Ladungssicherheit im Straßenverkehr - Verfahrensanweisung zur Ladungssicherheit im Straßenverkehr - EP Power Minerals
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www.eppowerminerals.com Ladungssicherheit im Straßenverkehr Verfahrensanweisung zur Ladungssicherheit im Straßenverkehr (Stand Oktober 2017)
Inhalt 1 Geltungsbereich 07 Immer wieder hört man in den Verkehrsnachrichten Hinweise, die vor Paletten, Brettern oder Ähnlichem auf der Straße warnen. 2 Beschaffenheit des Ladeguts 07 Meist liegt die Ursache in mangelnder Ladungssicherung. 3 Fahrzeuganforderungen 09 Nicht selten kommt es zu gravierenden Unfällen aufgrund von 3.1 Allgemein unzureichend gesicherter Ladung. 3.2 Lkw und Anhänger Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen ein Hilfsmittel an die 3.3 Schlepper / Pkw mit Anhänger Hand, um Ihre Ladung entsprechend den bestehenden 3.4 Lastverteilungsplan für Fahrzeuge Gesetzen, Normen und Regeln für den Transport zu sichern. 3.5 Zurrpunkte 3.6 Fahrzeuge ohne Laderaumbegrenzung (Curtainsider) Scheuen Sie sich nicht davor, uns anzusprechen: Unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 4 Sicherungsmittel 10 EP Power Minerals-Werken bzw. an den von uns benannten 5 Arbeitsanweisungen 12 Abholadressen helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie 5.1 Fahrzeuganforderungen – Arbeitsanweisung 1 Fragen zum Thema haben. 5.2 Verladung und Sicherung auf dem Fahrzeug – Arbeitsanweisungen 2 und 3 6 Rechtliche Grundlagen 19 7 Übersicht der angewendeten Normen 21 8 Anhang 23
Die vorliegende Verfahrensanweisung zur Ladungs- 2 Geltungsbereich sicherung im Straßenverkehr dient der Umsetzung Die Verfahrensanweisung zur Ladungssicherung im der zur Zeit geltenden Vorschriften zur Ladungs- Straßenverkehr richtet sich an alle Beteiligten im Verlade- sicherung der Firma EP Power Minerals. Alle Fahr- und Transportbereich sowie an Spediteure und Selbstabholer, zeuge, deren Aufbauten sowie die zur Ladungs- die in den EP Power Minerals-Werken bzw. an den von EP Power Minerals benannten Abholadressen laden. sicherung eingesetzten Sicherungsmittel und angewandten Methoden müssen den bestehenden Gesetzen, Normen und Regeln entsprechen. 3 Beschaffenheit des Ladeguts Ziel dieser Anweisung ist es, eine Gefährdung an- Folgende Ladegüter werden bei EP Power Minerals verladen: derer Verkehrsteilnehmer zu verhindern sowie die •• Palettierte Sackware Transportqualität zu erhöhen. •• Big Bags
4 Fahrzeuganforderungen 4.1 Allgemein Alle Fahrzeuge müssen den derzeit geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Laderaummaße: Nutzbare Innenbreite 2,42 m bis 2,46 m Ladelängen: abhängig von der Fahrzeugart 4.2 Lkw und Anhänger Bordwandhöhe: 80 cm Die Fahrzeuge benötigen eine ausreichend stabile Stirnwand sowie Zurrpunkte auf der Ladefläche. 4.3 Schlepper / Pkw mit Anhänger Diese Fahrzeuge weisen in den meisten Fällen weder Stirnwände noch Zurrpunkte auf. Sie sind deshalb gemäß Arbeitsanweisung A 3 zu sichern. 4.4 Lastverteilungsplan für Fahrzeuge Die im Fahrzeugschein ausgewiesene Nutzlast des Fahrzeugs darf keinesfalls überschritten werden. Die Achslastverteilung der Ladung ist so vorzunehmen, dass sich der Gesamtschwerpunkt der Ladung in der Mitte der Ladefläche befindet. 4.5 Zurrpunkte Gemäß Norm sind die Zurrpunkte für eine Belastung von 2.000 daN für Fahrzeuge > 12 t ausgelegt. Die Anzahl der Zurrpunkte richtet sich nach der Nutzlast und der Größe der Ladefläche. 4.6 Fahrzeuge ohne Laderaumbegrenzung (Curtainsider) Bei diesen Fahrzeugen sind gemäß Norm in jedem Fall Zurrpunkte links und rechts erforderlich.
Zurrgurte müssen in ausreichender Anzahl und in der richtigen Stärke vorhanden sein Verwendung von Antirutschmattenpads 5 Sicherungsmittel Zur Sicherung der Ladung werden Zurrgurte benötigt. Die Anzahl richtet sich nach dem Zur Sicherung der Produkte der Firma EP Power Minerals hat der Fahrer Ladungsgewicht. Darüber hinaus empfehlen wir, geeignetes Kantenschutzmaterial und mindestens die nachfolgenden Sicherungsmittel in ausreichender ggf. ein Distanzholz zu verwenden. Dies ist abhängig von der Verladeart. Aus den Arbeits- Zahl mitzuführen und einzusetzen: anweisungen (s. Punkt 6) geht die Verwendung der Sicherungsmittel hervor. 1. Antirutschmatte 2. Bei Auswahl und Gebrauch von Zurrgurten muss die erforderliche Zurrkraft sowie die Verwendungsart und Art der zu zurrenden Ladung berücksichtigt werden. Größe, Form und Gewicht der Ladung bestimmen die richtige Auswahl der Zurrmittel. Dementsprechend müssen aber auch die beabsichtigte Verwendungsart, die Transportumgebung Hilfsmittel zur Ladungssicherung halten wir im Strahlmittelwerk und die Art der Ladung berücksichtigt werden. Lünen vor. Diese können dort käuflich erworben werden. 3. Kantenschutzmaterial und ggf. ein Distanzholz wird empfohlen 4. Formschlüssige Verladung (ohne Ladungslücken) ist anzustreben Die Zurrmittel müssen z. B. wie eisfrei sein folgt gekennzeichnet sein: 5. Ladefläche muss generell besenrein und im Winter
Die Ladefläche muss sauber sein 6 Arbeitsanweisungen 6.1 Fahrzeuganforderungen Arbeitsanweisung 1 1. Allgemeine Anforderungen 4. Zurrmittel Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Norm DIN EN 12642, Es sind Zurrmittel zu verwenden, die der Norm DIN EN 12195-2 entsprechen. Aufbauten an Nutzfahrzeugen, entsprechen. Diese sind z. B. wie folgt gekennzeichnet: Der Ladeboden muss besenrein sein. Er darf weder verölt noch anderweitig LC = 2.500 daN (zulässige Zurrkraft) verschmutzt sein. Im Winter muss die Ladefläche eisfrei sein. STF = 500 daN (normale Vorspannkraft) 2. Laderaumbegrenzung nach vorne SHF = 50 daN (aufzuwendende Handkraft im Zurrmittel) Bei den eingesetzten Fahrzeugen muss die Stirnwand mindestens 5. Kantenschutzmaterial der Höhe der Paletten entsprechen. Zur Übertragung der Zurrkräfte und zur Schonung der Ladung empfehlen wir, 3. Laderaumbegrenzung zur Seite geeignetes Kantenschutzmaterial mitzuführen und einzusetzen. Bordwandhöhe = 80 cm Im Heckbereich müssen Zurrpunktevorhanden sein, falls kein formschlüssiges Stauen der Ladung zur Heckwand möglich ist. Darüber hinaus gilt, dass Zurrpunkte auf der gesamten Ladefläche rechts und links entsprechend der Norm vorhanden sein müssen.
6.2 Verladung und Sicherung auf dem Fahrzeug Arbeitsanweisung 2 Arbeitsanweisung 3 1. Die Beladung zur Stirnwand soll form- 1. Allgemeine Anforderungen schlüssig beginnen. Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Norm DIN EN 12642, Aufbauten an 2. Die formschlüssige Ladungssicherung ist Nutzfahrzeugen, entsprechen. der kraftschlüssigen Ladungssicherung in jedem Fall vorzuziehen. 2. Verladeanweisungen Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, 3. Ladungslücken sind zu vermeiden die entsprechende Ladung mitnehmen bzw. auszufüllen. wollen, müssen gesichert werden, d. h.: 4. Die Verwendung von Antirutschmatten • in Fahrtrichtung: ist verpflichtend. 80 % vom Ladungsgewicht • zur Seite: 50 % vom Ladungsgewicht 5. Die Lastverteilung muss unbedingt • nach hinten: 50 % vom Ladungsgewicht beachtet werden. 6. Zur Ermittlung der erforderlichen Anzahl Sollte diese Sicherung durch den Aufbau von Zurrmitteln kann die Trucker Disc oder durch zusätzliche Sicherungsmittel nicht der Firma Dolezych „Einfach-Methode© möglich sein, ist dieses Fahrzeug bzw. diese Niederzurren“ nach DIN EN 12195-1 Fahrzeugkombination für den Transport als verwendet werden. nicht geeignet anzusehen. Das Fahrzeug wird dann vom Verlader nicht beladen!
Beispiele zur korrekten Ladungssicherheit Ermittlung der erforderlichen Zurrmittel Ladungssicherung durch Niederzurren eines Big Bags Kopfschlinge zur Sicherung nach hinten; nach mit zwei ausreichend dimensionierten Zurrmitteln und vorne wird die Ladung durch Formschluss gesichert Antirutschmatten (Fahrzeug nach April 2002 hergestellt) Antirutschmatte auf Rolle Einsatz von Hilfsmitteln (Leerpaletten mit Kanten- Sicherung mit Palette und Kantenschoner schoner, um Zurrgurte zu schützen) Kopfschlinge als Rückwandersatz Kopfschlinge als Stirn- und Rückwandersatz Sicherung mit Kantenschoner Sicherung mit Pappe
7 Rechtliche Grundlagen § 412 HGB – Verladen und Entladen (1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. (…) § 22 StVO – Ladung Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Lade- einrichtungen, sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeid- baren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. § 23 StVO – Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht (…) nicht durch die (…) Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung (…) vorschriftsmäßig SO NICHT! sind, und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung (…) nicht leidet. § 30 Absatz 1 StVZO – Beschaffenheit der Fahrzeuge Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass (1) ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unver- meidbar gefährdet, behindert oder belästigt (…). § 31 Absatz 2 StVZO – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (Auszug) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass (…) die Ladung (…) nicht vorschriftsmäßig ist, oder die Verkehrssicherheit des Fahr- zeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
8 Übersicht der angewendeten Normen • Wechselbehälter, Prüfung DIN EN 283 Curtainsider • Ladungssicherungseinrichtungen, Sicherheit; Teil 2: Zurrgurte aus Chemiefasern; DIN EN 12195-2 • Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen,Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung, Mindestanforderungen und Prüfung DIN EN 12640 • Wechselbehälter, Planen, Mindestanforderungen DIN EN 12641-1 • Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Aufbauten an Nutzfahrzeugen, Mindestanforderungen DIN EN 12642 • Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen VDI 2700 • Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Zurrkräfte VDI 2700/02 • Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Lastverteilungsplan, VDI 2700/04 • Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, DIN 75410 • Die detaillierte Beschreibung der Normen entnehmen Sie bitte der Broschüre „Ladungssicherung – Handbuch für Verlade-, Fuhrparks und Aufbauhersteller“ TÜV Nord Mobilität.
9 Anhang Beispielrechnung zum Ermitteln der erforderlichen Die Grundformel zur Berechnung lautet: Anzahl von Zurrgurten beim Niederzurren: FV = [(c - μD) : μD] x (FG : K) Nutzlast des Fahrzeuges (NL): 28.000 kg wobei Zurrwinkel: α 90° bis minimal 83° FV = Vorspannkraft im geraden Zug, die zur Sicherung der gesamten Ladung erforderlich ist Tatsächliches Ladungsgewicht: 24 Paletten à 1.070 kg = 25.680 kg ˜ 25.680 daN c = Beschleunigungsbeiwert: nach vorne 0,8, zur Seite 0,5, nach hinten 0,5 Gleit-Reibbeiwert μD: 0,2 FG = Ladungsgewicht in daN STF der Ratsche: 500 daN K = Beiwert 1,5 gemäß DIN EN 12195-1 FV = [(0,8 - 0,2) ÷ 0,2] x (25.680 ÷ 1,5) = 51.360 daN
SO NICHT! Von der so ermittelten Gesamtvorspannkraft wird im nächsten Schritt die Belastbarkeit der Stirnwand des Fahrzeugs abgezogen. Dabei ist zu beachten, dass für Fahrzeuge, die vor April 2002 hergestellt wurden, keine nationalen oder internationalen Konstruktionsnormen bestanden haben. Soll also die Stirnwand zur Ladungssicherung bei diesen Fahrzeugen eingerechnet werden, ist mit dem Fahrzeughersteller Rücksprache über die Belastbarkeit zu nehmen. Für Fahrzeuge, die nach April 2002 hergestellt wurden, müssen wir drei verschiedene Werte berücksichtigen: 1. Wechselbehälter Stirnwand 40 % der Nutzlast Rückwand 40 % der Nutzlast Seitenwand 30 % der Nutzlast 2. Standardaufbauten mit dem Code L gemäß der alten DIN EN 12642 Stirnwand 40 % der Nutzlast max. 5.000 daN Rückwand 25 % der Nutzlast max. 3.100 daN Seitenwand 30 % der Nutzlast 3. Verstärkte Aufbauten Code X gem. DIN EN 12642 Stirnwand 50 % der Nutzlast Rückwand 30 % der Nutzlast Seitenwand 40 % der Nutzlast Vollbremsung bei ca. 30 km / h – ohne Antirutschmatten und Zurrgurte – Ladung rutscht über die gesamte Ladefläche!
Alle Berechnungen beziehen sich auf die Wir fahren mit unserem Berechnungsbeispiel fort: Ladungssicherung in Fahrtrichtung. 1. Fahrzeuge, die vor April 2002 hergestellt wurden: Bei den Berechnungen wurde Formschluss ohne rutschhemmende Matten (RHM) 51.360 daN ÷ 500 daN vorausgesetzt. Ohne Formschluss können die 103 Gurte Stirnwände nicht mit einbezogen werden. mit rutschhemmenden Matten Fv = [(0,8 – 0,6) ÷ 0,6] x (25.860 ÷ 1,5) = 5.700,96 daN ÷ 500 daN 12 Gurte 2. Fahrzeuge mit Code L: ohne rutschhemmende Matten (51.360 daN – 5.000 daN) ÷ 500 daN 93 Gurte mit rutschhemmenden Matten [(0,8 – 0,6) ÷ 0,6] x (25.680 ÷ 1,5) = 5.700,96 daN 5.700,96 daN – 5.000 daN = 700,96 daN 700,96 daN ÷ 500 daN 2 Gurte 3. Fahrzeuge mit Code XL: ohne rutschhemmende Matten 51.360 daN – 14.000 daN (50 % der Nutzlast) = 37.360 daN 37.360 daN ÷ 500 daN 75 Gurte mit rutschhemmenden Matten 5.700,96 daN – 14.000 daN 0 Gurte
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