Ladungssicherheit im Straßenverkehr - Verfahrensanweisung zur Ladungssicherheit im Straßenverkehr - EP Power Minerals

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Ladungssicherheit im Straßenverkehr - Verfahrensanweisung zur Ladungssicherheit im Straßenverkehr - EP Power Minerals
www.eppowerminerals.com

Ladungssicherheit im Straßenverkehr

Verfahrensanweisung zur Ladungssicherheit

im Straßenverkehr
(Stand Oktober 2017)
Ladungssicherheit im Straßenverkehr - Verfahrensanweisung zur Ladungssicherheit im Straßenverkehr - EP Power Minerals
Inhalt

1 Geltungsbereich                                         07   Immer wieder hört man in den Verkehrsnachrichten Hinweise,
                                                               die vor Paletten, Brettern oder Ähnlichem auf der Straße warnen.
2 Beschaffenheit des Ladeguts                             07
                                                               Meist liegt die Ursache in mangelnder Ladungssicherung.
3 Fahrzeuganforderungen                                   09   Nicht selten kommt es zu gravierenden Unfällen aufgrund von
   3.1 Allgemein                                               unzureichend gesicherter Ladung.
   3.2 Lkw und Anhänger
                                                               Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen ein Hilfsmittel an die
   3.3 Schlepper / Pkw mit Anhänger
                                                               Hand, um Ihre Ladung entsprechend den bestehenden
   3.4 Lastverteilungsplan für Fahrzeuge                       Gesetzen, Normen und Regeln für den Transport zu sichern.
   3.5 Zurrpunkte
   3.6 Fahrzeuge ohne Laderaumbegrenzung (Curtainsider)        Scheuen Sie sich nicht davor, uns anzusprechen:
                                                               Unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
4 Sicherungsmittel                                        10
                                                               EP Power Minerals-Werken bzw. an den von uns benannten
5 Arbeitsanweisungen                                      12   Abholadressen helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie
   5.1 Fahrzeuganforderungen – Arbeitsanweisung 1              Fragen zum Thema haben.
   5.2 Verladung und Sicherung auf dem Fahrzeug
   – Arbeitsanweisungen 2 und 3
6 Rechtliche Grundlagen                                   19
7 Übersicht der angewendeten Normen                       21
8 Anhang                                                  23
Ladungssicherheit im Straßenverkehr - Verfahrensanweisung zur Ladungssicherheit im Straßenverkehr - EP Power Minerals
Die vorliegende Verfahrensanweisung zur Ladungs-    2 Geltungsbereich
sicherung im Straßenverkehr dient der Umsetzung
                                                    Die Verfahrensanweisung zur Ladungssicherung im
der zur Zeit geltenden Vorschriften zur Ladungs-    Straßenverkehr richtet sich an alle Beteiligten im Verlade-
sicherung der Firma EP Power Minerals. Alle Fahr-   und Transportbereich sowie an Spediteure und Selbstabholer,

zeuge, deren Aufbauten sowie die zur Ladungs-       die in den EP Power Minerals-Werken bzw. an den von
                                                    EP Power Minerals benannten Abholadressen laden.
sicherung eingesetzten Sicherungsmittel und
angewandten Methoden müssen den bestehenden
Gesetzen, Normen und Regeln entsprechen.
                                                    3 Beschaffenheit des Ladeguts
Ziel dieser Anweisung ist es, eine Gefährdung an-
                                                    Folgende Ladegüter werden bei EP Power Minerals verladen:
derer Verkehrsteilnehmer zu verhindern sowie die    ••   Palettierte Sackware
Transportqualität zu erhöhen.                       ••   Big Bags
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4 Fahrzeuganforderungen
4.1 Allgemein
Alle Fahrzeuge müssen den derzeit geltenden Normen und
Vorschriften entsprechen.
Laderaummaße: Nutzbare Innenbreite 2,42 m bis 2,46 m
Ladelängen: abhängig von der Fahrzeugart

4.2 Lkw und Anhänger
Bordwandhöhe: 80 cm
Die Fahrzeuge benötigen eine ausreichend stabile Stirnwand
sowie Zurrpunkte auf der Ladefläche.

4.3 Schlepper / Pkw mit Anhänger
Diese Fahrzeuge weisen in den meisten Fällen weder Stirnwände
noch Zurrpunkte auf. Sie sind deshalb gemäß Arbeitsanweisung
A 3 zu sichern.

4.4 Lastverteilungsplan für Fahrzeuge
Die im Fahrzeugschein ausgewiesene Nutzlast des Fahrzeugs
darf keinesfalls überschritten werden. Die Achslastverteilung
der Ladung ist so vorzunehmen, dass sich der Gesamtschwerpunkt
der Ladung in der Mitte der Ladefläche befindet.

4.5 Zurrpunkte
Gemäß Norm sind die Zurrpunkte für eine Belastung von
2.000 daN für Fahrzeuge > 12 t ausgelegt. Die Anzahl der
Zurrpunkte richtet sich nach der Nutzlast und der Größe
der Ladefläche.

4.6 Fahrzeuge ohne Laderaumbegrenzung (Curtainsider)
Bei diesen Fahrzeugen sind gemäß Norm in jedem Fall
Zurrpunkte links und rechts erforderlich.
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Zurrgurte müssen in ausreichender Anzahl und in der richtigen Stärke vorhanden sein                  Verwendung von Antirutschmattenpads

         5 Sicherungsmittel
         Zur Sicherung der Ladung werden Zurrgurte benötigt. Die Anzahl richtet sich nach dem                        Zur Sicherung der Produkte der Firma EP Power Minerals hat der Fahrer
         Ladungsgewicht. Darüber hinaus empfehlen wir, geeignetes Kantenschutzmaterial und                           mindestens die nachfolgenden Sicherungsmittel in ausreichender
         ggf. ein Distanzholz zu verwenden. Dies ist abhängig von der Verladeart. Aus den Arbeits-                   Zahl mitzuführen und einzusetzen:
         anweisungen (s. Punkt 6) geht die Verwendung der Sicherungsmittel hervor.
                                                                                                                     1.   Antirutschmatte

                                                                                                                     2.   Bei Auswahl und Gebrauch von Zurrgurten muss die
                                                                                                                          erforderliche Zurrkraft sowie die Verwendungsart und Art
                                                                                                                          der zu zurrenden Ladung berücksichtigt werden. Größe,
                                                                                                                          Form und Gewicht der Ladung bestimmen die richtige
                                                                                                                          Auswahl der Zurrmittel. Dementsprechend müssen aber
                                                                                                                          auch die beabsichtigte Verwendungsart, die Transportumgebung
         Hilfsmittel zur Ladungssicherung halten wir im Strahlmittelwerk                                                  und die Art der Ladung berücksichtigt werden.
         Lünen vor. Diese können dort käuflich erworben werden.
                                                                                                                     3.   Kantenschutzmaterial und ggf. ein Distanzholz wird empfohlen

                                                                                                                     4.   Formschlüssige Verladung (ohne Ladungslücken) ist anzustreben
         Die Zurrmittel müssen z. B. wie eisfrei
         sein folgt gekennzeichnet sein:                                                                             5.   Ladefläche muss generell besenrein und im Winter
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Die Ladefläche muss sauber sein

            6 Arbeitsanweisungen
            6.1 Fahrzeuganforderungen
            Arbeitsanweisung 1
            1.   Allgemeine Anforderungen                                                     4.   Zurrmittel
                 Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Norm DIN EN 12642,                     Es sind Zurrmittel zu verwenden, die der Norm DIN EN 12195-2 entsprechen.
                 Aufbauten an Nutzfahrzeugen, entsprechen.                                         Diese sind z. B. wie folgt gekennzeichnet:
                 Der Ladeboden muss besenrein sein. Er darf weder verölt noch anderweitig          LC = 2.500 daN (zulässige Zurrkraft)
                 verschmutzt sein. Im Winter muss die Ladefläche eisfrei sein.                     STF = 500 daN (normale Vorspannkraft)
            2.   Laderaumbegrenzung nach vorne                                                     SHF = 50 daN (aufzuwendende Handkraft im Zurrmittel)
                 Bei den eingesetzten Fahrzeugen muss die Stirnwand mindestens                5.   Kantenschutzmaterial
                 der Höhe der Paletten entsprechen.                                                Zur Übertragung der Zurrkräfte und zur Schonung der Ladung empfehlen wir,
            3.   Laderaumbegrenzung zur Seite                                                      geeignetes Kantenschutzmaterial mitzuführen und einzusetzen.
                 Bordwandhöhe = 80 cm
                 Im Heckbereich müssen Zurrpunktevorhanden sein, falls kein formschlüssiges
                 Stauen der Ladung zur Heckwand möglich ist. Darüber hinaus gilt,
                 dass Zurrpunkte auf der gesamten Ladefläche rechts und links entsprechend
                 der Norm vorhanden sein müssen.
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6.2 Verladung und Sicherung
auf dem Fahrzeug
Arbeitsanweisung 2                              Arbeitsanweisung 3

1.   Die Beladung zur Stirnwand soll form-      1.   Allgemeine Anforderungen
     schlüssig beginnen.                             Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen
                                                     der Norm DIN EN 12642, Aufbauten an
2.   Die formschlüssige Ladungssicherung ist         Nutzfahrzeugen, entsprechen.
     der kraftschlüssigen Ladungssicherung
     in jedem Fall vorzuziehen.                 2.   Verladeanweisungen
                                                     Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen,
3.   Ladungslücken sind zu vermeiden                 die entsprechende Ladung mitnehmen
     bzw. auszufüllen.                               wollen, müssen gesichert werden, d. h.:

4.   Die Verwendung von Antirutschmatten               • in Fahrtrichtung:
     ist verpflichtend.                         		       80 % vom Ladungsgewicht
                                                		• zur Seite: 50 % vom Ladungsgewicht
5.   Die Lastverteilung muss unbedingt          		• nach hinten: 50 % vom Ladungsgewicht
     beachtet werden.

6.   Zur Ermittlung der erforderlichen Anzahl   Sollte diese Sicherung durch den Aufbau
     von Zurrmitteln kann die Trucker Disc      oder durch zusätzliche Sicherungsmittel nicht
     der Firma Dolezych „Einfach-Methode©       möglich sein, ist dieses Fahrzeug bzw. diese
     Niederzurren“ nach DIN EN 12195-1          Fahrzeugkombination für den Transport als
     verwendet werden.                          nicht geeignet anzusehen.

                                                 Das Fahrzeug wird dann

                                                 vom Verlader nicht beladen!
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Beispiele zur korrekten Ladungssicherheit

Ermittlung der erforderlichen Zurrmittel                                                Ladungssicherung durch Niederzurren eines Big Bags     Kopfschlinge zur Sicherung nach hinten; nach
                                                                                        mit zwei ausreichend dimensionierten Zurrmitteln und   vorne wird die Ladung durch Formschluss gesichert
                                                                                        Antirutschmatten                                       (Fahrzeug nach April 2002 hergestellt)

Antirutschmatte auf Rolle                                                               Einsatz von Hilfsmitteln (Leerpaletten mit Kanten-     Sicherung mit Palette und Kantenschoner
                                                                                        schoner, um Zurrgurte zu schützen)

Kopfschlinge als Rückwandersatz            Kopfschlinge als Stirn- und Rückwandersatz   Sicherung mit Kantenschoner                            Sicherung mit Pappe
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7 Rechtliche Grundlagen
            § 412 HGB – Verladen und Entladen
            (1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht
            etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher
            zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen.
            Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. (…)

            § 22 StVO – Ladung
            Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Lade-
            einrichtungen, sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst
            bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht
            verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeid-
            baren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln
            der Technik zu beachten.

            § 23 StVO – Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
            Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht (…)
            nicht durch die (…) Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs
            beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug,
            der Zug oder das Gespann sowie die Ladung (…) vorschriftsmäßig
SO NICHT!   sind, und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die
            Ladung (…) nicht leidet.

            § 30 Absatz 1 StVZO – Beschaffenheit der Fahrzeuge
            Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass (1) ihr
            verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unver-
            meidbar gefährdet, behindert oder belästigt (…).

            § 31 Absatz 2 StVZO – Verantwortung für den Betrieb
            der Fahrzeuge (Auszug)
            Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen,
            wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass (…) die Ladung
            (…) nicht vorschriftsmäßig ist, oder die Verkehrssicherheit des Fahr-
            zeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
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8 Übersicht der angewendeten Normen

•   Wechselbehälter, Prüfung DIN EN 283

                                                                                 Curtainsider
•   Ladungssicherungseinrichtungen, Sicherheit;
    Teil 2: Zurrgurte aus Chemiefasern; DIN EN 12195-2

•   Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen,Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen
    zur Güterbeförderung, Mindestanforderungen und Prüfung DIN EN 12640

•   Wechselbehälter, Planen, Mindestanforderungen DIN EN 12641-1

•   Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Aufbauten an Nutzfahrzeugen,
    Mindestanforderungen DIN EN 12642

•   Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen VDI 2700

•   Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Zurrkräfte VDI 2700/02

•   Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Lastverteilungsplan, VDI 2700/04

•   Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, DIN 75410

•   Die detaillierte Beschreibung der Normen entnehmen Sie bitte der Broschüre
    „Ladungssicherung – Handbuch für Verlade-, Fuhrparks und Aufbauhersteller“
    TÜV Nord Mobilität.
9 Anhang
Beispielrechnung zum Ermitteln der erforderlichen   Die Grundformel zur Berechnung lautet:
Anzahl von Zurrgurten beim Niederzurren:            FV = [(c - μD) : μD] x (FG : K)
Nutzlast des Fahrzeuges (NL): 28.000 kg             wobei
Zurrwinkel: α 90° bis minimal 83°                   FV = Vorspannkraft im geraden Zug, die zur Sicherung der
                                                    gesamten Ladung erforderlich ist
Tatsächliches Ladungsgewicht:
24 Paletten à 1.070 kg = 25.680 kg ˜ 25.680 daN     c = Beschleunigungsbeiwert: nach vorne 0,8, zur Seite 0,5, nach hinten 0,5

Gleit-Reibbeiwert μD: 0,2                           FG = Ladungsgewicht in daN
STF der Ratsche: 500 daN

                                                    K = Beiwert 1,5 gemäß DIN EN 12195-1

                                                    FV = [(0,8 - 0,2) ÷ 0,2] x (25.680 ÷ 1,5) = 51.360 daN
SO NICHT!

Von der so ermittelten Gesamtvorspannkraft wird im nächsten Schritt die
Belastbarkeit der Stirnwand des Fahrzeugs abgezogen. Dabei ist zu beachten,
dass für Fahrzeuge, die vor April 2002 hergestellt wurden, keine nationalen
oder internationalen Konstruktionsnormen bestanden haben.
Soll also die Stirnwand zur Ladungssicherung bei diesen Fahrzeugen eingerechnet
werden, ist mit dem Fahrzeughersteller Rücksprache über die Belastbarkeit
zu nehmen.

Für Fahrzeuge, die nach April 2002 hergestellt wurden,
müssen wir drei verschiedene Werte berücksichtigen:

1.   Wechselbehälter
     Stirnwand 40 % der Nutzlast
     Rückwand 40 % der Nutzlast
     Seitenwand 30 % der Nutzlast

2.   Standardaufbauten mit dem Code L
     gemäß der alten DIN EN 12642
     Stirnwand 40 % der Nutzlast max. 5.000 daN
     Rückwand 25 % der Nutzlast max. 3.100 daN
     Seitenwand 30 % der Nutzlast

3.   Verstärkte Aufbauten Code X
     gem. DIN EN 12642
     Stirnwand 50 % der Nutzlast
     Rückwand 30 % der Nutzlast
     Seitenwand 40 % der Nutzlast

                                                                                  Vollbremsung bei ca. 30 km / h – ohne Antirutschmatten und Zurrgurte – Ladung rutscht über die gesamte Ladefläche!
Alle Berechnungen beziehen sich auf die
                                             Wir fahren mit unserem Berechnungsbeispiel fort:
Ladungssicherung in Fahrtrichtung.
                                             1. Fahrzeuge, die vor April 2002 hergestellt wurden:
Bei den Berechnungen wurde Formschluss           ohne rutschhemmende Matten (RHM)
                                                 51.360 daN ÷ 500 daN
vorausgesetzt. Ohne Formschluss können die       103 Gurte

Stirnwände nicht mit einbezogen werden.         mit rutschhemmenden Matten
                                                Fv = [(0,8 – 0,6) ÷ 0,6] x (25.860 ÷ 1,5) =
                                                5.700,96 daN ÷ 500 daN
                                                12 Gurte

                                             2. Fahrzeuge mit Code L:
                                                 ohne rutschhemmende Matten
                                                 (51.360 daN – 5.000 daN) ÷ 500 daN
                                                 93 Gurte

                                                mit rutschhemmenden Matten
                                                [(0,8 – 0,6) ÷ 0,6] x (25.680 ÷ 1,5) = 5.700,96 daN
                                                5.700,96 daN – 5.000 daN = 700,96 daN
                                                700,96 daN ÷ 500 daN
                                                2 Gurte

                                             3. Fahrzeuge mit Code XL:
                                                 ohne rutschhemmende Matten
                                                 51.360 daN – 14.000 daN
                                                 (50 % der Nutzlast) = 37.360 daN
                                                 37.360 daN ÷ 500 daN
                                                 75 Gurte

                                                mit rutschhemmenden Matten
                                                5.700,96 daN – 14.000 daN
                                                0 Gurte
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