Law Summer School (LSS) Bangalore - Studienordnung Rechtswissenschaftliche Fakultät

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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Studienordnung

Law Summer School (LSS)
Bangalore
(StudO LSS Bangalore)

Beschluss der Fakultätsversammlung
vom 10. April 2013

RS 4.3.4.1
Version 1.1 (31. Juli 2013)
Inhaltsverzeichnis

1     Allgemeine Bestimmungen                5
1.1   Regelungsbereich                       5
1.2   Rechtsgrundlagen                       5
1.3   Ergänzende Bestimmungen                5
1.4   Zielsetzung                            6
1.5   Zulassung                              6

2     Koordination und Organisation          6
2.1   Rechtswissenschaftliche Fakultät       6
2.2   Fakultätsvorstand                      7
2.3   Steering Committee                     7
2.4   Lehrkörper                             8
2.5   Koordinationsstelle                    8

3     LSS Bangalore                          9
3.1   Studiendauer                           9
3.2   Module                                 9
3.3   Angebot                                9
3.4   Sprache                                9
3.5   Anmeldung                              9
3.6   Präsenzpflicht                         10

4     Leistungsnachweis                      10
4.1   Leistungsnachweis                      10
4.2   Anrechnung                             10
4.3   Erteilung von Noten und ECTS Credits   10
4.4   Wiederholung von Leistungsnachweisen                              11
4.5   Unlauteres Verhalten bei der Erbringung von Leistungsnachweisen   11
4.6   Verstoss gegen den „Student Code of Conduct“                      11
4.7   Abmeldung von Leistungsnachweisen                                 11
4.8   Mitteilung der Studienresultate und Einsprache                    12
4.9   Abschluss der LSS Bangalore                                       12

5     Finanzen                                                          12
5.1   Studiengebühren                                                   12

6     Schluss- und Übergangsbestimmungen                                13
6.1   Inkrafttreten                                                     13
Allgemeine Bestimmungen                                        StudO LSS Bangalore

1      Allgemeine Bestimmungen

1.1   Regelungsbereich
Diese Studienordnung regelt die Law Summer School (LSS) Bangalore.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich (Rechtswissen-
schaftliche Fakultät) führt die LSS Bangalore in Zusammenarbeit mit der National
Law School of India University (NLSIU), Bangalore, durch.

Den Absolventinnen und Absolventen der LSS Bangalore wird ein „Certificate of
Attendance“ verliehen. Die erzielten Leistungen werden in einem speziellen No-
tenblatt ausgewiesen.

1.2   Rechtsgrundlagen
Grundlage dieser Studienordnung bilden die Prinzipien der Vereinbarung
„Agreement of Cooperation between the Faculty of Law at the University of
Zurich and the National Law School of India University” vom 1. Januar 2008.

1.3    Ergänzende Bestimmungen
Der „Student Code of Conduct“ gilt als integrierender Bestandteil dieser Studien-
ordnung. Die Unterzeichnung des „Student Code of Conduct“ ist Voraussetzung
für die Teilnahme an der LSS Bangalore.

Für Fragen, welche die vorliegende Studienordnung nicht regelt, gelten die Best-
immungen der Rahmenverordnung über den Bachelor- und Masterstudiengang
sowie die Nebenfachstudienprogramme an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Zürich vom 20. August 2012 (RVO) sowie der Studienordnung
Master of Law vom 30. Mai 2012 (StudO M Law).

Das Steering Committee der LSS Bangalore erlässt Ausführungsbestimmungen.

Weitere Informationen werden auf der Website der LSS Bangalore veröffentlicht.

Der Einwand, dass jemand den Inhalt dieser ergänzenden Bestimmungen nicht
gekannt habe, ist ausgeschlossen.

Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät                        Seite 5
StudO LSS Bangalore                                       Koordination und Organisation

1.4   Zielsetzung
Die LSS Bangalore bietet den Studierenden die Möglichkeit, ihre juristischen
Kenntnisse in ausgewählten Fachbereichen zu vertiefen und gleichzeitig im Rah-
men einer intensiven intellektuellen und kulturellen Erfahrung ein reflektiertes
Verständnis für die indische Rechtsordnung zu erwerben.

1.5   Zulassung
Die Anzahl der Studienplätze der LSS Bangalore ist beschränkt. Die Auswahl der
Teilnehmenden erfolgt durch das Steering Committee der LSS Bangalore.

Die LSS Bangalore steht 18 bis 35 Studierenden der Rechtswissenschaften bezie-
hungsweise eines verwandten Fachs offen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen über einen Bachelorabschluss
oder einen gleichwertigen Leistungsausweis.

Studierende, welche im Frühjahrs- oder Herbstsemester des Durchführungsjahres
den Bachelorstudiengang abzuschliessen beabsichtigen, sind ebenfalls zur An-
meldung zugelassen.

Über die Zulassung weiterer Personen, welche Interesse an der Teilnahme der LSS
Bangalore bekunden, entscheidet das Steering Committee im Einzelfall.

Bei ausreichender Qualifikation wird ein Drittel der Studienplätze Studierenden
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich zugesprochen. Ist
die Qualifikation der Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und
diejenige der übrigen Studierenden gleichwertig, so wird die Hälfte der Studien-
plätze an Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vergeben.

Die Teilnahme an der LSS Bangalore ist nicht mit einer Immatrikulation an der
Universität Zürich verbunden.

2         Koordination und Organisation

2.1   Rechtswissenschaftliche Fakultät
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät übt die Aufsicht über die LSS Banglore aus,
nimmt Kenntnis vom jeweiligen Studienprogramm sowie vom eingesetzten Lehr-
körper.

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Koordination und Organisation                                 StudO LSS Bangalore

Sie genehmigt abgenommene Prüfungen und verleiht das „Certificate of Atten-
dance“.

Sie wählt die Mitglieder des Steering Committees der LSS Bangalore auf zwei
Jahre; die Wiederwahl ist zulässig.

Sie beschliesst auf Antrag des Steering Committees Änderungen der Studienord-
nung.

2.2   Fakultätsvorstand
Der Fakultätsvorstand überwacht die Planung, Realisation und Evaluation der
LSS Bangalore.

Er genehmigt das Budget sowie die Jahresrechnung und bewilligt die Koordinati-
onsstelle.

Er entscheidet über alle Anträge des Steering Committees, deren Behandlung
nicht der Fakultät übertragen ist.

2.3   Steering Committee
Das Steering Committee (Leitender Ausschuss) der LSS Bangalore besteht aus
mindestens zwei Professorinnen oder Professoren der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät.

Das Steering Committee nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

1. Organisation und Durchführung der LSS Bangalore;
2. Unterbreitung von Vorschlägen an die Rechtswissenschaftliche Fakultät für die
   Wahl von Mitgliedern des Steering Committees;

3. Anstellung und Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordina-
   tionsstelle;

4. Regelmässige Information der Fakultät über die durchgeführten Aktivitäten;

5. Kommunikation und Zusammenarbeit mit der NLSIU;

6. Erstellung des Budgets und der Jahresrechnung zuhanden des Fakultätsvor-
   stands;

7. Akquisition von Drittmitteln;

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StudO LSS Bangalore                                         Koordination und Organisation

8. Regelung der Qualitätssicherung, insbesondere durch die Festlegung von
   Zulassungsprinzipien, von Auswahlkriterien und von zu erbringenden Leis-
   tungsnachweisen und Evaluation des Studienprogramms;

9. Erlass von Merkblättern;

10. Erteilung der Lehraufträge;

11. Wahl der Studienleitung vor Ort;

12. Entscheid über die Zulassung zur LSS Bangalore;

13. Entscheid über Gesuche der Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer;

14. Festlegung der Prüfungstermine;

15. Entscheid über Berichtigungsanträge gegen die Bewertung von Leistungs-
    nachweisen.

Das Steering Committee ist für alle weiteren Angelegenheiten zuständig, die kei-
nem anderen Organ übertragen sind.

2.4   Lehrkörper
Der Lehrkörper besteht aus Dozierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
und der NLSIU sowie aus ausgewählten Angehörigen anderer Universitäten und
Expertinnen beziehungsweise Experten aus der Praxis.

Für die Lehrtätigkeit wird ein Lehrauftrag erteilt.

Die Lehrtätigkeit von Dozierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Zürich wird ausserhalb des Deputats geleistet.

Die Dozierenden werden jährlich neu bestimmt.

2.5   Koordinationsstelle
Die Koordinationsstelle wird vom Steering Commitee eingesetzt und geführt.

Sie ist für die Planung und Umsetzung der LSS zuständig.

Sie betreut sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer und koordiniert den Ab-
lauf der LSS vor Ort.

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LSS Bangalore                                                   StudO LSS Bangalore

3      LSS Bangalore

3.1   Studiendauer
Die LSS Bangalore dauert in der Regel drei bis vier Wochen.

3.2  Module
Der Unterrichtsstoff gliedert sich in verschiedene Module. Die Inhalte der Module
werden in der jeweiligen Ausschreibung beschrieben.

3.3    Angebot
Angeboten werden drei bis fünf Module, von welchen die Teilnehmenden grund-
sätzlich zwei auswählen können. Die Wahl eines dritten Moduls ist auf Antrag
beim Steering Committee möglich. Das Angebot der Module wird jedes Jahr neu
festgelegt und auf der Website der LSS Bangalore bekannt gegeben.

Das Programm umfasst zusätzliche Veranstaltungen wie Vorträge von Gastrefe-
rierenden und Diskussionsrunden, welche ebenfalls unter die Präsenzpflicht nach
Ziff. 3.6 fallen können.

Die Teilnahme an extracurricularen Aktivitäten wie beispielsweise Exkursionen
ist fakultativ.

3.4   Sprache
Die Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise werden in englischer Sprache
durchgeführt.

3.5  Anmeldung
Das Anmeldeverfahren findet in der Regel im jeweiligen Frühjahrssemester des
Durchführungsjahres an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät statt.

Vor Beginn der Durchführung der LSS Bangalore sind die Module verbindlich zu
wählen.

Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät legen bei der Anmeldung fest,
ob die gewählten Module an ihr Masterstudium angerechnet werden sollen.

Auf die Anrechnung kann nachträglich nicht verzichtet werden.

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StudO LSS Bangalore                                                    Leistungsnachweis

3.6    Präsenzpflicht
Die Präsenzpflicht beträgt 80 Prozent der jeweiligen Lehrveranstaltung. Falls die
Präsenzpflicht nicht erfüllt wird, kann kein Leistungsnachweis im entsprechenden
Modul erbracht werden, und das Modul gilt als nicht bestanden. Es wird die Note
1 erteilt. Zudem wird kein „Certificate of Attendance“ ausgestellt.

Wer die Präsenzpflicht aus zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren
Gründen nicht erfüllt, hat beim Steering Committee umgehend ein Gesuch um
Aufhebung der Präsenzpflicht einzureichen. Wird das Gesuch bewilligt, darf der
Leistungsnachweis erbracht werden.

4          Leistungsnachweis

4.1   Leistungsnachweis
Ein Leistungsnachweis besteht in der Regel aus einer schriftlichen Prüfung.

Leistungsnachweise können auch in Form von mündlichen Prüfungen, Referaten,
Gruppenarbeiten, Kolloquien oder schriftlichen Arbeiten erbracht werden. Ex-
kursionen können mittels Abgabe eines Protokolls bewertet werden.

4.2    Anrechnung
Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich können
sich einzelne Module im Rahmen des Masterstudiengangs anrechnen lassen. Kon-
krete Bestimmungen sind der Website der LSS Bangalore zu entnehmen.

Über die Anrechnung von Leistungsnachweisen bei auswärtigen Studierenden
entscheidet die jeweilige Heimfakultät.

4.3   Erteilung von Noten und ECTS Credits
Die Leistungsnachweise werden mit den Noten 1 – 6 bewertet. Halbe Noten sind
zulässig. Noten unter 4 sind ungenügend.

ECTS Credits werden erteilt, wenn das Modul unter Vorbehalt von Ziff. 3.6 als
genügend bewertet worden ist.

ECTS Credits zu einem Modul werden entweder vollständig oder gar nicht verge-
ben.

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Leistungsnachweis                                              StudO LSS Bangalore

4.4    Wiederholung von Leistungsnachweisen
Ein als genügend bewerteter Leistungsnachweis kann nicht wiederholt werden.

Ein als nicht genügend bewerteter Leistungsnachweis kann einmal wiederholt
werden.

Für Studierende der Universität Zürich findet die Wiederholungsprüfung in den
Räumlichkeiten der Universität Zürich statt. Den Prüfungstermin vereinbaren sie
mit den jeweiligen Examinatorinnen beziehungsweise Examinatoren selbstständig.

Die auswärtigen Studierenden vereinbaren den Prüfungstermin und den Prü-
fungsort für die Wiederholungsprüfung mit den jeweiligen Examinatorinnen und
Examinatoren selbstständig.

4.5    Unlauteres Verhalten bei der Erbringung von Leistungsnachweisen
Werden anlässlich der Erbringung eines Leistungsnachweises unerlaubte Hilfs-
mittel mitgenommen oder verwendet oder werden sonstige Unredlichkeiten be-
gangen, so wird der betroffene Leistungsnachweis als nicht bestanden erklärt und
mit der Note 1 bewertet. Zudem wird kein „Certificate of Attendance“ ausgestellt.

4.6   Verstoss gegen den „Student Code of Conduct“
Bei Verstössen gegen den „Student Code of Conduct“ können Studierende aus
dem Studienprogramm ausgeschlossen werden.

4.7    Abmeldung von Leistungsnachweisen
Tritt vor Beginn oder während der Durchführung eines Leistungsnachweises ein
zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund ein, ist
dem Steering Committee unverzüglich – jedoch spätestens am Tag des Leistungs-
nachweises – ein schriftliches, begründetes und mit einer entsprechenden Bestäti-
gung (insbesondere ärztliches Zeugnis) versehenes Annullierungsgesuch einzu-
reichen. Auf ortspezifische Schwierigkeiten betreffend Einholung von Bestätigun-
gen ist jedoch Rücksicht zu nehmen.

Erbringt eine Kandidatin oder ein Kandidat einen Leistungsnachweis unentschul-
digt nicht, gilt dieser als nicht bestanden.

Nach Durchführung des Leistungsnachweises ist die Berufung auf bekannte oder
erkennbare Probleme, die leistungsbeeinträchtigende Wirkung hatten oder haben
konnten, ausgeschlossen.

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StudO LSS Bangalore                                                             Finanzen

4.8    Mitteilung der Studienresultate und Einsprache
Die Studierenden erhalten am Ende der LSS Bangalore eine Aufstellung über die
erreichten ECTS Credits und die erzielten Noten.

Die Korrektur von offensichtlichen Fehlern oder Irrtümern kann umgehend im
Rahmen eines formlosen Berichtigungsverfahrens beantragt werden. Weitere
Einzelheiten zum Berichtigungsverfahren werden in einem Merkblatt geregelt.

Die Aufstellung der Studienresultate unterliegt im Übrigen der Einsprache an den
Fakultätsvorstand der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.
Die Einsprache ist innert 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung schriftlich beim Fakul-
tätsvorstand einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthal-
ten.

Der Fakultätsvorstand entscheidet, soweit erforderlich, nach Einholen einer Stel-
lungnahme der Examinatorin bzw. des Examinators.

Die Leistungsbewertung wird auf Rechtsverletzungen und Verletzungen von
Verfahrensvorschriften überprüft. Die Rüge der Unangemessenheit ist ausge-
schlossen.

Entscheide des Fakultätsvorstands unterliegen dem Rekurs an die Rekurskom-
mission der Zürcher Hochschulen gemäss § 46 des Universitätsgesetzes und §§ 19
ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes.

4.9   Abschluss der LSS Bangalore
Nach erfolgreichem Abschluss der LSS Bangalore erhalten die Absolventinnen
und Absolventen von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät das „Certificate of
Attendance“ und das Notenblatt gestützt auf Ziff. 4.8.

5          Finanzen

5.1   Studiengebühren
Die Studiengebühren werden vom Steering Committee jährlich neu festgelegt.

Die Zahlungen sind vor der Durchführung der LSS Bangalore zu leisten.

Bei Abmeldung nach erfolgter Einzahlung gibt es keine Rückerstattung ausser
unter besonderen Voraussetzungen, namentlich bei Todesfall oder Krankheit.

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Schluss- und Übergangsbestimmungen                              StudO LSS Bangalore

6      Schluss- und Übergangsbestimmungen

6.1   Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement tritt auf den 1. Mai 2013 in Kraft.

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