Mediainformationen 2022 - Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 - Redaktion und Medienservice - Haus & Grund Rheinland-Pfalz
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RHEINLANDWESTFALEN Rheinland-Pfalz Inhalt Ihr Ansprechpartner Ansprechpartner........................................................................2 Mediaberater für die Haus & Grund Magazine: Profil der Publikationen .............................................................3 André Knieper Verlagsangaben .........................................................................4 Tel.: 0160 / 978 399 40 Daten und Fakten zur Leserschaft ..............................................5 Fax: 0221 / 94 11 842 Termine und Themenplan 2022..................................................6 E-Mail: andre.knieper@satzbaustein.de Verbreitung ...............................................................................8 Anzeigenpreise und Anzeigenkombinationen...........................10 Postadresse: Anzeigenformate......................................................................12 Satzbaustein GmbH Beilagen, Beihefter, Beikleber...................................................13 Luxemburger Str. 124 / 208 50939 Köln Advertorials .............................................................................14 Sonderwerbeformen Print........................................................15 Druckunterlagen, Verarbeitung ...............................................16 Haus & Grund Medien.............................................................17 Allgemeine Geschäftsbedingungen .........................................20 2 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Profil der Publikationen DAS MAGAZIN FÜR IMMOBILIENEIGENTÜME R Haus & Grund ® Rheinland-Pfalz Oktober 2021 Haus & Grund ist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft. Sie setzt sich für die Es sich zuhause Rechte und die Interessen privater Immobilieneigentümer und Vermieter ein. gemütlich machen Alle Vereinsmitglieder erhalten monatlich im personalisierten Einzelversand ein Verbandsmagazin direkt ins Haus. Mit „Haus & Grund RHEINLANDWEST- FALEN“ und „Haus & Grund Rheinland-Pfalz“ werden jeden Monat zusam- men weit über 100.000 Mitglieder beliefert. Die feste Leserschaft, bestehend aus finanzkräftigen Haus- und Wohnungseigentümern sowie Vermietern, nutzt das Mitgliedermagazin als wertvolle und häufig auch weitergegebene Juli 2021 DAS VERBANDSM AGAZIN RHEINLAND-SÜDWEST Informationsquelle. Mit hohem Interesse verfolgen die Leserinnen und Leser DRINGEND HANDLUNGSBED insbesondere aktuelle Themen der Wohnungswirtschaft, Nachrichten zu ARF Die hohe Steuerbelastung erschwert den Immobil ienerwerb LEHRE FÜR DIE ZUKUNF Miet- und WEG-Recht sowie Finanzen, Berichte über Entwicklungen im Be- T Der Mietendeckel in Berlin halbierte das Wohnun gsangebot reich Sanieren und Modernisieren und das monatlich wechselnde Schwer- FERNABLESBARE ZÄHLER Fassade Die Installationspflicht kommt – die Frage ist nur, wann genau punktthema (siehe Themenplan). im Fokus Der Werterhalt und die Instandhaltung der eigenen Immobilie – auch als Bestand- teil der Altersvorsorge – stehen bei den Haus & Grund Mitgliedern an vorderster Stelle (siehe Leserbefragung). Dafür greifen sie bevorzugt auf die Dienste profes- sioneller und zuverlässiger Unternehmen zurück. Aufgrund seiner seriösen und journalistisch anspruchsvollen Berichterstattung sowie seiner klar umrissenen Zielleserschaft stellt das Mitgliedermagazin eine ideale Plattform für Hersteller KLIMASCHUTZZ Was die Bundesreg IELE ierung plant und Dienstleister dar. ZENTRALVERBANDST AG tum Plädoyer fürs Eigen Nutzen Sie dieses einmalige Umfeld, um Ihr Unternehmen ideal zu präsentieren! SCHWIMMTEICH IM GARTEN Natur und Erfrischung pur rund- Verband.de www.HausundG 3 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
RHEINLANDWESTFALEN Rheinland-Pfalz Verlagsangaben Herausgeber RHEINLANDWESTFALEN Druckauflage Umfang Landesverband Rheinisch-Westfälischer RHEINLANDWESTFALEN: 60.213 Exemplare RHEINLANDWESTFALEN: 36 Seiten Haus-, Wohnungs- und Rheinland-Pfalz: 46.153 Exemplare (32 Seiten Inhalt + 4 Seiten Umschlag Grundeigentümer e.V. Haus & Grund West: 106.366 Exemplare Rheinland-Pfalz: 44 Seiten Verlag RHEINLANDWESTFALEN Anzeigen (40 Seiten Inhalt + 4 Seiten Umschlag) Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN Satzbaustein GmbH Verlag und Service GmbH Luxemburger Str. 124 / 208 Vertrieb Aachener Straße 172 50939 Köln Die Leserinnen und Leser erhalten das 40223 Düsseldorf Tel. 0160 / 978 399 40 Magazin im personalisierten Einzelversand. Fax: 0221 / 94 11 842 Herausgeber Rheinland-Pfalz anzeigen@satzbaustein.de Agenturvergütung Landesverband der Haus-, www.satzbaustein.de 15 % Wohnungs- und Grundeigentümer von Rheinland-Pfalz e.V. Erscheinungsweise Zahlungsbedingungen Diether-von-Isenburg-Straße 9–11 monatlich, je zum Monatsanfang 8 Tage 2 % Skonto oder 55116 Mainz 14 Tage nach Rechnungsdatum netto Heftformat 210 x 297 mm (Breite x Höhe) Geschäftsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der Satzbaustein GmbH (vgl. S.20). 4 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Daten und Fakten zur Leserschaft r = 42 Minu ten Ø Lesedaue Geschlecht Investitionsverhalten Lesehäufigkeit Über 90 % der Leserinnen- Einfache Nutzung 19,53 % und Leser investieren bis zu Mehrfache Nutzung 80,47 % 30.000,- € jährlich in Modernisierungsmaß- Leser pro Exemplar 74,7 % 25,3 % nahmen. (Ø 1,9 Leser pro Exemplar) 42,3 % 1 Alter 31,3 % 2 1,17 % < 35 Jahre 21,8 % 3 9,04 % 36–49 Jahre 4,6 % 4 18,22 % 50–59 Jahre 32,36 % 60–70Jahre Haushaltseinkommen in € 39,21 % > 70 Jahre (Ø Haushaltsnettoeinkommen 3.566,– €) > 500 0,29 % Berufsgruppe Arbeiter 1,60% 500 – 1.000 0,87 % Angestellter 13,7 % 1.000 – 2.000 8,02 % 2.000 – 3.000 16,03 % Ltd. Angestellter 5,69 % Rentner / 3.000 – 4.000 15,45 % Pensionär 55,98 % Selbstständig 17,2 % 4.000 – 5000 10,20 % 5.000 – 6.000 5,39 % Beamter 5,83 % > 6.000 7,43 % keine Angaben 36,30 % Quelle: Leserbefragung Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN, März/April 2013 5 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
RHEINLANDWESTFALEN Rheinland-Pfalz Termine und Themenplan 2022 Ausgabe Termine Themen ET: 06.01.22 AS: 25.11.21 Barrierefreies Wohnen: Umbaumaßnahmen planen | Barrierefreie Küche | 1/22 DU: 03.12.21 Assistenzsysteme | Rollstuhlrampen und Rampensysteme | Hub- und Stehlift BA: 09.12.21 ET: 04.02.22 AS: 22.12.21 Bad und Heizung: Moderne Badarmaturen | Badewannen-Trends | 2/22 DU: 04.01.22 Heizungstausch und Fördermittel | Heizungswartung | Wärmepumpe BA: 14.01.22 ET: 04.03.22 AS: 26.01.22 Umbau und Ausbau / Modernisierung: Wintergarten | Kellersanierung | 3/22 DU: 03.02.22 Grundrissveränderung | Holzdielen und -parkett BA: 11.02.22 ET: 07.04.22 AS: 25.02.22 Gartensaison: Sanierung von Balkon und Terrasse | 4/22 DU: 04.03.22 Balkonanbau | Pool-Bau | Schwimmteich | Cleverer Sonnenschutz BA: 17.03.22 ET: 06.05.22 AS: 25.03.22 Dach: Dachausbau | Dämmung & Fördermittel | Moderne Dachziegel | 5/22 DU: 04.04.22 Dachbodentreppe planen und bauen | Solaranlagen BA: 14.04.22 6 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Ausgabe Termine Themen ET: 03.06.22 AS: 25.04.22 Außenanlagen: Stellplatz für das Elektroauto | Anbauten | 6/22 DU: 04.05.22 Gartenhäuser | Zaun, Mauer, Tor BA: 12.05.22 ET: 06.07.22 AS: 25.05.22 Fassade und Fenster: Energetisch Sanieren | Fenster mit Dreifachverglasung | 7/22 DU: 03.06.22 Dämmtechniken | Fördermittel | Fensterwartung BA: 15.06.22 ET: 05.08.22 AS: 24.06.22 Wohngesundheit: Ökologische Baustoffe | Bauen mit Holz | 8/22 DU: 04.07.22 Altlast Asbest | Lärmreduzierung BA: 15.07.22 ET: 07.09.22 AS: 25.07.22 Energieversorgung: Zukunftsweisende Energiesysteme | 9/22 DU: 03.08.22 Mini-Solaranlagen | Wartung von Photovoltaikanlagen | Fördermittel BA: 17.08.22 ET: 07.10.22 AS: 25.08.22 Renovieren und Verschönern: Tapetentrends | Spezielle Wandfarben | 10/22 DU: 05.09.22 Dekor-Putze | Türen renovieren BA: 15.09.22 ET: 04.11.22 AS: 23.09.22 Sicherheit und Haustechnik: Mechanischer Einbruchschutz | 11/22 DU: 04.10.22 Smart Home | Smarte Haustüren | Brandschutz BA: 14.10.22 ET: 07.12.22 AS: 25.10.22 Wintertrends (beim Wohnen): Cocooning – Gemütlichkeit zu Hause | 12/22 DU: 03.11.22 Sauna | Kamine & Öfen | Smarte Lichtakzente BA: 16.11.22 ET = Erscheinungstermin AS = Anzeigenschluss DU = Druckunterlagenschluss BA = Beilagenanliefertermin 7 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
RHEINLANDWESTFALEN Rheinland-Pfalz Verbreitung Kleve RHEINLANDWESTFALEN Wesel Moers / Duisburg / Niederrhein Geldern 8.209 Ex. Kamp- Lintfort Moers Duisburg Krefeld Die Regionalausgaben von 5.751 Ex. Krefeld Heiligenhaus Velbert Haus & Grund Mettmann Wülfrath RHEINLANDWESTFALEN Mönchengladbach / Viersen Viersen Bergisches Land Düsseldorf- Erkrath 4.489 Ex. Mönchen- Benrath Hilden Haan 8.584 Ex. glabach Neuss Remscheid Solingen Neuss 5.500 Ex. (ab April 2022) Langenfeld/Monheim Hückeswagen Heinsberg Leverkusen Grevenbroich Leverkusen 4.931 Ex. Geilenkirchen Bergisch-Gladbach Bergheim Jülich Rhein-Berg Köln 7.116 Ex. Kerpen Waldbröl Aachen Alsdorf Troisdorf Oberberg/Rhein-Sieg 6.628 Ex. Eschweiler Düren Siegburg 5.814 Ex. Aachen Wesseling Rheinland-Südwest Eitorf Östlicher Rhein-Sieg-Kreis 7.047 Ex. Bonn Bad Honnef 1.643 Ex. Euskirchen Königswinter Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN Gesamtausgabe Auflage: 60.213 Exemplare 8 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Verbreitung Rheinland-Pfalz Mudersbach Linz Betzdorf / Altenkirchen Oberwesterwald Rhein-Ahr (Sinzig) Westerwald Bad Neuenahr-Ahrweiler Westerwald Andernach Neuwied Hunsrück Diez Koblenz Mayen Lahnstein Koblenz Bad Salzig Mosel Bingen Mainz Bernkastel / Zell Simmern Ingelheim Mainz/Rheinhessen Bad Kreuznach Trier Hunsrück Idar-Oberstein Worms-Alzey Ludwigshafen Frankenthal Kusel Pfalz Kaiserslautern Landstuhl Bad Dürkheim Ludwigshafen Haus & Grund Rheinland-Pfalz Waldmohr Neustadt Speyer Zweibrücken Germersheim Gesamtausgabe Landau Auflage: 46.153 Exemplare Pirmasens Kandel 9 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
RHEINLANDWESTFALEN Rheinland-Pfalz Anzeigenpreise und Anzeigenkombinationen RHEINLANDWESTFALEN Gebiet/ Auflage 1/1 S. 1/2 S. 1/3 S. 1/4 S. mm- Anzeige im Rätsel Nr. 4c 4c 4c 4c Preis 4c 78x98 mm Gesamtausgabe RHGES/10 60.213 4.489 € 2.480 € 1.853 € 1.362 € 6,75 € 1.479 € Regionalausgaben Moers/Duisburg/Niederrhein MDUN/1 8.209 1.554 € 855 € 673 € 470 € 2,31 € 511 € Mönchengladbach/Viersen MGVIE/2 4.489 773 € 425 € 335 € 234 € 1,16 € 255 € Krefeld KR/3 5.751 989 € 543 € 428 € 299 € 1,48 € 323 € Bergisches Land BL/4 8.584 1.470 € 785 € 636 € 430 € 2,15 € 468 € Leverkusen LEV/5 4.931 876 € 482 € 380 € 266 € 1,32 € 287 € Rheinland Südwest RHSW/6 7.047 1.126 € 619 € 487 € 342 € 1,68 € 369 € Oberberg/Rhein-Sieg OBKSU/7 5.814 809 € 445 € 278 € 246 € 1,20 € 263 € Städteregion Aachen AC/8 6.628 1.007 € 552 € 436 € 306 € 1,50 € 329 € Östlicher Rhein-Sieg-Kreis SUOST/9 1.643 437 € 239 € 190 € 133 € 0,94 € 148 € Rhein-Berg RB/13 7.116 1.170 € 722 € 508 € 376 € 1,71 € 399 € Neuss (ab April 2022) NE/14 5.500 973 € 518 € 415 € 283 € 1,42 € 311 € Alle Preise in Euro zzgl. gesetzl. MwSt. 10 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Rheinland-Pfalz Gebiet/ Auflage 1/1 S. 1/2 S. 1/3 S. 1/4 S. mm- Anzeige im Rätsel Nr. 4c 4c 4c 4c Preis 4c 78x98 mm Rheinland-Pfalz Gesamtausgabe RP/11 46.153 3.639 € 1.847 € 1.467 € 923 € 4,02 € 881 € Haus & Grund West Haus & Grund West ist die Anzeigenkombination der Gesamtausgaben Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN und Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Sie profitieren von einem Kombirabatt, der in den unten stehenden Preisen bereits berücksichtigt ist. Gebiet/ Auflage 1/1 S. 1/2 S. 1/3 S. 1/4 S. mm- Anzeige im Rätsel Nr. 4c 4c 4c 4c Preis 4c 78x98 mm Haus & Grund West HGWEST/ (RHEINLANDWESTFALEN + 106.366 7.736 € 4.112 € 3.156 € 2.171 € 10,27 € 2.244 € 12 Rheinland-Pfalz) Sonderplatzierung Rabatte Platzierung RLW RLP West Wiederholungsrabatt Mengenrabatt 2. Umschlagseite 4c 4.923 € 3.947 € 8.444 € 3 An- 3% 3 Seiten 10 % 3. Umschlagseite 4c 4.475 € 3.589 € 7.675 € zeigen 4. Umschlagseite 4c 5.148 € 4.126 € 8.828 € 6 An- 5% 6 Seiten 15 % Sonderanzeigenformate zeigen 12 An- 10 % 12 Seiten 20 % Platzierung RLW RLP West zeigen Panorama-Anzeige * 4.041 € 3.274 € 6.963 € Tunnel-Anzeige * 1.499 € 1.016 € 2.388 € Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. * Preise für Platzierungen in Regionalausgaben auf Anfrage 11 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
RHEINLANDWESTFALEN Rheinland-Pfalz Anzeigenformate Satzspiegel Anschnittformat Anzeigengröße in mm in mm 1/1 Seite 184 x 252 210 x 297 * 1/2 1,3 1/1 1/2 1/2 hoch hoch 1/2 Seite quer 184 x 124 210 x 143 * 1/21/2 quer 1/2 Seite hoch 90 x 252 103 x 297 * 1/3 Seite quer 184 x 84 210 x 99 * 1/3 Seite hoch 58 x 252 73 x 297 * 1/4 1/4 Seite quer 184 x 60 – 2-spaltig 1/4 hoch 1/4 Seite hoch 43 x 252 – 1/4 Seite 2-spaltig 90 x 124 – 1/31/2 quer Panorama-Anzeige – 420 x 143 * 1/4 quer Tunnel-Anzeige 250 x 90 – * plus 5 mm Beschnitt je Außenkante Spaltenbreiten 1-spaltig 2-spaltig 3-spaltig 4-spaltig Panorama Tunnel 43 mm 90 mm 137 mm 184 mm 12 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Beilagen, Beihefter, Beikleber Beilagen Beihefter Beikleber Preise pro 1.000 Ex. bis 25 g 109,00 € 4 Seiten 147,00 € Standardpostkarte 109,00 € (zzgl. Postgebühren) je weitere 5 g 6,10 € über 4 Seiten auf Anfrage andere Formate auf Anfrage Formate Mindestformat: Postkartengröße Mindestformat auf Anfrage Mindestformat auf Anfrage Höchstformat: 205 mm x 292 mm Höchstformat Höchstformat 190 mm x 277 mm (nach Beschnitt) DIN A4 Belegungs- Es können neben den Gesamtausgaben Gesamtausgaben sowie die einzelnen Nur Gesamtausgaben möglich möglichkeit (RHEINLANDWESTFALEN, Rheinland- Regionalausgaben in RHEINLANDWESTFALEN Pfalz, West) und den Regionalausgaben in RHEINLANDWESTFALEN auch Teilge- biete auf Ortsvereinsebene belegt werden. Die Mindestmenge liegt bei 3.000 Exemplaren. Bei einer Teilbelegung entstehen Zusatzkosten von 65,00 € je Selektion. Anlieferung Die Beilagen müssen spätestens zum Beilagenanliefertermin bei der Druckerei sein. Bitte vermerken Sie auf dem Lieferschein die Stückzahl sowie die gebuchte Ausgabe und den Ansprechpartner. Anlieferadresse: Evers Druck GmbH, z. Hd. Michael Peters, Ernst-Günter-Albers-Straße 13, 25704 Meldorf Falzarten Der Leporello-/Zickzackfalz kann nicht verarbeitet werden. Besteht eine Beilage aus mehreren Blättern, müssen diese fest verbunden sein. Muster Bis zum Anzeigenschluss 5 Exemplare an Satzbaustein GmbH, z. Hd. Ilse Preiss Sonstige Bei falscher Anlieferung müssen wir Voraussetzungen: Bitte nur unbeschnittene Voraussetzungen: zusätzliche Hinweise anfallende Mehrkosten berechnen. Beihefter anliefern. Der Beihefter muss Trägeranzeige mindestens 1/2 gefalzt angeliefert werden. Seite 5 mm Beschnittzugabe rundum + 7 mm (Preise siehe Preisliste S.10/11) Nachfalz. 13 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
RHEINLANDWESTFALEN Rheinland-Pfalz Advertorials Sie möchten die maximale Aufmerksamkeit für Ihre Wer- bung? Dann buchen Sie ein Advertorial und erläutern Sie den Leserinnen und Lesern ausführlich, weshalb Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung genau das Richtige für Haus & Grund Mitglieder ist. Die Erstellung des Advertorials übernehmen entweder Sie – oder auf Wunsch auch gerne wir. In enger Abstimmung mit Ihnen kreieren und konzipieren wir mit dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Text- und Bildmaterial ein maßgeschneidertes Layout und rücken Ihr Unternehmen und Ihr Angebot ins rechte Licht. Kontaktieren und fragen Sie uns nach den spannenden Möglichkeiten! Formate: 1/1 Seite, 1/2 Seite hoch, 1/2 Seite quer Timing: Anlieferung von Briefing, Text- und Bildmaterial 3 Wochen vor Druckunterlagenschlusstermin. Kreationskosten Satzkosten Für fertig angeliefertes Material gilt der jeweilige Druck (inkl. Konzept, Text (bei passend geliefertem unterlagenschlusstermin. und Layout) Text- und Bildmaterial) Kosten: Die Advertorials werden zum gültigen Anzeigenpreis 1/1 Seite: 1.500,00 € 1/1 Seite: 250,00 € zzgl. Kreationskosten berechnet und in den Jahresabschluss 1/2 Seite: 800,00 € 1/2 Seite: 150,00 € einbezogen. Weitere Formate auf Anfrage Weitere Formate auf Anfrage 14 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
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Druckunterlagen, Verarbeitung Dateien: PDF/X3- oder PDF/X4-druckoptimiert InDesign (bitte Schriften mitliefern) Illustrator (bitte Schriften mitliefern) Spezielle Programme auf Anfrage Druckverfahren Rollenoffset, 4/4-farbig Farben nach DIN 16539 aus der EURO-Skala Ein Original-Andruck des Motivs muss parallel an die Druckerei geschickt Verarbeitung Rückendrahtheftung werden, da sonst keine Farbgarantie übernommen werden kann. Druckunterlagen: Vierfarbvorlagen müssen farbverbindlich sein. Druckerei: Evers Druck GmbH Tonwertzunahmen bei Farbanzeigen nach den Herr Michael Peters „Technischen Richtlinien“ des BVD-FOGRA-Standards, Ernst-Günter-Albers-Str. 13, 25704 Meldorf isocoated V2 300. Außerdem wird das Motiv der Anzeige als PDF-Datei oder per Fax an den Anzeigenschluss, Druckunterlagen- und Rücktrittstermine: Satzbaustein GmbH (Adresse siehe links) erbeten. Nach dem jeweils gültigen Terminkalender (siehe S.6/7). Die Rücktrittstermine sind jeweils identisch mit den Anzeigenschlussterminen. Da die Anzeigen- Farbanzeigen, zusammengefasste Formate: und Druckunterlagenschlusstermine knapp kalkuliert sind, kann verspätete Werden bei Formaten mit Bunddurchdruck die Zusatzfarben nicht auf beiden Druckunterlagen-Anlieferung das Druckergebnis beeinträchtigen. Eventuelle Heftseiten genutzt, so erfolgt die Berechnung für jede Heftseite getrennt zu den Reklamationen sind in solchen Fällen ausgeschlossen. für die Teilformate geltenden Tarifpreisen. Sonderfarben oder Farbtöne, die durch den Zusammendruck von Farben der ver- wendeten Skala nicht erreicht werden können, bedürfen besonderer Vereinba- Versandanschrift für Druckunterlagen: rung. Einzelheiten auf Anfrage. Satzbaustein GmbH Die Zusammenfassung verschiedener Anzeigenformate zu größeren rechteckigen Luxemburger Str. 124 / 208, 50939 Köln Formaten ist nach besonderer Vereinbarung möglich. per E-Mail: anzeigen@satzbaustein.de Anschnitt, Satzspiegelüberschreitung oder der Druck über Bund werden nicht per Cloud-Service: Details erfragen Sie bitte unter Tel. 0221 / 417659 berechnet. 16 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Medien – ein starker Verbund Mit dem Verbund der Haus & Grund Medien 42.332 erreichen Sie Haus & Grund Mitglieder in ganz Deutschland – über eine bundesweite Belegung Region Nord oder gezielt in den Gebieten Ihrer Wahl. Gesamtdruckauflage 566.759 Exemplare 76.747 Anzeigenmarketing: 10.785 Satzbaustein GmbH 34.454 78.457 Region Westfalen Luxemburger Str. 124 / 208 Region SachsenThüringen 50939 Köln Region Region Ruhr Rheinland Ansprechpartner: André Knieper 42.210 15.000 46.153 Tel.: 0160 / 978 399 40 Region Fax: 0221 / 94 11 842 174.767 Saarland Region Bayern Region andre.knieper@satzbaustein.de Rheinland-Pfalz 45.854 Region Baden- Region Bayern Württemberg 17 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Medien – ein starker Verbund Anzeigenpreise Sonderwerbeformen Anzeigengröße 4c in € Beilagen per Tsd. 125,00 € bis 30 g (inkl. Postgebühren) 1/1 Seite 33.950,00 (ab 30 g auf Anfrage) 1/2 Seite 19.080,00 Beihefter auf Anfrage 1/3 Seite 14.120,00 Beikleber auf Anfrage 1/4 Seite 11.640,00 Versandanschrift für Beilagen / Beihefter / Beikleber 1/8 Seite 7.920,00 nach Rücksprache 1/16 Seite 6.060,00 Zuschlag für angeschnittene Anzeigen: 10% vom ursprünglichen Preis Rabatte bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten: bei 3 Anzeigen 2% bei 6 Anzeigen 5% bei 12 Anzeigen 10 % Alle Preise in Euro zzgl. gesetzl. MwSt. 18 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Medien – ein starker Verbund Grundpreise 4c Druck- Verbreitete 1/1 1/2 1/3 1/4 1/8 1/16 auflage Auflage Seite Seite Seite Seite Seite Seite Hamburger Grundeigentum 32.338 31.467 4.044 2.036 1.555 1.032 551 282 H&G Bremen/Bremerhaven 8.500 8.492 1.445 772 584 450 272 158 H&G Mecklenburg-Vorpommern 1.494 1.474 755 515 470 422 352 187 H&G Dortmund 10.000 10.000 1.457 726 485 363 181 91 H&G Ostwestfalen-Lippe 17.628 17.427 2.245 1.420 1.125 935 635 325 H&G Westfalen 43.516 43.329 3.150 1.732 1.215 925 529 275 H&G Münster 5.603 5.528 1.447 844 665 483 270 151 H&G Das Hauseigentümer-Magazin im Ruhrgebiet 28.892 28.747 2.225 1.303 995 841 611 495 H&G Gladbeck/Duisburg-Meidrich 1.969 1.949 780 530 440 388 352 182 H&G Oberhausen 3.593 3.573 926 626 576 521 386 200 H&G Düsseldorf 18.224 18.206 2.360 1.495 1.220 1.025 725 365 H&G RHEINLANDWESTFALEN 60.213 56.872 4.489 2.480 1.853 1.362 712 367 H&G Sachsen 7.276 7.256 1.320 861 702 647 452 237 H&G Thüringen 3.509 3.401 926 631 576 525 387 202 H&G Rheinland-Pfalz 46.153 44.814 3.639 1.847 1.467 923 480 248 H&G Hessen/Darmstadt 35.417 35.372 2.408 1.487 1.058 801 412 210 H&G Kassel/Kurhessen 6.793 6.773 1.111 739 601 556 407 217 H&G Saarland 15.000 14.254 2.184 1.092 726 546 272 138 Bayerische Hausbesitzer-Zeitung 45.854 45.796 2.199 1.262 900 681 335 165 H&G Das Hauseigentümer-Magazin in Baden 72.367 72.347 3.960 1.980 1.295 985 490 238 H&G Württemberg 102.400 100.073 6.990 4.200 3.275 2.360 1.180 590 Gesamtgebiet 566.759 557.150 Alle Preise in Euro zzgl. gesetzl. MwSt. 19 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Satzbaustein GmbH 1. Ein „Anzeigenauftrag“ / „Auftrag“ im Sinne der 5. „Textteil-Anzeigen“ sind Anzeigen, die mit minde- 10. Aufträge für andere als in den vorstehenden Num- barter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stens einer Seite an den Text und nicht an andere mern genannte Werbemittel sind für den Verlag erst 14. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unle- (AGB) ist der Vertrag zwischen Satzbaustein GmbH Anzeigen angrenzen. nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bin- serlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck (nachfolgend als „Verlag“ bezeichnet) und einem Auf- dend. Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht 6. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heft- der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder traggeber über die Veröffentlichung einer oder mehre- bezüglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oder nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimm- eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Aus- rer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Ge- ten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden maß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Wer- brauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu bungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfol- vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Ver- dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der gend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) lags. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Jeder Verbundaufschlags. Die Ablehnung eines Werbemittels Weise nicht auszuführen ist. und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Auftrag wird erst nach Bestätigung per E-Mail oder in wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftrag- Schriftform durch den Verlag rechtsverbindlich. 7. Eine Stornierung von Anzeigenaufträgen oder 11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes gebers steht oder diese für den Verlag nur mit unver- 2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffent- Abrufen ist nur bis zum Anzeigenschlusstermin und einwandfreier Druckunterlagen oder anderer Wer- hältnismäßigen Kosten möglich wäre. Bei unwesent- lichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per bemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei lichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewäh- E-Mail beim Verlag eingehen. Erfolgt eine Stornie- der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen für An- eines anderen Werbemittels ist eine Rückgängigma- renden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentli- rung, entsteht der Anspruch des Verlags in verein- zeigen oder andere Werbemittel ist der Auftraggeber chung des Auftrags ausgeschlossen. Lässt der Verlag chungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Ra- barter Höhe, wobei sich der Verlag Dasjenige an- verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem For- eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene batte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren rechnen lässt, was er in Folge anderweitiger mat oder den technischen Vorgaben des Verlags ent- Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für Buchungen erwerben konnte oder böswillig zu er- sprechende Vorlagen für Anzeigen oder andere Werbe- nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge werben unterlassen hat. mittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zu liefern. auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu 8. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Ge- Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte Auftrags. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das staltung nicht als Anzeigen erkennbar sind (u.a. „Ad- oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so vertorials“), werden als solche vom Verlag mit dem hat der Auftraggeber zu tragen. Für erkennbar unge- unerlaubter Handlung nach folgenden Bestimmungen: ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. eignete oder nicht einwandfreie Druckunterlagen for- - Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haf- der ersten Anzeige abzuwickeln. dert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag ge- 9. Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer tung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des währleistet die übliche Druckqualität der Anzeigen 3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Ab- Prüfungspflicht vor, Anzeigen – auch einzelne Ab- vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. oder anderer Werbemittel im Rahmen der durch die schlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag rufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt - Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, un- insbesondere wenn nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Formatvor- wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wur- beschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem gaben und technischen Vorgaben des Verlags bei der de und nur in Höhe des vertragstypischen, vorher- Verlag den Unterschied zwischen dem gewährten - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Be- Anlieferung der Druckunterlagen erfüllt hat. sehbaren Schadens. und dem der tatsächlichen Abnahme entspre- stimmungen verstößt, chenden Nachlass zu erstatten. Der Auftraggeber 12. Druckunterlagen werden nur nach besonderer Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht eines Verbrau- - deren Veröffentlichung für den Verlag u.a. wegen hat, wenn nichts Anderes vereinbart ist, rückwirkend Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die chers bei einer Pflichtverletzung, die nicht in einem des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung der Druckunter- Mangel der Leistung besteht und vom Verlag zu vertre- technischen Form unzumutbar ist oder von Anzeigen innerhalb eines Jahres entspre- lagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröf- ten ist. Die Haftung bei einer Verletzung des Lebens, chenden Nachlass. - diese Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte ent- fentlichung der Anzeige. des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, halten. ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden 13. Kosten für die Erstellung von Druckunterlagen Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in An- Die Ablehnung einer Anzeige wird dem Auftraggeber sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu ver- 15. Reklamationen müssen – außer bei nicht offen- zeigen-Millimeter umgerechnet. unverzüglich mitgeteilt. tretende erhebliche Änderungen ursprünglich verein- sichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen 20 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend ge- lich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Fi- 24. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in Medien aller Art (einschließlich Internet) erforder- macht werden. nanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht. deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. lichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungs- Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind ver- schutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das 16. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen 21. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. pflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Ab- Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant- Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden rechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisli- Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnah- wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Pro- Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige ste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte me aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich beabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek- Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr Mittlervergütung in Höhe von 15 % bezogen auf das und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auf- turen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver- jeweils vermittelte Kundennetto (Bruttotarifpreis abzüg- innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs bindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröf- trags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte lich kundenorientierter Rabatte) darf an den Auftragge- werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. gesetzten angemessenen Frist mitgeteilt werden. fentlichung und Verbreitung der Anzeige. ber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 17. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste 22. Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe 29. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Ge- 25. Der Verlag ist berechtigt, die Preisliste maximal walt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlag- ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzel- der Ziffer 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen einmal pro Quartal an sich verändernde Marktbedin- fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Voraus- ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, nahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder gungen anzupassen. Eine Änderung der Anzeigen- zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzei- wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzei- Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Be- preisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Auf- tige Zahlung werden gemäß der Preisliste gewährt. ge beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auf- trieb des Verlags als auch in fremden Betrieben, derer träge, wenn nicht ausdrücklich eine andere lage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten be- 18. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen Vereinbarung getroffen wurde. nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Man- dient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 26. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine veröffentlichten Anzeigen, wenn die Druckschrift mit 80 gel, wenn und soweit sie bei einer zugesicherten Aufla- im kaufmännischen Verkehr bzw. 5 Prozentpunkten gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der ge bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v.H., bei % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauf- über dem Basiszinssatz im nichtkaufmännischen Ver- schriftliche Nachweis einer Kapitalbeteiligung von einer zugesicherten Auflage bis zu 100.000 Exemplaren ten oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom kehr sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Ver- mehr als 50 % erforderlich. Konzernrabatte bedürfen mindestens 15 v.H., bei einer zugesicherten Auflage Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlags- lag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestäti- über 100.000 Exemplaren mindestens 10 v.H. beträgt. auslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen gung durch den Verlag. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 29 die- Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlan- ser AGB bleibt unberücksichtigt. Preisminderungsan- 27. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenmin- gen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zah- sprüche sind bei Abschlüssen ausgeschlossen, wenn der Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. derungen aus Gründen des vorstehenden Satzes bleiben lungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berech- Verlag den Auftraggeber vom Absinken der Auflage so Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für im Rahmen von Ziffer 22 dieser AGB unberücksichtigt. tigt, vor Beginn einer neuen Geschäftsverbindung und rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser vor Er- den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Er- 30. „Advertorials“ sind fremdproduzierte Teile, die scheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunter- scheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ur- sich in Form und Aufmachung deutlich von den re- sprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus- 23. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Ge- lagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den daktionellen Teilen der Druckschrift (in Typo, gra- zahlung des Betrags zum Anzeigenschlusstermin und schäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen fischen Elementen, Farbigkeit, Spaltigkeit) unterschei- von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtli- Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung ge- setzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserecht- den müssen. Sie enthalten Text und Werbung Dritter. abhängig zu machen. chen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Sie sind grundsätzlich mit einem eigenen Impressum licher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentli- der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags zu versehen. Advertorials können vom Verlag ohne 19. Sind keine besonderen Größenvorschriften ange- chung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, Rücksprache mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeich- geben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tat- ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten net werden. Der Verlag behält sich die Veröffentli- sächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde ge- Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendi- nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhn- chung nach Vorlage eines verbindlichen Musters vor. legt. gen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber liche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- Advertorials sind dem Verlag mindestens zehn Werk- ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit 20. Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rech- Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbe- Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidi- tage vor Druckunterlagenschluss zur Prüfung und nungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung un- kannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss gung gegenüber Dritten zu unterstützen. Billigung vorzulegen. ter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung be- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus steht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich die dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als 28. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche 31. Der Ausschluss von Wettbewerbern des Wer- Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetz- Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. für die Nutzung der Werbung in Print- und Online- bungtreibenden wird nicht zugesichert. 21 Mediainformationen 2022 Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2022 Redaktion und Medienservice
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