Informationen zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - BW-Bank
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Informationen zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten. Stand: Oktober 2021 Version 15.2 Stand Oktober 2021 Hauptsitze: HRA 12704 Bankleitzahl 600 501 01 Stuttgart, Karlsruhe, Amtsgericht Stuttgart BIC/SWIFT-Adresse SOLADEST Mannheim, Mainz HRA 4356, HRA 104 440 Steuer-Nr. 2899/014/09009 kontakt@LBBW.de Amtsgericht Mannheim USt.-IdNr. DE 147 800 343 www.LBBW.de HRA 40687 Amtsgericht Mainz
Grußwort Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Bankgeschäfte sind Vertrauenssache – insbesondere Ge- Sind Sie in die Kategorie »Privatkunde« eingestuft, muss laut schäfte in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten. WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine so genannte Deshalb ist es uns wichtig, Sie über unsere Dienstleistungen Geeignetheitserklärung erstellt werden. Darin sind neben den und Produkte offen und detailliert zu informieren. Ihr Interesse Gründen der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persön- als Kunde steht für uns an erster Stelle. lichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert. Dies be- deutet aber auch, dass Depotbevollmächtigte im Beratungs- Anlässlich gesetzlicher Neuerungen informieren wir Sie in der gespräch eine Ausfertigung der Geeignetheitserklärung – und vorliegenden Broschüre über folgende Themen: damit Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse – erhalten. Wenn Sie oder Ihr Bevollmächtigter als professioneller Kunde oder • Dienstleistungen in Wertpapieren und weiteren geeignete Gegenpartei eingestuft sind, wird jeweils keine Finanzinstrumenten Geeignetheitserklärung erstellt. • Umgang mit möglichen Interessenkonflikten Wir empfehlen Ihnen daher, diese Broschüre aufmerksam zu • Ausführungsgrundsätze lesen. Erkundigen Sie sich gerne in einem persönlichen Ge- • Preise für das Wertpapiergeschäft spräch bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, wenn Sie Fra- • Exemplarische Kostenausweise gen zu den Neuerungen haben. • Zuwendungen von Vertriebspartnern • Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Mit freundlichen Grüßen Hintergrund ist die Neufassung des Wertpapierhandelsgeset- zes (WpHG). Damit gelten noch höhere Standards für den Ihre Landesbank Baden-Württemberg Anlegerschutz, die auch Auswirkungen auf unsere Zusam- menarbeit mit Ihnen haben können. Das gesetzlich vorgege- bene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kunden- gruppe (Privatkunden, professionelle Kunden, geeignete Ge- genparteien). Hierzu ein Beispiel: 2
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben aus Art. 47 Abs. 1 der Delegierten Ver- Kommunikationsmittel und -sprache ordnung (EU) 2017/565 und § 83 Abs. 5 Wertpapierhandels- Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder gesetz erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- uns und unsere Wertpapierdienstleistungen. aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, in Textform oder im Direktbrokerage übermittelt werden. A. Informationen über das Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer Kommunikation Finanzinstitut Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Landesbank Baden-Württemberg Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und Am Hauptbahnhof 2 -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- D-70173 Stuttgart licher Verpflichtungen aufzeichnen und für fünf Jahre aufbe- Telefon: 0711 127-0 wahren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für Telefax: 0711 127-43544 bis zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir E-Mail: kontakt@LBBW.de Ihnen eine Kopie der Aufzeichnungen auf Verlangen zur Ver- fügung. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, gelten Die Baden-Württembergische Bank ist eine unselbstständige die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommu- Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg. Die Landesbank nikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Bitte beachten Sie, Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. dass für bestimmte Kommunikationswege, z.B. das Direkt- Erklärungen der Baden-Württembergischen Bank im Rahmen brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. Ihre Fragen zur der Geschäftsverbindung berechtigen und verpflichten aus- Aufzeichnungspflicht beantwortet Ihr Berater gerne im schließlich die Landesbank Baden-Württemberg. persönlichen Gespräch. Bankerlaubnis Mitteilungen über getätigte Geschäfte Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG. Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Abrechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über Zuständige Aufsichtsbehörden den Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Meldung von personenbezogenen Daten an Aufsichts- Sonnemannstraße 20 behörden bzw. Handelsplätze 60314 Frankfurt am Main Wir möchten Sie informieren, dass die Bank verpflichtet ist, im Postanschrift: Europäische Zentralbank Rahmen der MiFIR-Transaktionsmeldung bzw. des Commodity 60604 Frankfurt am Main Derivate Positionsreportings detaillierte Informationen zu den (Internet: www.ecb.europa.eu). Wertpapier- und Derivategeschäften der Kunden an nationale sowie europäische Aufsichtsbehörden bzw. im Fall des Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Positionsreportings bzgl. börsengehandelten Warenderivaten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an Handelsplätze zu übermitteln. Diese Informationspflichten Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, können auch personenbezogene Daten umfassen wie den und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt/Main Namen und das Geburtsdatum des Kunden. Je nach Staats- (Internet: www.bafin.de). bürgerschaft des Kunden können weitere Informationen wie z.B. die Sozialversicherungsausweisnummer oder die Perso- nalausweisnummer der Meldepflicht an Aufsichtsbehörden unterliegen. 3
Hinweis zum Bestehen eines freiwilligen Einlagen- Soweit die LBBW die Emittentin (Schuldnerin) der in Ihrem sicherungssystems Wertpapierdepot enthaltenen Schuldverschreibungen bzw. Vertragspartei des Derivatvertrages ist, finden Sie weitere In- Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz- formationen auf der Internetseite der LBBW (www.lbbw.de). gruppe an. Auf dieser Internetseite stellen wir Ihnen Informationen zur Verfügung, welche die gesetzlichen Regelungen und ihre Aus- 1. Freiwillige Institutssicherung wirkungen auf Anleger/Vertragspartner näher erläutern und Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die ange- bitten Sie, diese sorgfältig zu lesen. Auf Wunsch stellen wir hörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende Ihnen diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung. oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise sollen ein Einlagensicherungsfall vermieden In anderen Fällen raten wir Ihnen, die Internetseite des Emit- und die Fortführung der Geschäftsbeziehungen des betroffe- tenten des jeweiligen Produktes zu konsultieren, welche ggf. nen Instituts zu seinen Kunden sichergestellt werden. weitere Informationen enthält. 2. Gesetzliche Einlagensicherung Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- B. Umgang mit Interessenkonflikten Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inter- entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht essenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen seren Beschäftigten oder anderen Personen, die mit uns direkt Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun- Nicht entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind unter anderem deninteressen auswirken. Details dazu finden Sie in den Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäschetrans- Grundsätzen zum Interessenkonfliktmanagement in dieser aktionen entstanden sind, sowie Inhaberschuldverschrei- Broschüre. bungen der Bank und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Mehr Informationen dazu finden Sie unter C. Informationen über Dienst- www.dsgv.de/sicherungssystem. leistungen Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Spar- kassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitglieds- Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere instituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit das Gesetz Wichtiger Risikohinweis (Bail-in): über die Landesbank Baden-Württemberg und die Satzung der Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- Landesbank Baden-Württemberg keine Einschränkungen schreibungen, Derivatverträge von Banken und Sparkassen vorsehen. sowie andere Forderungen gegen Banken bzw. Sparkassen europaweit besonderen Vorschriften für den Fall der Be- Anlageberatung standsgefährdung dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- die gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und tung, die die Qualität der Dienstleistungen für den Kunden -abwicklung, die in einem Abwicklungsfall zur Anwendung verbessert und die Kundeninteressen bestmöglich berück- kommen können. Diese Regelungen können sich für den sichtigt, wird von der Bank eine breite Palette von Produkten Anleger/Vertragspartner des Kreditinstituts im Abwicklungsfall verschiedener Emittenten in die Auswahl einbezogen. Dabei des Kreditinstituts nachteilig auswirken. werden aus der weltweit inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähliger Emittenten vorrangig hauseigene Zu den gesetzlich vorgesehenen Abwicklungsinstrumenten Finanzinstrumente und ausgewählte Finanzinstrumente zählen die Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse bestimmter Emittenten, die den Auswahlkriterien der Bank der Abwicklungsbehörden (sogenanntes »Bail-in«). Die Aus- entsprechen, angeboten. wirkungen auf die Gläubiger im Falle eines Bail-in hängen maßgeblich von dem Rang des betroffenen Finanzinstrumen- Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt stellt tes in der Gläubigerhierarchie ab, welche in der Haftungs- Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pros- kaskade auf der Internetseite der BaFin abgebildet ist. Nähere pekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht Informationen, welche Finanzinstrumente betroffen sind, wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anleger- erfahren Sie unter: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff: informationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produkt- »Haftungskaskade«). informationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des Emittenten abrufbar. 4
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle der Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt in der Zeit vom 18.03.2021 Anlageberatung keine regelmäßige Beurteilung der bis 31.12.2022 drei Arbeitstage. Der Nachtrag enthält Angaben Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente durch uns zum Ablauf der Frist, die der Emittent freiwillig verlängern kann. erfolgt. Auch weisen wir darauf hin, dass wir im Falle der Ihr Berater unterstützt Sie gerne bei der Ausübung des Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier Orderaus- Widerrufsrechts. führung – keine Überwachung der Wertentwicklung des Soweit Ihnen ein Widerrufsrecht für das betreffende Wertpapier Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente – mit zustehen könnte, informieren wir Sie zeitnah. Aufgrund der Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Verlustschwellen- oben genannten kurzen Fristen können wir Ihnen das nur reportings i.S.v. Art 62 der Delegierten Verordnung (EU) mitteilen, wenn Sie ein elektronisches Postfach bei uns haben. 2017/565 – vornehmen. Bitte wenden Sie sich für die Freischaltung Ihres elektronischen Postfaches für das Wertpapierdepot an Ihren Berater. Oder Sie Beratungsfreies Geschäft schalten es direkt online unter www.bw-bank.de/postfach- Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlage- einstellungen frei. entscheidungen unabhängig von einer persönlichen Anlage- empfehlung unsererseits. Wir holen, soweit dies gesetzlich vorgegeben ist, in diesem Fall nur die erforderlichen Informa- D. Informationen über den Zielmarkt tionen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanziellen des Produkts Verhältnissen. Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- Kundeneinstufung und Schutzniveau markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengruppen Gemäß den gesetzlichen Vorgaben stufen wir Sie vor der erst- beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen der maligen Erbringung einer Wertpapierdienstleistung oder Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie Ihr Berater auf -nebendienstleistung als »Privatkunde«, »professioneller Kunde« Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. von oder »geeignete Gegenpartei« ein. Aus der Einstufung als Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders werden »professioneller Kunde« oder als »geeignete Gegenpartei« wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkriterien erwachsen Einschränkungen des Kundenschutzniveaus. Kundenkategorie sowie, soweit dies gesetzlich vorgegeben ist, Kenntnisse und Erfahrungen prüfen. Eine Änderung Ihrer Kundeneinstufung können Sie in Schrift- form beantragen. Dies gilt für die Möglichkeit einer Umstufung in ein höheres Schutzniveau, das heißt eine Einstufung als professioneller Kunde oder Privatkunde, wenn Sie als geeig- E. Einbeziehung von Nachhaltig- nete Gegenpartei eingestuft werden könnten beziehungsweise als Privatkunde, wenn Sie als professioneller Kunde eingestuft keitsrisiken bei der Anlageberatung werden könnten. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus- Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der setzungen gilt dies auch für eine Umstufung in ein niedrigeres Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Schutzniveau, das heißt eine Einstufung als professioneller Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein. Hierfür Kunde, wenn Sie als Privatkunde eingestuft werden könnten kooperieren wir eng mit unseren Produktpartnern beziehungsweise als geeignete Gegenpartei, wenn Sie als (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte professioneller Kunde eingestuft werden könnten. Im Fall einer Anbieter). Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Umklassifizierung in ein niedrigeres Schutzniveau erhalten Sie Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, von uns eine Information über jegliche aus einer anderen Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Einstufung erwachsende Einschränkung des Kundenschutz- Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative niveaus. Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden Allgemeine Informationen zu Prospektnachträgen haben könnte. Der gemäß der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) erstellte Wertpapierprospekt enthält eine Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren ausführliche Beschreibung des jeweiligen Wertpapiers. Kundinnen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie Es besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass ein Nachtrag zum Wertpapierprospekt folgt ein: Zum einen orientieren wir uns an den Vorgaben veröffentlicht wird. So ist jeder wichtige neue Umstand, jede unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer wesentliche Unrichtigkeit oder jede wesentliche Ungenauigkeit Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, in Bezug auf die im Wertpapierprospekt enthaltenen Angaben Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer in einem Nachtrag zum Wertpapierprospekt zu benennen. Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu Jeder Nachtrag wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte vom jeweiligen Emittenten auf seiner Website veröffentlicht. nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG-Strategieprodukte) Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben und sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand Branchenstandards. Dies bedeutet, dass mit dem eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 Absatz 2a Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert der EU-Prospektverordnung (in der Fassung von Artikel 1 Nr. 8 wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei der Verordnung (EU) 2021/337) ein Widerrufsrecht zustehen. Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. 5
Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente für die Anlageberatung aus, die eine positive Wirkung auf eines oder Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- mehrerer der in den Sustainable Development Goals (SDGs) nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- der Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- erreichen (sog. Impact-Produkte). pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundinnen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften J. Allgemeine Geschäftsbedingun- aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, gen/Bedingungen für Wertpapier- Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitions- geschäfte entscheidungen zu berücksichtigen. Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Allgemeinen Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken Geschäftsbedingungen, die Sie ebenfalls in dieser Broschüre bei der Anlageberatungstätigkeit haben wir auf der Website finden. Außerdem gelten die Bedingungen für Wertpapierge- unseres Hauses veröffentlicht. schäfte in Bezug auf den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren. F. Informationen über Ausführungs- K. Hinweis auf die Möglichkeit der plätze außergerichtlichen Streitbei- Informationen über die avisierten Ausführungsplätze entneh- legung, der sonstigen men Sie bitte unseren Ausführungsgrundsätzen in dieser Beschwerdemöglichkeit und Broschüre. zivilrechtlichen Klage Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die G. Kosten und Nebenkosten Möglichkeit, sich an die beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) eingerichtete Verbraucher- Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie schlichtungsstelle zu wenden. bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wertpapiergeschäft in dieser Broschüre. Die Beschwerde ist in Textform zu richten an: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) H. Datenschutzrechtlicher Hinweis Verbraucherschlichtungsstelle Postfach 110272 Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verar- 10832 Berlin beiten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezoge- nen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlos- E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de senen Verträge (z.B. Beratungsverträge, Depotverträge) und Internet: www.voeb.de die Erfüllung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z.B. aus dem WpHG). Näheres regelt die Verfahrensordnung der vorgenannten Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. I. Information zum Steuer- Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. einbehalt bei Kapitalerträgen ohne Liquiditätszufluss Ferner besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten. Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z.B. im Fall der Streitbeilegung bei online abgeschlossenen Verträgen Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfallende Zur Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossen Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Kunden Verträgen können sich Verbraucher alternativ an die Online- zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften Konto- Plattform unter http://ec.europa.eu/odr wenden. korrentkredites (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. 6
Bei behaupteten Verstößen gegen Zentralverwahrer CBF– wie vom Depotgesetz vorgesehen – • das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, ein Sammeldepot, in dem die Wertpapierbestände aller ihrer • die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Kunden zusammen verbucht sind. Die gesetzlichen Regeln gewährleisten einen umfassenden Schutz des • Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Kundenvermögens. Das Sammeldepot wird als Fremddepot kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanz- geführt, so dass die darin verbuchten Wertpapiere nicht für dienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Verbindlichkeiten der LBBW haften. Der Kunde wäre als (anteiliger) Miteigentümer im Fall der Insolvenz der LBBW Die Adressen lauten: unabhängig von anderen Kunden der Bank berechtigt, die Übertragung seiner Wertpapierbestände in das Depot bei einer anderen Bank zu verlangen (sog. „Aussonderung“ gemäß Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Insolvenzordnung). Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn, und Marie-Curie-Str. 24-28 Entsprechend der o.g. gesetzlichen Verpflichtung kann der Kunde nun alternativ bei der LBBW beantragen, dass die 60439 Frankfurt am Main LBBW für seine Wertpapierbestände bei der deutschen Wertpapiersammelbank ein gesondertes Depot einrichtet und Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden- diese dort getrennt von den Beständen anderer Kunden beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde- verbuchen lässt (sog. „Einzelkunden-Kontentrennung“). Auch management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind in diesem Fall erhält der Kunde anteiliges Miteigentum und auf der Website unseres Hauses veröffentlicht. könnte im Falle einer Insolvenz der Bank in gleicher Weise wie beim Sammeldepot die Aussonderung seiner Streitbeilegung für Kunden*innen in der Schweiz (gem. Wertpapierbestände verlangen. Die Einzelkunden- Finanzdienstleistungsgesetz der Schweiz "FIDLEG") Kontentrennung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden (aktuell ca. € 24.000,00 / Jahr zzgl. USt sowie einer aufwands- Bei Streitigkeiten mit der Bank, die den Anforderungen des abhängigen Einrichtungsgebühr – Ausweis im Preis- und FIDLEG unterliegen, besteht die Möglichkeit den „Verein Leistungsverzeichnis der LBBW folgt) und kann in Einzelfällen Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)“ anzurufen. zu längeren Bearbeitungszeiten in der Wertpapierabwicklung führen. Die vertragliche und technische Abstimmung sowie Die Beschwerde ist mit Hilfe des online zur Verfügung Einrichtung kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen. gestellten Ermächtigungsformulars (Internetportal der OFD) zu richten an: Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD) Bleicherweg 10 CH-8002 Zürich E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch Telefon: +41 44 562 05 25 Internet: www.ofdl.ch L. Allgemeine Informationen zur Einzelkunden-Kontentrennung Gemäß Artikel 38 Absatz 5 und 6 CSDR ist die LBBW als Teilnehmerin des Zentral-verwahrers Clearstream Banking AG (CBF) verpflichtet, ihren Kunden die Wahl zwischen der Omnibuskunden-Kontentrennung und einer Einzelkunden- Kontentrennung anzubieten und sie über die mit jeder dieser Optionen verbundenen Kosten und Risiken zu informieren. Die LBBW verwahrt die von den Kunden hinterlegten Wertpapiere bei dem Zentralverwahrer CBF in sogenannten Omnibusdepots (Drittverwahrung). Das heißt, alle bei der LBBW hinterlegten Wertpapiere werden dort zusammen in auf den Namen der LBBW geführten Depots verwahrt (Omnibuskunden-Kontentrennung). Zur Durchführung der Verwahrung und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen unterhält die LBBW beim 7
Grundsätze zum Interessenkonflikt- management* Die Bank hat folgende Vorkehrungen getroffen, damit sich h. Finanzportfolioverwaltung/Vermögensverwaltung Interessenkonflikte zwischen ihr, ihrer Geschäftsleitung, ihren (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumen- Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern oder ten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungs- anderen Personen, die mit ihr direkt oder indirekt durch Kon- spielraum), trolle verbunden sind, und ihren Kunden oder zwischen den i. Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen aus- an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte wirken: mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt I. In unserem Haus können wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben Interessenkonflikte auftreten wird), j. Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz- zwischen unseren Kunden und instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- a. unserem Haus (einschließlich der Unternehmen unserer tungen), Gruppe) k. Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die b. den in unserem Haus beschäftigten oder mit diesen ver- Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das bundenen relevanten Personen, inkl. unserer Geschäfts- (Konzern-) Unternehmen, das den Kredit oder das Darle- leitung hen gewährt, an diesen Geschäften beteiligt ist, c. Personen, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbun- l. Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die den sind und industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot d. anderen Kunden von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- nehmenszusammenschlüssen (M&A-Geschäft), bei folgenden Wertpapier-Dienstleistungen/-Nebendienstleis- m. Devisengeschäfte, die in Zusammenhang mit Wertpapier- tungen: dienstleistungen stehen, a. Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- n. Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanaly- rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für frem- sen/Anlageempfehlungen (oder anderen Informationen de Rechnung), über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt b. Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für entscheidung enthalten), andere), o. Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Emis- c. Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Fi- sionsgeschäft stehen, nanzinstrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als p. Dienstleistungen, die sich auf einen Basiswert im Sinne Dienstleistung für andere), von § 2 Absatz 3 Nummer 2 oder 5 WpHG beziehen d. Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- insbesondere nung), a. aus persönlichen Beziehungen relevanter Personen (Ge- e. Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die schäftsleiter oder Mitarbeiter oder mit diesen verbundenen Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumen- Personen) ten oder deren Nachweis), a. unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumen- f. Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten ten, z. B. über die Mitwirkung in Aufsichts-/Verwal- für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme tungs- oder Beiräten bzw. gleichwertiger Garantien), b. von Emittenten von Finanzinstrumenten mit unserem g. Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten Haus (z. B. als Kunden unseres Hauses) ohne feste Übernahmeverpflichtung), *Stand: 1. Juli 2020 8
sowie a. die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit so ge- b. aus Beziehungen unseres Hauses zu Emittenten von nannten »Chinese Walls«, d. h. virtuellen bzw. tatsächli- Finanzinstrumenten dadurch, dass chen Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses, a. der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres b. Verpflichtung zur Offenlegung aller Geschäfte in Finanz- Hauses ist oder instrumenten bei Mitarbeitern, bei denen im Rahmen ihrer b. unser Haus an dem jeweiligen Emittenten von Finanz- Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist c. Führen einer Beobachtungsliste bzw. Sperrliste in die und wenn unser Haus Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflikten c. an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanz- kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in Fi- instrumenten mitwirkt, nanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben er- d. Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von Fi- laubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Fi- nanzinstrumenten ist, nanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt, e. an der Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- zum jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten betei- bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die ligt ist, bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben, (mit Zeit- f. Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von punkt und Art der Information) aufgenommen, Finanzinstrumenten erbringt/ erhält, e. laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus g. mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten tätigen relevanten Personen, Kooperationen eingegangen ist oder f. Ausführung von Aufträgen entsprechend unseren Ausfüh- h. mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten rungsgrundsätzen bzw. der Weisung des Kunden, gemeinsame direkte oder indirekte Tochterunternehmen/ g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und Beteiligungen betreibt/hält, sonstigen Vorteilen, i. oder ein Unternehmen unserer Gruppe ein Darlehen oder h. Schulung unserer Mitarbeiter, einen Kredit an den Emittenten vergeben hat, welches i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei durch den Erlös einer von uns begleiteten Emission zu- Ausgestaltung und Umsetzung von Vertriebsvorgaben rückgezahlt werden soll. sowie j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umsetzung II. Es können Interessenkonflikte des Vergütungssystems, k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der auch dadurch auftreten, dass Produktüberwachung l. Austausch von Informationen mit Gruppenunternehmen, a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- die als Kreditanbieter fungieren, soweit dies nicht gegen res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt ei- Informationsbarrieren, die von uns zum Schutz der Inte- nes Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind, ressen eines Kunden eingerichtet wurden, verstoßen b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstru- würde. ments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung oder Auf- tragsausführung vorliegen oder c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung emp- IV. Sind Interessenkonflikte in fohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreffen Einzelfällen ausnahmsweise (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden III. Wir als Wertpapierfirma selbst entsprechend diesen Grundsätzen darauf hinweisen. Wir werden ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung wie auch unsere Mitarbeiter oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. sind entsprechend den gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und profes- V. Auf Wunsch des Kunden werden sionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und Inte- wir ressenkonflikte, soweit möglich, zu vermeiden. Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation eingerichtet, weitere Einzelheiten zu diesen möglichen Interessenkonflikten die insbesondere folgende Maßnahmen umfasst: zur Verfügung stellen. 9
Preise für das Wertpapiergeschäft Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis* Preise in EUR Preise in EUR 3. Wertpapiere 3.2 Bezugsrechte / Teilrechte 3.1 An- und Verkauf (inländische Börsen)37 Kauf / Verkauf von Bezugsrechten / Teilrechten – Gegenwert bis 249,99 EUR –,– 3.1.1. WP-komplett – Gegenwert ab 250,00 EUR39 Aktien und aktienähnliche Produkte + Clearing- und Maklergebühr39 (z.B. Options- und Genussscheine, ETF…) bis 4.999,99 EUR 1,20 % vom Kurswert Ausübung von Bezugsrechten39 mind. 5,00 ab 5.000,00 EUR 1,00 % vom Kurswert ab 10.000,00 EUR 0,90 % vom Kurswert 3.3 Investmentanteile ab 25.000,00 EUR 0,70 % vom Kurswert ab 50.000,00 EUR 0,60 % vom Kurswert – Fonds der Deka-Gruppe zum jeweiligen mind. 20,0038 Ausgabe-/Rücknahmepreis + Fremdgebühren siehe 3.14 – Sonstige Fonds39 (Kauf) zum jeweiligen Ausgabepreis Festverzinsliche Wertpapiere und rentenähnliche Produkte bei (Verkauf) zum jeweiligen Rücknahmepreis Kursen unter 60 % und ab 110 % des Nennwertes 0,6 % vom Kurswert 3.4 Verwahrung sonst 0,6 % vom Nennwert mind. 20,0038 + Fremdgebühren siehe 3.14 jährlicher Depotpreis41 0,150 % + 19 % USt = 0,1785 % vom Kurswert/Nennwert des jeweiligen De- 3.1.2. WP-direkt potpostens42 (sog. Verwahrpreis pro Depotposten) alle Produkte bis 4.999,99 EUR 0,60 % vom Kurswert ab 5.000,00 EUR 0,50 % vom Kurswert jedoch jährlich mindestens ab 10.000,00 EUR 0,45 % vom Kurswert pro Depot41 2,50 + 19 % USt = 2,98 pro Depot- ab 25.000,00 EUR 0,35 % vom Kurswert posten42 (sog. Mindestpostenpreis) ab 50.000,00 EUR 0,30 % vom Kurswert oder mind. 20,0038 20,00 + 19 % USt = 23,80 jährlich + Fremdgebühren siehe 3.14 (sog. Mindestdepotpreis) ð der jeweils höhere Betrag kommt Bei %-notierten Werten erfolgt die Berechnung bei Kursen un- zur Anwendung ter 60 % und ab 110 % des Nennwertes vom Kurswert mind. 20,0038 Depot für Vermögenswirksame sonst vom Nennwert mind. 20,0038 Leistungen (jährlich) 8,00 + 19 % USt = 9,52 + Fremdgebühren siehe 3.14 3.1.3 Erwerb im Rahmen eines Wertpapier-Sparplans Bei unterjähriger Depoteröffnung/Depotablösung erfolgt die Be- (ETF, Zertifikate)53 preisung des Depots zeitanteilig43, 55. Bei Abschluss des WP-Sparplans über Berater: 3.5 WP-premium bei Erwerb jeweils 2,00 % jeder eingezahlten Sparrate 3.5.1 Leistungen mind. 2,90 – Kauf, Verkauf und Verwahrung von Wertpapieren, Ausübung Bei Abschluss des WP-Sparplans Online: von Bezugsrechten, sowie Einlösung von fälligen Wertpapie- bei Erwerb jeweils 1,50 % ren bis zur Höchstgrenze von maximal 50 Transaktionen je jeder eingezahlten Sparrate Quartal. Bei Überschreiten von 50 Transaktionen je Quartal mind. 2,90 ist die Bank berechtigt nach WP-komplett abzurechnen. – Die Bank erstattet dem Kunden die beim Erwerb von Invest- * Die laufende Nummerierung wurde übernommen, Stand 10. März 2021 mentfonds hierfür erhaltenen Ausgabeaufschläge Dritter 10
Preise in EUR Preise in EUR – Die Bank erstattet dem Kunden die beim Erwerb von Zertifi- 3.10 Ein- und Auslieferung von Wertpapieren am Schalter katen hierfür erhaltene Vertriebsprovision Bei Auslieferung von Wertpapieren am Schalter – Die Bank erstattet erhaltene laufende Vertriebsvergütungen pro Posten 12,50 + 19 % USt = 14,88 aus Investmentfonds (insoweit abweichend vom Depoteröff- zzgl. Kassenvereingebühr nungsvertrag)55 Bei Einlieferung von Wertpapieren am Schalter 3.5.2 Preise pro Posten 12,50 + 19 % USt = 14,88 zzgl. Kassenvereingebühr – Die Bank erhält für ihre Leistungen einen Pauschalpreis von 3.11 Vertrag zugunsten Dritter im Depotgeschäft 25,00 0,40 % vom kumulierten Durchschnittswert aller im Depot verwahrten Wertpapiere je Quartal zuzüglich 19 % Ust. auf Verkauf durch die Landesbank den Ust.-pflichtigen Dienstleistungsanteil56 – kein Angebot im Tafelgeschäft – Fremdgebühren sind nicht Teil des Depot-Pauschalpreises und daher separat zu entrichten, siehe Punkt 3.14. 3.12 Vermittlung von Geschäften Bei der Vermittlung von Geschäften mit Verbundunternehmen 3.5.3 Abrechnungszeitraum und anderen Geschäftspartnern erhält die Bank von ihren je- weiligen Kontrahenten Provisionen und geldwerte Vorteile. – Die Abrechnung und Belastung des Pauschalpreises erfolgt Nähere Erläuterungen erhalten Sie auf Wunsch von unseren nachträglich zum Quartalsende am 31.03., 30.06., 30.09. Anlageberatern. und 31.12. eines Jahres 3.13 Provisions- und Gebührensätze für Termingeschäfte 3.6 Depotaufstellung im Kundengeschäft (Depot B) Depotauszug zum 31.12. mit Wertberechnung –,– 3.13.1 EUREX (Optionen) Depotauszug – Nachbestellung40 10,00 + 19 % USt = 11,90 Optionen auf deutsche, finnische, französische, niederländi- 3.7 Depotübertragung sche, italienische und US-Aktien44 Grundgebühr 65,00 + 1 % vom Gesamtbetrag innerhalb der Landesbank + EUREX-Gebühr (einschl. Depotumschreibung) –,– Ausübung gem. jew. WP-Preismodell + fremde Spesen auf andere Kreditinstitute (bei dem empfangenden + EUREX-Gebühr Kreditinstitut fallen eventuell Spesen an) –,– Zuteilung gem. jew. WP-Preismodell + fremde Spesen Optionen auf den DAX-Index, TecDAX-Index, OMX Helsinki Wertpapiereingänge von anderen Kreditinstituten auf ein 25-Index, STOXX/EURO-STOXX-Index44 BW-Bank-Depot –,– Grundgebühr 65,00 + 1 % vom Gesamtbetrag + EUREX-Gebühr 3.8 Einlösung von fälligen Wertpapie- Ausübung 1% v.Cash-settlement-Betrag+ fremde Spesen ren und Ertragsscheinen + EUREX-Gebühr Zuteilung 1% v.Cash-settlement + fremde Spesen Wertpapiere der Landesbank –,– Optionen auf 3-Monats-Euribor-Future, fremde Wertpapiere FGBL/FGBM/FGBS Future44 – bei Depotverwahrung 0,125 % + 19 % USt = 0,14875 % Grundgebühr 65,00 + 1 % vom Gesamtbetrag vom Rückzahlungsbetrag + EUREX-Gebühr max. 65,00 + 19 % USt = 77,35 Ausübung und Zuteilung jew. Gebühren Eröffnung – bei Schaltereinlösung 0,25 % vom Rückzahlungsbetrag der Future Position mind. 10,00 3.13.2 EUREX (Futures) Fällige Ertragsscheine – bei Depotverwahrung –,– DAX Future je opening/closing – bei Schaltereinlösung 0,25 % vom Bruttobetrag Grundgebühr 65,00 + 7,50 pro Kontrakt – pro Abrechnung mind. 10,00 + EUREX-Gebühr Barausgleich bei Fälligkeit 7,50 pro Kontrakt 3.9 Zwangsausübung von Optionsscheinen + EUREX-Gebühr und Zertifikaten MDAX, TecDAX, OMX-Helsinki 25, STOXX/EURO-STOXX, Abrechnung als Verkauf 10,00 Futures auf Einzelaktien Future je opening/closing Grundgebühr 65,00 + 2,00 pro Kontrakt + EUREX-Gebühr 11
Preise in EUR Barausgleich bei Fälligkeit 2,00 pro Kontrakt 37) Bei Transaktionen an ausländischen Börsen können weitere Gebühren anfal- len. + EUREX-Gebühr 38) Gültig für Teilausführungen, welche als eigenständige Orders gelten. • Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstelle erfolgt, als im Kundenbe- 1-Monats-Euribor/3-Monats-Euribor-Future stand eingebucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Diese ist lagerstellenab- Grundgebühr 65,00 + 30,00 pro Kontrakt hängig und wird separat in Rechnung gestellt. • Keine Gebühren für Vormerkung, Änderung, Streichung und Ablauf einer + EUREX-Gebühr Order. Barausgleich bei Fälligkeit 30,00 pro Kontrakt 39) Analog Aktien des jeweiligen Preismodells + EUREX-Gebühr 40) Auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Um- stände verursacht) 41) Beschreibung der Berechnungslogik des Depotpreises: Es wird ein Verwahr- FGBL/FGBM/FGBS/FGBX preis pro Depotposten in Höhe von 0,150 % + 19 % USt = 0,1785 % bezogen Future je opening/closing auf den Kurswert/Nennwert des jeweiligen Depotpostens berechnet. Je De- Grundgebühr 65,00 + 12,50 pro Kontrakt potposten gilt ein Mindestpostenpreis von 2,50 EUR + 19 % USt =2,98 EUR. Dieser wird abgerechnet, wenn der Verwahrpreis pro Depotposten in Höhe + EUREX-Gebühr von 0,150 % + 19 % USt = 0,1785 % vom Kurswert/Nennwert des einzelnen Lieferung bei Fälligkeit gem. jew. WP-Preismodell Depotpostens diesen Mindestpostenpreis unterschreitet. Je Depot gilt ein bzw. Nennwert bei Kurs unter Mindestdepotpreis von 20 EUR + 19 % USt = 23,80 EUR. Dieser wird abge- rechnet, wenn die Summe der anzusetzenden Verwahrpreise pro Depotpos- 100 + EUREX-Gebühr ten bzw. der anzusetzenden Mindestpostenpreise diesen Mindestdepotpreis unterschreitet. 3.13.3 EUREX (Optionen) CHF 42) Es wird der Kurswert/Nennwert und Bestand zum 31.12. des Abrechnungs- jahres zugrunde gelegt. 43) Bei unterjähriger Depotablösung erfolgt die Ermittlung des anzuwendenden Optionen auf Schweizer Aktien44 Depotpreises – wie in Fußnote 41 beschrieben – mit jeweils zeitanteilig be- Grundgebühr 75,00 CHF + 1% vom rechneten Preisen: Der zeitanteilige Verwahrpreis pro Depotposten wird an- Gesamtbetrag + EUREX-Gebühr hand des Kurs- bzw. Nennwerts der einzelnen Depotposten am Monatsletz- ten des Vormonats des Verwahrzeitendes berechnet. Der zeitanteilige Min- Ausübung gem. jew. Preismodell + Liefergeb. destpostenpreis sowie der zeitanteilige Mindestdepotpreis werden auf den konvertiert in CHF am Ausübungstag Monatsletzten des Vormonats des Verwahrzeitendes berechnet. Der zeitan- + EUREX-Gebühr teilige Mindestdepotpreis wird auf den Monatsletzten des Vormonats des Zuteilung gem. jew. Preismodell + Liefergeb. Verwahrzeitendes berechnet. 44) Die Grundgebühr fällt generell nur bei einer opening-Transaktion an. Die clo- konvertiert in CHF am Ausübungstag sing-Transaktion wird nur mit 1 % auf die Optionsprämie + EUREX-Gebühr vom Gesamtbetrag + EUREX-Gebühr pro Kontrakt berechnet. Bei Teilausführungen zu einer Gesamtorder wird die Grundgebühr nur einmal berechnet. 53) Die BW-Bank bietet für bestimmte Wertpapiere („ansparplanfähige Anlagen“) Optionen auf den SMI44 die Möglichkeit an, Wertpapier-Sparpläne abzuschließen. Hierfür steht eine Grundgebühr 75,00 CHF + 1% vom Auswahl an ETFs oder Zertifikaten zur Verfügung, die je nach Marktentwick- Gesamtbetrag + EUREX-Gebühr lung angepasst werden kann. Die jeweils aktuelle Auswahl wird bei der Spar- Ausübung 1% vom cash settlement plananlage über Direktbrokerage entsprechend angezeigt oder kann über den BW-Bank-Berater erfragt werden. + EUREX-Gebühr 54) Bei unterjähriger Depoteröffnung erfolgt die Ermittlung des anzuwendenden Zuteilung 1% vom cash settlement Depotpreises – wie in Fußnote 41 beschrieben – mit jeweils zeitanteilig be- rechneten Preisen: Der zeitanteilige Verwahrpreis pro Depotposten wird an- hand des Kurs- bzw. Nennwerts der einzelnen Depotposten am Monatsers- 3.13.4 EUREX (Futures) CHF ten des auf die Depoteröffnung folgenden Monats berechnet. Der zeitantei- lige Mindestpostenpreis sowie der zeitanteilige Mindestdepotpreis werden auf SMI Future, Futures auf Einzelaktien den Monatsersten des auf die Depoteröffnung folgenden Monats berechnet. 55) Dies erfolgt volumens- / und zeitanteilig für die im Depot verwahrten Invest- je opening/closing mentfondsbestände, sofern und soweit die Bank eine entsprechende Ver- Grundgebühr 75,00 CHF + 2,50 CHF triebsvereinbarung mit Dritten abgeschlossen hat. Eine Pflicht zur Erstattung pro Kontrakt + EUREX-Gebühr besteht nicht vor Erhalt der vorgenannten Vertriebsvergütungen. Vertriebs- Barausgleich bei Fälligkeit 2,50 pro Kontrakt vergütungen werden gesammelt und dem Verrechnungskonto nachträglich zum Quartalsende in einer Summe gutgeschrieben. + EUREX-Gebühr Endet das Depotpreismodell WP-premium vorzeitig, werden Vertriebsvergü- tungen, deren zeitliche Anspruchszuordnung in den Zeitraum vor Kündigung CONF Future je opening/closing des Depotmodelles WP-premium fällt, nach deren Eingang jeweils einzeln dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Grundgebühr 75,00 CHF + 12,50 CHF 56) Berechnungsgrundlage des Pauschalpreises bildet der kumulierte Durch- pro Kontrakt + EUREX-Gebühr schnittswert aller im Depot verwahrten Wertpapiere auf Basis aller Tages- Lieferung bei Fälligkeit gem. jew. WP-Preismodell/ schlusskurse eines Quartals, mindestens jedoch 25 EUR netto pro Quartal. Nennwert je Kurs unter 100% Endet das Depotpreismodell WP-premium vorzeitig, ist der Depot-Pauschal- preis bis zum Eingang der Kündigung zeitanteilig für das jeweilige Quartal zu + EUREX-Gebühr entrichten. Das Verrechnungskonto ist daher noch mindestens bis zum Mo- natsanfang des Folgequartals zu führen. 3.14 Aufwendungsersatz für fremde Kosten, Auslagen 57) Diese Vereinbarung zum Depotpreismodell WP-premium beinhaltet keine un- und Börsengebühren abhängige Anlageberatung (Honorar-Anlageberatung) im Sinne des Wertpa- pierhandelsgesetzes. Es fallen unterschiedliche fremde Kosten und Auslagen wie z.B. Gebühren, in- und ausländische Börsenspesen, Depot- entgelte oder Steuern an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart unterschiedliche Bemes- sungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Fremde Kosten und Auslagen werden in gleicher Höhe weitergege- ben, soweit diese Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen sind. 12
Ex-ante-Offenlegung für eine Wertpapiertransaktion Simulations-ID: 123456789123456789 I) Angaben Produkt: Muster-Fonds ISIN: DE1234567890 Art des Geschäfts: Sparplan, Fonds Vermittlungsgeschäft Betrag: 100,00 EUR Ausführungsrhythmus: monatlich Wechselkurs: 1,00 EUR/EUR regelmäßiger Betrag in EUR: 100,00 EUR Erste Ausführung: --- Letzte Ausführung: --- Summe Abrechnungsbetrag für 5 Jahre: 6.000,00 EUR Dokumentennummer/-erstellung: ABCD1234/ 05.07.2021 15:06 II) Aufstellung der Kostenpositionen Einstiegskosten (kumuliert über die Haltedauer) Dienstleistungskosten 300,00 EUR 5,00 % davon Zuwendungen 300,00 EUR 5,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (kumuliert über die Haltedauer) Dienstleistungskosten1 122,40 EUR 0,68 % p.a. davon Zuwendungen 90,00 EUR 0,50 % p.a. Produktkosten 180,00 EUR 1,00 % p.a. davon Margen 0,00 EUR 0,00 % p.a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p.a. Ausstiegskosten (bezogen auf den Endbestand) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % davon Zuwendungen 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten* 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Für die Verwahrung von Wertpapieren im BW-Bank Depot fällt die Depotverwahrgebühr an. Im Rahmen der Depotpreismodelle WP-komplett und WP-direkt wird diese Gebühr abhängig von der Höhe des Depotbestands erhoben. Der Mindestpreis beträgt 20 EUR jährlich zuzüglich 19 % Ust. Bei ausschließlicher Nutzung des Depots für Vermögenswirksame Leistungen beträgt der Mindestpreis 8 EUR jährlich zuzüglich 19 % Ust. Im Rahmen des Depotpreismodells WP-premium ist die Depotverwahrgebühr im Pauschalpreis enthalten. Dieser beträgt 0,40 % vom kumulierten Durchschnittswert aller im Depot verwahrten Wertpapiere je Quartal zuzüglich 19 % Ust. auf den Ust.pflichtigen Dienstleistungsanteil. Einzelheiten zu den Preismodellen entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der BW-Bank unter www.bw-bank.de. Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 422,40 EUR oder 1,41 % p.a. Produktkosten 180,00 EUR oder 0,60 % p.a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR oder 0,00 % p.a. Gesamtkosten 602,40 EUR oder 2,01 % p.a. davon Zuwendungen 390,00 EUR oder 1,30 % p.a. davon Margen 0,00 EUR oder 0,00 % p.a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 602,40 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass da s Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsäch- lichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders aus- fallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 5,00 % 2,50 % 1,67 % 1,25 % 1,00 % Dienstleistungskosten inkl. Fremdwährungskosten Laufende Kosten 0,68 % 0,68 % 0,68 % 0,68 % 0,68 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten Laufende Kosten 1,00 % 1,00 % 1,00 % 1,00 % 1,00 % Ausstiegskosten* 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 6,68 % 4,18 % 3,35 % 2,93 % 2,68 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kos- ten, die von der LBBW/BW-Bank in Rechnung gestellt werden: Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. V) Hinweis Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abweichen. Es können je nach Produkt transaktionsgebundene Steuern anfallen. Diese berechnen sich anhand der Anzahl an stattgefundenen Transaktionen und können von den oben geschätzten Werten abweichen. * In Einzelfällen ist ein Rücknahmeabschlag laut Verkaufsprospekt möglich. 13
Ex-ante-Offenlegung für eine Wertpapiertransaktion Simulations-ID: 123456789123456789 I) Angaben Produkt: Muster-Aktie ISIN: DE1234567890 Art des Geschäfts: Kauf, Aktie Kommissionsgeschäft Nominal/Stück: 100,00 Stück Letzter Kurs: 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR Wechselkurs: 1,00 EUR/EUR Kurswert in EUR: 10.000,00 EUR Dokumentennummer/-erstellung: ABCD1234 / 05.07.2021 15:06 II) Aufstellung der Kostenpositionen Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 150,00 EUR 1,50 % davon Zuwendungen 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p.a.) Dienstleistungskosten1 18,00 EUR 0,18 % davon Zuwendungen 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 150,00 EUR 1,50 % davon Zuwendungen 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Für die Verwahrung von Wertpapieren im BW-Bank Depot fällt die Depotverwahrgebühr an. Im Rahmen der Depotpreismodelle WP-komplett und WP-direkt wird diese Gebühr abhängig von der Höhe des Depotbestands erhoben. Der Mindestpreis beträgt 20 EUR jährlich zuzüglich 19 % Ust. Bei ausschließlicher Nutzung des Depots für Vermögenswirksame Leistungen beträgt der Mindestpreis 8 EUR jährlich zuzüglich 19 % Ust. Im Rahmen des Depotpreismodells WP-premium ist die Depotverwahrgebühr im Pauschalpreis enthalten. Dieser beträgt 0,40 % vom kumulierten Durchschnittswert aller im Depot verwahrten Wertpapiere je Quartal zuzüglich 19 % Ust. auf den Ust.pflichtigen Dienstleistungsanteil. Einzelheiten zu den Preismodellen entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der BW-Bank unter www.bw-bank.de. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 390,00 EUR oder 0,78 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR oder 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR oder 0,00 % p. a. Gesamtkosten 390,00 EUR oder 0,78 % p. a. davon Zuwendungen 0,00 EUR oder 0,00 % p. a. davon Margen 0,00 EUR oder 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 390,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwick- lung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,50 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten Laufende Kosten 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % inkl. Fremdwährungskosten Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,50 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten Laufende Kosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,68 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 1,68 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kos- ten, die von der LBBW/BW-Bank in Rechnung gestellt werden: Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. V) Hinweis Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abweichen. Es können je nach Produkt transaktionsgebundene Steuern anfallen. Diese berechnen sich anhand der Anzahl an stattgefundenen Transaktionen und können von den oben geschätzten Werten abweichen. 14
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