Informationen zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - BW-Bank

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Informationen zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - BW-Bank
Informationen zu Geschäften
in Wertpapieren und weiteren
Finanzinstrumenten.
Stand: Oktober 2021

                                                                             Version 15.2 Stand Oktober 2021

Hauptsitze:             HRA 12704               Bankleitzahl 600 501 01
Stuttgart, Karlsruhe,   Amtsgericht Stuttgart   BIC/SWIFT-Adresse SOLADEST
Mannheim, Mainz         HRA 4356, HRA 104 440   Steuer-Nr. 2899/014/09009
kontakt@LBBW.de         Amtsgericht Mannheim    USt.-IdNr. DE 147 800 343
www.LBBW.de             HRA 40687
                        Amtsgericht Mainz
Grußwort

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
Bankgeschäfte sind Vertrauenssache – insbesondere Ge-                  Sind Sie in die Kategorie »Privatkunde« eingestuft, muss laut
schäfte in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten.               WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine so genannte
Deshalb ist es uns wichtig, Sie über unsere Dienstleistungen           Geeignetheitserklärung erstellt werden. Darin sind neben den
und Produkte offen und detailliert zu informieren. Ihr Interesse       Gründen der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persön-
als Kunde steht für uns an erster Stelle.                              lichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert. Dies be-
                                                                       deutet aber auch, dass Depotbevollmächtigte im Beratungs-
Anlässlich gesetzlicher Neuerungen informieren wir Sie in der          gespräch eine Ausfertigung der Geeignetheitserklärung – und
vorliegenden Broschüre über folgende Themen:                           damit Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse – erhalten. Wenn
                                                                       Sie oder Ihr Bevollmächtigter als professioneller Kunde oder
•   Dienstleistungen in Wertpapieren und weiteren                      geeignete Gegenpartei eingestuft sind, wird jeweils keine
    Finanzinstrumenten                                                 Geeignetheitserklärung erstellt.
•   Umgang mit möglichen Interessenkonflikten
                                                                       Wir empfehlen Ihnen daher, diese Broschüre aufmerksam zu
•   Ausführungsgrundsätze
                                                                       lesen. Erkundigen Sie sich gerne in einem persönlichen Ge-
•   Preise für das Wertpapiergeschäft
                                                                       spräch bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, wenn Sie Fra-
•   Exemplarische Kostenausweise                                       gen zu den Neuerungen haben.
•   Zuwendungen von Vertriebspartnern
•   Bedingungen für Wertpapiergeschäfte

                                                                       Mit freundlichen Grüßen
Hintergrund ist die Neufassung des Wertpapierhandelsgeset-
zes (WpHG). Damit gelten noch höhere Standards für den
                                                                       Ihre Landesbank Baden-Württemberg
Anlegerschutz, die auch Auswirkungen auf unsere Zusam-
menarbeit mit Ihnen haben können. Das gesetzlich vorgege-
bene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kunden-
gruppe (Privatkunden, professionelle Kunden, geeignete Ge-
genparteien). Hierzu ein Beispiel:

                                                                   2
Informationen über das Finanzinstitut
und seine Dienstleistungen

Gemäß den Vorgaben aus Art. 47 Abs. 1 der Delegierten Ver-          Kommunikationsmittel und -sprache
ordnung (EU) 2017/565 und § 83 Abs. 5 Wertpapierhandels-            Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder
gesetz erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über       elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden-
uns und unsere Wertpapierdienstleistungen.                          aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch,
                                                                    in Textform oder im Direktbrokerage übermittelt werden.

A. Informationen über das                                           Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer
                                                                    Kommunikation
Finanzinstitut                                                      Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf
                                                                    die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu
Landesbank Baden-Württemberg                                        Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und
Am Hauptbahnhof 2                                                   -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz-
D-70173 Stuttgart                                                   licher Verpflichtungen aufzeichnen und für fünf Jahre aufbe-
Telefon: 0711 127-0                                                 wahren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für
Telefax: 0711 127-43544                                             bis zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir
E-Mail: kontakt@LBBW.de                                             Ihnen eine Kopie der Aufzeichnungen auf Verlangen zur Ver-
                                                                    fügung. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, gelten
Die Baden-Württembergische Bank ist eine unselbstständige           die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommu-
Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg. Die Landesbank            nikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Bitte beachten Sie,
Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.         dass für bestimmte Kommunikationswege, z.B. das Direkt-
Erklärungen der Baden-Württembergischen Bank im Rahmen              brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. Ihre Fragen zur
der Geschäftsverbindung berechtigen und verpflichten aus-           Aufzeichnungspflicht beantwortet Ihr Berater gerne im
schließlich die Landesbank Baden-Württemberg.                       persönlichen Gespräch.

Bankerlaubnis                                                       Mitteilungen über getätigte Geschäfte
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG.                     Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine
                                                                    Abrechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über
Zuständige Aufsichtsbehörden                                        den Inhalt Ihres Wertpapierdepots.
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank                                             Meldung von personenbezogenen Daten an Aufsichts-
Sonnemannstraße 20                                                  behörden bzw. Handelsplätze
60314 Frankfurt am Main                                             Wir möchten Sie informieren, dass die Bank verpflichtet ist, im
Postanschrift: Europäische Zentralbank                              Rahmen der MiFIR-Transaktionsmeldung bzw. des Commodity
60604 Frankfurt am Main                                             Derivate Positionsreportings detaillierte Informationen zu den
(Internet: www.ecb.europa.eu).                                      Wertpapier- und Derivategeschäften der Kunden an nationale
                                                                    sowie europäische Aufsichtsbehörden bzw. im Fall des
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:              Positionsreportings bzgl. börsengehandelten Warenderivaten
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,                    an Handelsplätze zu übermitteln. Diese Informationspflichten
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,                             können auch personenbezogene Daten umfassen wie den
und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt/Main                  Namen und das Geburtsdatum des Kunden. Je nach Staats-
(Internet: www.bafin.de).                                           bürgerschaft des Kunden können weitere Informationen wie
                                                                    z.B. die Sozialversicherungsausweisnummer oder die Perso-
                                                                    nalausweisnummer der Meldepflicht an Aufsichtsbehörden
                                                                    unterliegen.

                                                                3
Hinweis zum Bestehen eines freiwilligen Einlagen-                     Soweit die LBBW die Emittentin (Schuldnerin) der in Ihrem
sicherungssystems                                                     Wertpapierdepot enthaltenen Schuldverschreibungen bzw.
                                                                      Vertragspartei des Derivatvertrages ist, finden Sie weitere In-
Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz-               formationen auf der Internetseite der LBBW (www.lbbw.de).
gruppe an.                                                            Auf dieser Internetseite stellen wir Ihnen Informationen zur
                                                                      Verfügung, welche die gesetzlichen Regelungen und ihre Aus-
1. Freiwillige Institutssicherung                                     wirkungen auf Anleger/Vertragspartner näher erläutern und
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die ange-           bitten Sie, diese sorgfältig zu lesen. Auf Wunsch stellen wir
hörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende         Ihnen diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung.
oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden.
Auf diese Weise sollen ein Einlagensicherungsfall vermieden           In anderen Fällen raten wir Ihnen, die Internetseite des Emit-
und die Fortführung der Geschäftsbeziehungen des betroffe-            tenten des jeweiligen Produktes zu konsultieren, welche ggf.
nen Instituts zu seinen Kunden sichergestellt werden.                 weitere Informationen enthält.

2. Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-                B. Umgang mit Interessenkonflikten
Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte           Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inter-
entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht          essenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un-
greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen               seren Beschäftigten oder anderen Personen, die mit uns direkt
Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2              oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder
Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG.         zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun-
Nicht entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind unter anderem          deninteressen auswirken. Details dazu finden Sie in den
Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäschetrans-                    Grundsätzen zum Interessenkonfliktmanagement in dieser
aktionen entstanden sind, sowie Inhaberschuldverschrei-               Broschüre.
bungen der Bank und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten
und Solawechseln.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter                              C. Informationen über Dienst-
www.dsgv.de/sicherungssystem.
                                                                      leistungen
Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Spar-
kassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitglieds-           Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere
instituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten.                     Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier-
                                                                      und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit das Gesetz
Wichtiger Risikohinweis (Bail-in):                                    über die Landesbank Baden-Württemberg und die Satzung der
Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver-              Landesbank Baden-Württemberg keine Einschränkungen
schreibungen, Derivatverträge von Banken und Sparkassen               vorsehen.
sowie andere Forderungen gegen Banken bzw. Sparkassen
europaweit besonderen Vorschriften für den Fall der Be-               Anlageberatung
standsgefährdung dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind       Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera-
die gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und                   tung, die die Qualität der Dienstleistungen für den Kunden
-abwicklung, die in einem Abwicklungsfall zur Anwendung               verbessert und die Kundeninteressen bestmöglich berück-
kommen können. Diese Regelungen können sich für den                   sichtigt, wird von der Bank eine breite Palette von Produkten
Anleger/Vertragspartner des Kreditinstituts im Abwicklungsfall        verschiedener Emittenten in die Auswahl einbezogen. Dabei
des Kreditinstituts nachteilig auswirken.                             werden aus der weltweit inzwischen unüberschaubaren Anzahl
                                                                      von Produkten unzähliger Emittenten vorrangig hauseigene
Zu den gesetzlich vorgesehenen Abwicklungsinstrumenten                Finanzinstrumente und ausgewählte Finanzinstrumente
zählen die Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse                bestimmter Emittenten, die den Auswahlkriterien der Bank
der Abwicklungsbehörden (sogenanntes »Bail-in«). Die Aus-             entsprechen, angeboten.
wirkungen auf die Gläubiger im Falle eines Bail-in hängen
maßgeblich von dem Rang des betroffenen Finanzinstrumen-              Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt stellt
tes in der Gläubigerhierarchie ab, welche in der Haftungs-            Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pros-
kaskade auf der Internetseite der BaFin abgebildet ist. Nähere        pekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht
Informationen, welche Finanzinstrumente betroffen sind,               wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anleger-
erfahren Sie unter: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff:              informationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produkt-
»Haftungskaskade«).                                                   informationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage
                                                                      des Emittenten abrufbar.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle der                   Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt in der Zeit vom 18.03.2021
Anlageberatung     keine  regelmäßige    Beurteilung   der            bis 31.12.2022 drei Arbeitstage. Der Nachtrag enthält Angaben
Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente durch uns              zum Ablauf der Frist, die der Emittent freiwillig verlängern kann.
erfolgt. Auch weisen wir darauf hin, dass wir im Falle der            Ihr Berater unterstützt Sie gerne bei der Ausübung des
Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier Orderaus-               Widerrufsrechts.
führung – keine Überwachung der Wertentwicklung des                   Soweit Ihnen ein Widerrufsrecht für das betreffende Wertpapier
Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente – mit                  zustehen könnte, informieren wir Sie zeitnah. Aufgrund der
Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Verlustschwellen-            oben genannten kurzen Fristen können wir Ihnen das nur
reportings i.S.v. Art 62 der Delegierten Verordnung (EU)              mitteilen, wenn Sie ein elektronisches Postfach bei uns haben.
2017/565 – vornehmen.                                                 Bitte wenden Sie sich für die Freischaltung Ihres elektronischen
                                                                      Postfaches für das Wertpapierdepot an Ihren Berater. Oder Sie
Beratungsfreies Geschäft                                              schalten es direkt online unter www.bw-bank.de/postfach-
Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlage-                einstellungen frei.
entscheidungen unabhängig von einer persönlichen Anlage-
empfehlung unsererseits. Wir holen, soweit dies gesetzlich
vorgegeben ist, in diesem Fall nur die erforderlichen Informa-        D. Informationen über den Zielmarkt
tionen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies umfasst
nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanziellen
                                                                      des Produkts
Verhältnissen.
                                                                      Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel-
Kundeneinstufung und Schutzniveau                                     markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengruppen
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben stufen wir Sie vor der erst-          beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen der
maligen Erbringung einer Wertpapierdienstleistung oder                Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie Ihr Berater auf
-nebendienstleistung als »Privatkunde«, »professioneller Kunde«       Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. von
oder »geeignete Gegenpartei« ein. Aus der Einstufung als              Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders werden
»professioneller Kunde« oder als »geeignete Gegenpartei«              wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkriterien
erwachsen Einschränkungen des Kundenschutzniveaus.                    Kundenkategorie sowie, soweit dies gesetzlich vorgegeben ist,
                                                                      Kenntnisse            und         Erfahrungen           prüfen.
Eine Änderung Ihrer Kundeneinstufung können Sie in Schrift-
form beantragen. Dies gilt für die Möglichkeit einer Umstufung
in ein höheres Schutzniveau, das heißt eine Einstufung als
professioneller Kunde oder Privatkunde, wenn Sie als geeig-           E. Einbeziehung von Nachhaltig-
nete Gegenpartei eingestuft werden könnten beziehungsweise
als Privatkunde, wenn Sie als professioneller Kunde eingestuft
                                                                      keitsrisiken bei der Anlageberatung
werden könnten. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus-
                                                                      Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der
setzungen gilt dies auch für eine Umstufung in ein niedrigeres
                                                                      Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir
Schutzniveau, das heißt eine Einstufung als professioneller
                                                                      Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein. Hierfür
Kunde, wenn Sie als Privatkunde eingestuft werden könnten
                                                                      kooperieren wir eng mit unseren Produktpartnern
beziehungsweise als geeignete Gegenpartei, wenn Sie als
                                                                      (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte
professioneller Kunde eingestuft werden könnten. Im Fall einer
                                                                      Anbieter). Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein
Umklassifizierung in ein niedrigeres Schutzniveau erhalten Sie
                                                                      Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt,
von uns eine Information über jegliche aus einer anderen
                                                                      Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren
Einstufung erwachsende Einschränkung des Kundenschutz-
                                                                      Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative
niveaus.
                                                                      Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden
Allgemeine Informationen zu Prospektnachträgen                        haben könnte.
Der gemäß der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU)
2017/1129) erstellte Wertpapierprospekt enthält eine                  Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren
ausführliche Beschreibung des jeweiligen Wertpapiers.                 Kundinnen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige
                                                                      Anlagen empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie
Es besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
die Möglichkeit, dass ein Nachtrag zum Wertpapierprospekt             folgt ein: Zum einen orientieren wir uns an den Vorgaben
veröffentlicht wird. So ist jeder wichtige neue Umstand, jede         unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer
wesentliche Unrichtigkeit oder jede wesentliche Ungenauigkeit         Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet,
in Bezug auf die im Wertpapierprospekt enthaltenen Angaben            Nachhaltigkeitsaspekte         im         Rahmen         ihrer
in einem Nachtrag zum Wertpapierprospekt zu benennen.                 Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über
                                                                      die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu
Jeder Nachtrag wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
                                                                      berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte
vom jeweiligen Emittenten auf seiner Website veröffentlicht.
                                                                      nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG-Strategieprodukte)
Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben und            sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten
der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand                 Branchenstandards. Dies bedeutet, dass mit dem
eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 Absatz 2a            Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert
der EU-Prospektverordnung (in der Fassung von Artikel 1 Nr. 8         wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei
der Verordnung (EU) 2021/337) ein Widerrufsrecht zustehen.            Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt.
                                                                  5
Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente für die
Anlageberatung aus, die eine positive Wirkung auf eines oder           Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei-
mehrerer der in den Sustainable Development Goals (SDGs)               nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer-
der Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele               betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver-
erreichen (sog. Impact-Produkte).                                      pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen.

Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren
Kundinnen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz
empfehlen, sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften
                                                                       J. Allgemeine Geschäftsbedingun-
aufgrund      regulatorischer    Vorgaben verpflichtet,                gen/Bedingungen für Wertpapier-
Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitions-                   geschäfte
entscheidungen zu berücksichtigen.
                                                                       Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Allgemeinen
Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken           Geschäftsbedingungen, die Sie ebenfalls in dieser Broschüre
bei der Anlageberatungstätigkeit haben wir auf der Website             finden. Außerdem gelten die Bedingungen für Wertpapierge-
unseres Hauses veröffentlicht.                                         schäfte in Bezug auf den Kauf oder Verkauf sowie für die
                                                                       Verwahrung von Wertpapieren.

F. Informationen über Ausführungs-
                                                            K. Hinweis auf die Möglichkeit der
plätze
                                                            außergerichtlichen Streitbei-
Informationen über die avisierten Ausführungsplätze entneh- legung, der sonstigen
men Sie bitte unseren Ausführungsgrundsätzen in dieser      Beschwerdemöglichkeit und
Broschüre.
                                                            zivilrechtlichen Klage
                                                                       Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die
G. Kosten und Nebenkosten                                              Möglichkeit, sich an die beim Bundesverband Öffentlicher
                                                                       Banken Deutschlands (VÖB) eingerichtete Verbraucher-
Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie
                                                                       schlichtungsstelle zu wenden.
bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das
Wertpapiergeschäft in dieser Broschüre.                                Die Beschwerde ist in Textform zu richten an:

                                                                       Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
H. Datenschutzrechtlicher Hinweis                                      Verbraucherschlichtungsstelle
                                                                       Postfach 110272
Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verar-             10832 Berlin
beiten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezoge-
nen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlos-           E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de
senen Verträge (z.B. Beratungsverträge, Depotverträge) und             Internet: www.voeb.de
die Erfüllung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z.B.
aus dem WpHG).                                                         Näheres regelt die Verfahrensordnung der vorgenannten
                                                                       Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

I. Information zum Steuer-                                             Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser
                                                                       anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.
einbehalt bei Kapitalerträgen
ohne Liquiditätszufluss                                                Ferner besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten.

Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus
einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z.B. im Fall der            Streitbeilegung bei online abgeschlossenen Verträgen
Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung
von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfallende       Zur Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossen
Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Kunden           Verträgen können sich Verbraucher alternativ an die Online-
zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften Konto-           Plattform unter http://ec.europa.eu/odr wenden.
korrentkredites (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei
ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge
der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen.

                                                                   6
Bei behaupteten Verstößen gegen                                   Zentralverwahrer CBF– wie vom Depotgesetz vorgesehen –
•   das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz,                           ein Sammeldepot, in dem die Wertpapierbestände aller ihrer
•   die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder        Kunden zusammen verbucht sind. Die gesetzlichen Regeln
                                                                  gewährleisten       einen   umfassenden       Schutz     des
•   Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
    Gesetzbuch                                                    Kundenvermögens. Das Sammeldepot wird als Fremddepot
kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanz-            geführt, so dass die darin verbuchten Wertpapiere nicht für
dienstleistungsaufsicht eingelegt werden.                         Verbindlichkeiten der LBBW haften. Der Kunde wäre als
                                                                  (anteiliger) Miteigentümer im Fall der Insolvenz der LBBW
Die Adressen lauten:                                              unabhängig von anderen Kunden der Bank berechtigt, die
                                                                  Übertragung seiner Wertpapierbestände in das Depot bei einer
                                                                  anderen Bank zu verlangen (sog. „Aussonderung“ gemäß
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                  Insolvenzordnung).
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, und
Marie-Curie-Str. 24-28                                            Entsprechend der o.g. gesetzlichen Verpflichtung kann der
                                                                  Kunde nun alternativ bei der LBBW beantragen, dass die
60439 Frankfurt am Main
                                                                  LBBW für seine Wertpapierbestände bei der deutschen
                                                                  Wertpapiersammelbank ein gesondertes Depot einrichtet und
Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden-
                                                                  diese dort getrennt von den Beständen anderer Kunden
beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde-
                                                                  verbuchen lässt (sog. „Einzelkunden-Kontentrennung“). Auch
management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind
                                                                  in diesem Fall erhält der Kunde anteiliges Miteigentum und
auf der Website unseres Hauses veröffentlicht.
                                                                  könnte im Falle einer Insolvenz der Bank in gleicher Weise wie
                                                                  beim      Sammeldepot        die     Aussonderung        seiner
Streitbeilegung für Kunden*innen in der Schweiz (gem.             Wertpapierbestände       verlangen.     Die      Einzelkunden-
Finanzdienstleistungsgesetz der Schweiz "FIDLEG")                 Kontentrennung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden (aktuell
                                                                  ca. € 24.000,00 / Jahr zzgl. USt sowie einer aufwands-
Bei Streitigkeiten mit der Bank, die den Anforderungen des        abhängigen Einrichtungsgebühr – Ausweis im Preis- und
FIDLEG unterliegen, besteht die Möglichkeit den „Verein           Leistungsverzeichnis der LBBW folgt) und kann in Einzelfällen
Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)“ anzurufen.                zu längeren Bearbeitungszeiten in der Wertpapierabwicklung
                                                                  führen. Die vertragliche und technische Abstimmung sowie
Die Beschwerde ist mit Hilfe des online zur Verfügung             Einrichtung kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.
gestellten Ermächtigungsformulars (Internetportal der OFD)
zu richten an:

Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
Bleicherweg 10
CH-8002 Zürich

E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch
Telefon: +41 44 562 05 25
Internet: www.ofdl.ch

L. Allgemeine Informationen zur
Einzelkunden-Kontentrennung
Gemäß Artikel 38 Absatz 5 und 6 CSDR ist die LBBW als
Teilnehmerin des Zentral-verwahrers Clearstream Banking
AG (CBF) verpflichtet, ihren Kunden die Wahl zwischen der
Omnibuskunden-Kontentrennung und einer Einzelkunden-
Kontentrennung anzubieten und sie über die mit jeder dieser
Optionen verbundenen Kosten und Risiken zu informieren.

Die LBBW verwahrt die von den Kunden hinterlegten
Wertpapiere bei dem Zentralverwahrer CBF in sogenannten
Omnibusdepots (Drittverwahrung). Das heißt, alle bei der
LBBW hinterlegten Wertpapiere werden dort zusammen in auf
den Namen der LBBW geführten Depots verwahrt
(Omnibuskunden-Kontentrennung).

Zur Durchführung der Verwahrung und Abwicklung von
Wertpapiertransaktionen unterhält die LBBW    beim
                                                              7
Grundsätze zum Interessenkonflikt-
management*

Die Bank hat folgende Vorkehrungen getroffen, damit sich              h. Finanzportfolioverwaltung/Vermögensverwaltung
Interessenkonflikte zwischen ihr, ihrer Geschäftsleitung, ihren          (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumen-
Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern oder                ten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungs-
anderen Personen, die mit ihr direkt oder indirekt durch Kon-            spielraum),
trolle verbunden sind, und ihren Kunden oder zwischen den             i. Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen
Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen aus-                 an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte
wirken:                                                                  mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die
                                                                         Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände
                                                                         des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt
I. In unserem Haus können                                                wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei-
                                                                         tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben
Interessenkonflikte auftreten                                            wird),
                                                                      j. Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz-
zwischen unseren Kunden und                                              instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis-
a. unserem Haus (einschließlich der Unternehmen unserer                  tungen),
   Gruppe)                                                            k. Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die
b. den in unserem Haus beschäftigten oder mit diesen ver-                Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das
   bundenen relevanten Personen, inkl. unserer Geschäfts-                (Konzern-) Unternehmen, das den Kredit oder das Darle-
   leitung                                                               hen gewährt, an diesen Geschäften beteiligt ist,
c. Personen, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbun-             l. Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die
   den sind und                                                          industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot
d. anderen Kunden                                                        von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter-
                                                                         nehmenszusammenschlüssen (M&A-Geschäft),
bei folgenden Wertpapier-Dienstleistungen/-Nebendienstleis-           m. Devisengeschäfte, die in Zusammenhang mit Wertpapier-
tungen:                                                                  dienstleistungen stehen,
a. Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße-               n. Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanaly-
    rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für frem-               sen/Anlageempfehlungen (oder anderen Informationen
    de Rechnung),                                                        über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt
b. Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz-                 oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage-
    instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für              entscheidung enthalten),
    andere),                                                          o. Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Emis-
c. Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Fi-                   sionsgeschäft stehen,
    nanzinstrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als             p. Dienstleistungen, die sich auf einen Basiswert im Sinne
    Dienstleistung für andere),                                          von § 2 Absatz 3 Nummer 2 oder 5 WpHG beziehen
d. Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von
    Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech-              insbesondere
    nung),                                                            a. aus persönlichen Beziehungen relevanter Personen (Ge-
e. Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die                 schäftsleiter oder Mitarbeiter oder mit diesen verbundenen
    Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumen-                  Personen)
    ten oder deren Nachweis),                                             a. unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumen-
f. Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten                       ten, z. B. über die Mitwirkung in Aufsichts-/Verwal-
    für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme                    tungs- oder Beiräten bzw.
    gleichwertiger Garantien),                                            b. von Emittenten von Finanzinstrumenten mit unserem
g. Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten                  Haus (z. B. als Kunden unseres Hauses)
    ohne feste Übernahmeverpflichtung),

*Stand: 1. Juli 2020

                                                                  8
sowie                                                              a. die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit so ge-
b. aus Beziehungen unseres Hauses zu Emittenten von                   nannten »Chinese Walls«, d. h. virtuellen bzw. tatsächli-
   Finanzinstrumenten dadurch, dass                                   chen Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses,
   a. der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres            b. Verpflichtung zur Offenlegung aller Geschäfte in Finanz-
        Hauses ist oder                                               instrumenten bei Mitarbeitern, bei denen im Rahmen ihrer
   b. unser Haus an dem jeweiligen Emittenten von Finanz-             Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können,
        instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist            c. Führen einer Beobachtungsliste bzw. Sperrliste in die
und wenn unser Haus                                                   Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflikten
c. an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanz-                kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in Fi-
   instrumenten mitwirkt,                                             nanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben er-
d. Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von Fi-            laubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Fi-
   nanzinstrumenten ist,                                              nanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt,
e. an der Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung          d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass-
   zum jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten betei-            bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die
   ligt ist,                                                          bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben, (mit Zeit-
f. Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von                 punkt und Art der Information) aufgenommen,
   Finanzinstrumenten erbringt/ erhält,                            e. laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus
g. mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten               tätigen relevanten Personen,
   Kooperationen eingegangen ist oder                              f. Ausführung von Aufträgen entsprechend unseren Ausfüh-
h. mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten               rungsgrundsätzen bzw. der Weisung des Kunden,
   gemeinsame direkte oder indirekte Tochterunternehmen/           g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und
   Beteiligungen betreibt/hält,                                       sonstigen Vorteilen,
i. oder ein Unternehmen unserer Gruppe ein Darlehen oder           h. Schulung unserer Mitarbeiter,
   einen Kredit an den Emittenten vergeben hat, welches            i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei
   durch den Erlös einer von uns begleiteten Emission zu-             Ausgestaltung und Umsetzung von Vertriebsvorgaben
   rückgezahlt werden soll.                                           sowie
                                                                   j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der
                                                                      Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umsetzung
II. Es können Interessenkonflikte                                     des Vergütungssystems,
                                                                   k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der
auch dadurch auftreten, dass                                          Produktüberwachung
                                                                   l. Austausch von Informationen mit Gruppenunternehmen,
a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse-              die als Kreditanbieter fungieren, soweit dies nicht gegen
   res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt ei-          Informationsbarrieren, die von uns zum Schutz der Inte-
   nes Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind,            ressen eines Kunden eingerichtet wurden, verstoßen
b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstru-             würde.
   ments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung oder Auf-
   tragsausführung vorliegen oder
c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen
   oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung emp-
                                                                   IV. Sind Interessenkonflikte in
   fohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreffen         Einzelfällen ausnahmsweise
   (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden.
                                                                   nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli-
                                                                   ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden
III. Wir als Wertpapierfirma selbst                                entsprechend diesen Grundsätzen darauf hinweisen. Wir
                                                                   werden ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung
wie auch unsere Mitarbeiter                                        oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten.

sind entsprechend den gesetzlichen Grundlagen verpflichtet,
die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen und
Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und profes-
                                                                   V. Auf Wunsch des Kunden werden
sionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und Inte-         wir
ressenkonflikte, soweit möglich, zu vermeiden. Unabhängig
davon haben wir eine Compliance-Organisation eingerichtet,         weitere Einzelheiten zu diesen möglichen Interessenkonflikten
die insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:                       zur Verfügung stellen.

                                                               9
Preise für das Wertpapiergeschäft
Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis*

                                                         Preise in EUR                                                         Preise in EUR
 3. Wertpapiere                                                               3.2   Bezugsrechte / Teilrechte

 3.1    An- und Verkauf (inländische Börsen)37                                Kauf / Verkauf von Bezugsrechten / Teilrechten
                                                                              – Gegenwert bis 249,99 EUR                               –,–
 3.1.1. WP-komplett                                                           – Gegenwert ab 250,00 EUR39
 Aktien und aktienähnliche Produkte                                           + Clearing- und Maklergebühr39
 (z.B. Options- und Genussscheine, ETF…)
                  bis  4.999,99 EUR    1,20 % vom Kurswert                    Ausübung von Bezugsrechten39                      mind. 5,00
                  ab   5.000,00 EUR    1,00 % vom Kurswert
                  ab 10.000,00 EUR     0,90 % vom Kurswert                    3.3   Investmentanteile
                  ab 25.000,00 EUR     0,70 % vom Kurswert
                  ab 50.000,00 EUR     0,60 % vom Kurswert                    – Fonds der Deka-Gruppe zum jeweiligen
                                              mind. 20,0038                     Ausgabe-/Rücknahmepreis
 + Fremdgebühren siehe 3.14                                                   – Sonstige Fonds39
                                                                                  (Kauf)                    zum jeweiligen Ausgabepreis
 Festverzinsliche Wertpapiere und rentenähnliche Produkte bei                     (Verkauf)              zum jeweiligen Rücknahmepreis
 Kursen unter 60 % und ab 110 % des Nennwertes
                                         0,6 % vom Kurswert                   3.4   Verwahrung
 sonst 0,6 % vom Nennwert                       mind. 20,0038
 + Fremdgebühren siehe 3.14                                                   jährlicher Depotpreis41   0,150 % + 19 % USt = 0,1785 % vom
                                                                                                        Kurswert/Nennwert des jeweiligen De-
 3.1.2. WP-direkt                                                                                       potpostens42 (sog. Verwahrpreis pro
                                                                                                        Depotposten)
 alle Produkte bis         4.999,99 EUR          0,60 % vom Kurswert
               ab          5.000,00 EUR          0,50 % vom Kurswert          jedoch jährlich mindestens
               ab         10.000,00 EUR          0,45 % vom Kurswert          pro Depot41              2,50 + 19 % USt = 2,98 pro Depot-
               ab         25.000,00 EUR          0,35 % vom Kurswert                                   posten42 (sog. Mindestpostenpreis)
               ab         50.000,00 EUR          0,30 % vom Kurswert                                   oder
                                                        mind. 20,0038                                   20,00 + 19 % USt = 23,80 jährlich
 + Fremdgebühren siehe 3.14                                                                             (sog. Mindestdepotpreis)
                                                                                                        ð der jeweils höhere Betrag kommt
 Bei %-notierten Werten erfolgt die Berechnung bei Kursen un-                                              zur Anwendung
 ter 60 % und ab 110 % des Nennwertes vom Kurswert
                                                mind. 20,0038
                                                                              Depot für Vermögenswirksame
 sonst vom Nennwert                             mind. 20,0038
                                                                              Leistungen (jährlich)                 8,00 + 19 % USt = 9,52
 + Fremdgebühren siehe 3.14

 3.1.3 Erwerb im Rahmen eines Wertpapier-Sparplans                            Bei unterjähriger Depoteröffnung/Depotablösung erfolgt die Be-
 (ETF, Zertifikate)53                                                         preisung des Depots zeitanteilig43, 55.

 Bei Abschluss des WP-Sparplans über Berater:                                 3.5   WP-premium
                                   bei Erwerb jeweils 2,00 %
                                 jeder eingezahlten Sparrate                  3.5.1 Leistungen
                                                  mind. 2,90
                                                                              – Kauf, Verkauf und Verwahrung von Wertpapieren, Ausübung
 Bei Abschluss des WP-Sparplans Online:
                                                                                von Bezugsrechten, sowie Einlösung von fälligen Wertpapie-
                                  bei Erwerb jeweils 1,50 %
                                                                                ren bis zur Höchstgrenze von maximal 50 Transaktionen je
                                jeder eingezahlten Sparrate
                                                                                Quartal. Bei Überschreiten von 50 Transaktionen je Quartal
                                                 mind. 2,90
                                                                                ist die Bank berechtigt nach WP-komplett abzurechnen.
                                                                              – Die Bank erstattet dem Kunden die beim Erwerb von Invest-
* Die laufende Nummerierung wurde übernommen, Stand 10. März 2021
                                                                                mentfonds hierfür erhaltenen Ausgabeaufschläge Dritter

                                                                         10
Preise in EUR                                                          Preise in EUR

– Die Bank erstattet dem Kunden die beim Erwerb von Zertifi-           3.10 Ein- und Auslieferung von Wertpapieren am Schalter
  katen hierfür erhaltene Vertriebsprovision
                                                                       Bei Auslieferung von Wertpapieren am Schalter
– Die Bank erstattet erhaltene laufende Vertriebsvergütungen
                                                                                                pro Posten 12,50 + 19 % USt = 14,88
  aus Investmentfonds (insoweit abweichend vom Depoteröff-
                                                                                                           zzgl. Kassenvereingebühr
  nungsvertrag)55
                                                                       Bei Einlieferung von Wertpapieren am Schalter
3.5.2 Preise                                                                                    pro Posten 12,50 + 19 % USt = 14,88
                                                                                                           zzgl. Kassenvereingebühr
– Die Bank erhält für ihre Leistungen einen Pauschalpreis von
                                                                       3.11 Vertrag zugunsten Dritter im Depotgeschäft       25,00
  0,40 % vom kumulierten Durchschnittswert aller im Depot
  verwahrten Wertpapiere je Quartal zuzüglich 19 % Ust. auf            Verkauf durch die Landesbank
  den Ust.-pflichtigen Dienstleistungsanteil56                         – kein Angebot im Tafelgeschäft
– Fremdgebühren sind nicht Teil des Depot-Pauschalpreises
  und daher separat zu entrichten, siehe Punkt 3.14.                   3.12 Vermittlung von Geschäften

                                                                       Bei der Vermittlung von Geschäften mit Verbundunternehmen
3.5.3 Abrechnungszeitraum                                              und anderen Geschäftspartnern erhält die Bank von ihren je-
                                                                       weiligen Kontrahenten Provisionen und geldwerte Vorteile.
– Die Abrechnung und Belastung des Pauschalpreises erfolgt             Nähere Erläuterungen erhalten Sie auf Wunsch von unseren
  nachträglich zum Quartalsende am 31.03., 30.06., 30.09.              Anlageberatern.
  und 31.12. eines Jahres
                                                                       3.13 Provisions- und Gebührensätze für Termingeschäfte
3.6   Depotaufstellung                                                 im Kundengeschäft (Depot B)

Depotauszug zum 31.12. mit Wertberechnung             –,–              3.13.1 EUREX (Optionen)
Depotauszug – Nachbestellung40   10,00 + 19 % USt = 11,90
                                                                       Optionen auf deutsche, finnische, französische, niederländi-
3.7   Depotübertragung                                                 sche, italienische und US-Aktien44
                                                                       Grundgebühr                   65,00 + 1 % vom Gesamtbetrag
innerhalb der Landesbank                                                                                           + EUREX-Gebühr
(einschl. Depotumschreibung)                                –,–        Ausübung        gem. jew. WP-Preismodell + fremde Spesen
auf andere Kreditinstitute (bei dem empfangenden                                                                 + EUREX-Gebühr
Kreditinstitut fallen eventuell Spesen an)                  –,–        Zuteilung        gem. jew. WP-Preismodell + fremde Spesen
                                                                       Optionen auf den DAX-Index, TecDAX-Index, OMX Helsinki
Wertpapiereingänge von anderen Kreditinstituten auf ein                25-Index, STOXX/EURO-STOXX-Index44
BW-Bank-Depot                                               –,–        Grundgebühr                 65,00 + 1 % vom Gesamtbetrag
                                                                                                                 + EUREX-Gebühr
3.8   Einlösung von fälligen Wertpapie-
                                                                       Ausübung       1% v.Cash-settlement-Betrag+ fremde Spesen
      ren und Ertragsscheinen
                                                                                                                 + EUREX-Gebühr
                                                                       Zuteilung            1% v.Cash-settlement + fremde Spesen
Wertpapiere der Landesbank                                  –,–
                                                                       Optionen auf 3-Monats-Euribor-Future,
fremde Wertpapiere
                                                                       FGBL/FGBM/FGBS Future44
– bei Depotverwahrung       0,125 % + 19 % USt = 0,14875 %             Grundgebühr                 65,00 + 1 % vom Gesamtbetrag
                                   vom Rückzahlungsbetrag
                                                                                                                 + EUREX-Gebühr
                              max. 65,00 + 19 % USt = 77,35                  Ausübung und Zuteilung        jew. Gebühren Eröffnung
– bei Schaltereinlösung      0,25 % vom Rückzahlungsbetrag                                                       der Future Position
                                                mind. 10,00
                                                                       3.13.2 EUREX (Futures)
Fällige Ertragsscheine
– bei Depotverwahrung                                   –,–            DAX Future je opening/closing
– bei Schaltereinlösung             0,25 % vom Bruttobetrag            Grundgebühr                        65,00 + 7,50 pro Kontrakt
– pro Abrechnung                               mind. 10,00                                                       + EUREX-Gebühr
                                                                       Barausgleich bei Fälligkeit                7,50 pro Kontrakt
3.9   Zwangsausübung von Optionsscheinen                                                                         + EUREX-Gebühr
      und Zertifikaten
                                                                       MDAX, TecDAX, OMX-Helsinki 25, STOXX/EURO-STOXX,
Abrechnung als Verkauf                                    10,00
                                                                       Futures auf Einzelaktien
                                                                       Future je opening/closing
                                                                       Grundgebühr                        65,00 + 2,00 pro Kontrakt
                                                                                                                 + EUREX-Gebühr
                                                                  11
Preise in EUR

Barausgleich bei Fälligkeit                 2,00 pro Kontrakt        37) Bei Transaktionen an ausländischen Börsen können weitere Gebühren anfal-
                                                                         len.
                                           + EUREX-Gebühr            38) Gültig für Teilausführungen, welche als eigenständige Orders gelten.
                                                                           • Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstelle erfolgt, als im Kundenbe-
1-Monats-Euribor/3-Monats-Euribor-Future                                     stand eingebucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Diese ist lagerstellenab-
Grundgebühr                      65,00 + 30,00 pro Kontrakt                  hängig und wird separat in Rechnung gestellt.
                                                                           • Keine Gebühren für Vormerkung, Änderung, Streichung und Ablauf einer
                                         + EUREX-Gebühr                      Order.
Barausgleich bei Fälligkeit              30,00 pro Kontrakt          39) Analog Aktien des jeweiligen Preismodells
                                         + EUREX-Gebühr              40) Auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Um-
                                                                         stände verursacht)
                                                                     41) Beschreibung der Berechnungslogik des Depotpreises: Es wird ein Verwahr-
FGBL/FGBM/FGBS/FGBX                                                      preis pro Depotposten in Höhe von 0,150 % + 19 % USt = 0,1785 % bezogen
Future je opening/closing                                                auf den Kurswert/Nennwert des jeweiligen Depotpostens berechnet. Je De-
Grundgebühr                       65,00 + 12,50 pro Kontrakt             potposten gilt ein Mindestpostenpreis von 2,50 EUR + 19 % USt =2,98 EUR.
                                                                         Dieser wird abgerechnet, wenn der Verwahrpreis pro Depotposten in Höhe
                                          + EUREX-Gebühr                 von 0,150 % + 19 % USt = 0,1785 % vom Kurswert/Nennwert des einzelnen
Lieferung bei Fälligkeit          gem. jew. WP-Preismodell               Depotpostens diesen Mindestpostenpreis unterschreitet. Je Depot gilt ein
                                bzw. Nennwert bei Kurs unter             Mindestdepotpreis von 20 EUR + 19 % USt = 23,80 EUR. Dieser wird abge-
                                                                         rechnet, wenn die Summe der anzusetzenden Verwahrpreise pro Depotpos-
                                      100 + EUREX-Gebühr                 ten bzw. der anzusetzenden Mindestpostenpreise diesen Mindestdepotpreis
                                                                         unterschreitet.
3.13.3 EUREX (Optionen) CHF                                          42) Es wird der Kurswert/Nennwert und Bestand zum 31.12. des Abrechnungs-
                                                                         jahres zugrunde gelegt.
                                                                     43) Bei unterjähriger Depotablösung erfolgt die Ermittlung des anzuwendenden
Optionen auf Schweizer Aktien44                                          Depotpreises – wie in Fußnote 41 beschrieben – mit jeweils zeitanteilig be-
Grundgebühr                            75,00 CHF + 1% vom                rechneten Preisen: Der zeitanteilige Verwahrpreis pro Depotposten wird an-
                            Gesamtbetrag + EUREX-Gebühr                  hand des Kurs- bzw. Nennwerts der einzelnen Depotposten am Monatsletz-
                                                                         ten des Vormonats des Verwahrzeitendes berechnet. Der zeitanteilige Min-
Ausübung                 gem. jew. Preismodell + Liefergeb.              destpostenpreis sowie der zeitanteilige Mindestdepotpreis werden auf den
                       konvertiert in CHF am Ausübungstag                Monatsletzten des Vormonats des Verwahrzeitendes berechnet. Der zeitan-
                                          + EUREX-Gebühr                 teilige Mindestdepotpreis wird auf den Monatsletzten des Vormonats des
Zuteilung                gem. jew. Preismodell + Liefergeb.              Verwahrzeitendes berechnet.
                                                                     44) Die Grundgebühr fällt generell nur bei einer opening-Transaktion an. Die clo-
                       konvertiert in CHF am Ausübungstag                sing-Transaktion wird nur mit 1 % auf die Optionsprämie + EUREX-Gebühr
                      vom Gesamtbetrag + EUREX-Gebühr                    pro Kontrakt berechnet. Bei Teilausführungen zu einer Gesamtorder wird die
                                                                         Grundgebühr nur einmal berechnet.
                                                                     53) Die BW-Bank bietet für bestimmte Wertpapiere („ansparplanfähige Anlagen“)
Optionen auf den SMI44                                                   die Möglichkeit an, Wertpapier-Sparpläne abzuschließen. Hierfür steht eine
Grundgebühr                            75,00 CHF + 1% vom                Auswahl an ETFs oder Zertifikaten zur Verfügung, die je nach Marktentwick-
                              Gesamtbetrag + EUREX-Gebühr                lung angepasst werden kann. Die jeweils aktuelle Auswahl wird bei der Spar-
Ausübung                            1% vom cash settlement               plananlage über Direktbrokerage entsprechend angezeigt oder kann über
                                                                         den BW-Bank-Berater erfragt werden.
                                           + EUREX-Gebühr            54) Bei unterjähriger Depoteröffnung erfolgt die Ermittlung des anzuwendenden
Zuteilung                           1% vom cash settlement               Depotpreises – wie in Fußnote 41 beschrieben – mit jeweils zeitanteilig be-
                                                                         rechneten Preisen: Der zeitanteilige Verwahrpreis pro Depotposten wird an-
                                                                         hand des Kurs- bzw. Nennwerts der einzelnen Depotposten am Monatsers-
3.13.4 EUREX (Futures) CHF                                               ten des auf die Depoteröffnung folgenden Monats berechnet. Der zeitantei-
                                                                         lige Mindestpostenpreis sowie der zeitanteilige Mindestdepotpreis werden auf
SMI Future, Futures auf Einzelaktien                                     den Monatsersten des auf die Depoteröffnung folgenden Monats berechnet.
                                                                     55) Dies erfolgt volumens- / und zeitanteilig für die im Depot verwahrten Invest-
je opening/closing
                                                                         mentfondsbestände, sofern und soweit die Bank eine entsprechende Ver-
Grundgebühr                          75,00 CHF + 2,50 CHF                triebsvereinbarung mit Dritten abgeschlossen hat. Eine Pflicht zur Erstattung
                              pro Kontrakt + EUREX-Gebühr                besteht nicht vor Erhalt der vorgenannten Vertriebsvergütungen. Vertriebs-
Barausgleich bei Fälligkeit                 2,50 pro Kontrakt            vergütungen werden gesammelt und dem Verrechnungskonto nachträglich
                                                                         zum Quartalsende in einer Summe gutgeschrieben.
                                           + EUREX-Gebühr                Endet das Depotpreismodell WP-premium vorzeitig, werden Vertriebsvergü-
                                                                         tungen, deren zeitliche Anspruchszuordnung in den Zeitraum vor Kündigung
CONF Future je opening/closing                                           des Depotmodelles WP-premium fällt, nach deren Eingang jeweils einzeln
                                                                         dem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Grundgebühr                        75,00 CHF + 12,50 CHF
                                                                     56) Berechnungsgrundlage des Pauschalpreises bildet der kumulierte Durch-
                             pro Kontrakt + EUREX-Gebühr                 schnittswert aller im Depot verwahrten Wertpapiere auf Basis aller Tages-
Lieferung bei Fälligkeit         gem. jew. WP-Preismodell/               schlusskurse eines Quartals, mindestens jedoch 25 EUR netto pro Quartal.
                               Nennwert je Kurs unter 100%               Endet das Depotpreismodell WP-premium vorzeitig, ist der Depot-Pauschal-
                                                                         preis bis zum Eingang der Kündigung zeitanteilig für das jeweilige Quartal zu
                                          + EUREX-Gebühr                 entrichten. Das Verrechnungskonto ist daher noch mindestens bis zum Mo-
                                                                         natsanfang des Folgequartals zu führen.
3.14 Aufwendungsersatz für fremde Kosten, Auslagen                   57) Diese Vereinbarung zum Depotpreismodell WP-premium beinhaltet keine un-
     und Börsengebühren                                                  abhängige Anlageberatung (Honorar-Anlageberatung) im Sinne des Wertpa-
                                                                         pierhandelsgesetzes.

Es fallen unterschiedliche fremde Kosten und Auslagen wie
z.B. Gebühren, in- und ausländische Börsenspesen, Depot-
entgelte oder Steuern an. Insbesondere können je nach
Börse und/oder Wertpapierart unterschiedliche Bemes-
sungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Fremde
Kosten und Auslagen werden in gleicher Höhe weitergege-
ben, soweit diese Aufwendungen nach den gesetzlichen
Vorschriften zu ersetzen sind.

                                                                12
Ex-ante-Offenlegung für eine Wertpapiertransaktion
  Simulations-ID: 123456789123456789

  I) Angaben
            Produkt:                                                                                                             Muster-Fonds                   ISIN: DE1234567890
            Art des Geschäfts:                                                                                                 Sparplan, Fonds                  Vermittlungsgeschäft
            Betrag:                                                                                                                100,00 EUR
            Ausführungsrhythmus:                                                                                                     monatlich
            Wechselkurs:                                                                                                        1,00 EUR/EUR
            regelmäßiger Betrag in EUR:                                                                                            100,00 EUR
            Erste Ausführung:                                                                                                               ---
            Letzte Ausführung:                                                                                                              ---
            Summe Abrechnungsbetrag für 5 Jahre:                                                                                 6.000,00 EUR
            Dokumentennummer/-erstellung:                                                                           ABCD1234/ 05.07.2021 15:06

  II) Aufstellung der Kostenpositionen
            Einstiegskosten (kumuliert über die Haltedauer)

                                                       Dienstleistungskosten                                                           300,00 EUR                               5,00 %
                                                            davon Zuwendungen                                                          300,00 EUR                               5,00 %
                                                       Produktkosten                                                                      0,00 EUR                              0,00 %
                                                       Fremdwährungskosten                                                                0,00 EUR                              0,00 %
            Laufende Kosten (kumuliert über die Haltedauer)
                                                       Dienstleistungskosten1                                                          122,40 EUR                          0,68 % p.a.
                                                            davon Zuwendungen                                                           90,00 EUR                          0,50 % p.a.
                                                       Produktkosten                                                                   180,00 EUR                          1,00 % p.a.
                                                            davon Margen                                                                  0,00 EUR                         0,00 % p.a.
                                                       Fremdwährungskosten                                                                0,00 EUR                         0,00 % p.a.
            Ausstiegskosten (bezogen auf den Endbestand)
                                                       Dienstleistungskosten                                                              0,00 EUR                              0,00 %
                                                            davon Zuwendungen                                                             0,00 EUR                              0,00 %
                                                       Produktkosten*                                                                     0,00 EUR                              0,00 %
                                                       Fremdwährungskosten                                                                0,00 EUR                              0,00 %
 1
  Für die Verwahrung von Wertpapieren im BW-Bank Depot fällt die Depotverwahrgebühr an. Im Rahmen der Depotpreismodelle WP-komplett und WP-direkt wird diese Gebühr abhängig von
 der Höhe des Depotbestands erhoben. Der Mindestpreis beträgt 20 EUR jährlich zuzüglich 19 % Ust. Bei ausschließlicher Nutzung des Depots für Vermögenswirksame Leistungen beträgt der
 Mindestpreis 8 EUR jährlich zuzüglich 19 % Ust. Im Rahmen des Depotpreismodells WP-premium ist die Depotverwahrgebühr im Pauschalpreis enthalten. Dieser beträgt 0,40 % vom
 kumulierten Durchschnittswert aller im Depot verwahrten Wertpapiere je Quartal zuzüglich 19 % Ust. auf den Ust.pflichtigen Dienstleistungsanteil. Einzelheiten zu den Preismodellen
 entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der BW-Bank unter www.bw-bank.de.

  Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                       Dienstleistungskosten                                                           422,40 EUR              oder        1,41 % p.a.
                                                       Produktkosten                                                                   180,00 EUR              oder        0,60 % p.a.
                                                       Fremdwährungskosten                                                                0,00 EUR             oder        0,00 % p.a.
                                                       Gesamtkosten                                                                    602,40 EUR              oder        2,01 % p.a.
                                                       davon Zuwendungen                                                               390,00 EUR              oder        1,30 % p.a.
                                                       davon Margen                                                                       0,00 EUR             oder        0,00 % p.a.
            Erläuterung:
            Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 602,40 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass da s Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsäch-
            lichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders aus-
            fallen.

  IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
            Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                          1. Jahr          2. Jahr           3. Jahr          4. Jahr           5. Jahr
                                                       Einstiegskosten                                    5,00 %           2,50 %            1,67 %           1,25 %            1,00 %
             Dienstleistungskosten
             inkl. Fremdwährungskosten                 Laufende Kosten                                    0,68 %           0,68 %            0,68 %           0,68 %            0,68 %
                                                       Ausstiegskosten                                    0,00 %           0,00 %            0,00 %           0,00 %            0,00 %
                                                       Einstiegskosten                                    0,00 %           0,00 %            0,00 %           0,00 %            0,00 %
             Produktkosten                             Laufende Kosten                                    1,00 %           1,00 %            1,00 %           1,00 %            1,00 %
                                                       Ausstiegskosten*                                   0,00 %           0,00 %            0,00 %           0,00 %            0,00 %
                                                       Gesamtkosten                                       6,68 %           4,18 %            3,35 %           2,93 %            2,68 %
            Erläuterung:
            Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kos-
            ten, die von der LBBW/BW-Bank in Rechnung gestellt werden:
             Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
             Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts.
             Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
            Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann.

  V) Hinweis
Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abweichen. Es können je nach Produkt
transaktionsgebundene Steuern anfallen. Diese berechnen sich anhand der Anzahl an stattgefundenen Transaktionen und können von den oben geschätzten Werten abweichen.
* In Einzelfällen ist ein Rücknahmeabschlag laut Verkaufsprospekt möglich.

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Ex-ante-Offenlegung für eine Wertpapiertransaktion
  Simulations-ID: 123456789123456789

  I) Angaben
            Produkt:                                                                                                                Muster-Aktie               ISIN: DE1234567890
            Art des Geschäfts:                                                                                                       Kauf, Aktie               Kommissionsgeschäft
            Nominal/Stück:                                                                                                         100,00 Stück
            Letzter Kurs:                                                                                                           100,00 EUR
            Kurswert:                                                                                                            10.000,00 EUR
            Wechselkurs:                                                                                                         1,00 EUR/EUR
            Kurswert in EUR:                                                                                                     10.000,00 EUR
            Dokumentennummer/-erstellung:                                                                           ABCD1234 / 05.07.2021 15:06

  II) Aufstellung der Kostenpositionen
            Einstiegskosten (einmalig)

                                                       Dienstleistungskosten                                                           150,00 EUR                               1,50 %
                                                           davon Zuwendungen                                                              0,00 EUR                              0,00 %
                                                       Produktkosten                                                                      0,00 EUR                              0,00 %
                                                       Fremdwährungskosten                                                                0,00 EUR                              0,00 %
            Laufende Kosten (p.a.)
                                                       Dienstleistungskosten1                                                            18,00 EUR                              0,18 %
                                                            davon Zuwendungen                                                             0,00 EUR                              0,00 %
                                                       Produktkosten                                                                      0,00 EUR                              0,00 %
                                                       Fremdwährungskosten                                                                0,00 EUR                              0,00 %
            Ausstiegskosten (einmalig)
                                                       Dienstleistungskosten                                                           150,00 EUR                               1,50 %
                                                            davon Zuwendungen                                                             0,00 EUR                              0,00 %
                                                       Produktkosten                                                                      0,00 EUR                              0,00 %
                                                       Fremdwährungskosten                                                                0,00 EUR                              0,00 %
 1
  Für die Verwahrung von Wertpapieren im BW-Bank Depot fällt die Depotverwahrgebühr an. Im Rahmen der Depotpreismodelle WP-komplett und WP-direkt wird diese Gebühr abhängig von
 der Höhe des Depotbestands erhoben. Der Mindestpreis beträgt 20 EUR jährlich zuzüglich 19 % Ust. Bei ausschließlicher Nutzung des Depots für Vermögenswirksame Leistungen beträgt der
 Mindestpreis 8 EUR jährlich zuzüglich 19 % Ust. Im Rahmen des Depotpreismodells WP-premium ist die Depotverwahrgebühr im Pauschalpreis enthalten. Dieser beträgt 0,40 % vom
 kumulierten Durchschnittswert aller im Depot verwahrten Wertpapiere je Quartal zuzüglich 19 % Ust. auf den Ust.pflichtigen Dienstleistungsanteil. Einzelheiten zu den Preismodellen
 entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der BW-Bank unter www.bw-bank.de.

  III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                       Dienstleistungskosten                                                           390,00 EUR              oder        0,78 % p. a.
                                                       Produktkosten                                                                      0,00 EUR             oder        0,00 % p. a.
                                                       Fremdwährungskosten                                                                0,00 EUR             oder        0,00 % p. a.
                                                       Gesamtkosten                                                                    390,00 EUR              oder        0,78 % p. a.
                                                       davon Zuwendungen                                                                  0,00 EUR             oder        0,00 % p. a.
                                                       davon Margen                                                                       0,00 EUR             oder        0,00 % p. a.
            Erläuterung:
            Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 390,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
            Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwick-
            lung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

  IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
            Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                          1. Jahr          2. Jahr           3. Jahr          4. Jahr           5. Jahr
                                                       Einstiegskosten                                    1,50 %           0,00 %            0,00 %           0,00 %            0,00 %
             Dienstleistungskosten                     Laufende Kosten                                    0,18 %           0,18 %            0,18 %           0,18 %            0,18 %
             inkl. Fremdwährungskosten
                                                       Ausstiegskosten                                    0,00 %           0,00 %            0,00 %           0,00 %            1,50 %
                                                       Einstiegskosten                                    0,00 %           0,00 %            0,00 %           0,00 %            0,00 %
             Produktkosten                             Laufende Kosten                                    0,00 %           0,00 %            0,00 %           0,00 %            0,00 %
                                                       Ausstiegskosten                                    0,00 %           0,00 %            0,00 %           0,00 %            0,00 %
                                                       Gesamtkosten                                       1,68 %           0,18 %            0,18 %           0,18 %            1,68 %
            Erläuterung:
            Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kos-
            ten, die von der LBBW/BW-Bank in Rechnung gestellt werden:
             Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
             Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts.
             Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
            Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann.

  V) Hinweis
Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abweichen. Es können je nach Produkt
transaktionsgebundene Steuern anfallen. Diese berechnen sich anhand der Anzahl an stattgefundenen Transaktionen und können von den oben geschätzten Werten abweichen.

                                                                                            14
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