LEITFADEN AGILITY-RICHTER - für FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) - FCI

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LEITFADEN AGILITY-RICHTER - für FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) - FCI
FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL)
              er
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              AGILITY-RICHTER

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LEITFADEN AGILITY-RICHTER - für FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) - FCI
INHALT
1.     Einleitung ................................................................................................................................. 3
2.     Allgemeine Grundsätze für Richter .......................................................................................... 4
3.     Moralische Gesichtspunkte beim Richten ................................................................................ 4
4.     Auftreten und Verhalten ........................................................................................................... 4
5.     Persönliche Gegenstände ........................................................................................................ 5
6.     Vorbereitung des Turniers........................................................................................................ 5
7.     Briefing des Ringverantwortlichen und der Helfer .................................................................... 5
     7.1       Schreiber .......................................................................................................................... 5
     7.2       Auswertungsbüro .............................................................................................................. 6
     7.3       Ringeinweiser ................................................................................................................... 6
     7.4       Zeitnehmer ....................................................................................................................... 6
     7.5       Ringverantwortlicher/ Helfer .............................................................................................. 6
8.     Briefing der Teilnehmer ............................................................................................................ 7
9.     Parcoursplanung ...................................................................................................................... 7
10.         Parcoursbau ....................................................................................................................... 14
11.         Standardzeit und Maximalzeit............................................................................................. 15
12.         Beurteilung ......................................................................................................................... 15
13.         Beurteilung an spezifischen Geräten .................................................................................. 17
     13.1      Hürden ............................................................................................................................ 17
     13.2      Kontaktzonengeräte ........................................................................................................ 17
     13.3      Weitsprung ..................................................................................................................... 18
     13.4      Slalom ............................................................................................................................ 18
14.         Beurteilung von Situationen ................................................................................................ 19
     14.1      Verweigerungen und daraus resultierende Entscheidungen ........................................... 19
     14.2      Kontaktzonen, Verweigerungen und Fehler .................................................................... 26
     14.3      Beurteilen einer “Flugwippe” ........................................................................................... 27
     14.4      Zweiter Richter am Aufgang des Laufstegs ..................................................................... 28
15.         Anderes .............................................................................................................................. 29
     15.1      Disqualifikationen............................................................................................................ 29
     15.2      Verweigerungen.............................................................................................................. 29
     15.3      Startsequenz .................................................................................................................. 29
     15.4      Wiederholungslauf .......................................................................................................... 29

                  Leitfaden für Agility-Richter                                                                                                  2
LEITFADEN AGILITY-RICHTER - für FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) - FCI
1.     Einleitung
Dieser Richterleitfaden soll Richtern in allen Mitgliedsländern der FCI dabei helfen, zu demselben
Verständnis/ derselben Auslegung der Regeln zu gelangen.
Der Leitfaden versucht nicht, bestehende Regeln zu ändern und steht nicht im Widerspruch zu
diesen. Vielmehr soll er den Interpretationsspielraum beleuchten, der durch die Wortwahl und/
oder Zeichnungen im Regelwerk entsteht. Die Anwendung dieses Leitfadens ist bei FCI-
Veranstaltungen wie den Weltmeisterschaften, der European Open, der Junior-Agility-European-
Open sowie Wettkämpfen zur Vergabe des CACIAg verpflichtend.
Der englische Text dieses Leitfadens in seiner neusten Fassung dient stets als Referenz.
Unterschiedliche Auslegungen können durch die Übersetzung in die verschiedenen Sprachen
hervorgerufen worden sein.
Der Leitfaden ist auf eine Weise zusammengestellt, dass ständig neue Vorschläge hinzugefügt
werden können. Er wird alle 2,5 Jahre überarbeitet: einmal in Verbindung mit der alle fünf Jahre
stattfindenden Überarbeitung des Agility-Regelwerks der FCI; eine weitere Überarbeitung findet
jeweils in der Zwischenzeit statt. Vorschläge sind gemäß des folgenden von der FCI-Agility-
Kommission genehmigten Zeitplans einzureichen. Es ist stets die neuste Fassung des Leitfadens
zu nutzen.
Zeitplan
                                 2017          2018     2019         2020         2021         2022         2023
 Regelwerk gültig                         01.01.2018                                                       01.01.2023

 Diskussion / Entscheidungen                                                                   Februar

 Vorschläge                                                                      01.07.2021

 Treffen der Arbeitsgruppe                                                       November       April

                                 2017          2018     2019         2020         2021         2022         2023
 Richterleitfaden gültig                  01.01.2018                01.07.2020
                                                                                              September
 Diskussion / Entscheidungen                                         Februar
                                                                                               / Oktober
 Vorschläge                                            01.09.2019                             01.05.2022
                                                                                               Tag vor
 Treffen der Arbeitsgruppe                             November
                                                                                               der WM

                                 2017          2018     2019         2020         2021         2022         2023
 Geräterichtlinien gültig                 01.01.2018                01.07.2020
                                                                                              September
 Diskussion / Entscheidungen                                        February
                                                                                               / Oktober
 Vorschläge                                                                                   01.05.2022
                                                                                               Tag vor
 Treffen der Arbeitsgruppe                             November
                                                                                               der WM

                                 2017          2018     2019         2020         2021         2022         2023
 Internationaler Richter-                                             Juli/
                               November
 Workshop                                                            August

Den FCI-Mitgliedsländern wird empfohlen, die Geräterichtlinien anzuwenden und diese
Empfehlungen bei nationalen Agility-Veranstaltungen umzusetzen.

               Leitfaden für Agility-Richter                                                                       3
LEITFADEN AGILITY-RICHTER - für FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) - FCI
2.    Allgemeine Grundsätze für Richter
Ein Agility-Richter hat sich stets vor Augen zu führen, dass Agility ein Vergnügen für den Hund,
den Hundeführer und die Zuschauer sein sollte.
Ein Agility-Richter hat einen Parcours mit einem angemessenen Schwierigkeitsgrad zu entwerfen.
Er sollte selbst einen Hund in diesem Sport geführt haben, um einschätzen zu können, wie man
sich als Teilnehmer an einem Agility-Turnier fühlt.
Ein Agility-Richter hat stets fair und gerecht sein. Persönliche Gefühle haben seine
Entscheidungen nicht beeinflussen.
Ein Agility-Richter hat standhaft, zuversichtlich und höflich sein.
Ein Agility-Richter hat schnelle und verlässliche Entscheidungen zu treffen.
Ein Agility-Richter muss in der Lage sein, seinen Parcours den vorherrschenden Bedingungen
anpassen zu können, beispielsweise aufgrund des Wetters oder der Bodenbeschaffenheit.

3.    Moralische Gesichtspunkte beim Richten
Während seiner Tätigkeit ist der Richter streng, aber fair und stets höflich.
Der Richter hat kompetent und unparteiisch zu sein und ohne Theatralik zu handeln.
Der Richter sollte nicht in jeder Kleinigkeit einen Fehler suchen, wenn Zweifel bestehen, hat die
Auslegung stets zugunsten des Hundes und des Hundeführers zu erfolgen.
Ein Agility-Richter hat alle Turnierteilnehmer auf dieselbe Art und Weise beurteilen.
Der Richter hat immer konzentriert zu sein und seine Entscheidungen ohne Zögern zu fällen. Er
bleibt stets bei seinen Entscheidungen.
Der Richter hält sich strikt an das Regelwerk und die Bestimmungen.
Ein Richter sollte mit einem Turnierteilnehmer im Ring keine Unterhaltung führen. Falls nötig, kann
er dem Hundeführer kurz mitteilen, warum er disqualifiziert wurde.
Der Richter bespricht seine Entscheidungen oder die Parcours mit den Turnierteilnehmern erst,
wenn er das Richten beendet hat.
Ein Richter kritisiert die Entscheidungen oder das Verhalten eines Richterkollegen nicht öffentlich,
sondern versucht, diesen deswegen persönlich anzusprechen.
Ein Richter ist sich seiner Vorbildwirkung stets bewusst, selbst wenn er nicht als Richter amtiert.

4.    Auftreten und Verhalten
Ein Agility-Richter hat passende Kleidung tragen, die ihn von den Turnierteilnehmern
unterscheidet. Er sollte nichts tragen, wodurch seine Verbindung zu Vereinen, Turnierteilnehmern
oder Sponsoren deutlich wird.
Ein Agility-Richter sollte sich immer angemessen benehmen und als würdiger Repräsentant der
Sportart Agility auftreten.
Ein Agility-Richter hat Fehler und Verweigerungen durch Handzeichen anzeigen. Der Arm sollte
dabei deutlich über den Kopf gehoben werden. Die Startfreigabe und Disqualifikationen sind
eindeutig anzuzeigen, damit sowohl die Hundeführer als auch die Zuschauer die Entscheidung
zweifelsfrei mitbekommen. Ein Agility-Richter sollte sich mit den Turnierteilnehmern oder
Zuschauern auf keinerlei Diskussionen über seine Richterentscheidung einlassen.

           Leitfaden für Agility-Richter                                                              4
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5.       Persönliche Gegenstände
Für einen Agility-Richter ist es empfehlenswert, die folgenden Gegenstände mitzuführen:
         Unterschriftsstempel
         Parcourspläne
         Pfeife (2 Stück - eine in Reserve)
         Stoppuhr (falls die Zeitmessung der Zeitmessanlage ausfällt)
         Messrad
         Regelwerk und Bestimmungen des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet
         Maßband
         Körmaß zum Einmessen der Hunde (Small und Medium)

6.       Vorbereitung des Turniers
Der Agility-Richter sollte sich mit dem Prüfungsleiter in Verbindung setzen, um Folgendes zu
klären/ einzuholen:
         welche Regeln und Richtlinien gelten.
         Anordnung und Größe des Rings, in dem der Wettkampf abgehalten werden soll.
         wo sich der Richtertisch befindet und in welchem Bereich mit den meisten Zuschauern
          (vielleicht sogar Verkaufsständen) zu rechnen ist.
         eine Aufstellung der verfügbaren Hindernisse und eine Zusage, dass alle Geräte den
          Regeln entsprechen.
         welche Kategorien und Klassen zu richten sind und wie viele Teilnehmer er in jeder Klasse
          zu richten hat.
         wie viele Helfer im Ring zur Verfügung stehen.
         Zeitplan.
         ob die Zeitmessung elektronisch oder manuell erfolgt.
         ob Start und Ziel getrennt sind und wo sie sich im Ring befinden.
         ob Kopien der Parcourspläne vom Richter zur Verfügung gestellt werden sollen. Die
          Parcourspläne sind frühestens eine halbe Stunde, bevor der Parcoursbau beginnt, an die
          Helfer auszugeben.

7.       Briefing des Ringverantwortlichen und der Helfer
Die Helfer und der Verantwortliche für den Ring (Ringsteward) müssen vollständig eingewiesen
werden und wissen, was von ihnen erwartet wird. Diese Einweisung kann weniger ausführlich
ausfallen oder gar den Organisatoren überlassen werden, wenn diese und die Helfer erfahrene
Turnierausrichter sind.
Wichtig: Der Schreiber und die Zeitnehmer dürfen erst nach Beendigung einer Klasse
ausgewechselt werden.
Die Ring- und Turnierverantwortlichen sowie die Helfer sind wie folgt einzuweisen:

                        7.1 Schreiber
         wie der Richter Fehler, Verweigerungen und Disqualifikationen anzeigt.
         wie ein Richterblatt auszufüllen ist.
         Dass stets der Richter und nicht der Hund zu beobachten ist, bis der Richter die
          Beurteilung des Hundes beendet hat.
         wo sich der Richter während der Läufe befindet.
         wo der Schreiber sich positionieren sollte, um den Richter stets sehen zu können – falls
          nötig, sich bewegen.

             Leitfaden für Agility-Richter                                                      5
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   Kommunikation zwischen Schreiber und Richter nach drei Verweigerungen.

                  7.2 Auswertungsbüro
   dass der Agility-Richter die Ergebnisse während des Wettbewerbs kontrolliert.
   dass die Richterblätter in der Startreihenfolge abzulegen sind.
   dass der Richter umgehend zu informieren ist, sollte ein Problem auftreten.

                  7.3 Ringeinweiser
   dass er dafür verantwortlich ist, dass die Startreihenfolge eingehalten wird.
   dass stets die nächsten 3 bis 5 Teams am Start bereit stehen.
   dass er Nichtstartende auf der Liste der Turnierteilnehmer kenntlich macht.
   der Richter erklärt präzise, wann er möchte, dass der nächste Hund und Hundeführer den
    Ring betreten.

                  7.4 Zeitnehmer
   erklären, wann die Zeitmessung auszulösen und zu stoppen ist.
   erklären, dass die Zeitmessung schon ausgelöst werden muss, wenn:
         o die erste Hürde übersprungen wird
         o die erste Hürde unterlaufen wird
         o der Hund am Hindernis vorbeiläuft und die Startlinie auf Höhe der ersten Hürde
            dabei übertreten wird.
   dass die Zeit niemals angehalten werden darf, bevor der Hund die Ziellinie überquert hat
    (außer der Hund wurde disqualifiziert).
   Die Zeit wird angehalten, wenn der Hund die letzte Hürde korrekt nimmt. Dies bedeutet,
    dass er von der korrekten Seite springt (ungeachtet dessen, ob die Stange fällt – Fehler!).
    Der Lauf ist noch nicht beendet und die Zeit wird noch nicht anzuhalten, wenn der Hund die
    letzte Hürde unterläuft oder an der linken oder rechten Seite daran vorbeiläuft.
   dass die Zeit stets bis auf das Hundertstel einer Sekunde genau an den Schreiber
    weiterzugeben ist.
   dass er den Hund erst nach der Freigabe des Richters starten lassen darf.
   dass eindeutig zu signalisieren ist, wenn ein Hund die Maximalzeit überschreitet.
   dass die Zeit für jeden Hund von derselben Position an der Start- und Ziellinie zu nehmen
    ist.
   dass die Angaben auf der Stoppuhr erst dann zu löschen sind, wenn sichergestellt ist, dass
    der Schreiber die Zeit notiert hat (dem Schreiber die Uhr zeigen, damit er die Zeit auf dem
    Richterblatt vermerken kann).
   Dass die manuelle Zeit stets gilt, wenn die elektronische Messung ausfällt.

                  7.5 Ringverantwortlicher/ Helfer
   dass der Sacktunnel nach jedem gelaufenen Hund zu richten und der Sicherheitsreifen zu
    kontrollieren ist.
   dass die zugeteilten Geräte zu kontrollieren sind, sodass sie für alle Hunde exakt gleich
    sind.
   dass die Höhe der Sprünge für alle Hunde einer Größenklasse gleich ist.
   dass die zugewiesenen Aufgaben nicht vor Beendigung der Klasse eingestellt werden
    dürfen.
   dass die Kontaktzonen oder sogar die gesamte Oberfläche des Gerätes in regelmäßigen
    Abständen zu reinigen ist, wenn die Umstände dies erfordern (beispielsweise bei sandigem
    Untergrund).

       Leitfaden für Agility-Richter                                                        6
8.       Briefing der Teilnehmer
Falls der Richter die Teilnehmer einweisen möchte, sollte er:
         klären, ob eine Übersetzung nötig ist.
         die Teilnehmer über die Parcourslänge sowie darüber informieren, wie die Laufzeiten
          ermittelt werden.
         angeben, wie er die Startfreigabe erteilt.
         erklären, wie Fehler, Verweigerungen und Disqualifizierungen angezeigt werden und was
          nach einer Disqualifizierung geschieht.
         die Hundeführer daran erinnern, dass sie ihren Lauf fortzusetzen haben, es sei denn, der
          Richter weist sie an anzuhalten.

9.       Parcoursplanung
A) Der Parcoursplan ist maßstabsgetreu zu zeichnen und hat am Tag des Wettkampfs möglichst
in Kopien verfügbar zu sein.

B) Der Mindestabstand zwischen aufeinanderfolgenden Geräten beträgt auf der Lauflinie des
Hundes 5m (4m in Small). Der Maximalabstand zwischen aufeinanderfolgenden Geräten beträgt
in gerader Linie 7m.
Der Mindestabstand ist entlang der Linie zu messen, die die meisten Hunde nehmen werden, nicht
entlang der Linie, die der Richter bevorzugen würde, damit die vorgeschriebenen Abstände
eingehalten werden.

Die Sequenz 2-3-4 ist exakt dieselbe wie die Sequenz 7-8-9. Jedoch nähert sich der Hund der
Nummer 7 auf einer anderen Linie und seine Geschwindigkeit ist viel höher, sodass der Abstand
zwischen 2-3 und 7-8 nicht derselbe ist. Durch die unterschiedliche Geschwindigkeit und
Annäherung ändert sich die Lauflinie des Hundes zwischen 2-3 und 7-8 um etwa einen Meter.

             Leitfaden für Agility-Richter                                                     7
Die Sequenz 3-4 von links ist exakt dieselbe wie die Sequenz 7-8 von rechts gelaufen. Der
Abstand und der Winkel zwischen 2-3 ist derselbe wie zwischen 6-7. Startet man von links, dann
entspricht der Abstand zwischen den Hindernissen den Regeln.
Beginnt man von rechts, könnte der Richter den Abstand zwischen den Hindernissen auf
derselben Linie bemessen, die er von links beginnend gewählt hätte, und somit den Regeln
gerecht werden. Die meisten Hunde würden jedoch einer Lauflinie folgen, bei der die Abstände
kürzer wären, als in den Regeln festgelegt. Die Situation ist möglicherweise gefährlich, da die
Hunde die A-Wand in einer hohen Geschwindigkeit und mit einem geringen Abstand zur
Vorbereitung anlaufen würden (A-Wand im gewinkelten Anlauf).

C) Aus Aussicherheitsgründen legt das Regelwerk fest,
dass Weitsprung, Reifen, Doppelhürde und Sacktunnel
(sowie das Folgehindernis zu Letzterem) für den Hund in
gerader Linie anlaufbar zu sein haben. Anlauf und
Geschwindigkeit     sind     darüber      hinaus    bei
Kontaktzonengeräten zu bedenken, wie das obige Beispiel
zeigt.
Beispiele rechts: alle drei sind schlechte Situationen – die
oberen beiden haben zwei mögliche Anlaufwege, von
denen eine gefährlich sein kann. Der Richter sollte nicht
riskieren, dass ein Hund die falsche Linie läuft. Das untere
Beispiel spricht für sich selbst.

D) Gibt es zwei Linien, auf denen sich der Hund dem nächsten Gerät nähern kann, sind für die
kürzeste Linie die im Regelwerk festgelegten Mindestabstände zu respektieren.

           Leitfaden für Agility-Richter                                                    8
E) Aus Sicherheitsgründen sind Mauer/ Viadukt so zu stellen, dass für den Hund beim
Überspringen keine Gefahr besteht, an die Türme zu stoßen. Enge Wendungen oder schlechte
Anlaufwinkel sind zu vermeiden.
Gerader Anlauf auf alle Geräte, die einen geraden Anlauf erfordern:

1. Gerader Anlauf von der Kontaktzone auf den Reifen = OK, eine sehr eindeutige Situation.
2. Gerader Anlauf von einem Tunnel zum Weitsprung = OK, eine weitere sehr eindeutige
   Situation.
3. Gerader Anlauf von 3 zur Doppelhürde, der Hund hat bereits beim Überspringen der 3 einen
   geraden Anlauf zur Doppelhürde (die Linie vom Landepunkt zur 3 ermöglicht den geraden
   Anlauf).
4. Anlauf zum Sacktunnel = OK.
5. Aus der Linie vom Landepunkt zur 6 ergibt sich ein sicherer Anlauf auf die Mauer = OK.
6. In dieser Situation (Welle) ist die Linie vom Landepunkt nach der 5 zur 6 zu eng als Anlauf zur
   Mauer = Gefahr für den Hund, an den Turm zu stoßen.
Wenn man sich Gedanken über den Anlauf zu den Geräten macht, die in gerader Linie anlaufbar
sein müssen, sind die Anlaufwinkel UND die Geschwindigkeit des Hundes beim vorangegangenen
Hindernis zu bedenken.

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F) Fester Tunnel/ Reifen

      Feste Tunnel müssen immer in voller Länge ausgezogen sein.
      Ein fester Tunnel kann nur in eine Richtung gebogen werden = KEINE S-Form.
      Tunnel, die kürzer als 5 m sind, sollten keine Winkel von mehr als 90° aufweisen (Beispiele
       links).
      Enge Wendungen nach dem Reifen sind zu vermeiden. In der Mitte = OK. Auf der rechten
       Seite sind die Wendungen zu eng.

G) Die Hundeführer müssen die Möglichkeit haben, jedes Gerät auf beiden Seiten zu passieren.
Der Abstand zwischen zwei Geräten hat mindestens einen Meter zu betragen (Tunnel unter dem
Laufsteg oder der A-Wand sind die einzige Ausnahme).

H) Abgesehen von den Hürden und der Doppelhürde können die Geräte in Primär- und
Sekundärgeräte eingeteilt werden:

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Primärgeräte: A-Wand - Laufsteg - Wippe - Slalom
Der Richter hat stets zu versuchen, nah genug am Hund zu sein, wenn dieser jene Geräte
überwindet (ohne dabei dem Hundeführer im Weg zu sein).

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Sekundärgeräte: Fester Tunnel - Sacktunnel - Reifen - Weitsprung - Mauer

Bei Tunneln und der Mauer hat der Richter sicherzustellen, dass er sich in der richtigen
Position befindet, um ein Vorbeilaufen, Abwenden oder das Wählen eines falschen Eingangs
zu erkennen.
Bei Reifen und Weitsprung sollte der Hund entweder auf den Richter zu oder von ihm weg
springen.

Schwierigkeiten mit Sekundärgeräten im Parcours:

Der Richter kann den Eingang des Tunnels (10) oder mögliche Verweigerungen an der Mauer
(12) nicht erkennen.

       Leitfaden für Agility-Richter                                                12
Andere Geräte
   Die einfachen Hürden oder Doppelhürden bereiten keine besonderen Probleme für den
   Richter. Er sollte sich im leichten Winkel zu diesen Hindernissen zu befinden, um
   herunterfallende Stangen oder mögliche Verweigerungen erkennen zu können.

   Der Richter wartet beim Primärgerät 3, um die Kontaktzonen zu sehen, wartet, bis der Hund
   den Tunnel betritt, bewegt sich zum Slalom, um den Slalomeingang aus dem richtigen Winkel
   zu beobachten, folgt dem Hund zum Laufsteg, wartet an der Aufgangszone und bewegt sich
   mit dem Hund zur Abgangszone. Der Richter wartet, bis der Hund den Tunnel betritt und
   bewegt sich (während der Hund 11-12 bewältigt) zur 15 (von wo aus er einen guten Blick auf
   den Weitsprung hat) und nach dem letzten Primärgerät 15 kontrolliert er den Eingang des
   Sacktunnels und sieht, wie der Hund den Tunnel 18 betritt.

I) Richtlinien bei der Parcoursplanung
      Während des Richtens des Hundes sollte es der Parcoursplan dem Richter erlauben, sich
       in normaler Geschwindigkeit zu bewegen. Beim Laufsteg ist es viel schwieriger, sich beim
       Laufen in höherer Geschwindigkeit auf die Kontaktzonen zu konzentrieren.
      Es sollte niemals so aussehen, als könnte der Agility-Richter nicht mit der Geschwindigkeit
       des Hundes mithalten.
      Der Parcours sollte stets einen angemessenen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
      Er sollte flüssig zu laufen und sicher sein. Wenn der Richter sich Gedanken zur Sicherheit
       macht, sollte er auch an Geräte denken, die sich außerhalb des eigentlichen
       Streckenverlaufs befinden (Verleitungen).

J) Folgendes ist zu vermeiden:
      2 Primärgeräte nacheinander zu stellen.
      Primärgeräte aus zu großer Entfernung zu beurteilen – 5-8m werden empfohlen.
      scharfe Wendungen im Parcours, die den Hundeführer veranlassen, in den Weg des
       Richters zu laufen – speziell nach Kontaktzonengeräten und dem Slalom.
      Die Doppelhürde mehr als einmal im Streckenverlauf zu verwenden.

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   Weniger als 6 (mit Primärgeräten) oder 8 (ohne Primärgeräte) Geräte zwischen der 1. und
       2. Benutzung einer Hürde.

K) Ein Parcours ist so zu gestalten, dass:
      Verleitungen für den Hund keine mögliche
       Gefahr darstellen (oberes Beispiel: ein
       Missverständnis oder ungenügende Kontrolle
       über den Hund könnten dazu führen, dass der
       Hund über die 6 direkt in die 7 springt).
      er den Zuschauern beim Zusehen Freude
       bereitet.
      das Richten problemlos möglich ist.
      er    flüssig   verläuft,   selbst    bei den
       fortgeschritteneren Klassen (die Parcourszeit
       kann ebenfalls einen Schwierigkeitsgrad
       darstellen).

L) Zeit wird gespart, wenn:
      der Parcoursverlauf gekürzt wird.
      der Ausgang optimal genutzt wird, sodass der nächste Hund schneller starten kann.
      Start und Ziel voneinander getrennt sind (die Leine ist von jemandem zum Ziel zu bringen).
      Schreiber und Zeitnehmer in direkter Nähe zueinander positioniert sind.
      Start-/ Zielhürde sich in der Nähe des Ringein-/ ausgangs befinden.
      der Parcoursverlauf verhindert, dass der Hundeführer zu weit vorausgeht, bevor er den
       Hund starten lässt.

10. Parcoursbau
Der Agility-Richter überwacht den Parcoursbau stets persönlich.
Wetterbedingungen oder        Bodenverhältnisse   können   Anpassungen    des   Streckenverlaufs
erforderlich machen.
Der Richter hat kein Gerät zu verwenden, das nicht dem FCI-Regelwerk entspricht.
Zur Sicherheit des Hundes hat der Richter die Geräte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie
nicht gefährlich sind. Defekte Hindernisse dürfen nicht verwendet werden.
Falls möglich, sollte der Richter veranlassen, dass die Position aller Geräte, die von den Hunden
beim Absolvieren verschoben werden können, markiert wird.
Nach dem Briefing und nach der Parcoursbegehung sind keine Veränderungen am Parcours oder
der Maximalzeit gestattet (ebenso wenig an der Standardzeit, wenn sie vom Richter bekannt
gegeben wurde).
Die Stangen, die die Ecken des Weitsprungs markieren, sind so zu platzieren, dass sie wieder
exakt an derselben Stelle aufgerichtet werden können, falls sie umgestoßen werden.
Die Zahlentafeln sind so aufzustellen, dass sie weder Hund noch Hundeführer in ihrem Lauf
behindern.
Ein Tunnel in U-Form ist das einzige Gerät, bei
dem die Zahl in die Mitte gestellt werden kann,
um anzuzeigen, dass der Eingang beliebig
gewählt werden kann – in diesem Fall muss die
Verweigerungslinie    für   beide     Eingänge
dieselbe sein.

           Leitfaden für Agility-Richter                                                     14
Tunnel müssen stets komplett ausgezogen sein (volle Länge).

Vor der Parcoursbegehung stellt der Richter sicher, dass:
      der Parcoursverlauf so ist, wie von ihm erwartet.
      er dem Entwurf ähnelt.
      alle Geräte stabil aufgestellt und, wenn nötig, befestigt sind.
Bevor der erste Hund startet, stellt der Richter sicher, dass:
      alle Helfer korrekt eingewiesen sind und sich an ihren vorgesehenen Positionen befinden.
      alle Geräte korrekt aufgestellt sind.

11. Standardzeit und Maximalzeit
Wird die Standardzeit durch den Richter festgelegt, muss er zunächst die exakte Länge des
Streckenverlaufs kennen.
Um die Parcourslänge zu ermitteln, wird ein Messrad empfohlen (die präziseste Methode).
Der Richter hat die ideale Lauflinie des Hundes, wenn dieser den Parcours bewältigt,
abzumessen. Idealerweise wird die Strecke vom Mittelpunkt jedes einzelnen Gerätes aus
gemessen. Der Richter muss nicht die Länge des Tunnels messen; diese kann zu der
gemessenen Länge hinzuaddiert werden.
Wenn die Standardzeit festgelegt wird, ist Folgendes in die Überlegung einzubeziehen:
      der Charakter des Wettbewerbs.
      der Schwierigkeitsgrad.
      die Wetterbedingungen.
      die Bodenbeschaffenheit.

12. Beurteilung
Der Richter ist dafür verantwortlich, was in seinem Ring passiert, er hat sicherzustellen, dass alles
so reibungslos wie möglich verläuft.
Der Hundeführer kann seinen Hund ohne Leine und Halsband in den Ring führen, wenn er ihn
unter Kontrolle hat.
Die Leistung jedes Hundes sollte korrekt und gleichbleibend beurteilt werden. Dazu hat der Richter
sich im Parcours stets in die richtige Position zu begeben. Es ist anzuraten, den Laufweg des
Richters vor Beginn des Wettkampfs einige Male auszuprobieren.
Die Position des Richters darf weder den Hund noch den Hundeführer beeinträchtigen; es ist
sicherzustellen, dass der Weg nicht vor dem Hund oder dem Hundeführer gekreuzt wird, wenn
diese sich auf den Richter zu bewegen.
Die Position des Schreibers muss ihm ermöglichen, den Richter jederzeit zu sehen. Jedoch kann
der Schreiber angewiesen werden, sich, falls nötig, zu bewegen. Sollte der Richter sich zeitweise
außerhalb des Sichtfeldes des Schreibers befinden, weil er sich z.B. hinter der A-Wand befindet,
hat der Richter seinen Arm lange genug hochhalten, um sicherzustellen, dass der Schreiber das
Handzeichen gesehen hat.
Der Richter sollte niemals seinen Blick vom Hund abwenden, solange sich dieser im Ring befindet,
selbst dann nicht, wenn dieser bereits disqualifiziert wurde.
Jeder Versuch, ein Gerät zu absolvieren, ist zu beurteilen:
      jedes Mal, wenn der Hund tatsächlich versucht, ein Gerät zu absolvieren

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   jedes Mal, wenn der Hund vom Hundeführer geschickt wird, um ein Gerät zu absolvieren

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13. Beurteilung an spezifischen Geräten
                        13.1 Hürden
Es ist ein Fehler, wenn der Hund eine Stange so in ihrer Lage verändert, dass sie sich nicht mehr
auf Originalhöhe befindet (die Stange muss nicht zu Boden fallen, um einen Fehler nach sich zu
ziehen).

Beispiele:
      Der Hund wirft die Stange an Hindernis 4 ab = Fehler. Keine Disqualifikation, selbst wenn
       der Ausleger umfällt, unabhängig davon, ob genügend Zeit besteht, das Hindernis wieder
       aufzurichten.
      Der Hundeführer bringt die Stange an Hindernis 16 zu Fall, während der Hund Hindernis 6
       überspringt = Disqualifikation
      Der Hundeführer bringt die Stange an Hindernis 16 zu Fall, während der Hund Hindernis 16
      überspringt = Fehler, wenn nicht zu 100% sicher ist, dass es der Hundeführer war.
      Der Hundeführer bringt die Stange an Hindernis 16 zu Fall, während der Hund Hindernis 17
       überspringt = Disqualifikation

                        13.2 Kontaktzonengeräte
      Der Richter sollte sich auf die Kontaktzone konzentrieren, um festzustellen, ob der Hund
       sie mit einem Teil einer Pfote betritt. Diese Methode ist besser, als sich auf den Hund zu
       konzentrieren, weil dabei übersehen werden könnte, dass eine Hinterpfote die Zone noch
       berührt, während der Hund das Gerät verlässt.
      Einem Hund kann kein Parcoursfehler erteilt werden, wenn er auf dem Hindernis stehen
       bleibt, rückwärts geht, darauf wendet oder in die falsche Richtung geht, solange der Hund
       sich auf dem Gerät befindet. Natürlich muss der Hund das Hindernis dennoch korrekt und
       in der richtigen Richtung absolvieren. Die Abgangszone wird beurteilt, wenn der Hund das

             Leitfaden für Agility-Richter                                                   17
Gerät verlässt, selbst wenn er diese Kontaktzone berührt hat, bevor er rückwärts gegangen
        ist.
       Ein Hund kann an der Kontaktzone angehalten werden, selbst wenn er sich bereits
        teilweise auf dem Boden und teilweise noch auf dem Hindernis befindet.
       Wenn der Hund das Gerät verlassen hat, indem er den Boden mit allen vier Pfoten berührt,
        wird er disqualifiziert, falls er das Gerät erneut mit einer Pfote betritt.

                        13.3 Weitsprung
Die Markierungsstangen an den vier Ecken des Weitsprungs sind nur eine Hilfe beim Richten. Sie
helfen bei der Feststellung, ob der Hund das Gerät korrekt überwunden hat. Es ist deshalb kein
Fehler zu erteilen, wenn ein Hund oder Hundeführer eine dieser Stangen berührt oder umwirft,
selbst wenn dadurch eines der eigentlichen Elemente des Weitsprungs umfällt.

Beispiele:
   1.   Der Hund springt in der falschen Richtung in den Weitsprung hinein und heraus = D
   2.   Der Hund springt in der richtigen Richtung in den Weitsprung hinein und heraus = V
   3.   Der Hund springt von einer zur anderen Seite in den Weitsprung hinein und heraus = V
   4.   Der Hund springt von einer zur anderen Seite in den Weitsprung hinein und heraus und
        springt zum Hundeführer zurück = V (nicht V+V)

                        13.4 Slalom
Es ist ein Fehler, wenn der Hund die Linie, die eine Fortsetzung der Vorwärtsbewegung
ermöglichen würde, um mehr als eine Hundelänge verlässt. Bezüglich des Slalomeingangs, sind
bei schnellen Hunden und spitzen Eingangswinkeln entsprechende Zugeständnisse in Betracht zu
ziehen.

Beispiele:

             Leitfaden für Agility-Richter                                                   18
1. oben links: Zugeständnis wegen des spitzen Eingangs in den Slalom = OK
   2. unten: korrekter Eingang, Fehler in der Mitte des Slaloms, der nicht korrekt korrigiert wird,
      sodass der Hund seinen Weg durch die falschen Tore fortsetzt und auf der falschen Seite
      aus dem Slalom kommt; der Hundeführer korrigiert nur den falschen Ausgang = D
   3. oben rechts: der Hund bewegt sich mehr als eine Körperlänge vom Slalom weg = F

14. Beurteilung von Situationen
                        14.1 Verweigerungen und daraus resultierende Entscheidungen
Definitionen

Der Bereich um ein Gerät kann durch eine Linie in zwei Teile unterteilt werden. Sie wird
Verweigerungslinie (VL) genannt und befindet sich senkrecht zu einem geraden Anlauf auf das
Gerät. Die Seite, von der aus sich der Hund dem Gerät nähern sollte, wird als „vor der
Verweigerungslinie“ bezeichnet. Die andere Seite nennt sich „hinter der Verweigerungslinie“.
Startet der Hund vor der VL, ist es nicht gestattet, die VL zu überqueren, sonst wird ihm eine
Verweigerung erteilt.
Startet der Hund hinter der Verweigerungslinie (VL), muss er die Verweigerungslinie (VL) einmal
übertreten. Er wird erst mit einer Verweigerung (V) bestraft, wenn er diese Linie mehr als einmal
übertritt, ohne dabei das Hindernis zu absolvieren.
Einem Hund kann nur eine Verweigerung erteilt werden, wenn er sich auf der Seite des Gerätes
befindet, von der aus es zu absolvieren ist.

Beispiele:
A) Der Hund läuft
am Gerät vorbei.
B, C) Der Hund
wendet sich vom
Gerät ab.
D) Der Hund läuft
vor dem Gerät
vorbei.

             Leitfaden für Agility-Richter                                                     19
Ein Richter muss seinen Parcours sorgfältig planen, um den Hund nicht zu nah an die
Verweigerungslinie (VL) zu bringen, während dieser den Parcours überwindet. Dies macht die
Entscheidung, ob es sich um eine Verweigerung handelt oder nicht, nur schwieriger.
Zu Beachten ist, dass ein Hund dennoch bei jedem Versuch, ein
Gerät zu absolvieren, mit einer Verweigerung bestraft werden kann,
selbst wenn er die VL nicht überschreitet (z.B. wenn er sich von
einem Gerät abwendet oder vor diesem vorbeiläuft, ohne es zu
nehmen, siehe folgendes Bild).
Beispiel:
Im Beispiel rechts bleibt der Hundeführer zurück und schickt seinen
Hund zum Tunneleingang (Gerät 13). Der Hund springt über den
Tunnel (V) und läuft zum Hundeführer zurück. Dieser schickt seinen
Hund erneut – mit demselben Resultat. Da dies ein weiterer Versuch
ist, das Gerät zu absolvieren: 2. Verweigerung. Der Hund wird ein
drittes Mal geschickt und betritt schließlich den Tunnel.

Beispiele:
   1 und 2.      Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes und übertritt diese Linie nicht = OK
   3.            Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes (15) und übertritt diese Linie nur
                 einmal.
   4.            Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes und übertritt diese Linie nicht = OK
   5.            Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes (15) und übertritt diese Linie mehr als
                 einmal = V

Beispiele
   1.            Hund läuft an der Hürde vorbei = V
   2.            Hund unterläuft die Hürde = V

              Leitfaden für Agility-Richter                                                     20
3.          Hund läuft unter der Stange hindurch und wirft diese dabei ab: Zerstörung des
              Gerätes während es absolviert wird = D
  4, 5 und 6. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes und übertritt diese Linie = V
  7.          Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes und läuft vor diesem vorbei, ohne es
              zu absolvieren = V

Beispiele:
  1, 2 und 3. Hunde mit kurzem Galoppsprung und langsame Hunde landen vor der VL des
            nächsten Gerätes und können sich diesem zuwenden. Hunde mit langem
            Galoppsprung und sehr schnelle Hunde können hinter der VL des nächsten Gerätes
            landen jedoch aufgrund ihres Körperbaus oder ihrer Geschwindigkeit nicht wenden,
            ohne die Verweigerungslinie zu überschreiten = OK
  4.        Noch extremer, jedoch landet der Hund in einem Bereich, von wo aus er sich nicht
            zum korrekten Hindernis bewegen kann = OK

Beispiele:
   1. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes und übertritt diese Linie mehr als einmal =
      V
   2. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes und übertritt diese Linie nur einmal = OK
   3. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes (10) und übertritt diese Linie = V

             Leitfaden für Agility-Richter                                                  21
Beispiele:
   1. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes und übertritt diese Linie nur einmal = OK
   2. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes und übertritt diese Linie mehr als einmal =
      V
   3. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes und übertritt diese Linie nur einmal = OK,
      selbst wenn der Hund sich hinter der VL um sich selbst dreht.
   4. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes und übertritt diese Linie = V

Beispiele:
   1. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes (Tunnel) und übertritt diese Linie = V
   2. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes (Tunnel), überspringt es und betritt es
      dann = V (keine D für Einschlagen eines falschen Parcours).
   3. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes (Tunnel), überspringt es zweimal und
      betritt es dann = V (nicht V+V, da der Hund nur einen einzigen Versuch an diesem Gerät
      unternimmt, und keine D für Einschlagen eines falschen Parcours).
   4. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes (Slalom), läuft zweimal durch dieses
      hindurch und fädelt dann ein = V (nicht V+V, da der Hund nur einen einzigen Versuch an
      diesem Gerät unternimmt, und keine D für Einschlagen eines falschen Parcours).

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Beispiele:
  1 und 2.      Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes (Tunnel), übertritt diese Linie und
                überspringt das zu nehmende Gerät = V (keine D)
  3.            Hund betritt den Tunnel korrekt, kommt wieder heraus (Verweigerung) und läuft
                dann am Tunnel vorbei, wobei die VL übertreten wird (2. Verweigerung) = V+V
  4.            Hund überspringt den Tunnel (Verweigerung), dreht um und übertritt die VL des
                Tunnels (2. Verweigerung) = V+V

Beispiele:
   1. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes (A-Wand), übertritt diese Linie einmal und
      unterläuft das zu nehmende Gerät = V (keine D).
   2. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes (Tunnel), übertritt diese Linie einmal und
      unterläuft ein Gerät, das er nicht nehmen darf (A-Wand). Jedoch kann der Hund dies in
      dieser durch den Richter herbeigeführten Situation nicht vermeiden = V (keine D).
   3. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes (Tunnel), übertritt diese Linie einmal und
      unterläuft ein Gerät, das er nicht nehmen darf (A-Wand). Jedoch kann der Hund dies in
      dieser durch den Richter herbeigeführten Situation nicht vermeiden = V (keine D).
   4. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes (Sacktunnel) und unterläuft ein Gerät, das er
      nicht nehmen darf (A-Wand) = D

             Leitfaden für Agility-Richter                                                 23
Beispiele:
   1. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes (Tunnel) und übertritt diese Linie = V
   2. Hund landet vor der VL des nächsten Gerätes (Tunnel) und übertritt diese Linie, indem er
      auf die A-Wand zuläuft = V (der Hund sieht den Tunnel während er die A-Wand anläuft).
   3. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes (Tunnel), übertritt diese Linie einmal und
      unterläuft ein Hindernis, das er nicht nehmen darf (A-Wand). Jedoch kann der Hund dies in
      dieser durch den Richter herbeigeführten Situation nicht vermeiden = V (keine D).
   4. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes (Tunnel), übertritt diese Linie nicht und
      unterläuft ein Gerät, das er nicht nehmen darf (A-Wand) = D

Beispiele:

Verweigerungen      mit/   ohne
Anlauf eines falsches Gerätes.
   1. Hund landet vor der VL
      des nächsten Gerätes (4)
      und übertritt diese Linie =
      V
   2. Hund landet vor der VL
      des nächsten Gerätes (3)
      und übertritt diese Linie,
      befindet sich jedoch nicht
      in einem Bereich, von wo
      aus er das korrekte Gerät
      anlaufen kann = OK
Diese    2     Situationen    sind
eindeutig, alle dazwischen liegenden Situationen müssen vom Richter im entsprechenden Moment
entschieden werden.
Wenn ein Hund stehen bleibt oder sich im Absprungbereich um die eigene Achse dreht, erhält der
Hund eine Verweigerung.
Der Absprungbereich ist von der Größe des Hundes abhängig. Hunde mit kurzem Galoppsprung
haben automatisch einen kleineren Bereich, um abzuspringen, als Hunde mit großem
Galoppsprung. Es obliegt dem Richter, darüber zu entscheiden. Zwei Anhaltspunkte können
genutzt werden, um eine Entscheidung zu erleichtern:
   1. Wenn sich der Hund bis auf eine Hundelänge an das Gerät heranbewegt und es nicht
      absolviert, handelt es sich um eine Verweigerung.
   2. Wenn der Hund sich dreht und der Richter denkt: “Warum springt der Hund nicht ab?”,
      dann ist es eine Verweigerung.

             Leitfaden für Agility-Richter                                                 24
Beispiele:
   1.   Hund dreht sich in einem Bereich, wo er nicht zur Hürde 2 abspringen kann = OK
   2.   Hund dreht sich in einem Bereich, wo er abspringen sollte = V
   3.   Hund dreht sich in einem Bereich, wo er nicht zur Hürde 2 abspringen kann = OK
   4.   Hund dreht sich in einem Bereich, wo er in den Tunnel gehen sollte (Absprung) = V

Beispiele:
   1. oben links: Hund dreht sich in einem Bereich, wo er in den Slalom einfädeln sollte
      („Absprungpunkt“) = V
   2. oben rechts: falscher Eingang = V (der Hund nimmt dann den korrekten Eingang)
   3. unten: Hund absolviert das Gerät (mehr als zwei Tote) in der falschen Richtung = D

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14.2 Kontaktzonen, Verweigerungen und Fehler
Bei Kontaktzonengeräten funktioniert die Einteilung in Bereiche vor und hinter der VL nicht
wirklich, weil die Situation sich ein wenig anders darstellt. Selbst wenn der Hund sich hinter der VL
befindet, kann er immer noch auf das Hindernis gelangen – in diesem Fall sollte er nicht bestraft
werden, wenn der Hund die Aufgangszone berührt.
Hier einige Beispiele:

   1. Berühren der Aufgangszone, Verlassen der A-Wand vor der Mitte = V
   2. Überschreiten der VL, Betreten der A-Wand, ohne die Aufgangszone zu berühren = F
   3. Berühren der Aufgangszone, Verlassen des Laufstegs im Bereich des Aufgangs oder der
      waagerechten Planke = V
   4. Überschreiten der VL, Betreten des Laufstegs, ohne die Aufgangszone zu berühren = F

Der Hund verfehlt die Kontaktzone, als er vom Gerät springt = F, selbst wenn er die Kontaktzone
berührt hat, bevor er zurückgelaufen ist.
                                            Der Hund kommt die A-Wand herunter und berührt mit
                                            vier Pfoten den Abgang. Er springt dann ab, bevor er
                                            die Kontaktzone berührt, landet mit zwei Pfoten auf
                                            dem Boden und fällt mit den Hinterpfoten zurück auf
                                            die Zone = OK

                                            Der Hund springt über den Scheitelpunkt der A-Wand
                                            und landet, ohne den Abgang mit einer Pfote zu
                                            berühren, mit beiden Vorderpfoten direkt auf dem
                                            Boden (selbst wenn er mit den beiden Hinterpfoten
                                            zurück auf die Zone fällt) = D

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Beispiele:
   1. Der Hund läuft am Wippenaufgang vorbei, springt auf den
      oberen Teil des Wippenaufgangs (F) und auf der anderen
      Seite wieder herunter, läuft um den Wippenaufgang
      herum, verfehlt die Aufgangszone (F) und überwindet den
      Rest der Wippe = F+V+F
   2. Der Hund läuft am Wippenaufgang vorbei, springt über die
      Planke der Wippe (V), läuft um den Wippenaufgang
      herum, verfehlt die Aufgangszone (F) und überwindet den
      Rest der Wippe = V+F

Beispiele:
   1. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes (Tunnel) und übertritt diese Linie zweimal
      = V (Verweigerung des Tunnels, kein Einschlagen eines falschen Parcours beim
      Unterlaufen des Laufstegs)
   2. Hund landet hinter der VL des nächsten Gerätes (Tunnel) und läuft unter das falsche Gerät
      = D (keine Verweigerung des Tunnels)

                        14.3 Beurteilen einer “Flugwippe”
Das Richten von Flugwippen ist nicht immer einfach.
Definition von „Verlassen der Wippe“ = Beine in der Luft, überhaupt kein Pfotenkontakt mehr.

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Links:       Die Wippe ist kurz davor, den Boden zu berühren: Der Hund drückt die Wippe zu
               Boden, wobei jedoch noch Kontakt mit den Hinterpfoten zur Wippe besteht, wenn
               diese den Boden berührt = OK.
  Rechts:      Diese Situation ist schwieriger zu beurteilen. Der Hund drückt die Wippe ebenfalls
               nach unten, aber man kann nicht sicher sein, ob die Wippe den Boden wirklich
               berührt, bevor die letzte Hinterpfote den Kontakt zu dieser verliert. Deshalb ist hier
               im Zweifel für den Hund zu entscheiden.

  Links:       Der Hund beginnt zu früh, die Wippen zu verlassen, landet jedoch mit zwei Pfoten
               auf und zwei Pfoten hinter dem Gerät = OK
  Rechts:      Der Hund beginnt zu früh, die Wippen zu verlassen und landet auf dem Boden = F

                       14.4 Zweiter Richter am Aufgang des Laufstegs
Wenn ein Assistenzrichter im Parcours agiert, darf er ausschließlich die Aufgangszone des
Laufstegs beurteilen und, falls nötig, den unmittelbaren Bereich um den Aufgang des Laufstegs,
während der Hund sich diesem in der Parcoursreihenfolge nähert.

Beide Richter müssen im Klaren darüber sein, wer was beurteilt:
   1. Der Bereich, für den der Assistent verantwortlich ist, erstreckt über auf die Kontaktzone,
      Berührungen des Hundes/ Gerätes und Verweigerungen – dies bis der Hund mit allen vier
      Pfoten auf der waagerechten Planke ist.
   2. In dieser Situation beobachtet der Assistent auch den Ausgang von Gerät 2 (Tunnel – dies
      schließt das Disqualifizieren des Hundes ein, wenn dieser in den Tunnel anstatt auf Gerät
      4, den Laufsteg geht).
   3. Wenn der Tunnel wie in Beispiel 3 in U-Form gelegt ist, sollte der Assistent zusätzlich zu
      den zuvor erwähnten Punkten auch den Eingang des Tunnels beurteilen.

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15. Anderes
                      15.1 Disqualifikationen
Beschreibung von „Verlassen des Rings”:
      Der Hund hat außerhalb des Rings etwas entdeckt, das offensichtlich interessanter für ihn
       ist, als im Ring zu bleiben
      Der Hundeführer hat mehrere Male versucht, seinen Hund zu rufen, jedoch erfolglos

                      15.2 Verweigerungen
Ein Hund, der für das Anhalten auf der Strecke (nicht auf einem Gerät) eine Verweigerung erhält,
sollte keine weitere Verweigerung erhalten, bevor er nicht wenigstens einen weiteren Schritt getan
hat.

                      15.3 Startsequenz
Verweigert der Hund das erste Hindernis, hat der Hundeführer die Verweigerung in einer
fließenden Bewegung zu korrigieren.
Startet der Hundeführer den Hund erneut oder unterbricht dessen natürliche Bewegung, um ihn
erneut starten zu lassen = D

                      15.4 Wiederholungslauf
Wenn ein Wiederholungslauf notwendig ist, sind folgende Punkte zu beachten:
      Alle Strafpunkte, die der Hund erhalten hat, bevor sein Lauf unterbrochen wurde, bleiben
       gültig.
      Die Beurteilung setzt an der Stelle wieder ein, an der der Hund angehalten wurde.
      Der Parcours ist in der richtigen Reihenfolge und der Fähigkeit des Hundeführers
       entsprechend bestmöglich zu absolvieren.
      Der Richter kann dennoch entscheiden, den Hund zu bestrafen, wenn er das Gefühl hat,
       dass der Hundeführer nicht sein Bestmöglichstes tut, um den Wiederholungslauf korrekt zu
       absolvieren.

Die englische Version dieser Richtlinien ist die ursprüngliche.
Diese Richtlinien wurden durch den FCI-Vorstand in Juni 2017 genehmigt. Sie werden
angewendet und sind gültig ab dem 1. Januar 2018.

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