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Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten 134 200 03.17 Seite 1 Stand: 30.05.2017
Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Vermögenswirksames Sparen 3 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto 3 3.1 Kontoführung 4 3.2 Kontoauszug 4 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 5 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 5 4.2 Lastschriftverkehr 6 4.3 Barauszahlung 7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 8 4.5 Überweisungsverkehr 11 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 15 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 16 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 16 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 16 5.1 Allgemein 16 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 17 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 17 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 17 5.5 Reiseschecks 18 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 18 5.7 Weiter entgeltpflichtige Dienstleistungen 17 6 Kredite 18 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 18 6.2 Avale 19 6.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 20 7 Auskünfte 20 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 20 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 20 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 20 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 22 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 23 10 Sonstiges 23 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 26 134 200 03.17 Seite 2 Stand: 30.05.2017
1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden -,-- EUR Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 10,00 EUR Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1 -,-- EUR Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr -,-- EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden -,-- EUR Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 20,00 EUR 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Sparkonto – Mietkaution (ausschl. auf Namen des Vermieters und einmalig) 25,00 EUR 2 Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz VR-FlexSparen bis unter 5.000 EUR 0,00 % p.a. von 5.000 EUR bis unter 30.000 EUR 0,00 % p.a. ab 30.000 EUR 0,00 % p.a. VR-FlexSparen Plus 0,00 % p.a. Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist 0,00 % p.a. VR-BonusSparen – Grundverzinsung 0,01 % p.a. VR-MeinZiel bis unter 3.000 EUR 0,50 % p.a. ab 3.000 EUR 0,05 % p.a. 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 134 200 03.17 Seite 3 Stand: 30.05.2017
3 Privatkonto 3.1 Kontoführung VR- VR-Net- VR- VR-Mein- VR-WEG- Individual- Konto Komplett- Konto Konto Konto Konto (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) Monatlicher Grundpreis 2,00 EUR 3,00 EUR 7,50 EUR -,-- EUR 5,00 EUR Buchungen pro Stück 1 Beleghafte Buchungen 0,60 EUR 1,50 EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR Buchungen über Online-Banking + 0,60 EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR SB-Terminal Buchungen über Telefonbanking 0,60 EUR 0,10 EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR Beleglose Buchungen 0,60 EUR 0,10 EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR einschl. Dauerauftragsbuchung Bargeldverfügungen (an unseren -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR Kassen und GAA) Dauerauftrag -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR Einrichtung/Änderung und Löschung Kontoauszug 0,30 EUR 0,30 EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR über Kontoauszugsdrucker 1 Auszug p.M. kostenlos Kontoauszug über eBanking-Postfach -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR Erstellung Kontoauszug 0,30 EUR 0,30 EUR -,-- EUR -,-- EUR -,-- EUR Disketten-/Dateieinreichung pro Stück 4,00 EUR 4,00 EUR 4,00 EUR 4,00 EUR 4,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte 3,00 EUR 3,00 EUR 3,00 EUR 3,00 EUR 3,00 EUR Ablehnung der Ausführung eines Dauerauftrages Sollzinssatz für eingeräumte 9,90 % p.a. Überziehungsmöglichkeiten (Dispositionskredite) Sollzinssatz für geduldete 9,90 % p.a. Überziehungen (Kontoüberziehung6) Entgelt für die Verwahrung von bis 1.000.000,00 EUR Einlage Einlagen auf Kontokorrentkonten ab 1.000.000,01 EUR Einlage 0,04% p.a. aus dem übersteigendem Betrag Weiteres Kontomodell VR-BasisKonto (§ 33 des Zahlungskontengesetzes): Konditionen entsprechend VR-IndividualKonto mit Ausnahme der Sollzinsen für Überziehungsmöglichkeiten. Überziehungsmöglichkeit wird bei diesem Kontomodell weder eingeräumt noch geduldet. 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker2 siehe Punkt 3.1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3 entfällt Zustellung Kontoauszug (Inland und EU-Länder) Portoentgelt für Standardbrief Deutsche Post Zustellung Kontoauszug (Ausland ohne EU-Länder) 2,20 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 35 Kalendertagen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall4: Inland/EU im VR-IndividualKonto und VR-NetKonto Portoentgelt für Standardbrief Deutsche Post zzgl. Gebühr f. Erstellung : Ausland/ o. EU 2,20 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich, Umsätze 4 Monate zurückliegend) 2,50 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; eine Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; eine Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 6 Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehende geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus. 134 200 03.17 Seite 4 Stand: 30.05.2017
manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist, Umsätze länger als 4 Monate zurückliegend) 10,00 EUR 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bareinzahlung zugunsten Dritter - auf ein Konto unserer Bank 5,00 EUR - auf ein Konto eines anderen Kreditinstituts 10,00 EUR Bargeld-Service Firmenkunden - Kassenzählungen Münzen (lose Münzen ab 25 Stück) 0,003 EUR / Stück - (Nichtkunden: Bepreisung wie Kunde, aber mind. 5,00 EUR) mind. 2,00 EUR, höchstens 50,00 EUR Ausgabe Rollengeld an Nichtkunden je Rolle 0,50 EUR Währungskonten (Girokonto) Preis für Kontoführung 15,50 EUR pro Quartal Buchungsposten6 0,15 EUR Zustellung Kontoauszug (Inland und EU-Länder) 0,75 EUR Courtage beim Ver-/ Ankauf von Devisen 0,25%0 mind. 1,00 EUR US-Dollar Geldmarktkonto Preis für Kontoführung 3,80 EUR pro Quartal Courtage beim Ver-/ Ankauf von Devisen 0,25%0 mind. 1,00 EUR VR-Geldmarktkonto Entgelt für die Verwahrung von Einlagen auf dem bis 1.000.000,00 EUR Einlage frei Geldmarktkonto ab 1.000.000,01 EUR Einlage 0,04% p.a. aus dem übersteigendem Betrag 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank7 Vereinigte Volksbank eG Böblingen/Sindelfingen – Schönbuch – Calw/Weil der Stadt Friedrich-List-Platz 1 71032 Böblingen Postanschrift: Postfach 3 60, 71045 Sindelfingen Sitz: Sindelfingen Telefon: 07031 864-0 Telefax: 07031 864-99800 Internet: http://www.diebank.de Internet Facebook-Zugang: https://www.facebook.com/VereinigteVolksbank E-Mail: info@diebank.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde8 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 6 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 03.17 Seite 5 Stand: 30.05.2017
4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister9 Amtsgericht Stuttgart GnR 720139, Ust-IdNr.: DE 145174849 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - landestypische Feiertage - Faschingsdienstag 4.1.6 Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinde- rung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflich- tet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdaten- sätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungs- empfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten 3,00 EUR Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 9 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 03.17 Seite 6 Stand: 30.05.2017
4.2.2.2 Entgelte Vormerkung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 10,00 EUR Bearbeitung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 10,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten 3,00 EUR Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an am Schalter am Geldautomaten eigene Kunden mit unserer VR- BankCard/ VR-ServiceCard -,-- EUR -,-- EUR mit unserer entfällt 4,00 EUR MasterCard mit unserer Visa entfällt 4,00 EUR Card Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt -,-- EUR - bei inländischen KI und KI in der EU10 und den EWR-Staaten11, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungs- entfällt 1,00 % vom Umsatz systemen (Maestro/Cirrus/ mind. 5,00 EUR EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zah- entfällt 1,00 % vom Umsatz lungssystemen (Maestro/ Cir- mind. 5,00 EUR rus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- entfällt 1,00 % vom Umsatz Staaten in Fremdwährung mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb der EU und den EWR- entfällt 1,00 % vom Umsatz Staaten mind. 5,00 EUR 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 03.17 Seite 7 Stand: 30.05.2017
mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland (EU) und EWR- 3,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR Staaten 5,00 EUR Neu bei der GoldCard: Für die ersten beiden Abhebungen im Jahr entfällt im Ausland die Barauszahlungsgebühr am Geldautomaten! zzgl. Gebühr für den Auslandseinsatz bei Zahlungen in Fremdwährung und/oder in 1,75% vom Umsatz 1,75% vom Umsatz einem Land außerhalb der EU und den EWR- Staaten. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr -,-- EUR - Ersatzkarte12 15,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 7,50 EUR Auslandseinsatz13 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU14 und der EWR-Staaten15 1,00 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR max. 5,00 EUR 4.4.1.2 VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr entfällt - Ersatzkarte16 entfällt 12 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 15 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 03.17 Seite 8 Stand: 30.05.2017
4.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals -,-- EUR an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,51 EUR an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte17 15,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 15,00 EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden -,-- EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 7,50 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland -,-- EUR - bei Versendung in Europa -,-- EUR - bei Versendung weltweit -,-- EUR - bei Versendung per Kurier 24,90 EUR Auslandseinsatz18 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU19 und der EWR-Staaten20 1,75 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden je nach Aufwand - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden je nach Aufwand - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden21 -,-- EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden22 -,-- EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 23 -,-- EUR Kreditkarten VR-Individual- VR-Net- VR-Komplett- VR-Mein- (Preise sind Jahresgebühren) Konto Konto Konto Konto (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) MasterCard oder VISA BasicCard – 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR (Guthabenbasis ab 12 Jahren) 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 18 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 19 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 20 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 21 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 22 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 03.17 Seite 9 Stand: 30.05.2017
MasterCard oder VISA ClassicCard – 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR Hauptkarte / Zusatzkarte MasterCard oder VISA ReiseCard – 40,00 EUR 40,00 EUR 40,00 EUR 40,00 EUR Hauptkarte / Zusatzkarte (seit 01.07.15 nicht mehr im Angebot) MasterCard oder VISA ShoppingCard – 40,00 EUR 40,00 EUR 40,00 EUR 40,00 EUR Hauptkarte / Zusatzkarte (seit 01.07.15 nicht mehr im Angebot) MasterCard Gold oder VISA GoldCard – 60,00 EUR/ 60,00 EUR/ 60,00 EUR/ 60,00 EUR/ Hauptkarte / Zusatzkarte 40,00 EUR 40,00 EUR 40,00 EUR 40,00 EUR MasterCard oder VISA Golf Fee Card – 95,00 EUR 95,00 EUR 95,00 EUR 95,00 EUR Hauptkarte / Zusatzkarte VR- Goldkombi (MasterCard und VISA) - 70,00 EUR 70,00 EUR 70,00 EUR 70,00 EUR Hauptkarte / Zusatzkarte PremiumCard 600,00 EUR 600,00 EUR 600,00 EUR 600,00 EUR 4.4.3.1 Umsatzabhängige Betragsrückerstattung Jahresumsatz für MasterCard oder VISA ClassicCard Rückerstattungsbetrag Hauptkarte / Zusatzkarte (gültig für Hauptkarte / Zusatzkarte) ab 4.000 EUR 10,00 EUR / 10,00 EUR ab 6.000 EUR 20,00 EUR / 20,00 EUR Jahresumsatz für MasterCard oder VISA Reise-, Shopping,- GoldCard (gültig für Hauptkarte / Zusatzkarte) ab 4.000 EUR 10,00 EUR / 10,00 EUR ab 6.000 EUR 20,00 EUR / 20,00 EUR ab 10.000 EUR 50,00 EUR / 50,00 EUR Jahresumsatz für VR-Goldkombi (MasterCard und VISA) (gültig für Hauptkarte / Zusatzkarte) ab 4.000 EUR 10,00 EUR / 10,00 EUR ab 6.000 EUR 20,00 EUR / 20,00 EUR ab 10.000 EUR 50,00 EUR / 50,00 EUR 134 200 03.17 Seite 10 Stand: 30.05.2017
4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des max. ein Geschäftstag Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- max. vier Geschäftstage Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Währung Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.4.5 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums24 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen25 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen Die Annahmefrist (beleglose und beleghafte Aufträge) an den Geschäftstagen der Bank ist täglich auf 16.00 Uhr festgelegt. Endet die Öffnungszeit der jeweiligen Geschäftsstelle der Bank zu einer früheren Uhrzeit, so ist die Annahmezeit (beleghafte Aufträge, Datenträgeraustausch und Service-Rechenzentren Einreichungen) an diesen Geschäftstagen auf 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit festgelegt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag26 max. ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag max. zwei Geschäftstage DTA und Service-Rechenzentren max. ein Geschäftstag bei Abgabe in unserer Hauptstelle Einreichungen Sindelfingen und max. zwei Geschäftstage bei Abgabe in einer anderen Geschäftsstelle - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag27 max. vier Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage 24 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 25 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 26 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 03.17 Seite 11 Stand: 30.05.2017
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsemp- fänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überwei- als Eilüber- als tele- sung per weisung / grafische Zahlschein Sepa Überwei- Eilzahlung sung (online) zusätzlich zusätzlich beleghafte elektronisch per Dauer- bei form- Überweisung übermittelte auftrag loser Er- Überweisung* teilung** Überweisungsart Inlandsüberweisung mit 5,00 EUR 10,00 EUR / entfällt Kontonummer/Bankleit- wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 5,00 EUR zahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit 10,00 EUR 10,00 EUR / entfällt Kontonummer/Bankleit- 5,00 EUR zahl in Euro an einen wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 anderen Zahlungsdienst- leister Inlandsüberweisung mit 10,00 EUR / entfällt Kontonummer/Bankleit- wird nicht 5,00 EUR zahl, die auf eine andere wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 ausgeführt Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit 5,00 EUR 10,00 EUR / entfällt IBAN/BIC in Euro wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 5,00 EUR innerhalb der Bank Überweisung mit 10,00 EUR 10,00 EUR / entfällt IBAN/BIC in Euro an wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 5,00 EUR einen anderen Zahlungs- dienstleister * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch, nur noch bis 31.01.2014 möglich (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ), Service-Rechenzentren Einreichungen ** z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 134 200 03.17 Seite 12 Stand: 30.05.2017
Höhe der Entgelte Zielland Überweisungs- Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet (nur bis 2.000 in betrag (SWIFT) Fremdwährung möglich) Nur USA, Kanada, Schweiz, Polen, Tschechien und Dänemark _______ 0 1 0 1 bis EUR EUR EUR EUR EUR zu alle alle Beträge 1,5 %o mind. Wie „0“ zzgl. 0,00 EUR 10,22 EUR 9,75 EUR, 17,50 EUR, bei zzgl. 0,25 %o US$ 25,00 EUR mind. 1,00 EUR, zzgl. SWIFT- Auslagen 2,30 EUR 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - wegen fehlender Kontodeckung 3,00 EUR - wegen fehlenden/unvollständigen Angaben 3,00 EUR - wegen fehlerhaften Angaben Portoentgelt für Standardbrief Deutsche Post Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 10,00 EUR zzgl. fremde Kosten Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 EUR zzgl. fremde Kosten Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/ vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden siehe Kontomodell 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift Überweisungsbetrag Konventionelle aus Abwicklung alle Beträge EUR Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit 1,5 %o mind. 9,75 EUR 1,5 %o mind. 9,75 EUR zzgl. Kontonummer/Bankleitzahl, zzgl. 0,25 %o mind. 1,00 EUR, die auf eine andere 0,25 %o mind. 1,00 EUR, zzgl. SWIFT-Auslagen 2,30 EUR bei SWIFT-Ausführung zzgl. SWIFT-Auslagen 2,30 Währung eines EWR- EUR bei SWIFT- Mitgliedstaates lautet Ausführung Überweisung mit IBAN/BIC wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 Zahlungsdienstleister 134 200 03.17 Seite 13 Stand: 30.05.2017
4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR28) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung29) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten30) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen wer- den. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbe- trag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/ Überweisungs- Konventionelle Abwicklung (SWIFT) Währung betrag 0 1 alle Beträge EUR EUR Schweiz/ Nur als SEPA- 1,5 %o Euro mit Überweisung und Wie mind. 9,75 EUR, IBAN/ nur „0“ möglich Buchungsposten zzgl. SWIFT-Auslagen 2,30 EUR BIC siehe Kontomodell Ziff. 3.1 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrages 10,00 EUR zzgl. fremde Kosten Bearbeitung eines Dauerauftragsrückrufes nach Zugang des Dauerauftrages 10,00 EUR zzgl. fremde Kosten Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 3,00 EUR 28 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 29 z.B. US-Dollar. 30 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 03.17 Seite 14 Stand: 30.05.2017
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen oder Daueraufträgen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 EUR zzgl. fremde Kosten Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/ Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 7,50 EUR 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinba- rungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen wer- den. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbe- trag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/ Überweisungs- Konventionelle Währung betrag Abwicklung alle Beträge EUR Schweiz/Euro Nur als SEPA-Überweisung 1,5 %o mit IBAN/BIC und nur „0“ möglich mind. 9,75 EUR, zzgl. SWIFT-Auslagen 2,30 EUR 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech- nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossen- schaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröf- fentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Be- nachrichtigung des Kunden wirksam. 134 200 03.17 Seite 15 Stand: 30.05.2017
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kar- tenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergericht- liche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungs- kontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Zusendung von sonstigen Vordrucken z.B. Überweisungen 10,00 EUR Zusendung von sonstigen Vordrucken per Einschreiben (Inland) 10,00 EUR Zahlscheine mit uns als Empfänger-Bankverbindung kostenlos (bis 3.000 Stück p.a.), darüber zum Selbstkostenpreis hausintern erstellte Formulare mit individuellem Druck pro Stück 0,03 EUR Sonder – und Außenhandelsvordrucke Fremdkosten zzgl. MwSt. 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) -,-- EUR Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 10,00 EUR Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 25,00 EUR Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden -,-- EUR Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks 45,50 EUR Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks beleghafte Buchungsposten siehe Kontomodell Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks beleghafte Buchungsposten siehe Kontomodell Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 25,00 EUR 134 200 03.17 Seite 16 Stand: 30.05.2017
5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck in Euro: 1,5 ‰, mind. 10,50 EUR in Fremdwährung: 1,5 ‰, mind. 10,50 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mind. 1,00 EUR zzgl. Auslagen / Stück 2,30 EUR 5.2.2 per Bankscheck (DZ-Bank) in Euro: 1,5 ‰, mindestens 10,50 EUR in Fremdwährung: 1,5 ‰, mindestens 10,50 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR zzgl. Porto /Stück Portoentgelt für Standardbrief Deutsche Post zzgl. Fremdgebühren/Stück 25,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 1,5 ‰, mindestens 9,75 EUR in Fremdwährung: 1,5 ‰, mindestens 9,75 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr Inlandsscheck in EURO +1 Bankarbeitstag nach Einreichung Auslandsscheck in EURO +4 Bankarbeitstage nach Einreichung Währungsscheck auf USA (in USD) +4 Bankarbeitstage nach Einreichung Währungsscheck auf Sonstige +8 Bankarbeitstage nach Einreichung 5.4.1 Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut31 entfällt aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung 5.4.2 Bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungs- buchung für die Bank 31 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. 134 200 03.17 Seite 17 Stand: 30.05.2017
Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks (Abrechnung erfolgt ausschließlich über das Konto) auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks entfällt Barauszahlung von Euro-Reiseschecks entfällt Rücknahme von Euro-Reiseschecks Gutschrift aufs Konto: wie Buchungsposten siehe Kontomodell Ziff. 3.1 auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks Gutschrift aufs Konto: wie Buchungsposten siehe Konto- modell Ziff. 3.1 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech- nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossen- schaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröf- fentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Be- nachrichtigung des Kunden wirksam. 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.1.1 bei der Kreditbearbeitung zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan32 -,-- EUR 32 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 134 200 03.17 Seite 18 Stand: 30.05.2017
außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung auf Wunsch des Kunden 42,00 EUR pro Stunde zzgl. 19 % MwSt Ratenänderung auf Wunsch des Kunden (sofern keine Tilgungsoption vereinbart) 75,00 EUR Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten -,-- EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehens- verträgen33 sowie bei vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto34 50,00 EUR 6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren) -,-- EUR Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren) -,-- EUR Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) Dingliche Sicherheiten 200,00 EUR Sonstige Sicherheiten 100,00 EUR Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) 50,00 EUR sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 50,00 EUR Erteilung von Treuhandaufträgen -,-- EUR Abwicklung von Treuhandaufträgen bei Fremdfinanzierung 4 %o, mind. 150,00 EUR bei Eigenfinanzierung 2 %o, mind. 100,00 EUR bei vereinfachter Abwicklung mit einem Darlehen -,-- EUR ab 2. Darlehen 100,00 EUR 6.2 Avale Provision Bank-, Prozessleistungsbürgschaften, Überhangbürgschaften andere Banken 3,00 % Überhangbürgschaften BSH, Auszahlungsbürgschaften, Finanzierungsbestätigungen 2,00 % 33 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. 34 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Verbraucherdarlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 134 200 03.17 Seite 19 Stand: 30.05.2017
6.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Änderung der Schuldverhältnisse (Schuldentlassung, Schuldbeitritt) im Auftrag mindestens 200,00 EUR pro des Kunden. Vorgang Wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig 7 Auskünfte 7.1 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen 12,50 EUR zzgl. Auslagen Bankauskunft im Ausland einholen 15,00 EUR zzgl. Auslagen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) entfällt 7.2 Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse erteilt) Auskunft erteilt -,-- 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Schließfachgröße bis 5 cm 30,00 EUR, inkl. MwSt. p.a. + 7,50 EUR Versicherung bis 10 cm 45,00 EUR, inkl. MwSt. p.a. + 7,50 EUR Versicherung bis 15 cm 55,00 EUR, inkl. MwSt. p.a. + 7,50 EUR Versicherung bis 25 cm 65,00 EUR, inkl. MwSt. p.a. + 7,50 EUR Versicherung bis 35 cm 95,00 EUR, inkl. MwSt. p.a. + 7,50 EUR Versicherung bis 55 cm 120,00 EUR, inkl. MwSt. p.a. + 7,50 EUR Versicherung ab 55 cm 150,00 EUR, inkl. MwSt. p.a. + 7,50 EUR Versicherung Der Mindestmietpreis bei Neuanlage eines Schließfaches beträgt eine Jahresmiete Öffnen des Schließfachs und Austausch des Schlosses bei 200,00 EUR, zzgl. 19 % MwSt. Verlust des Schlüssels Aufbrechen des Schrankfachs und Austausch des Schlosses 400,00 EUR, zzgl. 19 % MwSt bei Verlust beider Schlüssel 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Wertpapierart Online-Brokerage Online-Brokerage Provision: Provision: Provision: Provision: Aktien 1,0 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert 1,0 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert mind. 29,95 EUR mind. 14,95 EUR mind. 49,95EUR mind. 29,95 EUR Optionsscheine 1,0 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert 1,0 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert mind. 29,95 EUR mind. 14,95 EUR mind. 49,95EUR mind. 29,95 EUR Verzinsliche Wertpapiere 0,5 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert 0,5 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert mind. 29,95 EUR mind. 14,95 EUR mind. 49,95EUR mind. 29,95 EUR Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,5 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert 0,5 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert mind. 29,95 EUR mind. 14,95 EUR mind. 49,95EUR mind. 29,95 EUR Zero Bonds 0,5 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert 0,5 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert 134 200 03.17 Seite 20 Stand: 30.05.2017
mind. 29,95 EUR mind. 14,95 EUR mind. 49,95EUR mind. 29,95 EUR Genussscheine/Genussrechte 0,5 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert 0,5 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert mind. 29,95 EUR mind. 14,95 EUR mind. 49,95EUR mind. 29,95 EUR Investmentanteile über Börse 1,0 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert 1,0 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert mind. 29,95 EUR mind. 14,95 EUR mind. 49,95EUR mind. 29,95 EUR DZ Bank Zertifikate und Hebelprodukte 4,95 EUR 4,95 EUR Bezugsrechte/Teilrechte KW 50,00 EUR = 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR KW>50,00 EUR =10,00 KW>50,00 EUR =10,00 KW>50,00 EUR =10,00 KW>50,00 EUR =10,00 EUR EUR EUR EUR Sonstige Wertpapiere 1,0 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert 1,0 % v. Kurswert 0,15 % v. Kurswert mind. 29,95 EUR mind. 14,95 EUR mind. 49,95EUR mind. 29,95 EUR Verkauf von Bundesschatzbriefen 0,5 % v. Nennwert 0,5 % v. Nennwert entfällt entfällt mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR Inkasso fälliger Wertpapiere ex Depot 0,25 % v. Nennwert 0,25 % v. Nennwert entfällt entfällt (inkl. Ust) min. 14,88 EUR min. 14,88 EUR Euro Anleihen max. 59,50 EUR max. 59,50 EUR Fremdwährungsanleihen Gutschrift in 0,25 % v. Gegenwert 0,25 % v. Gegenwert entfällt entfällt EUR min. 14,88 EUR min. 14,88 EUR max. 59,50 EUR max. 59,50 EUR Fremdwährungsanleihen Gutschrift in 0,25 % v. Gegenwert 0,25 % v. Gegenwert entfällt entfällt Fremdwährung min. 14,88 EUR min. 14,88 EUR max. 59,50 EUR max. 59,50 EUR Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und frem- den Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung 36 -,-- EUR Limitänderung und –streichung 5,00 EUR pro Auftrag Limitänderung und –streichung über Online-Brokerage -,-- EUR 9.1.2 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Online-Brokerage Provision: Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt) /Minimum Rücknahmeentgelt) /Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes Erwerb zum Anteilspreis Erwerb zum Anteilspreis Sonstige Gesellschaften Erwerb zum Anteilspreis ggf. zzgl. fremde Spesen Erwerb zum Anteilspreis ggf. zzgl. fremde Spesen Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes Jeweiliger Ausgabeaufschlag des einzelnen Jeweiliger Ausgabeaufschlag des einzelnen Investmentfonds Investmentfonds abzgl. 50 % Sonstige Gesellschaften Jeweiliger Ausgabeaufschlag des einzelnen Jeweiliger Ausgabeaufschlag des einzelnen Investmentfonds Investmentfonds abzgl. 50 %, ggf. zzgl. fremde Spesen Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes Verkauf zum Rücknahmepreis Verkauf zum Rücknahmepreis Sonstige Gesellschaften Verkauf zum Rücknahmepreis abzgl. 10 EUR Verkauf zum Rücknahmepreis abzgl. 10 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Zeichnung von Neuemissionen: Entgelt bei Nichtzuteilung von Kundenaufträgen (auch bei online 12,00 EUR Brokerage) 134 200 03.17 Seite 21 Stand: 30.05.2017
9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 9.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres.35 Aktien der Vereinigten Volksbank AG werden kostenfrei verwahrt. -Kurswert des Depots: < 50.000 EUR 0,20% v. Kurswert < 100.000 EUR 0,16% v. Kurswert >= 100.000 EUR 0,14% v. Kurswert Mindestpreis pro Depot p.a. 29,95 EUR Maximalpreis pro Depot p.a. 1.200,00 EUR Depots ohne Bestand -,-- EUR Depotkunden bis 25 Jahre -,-- EUR 9.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) - Girosammelverwahrung, pro Position zzgl. fremder Spesen, Porto + Versicherung 35,70 EUR - Streifbandverwahrung, pro Position zzgl. fremder Spesen, Porto + Versicherung 35,70 EUR - Wertpapierrechnung, pro Position zzgl. fremder Spesen, Porto + Versicherung 35,70 EUR 9.2.3 Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland EUR EUR jungen Aktien 0,6 % v. Kurswert zzgl. 15,00 EUR 0,6 % v. Kurswert zzgl. 15,00 EUR Options-, Wandelanleihen 0,6 % v. Kurswert zzgl. 15,00 EUR 0,6 % v. Kurswert zzgl. 15,00 EUR Genussscheinen 0,6 % v. Kurswert zzgl. 15,00 EUR 0,6 % v. Kurswert zzgl. 15,00 EUR 9.2.4 Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) zzgl. fremde Spesen 30,00 EUR Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden zzgl. fremde Spesen 30,00 EUR Ausübung von Wandelrechten zzgl. fremde Spesen 30,00 EUR 9.2.5 Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt)36 Pro Auftrag -,-- EUR 9.2.6 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Antragsgebühr 45,00 EUR sowie pro Posten 10,00 EUR, alles zzgl. 19 % MwSt. 35 Bei Auflösung im 1. Halbjahr wird die halbe Depotgebühr berechnet. Bei Auflösung im 2. Halbjahr wird die volle Depotgebühr berechnet. 36 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. 134 200 03.17 Seite 22 Stand: 30.05.2017
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