Mehr Transparenz für unsere Kunden - Informationen zu Ihren Wertpapiergeschäften - Targobank

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Mehr Transparenz für unsere Kunden
          Informationen zu Ihren Wertpapiergeschäften
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     Inhaltsverzeichnis

             Allgemeine Informationen                              4-6

             Einlagensicherung                                      7

             Informationen über den Umgang mit
             Interessenkonflikten                                 8-10

             Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte       11-17

             Exemplarischer Kostenausweis für unterschiedliche
             Wertpapierprodukte im Klassik- und Plus-Depot       18-23

             Bedingungen für das Wertpapiergeschäft              24-26
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Vorwort

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

die TARGOBANK legt größten Wert auf Transparenz und Anlegerschutz. Deshalb möchten wir Sie als
unseren Kunden mit dieser Broschüre über die TARGOBANK Wertpapierdienstleistungen und Bedingungen
für das Wertpapiergeschäft informieren. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, um die Informationen aufmerk-
sam zu lesen.

Als Wertpapierkunde der TARGOBANK profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Finanzberatung, unserer
Kompetenz und unserer jahrzehntelangen Erfahrung. Unser Anspruch ist es, unsere Kunden kontinuierlich
dabei zu unterstützen, dass sie ihre Ziele auch erreichen. Mit dazu bei trägt unsere objektive Fondsberatung
ohne Bindung an hauseigene Produkte.

Die Informationen in dieser Broschüre sind sehr umfangreich. Daher stehen wir Ihnen selbstverständlich für
alle Fragen zu den Inhalten gerne persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit einem
unserer zertifizierten Berater in Ihrer nächstgelegenen TARGOBANK Filiale. Bei dieser Gelegenheit informieren
wir Sie auch gerne über Ihre Anlagemöglichkeiten und beantworten zugleich weitergehende Fragen zu den
Inhalten der Finanzmarktrichtlinie.

Vielen Dank, dass Sie der TARGOBANK vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Laugel
Vorstandsvorsitzender der TARGOBANK
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     Allgemeine Informationen
     insbesondere für Fernabsatzverträge, für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
     und für Wertpapierdienstleistungen

                     Dieser Abschnitt enthält allgemeine Informationen    Zuständige Aufsichtsbehörde
                     über TARGOBANK und den Abschluss und die Ab-         Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt
                     wicklung von Verträgen und Vorgängen mit der         für Finanzdienstleistungsaufsicht,
                     TARGOBANK. Diese Informationen sind von              Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
                     besonderer Bedeutung für Verträge, die unter         Marie-Curie- Straße 24-28, 60439 Frankfurt a. Main
                     Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, zum        (Internet: www.bafin.de).
                     Beispiel Telefon, Brief, Fax, Internet etc., abge-   Weiterhin zuständig ist die Europäische Zentralbank,
                     schlossen werden (sogenannte Fernabsatzverträge)     Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
                     und für außerhalb von Geschäftsräumen geschlos-      (www.ecb.europa.eu)
                     sene Verträge.
                     Vertragspartner/Anschrift                            Vertragssprache/Rechtsordnung/Gerichtsstand
                     Verträge kommen zustande mit der                     Maßgebliche Sprache für alle Vertragsverhältnisse
                     TARGOBANK AG                                         zwischen Kunde und TARGOBANK und die Kom-
                     Kasernenstraße 10                                    munikation mit dem Kunden ist Deutsch. Gemäß
                     40213 Düsseldorf                                     Nr. 6 Absatz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingun-
                     Tel.: 0211 - 89 84-0                                 gen gilt für den Vertragsschluss und die gesamte
                     im Rahmen des Vertrages, der zugrunde liegenden      Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und
                     Bedingungen und sonstigen Informationen auch         der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche
                     als TARGOBANK, Bank oder Unternehmen bezeich-        Gerichtsstandsvereinbarung.
                     net.
                     Angaben zu der kontoführenden Filiale entnehmen      Außergerichtliche Streitschlichtung
                     Sie bitte den Vertragsformularen. Daneben – oder     Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der
                     soweit der Vertrag keine Filiale benennt – können    Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der
                     Sie Schriftverkehr an die oben genannte Anschrift    privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de)
                     oder unser Dienstleistungszentrum                    teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur
                     TARGO Dienstleistungs GmbH                           Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den
                     Harry-Epstein-Platz 5                                Ombudsmann der privaten Banken anzurufen.
                     47051 Duisburg                                       Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit
                     richten.                                             über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des
                                                                          Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden,
                     Hauptgeschäftstätigkeit                              die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann
                     Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb      der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die
                     von Bank- und Finanzgeschäften aller Art sowie       „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kun-
                     verwandter Geschäfte mit Ausnahme des Invest-        denbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die
                     mentgeschäfts.                                       auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im
                                                                          Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist.
                     Eintragung in das Handelsregister/                   Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief,
                     Umsatzsteueridentifikationsnummer                    Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle
                     Die TARGOBANK AG ist unter der Nummer                beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Post-
                     HRB 83351 bei dem Handelsregister des                fach 040307, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169
                     Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Die Umsatz-     E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten.
                     steueridentifikationsnummer lautet DE811285485,
                     die Steuernummer lautet 133/5810/2040.               Hinweis zum Bestehen einer
                                                                          Einlagensicherung
                     Vertretungsverhältnisse                              Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des
                     Die Gesellschaft wird vertreten durch den Vorstand   Bundesverbandes der deutschen Banken e.V. ange-
                     Pascal Laugel, Vorsitzender; Jürgen Lieberknecht;    schlossen, insoweit wird auf Nr. 20 der Allgemeinen
                     Berthold Rüsing; Maria Topaler.                      Geschäftsbedingungen verwiesen
                                                                          (siehe auch Seite 7).
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Zustandekommen des Vertrages                           jeweiligen produktspezifischen Bedingungen, den
a) Schriftliche Vertragsabschlüsse                     Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Be-
Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn binden-      stimmungen in diesem Abschnitt. Es gibt, soweit
des Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, in-      nicht ausdrücklich vereinbart, keinen Leistungsvor-
dem er ein vollständig ausgefülltes und unterzeich-    behalt. Bei Fremdwährungskonten gilt der in Nr. 10
netes Antrags- beziehungsweise Vertragsformular        Abs. III der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie gegebenenfalls weitere aufgelistete              genannte Vorbehalt.
Unterlagen und Informationen an die Bank über-
mittelt und diese Unterlagen der Bank zugehen. Ist     Fernkommunikationskosten
bei Fernabsatzverträgen die Prüfung der Identität      Eigene Kosten (zum Beispiel Telefonverbindungs-
des Kunden erforderlich, so geschieht dies grund-      kosten, Porti etc.) hat der Kunde selbst zu tragen.
sätzlich mit Hilfe des PostIdent Verfahrens der
Deutschen Post AG. Der Vertrag kommt zustande,         Gültigkeitsdauer und Sprache der Bedingungen
wenn die Bank dem Kunden – gegebenenfalls nach         Sämtliche Bedingungen und Vertragsunterlagen
Identitäts- oder Bonitätsprüfung beziehungsweise       sowie alle Preisverzeichnisse stehen nur in deutscher
Prüfung sonstiger erforderlicher Unterlagen – die      Sprache zur Verfügung und gelten bis auf Weiteres.
Annahme des Angebots ausdrücklich oder schlüssig
erklärt.                                               Vertrieb von TARGOBANK Produkten und
b) Sonstige Vertragsabschlüsse                         Dienstleistungen
Bestimmte Verträge können auch telefonisch oder        Der Vertrieb von TARGOBANK Produkten und Dienst
unter Verwendung anderer Fernkommunikations-           leistungen erfolgt auch über den Untervermittler
mittel abgeschlossen werden. Der Vertrag kommt         TARGO Finanzberatung GmbH – Beratungsund Ver-
dann – soweit nicht noch andere Bedingungen zu         mittlungsgesellschaft für Bank- und Versicherungs-
erfüllen sind – durch entsprechende Einigung am        dienstleistungen.
Telefon beziehungsweise durch ausdrückliche oder       Der Sitz dieser Gesellschaft ist Düsseldorf (Deutsch-
schlüssige Annahme des per Fernkommunikations-         land), die Gesellschaft ist bei den Gewerbeämtern
mittel abgegebenen Angebots des Kunden zustan-         in Düsseldorf und am Standort der Beratungspunkte
de; soweit erforderlich, erhält der Kunde unmittel-    gemeldet.
bar im Anschluss daran eine Vertragsbestätigung
einschließlich aller vorgeschriebenen Informationen.   Hinweis für Anlageberatung
                                                       Die Anlageberatung bei der TARGOBANK erfolgt
Preise und vom Kunden zu zahlende Steuern              nicht als Honoraranlageberatung. Im Rahmen der
und Kosten                                             Anlageberatung erhält die TARGOBANK Provisionen
Die aktuellen Preise für die von der Bank erbrach-     von Dritten.
ten Dienstleistungen ergeben sich aus dem „Preis-
aushang – Regelsätze im standardisierten Privat-       Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener
kundengeschäft“ der TARGOBANK und ergänzend            Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung
aus deren Preis- und Leistungsverzeichnis. Im          Die „VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EURO-
Übrigen gilt Nr. 12 der Allgemeinen Geschäftsbe-       PÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
dingungen. Soweit im Rahmen der Vertragsdurch-         20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben
führung Guthabenzinsen, Dividenden und sonstige        bei Geldtransfers“ (Geldtransferverordnung) dient
Erträge anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflich-   dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und
tig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn   Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzie-
zuständige Steuerbehörde beziehungsweise einen         rung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als
steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesonde-     TARGOBANK bei der Ausführung von Überweisun-
re, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist.            gen und Lastschriften Angaben zum Auftraggeber
                                                       (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu
Zahlung und Erfüllung des Vertrages,                   prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen
Leistungsvorbehalt                                     aus Name und Kundenkennung von Zahler und
Die Zahlung von Entgelten und Zinsen sowie die         Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers.
Erfüllung geschlossener Verträge richtet sich          Bei Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirt-
neben dem Inhalt der jeweiligen Verträge nach den      schaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse
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     des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch
     kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungs-
     dienstleister des Zahlungsempfängers angefordert
     werden. Bei der Angabe von Name und gegebe-
     nenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen
     hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben
     zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht,
     dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber
     immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und
     Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die
     Bank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen ande-
     rer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw.
     Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage
     diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfü-
     gung stellen muss.
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Einlagensicherung

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes            rungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vorgese-
deutscher Banken e.V.                                  henen Entschädigungseinrichtung für den Bereich
Die TARGOBANK AG ist dem Einlagensicherungs-           der privaten Banken und Bausparkassen wahr.
fonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.,       Die EdB schützt:
Burgstraße 28, 10178 Berlin angeschlossen              1. Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000,– EUR
(siehe Nummer 20 der Allgemeinen Geschäfts­                sowie
bedingungen).                                          2. 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäf-
Nach dem Statut des Einlagensicherungsfonds                ten, maximal den Gegenwert von 20.000,– EUR.
sind alle Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kredit-
instituten (insbesondere Privatpersonen, Wirt-         Der Einlagenschutz schließt neben sämtlichen
schaftsunternehmen und öffentliche Stellen) in         Einlagenarten – im Wesentlichen Sicht-, Termin-
Form von Spareinlagen, Guthaben auf Gehaltskon-        und Spareinlagen – auch auf den Namen lautende
ten, anderen Sichteinlagen, Termineinlagen und         Sparbriefe ein. Verbindlichkeiten, über die eine Bank
Sparbriefen gesichert, und zwar je Einleger bis zu     Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie Inhaberschuld-
einer Sicherungsgrenze von 20% des haftenden           verschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate,
Eigenkapitals im Sinne von § 10 des Gesetzes über      werden dagegen nicht geschützt. Der Entschädi-
das Kreditwesen. Maßgeblich sind die vom               gungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen
Prüfungsverband deutscher Banken e.V. auf der          nicht auf Euro oder die Währung eines EU-Mitglied-
Grundlage des letzten Prüfungsberichts des Jahres-     staates lauten.
abschlussprüfers der Bank festgestellten Verhält-      Eine Entschädigung aus einem Wertpapiergeschäft
nisse.                                                 kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das In-
Maßgebend für die Entschädigung der Einleger ist       stitut pflichtwidrig nicht im Stande ist, im Eigentum
die Sicherungsgrenze, die der Bank als Ergebnis der    des Kunden befindliche und für ihn verwahrte Wert-
Feststellung des Prüfungsverbandes deutscher           papiere zurückzugeben. Der Einlagensicherungs-
Banken e.V. mitgeteilt worden ist und im Internet      fonds schützt nur Einlagen und Einleger, wenn und
unter www.bdb.de abgerufen werden kann. Eine           soweit diese nicht bereits durch die EdB geschützt
Herabsetzung der Sicherungsgrenze wird mit der         werden. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds
Einstellung in das Internet wirksam.                   und der EdB jedoch nicht erfasst sind Inhaberpapie-
Die Bekanntgabe der neuen Sicherungsgrenze im          re, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuld-
Bundesanzeiger und in einer Tageszeitung am Sitz       verschreibungen.
der Bank kann der Bundesverband für Rechnung
der Bank vornehmen. Die Bank ist verpflichtet, die     Umfang der gesicherten Bankeinlagen
Einleger, die durch ein Herabsinken der Sicherungs-    Vom Schutz der Sicherungseinrichtung sind zum
grenze betroffen werden, hierüber unverzüglich zu      Beispiel nicht umfasst Wertpapiere, also etwa
unterrichten. Diese Einlagen sind bis zur Fälligkeit   Investmentfonds-Anteile, strukturierte Produkte
oder bis zur nächstmöglichen Kündigung nach der        beziehungsweise Zertifikate, Anteile an geschlosse-
Information über die Herabsetzung bis zur alten        nen Fonds oder auch alle Inhaberpapiere wie zum
Sicherungsgrenze geschützt.                            Beispiel Anleihen.
Das für die Ermittlung der Sicherungsgrenze
anzusetzende haftende Eigenkapital der TARGO­
BANK AG gemäß den Statuten des Einlagen­
sicherungsfonds betrug am 04. August 2017
1,372 Milliarden EUR. Die Sicherungsgrenze je Ein-
leger beläuft sich damit auf 274.591.000 EUR.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
GmbH
Neben dem Einlagensicherungsfonds existiert seit
1998 die „Entschädigungseinrichtung deutscher
Banken GmbH“ (EdB) als gesetzliches Einlagensi-
cherungssystem.
Die EdB nimmt die Aufgaben der im Einlagensiche-
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     Informationen über den Umgang mit
     Interessenkonflikten

            Allgemeines                                           treten sowie zwischen der TARGOBANK und ihren
            Die TARGOBANK AG (TARGOBANK) erbringt für             Kunden oder allein unter den Kunden.
            Sie eine Vielzahl von Services und Dienstleistungen
            über Filialen, Mobile Kundenberater, Internet         Identifizierung von Konflikten
            und Telefon. Die TARGOBANK verpflichtet sich,         Um mögliche Interessenkonflikte zu identifizieren,
            dabei die höchsten Maßstäbe in Bezug auf ethische     überprüft die TARGOBANK regelmäßig ihre Ge-
            Grundsätze anzuwenden. Die Interessen der             schäftstätigkeiten und Prozesse dahingehend, ob
            Kunden stehen bei der TARGOBANK an erster             ein Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteres-
            Stelle.                                               sen bestehen könnte. Dabei wird auch berück-
            Ziel der TARBOBANK ist es, mögliche Interessenkon-    sichtigt, ob die TARGOBANK oder ein Mitarbeiter
            flikte in angemessener Weise zu identifizieren        der TARGOBANK aufgrund der Erbringung von
            und zu verhindern. Wenn sich ein Interessenkonflikt   Wertpapierdienst- oder Wertpapiernebendienst-
            durch interne Maßnahmen nicht oder nicht voll-        leistungen
            ständig vermeiden lässt, erfolgt eine Offenlegung
            gegenüber den betroffenen Kunden.                     •	zulasten des Kunden einen finanziellen Vorteil
            Interessenkonflikte können sich zwischen Mitarbei-        erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden
            tern der TARGOBANK, ihrer Geschäftsleitung und            könnte;
            anderen mit der Bank und ihren Kunden verbunde-       •	ein Interesse am Ergebnis einer für den Kunden
            nen Personen sowie vertraglich gebundenen Ver-            erbrachten Dienstleistung oder eines im Namen
            mittlern ergeben. Interessenkonflikte können auch         des Kunden getätigten Geschäfts hat, das vom
            zwischen der TARGOBANK und anderen Konzern-               Interesse des Kunden abweicht;
            unternehmen der Crédit Mutuel Bankengruppe auf-       •	einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, das
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    Interesse eines anderen Kunden oder einer Kun-     •	Regelung der persönlichen Investitions- und
    dengruppe über die Interessen anderer Kunden           Geschäftsaktivitäten von Mitarbeitern der
    zu stellen;                                            TARGOBANK durch die Compliance-Funktion,
•	den gleichen Geschäften nachgeht wie ihre              um das Auftreten von Interessenkonflikten zu
    Kunden;                                                verhindern.
•	von einer anderen Person als dem Kunden im         •	Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter.
    Zusammenhang mit der für einen Kunden er-          •	Regeln für die Annahme und Vergabe von Prämi-
    brachten Dienstleistung über die hierfür übliche       en/Anreizen.
    Provision oder Gebühr hinaus von einem Dritten     •	Entkopplung der Messung des Vertriebserfolges
    eine Zuwendung im Sinne des Wertpapierhan-             eines Mitarbeiters und der tatsächlich generierten
    delsgesetzes (WpHG) erhält, erhalten wird oder         Erträge für die TARGOBANK.
    möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt         •	Transparente Offenlegung der erhobenen Kosten
    erhalten könnte oder                                   und erhaltenen Zuwendungen von Dritten.
•	d ie Kundeninteressen im Rahmen von Vertriebs-     •	Führen eines internen Registers aller identifizier-
    vorgaben hinreichend berücksichtigt hat.               ten Interessenkonflikte einschließlich der dafür
                                                           getroffenen Maßnahmen. Das Register wird bei
Maßnahmen zum Umgang bei                                   der Identifikation eines neuen Interessenkonflik-
Interessenkonflikten                                       tes fortlaufend fortgeschrieben.
Im Folgenden werden die wichtigsten Verfahren          •	Überwachung der Identifikation, Vermeidung und
und Systeme dargestellt, welche dazu dienen, Situ-         des Managements von Interessenkonflikten durch
ationen mit potentiellen Interessenkonflikten              eine unabhängige Compliance-Funktion, die
zu erkennen und zu vermeiden.                              unter der direkten Verantwortung des Vorstandes
                                                           tätig ist.
•	Betreiben von Handelsüberwachungs- und
    Beschränkungssystemen wie Insider- und             Potentielle Interessenkonflikte können nach unseren
    Beschränkungslisten (auch Sperrlisten), die den    Erkenntnissen insbesondere in folgenden Situatio-
    Fluss von Insiderinformationen innerhalb der       nen auftreten:
    TARGOBANK überwachen und den Mitarbeitern
    verbieten, diese Informationen zu ihren eigenen    •	Vertriebsmitarbeiter sind über einen leistungsab-
    Gunsten oder zugunsten der TARGOBANK und               hängigen Vergütungsanteil an Erträgen aus dem
    zum Nachteil der Kunden zu nutzen.                     Vertrieb beteiligt.
•	Beobachtung bestehender und Genehmigung            •	Beim Verkauf von Wertpapieren können Zuwen-
    neuer Produkte, Dienstleistungen und Vertriebs-        dungen von den Fondsgesellschaften und den
    strategien unter expliziter Berücksichtigung der       Wertpapieremissionshäusern gewährt werden.
    Kundeninteressen.                                  •	Diese umfassen unter anderem umsatzabhängige
•	Organisatorische Trennung von Informationen            Vertriebsfolgeprovisionen, die von den Fondsge-
    und/oder Personen, die Ursache von Interessen-         sellschaften aus den von ihnen vereinnahmten
    konflikten werden können. Diese können phy-            Verwaltungsgebühren gezahlt werden, sowie
    sischer Natur oder anderer Art sein kann (sog.         Vertriebsprovisionen, die von den Wertpapiere-
    „Chinese Walls“). Sie umfasst unter anderem            mittenten in Form von Platzierungsprovisionen,
    Informationsbarrieren, Kompensationsvereinba-          entsprechenden Abschlägen auf den Emissions-
    rungen bzw. Verwaltungs- und Überwachungs-             preis (Discount/Rabatt) und Vertriebsfolgeprovisi-
    strukturen.                                            onen geleistet werden.
•	Überprüfung von Kontakten zwischen und in-         •	Weiterhin könnte die TARGOBANK von ande-
    nerhalb von Geschäftsbereichen, deren Kunden           ren Dienstleistern im Zusammenhang mit ihrem
    nachteilige oder konkurrierende Interessen im          Wertpapiergeschäft unentgeltliche Zuwendungen
    Verhältnis zu Kunden anderer Geschäftsbereiche         (wie z. B. Schulungen) erhalten.
    haben.                                             •	Der TARGOBANK können Ausgabeaufschläge
•	Etablierung von Geschäftsanweisungen und               zufließen, soweit sie solche beim Verkauf von
    Verfahren zur Sicherstellung einer fairen bzw.         Investmentanteilen und anderen Wertpapieren
    gleichberechtigten Behandlung aller Kunden             erhebt.
    oder Kundengruppen.
10 |

       Die Vereinnahmung dieser Zahlungen oder Zuwen-             ausgeschlossen werden können. Interessenkon-
       dungen bzw. anderer Anreize dient der Bereit-              flikte, die nicht vermieden oder vollständig gelöst
       stellung effizienter und qualitativ hochwertiger           werden können, werden den Kunden, die an der
       Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräuße-            Transaktion beteiligt sind, vor einem Geschäftsab-
       rung von Finanzinstrumenten für den Kunden. Die            schluss oder einer Beratung offengelegt.
       TARGOBANK nutzt diese Zuwendungen dazu, ihre
       Dienstleistungen in der vom Kunden erwarteten           Auf Anfrage stellen wir gerne detailliertere Informa-
       hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu          tionen zu den oben beschriebenen Grundsätzen zur
       verbessern.                                             Verfügung.
       •	Interessenkonflikte können ebenfalls durch den
           Vertrieb konzerneigener Produkte auftreten.
       •	Trotz umfassender Kontrollmechanismen kann
           nicht ausgeschlossen werden, dass die Kenntnis
           von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten
           mit geringer Marktkapitalisierung durch den Ab-
           schluss von Eigen- beziehungsweise Mitarbeiter-
           geschäften zum Nachteil des Kunden ausgenutzt
           werden kann (sog. Vor-, Mit- oder Gegenlaufen).
       •	Interessenkonflikte können ferner bei der Erstel-
           lung von Finanz- oder Marktanalysen auftreten.
           In diesem Zusammenhang können Interes-
           senkonflikte entstehen, die nicht für alle Fälle
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Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

1 Grundlagen                                           erwarten lassen und über die die Bank daher die
                                                       Aufträge des Kunden ausführt.
1.1      Anwendungsbereich
                                                       Bei der Festlegung konkreter Ausführungsplätze
Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von         geht die Bank davon aus, dass der Kunde vorran-
Aufträgen, die der Kunde der TARGOBANK AG              gig den – unter Berücksichtigung aller mit dem
(im Folgenden die Bank) zum Zwecke des Erwerbs         Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten – best-
oder der Veräußerung von Wertpapieren oder             möglichen Preis erzielen will. Da Wertpapiere im
anderen Finanzinstrumenten erteilt. Ausführung         Regelfall Kursschwankungen unterliegen und des-
in diesem Sinne bedeutet, dass die Bank auf            halb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine
Grundlage des Kundenauftrages für Rechnung des         Kursentwicklung zum Nachteil des Kunden nicht
Kunden mit einer anderen Partei auf einem dafür        ausgeschlossen werden kann, werden vor allem
geeigneten Markt ein entsprechendes Ausfüh-            solche Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen
rungsgeschäft abschließt (Kommissionsgeschäft).        eine vollständige1 Ausführung wahrscheinlich und
Bank und Kunde können auch unmittelbar einen           zeitnah möglich ist.
Kaufvertrag über Finanzinstrumente (Festpreis­         Die Bank wird im Rahmen der vorgenannten Maß-
geschäft) schließen.                                   stäbe ferner andere relevante Kriterien (zum Beispiel
                                                       Marktverfassung, Sicherheit der Abwicklung)
1.2      Kundenkategorisierung                         beachten.

Um unseren Kunden maximalen Schutz zu gewähr-          Gewichtung der Kriterien zur bestmöglichen
leisten, werden alle Wertpapierkunden als „Privat-     Ausführung:
kunden“ gemäß § 67 Wertpapierhandelsgesetz
(in der ab dem 03.01.2018 geltenden Fassung)           Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der
eingestuft.                                            Ausführung von Kommissionsgeschäften wird die
                                                       Bank nach § 82 Absatz 2 Wertpapierhandelsgesetz
1.3      Zielmarkt                                     (in der ab dem 03.01.2018 geltenden Fassung) die
                                                       Kriterien
Die Bank berücksichtigt bei einer Anlageempfeh-        • Preis des Finanzinstrumentes,
lung für ihre Kunden die zu einem Wertpapier           • mit der Auftragsausführung verbundene Kosten,
vorliegenden Zielmarktdaten und gleicht diese mit      • Geschwindigkeit der Ausführung,
den Angaben des Kunden ab.                             •	Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwick-
Im beratungsfreien Geschäft werden die Zielmarkt-          lung des Auftrages,
kriterien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und         • Umfang des Auftrages,
Erfahrungen berücksichtigt.                            • Art des Auftrages sowie
Wertpapiere, für die keine ausreichenden Ziel-         •	alle sonstigen für die Auftragsausführung rele-
marktdaten vorliegen, werden in der Regel von der          vanten Kriterien gewichten.
Bank vom Angebot zum Handel ausgeschlossen.
                                                       Im Hinblick auf die Privatkunden wird der Anforde-
1.4      Art der Auftragsausführung                    rung des § 82 Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz
                                                       (in der ab dem 03.01.2018 geltenden Fassung)
Kundenaufträge können regelmäßig über verschie-        Rechnung getragen, dass sich das bestmögliche
dene Ausführungswege oder an verschiedenen             Ergebnis bei der Auftragsausführung am Gesamt-
Ausführungsplätzen ausgeführt werden, zum Bei-         entgelt orientiert.
spiel an Börsen oder an sonstigen Handelsplätzen,
im Inland oder im Ausland, im Präsenzhandel einer-     Zu den bei der Berechnung des Gesamtentgelts
seits, im elektronischen Handel andererseits. In den   zu berücksichtigenden Kosten zählen Gebühren
nachfolgenden Abschnitten werden die Ausfüh-           und Entgelte des Ausführungsplatzes, an dem das
rungswege und möglichen Ausführungsplätze für          Geschäft ausgeführt wird, Kosten für Clearing und
die maßgeblichen Arten von Finanzinstrumenten          Abwicklung sowie alle sonstigen Entgelte, die an
beschrieben, die im Regelfall gleichbleibend eine      Dritte gezahlt werden, die an der Auftragsausfüh-
bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden        rung beteiligt sind.
12 |

       1.5           Kostentransparenz                                                        1.8            Weiterleitung von Aufträgen

       Die Bank stellt dem Kunden vor Auftragsausführung                                      In der Regel führt die Bank den Auftrag des Kunden
       eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten,                                      nicht selbst aus. Vielmehr wird die Order unter
       die mit der Wertpapierorder verbunden sind, zur                                        Wahrung dieser Ausführungsgrundsätze an ein
       Verfügung.                                                                             anderes spezialisiertes Finanzdienstleistungsunter-
       Diese Angabe umfasst bei einer Kauforder oder                                          nehmen zur Ausführung weitergeleitet.
       Zeichnung die geschätzten Kosten des Kaufs und
       des Verkaufs sowie Kosten, die während einer an-                                       1.8.1          Inländische börsliche Handelsgeschäfte
       genommenen Haltedauer des Wertpapiers von
       5 Jahren entstehen können.                                                             1.8.1.1 Handelsplätze
       Bei einer Verkaufsorder werden die geschätzten
       Kosten dieses Verkaufs angegeben.                                                      Die Bank bietet den Handel an folgenden deutschen
       Die tatsächlichen Kosten können von den angege-                                        Handelsplätzen an:
       benen Kosten abweichen.
       Zu Beginn eines Jahres stellt die Bank dem Kunden                                      elektronischer Handelsplatz:
       eine Zusammenfassung aller seiner im Vorjahr im                                        • Xetra
       Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften angefal-
       lenen Kosten zur Verfügung.                                                            Parketthandelsplatz:
                                                                                              • Frankfurt
       1.6	Gebot von Kundenweisungen zum                                                     • Stuttgart
            Ausführungsplatz                                                                  • München
                                                                                              • Düsseldorf
       Soweit in diesen Ausführungsgrundsätzen nicht                                          • Hamburg
       anders geregelt, muss der Kunde aufgrund der ihm                                       • Hannover
       von der Bank zur Verfügung gestellten Informatio-                                      • Berlin
       nen für jede Order der Bank eine Weisung erteilen,
       an welchem Ausführungsplatz sein Auftrag ausge-                                        Ausführliche Informationen zu den einzelnen
       führt werden soll.                                                                     Handelsplätzen finden Sie auf der Internetseite der
       Die Bank stellt relevante Informationen für die                                        jeweiligen Börse.
       Entscheidung zur Verfügung, übernimmt aber keine
       weitergehende Prüfung auf die Vorteilhaftigkeit des                                    Eine Übersicht über die Kontaktdaten der Börsen-
       Ausführungsplatzes.                                                                    plätze finden Sie auch unter folgendem Link:
                                                                                              https://www.targobank.de/de/vermoegen/
       1.7           Kursangaben                                                              konditionen.html

       Kursangaben durch die Bank oder Bankmitarbeiter                                        1.8.1.2 Orderrouting
       bezüglich der für den Kunden zu kaufenden oder-
       verkaufenden Wertpapiere haben vor Ausführung                                          Die Bank gibt sämtliche Kommissionsaufträge für
       der Order grundsätzlich unverbindlichen Charakter                                      inländische börsliche Handelsgeschäfte an die HSBC
       und sind ausschließlich als Informationsservice                                        Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, zur Ausfüh-
       der Bank gegenüber dem Kunden anzusehen.                                               rung weiter. Die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
       Da aus technischen Gründen die Ausführung der                                          leitet die Orders der Kunden im Namen der Bank an
       Kundenorder an einem Handelsplatz oder – bei                                           die jeweiligen von der Bank festgelegten Handels-
       Investmentfonds – direkt durch die Kapitalver-                                         plätze weiter. Die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
       waltungsgesellschaft zum dann aktuellen Wert-                                          stellt den Marktzugang technisch zur Verfügung.
       papierkurs erfolgt, kann vorher kein verbindlicher
       Ausführungskurs mitgeteilt werden. Dieser ist den                                      Die Weiterleitung von Aufträgen an die HSBC
       Wertpapierabrechnungen zu entnehmen, die nach                                          Trinkaus & Burkhardt AG ist aus unserer Sicht die
       Orderausführung von der Bank erstellt werden.                                          bestmögliche Abwicklungsform.
       Kursangaben sind ausnahmsweise verbindlich im                                          Die Ausführung von Kundenaufträgen über diesen
       Falle des wirksamen Abschlusses eines Direktge-                                        Dienstleister für Wertpapierabwicklung ermöglicht
       schäfts gemäß 1.8.3 unten.

       (1) Die Wahrscheinlichkeit einer Teilausführung ist an einem elektronischen Markt größer als an einer Präsenzbörse.
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durch die Bereitstellung von auf unser Haus abge-       zu unterschiedlichen Kursen erfolgen. Jede dieser
stimmten, standardisierten Prozessen eine effektive     Ausführungen wird dann separat mit Entgelten
und kostengünstige Ausführung und berücksichtigt        belegt. Ferner wird, sofern die Ordererteilung über
die speziellen Anforderungen unseres Hauses.            einen Mitarbeiter erfolgt, auch eine Teilausführung
Weitergehende Informationen über die HSBC Trin-         zu gleichen Kursen mit zusätzlichen Entgelten belas-
kaus & Burkhardt AG sind unter folgendem Link zu        tet. Daher ist die Teilausführungswahrscheinlichkeit
finden: http://www.hsbc.de                              der einzelnen Handelsplätze zu berücksichtigen.
Für die Abwicklung beziehungsweise Abrechnung           Die Wahrscheinlichkeit einer Teilausführung ist an
von Geschäften bedient sich die Bank der BANQUE         einem elektronischen Handelsplatz (zum Beispiel
FÉDÉRATIVE DU CRÉDIT MUTUEL (BFCM)/CM-CIC               Xetra) größer als an einem Parketthandelsplatz (zum
Titres (eine Gesellschaft der BFCM), Strasbourg.        Beispiel Frankfurt oder Stuttgart).
Die Gesellschaft berücksichtigt die speziellen Anfor-
derungen unseres Hauses.                                Aufgrund der Börsenusancen zur Marktpreisbildung
Mit den zuvor genannten Gesellschaften hat die          (Preisfeststellung) und deren fortlaufender Überwa-
Bank entsprechende vertragliche Vereinbarungen          chung durch die jeweilige Handelsüberwachungs-
getroffen. Die Gesellschaften erfüllen die regulato-    stelle ist die Best-Preis-Bildung an inländischen
rischen Anforderungen für den Handel beziehungs-        Handelsplätzen gleichermaßen sichergestellt und
weise die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte.           wird zudem durch eine Ausführungsrichtlinie des
Darüber hinaus unterliegen die Gesellschaften der       Handelsplatzes verbürgt. Da sich die Ausführungs-
jeweiligen Finanzmarktaufsicht des entsprechenden       kosten der inländischen Handelsplätze nur minimal
Landes. Die besonderen Anforderungen der Bank           voneinander unterscheiden und dieser Faktor,
werden vollumfänglich erfüllt.                          wie bereits erläutert, einen geringen Anteil am
                                                        ausmachenden Betrag hat, kann in der Gesamtbe-
1.8.1.3	Wertpapiere, die an inländischen börsli-       trachtung von einer als gleichwertig anzusehenden
         chen Handelsplätzen handelbar sind             Ausführungsqualität der inländischen Handelsplätze
                                                        ausgegangen werden.
Beim durchschnittlichen Ordervolumen im Privat-
kundengeschäft ist die bestmögliche Ausführung          Für ausgewählte Wertpapiere besteht ferner die
neben der Preisqualität und den entstehenden            Möglichkeit, diese auch über den außerbörslichen
Handelskosten prinzipiell nicht beziehungsweise nur     Handel zu ordern. Der dabei erzielte Abrech-
wenig von anderen Faktoren abhängig. Das heißt          nungskurs kann vom Kurs börslicher Handelsplätze
konkret, dass die Auswahl der anzuwendenden             abweichen.
Faktoren grundsätzlich durch Preis und Handelskos-
ten bestimmt wird. Innerhalb dieser Faktoren liegt      1.8.1.4	Wertpapiere, die nicht an inländischen
der Schwerpunkt wiederum beim Preis, da dieser                   börslichen Handelsplätzen handelbar
die Hauptkomponente des ausmachenden Betrages                    sind
bildet und in der Regel Preisbildungsunterschiede
geringer sind als Unterschiede der Handelskosten.       Ist ein Wertpapier nicht an einem deutschen Han-
Die von der Bank erhobenen Orderprovisionen             delsplatz handelbar, wird die Bank in erster Linie
sind für alle möglichen Handelsplätze gleich und        versuchen, das Wertpapier an dem ausländischen
unterscheiden sich nur nach dem für die Orderauf-       Heimathandelsplatz zu platzieren (siehe hierzu auch
gabe vom Kunden genutzten Zugangskanal (Filiale,        Kapitel 1.8.2)2. Falls eine Weiterleitung an den
Außendienstmitarbeiter, Telefonbanking mit einem        ausländischen Heimathandelsplatz nicht möglich ist,
Mitarbeiter, Sprachcomputer oder Internet). In          kann alternativ die Abwicklung auch als außerbörs-
Abhängigkeit vom Handelsplatz berechnet die Bank        liches Handelsgeschäft erfolgen. Hier gelten die in
ein Börsenplatzentgelt. Die Höhe der erhobenen          Kapitel 1.8.3 beschriebenen Grundsätze.
Orderprovisionen sowie des Börsenplatzentgeltes
kann dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnom-        1.8.1.5 Zusätzliche Fremdkosten
men werden.
Die Bank erstellt für Teilausführungen jeweils sepa-    Bei unter den Punkten 1.8.1.3 und 1.8.1.4 ge-
rate Kundenabrechnungen, wenn die verschiede-           nannten Geschäften können weitere Fremdkosten
nen Ausführungen an unterschiedlichen Tagen oder        entstehen. Diese zusätzlichen Kosten sind unter an-
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       derem von der Geschäftsart und vom Handelsplatz                                      1.8.3          Außerbörsliche Handelsgeschäfte
       abhängig. Detaillierte Informationen erhalten Sie in
       unserer Filiale, telefonisch von unseren Mitarbeitern                                Die Ausführung als außerbörsliches Kommissions-
       oder in den Publikationen der deutschen Handels-                                     geschäft erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des
       plätze.                                                                              Kunden. Bei außerbörslichen Handelsgeschäften
                                                                                            stellt die Bank in standardisierten Prozessen die Ver-
       1.8.2	Ausländische börsliche Handels-                                               bindung mit dem jeweiligen Handelspartner direkt
              geschäfte                                                                     her. Hierfür bestehen verschiedene Optionen, die im
                                                                                            Folgenden beschrieben werden.
       1.8.2.1 Handelsplätze                                                                Weitere Ausführungen zum außerbörslichen Handel
                                                                                            sowie eine Übersicht über die zur Verfügung ste-
       Ein direkter Zugang zu ausländischen börslichen                                      henden Handelspartner finden Sie unter folgendem
       Handelsplätzen wird von der Bank nicht angeboten.                                    Link:
       Lediglich bei nicht im Inland handelbaren Papieren                                   https://www.targobank.de/de/vermoegen/brokerage.html
       ist ein Verkauf über den Wertpapierhandel unter
       Einschaltung eines Wertpapierdienstleisters (Ver-                                    1.8.3.1 Order über den außerbörslichen Handel
       mittler) möglich.
                                                                                            Der außerbörsliche Handel bietet die Möglichkeit,
       1.8.2.2 Orderrouting                                                                 Wertpapierorders auch außerhalb der herkömm-
                                                                                            lichen Börsenzeiten im Rahmen der jeweiligen
       Ist das Wertpapier nicht an einem deutschen                                          Öffnungszeiten der Handelsplattformen direkt bei
       börslichen Handelsplatz handelbar, wird die Bank                                     dem jeweiligen Handelspartner auf ausdrückliche
       in erster Linie versuchen, das Wertpapier an dem                                     Weisung des Kunden auszuführen.
       ausländischen börslichen Heimathandelsplatz zu                                       Im außerbörslichen Handel stellt der Handelspartner
       platzieren.2                                                                         über eine elektronische Handelsplattform einen Kurs
       In diesem Fall wird die Bank den Auftrag unter                                       für das ausgewählte Wertpapier.
       Wahrung dieser Grundsätze an einen Vermittler
       für Wertpapierdienstleistungen zur Ausführung                                        Dieser Kurs ist in der Regel nur für wenige Se-
       weiterleiten. Unsere Auswahl dieses Vermittlers                                      kunden gültig. Durch Bestätigung dieses Kurses
       als ausführendes Wertpapierdienstleistungsunter-                                     gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines
       nehmen erfolgt aufgrund der durch unser Haus                                         Wertpapiergeschäftes ab. Dieses Angebot wird
       vorgenommenen Gewichtung der für die best-                                           gegebenenfalls vom Handelspartner unmittelbar
       mögliche Auftragsausführung relevanten Kriterien.                                    angenommen. Ein Anspruch des Kunden auf An-
       Nach sorgfältiger Prüfung auf Basis der gesetzlichen                                 nahme seines Angebotes durch den Handelspartner
       Anforderungen ist unser Haus der Auffassung, dass                                    besteht jedoch nicht.
       der von uns ausgewählte Dienstleister eine best-
       mögliche Ausführung von weitergeleiteten Aufträ-                                     Die Ausführungsbestätigung des Handelspartners
       gen für unsere Kunden gewährleistet.                                                 erfolgt zum verbindlich vereinbarten Kurs für das
       Die Ausführung von Kundenaufträgen über diesen                                       Wertpapier ohne Teilausführungen. Die Handels-
       Dienstleister ermöglicht durch die Bereitstellung                                    partner im außerbörslichen Handel unterliegen den
       von auf unser Haus abgestimmten, standardisierten                                    gleichen Marktregeln, wie sie auch für die Preisfin-
       Prozessen eine effektive und kostengünstige Aus-                                     dung an herkömmlichen börslichen Handelsplätzen
       führung, Abwicklung beziehungsweise Abrechnung                                       gelten.
       von Geschäften mit Finanzinstrumenten.
       Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens                                        Für außerbörsliche Handelsgeschäfte gelten zusätz-
       stellt der Vermittler unserem Haus die notwendige                                    lich die Absätze 1.8.1.3. sowie 1.8.1.4.
       Dienstleistung und Infrastruktur zur Verfügung.
       Dadurch werden Kostenvorteile bei der Ausführung,                                    Der Handelspartner ist jederzeit daran interessiert,
       Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen erzielt,                                     für die Wertpapiere seiner Produktpalette Kurse
       die die Bank an ihre Kunden durch niedrige Trans-                                    zu stellen. Der Handelspartner ist allerdings nicht
       aktionskosten weitergeben kann.                                                      dazu verpflichtet. So kann es beispielsweise bei
                                                                                            großen Marktbewegungen oder Kursaussetzungen

       (2) Gilt ausschließlich für den Verkauf im Depot befindlicher, nicht an einem deutschen Handelsplatz handelbarer Wertpapiere.
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an herkömmlichen börslichen Handelsplätzen dazu              schiedenen Arten von Finanzinstrumenten
kommen, dass der Handelspartner für das jeweilige
Papier keinen Kurs stellt.                                2.1      Aktien

1.8.3.2	Orderrouting über einen Wertpapier-              Grundsätzlich gelten auch bei Aktien die Absätze
         dienstleister                                    unter 1.8.1.3, 1.8.1.4 und 1.8.1.5.

In Einzelfällen kann die Ausführung mit dem je-           2.2      Investmentsparpläne in Aktien
weiligen Handelspartner auch bei außerbörslichen
Handelsgeschäften über einen Wertpapierdienstleis-        Die Ausführung von Investmentsparplänen in Aktien
ter erfolgen.                                             erfolgt zum Zwecke einer möglichst einheitlichen
Unsere Auswahl dieses Vermittlers als ausführendes        und vollständigen Ausführung am Börsenplatz
Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfolgt              XETRA (Eröffnungsauktion). Der Börsenplatz XETRA
aufgrund der durch unser Haus vorgenommenen               lässt, bedingt durch den hohen Marktanteil im Han-
Gewichtung der für die bestmögliche Auftragsaus-          del von Aktien, hinsichtlich der Preisbildung unter
führung relevanten Kriterien, die im Abschnitt            Berücksichtigung der Orderkosten eine bestmögli-
1.8.2.1 näher ausgeführt werden.                          che, das heißt eine schnelle, liquide und vollständi-
In Einzelfällen kann auf Wunsch des Kunden –              ge Ausführung der Kundenorder erwarten.
sofern dies wirtschaftlich erforderlich ist – auch eine
Orderweiterleitung als „interessewahrende Order“          Die wiederkehrenden Sparplanausführungen wer-
erfolgen. In diesem Fall können für den Kunden            den in marktüblicher Weise jeweils zu einer Order je
zusätzliche Gebühren anfallen.                            Produkt zusammengefasst (sogenannte Bulkorder).

1.8.3.3	Orderrouting über die Offertensysteme            Im Hinblick hierauf bietet die Eröffnungsauktion
         für verzinsliche Wertpapiere                     am Börsenplatz XETRA die größtmögliche Wahr-
                                                          scheinlichkeit einer einheitlichen und vollständigen
Die Orders können in diesen Fällen nur unter Ein-         Ausführung.
schaltung eines Mitarbeiters der Bank telefonisch
oder persönlich aufgegeben werden. Der Mitarbei-          2.3      Verzinsliche Wertpapiere
ter stellt über den Wertpapierhandel der Bank die
Verbindung mit dem Handelspartner direkt her. Der         Grundsätzlich gelten auch bei verzinslichen Wert-
dabei erzielte Abrechnungskurs kann von aktuellen         papieren die Absätze unter 1.8.1.3, 1.8.1.4 und
Wertpapierkursen abweichen.                               1.8.1.5.

1.9      Festpreisgeschäfte                               Alle börslich notierten verzinslichen Wertpapiere
                                                          können an den inländischen Handelsplätzen, an de-
Wenn die Bank und der Kunde miteinander einen             nen sie gelistet sind, gekauft oder verkauft werden.
Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen        Zugleich besteht die Möglichkeit, viele der Wertpa-
oder bestimmbaren Preis schließen (Festpreisge-           piere dieser Gattung auch über den außerbörslichen
schäft), entfällt eine Ausführung im oben genann-         Handel zu handeln (Einzelheiten diesbezüglich siehe
ten Sinne. Vielmehr sind Bank und Kunde entspre-          Kapitel 1.8.3.1). Ausgewählte verzinsliche Wertpa-
chend der vertraglichen Vereinbarung unmittelbar          piere können als außerbörsliches Handelsgeschäft
verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente          über die Bank gekauft werden. Hierzu stehen die in
zu liefern und den Kaufpreis zu zahlen. Dies gilt         Kapitel 1.8.3.3 beschriebenen Offertensysteme für
zum Beispiel, wenn die Bank im Rahmen eines               verzinsliche Wertpapiere zur Verfügung.
öffentlichen Angebots Wertpapiere zur Zeichnung
anbietet.                                                 Für ausgewählte verzinsliche Wertpapiere besteht
Vor Beginn der Zeichnungsfrist wird die Bank einen        ferner die Möglichkeit, diese auch über die Offer-
Marktpreisvergleich unter vergleichbaren Marktteil-       tensysteme für verzinsliche Wertpapiere zu ordern.
nehmern durchführen. So soll ein marktgängiger            Der dabei erzielte Abrechnungskurs kann von aktu-
Preis für das angebotene Finanzinstrument sicherge-       ellen Börsenkursen abweichen.
stellt werden.                                            2.4       Anteile an Investmentfonds
2	Besondere Ausführungsgrundsätze bei ver-
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                                                              durch den hohen Marktanteil im Handel von ETFs,
       2.4.1    Außerbörsliche Handelsgeschäfte               hinsichtlich der Preisbildung unter Berücksichtigung
                                                              der Orderkosten eine bestmögliche, das heißt eine
       Der Erwerb von Anteilen an Investmentfonds zum         schnelle, liquide und vollständige Ausführung der
       Ausgabepreis sowie der Verkauf zum Rücknahme-          Kundenorder erwarten.
       preis unterliegen nicht den gesetzlichen Regelungen
       zur bestmöglichen Ausführung, sondern dem Ka-          Die Ausführung von Investmentsparplänen in ETFs
       pitalanlagegesetzbuch. Aufträge zum Erwerb oder        erfolgt zum Zwecke einer möglichst einheitlichen
       zur Rückgabe von Fondsanteilen leitet die Bank         und vollständigen Ausführung am Börsenplatz
       via HSBC Trinkaus & Burkhardt AG an die Kapital-       XETRA (Eröffnungsauktion). Die wiederkehrenden
       verwaltungsgesellschaft, die den entsprechenden        Sparplanausführungen werden in marktüblicher
       Fonds verwaltet, weiter.                               Weise jeweils zu einer Order je Produkt zusammen-
                                                              gefasst (sogenannte Bulkorder). Im Hinblick hierauf
       Die Marktgerechtigkeit der Preise für Investment-      bietet die Eröffnungsauktion am Börsenplatz XETRA
       fonds, die über die Bank gehandelt werden können,      die größtmögliche Wahrscheinlichkeit einer einheit-
       wird dadurch sichergestellt, dass regelmäßig (über-    lichen und vollständigen Ausführung.
       wiegend täglich) eine Preisfestsetzung der Kapital-
       verwaltungsgesellschaft erfolgt, die zum Beispiel in   2.6      Zertifikate und Optionsscheine
       den Wertpapiermitteilungen veröffentlicht wird.
                                                              Grundsätzlich gelten auch bei Zertifikaten und Opti-
       Die Ausführung von Investmentsparplänen sowie          onsscheinen die Absätze unter 1.8.1.3, 1.8.1.4
       die Wiederanlage von Erträgen erfolgen analog          und 1.8.1.5.
       dem oben beschriebenen Prozess.
                                                              Die Bank bietet Zertifikate und Optionsscheine aus-
       2.4.2    Börsliche Handelsgeschäfte                    gewählter fremder Emissionen zur Zeichnung oder
                                                              zum Erwerb (und gegebenenfalls zum Rückkauf) zu
       Weisungen zum Kauf oder Verkauf von Invest-            einem festen Preis an (Festpreisgeschäft).
       mentfondsanteilen können, sofern sie an einem
       inländischen Börsenplatz notiert sind, entgegenge-     Darüber hinaus bietet die Bank die Möglichkeit an,
       nommen werden.                                         alle an mindestens einem inländischen börslichen
                                                              Handelsplatz notierten Zertifikate und Optionsschei-
       2.5	Anteile an ETFs (Exchange Traded                  ne an ebendiesen Börsen als Kommissionsgeschäft
            Funds)                                            zu erwerben oder zu verkaufen. Zugleich besteht
                                                              die Möglichkeit, viele der Wertpapiere dieser Gat-
       Ein ETF ist in der Regel ein Investmentfonds in Form   tung auch über den außerbörslichen Echtzeithandel
       eines Sondervermögens einer Kapitalverwaltungs-        zu handeln (für Einzelheiten siehe Kapitel 1.8.3.1).
       gesellschaft, der ausschließlich an dem börslichen
       Handelsplatz gehandelt wird. Der Bezug von ETFs ist    2.7	Verlustschwellenreporting bei gehebel-
       entsprechend nicht über eine Kapitalverwaltungs-            ten Finanzinstrumenten
       gesellschaft direkt möglich. ETFs sind in der Regel
       passiv gemanagt, was bedeutet, dass die Struktur       Die Bank informiert Kunden, die in gehebelten
       eines zugrunde gelegten Indexes und dessen Ent-        Finanzinstrumenten investieren, über Kursverluste,
       wicklung nachgebildet wird. Dadurch unterscheiden      die in diesen Wertpapieren entstehen können.
       sie sich von aktiv gemanagten Investmentfonds,         Dabei wird die Bank die Kunden immer dann
       die eine wertmäßig bessere Entwicklung als der         informieren, wenn sich der Kurs des Wertpapiers,
       Vergleichswert (Benchmark) anstreben. Sofern           bezogen auf den Einstandskurs, um 10 % oder ein
       Kunden im Rahmen eines Beratungsgesprächs              Vielfaches hiervon negativ verändert. Resultiert
       keine Weisung zum Kauf oder Verkauf von ETFs           eine Wertpapierposition aus mehreren Käufen und/
       geben, werden die Orders am Börsenplatz XETRA          oder Verkäufen des jeweiligen Papiers, wird als
       (fortlaufender Handel) platziert, und zwar mit dem     Einstandskurs ein Mischkurs angewandt. Zu dessen
       Orderzusatz „Billigst/Bestens“ und der Ordergültig-    Ermittlung werden die jeweiligen Stücke mit ihrem
       keit „Ultimo“. Der Börsenplatz XETRA lässt, bedingt    Einstandskurs berücksichtigt.
                                                              2.8       EUWAX Gold
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Sofern Kunden im Rahmen eines Beratungsge-              Eine individuelle Order des Kunden zum Kauf oder
sprächs keine Weisung zum Kauf oder Verkauf             Verkauf von Bezugsrechten per Online- oder Tele-
von EUWAX Gold geben, werden die Orders am              fon-Banking oder per Order in der Filiale wird,
Börsenplatz Stuttgart (Handelssegment Euwax             sofern es sich um ein börsennotiertes Bezugsrecht
– fortlaufender Handel) platziert, und zwar mit         handelt, taggleich weitergeleitet.
dem Orderzusatz „Billigst/Bestens“ und der Order-
gültigkeit „Ultimo“. Der Börsenplatz Stuttgart          3.2	Bezugsrechte ausländischer
(Handelssegment Euwax) lässt bedingt durch den               Unternehmen
hohen Marktanteil im Handel von EUWAX Gold,
hinsichtlich der Preisbildung unter Berücksichtigung    3.2.1    Handel
der Orderkosten eine bestmögliche, das heißt eine
schnelle, liquide und vollständige Ausführung der       Der Handel mit Bezugsrechten, die im Depot des
Kundenorder erwarten.                                   Kunden eingebucht worden sind, findet grundsätz-
                                                        lich auf schriftliche Weisung des Kunden, der über
2.9      Finanzderivate                                 die Einbuchung informiert wird, statt. Die Weisung
                                                        umfasst den Umfang der Ausübung sowie die
Die Bank bietet keinen Handel mit Finanzderivaten       Stückzahl der gegebenenfalls zu kaufenden oder
an.                                                     zu verkaufenden Bezugsrechte. Diese Weisungen
                                                        werden als Sammelorder am letzten Handelstag der
3		      Bezugsrechte                                   Kapitalmaßnahme über unseren Serviceprovider, die
                                                        BANQUE FÉDÉRATIVE DU CRÉDIT MUTUEL (BFCM)/
3.1	Bezugsrechte inländischer                          CM-CIC Titres (eine Gesellschaft der BFCM),
     Unternehmen                                        Strasbourg, abgewickelt.

3.1.1    Handel                                         3.2.2    Sammelorder

Der Handel mit Bezugsrechten (darunter wird die         Für Bezugsrechte ausländischer Unternehmen
Ausübung, der Kauf oder der Verkauf von Bezugs-         gilt ebenfalls die unter Absatz 3.1.2 geltenden
rechten verstanden), die im Depot des Kunden            Regelungen.
eingebucht worden sind, findet grundsätzlich auf
schriftliche Weisung des Kunden, der über die           3.2.3    Individualorder
Einbuchung informiert wird, statt. Die Weisung
umfasst den Umfang der Ausübung sowie die               Eine individuelle Order des Kunden zum Kauf oder
Stückzahl der gegebenenfalls zu kaufenden oder          Verkauf von Bezugsrechten per Online- oder Tele-
zu verkaufenden Bezugsrechte. Diese Weisungen           fon-Banking oder per Order in der Filiale wird, so-
werden unverzüglich über unseren Serviceprovider,       fern es sich um ein in Deutschland börsennotiertes
die BANQUE FÉDÉRATIVE DU CRÉDIT MUTUEL                  Bezugsrecht handelt, taggleich weitergeleitet. Liegt
(BFCM)/CM-CIC Titres (eine Gesellschaft der BFCM),      diese Voraussetzung nicht vor, verbleibt es bei der
Strasbourg, an den jeweiligen inländischen Handels-     Ausführung per Sammelorder gemäß 3.1.2.
platz weitergeleitet und dort abgewickelt.

3.1.2    Sammelorder

Alle Bezugsrechte, für die keine Kundenweisung
vorliegt, werden, sofern Börsenhandel stattfindet, in
einer Sammelorder am letzten Handelstag zum Ver-
kauf an den Markt gegeben. Die Ausführung erfolgt
analog zu den unter 1.8.1.3, 1.8.1.4 und 1.8.1.5
beschriebenen Prozessen.
3.1.3     Individualorder
18 |

  Exemplarischer Kostenausweis für unterschiedliche
  Wertpapierprodukte im Klassik- und Plus-Depot
  Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie/einer Muster-Anleihe/
  eines Muster-Optionsscheins im Klassik-Depot
  Transaktion                                      Kauf Börse Stuttgart
  Stückzahl                                                  100 Stück
  Letzter Kurs                                              100,00 EUR
  Voraussichtlicher Kaufpreis                            10.000,00 EUR

  Aufstellung der Kosten
  Diese Kostenangaben sind eine Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können davon abweichen.

  		                                                            Orderweg: Filiale/telefonisch                                          Orderweg: telefonisch durch
  		                                                                      durch Mitarbeiter                                       Sprachcomputer/Online-Brokerage
  Einstiegskosten
  a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung                         66,49 EUR                   0,66 %		                                    41,49 EUR                  0,41 %
     davon fremde Kosten der Börse                                12,99 EUR                   0,13 %		                                    12,99 EUR                  0,13 %
     davon Zuwendungen an die TARGOBANK                            0,00 EUR                   0,00 %		                                     0,00 EUR                  0,00 %
  b) Kosten des Finanzinstruments                                  0,00 EUR                   0,00 %		                                     0,00 EUR                  0,00 %

  Laufende Kosten pro Jahr1
  a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung                           0,00 EUR                  0,00 %		                                     0,00 EUR                  0,00 %
  b) Kosten des Finanzinstruments                                   0,00 EUR                  0,00 %		                                     0,00 EUR                  0,00 %
     davon Zuwendungen an die TARGOBANK                             0,00 EUR                  0,00 %		                                     0,00 EUR                  0,00 %

  Ausstiegskosten2
  a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung                         66,49 EUR                   0,66 %		                                    41,49 EUR                  0,41 %
     davon fremde Kosten der Börse                                12,99 EUR                   0,13 %		                                    12,99 EUR                  0,13 %
     davon Zuwendungen an die TARGOBANK                            0,00 EUR                   0,00 %		                                     0,00 EUR                  0,00 %
  b) Kosten des Finanzinstruments                                  0,00 EUR                   0,00 %		                                     0,00 EUR                  0,00 %

  Gesamtkosten bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
  		                                     Kosten über          Durchschnittliche Kosten                                                 Kosten über                  Durchschnittliche Kosten
  		                                          5 Jahre                          pro Jahr                                                    5 Jahre                                   pro Jahr
  Kosten der Wertpapier-Dienstleistung    132,98 EUR        26,60 EUR      0,27 % p. a.                                                  82,98 EUR                16,60 EUR      0,16 % p. a.
  Kosten des Finanzinstruments              0,00 EUR         0,00 EUR      0,00 % p. a.                                                   0,00 EUR                 0,00 EUR      0,00 % p. a.
  Gesamtkosten                            132,98 EUR        26,60 EUR      0,27 % p. a.                                                  82,98 EUR                16,60 EUR      0,16 % p. a.

  In den Gesamtkosten enthaltene Zuwendungen an die TARGOBANK
  		                                      Kosten über       Durchschnittliche Kosten                                                   Kosten über                  Durchschnittliche Kosten
  		                                          5 Jahre                        pro Jahr                                                      5 Jahre                                   pro Jahr
  Aus der Wertpapier-Dienstleistung          0,00 EUR      0,00 EUR      0,00 % p. a.                                                     0,00 EUR                 0,00 EUR      0,00 % p. a.
  Aus dem Finanzinstrument                   0,00 EUR      0,00 EUR      0,00 % p. a.                                                     0,00 EUR                 0,00 EUR      0,00 % p. a.
  Gesamte Zuwendungen                        0,00 EUR      0,00 EUR      0,00 % p. a.                                                     0,00 EUR                 0,00 EUR      0,00 % p. a.
                                                                    Unter der Annahme, dass das Wertpapier für 5 Jahre                     Unter der Annahme, dass das Wertpapier für 5 Jahre
                                                                    gehalten und dann verkauft wird und der investierte Betrag             gehalten und dann verkauft wird und der investierte Betrag
                                                                    sich nicht ändert, entstehen voraussichtlich Gesamtkosten              sich nicht ändert, entstehen voraussichtlich Gesamtkosten
                                                                    von 132,98 EUR oder durchschnittlich 0,27 % pro Jahr.                  von 82,98 EUR oder durchschnittlich 0,16 % pro Jahr.
                                                                    Im ersten Jahr machen sich die Einstiegskosten (66,49 EUR)             Im ersten Jahr machen sich die Einstiegskosten (41,49 EUR)
                                                                    bemerkbar, im letzten Jahr die Ausstiegskosten (66,49 EUR).            bemerkbar, im letzten Jahr die Ausstiegskosten (41,49 EUR).
  Für das Klassik-Depot fällt ein Depotentgelt in Höhe von 2,50 EUR pro Monat an. Dieses Entgelt entfällt bei dauerhafter Nutzung unseres Online-Postfachs oder bei einem Gesamtguthaben bei der
  TARGOBANK von mindestens 50.000,00 EUR oder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.

  Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster-Aktie/einer Muster-Anleihe/
  eines Muster-Optionsscheins im Klassik-Depot
  Transaktion                     Verkauf Börse Stuttgart
  Stückzahl                                    100 Stück
  Letzter Kurs                                100,00 EUR
  Voraussichtlicher Verkaufspreis          10.000,00 EUR

  Aufstellung der Kosten
  Diese Kostenangaben sind eine Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können davon abweichen.

  		                                                            Orderweg: Filiale/telefonisch                                          Orderweg: telefonisch durch
  		                                                                      durch Mitarbeiter                                       Sprachcomputer/Online-Brokerage
  Ausstiegskosten2
  a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung                         66,49 EUR                   0,66 %		                                    41,49 EUR                  0,41 %
     davon fremde Kosten der Börse                                12,99 EUR                   0,13 %		                                    12,99 EUR                  0,13 %
     davon Zuwendungen an die TARGOBANK                            0,00 EUR                   0,00 %		                                     0,00 EUR                  0,00 %
  b) Kosten des Finanzinstruments                                  0,00 EUR                   0,00 %		                                     0,00 EUR                  0,00 %
                                                                    Ohne die Kosten von 66,49 EUR wäre die Rendite des                     Ohne die Kosten von 41,49 EUR wäre die Rendite des
                                                                    Wertpapiers, bezogen auf den voraussichtlichen Verkaufspreis,          Wertpapiers, bezogen auf den voraussichtlichen Verkaufspreis,
                                                                    um 0,66 % höher gewesen.                                               um 0,41 % höher gewesen.

  (1) Die laufenden Kosten werden jeweils für 12 Monate angegeben.
  (2) Bei Verkauf des Wertpapiers über den oben genannten Orderweg, bei gleichbleibendem Wert des Wertpapiers und unveränderter Kostenstruktur.
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