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Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten 134 200 è 02.19 Seite 1 Stand: 04. Juni 2019
Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Vermögenswirksames Sparen 3 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto 4 3.1 Kontoführung 4 3.2 Kontoauszug 7 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 8 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 8 4.2 Lastschriftverkehr 9 4.3 Bargeldauszahlung 9 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 11 4.5 Überweisungsverkehr 13 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 20 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 20 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 20 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 21 5.1 Allgemein 21 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 21 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 21 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 21 5.5 Reiseschecks 22 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 22 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 22 6 Kredite 23 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 23 6.2 Avale 23 7 Auskünfte 24 7.1 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 24 7.2 Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse erteilt) 24 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 24 9 Wertpapiergeschäft 24 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 24 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 25 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 26 10 Sonstiges 27 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 29 134 200 è 02.19 Seite 2 Stand: 04. Juni 2019
1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden -,-- EUR Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 2,50 EUR Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1 -,-- EUR Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr -,-- EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 20,00 EUR 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Mietkautionskonto (einmaliges Bearbeitungsentgelt) 25,00 EUR 2 Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz Siehe Preisaushang % 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 134 200 è 02.19 Seite 3 Stand: 04. Juni 2019
3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt EUR VR-GiroKonto Komplett Monatliche Kontoführung 9,90 EUR Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Überweisung > Ausführung - Beleglos # Online-Banking bzw. Echtzeit-Überweisung inkl. # Zahlungsverkehrsdatei, je Buchung inkl. # Dauerauftrag inkl. - Beleghaft inkl. > Gutschrift einer Überweisung inkl. - Lastschrift > Einlösung inkl. - Scheck > Einzug inkl. > Einlösung inkl. - Bartransaktionen > Bargeldeinzahlung - an unseren Kassen inkl. - mit der Debitkarte am Geldautomat inkl. > Bargeldauszahlung - an unseren Kassen inkl. - mit der Debitkarte am Geldautomat inkl. Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker* inkl. Elektronischer Kontoauszug* inkl. Kontoauszug Postzustellung auf Wunsch des Kunden* 0,40 EUR zzgl. Porto *Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. ---------------------------------------------------------------- ----------------- VR-GiroKonto Individual / Effekten / Photovoltaik Monatliche Kontoführung 4,90 EUR Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Überweisung > Ausführung - Beleglos # Online-Banking bzw. Echtzeit-Überweisung 0,40 EUR # Zahlungsverkehrsdatei, je Buchung 0,40 EUR # Dauerauftrag 0,40 EUR - Beleghaft 1,00 EUR > Gutschrift einer Überweisung 0,40 EUR - Lastschrift > Einlösung 0,40 EUR - Scheck > Einzug 1,00 EUR > Einlösung 0,40 EUR - Bartransaktionen > Bargeldeinzahlung - an unseren Kassen 1,00 EUR - mit der Debitkarte am Geldautomat 0,40 EUR > Bargeldauszahlung - an unseren Kassen 1,00 EUR 134 200 è 02.19 Seite 4 Stand: 04. Juni 2019
- mit der Debitkarte am Geldautomat 0,40 EUR Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker* 1 pro Monat kostenfrei, jeder weitere 0,50 EUR Elektronischer Kontoauszug* inkl. Kontoauszug Postzustellung auf Wunsch des Kunden* 0,40 EUR zzgl. Porto *Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. ---------------------------------------------------------------- ----------------- VR-GiroKonto Online Monatliche Kontoführung 4,90 Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Überweisung > Ausführung - Beleglos # Online-Banking bzw. Echtzeit-Überweisung inkl. # Zahlungsverkehrsdatei, je Buchung inkl. # Dauerauftrag inkl. - Beleghaft 2,00 EUR > Gutschrift einer Überweisung inkl. - Lastschrift > Einlösung inkl. - Scheck > Einzug 2,00 EUR > Einlösung inkl. - Bartransaktionen > Bargeldeinzahlung - an unseren Kassen 2,00 EUR - mit der Debitkarte am Geldautomat inkl. > Bargeldauszahlung - an unseren Kassen 2,00 EUR - mit der Debitkarte am Geldautomat inkl. Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker* 1,00 EUR Elektronischer Kontoauszug* inkl. Kontoauszug Postzustellung auf Wunsch des Kunden* 0,40 EUR zzgl. Porto *Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. ---------------------------------------------------------------- ----------------- VR-GiroKonto Raiffeisenbank Oberer Wald Online (Betrifft nur Kunden der ehemaligen Raiffeisenbank Oberer Wald, Online-Konto eröffnet und Modell ausgewählt vor dem 05.09.2016) Monatliche Kontoführung 3,50 EUR Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Überweisung > Ausführung - Beleglos # Online-Banking bzw. Echtzeit-Überweisung inkl. # Zahlungsverkehrsdatei, je Buchung inkl. # Dauerauftrag inkl. - Beleghaft 2,00 EUR > Gutschrift einer Überweisung inkl. - Lastschrift > Einlösung inkl. - Scheck > Einzug 2,00 EUR > Einlösung inkl. - Bartransaktionen > Bargeldeinzahlung 134 200 è 02.19 Seite 5 Stand: 04. Juni 2019
- an unseren Kassen 2,00 EUR - mit der Debitkarte am Geldautomat inkl. > Bargeldauszahlung - an unseren Kassen 2,00 EUR - mit der Debitkarte am Geldautomat inkl. Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker* 1,00 EUR Elektronischer Kontoauszug* inkl. Kontoauszug Postzustellung / Abholung auf Wunsch des Kunden* 0,40 EUR zzgl. Porto / 1,10 EUR *Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. ---------------------------------------------------------------- ----------------- VR-GiroKonto Raiffeisenbank Oberer Wald (Betrifft nur Kunden der ehemaligen Raiffeisenbank Oberer Wald, Konto eröffnet und Modell ausgewählt vor dem 05.09.2016) Monatliche Kontoführung 3,50 EUR Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Überweisung > Ausführung - Beleglos # Online-Banking bzw. Echtzeit-Überweisung 0,10 EUR # Zahlungsverkehrsdatei, je Buchung 0,10 EUR # Dauerauftrag 0,30 EUR - Beleghaft 0,30 EUR > Gutschrift einer Überweisung 0,30 EUR - Lastschrift > Einlösung 0,30 EUR - Scheck > Einzug 0,30 EUR > Einlösung 0,30 EUR - Bartransaktionen > Bargeldeinzahlung - an unseren Kassen 0,30 EUR - mit der Debitkarte am Geldautomat 0,10 EUR > Bargeldauszahlung - an unseren Kassen 0,30 EUR - mit der Debitkarte am Geldautomat 0,10 EUR Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker* 1 pro Monat kostenfrei, jeder weitere 0,50 EUR Elektronischer Kontoauszug* inkl. Kontoauszug Postzustellung / Abholung auf Wunsch des Kunden* 0,40 EUR zzgl. Porto / 1,10 EUR *Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. ---------------------------------------------------------------- ----------------- Basiskonto Monatliche Kontoführung 4,90 EUR Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Überweisung > Ausführung - Beleglos # Online-Banking bzw. Echtzeit-Überweisung 0,40 EUR # Dauerauftrag 0,40 EUR - Beleghaft 1,00 EUR > Gutschrift einer Überweisung 0,40 EUR - Lastschrift > Einlösung 0,40 EUR 134 200 è 02.19 Seite 6 Stand: 04. Juni 2019
- Scheck > Einzug 1,00 EUR > Einlösung 0,40 EUR - Bartransaktionen > Bargeldeinzahlung - an unseren Kassen 1,00 EUR - mit der Debitkarte am Geldautomat 0,40 EUR > Bargeldauszahlung - an unseren Kassen 1,00 EUR - mit der Debitkarte am Geldautomat 0,40 EUR Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker* 1 pro Monat kostenfrei, jeder weitere 0,50 EUR Elektronischer Kontoauszug* inkl. Kontoauszug Postzustellung auf Wunsch des Kunden* 0,40 EUR zzgl. Porto *Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. -------------------------------------------------------------- ----------------- Überziehungskredit Sollzinssatz für eingeräumte Kontoüberziehung (Dispositionskredite) - pro Jahr 10,75 % Sollzinssatz für geduldete Überziehung (Kontoüberziehung)**** - pro Jahr 10,75 % ****Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus. 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker2 0,50 EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3 0,40 EUR zzgl. Porto EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 5 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall4 0,40 EUR zzgl. Porto EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden5 · maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 2,50 EUR · manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 2,50 EUR 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 è 02.19 Seite 7 Stand: 04. Juni 2019
4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank6 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Nordschwarzwald eG Straße: Hauptstr. 2 PLZ/Ort: 72285 Pfalzgrafenweiler Telefon: 07445-8504-0 Telefax: 07445-8504-155 Internet: www.volksbank-nordschwarzwald.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register8 Sitz Pfalzgrafenweiler: Amtsgericht Stuttgart GnR 430002, Sitz Altensteig: Amtsgericht Stuttgart GnR 340147 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - 06. Januar, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Allerheiligen, Filiale Egenhausen: Dienstag und Donnerstag; Filiale Enzklösterle: Montag, Mittwoch und Freitag; Filiale Göttelfingen: Dienstag und Mittwoch; Filiale Simmersfeld: Dienstag und Donnerstag; Filiale Spielberg: Dienstag und Donnerstag, Filiale Tumlingen: Montag, Mittwoch und Freitag Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag eines Jahres ein Geschäftstag. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 è 02.19 Seite 8 Stand: 04. Juni 2019
4.1.6 Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinde- rung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflich- tet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdaten- sätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungs- empfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank 0,10 EUR 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 7,50 EUR Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank 0,10 EUR 4.3 Bargeldauszahlung Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer girocard/VR-ServiceCard (Debitkarte) entfällt EUR -,-- EUR mit unserer Mastercard (Kreditkarte) 4,00 % vom Umsatz 3,00 % vom Umsatz mit unserer Mastercard (Debitkarte) mind. 7,00 EUR mind. 6,00 EUR mit unserer Visa Card (Kreditkarte) 4,00 % vom Umsatz 3,00 % vom Umsatz mit unserer Visa Card (Debitkarte) mind. 7,00 EUR mind. 6,00 EUR 134 200 è 02.19 Seite 9 Stand: 04. Juni 2019
Bargeldauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit girocard/VR-ServiceCard (Debitkarte) am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt -,-- EUR - bei inländischen KI und KI in der EU9 und den EWR-Staaten10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-System in entfällt entfällt Euro - Verfügungen in anderen Zahlungs- entfällt -,-- % vom Umsatz systemen (Maestro/V PAY) in Euro mind. 5,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU11 und den EWR-Staaten12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zah- entfällt -,-- % vom Umsatz lungssystemen (Maestro/V PAY) in mind. 5,00 EUR Euro - bei KI in der EU und den EWR- entfällt -,-- % vom Umsatz Staaten in Fremdwährung mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb der EU und den entfällt -,-- % vom Umsatz EWR-Staaten mind. 5,00 EUR mit Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) mit Mastercard/Visa Card (Debitkarte) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 4,00 % vom Umsatz 3,00 % vom Umsatz mind. 7,00 EUR mind. 6,00 EUR (im Ausland 12 kostenfreie Barverfügungen pro Karte und Jahr mit der GoldCard (MasterCard oder Visa), das Jahr umfasst 12 Monate, beginnend mit dem Verfallmonat der Karte) EUR (zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 134 200 è 02.19 Seite 10 Stand: 04. Juni 2019
4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debitkarten 4.4.1.1 girocard - girocard – Ausgabe einer Debitkarte – pro Jahr entfällt EUR - Ersatzkarte14 entfällt EUR - digitale girocard – Ausgabe einer Debitkarte – pro Jahr 3,50 EUR - Ersatzkarte15 3,50 EUR - girocard Maestro – Ausgabe einer Debitkarte – pro Jahr 7,50 EUR - Ersatzkarte16 5,00 EUR - girocard V PAY – Ausgabe einer Debitkarte – pro Jahr entfällt EUR - Ersatzkarte17 entfällt EUR Auslandseinsatz18 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EWR-Staaten19 1,000 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR max. 4,00 EUR 4.4.1.2 VR-ServiceCard VR-ServiceCard – Ausgabe einer Debitkarte – pro Jahr entfällt EUR 4.4.2 GeldKarte Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. 4.4.3 Mastercard oder Visa Debit- und Kreditkarten · Ersatzkarte20 20,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 18 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 19 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 20 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 è 02.19 Seite 11 Stand: 04. Juni 2019
· zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland -,-- EUR - bei Versendung in Europa -,-- EUR - bei Versendung weltweit -,-- EUR - bei Versendung per Kurier Inland 25,00 EUR/ Ausland 85,00 EUR · Auslandseinsatz21 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EWR-Staaten22 1,75 % vom Umsatz · Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden -,-- EUR - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 85,00 EUR - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden23 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden24 20,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden25 20,00 EUR 4.4.3.1 BasicCard – Ausgabe einer Debitkarte (Mastercard oder Visa) · pro Jahr 25,00 EUR 4.4.3.2 ClassicCard – Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) · pro Jahr 30,00 EUR · Zusatzkarte pro Jahr 30,00 EUR 4.4.3.3 ShoppingCard – Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) · pro Jahr 50,00 EUR · Zusatzkarte pro Jahr 50,00 EUR 4.4.3.4 ReiseCard – Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) · pro Jahr 50,00 EUR · Zusatzkarte pro Jahr 50,00 EUR 4.4.3.5 GoldCard – Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) · pro Jahr 75,00 EUR · Zusatzkarte pro Jahr 75,00 EUR 21 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 22 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 è 02.19 Seite 12 Stand: 04. Juni 2019
4.4.3.6 PremiumCard – Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard) · pro Jahr 700,00 EUR · Zusatzkarte pro Jahr 600,00 EUR 4.4.3.7 BusinessCard Classic – Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) · pro Jahr 40,00 EUR 4.4.3.8 Weitere Kartenprodukte Digitalisierung einer ausgegebenen Kreditkarte (Mastercard oder Visa)* 15,00 EUR *Wird nur berechnet in folgenden Fällen: 1) bei der erstmaligen Digitalisierung und 2) bei einer erneuten nach einer vom Karteninhaber aktiv veranlassten Löschung einer digitalisierten Karte aus der App Digitale Karten 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des max. ein Geschäftstag Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen max. vier Geschäftstage Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Die Kartenzahlung wird baldmöglichst Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der bewirkt Währung Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen27 4.5.1.1 Überweisungsauftrag Echtzeit-Überweisungsaufträge sind derzeit auf 15.000 Euro pro Überweisung begrenzt. 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polni- scher Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 134 200 è 02.19 Seite 13 Stand: 04. Juni 2019
4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen Hauptstelle Altensteig: 12.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank. Hauptstelle Pfalzgrafenweiler: 14.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank. Filiale Simmersfeld: 12.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank. Filiale Egenhausen: 12.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank. Filiale Tumlingen: 11.45 Uhr an Geschäftstagen der Bank. Filiale Enzklösterle: 12.00 Uhr Uhr an Geschäftstagen der Bank. Filiale Göttelfingen: Montag 11.00 Uhr, für Dienstag, Mittwoch, Uhr an Geschäftstagen der Bank. Donnerstag und Freitag darauffolgender Montag 11.00 Uhr Filiale Spielberg: Montag 12.15 Uhr, Dienstag darauffolgender Mittwoch Uhr an Geschäftstagen der Bank. 12.15 Uhr, Mittwoch 12.15 Uhr, Donnerstag und Freitag darauffolgender Montag 12.15 Uhr Online-Banking/FinTS: 16.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank. Datenfernübertragung: 16.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank. Bei Echtzeit-Überweisungen gibt es keine Annahmefristen. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag28 max. ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag max. zwei Geschäftstage Echtzeit-Überweisungsauftrag (beleglos) max. 20 Sekunden - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag29 max. vier Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 29 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 è 02.19 Seite 14 Stand: 04. Juni 2019
Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überwei- als Eilüber- sung per weisung Zahlschein zusätzlich beleghafte elektronisch per Dauer- bei formloser als Echtzeit- Überweisung übermittelte auftrag Erteilung** Überweisung Überweisung* Überweisungsart Überweisung mit IBAN in max. 2,00 max. 0,40 max. 0,40 max. 2,00 max. 0,40 entfällt, nicht -,-- Euro innerhalb der Bank EUR EUR EUR EUR EUR möglich Überweisung mit IBAN in max. 2,00 max. 0,40 max. 0,40 max. 2,00 max. 0,40 entfällt, nicht 2,50 EUR Euro an einen anderen EUR EUR EUR EUR EUR möglich Zahlungsdienstleister Überweisung mit Konto- 1,50 ‰, 1,50 ‰, 1,50 ‰, 1,50 ‰, entfällt, nicht entfällt, nicht 4,00 EUR nummer/Bankleitzahl mind. 12,50 mind. 12,50 mind. 12,50 mind. 12,50 möglich möglich oder IBAN/BIC, die auf EUR, max. EUR, max. EUR, max. EUR, max. eine andere Währung 100,00 EUR, 100,00 EUR, 100,00 EUR, 100,00 EUR, eines EWR-Mitgliedstaa- zzgl. 0,50 zzgl. 0,50 zzgl. 0,50 zzgl. 0,50 tes lautet EUR EUR EUR EUR Auslagen, Auslagen, Auslagen, Auslagen, zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ Courtage, Courtage, Courtage, Courtage, min. 0,50 min. 0,50 min. 0,50 min. 0,50 EUR EUR EUR EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte Zielland Überweisungs- Konventionelle Abwicklung Abwicklung im betrag TIPANET bis zu EUR EUR EUR EU u. EWR-Staaten 8.336,00 12,50 EUR, zzgl. 0,50 EUR Auslagen, zzgl. 0,25 ‰ Courtage, min. 0,50 EUR EU u. EWR-Staaten ab 8.337,00 1,50 ‰, max. 100,00 EUR, zzgl. 0,50 EUR Auslagen, zzgl. 0,25 ‰ Courtage, min. 0,50 EUR Liechtenstein/CHF 10.000.000,00 CHF 7,50 Tschechien/CZK 400.000,00 CZK 7,50 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank 0,10 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 7,50 EUR 134 200 è 02.19 Seite 15 Stand: 04. Juni 2019
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 7,50 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden -,-- EUR Änderung auf Wunsch des Kunden -,-- EUR Wiederaufnahme nach Aussetzung auf Wunsch des Kunden -,-- EUR 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank 999.999.999,99 max. 0,40 Überweisung in Euro von einem 999.999.999,99 max. 0,40 anderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine andere 999.999.999,99 1,50 ‰, mind. 10,00 EUR, max. Währung eines EWR-Mitgliedstaates 100,00 EUR, zzgl. 0,50 EUR lautet Auslagen, zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 0,50 EUR 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR30) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung31) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten32) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge Echtzeit-Überweisungsaufträge sind derzeit auf 15.000 Euro pro Überweisung begrenzt. 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeit-Überweisungsaufträgen in Euro beträgt die Ausführungsfrist max. 20 Sekunden. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen 4.5.2.1.2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 30 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 31 Zum Beispiel US-Dollar. 32 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 è 02.19 Seite 16 Stand: 04. Juni 2019
Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Zielland Überweisungs- Konventionelle Abwicklung betrag bis zu EUR EUR EU und EWR- 8.336,00 12,50 EUR, zzgl. 0,50 EUR Auslagen, Staaten/Drittstaatenwä zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 0,50 hrung EUR EU und EWR- ab 8.337,00 1,50 ‰, max. 100,00 EUR, zzgl. 0,50 Staaten/Drittstaatenwä EUR Auslagen, zzgl. 0,25 ‰ hrung Courtage, mind. 0,50 EUR 4.5.2.1.2.2 Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: · Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 134 200 è 02.19 Seite 17 Stand: 04. Juni 2019
Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungs- Konventionelle Abwicklung als Echtzeit-Überweisung in Euro betrag 0 1 0 bis zu EUR EUR EUR EUR Staaten außerhalb 8.336,00 12,50 EUR, zzgl. 12,50 EUR, zzgl. entfällt, nicht möglich EU und 0,50 EUR Auslagen, 0,50 EUR Auslagen, EWR/Fremd- zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ währung Courtage, mind. Courtage, mind. 0,50 EUR 0,50 EUR, zzgl. 17,50 EUR Fremdgebühren (Zahlungen in USD Fremdgebühr abweichend 25,00 EUR) Staaten außerhalb ab 8.337,00 1,50 ‰, max. 1,50 ‰, max. entfällt, nicht möglich EU und 100,00 EUR, zzgl. 100,00 EUR, zzgl. EWR/Fremd- 0,50 EUR Auslagen, 0,50 EUR Auslagen, währung zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. Courtage, mind. 0,50 EUR 0,50 EUR, zzgl. 17,50 EUR Fremdgebühren (Zahlungen in USD Fremdgebühr abweichend 25,00 EUR) Staaten außerhalb 8.336,00 12,50 EUR, zzgl. 12,50 EUR, zzgl. entfällt, nicht möglich EU und EWR- 0,50 EUR Auslagen 0,50 EUR Auslagen, Staaten/Euro zzgl. 17,50 EUR Fremdgebühren Staaten außerhalb ab 8.337,00 1,50 ‰, max. 1,50 ‰, max. entfällt, nicht möglich EU und EWR- 100,00 EUR, zzgl. 100,00 EUR, zzgl. Staaten/Euro 0,50 EUR Auslagen 0,50 EUR Auslagen, zzgl. 17,50 Fremdgebühren Kanada/CAD 9.999.999,99 CAD Abwicklung im entfällt, nicht möglich TIPANET 7,50 USA/USD 99.999.999,99 USD Abwicklung im entfällt, nicht möglich TIPANET 7,50 Schweiz/CHF 10.000.000,00 CHF Abwicklung im entfällt, nicht möglich TIPANET 7,50 Schweiz/Über- max. 0,40 -- max. 0,40 weisung mit IBAN in Euro Drittstaaten als max. 0,40 -- max. 0,40 SEPA- Teilnehmerländer/ Überweisung mit IBAN in Euro Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 7,50 EUR Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank 0,10 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 7,50 EUR 134 200 è 02.19 Seite 18 Stand: 04. Juni 2019
Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden -,-- EUR Änderung auf Wunsch des Kunden -,-- EUR Wiederaufnahme nach Aussetzung auf Wunsch des Kunden -,-- EUR 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinba- rungen sind möglich: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: · Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Staaten außerhalb EU und 999.999.999,99 1,50 ‰, mind. 10,00 EUR, EWR/Euro max. 100,00 EUR, zzgl. 0,50 EUR Auslagen EU und EWR-Staaten/Dritt- 999.999.999,99 1,50 ‰, mind. 10,00 EUR, staatenwährung und max. 100,00 EUR, zzgl. 0,50 Staaten außerhalb EU und EUR Auslagen, zzgl. 0,25 ‰ EWR/Fremdwährung Courtage, mind. 0,50 EUR Übrige Länder Preis auf Nachfrage 134 200 è 02.19 Seite 19 Stand: 04. Juni 2019
4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech- nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossen- schaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotier- ten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröf- fentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Be- nachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kar- tenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergericht- liche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungs- kontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe oben Ziffer 4.1.1) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen girocard Maestro PIN-Neubestellung* 3,00 EUR * Wird nur berechnet, wenn im Auftrag des Kunden und wenn die Gründe für die Neubestellung nicht von der Bank zu vertreten sind. 134 200 è 02.19 Seite 20 Stand: 04. Juni 2019
5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) -,-- EUR Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 5,00 EUR Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden -,-- EUR Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden -,-- EUR Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks 1,00 ‰, mindestens 50,00 EUR Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks max. 0,40 EUR Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks max. 2,00 EUR Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers -,-- EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck in Euro: 1,50 ‰, mindestens 10,00 EUR maximal 100,00 EUR in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR maximal 100,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR maximal _______ EUR 5.2.2 per Bankscheck in Euro: 1,50 ‰, mindestens 30,00 EUR maximal _______ EUR in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 30,00 EUR maximal _______ EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR maximal _______ EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: bis 250,00 EUR: 4,00 EUR, ansonsten 1,00 ‰, mindestens 10,00 EUR maximal 100,00 EUR in Fremdwährung:bis 250,00 EUR: 4,00 EUR, ansonsten 1,00 ‰, mindestens 10,00 EUR maximal 100,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR maximal _______ EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung 134 200 è 02.19 Seite 21 Stand: 04. Juni 2019
Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut33 plus zwei Arbeitstage aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung 5.4.2 bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungs- buchung für die Bank Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks · auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks nicht möglich %, mindestens - EUR Barauszahlung von Euro-Reiseschecks nicht möglich %, mindestens - EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks nicht möglich %, mindestens - EUR · auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks nicht möglich %, mindestens - EUR Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks nicht möglich %, mindestens - EUR Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks nicht möglich %, mindestens - EUR 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech- nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossen- schaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotier- ten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröf- fentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Be- nachrichtigung des Kunden wirksam. 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bereitstellung eines bestätigten DZ-BANK-Schecks 1,00 ‰, mindestens 50,00 EUR 33 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. 134 200 è 02.19 Seite 22 Stand: 04. Juni 2019
6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.1.1 bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan34 10,00 EUR außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobestätigung auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR Ratenänderung auf Wunsch des Kunden 50,00 EUR Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 10,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen35 sowie bei vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto36 100,00 EUR 6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) 20,00 EUR Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) 20,00 EUR Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 50,00 EUR/ Stunde Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 50,00 EUR sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 100,00 EUR Erteilung von Treuhandaufträgen 100,00 EUR Abwicklung von Treuhandaufträgenbei Finanzierung durch uns: 0,25 %, mind. 100,00 EUR/ Bei Fremdfinanzierung: 0,50 %, mind. 100,00 EUR 6.2 Avale Provision p.a. 2,50 % 34 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 35 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgeltes ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. 36 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenomme- nen Berechnung das Verbraucherdarlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 134 200 è 02.19 Seite 23 Stand: 04. Juni 2019
7 Auskünfte 7.1 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen 10,00 EUR Bankauskunft im Ausland einholen 25,00 EUR sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 10,00 EUR 7.2 Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse erteilt) Auskunft erteilt 10,00 EUR 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für 1 Jahr je nach Größe von 30,00 EUR bis 60,00 EUR Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für entfällt, nicht möglich je nach Größe von - EUR bis - EUR Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für _______ bis entfällt, nicht möglich EUR 9 Wertpapiergeschäft 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Wertpapierart Online-Brokerage Online-Brokerage Provision: Provision: Provision: Provision: % vom % vom % vom % vom Kurswert/Minimum Kurswert/Minimum Kurswert/Minimum Kurswert/Minimum Aktien 1,00 %/20,00 EUR 0,25 %/12,50 EUR 1,00 %/45,00 EUR 0,40 %/20,50 EUR Optionsscheine 1,00 %/20,00 EUR 0,25 %/12,50 EUR 1,00 %/45,00 EUR 0,40 %/20,50 EUR Verzinsliche Wertpapiere 0,50 %/20,00 EUR 0,25 %/12,50 EUR 1,00 %/45,00 EUR 0,40 %/20,50 EUR Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 %/20,00 EUR 0,25 %/12,50 EUR 1,00 %/45,00 EUR 0,40 %/20,50 EUR Zero Bonds 0,50 %/20,00 EUR 0,25 %/12,50 EUR 1,00 %/45,00 EUR 0,40 %/20,50 EUR Genussscheine/Genussrechte 0,50 %/20,00 EUR 0,25 %/12,50 EUR 1,00 %/45,00 EUR 0,40 %/20,50 EUR Investmentanteile über Börse 0,50% /20,00 EUR 0,25 %/12,50 EUR 0,50 %/45,00 EUR 0,40 %/20,50 EUR Bezugsrechte/Teilrechte -,--/3,00 EUR -,--/6,00 EUR Alle zzgl. eigene Spesen eigene Spesen 0,00 zzgl. eigene Spesen eigene Spesen 0,00 1,50 EUR EUR, Wertpapiere 1,50 EUR EUR, Wertpapiere Emittent DZ-Bank: Emittent DZ-Bank: 0,20 % / 4,95 EUR 0,40 % / 20,50 EUR Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und frem- den Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. 134 200 è 02.19 Seite 24 Stand: 04. Juni 2019
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