Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 12.04.2019
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 12.04.2019 42. Jahrgang / Nr. 14 V E R W A L T U N G: Gemeinde Fraunberg Rathausplatz 1 85447 Fraunberg Tel.: 08762/7320-0, Fax: 08762/7320-99 E-Mail: info@fraunberg.de (für allgemeine Angelegenheiten) barbara.angermaier@fraunberg.de (für Mitteilungen im Amtsblatt) Internet Adresse: www.fraunberg.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr Bürgermeister Hans Wiesmaier E-mail: johann.wiesmaier@fraunberg.de AMTLICHER TEIL Wir gratulieren recht herzlich zum 90. Geburtstag Herrn Valentin Waxenberger, Endham. Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung jeden 2. und 4. Montag im Monat im Landratsamt Erding, Alois-Schießl-Platz 8. Anmeldung unter Tel. 0800 6789 100.
Stellenausschreibung Die Gemeinde sucht zum 01.09.2019 eine Reinigungskraft für die Schule in Maria Thalheim in Teilzeitstellung; 30 Wochenstunden. Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 28.06.2019 an die Gemeinde Fraunberg, Rathausplatz 1, 85447 Fraunberg. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Deutsch, Tel. 08762/7320-34, jederzeit gerne zur Verfügung. Gemeinde Fraunberg Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister Müllabfuhr am Ostern Die übliche Leerung von Donnerstag, 18.04.2019 erfolgt bereits am Mittwoch, 17.04.2019. Wasserzähler wegen Wasserverlusten kontrollieren Die jährliche Zählerablesung zeigt immer wieder, dass in einzelnen Hausinstallationen ungewollte Wasserverluste auftreten. Im Hinblick auf die Wasser- und Kanalgebühren weisen wir darauf hin, dass jeder Hauseigentümer für Wasserverluste in seiner Hausinstallation selbst verantwortlich ist. Wir empfehlen deshalb dringend, den Verbrauch am Zähler in regelmäßigen Zeitabständen zu kontrollieren um Wasserverluste z.B. durch ein undichtes Überdruckventil der Heizung oder einen Rohrbruch, gering zu halten. Wird kein Wasser verbraucht, dürfen sich Rädchen am Wasserzähler nicht drehen.
Anmeldung an der Staatlichen Realschule Oberding Die Einschreibung für das Schuljahr 2019/2020 an der Staatlichen Realschule Oberding, für die Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Berglern, Eitting, Fraunberg, Moosinning, Neuching und Oberding findet am Montag, 06.05.2019 von 08.00 bis 13.30 Uhr und Dienstag, 07.05.2019 von 13.00 bis 18.00 Uhr im Sekretariat des Schulzentrums Oberding, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 16 statt. Bitte nutzen Sie bereits vor der Anmeldung den „SchulantragOnline″ auf unserer Homepage - www.realschule-oberding.de - sowie die „Checkliste″ für die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen: - Antrag zur Schulanmeldung - Übertrittszeugnis der Grundschule im Original, Geburtsurkunde - Passfoto mit Vor- und Familiennamen auf der Rückseite - Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht Martin Heilmaier, Staatliche Realschule Oberding Umgang mit einem offenen Feuer, Reisig- oder Wiedfeuer, Brauchtumsfeuer z.B. Sonnwendfeuer und Grillgeräten Folgende Vorschriften sind zu beachten: 1. Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) Für den Vollzug ist die Gemeinde zuständig (§ 23 VVB). § 4 VVB – Feuer im Freien: • Es darf keine Brandgefahr für die Umgebung bestehen. • Einzuhaltende Entfernungen: • 5 Meter von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen (z. B. trockene Hecken, (Nadel-) Bäume, etc.). Dies gilt auch für Holzpalisaden oder einen Sichtschutz aus brennbarem Material. • 25 Meter von leicht entzündbaren Stoffen. • mindestens 100 m müssen offene Feuerstätten von leicht entzündbaren Stoffen (z.B. Wald) entfernt sein z. B. Reisig- oder Wiedfeuer, Brauchtumsfeuer. AUSNAHME: Grillgeräte, Heizpilze, Lufterhitzer und vergleichbare Feuerstätten dürfen in den von den Herstellern angegebenen Abständen zu brennbaren Stoffen betrieben werden. Wichtige Hinweise: • Das offene Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und darf nur im Freien entzündet werden. • Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen. • Löschmittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten. • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.
§ 24 VVB – Weitergehende Anordnungen • Die Gemeinde kann im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 27 VVB mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. 2. Abfallrecht – Entsorgung/Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Für so genannte Brauchtumsfeuer (z. B. Sonnwendfeuer) darf als Brennmaterial nur trockenes, naturbelassenes Holz (d. h. nicht lackiert, beschichtet, eingelassen, imprägniert usw., keine Möbelteile) verwendet werden. Das Verbrennen von Altpapier, Kartonagen, Altreifen, Kunststoffen und sonstigen Abfällen sowie Altölen in Brauchtumsfeuern ist nicht zulässig. Verbrennungsrückstände sind Abfälle und daher ordnungsgemäß zu entsorgen. Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen behandelt werden. Das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien stellt eine unzulässige Abfallbeseitigung dar. Bei einem Verstoß muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und Bußgeld gerechnet werden. Das Verrotten oder Verbrennen von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (z.B. Grüngutcontainer, Biogasanlagen usw.) ist gemäß der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfV) unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen möglich. Strohige Abfälle aus der Landwirtschaft oder dem Erwerbsgartenbau dürfen nur verbrannt werden, wenn ihre Einarbeitung nicht möglich ist oder sie im Boden nicht genügend verrotten können. Das Verbrennen muss mindestens sieben Tage vorher über die Gemeinde beim Landratsamt Erding angezeigt werden. (Informationen und Formblätter erhalten Sie bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Erding, Abfallrecht, Tel. 08122/58-1208). 3. Naturschutzrecht Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten (Art. 27 Abs. 1 und 2 BayNatSchG). Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen. Das Entzünden und Betreiben offener Feuer zum Grillen, als Lagerfeuer oder als Traditionsfeuer (Bergfeuer, Johanni- bzw. Sonnwendfeuer u.ä.) in der freien Natur außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist mehr als nur ein „normales Betreten“ und wird daher nicht vom Betretungsrecht gedeckt. Dies gilt sowohl für offene Feuerstätten (z. B. Grillgeräte) als auch für unverwahrtes Feuer (d. h. Feuer, das nicht in einer offenen Feuerstätte, sondern z.B. in einer Feuerstelle am Boden oder in einer dafür hergestellten Bodenmulde betrieben wird). Dafür ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten – für das Sammeln von Brennholz im Wald auch die Zustimmung des Waldbesitzers – erforderlich. Auch beim erlaubten Feuermachen sollte die allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur beachtet werden (§ 1 BNatSchG). Danach hat jeder • nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des
Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen und • sich so zu verhalten, dass die Lebensgrundlagen für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere soweit wie möglich erhalten, nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt und gegebenen- falls wiederhergestellt werden. Innerhalb von Landschaftsschutzgebieten unterliegt das Anzünden von offenen Feuern einem Erlaubnisvorbehalt der Unteren Naturschutz-behörde. Innerhalb der Naturschutzgebiete ist das Anzünden von offenen Feuern in den meisten Fällen verboten. Auskunft erteilt die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Erding (Telefon: 08122/58-1243). 4. Waldgesetz Wer in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine offene Feuerstätte (=Grillgerät) oder ein unverwahrtes Feuer (=Lagerfeuer auf einem naturbelassenen Boden) anzünden will, bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Art. 39 Abs. 1 i. V. m. Art. 17 Abs. 1 BayWaldG). Gemäß Art. 17 Abs. 2 Nr. 3 BayWaldG darf eine offene Feuerstätte oder ein unverwahrtes Feuer nicht unbeaufsichtigt oder ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen gelassen werden. Im Wald darf in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden (Art. 17 Abs. 3 BayWaldG). Eine Zuwiderhandlung (vorsätzlich oder fahrlässig) ist gemäß Art. 46 Abs. 2 Nr. 4+5 BayWaldG wird mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet. Wer fremde Wälder in Brand setzt, begeht nach § 306 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat (Brandstiftung) oder eine Straftat nach § 306 f StGB (Herbeiführen einer Brandgefahr). Sonderfall Der Waldbesitzer und Personen, die von ihm im Wald beschäftigt werden (auch unentgeltlich) benötigen keine Erlaubnis. Verletzen diese jedoch ihre Sicherungspflicht aus Art. 17 Abs. 2 Nr. 3 BayWaldG (s.o.), liegt auch hier eine Ordnungswidrigkeit vor. Verbrennen Waldbesitzer Reisig im Wald, darf dies nach § 5 PflAbfV dort verbrannt werden, wo es anfällt. Kein flächiges Verbrennen, nicht zu große Feuerstellen (nicht über alten Baumstümpfen entzünden) möglichst auf Blößen und Wegen entzünden, dazu muss im Umkreis des Feuers auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare entfernt werden; Hitzestrahlung beachten! Durch Entfernen des Auflagehumus bis zum Mineralboden sollte rings um die Feuerstelle ein Schutzstreifen von 1,50 m Breite angelegt werden. Bei hoher Waldbrandgefahr (ab Warnstufe 4) und ungeeigneter Witterung, (starker Wind, Trockenperioden) kein Reisig im Wald verbrennen! Die Einhaltung von Mindestabständen (siehe unter Ziffer 1 und 100 m zu sonstigen Gebäuden, Zeltplätzen, Parkanlagen oder anderen Erholungseinrichtungen, 75 m zu Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen, Bahnlinien, 10 m zu öffentlichen Feldwegen) sind einzuhalten. Bei Unklarheiten fragen Sie bei dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (untere Forstbehörde) nach. Für die Landkreise Erding und Freising ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding (Telefon: 08122/480-160) zuständig.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); hier: Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG Beim Landratsamt Erding – Sachgebiet 42-2 Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz – wurde mit Antrag vom 25.04.2018 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage auf dem Grundstück mit den Fl.Nrn. 132/3, 132/7, 132/8, 132/9 und 132/10, Gemarkung Reichenkirchen beantragt. Gemäß § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. den Nrn. 1.2.2.2 und 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG war durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat in diesem Fall ergeben, dass im Ein- wirkungsbereich der Anlage keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen, auf Grund derer erhebliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war daher nicht durchzuführen. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG bekannt gegeben. Weitere Auskünfte zu dem Vorhaben können beim Landratsamt Erding, Sachgebiet 42-2 –Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz–, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, unter der Telefon-Nr. 08122 / 58-1256 eingeholt werden. Erding, 03.04.2019 Landratsamt Erding Sachgebiet 42-2 Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz
NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDEENTWICKLUNG Die Fraunberger Chronik Die zweibändige Chronik Fraunberg kann wochentags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Rathaus zum Preis von 78,00 EUR erworben werden.
-BÜRGERKOMMUNE FRAUNBERG- „Orte für gutes Zusammenleben“- Ausstellungseröffnung mit Diskussion über den Fraunberger Weg der Innenentwicklung 03.04.2019 Fraunberg – Wie bereits berichtet wurde das Gemeindezentrum Fraunberg im März mit dem Sonderpreis für „Baukultur der Metropolregion München 2018“ in der Kategorie „Orte für gutes Zusammenleben“ ausgezeichnet. Hierbei wurde besonders die „qualitative und identitätsstiftende“ Baukultur gewürdigt, welche vorbildhaft und beispielgebend mit der Herausforderung Wachstum umgeht und als Vorbild für zukünftige Bauvorhaben angesehen wird. Bürgermeister Hans Wiesmaier konnte zu der Veranstaltung viele Gäste begrüßen. Besonders den Geschäftsführer der „Europäische Metropolregion München e.V.“, Wolfgang Wittmann, Baudirektor Fritz Hampel vom Amt für Ländliche Entwicklung, Natalie Schaller von der „stattbau München GmbH“, Architekt Jakob Oberpriller, Bürgermeisterkollegen aus dem Landkreis Erding sowie Teile des Gemeinderates und der Verwaltung. Die Moderation der Veranstaltung übernahm Karla Schilde, Baudirektorin im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München. Wittmann betonte, dass zur Zielsetzung seiner Organisation das Mitwirken bei der Entwicklung der Region gehöre. „Das Generieren von Wachstum sollte uns nicht nur in der Metropole, sondern auch in den ländlichen Bereichen ein Anliegen sein“, so Wittmann. Die Metropolregion München nannte er eine „Solidargemeinschaft“ und sah in ihr trotz aller Wachstumsprobleme den Vorteil, „dass wir hier begehrlich sind“. Frau Schaller begründete in ihrem Referat die Preisvergabe und nannte Fraunberg ein „sehr gelungenes Beispiel für Partizipation“. Die Beteiligung der Bürger am Entstehungsprozess des Gemeindezentrums bezeichnete sie als „Identitätsstiftend“ und sah dies als Grundlage dafür, dass das Bauwerk von den Bürgern als „etwas Eigenes“ angenommen werde. Schaller sah die behutsame Einbindung des Gemeindezentrums in den Bestand (Kirche, Schloss) als Qualitätsmerkmal und Faktor des Gelingens. Architekt Jakob Oberpriller schilderte aus seiner Sicht den Entstehungsprozess des Gemeindezentrums. Er hob besonders die stets gute Zusammenarbeit mit Bürgermeister, Gemeinderat, Verwaltung und der stets engagierten Fraunberger Bürgerschaft hervor, die an 5 Zukunftswerkstätten sowie vielen Exkursionen und Ortsterminen beteiligt waren. Oberpriller betonte, dass aus der großartigen Beteiligung der Bürgerschaft und vielen Besichtigungen auch viele Ideen entstanden seien. Als Beispiel führte er den überdachten Rathausplatz an, der als alleinige Planidee des Architekten niemals erfolgreich gewesen wäre. Zu diesem Gestaltungspunkt führte jedoch eine Informationsfahrt von Gemeindeverantwortlichen nach Vorarlberg, aus der Anregungen zum Überdachen
der Freifläche mitgenommen wurden. „Jetzt ist das Dorffest wieder im Ortsmittelpunkt und viele weitere Veranstaltungen haben auch schon hier stattgefunden“, freute sich der Architekt und bezeichnete es im Nachhinein als sehr schön, bei diesem Projekt, mit einer ganzen Dorfgemeinschaft zusammengearbeitet zu haben. Die Ausstellung ist bis 12. April im Gemeindezentrum zu den üblichen Öffnungszeiten zu besuchen. Näheres auf der Homepage der Gemeinde unter www.fraunberg.de Text und Foto: R.H. Diskussionsrunde v.l.n.r.: Bürgermeister Hans Wiesmaier, Architekt Jakob Oberpriller, Natalie Schaller von der „stattbau München GmbH“, Karla Schilde, Baudirektorin im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München
Jahreshauptversammlung Förderverein Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt Maria Thalheim am 26.03.2019 Der erste Vorsitzende Hans Wiesmaier begrüßte 26 Mitglieder zu Beginn der Versammlung in der Wallfahrtskirche. Diakon Christian Pastötter, für den die Renovierung der Wallfahrtskirche eine Herzensangelegenheit ist, erläuterte die einzelnen Schritte der Renovierung des Hochaltars. Dieser erstrahlt nach der umfangreichen Restaurierung wieder in neuem Glanz. Für den Restaurator war es eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe in Kleinstarbeit die ursprünglichen Farben wieder herauszuarbeiten und die beschädigten Stellen auszubessern. Die Anwesenden konnten den Hochaltar aus nächster Nähe bewundern und waren beeindruckt vom neuen Erscheinungsbild.
Im Pfarrheim wurde den Mitgliedern anschließend eine Brotzeit von der Metzgerei Rampf und der Bäckerei Sellmaier spendiert. Der Förderverein hat derzeit 75 Mitglieder. 241 Bausteine (Spenden über 500,00€) wurden bisher gezeichnet. Die Spender von Bausteinen werden an prominenter Stelle in der Wallfahrtskirche auf einer Spendertafel genannt. Der Vorsitzende dankte allen Spendern für ihre großzügige Spendenbereitschaft und den Mitgliedern für die Treue zum Verein. So kann der Förderverein die Wallfahrtskirche Maria Thalheim weiterhin unterstützen und über diesen Weg dieses einmalige Gotteshaus erhalten. Durch die großartige Unterstützung des Fördervereins ist nunmehr die Renovierung der Raumschale sowie des Hochaltars abgeschlossen. Als nächste große Herausforderung gilt es die sechs Seitenaltäre in Angriff zu nehmen. Der Förderverein hat sich hier zum Ziel gesetzt, sich bei zwei Altären mit einem Kostenrahmen von ca. 60.000,00 € zu beteiligen. Die jüngsten Investitionen mit der Unterstützung des Fördervereins waren die Neuanschaffung der Seitenvorhänge neben dem Hochalter und die Restaurierung des Auferstandenen Christus von Christian Jorhan. Schatzmeister Gerhard Hilger trug den Kassenbericht vor. Die Kasse wurde von Heinrich Neumann und Georg Blattenberger geprüft und für sehr ordentlich geführt befunden. Die Vorstandschaft wurde auf Vorschlag der Kassenprüfer einstimmig entlastet. Der nächste Tagesordnungspunkt waren die Neuwahlen der Vorstandschaft. Diese leitete der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Alexander Reiser. Alle Vorstandsmitglieder wurden einstimmig wiedergewählt. Neu in der Vorstandschaft ist der Kirchenpfleger Erwin Daschinger. Auf dem Foto v.l.n.r. Georg Blattenberger, Willi Auer, Franz Obermaier, Diakon Christian Pastötter, 1. Vorsitzender Hans Wiesmaier, Kathrin Wiesmaier, Heinrich Neumann, Alexander Reiser, Gerhard Hilger nicht auf dem Bild: Martin Bayerstorfer, Erwin Daschinger und Ulrike Scharf Text und Foto: Kathrin Wiesmaier
Im Anschluss an die Wahlen berichtete der Vorsitzende über die Planungen zum 600-jährigen Wallfahrtsjubiläum welches in diesem Jahr gefeiert wird. Erstmals urkundlich erwähnt wurde die Wallfahrt nach Maria Thalheim im Jahr 1419. Dieses Festjahr möchte der Förderverein in Zusammenarbeit mit dem Wallfahrtskuratorium gebührend feiern. Geplant sind eine Wallfahrt von Fraunberg nach Maria Thalheim mit allen Vereinen der Gemeinde und ein Kirchenkonzert mit dem Gemeindeorchester. Diakon Christian Pastötter schloss die Versammlung mit einem Gebet zum Wallfahrtsjubiläum. Der Verein: Gegründet: März 2011 Mitglieder: 75 Vorsitzender: Hans Wiesmaier 2. Vorsitzender: Martin Bayerstorfer Schriftführer: Christian Pastötter Schatzmeister: Gerhard Hilger 2. Schatzmeister: Kathrin Wiesmaier Beisitzer: Ulrike Scharf, Franz Obermaier, Willi Auer und Erwin Daschinger Kassenprüfer: Georg Blattenberger und Heinrich Neumann Spendenkonto: Förderverein Wallfahrtskirche Maria Thalheim Bei der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG IBAN: DE78 701 695 66 000 89 00 566
NACHBARSCHAFTSHILFE Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! (Jung und Alt aktiv) e.V. Telefonnummer der Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! e.V.: 0162 / 3120199 Wir sind für Sie da! Wir unterstützen Sie im Bedarfsfall im Haushalt, der Kinderbetreuung, mit Besuchsdiensten und Begleitdiensten, im Garten, bei kleinen handwerklichen Reparaturen, mit Fahrtdiensten, bei der Versorgung von Haustieren und der Unterstützung bei Behördenangelegenheiten. Rufen Sie uns einfach an und sprechen Sie bitte bei Bedarf Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf das Band. Wir rufen Sie gerne zurück! Freizeitangebote der Nachbarschaftshilfe Lese-Cafe Das Lese-Cafe findet jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat um 15.00 Uhr beim Strasser-Wirt in Bierbach statt. Das Lese-Cafe steht allen Interessierten offen. Jede/r ist herzlich zur Teilnahme eingeladen. Der Eintritt ist frei! Lust auf Handarbeiten? Stricken, Häkeln, Sticken oder Basteln – Wir treffen uns wie gewohnt jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat ab 14.30 Uhr im Bürgersaal des Gemeindezentrums Fraunberg - auch für Anfänger. Anmeldung ist nicht erforderlich! Nähere Informationen bei Elvira Stulberger, Tel. 08762 / 2253. Nähere Informationen über die Nachbarschaftshilfe bei Dagmar von Fraunberg, Tel. 08762/729375 oder Dagmarvonfraunberg@web.de Informationen über den Verein finden Sie unter http://www.nbh-fraunberg-jaa.de
Ausflug zum Franz Xaver Stahl-Museum Die Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! e.V. lädt ein zu einem gemütlichen Ausflug am Donnerstag, 09.05.2019. Unter sachkundiger Führung von Museumsleiterin Dr. Heike Kronseder besichtigen wir das Museum Franz Xaver Stahl in Erding. Selbstverständlich ist auch an eine Kaffeepause gedacht! Die Einkehr im „ Cafe Stärkl’s bildet den Abschluss der kleinen Exkursion. Abfahrt: 13.30 Uhr – Fraunberg, Bushaltestelle Rückkehr: spätestens 18.00 Uhr Anmeldung bitte unter der Tel. Nr. 08084 / 2081 (A. Gfirtner) bis spätestens 05.05.2019. Eintritt: freiwillige Spende für das Museum. Fahrpreis pro Pers. 5.-- €. Alle Interessierten – auch Nichtmitglieder der Nachbarschaftshilfe - sind herzlich eingeladen an dieser Fahrt teilzunehmen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unser Angebot annehmen und sich zu diesem kleinen Ausflug anmelden! Der Erdinger F.X. Stahl (1901-77) war einer der bedeutendsten Tiermaler in Deutschland. Der Besuch des ehemaligen Wohn- und Atelierhauses von Franz Xaver Stahl gleicht einer Zeitreise. Das Biedermeierhaus aus dem Jahr um 1840 war als Geburts- und Wohnhaus der Lebensmittelpunkt Stahls und ist mit den historischen Möbeln ausgestattet. Als er 1977 starb, hinterließ er seiner Witwe Margarete (1912-2014) das Vermächtnis, das Gebäude für die Öffentlichkeit zu bewahren. Es ist seit September 2014 als Museum zugänglich. Die Biedermeierzimmer im Erdgeschoß sind Galerieräume. Im Obergeschoß sind die privaten Wohnräume original erhalten, das einstige Atelier ist seit seinem Tod unverändert. Das Erbe beinhaltet neben dem denkmalgeschützten Haus einen Künstlergarten.
VEREINE/VERANSTALTUNGEN Fußball-Spielpläne Freitag, 12.04.2019 A-Junioren: Wartenberg - Palzing 19.00 Uhr C-Junioren: Fraunberg III - St. Wolfgang II 18.30 Uhr F-Junioren: Forstern - Reichenkirchen 17.00 Uhr Samstag, 13.04.2019 B-Junioren: Altenerding II - Wartenberg 13.00 Uhr C-Junioren: Fraunberg II - Hörgersdorf 11.00 Uhr Spielort: Reichenkirchen C-Junioren: Fraunberg - Berglern 13.00 Uhr Spielort: Wartenberg D-Junioren: Oberding II - Fraunberg 10.00 Uhr Sonntag, 14.04.2019 B-Junioren: Speichersee II - Wartenberg II 10.30 Uhr I. Mannschaften: Oberhummel - Fraunberg 15.00 Uhr Reichenkirchen - Eitting II 14.00 Uhr II. Mannschaften: Fraunberg II spielfrei Reichenkirchen II spielfrei Katholisches Landvolk Reichenkirchen (KLB) Fastenessen – Palmbuschen - Osterkerzen Das Katholische Landvolk lädt herzlich ein zum Fastenessen am Palmsonntag, 14.04.2019. Nach dem Gottesdienst bieten wir selbstgemachte Suppen und Kuchen im Pfarrheim von Reichenkirchen an. Vor und nach dem Gottesdienst verkaufen wir Palmbuschen und Osterkerzen. Den Erlös spenden wir für einen guten Zweck in der Gemeinde Fraunberg. Wir freuen uns auf Euch. Schützenverein Frohsinn Reichenkirchen Die Frohsinn-Schützen laden alle Mitglieder zu den folgenden Terminen zum Saisonabschluss ein: Freitag, 12.04. Saisonabschluss mit Königschießen, Jugendpokal und Ostereierschießen Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Vorstandschaft.
Theater in Wimpasing Die Theatergruppe der Schützengesellschaft „Waldperle“ Inning a. Holz spielt für Sie „Zapp-Zarapp“. Eine Bairische Komödie in drei Akten. Vorstellungen 21./22./26./27.04. und 03./04.05.2019. Beginn jeweils um 20.00 Uhr, Ostersonntag und Ostermontag um 19.00 Uhr im Gasthaus Winkler, Großwimpasing. Kartenvorverkauf bei Günther Fenk, Tel. 08084 / 3298. Schützenverein Immergrün Thalheim Ostereierschießen Wir laden alle Vereinsmitglieder und deren Partner recht herzlich zu unserem alljährlichen Ostereierschießen am Freitag, 12.04.2019 im Gasthaus L‘Italiano in Maria Thalheim ein. Unsere Schüler/Lichtgewehrschützen und Jugendlichen beginnen ab 18.00 Uhr, die Erwachsenen ab ca. 19.00 Uhr. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme. Schützenverein St. Hubertus Fraunberg Endschießen und Seniorenscheibe Wir möchten alle Mitglieder am Freitag, 12.04.2019 ab 18.00 Uhr zum Endschießen ins Schützenheim einladen. An diesem Abend wird auch wieder die von Leonhard Attensberger gestiftete Seniorenscheibe ausgeschossen. Ostereierschießen Traditionell findet am Gründonnerstag, 18.04.2019, ab 18.00 Uhr für die Schüler und Jugend, sowie ab 20.00 Uhr für die Erwachsenen unser Ostereierschießen im Schützenheim statt. Der Osterhase hat wieder viele Ostereier und auch zahlreiche Überraschungen für Osternest angekündigt. Wir freuen uns auf gesellige Schießabende mit Euch. Schützenverein Waldesruh Rappoltskirchen Ostereier-Gaudischießen am Freitag, 12.04.2019, ab 19.30 Uhr in Rappoltskirchen. Der Osterhase hat viele Ostereier und kleine Überraschungen fürs Nest angekündigt. Alle Vereinsmitglieder, Partner und Interessierte sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf einen geselligen Abend mit euch. Die Vorstandschaft Maibaumaufstellen am Mittwoch, 01.05.2019, ab 13.00 Uhr. Mittagstisch ab 11.00 Uhr.
TSV Maria Thalheim Kinderturnsparte - Einladung zum Ausflug Die Kinderturnsparte fährt am Donnerstag, 25.04.2019 mit dem Bus in den Wildfreizeitpark Oberreith. Die Busfahrt ist für alle Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder zahlen eine Unkostenpauschale von 4,00 EUR pro Kind und 6,00 EUR pro Erwachsenen. Bei Kinder unter 6 Jahre bitten wir um Begleitung eines Erwachsenen. Der Eintritt in den Freizeitpark beträgt ab 3 Jahre 5,20 EUR. Ab 15 Jahre und Erwachsene 6,20 EUR Abfahrtszeiten: 09.00 Wirt Fraunberg 09.10 Dorfplatz Maria Thalheim Ankunftszeit: ca. 17.00 Maria Thalheim 17.10 Wirt Fraunberg Den Kindern bitte Brotzeit mitgeben, eventuell Taschengeld für den Kiosk oder Futtergeld für die Tiere. Anmeldung bei Melanie Kremser 08084 503888 Anmeldeschluss:18.04.2019 Gartenbauverein Fraunberg Vortrag Am Dienstag, 16.04.2019, 20.00 Uhr, findet im Bürgersaal des Gemeindezentrums Fraunberg der sehr interessante Vortrag "Der Insekten-(Bienen)freundliche Garten", Ratschläge für mehr Vielfalt vor unserer Haustüre, statt. Referent: Kreisfachberater Michael Klinger Über viele interessierte Zuhörer, auch Nichtmitglieder des Gartenbauvereins sind herzlich willkommen, freut sich Die Vorstandschaft Rasenlüfter Der neu angeschaffte Rasenlüfter kann ab sofort wieder bei Monika Diegel, Hochstr. 11, Fraunberg, Tel. 08762 / 1513, ausgeliehen werden. Auf Grund der Tatsache, dass wir in den letzten Jahren mehr Ausgaben als Einnahmen hatten, wurde beschlossen, die Leihgebühr anzuheben. -Mitgliedern von 3,50 auf 5,00 Euro -Nichtmitglieder von 9,00 auf 10,00 Euro Der Rasenlüfter wird vollgetankt ausgeliehen und ist vom Nutzer vollgetankt zurückzugeben. Falls kein Benzin Super vorhanden ist, bitten wir um eine kleine Pauschale. Die Vorstandschaft
Obst- und Gartenbauverein Thalheim Voranzeige Der jährliche Ausflug des OGV Thalheim findet heuer am Samstag, 29.06.2019 statt. Wir fahren ins schöne Altmühltal und besichtigen den Garten von Bärbel Krasemann. Frau Krasemann bringt sehr oft Beiträge im BR-Fernsehen und dürfte uns allen auch aus der Gartenzeitung bekannt sein. Nach dem Mittagessen machen wir uns auf den Weg Richtung Kelheim. Mit dem Schiff geht es durch den Donaudurchbruch zum Kloster Weltenburg. Nach einer Kaffeepause oder Brotzeit machen wir uns wieder auf dem Heimweg. Rückkehr nach Maria Thalheim ca. 20.00 Uhr. Nähere Angaben ab Juni im Mitteilungsblatt. Auch Nichtmitglieder dürfen gerne mitfahren. Anmeldung bei Annemarie Schulz, Tel. 08762 / 1038
SONSTIGES Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert Mütterrente wird nun ausgezahlt Zum Jahresbeginn 2019 traten mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und - Stabilisierungsgesetz wesentliche Verbesserungen bei der sogenannten Mütterrente in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Berechnungsprogramme umgehend angepasst, so dass Neurentner des Jahres 2019 die Rentenerhöhungen von der ersten Rentenzahlung an erhalten. Bis Mitte 2019 versendet die Deutsche Rentenversicherung deutschlandweit rund 9,7 Millionen Rentenbescheide zur neuen Mütterrente. Darin steht, wie sich der am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Rentenpakt konkret auf die Rente auswirkt. Die errechnete Nachzahlung wird direkt auf das Konto der Rentnerinnen und Rentner überwiesen. Auf den Kontoauszügen ist dies im Verwendungszweck am zusätzlichen Hinweis "RV-Einmalig Muetterrente" zu erkennen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern berechnen in diesem Zusammenhang rund 787.500 Renten neu. Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen. Für Fragen rund um die Mütterrente stehen die Experten am kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gerne zur Verfügung. Die Deutsche Bahn informiert Bauarbeiten S 2 O, 18.-23.04.2019 Wegen Brückenarbeiten zwischen Feldkirchen und Markt Schwaben kommt es über das Osterwochenende von 18.bis 23.04.2019 auf der S 2 zu Fahrplanänderungen mit 40-Minuten Takt und Schienenersatzverkehr. Von Donnerstag, 18.04., ca. 21.30 Uhr, bis Samstag, 20.04., ca. 07.00 Uhr besteht 40-Minuten Takt zwischen Riem und Erding. Von Samstag, 20.04., ca. 07.00 Uhr bis Sonntag, 21.04., ca. 19.30 Uhr besteht Schienenersatzverkehr zwischen Feldkirchen und Markt Schwaben sowie 40- Minuten Takt zwischen Markt Schwaben und Erding. Von Sonntag, 21.04., ca. 19.30 Uhr bis Dienstag, 23.04.2019, ca. 02.00 Uhr besteht 40-Minuten Takt zwischen Feldkirchen und Erding. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.s-bahn-muenchen.de/baustellen
KIRCHLICHE NACHRICHTEN Gottesdienstordnung für den Pfarrverband Reichenkirchen / Maria Thalheim Pfarrbüro: 85447 Reichenkirchen, Hauptstraße 9 Tel. 08762 / 411 - Fax.: 08762 / 3087 Internet: https://www.erzbistum-muenchen.de/PV-Reichenkirchen- MariaThalheim/default.aspx E-Mail: st-michael.reichenkirchen@ebmuc.de Telefon Seelsorge Erzdiözese München und Freising: Tel. 0800 / 111 0 222 oder www.telefonseelsorge.de Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr; Freitag: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung Reichenkirchen Sonntag, 14. April - PALMSONNTAG 10:00 Hl. Messe mit Palmenweihe, anschl. Fastenessen Donnerstag, 18. April - Gründonnerstag 9:30Kinderandacht zum Gründonnerstag mit Brotfeier und Kerzenbasteln im Pfarrheim Freitag, 19. April - KARFREITAG 10:00 Kinderkreuzweg im Pfarrheim Reichenkirchen 15:00 Karfreitagsliturgie Maria Thalheim Mariä Himmelfahrt Freitag, 12. April 19:00 Kreuzwegandacht Samstag, 13. April 19:00 Vorabendmesse mit Palmenweihe Donnerstag, 18. April - Gründonnerstag 15:00Kinderandacht zum Gründonnerstag mit Brotfeier und Kerzenbasteln im Pfarrheim 19:00 Hl. Messe vom letzten Abendmahl für den gesamten Pfarrverband, mit Fußwaschung Freitag, 19. April - KARFREITAG 10:00 Beichtgelegenheit für den gesamten Pfarrverband 15:00 Karfreitagsliturgie
Fraunberg St. Florian Sonntag, 14. April - PALMSONNTAG 10:00 Familiengottesdienst (Diakon) mit Palmenweihe, Beginn am Gemeindezentrum Riding St. Georg Sonntag, 14. April - PALMSONNTAG 8:30 feierliche Wortgottes-Feier (Diakon) mit Palmenweihe Rappoltskirchen St. Stephan Sonntag, 14. April PALMSONNTAG 8:30 Hl. Messe mit Palmenweihe Freitag, 19. April KARFREITAG 14:00 Karfreitagsliturgie
Aktuelles aus dem Pfarrverband Pfarrverband Beichtgelegenheit am Karfreitag Es besteht die Möglichkeit zur Osterbeichte in der Wallfahrtskirche Maria Thalheim von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Feier des Palmsonntags mit Prozessionen Der Palmsonntag ist das Tor zur Heiligen Woche (Karwoche), die Feier von Leiden, Tod und Auferstehung Jesu Christi. In der Palmprozession wird an den Einzug Jesu in Jerusalem erinnert. Den Hosanna-Rufen des Einzugs Jesu in die Heilige Stadt folgen bald schon „crucifige“ („kreuzige ihn“) der Menge. Die während der Prozession getragenen, gesegneten Palmzweige werden auch heute noch mitgenommen und in den Wohnungen aufgesteckt. Besonders die Kinder sind eingeladen, mit Palmzweigen in den Händen diesen Festtag mitzufeiern. Während in der Prozession mit Gesang von Lobliedern ein Bekenntnis zum Auferstandenen zum Ausdruck kommt, betonen die Schriftlesungen des Tages das Leiden und Sterben Jesu. In dieser Spannung von Leiden und Sterben einerseits und Auferstehung, Überwindung des Todes andererseits vollzieht sich das liturgische Geschehen dieser Woche. Mit der Palmprozession beginnen wir diese Heilige Woche. Der Höhepunkt der Woche liegt im „Ostertriduum“ – in den drei österlichen Tagen vom Leiden, Sterben und von der Auferstehung des Herrn. Das Mitfeiern/beten am Gründonnerstag, Karfreitag und in der Osternacht sollte für alle Gläubigen selbstverständlich sein. Ohne Karwochenliturgie wäre die Osternachtfeier leer! Reichenkirchen: Beginn um 10.00 Uhr am Kirchplatz mit Palmenweihe, anschließend Prozession. Maria Thalheim: Beginn um 19.00 Uhr (Vorabendmesse) am Kriegerdenkmal mit Palmenweihe, anschließend Prozession. Fraunberg: Beginn um 10.00 Uhr am Gemeindezentrum mit Palmenweihe, anschließend Prozession. Riding: Beginn um 08.30 Uhr vor der Sakristei mit Palmenweihe, anschließend Prozession. Rappoltskirchen: Beginn um 08.30 Uhr am Pfarrhof mit Palmenweihe, anschließend Prozession.
Pfarrverband Abendmahlfeier am Gründonnerstag In den Pfarrheimen von Reichenkirchen und Maria Thalheim findet eine Abendmahlfeier für alle Kinder aus dem Pfarrverband statt. (Dauer: ca. 1,5 Std.) Reichenkirchen: 09.30 Uhr / Maria Thalheim: 15.00 Uhr So wie Jesus mit seinen Jüngern gegessen und gebetet hat, wollen auch wir in seinem Sinne das Brot teilen. Wir bitten alle Kinder dazu eine Blume mitzubringen. Im Anschluss werden wir gemeinsam Osterkerzen basteln. Bitte Schneidebrett und Messer mitbringen. Unkostenbeitrag € 2,00. Das Kigo-Team mit Diakon Pastötter freut sich auf viele Kinder. Gründonnerstag letztes Abendmahl Der Gründonnerstag ist das Gedächtnis des letzten Abendmahls mit der Einsetzung des Sakramentes von Eucharistie und Priesterweihe. Beginn ist um 19.00 Uhr für alle Pfarreien in der Wallfahrtskirche Maria Thalheim. In diesem Gottesdienst ist auch die Fußwaschung, bei der Mitglieder aus allen fünf Pfarreien den Kreis der zwölf Apostel abbilden werden. Wir laden Sie alle aus dem gesamten Pfarrverband zum Mitfeiern ein. Versuchen wir auch als Pfarrverband eine große Gemeinschaft zu bilden. Kinderkreuzweg am Karfreitag für den Pfarrverband Wir laden alle Kinder herzlich ein, Jesus auf seinem letzten Weg ein Stück zu begleiten. Der Kinderkreuzweg beginnt um 10.00 Uhr in Reichenkirchen im Pfarrheim. Reichenkirchen: Katholisches Landvolk (KLB) Fastenessen – Palmbuschen - Osterkerzen Das Kath. Landvolk lädt herzlich ein zum Fastenessen am Palmsonntag, 14. April. Nach dem Gottesdienst bieten wir selbstgemachte Suppen und Kuchen im Pfarrheim von Reichenkirchen an. Vor und nach dem Gottesdienst verkaufen wir Palmbuschen und Osterkerzen. Den Erlös spenden wir für einen guten Zweck. Wir freuen uns auf Euch. Maria Thalheim Palmbuschen binden Am Freitag, 12. April ab 10.00 Uhr wollen wir im Pfarrheim Palmbuschen binden. Wir bitten viele freiwillige Helfer uns zu unterstützen. Am Palmsonntag werden gegen eine freiwillige Spende die Palmbuschen angeboten. Der Erlös ist für die Renovierung der Wallfahrtskirche vorgesehen. Pfarrgemeinderat Maria Thalheim
Fraunberg Palmbuschen binden für Palmsonntag Am Samstag, 13. April wollen wieder gemeinsam Palmbuschen binden. Treffpunkt ist ab 14.00 Uhr bei schönem Wetter bei Marlene Bauer-Wimmer und bei schlechtem Wetter bei Monika Angermaier in der Halle (Müllerwirt). Wer später dazukommen möchte, ist jederzeit herzlich willkommen. Wir freuen uns auf viele fleißige Helfer. Pfarrgemeinderat Fraunberg Riding Osterkerzenverkauf Die selbst gestalteten Osterkerzen von Rita Daschinger können beim Gottesdienst am Sonntag, 14. April 2019 zum Preis von Euro 7,00 pro Stück erworben werden. Der Erlös aus dem Kerzenverkauf wird zur Anschaffung einer Weihnachtskrippe verwendet. Die Kirchenverwaltung bedankt sich im Voraus. Riding Terminvoranzeige Ausflug zur Bergmesse am Samstag, 27.07.2019 nach Söll mit Diakon Pastötter. In traumhafter Kulisse möchten wir mit Euch (jedes Alter) einen schönen Tag verbringen. Näheres wird noch bekannt gegeben. Es lädt ein, die Pfarrei Riding Rappoltskirchen Osterkerzenverkauf Die Frauen der Pfarrei verkaufen am Palmsonntag und am Karfreitag jeweils vor dem Gottesdienst selbstgebastelte Osterkerzen. Reichenkirchen Senioren Mittwoch, 17. April ab 13.30 Uhr im Pfarrheim. Gemeindebücherei Fraunberg im Pfarrhof Reichenkirchen Öffnungszeiten Samstag 13.04. 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Sonntag 14.04. 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
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