. Ein allfälliger Bonus, eine Tantieme oder eine variable Vergütung (bspw. Provisionen, Zulagen) sind mitversichert, wenn sie AHV-pflichtig sind. Selbständigerwerbende und deren Familienmitglieder, die nicht der AHV unterstehen, vereinbaren eine Versicherungssumme. Was müssen Sie Beginn des Versicherungsschutzes hinsichtlich der Dauer Der Versicherungsschutz setzt für die einzelne versicherte Person an dem Tag ein, an des Vertrages und der dem das Arbeitsverhältnis beginnt, frühestens jedoch an dem in der Police aufgeführten Leistungen wissen? Vertragsbeginn. Vertragsdauer Der Vertrag wird in der Regel für 3 Jahre abgeschlossen. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf eine Kündigung erhalten hat. Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag erlischt in folgenden Situationen: ‒ bei Beendigung des Kollektivvertrages; ‒ bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; ‒ mit der Vollendung des 65. Altersjahres; ‒ bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind versicherte Personen, welche weiterhin der obligatorischen Krankenpflege- versicherung der Schweiz unterstellt sind. Leistungsdauer Die Leistungsdauer ist in der Police ersichtlich und umfasst längstens 720 Tage innert 900 Tagen. Wartefristen werden an die Leistungsdauer angerechnet, sofern aus der Police keine andere Vereinbarung hervorgeht. HEL-00044-de-0221-0001-44317 Was ist zu beachten Ihre Pflichten als Arbeitgeber und welche Pflichten Als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihre Arbeitnehmenden über die ergeben sich aus dem wesentlichen Inhalte des Vertrages und deren Änderungen sowie die Auflösung des Vertrag? Vertrages zu informieren. Insbesondere haben Sie Ihre Arbeitnehmenden über deren Pflichten im Leistungsfall zu informieren.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 4 Als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihre Arbeitnehmenden über das Übertrittsrecht in die Einzel-Taggeldversicherung und die zugehörige Frist aufzuklären. Das Übertrittsrecht besagt, dass bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder bei Beendigung des Kollektivvertrages versicherte Personen innert 3 Monaten nach Ende des Kollektivversicherungsschutzes in die Einzel-Taggeldversicherung nach VVG von Helsana übertreten können. Dabei erfolgt keine Überprüfung des Gesundheitszustandes. Diejenigen Fälle, in denen kein Übertritt möglich ist, können Sie Ziff. 14.5 der nachfolgen- den AVB entnehmen. Die Taggeldleistungen, die Helsana für einen Leistungsfall erbringt, stehen den arbeits- unfähigen Arbeitnehmenden zu. Bitte leiten Sie ihnen diese weiter. Unterliegen Taggelder der Quellensteuer, sind Sie als Arbeitgeber für die gesetzeskonforme Abrechnung und Ablieferung zuständig. Beruft sich eine versicherte Person auf ihr direktes Forderungsrecht im Leistungsfall oder tritt sie währenddessen aus dem versicherten Personenkreis aus, erfolgt die Auszahlung der Taggeldleistungen direkt an sie. In diesem Fall erfolgt die Ablieferung der Quellen- steuer durch Helsana. Die Prämien sind pünktlich zu begleichen. Sie helfen damit, die Aufwände und die Kosten niedrig zu halten, und sichern sich eine lückenlose Versicherungsdeckung. Bitte unterstüt- zen Sie uns auch mit der vollständigen und wahrheitsgetreuen Lohnsummendeklaration innert 30 Tagen nach Erhalt der Aufforderung. Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihres Geschäftsdomizils, Ihrer Zustelladresse, der Art Ihres Betriebes, der Besitzverhältnisse Ihres Unternehmens oder die Übernahme anderer Unternehmen oder Betriebsteile umgehend mit. Anmeldung im Leistungsfall Die Krankheitsfälle sind spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit an Helsana zu melden. Bitte vergessen Sie nicht, ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis einzu- reichen. Der Leistungsanspruch kann sich verkürzen oder ganz verfallen, wenn Sie die Krankheit später melden oder die versicherte Person über kein Arbeitsunfähigkeits- zeugnis verfügt. Die wichtigsten Pflichten der versicherten Person Ein Leistungsanspruch besteht nur, solange sich die versicherte Person spätestens 5 Tage nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der medizinisch notwendigen Behandlung unterzieht und die Anweisungen des medizinischen Personals befolgt. Zudem muss monatlich ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat andauert. Die versicherte Person ist auch verpflichtet, Helsana sämtliche Angaben zu machen, die Helsana zur Abklärung des Leistungsanspruches sowie zur Festsetzung der Leistungs- höhe benötigt. Reist eine versicherte Person ins Ausland zur Behandlung, Pflege oder Niederkunft, ist Helsana mindestens 5 Tage vor Abreise zu informieren. Das Gleiche gilt, wenn die versicherte Person Ferien während der Arbeitsunfähigkeit plant. Pflichtverletzung durch die versicherte Person Die Versicherungsleistungen können vorübergehend oder dauernd gekürzt oder in schwerwiegenden Fällen verweigert werden, wenn die versicherte Person die Pflichten verletzt. Diese Rechtsnachteile treten nicht ein, wenn die versicherte Person nachweist, dass sie kein Verschulden trifft. Wichtige Hinweise Freizügigkeitsabkommen Helsana hat das Freizügigkeitsabkommen des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV und von santésuisse unterzeichnet. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Website des SVV. Haben versicherte Personen aufgrund dieses Freizügigkeitsabkommens Anspruch auf günstigere Bedingungen als die der nachfolgenden AVB, so gelten diese. Datenschutz Die versicherten Personen geniessen den vollen Schutz des Bundesgesetzes über den HEL-00044-de-0221-0001-44317 Datenschutz (DSG) und der Datenschutzrichtlinien von Helsana. Die Datenschutzerklärung der Helsana Versicherungen AG ist auf www.helsana.ch/datenschutz abrufbar oder kann beim Kundenservice angefordert werden.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 5 II Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Grundlagen 3.4 Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beein- trächtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte volle oder 1 Gegenstand der Versicherung teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit Die Kollektiv-Taggeldversicherung der Helsana zu leisten. Nach 6 Monaten wird auch die Versicherungen AG, nachfolgend Helsana zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf genannt, gewährt Versicherungsschutz gegen die oder Aufgabenbereich berücksichtigt. wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Mutterschaft und, sofern 3.5 Als Arzt gilt jeder in der Schweiz und im vertraglich vereinbart, von Unfällen. Fürstentum Liechtenstein zur Berufsausübung zugelassene Arzt, Zahnarzt bzw. Chiropraktor mit einem eidgenössischen oder einem ent- 2 Grundlagen des Vertrages sprechenden ausländischen Diplom. Als Arzt im Ausland gilt der zur Berufsausübung Soweit nicht zwingende Bestimmungen des ermächtigte Inhaber eines gleichwertigen Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil Fähigkeitsausweises. des Sozialversicherungsrechts (ATSG), des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und des übrigen Bundesrechts anwendbar sind, gelten folgende Vertragsgrundlagen: Beginn und Ende des 2.1 die Police; Kollektivvertrages 2.2 die im Versicherungsantrag und in allfälligen Gesundheitsdeklarationen aufgeführten 4 Beginn, Dauer und Ende des Erklärungen des Versicherungsnehmers bzw. Kollektivvertrages der versicherten Person; 4.1 Der Kollektivvertrag beginnt mit dem in der 2.3 die vorliegenden Allgemeinen Versicherungs- Police oder mit dem in einer schriftlichen bedingungen (AVB); Deckungszusage oder Annahmebestätigung 2.4 Besondere Abreden bzw. Vereinbarungen, soweit von Helsana angegebenen Datum. diese von Helsana in der Police als Besondere 4.2 Der Kollektivvertrag verlängert sich bei Erreichen Versicherungsbedingungen (BVB) bestätigt des in der Police aufgeführten Ablaufdatums und worden sind. nach jedem folgenden Versicherungsjahr still- schweigend um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Vertragskündigung erfolgt. 3 Definitionen 4.3 Der Kollektivvertrag endet bei: 3.1 Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körper- a) Kündigung; lichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, b) Konkurseröffnung des Versicherungsnehmers; die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine c) Verlegung des Geschäftssitzes ins Ausland oder medizinische Untersuchung oder Behandlung d) Einstellung des Betriebes. erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. 3.2 Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte 5 Kündigung des Kollektivvertrages schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen Der Kollektivvertrag kann durch den Versiche- äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, rungsnehmer oder durch Helsana erstmals auf die eine Beeinträchtigung der körperlichen, Erreichen des in der Police aufgeführten geistigen oder psychischen Gesundheit zur Ablaufdatums und danach auf Ende eines Folge hat. Die im Bundesgesetz über die Unfall- Versicherungsjahres gekündigt werden. Das versicherung (UVG) aufgeführten Berufskrank- Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police heiten und unfallähnlichen Körperschädigungen aufgeführten Hauptverfall. Die Kündigung hat sind den Unfällen gleichgestellt. schriftlich zu erfolgen und muss mindestens 3.3 Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und 3 Monate im Voraus bei Helsana bzw. beim Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungs- Versicherungsnehmer eintreffen. zeit der Mutter. HEL-00044-de-0221-0001-44317
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 6 Umfang der Deckung 7 Versichertes Erwerbseinkommen Arbeitnehmende 6 Versicherte Personen 7.1 Bei Arbeitnehmenden ist der effektive AHV-Lohn 6.1 Versichert sind die in der Police aufgeführten bis zu einer Obergrenze (höchstversicherter Personengruppen und namentlich erwähnten Jahreslohn pro Person) gemäss Police versichert. Personen. Gedeckt ist der in der Police aufgeführte Prozent- satz des versicherten Lohnes. Arbeitnehmende Sind im versicherten Betrieb Mitglieder der 6.2 Arbeitnehmende sind versichert, wenn Verwaltung und der geschäftsführenden Organe ‒ zwischen ihnen und dem Versicherungs- gleichzeitig als Arbeitnehmende tätig, sind auch nehmer ein Arbeitsverhältnis besteht, die im AHV-Lohn enthaltenen Entgelte in Form ‒ sie aufgrund ihrer unselbständigen Erwerbs- von Verwaltungsratshonoraren, Tantiemen, tätigkeit der Alters- und Hinterlassenen- festen Entschädigungen und Sitzungsgeldern versicherung (AHV) unterstellt sind und versichert. ‒ sie das 65. Altersjahr noch nicht vollendet 7.2 AHV-pflichtige Entschädigungen, die anlässlich haben. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verein- Lernende sind den Arbeitnehmenden gleich- bart und ausbezahlt werden, sind vom versicher- gestellt. ten Erwerbseinkommen ausgeschlossen. Selbständigerwerbende Selbständigerwerbende 6.3 Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien- 7.3 Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien- mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste- mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste- hen, muss die Aufnahme in die Versicherung hen, ist maximal die in der Police vereinbarte mittels Gesundheitsdeklaration einzeln beantragt Versicherungssumme versichert. werden. Sie sind nur versichert, wenn sie das 7.4 Die versicherten Personen sind verpflichtet, 65. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Helsana voraussichtlich dauernde Über- versicherungen zu melden. Helsana ist in einem Nicht versicherte Personen solchen Fall berechtigt, die bestehende Taggeld- versicherung herabzusetzen. 6.4 Nicht versichert sind Personen, die a) ohne direktes Arbeitsverhältnis für den Versiche- rungsnehmer tätig sind, wie ausgeliehenes Personal, Auftragnehmer, sowie nicht angestellte 8 Lohnnachgenuss Organe des Versicherungsnehmers; Helsana beteiligt sich am vom Versicherungs- b) ihren Wohnsitz im Ausland haben und in der nehmer gemäss Art. 338 Abs. 2 OR geschuldeten Schweiz angestellt, aber aufgrund des Personen- Lohnnachgenuss, wenn eine versicherte Person freizügigkeitsabkommens mit der europäischen infolge Krankheit stirbt. Die Höhe der Entschädi- Union (EU) oder der EFTA-Konvention nicht der gung entspricht dem AHV-Lohn gemäss Arbeits- obligatorischen Krankenpflegeversicherung der vertrag, höchstens jedoch dem maximal versi- Schweiz unterstellt sind. cherten Lohn pro Person und Jahr gemäss Police. Im Falle von arbeitsvertraglich verein- barten, von Art. 338 Abs. 2 OR abweichenden Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmenden bleibt der Versicherungsnehmer für die Differenz leistungspflichtig. HEL-00044-de-0221-0001-44317
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 7 9 Örtlicher Geltungsbereich 11 Vorbehalte 9.1 Die Versicherung gilt weltweit. 11.1 Bei Neuabschluss oder Erhöhung der Versiche- rungsdeckung für namentlich aufzuführende bzw. 9.2 Bei Aufenthalten ausserhalb der Schweiz in aufgeführte Personen wird die Annahme des Staaten, die nicht der europäischen Union (EU) Antrages von einer Gesundheitsprüfung abhängig oder der europäischen Freihandelszone (EFTA) gemacht. In diesem Fall kann Helsana Krank- angehören, werden nur Leistungen erbracht, heiten und Unfallfolgen, die im Zeitpunkt des wenn ein Spitalaufenthalt medizinisch notwendig Versicherungsantrages bestehen oder vorher ist, und nur so lange, wie die Rückkehr in die bestanden haben und erfahrungsgemäss zu Schweiz nicht möglich ist. Rückfällen führen, beim Versicherungsabschluss 9.3 Für ins Ausland entsandte Arbeitnehmende fallen durch einen Vorbehalt von der Versicherung die in Ziff. 9.2 genannten Voraussetzungen weg. ausschliessen. Art. 70 Abs. 1 und 2 sowie Art. 71 Der Versicherungsschutz für Entsandte bleibt Abs. 1 KVG bleiben vorbehalten. aufrechterhalten, solange die obligatorische 11.2 Die in der Gesundheitsdeklaration gestellten Versicherungsdeckung gemäss UVG und KVG Fragen sind vollständig und wahrheitsgetreu zu gegeben ist. Vorbehalten bleiben die Bestimmun- beantworten. Hat die versicherte Person unwahre gen gemäss Ziff. 6.2. oder unvollständige Angaben über Krankheiten oder Unfallfolgen gemacht, kann ein nachträg- licher Vorbehalt angebracht werden. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 12 Ende des Versicherungsschutzes 12.1 Der Versicherungsschutz erlischt für alle 10 Beginn des Versicherungsschutzes versicherten Personen mit der Beendigung des Kollektivvertrages. Arbeitnehmende 12.2 Der Versicherungsschutz erlischt für die einzelne versicherte Person 10.1 Der Versicherungsschutz setzt für die einzelne a) mit ihrem Ausscheiden aus dem versicherten versicherte Person an dem Tag ein, an dem das Personenkreis; Arbeitsverhältnis beginnt, frühestens jedoch an b) mit der Vollendung des 65. Altersjahres; dem in der Police aufgeführten Vertragsbeginn. c) mit dem Tod der versicherten Person oder 10.2 Personen, welche bei Beginn des Arbeitsverhält- d) mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. nisses wegen einer Krankheit oder eines Unfalles Von dieser Einschränkung ausgenommen sind nicht oder nur teilweise arbeitsfähig sind, sind erst Arbeitnehmende, welche weiterhin der obliga- versichert, wenn sie im Rahmen ihres Arbeitsver- torischen Krankenpflegeversicherung der trages wieder voll arbeitsfähig sind. Schweiz unterstehen. 10.3 Arbeitnehmende, die aufgrund ihrer Teilinvalidität eine Invalidenrente beziehen und im versicherten 13 Nachleistung Betrieb einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, müssen bei Beginn des Versicherungsschutzes 13.1 Für versicherte Personen, die bei Ende des für die vereinbarte Teilzeitbeschäftigung voll Versicherungsschutzes arbeitsunfähig sind, arbeitsfähig sein. bleibt der Leistungsanspruch für den laufenden Leistungsfall im Rahmen der Vertragsbestim- Selbständigerwerbende mungen gewahrt (Nachleistung). Mit Wieder- erlangen der vollständigen Arbeitsfähigkeit 10.4 Für Selbständigerwerbende und deren Familien- erlischt der Anspruch auf Nachleistung. mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste- hen, beginnt der Versicherungsschutz mit dem in 13.2 Die Nachleistung gemäss Ziff. 13.1 kommt nicht der Police aufgeführten Datum. zur Anwendung, wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer weitergeführt wird, der aufgrund von Freizügigkeitsabkommen die Weiterführung der Taggeldzahlungen gewähr- leisten muss. HEL-00044-de-0221-0001-44317
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 8 14 Übertritt in die Leistungen Einzel-Taggeldversicherung 14.1 Personen, die aus dem versicherten Personen- 15 Leistungsvoraussetzungen kreis ausscheiden, haben das Recht, innert 3 Monaten nach Austritt ohne Überprüfung des 15.1 Die versicherte Person hat den Nachweis von Gesundheitszustandes in die Einzel-Taggeld- Erwerbsausfall zu erbringen. Kann sie den versicherung nach VVG der Helsana überzu- Erwerbsausfall nicht nachweisen, besteht kein treten. Das gleiche Recht steht den versicherten Anspruch auf Leistungen. Personen zu, wenn der Kollektivvertrag dahinfällt. Der Übertritt muss schriftlich beantragt werden. 15.2 Das Taggeld wird bei nachgewiesener Arbeits- Die Einzel-Taggeldversicherung beginnt einen unfähigkeit von mindestens 25% anteilsmässig Tag nach dem Ausscheiden aus dem versicher- entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit ten Personenkreis bzw. nach Beendigung des ausgerichtet. Kollektivvertrages. 15.3 Bei Teilinvaliden oder Arbeitnehmenden, die 14.2 Der Versicherungsnehmer hat die versicherte infolge ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung Person bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im versicherten Betrieb nur eine Teilzeitbeschäf- über das Übertrittsrecht in die Einzel-Taggeld- tigung ausüben, bemisst sich die Arbeitsunfähig- versicherung und die Frist von 3 Monaten keit nach dem Grad der Unfähigkeit, die bisherige aufzuklären. Die gleiche Pflicht gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung weiter auszuüben. Auflösung des Kollektivvertrages. 15.4 Arbeitsausfälle wegen ambulanter Untersuchun- 14.3 Erhält die versicherte Person eine Nachleistung gen oder Behandlungen begründen keinen gemäss Ziff. 13.1, beginnt die Frist nach Ende Taggeldanspruch. der Leistungspflicht. In diesem Fall erfolgt die Aufklärung durch Helsana. 16 Anmeldung im Leistungsfall 14.4 Die Übertretenden haben Anspruch auf Versicherungsschutz im Rahmen der bisher Die Ansprüche auf Taggeldleistungen sind, unab- versicherten Leistungen. Massgebend für den hängig von den Wartefristen, spätestens 30 Tage neuen Vertrag sind jedoch die Bestimmungen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei Helsana und Tarife der Einzel-Taggeldversicherung. geltend zu machen. Der letzte versicherte Lohn gilt als Basis für Im Anschluss an die Krankmeldung ist immer ein die Berechnung des versicherten Lohnes in der Arbeitsunfähigkeitszeugnis eines Arztes im Sinne Einzel-Taggeldversicherung. Das Taggeld kann von Ziff. 3.5 einzureichen. in dem Mass reduziert werden, als die Erwerbs- tätigkeit herabgesetzt oder ein tieferer Verdienst Trifft die Krankmeldung später ein, so beginnt die erzielt wird. Bei arbeitslosen Personen gemäss Leistungspflicht mit dem Tag des Eingangs der Art. 10 AVIG ist der Betrag, der aus der Arbeits- Meldung. Die Leistungsdauer beginnt jedoch mit losenentschädigung resultieren würde, oder der dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu laufen. maximal versicherbare Lohn in der Einzel- Taggeldversicherung versicherbar. Die Wartefrist kann auf Wunsch verlängert oder auf minimal 17 Leistungsbeginn, Wartefrist und 30 Tage verkürzt werden. Rückfall 17.1 Die Leistungspflicht beginnt nach Ablauf der Einschränkungen des Übertrittsrechts in der Police vereinbarten Wartefrist. 14.5 Keine Freizügigkeit bzw. kein Übertrittsrecht 17.2 Die Wartefrist beginnt mit dem ersten Tag besteht für versicherte Personen, der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, a) die im Ausland wohnen, ausser sie unterstehen frühestens jedoch 5 Tage vor Beginn der weiterhin der obligatorischen Krankenpflege- ärztlichen Behandlung. Tage mit teilweiser versicherung der Schweiz; Arbeitsunfähigkeit zählen für die Berechnung b) die kein versicherbares Einkommen haben; der Wartefrist als ganze Tage. c) die das 65. Altersjahr vollendet haben; d) wenn die Leistungsdauer aus dem Kollektiv- 17.3 Die Wartefrist wird einmal pro Fall berechnet, vertrag für eine volle Arbeitsunfähigkeit im sofern keine andere vertragliche Vereinbarung Rahmen des Arbeitsvertrages erschöpft ist; besteht. e) bei Stellenwechsel und Übertritt in die Kollektiv- Taggeldversicherung eines neuen Arbeitgebers 17.4 Gilt die vereinbarte Wartefrist pro Fall, entfällt oder bei Rückfällen innerhalb von 180 Tagen ab f) bei Auflösung des Kollektivvertrages und Weiter- Wiederaufnahme der Tätigkeit die Wartefrist. führung bei einem anderen Versicherer, sofern der neue Versicherer aufgrund von Freizügig- HEL-00044-de-0221-0001-44317 keitsabkommen die Weiterführung des Versicherungsschutzes gewährleisten muss.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 9 18 Leistungsdauer 20.3 Ein Bezug von regulären Ferientagen während der Arbeitsunfähigkeit ist möglich, wenn der 18.1 Helsana leistet das Taggeld für eine oder meh- zuständige Arzt die Ferienfähigkeit attestiert hat. rere Erkrankungen während der in der Police Während der Dauer des Ferienbezuges wird der aufgeführten Leistungsdauer. Vorbehalten Anspruch auf Versicherungsleistungen unter- bleiben jene Fälle, in denen die versicherte brochen. Die Tage des Unterbruchs werden nicht Person nach Ausscheiden aus der Kollektiv- an die Leistungsdauer angerechnet. versicherung ihr Übertrittsrecht nicht ausübt. 18.2 Wartefristen werden an die Leistungsdauer angerechnet, sofern aus der Police keine 21 Unbezahlter Urlaub andere Vereinbarung hervorgeht. Gewährt der Arbeitgeber der versicherten Person 18.3 Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird ein ent- einen unbezahlten Urlaub, bleibt die Versiche- sprechend gekürztes Taggeld während der in rungsdeckung bestehen, solange der Arbeits- Ziff. 18.1 vorgesehenen Dauer geleistet. Der vertrag weiterläuft, längstens aber während Versicherungsschutz für die restliche Arbeits- 7 Monaten nach Ende des Lohnanspruchs. fähigkeit bleibt erhalten. Während der vorgesehenen Dauer des Urlaubs besteht kein Anspruch auf Versicherungs- 18.4 Bei Kürzung des Taggeldes infolge Überentschä- leistungen und es ist keine Prämie geschuldet. digung im Sinne von Ziff. 28 verlängert sich die Erkrankt die versicherte Person während des Leistungsdauer entsprechend der Kürzung. unbezahlten Urlaubs, rechnet Helsana die Tage vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zur ur- 18.5 Die versicherte Person kann die Erschöpfung sprünglich beabsichtigten Wiederaufnahme der der Leistungsdauer nicht dadurch aufhalten, Erwerbstätigkeit an die Wartefrist und die dass sie vor Beendigung der Arbeitsunfähigkeit Leistungsdauer an. Es gelten die Obliegenheiten auf Leistungen verzichtet. und die Schadenminderungspflicht gemäss Ziff. 23. 19 Leistungsunterbruch Kommt es während einer Arbeitsunfähigkeit zu 22 Einschränkungen der Untersuchungshaft, Straf- oder Massnahmen- Versicherungsleistungen vollzug, so sind für diese Periode keine Tag- gelder geschuldet. Die nicht entschädigten 22.1 Die Versicherungsleistungen werden vorüberge- hend oder dauernd gekürzt und in besonders Tage werden als ganze Tage an die Leistungs- dauer angerechnet. Das Gleiche gilt bei Unter- schwerwiegenden Fällen verweigert für Krank- heiten, Unfälle oder deren Folgen, welche die bruch des Leistungsanspruchs infolge Verletzung versicherte Person absichtlich herbeigeführt oder der Obliegenheiten, Leistungssperre mangels Prämienzahlung oder Auslandsaufenthalt. verschlimmert hat oder die auf aussergewöhn- liche Gefahren und Wagnisse zurückzuführen sind. Massgebend sind die Definitionen und 20 Auslandsaufenthalt Kürzungsansätze der obligatorischen Unfall- versicherung. 20.1 Begibt sich die versicherte Person ohne vorgän- 22.2 Keine Versicherungsleistungen werden erbracht: gige Information an Helsana ins Ausland zur a) bei Gesundheitsschäden infolge von Einwirkung Behandlung, Pflege oder Niederkunft, werden ionisierender Strahlen und Schäden aus Atom- keine Leistungen erbracht. Ausgenommen davon energie, ausgenommen sind Schädigungen durch sind Grenzgänger mit einer gültigen Grenzgän- medizinische Behandlungen; gerbewilligung G. Sie dürfen sich im Land ihres b) bei Arbeitsunfähigkeiten infolge von Operationen, Wohnsitzes behandeln lassen. die nicht medizinisch indiziert sind (z. B. Schön- 20.2 Zur Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs heitsoperationen); während eines Leistungsfalles informiert die c) bei Folgen von kriegerischen Ereignissen versicherte Person Helsana schriftlich mindestens − in der Schweiz; 5 Tage im Voraus über eine Abreise ins Ausland. − im Ausland, es sei denn, versicherte Personen Zusätzlich ist eine ärztliche Bestätigung einzu- erkranken oder verunfallen innert 14 Tagen ab reichen, die besagt, dass der Auslandsaufenthalt dem erstmaligen Auftreten solcher Ereignisse den Heilungsverlauf nicht gefährdet. Helsana in dem Land, in dem sie sich aufhalten, und sie kann nach Analyse der Umstände Versicherungs- sind dort vom Ausbruch der kriegerischen leistungen während eines begrenzten Zeitraums Ereignisse überrascht worden; entrichten. d) bei Selbsttötung, Selbsttötungsversuch oder Selbstverletzung bei vorbestehender Krankheit Bei Missachtung dieser Bestimmungen entfällt oder Unfall. der Leistungsanspruch während des Auslands- HEL-00044-de-0221-0001-44317 aufenthalts. Die nicht entschädigten Tage werden als ganze Tage an die Leistungsdauer angerech- net.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 10 22.3 Ist das Unfallrisiko mitversichert, werden zusätz- 23.5 Die versicherte Person hat die Ärzte, die sie lich zu Ziff. 22.2 keine Versicherungsleistungen behandeln oder behandelt haben, von der erbracht bei aussergewöhnlichen Gefahren und Schweigepflicht gegenüber Helsana zu deren Folgen. Als solche gelten insbesondere: entbinden. a) Teilnahme an Unruhen; b) ausländischer Militärdienst; 23.6 Zur Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs c) Teilnahme an kriegerischen Handlungen, Terror- während eines Leistungsfalles hat die versicherte akten, vorsätzliche Ausübung von Vergehen und Person jederzeit ihre Erreichbarkeit sicherzustel- Verbrechen sowie der Versuch dazu; len. Sie hält sich auch für durch Helsana ange- d) Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es ordnete medizinische Massnahmen und Untersu- sei denn, versicherte Personen seien als Unbetei- chungen zur Verfügung und stellt die ununterbro- ligte oder bei Hilfeleistungen für einen Wehrlosen chene, notwendige fachärztliche Betreuung durch die Streitenden verletzt worden; sicher. e) Gefahren, denen sich versicherte Personen 23.7 Ist für die Abklärung des Anspruchs die Prüfung dadurch aussetzen, indem sie andere stark des Geschäftsgangs notwendig, hat der Versiche- provozieren, oder rungsnehmer Helsana oder einem von Helsana f) Erdbeben in der Schweiz und im Fürstentum beauftragten Dritten Einsicht in die Geschäftsbü- Liechtenstein. cher und die in diesem Zusammenhang stehen- 22.4 Helsana verzichtet auf das ihr zustehende Recht, den Belege zu gewähren. Versicherungsleistungen bei Grobfahrlässigkeit 23.8 Helsana macht die Leistung davon abhängig, zu kürzen. Für Leistungskürzungen anderer Ver- dass der Fall den übrigen betroffenen Versiche- sicherer besteht jedoch kein Leistungsanspruch. rungen, insbesondere der Eidg. Invalidenver- sicherung, gemeldet wird. Meldet sich die arbeits- unfähige Person nicht bei den übrigen betroffe- 23 Obliegenheiten und Schaden- nen Versicherungen an, so kann Helsana die minderungspflicht im Leistungsfall Taggeldzahlungen einstellen oder reduzieren. 23.1 Die versicherte Person hat eine Mitwirkungspflicht Ab dem 365. Tag seit Beginn der Arbeitsunfähig- bei der Abwicklung eines Leistungsfalles. keit können die Taggeldleistungen um den Betrag der maximalen einfachen Invalidenrente gekürzt Obliegenheiten werden. 23.2 Ein ärztliches Zeugnis ist bis zur nächsten Arzt- Schadenminderungspflicht konsultation, jedoch längstens für einen Monat gültig. 23.9 Die versicherte Person hat alles zu unternehmen, was die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit Dauert der Leistungsfall länger als einen Monat, fördert, und alles zu unterlassen, was den ist Helsana monatlich ein ärztliches Zeugnis über Heilungsverlauf gefährdet. Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit einzu- reichen. 23.10 Die versicherte Person, die in ihrem angestamm- ten Beruf voraussichtlich dauernd voll oder teil- Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ohne persönliche weise arbeitsunfähig bleibt, ist verpflichtet, ihre Arztkonsultation werden für maximal 5 Tage allfällig verbleibende Arbeitsfähigkeit zu verwer- akzeptiert. ten, auch wenn dies einen Berufswechsel erfor- 23.3 Spätestens 5 Tage nach Eintritt der Arbeitsunfä- dert. Helsana kann die versicherte Person zu higkeit hat die versicherte Person einen Arzt bei- einem Berufswechsel auffordern und ein Über- zuziehen, der für eine fachgemässe Behandlung gangstaggeld ausrichten. Die Aufforderung zu sorgt. einem Stellenwechsel in angestammter Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber entspricht nicht Zudem ist sie verpflichtet, sich auf Kosten von einem Berufswechsel und löst keinen Anspruch Helsana den von ihr als nötig erachteten zusätzli- auf ein Übergangstaggeld aus. chen ärztlichen Untersuchungen oder Begutach- tungen zu unterziehen. 23.4 Die versicherte Person muss Helsana sämtliche Angaben machen, die sie zur Abklärung des Leistungsanspruchs sowie zur Festsetzung der Leistungshöhe benötigt. Insbesondere kann die versicherte Person dazu verpflichtet werden, zusätzliche Belege und Auskünfte einzureichen sowie zuhanden von Helsana medizinische Berichte und ärztliche Zeugnisse zu besorgen, die für die Beurteilung der Leistungspflicht not- HEL-00044-de-0221-0001-44317 wendig sind. Eingereichte ärztliche Zeugnisse und Berichte, die nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst sind und denen keine beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen beiliegt, werden auf Kosten der versicherten Person übersetzt. Auch ist Helsana berechtigt, Versichertenbesuche durchzuführen.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 11 24 Verletzung der Obliegenheiten und der Auszahlung Schadenminderungspflicht 25.3 Die Auszahlung der Versicherungsleistungen 24.1 Kommt die versicherte Person den gesetzlich erfolgt in der Regel an den Versicherungsnehmer. oder vertraglich festgelegten Obliegenheiten In besonderen Fällen können die Taggelder an und der Schadenminderungspflicht gemäss der die versicherten Personen ausbezahlt werden. vorstehenden Ziff. 23 nicht nach oder hält sie Art. 20 ATSG bleibt vorbehalten. die im Mahnschreiben genannte Frist nicht ein, werden die Versicherungsleistungen vorüberge- Quellensteuer hend oder dauernd gekürzt oder verweigert. Tage 25.4 Dem Versicherungsnehmer werden die der mit gekürztem oder keinem Leistungsanspruch Quellensteuer unterliegenden Leistungen werden an die Leistungsdauer angerechnet. ungekürzt überwiesen. Dieser hat für die 24.2 Die Folgen gemäss Ziff. 24.1 gelten ausserdem, gesetzeskonforme Abrechnung und Ablieferung wenn sich eine versicherte Person einer durch der Quellensteuer zu sorgen. Helsana angeordneten Untersuchung, einer 25.5 Erfolgt die Leistungsauszahlung direkt an die zumutbaren Behandlung oder Eingliederung ins versicherte Person, werden die der Quellensteuer Berufsleben, die eine wesentliche Verbesserung unterliegenden Leistungen gekürzt überwiesen. der Arbeitsfähigkeit verspricht, entzieht oder Die Ablieferung der Quellensteuer an die Steuer- widersetzt oder wenn sie nicht aus eigenem behörde erfolgt durch Helsana. Antrieb das ihr Zumutbare dazu beiträgt. 24.3 Die versicherte Person verliert ihren Leistungs- anspruch, wenn sie allfällige Anmeldungen, 26 Mutterschaft die sie gegenüber den übrigen betroffenen 26.1 Bei Schwangerschaft und Niederkunft wird Versicherungen geltend gemacht hat, wieder während 16 Wochen das Taggeld ausgerichtet, zurückzieht oder auf deren Leistungen verzichtet. für welches die versicherte Person bis zum Tag 24.4 Bleibt eine versicherte Person unentschuldigt der Niederkunft während mindestens 270 Tagen dem Termin einer von Helsana angeordneten und ohne Unterbruch von mehr als 3 Monaten Untersuchung fern, kann Helsana die dadurch versichert war. Mindestens 8 Wochen der entstandenen Kosten der versicherten Person 16 Wochen müssen nach der Niederkunft liegen. direkt in Rechnung stellen oder mit einer fälligen 26.2 Die Leistungen werden im Nachgang zu den Taggeldforderung verrechnen. Mutterschaftsleistungen nach EOG erbracht. 24.5 Diese Rechtsnachteile treten nicht ein, wenn die 26.3 Der Leistungsanspruch beginnt am Tag der versicherte Person glaubhaft macht, dass sie kein Geburt. Verschulden trifft oder dass die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereig- 26.4 Die Leistungen bei Mutterschaft werden nicht nisses und auf den Umfang der von Helsana an die maximale Leistungsdauer angerechnet. geschuldeten Leistungen gehabt hat. 26.5 Ist eine Wartefrist für Mutterschaft vereinbart, wird diese an die Leistungsdauer für Mutterschaft 25 Berechnung und Auszahlung des angerechnet. Taggeldes 27 Versicherungsgewinn Berechnung 27.1 Als Versicherungsgewinn gelten die Leistungen, 25.1 Als Grundlage für die Berechnung der Taggelder welche die volle Deckung des Erwerbsausfalles gilt der letzte vor dem Beginn des Leistungsfalles der versicherten Person übersteigen. Ausgenom- oder vor dem Rückfall gemäss Ziff. 17.4 bezo- men davon sind Leistungen von Summenversi- gene Lohn. cherungen einer Privatversicherung und von Bei unregelmässigem Einkommen wird der Kapital- und Rentenversicherungen, welche im Durchschnitt seit Anstellungsbeginn, höchstens Rahmen der freien Vorsorge abgeschlossen jedoch der letzten 12 Monate, berücksichtigt. worden sind. Lohnanpassungen infolge Änderung des Be- 27.2 Anspruch auf Taggeldleistungen besteht nur in schäftigungsgrades oder generelle Lohner- dem Masse, als der versicherten Person kein höhungen werden nur berücksichtigt, wenn Versicherungsgewinn erwächst. Leistungen, diese vor Eintritt des Leistungsfalles oder vor welche zu einem Versicherungsgewinn der versi- dem Rückfall gemäss Ziff. 17.4 schriftlich cherten Person führen, werden von Helsana auf vereinbart worden sind. die Obergrenze gemäss Ziff. 27.1 gekürzt. Tage mit gekürzten Leistungen werden als ganze Tage Zwingende Lohnerhöhungen aufgrund von ge- an die Leistungsdauer angerechnet. HEL-00044-de-0221-0001-44317 samtarbeitsvertraglichen Bestimmungen (GAV) werden berücksichtigt. 25.2 Die Berechnung der Taggeldhöhe erfolgt mittels Umrechnung des versicherten Lohnes auf ein volles Jahr und Teilung der versicherten Jahres- lohnsumme durch die Zahl 365.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 12 28 Überentschädigung 31 Prämienzahlung 28.1 Das Zusammentreffen von Leistungen verschie- 31.1 Die Prämien sind vom Versicherungsnehmer für dener Sozialversicherungen darf nicht zu einer eine ganze Versicherungsperiode im Voraus Überentschädigung der versicherten Person geschuldet. Bei Ratenzahlung kann Helsana führen. Eine Überentschädigung liegt in dem einen Zuschlag erheben. Masse vor, als die gesetzlichen Sozialversiche- rungsleistungen den wegen des Leistungsfalls 31.2 Bei der Berechnung der Prämie für Arbeitneh- mutmasslich entgangenen Verdienst übersteigen. mende ergibt sich die Vorausprämie aus den Die Taggeldleistungen werden im Nachgang zu voraussichtlichen Löhnen und wird jeweils am Leistungen anderer Sozialversicherungen Anfang des folgenden Jahres aufgrund der gewährt und werden um den Betrag der definitiven Lohnsummen abgerechnet. Überentschädigung gekürzt. 31.3 Während der Arbeitsunfähigkeit entfällt die 28.2 Besteht bei einem Privatversicherer eine Pflicht zur Prämienzahlung im Ausmass der Taggeldversicherung für Krankheit oder Unfall, erbrachten Leistungen aus dem Kollektivvertrag. gewährt Helsana das versicherte Taggeld nur so Dies gilt jedoch nicht für Selbständigerwerbende weit, als keine Überentschädigung besteht. Aus- und deren Familienmitglieder, die nicht der AHV genommen davon sind Leistungen von Summen- unterstehen. versicherungen einer Privatversicherung. 28.3 Kürzt oder verweigert der Privatversicherer seine 32 Lohnsummendeklaration Leistungen gestützt auf eine Subsidiaritätsklau- sel, leistet Helsana anteilsmässig. 32.1 Helsana fordert den Versicherungsnehmer jeweils Ende des Jahres auf, die definitiven Lohnsum- men zu deklarieren. Helsana übermittelt dem 29 Verpfändung und Abtretung von Versicherungsnehmer dazu die Aufforderung zur Lohnsummendeklaration. Die Deklaration hat er Leistungen, Regressrecht innerhalb von 30 Tagen vollständig und wahr- 29.1 Ohne Zustimmung von Helsana können heitsgetreu auszufüllen und einzureichen. Leistungen rechtswirksam weder verpfändet Helsana erstellt daraufhin die definitive Prämien- noch an Dritte abgetreten werden. abrechnung für das vorangehende Jahr. 29.2 Die Leistungspflicht von Helsana entfällt, wenn 32.2 Wenn der Versicherungsnehmer seiner Deklarati- der Versicherungsnehmer oder die versicherte onspflicht nicht nachkommt, werden die Prämien Person ohne vorherige Zustimmung von Helsana durch Einschätzung festgesetzt. Stellt sich später einen rechtsgültigen Vergleich mit leistungs- heraus, dass dadurch Prämien entgangen sind, pflichtigen Dritten abschliesst, mit welchem sie schuldet der Versicherungsnehmer neben dem auf Versicherungs- oder Schadenersatz- Differenzbetrag einen Verzugszins von 5%. leistungen verzichten. 32.3 Helsana oder von Helsana beauftragte Dritte haben das Recht, Einsicht in die Lohnbuch- haltung des Versicherungsnehmers zu nehmen Prämien oder Kopien seiner AHV-Abrechnungen zu verlangen. 30 Grundlagen der Prämienberechnung 33 Zahlungsverzug 30.1 Vorbehaltlich anderer vertraglicher Verein- barungen ist für die Prämienberechnung das 33.1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die im versicherten Betrieb erzielte AHV-pflichtige Prämien gemahnt, und es wird eine Nachfrist Einkommen unter Berücksichtigung des höchst- von 14 Tagen angesetzt. Wenn innerhalb dieser versicherten Jahreslohnes pro Person mass- Frist keine Bezahlung erfolgt, wird ein Verzugs- gebend. Davon ausgeschlossen sind zins in Höhe von 5% ab erstem Tag nach Frist- Entschädigungen gemäss Ziff. 7.2. ablauf erhoben. Nach Ablauf der Mahnfrist ruht die Leistungspflicht von Helsana gegenüber dem Löhne oder Lohnanteile, auf denen wegen des Arbeitgeber. Die Leistungspflicht lebt wieder auf, Alters der versicherten Person keine Beiträge sobald die ausstehenden Prämien einschliesslich an die AHV erhoben werden, gelten ebenfalls der Verzugszinsen und Mahn- und Betreibungs- als prämienpflichtiges Einkommen, sofern die kosten vollständig bezahlt sind. betreffenden Personen mitversichert sind. 33.2 Im Falle eines Prämienverzuges behält sich 30.2 Für Selbständigerwerbende und deren Familien- Helsana ausserdem das Recht vor, den Kollektiv- mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste- vertrag vor Ablauf der ordentlichen Kündigungs- hen, gilt die in der Police vereinbarte Versiche- frist zu kündigen. HEL-00044-de-0221-0001-44317 rungssumme für die Prämienberechnung.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 13 34 Rückerstattung der Prämie 37 Änderung des Prämientarifes 34.1 Sofern die Prämie für eine bestimmte Versiche- Bei Änderungen im Prämientarif kann Helsana rungsdauer vorausbezahlt wurde und der Vertrag innerhalb einer Tarifierungsart Verträge auf aus einem gesetzlich oder vertraglich vorgesehe- Vertragsende oder während der Vertragsdauer nen Grund vor Ende dieser Dauer aufgehoben auf Ende eines Jahres an die veränderte wird, bezahlt Helsana die auf das nicht abgelau- Prämiensituation anpassen. Helsana teilt den fene Versicherungsjahr entfallende Prämie Versicherungsnehmern bis spätestens 60 Tage zurück. vor Ende des Jahres die Änderung schriftlich mit. Führt die Änderung des Prämientarifes zu einer 34.2 Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Haupt- Erhöhung des Prämiensatzes, kann der Versiche- verfall gemäss Police und dauert ein Jahr. rungsnehmer, wenn er damit nicht einverstanden ist, den Vertrag per Ende des Versicherungsjah- res kündigen. Erhält Helsana bis spätestens am 35 Verrechnung von Leistungen und letzten Tag des Versicherungsjahres keine Rückerstattungspflicht schriftliche Kündigung, gilt dies als Zustimmung. 35.1 Der Versicherungsnehmer und die versicherten Eine Reduktion des Prämiensatzes führt zu Personen haben gegenüber Helsana kein Recht, keinem ausserordentlichen Kündigungsrecht. ausstehende Prämien mit Leistungsansprüchen zu verrechnen. 38 Änderung des Prämiensatzes und der 35.2 Vom Versicherungsnehmer oder von der Tarifierungsart versicherten Person zu Unrecht bezogene Leistungen sind Helsana zurückzuerstatten. 38.1 Helsana setzt zwei verschiedene Tarifierungs- arten bei ihren Versicherungen ein. Welche Tarifierungsart im Vertrag angewendet wurde, 36 Versicherung mit ist in der Police aufgeführt. Überschussbeteiligung Bei der Fixtarifierung kommt die Tarifierung ohne 36.1 Ist die Versicherung mit Überschussbeteiligung Berücksichtigung des individuellen Schadenver- abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer laufs zur Anwendung. Die Prämien können auf- jeweils nach 3 vollen Versicherungsjahren einen grund von Änderungen im Prämientarif auf vertraglich vereinbarten Anteil am Überschuss Vertragsende oder während der Vertragsdauer aus seinem Vertrag. auf Ende eines Jahres angepasst werden. 36.2 Der Überschuss wird ermittelt aus dem massge- Bei der Erfahrungstarifierung kommt die Tarifie- benden Prämienanteil für die in der betreffenden rung mit Berücksichtigung des individuellen Abrechnungsperiode bezahlten definitiven Schadenverlaufs zur Anwendung. Die Beobach- Prämien, abzüglich der auf die Abrechnungs- tungsdauer umfasst die letzten 3 vollständigen periode entfallenen Leistungen. Versicherungsjahre sowie das laufende Versicherungsjahr. Kundenspezifische Risiko- 36.3 Ein allfälliger Verlust wird nicht auf die folgende kriterien wie Schadentendenz, laufende Schaden- Abrechnungsperiode vorgetragen. fälle und ungünstige Schadenprognose können zu kundenindividuellen Anpassungen in der 36.4 Werden nach erfolgter Abrechnung Leistungsfälle Berechnung führen. Die Prämien können infolge nachgemeldet oder weitere Zahlungen geleistet, des Leistungsverlaufs auf Vertragsende oder bei die in die abgeschlossene Abrechnungsperiode Änderungen im Prämientarif angepasst werden. fallen, kann Helsana eine neue Abrechnung der Überschussbeteiligung erstellen und zu viel 38.2 Für Selbständigerwerbende und deren Familien- bezahlte Überschussanteile zurückfordern. mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste- hen, können die Prämiensätze jederzeit auf Ende 36.5 Der Anspruch auf Überschussbeteiligung erlischt des Versicherungsjahres an die für das aktuelle bei Aufhebung des Vertrages, sofern diese vor Lebensalter der versicherten Personen geltenden Ende einer Abrechnungsperiode erfolgt. Tarife angepasst werden. 38.3 Helsana gibt dem Versicherungsnehmer die neuen Prämiensätze oder die Änderung der Tarifierungsart spätestens 60 Tage vor Ablauf der Versicherungsperiode (Hauptverfall der Prämie) bekannt. Ist der Versicherungsnehmer im Falle einer Prämienerhöhung oder einer Änderung der Tarifierungsart nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf Ende des laufenden Versicherungs- jahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich HEL-00044-de-0221-0001-44317 erfolgen und bis spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei Helsana eintreffen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die Kündigung, so gilt dies als Zustimmung, den Vertrag im bisherigen Umfang mit dem neuen Prämiensatz oder der neuen Tarifierungsart weiterzuführen.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary 14 Schlussbestimmungen 42 Datenschutz 42.1 Die Datenschutzerklärung der Helsana Versicherungen AG ist auf 39 Schweigepflicht www.helsana.ch/datenschutz abrufbar oder Mitarbeitende der Helsana sind im Umgang mit kann beim Kundenservice angefordert werden. Versichertendaten gegenüber Dritten zur vollen 42.2 Helsana bearbeitet Daten insbesondere zur Verschwiegenheit im Sinne von Art. 33 ATSG Einschätzung des zu versichernden Risikos, verpflichtet. Widerhandlungen können mit Busse zur Errechnung oder Erstellung von Offerten, gemäss Art. 54 KVAG bestraft werden. zur Ausstellung von Policen, während des Lohndeklarationsprozesses, bei Konto- oder Adressmutationen sowie um individuelle Produkte 40 Rechtspflege und Dienstleistungen von Helsana und Partner- 40.1 Wenn eine versicherte Person mit einem Ent- unternehmen (namentlich aufgeführt auf der scheid nicht einverstanden ist, erlässt Helsana Website von Helsana) anzubieten. eine schriftlich begründete Verfügung. 42.3 Wird die Datenbearbeitung von Helsana an einen 40.2 Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Auftragsbearbeiter übertragen, sorgt Helsana seit deren Zustellung Einsprache bei Helsana dafür, dass dieser die Daten nur verarbeitet, wie erhoben werden. Helsana es selbst tun darf. 40.3 Die Verfügung erwächst mit dem unbenützten 42.4 Helsana darf im erforderlichen Umfang und Ablauf der Einsprachefrist oder mit der rechts- gemäss den anwendbaren datenschutzrecht- kräftigen Abweisung der Einsprache in Rechts- lichen Normen Daten an die an der Vertragsab- kraft. wicklung beteiligten Dritten weiterleiten sowie zwecks Versichererwechsel gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen der Kollektiv-Kranken- 41 Mitteilungen und Informationspflicht taggeldversicherung Daten einer dem Abkommen beigetretenen anfragenden Versicherung bekannt 41.1 An den Versicherungsnehmer: Alle Mitteilungen geben. an den Versicherungsnehmer bzw. an die von ihm genannte Zustelladresse erfolgen an die letzte der Helsana bekannte Adresse in der 43 Inkrafttreten Schweiz. Diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen 41.2 An die versicherten Personen: Alle Mitteilungen (AVB) zur Kollektiv-Taggeldversicherung wurden an die versicherten Personen erfolgen durch den von den zuständigen Organen der Helsana Versicherungsnehmer. Dieser ist verpflichtet, die Versicherungen AG beschlossen und treten am versicherten Personen über den wesentlichen 1. Mai 2021 in Kraft. Sie ersetzen die entsprech- Inhalt des Vertrages, dessen Änderungen und enden Allgemeinen Versicherungsbedingungen Auflösung zu unterrichten. Helsana stellt dem (AVB) für die Helsana Business Salary Versicherungsnehmer die zur Information erfor- Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, derlichen Unterlagen zur Verfügung. Ausgabe 1. Januar 2007. 41.3 An Helsana: Alle Mitteilungen sind direkt an Helsana an die in der Police angegebene Adresse zu richten, und zwar auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Dokumenten in anderen Sprachen ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. 41.4 Ändert ein Versicherungsnehmer sein Geschäftsdomizil, seine Zustelladresse, die Art des Betriebes, die Besitzverhältnisse der Unternehmung oder werden andere Unternehmen oder Betriebsteile übernommen, so ist Helsana davon umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen. HEL-00044-de-0221-0001-44317
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