Media-Informationen 2021 - Fahrlehrer-Portal Schweiz
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Für Fahrleh rer/ Pour Moniteu innen rs de conduit Per Maestri e conducenti 3/2020 Media-Informationen 2021 Redaktion, Verlag und Verbreitung Erscheinungsplan Preisliste Elektromobilität: Mythos und Wirklichkeit Nutzfahrzeug e Mit Wasserst off Motorrad emissionsfr ei un ter wegs? Neue Mater iali Gesetz für Motorrad en Die neuen helme Verkehrsreg eln 2021 Redaktion, Verlag und Verbreitung Redaktion, Verlag und Verbreitung Kurzcharakteristik Herausgeber und Redaktion Verlag und Anzeigen FL-Magazin ist die Zeitschrift für Brunner Medien AG Brunner Verlag alle Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer Arsenalstrasse 24, 6010 Kriens FL-Magazin in der Schweiz: Arsenalstrasse 24, 6010 Kriens • unabhängig Jahrgang/Jahr Telefon 041 318 34 34 • dreisprachig 10. Jahrgang 2021 www.bag.ch • von Profis für Profis Erscheinungsweise Anzeigenverkauf: Redaktionskonzept 4-mal jährlich Toni Heller Das FL-Magazin informiert über Telefon 041 318 34 85 • Aus- und Weiterbildung Auflage t.heller@bag.ch • News von Importeuren 4000 Exemplare • Ausrüstung, Umbauten, Zubehör Druck/Versand • Rechtliches, Statistiken, Behörden Verbreitung, notariell beglaubigt Brunner Medien AG • Präventionskampagnen Schweiz, 3-sprachig Arsenalstrasse 24, 6010 Kriens • Lehrmittel • Nothelfer, Theorie, VKU, WAB Empfänger für die Fahrlehrerschaft in den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Bereichen Auto, Motorrad und LKW Verbände, Institutionen
Media-Informationen 2021 Verlag Brunner Verlag Verbreitung Exemplare FL-Magazin Arsenalstrasse 24 nach Sprachraum 6010 Kriens Deutsch 3096 Anzeigen Toni Heller Französisch 461 041 318 34 85 t.heller@fl-magazin.ch Italienisch 80 Total 3637 Druckvorlagen Daten per E-Mail oder auf Datenträger Datenformate alle gängigen Formate ab einer Auflösung von 300 dpi möglich Erscheinungsweise 4-mal pro Jahr Zeitschriftenformat 210 × 297 mm Druckverfahren Offset Verarbeitung Rückendrahtheftung Erscheinungsplan Ausgabe Erscheinungsdatum Anzeigenschluss (bis 12.00 Uhr) 1 5. März 2021 12. Februar 2021 2 11. Juni 2021 18. Mai 2021 3 10. September 2021 20. August 2021 4 3. Dezember 2021 12. November 2021
Media-Informationen 2021 Preisliste Satzspiegel 180 × 261 mm Einhefter 2 Seiten (A4 gefalzt) Werbewert CHF 2500.– Anzeigenformate 1 Seite CHF 2500.– 4 Seiten (A3 gefalzt) Werbewert CHF 3750.– und Preise 1/2- Seite CHF 1400.– 1/3- Seite CHF 1200.– Technische Kosten auf Anfrage 1/4- Seite CHF 790.– (nicht rabattierbar) 1/8- Seite CHF 490.– Porti Für Beilagen und Einhefter gemäss Farbzuschlag 20 % (Skala) Posttarifen, je nach Gewicht (nicht rabattierbar) Vor Auftragsannahme sind zwei Platzierungszuschlag 2. und 4. Umschlagseite 15 % verbindliche Muster erforderlich. Publireportage 1 Seite CHF 2000.– Mehrwertsteuer Allen genannten Preisen ist die Rabatte 2 × innerhalb von gesetzliche MWST zuzurechnen. 12 Monaten: 10 % 4 × innerhalb von Zahlungs- 30 Tage netto nach 12 Monaten: 15 % bedingungen Rechnungsdatum Das offiziell Organe e Organ Organo officiel des Verban ufficialede la Fédéra polic 2·18 des Schwei della tion Suisse Federa zerisch zione des er Svizzer Fonctio Polizei-Beamte a dei nnaires Funzion de Police r VSPB ari di Polizia FSFP police FSFP Fahrle Pour Per Maes 2/20 18 nen hrer/in de condu Für Moniteurs tri condu centi ite 94. VSP B-D eleg Februa ierte r / Février / Febbra io 2018 fp.org · www.v spb.org e · www.fs 100 nver ans sam Viole de la mlun nza SRP g in 18 contro 20 Bern je gli age 5 nn er de nti di poliz chtig ia 30 e wi urs B-K WA Kontakt 24 Werbe-Kombi Toni Heller t.heller@bag.ch 041 318 34 85 g onin ge Plato 6 rzeu bis hin zu zfah Nut stoff Treib Von e gass etz a Rettungs Ges them Reiz Formate 1 Seite 1/2-Seite hoch 1/3-Seite quer 1/4-Seite hoch 1/8-Seite quer 180 × 261 mm 88 × 261 mm 180 × 84 mm 88 × 128 mm 88 × 62 mm 1/3-Seite hoch 1/2-Seite quer 1/4-Seite quer 1/8-Seite hoch 57 × 261 mm 180 × 128 mm 180 × 62 mm 42 × 128 mm Alle Anzeigenpreise gelten für gelieferte Daten im PDF-Format. Für Anzeigenentwürfe, Datenherstellung und Sujetänderungen behält sich der Verlag vor, Selbstkosten zu berechnen. Ab einem Auftrag mit vier identischen Sujets übernimmt der Verlag einma- lig den Herstellungsaufwand.
Allgemeine Insertionsbestimmungen 1. Auftragsabwicklung 5. Druckunterlagen Insertionsabschlüsse gelten für ein Jahr, vom Erscheinungs Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder datum der ersten Anzeige an gerechnet. Jeder Anzeigenauf- Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für gesetzte trag gilt grundsätzlich nur für die Anzeige eines einzigen und nicht erschienene Anzeigen sowie für Autorkorrekturen Auftraggebers. Wird die vereinbarte Abschlussmenge über- werden Satzkosten in Rechnung gestellt. schritten, besteht rückwirkend Anrecht auf die erreichte höhere Rabattstufe nach Tarif. Erreicht das abgenommene 6. «Gut zum Druck» Quantum am Ende der Laufdauer den vereinbarten Auftrags- Probeabzüge werden auf Wunsch (ausser Kleinanzeigen) ge- umfang nicht, so wird der zu viel bezogene Rabatt nach der liefert, sofern die Druckunterlagen termingerecht vorhanden Tarifskala zurückgefordert. Anzeigen und Vereinbarungen sind. Für Korrekturen ist der Auftraggeber verantwortlich. werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Brunner Wird das «Gut zum Druck» nicht fristgemäss zurückgesandt, Verlags verbindlich. Andere Abmachungen bestehen nicht. so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 2. Preisänderungen 7. P latzierungswünsche, Verschiebungsrecht, Preisänderungen bleiben vorbehalten, falls keine a ndere Ver- Sistierungen einbarung getroffen wurde. Sie gelten vom Zeitpunkt ihrer Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksich- Inkraftsetzung an für alle Inseratabschlüsse. tigt. Inserate, die wegen Platzmangels oder höherer Gewalt ausfallen, berechtigen nicht zu einer Entschädigung und kön- 3. Aufnahmebedingungen nen vom Verlag umdisponiert werden. Sistierungen können Der Brunner Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffent aus technischen Gründen nach Anzeigenschluss nicht mehr lichung von Inseraten oder Beilagen ohne Begründung abzu- akzeptiert werden. lehnen, zu sistieren oder Änderungen vorzunehmen. Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber gegenüber Verlag, 8. Höhere Gewalt Behörden und Leserschaft verantwortlich. Wird der Brunner Sollte aufgrund von Geschehnissen und Einflüssen, welche Verlag von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auf- der Verlag und die Brunner Medien AG nicht zu verantworten traggeber, den Brunner Verlag von irgendwelchen Ansprü- haben, einzelne Ausgaben nicht publiziert oder das Erschei- chen freizustellen. Verursacht eine Anzeige die Veröffent- nen einzelner Zeitschriften eingestellt werden, kann der Auf- lichung einer Gegendarstellung gemäss Artikel 28 g ff. des traggeber kein Recht auf Erscheinen seiner Inserate geltend Schweiz. Zivilgesetzbuches, so hat der Auftraggeber diese machen. wie ein Inserat gemäss diesem Tarif zu bezahlen. 9. Rechnungsstellung 4. Beanstandungen Die Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innert 30 Tagen Für auftragswidrige oder fehlerhaft erschienene Anzeigen nach dem Ausstellungsdatum zu begleichen. Bei Betreibung, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Preisreduktion oder Konkurs oder Nachlass fällt jede Rabattvergütung dahin. eine Ersatzanzeige bis höchstens zum vertraglichen Inser- tionspreis der beanstandeten Anzeige. Eine weitergehende 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Haftung wird ausdrücklich abgelehnt. Fehler, die weder Sinn für beide Parteien ist Kriens. noch Wirkung der Anzeige stören oder auf dem «Gut zum Druck» nicht korrigiert wurden, berechtigen nicht zu Preis nachlässen. Brunner Verlag Arsenalstrasse 24 Postfach 6011 Kriens Telefon 041 318 34 34 159989 Telefax 041 318 34 70 verlag@bag.ch
Sie können auch lesen