Kollektiv-Taggeld-versicherung nach KVG - Helsana Business Salary

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Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen AG,
Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Unfall AG und
Progrès Versicherungen AG.

Kollektiv-Taggeld-
versicherung nach KVG
Helsana Business Salary
Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Ausgabe Mai 2021

Auf den Grundlagen des KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung)
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                     2

Ausgabe Mai 2021

Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG
Helsana Business Salary
Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Inhaltsverzeichnis
I     Kundeninformation zu den Allgemeinen                        21   Unbezahlter Urlaub
      Versicherungsbedingungen (AVB)                              22   Einschränkungen der Versicherungsleistungen
                                                                  23   Obliegenheiten und Schadenminderungspflicht im
II    Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)                        Leistungsfall
Grundlagen                                                        24   Verletzung der Obliegenheiten und der
1   Gegenstand der Versicherung                                        Schadenminderungspflicht
2   Grundlagen des Vertrages                                      25   Berechnung und Auszahlung des Taggeldes
3   Definitionen                                                  26   Mutterschaft
                                                                  27   Versicherungsgewinn
Beginn und Ende des Kollektivvertrages                            28   Überentschädigung
4    Beginn, Dauer und Ende des Kollektivvertrages                29   Verpfändung und Abtretung von Leistungen,
5    Kündigung des Kollektivvertrages                                  Regressrecht
Umfang der Deckung                                                Prämien
6   Versicherte Personen                                          30 Grundlagen der Prämienberechnung
7   Versichertes Erwerbseinkommen                                 31 Prämienzahlung
8   Lohnnachgenuss                                                32 Lohnsummendeklaration
9   Örtlicher Geltungsbereich                                     33 Zahlungsverzug
                                                                  34 Rückerstattung der Prämie
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
                                                                  35 Verrechnung von Leistungen und
10 Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                      Rückerstattungspflicht
11 Vorbehalte
                                                                  36 Versicherung mit Überschussbeteiligung
12 Ende des Versicherungsschutzes
                                                                  37 Änderung des Prämientarifes
13 Nachleistung
                                                                  38 Änderung des Prämiensatzes und der
14 Übertritt in die Einzel-Taggeldversicherung
                                                                      Tarifierungsart
Leistungen
                                                                  Schlussbestimmungen
15 Leistungsvoraussetzungen
                                                                  39 Schweigepflicht
16 Anmeldung im Leistungsfall
                                                                  40 Rechtspflege
17 Leistungsbeginn, Wartefrist und Rückfall
                                                                  41 Mitteilungen und Informationspflicht
18 Leistungsdauer
                                                                  42 Datenschutz
19 Leistungsunterbruch
                                                                  43 Inkrafttreten
20 Auslandsaufenthalt

                                                                                                                        HEL-00044-de-0221-0001-44317
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                         3

I    Kundeninformation zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Ihre Kollektiv-Taggeldversicherung im Überblick
In der vorliegenden Kundeninformation finden Sie die wichtigsten Versicherungsmerkmale Ihrer Kollektiv-Taggeld-
versicherung nach KVG mit Ihrem Vertragspartner Helsana Versicherungen AG, nachfolgend Helsana genannt.
Diese Kundeninformation dient nur dem besseren Verständnis. Massgebend und rechtsverbindlich sind die unter
Ziff. 2 der nachfolgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erwähnten Grundlagen des Vertrages.

Was beinhaltet Ihr             Versicherte Personen
Versicherungsschutz?           Als Arbeitgeber versichern Sie Ihre AHV-unterstellten Arbeitnehmenden gegen den
                               Lohnausfall aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Welche Personen
                               oder Personengruppen Sie versichert haben, entnehmen Sie bitte Ihrer Police.
                               Auch Selbständigerwerbende können sich und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder
                               versichern.

                               Versicherte Leistungen
                               Während einer ärztlich nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25%,
                               verursacht durch Krankheit oder Schwangerschaftsbeschwerden, besteht ein Anspruch
                               auf Taggelder.
                               Führt eine Krankheit zum Tod eines Arbeitnehmenden, so unterstützt Sie Helsana
                               finanziell dabei, Ihrer gesetzlichen Pflicht des Lohnnachgenusses (gemäss Art. 338
                               Abs. 2 OR) nachzukommen.
                               Selbständigerwerbende und deren mitarbeitende Familienmitglieder, die nicht der AHV
                               unterstehen, können das Unfallrisiko mitversichern.
                               Ihren individuell vereinbarten Leistungsumfang entnehmen Sie bitte Ihrer Police.

                               Versichertes Einkommen
                               Bei Arbeitnehmenden ist der letzte im versicherten Betrieb bezogene effektive AHV-Lohn
                               bis zu einer Obergrenze gemäss Police versichert. Ein allfälliger Bonus, eine Tantieme
                               oder eine variable Vergütung (bspw. Provisionen, Zulagen) sind mitversichert, wenn sie
                               AHV-pflichtig sind.
                               Selbständigerwerbende und deren Familienmitglieder, die nicht der AHV unterstehen,
                               vereinbaren eine Versicherungssumme.

Was müssen Sie                 Beginn des Versicherungsschutzes
hinsichtlich der Dauer         Der Versicherungsschutz setzt für die einzelne versicherte Person an dem Tag ein, an
des Vertrages und der          dem das Arbeitsverhältnis beginnt, frühestens jedoch an dem in der Police aufgeführten
Leistungen wissen?             Vertragsbeginn.

                               Vertragsdauer
                               Der Vertrag wird in der Regel für 3 Jahre abgeschlossen. Danach verlängert er sich
                               jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens 3 Monate vor
                               Vertragsablauf eine Kündigung erhalten hat.

                               Ende des Versicherungsschutzes
                               Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag erlischt in folgenden Situationen:
                               ‒ bei Beendigung des Kollektivvertrages;
                               ‒ bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
                               ‒ mit der Vollendung des 65. Altersjahres;
                               ‒ bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Von dieser Einschränkung ausgenommen
                                 sind versicherte Personen, welche weiterhin der obligatorischen Krankenpflege-
                                 versicherung der Schweiz unterstellt sind.

                               Leistungsdauer
                               Die Leistungsdauer ist in der Police ersichtlich und umfasst längstens 720 Tage innert
                               900 Tagen. Wartefristen werden an die Leistungsdauer angerechnet, sofern aus der
                               Police keine andere Vereinbarung hervorgeht.
                                                                                                                            HEL-00044-de-0221-0001-44317

Was ist zu beachten            Ihre Pflichten als Arbeitgeber
und welche Pflichten           Als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihre Arbeitnehmenden über die
ergeben sich aus dem           wesentlichen Inhalte des Vertrages und deren Änderungen sowie die Auflösung des
Vertrag?                       Vertrages zu informieren. Insbesondere haben Sie Ihre Arbeitnehmenden über deren
                               Pflichten im Leistungsfall zu informieren.
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Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                           4

                               Als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihre Arbeitnehmenden über das
                               Übertrittsrecht in die Einzel-Taggeldversicherung und die zugehörige Frist aufzuklären.
                               Das Übertrittsrecht besagt, dass bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder bei
                               Beendigung des Kollektivvertrages versicherte Personen innert 3 Monaten nach Ende
                               des Kollektivversicherungsschutzes in die Einzel-Taggeldversicherung nach VVG von
                               Helsana übertreten können. Dabei erfolgt keine Überprüfung des Gesundheitszustandes.
                               Diejenigen Fälle, in denen kein Übertritt möglich ist, können Sie Ziff. 14.5 der nachfolgen-
                               den AVB entnehmen.
                               Die Taggeldleistungen, die Helsana für einen Leistungsfall erbringt, stehen den arbeits-
                               unfähigen Arbeitnehmenden zu. Bitte leiten Sie ihnen diese weiter. Unterliegen Taggelder
                               der Quellensteuer, sind Sie als Arbeitgeber für die gesetzeskonforme Abrechnung und
                               Ablieferung zuständig.
                               Beruft sich eine versicherte Person auf ihr direktes Forderungsrecht im Leistungsfall oder
                               tritt sie währenddessen aus dem versicherten Personenkreis aus, erfolgt die Auszahlung
                               der Taggeldleistungen direkt an sie. In diesem Fall erfolgt die Ablieferung der Quellen-
                               steuer durch Helsana.
                               Die Prämien sind pünktlich zu begleichen. Sie helfen damit, die Aufwände und die Kosten
                               niedrig zu halten, und sichern sich eine lückenlose Versicherungsdeckung. Bitte unterstüt-
                               zen Sie uns auch mit der vollständigen und wahrheitsgetreuen Lohnsummendeklaration
                               innert 30 Tagen nach Erhalt der Aufforderung.
                               Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihres Geschäftsdomizils, Ihrer Zustelladresse, der Art
                               Ihres Betriebes, der Besitzverhältnisse Ihres Unternehmens oder die Übernahme anderer
                               Unternehmen oder Betriebsteile umgehend mit.

                               Anmeldung im Leistungsfall
                               Die Krankheitsfälle sind spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit an
                               Helsana zu melden. Bitte vergessen Sie nicht, ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis einzu-
                               reichen. Der Leistungsanspruch kann sich verkürzen oder ganz verfallen, wenn Sie
                               die Krankheit später melden oder die versicherte Person über kein Arbeitsunfähigkeits-
                               zeugnis verfügt.

                               Die wichtigsten Pflichten der versicherten Person
                               Ein Leistungsanspruch besteht nur, solange sich die versicherte Person spätestens
                               5 Tage nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der medizinisch notwendigen Behandlung
                               unterzieht und die Anweisungen des medizinischen Personals befolgt. Zudem muss
                               monatlich ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger
                               als einen Monat andauert.
                               Die versicherte Person ist auch verpflichtet, Helsana sämtliche Angaben zu machen, die
                               Helsana zur Abklärung des Leistungsanspruches sowie zur Festsetzung der Leistungs-
                               höhe benötigt.
                               Reist eine versicherte Person ins Ausland zur Behandlung, Pflege oder Niederkunft, ist
                               Helsana mindestens 5 Tage vor Abreise zu informieren. Das Gleiche gilt, wenn die
                               versicherte Person Ferien während der Arbeitsunfähigkeit plant.

                               Pflichtverletzung durch die versicherte Person
                               Die Versicherungsleistungen können vorübergehend oder dauernd gekürzt oder in
                               schwerwiegenden Fällen verweigert werden, wenn die versicherte Person die Pflichten
                               verletzt. Diese Rechtsnachteile treten nicht ein, wenn die versicherte Person nachweist,
                               dass sie kein Verschulden trifft.

Wichtige Hinweise              Freizügigkeitsabkommen
                               Helsana hat das Freizügigkeitsabkommen des Schweizerischen Versicherungsverbands
                               SVV und von santésuisse unterzeichnet. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der
                               Website des SVV.
                               Haben versicherte Personen aufgrund dieses Freizügigkeitsabkommens Anspruch auf
                               günstigere Bedingungen als die der nachfolgenden AVB, so gelten diese.

                               Datenschutz
                               Die versicherten Personen geniessen den vollen Schutz des Bundesgesetzes über den
                                                                                                                              HEL-00044-de-0221-0001-44317

                               Datenschutz (DSG) und der Datenschutzrichtlinien von Helsana.
                               Die Datenschutzerklärung der Helsana Versicherungen AG ist auf
                               www.helsana.ch/datenschutz abrufbar oder kann beim Kundenservice angefordert
                               werden.
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II    Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Grundlagen                                                        3.4    Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beein-
                                                                         trächtigung der körperlichen, geistigen oder
                                                                         psychischen Gesundheit bedingte volle oder
1     Gegenstand der Versicherung                                        teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf
                                                                         oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit
      Die Kollektiv-Taggeldversicherung der Helsana                      zu leisten. Nach 6 Monaten wird auch die
      Versicherungen AG, nachfolgend Helsana                             zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf
      genannt, gewährt Versicherungsschutz gegen die                     oder Aufgabenbereich berücksichtigt.
      wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfähigkeit
      infolge Krankheit, Mutterschaft und, sofern                 3.5    Als Arzt gilt jeder in der Schweiz und im
      vertraglich vereinbart, von Unfällen.                              Fürstentum Liechtenstein zur Berufsausübung
                                                                         zugelassene Arzt, Zahnarzt bzw. Chiropraktor
                                                                         mit einem eidgenössischen oder einem ent-
2     Grundlagen des Vertrages                                           sprechenden ausländischen Diplom. Als Arzt
                                                                         im Ausland gilt der zur Berufsausübung
      Soweit nicht zwingende Bestimmungen des                            ermächtigte Inhaber eines gleichwertigen
      Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil                           Fähigkeitsausweises.
      des Sozialversicherungsrechts (ATSG), des
      Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
      (KVG) und des übrigen Bundesrechts anwendbar
      sind, gelten folgende Vertragsgrundlagen:                   Beginn und Ende des
2.1   die Police;
                                                                  Kollektivvertrages
2.2   die im Versicherungsantrag und in allfälligen
      Gesundheitsdeklarationen aufgeführten                       4      Beginn, Dauer und Ende des
      Erklärungen des Versicherungsnehmers bzw.                          Kollektivvertrages
      der versicherten Person;
                                                                  4.1    Der Kollektivvertrag beginnt mit dem in der
2.3   die vorliegenden Allgemeinen Versicherungs-                        Police oder mit dem in einer schriftlichen
      bedingungen (AVB);                                                 Deckungszusage oder Annahmebestätigung
2.4   Besondere Abreden bzw. Vereinbarungen, soweit                      von Helsana angegebenen Datum.
      diese von Helsana in der Police als Besondere               4.2    Der Kollektivvertrag verlängert sich bei Erreichen
      Versicherungsbedingungen (BVB) bestätigt                           des in der Police aufgeführten Ablaufdatums und
      worden sind.                                                       nach jedem folgenden Versicherungsjahr still-
                                                                         schweigend um ein weiteres Jahr, sofern keine
                                                                         fristgerechte Vertragskündigung erfolgt.
3     Definitionen
                                                                  4.3    Der Kollektivvertrag endet bei:
3.1   Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körper-               a)   Kündigung;
      lichen, geistigen oder psychischen Gesundheit,                b)   Konkurseröffnung des Versicherungsnehmers;
      die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine               c)   Verlegung des Geschäftssitzes ins Ausland oder
      medizinische Untersuchung oder Behandlung                     d)   Einstellung des Betriebes.
      erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge
      hat.
3.2   Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte
                                                                  5      Kündigung des Kollektivvertrages
      schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen                        Der Kollektivvertrag kann durch den Versiche-
      äusseren Faktors auf den menschlichen Körper,                      rungsnehmer oder durch Helsana erstmals auf
      die eine Beeinträchtigung der körperlichen,                        Erreichen des in der Police aufgeführten
      geistigen oder psychischen Gesundheit zur                          Ablaufdatums und danach auf Ende eines
      Folge hat. Die im Bundesgesetz über die Unfall-                    Versicherungsjahres gekündigt werden. Das
      versicherung (UVG) aufgeführten Berufskrank-                       Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police
      heiten und unfallähnlichen Körperschädigungen                      aufgeführten Hauptverfall. Die Kündigung hat
      sind den Unfällen gleichgestellt.                                  schriftlich zu erfolgen und muss mindestens
3.3   Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und                           3 Monate im Voraus bei Helsana bzw. beim
      Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungs-                      Versicherungsnehmer eintreffen.
      zeit der Mutter.
                                                                                                                               HEL-00044-de-0221-0001-44317
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                            6

Umfang der Deckung                                                7     Versichertes Erwerbseinkommen

                                                                        Arbeitnehmende
6        Versicherte Personen
                                                                  7.1   Bei Arbeitnehmenden ist der effektive AHV-Lohn
6.1      Versichert sind die in der Police aufgeführten                 bis zu einer Obergrenze (höchstversicherter
         Personengruppen und namentlich erwähnten                       Jahreslohn pro Person) gemäss Police versichert.
         Personen.                                                      Gedeckt ist der in der Police aufgeführte Prozent-
                                                                        satz des versicherten Lohnes.
         Arbeitnehmende                                                 Sind im versicherten Betrieb Mitglieder der
6.2      Arbeitnehmende sind versichert, wenn                           Verwaltung und der geschäftsführenden Organe
         ‒ zwischen ihnen und dem Versicherungs-                        gleichzeitig als Arbeitnehmende tätig, sind auch
           nehmer ein Arbeitsverhältnis besteht,                        die im AHV-Lohn enthaltenen Entgelte in Form
         ‒ sie aufgrund ihrer unselbständigen Erwerbs-                  von Verwaltungsratshonoraren, Tantiemen,
           tätigkeit der Alters- und Hinterlassenen-                    festen Entschädigungen und Sitzungsgeldern
           versicherung (AHV) unterstellt sind und                      versichert.
         ‒ sie das 65. Altersjahr noch nicht vollendet            7.2   AHV-pflichtige Entschädigungen, die anlässlich
           haben.                                                       der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verein-
         Lernende sind den Arbeitnehmenden gleich-                      bart und ausbezahlt werden, sind vom versicher-
         gestellt.                                                      ten Erwerbseinkommen ausgeschlossen.

         Selbständigerwerbende                                          Selbständigerwerbende

6.3      Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien-           7.3   Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien-
         mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste-              mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste-
         hen, muss die Aufnahme in die Versicherung                     hen, ist maximal die in der Police vereinbarte
         mittels Gesundheitsdeklaration einzeln beantragt               Versicherungssumme versichert.
         werden. Sie sind nur versichert, wenn sie das            7.4   Die versicherten Personen sind verpflichtet,
         65. Altersjahr noch nicht vollendet haben.                     Helsana voraussichtlich dauernde Über-
                                                                        versicherungen zu melden. Helsana ist in einem
         Nicht versicherte Personen                                     solchen Fall berechtigt, die bestehende Taggeld-
                                                                        versicherung herabzusetzen.
6.4      Nicht versichert sind Personen, die
  a)     ohne direktes Arbeitsverhältnis für den Versiche-
         rungsnehmer tätig sind, wie ausgeliehenes
         Personal, Auftragnehmer, sowie nicht angestellte
                                                                  8     Lohnnachgenuss
         Organe des Versicherungsnehmers;                               Helsana beteiligt sich am vom Versicherungs-
    b)   ihren Wohnsitz im Ausland haben und in der                     nehmer gemäss Art. 338 Abs. 2 OR geschuldeten
         Schweiz angestellt, aber aufgrund des Personen-                Lohnnachgenuss, wenn eine versicherte Person
         freizügigkeitsabkommens mit der europäischen                   infolge Krankheit stirbt. Die Höhe der Entschädi-
         Union (EU) oder der EFTA-Konvention nicht der                  gung entspricht dem AHV-Lohn gemäss Arbeits-
         obligatorischen Krankenpflegeversicherung der                  vertrag, höchstens jedoch dem maximal versi-
         Schweiz unterstellt sind.                                      cherten Lohn pro Person und Jahr gemäss
                                                                        Police. Im Falle von arbeitsvertraglich verein-
                                                                        barten, von Art. 338 Abs. 2 OR abweichenden
                                                                        Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmenden
                                                                        bleibt der Versicherungsnehmer für die Differenz
                                                                        leistungspflichtig.                                    HEL-00044-de-0221-0001-44317
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                         7

9     Örtlicher Geltungsbereich                                   11    Vorbehalte
9.1   Die Versicherung gilt weltweit.                             11.1 Bei Neuabschluss oder Erhöhung der Versiche-
                                                                       rungsdeckung für namentlich aufzuführende bzw.
9.2   Bei Aufenthalten ausserhalb der Schweiz in                       aufgeführte Personen wird die Annahme des
      Staaten, die nicht der europäischen Union (EU)                   Antrages von einer Gesundheitsprüfung abhängig
      oder der europäischen Freihandelszone (EFTA)                     gemacht. In diesem Fall kann Helsana Krank-
      angehören, werden nur Leistungen erbracht,                       heiten und Unfallfolgen, die im Zeitpunkt des
      wenn ein Spitalaufenthalt medizinisch notwendig                  Versicherungsantrages bestehen oder vorher
      ist, und nur so lange, wie die Rückkehr in die                   bestanden haben und erfahrungsgemäss zu
      Schweiz nicht möglich ist.                                       Rückfällen führen, beim Versicherungsabschluss
9.3   Für ins Ausland entsandte Arbeitnehmende fallen                  durch einen Vorbehalt von der Versicherung
      die in Ziff. 9.2 genannten Voraussetzungen weg.                  ausschliessen. Art. 70 Abs. 1 und 2 sowie Art. 71
      Der Versicherungsschutz für Entsandte bleibt                     Abs. 1 KVG bleiben vorbehalten.
      aufrechterhalten, solange die obligatorische                11.2 Die in der Gesundheitsdeklaration gestellten
      Versicherungsdeckung gemäss UVG und KVG                          Fragen sind vollständig und wahrheitsgetreu zu
      gegeben ist. Vorbehalten bleiben die Bestimmun-                  beantworten. Hat die versicherte Person unwahre
      gen gemäss Ziff. 6.2.                                            oder unvollständige Angaben über Krankheiten
                                                                       oder Unfallfolgen gemacht, kann ein nachträg-
                                                                       licher Vorbehalt angebracht werden.
Beginn und Ende des
Versicherungsschutzes                                             12    Ende des Versicherungsschutzes
                                                                  12.1 Der Versicherungsschutz erlischt für alle
10    Beginn des Versicherungsschutzes                                 versicherten Personen mit der Beendigung
                                                                       des Kollektivvertrages.
      Arbeitnehmende                                              12.2 Der Versicherungsschutz erlischt für die
                                                                        einzelne versicherte Person
10.1 Der Versicherungsschutz setzt für die einzelne
                                                                     a) mit ihrem Ausscheiden aus dem versicherten
     versicherte Person an dem Tag ein, an dem das
                                                                        Personenkreis;
     Arbeitsverhältnis beginnt, frühestens jedoch an
                                                                     b) mit der Vollendung des 65. Altersjahres;
     dem in der Police aufgeführten Vertragsbeginn.
                                                                     c) mit dem Tod der versicherten Person oder
10.2 Personen, welche bei Beginn des Arbeitsverhält-                 d) mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland.
     nisses wegen einer Krankheit oder eines Unfalles                   Von dieser Einschränkung ausgenommen sind
     nicht oder nur teilweise arbeitsfähig sind, sind erst              Arbeitnehmende, welche weiterhin der obliga-
     versichert, wenn sie im Rahmen ihres Arbeitsver-                   torischen Krankenpflegeversicherung der
     trages wieder voll arbeitsfähig sind.                              Schweiz unterstehen.

10.3 Arbeitnehmende, die aufgrund ihrer Teilinvalidität
     eine Invalidenrente beziehen und im versicherten             13    Nachleistung
     Betrieb einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen,
     müssen bei Beginn des Versicherungsschutzes                  13.1 Für versicherte Personen, die bei Ende des
     für die vereinbarte Teilzeitbeschäftigung voll                    Versicherungsschutzes arbeitsunfähig sind,
     arbeitsfähig sein.                                                bleibt der Leistungsanspruch für den laufenden
                                                                       Leistungsfall im Rahmen der Vertragsbestim-
      Selbständigerwerbende                                            mungen gewahrt (Nachleistung). Mit Wieder-
                                                                       erlangen der vollständigen Arbeitsfähigkeit
10.4 Für Selbständigerwerbende und deren Familien-                     erlischt der Anspruch auf Nachleistung.
     mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste-
     hen, beginnt der Versicherungsschutz mit dem in              13.2 Die Nachleistung gemäss Ziff. 13.1 kommt nicht
     der Police aufgeführten Datum.                                    zur Anwendung, wenn der Vertrag bei einem
                                                                       anderen Versicherer weitergeführt wird, der
                                                                       aufgrund von Freizügigkeitsabkommen die
                                                                       Weiterführung der Taggeldzahlungen gewähr-
                                                                       leisten muss.
                                                                                                                            HEL-00044-de-0221-0001-44317
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                             8

14    Übertritt in die                                            Leistungen
      Einzel-Taggeldversicherung
14.1 Personen, die aus dem versicherten Personen-
                                                                  15    Leistungsvoraussetzungen
     kreis ausscheiden, haben das Recht, innert
     3 Monaten nach Austritt ohne Überprüfung des                 15.1 Die versicherte Person hat den Nachweis von
     Gesundheitszustandes in die Einzel-Taggeld-                       Erwerbsausfall zu erbringen. Kann sie den
     versicherung nach VVG der Helsana überzu-                         Erwerbsausfall nicht nachweisen, besteht kein
     treten. Das gleiche Recht steht den versicherten                  Anspruch auf Leistungen.
     Personen zu, wenn der Kollektivvertrag dahinfällt.
     Der Übertritt muss schriftlich beantragt werden.             15.2 Das Taggeld wird bei nachgewiesener Arbeits-
     Die Einzel-Taggeldversicherung beginnt einen                      unfähigkeit von mindestens 25% anteilsmässig
     Tag nach dem Ausscheiden aus dem versicher-                       entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit
     ten Personenkreis bzw. nach Beendigung des                        ausgerichtet.
     Kollektivvertrages.                                          15.3 Bei Teilinvaliden oder Arbeitnehmenden, die
14.2 Der Versicherungsnehmer hat die versicherte                       infolge ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung
     Person bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses                     im versicherten Betrieb nur eine Teilzeitbeschäf-
     über das Übertrittsrecht in die Einzel-Taggeld-                   tigung ausüben, bemisst sich die Arbeitsunfähig-
     versicherung und die Frist von 3 Monaten                          keit nach dem Grad der Unfähigkeit, die bisherige
     aufzuklären. Die gleiche Pflicht gilt auch bei                    Teilzeitbeschäftigung weiter auszuüben.
     Auflösung des Kollektivvertrages.                            15.4 Arbeitsausfälle wegen ambulanter Untersuchun-
14.3 Erhält die versicherte Person eine Nachleistung                   gen oder Behandlungen begründen keinen
     gemäss Ziff. 13.1, beginnt die Frist nach Ende                    Taggeldanspruch.
     der Leistungspflicht. In diesem Fall erfolgt die
     Aufklärung durch Helsana.
                                                                  16    Anmeldung im Leistungsfall
14.4 Die Übertretenden haben Anspruch auf
     Versicherungsschutz im Rahmen der bisher                           Die Ansprüche auf Taggeldleistungen sind, unab-
     versicherten Leistungen. Massgebend für den                        hängig von den Wartefristen, spätestens 30 Tage
     neuen Vertrag sind jedoch die Bestimmungen                         nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei Helsana
     und Tarife der Einzel-Taggeldversicherung.                         geltend zu machen.
     Der letzte versicherte Lohn gilt als Basis für                     Im Anschluss an die Krankmeldung ist immer ein
     die Berechnung des versicherten Lohnes in der                      Arbeitsunfähigkeitszeugnis eines Arztes im Sinne
     Einzel-Taggeldversicherung. Das Taggeld kann                       von Ziff. 3.5 einzureichen.
     in dem Mass reduziert werden, als die Erwerbs-
     tätigkeit herabgesetzt oder ein tieferer Verdienst                 Trifft die Krankmeldung später ein, so beginnt die
     erzielt wird. Bei arbeitslosen Personen gemäss                     Leistungspflicht mit dem Tag des Eingangs der
     Art. 10 AVIG ist der Betrag, der aus der Arbeits-                  Meldung. Die Leistungsdauer beginnt jedoch mit
     losenentschädigung resultieren würde, oder der                     dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu laufen.
     maximal versicherbare Lohn in der Einzel-
     Taggeldversicherung versicherbar. Die Wartefrist
     kann auf Wunsch verlängert oder auf minimal                  17    Leistungsbeginn, Wartefrist und
     30 Tage verkürzt werden.                                           Rückfall
                                                                  17.1 Die Leistungspflicht beginnt nach Ablauf der
      Einschränkungen des Übertrittsrechts
                                                                       in der Police vereinbarten Wartefrist.
14.5 Keine Freizügigkeit bzw. kein Übertrittsrecht
                                                                  17.2 Die Wartefrist beginnt mit dem ersten Tag
      besteht für versicherte Personen,
                                                                       der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit,
   a) die im Ausland wohnen, ausser sie unterstehen
                                                                       frühestens jedoch 5 Tage vor Beginn der
      weiterhin der obligatorischen Krankenpflege-
                                                                       ärztlichen Behandlung. Tage mit teilweiser
      versicherung der Schweiz;
                                                                       Arbeitsunfähigkeit zählen für die Berechnung
   b) die kein versicherbares Einkommen haben;
                                                                       der Wartefrist als ganze Tage.
   c) die das 65. Altersjahr vollendet haben;
   d) wenn die Leistungsdauer aus dem Kollektiv-                  17.3 Die Wartefrist wird einmal pro Fall berechnet,
      vertrag für eine volle Arbeitsunfähigkeit im                     sofern keine andere vertragliche Vereinbarung
      Rahmen des Arbeitsvertrages erschöpft ist;                       besteht.
   e) bei Stellenwechsel und Übertritt in die Kollektiv-
      Taggeldversicherung eines neuen Arbeitgebers                17.4 Gilt die vereinbarte Wartefrist pro Fall, entfällt
      oder                                                             bei Rückfällen innerhalb von 180 Tagen ab
   f) bei Auflösung des Kollektivvertrages und Weiter-                 Wiederaufnahme der Tätigkeit die Wartefrist.
      führung bei einem anderen Versicherer, sofern
      der neue Versicherer aufgrund von Freizügig-
                                                                                                                                HEL-00044-de-0221-0001-44317

      keitsabkommen die Weiterführung des
      Versicherungsschutzes gewährleisten muss.
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                          9

18    Leistungsdauer                                              20.3 Ein Bezug von regulären Ferientagen während
                                                                       der Arbeitsunfähigkeit ist möglich, wenn der
18.1 Helsana leistet das Taggeld für eine oder meh-                    zuständige Arzt die Ferienfähigkeit attestiert hat.
     rere Erkrankungen während der in der Police                       Während der Dauer des Ferienbezuges wird der
     aufgeführten Leistungsdauer. Vorbehalten                          Anspruch auf Versicherungsleistungen unter-
     bleiben jene Fälle, in denen die versicherte                      brochen. Die Tage des Unterbruchs werden nicht
     Person nach Ausscheiden aus der Kollektiv-                        an die Leistungsdauer angerechnet.
     versicherung ihr Übertrittsrecht nicht ausübt.
18.2 Wartefristen werden an die Leistungsdauer
     angerechnet, sofern aus der Police keine                     21    Unbezahlter Urlaub
     andere Vereinbarung hervorgeht.                                    Gewährt der Arbeitgeber der versicherten Person
18.3 Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird ein ent-                    einen unbezahlten Urlaub, bleibt die Versiche-
     sprechend gekürztes Taggeld während der in                         rungsdeckung bestehen, solange der Arbeits-
     Ziff. 18.1 vorgesehenen Dauer geleistet. Der                       vertrag weiterläuft, längstens aber während
     Versicherungsschutz für die restliche Arbeits-                     7 Monaten nach Ende des Lohnanspruchs.
     fähigkeit bleibt erhalten.                                         Während der vorgesehenen Dauer des Urlaubs
                                                                        besteht kein Anspruch auf Versicherungs-
18.4 Bei Kürzung des Taggeldes infolge Überentschä-                     leistungen und es ist keine Prämie geschuldet.
     digung im Sinne von Ziff. 28 verlängert sich die                   Erkrankt die versicherte Person während des
     Leistungsdauer entsprechend der Kürzung.                           unbezahlten Urlaubs, rechnet Helsana die Tage
                                                                        vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zur ur-
18.5 Die versicherte Person kann die Erschöpfung                        sprünglich beabsichtigten Wiederaufnahme der
     der Leistungsdauer nicht dadurch aufhalten,                        Erwerbstätigkeit an die Wartefrist und die
     dass sie vor Beendigung der Arbeitsunfähigkeit                     Leistungsdauer an. Es gelten die Obliegenheiten
     auf Leistungen verzichtet.                                         und die Schadenminderungspflicht gemäss
                                                                        Ziff. 23.
19    Leistungsunterbruch
      Kommt es während einer Arbeitsunfähigkeit zu                22    Einschränkungen der
      Untersuchungshaft, Straf- oder Massnahmen-                        Versicherungsleistungen
      vollzug, so sind für diese Periode keine Tag-
      gelder geschuldet. Die nicht entschädigten                  22.1 Die Versicherungsleistungen werden vorüberge-
                                                                       hend oder dauernd gekürzt und in besonders
      Tage werden als ganze Tage an die Leistungs-
      dauer angerechnet. Das Gleiche gilt bei Unter-                   schwerwiegenden Fällen verweigert für Krank-
                                                                       heiten, Unfälle oder deren Folgen, welche die
      bruch des Leistungsanspruchs infolge Verletzung
                                                                       versicherte Person absichtlich herbeigeführt oder
      der Obliegenheiten, Leistungssperre mangels
      Prämienzahlung oder Auslandsaufenthalt.                          verschlimmert hat oder die auf aussergewöhn-
                                                                       liche Gefahren und Wagnisse zurückzuführen
                                                                       sind. Massgebend sind die Definitionen und
20    Auslandsaufenthalt                                               Kürzungsansätze der obligatorischen Unfall-
                                                                       versicherung.
20.1 Begibt sich die versicherte Person ohne vorgän-
                                                                  22.2 Keine Versicherungsleistungen werden erbracht:
     gige Information an Helsana ins Ausland zur
                                                                     a) bei Gesundheitsschäden infolge von Einwirkung
     Behandlung, Pflege oder Niederkunft, werden
                                                                        ionisierender Strahlen und Schäden aus Atom-
     keine Leistungen erbracht. Ausgenommen davon
                                                                        energie, ausgenommen sind Schädigungen durch
     sind Grenzgänger mit einer gültigen Grenzgän-
                                                                        medizinische Behandlungen;
     gerbewilligung G. Sie dürfen sich im Land ihres
                                                                     b) bei Arbeitsunfähigkeiten infolge von Operationen,
     Wohnsitzes behandeln lassen.
                                                                        die nicht medizinisch indiziert sind (z. B. Schön-
20.2 Zur Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs                       heitsoperationen);
     während eines Leistungsfalles informiert die                    c) bei Folgen von kriegerischen Ereignissen
     versicherte Person Helsana schriftlich mindestens                  − in der Schweiz;
     5 Tage im Voraus über eine Abreise ins Ausland.                    − im Ausland, es sei denn, versicherte Personen
     Zusätzlich ist eine ärztliche Bestätigung einzu-                     erkranken oder verunfallen innert 14 Tagen ab
     reichen, die besagt, dass der Auslandsaufenthalt                     dem erstmaligen Auftreten solcher Ereignisse
     den Heilungsverlauf nicht gefährdet. Helsana                         in dem Land, in dem sie sich aufhalten, und sie
     kann nach Analyse der Umstände Versicherungs-                        sind dort vom Ausbruch der kriegerischen
     leistungen während eines begrenzten Zeitraums                        Ereignisse überrascht worden;
     entrichten.                                                     d) bei Selbsttötung, Selbsttötungsversuch oder
                                                                        Selbstverletzung bei vorbestehender Krankheit
      Bei Missachtung dieser Bestimmungen entfällt
                                                                        oder Unfall.
      der Leistungsanspruch während des Auslands-
                                                                                                                             HEL-00044-de-0221-0001-44317

      aufenthalts. Die nicht entschädigten Tage werden
      als ganze Tage an die Leistungsdauer angerech-
      net.
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Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                          10

22.3 Ist das Unfallrisiko mitversichert, werden zusätz-           23.5 Die versicherte Person hat die Ärzte, die sie
      lich zu Ziff. 22.2 keine Versicherungsleistungen                 behandeln oder behandelt haben, von der
      erbracht bei aussergewöhnlichen Gefahren und                     Schweigepflicht gegenüber Helsana zu
      deren Folgen. Als solche gelten insbesondere:                    entbinden.
   a) Teilnahme an Unruhen;
   b) ausländischer Militärdienst;                                23.6 Zur Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs
   c) Teilnahme an kriegerischen Handlungen, Terror-                   während eines Leistungsfalles hat die versicherte
      akten, vorsätzliche Ausübung von Vergehen und                    Person jederzeit ihre Erreichbarkeit sicherzustel-
      Verbrechen sowie der Versuch dazu;                               len. Sie hält sich auch für durch Helsana ange-
   d) Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es                   ordnete medizinische Massnahmen und Untersu-
      sei denn, versicherte Personen seien als Unbetei-                chungen zur Verfügung und stellt die ununterbro-
      ligte oder bei Hilfeleistungen für einen Wehrlosen               chene, notwendige fachärztliche Betreuung
      durch die Streitenden verletzt worden;                           sicher.
   e) Gefahren, denen sich versicherte Personen                   23.7 Ist für die Abklärung des Anspruchs die Prüfung
      dadurch aussetzen, indem sie andere stark                        des Geschäftsgangs notwendig, hat der Versiche-
      provozieren, oder                                                rungsnehmer Helsana oder einem von Helsana
   f) Erdbeben in der Schweiz und im Fürstentum                        beauftragten Dritten Einsicht in die Geschäftsbü-
      Liechtenstein.                                                   cher und die in diesem Zusammenhang stehen-
22.4 Helsana verzichtet auf das ihr zustehende Recht,                  den Belege zu gewähren.
     Versicherungsleistungen bei Grobfahrlässigkeit               23.8 Helsana macht die Leistung davon abhängig,
     zu kürzen. Für Leistungskürzungen anderer Ver-                    dass der Fall den übrigen betroffenen Versiche-
     sicherer besteht jedoch kein Leistungsanspruch.                   rungen, insbesondere der Eidg. Invalidenver-
                                                                       sicherung, gemeldet wird. Meldet sich die arbeits-
                                                                       unfähige Person nicht bei den übrigen betroffe-
23    Obliegenheiten und Schaden-                                      nen Versicherungen an, so kann Helsana die
      minderungspflicht im Leistungsfall                               Taggeldzahlungen einstellen oder reduzieren.
23.1 Die versicherte Person hat eine Mitwirkungspflicht                 Ab dem 365. Tag seit Beginn der Arbeitsunfähig-
     bei der Abwicklung eines Leistungsfalles.                          keit können die Taggeldleistungen um den Betrag
                                                                        der maximalen einfachen Invalidenrente gekürzt
      Obliegenheiten                                                    werden.

23.2 Ein ärztliches Zeugnis ist bis zur nächsten Arzt-                  Schadenminderungspflicht
     konsultation, jedoch längstens für einen Monat
     gültig.                                                      23.9 Die versicherte Person hat alles zu unternehmen,
                                                                       was die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
      Dauert der Leistungsfall länger als einen Monat,                 fördert, und alles zu unterlassen, was den
      ist Helsana monatlich ein ärztliches Zeugnis über                Heilungsverlauf gefährdet.
      Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit einzu-
      reichen.                                                    23.10 Die versicherte Person, die in ihrem angestamm-
                                                                        ten Beruf voraussichtlich dauernd voll oder teil-
      Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ohne persönliche                     weise arbeitsunfähig bleibt, ist verpflichtet, ihre
      Arztkonsultation werden für maximal 5 Tage                        allfällig verbleibende Arbeitsfähigkeit zu verwer-
      akzeptiert.                                                       ten, auch wenn dies einen Berufswechsel erfor-
23.3 Spätestens 5 Tage nach Eintritt der Arbeitsunfä-                   dert. Helsana kann die versicherte Person zu
     higkeit hat die versicherte Person einen Arzt bei-                 einem Berufswechsel auffordern und ein Über-
     zuziehen, der für eine fachgemässe Behandlung                      gangstaggeld ausrichten. Die Aufforderung zu
     sorgt.                                                             einem Stellenwechsel in angestammter Tätigkeit
                                                                        bei einem anderen Arbeitgeber entspricht nicht
      Zudem ist sie verpflichtet, sich auf Kosten von                   einem Berufswechsel und löst keinen Anspruch
      Helsana den von ihr als nötig erachteten zusätzli-                auf ein Übergangstaggeld aus.
      chen ärztlichen Untersuchungen oder Begutach-
      tungen zu unterziehen.
23.4 Die versicherte Person muss Helsana sämtliche
     Angaben machen, die sie zur Abklärung des
     Leistungsanspruchs sowie zur Festsetzung der
     Leistungshöhe benötigt. Insbesondere kann die
     versicherte Person dazu verpflichtet werden,
     zusätzliche Belege und Auskünfte einzureichen
     sowie zuhanden von Helsana medizinische
     Berichte und ärztliche Zeugnisse zu besorgen,
     die für die Beurteilung der Leistungspflicht not-
                                                                                                                              HEL-00044-de-0221-0001-44317

     wendig sind. Eingereichte ärztliche Zeugnisse
     und Berichte, die nicht auf Deutsch, Französisch,
     Italienisch oder Englisch verfasst sind und denen
     keine beglaubigte Übersetzung in einer dieser
     Sprachen beiliegt, werden auf Kosten der
     versicherten Person übersetzt. Auch ist Helsana
     berechtigt, Versichertenbesuche durchzuführen.
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                       11

24    Verletzung der Obliegenheiten und der                             Auszahlung
      Schadenminderungspflicht                                    25.3 Die Auszahlung der Versicherungsleistungen
24.1 Kommt die versicherte Person den gesetzlich                       erfolgt in der Regel an den Versicherungsnehmer.
     oder vertraglich festgelegten Obliegenheiten                      In besonderen Fällen können die Taggelder an
     und der Schadenminderungspflicht gemäss der                       die versicherten Personen ausbezahlt werden.
     vorstehenden Ziff. 23 nicht nach oder hält sie                    Art. 20 ATSG bleibt vorbehalten.
     die im Mahnschreiben genannte Frist nicht ein,
     werden die Versicherungsleistungen vorüberge-                      Quellensteuer
     hend oder dauernd gekürzt oder verweigert. Tage
                                                                  25.4 Dem Versicherungsnehmer werden die der
     mit gekürztem oder keinem Leistungsanspruch
                                                                       Quellensteuer unterliegenden Leistungen
     werden an die Leistungsdauer angerechnet.
                                                                       ungekürzt überwiesen. Dieser hat für die
24.2 Die Folgen gemäss Ziff. 24.1 gelten ausserdem,                    gesetzeskonforme Abrechnung und Ablieferung
     wenn sich eine versicherte Person einer durch                     der Quellensteuer zu sorgen.
     Helsana angeordneten Untersuchung, einer
                                                                  25.5 Erfolgt die Leistungsauszahlung direkt an die
     zumutbaren Behandlung oder Eingliederung ins
                                                                       versicherte Person, werden die der Quellensteuer
     Berufsleben, die eine wesentliche Verbesserung
                                                                       unterliegenden Leistungen gekürzt überwiesen.
     der Arbeitsfähigkeit verspricht, entzieht oder
                                                                       Die Ablieferung der Quellensteuer an die Steuer-
     widersetzt oder wenn sie nicht aus eigenem
                                                                       behörde erfolgt durch Helsana.
     Antrieb das ihr Zumutbare dazu beiträgt.
24.3 Die versicherte Person verliert ihren Leistungs-
     anspruch, wenn sie allfällige Anmeldungen,                   26    Mutterschaft
     die sie gegenüber den übrigen betroffenen
                                                                  26.1 Bei Schwangerschaft und Niederkunft wird
     Versicherungen geltend gemacht hat, wieder
                                                                       während 16 Wochen das Taggeld ausgerichtet,
     zurückzieht oder auf deren Leistungen verzichtet.
                                                                       für welches die versicherte Person bis zum Tag
24.4 Bleibt eine versicherte Person unentschuldigt                     der Niederkunft während mindestens 270 Tagen
     dem Termin einer von Helsana angeordneten                         und ohne Unterbruch von mehr als 3 Monaten
     Untersuchung fern, kann Helsana die dadurch                       versichert war. Mindestens 8 Wochen der
     entstandenen Kosten der versicherten Person                       16 Wochen müssen nach der Niederkunft liegen.
     direkt in Rechnung stellen oder mit einer fälligen
                                                                  26.2 Die Leistungen werden im Nachgang zu den
     Taggeldforderung verrechnen.
                                                                       Mutterschaftsleistungen nach EOG erbracht.
24.5 Diese Rechtsnachteile treten nicht ein, wenn die
                                                                  26.3 Der Leistungsanspruch beginnt am Tag der
     versicherte Person glaubhaft macht, dass sie kein
                                                                       Geburt.
     Verschulden trifft oder dass die Verletzung keinen
     Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereig-            26.4 Die Leistungen bei Mutterschaft werden nicht
     nisses und auf den Umfang der von Helsana                         an die maximale Leistungsdauer angerechnet.
     geschuldeten Leistungen gehabt hat.
                                                                  26.5 Ist eine Wartefrist für Mutterschaft vereinbart,
                                                                       wird diese an die Leistungsdauer für Mutterschaft
25    Berechnung und Auszahlung des                                    angerechnet.
      Taggeldes
                                                                  27    Versicherungsgewinn
      Berechnung
                                                                  27.1 Als Versicherungsgewinn gelten die Leistungen,
25.1 Als Grundlage für die Berechnung der Taggelder                    welche die volle Deckung des Erwerbsausfalles
     gilt der letzte vor dem Beginn des Leistungsfalles                der versicherten Person übersteigen. Ausgenom-
     oder vor dem Rückfall gemäss Ziff. 17.4 bezo-                     men davon sind Leistungen von Summenversi-
     gene Lohn.                                                        cherungen einer Privatversicherung und von
      Bei unregelmässigem Einkommen wird der                           Kapital- und Rentenversicherungen, welche im
      Durchschnitt seit Anstellungsbeginn, höchstens                   Rahmen der freien Vorsorge abgeschlossen
      jedoch der letzten 12 Monate, berücksichtigt.                    worden sind.

      Lohnanpassungen infolge Änderung des Be-                    27.2 Anspruch auf Taggeldleistungen besteht nur in
      schäftigungsgrades oder generelle Lohner-                        dem Masse, als der versicherten Person kein
      höhungen werden nur berücksichtigt, wenn                         Versicherungsgewinn erwächst. Leistungen,
      diese vor Eintritt des Leistungsfalles oder vor                  welche zu einem Versicherungsgewinn der versi-
      dem Rückfall gemäss Ziff. 17.4 schriftlich                       cherten Person führen, werden von Helsana auf
      vereinbart worden sind.                                          die Obergrenze gemäss Ziff. 27.1 gekürzt. Tage
                                                                       mit gekürzten Leistungen werden als ganze Tage
      Zwingende Lohnerhöhungen aufgrund von ge-                        an die Leistungsdauer angerechnet.
                                                                                                                           HEL-00044-de-0221-0001-44317

      samtarbeitsvertraglichen Bestimmungen (GAV)
      werden berücksichtigt.
25.2 Die Berechnung der Taggeldhöhe erfolgt mittels
     Umrechnung des versicherten Lohnes auf ein
     volles Jahr und Teilung der versicherten Jahres-
     lohnsumme durch die Zahl 365.
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                       12

28    Überentschädigung                                           31    Prämienzahlung
28.1 Das Zusammentreffen von Leistungen verschie-                 31.1 Die Prämien sind vom Versicherungsnehmer für
     dener Sozialversicherungen darf nicht zu einer                    eine ganze Versicherungsperiode im Voraus
     Überentschädigung der versicherten Person                         geschuldet. Bei Ratenzahlung kann Helsana
     führen. Eine Überentschädigung liegt in dem                       einen Zuschlag erheben.
     Masse vor, als die gesetzlichen Sozialversiche-
     rungsleistungen den wegen des Leistungsfalls                 31.2 Bei der Berechnung der Prämie für Arbeitneh-
     mutmasslich entgangenen Verdienst übersteigen.                    mende ergibt sich die Vorausprämie aus den
     Die Taggeldleistungen werden im Nachgang zu                       voraussichtlichen Löhnen und wird jeweils am
     Leistungen anderer Sozialversicherungen                           Anfang des folgenden Jahres aufgrund der
     gewährt und werden um den Betrag der                              definitiven Lohnsummen abgerechnet.
     Überentschädigung gekürzt.                                   31.3 Während der Arbeitsunfähigkeit entfällt die
28.2 Besteht bei einem Privatversicherer eine                          Pflicht zur Prämienzahlung im Ausmass der
     Taggeldversicherung für Krankheit oder Unfall,                    erbrachten Leistungen aus dem Kollektivvertrag.
     gewährt Helsana das versicherte Taggeld nur so                    Dies gilt jedoch nicht für Selbständigerwerbende
     weit, als keine Überentschädigung besteht. Aus-                   und deren Familienmitglieder, die nicht der AHV
     genommen davon sind Leistungen von Summen-                        unterstehen.
     versicherungen einer Privatversicherung.
28.3 Kürzt oder verweigert der Privatversicherer seine            32    Lohnsummendeklaration
     Leistungen gestützt auf eine Subsidiaritätsklau-
     sel, leistet Helsana anteilsmässig.                          32.1 Helsana fordert den Versicherungsnehmer jeweils
                                                                       Ende des Jahres auf, die definitiven Lohnsum-
                                                                       men zu deklarieren. Helsana übermittelt dem
29    Verpfändung und Abtretung von                                    Versicherungsnehmer dazu die Aufforderung zur
                                                                       Lohnsummendeklaration. Die Deklaration hat er
      Leistungen, Regressrecht                                         innerhalb von 30 Tagen vollständig und wahr-
29.1 Ohne Zustimmung von Helsana können                                heitsgetreu auszufüllen und einzureichen.
     Leistungen rechtswirksam weder verpfändet                         Helsana erstellt daraufhin die definitive Prämien-
     noch an Dritte abgetreten werden.                                 abrechnung für das vorangehende Jahr.

29.2 Die Leistungspflicht von Helsana entfällt, wenn              32.2 Wenn der Versicherungsnehmer seiner Deklarati-
     der Versicherungsnehmer oder die versicherte                      onspflicht nicht nachkommt, werden die Prämien
     Person ohne vorherige Zustimmung von Helsana                      durch Einschätzung festgesetzt. Stellt sich später
     einen rechtsgültigen Vergleich mit leistungs-                     heraus, dass dadurch Prämien entgangen sind,
     pflichtigen Dritten abschliesst, mit welchem sie                  schuldet der Versicherungsnehmer neben dem
     auf Versicherungs- oder Schadenersatz-                            Differenzbetrag einen Verzugszins von 5%.
     leistungen verzichten.
                                                                  32.3 Helsana oder von Helsana beauftragte Dritte
                                                                       haben das Recht, Einsicht in die Lohnbuch-
                                                                       haltung des Versicherungsnehmers zu nehmen
Prämien                                                                oder Kopien seiner AHV-Abrechnungen zu
                                                                       verlangen.

30    Grundlagen der Prämienberechnung
                                                                  33    Zahlungsverzug
30.1 Vorbehaltlich anderer vertraglicher Verein-
     barungen ist für die Prämienberechnung das                   33.1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die
     im versicherten Betrieb erzielte AHV-pflichtige                   Prämien gemahnt, und es wird eine Nachfrist
     Einkommen unter Berücksichtigung des höchst-                      von 14 Tagen angesetzt. Wenn innerhalb dieser
     versicherten Jahreslohnes pro Person mass-                        Frist keine Bezahlung erfolgt, wird ein Verzugs-
     gebend. Davon ausgeschlossen sind                                 zins in Höhe von 5% ab erstem Tag nach Frist-
     Entschädigungen gemäss Ziff. 7.2.                                 ablauf erhoben. Nach Ablauf der Mahnfrist ruht
                                                                       die Leistungspflicht von Helsana gegenüber dem
      Löhne oder Lohnanteile, auf denen wegen des                      Arbeitgeber. Die Leistungspflicht lebt wieder auf,
      Alters der versicherten Person keine Beiträge                    sobald die ausstehenden Prämien einschliesslich
      an die AHV erhoben werden, gelten ebenfalls                      der Verzugszinsen und Mahn- und Betreibungs-
      als prämienpflichtiges Einkommen, sofern die                     kosten vollständig bezahlt sind.
      betreffenden Personen mitversichert sind.
                                                                  33.2 Im Falle eines Prämienverzuges behält sich
30.2 Für Selbständigerwerbende und deren Familien-                     Helsana ausserdem das Recht vor, den Kollektiv-
     mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste-                  vertrag vor Ablauf der ordentlichen Kündigungs-
     hen, gilt die in der Police vereinbarte Versiche-                 frist zu kündigen.
                                                                                                                            HEL-00044-de-0221-0001-44317

     rungssumme für die Prämienberechnung.
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                        13

34    Rückerstattung der Prämie                                   37    Änderung des Prämientarifes
34.1 Sofern die Prämie für eine bestimmte Versiche-                     Bei Änderungen im Prämientarif kann Helsana
     rungsdauer vorausbezahlt wurde und der Vertrag                     innerhalb einer Tarifierungsart Verträge auf
     aus einem gesetzlich oder vertraglich vorgesehe-                   Vertragsende oder während der Vertragsdauer
     nen Grund vor Ende dieser Dauer aufgehoben                         auf Ende eines Jahres an die veränderte
     wird, bezahlt Helsana die auf das nicht abgelau-                   Prämiensituation anpassen. Helsana teilt den
     fene Versicherungsjahr entfallende Prämie                          Versicherungsnehmern bis spätestens 60 Tage
     zurück.                                                            vor Ende des Jahres die Änderung schriftlich mit.
                                                                        Führt die Änderung des Prämientarifes zu einer
34.2 Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Haupt-                       Erhöhung des Prämiensatzes, kann der Versiche-
     verfall gemäss Police und dauert ein Jahr.                         rungsnehmer, wenn er damit nicht einverstanden
                                                                        ist, den Vertrag per Ende des Versicherungsjah-
                                                                        res kündigen. Erhält Helsana bis spätestens am
35    Verrechnung von Leistungen und                                    letzten Tag des Versicherungsjahres keine
      Rückerstattungspflicht                                            schriftliche Kündigung, gilt dies als Zustimmung.
35.1 Der Versicherungsnehmer und die versicherten                       Eine Reduktion des Prämiensatzes führt zu
     Personen haben gegenüber Helsana kein Recht,                       keinem ausserordentlichen Kündigungsrecht.
     ausstehende Prämien mit Leistungsansprüchen
     zu verrechnen.
                                                                  38    Änderung des Prämiensatzes und der
35.2 Vom Versicherungsnehmer oder von der                               Tarifierungsart
     versicherten Person zu Unrecht bezogene
     Leistungen sind Helsana zurückzuerstatten.                   38.1 Helsana setzt zwei verschiedene Tarifierungs-
                                                                       arten bei ihren Versicherungen ein. Welche
                                                                       Tarifierungsart im Vertrag angewendet wurde,
36    Versicherung mit                                                 ist in der Police aufgeführt.
      Überschussbeteiligung                                             Bei der Fixtarifierung kommt die Tarifierung ohne
36.1 Ist die Versicherung mit Überschussbeteiligung                     Berücksichtigung des individuellen Schadenver-
     abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer                      laufs zur Anwendung. Die Prämien können auf-
     jeweils nach 3 vollen Versicherungsjahren einen                    grund von Änderungen im Prämientarif auf
     vertraglich vereinbarten Anteil am Überschuss                      Vertragsende oder während der Vertragsdauer
     aus seinem Vertrag.                                                auf Ende eines Jahres angepasst werden.

36.2 Der Überschuss wird ermittelt aus dem massge-                      Bei der Erfahrungstarifierung kommt die Tarifie-
     benden Prämienanteil für die in der betreffenden                   rung mit Berücksichtigung des individuellen
     Abrechnungsperiode bezahlten definitiven                           Schadenverlaufs zur Anwendung. Die Beobach-
     Prämien, abzüglich der auf die Abrechnungs-                        tungsdauer umfasst die letzten 3 vollständigen
     periode entfallenen Leistungen.                                    Versicherungsjahre sowie das laufende
                                                                        Versicherungsjahr. Kundenspezifische Risiko-
36.3 Ein allfälliger Verlust wird nicht auf die folgende                kriterien wie Schadentendenz, laufende Schaden-
     Abrechnungsperiode vorgetragen.                                    fälle und ungünstige Schadenprognose können
                                                                        zu kundenindividuellen Anpassungen in der
36.4 Werden nach erfolgter Abrechnung Leistungsfälle                    Berechnung führen. Die Prämien können infolge
     nachgemeldet oder weitere Zahlungen geleistet,                     des Leistungsverlaufs auf Vertragsende oder bei
     die in die abgeschlossene Abrechnungsperiode                       Änderungen im Prämientarif angepasst werden.
     fallen, kann Helsana eine neue Abrechnung der
     Überschussbeteiligung erstellen und zu viel                  38.2 Für Selbständigerwerbende und deren Familien-
     bezahlte Überschussanteile zurückfordern.                         mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste-
                                                                       hen, können die Prämiensätze jederzeit auf Ende
36.5 Der Anspruch auf Überschussbeteiligung erlischt                   des Versicherungsjahres an die für das aktuelle
     bei Aufhebung des Vertrages, sofern diese vor                     Lebensalter der versicherten Personen geltenden
     Ende einer Abrechnungsperiode erfolgt.                            Tarife angepasst werden.
                                                                  38.3 Helsana gibt dem Versicherungsnehmer die
                                                                       neuen Prämiensätze oder die Änderung der
                                                                       Tarifierungsart spätestens 60 Tage vor Ablauf der
                                                                       Versicherungsperiode (Hauptverfall der Prämie)
                                                                       bekannt. Ist der Versicherungsnehmer im Falle
                                                                       einer Prämienerhöhung oder einer Änderung der
                                                                       Tarifierungsart nicht einverstanden, kann er den
                                                                       Vertrag auf Ende des laufenden Versicherungs-
                                                                       jahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich
                                                                                                                            HEL-00044-de-0221-0001-44317

                                                                       erfolgen und bis spätestens am letzten Tag des
                                                                       Versicherungsjahres bei Helsana eintreffen.
                                                                       Unterlässt der Versicherungsnehmer die
                                                                       Kündigung, so gilt dies als Zustimmung, den
                                                                       Vertrag im bisherigen Umfang mit dem neuen
                                                                       Prämiensatz oder der neuen Tarifierungsart
                                                                       weiterzuführen.
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG, Helsana Business Salary                                                        14

Schlussbestimmungen                                               42    Datenschutz
                                                                  42.1 Die Datenschutzerklärung der Helsana
                                                                       Versicherungen AG ist auf
39    Schweigepflicht                                                  www.helsana.ch/datenschutz abrufbar oder
      Mitarbeitende der Helsana sind im Umgang mit                     kann beim Kundenservice angefordert werden.
      Versichertendaten gegenüber Dritten zur vollen              42.2 Helsana bearbeitet Daten insbesondere zur
      Verschwiegenheit im Sinne von Art. 33 ATSG                       Einschätzung des zu versichernden Risikos,
      verpflichtet. Widerhandlungen können mit Busse                   zur Errechnung oder Erstellung von Offerten,
      gemäss Art. 54 KVAG bestraft werden.                             zur Ausstellung von Policen, während des
                                                                       Lohndeklarationsprozesses, bei Konto- oder
                                                                       Adressmutationen sowie um individuelle Produkte
40    Rechtspflege                                                     und Dienstleistungen von Helsana und Partner-
40.1 Wenn eine versicherte Person mit einem Ent-                       unternehmen (namentlich aufgeführt auf der
     scheid nicht einverstanden ist, erlässt Helsana                   Website von Helsana) anzubieten.
     eine schriftlich begründete Verfügung.                       42.3 Wird die Datenbearbeitung von Helsana an einen
40.2 Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen                        Auftragsbearbeiter übertragen, sorgt Helsana
     seit deren Zustellung Einsprache bei Helsana                      dafür, dass dieser die Daten nur verarbeitet, wie
     erhoben werden.                                                   Helsana es selbst tun darf.

40.3 Die Verfügung erwächst mit dem unbenützten                   42.4 Helsana darf im erforderlichen Umfang und
     Ablauf der Einsprachefrist oder mit der rechts-                   gemäss den anwendbaren datenschutzrecht-
     kräftigen Abweisung der Einsprache in Rechts-                     lichen Normen Daten an die an der Vertragsab-
     kraft.                                                            wicklung beteiligten Dritten weiterleiten sowie
                                                                       zwecks Versichererwechsel gestützt auf das
                                                                       Freizügigkeitsabkommen der Kollektiv-Kranken-
41    Mitteilungen und Informationspflicht                             taggeldversicherung Daten einer dem Abkommen
                                                                       beigetretenen anfragenden Versicherung bekannt
41.1 An den Versicherungsnehmer: Alle Mitteilungen                     geben.
     an den Versicherungsnehmer bzw. an die von
     ihm genannte Zustelladresse erfolgen an die
     letzte der Helsana bekannte Adresse in der                   43    Inkrafttreten
     Schweiz.
                                                                        Diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen
41.2 An die versicherten Personen: Alle Mitteilungen                    (AVB) zur Kollektiv-Taggeldversicherung wurden
     an die versicherten Personen erfolgen durch den                    von den zuständigen Organen der Helsana
     Versicherungsnehmer. Dieser ist verpflichtet, die                  Versicherungen AG beschlossen und treten am
     versicherten Personen über den wesentlichen                        1. Mai 2021 in Kraft. Sie ersetzen die entsprech-
     Inhalt des Vertrages, dessen Änderungen und                        enden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
     Auflösung zu unterrichten. Helsana stellt dem                      (AVB) für die Helsana Business Salary
     Versicherungsnehmer die zur Information erfor-                     Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG,
     derlichen Unterlagen zur Verfügung.                                Ausgabe 1. Januar 2007.
41.3 An Helsana: Alle Mitteilungen sind direkt an
     Helsana an die in der Police angegebene
     Adresse zu richten, und zwar auf Deutsch,
     Französisch, Italienisch oder Englisch.
     Dokumenten in anderen Sprachen ist eine
     beglaubigte Übersetzung beizulegen.
41.4 Ändert ein Versicherungsnehmer sein
     Geschäftsdomizil, seine Zustelladresse,
     die Art des Betriebes, die Besitzverhältnisse
     der Unternehmung oder werden andere
     Unternehmen oder Betriebsteile übernommen,
     so ist Helsana davon umgehend schriftlich in
     Kenntnis zu setzen.
                                                                                                                            HEL-00044-de-0221-0001-44317
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