Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 12.04.2019

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 12.04.2019
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg
               vom 12.04.2019
                              42. Jahrgang / Nr. 14

V E R W A L T U N G:

Gemeinde Fraunberg
Rathausplatz 1
85447 Fraunberg

Tel.: 08762/7320-0, Fax: 08762/7320-99

E-Mail:   info@fraunberg.de (für allgemeine Angelegenheiten)
          barbara.angermaier@fraunberg.de (für Mitteilungen im Amtsblatt)

Internet Adresse:   www.fraunberg.de

Öffnungszeiten:     Montag bis Freitag        07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
                    Dienstag                  14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Bürgermeister Hans Wiesmaier
E-mail: johann.wiesmaier@fraunberg.de

AMTLICHER TEIL

Wir gratulieren recht herzlich zum
90. Geburtstag
Herrn Valentin Waxenberger, Endham.

Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung
jeden 2. und 4. Montag im Monat im Landratsamt Erding, Alois-Schießl-Platz 8.
Anmeldung unter Tel. 0800 6789 100.
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Stellenausschreibung
                            Die Gemeinde sucht zum

                                   01.09.2019
eine Reinigungskraft für die Schule in Maria Thalheim in Teilzeitstellung; 30
Wochenstunden.

Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD).

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 28.06.2019 an die
Gemeinde Fraunberg, Rathausplatz 1, 85447 Fraunberg.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Deutsch, Tel. 08762/7320-34, jederzeit gerne zur
Verfügung.

Gemeinde Fraunberg
Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister

Müllabfuhr am Ostern
Die übliche Leerung von Donnerstag, 18.04.2019 erfolgt bereits am Mittwoch,
17.04.2019.

Wasserzähler wegen Wasserverlusten kontrollieren
Die jährliche Zählerablesung zeigt immer wieder, dass in einzelnen
Hausinstallationen ungewollte Wasserverluste auftreten. Im Hinblick auf die Wasser-
und Kanalgebühren weisen wir darauf hin, dass jeder Hauseigentümer für
Wasserverluste in seiner Hausinstallation selbst verantwortlich ist. Wir empfehlen
deshalb dringend, den Verbrauch am Zähler in regelmäßigen Zeitabständen zu
kontrollieren um Wasserverluste z.B. durch ein undichtes Überdruckventil der
Heizung oder einen Rohrbruch, gering zu halten. Wird kein Wasser verbraucht,
dürfen sich Rädchen am Wasserzähler nicht drehen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 12.04.2019
Anmeldung an der Staatlichen Realschule Oberding
Die Einschreibung für das Schuljahr 2019/2020 an der Staatlichen Realschule
Oberding, für die Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Berglern, Eitting,
Fraunberg, Moosinning, Neuching und Oberding findet am

Montag, 06.05.2019 von 08.00 bis 13.30 Uhr und
Dienstag, 07.05.2019 von 13.00 bis 18.00 Uhr

im Sekretariat des Schulzentrums Oberding, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 16 statt.
Bitte nutzen Sie bereits vor der Anmeldung den „SchulantragOnline″ auf unserer
Homepage - www.realschule-oberding.de - sowie die „Checkliste″ für die zur
Anmeldung erforderlichen Unterlagen:

- Antrag zur Schulanmeldung
- Übertrittszeugnis der Grundschule im Original, Geburtsurkunde
- Passfoto mit Vor- und Familiennamen auf der Rückseite
- Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht

Martin Heilmaier,
Staatliche Realschule Oberding

Umgang mit einem offenen Feuer, Reisig- oder Wiedfeuer,
Brauchtumsfeuer z.B. Sonnwendfeuer und Grillgeräten
Folgende Vorschriften sind zu beachten:
1. Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
Für den Vollzug ist die Gemeinde zuständig (§ 23 VVB).
§ 4 VVB – Feuer im Freien:
• Es darf keine Brandgefahr für die Umgebung bestehen.
• Einzuhaltende Entfernungen:
• 5 Meter von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und
  sonstigen brennbaren Stoffen (z. B. trockene Hecken, (Nadel-) Bäume,
  etc.). Dies gilt auch für Holzpalisaden oder einen Sichtschutz aus
  brennbarem Material.
• 25 Meter von leicht entzündbaren Stoffen.
• mindestens 100 m müssen offene Feuerstätten von leicht entzündbaren
  Stoffen (z.B. Wald) entfernt sein z. B. Reisig- oder Wiedfeuer,
  Brauchtumsfeuer.

AUSNAHME: Grillgeräte, Heizpilze, Lufterhitzer und vergleichbare Feuerstätten
dürfen in den von den Herstellern angegebenen Abständen zu brennbaren Stoffen
betrieben werden.

Wichtige Hinweise:
• Das offene Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und darf nur im
  Freien entzündet werden.
• Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.
• Löschmittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten.
• Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.
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§ 24 VVB – Weitergehende Anordnungen
• Die Gemeinde kann im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen.
  Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 27 VVB mit
  Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

2. Abfallrecht – Entsorgung/Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Für so genannte Brauchtumsfeuer (z. B. Sonnwendfeuer) darf als Brennmaterial nur
trockenes, naturbelassenes Holz (d. h. nicht lackiert, beschichtet, eingelassen,
imprägniert usw., keine Möbelteile) verwendet werden. Das Verbrennen von
Altpapier, Kartonagen, Altreifen, Kunststoffen und sonstigen Abfällen sowie Altölen in
Brauchtumsfeuern ist nicht zulässig. Verbrennungsrückstände sind Abfälle und daher
ordnungsgemäß zu entsorgen.
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum
Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen
behandelt werden. Das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien stellt eine
unzulässige Abfallbeseitigung dar. Bei einem Verstoß muss mit einer
Ordnungswidrigkeitenanzeige und
Bußgeld gerechnet werden.
Das Verrotten oder Verbrennen von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener
Beseitigungsanlagen (z.B. Grüngutcontainer,
Biogasanlagen usw.) ist gemäß der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung
(PflAbfV) unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen möglich.
Strohige Abfälle aus der Landwirtschaft oder dem Erwerbsgartenbau dürfen nur
verbrannt werden, wenn ihre Einarbeitung nicht möglich ist oder sie im Boden nicht
genügend verrotten können. Das Verbrennen muss mindestens sieben Tage vorher
über die Gemeinde beim Landratsamt Erding angezeigt werden. (Informationen und
Formblätter
erhalten Sie bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Erding, Abfallrecht, Tel.
08122/58-1208).

3. Naturschutzrecht
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder
zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne
behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder
sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten (Art. 27 Abs. 1 und 2 BayNatSchG).
Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen
traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem
Naturgenuss und der Erholung dienen.
Das Entzünden und Betreiben offener Feuer zum Grillen, als Lagerfeuer oder als
Traditionsfeuer (Bergfeuer, Johanni- bzw. Sonnwendfeuer u.ä.) in der freien Natur
außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist mehr als nur ein „normales
Betreten“ und wird daher nicht vom Betretungsrecht gedeckt. Dies gilt sowohl für
offene Feuerstätten (z. B. Grillgeräte) als auch für unverwahrtes Feuer (d. h. Feuer,
das nicht in einer offenen Feuerstätte, sondern z.B. in einer Feuerstelle am Boden
oder in einer dafür hergestellten Bodenmulde betrieben wird). Dafür ist stets die
Zustimmung des Grundstücksberechtigten – für das Sammeln von Brennholz im
Wald auch die Zustimmung des Waldbesitzers – erforderlich.
Auch beim erlaubten Feuermachen sollte die allgemeine Verpflichtung zum Schutz
der Natur beachtet werden (§ 1 BNatSchG). Danach hat jeder
• nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen
  Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 12.04.2019
Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen und
• sich so zu verhalten, dass die Lebensgrundlagen für wildwachsende
  Pflanzen und wildlebende Tiere soweit wie möglich erhalten, nicht mehr
  als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt und gegebenen-
  falls wiederhergestellt werden.
Innerhalb von Landschaftsschutzgebieten unterliegt das Anzünden von offenen
Feuern einem Erlaubnisvorbehalt der Unteren Naturschutz-behörde. Innerhalb der
Naturschutzgebiete ist das Anzünden von offenen Feuern in den meisten Fällen
verboten.
Auskunft erteilt die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Erding (Telefon:
08122/58-1243).

4. Waldgesetz
Wer in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine
offene Feuerstätte (=Grillgerät) oder ein unverwahrtes Feuer (=Lagerfeuer auf einem
naturbelassenen Boden) anzünden will, bedarf der Erlaubnis durch das zuständige
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Art. 39 Abs. 1 i. V. m. Art. 17 Abs. 1
BayWaldG).
Gemäß Art. 17 Abs. 2 Nr. 3 BayWaldG darf eine offene Feuerstätte oder ein
unverwahrtes Feuer nicht unbeaufsichtigt oder ohne ausreichende
Sicherungsmaßnahmen gelassen werden. Im Wald darf in der Zeit vom 01. März bis
31. Oktober nicht geraucht werden (Art. 17 Abs. 3 BayWaldG).
Eine Zuwiderhandlung (vorsätzlich oder fahrlässig) ist gemäß Art. 46 Abs. 2 Nr. 4+5
BayWaldG wird mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet. Wer fremde
Wälder in Brand setzt, begeht nach § 306 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat
(Brandstiftung) oder eine Straftat nach § 306 f StGB (Herbeiführen einer
Brandgefahr).

Sonderfall
Der Waldbesitzer und Personen, die von ihm im Wald beschäftigt werden (auch
unentgeltlich) benötigen keine Erlaubnis. Verletzen diese jedoch ihre
Sicherungspflicht aus Art. 17 Abs. 2 Nr. 3 BayWaldG (s.o.), liegt auch hier eine
Ordnungswidrigkeit vor.
Verbrennen Waldbesitzer Reisig im Wald, darf dies nach § 5 PflAbfV dort verbrannt
werden, wo es anfällt. Kein flächiges Verbrennen, nicht zu große Feuerstellen (nicht
über alten Baumstümpfen entzünden) möglichst auf Blößen und Wegen entzünden,
dazu muss im Umkreis des Feuers auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare
entfernt werden; Hitzestrahlung beachten! Durch Entfernen des Auflagehumus bis
zum Mineralboden sollte rings um die Feuerstelle ein Schutzstreifen von 1,50 m
Breite angelegt werden. Bei hoher Waldbrandgefahr (ab Warnstufe 4) und
ungeeigneter Witterung, (starker Wind, Trockenperioden) kein Reisig im Wald
verbrennen! Die Einhaltung von Mindestabständen (siehe unter Ziffer 1 und 100 m zu
sonstigen Gebäuden, Zeltplätzen, Parkanlagen oder anderen
Erholungseinrichtungen, 75 m zu Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen, Bahnlinien, 10
m zu öffentlichen Feldwegen) sind einzuhalten.
Bei Unklarheiten fragen Sie bei dem zuständigen Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (untere Forstbehörde)
nach. Für die Landkreise Erding und Freising ist das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Erding (Telefon: 08122/480-160) zuständig.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
hier: Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG
Beim Landratsamt Erding – Sachgebiet 42-2 Wasser- und Abfallrecht,
Immissionsschutz – wurde mit Antrag vom 25.04.2018 die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer
bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage auf dem Grundstück mit den Fl.Nrn.
132/3, 132/7, 132/8, 132/9 und 132/10, Gemarkung Reichenkirchen beantragt.
Gemäß § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. den Nrn. 1.2.2.2 und 8.4.2.2 der
Anlage 1 zum UVPG war durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles
festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben
kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen
Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht.
Die standortbezogene Vorprüfung hat in diesem Fall ergeben, dass im Ein-
wirkungsbereich der Anlage keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den
in der Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen, auf Grund
derer erhebliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten wären. Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung war daher nicht durchzuführen.
Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird
unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die
zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG –
überprüft.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG bekannt
gegeben. Weitere Auskünfte zu dem Vorhaben können beim Landratsamt
Erding, Sachgebiet 42-2 –Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz–,
Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, unter der Telefon-Nr. 08122 / 58-1256 eingeholt
werden.

Erding, 03.04.2019
Landratsamt Erding
Sachgebiet 42-2
Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz
NICHTAMTLICHER TEIL

GEMEINDEENTWICKLUNG

Die Fraunberger Chronik
Die zweibändige Chronik Fraunberg kann wochentags von 07.30
Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis
19.00 Uhr im Rathaus zum Preis von 78,00 EUR erworben
werden.
-BÜRGERKOMMUNE FRAUNBERG-

„Orte für gutes Zusammenleben“- Ausstellungseröffnung mit
Diskussion über den Fraunberger Weg der Innenentwicklung
03.04.2019
Fraunberg – Wie bereits berichtet wurde das Gemeindezentrum Fraunberg im März
mit dem Sonderpreis für „Baukultur der Metropolregion München 2018“ in der
Kategorie „Orte für gutes Zusammenleben“ ausgezeichnet. Hierbei wurde besonders
die „qualitative und identitätsstiftende“ Baukultur gewürdigt, welche vorbildhaft und
beispielgebend mit der Herausforderung Wachstum umgeht und als Vorbild für
zukünftige Bauvorhaben angesehen wird.

Bürgermeister Hans Wiesmaier konnte zu der Veranstaltung viele Gäste begrüßen.
Besonders den Geschäftsführer der „Europäische Metropolregion München e.V.“,
Wolfgang Wittmann, Baudirektor Fritz Hampel vom Amt für Ländliche Entwicklung,
Natalie Schaller von der „stattbau München GmbH“, Architekt Jakob Oberpriller,
Bürgermeisterkollegen aus dem Landkreis Erding sowie Teile des Gemeinderates
und der Verwaltung. Die Moderation der Veranstaltung übernahm Karla Schilde,
Baudirektorin im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt
München.

Wittmann betonte, dass zur Zielsetzung seiner Organisation das Mitwirken bei der
Entwicklung der Region gehöre. „Das Generieren von Wachstum sollte uns nicht nur
in der Metropole, sondern auch in den ländlichen Bereichen ein Anliegen sein“, so
Wittmann. Die Metropolregion München nannte er eine „Solidargemeinschaft“ und
sah in ihr trotz aller Wachstumsprobleme den Vorteil, „dass wir hier begehrlich sind“.

Frau Schaller begründete in ihrem Referat die Preisvergabe und nannte Fraunberg
ein „sehr gelungenes Beispiel für Partizipation“. Die Beteiligung der Bürger am
Entstehungsprozess des Gemeindezentrums bezeichnete sie als „Identitätsstiftend“
und sah dies als Grundlage dafür, dass das Bauwerk von den Bürgern als „etwas
Eigenes“ angenommen werde. Schaller sah die behutsame Einbindung des
Gemeindezentrums in den Bestand (Kirche, Schloss) als Qualitätsmerkmal und
Faktor des Gelingens.

Architekt Jakob Oberpriller schilderte aus seiner Sicht den Entstehungsprozess des
Gemeindezentrums. Er hob besonders die stets gute Zusammenarbeit mit
Bürgermeister, Gemeinderat, Verwaltung und der stets engagierten Fraunberger
Bürgerschaft hervor, die an 5 Zukunftswerkstätten sowie vielen Exkursionen und
Ortsterminen beteiligt waren. Oberpriller betonte, dass aus der großartigen
Beteiligung der Bürgerschaft und vielen Besichtigungen auch viele Ideen entstanden
seien. Als Beispiel führte er den überdachten Rathausplatz an, der als alleinige
Planidee des Architekten niemals erfolgreich gewesen wäre. Zu diesem
Gestaltungspunkt führte jedoch eine Informationsfahrt von
Gemeindeverantwortlichen nach Vorarlberg, aus der Anregungen zum Überdachen
der Freifläche mitgenommen wurden. „Jetzt ist das Dorffest wieder im Ortsmittelpunkt
und viele weitere Veranstaltungen haben auch schon hier stattgefunden“, freute sich
der Architekt und bezeichnete es im Nachhinein als sehr schön, bei diesem Projekt,
mit einer ganzen Dorfgemeinschaft zusammengearbeitet zu haben.

Die Ausstellung ist bis 12. April im Gemeindezentrum zu den üblichen
Öffnungszeiten zu besuchen. Näheres auf der Homepage der Gemeinde unter
www.fraunberg.de Text und Foto: R.H.

Diskussionsrunde
v.l.n.r.: Bürgermeister Hans Wiesmaier, Architekt Jakob Oberpriller, Natalie Schaller von der „stattbau
München GmbH“, Karla Schilde, Baudirektorin im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der
Landeshauptstadt München
Jahreshauptversammlung Förderverein Wallfahrtskirche Mariä
Himmelfahrt Maria Thalheim am 26.03.2019
Der erste Vorsitzende Hans Wiesmaier begrüßte 26 Mitglieder zu Beginn der
Versammlung in der Wallfahrtskirche. Diakon Christian Pastötter, für den die
Renovierung der Wallfahrtskirche eine Herzensangelegenheit ist, erläuterte die
einzelnen Schritte der Renovierung des Hochaltars. Dieser erstrahlt nach der
umfangreichen Restaurierung wieder in neuem Glanz. Für den Restaurator war es
eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe in Kleinstarbeit die ursprünglichen Farben
wieder herauszuarbeiten und die beschädigten Stellen auszubessern. Die
Anwesenden konnten den Hochaltar aus nächster Nähe bewundern und waren
beeindruckt vom neuen Erscheinungsbild.
Im Pfarrheim wurde den Mitgliedern anschließend eine Brotzeit von der Metzgerei
Rampf und der Bäckerei Sellmaier spendiert.
Der Förderverein hat derzeit 75 Mitglieder. 241 Bausteine (Spenden über 500,00€)
wurden bisher gezeichnet. Die Spender von Bausteinen werden an prominenter
Stelle in der Wallfahrtskirche auf einer Spendertafel genannt. Der Vorsitzende dankte
allen Spendern für ihre großzügige Spendenbereitschaft und den Mitgliedern für die
Treue zum Verein. So kann der Förderverein die Wallfahrtskirche Maria Thalheim
weiterhin unterstützen und über diesen Weg dieses einmalige Gotteshaus erhalten.
Durch die großartige Unterstützung des Fördervereins ist nunmehr die Renovierung
der Raumschale sowie des Hochaltars abgeschlossen. Als nächste große
Herausforderung gilt es die sechs Seitenaltäre in Angriff zu nehmen. Der
Förderverein hat sich hier zum Ziel gesetzt, sich bei zwei Altären mit einem
Kostenrahmen von ca. 60.000,00 € zu beteiligen.
Die jüngsten Investitionen mit der Unterstützung des Fördervereins waren die
Neuanschaffung der Seitenvorhänge neben dem Hochalter und die Restaurierung
des Auferstandenen Christus von Christian Jorhan.
Schatzmeister Gerhard Hilger trug den Kassenbericht vor. Die Kasse wurde von
Heinrich Neumann und Georg Blattenberger geprüft und für sehr ordentlich geführt
befunden. Die Vorstandschaft wurde auf Vorschlag der Kassenprüfer einstimmig
entlastet.
Der nächste Tagesordnungspunkt waren die Neuwahlen der Vorstandschaft. Diese
leitete der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Alexander Reiser. Alle Vorstandsmitglieder
wurden einstimmig wiedergewählt. Neu in der Vorstandschaft ist der Kirchenpfleger
Erwin Daschinger.

Auf dem Foto v.l.n.r. Georg Blattenberger, Willi Auer, Franz Obermaier, Diakon Christian Pastötter,
1. Vorsitzender Hans Wiesmaier, Kathrin Wiesmaier, Heinrich Neumann, Alexander Reiser, Gerhard
Hilger
nicht auf dem Bild: Martin Bayerstorfer, Erwin Daschinger und Ulrike Scharf
Text und Foto: Kathrin Wiesmaier
Im Anschluss an die Wahlen berichtete der Vorsitzende über die Planungen zum
600-jährigen Wallfahrtsjubiläum welches in diesem Jahr gefeiert wird. Erstmals
urkundlich erwähnt wurde die Wallfahrt nach Maria Thalheim im Jahr 1419. Dieses
Festjahr möchte der Förderverein in Zusammenarbeit mit dem Wallfahrtskuratorium
gebührend feiern. Geplant sind eine Wallfahrt von Fraunberg nach Maria Thalheim
mit allen Vereinen der Gemeinde und ein Kirchenkonzert mit dem
Gemeindeorchester.
Diakon Christian Pastötter schloss die Versammlung mit einem Gebet zum
Wallfahrtsjubiläum.

Der Verein:
Gegründet: März 2011
Mitglieder: 75
Vorsitzender: Hans Wiesmaier
2. Vorsitzender: Martin Bayerstorfer
Schriftführer: Christian Pastötter
Schatzmeister: Gerhard Hilger
2. Schatzmeister: Kathrin Wiesmaier
Beisitzer: Ulrike Scharf, Franz Obermaier, Willi Auer und Erwin Daschinger
Kassenprüfer: Georg Blattenberger und Heinrich Neumann

Spendenkonto:
Förderverein Wallfahrtskirche Maria Thalheim
Bei der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG
IBAN: DE78 701 695 66 000 89 00 566
NACHBARSCHAFTSHILFE

Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! (Jung und Alt aktiv) e.V.
Telefonnummer der Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! e.V.:
0162 / 3120199
Wir sind für Sie da!
Wir unterstützen Sie im Bedarfsfall im Haushalt, der Kinderbetreuung, mit
Besuchsdiensten und Begleitdiensten, im Garten, bei kleinen handwerklichen
Reparaturen, mit Fahrtdiensten, bei der Versorgung von Haustieren und der
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten.
Rufen Sie uns einfach an und sprechen Sie bitte bei Bedarf Ihren Namen und Ihre
Telefonnummer auf das Band. Wir rufen Sie gerne zurück!

Freizeitangebote der Nachbarschaftshilfe
Lese-Cafe
Das Lese-Cafe findet jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat um 15.00 Uhr beim
Strasser-Wirt in Bierbach statt.
Das Lese-Cafe steht allen Interessierten offen.
Jede/r ist herzlich zur Teilnahme eingeladen. Der Eintritt ist frei!

Lust auf Handarbeiten?
Stricken, Häkeln, Sticken oder Basteln –
Wir treffen uns wie gewohnt jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat ab
14.30 Uhr im Bürgersaal des Gemeindezentrums Fraunberg - auch für Anfänger.
Anmeldung ist nicht erforderlich! Nähere Informationen bei
Elvira Stulberger, Tel. 08762 / 2253.

Nähere Informationen über die Nachbarschaftshilfe bei Dagmar von Fraunberg,
Tel. 08762/729375 oder Dagmarvonfraunberg@web.de

Informationen über den Verein finden Sie unter http://www.nbh-fraunberg-jaa.de
Ausflug zum Franz Xaver Stahl-Museum
Die Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! e.V. lädt ein zu einem gemütlichen Ausflug
am Donnerstag, 09.05.2019.
Unter sachkundiger Führung von Museumsleiterin Dr. Heike Kronseder besichtigen
wir das Museum Franz Xaver Stahl in Erding.
Selbstverständlich ist auch an eine Kaffeepause gedacht!
Die Einkehr im „ Cafe Stärkl’s bildet den Abschluss der kleinen Exkursion.
Abfahrt:            13.30 Uhr – Fraunberg, Bushaltestelle
Rückkehr:           spätestens 18.00 Uhr
Anmeldung bitte unter der Tel. Nr. 08084 / 2081 (A. Gfirtner) bis spätestens
05.05.2019.
Eintritt: freiwillige Spende für das Museum.
Fahrpreis pro Pers. 5.-- €.
Alle Interessierten – auch Nichtmitglieder der Nachbarschaftshilfe - sind herzlich
eingeladen an dieser Fahrt teilzunehmen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unser Angebot annehmen und sich zu diesem
kleinen Ausflug anmelden!

Der Erdinger F.X. Stahl (1901-77) war einer der bedeutendsten Tiermaler in
Deutschland.
Der Besuch des ehemaligen Wohn- und Atelierhauses von Franz Xaver Stahl gleicht
einer Zeitreise. Das Biedermeierhaus aus dem Jahr um 1840 war als Geburts- und
Wohnhaus der Lebensmittelpunkt Stahls und ist mit den historischen Möbeln
ausgestattet. Als er 1977 starb, hinterließ er seiner Witwe Margarete (1912-2014)
das Vermächtnis, das Gebäude für die Öffentlichkeit zu bewahren. Es ist seit
September 2014 als Museum zugänglich. Die Biedermeierzimmer im Erdgeschoß
sind Galerieräume. Im Obergeschoß sind die privaten Wohnräume original erhalten,
das einstige Atelier ist seit seinem Tod unverändert. Das Erbe beinhaltet neben dem
denkmalgeschützten Haus einen Künstlergarten.
VEREINE/VERANSTALTUNGEN

Fußball-Spielpläne
Freitag, 12.04.2019
A-Junioren:         Wartenberg            -  Palzing              19.00 Uhr
C-Junioren:         Fraunberg III         -  St. Wolfgang II      18.30 Uhr
F-Junioren:         Forstern              -  Reichenkirchen       17.00 Uhr
Samstag, 13.04.2019
B-Junioren:         Altenerding II        -  Wartenberg           13.00 Uhr
C-Junioren:         Fraunberg II          -  Hörgersdorf          11.00 Uhr
                    Spielort: Reichenkirchen
C-Junioren:         Fraunberg             -  Berglern             13.00 Uhr
                    Spielort: Wartenberg
D-Junioren:         Oberding II           -  Fraunberg            10.00 Uhr
Sonntag, 14.04.2019
B-Junioren:         Speichersee II        -  Wartenberg II        10.30 Uhr
I. Mannschaften:    Oberhummel            -  Fraunberg            15.00 Uhr
                    Reichenkirchen        -  Eitting II           14.00 Uhr
II. Mannschaften:   Fraunberg II          spielfrei
                    Reichenkirchen II     spielfrei

Katholisches Landvolk Reichenkirchen (KLB)
Fastenessen – Palmbuschen - Osterkerzen
Das Katholische Landvolk lädt herzlich ein zum Fastenessen am Palmsonntag,
14.04.2019.
Nach dem Gottesdienst bieten wir selbstgemachte Suppen und Kuchen im Pfarrheim
von Reichenkirchen an. Vor und nach dem Gottesdienst verkaufen wir Palmbuschen
und Osterkerzen. Den Erlös spenden wir für einen guten Zweck in der Gemeinde
Fraunberg.

Wir freuen uns auf Euch.

Schützenverein Frohsinn Reichenkirchen
Die Frohsinn-Schützen laden alle Mitglieder zu den folgenden Terminen zum
Saisonabschluss ein:
Freitag, 12.04.      Saisonabschluss mit Königschießen, Jugendpokal und
                     Ostereierschießen
Auf zahlreiche Teilnahme freut sich
die Vorstandschaft.
Theater in Wimpasing
Die Theatergruppe der Schützengesellschaft „Waldperle“ Inning a. Holz spielt für Sie
„Zapp-Zarapp“. Eine Bairische Komödie in drei Akten.
Vorstellungen
21./22./26./27.04. und 03./04.05.2019.
Beginn jeweils um 20.00 Uhr, Ostersonntag und Ostermontag um 19.00 Uhr
im Gasthaus Winkler, Großwimpasing.
Kartenvorverkauf bei Günther Fenk, Tel. 08084 / 3298.

Schützenverein Immergrün Thalheim
Ostereierschießen
Wir laden alle Vereinsmitglieder und deren Partner recht herzlich zu unserem
alljährlichen Ostereierschießen am Freitag, 12.04.2019 im Gasthaus L‘Italiano in
Maria Thalheim ein.
Unsere Schüler/Lichtgewehrschützen und Jugendlichen beginnen ab 18.00 Uhr, die
Erwachsenen ab ca. 19.00 Uhr.

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

Schützenverein St. Hubertus Fraunberg
Endschießen und Seniorenscheibe
Wir möchten alle Mitglieder am Freitag, 12.04.2019 ab 18.00 Uhr zum Endschießen
ins Schützenheim einladen. An diesem Abend wird auch wieder die von Leonhard
Attensberger gestiftete Seniorenscheibe ausgeschossen.

Ostereierschießen
Traditionell findet am Gründonnerstag, 18.04.2019, ab 18.00 Uhr für die Schüler und
Jugend, sowie ab 20.00 Uhr für die Erwachsenen unser Ostereierschießen im
Schützenheim statt. Der Osterhase hat wieder viele Ostereier und auch zahlreiche
Überraschungen für Osternest angekündigt.
Wir freuen uns auf gesellige Schießabende mit Euch.

Schützenverein Waldesruh Rappoltskirchen
Ostereier-Gaudischießen
am Freitag, 12.04.2019, ab 19.30 Uhr in Rappoltskirchen.
Der Osterhase hat viele Ostereier und kleine Überraschungen fürs Nest angekündigt.
Alle Vereinsmitglieder, Partner und Interessierte sind herzlich eingeladen.
Wir freuen uns auf einen geselligen Abend mit euch.
Die Vorstandschaft

Maibaumaufstellen
am Mittwoch, 01.05.2019, ab 13.00 Uhr.
Mittagstisch ab 11.00 Uhr.
TSV Maria Thalheim
Kinderturnsparte - Einladung zum Ausflug
Die Kinderturnsparte fährt am Donnerstag, 25.04.2019 mit dem Bus in den
Wildfreizeitpark Oberreith.
Die Busfahrt ist für alle Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder zahlen eine
Unkostenpauschale von 4,00 EUR pro Kind und 6,00 EUR pro Erwachsenen.
Bei Kinder unter 6 Jahre bitten wir um Begleitung eines Erwachsenen.
Der Eintritt in den Freizeitpark beträgt ab 3 Jahre 5,20 EUR. Ab 15 Jahre und
Erwachsene 6,20 EUR
Abfahrtszeiten:         09.00 Wirt Fraunberg
                        09.10 Dorfplatz Maria Thalheim
Ankunftszeit: ca.       17.00 Maria Thalheim
            17.10 Wirt Fraunberg
Den Kindern bitte Brotzeit mitgeben, eventuell Taschengeld für den Kiosk oder
Futtergeld für die Tiere.
Anmeldung bei Melanie Kremser 08084 503888
Anmeldeschluss:18.04.2019

Gartenbauverein Fraunberg
Vortrag
Am Dienstag, 16.04.2019, 20.00 Uhr, findet im Bürgersaal des Gemeindezentrums
Fraunberg der sehr interessante Vortrag
"Der Insekten-(Bienen)freundliche Garten", Ratschläge für mehr Vielfalt vor
unserer Haustüre, statt.
Referent: Kreisfachberater Michael Klinger
Über viele interessierte Zuhörer, auch Nichtmitglieder des Gartenbauvereins sind
herzlich willkommen, freut sich

Die Vorstandschaft

Rasenlüfter
Der neu angeschaffte Rasenlüfter kann ab sofort wieder bei Monika Diegel, Hochstr.
11, Fraunberg, Tel. 08762 / 1513, ausgeliehen werden.
Auf Grund der Tatsache, dass wir in den letzten Jahren mehr Ausgaben als
Einnahmen hatten, wurde beschlossen, die Leihgebühr anzuheben.
-Mitgliedern von 3,50 auf 5,00 Euro
-Nichtmitglieder von 9,00 auf 10,00 Euro
Der Rasenlüfter wird vollgetankt ausgeliehen und ist vom Nutzer vollgetankt
zurückzugeben. Falls kein Benzin Super vorhanden ist, bitten wir um eine kleine
Pauschale.

Die Vorstandschaft
Obst- und Gartenbauverein Thalheim
Voranzeige
Der jährliche Ausflug des OGV Thalheim findet heuer am Samstag, 29.06.2019 statt.
Wir fahren ins schöne Altmühltal und besichtigen den Garten von Bärbel Krasemann.
Frau Krasemann bringt sehr oft Beiträge im BR-Fernsehen und dürfte uns allen auch
aus der Gartenzeitung bekannt sein.
Nach dem Mittagessen machen wir uns auf den Weg Richtung Kelheim.
Mit dem Schiff geht es durch den Donaudurchbruch zum Kloster Weltenburg.
Nach einer Kaffeepause oder Brotzeit machen wir uns wieder auf dem Heimweg.
Rückkehr nach Maria Thalheim ca. 20.00 Uhr.
Nähere Angaben ab Juni im Mitteilungsblatt.
Auch Nichtmitglieder dürfen gerne mitfahren.
Anmeldung bei Annemarie Schulz, Tel. 08762 / 1038
SONSTIGES

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert
Mütterrente wird nun ausgezahlt
Zum Jahresbeginn 2019 traten mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -
Stabilisierungsgesetz wesentliche Verbesserungen bei der sogenannten Mütterrente
in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Berechnungsprogramme
umgehend angepasst, so dass Neurentner des Jahres 2019 die Rentenerhöhungen
von der ersten Rentenzahlung an erhalten.
Bis Mitte 2019 versendet die Deutsche Rentenversicherung deutschlandweit rund 9,7
Millionen Rentenbescheide zur neuen Mütterrente. Darin steht, wie sich der am 1.
Januar 2019 in Kraft getretene Rentenpakt konkret auf die Rente auswirkt. Die
errechnete Nachzahlung wird direkt auf das Konto der Rentnerinnen und Rentner
überwiesen. Auf den Kontoauszügen ist dies im Verwendungszweck am zusätzlichen
Hinweis "RV-Einmalig Muetterrente" zu erkennen. Die Regionalträger der Deutschen
Rentenversicherung in Bayern berechnen in diesem Zusammenhang rund 787.500
Renten neu.
Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig.
Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei
ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.
Für Fragen rund um die Mütterrente stehen die Experten am kostenlose
Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder in allen Auskunfts- und Beratungsstellen
der Deutschen Rentenversicherung gerne zur Verfügung.

Die Deutsche Bahn informiert
Bauarbeiten S 2 O, 18.-23.04.2019
Wegen Brückenarbeiten zwischen Feldkirchen und Markt Schwaben kommt es über
das Osterwochenende von 18.bis 23.04.2019 auf der S 2 zu Fahrplanänderungen
mit 40-Minuten Takt und Schienenersatzverkehr.
Von Donnerstag, 18.04., ca. 21.30 Uhr, bis Samstag, 20.04., ca. 07.00 Uhr besteht
40-Minuten Takt zwischen Riem und Erding.
Von Samstag, 20.04., ca. 07.00 Uhr bis Sonntag, 21.04., ca. 19.30 Uhr besteht
Schienenersatzverkehr zwischen Feldkirchen und Markt Schwaben sowie 40-
Minuten Takt zwischen Markt Schwaben und Erding.

Von Sonntag, 21.04., ca. 19.30 Uhr bis Dienstag, 23.04.2019, ca. 02.00 Uhr besteht
40-Minuten Takt zwischen Feldkirchen und Erding.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.s-bahn-muenchen.de/baustellen
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Gottesdienstordnung für den
Pfarrverband Reichenkirchen / Maria Thalheim
Pfarrbüro: 85447 Reichenkirchen, Hauptstraße 9
Tel. 08762 / 411 - Fax.: 08762 / 3087
Internet: https://www.erzbistum-muenchen.de/PV-Reichenkirchen-
MariaThalheim/default.aspx
E-Mail: st-michael.reichenkirchen@ebmuc.de
Telefon Seelsorge Erzdiözese München und Freising:
Tel. 0800 / 111 0 222 oder www.telefonseelsorge.de
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr;
                Freitag: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung

Reichenkirchen
Sonntag, 14. April - PALMSONNTAG
10:00 Hl. Messe mit Palmenweihe, anschl. Fastenessen

Donnerstag, 18. April - Gründonnerstag
 9:30Kinderandacht zum Gründonnerstag mit Brotfeier und Kerzenbasteln im
     Pfarrheim

Freitag, 19. April - KARFREITAG
10:00 Kinderkreuzweg im Pfarrheim Reichenkirchen
15:00 Karfreitagsliturgie

Maria Thalheim Mariä Himmelfahrt
Freitag, 12. April
19:00 Kreuzwegandacht

Samstag, 13. April
19:00 Vorabendmesse mit Palmenweihe

Donnerstag, 18. April - Gründonnerstag
15:00Kinderandacht zum Gründonnerstag mit Brotfeier und Kerzenbasteln im
     Pfarrheim
19:00 Hl. Messe vom letzten Abendmahl für den gesamten Pfarrverband, mit
     Fußwaschung

Freitag, 19. April - KARFREITAG
10:00 Beichtgelegenheit für den gesamten Pfarrverband
15:00 Karfreitagsliturgie
Fraunberg St. Florian
Sonntag, 14. April - PALMSONNTAG
10:00 Familiengottesdienst (Diakon) mit Palmenweihe,
      Beginn am Gemeindezentrum

Riding St. Georg
Sonntag, 14. April - PALMSONNTAG
 8:30 feierliche Wortgottes-Feier (Diakon) mit Palmenweihe

Rappoltskirchen St. Stephan
Sonntag, 14. April PALMSONNTAG
 8:30 Hl. Messe mit Palmenweihe

Freitag, 19. April KARFREITAG
14:00 Karfreitagsliturgie
Aktuelles aus dem Pfarrverband

Pfarrverband
Beichtgelegenheit am Karfreitag
Es besteht die Möglichkeit zur Osterbeichte in der Wallfahrtskirche Maria Thalheim
von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

Feier des Palmsonntags mit Prozessionen
Der Palmsonntag ist das Tor zur Heiligen Woche (Karwoche), die Feier von Leiden,
Tod und Auferstehung Jesu Christi. In der Palmprozession wird an den Einzug Jesu
in Jerusalem erinnert. Den Hosanna-Rufen des Einzugs Jesu in die Heilige Stadt
folgen bald schon „crucifige“ („kreuzige ihn“) der Menge. Die während der Prozession
getragenen, gesegneten Palmzweige werden auch heute noch mitgenommen und in
den Wohnungen aufgesteckt. Besonders die Kinder sind eingeladen, mit
Palmzweigen in den Händen diesen Festtag mitzufeiern.
Während in der Prozession mit Gesang von Lobliedern ein Bekenntnis zum
Auferstandenen zum Ausdruck kommt, betonen die Schriftlesungen des Tages das
Leiden und Sterben Jesu. In dieser Spannung von Leiden und Sterben einerseits und
Auferstehung, Überwindung des Todes andererseits vollzieht sich das liturgische
Geschehen dieser Woche.
Mit der Palmprozession beginnen wir diese Heilige Woche. Der Höhepunkt der
Woche liegt im „Ostertriduum“ – in den drei österlichen Tagen vom Leiden, Sterben
und von der Auferstehung des Herrn. Das Mitfeiern/beten am Gründonnerstag,
Karfreitag und in der Osternacht sollte für alle Gläubigen selbstverständlich sein.
Ohne Karwochenliturgie wäre die Osternachtfeier leer!
Reichenkirchen:
Beginn um 10.00 Uhr am Kirchplatz
mit Palmenweihe, anschließend Prozession.
Maria Thalheim:
Beginn um 19.00 Uhr (Vorabendmesse)
am Kriegerdenkmal mit Palmenweihe, anschließend Prozession.
Fraunberg:
Beginn um 10.00 Uhr am Gemeindezentrum mit Palmenweihe, anschließend
Prozession.
Riding:
Beginn um 08.30 Uhr vor der Sakristei
mit Palmenweihe, anschließend Prozession.
Rappoltskirchen:
Beginn um 08.30 Uhr am Pfarrhof
mit Palmenweihe, anschließend Prozession.
Pfarrverband
Abendmahlfeier am Gründonnerstag
In den Pfarrheimen von Reichenkirchen und Maria Thalheim findet eine
Abendmahlfeier für alle Kinder aus dem Pfarrverband statt. (Dauer: ca. 1,5 Std.)
Reichenkirchen: 09.30 Uhr / Maria Thalheim: 15.00 Uhr
So wie Jesus mit seinen Jüngern gegessen und gebetet hat, wollen auch wir in
seinem Sinne das Brot teilen. Wir bitten alle Kinder dazu eine Blume mitzubringen.
Im Anschluss werden wir gemeinsam Osterkerzen basteln. Bitte Schneidebrett und
Messer mitbringen.                      Unkostenbeitrag € 2,00.

Das Kigo-Team mit Diakon Pastötter freut sich auf viele Kinder.

Gründonnerstag letztes Abendmahl
Der Gründonnerstag ist das Gedächtnis des letzten Abendmahls mit der Einsetzung
des Sakramentes von Eucharistie und Priesterweihe. Beginn ist um 19.00 Uhr für
alle Pfarreien in der Wallfahrtskirche Maria Thalheim. In diesem Gottesdienst ist
auch die Fußwaschung, bei der Mitglieder aus allen fünf Pfarreien den Kreis der
zwölf Apostel abbilden werden. Wir laden Sie alle aus dem gesamten Pfarrverband
zum Mitfeiern ein. Versuchen wir auch als Pfarrverband eine große Gemeinschaft zu
bilden.

Kinderkreuzweg am Karfreitag für den Pfarrverband
Wir laden alle Kinder herzlich ein, Jesus auf seinem letzten Weg ein Stück zu
begleiten. Der Kinderkreuzweg beginnt um 10.00 Uhr in Reichenkirchen im
Pfarrheim.

Reichenkirchen: Katholisches Landvolk (KLB)
Fastenessen – Palmbuschen - Osterkerzen
Das Kath. Landvolk lädt herzlich ein zum Fastenessen am Palmsonntag, 14. April.
Nach dem Gottesdienst bieten wir selbstgemachte Suppen und Kuchen im Pfarrheim
von Reichenkirchen an. Vor und nach dem Gottesdienst verkaufen wir Palmbuschen
und Osterkerzen. Den Erlös spenden wir für einen guten Zweck.
Wir freuen uns auf Euch.

Maria Thalheim
Palmbuschen binden
Am Freitag, 12. April ab 10.00 Uhr wollen wir im Pfarrheim Palmbuschen binden. Wir
bitten viele freiwillige Helfer uns zu unterstützen. Am Palmsonntag werden gegen
eine freiwillige Spende die Palmbuschen angeboten. Der Erlös ist für die
Renovierung der Wallfahrtskirche vorgesehen.

Pfarrgemeinderat Maria Thalheim
Fraunberg
Palmbuschen binden für Palmsonntag
Am Samstag, 13. April wollen wieder gemeinsam Palmbuschen binden. Treffpunkt ist
ab 14.00 Uhr bei schönem Wetter bei Marlene Bauer-Wimmer und bei schlechtem
Wetter bei Monika Angermaier in der Halle (Müllerwirt). Wer später dazukommen
möchte, ist jederzeit herzlich willkommen. Wir freuen uns auf viele fleißige Helfer.

Pfarrgemeinderat Fraunberg

Riding
Osterkerzenverkauf
Die selbst gestalteten Osterkerzen von Rita Daschinger können beim Gottesdienst
am Sonntag, 14. April 2019 zum Preis von Euro 7,00 pro Stück erworben werden.
Der Erlös aus dem Kerzenverkauf wird zur Anschaffung einer Weihnachtskrippe
verwendet.
Die Kirchenverwaltung bedankt sich im Voraus.

Riding
Terminvoranzeige
Ausflug zur Bergmesse am Samstag, 27.07.2019 nach Söll mit Diakon Pastötter. In
traumhafter Kulisse möchten wir mit Euch (jedes Alter) einen schönen Tag
verbringen. Näheres wird noch bekannt gegeben.

Es lädt ein, die Pfarrei Riding

Rappoltskirchen
Osterkerzenverkauf
Die Frauen der Pfarrei verkaufen am Palmsonntag und am Karfreitag jeweils vor dem
Gottesdienst selbstgebastelte Osterkerzen.

Reichenkirchen
Senioren
Mittwoch, 17. April ab 13.30 Uhr im Pfarrheim.

Gemeindebücherei Fraunberg im Pfarrhof Reichenkirchen
Öffnungszeiten
Samstag 13.04. 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Sonntag 14.04. 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
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