MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLESHAUSEN

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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLESHAUSEN
MITTEILUNGSBLATT
                  DER GEMEINDE ALLESHAUSEN
                  Verantwortlicher Herausgeber: Bürgermeisteramt Alleshausen
BM Klaus Ulmschneider, Hauptstraße 10, 88422 Alleshausen, Tel. 07582-8178, Fax 07582-2014
klaus.ulmschneider@alleshausen.de, gemeinde@alleshausen.de, mb-alleshausen@web.de
Sprechstunden: Dienstag 14:00 Uhr – 17:00 Uhr und Donnerstag 16:00 Uhr – 19:00 Uhr

Nr. 17                       Donnerstag, 29.04.2021                                     50. Jahrgang

Aktuelles aus dem Rathaus

                                                 Alleshausen hat gewählt:
                                                 Mit 234 Stimmen erlangte Herr Patrick Hepp am
                                                 vergangenen Sonntag beachtliches Ergebnis und ist
                                                 mit 68,82 Prozent zum neuen Bürgermeister von
                                                 Alleshausen gewählt.
                                                 Der Mitbewerber, Herr Klaus Deckert erreicht mit 95
                                                 Stimmen ein Achtungsergebnis von 27,94 Prozent.
                                                 Ein großer Event war bei der Ergebnisbekanntgabe
                                                 nicht möglich. Trotzdem ließen es sich Herr Landrat Dr.
                                                 Schmid zusammen mit Herrn Fechter Leiter des
                                                 Kommunalsamtes nicht nehmen, nach Alleshausen zu
                                                 kommen. Ebenso BM Peter Diesch als Verbandsvor-
                                                 sitzender des GVV und unser Nachbarbürgermeister
Herr BM Stefan Koch. Auch Hr. Matthias Schmid, Verbandskämmerer des GVV zählte zu den Gratulanten.
Die anderen Verbandsbürgermeister ließen sich aufgrund der derzeitigen Inzidenzlage entschuldigen. Alle
Gratulanten dankten den beiden Bewerbern. Klaus Deckert, als Zweitgewählter gratulierte seinerseits dem
neu gewählten Bürgermeister und wünschte diesem alles Gute.
Mit einem Blumenstrauß an Frau Alexandra Spähn rundeten Herr Landrat Dr. Schmid und BM Klaus
Ulmschneider Ihre Glückwunschansprachen ab.
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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLESHAUSEN
Termin öffentliche Gemeinderatsitzung
Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung findet am Dienstag, dem 11.Mai 2021 statt. Ort und Zeit
werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Maibaum 2021
Leider kann auch dieses Jahr kein Maibaum aufgestellt werden. An der Stelle gilt es jedoch trotzdem
Dank an den Amitie-Club sowie den fleißigen „Kranzern“ zu sagen. In kleinem Umfang wollen sie an
dem guten Bauch festhalten. Allerdings sagten alle Gemeinden im Kreis und Verbandsgebiet zu, diesen
guten Brauch aufgrund der Pandemie nicht umzusetzen.

 Gemeinde Alleshausen                                                     Landkreis Biberach an der Riß

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Neuwahl des
Bürgermeisters am 25.04.2021
 1.    Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl - Bürgermeisters bekannt gemacht:
 1.1 Zahl der Wahlberechtigten                              423
       Zahl der Wähler                                      342
       Zahl der ungültigen Stimmzettel                        2
       Zahl der gültigen Stimmzettel                        340
       Zahl der gültigen Stimmen                            340

 1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf
   Familienname, Vorname(n)                                                                Anschrift (Hauptwohnung)                     Stimmen
   Hepp Patrick                                                           Biberacher Straße 56/1, 89613 Moosbeuren                          234
   Deckert Klaus                                                          Ringstraße 1, 88422 Alleshausen                                    95
   Brehm Benjamin                                                                                                                             1
   Buck Reinhold                                                                                                                              1
   Gaiser Klaus                                                                                                                               1
   Hepp Wolfgang                                                                                                                              2
   Koch Stefan                                                                                                                                1
   Scheffold Heinz                                                                                                                            1
   Ulmschneider Klaus                                                                                                                         2
   Weidenlener Oliver                                                                                                                         2
             - nur bei der Wahl nach § 45 Abs. 1 GemO:
  1.3 X Der Bewerber                               Patrick Hepp
       hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten.

  X    Er/Sie ist somit zum/zur                     X Bürgermeister gewählt.
  2.    Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem
        Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
        vollständige Anschrift der Rechtsaufsichtsbehörde
        Landratsamt Biberach, Rollinstraße 9, 88400 Biberach
       erhoben werden.
       Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht,
        ist nur zulässig, wenn ihm mindestens                                  5                               Wahlberechtigte beitreten.

        Ort, Datum
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        Alleshausen, 27.04.2021                                                Unterschrift, Amtsbezeichnung
                                                                               Klaus Ulmschneider
                                                                               Bürgermeister

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Öffnungszeiten im Rathaus
Wir sind weiterhin während der üblichen Öffnungszeiten gerne für unsere Mitbürger in all ihren Anliegen da.
Im Zuge der Corona-Pandemie bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache unter 07582/8178.
Die Vorsprache im Rathaus ist derzeit nur mit einer FFP-2-Maske möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Am Dienstag, 04.05.2021 ist das Rathaus geschlossen.

                       Mitteilung der Federsee Grundschule Alleshausen
                       Unter dem Motto „Digital EU – and YOU?“ stand in diesem Jahr der 68. Europäische
                       Wettbewerb, bei dem über 70.000 Schülerinnen und Schüler bundesweit ihre
                       Kunstwerke einreichten. Mit großem Erfolg nahmen auch in diesem Jahr wieder die
Schülerinnen und Schüler unserer Federsee-Grundschule teil. Sie gestalteten Bilder zum Thema „Mein
Freud, der Roboter!?“. Es freut uns besonders, dass wieder 12 Kinder gewonnen haben. So können sich 8
Kinder über einen Ortspreis freuen, 4 Kinder bekommen einen Landespreis, davon zwei Kinder mit
Bundespreisnominierung. Die ganze Schulgemeinschaft, und besonders Frau Steidinger und Frau Beyrle,
freuen sich über den großen Erfolg ihrer Schülerinnen und Schüler.
Hier unsere Gewinner:
Bundespreisnominierung: Max Eggart, Lukas Ströbele. Landespreise: Max Eggart, Lukas Bär, Elinor Groß,
Lukas Ströbele. Ortspreise: Timo Minst, Mathilda May, Elena Bendel, Leah Blum, Hanna Eggart, Mara
Fischer, Max May und Luis Steinbrecher.
An dieser Stelle nochmals herzlichen Glückwunsch allen Preisträgern zu ihren erfolgreichen Arbeiten!

Öffnungszeiten Wertstoffhof Alleshausen
Freitag: 30.04., 07.05., 14.05., 21.05. jeweils von 15:30 bis 17:00 Uhr
Samstag: 08.05., 15.05., 22.05., 29.05. jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr

Kirchliche Nachrichten
Aussetzen der Gottesdienste
In den Pfarreien der Seelsorgeeinheit Federsee sind für die nächste Zeit die Gottesdienste abgesagt. Seit
der Inzidenz-Wert von 200 überschritten ist, können die Gottesdienste nicht mehr in geschlossenen
Räumen, also in den Kirchen gefeiert werden (betrifft Werktags- und Sonntagsmesse, Rosenkranzgebet,
Maiandachten). Da für Sonntag, 02.05. durchwachsenes Wetter angesagt ist, gilt die Absage auch dafür.
Sollte sich das Wetter auf Sonntag, 09.05. wieder bessern, können auch wieder Feiern im Freien stattfinden.
Kurzfristige Informationen sind immer auf der Homepage se-federsee.de oder in den Aushängen der
Schaukästen zu finden.
Wir verweisen auch auf die Gottesdienste im Fernsehen oder im Internet, die von der Diözese oder von
Wallfahrtsorten übertragen werden.
Es ist angestrebt, die Messfeiern der Bittwoche, inclusive Christi-Himmelfahrt (10. bis 14. Mai) wo es denn
möglich ist im Freien abzuhalten. Auch für Maiandachten kann die Feier im Freien eine Möglichkeit sein.
Gegebenenfalls müssen Maiandachten verschoben werden.

Information
Die Dorfladen Alleshausen UG informiert:
Erinnerung Abgabe zur Zeichnung von Anteilen an der stillen Gesellschaft
Seit der Ausgabe der Vertragsunterlagen zur Zeichnung der stillen Gesellschaftsanteile haben uns viele
unterzeichnete Anträge erreicht. Vielen Dank für dieses großartige Engagement aus der Bürgerschaft!
Sollten Sie Ihren Antrag noch nicht unterzeichnet haben, bitten wir Sie darum, dies zeitnah zu tun. Die
Anträge sollten bis spätestens Donnerstag, 06.05.2021 bei uns eingegangen sein.
Wir werden die Anteile nicht direkt einziehen. Die Abbuchung erfolgt erst nachdem wir eine Finanzierungs-
zusage der Bank haben. Hierzu werden wir Sie spätestens 2 Wochen vor Abbuchung informieren. Sollten
Sie sodann einen anderen Abbuchungszeitpunkt wünschen, können wir das gerne einrichten.
Sie haben noch Fragen oder benötigen Vertragsunterlagen? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Sie
erreichen uns unter brehmbenjamin@gmail.com / 0160 90 69 3589 oder patrick-hepp@web.de / 0173 76
30 682.

Mainacht in Zeiten von Corona / Die Polizei nimmt auch die Eltern in die Pflicht
Traditionell machen sich Kinder und Jugendliche in der Nacht zum 1. Mai auf den Weg, um ihren
Mitmenschen Streiche zu spielen. Ein Scherz tut keinem weh. Daher ist gegen wohl überlegte und originelle
Maischerze auch nichts einzuwenden, sagt die Polizei. Doch was einst originell und witzig erschien, ist heute
vielen zu langweilig. Stattdessen werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch nimmt zu.
Im vergangenen Jahr kam es zu folgenden Vorfällen in der Region:
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(BC) In Laupheim nahmen zwei Jugendliche Verkehrsschilder mit. Dabei wurden sie von Zeugen beobach-
tet. Die Polizei kam und nahm einen der beiden fest. Das Verkehrszeichen, das er dabeihatte, wurde zu-
nächst sichergestellt und anschließend wieder zurückgebracht.
(GP) Im Landkreis Göppingen waren Schmierfinken unterwegs. Gebäude in Göppingen und Rechberg-
hausen wurden durch Unbekannte beschädigt. Sie besprühten die Wände. Für die Entfernung der Graffitis
war eine Spezialfirma notwendig.
(HDH) Im Landkreis Heidenheim montierten Scherzbolde im letzten Jahr bei mehreren Gemeinden die Orts-
schilder ab. Anschließend vertauschten sie sie untereinander. Für die betroffenen Kommunen ein großer
Aufwand, die Ortsschilder wieder an den ursprünglichen Standorten anzubringen.
(UL) Einen provisorischen Kreisverkehr bauten Unbekannte in Eggingen ab. Die Bauteile warfen Sie an-
schließend in den Straßengraben. Glücklicherweise resultierte dadurch kein Unfall. Die Straßenmeisterei
musste anrücken und den Kreisverkehr wiederaufbauen.
Die Polizei mahnt: Die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon keiner, an dem die Polizei ein Auge
zudrückt. Ganz im Gegenteil: Wie jedes Jahr wird sie verstärkt unterwegs sein. Neben Jugendschutz und
Verkehrskontrollen wird sie dabei auch die Einhaltung der „Corona-Regeln“ überwachen. Nach der aktuell
gültigen Corona-Verordnung dürfen sich so maximal zwei Jugendliche, die nicht in einem Haushalt leben,
treffen und um die Häuser ziehen. Außerdem besteht in der Zeit von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangs-
beschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur noch mit triftigen Gründen
erlaubt. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und ziehen ein Bußgeld nach sich. Die Polizei appelliert
daher an die Eltern und Erziehungsberechtigten: Besprechen Sie mit Ihren Kindern, was erlaubt ist und was
nicht. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf und sensibilisieren Sie vor allem im Hinblick auf die
Beschränkungen und deren Sinn. Aber auch darauf, was gefährlich ist.
Die Polizei hofft, dass in der kommenden Mainacht vor allem Vernunft herrscht, keine Schäden zu beklagen
sind und die eine oder andere gute Idee - im Rahmen des Erlaubten - zur Ermunterung aller beiträgt. Denn
es sei durchaus erlaubt, andere zum Lachen zu bringen. Aber ein guter Spaß sei es nur, wenn alle lachen
können, sagt die Polizei.
Die Polizei wünscht allen einen guten Start in den Mai ohne böses Erwachen am Folgetag.

Corona - Bundesweite Notbremse gilt für den Landkreis Biberach ab Samstag, 24. April 2021, 0 Uhr
Ab Samstag, 24. April 2021, 0 Uhr, also ab Mitternacht von Freitag auf Samstag, gilt für den Landkreis
Biberach die bundesweite Notbremse. Alles weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Das Landratsamt informiert: Landratsamt Biberach wegen interner Veranstaltung am Montag, 3. Mai
2021 nachmittags nicht erreichbar
Am Montag, 3. Mai 2021 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes in Biberach sowie in
den Außenstellen in Biberach, Riedlingen, Laupheim und Ochsenhausen aufgrund einer internen
Veranstaltung ab 12 Uhr nicht erreichbar.

Die Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Biberach informiert:
Broschüre „Eherecht und Eheverträge“ in einfacher Sprache erschienen
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg (LAG)
hat im Jahr 2020 eine Broschüre „Was Sie über Eherecht und Eheverträge wissen sollten“ herausgegeben.
Diese Broschüre liegt nun zusätzlich in leichter Sprache vor. Unterstützt wurde die Erstellung der Broschüre
vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Landes Baden-
Württemberg.
Die neue Broschüre in leichter Sprache gibt Informationen über das deutsche Eherecht und die Möglichkeit,
einen Ehevertrag zu schließen. Die Ehe als rechtliche Form des Zusammenlebens ist in Artikel 6 Absatz 1
Grundgesetz besonders geschützt und basiert auf einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die nicht
immer leicht zu verstehen sind. Die LAG-Broschüre erklärt deshalb in Grundzügen wichtige Sachverhalte
und Begriffe wie zum Beispiel: In welchen Fällen sollte ein Ehevertrag geschlossen werden? Wann macht
eine Gütertrennung Sinn? Welches Recht gilt bei internationalen Ehen? Wie sieht die rechtliche Situation
bei einer Ehescheidung aus und gibt es dann einen Unterhalts- oder Versorgungsanspruch? Die Broschüre
ersetzt dabei nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die 40-seitige, kostenlose Broschüre ist durch ein größeres Schriftbild und durch eine einfache Sprache
sehr gut lesbar und verständlich. Wichtige Begriffe aus dem Eherecht werden in einem Glossar von A bis Z
erläutert und zur besseren Verständlichkeit mit Bildern illustriert.
Die Broschüre liegt ab sofort bei den Rathäusern sowie im Landratsamt Biberach aus oder kann bei der
Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Biberach, Sigrid Arnold, Rollinstraße 9, 88400 Biberach unter
der E-Mail-Adresse s.arnold@biberach.de auch in digitaler Form angefordert werden.

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Das Kreisgesundheitsamt informiert: Landkreis Biberach ist Hanta-Virus Risikogebiet
Das Landesgesundheitsamt (LGA) prognostiziert für die Region der Schwäbischen Alb und der östlichen
Landkreise einen Anstieg der Hanta-Virus-Erkrankungen. Durch die Buchenmast im letzten Jahr wird ein
starker Anstieg der Nagetierpopulation erwartet. Darunter auch die der Haselmäuse. Die Ausscheidungen
dieser Tiere, auch in getrockneter Form, stellen in Deutschland die Hauptinfektionsquelle mit dem Hanta-
Virus dar. Im Landkreis Biberach gab es in den letzten Wochen zwei Erkrankte. In beiden Fällen konnte das
Ausräumen und Reinigen von Dachböden und Ställen als Infektionsort ausgemacht werden. Es wurden
dabei Stäube aus den Ausscheidungen der Mäuse aufgewirbelt und von den Erkrankten inhaliert.
Das Gesundheitsamt rät dringend beim Reinigen von bei Mäusen beliebten Orten wie Schuppen, Dach-
böden oder Ställen und beim Holzstapeln eine FFP2-Maske aufzusetzen. Eine Infektion mit dem Hanta-
Virus äußert sich in starken grippeähnlichen Symptomen und es kann zu Beeinträchtigungen der Nieren-
funktion kommen. Eine spezielle Therapie oder eine Impfung gibt es nicht. Es können nur die Symptome
behandelt werden.

Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen
In unserer Gemeinde werden ab April bis Ende November 2021 Kartierungen von Arten und
Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, weiteren Tieren (Vögel, Insekten) und/oder
Pflanzen durchgeführt. Die Kartierungen finden auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im
Außenbereich unserer Gemeinde statt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für
Umwelt Baden-Württemberg LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder
Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch
keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den
Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu
betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur Grünlandflächen und Wald im
Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Die von der LUBW beauftragten Personen haben
eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen. Die Kartierenden sind in der Regel alleine im
Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten. Bei der Kartierung werden in jedem
Fall die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des
Corona-Virus eingehalten.

Rein in die Pedale, fertig, los! AOK-Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet im Mai
Seit über 20 Jahren treten Berufstätige bei der Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ der AOK und des
Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club fleißig in die Pedale. Ab dem 1. Mai zählt wieder jede Fahrt – auch
ums Home-Office. Radfahren ist gerade in Zeiten von Corona sinnvoll: Es beugt Bewegungsmangel vor,
sorgt für frische Luft und fördert das Wohlbefinden. Gleichzeitig können damit Fahrten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vermieden werden, in denen das Einhalten der Abstandsregeln oft schwer umzusetzen ist.
Allein im vergangenen Jahr haben sich 486 Menschen aus Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und dem Landkreis
Biberach aufs Rad geschwungen, um ihre Fitness zu steigern und die Umwelt zu schonen. Auch in diesem
Jahr laden die AOK Baden-Württemberg und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club wieder zur Teilnahme
ein. Die Aktion läuft vom 1. Mai bis 31. August 2021. Wer in diesem Zeitraum an mindestens 20 Tagen zum
Job oder um das Home-Office fährt, nimmt automatisch an der Verlosung attraktiver Preise teil, die
Sponsoren zur Verfügung stellen. Einsteigen kann man jederzeit – als Einzelradler oder im Team mit bis zu
vier Kolleginnen und Kollegen. Die Anmeldung ist ganz einfach über die Homepage www.mit-dem-rad-zur-
arbeit.de möglich. Hier gibt es auch weitere Informationen zur Aktion und zu den Gewinnen.

Ab Klasse 8: Informationsveranstaltung zum 6-jährigen Beruflichen Gymnasium sowie der
Sommerschule für Klasse 8
Für das kommende Schuljahr 2021/2022 möchte die Matthias-Erzberger-Schule Schülern und Eltern ihr
gymnasiales Profil vorstellen:
Ab der 8. Klasse wird das Profilfach Ernährung, Gesundheit und Soziales neben den allgemeinbildenden
Fächern die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Abitur nach der Klasse 13 (G9) begleiten. Lehrer
und Schulleitung möchten einen Einblick über Fächerinhalte, Stundenplan, außerunterrichtliche
Veranstaltungen und weitere Angebote an der Matthias-Erzberger-Schule geben. Diese Schulart richtet sich
an Schüler aller weiterführenden Schulen. Die Informationsveranstaltung beginnt am Mittwoch, den 5. Mai
um 16 Uhr online. Ab 18 Uhr wird die diesjährige Sommerschule vorgestellt. Sie finden den Link mit dem
Zugang auf unserer Homepage unter „Aktuelles“.

Schulung für ehrenamtliche Jugendleiter
Grundlegende Kenntnisse der Jugendarbeit, wie Aufsichtspflicht, Rechte und Pflichten, Gruppenphasen,
Konfliktlösung sowie Leitung und Planung von Gruppenstunden werden angehenden oder bereits aktiven
ehrenamtlichen Jugend- und Gruppenleitern aus Vereinen in dem Jugendleiter Basismodul der
Kreisjugendringe Biberach und Ravensburg vermittelt. Das Seminar findet am Samstag, 5. und 12. Juni
2021, von jeweils 9 bis 19 Uhr im Humboldt-Jugendgästehaus in Bad Schussenried statt. Eine Anmeldung
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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLESHAUSEN
ist bis 26.05. über info@kjr-biberach.de möglich. Die Kosten betragen 70€, eine Ermäßigung für Schüler
und Mitgliedsverbände ist möglich. Das Seminar wird nur in Präsenz stattfinden, sollte dies nicht möglich
sein, wird es zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Weitere Informationen gibt es auf www.kjr-
biberach.de oder telefonisch beim Kreisjugendring Biberach unter 07351 3470746.

Online-Vortrag „Von der Milch zu Babys erstem Brei“
Zum Thema „Von der Milch zu Babys erstem Brei“ bietet die Biberacher Ernährungsakademie (B-EA) im
Mai zwei Online-Vorträge für junge Mütter und Väter an. Die Vorträge finden am Dienstag, 11. Mai 2021 und
am Dienstag, 25. Mai 2021 jeweils von 18 bis 19.30 Uhr statt. Eltern erhalten wertvolle Tipps, damit sie den
Übergang von der Milchnahrung zu den ersten Breimahlzeiten gut schaffen. Sie erhalten eine Antwort auf
Fragen wie „Wann beginne ich mit dem Zufüttern?“, „Was füttere ich zuerst?“ und „Wie stelle ich die Mahl-
zeiten zusammen?“. Die BeKi-Referentinnen Angelika Romer und Miriam Marihart stellen unabhängig von
Firmen und Produzenten Fakten und Erfahrungen vor. Die Vorträge finden im Rahmen der Landesinitiative
BeKi – bewusste Kinderernährung - statt und sind kostenfrei. Die Teilnahme setzt einen PC mit Internet-
zugang und Lautsprechern voraus. Eine interaktive Beteiligung per Bild und Ton ist bei Bedarf möglich.
Eine Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 6. Mai 2021 bzw. Donnerstag, 20. Mai 2021 per E-Mail
an post@b-ea.info ist erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 07351 52-6702.

Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Biberach e.V. (LEV) informiert:
Naturwettbewerb „Immer am Rand, meistens verkannt!“ Landschaftserhaltungsverband rückt
ökologisch wichtige Randflächen in den Blick
Mit einem Naturwettbewerb unter dem Motto “Immer am Rand, meistens verkannt!“ will der Landschafts-
erhaltungsverband Landkreis Biberach e.V. (LEV) auf die Bedeutung von Randflächen in der freien Land-
schaft aufmerksam machen. Der Blick in Feld und Flur werde, so schreibt der LEV, überwiegend von den
produktiven Landschaftsstrukturen bestimmt: von saftig grünen Wiesen, Ackerschlägen mit blühendem
Raps oder reifendem Getreide, Feldhecken, markanten Einzelbäumen oder Bachläufen.
Und so geht´s: Gemeinden, Vereine, Jäger, Landwirte, Naturschutzaktive, Firmen und Privatleute können
beim Wettbewerb mitmachen. Bis Sonntag, 30. Mai 2021 können pro Teilnehmerin und Teilnehmer bis zu
drei Randflächen mit einem separaten Anmeldeformular beim LEV gemeldet werden. Wichtig dabei ist die
Angabe von Gemarkung, Flurstück, Lage und Art der Fläche. Die Fläche muss mindestens 200 Quadrat-
meter betragen und darf bis 30. Juni weder gemäht noch gemulcht werden, da eine Jury die Flächen begeht
und bewertet. Teilnehmende mit den besten Flächen werden bei einer feierlichen Preisverleihung im Herbst
mit attraktiven Preisen ausgezeichnet. Landwirtschaftsflächen im Blühstreifenprogramm des Landkreises
sind allerdings vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Ziel des Naturwettbewerbs
Mit dem Naturwettbewerb will der LEV die enorme ökologische Bedeutung von randständigen Flächen als
Verbundstrukturen und wertvolle, naturnahe Lebensadern für Wildtiere und Pflanzen hervorheben. Abseits
von Wirtschaftlichkeit und Produktivität bewahren sie biologische Vielfalt, den Artenerhalt und den gene-
tischen Austausch. Davon profitieren vor allem wenig mobile Arten wie Eidechsen, Amphibien, Wildbienen,
Ameisen, Käfer, Falter, Spinnen mitsamt der Ruderalflora; sie alle sind meist hochspezialisiert auf naturnahe
Randflächen. Diese wiederum nehmen Schaden, wenn zu viel oder falsche Pflege erfolgt.
Der Flyer zum Wettbewerb und das Anmeldeformular kann unter www.lev-biberach.de heruntergeladen
werden. Weitere Informationen gibt es bei Harald Jungbold von der LEV-Geschäftsstelle unter der Telefon-
nummer 07351 52-7579. Mehr Informationen zum LEV gibt es unter www.lev-biberach.de.

Präventionsprogramm „Komm vor Ort“
Der kommunale Präventionspakt des Landkreises Biberach (KOMM) fördert Präventionsprojekte
Das Programm „KOMM vor Ort“ geht im Mai 2021 in eine neue Ausschreibungsrunde. Es werden Präven-
tionsprojekte in Schulen, in der Jugendarbeit und bei gemeinnützigen Vereinen gefördert. Förderberechtigt
sind freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit, Initiativgruppen, Schulen, Schulfördervereine, Arbeits-
kreise und gemeinnützige Vereine. Auch Initiatoren von zum Beispiel Ferienfreizeiten können sich bewer-
bend. Die Antragsteller können für ihre Projekte eine Förderung von bis zu 1.500 Euro vom Kommunalen
Präventionspakt erhalten. Möglich ist dies dank finanzieller Unterstützung der Kultur- und Sozialstiftung
„Gemeinsam für eine bessere Zukunft“ der Kreissparkasse Biberach. „Nutzen Sie auch in diesem Jahr die
Möglichkeit der Förderung Ihrer Projekte im Bereich Jugendschutz, der Gewalt- und Suchtprävention“, ruft
Landrat Dr. Heiko Schmid zur Teilnahme auf. Bewerbungen sind bis Montag, 31. Mai 2021 beim
Kreisgesundheitsamt Biberach, Kommunale Suchtbeauftragte, Heike Küfer, Rollinstraße 15, 88400
Biberach einzureichen. Die Projektauswahl trifft eine Jury des Landratsamtes. Die neuen aktuellen
Programmunterlagen, Antragsformulare und nähere Informationen zur Ausschreibung finden sich im
Internet unter www.ju-bib.de. Fragen können auch an die Kommunale Suchtbeauftragte, Heike Küfer
gerichtet werden, Telefon 07351 52-6326.

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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLESHAUSEN
Plane Deine Zukunft. Nutze die Zeit nach der Schule oder Ausbildung sinnvoll für Deine
persönliche Weiterbildung.
Wie geht es nach dem mittleren Bildungsabschluss weiter?
Im Bildungszentrum haben Sie die Möglichkeit in verschiedenen Berufskollegs die Fachhochschulreife zu
erlangen und gleichzeitig eine Assistentenausbildung abzuschließen.
Zukunftsplanung für die soziale Richtung.
Im Berufskolleg Gesundheit/Pflege I und II wird neben der Fachhochschulreife und mit einer praktischen
und schriftlichen Zusatzprüfung die Berufsausbildung zum Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen
erworben. Weiterbildungsmöglichkeiten nach BKG I: Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens oder
im pflegerischen Bereich. Nach BKG II: Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife ist ein Studium an einer
Fachhochschule und der Dualen Hochschule BW (unter Voraussetzung eines Eignungstests der DHBW)
möglich. Mit erfolgreichem Bestehen der Zusatzprüfung wird die Berufsbezeichnung „Assistent/-in im
Gesundheits- und Sozialwesen" erworben. Damit bieten sich den Absolventen sehr vielseitige Möglichkeiten
an, z. B. im Verwaltungsbereich von Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Reha-Einrichtungen, Altenheimen,
Pflegediensten usw. Zudem kann an der Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Nach einer mindestens einjährigen Berufspraxis: Studium an einer Hochschule für Sozialwesen (z.B.
Studiengang „Pflege/Pflegemanagement")
Zukunftsplanung für die kaufmännische Richtung
Beim Berufskolleg Fremdsprachen bewegt man sich auf internationalem Parkett. Die Schwerpunktfächer
Englisch und Spanisch, sowie eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung erlauben es nach 2 Jahren neben
der Fachhochschulreife auch die Ausbildung zum fremdsprachlichen Wirtschaftsassistenten abzuschließen.
Als weitere Option ist der Abschluss zum “Internationalen Wirtschaftskorrespondenten” (KA) möglich.
Chancen nach der Lehre
Das Tagesberufskolleg bietet die Möglichkeit für all diejenigen, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen
haben und die Fachhochschulreife in einem Jahr, in Vollzeit, oder in zwei Jahren in Teilzeit, zu erlangen.
Der Unterrichtsschwerpunkt richtet sich nach dem Ausbildungsberuf: Technische Physik, Biologie mit
Gesundheitslehre, Wirtschaftslehre und Gestaltung.
Zukunftsplanung Abitur
Das sozialwissenschaftliche Gymnasium führt mit dem Schwerpunktfach “Pädagogik und Psychologie” in
drei Jahren zum Abitur. Zugangsvoraussetzung: Mittlere Reife oder Versetzungszeugnis am G8 in Kl.10
oder am G 9 in Kl. 11 nach Berufsausbildung. Wir bieten telefonische oder Online-Beratung an:
https://www.kolping-macht-schule.de/beratung/ oder schreiben Sie uns ein Mail Info: Kolping Bildungszen-
trum Riedlingen, Kirchstraße 24, 88499 Riedlingen, Tel. 07371/935013 Frau Roth, gabriele.roth@kbw-
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                                                              Über alle neu eingetroffenen
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                                                              auch auf der Homepage der Gemeinde
                                                              Uttenweiler informiert.
                                                              Momentan hat die Bücherei am Montag
                                                              und Donnerstag von 16 bis 18 Uhr für
                                                              Sie geöffnet. Es sind die aktuellen
                                                              Corona-Maßnahmen zu beachten.
                                                              Das Uttenweiler Büchereiteam wünscht
                                                              viel Spaß beim Lesen!

                                                                                                         7
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