Einkauf der Bundesagentur für Arbeit - BA-Service-Haus Geschäftsbereich Einkauf

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Einkauf der Bundesagentur für Arbeit - BA-Service-Haus Geschäftsbereich Einkauf
Einkauf der Bundesagentur für Arbeit

Nürnberg im April 2006

                                                       BA-Service-Haus
                                                       Geschäftsbereich Einkauf

Marketing – Chancen und Herausforderungen für die BA
Der Reformprozess der BA
Ziele der Reform
      Beratung und Integration spürbar verbessern
      Geldleistungen schnell und wirtschaftlich erbringen
      Hohe Kundenzufriedenheit erzielen
      Mitarbeiter motivieren und ihre Fähigkeiten ausschöpfen

Die Neuorientierung des Einkaufs der BA war Teil des Reformprozesses.

Die Ausgangssituation des Einkaufs war bis Mitte 2003 von folgenden Fakten geprägt:
      Agenturbezogener und trägerorientierter Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen ohne eine
       Definition der Qualitätsstandards
      Fehlende Wettbewerbsorientierung und Transparenz der Verfahren
      Fehlende Trennung von Bedarfsträger und Vergabestelle als Schutzmechanismus im Sinne
       der Korruptionsprävention
      Fehlende vergaberechtskonforme Verfahren
  (diese Punkte wurden wiederholt auch durch den BRH kritisiert)

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Entwicklung des Einkaufs für Arbeitsmarktdienstleistungen

Die Neuordnung der Einkaufsprozesse brachte u. a. folgende Verbesserungen:

   Alle von der BA und deren Dienststellen zu beschaffenden Güter und Dienstleistungen werden über
    eine nach professionellen Maßstäben eingerichtete Einkaufsorganisation ausgeführt
   Die Prozesse wurden intern entsprechend angepasst und die Qualifikation der Mitarbeiter verbessert
   Ca. 500 Stellen konnten eingespart und zur Unterstützung der operativen Bereiche der Agenturen zur
    Verfügung gestellt werden
   Klare Trennung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Bedarfsträger und Einkauf
    Wettbewerbsorientierter und vergaberechtskonformer Einkauf durch bundesweit bekannt gegebene
    öffentliche Ausschreibungen.
   Standardisierung der Leistungen bei gestiegenen Qualitätsanforderungen
   Bündelung der Bedarfe zur Bildung wirtschaftlicher Losgrößen
   Inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen auf die wirkungsorientierte Produktlogik der BA (keine
    angebotsorientierte Maßnahmestruktur)
   Beträchtliche wirtschaftliche Ergebnisverbesserung für den Haushalt der BA
   Die Prozesse für Arbeitsmarktdienstleistungen werden kontinuierlich weiterentwickelt

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Aufbau und Organisation
                                         Der Geschäftsbereich Einkauf im BA-SH
                       gliedert sich in eine zentrale und sieben regionale Organisationseinheiten

Projektsteuerung/Controlling/Organisation          Einkaufsleitung                    Fachaufsichtliche Zuordnung
           Koordinierungsbüro                                                               zum Zentralbereich
      Arbeitsmarktdienstleistungen                                                   Controlling/Finanzen der Zentrale

                                                                         Arbeitsmarktdienstleistungen:
    Infrastrukturelle Güter und DL:                                3 Koordinatoren zugleich REZ-Leiter für die
      Zentraleinkauf in Nürnberg                                    Bereiche Arbeitsmarkt, Ausbildungsmarkt,
                                                                              Vergabe und Vertrag
                                                            7 Regionale Einkaufszentren (Berlin, Düsseldorf, Hannover,
                                                                  Halle, Frankfurt/Main, Nürnberg und Stuttgart)
       Strategischer

                                     Vertrags-
                           Vergabe
          Einkauf

                                      wesen

                                                                            Strategischer

                                                                                                       Vertrags-
                                                                                             Vergabe
                                                                               Einkauf

                                                                                                        wesen
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Gesetzliche Grundlagen
Anwendung des Vergaberechts
 § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  bestimmt, dass öffentliche Auftraggeber (dies ist nach § 98 GWB z.B. die BA)
  u.a. Dienstleistungen (darunter fallen auch Arbeitsmarktleistungen) im
  Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen
  haben. Ein öffentlicher Auftrag liegt vor, wenn ein entgeltlicher Vertrag
  zwischen der BA und einem Unternehmen geschlossen wird (§ 99 Abs. 1
  GWB) .
 Immer wenn also ein Unternehmen Arbeitsmarktdienstleistungen erbringt und
  eine Vergütung von der BA erhalten soll, ist Vergaberecht anzuwenden. Ein
  Ermessen ist der BA gesetzlich nicht eingeräumt.

Über Gutscheinverfahren
 Bildungsgutschein (§ 77 SGB III)
 Vermittlungsgutschein (§ 421 g SGB III)

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Bedarfsträger

                            Agenturen für Arbeit
Insgesamt 178 Agenturen für Arbeit wickeln ihren Bedarf an
Arbeitsmarktdienstleistungen über die Einkaufsorganisation ab.

                          Arbeitsgemeinschaften
Bis Ende des I. Quartals 2006 waren die Arbeitsgemeinschaften aufgefordert
eine verbindliche Entscheidung zu treffen, ob die Einkaufsorganisation für sie
tätig werden soll. Diese Entscheidung beinhaltet sowohl den Einkauf der
Arbeitsmarktdienstleistungen als auch der infrastrukturellen Dienstleistungen.
318 Arbeitsgemeinschaften haben sich für die Einschaltung der
Einkaufsorganisation entschieden (Stand 10.04.06).

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Anwendung des Vergaberechts – für welche Leistungen?

                                              Leistung
§ 48 SGB III Trainingsmaßnahmen / Maßnahmen zur Eignungsfeststellung

§ 37 SGB III Beauftragung Dritter mit der Vermittlung

§ 421 i SGB III Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen

§ 37 c SGB III Personal-Service-Agenturen
§ 240 SGB III Ausbildungsbegleitende Hilfen

§ 241 SGB III Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

§ 61 SGB III Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

§ 102 SGB III Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

§ 102 SGB III (betreute betriebliche Umschulung für Rehabilitanden)

§ 4 a ESF-Richtlinien Sprachförderung

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Standardisierte oder Individualisierte Leistungsbeschreibung

 Der Bedarf an Arbeitsmarktdienstleistungen kann von den Agenturen anhand
  der geschäftspolitischen Vorgaben des Vorstandes in einem Verhältnis von 75
  % für standardisierte Leistungen und 25 % für unterjährige, individualisierte
  Leistungen gedeckt werden.

 Die Verdingungsunterlagen der standardisierten Leistungen werden jährlich in
  Expertenzirkeln bestehend aus Mitarbeitern der Agenturen für Arbeit und
  ARGEn, der Regionaldirektionen, dem Zentralbereich Produkte und
  Programme sowie des Einkaufs überarbeitet und aktualisiert.

 Dabei werden auch „best practise“ der individualisierten unterjährigen
  Ausschreibungen einzelner Agenturen in das Standardangebot übernommen
  und so allen Agenturen für Arbeit zur Verfügung gestellt.

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Weiterentwicklung des Einkaufs für Arbeitsmarktdienstleistungen

    Beteiligung der Agenturen und ARGEn in allen Stufen des Vergabeverfahrens,
     insbesondere bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung, der Losbildung, der
     Klärung der Bietereignung und verantwortliche fachliche Bewertung
    Kleinere Losbildung in Abstimmung mit den Bedarfsträgern
    Deutlich stärker nachzuweisende Einbindung der Träger auf dem regionalen
     Arbeitsmarkt
    Die Integrationserfolge der Träger werden stärker berücksichtigt
    Stärkere Anreize durch erfolgsorientierte Bezahlung
    Stärkere Qualitätssicherung durch

      Detaillierte Prüfung und Bewertung des schriftlichen Angebotes
      Prüfung der infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen vor Ort im
       Rahmen der Zuschlagserteilung
      Einrichtung von Prüfgruppen zur besseren Beurteilung der Umsetzungsqualität

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Qualitätsaspekte bei der Bewertung                                            -1-

 Vorlage eines detaillierten inhaltlichen Angebotes
 Bewertung der fachlichen Qualifikationen in verschiedenen Abstufungen (0 – 1 – 2 – 3)
  und Gewichtungen (Relevanzfaktoren)
     0 Punkte:          Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den
                        Anforderungen
     1 Punkt:           Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit geringfügigen
                        Einschränkungen den Anforderungen
     2 Punkte:          Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den
                        Anforderungen
     3 Punkte:          Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer
                        Weise dienlich

 Definition von Ausschlusskriterien und Wertungsbereichen
 Bei allen Wertungsbereichen führt eine Gesamtbewertung des Bereichs mit Null zum
  Ausschluss

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Qualitätsaspekte bei der Bewertung                                -2-

   Die Summe der Leistungspunkte aller Wertungsbereiche muss mindestens
    85% der Leistungspunkte betragen.
   Nach der Vorselektion der Angebote durch die fachliche Prüfung und
    Wertung schließt sich die Preisprüfung an (Auskömmlichkeit der Preise;
    ggf. Ausschluss).
   Abschließend wird aus der verbleibenden Gruppe qualitativ guter Angebote
    das wirtschaftlichste Angebot mittels der UfAB III-Formel ermittelt.

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Kritikpunkte der Bildungsträger am Einkauf                           -1-

   Preis
     Vergabe zu „Dumpingpreisen“
     Preis gehe vor Qualität
     Preispolitik der BA zerstöre die Marktpreis

   Qualität der Maßnahmen
     nur regional ansässige Träger könnten die erforderliche Qualität erbringen
     zentralen Ausschreibungen fehle der Bezug zur Region
     Fehlende Prüfung der Qualität der Maßnahmen

   Forderungen der Bildungsträger
     Mindestlöhne
     keine zentralen Ausschreibungen
     ausschließlich Berücksichtigung lokaler Einbindung

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Arbeitsmarktdienstleistungen 2005

Kennzahlen: Umfang Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen 2005 *

 Einkaufsvolumen: rd. 1,4 Mrd. €

 Insgesamt 9.464 Lose (Vergaben und gezogene Optionen)

 Gesamtzahl der abgegebenen Angebote: 35.890

 Den bestellenden Agenturen für Arbeit und ARGEn insgesamt 830.000
  Teilnehmerplätze zur Verfügung gestellt (davon 57 % für die im SGB III definierten
  Kundenkreise und 43 % für den Kundenkreis nach SGB II)

*bezogen auf den Vertragsbeginn ab 01.06.2005

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Auftragsvolumina – Leistungsarten

     SGB III                                                   Gesamtvolumen: rd. 1,4 Mrd. €
     SGB II
              § 4a ESF - Sprachförderung    11,3 Mio. €

                                              21,8 Mio. €
      § 37 SGB III - Beauftragung Dritter
                                                   51,9 Mio.€
                                                    52,3 Mio.€
                     § 37c SGB III - PSA
                                                 37,4 Mio.€
                                                     61,1 Mio.€
                               § 48 - TM
                                                    60,3 Mio.€                                       405,8 Mio.€
                       § 61 SGB III - BvB

§ 102 SGB III - behind.spezif.Ausbildung                     94,3 Mio.€

                      § 240 SGB III - abH                   83,8 Mio.€
                                            8,6 Mio.€
                                                                                       261,5 Mio.€
          § 241 SGB III - BaE integrativ
                                                                         148,2 Mio.€
                                               29,0 Mio.€
         § 241 SGB III - BaE kooperativ
                                            12,2 Mio.€
                                            12,0 Mio.€
          § 421i SGB III - Eingliederung
                                             18,1 Mio.€

                                                                                                          Seite 13
Anteil der Vergabearten – Wie wurden die Ausschreibungen realisiert?

71 % des Auftragsvolumens wurden 2005 durch öffentliche Ausschreibungen realisiert.
Gesamtvolumen SGB III rd. 1 Mrd. €; SGB II rd. 340 Mio. €

    SGB III
    SGB II                                                             694,5 Mio. €
Öffentl. Ausschreibg
                                            279,1 Mio. €

Beschr. Ausschreibg    16,0 Mio. €
                       6,0 Mio. €

                            67,5 Mio.€
     Freih. Vergabe
                           54,2 Mio. €

                                         254,9 Mio. €
 gezogene Optionen

                                                                                      Seite 14
Verteilung der Teilnehmerplätze standardisiert / individualisiert

Standardisiert: rd. 763.000 Teilnehmerplätze
Individualisiert: rd. 68.332 Teilnehmerplätze

        SGB II
        SGB III

                       326.505

                       436.499

                                                         33.610
                                                          34.722

            standardisierte Leistungen          individualisierte Leistungen

                                                                               Seite 15
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