Alkohol in der Europäischen Union - Versand leicht gemacht - IHK München

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Alkohol in der Europäischen Union - Versand leicht gemacht - IHK München
Alkohol in der
Europäischen Union
Versand leicht gemacht
Alkohol in der Europäischen Union

 Regionale Spezialitäten in den Supermarkt-Regalen

      Grappa aus Italien
      Cherry aus Spanien
      Wein aus Frankreich
      Scotch aus Irland
      Gin aus England
      Wodka aus Russland
      Tequila aus Mexiko
      Bier aus Bayern

 Doch wie kommen diese Genussmittel nach Deutschland oder aus Deutschland in andere Mitgliedsländer?

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Inhalt

I.   Definitionen
II. Steuerlager
III. Lieferungen unter Steueraussetzung
IV. Lieferungen im freien Verkehr
V. Versandhandel
VI. Nützliche Seiten
VII. Rechtlicher Rahmen

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Definitionen

Hinweis

  Die folgenden Informationen enthalten ausschließlich die
   Vorgehensweisen für den gewerblichen Warenverkehr.
  Die Präsentation richtet sich an Unternehmen.
  Reisefreimengen im privaten Bereich werden nicht erläutert.
  Privatpersonen finden auf dieser Seite die relevanten Informationen:
   http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-
   EU/Steuern/Genussmittel/genussmittel_node.html

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Definitionen

Verbrauchsteuern

      Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern
      Verbrauchsteuern werden auf den Verbrauch erhoben
      Verbrauchsteuerpflichte Waren sind:
      › Energieerzeugnisse
      › Alkohol und alkoholische Getränke
      › Tabakwaren
      Verbrauchsteuern stehen dem Staat zu, in dem diese Waren verbraucht
       werden (Bestimmungslandprinzip)

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Definitionen

Steuerentstehung

      Verbrauchsteuerpflichtige Waren werden verbrauchsteuerpflichtig mit
      a. ihrer Herstellung
      b. ihrer Einfuhr (aus einem Drittland)

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Definitionen

Wichtigste Unterscheidung

 Freier Warenverkehr                   Steueraussetzung

  Verbrauchssteuer wurde in einem      Verbrauchsteuer wurde nicht
   Mitgliedsland entrichtet              entrichtet
  Die Ware befindet sich
                                       › Ware darf nur mit dem
   ausschließlich in diesem
                                         elektronischen Verfahren (EMCS)
   Mitgliedsland im freien Verkehr
                                         befördert werden
 › Ware darf in diesem Mitgliedsland
   befördert werden

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Definitionen

Abgrenzung

      Steuerrechtlich freier Warenverkehr ≠ zollrechtlicher freier Warenverkehr
      Aber: zollamtliches Nichterhebungsverfahren (z.B. T1) = Steueraussetzung
      Verbrauchsteuer ≠ Mehrwertsteuer

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Definitionen

Beteiligte

 Zugelassener         Steuerlager            Registrierter        Registrierter
 Lagerinhaber         (Ort, Voraussetzung:   Empfänger            Versender
 Natürliche oder      Zugelassener
 juristische Person                          Natürliche oder      Natürliche oder
                      Lagerinhaber)
                                             juristische Person   juristische Person
  Herstellen          Herstellen
  Verarbeiten                                Empfangen           Versenden
                       Verarbeiten
  Lagern
                       Lagern
  Empfangen
                       Empfangen
  Versenden
                       Versenden

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Steuerlager

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Steuerlager

Herstellung, Verarbeitung und Lagerung

                                    Mitgliedsland

                                                       Zulassung notwendig
                                                       Voraussetzungen:
                                                        Sicherheit
                           Herstellung, Verarbeitung
                                                        nach Lagern getrennte
                           und Lagerung
                                                          Buchhaltung
                                                        Erfassung von Eingängen
                                                        weitere Verpflichtungen
             Steuerlager

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Steuerlager

Beantragen eines Steuerlagers

  Eine Zulassung muss beim                           Genussmittel           Formulare

   zuständigen HZA beantragt werden                   Branntwein und            1240
                                                      Alkopops                  1241
  Anträge nach Alkohol sortiert
                                                      Bier                      2000
  Unterlagen                                                                   2001
      o      Aktueller Registerauszug
                                                      Schaumwein/               2480
      o      Lagepläne der Räumlichkeiten
                                                      Zwischenerzeugnisse/      2481
      o      Betriebserklärung mit der Beschreibung   Wein
             der Betriebsvorgänge
  Weitere Vorgaben möglich

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Steuerentstehung

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Steuerentstehung

Leitfragen

 I.    Wann entsteht die Verbrauchsteuer?
            Zeitpunkt
 II. Wer muss die Verbrauchsteuer entrichten?
            Steuerschuldner

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Steuerentstehung

Überführung in den freien Warenverkehr: Zeitpunkt

                                       Mitgliedsland

                                                       Empfang durch den
                               Überführung             registrierten Empfänger
                              Entnahme                Direktlieferung an einen
                              Besitz
                                                       vorgegebenen Ort
                              Herstellung
                              Einfuhr                 Empfang durch den Empfänger
                                                       (Ausnahmen)
             Steuerlager   Steuer entsteht durch              Zeitpunkt

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Steuerentstehung

Überführung in den freien Warenverkehr: Steuerschuldner

                                       Mitgliedsland

                                                       Zugelassener Lagerinhaber
                               Überführung
                              Entnahme
                              Besitz                  Registrierter Empfänger
                              Herstellung
                              Einfuhr                 oder jede andere an der Entnahme
                                                       dieser Ware beteiligte Person

             Steuerlager   Steuer entsteht durch              Steuerschuldner

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Steuerentstehung

Überführung in den freien Warenverkehr: Steuerschuldner

                                       Mitgliedsland

                                                       Jede Person, die die
                               Überführung             verbrauchsteuerpflichtigen Waren
                                                       besitzt
                              Entnahme
                              Besitz
                              Herstellung
                              Einfuhr                 oder jede andere an dem Besitz
                                                       dieser Ware beteiligte Person

             Steuerlager   Steuer entsteht durch              Steuerschuldner

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Steuerentstehung

Überführung in den freien Warenverkehr: Steuerschuldner

                                       Mitgliedsland

                                                       Jede Person, die die
                               Überführung             verbrauchsteuerpflichtigen Waren
                                                       herstellt
                              Entnahme
                              Besitz
                              Herstellung             oder jede andere an der
                              Einfuhr                 Herstellung dieser Ware
                                                       beteiligte Person
             Steuerlager   Steuer entsteht durch              Steuerschuldner

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Steuerentstehung

Überführung in den freien Warenverkehr: Steueranmeldung

                                                    Genussmittel              Formulare
  Monatliche Steueranmeldung bei
                                                    Branntwein/                  1272 (Monat)
   Entnahme                                         branntweinhaltige Waren   
                                                                              
                                                                                  1276 (Einzel)
                                                                                  1278 (Anlage)

  Unterlagen                                       Alkopops                     2780 (Monat)
                                                                                 2781 (Anlage)
      o      Steueranmeldung                                                     2783 (Einzel)

      o      Eventuell Anlage zur Steueranmeldung   Bier                         2075 (Einzel)
                                                                                 2076 (Monat)

  Einzelsteueranmeldung bei                        Schaumwein/               Schaumwein
                                                    Zwischenerzeugnisse/       2401 (Monat)
   Unregelmäßigkeiten                               Wein                       2402 (Anlage)
                                                                               2404 (Einzel)
                                                                              Zwischenerzeugnisse
                                                                               2451 (Monat)
                                                                               2452 (Anlage)
                                                                               2453 (Einzel)

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Steuerentstehung

Überführung in den freien Warenverkehr: Steuerschuldner

                                     Mitgliedsland

                                                     Anmelder
                             Überführung
                            Entnahme                Person, in deren Namen
                            Besitz
                                                     angemeldet wird
                            Herstellung
                            Einfuhr                 oder jede andere an der Anmeldung
                                                     dieser Ware beteiligte Person

             Drittland   Steuer entsteht durch              Steuerschuldner

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Steuerentstehung

Überführung in den freien Warenverkehr: Einfuhr

                                      Name             Formulare
  Steuer entsteht mit der Einfuhr
                                      Einheitspapier      0737

  Steuerschuldner ist der Anmelder                       0467 (Zusatzblatt)

  Steueranmeldung mit der
   Zollanmeldung im Einheitspapier

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Steueraussetzung
 Verbrauchsteuer wurde nicht entrichtet

04.10.2017                                22
Steueraussetzung

Leitfrage

 I.    Wie können verbrauchsteuerpflichtige Waren transportiert werden, wenn
       die Steuer nicht entrichtet wurde?

 ›     Gründe
            Cash Flow
            Weiterverarbeitung im Steuerlager B
            Verkauf in ein anderes Mitgliedsland
            Ausfuhr in einen Drittstaat

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Steueraussetzung

Elektronisches Verfahren: Excise Movement and Control System

  Der Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter
   Steueraussetzung ist ausschließlich mit dem elektronischen Verfahren
   „EMCS“ möglich

  Übersetzung:
    ›        Excise = Verbrauchsteuer
    ›        Movement = Transport
    ›        Control = Überwachung
    ›        System = System

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Steueraussetzung

Möglichkeiten zum Empfang der Ware

                                 Mitgliedsland

                                                 Steuerlager B

                            Steueraussetzung     Registrierter Empfänger

                                                 Ausfuhrzollstelle
       Steuerlager A   Beförderung möglich an

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Prozess EMCS

                    Mitgliedsland F                                                                                  Mitgliedsland D

                                                            3. Referenzcode

                                                                                                    8. Eingangsmeldung
                                Behörde                                                                                         Behörde
                                  2. Referenzcode                                                     4. Weiterleitung e-VD                          7. Bestätigung
                                                          9. Bestätigung
        1. Entwurf e-VD                                                                                                          6. Eingangsmeldung

                                                                              Transport
                                                                              Dokumente:
                                                                               e-VD oder
                                                            5. Transport
                             Zugelassener Lagerinhaber                        Handelspapier mit                            Zugelassener Lagerinhaber
                             Registrierter Versender                                                                        Registrierter Empfänger
                                                                                Referenzcode

                                Steuerlager A

04.10.2017
Steueraussetzung

Schritte

 1. Registrierung je nach Häufigkeit
      a.     Im Einzelfall/Erstmaliger Bezug
      b.     Regelmäßig (nicht nur gelegentlich)
 2. Registrierung EMCS
      a.     Internet-EMCS-Anwendung (IEA)
      b.     Schnittstelle (Software)
 3. Versandanzeige und Steueranmeldung über EMCS

04.10.2017                                         27
Steueraussetzung

Schritte für den Transport unter Steueraussetzung

                                           Registrierung je nach Häufigkeit

                   a. Im Einzelfall/Erstmaliger Bezug        b. Regelmäßig (nicht nur gelegentlich)
Einmalig
                                                 Registrierung EMCS

                   a. Internet-EMCS-Anwendung (IEA)                 b. Schnittstelle (Software)

Je Sendung                         Versandanzeige und Steueranmeldung über EMCS

04.10.2017                                                                                        28
Steueraussetzung

Registrierter Empfänger

  Registrierter Empfänger                           Geschäftsvorfall        Formulare
      a.     Regelmäßig (nicht nur gelegentlich)     Regelmäßig (nicht nur      2745
                                                     gelegentlich)              2746 (Anlage:
      b.     Im Einzelfall                                                       Warenverzeichnis)
  Unterlagen
      o      Aktueller Registerauszug                Im Einzelfall              2728
      o      Lageplan Empfangsort
      o      Buchführung über Empfang und Verbleib
             der Ware
      o      Warenverzeichnis
 › Verbrauchsteuernummer wird
   vergeben

04.10.2017                                                                                           29
Steueraussetzung

Versand unter Steueraussetzung: Registrierter Versender

  Registrierter Versender kann Ware                 Geschäftsvorfall        Formulare
                                                     Regelmäßig (nicht nur      2736
   unter Steueraussetzung versenden                  gelegentlich)

  Unterlagen
      o      Aktueller Registerauszug
      o      Lageplan Empfangsort
      o      Buchführung über Empfang und Verbleib
             der Ware
 › Verbrauchsteuernummer wird
   vergeben

04.10.2017                                                                               30
Steueraussetzung

EMCS

                                                                 Voraussetzungen                 Formulare
  IT-Verfahren über                                             Verfahren
      a.         Internet Anwendung (IEA)                        Internet-EMCS-Anwendung (IEA)      033087
             o        Signatur notwendig
             o        ELSTER (Steuern) und ELSTER-Plus
                      können nicht verwendet werden              Software                           033088 (Anmeldung)
                                                                                                    033094 (Zertifizierte Software)
      b.         Schnittstelle (Software)                                                           033084 (Netzanbindung)
                                                                                                    033085 (FTAM)
             o        Zertifizierte Software                                                        033086 (X.400)
                                                                                                    033089 (BIN)
             o        Angaben zum Zugang
                      Kommunikationsnetz
             o        Elektronische handschriftliche Signatur
                      Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN)

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Steueraussetzung

SEED – System of Exchange of Excise Data

      Die Stammdaten von Inhabern einer Verbrauchsteuernummer, also
      Steuerlagerinhaber, registrierte Empfänger und registrierte Versender
      werden in der Datenbank SEED-National automatisch erfasst.
      Die national erhobenen Daten werden auf europäische Ebene
       zusammengefasst.
      SEED-on-Europa ist die europaweite Datenbank für
       Verbrauchsteuernummern.
      Verbrauchsteuernummern können mit einer Online-Abfrage überprüft werden.

04.10.2017                                                                     32
Steueraussetzung

Datenabgleich in der Europäischen Union

                                                         SEED

                         Übermittlung Daten

       Mitgliedsland D                Mitgliedsland F             Mitgliedsland P             Mitgliedsland I
        SEED-National                  SEED-National               SEED-National               SEED-National
           Inhaber                        Inhaber                     Inhaber                     Inhaber
   Verbrauchsteuernummer          Verbrauchsteuernummer       Verbrauchsteuernummer       Verbrauchsteuernummer
   Steuerlagerinhaber            Steuerlagerinhaber         Steuerlagerinhaber         Steuerlagerinhaber
   Registrierter Versender       Registrierter Versender    Registrierter Versender    Registrierter Versender
   Registrierter Empfänger       Registrierter Empfänger    Registrierter Empfänger    Registrierter Empfänger

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Freier Warenverkehr
 Verbrauchsteuer wurde im Herkunftsland entrichtet

04.10.2017                                           34
Freier Warenverkehr

Leitfrage

 I.    Wie können verbrauchsteuerpflichtige Waren transportiert werden, wenn
       die Verbrauchsteuer in einem Mitgliedsland entrichtet wurde und in einen
       anderen verbraucht werden soll?

 ›     Gründe
       Einmalige Lieferung
       Verkauf ab Hof

04.10.2017                                                                        35
Prozess freier Warenverkehr

                      Mitgliedsland F                                                                 Mitgliedsland D

                               Behörde                                                                          Behörde

             2. Anmelden               5. Antrag auf Erstattung                       1.   Anmelden und                       4. Empfangsbestätigung
                                                                                           Sicherheit leisten

                           Person
                            die im Besitz,
                                                                  Transport
                              der Ware ist                        Dokumente:
                            oder die           3. Transport       Vereinfachtes                           Person, die die
                              Lieferung                             Begleitdokument                         Ware empfängt
                              vornimmt
                            oder
                              Empfänger

              Ware ist im freien Verkehr
04.10.2017
Freier Warenverkehr

Schritte

 1. Versandanmeldung
      a.     Vereinfachung bei regelmäßige Lieferungen
 2. Steueranmeldung

04.10.2017                                               37
Freier Warenverkehr

Versandanmeldung notwendig

  Versandanmeldung (Erstmaliger Bezug)   Geschäftsvorfall                        Formulare
   für jede Lieferung                     Erstmaliger Bezug                          2755
                                                                                     2785 (Alkopops)
  Sicherheitsleistung wird für diese
                                          Steueranmeldung
   Lieferung hinterlegt
                                          Genussmittel                            Formulare
  Steueranmeldung unverzüglich nach
                                          Branntwein und branntweinhaltige Ware      1276
   Eingang
  Zweite und Dritte Ausfertigung         Alkopops                                   2784

   vereinfachtes Begleitdokument          Bier                                       2075

  Steuer wird je nach Genussmittel an    Schaumwein                                 2404

   unterschiedlichen Stichtagen fällig    Zwischenerzeugnisse                        2453

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Freier Warenverkehr

Schritte bei Lieferungen im Einzelfall

                                               Versandanmeldung
                                    Formular „2755“ oder bei Alkopops „2785“ ausfüllen
                                                  Sicherheit hinterlegen

Je Sendung
                                                Steueranmeldung
                                          Formular je nach Genussmittel ausfüllen
                             Zweite und Dritte Ausfertigung des vereinfachten Begleitdokuments

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Freier Warenverkehr

Vereinfachung bei regelmäßigen Lieferungen

                                                           Geschäftsvorfall                        Formulare
  Monatliche Steueranmeldung
                                                           Regelmäßig (nicht nur gelegentlich)        2748
  Voraussetzungen                                                                                    2749 (Warenverzeichnis)

      o      Buchführung                                   Steueranmeldung
      o      Aufzeichnungspflicht
      o      Sicherheitsleistung in Höhe der monatlichen   Genussmittel                            Formulare
             Steuerschuld                                  Branntwein und branntweinhaltige Ware      1272
                                                                                                      1278 (Anlage)
  Monatliche Steueranmeldung                              Alkopops                                   2780
                                                                                                      2781 (Anlage)
  Steuer wird je nach Genussmittel                        Bier                                       2074

   an unterschiedlichen Stichtagen                         Schaumwein                              
                                                                                                   
                                                                                                       2401
                                                                                                       2402 (Anlage)

   fällig                                                  Zwischenerzeugnisse                        2451
                                                                                                      2452 (Anlage)

04.10.2017                                                                                                                       40
Freier Warenverkehr

Schritte bei regelmäßigen Lieferungen

                                            Registrierung
  Einmalig                                           Formular „2748“ ausfüllen
                                           Formular (Warenverzeichnis) „2749“ ausfüllen
                                             Sonstige Dokumente dem Antrag beifügen
                                  Sicherheit in Höhe des monatlichen Steueraufkommens hinterlegen

                                     Steueranmeldung
  Monatlich
                                        Formular je nach Genussmittel inkl. Anlage ausfüllen

04.10.2017                                                                                          41
Versandhandel
 Verbrauchsteuer wurde im Herkunftsland entrichtet

04.10.2017                                           42
Versandhandel

Leitfrage

 I.    Was muss ein Versandhändler aus dem europäischen Ausland tun, um in
       Deutschland seine Waren an Privatpersonen verkaufen zu können?

 ›     Gründe
       Spezialitäten Online-Shop

04.10.2017                                                               43
Lieferprozess: nach Richtlinie 2008/118/EG

                    Mitgliedsland F                                                                              Mitgliedsland D

                                   4. Entrichtet die Verbrauchsteuer nach Eingang
                                                                                                                       Behörde

                                                         1. Registrierung und Sicherheit leisten
              Verkäufer
               Liefert „auf seine Rechnung“
               Wird Steuerschuldner im                                                            2. Bestellt
                 Mitgliedsland
               Führt Aufzeichnungen über                                                                          Privatperson
                 Warenlieferungen                        3. Liefert

             Ware ist im freien Verkehr
04.10.2017
Lieferprozess: Ausgestaltung in Deutschland

                  Mitgliedsland F                                                Mitgliedsland D

                                                                                         Behörde

                                                                                                            2. Versand-
                                                                            4. Steuer-
                                                                                                            anzeige und
                                                                            anmeldung
                                                                                                            Sicherheit
                                                                            nach Zustellung
                                                                                                            leisten
                                                    1. Bestellt
                                                                                                   Beauftragter
                       Verkäufer                                  Privatperson                      Steuer-
                                    3. Liefert                                                        schuldner

             Ware ist im freien Verkehr
04.10.2017
Versandhandel

Schritte beim Versandhandel

 1. Versandhändler muss sich in Deutschland registrieren und Beauftragten
    benennen
 2. Beauftragter muss sich registrieren
      a.     Vereinfachungen bei regelmäßige Lieferungen
 3. Versandanzeige vor jeder Lieferung
 4. Steueranmeldung unverzüglich nach Eingang

04.10.2017                                                                  46
Steueraussetzung

Schritte beim Versandhandel mit Lieferungen im Einzelfall

                               Registrierung Versandhändler und Benennung Beauftragter

                                                    Formular „2752“ ausfüllen

Einmalig
                                              Registrierung Beauftragter
                                                    Formular „2753“ ausfüllen
                                             Sonstige Unterlagen dem Antrag beifügen

                                                      Versandanzeige
                                                    Formular „2751“ ausfüllen
                                              Sicherheit für diese Sendung hinterlegen

Je Sendung
                                                    Steueranmeldung

                                              Formular je nach Genussmittel ausfüllen

04.10.2017                                                                               47
Versandhandel

Lieferungen im Einzelfall

  Einmalige Registrierung des Versandhändlers     Name Formular                Formulare
   mit Sitz im Ausland
                                                   Anzeige Versandhändler und    2752
  Einmalige Benennung Beauftragter in
                                                   Benennung Beauftragter
   Deutschland
  Voraussetzung                                   Beauftragter                  2753
      o      Buchführung                                                         2754 (Warenverzeichnis)
      o      Führung eines Beleghefts
                                                   Versandanzeige                2751
  Unterlagen
      o      Registerauszug
      o      Warenverzeichnis
  Versandanzeige für jede Lieferung vor
   Versendung
  Leistung einer Sicherheit für diese Lieferung

04.10.2017                                                                                                  48
Versandhandel

Steueranmeldung im Einzelfall

                                      Genussmittel              Formulare
  Beauftragter ist Steuerschuldner
                                      Branntwein und             1276
  Steuer entsteht mit Auslieferung   branntweinhaltige Waren

  Steueranmeldung unverzüglich       Alkopops                   2783

   abgeben
                                      Bier                       2075
  Steuer wird je nach Genussmittel
   an unterschiedlichen Stichtagen    Schaumwein                 2404

   fällig
                                      Zwischenerzeugnisse        2453

04.10.2017                                                                  49
Steueraussetzung

Schritte bei Versandhandel mit regelmäßigen Lieferungen

                         Registrierung Versandhändler und Benennung Beauftragter
                                                           Formular „2752“ ausfüllen

Einmalig
                                        Registrierung Beauftragter
                                            Formular „2753“ und „2754“ (Warenverzeichnis) ausfüllen
                                                   Sonstige Unterlagen dem Antrag beifügen
                                        Sicherheit in Höhe des monatlichen Steueraufkommens hinterlegen

                                                  Steueranmeldung
Monatlich                                           Formular je nach Genussmittel ausfüllen

04.10.2017                                                                                                50
Versandhandel

Regelmäßige Lieferungen

  Einmalige Registrierung des                       Name Formular                Formulare
   Versandhändlers mit Sitz im Ausland
                                                     Anzeige Versandhändler und    2752
  Benennung Beauftragter in Deutschland             Benennung Beauftragter
  Voraussetzung
      o      Buchführung                             Beauftragter                  2753
      o      Führung eines Beleghefts                                              2754 (Warenverzeichnis)
      o      Leistung einer Sicherheit in Höhe der
             monatlichen Steuerschuld
  Unterlagen
      o      Registerauszug
  Versandanzeige nicht notwendig
  Monatliche Steueranmeldung

04.10.2017                                                                                                    51
Versandhandel

Steueranmeldung bei regelmäßigen Lieferungen

                                      Genussmittel              Formulare
  Beauftragter ist Steuerschuldner
                                      Branntwein und             1272
  Monatliche Steueranmeldung         branntweinhaltige Waren    1278 (Anlage)

  Steuer wird je nach Genussmittel   Alkopops                   2780
                                                                 2781 (Anlage)
   an unterschiedlichen Stichtagen
                                      Bier                       2074
   fällig
                                      Schaumwein                 2401
                                                                 2402 (Anlage)

                                      Zwischenerzeugnisse        2451
                                                                 2452 (Anlage)

04.10.2017                                                                        52
Versandhandel

Umsatzsteuer

  Der ausländische Versandhändler wird in Deutschland auch
   umsatzsteuerpflichtig.
  Die Liefer- und Erwerbsschwellen finden keine Anwendung.
  Der ausländische Versandhändler muss in Deutschland eine
   Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen.
  Die deutsche Mehrwertsteuer wird in Rechnung gestellt.

04.10.2017                                                    53
Nützliche Seiten

04.10.2017          54
Nützliche Seiten

Weitere Informationen

 Verbrauchsteuersätze in der Europäischen Union
    https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/excise-duties-alcohol-tobacco-energy/excise-duties-alcohol/excise-duty-
     rates_de
 Höhe der Verbrauchsteuersätze in Deutschland
    http://auskunft.ezt-online.de/ezto/VerbrauchsteuerSucheAnzeige.do?nodeId=400&nodeExpand=false#400
 Funktionsweise EMCS
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/business/excise-duties-alcohol-tobacco-energy/excise-movement-control-system_de
 Websites der Mitgliedsländer
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/business/excise-duties-alcohol-tobacco-energy/excise-movement-control-
     system/emcs-member-states-websites_de
 Abfrage von Verbrauchsteuernummern (SEED)
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/seed/seed_home.jsp?Lang=de

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Rechtlicher Rahmen

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Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen in der Europäischen Union

 Beförderung und Herstellung von verbrauchsteuerpflichtige Waren
    Richtlinie 2008/118/EG des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG
    Verordnung (EG) Nr. 684/2009 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG des Rates in Bezug auf die EDV-
     gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung
    Verordnung (EWG) Nr. 3649/92 der Kommission über ein vereinfachtes Begleitdokument für die Beförderung von
     verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die sich bereits im steuerrechtlich freien Verkehr des Abgangsmitgliedslandes befinden
    Verordnung (EG) Nr. 31/96 der Kommission über die Verbrauchsteuerfreistellungsbescheinigung
    Empfehlung 2000/789/EG der Kommission über Leitlinien für die Zulassung von Lagerinhabern

 Alkoholische Getränke
    Richtlinie 92/83/EWG des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke
    Richtlinie 92/84/EWG des Rates über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke

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Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

 Branntwein
    Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)

 Bier
     Biersteuergesetz (BierStG)
     Biersteuerverordnung (BierStV)

 Schaumwein und Zwischererzeugnisse
   Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

 Alkopops
    Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG)

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 Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der
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Philipp Axamit

Referent Europa/EU

Tel. 089/5116 1492
E-Mail: axamit@muenchen.ihk.de

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