MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLESHAUSEN
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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLESHAUSEN Verantwortlicher Herausgeber: Bürgermeisteramt Alleshausen BM Klaus Ulmschneider, Hauptstraße 10, 88422 Alleshausen, Tel. 07582-8178, Fax 07582-2014 klaus.ulmschneider@alleshausen.de, gemeinde@alleshausen.de, mb-alleshausen@web.de Sprechstunden: Dienstag 14:00 Uhr – 17:00 Uhr und Donnerstag 16:00 Uhr – 19:00 Uhr Nr. 17 Donnerstag, 29.04.2021 50. Jahrgang Aktuelles aus dem Rathaus Alleshausen hat gewählt: Mit 234 Stimmen erlangte Herr Patrick Hepp am vergangenen Sonntag beachtliches Ergebnis und ist mit 68,82 Prozent zum neuen Bürgermeister von Alleshausen gewählt. Der Mitbewerber, Herr Klaus Deckert erreicht mit 95 Stimmen ein Achtungsergebnis von 27,94 Prozent. Ein großer Event war bei der Ergebnisbekanntgabe nicht möglich. Trotzdem ließen es sich Herr Landrat Dr. Schmid zusammen mit Herrn Fechter Leiter des Kommunalsamtes nicht nehmen, nach Alleshausen zu kommen. Ebenso BM Peter Diesch als Verbandsvor- sitzender des GVV und unser Nachbarbürgermeister Herr BM Stefan Koch. Auch Hr. Matthias Schmid, Verbandskämmerer des GVV zählte zu den Gratulanten. Die anderen Verbandsbürgermeister ließen sich aufgrund der derzeitigen Inzidenzlage entschuldigen. Alle Gratulanten dankten den beiden Bewerbern. Klaus Deckert, als Zweitgewählter gratulierte seinerseits dem neu gewählten Bürgermeister und wünschte diesem alles Gute. Mit einem Blumenstrauß an Frau Alexandra Spähn rundeten Herr Landrat Dr. Schmid und BM Klaus Ulmschneider Ihre Glückwunschansprachen ab. 1
Termin öffentliche Gemeinderatsitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung findet am Dienstag, dem 11.Mai 2021 statt. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekannt gegeben. Maibaum 2021 Leider kann auch dieses Jahr kein Maibaum aufgestellt werden. An der Stelle gilt es jedoch trotzdem Dank an den Amitie-Club sowie den fleißigen „Kranzern“ zu sagen. In kleinem Umfang wollen sie an dem guten Bauch festhalten. Allerdings sagten alle Gemeinden im Kreis und Verbandsgebiet zu, diesen guten Brauch aufgrund der Pandemie nicht umzusetzen. Gemeinde Alleshausen Landkreis Biberach an der Riß Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Neuwahl des Bürgermeisters am 25.04.2021 1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl - Bürgermeisters bekannt gemacht: 1.1 Zahl der Wahlberechtigten 423 Zahl der Wähler 342 Zahl der ungültigen Stimmzettel 2 Zahl der gültigen Stimmzettel 340 Zahl der gültigen Stimmen 340 1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Familienname, Vorname(n) Anschrift (Hauptwohnung) Stimmen Hepp Patrick Biberacher Straße 56/1, 89613 Moosbeuren 234 Deckert Klaus Ringstraße 1, 88422 Alleshausen 95 Brehm Benjamin 1 Buck Reinhold 1 Gaiser Klaus 1 Hepp Wolfgang 2 Koch Stefan 1 Scheffold Heinz 1 Ulmschneider Klaus 2 Weidenlener Oliver 2 - nur bei der Wahl nach § 45 Abs. 1 GemO: 1.3 X Der Bewerber Patrick Hepp hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. X Er/Sie ist somit zum/zur X Bürgermeister gewählt. 2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde vollständige Anschrift der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Biberach, Rollinstraße 9, 88400 Biberach erhoben werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 5 Wahlberechtigte beitreten. Ort, Datum Bürgermeisteramt Alleshausen, 27.04.2021 Unterschrift, Amtsbezeichnung Klaus Ulmschneider Bürgermeister 2
Öffnungszeiten im Rathaus Wir sind weiterhin während der üblichen Öffnungszeiten gerne für unsere Mitbürger in all ihren Anliegen da. Im Zuge der Corona-Pandemie bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache unter 07582/8178. Die Vorsprache im Rathaus ist derzeit nur mit einer FFP-2-Maske möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Am Dienstag, 04.05.2021 ist das Rathaus geschlossen. Mitteilung der Federsee Grundschule Alleshausen Unter dem Motto „Digital EU – and YOU?“ stand in diesem Jahr der 68. Europäische Wettbewerb, bei dem über 70.000 Schülerinnen und Schüler bundesweit ihre Kunstwerke einreichten. Mit großem Erfolg nahmen auch in diesem Jahr wieder die Schülerinnen und Schüler unserer Federsee-Grundschule teil. Sie gestalteten Bilder zum Thema „Mein Freud, der Roboter!?“. Es freut uns besonders, dass wieder 12 Kinder gewonnen haben. So können sich 8 Kinder über einen Ortspreis freuen, 4 Kinder bekommen einen Landespreis, davon zwei Kinder mit Bundespreisnominierung. Die ganze Schulgemeinschaft, und besonders Frau Steidinger und Frau Beyrle, freuen sich über den großen Erfolg ihrer Schülerinnen und Schüler. Hier unsere Gewinner: Bundespreisnominierung: Max Eggart, Lukas Ströbele. Landespreise: Max Eggart, Lukas Bär, Elinor Groß, Lukas Ströbele. Ortspreise: Timo Minst, Mathilda May, Elena Bendel, Leah Blum, Hanna Eggart, Mara Fischer, Max May und Luis Steinbrecher. An dieser Stelle nochmals herzlichen Glückwunsch allen Preisträgern zu ihren erfolgreichen Arbeiten! Öffnungszeiten Wertstoffhof Alleshausen Freitag: 30.04., 07.05., 14.05., 21.05. jeweils von 15:30 bis 17:00 Uhr Samstag: 08.05., 15.05., 22.05., 29.05. jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr Kirchliche Nachrichten Aussetzen der Gottesdienste In den Pfarreien der Seelsorgeeinheit Federsee sind für die nächste Zeit die Gottesdienste abgesagt. Seit der Inzidenz-Wert von 200 überschritten ist, können die Gottesdienste nicht mehr in geschlossenen Räumen, also in den Kirchen gefeiert werden (betrifft Werktags- und Sonntagsmesse, Rosenkranzgebet, Maiandachten). Da für Sonntag, 02.05. durchwachsenes Wetter angesagt ist, gilt die Absage auch dafür. Sollte sich das Wetter auf Sonntag, 09.05. wieder bessern, können auch wieder Feiern im Freien stattfinden. Kurzfristige Informationen sind immer auf der Homepage se-federsee.de oder in den Aushängen der Schaukästen zu finden. Wir verweisen auch auf die Gottesdienste im Fernsehen oder im Internet, die von der Diözese oder von Wallfahrtsorten übertragen werden. Es ist angestrebt, die Messfeiern der Bittwoche, inclusive Christi-Himmelfahrt (10. bis 14. Mai) wo es denn möglich ist im Freien abzuhalten. Auch für Maiandachten kann die Feier im Freien eine Möglichkeit sein. Gegebenenfalls müssen Maiandachten verschoben werden. Information Die Dorfladen Alleshausen UG informiert: Erinnerung Abgabe zur Zeichnung von Anteilen an der stillen Gesellschaft Seit der Ausgabe der Vertragsunterlagen zur Zeichnung der stillen Gesellschaftsanteile haben uns viele unterzeichnete Anträge erreicht. Vielen Dank für dieses großartige Engagement aus der Bürgerschaft! Sollten Sie Ihren Antrag noch nicht unterzeichnet haben, bitten wir Sie darum, dies zeitnah zu tun. Die Anträge sollten bis spätestens Donnerstag, 06.05.2021 bei uns eingegangen sein. Wir werden die Anteile nicht direkt einziehen. Die Abbuchung erfolgt erst nachdem wir eine Finanzierungs- zusage der Bank haben. Hierzu werden wir Sie spätestens 2 Wochen vor Abbuchung informieren. Sollten Sie sodann einen anderen Abbuchungszeitpunkt wünschen, können wir das gerne einrichten. Sie haben noch Fragen oder benötigen Vertragsunterlagen? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Sie erreichen uns unter brehmbenjamin@gmail.com / 0160 90 69 3589 oder patrick-hepp@web.de / 0173 76 30 682. Mainacht in Zeiten von Corona / Die Polizei nimmt auch die Eltern in die Pflicht Traditionell machen sich Kinder und Jugendliche in der Nacht zum 1. Mai auf den Weg, um ihren Mitmenschen Streiche zu spielen. Ein Scherz tut keinem weh. Daher ist gegen wohl überlegte und originelle Maischerze auch nichts einzuwenden, sagt die Polizei. Doch was einst originell und witzig erschien, ist heute vielen zu langweilig. Stattdessen werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch nimmt zu. Im vergangenen Jahr kam es zu folgenden Vorfällen in der Region: 3
(BC) In Laupheim nahmen zwei Jugendliche Verkehrsschilder mit. Dabei wurden sie von Zeugen beobach- tet. Die Polizei kam und nahm einen der beiden fest. Das Verkehrszeichen, das er dabeihatte, wurde zu- nächst sichergestellt und anschließend wieder zurückgebracht. (GP) Im Landkreis Göppingen waren Schmierfinken unterwegs. Gebäude in Göppingen und Rechberg- hausen wurden durch Unbekannte beschädigt. Sie besprühten die Wände. Für die Entfernung der Graffitis war eine Spezialfirma notwendig. (HDH) Im Landkreis Heidenheim montierten Scherzbolde im letzten Jahr bei mehreren Gemeinden die Orts- schilder ab. Anschließend vertauschten sie sie untereinander. Für die betroffenen Kommunen ein großer Aufwand, die Ortsschilder wieder an den ursprünglichen Standorten anzubringen. (UL) Einen provisorischen Kreisverkehr bauten Unbekannte in Eggingen ab. Die Bauteile warfen Sie an- schließend in den Straßengraben. Glücklicherweise resultierte dadurch kein Unfall. Die Straßenmeisterei musste anrücken und den Kreisverkehr wiederaufbauen. Die Polizei mahnt: Die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon keiner, an dem die Polizei ein Auge zudrückt. Ganz im Gegenteil: Wie jedes Jahr wird sie verstärkt unterwegs sein. Neben Jugendschutz und Verkehrskontrollen wird sie dabei auch die Einhaltung der „Corona-Regeln“ überwachen. Nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung dürfen sich so maximal zwei Jugendliche, die nicht in einem Haushalt leben, treffen und um die Häuser ziehen. Außerdem besteht in der Zeit von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangs- beschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und ziehen ein Bußgeld nach sich. Die Polizei appelliert daher an die Eltern und Erziehungsberechtigten: Besprechen Sie mit Ihren Kindern, was erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf und sensibilisieren Sie vor allem im Hinblick auf die Beschränkungen und deren Sinn. Aber auch darauf, was gefährlich ist. Die Polizei hofft, dass in der kommenden Mainacht vor allem Vernunft herrscht, keine Schäden zu beklagen sind und die eine oder andere gute Idee - im Rahmen des Erlaubten - zur Ermunterung aller beiträgt. Denn es sei durchaus erlaubt, andere zum Lachen zu bringen. Aber ein guter Spaß sei es nur, wenn alle lachen können, sagt die Polizei. Die Polizei wünscht allen einen guten Start in den Mai ohne böses Erwachen am Folgetag. Corona - Bundesweite Notbremse gilt für den Landkreis Biberach ab Samstag, 24. April 2021, 0 Uhr Ab Samstag, 24. April 2021, 0 Uhr, also ab Mitternacht von Freitag auf Samstag, gilt für den Landkreis Biberach die bundesweite Notbremse. Alles weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Das Landratsamt informiert: Landratsamt Biberach wegen interner Veranstaltung am Montag, 3. Mai 2021 nachmittags nicht erreichbar Am Montag, 3. Mai 2021 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes in Biberach sowie in den Außenstellen in Biberach, Riedlingen, Laupheim und Ochsenhausen aufgrund einer internen Veranstaltung ab 12 Uhr nicht erreichbar. Die Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Biberach informiert: Broschüre „Eherecht und Eheverträge“ in einfacher Sprache erschienen Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg (LAG) hat im Jahr 2020 eine Broschüre „Was Sie über Eherecht und Eheverträge wissen sollten“ herausgegeben. Diese Broschüre liegt nun zusätzlich in leichter Sprache vor. Unterstützt wurde die Erstellung der Broschüre vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Landes Baden- Württemberg. Die neue Broschüre in leichter Sprache gibt Informationen über das deutsche Eherecht und die Möglichkeit, einen Ehevertrag zu schließen. Die Ehe als rechtliche Form des Zusammenlebens ist in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz besonders geschützt und basiert auf einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die nicht immer leicht zu verstehen sind. Die LAG-Broschüre erklärt deshalb in Grundzügen wichtige Sachverhalte und Begriffe wie zum Beispiel: In welchen Fällen sollte ein Ehevertrag geschlossen werden? Wann macht eine Gütertrennung Sinn? Welches Recht gilt bei internationalen Ehen? Wie sieht die rechtliche Situation bei einer Ehescheidung aus und gibt es dann einen Unterhalts- oder Versorgungsanspruch? Die Broschüre ersetzt dabei nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall. Die 40-seitige, kostenlose Broschüre ist durch ein größeres Schriftbild und durch eine einfache Sprache sehr gut lesbar und verständlich. Wichtige Begriffe aus dem Eherecht werden in einem Glossar von A bis Z erläutert und zur besseren Verständlichkeit mit Bildern illustriert. Die Broschüre liegt ab sofort bei den Rathäusern sowie im Landratsamt Biberach aus oder kann bei der Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Biberach, Sigrid Arnold, Rollinstraße 9, 88400 Biberach unter der E-Mail-Adresse s.arnold@biberach.de auch in digitaler Form angefordert werden. 4
Das Kreisgesundheitsamt informiert: Landkreis Biberach ist Hanta-Virus Risikogebiet Das Landesgesundheitsamt (LGA) prognostiziert für die Region der Schwäbischen Alb und der östlichen Landkreise einen Anstieg der Hanta-Virus-Erkrankungen. Durch die Buchenmast im letzten Jahr wird ein starker Anstieg der Nagetierpopulation erwartet. Darunter auch die der Haselmäuse. Die Ausscheidungen dieser Tiere, auch in getrockneter Form, stellen in Deutschland die Hauptinfektionsquelle mit dem Hanta- Virus dar. Im Landkreis Biberach gab es in den letzten Wochen zwei Erkrankte. In beiden Fällen konnte das Ausräumen und Reinigen von Dachböden und Ställen als Infektionsort ausgemacht werden. Es wurden dabei Stäube aus den Ausscheidungen der Mäuse aufgewirbelt und von den Erkrankten inhaliert. Das Gesundheitsamt rät dringend beim Reinigen von bei Mäusen beliebten Orten wie Schuppen, Dach- böden oder Ställen und beim Holzstapeln eine FFP2-Maske aufzusetzen. Eine Infektion mit dem Hanta- Virus äußert sich in starken grippeähnlichen Symptomen und es kann zu Beeinträchtigungen der Nieren- funktion kommen. Eine spezielle Therapie oder eine Impfung gibt es nicht. Es können nur die Symptome behandelt werden. Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen In unserer Gemeinde werden ab April bis Ende November 2021 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, weiteren Tieren (Vögel, Insekten) und/oder Pflanzen durchgeführt. Die Kartierungen finden auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde statt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur Grünlandflächen und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen. Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten. Bei der Kartierung werden in jedem Fall die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten. Rein in die Pedale, fertig, los! AOK-Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet im Mai Seit über 20 Jahren treten Berufstätige bei der Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ der AOK und des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club fleißig in die Pedale. Ab dem 1. Mai zählt wieder jede Fahrt – auch ums Home-Office. Radfahren ist gerade in Zeiten von Corona sinnvoll: Es beugt Bewegungsmangel vor, sorgt für frische Luft und fördert das Wohlbefinden. Gleichzeitig können damit Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln vermieden werden, in denen das Einhalten der Abstandsregeln oft schwer umzusetzen ist. Allein im vergangenen Jahr haben sich 486 Menschen aus Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und dem Landkreis Biberach aufs Rad geschwungen, um ihre Fitness zu steigern und die Umwelt zu schonen. Auch in diesem Jahr laden die AOK Baden-Württemberg und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club wieder zur Teilnahme ein. Die Aktion läuft vom 1. Mai bis 31. August 2021. Wer in diesem Zeitraum an mindestens 20 Tagen zum Job oder um das Home-Office fährt, nimmt automatisch an der Verlosung attraktiver Preise teil, die Sponsoren zur Verfügung stellen. Einsteigen kann man jederzeit – als Einzelradler oder im Team mit bis zu vier Kolleginnen und Kollegen. Die Anmeldung ist ganz einfach über die Homepage www.mit-dem-rad-zur- arbeit.de möglich. Hier gibt es auch weitere Informationen zur Aktion und zu den Gewinnen. Ab Klasse 8: Informationsveranstaltung zum 6-jährigen Beruflichen Gymnasium sowie der Sommerschule für Klasse 8 Für das kommende Schuljahr 2021/2022 möchte die Matthias-Erzberger-Schule Schülern und Eltern ihr gymnasiales Profil vorstellen: Ab der 8. Klasse wird das Profilfach Ernährung, Gesundheit und Soziales neben den allgemeinbildenden Fächern die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Abitur nach der Klasse 13 (G9) begleiten. Lehrer und Schulleitung möchten einen Einblick über Fächerinhalte, Stundenplan, außerunterrichtliche Veranstaltungen und weitere Angebote an der Matthias-Erzberger-Schule geben. Diese Schulart richtet sich an Schüler aller weiterführenden Schulen. Die Informationsveranstaltung beginnt am Mittwoch, den 5. Mai um 16 Uhr online. Ab 18 Uhr wird die diesjährige Sommerschule vorgestellt. Sie finden den Link mit dem Zugang auf unserer Homepage unter „Aktuelles“. Schulung für ehrenamtliche Jugendleiter Grundlegende Kenntnisse der Jugendarbeit, wie Aufsichtspflicht, Rechte und Pflichten, Gruppenphasen, Konfliktlösung sowie Leitung und Planung von Gruppenstunden werden angehenden oder bereits aktiven ehrenamtlichen Jugend- und Gruppenleitern aus Vereinen in dem Jugendleiter Basismodul der Kreisjugendringe Biberach und Ravensburg vermittelt. Das Seminar findet am Samstag, 5. und 12. Juni 2021, von jeweils 9 bis 19 Uhr im Humboldt-Jugendgästehaus in Bad Schussenried statt. Eine Anmeldung 5
ist bis 26.05. über info@kjr-biberach.de möglich. Die Kosten betragen 70€, eine Ermäßigung für Schüler und Mitgliedsverbände ist möglich. Das Seminar wird nur in Präsenz stattfinden, sollte dies nicht möglich sein, wird es zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Weitere Informationen gibt es auf www.kjr- biberach.de oder telefonisch beim Kreisjugendring Biberach unter 07351 3470746. Online-Vortrag „Von der Milch zu Babys erstem Brei“ Zum Thema „Von der Milch zu Babys erstem Brei“ bietet die Biberacher Ernährungsakademie (B-EA) im Mai zwei Online-Vorträge für junge Mütter und Väter an. Die Vorträge finden am Dienstag, 11. Mai 2021 und am Dienstag, 25. Mai 2021 jeweils von 18 bis 19.30 Uhr statt. Eltern erhalten wertvolle Tipps, damit sie den Übergang von der Milchnahrung zu den ersten Breimahlzeiten gut schaffen. Sie erhalten eine Antwort auf Fragen wie „Wann beginne ich mit dem Zufüttern?“, „Was füttere ich zuerst?“ und „Wie stelle ich die Mahl- zeiten zusammen?“. Die BeKi-Referentinnen Angelika Romer und Miriam Marihart stellen unabhängig von Firmen und Produzenten Fakten und Erfahrungen vor. Die Vorträge finden im Rahmen der Landesinitiative BeKi – bewusste Kinderernährung - statt und sind kostenfrei. Die Teilnahme setzt einen PC mit Internet- zugang und Lautsprechern voraus. Eine interaktive Beteiligung per Bild und Ton ist bei Bedarf möglich. Eine Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 6. Mai 2021 bzw. Donnerstag, 20. Mai 2021 per E-Mail an post@b-ea.info ist erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 07351 52-6702. Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Biberach e.V. (LEV) informiert: Naturwettbewerb „Immer am Rand, meistens verkannt!“ Landschaftserhaltungsverband rückt ökologisch wichtige Randflächen in den Blick Mit einem Naturwettbewerb unter dem Motto “Immer am Rand, meistens verkannt!“ will der Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Biberach e.V. (LEV) auf die Bedeutung von Randflächen in der freien Land- schaft aufmerksam machen. Der Blick in Feld und Flur werde, so schreibt der LEV, überwiegend von den produktiven Landschaftsstrukturen bestimmt: von saftig grünen Wiesen, Ackerschlägen mit blühendem Raps oder reifendem Getreide, Feldhecken, markanten Einzelbäumen oder Bachläufen. Und so geht´s: Gemeinden, Vereine, Jäger, Landwirte, Naturschutzaktive, Firmen und Privatleute können beim Wettbewerb mitmachen. Bis Sonntag, 30. Mai 2021 können pro Teilnehmerin und Teilnehmer bis zu drei Randflächen mit einem separaten Anmeldeformular beim LEV gemeldet werden. Wichtig dabei ist die Angabe von Gemarkung, Flurstück, Lage und Art der Fläche. Die Fläche muss mindestens 200 Quadrat- meter betragen und darf bis 30. Juni weder gemäht noch gemulcht werden, da eine Jury die Flächen begeht und bewertet. Teilnehmende mit den besten Flächen werden bei einer feierlichen Preisverleihung im Herbst mit attraktiven Preisen ausgezeichnet. Landwirtschaftsflächen im Blühstreifenprogramm des Landkreises sind allerdings vom Wettbewerb ausgeschlossen. Ziel des Naturwettbewerbs Mit dem Naturwettbewerb will der LEV die enorme ökologische Bedeutung von randständigen Flächen als Verbundstrukturen und wertvolle, naturnahe Lebensadern für Wildtiere und Pflanzen hervorheben. Abseits von Wirtschaftlichkeit und Produktivität bewahren sie biologische Vielfalt, den Artenerhalt und den gene- tischen Austausch. Davon profitieren vor allem wenig mobile Arten wie Eidechsen, Amphibien, Wildbienen, Ameisen, Käfer, Falter, Spinnen mitsamt der Ruderalflora; sie alle sind meist hochspezialisiert auf naturnahe Randflächen. Diese wiederum nehmen Schaden, wenn zu viel oder falsche Pflege erfolgt. Der Flyer zum Wettbewerb und das Anmeldeformular kann unter www.lev-biberach.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es bei Harald Jungbold von der LEV-Geschäftsstelle unter der Telefon- nummer 07351 52-7579. Mehr Informationen zum LEV gibt es unter www.lev-biberach.de. Präventionsprogramm „Komm vor Ort“ Der kommunale Präventionspakt des Landkreises Biberach (KOMM) fördert Präventionsprojekte Das Programm „KOMM vor Ort“ geht im Mai 2021 in eine neue Ausschreibungsrunde. Es werden Präven- tionsprojekte in Schulen, in der Jugendarbeit und bei gemeinnützigen Vereinen gefördert. Förderberechtigt sind freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit, Initiativgruppen, Schulen, Schulfördervereine, Arbeits- kreise und gemeinnützige Vereine. Auch Initiatoren von zum Beispiel Ferienfreizeiten können sich bewer- bend. Die Antragsteller können für ihre Projekte eine Förderung von bis zu 1.500 Euro vom Kommunalen Präventionspakt erhalten. Möglich ist dies dank finanzieller Unterstützung der Kultur- und Sozialstiftung „Gemeinsam für eine bessere Zukunft“ der Kreissparkasse Biberach. „Nutzen Sie auch in diesem Jahr die Möglichkeit der Förderung Ihrer Projekte im Bereich Jugendschutz, der Gewalt- und Suchtprävention“, ruft Landrat Dr. Heiko Schmid zur Teilnahme auf. Bewerbungen sind bis Montag, 31. Mai 2021 beim Kreisgesundheitsamt Biberach, Kommunale Suchtbeauftragte, Heike Küfer, Rollinstraße 15, 88400 Biberach einzureichen. Die Projektauswahl trifft eine Jury des Landratsamtes. Die neuen aktuellen Programmunterlagen, Antragsformulare und nähere Informationen zur Ausschreibung finden sich im Internet unter www.ju-bib.de. Fragen können auch an die Kommunale Suchtbeauftragte, Heike Küfer gerichtet werden, Telefon 07351 52-6326. 6
Plane Deine Zukunft. Nutze die Zeit nach der Schule oder Ausbildung sinnvoll für Deine persönliche Weiterbildung. Wie geht es nach dem mittleren Bildungsabschluss weiter? Im Bildungszentrum haben Sie die Möglichkeit in verschiedenen Berufskollegs die Fachhochschulreife zu erlangen und gleichzeitig eine Assistentenausbildung abzuschließen. Zukunftsplanung für die soziale Richtung. Im Berufskolleg Gesundheit/Pflege I und II wird neben der Fachhochschulreife und mit einer praktischen und schriftlichen Zusatzprüfung die Berufsausbildung zum Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen erworben. Weiterbildungsmöglichkeiten nach BKG I: Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens oder im pflegerischen Bereich. Nach BKG II: Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife ist ein Studium an einer Fachhochschule und der Dualen Hochschule BW (unter Voraussetzung eines Eignungstests der DHBW) möglich. Mit erfolgreichem Bestehen der Zusatzprüfung wird die Berufsbezeichnung „Assistent/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" erworben. Damit bieten sich den Absolventen sehr vielseitige Möglichkeiten an, z. B. im Verwaltungsbereich von Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Reha-Einrichtungen, Altenheimen, Pflegediensten usw. Zudem kann an der Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Nach einer mindestens einjährigen Berufspraxis: Studium an einer Hochschule für Sozialwesen (z.B. Studiengang „Pflege/Pflegemanagement") Zukunftsplanung für die kaufmännische Richtung Beim Berufskolleg Fremdsprachen bewegt man sich auf internationalem Parkett. Die Schwerpunktfächer Englisch und Spanisch, sowie eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung erlauben es nach 2 Jahren neben der Fachhochschulreife auch die Ausbildung zum fremdsprachlichen Wirtschaftsassistenten abzuschließen. Als weitere Option ist der Abschluss zum “Internationalen Wirtschaftskorrespondenten” (KA) möglich. Chancen nach der Lehre Das Tagesberufskolleg bietet die Möglichkeit für all diejenigen, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und die Fachhochschulreife in einem Jahr, in Vollzeit, oder in zwei Jahren in Teilzeit, zu erlangen. Der Unterrichtsschwerpunkt richtet sich nach dem Ausbildungsberuf: Technische Physik, Biologie mit Gesundheitslehre, Wirtschaftslehre und Gestaltung. Zukunftsplanung Abitur Das sozialwissenschaftliche Gymnasium führt mit dem Schwerpunktfach “Pädagogik und Psychologie” in drei Jahren zum Abitur. Zugangsvoraussetzung: Mittlere Reife oder Versetzungszeugnis am G8 in Kl.10 oder am G 9 in Kl. 11 nach Berufsausbildung. Wir bieten telefonische oder Online-Beratung an: https://www.kolping-macht-schule.de/beratung/ oder schreiben Sie uns ein Mail Info: Kolping Bildungszen- trum Riedlingen, Kirchstraße 24, 88499 Riedlingen, Tel. 07371/935013 Frau Roth, gabriele.roth@kbw- gruppe.de Werbung Die Bücherei Uttenweiler informiert - Neu eingetroffen: Romane, Krimi/Psychothriller, Kinderbücher/Jugendbücher, Bilderbücher, ganz neu in der Bücherei: Tonie –Hörfiguren Über alle neu eingetroffenen Bücher/DVDs werden Sie jeden Monat auch auf der Homepage der Gemeinde Uttenweiler informiert. Momentan hat die Bücherei am Montag und Donnerstag von 16 bis 18 Uhr für Sie geöffnet. Es sind die aktuellen Corona-Maßnahmen zu beachten. Das Uttenweiler Büchereiteam wünscht viel Spaß beim Lesen! 7
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