Law Summer School (LSS) Bangalore - Studienordnung Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienordnung Law Summer School (LSS) Bangalore (StudO LSS Bangalore) Beschluss der Fakultätsversammlung vom 10. April 2013 RS 4.3.4.1 Version 1.1 (31. Juli 2013)
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 5 1.1 Regelungsbereich 5 1.2 Rechtsgrundlagen 5 1.3 Ergänzende Bestimmungen 5 1.4 Zielsetzung 6 1.5 Zulassung 6 2 Koordination und Organisation 6 2.1 Rechtswissenschaftliche Fakultät 6 2.2 Fakultätsvorstand 7 2.3 Steering Committee 7 2.4 Lehrkörper 8 2.5 Koordinationsstelle 8 3 LSS Bangalore 9 3.1 Studiendauer 9 3.2 Module 9 3.3 Angebot 9 3.4 Sprache 9 3.5 Anmeldung 9 3.6 Präsenzpflicht 10 4 Leistungsnachweis 10 4.1 Leistungsnachweis 10 4.2 Anrechnung 10 4.3 Erteilung von Noten und ECTS Credits 10
4.4 Wiederholung von Leistungsnachweisen 11 4.5 Unlauteres Verhalten bei der Erbringung von Leistungsnachweisen 11 4.6 Verstoss gegen den „Student Code of Conduct“ 11 4.7 Abmeldung von Leistungsnachweisen 11 4.8 Mitteilung der Studienresultate und Einsprache 12 4.9 Abschluss der LSS Bangalore 12 5 Finanzen 12 5.1 Studiengebühren 12 6 Schluss- und Übergangsbestimmungen 13 6.1 Inkrafttreten 13
Allgemeine Bestimmungen StudO LSS Bangalore 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Regelungsbereich Diese Studienordnung regelt die Law Summer School (LSS) Bangalore. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich (Rechtswissen- schaftliche Fakultät) führt die LSS Bangalore in Zusammenarbeit mit der National Law School of India University (NLSIU), Bangalore, durch. Den Absolventinnen und Absolventen der LSS Bangalore wird ein „Certificate of Attendance“ verliehen. Die erzielten Leistungen werden in einem speziellen No- tenblatt ausgewiesen. 1.2 Rechtsgrundlagen Grundlage dieser Studienordnung bilden die Prinzipien der Vereinbarung „Agreement of Cooperation between the Faculty of Law at the University of Zurich and the National Law School of India University” vom 1. Januar 2008. 1.3 Ergänzende Bestimmungen Der „Student Code of Conduct“ gilt als integrierender Bestandteil dieser Studien- ordnung. Die Unterzeichnung des „Student Code of Conduct“ ist Voraussetzung für die Teilnahme an der LSS Bangalore. Für Fragen, welche die vorliegende Studienordnung nicht regelt, gelten die Best- immungen der Rahmenverordnung über den Bachelor- und Masterstudiengang sowie die Nebenfachstudienprogramme an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 20. August 2012 (RVO) sowie der Studienordnung Master of Law vom 30. Mai 2012 (StudO M Law). Das Steering Committee der LSS Bangalore erlässt Ausführungsbestimmungen. Weitere Informationen werden auf der Website der LSS Bangalore veröffentlicht. Der Einwand, dass jemand den Inhalt dieser ergänzenden Bestimmungen nicht gekannt habe, ist ausgeschlossen. Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät Seite 5
StudO LSS Bangalore Koordination und Organisation 1.4 Zielsetzung Die LSS Bangalore bietet den Studierenden die Möglichkeit, ihre juristischen Kenntnisse in ausgewählten Fachbereichen zu vertiefen und gleichzeitig im Rah- men einer intensiven intellektuellen und kulturellen Erfahrung ein reflektiertes Verständnis für die indische Rechtsordnung zu erwerben. 1.5 Zulassung Die Anzahl der Studienplätze der LSS Bangalore ist beschränkt. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch das Steering Committee der LSS Bangalore. Die LSS Bangalore steht 18 bis 35 Studierenden der Rechtswissenschaften bezie- hungsweise eines verwandten Fachs offen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen über einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Leistungsausweis. Studierende, welche im Frühjahrs- oder Herbstsemester des Durchführungsjahres den Bachelorstudiengang abzuschliessen beabsichtigen, sind ebenfalls zur An- meldung zugelassen. Über die Zulassung weiterer Personen, welche Interesse an der Teilnahme der LSS Bangalore bekunden, entscheidet das Steering Committee im Einzelfall. Bei ausreichender Qualifikation wird ein Drittel der Studienplätze Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich zugesprochen. Ist die Qualifikation der Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und diejenige der übrigen Studierenden gleichwertig, so wird die Hälfte der Studien- plätze an Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vergeben. Die Teilnahme an der LSS Bangalore ist nicht mit einer Immatrikulation an der Universität Zürich verbunden. 2 Koordination und Organisation 2.1 Rechtswissenschaftliche Fakultät Die Rechtswissenschaftliche Fakultät übt die Aufsicht über die LSS Banglore aus, nimmt Kenntnis vom jeweiligen Studienprogramm sowie vom eingesetzten Lehr- körper. Seite 6 Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät
Koordination und Organisation StudO LSS Bangalore Sie genehmigt abgenommene Prüfungen und verleiht das „Certificate of Atten- dance“. Sie wählt die Mitglieder des Steering Committees der LSS Bangalore auf zwei Jahre; die Wiederwahl ist zulässig. Sie beschliesst auf Antrag des Steering Committees Änderungen der Studienord- nung. 2.2 Fakultätsvorstand Der Fakultätsvorstand überwacht die Planung, Realisation und Evaluation der LSS Bangalore. Er genehmigt das Budget sowie die Jahresrechnung und bewilligt die Koordinati- onsstelle. Er entscheidet über alle Anträge des Steering Committees, deren Behandlung nicht der Fakultät übertragen ist. 2.3 Steering Committee Das Steering Committee (Leitender Ausschuss) der LSS Bangalore besteht aus mindestens zwei Professorinnen oder Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das Steering Committee nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Organisation und Durchführung der LSS Bangalore; 2. Unterbreitung von Vorschlägen an die Rechtswissenschaftliche Fakultät für die Wahl von Mitgliedern des Steering Committees; 3. Anstellung und Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordina- tionsstelle; 4. Regelmässige Information der Fakultät über die durchgeführten Aktivitäten; 5. Kommunikation und Zusammenarbeit mit der NLSIU; 6. Erstellung des Budgets und der Jahresrechnung zuhanden des Fakultätsvor- stands; 7. Akquisition von Drittmitteln; Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät Seite 7
StudO LSS Bangalore Koordination und Organisation 8. Regelung der Qualitätssicherung, insbesondere durch die Festlegung von Zulassungsprinzipien, von Auswahlkriterien und von zu erbringenden Leis- tungsnachweisen und Evaluation des Studienprogramms; 9. Erlass von Merkblättern; 10. Erteilung der Lehraufträge; 11. Wahl der Studienleitung vor Ort; 12. Entscheid über die Zulassung zur LSS Bangalore; 13. Entscheid über Gesuche der Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer; 14. Festlegung der Prüfungstermine; 15. Entscheid über Berichtigungsanträge gegen die Bewertung von Leistungs- nachweisen. Das Steering Committee ist für alle weiteren Angelegenheiten zuständig, die kei- nem anderen Organ übertragen sind. 2.4 Lehrkörper Der Lehrkörper besteht aus Dozierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der NLSIU sowie aus ausgewählten Angehörigen anderer Universitäten und Expertinnen beziehungsweise Experten aus der Praxis. Für die Lehrtätigkeit wird ein Lehrauftrag erteilt. Die Lehrtätigkeit von Dozierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich wird ausserhalb des Deputats geleistet. Die Dozierenden werden jährlich neu bestimmt. 2.5 Koordinationsstelle Die Koordinationsstelle wird vom Steering Commitee eingesetzt und geführt. Sie ist für die Planung und Umsetzung der LSS zuständig. Sie betreut sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer und koordiniert den Ab- lauf der LSS vor Ort. Seite 8 Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät
LSS Bangalore StudO LSS Bangalore 3 LSS Bangalore 3.1 Studiendauer Die LSS Bangalore dauert in der Regel drei bis vier Wochen. 3.2 Module Der Unterrichtsstoff gliedert sich in verschiedene Module. Die Inhalte der Module werden in der jeweiligen Ausschreibung beschrieben. 3.3 Angebot Angeboten werden drei bis fünf Module, von welchen die Teilnehmenden grund- sätzlich zwei auswählen können. Die Wahl eines dritten Moduls ist auf Antrag beim Steering Committee möglich. Das Angebot der Module wird jedes Jahr neu festgelegt und auf der Website der LSS Bangalore bekannt gegeben. Das Programm umfasst zusätzliche Veranstaltungen wie Vorträge von Gastrefe- rierenden und Diskussionsrunden, welche ebenfalls unter die Präsenzpflicht nach Ziff. 3.6 fallen können. Die Teilnahme an extracurricularen Aktivitäten wie beispielsweise Exkursionen ist fakultativ. 3.4 Sprache Die Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise werden in englischer Sprache durchgeführt. 3.5 Anmeldung Das Anmeldeverfahren findet in der Regel im jeweiligen Frühjahrssemester des Durchführungsjahres an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät statt. Vor Beginn der Durchführung der LSS Bangalore sind die Module verbindlich zu wählen. Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät legen bei der Anmeldung fest, ob die gewählten Module an ihr Masterstudium angerechnet werden sollen. Auf die Anrechnung kann nachträglich nicht verzichtet werden. Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät Seite 9
StudO LSS Bangalore Leistungsnachweis 3.6 Präsenzpflicht Die Präsenzpflicht beträgt 80 Prozent der jeweiligen Lehrveranstaltung. Falls die Präsenzpflicht nicht erfüllt wird, kann kein Leistungsnachweis im entsprechenden Modul erbracht werden, und das Modul gilt als nicht bestanden. Es wird die Note 1 erteilt. Zudem wird kein „Certificate of Attendance“ ausgestellt. Wer die Präsenzpflicht aus zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen nicht erfüllt, hat beim Steering Committee umgehend ein Gesuch um Aufhebung der Präsenzpflicht einzureichen. Wird das Gesuch bewilligt, darf der Leistungsnachweis erbracht werden. 4 Leistungsnachweis 4.1 Leistungsnachweis Ein Leistungsnachweis besteht in der Regel aus einer schriftlichen Prüfung. Leistungsnachweise können auch in Form von mündlichen Prüfungen, Referaten, Gruppenarbeiten, Kolloquien oder schriftlichen Arbeiten erbracht werden. Ex- kursionen können mittels Abgabe eines Protokolls bewertet werden. 4.2 Anrechnung Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich können sich einzelne Module im Rahmen des Masterstudiengangs anrechnen lassen. Kon- krete Bestimmungen sind der Website der LSS Bangalore zu entnehmen. Über die Anrechnung von Leistungsnachweisen bei auswärtigen Studierenden entscheidet die jeweilige Heimfakultät. 4.3 Erteilung von Noten und ECTS Credits Die Leistungsnachweise werden mit den Noten 1 – 6 bewertet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 sind ungenügend. ECTS Credits werden erteilt, wenn das Modul unter Vorbehalt von Ziff. 3.6 als genügend bewertet worden ist. ECTS Credits zu einem Modul werden entweder vollständig oder gar nicht verge- ben. Seite 10 Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät
Leistungsnachweis StudO LSS Bangalore 4.4 Wiederholung von Leistungsnachweisen Ein als genügend bewerteter Leistungsnachweis kann nicht wiederholt werden. Ein als nicht genügend bewerteter Leistungsnachweis kann einmal wiederholt werden. Für Studierende der Universität Zürich findet die Wiederholungsprüfung in den Räumlichkeiten der Universität Zürich statt. Den Prüfungstermin vereinbaren sie mit den jeweiligen Examinatorinnen beziehungsweise Examinatoren selbstständig. Die auswärtigen Studierenden vereinbaren den Prüfungstermin und den Prü- fungsort für die Wiederholungsprüfung mit den jeweiligen Examinatorinnen und Examinatoren selbstständig. 4.5 Unlauteres Verhalten bei der Erbringung von Leistungsnachweisen Werden anlässlich der Erbringung eines Leistungsnachweises unerlaubte Hilfs- mittel mitgenommen oder verwendet oder werden sonstige Unredlichkeiten be- gangen, so wird der betroffene Leistungsnachweis als nicht bestanden erklärt und mit der Note 1 bewertet. Zudem wird kein „Certificate of Attendance“ ausgestellt. 4.6 Verstoss gegen den „Student Code of Conduct“ Bei Verstössen gegen den „Student Code of Conduct“ können Studierende aus dem Studienprogramm ausgeschlossen werden. 4.7 Abmeldung von Leistungsnachweisen Tritt vor Beginn oder während der Durchführung eines Leistungsnachweises ein zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund ein, ist dem Steering Committee unverzüglich – jedoch spätestens am Tag des Leistungs- nachweises – ein schriftliches, begründetes und mit einer entsprechenden Bestäti- gung (insbesondere ärztliches Zeugnis) versehenes Annullierungsgesuch einzu- reichen. Auf ortspezifische Schwierigkeiten betreffend Einholung von Bestätigun- gen ist jedoch Rücksicht zu nehmen. Erbringt eine Kandidatin oder ein Kandidat einen Leistungsnachweis unentschul- digt nicht, gilt dieser als nicht bestanden. Nach Durchführung des Leistungsnachweises ist die Berufung auf bekannte oder erkennbare Probleme, die leistungsbeeinträchtigende Wirkung hatten oder haben konnten, ausgeschlossen. Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät Seite 11
StudO LSS Bangalore Finanzen 4.8 Mitteilung der Studienresultate und Einsprache Die Studierenden erhalten am Ende der LSS Bangalore eine Aufstellung über die erreichten ECTS Credits und die erzielten Noten. Die Korrektur von offensichtlichen Fehlern oder Irrtümern kann umgehend im Rahmen eines formlosen Berichtigungsverfahrens beantragt werden. Weitere Einzelheiten zum Berichtigungsverfahren werden in einem Merkblatt geregelt. Die Aufstellung der Studienresultate unterliegt im Übrigen der Einsprache an den Fakultätsvorstand der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Die Einsprache ist innert 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung schriftlich beim Fakul- tätsvorstand einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. Der Fakultätsvorstand entscheidet, soweit erforderlich, nach Einholen einer Stel- lungnahme der Examinatorin bzw. des Examinators. Die Leistungsbewertung wird auf Rechtsverletzungen und Verletzungen von Verfahrensvorschriften überprüft. Die Rüge der Unangemessenheit ist ausge- schlossen. Entscheide des Fakultätsvorstands unterliegen dem Rekurs an die Rekurskom- mission der Zürcher Hochschulen gemäss § 46 des Universitätsgesetzes und §§ 19 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. 4.9 Abschluss der LSS Bangalore Nach erfolgreichem Abschluss der LSS Bangalore erhalten die Absolventinnen und Absolventen von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät das „Certificate of Attendance“ und das Notenblatt gestützt auf Ziff. 4.8. 5 Finanzen 5.1 Studiengebühren Die Studiengebühren werden vom Steering Committee jährlich neu festgelegt. Die Zahlungen sind vor der Durchführung der LSS Bangalore zu leisten. Bei Abmeldung nach erfolgter Einzahlung gibt es keine Rückerstattung ausser unter besonderen Voraussetzungen, namentlich bei Todesfall oder Krankheit. Seite 12 Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät
Schluss- und Übergangsbestimmungen StudO LSS Bangalore 6 Schluss- und Übergangsbestimmungen 6.1 Inkrafttreten Das vorliegende Reglement tritt auf den 1. Mai 2013 in Kraft. Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät Seite 13
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