Alkohol in der Europäischen Union - Versand leicht gemacht - IHK München
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Alkohol in der Europäischen Union Regionale Spezialitäten in den Supermarkt-Regalen Grappa aus Italien Cherry aus Spanien Wein aus Frankreich Scotch aus Irland Gin aus England Wodka aus Russland Tequila aus Mexiko Bier aus Bayern Doch wie kommen diese Genussmittel nach Deutschland oder aus Deutschland in andere Mitgliedsländer? 04.10.2017 2
Inhalt I. Definitionen II. Steuerlager III. Lieferungen unter Steueraussetzung IV. Lieferungen im freien Verkehr V. Versandhandel VI. Nützliche Seiten VII. Rechtlicher Rahmen 04.10.2017 3
Definitionen Hinweis Die folgenden Informationen enthalten ausschließlich die Vorgehensweisen für den gewerblichen Warenverkehr. Die Präsentation richtet sich an Unternehmen. Reisefreimengen im privaten Bereich werden nicht erläutert. Privatpersonen finden auf dieser Seite die relevanten Informationen: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der- EU/Steuern/Genussmittel/genussmittel_node.html 04.10.2017 4
Definitionen Verbrauchsteuern Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern Verbrauchsteuern werden auf den Verbrauch erhoben Verbrauchsteuerpflichte Waren sind: › Energieerzeugnisse › Alkohol und alkoholische Getränke › Tabakwaren Verbrauchsteuern stehen dem Staat zu, in dem diese Waren verbraucht werden (Bestimmungslandprinzip) 04.10.2017 5
Definitionen Steuerentstehung Verbrauchsteuerpflichtige Waren werden verbrauchsteuerpflichtig mit a. ihrer Herstellung b. ihrer Einfuhr (aus einem Drittland) 04.10.2017 6
Definitionen Wichtigste Unterscheidung Freier Warenverkehr Steueraussetzung Verbrauchssteuer wurde in einem Verbrauchsteuer wurde nicht Mitgliedsland entrichtet entrichtet Die Ware befindet sich › Ware darf nur mit dem ausschließlich in diesem elektronischen Verfahren (EMCS) Mitgliedsland im freien Verkehr befördert werden › Ware darf in diesem Mitgliedsland befördert werden 04.10.2017 7
Definitionen Abgrenzung Steuerrechtlich freier Warenverkehr ≠ zollrechtlicher freier Warenverkehr Aber: zollamtliches Nichterhebungsverfahren (z.B. T1) = Steueraussetzung Verbrauchsteuer ≠ Mehrwertsteuer 04.10.2017 8
Definitionen Beteiligte Zugelassener Steuerlager Registrierter Registrierter Lagerinhaber (Ort, Voraussetzung: Empfänger Versender Natürliche oder Zugelassener juristische Person Natürliche oder Natürliche oder Lagerinhaber) juristische Person juristische Person Herstellen Herstellen Verarbeiten Empfangen Versenden Verarbeiten Lagern Lagern Empfangen Empfangen Versenden Versenden 04.10.2017 9
Steuerlager 04.10.2017 10
Steuerlager Herstellung, Verarbeitung und Lagerung Mitgliedsland Zulassung notwendig Voraussetzungen: Sicherheit Herstellung, Verarbeitung nach Lagern getrennte und Lagerung Buchhaltung Erfassung von Eingängen weitere Verpflichtungen Steuerlager 04.10.2017 11
Steuerlager Beantragen eines Steuerlagers Eine Zulassung muss beim Genussmittel Formulare zuständigen HZA beantragt werden Branntwein und 1240 Alkopops 1241 Anträge nach Alkohol sortiert Bier 2000 Unterlagen 2001 o Aktueller Registerauszug Schaumwein/ 2480 o Lagepläne der Räumlichkeiten Zwischenerzeugnisse/ 2481 o Betriebserklärung mit der Beschreibung Wein der Betriebsvorgänge Weitere Vorgaben möglich 04.10.2017 12
Steuerentstehung 04.10.2017 13
Steuerentstehung Leitfragen I. Wann entsteht die Verbrauchsteuer? Zeitpunkt II. Wer muss die Verbrauchsteuer entrichten? Steuerschuldner 04.10.2017 14
Steuerentstehung Überführung in den freien Warenverkehr: Zeitpunkt Mitgliedsland Empfang durch den Überführung registrierten Empfänger Entnahme Direktlieferung an einen Besitz vorgegebenen Ort Herstellung Einfuhr Empfang durch den Empfänger (Ausnahmen) Steuerlager Steuer entsteht durch Zeitpunkt 04.10.2017 15
Steuerentstehung Überführung in den freien Warenverkehr: Steuerschuldner Mitgliedsland Zugelassener Lagerinhaber Überführung Entnahme Besitz Registrierter Empfänger Herstellung Einfuhr oder jede andere an der Entnahme dieser Ware beteiligte Person Steuerlager Steuer entsteht durch Steuerschuldner 04.10.2017 16
Steuerentstehung Überführung in den freien Warenverkehr: Steuerschuldner Mitgliedsland Jede Person, die die Überführung verbrauchsteuerpflichtigen Waren besitzt Entnahme Besitz Herstellung Einfuhr oder jede andere an dem Besitz dieser Ware beteiligte Person Steuerlager Steuer entsteht durch Steuerschuldner 04.10.2017 17
Steuerentstehung Überführung in den freien Warenverkehr: Steuerschuldner Mitgliedsland Jede Person, die die Überführung verbrauchsteuerpflichtigen Waren herstellt Entnahme Besitz Herstellung oder jede andere an der Einfuhr Herstellung dieser Ware beteiligte Person Steuerlager Steuer entsteht durch Steuerschuldner 04.10.2017 18
Steuerentstehung Überführung in den freien Warenverkehr: Steueranmeldung Genussmittel Formulare Monatliche Steueranmeldung bei Branntwein/ 1272 (Monat) Entnahme branntweinhaltige Waren 1276 (Einzel) 1278 (Anlage) Unterlagen Alkopops 2780 (Monat) 2781 (Anlage) o Steueranmeldung 2783 (Einzel) o Eventuell Anlage zur Steueranmeldung Bier 2075 (Einzel) 2076 (Monat) Einzelsteueranmeldung bei Schaumwein/ Schaumwein Zwischenerzeugnisse/ 2401 (Monat) Unregelmäßigkeiten Wein 2402 (Anlage) 2404 (Einzel) Zwischenerzeugnisse 2451 (Monat) 2452 (Anlage) 2453 (Einzel) 04.10.2017 19
Steuerentstehung Überführung in den freien Warenverkehr: Steuerschuldner Mitgliedsland Anmelder Überführung Entnahme Person, in deren Namen Besitz angemeldet wird Herstellung Einfuhr oder jede andere an der Anmeldung dieser Ware beteiligte Person Drittland Steuer entsteht durch Steuerschuldner 04.10.2017 20
Steuerentstehung Überführung in den freien Warenverkehr: Einfuhr Name Formulare Steuer entsteht mit der Einfuhr Einheitspapier 0737 Steuerschuldner ist der Anmelder 0467 (Zusatzblatt) Steueranmeldung mit der Zollanmeldung im Einheitspapier 04.10.2017 21
Steueraussetzung Verbrauchsteuer wurde nicht entrichtet 04.10.2017 22
Steueraussetzung Leitfrage I. Wie können verbrauchsteuerpflichtige Waren transportiert werden, wenn die Steuer nicht entrichtet wurde? › Gründe Cash Flow Weiterverarbeitung im Steuerlager B Verkauf in ein anderes Mitgliedsland Ausfuhr in einen Drittstaat 04.10.2017 23
Steueraussetzung Elektronisches Verfahren: Excise Movement and Control System Der Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung ist ausschließlich mit dem elektronischen Verfahren „EMCS“ möglich Übersetzung: › Excise = Verbrauchsteuer › Movement = Transport › Control = Überwachung › System = System 04.10.2017 24
Steueraussetzung Möglichkeiten zum Empfang der Ware Mitgliedsland Steuerlager B Steueraussetzung Registrierter Empfänger Ausfuhrzollstelle Steuerlager A Beförderung möglich an 04.10.2017 25
Prozess EMCS Mitgliedsland F Mitgliedsland D 3. Referenzcode 8. Eingangsmeldung Behörde Behörde 2. Referenzcode 4. Weiterleitung e-VD 7. Bestätigung 9. Bestätigung 1. Entwurf e-VD 6. Eingangsmeldung Transport Dokumente: e-VD oder 5. Transport Zugelassener Lagerinhaber Handelspapier mit Zugelassener Lagerinhaber Registrierter Versender Registrierter Empfänger Referenzcode Steuerlager A 04.10.2017
Steueraussetzung Schritte 1. Registrierung je nach Häufigkeit a. Im Einzelfall/Erstmaliger Bezug b. Regelmäßig (nicht nur gelegentlich) 2. Registrierung EMCS a. Internet-EMCS-Anwendung (IEA) b. Schnittstelle (Software) 3. Versandanzeige und Steueranmeldung über EMCS 04.10.2017 27
Steueraussetzung Schritte für den Transport unter Steueraussetzung Registrierung je nach Häufigkeit a. Im Einzelfall/Erstmaliger Bezug b. Regelmäßig (nicht nur gelegentlich) Einmalig Registrierung EMCS a. Internet-EMCS-Anwendung (IEA) b. Schnittstelle (Software) Je Sendung Versandanzeige und Steueranmeldung über EMCS 04.10.2017 28
Steueraussetzung Registrierter Empfänger Registrierter Empfänger Geschäftsvorfall Formulare a. Regelmäßig (nicht nur gelegentlich) Regelmäßig (nicht nur 2745 gelegentlich) 2746 (Anlage: b. Im Einzelfall Warenverzeichnis) Unterlagen o Aktueller Registerauszug Im Einzelfall 2728 o Lageplan Empfangsort o Buchführung über Empfang und Verbleib der Ware o Warenverzeichnis › Verbrauchsteuernummer wird vergeben 04.10.2017 29
Steueraussetzung Versand unter Steueraussetzung: Registrierter Versender Registrierter Versender kann Ware Geschäftsvorfall Formulare Regelmäßig (nicht nur 2736 unter Steueraussetzung versenden gelegentlich) Unterlagen o Aktueller Registerauszug o Lageplan Empfangsort o Buchführung über Empfang und Verbleib der Ware › Verbrauchsteuernummer wird vergeben 04.10.2017 30
Steueraussetzung EMCS Voraussetzungen Formulare IT-Verfahren über Verfahren a. Internet Anwendung (IEA) Internet-EMCS-Anwendung (IEA) 033087 o Signatur notwendig o ELSTER (Steuern) und ELSTER-Plus können nicht verwendet werden Software 033088 (Anmeldung) 033094 (Zertifizierte Software) b. Schnittstelle (Software) 033084 (Netzanbindung) 033085 (FTAM) o Zertifizierte Software 033086 (X.400) 033089 (BIN) o Angaben zum Zugang Kommunikationsnetz o Elektronische handschriftliche Signatur Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN) 04.10.2017 31
Steueraussetzung SEED – System of Exchange of Excise Data Die Stammdaten von Inhabern einer Verbrauchsteuernummer, also Steuerlagerinhaber, registrierte Empfänger und registrierte Versender werden in der Datenbank SEED-National automatisch erfasst. Die national erhobenen Daten werden auf europäische Ebene zusammengefasst. SEED-on-Europa ist die europaweite Datenbank für Verbrauchsteuernummern. Verbrauchsteuernummern können mit einer Online-Abfrage überprüft werden. 04.10.2017 32
Steueraussetzung Datenabgleich in der Europäischen Union SEED Übermittlung Daten Mitgliedsland D Mitgliedsland F Mitgliedsland P Mitgliedsland I SEED-National SEED-National SEED-National SEED-National Inhaber Inhaber Inhaber Inhaber Verbrauchsteuernummer Verbrauchsteuernummer Verbrauchsteuernummer Verbrauchsteuernummer Steuerlagerinhaber Steuerlagerinhaber Steuerlagerinhaber Steuerlagerinhaber Registrierter Versender Registrierter Versender Registrierter Versender Registrierter Versender Registrierter Empfänger Registrierter Empfänger Registrierter Empfänger Registrierter Empfänger 04.10.2017 33
Freier Warenverkehr Verbrauchsteuer wurde im Herkunftsland entrichtet 04.10.2017 34
Freier Warenverkehr Leitfrage I. Wie können verbrauchsteuerpflichtige Waren transportiert werden, wenn die Verbrauchsteuer in einem Mitgliedsland entrichtet wurde und in einen anderen verbraucht werden soll? › Gründe Einmalige Lieferung Verkauf ab Hof 04.10.2017 35
Prozess freier Warenverkehr Mitgliedsland F Mitgliedsland D Behörde Behörde 2. Anmelden 5. Antrag auf Erstattung 1. Anmelden und 4. Empfangsbestätigung Sicherheit leisten Person die im Besitz, Transport der Ware ist Dokumente: oder die 3. Transport Vereinfachtes Person, die die Lieferung Begleitdokument Ware empfängt vornimmt oder Empfänger Ware ist im freien Verkehr 04.10.2017
Freier Warenverkehr Schritte 1. Versandanmeldung a. Vereinfachung bei regelmäßige Lieferungen 2. Steueranmeldung 04.10.2017 37
Freier Warenverkehr Versandanmeldung notwendig Versandanmeldung (Erstmaliger Bezug) Geschäftsvorfall Formulare für jede Lieferung Erstmaliger Bezug 2755 2785 (Alkopops) Sicherheitsleistung wird für diese Steueranmeldung Lieferung hinterlegt Genussmittel Formulare Steueranmeldung unverzüglich nach Branntwein und branntweinhaltige Ware 1276 Eingang Zweite und Dritte Ausfertigung Alkopops 2784 vereinfachtes Begleitdokument Bier 2075 Steuer wird je nach Genussmittel an Schaumwein 2404 unterschiedlichen Stichtagen fällig Zwischenerzeugnisse 2453 04.10.2017 38
Freier Warenverkehr Schritte bei Lieferungen im Einzelfall Versandanmeldung Formular „2755“ oder bei Alkopops „2785“ ausfüllen Sicherheit hinterlegen Je Sendung Steueranmeldung Formular je nach Genussmittel ausfüllen Zweite und Dritte Ausfertigung des vereinfachten Begleitdokuments 04.10.2017 39
Freier Warenverkehr Vereinfachung bei regelmäßigen Lieferungen Geschäftsvorfall Formulare Monatliche Steueranmeldung Regelmäßig (nicht nur gelegentlich) 2748 Voraussetzungen 2749 (Warenverzeichnis) o Buchführung Steueranmeldung o Aufzeichnungspflicht o Sicherheitsleistung in Höhe der monatlichen Genussmittel Formulare Steuerschuld Branntwein und branntweinhaltige Ware 1272 1278 (Anlage) Monatliche Steueranmeldung Alkopops 2780 2781 (Anlage) Steuer wird je nach Genussmittel Bier 2074 an unterschiedlichen Stichtagen Schaumwein 2401 2402 (Anlage) fällig Zwischenerzeugnisse 2451 2452 (Anlage) 04.10.2017 40
Freier Warenverkehr Schritte bei regelmäßigen Lieferungen Registrierung Einmalig Formular „2748“ ausfüllen Formular (Warenverzeichnis) „2749“ ausfüllen Sonstige Dokumente dem Antrag beifügen Sicherheit in Höhe des monatlichen Steueraufkommens hinterlegen Steueranmeldung Monatlich Formular je nach Genussmittel inkl. Anlage ausfüllen 04.10.2017 41
Versandhandel Verbrauchsteuer wurde im Herkunftsland entrichtet 04.10.2017 42
Versandhandel Leitfrage I. Was muss ein Versandhändler aus dem europäischen Ausland tun, um in Deutschland seine Waren an Privatpersonen verkaufen zu können? › Gründe Spezialitäten Online-Shop 04.10.2017 43
Lieferprozess: nach Richtlinie 2008/118/EG Mitgliedsland F Mitgliedsland D 4. Entrichtet die Verbrauchsteuer nach Eingang Behörde 1. Registrierung und Sicherheit leisten Verkäufer Liefert „auf seine Rechnung“ Wird Steuerschuldner im 2. Bestellt Mitgliedsland Führt Aufzeichnungen über Privatperson Warenlieferungen 3. Liefert Ware ist im freien Verkehr 04.10.2017
Lieferprozess: Ausgestaltung in Deutschland Mitgliedsland F Mitgliedsland D Behörde 2. Versand- 4. Steuer- anzeige und anmeldung Sicherheit nach Zustellung leisten 1. Bestellt Beauftragter Verkäufer Privatperson Steuer- 3. Liefert schuldner Ware ist im freien Verkehr 04.10.2017
Versandhandel Schritte beim Versandhandel 1. Versandhändler muss sich in Deutschland registrieren und Beauftragten benennen 2. Beauftragter muss sich registrieren a. Vereinfachungen bei regelmäßige Lieferungen 3. Versandanzeige vor jeder Lieferung 4. Steueranmeldung unverzüglich nach Eingang 04.10.2017 46
Steueraussetzung Schritte beim Versandhandel mit Lieferungen im Einzelfall Registrierung Versandhändler und Benennung Beauftragter Formular „2752“ ausfüllen Einmalig Registrierung Beauftragter Formular „2753“ ausfüllen Sonstige Unterlagen dem Antrag beifügen Versandanzeige Formular „2751“ ausfüllen Sicherheit für diese Sendung hinterlegen Je Sendung Steueranmeldung Formular je nach Genussmittel ausfüllen 04.10.2017 47
Versandhandel Lieferungen im Einzelfall Einmalige Registrierung des Versandhändlers Name Formular Formulare mit Sitz im Ausland Anzeige Versandhändler und 2752 Einmalige Benennung Beauftragter in Benennung Beauftragter Deutschland Voraussetzung Beauftragter 2753 o Buchführung 2754 (Warenverzeichnis) o Führung eines Beleghefts Versandanzeige 2751 Unterlagen o Registerauszug o Warenverzeichnis Versandanzeige für jede Lieferung vor Versendung Leistung einer Sicherheit für diese Lieferung 04.10.2017 48
Versandhandel Steueranmeldung im Einzelfall Genussmittel Formulare Beauftragter ist Steuerschuldner Branntwein und 1276 Steuer entsteht mit Auslieferung branntweinhaltige Waren Steueranmeldung unverzüglich Alkopops 2783 abgeben Bier 2075 Steuer wird je nach Genussmittel an unterschiedlichen Stichtagen Schaumwein 2404 fällig Zwischenerzeugnisse 2453 04.10.2017 49
Steueraussetzung Schritte bei Versandhandel mit regelmäßigen Lieferungen Registrierung Versandhändler und Benennung Beauftragter Formular „2752“ ausfüllen Einmalig Registrierung Beauftragter Formular „2753“ und „2754“ (Warenverzeichnis) ausfüllen Sonstige Unterlagen dem Antrag beifügen Sicherheit in Höhe des monatlichen Steueraufkommens hinterlegen Steueranmeldung Monatlich Formular je nach Genussmittel ausfüllen 04.10.2017 50
Versandhandel Regelmäßige Lieferungen Einmalige Registrierung des Name Formular Formulare Versandhändlers mit Sitz im Ausland Anzeige Versandhändler und 2752 Benennung Beauftragter in Deutschland Benennung Beauftragter Voraussetzung o Buchführung Beauftragter 2753 o Führung eines Beleghefts 2754 (Warenverzeichnis) o Leistung einer Sicherheit in Höhe der monatlichen Steuerschuld Unterlagen o Registerauszug Versandanzeige nicht notwendig Monatliche Steueranmeldung 04.10.2017 51
Versandhandel Steueranmeldung bei regelmäßigen Lieferungen Genussmittel Formulare Beauftragter ist Steuerschuldner Branntwein und 1272 Monatliche Steueranmeldung branntweinhaltige Waren 1278 (Anlage) Steuer wird je nach Genussmittel Alkopops 2780 2781 (Anlage) an unterschiedlichen Stichtagen Bier 2074 fällig Schaumwein 2401 2402 (Anlage) Zwischenerzeugnisse 2451 2452 (Anlage) 04.10.2017 52
Versandhandel Umsatzsteuer Der ausländische Versandhändler wird in Deutschland auch umsatzsteuerpflichtig. Die Liefer- und Erwerbsschwellen finden keine Anwendung. Der ausländische Versandhändler muss in Deutschland eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen. Die deutsche Mehrwertsteuer wird in Rechnung gestellt. 04.10.2017 53
Nützliche Seiten 04.10.2017 54
Nützliche Seiten Weitere Informationen Verbrauchsteuersätze in der Europäischen Union https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/excise-duties-alcohol-tobacco-energy/excise-duties-alcohol/excise-duty- rates_de Höhe der Verbrauchsteuersätze in Deutschland http://auskunft.ezt-online.de/ezto/VerbrauchsteuerSucheAnzeige.do?nodeId=400&nodeExpand=false#400 Funktionsweise EMCS http://ec.europa.eu/taxation_customs/business/excise-duties-alcohol-tobacco-energy/excise-movement-control-system_de Websites der Mitgliedsländer http://ec.europa.eu/taxation_customs/business/excise-duties-alcohol-tobacco-energy/excise-movement-control- system/emcs-member-states-websites_de Abfrage von Verbrauchsteuernummern (SEED) http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/seed/seed_home.jsp?Lang=de 04.10.2017 55
Rechtlicher Rahmen 04.10.2017 56
Rechtlicher Rahmen Rechtlicher Rahmen in der Europäischen Union Beförderung und Herstellung von verbrauchsteuerpflichtige Waren Richtlinie 2008/118/EG des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG Verordnung (EG) Nr. 684/2009 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG des Rates in Bezug auf die EDV- gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung Verordnung (EWG) Nr. 3649/92 der Kommission über ein vereinfachtes Begleitdokument für die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die sich bereits im steuerrechtlich freien Verkehr des Abgangsmitgliedslandes befinden Verordnung (EG) Nr. 31/96 der Kommission über die Verbrauchsteuerfreistellungsbescheinigung Empfehlung 2000/789/EG der Kommission über Leitlinien für die Zulassung von Lagerinhabern Alkoholische Getränke Richtlinie 92/83/EWG des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke Richtlinie 92/84/EWG des Rates über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke 04.10.2017 57
Rechtlicher Rahmen Rechtlicher Rahmen in Deutschland Branntwein Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG) Bier Biersteuergesetz (BierStG) Biersteuerverordnung (BierStV) Schaumwein und Zwischererzeugnisse Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) Alkopops Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG) 04.10.2017 58
Disclaimer Hinweis Alle Angaben ohne Gewähr. Die Veröffentlichung dieser Präsentation ist ein Service der IHK für München und Oberbayern für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Präsentation kann eine steuerliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. 04.10.2017 59
Philipp Axamit Referent Europa/EU Tel. 089/5116 1492 E-Mail: axamit@muenchen.ihk.de 04.10.2017 60
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