Meldeprogramm Wirtschaftsdünger in Brandenburg - Informationsvortrag Laura Dommisch Dorothea Kahl - ISIP
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Meldeprogramm Wirtschaftsdünger in Brandenburg Informationsvortrag Laura Dommisch Antje Domke Dorothea Kahl Thomas Grimm Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 0
Einführung in Brandenburg Einführung zum 01.01.2021 Ziele: • exakte Datenermittlung von Wirtschaftsdüngertransporten • Vermeidung illegaler Nährstofftransporte und Einträge in die Umwelt • Grundlage für zukünftige Abgleiche mit anderen Bundesländern Online-basiertes Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger • Modul aus dem „POLARIS Nährstoffmanagement“ Erlass der „Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger“ gemäß § 6 WDüngV Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 1
Gesetzliche Grundlagen zu Wirtschaftsdünger Düngegesetz (DüngG) vom 9. Januar 2009 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) - Bundesverordnung vom 21.07.2010 Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger (WDüngMeldeV BB) - Landesverordnung vom 23.11.2020 Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 2
Gesetzliche Grundlage - Bundesverordnung Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) - Bundesverordnung vom 21.07.2010 § 1 Gültigkeitsbereich Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen einschließlich des Vermittelns, das Befördern und die Übernahme (Aufnahme) von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, im Inland sowie das Befördern dieser Stoffe nach anderen Staaten. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 3
Gesetzliche Grundlage - Bundesverordnung Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) vom 21.07.2010 § 2 Begriffsbestimmungen Abgeber: • Natürliche oder juristische Personen, die Wirtschaftsdünger an andere abgeben. Beförderer: • Natürliche oder juristische Personen, die o.g. Stoffe für sich selbst oder für andere befördern. Empfänger: • Natürliche oder juristische Personen, die o.g. Stoffe von anderen übernehmen. Als Empfang / Übernahme: • Ist auch das unmittelbare Aufbringen auf Flächen des Empfängers durch Dritte im Auftrag des Empfängers zu sehen. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 4
Gesetzliche Grundlage - Bundesverordnung Verordnung gilt nicht: 1. innerhalb eines Umkreises von 50 km um den Betrieb, in dem die Stoffe anfallen a) innerhalb eines Betriebes b) zwischen zwei Betrieben desselben Verfügungsberechtigten. 2. Stoffe die von Betrieben in Verkehr gebracht, befördert oder übernommen werden, die der Düngeverordnung unterliegen, und diese Betriebe: a) nach § 10 Absatz 3 der Düngeverordnung nicht zur Erstellung von Aufzeichnungen verpflichtet sind, b) Summe aus betrieblichen Nährstoffanfall und aufgenommene Menge 500 Kilogramm Stickstoff im Jahr nicht überschreiten. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 5
Gesetzliche Grundlage - Bundesverordnung Verordnung gilt nicht: 3. Bei Abgabe, Beförderung und Empfang von Wirtschaftsdüngern oder Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, von insgesamt ≤ 200 t Frischmasse im Jahr (Summierung). 4. Soweit Verpackungen kleiner als 50 Kilogramm an nicht gewerbsmäßige Endverbraucher in Verkehr gebracht werden. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 6
Gesetzliche Grundlagen Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger (WDüngMeldeV BB) – Landesverordnung vom 23. November 2020 § 1 Aufzeichnungspflicht Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten haben innerhalb eines Monats ab dem Tag der Abgabe oder Übernahme, die Aufzeichnungen elektronisch zu übermitteln (Meldeprogramm Wirtschaftsdünger BB) Anmeldung im Wirtschaftsdüngermeldeprogramm (§ 1 Absatz 2): mit einer ZID/HIT-Nr.; wenn keine dieser Nr. vorhanden ist, durch eine vom LELF zugeteilte Betriebsnummer (WDB-Nr. = WirtschaftsDüngerBrandenburg) - Betriebsnummer, Name und Anschrift des Abgebers/Empfängers - Datum der Abgabe, des Beförderns oder der Übernahme - Wirtschaftsdüngerart - Menge in t Frischmasse - Nährstoffgehalte N und P2O5 in kg je t Frischmasse - Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft in kg - Name und Anschrift des Beförderers Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 7
Gesetzliche Grundlage Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger (WDüngMeldeV BB) – Landesverordnung vom 23. November 2020 § 2 Meldepflicht Empfänger von Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern oder dem Ausland innerhalb eines Monats ab dem Tag der Übernahme die Meldung nach der Bundesverordnung elektronisch zu übermitteln (Meldeprogramm Wirtschaftsdünger BB) - Betriebsnummer, Name und Anschrift des Abgebers/Empfängers - Datum der Abgabe, des Beförderns oder der Übernahme - Wirtschaftsdüngerart - Menge in t Frischmasse - Nährstoffgehalte N und P2O5 in kg je t Frischmasse - Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft in kg - Name und Anschrift des Beförderers Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 8
Gesetzliche Grundlage Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger (WDüngMeldeV BB) – Landesverordnung vom 23. November 2020 Datenspeicherung (§ 3): sieben Jahre in der Datenbank - Speicherung der Daten für sieben Jahre durch das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger in Brandenburg gegeben Ordnungswidrigkeiten (§ 4): wenn Aufzeichnung/Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgt Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 9
Vorteile des Programms Programm bereits in 5 Bundesländern erfolgreich eingeführt (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt). Einführung im Land Brandenburg ab 1. Januar 2021. Das Jahr 2020 bleibt davon unberührt. Vorteile: Meldepflicht wird mit Aufzeichnung im Programm erfüllt. Aufzeichnungsdokumente sind jederzeit Online abrufbar (Aufbewahrung in Papierform ist nicht mehr notwendig; 7-jährige elektronische Aufbewahrungsfrist wird mittels Programm gewährleistet). Abgegebene & aufgenommene Wirtschaftsdünger sind durch Landwirt jederzeit im System Online abrufbar. Kennzeichnungen können vom Landwirt exportiert und in Düngebedarfsermittlung, Nährstoffbilanzen aufgenommen werden. Dienstleister oder Berater können mit der elektronischen Aufzeichnung betraut werden. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 10
Informationen auf einen Blick alle Informationen sind auf der LELF-Webseite unter Bodenschutz und Düngung zu finden Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 11
LELF-Webseite Bodenschutz und Düngung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger in Brandenburg Echtversion: www.meldeprogramm-brandenburg.de Demoversion & Zugangsdaten: https://www.meldeprogramm- brandenburg.de/NSTMeldeprogramm_LELFBB_DEMO/ Anleitung zur Nutzung und Informationen Formulare / Anträge Ansprechpartner Vorträge und Schulungsinformationen Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 12
Online - Schulung zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Termine werden auf unserer Webseite veröffentlicht. am 27.01.2021 um 14:00 Uhr am 04.02.2021 um 10:00 Uhr & um 13 Uhr Teilnehmerzahl begrenzt auf 25 Personen Anmeldung über: service-meldeprogramm-wirtschaftsduenger@LELF.Brandenburg.de Sie erhalten eine Bestätigung und zu einem späteren Zeitpunkt einen Zugangslink. Bei hoher Nachfrage werden weitere Termine festgelegt Veröffentlichung der Termine auf der Webseite des LELF Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 13
LOG-IN Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 14
LOG-IN Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 15
Anmeldung in der Datenbank Zugangsmöglichkeiten: Zugang ZID/HIT – alle die über eine ZID/HIT-Nr. verfügen, zum Beispiel Landwirtschaftsbetriebe, gewerbliche Tierhalter Zugang WDB – alle die nicht über eine ZID/HIT-Nr. verfügen, zum Beispiel Biogasanlagen (ist beim LELF zu beantragen) Log-In: vorrangig ist die ZID Nummer für den Log-In zu nutzen Log-In erfolgt mit den Zugangsdaten der InVeKoS-Datenbank über eine gesicherte Verbindung an die Hi-Tier Datenbank wird die Anmeldung überprüft und bei einer positiven Rückmeldung durchgeführt; ansonsten erscheint eine Fehlermeldung (vierteljährlich werden die Hintergrunddaten der ZID/HIT-Betrieb aktualisiert) WDB-Nr. – der Log-In erfolgt über die zugesendeten Zugangsdaten des LELF, nach dem ersten Log-In muss ein neues Passwort vom Nutzer festgelegt werden. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 16
Formular – Antrag WDB-Nr. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 17
Programm-Aufbau Erläuterungen im Programm anzeigen lassen Öffnen der Hilfeseiten Aufzeichnungen erstellen oder übernehmen Übersicht der Aktivitäten des Melder-Kontos Möglichkeiten des Imports im Programm anlegen und bearbeiten der Datensätze: - Betriebe außerhalb Brandenburgs - Beförderer - eigene Kennzeichnungen Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 18
Abgabeaufzeichnung Erläuterungen im Programm anzeigen lassen Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 19
Beispiel Abgabeaufzeichnung Programm-Maske Abgebender Betrieb und Betriebsart muss ausgewählt werden Empfänger und Betriebsart muss ausgewählt werden Eingabe Lieferdatum, des Wirtschaftsdüngers und der Menge Bei Eingabe eigener Werte muss die Datenquelle in Kennzeichnung geändert werden Nach dem Ausfüllen, die „Daten prüfen“ und „Einfügen / Speichern“ drücken, um die Meldung abzuschließen Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 20
Nährstoffgehalte – Kennzeichnung selbst hinterlegen Link öffnen Bereits angelegte Kennzeichnung übernehmen oder eine neue Kennzeichnung anlegen Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 21
Nährstoffgehalte – Kennzeichnung selbst hinterlegen Nach dem Ausfüllen der Angaben die Daten abschließend speichern und in die Übersicht zurück gehen Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 22
Abgabemeldung Durch den Abgeber: Nach dem „Einfügen / Speichern“ der Abgabemeldung Über der Maske erscheint immer eine Bestätigung Link öffnen oder eine Fehlermeldung durch das System Unter der Maske erscheinen verschiedene Optionen: - stornieren und korrigieren - neue Eingabe und neue Eingabe mit Datenübernahme - Lieferschein drucken Bereits angelegte Kennzeichnung übernehmen oder eine neue Anlegen alle Informationen der Meldung sind im System gespeichert Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 23
Lieferschein Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 24
Aufnahme durch den Empfänger Link öffnen 1. Möglichkeit: Aufnahmeaufzeichnung - Bestätigung durch den Empfänger Der Abgeber tätigt als Erster die Abgabeaufzeichnung. Dem Empfänger liegt die Meldung des Abgebers im System vor. Der Empfänger kann die Meldung überprüfen, ggf. korrigieren und übernehmen. 2. Möglichkeit: Aufnahmeaufzeichnung - Meldung durch den Empfänger Bereits angelegte Der Empfänger hat bereits eine Aufnahmeaufzeichnung im Programm gespeichert, die Kennzeichnung übernehmen oder eine neue Anlegen Abgabeaufzeichnung durch den Abgeber lag zu diesem Zeitpunkt zur Übernahme noch nicht vor. Der Abgeber speichert somit die Abgabeaufzeichnung erst nach der Aufnahmeaufzeichnung durch den Empfänger. 3. Möglichkeit: Aufnahmeaufzeichnung für Empfang aus anderen Bundesländern/Ausland Der Betriebssitz des Abgebers liegt außerhalb Brandenburgs (anderes Bundesland oder Ausland), er hat deshalb nicht die Möglichkeit der Eintragung in das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Brandenburg. Der Empfänger muss die Meldung selbst eintragen. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 25
Betriebe außerhalb BB / Beförderer und eigene Kennzeichnungen anlegen Innerhalb der Datenbank können jederzeit bearbeitet werden: Betriebe außerhalb Brandenburgs Beförderer (Dritte) eigene Kennzeichnungen Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 26
Vollmacht Formular Vollmacht ist auf der LELF-Webseite zur Verfügung gestellt. Vollmacht kann verwendet werden, um Dritte (z.B. Berater) zu beauftragen, vollständige, richtige und fristgerechte Aufzeichnungen für den Aufzeichnungspflichtigen vorzunehmen. Bitte beachten Sie: Bei Verstößen wird der Aufzeichnungspflichtige als Betroffener beschuldigt, nicht derjenige, der über eine Vollmacht verfügt! Vollmacht ist bei Kontrollen auf Verlangen vorzulegen, die Vollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung zweier Vertragspartner! Zusendung zum LELF ist nicht erforderlich. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 27
Vollmacht Beispiel: Abgebender Betrieb (Biogasanlage) tätigt die Aufnahmemeldung im Programm für den aufnehmenden Betrieb (Landwirtschaftsbetrieb) nach dem „Daten prüfen“ weist das System auf die notwendige Vollmacht hin das Speichern ist erst möglich, wenn die Vorlage einer Meldevollmacht bestätigt wurde Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 28
Übersicht der Aufzeichnungen Meldungsübersicht: - Übersicht aller Meldungen, die den Betrieb betreffen - Ausdruck oder speichern der Lieferscheine als PDF möglich Betriebsspiegel: - Übersicht aller Buchungen des Betriebes über einen bestimmten Zeitraum - Ausdruck oder speichern als PDF möglich Betriebsspiegel-Betriebsbasis: - Übersicht aller Meldungen zwischen Abgeber und Empfänger - Abgleich der transportierten Mengen an Wirtschaftsdünger - Ausdruck oder speichern als PDF möglich Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 29
Aufzeichnungsabgleich Funktion Aufzeichnungsabgleich: Eingabe des Jahres, Haken setzen bei Auswahl und Anzeigeumfang Programm-Meldungen die zur Beanstandung führen können, werden angezeigt es findet ein Abgleich der Meldungen und Informationen statt auftretende abweichende Lieferungen werden in der Übersichtstabelle dargestellt über erweiterte Tabellenansicht steht der Lieferschein in der letzten Spalte der Tabelle als Download zu Verfügung Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 30
Einfache Aufzeichnungs- und Meldungsübersicht Alle Meldungen für den Betrieb werden angezeigt. Sortierung nach Zeitraum und Meldungsart (Aufnahme/Abgabe) ist möglich. Offene oder nicht mit der Meldung des Abgebers übereinstimmende Meldungen werden angezeigt. Über erweiterte Tabellenansicht steht der Lieferschein in der letzten Spalte der Tabelle als Download zu Verfügung. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 31
Erweiterte Auswertungen Alle Meldungen für den Betrieb werden angezeigt. Sortierung nach Zeitraum und Meldungsart (Aufnahme/Abgabe) möglich. Gezielte Filtermöglichkeiten vorhanden. Über erweiterte Tabellenansicht steht der Lieferschein in der letzten Spalte der Tabelle als Download zu Verfügung. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 32
Betriebsspiegel Lieferdatum oder Meldedatum wird ausgewählt. Eine Übersicht aller Meldungen über den ausgewählten Zeitraum wird erstellt. Die Darstellung des Betriebsspiegels erfolgt als ein PDF-Auszug zum Ansehen, Speichern oder Drucken. Abgegebene / aufgenommene Nährstoffmengen können fehlerfrei und leicht erfassbar durch den Landwirt in die Bilanzierungen aufgenommen werden. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 33
Betriebsspiegel Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 34
Betriebsspiegel-Betriebsbasis Lieferdatum oder Meldedatum wird ausgewählt. Eine Übersicht zum Abgleich zwischen Empfänger und deren Abgeber zeigt auf, ob die erfassten Abgabeaufzeichnungen mit den Aufnahmeaufzeichnungen übereinstimmen. Der Betriebsspiegel-Betriebsbasis erfolgt als PDF-Auszug zum Ansehen, Speichern oder Drucken. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 35
Betriebsspiegel-Betriebsbasis Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 36
Sammelmeldungen Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 37
Sammelmeldungen Aus einer externen Excel-Datei kann eine Sammelmeldung in das Meldeprogramm eingelesen werden. Funktion „Sammelmeldung/-aufzeichnung aus Datei“ ist für Unternehmen gedacht, die eine sehr hohe Anzahl von Meldungen in kurzer Zeit zu verbuchen haben! Die Anleitung und Excel-Tabelle gibt es auf Nachfrage an: service-meldeprogramm-wirtschaftsduenger@LELF.Brandenburg.de Sie bekommen die notwendigen Informationen zugesandt. Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 38
Danke für Ihr Interesse Bei Problemen bzw. weiteren Fragen melden Sie sich bitte! Laura Dommisch Referat 42; Referat Ackerbau und Grünland Laura.Dommisch@LELF.Brandenburg.de Datum: 08.12.2020 Laura Dommisch - Wirtschaftsdüngermeldeprogramm – LELF 39
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