Muster-Schutzkonzept für Tennisclubs & Tenniscenter - Version 2.1 Gültig ab 6. Juni 2020 - TC ...
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Biel, 07.06.2020 Muster-Schutzkonzept für Tennisclubs und Tenniscenter unter COVID-19 Version 2.1 vom 4. Juni 2020, gültig ab: 6. Juni 2020 (Änderungen gegenüber der Version 2.0 sind im folgenden Dokument rot markiert). Einleitung Nachfolgendes Schutzkonzept beschreibt, welche Vorgaben Tennisclubs und Tenniscenter (im folgenden Clubs & Center) erfüllen müssen. Die Vorgaben richten sich an die Clubvorstände und Betreiber der Center. Sie dienen als Muster für die Anpassung der individuellen Schutzmassnahmen für jeden Club und jedes Center. Neu stehen die Clubs und Center zusätzlich auch in der Funktion als Turnierveranstalter in der Pflicht gegenüber den Behörden, die weiterhin Kontrollen vornehmen können. 1. Schutzmassnahmen für den Spielbetrieb Übergeordnete Grundsätze Das Schutzkonzept des Tennisclubs/-centers muss sicherstellen, dass die folgenden übergeordneten Grundsätze eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen angemessene Massnahmen vorgesehen werden. Grundlage ist die COVID-19-Verordnung 2 https://www.admin.ch/opc/de/official- compilation/2020/1815.pdf und die neuen Rahmenvorgaben des BASPO https://www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/news-medien/Fokus-Coronavirus.html 1.1. Jeder Tennisclub, jedes Tenniscenter muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern/Kunden beratend zur Seite 1.2. Einhalten der Hygienevorschriften des BAG 1.3. Social Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt) 1.4. Maximale Gruppengrösse von 30 Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe Richtwerte von 1 Person pro 10 m2 im normalen Spielbetrieb und 1 Person pro 4 m2 an Veranstaltungen und damit verbundene Nutzung der Anlage 1.5. Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten. Protokollierung von Personendaten zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten. 1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten 1.7. Information der Tennisspieler und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen 1.1 Covid-19-Beauftragter § Jeder Tennisclub und jedes Tenniscenter verfügt über einen COVID-19-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorgaben. 2/5
1.2 Hygienevorschriften Händehygiene § Alle Personen im Club/ Center waschen oder desinfizieren regelmässig die Hände. § Auf das traditionelle «Shake-Hands» ist weiterhin zu verzichten. 1.3 Social Distancing Abstand § Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage, auf dem Tennisplatz oder in den Räumlichkeiten befinden und der Abstand von 2 Meter muss gewährleistet sein. § Spielerbänke oder -stühle müssen in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert werden. § Auch in den Garderoben und den Duschen muss der Mindestabstand von 2 Metern sichergestellt sein. Je nach Platzverhältnissen ist es zu empfehlen, eine Personenobergrenze zu erlassen. 1.4 Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage Gruppengrösse § Gruppen und Versammlungen von mehr als 30 Personen sind verboten. An Veranstaltungen können bis zu 300 Personen anwesend sein (Teilnehmende, Zuschauende, Mitarbeitende). Enge Kontakte müssen rückverfolgbar sein (mittels Contact Tracing), vgl. 1.5. Anlage und Plätze § Die gesamte Infrastruktur darf geöffnet werden. Jedoch muss auch im Clubhaus, in den Garderoben und Duschen der Mindestabstand von 2 Meter eingehalten werden und es darf maximal 1 Person pro 10 m2 anwesend sein. Je nach Platzverhältnissen ist es zu empfehlen, für bestimmte Räume Personenobergrenzen zu erlassen. Restaurant/ Clubhaus § Für Restaurants mit einer Gastgewerbe-Betriebsbewilligung gelten die Vorgaben des Bundes für die Gastronomie. 1.5 Protokollierung und Nachverfolgung (Contact Tracing) § Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing einfacher zu gestalten, werden grundsätzlich Präsenzlisten geführt. Kontaktpersonen der infizierten Person können von den kantonalen Gesundheitsbehörden in Quarantäne gesetzt werden. 3/5
§ Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen (z.B. Mundschutz). § Swiss Tennis empfiehlt weiterhin ein Reservationssystem (digital oder schriftlich) zu verwenden, um die Protokollierung und eine allfällige Nachverfolgung von engen Kontakten sicherzustellen. 1.6 Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen § Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Empfehlungen des BAG. § Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Spielbetrieb oder an Trainings teilnehmen. Sie begeben sich in Isolation, rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Allfällige Spielpartner oder Trainingsgruppen sind umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren. 1.7 Informationspflicht § Die Anpassung resp. die Umsetzung der Schutzmassnahmen muss allen Mitgliedern, Kunden, Teilnehmenden und Zuschauenden von Veranstaltungen kommuniziert werden. § Das BAG-Plakat «So schützen wir uns» wird aufgehängt (Download: Homepage BAG) § Swiss Tennis empfiehlt, zusätzlich das adaptierte Plakat «So schützen wir uns im Tennis Club/Center 2.0» anzubringen. (Download unter: www.swisstennis.ch/corona ) 2. Schutzmassnahmen für Veranstaltungen Zu den Sportveranstaltungen gemäss Bundesverordnung COVID-19 gehören im Tennis: § Alle Wettkämpfe und Turniere (auch ohne Lizenz oder im Kids Tennis) § Alle weiteren clubinternen oder öffentlichen Anlässe § Trainingslager und Camps Jede Veranstaltung muss über eine Schutzkonzept verfügen. Dieses kann integrierter Bestandteil des allgemeinen Schutzkonzepts des Clubs oder Centers sein. Veranstaltungen und insbesondere die Wettkämpfe/Turniere und Meisterschaften können unter folgenden Bedingungen ausgetragen werden: Verantwortliche Person § Für Wettkämpfe ist eine verantwortliche Person zu bezeichnen (z.B. COVID-19-Beauftragter des Clubs/Centers oder der Official), die für die Einhaltung der Vorgaben zuständig ist. Rückverfolgung von engen Kontakten § Enge Kontakte müssen auf Aufforderung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch die veranstaltende Organisation oder Person während 14 Tagen nach der Veranstaltung ausgewiesen werden können. Dies kann durch die Erfassung von Mitarbeitenden und Besuchenden (Name, Vorname, Telefonnummer) über 4/5
Reservationssysteme oder mittels Kontaktformular organisiert werden. Die Spielenden sind in der Turnieradministration (Advantage) von Swiss Tennis erfasst. § Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen (z.B. Mundschutz). § Die Zuschauer- bzw. Aufenthaltsräume sind so einzurichten, dass die Rückverfolgbarkeit bei engen Kontakten zwischen Einzelpersonen untereinander sowie zu und unter Gruppen von Familien oder Personen, die im selben Haushalt leben, gewährleistet ist. § Protokolle und Präsenzlisten dürfen ausschliesslich dem allfälligen Contact Tracing dienen. § Swiss Tennis empfiehlt an Veranstaltungen immer die Personendaten zu erfassen, um eine allfällige Nachverfolgung von engen Kontakten sicherzustellen. Hygienemassnahmen § Die Hygienemassnahmen des BAG müssen umgesetzt werden, vor allem das regelmässige Hände waschen. Der Veranstalter stellt die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung. Social Distancing / Abstandsregeln § Körperkontakt soll vermieden und die Abstandsregel von 2 Meter muss eingehalten werden. Plakat von BAG und Swiss Tennis aufhängen und aktiv die Beteiligten an das Einhalten der Regeln erinnern. § Maximale Anzahl an Besuchenden: eine Person pro 4m2 zugängige Fläche § Der Personenfluss (z. B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauer- bzw. Aufenthaltsräume) ist so zu lenken, dass die Distanz von 2 Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann. Personen mit Krankheitssymptomen § Personen mit Symptomen dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Der Veranstalter kann Personen mit Symptomen von der Veranstaltung ausschliessen. Veranstaltungen mit über 300 Personen § Veranstaltungen mit über 300 Personen bleiben bis auf weiteres noch verboten. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis mindestens 31.8.2020 verboten. Trainingslager und Camps § Für die Organisation von Trainingslagern und Camps hat das BASPO eigene Rahmenvorgaben erlassen, die es einzuhalten gilt: https://www.swissolympic.ch/dam/jcr:db4a7cff-113a-4b6a-9e4e- c736f1be628e/Rahmenvorgaben_Schutzkonzepte_Lagersport_d.pdf 5/5
Schutzkonzept TC Scherz Version 2.0, 06.06.2020 COVID-19-Beauftragter Marc Meier Präsident TC Scherz Gstühlplatz 3 5400 Baden praesident@tc-scherz.ch 079 318 30 70
4. Mustervorlage Schutzkonzept Untenstehend finden Sie eine Vorlage für die Erstellung Ihres Schutzkonzeptes in ihrem Club/ Center. Bei den aufgelisteten, in schwarz aufgeführten Massnahmen handelt es sich um zwingend einzuhaltende Vorschriften, welche mit den übergeordneten Massnahmen des Bundes im Einklang stehen. Diese können passend auf die individuelle Situation des jeweiligen Clubs/Center umformuliert werden, müssen jedoch inhaltlich zwingend im Schutzkonzept vorkommen. Grün markierte Massnahmen sind Empfehlungen von Swiss Tennis und können freiwillig übernommen oder angepasst werden. Das Schutzkonzept ist zwingend auf die individuelle Situation Ihres Clubs/ Centers anzupassen und zu ergänzen. 1. Massnahmen Clubs & Center 1.1. Covid-19-Beauftragter Jeder Club, jedes Center muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern/ Kunden beratend zur Seite. Massnahmen Der COVID-19-Beauftragte für den TC Scherz ist Marc Meier, Gstühlplatz 3, 5400 Baden, praesident@tc-scherz.ch, 079 318 30 70 Der Club trägt den COVID-19 Beauftragten in der Swiss Tennis Mitgliederadministration ein. Gemacht am 08.05.2020 1.2. Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage Massnahmen Bedarfsgerechte, regemässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen: Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert Abfalleimer werden eingesammelt/ abgedeckt. Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült. Die Reinigung wird je nach Auslastung der Anlage 1 – 2 x pro Tag durchgeführt (inkl. Abfall) Nach dem Spiel müssen Plätze derzeit nicht gewischt werden. Unser Platzwart übernimmt dies dankbarerweise gelegentlich.
1.3. Social Distancing Social Distancing (2m Mindesabstand zwischen allen Personen: 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt) Massnahmen Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden und der Abstand von 2 Meter muss gewährleitet sein – dies wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: Spielerbänke oder -stühle wurden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert. Ein System zur Platzreservation ist vorhanden. Das elektronische Reservationssystem «Got Courts» wird am 09. Mai 2020 offiziell in Betrieb genommen und an die Mitglieder kommuniziert. Auf unserer Anlage sind wieder alle Arten des Tennisspiels, inkl. Trainings erlaubt. Sofern sich an die von Swiss Tennis vorgegebenen Regelungen (Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage, auf dem Tennisplatz oder in den Räumlichkeiten befinden und der Abstand von 2 Meter muss gewährleistet sein) gehalten wird. 1.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und die damit verbundene Nutzung der Anlage. Massnahmen Geöffnet sind folgende Bereiche: Tennisplätze, Ballwand, WC’s, Grünflächen Toiletten, Garderoben und Duschen können aus Sicht Vorstand benutzt werden, unterliegen aber weiterhin den Vorgaben der Gemeinde Lupfig und dem Schulbetrieb der Schule Scherz. 1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing) Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten Massnahmen Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: Das elektronische Reservationssystem «Got Courts» wird am 09. Mai 2020 offiziell in Betrieb genommen und an die Mitglieder kommuniziert. Es ist nur noch möglich auf unserer Anlage zu spielen wenn man den Platz in diesem Reservationssystem bucht und auch bei Reservation die Namen des Spielpartners bekannt gibt. Bei Trainings muss vom Verantwortlichen (Captain, Trainer) eine Anwesenheitsliste geführt werden. Vorgängige Platzreservierungen werden durch folgende Massnahmen/ Systeme ermöglicht: Das elektronische Reservationssystem «Got Courts» 1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Massnahmen Senioren (65+) werden gebeten nur Spielzeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr wahrzunehmen. Um das Ansteckungsrisiko durch die jüngeren Altersgruppen zu vermeiden.
Mitglieder welche sich zur gefährdeten Risikogruppe zählen und Vorerkrankungen aufweisen wird empfohlen weiterhin auf das Tennis spielen zu verzichten. Mitglieder welche Krankheitssymptome zeigen werden ausdrücklich gebeten zu Hause zu bleiben. 1.7. Informationspflicht Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. Massnahmen Die Schutzmassnahmen des TC Scherz wurden am 09.05.2020 an folgende Zielgruppen über folgende Kanäle kommuniziert: DAS BAG-Plakat wurde im TC Scherz aufgehängt, zusätzlich wurde das Plakat von Swiss Tennis «So schützen wir uns auf dem Tennisplatz» aufgehängt. Zusätzlich zu den Plakaten hängt ein Informationsschreiben vom Vorstand. Ebenfalls liegt das Schutzkonzept auf. Mit einem Informations-Mail am 07.06.2020 wurden alle Mitglieder auf die Verhaltensregeln und Vorgaben seitens Club informiert. Auf der Clubeigenen Homepage wurden am 09.05.2020 alle Interessierten auf die Verhaltensregeln und Vorgaben seitens Club aufmerksam gemacht. 2. Massnahmen Tennisspieler 2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden Massnahmen Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied/ der Kunde die definierten Schutzmassnahmen. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Betreten der Plätze ist nur möglich mit vorgängiger Reservation im elektronischen Reservationssystem «Got courts». Bei der Reservation müssen auch alle Spielpartner aufgeführt werden. Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Mit einem Informations-Mail am 07.06.2020 wurden alle Mitglieder auf die Verhaltensregeln und Vorgaben seitens Club informiert. Auf der Clubeigenen Homepage wurden am 08.06.2020 alle Interessierten auf die Verhaltensregeln und Vorgaben seitens Club aufmerksam gemacht. Auch Kinder und Jugendliche (oder deren Eltern) müssen die Reservation über das vorgesehene System tätigen. 2.2 Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung auf der Anlage Massnahmen Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände gewaschen werden. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt:
Es steht beim Lavabo im Clubhaus Handseife sowie Desinfektionsmittel zur Verfügung. Alle Tennisspielenden sollten ein Desinfektionsmittel mit auf den Platz nehmen, um sich vor allem nach dem Spiel die Hände desinfizieren zu können. Auf den traditionelle «Shake-Hand» wird verzichtet. Es werden keine Gegenstände ausgetauscht. Der Abfall wird zu Hause entsorgt. 2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten und minimale Aufenthaltsdauer auf der Anlage Massnahmen Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Das elektronische Reservationssystem «Got Courts» wurde am 09. Mai 2020 offiziell in Betrieb genommen und an die Mitglieder kommuniziert. Bei der Reservation müssen auch alle Spielpartner aufgeführt werden. Bei Trainings muss vom Verantwortlichen (Captain, Trainer) eine Anwesenheitsliste geführt werden. 2.4 Social Distancing Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und auf der gesamten Anlage. Massnahmen Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und oder Mindestabstand von 2 Meter, kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten. Swiss Tennis empfiehlt, nach Möglichkeit nicht mit den ÖV anzureisen. 3. Massnahmen Tennisunterricht 3.1. Verantwortung Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden Massnahmen Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der vom Club/ Center definierten Schutzmassnahmen im Tennisunterricht und bei den Tennisschülern. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Information und Hinweis an die Übungsleiter seitens Vorstand vor dem Beginn der Trainingseinheiten.
Gruppentrainings mit mehr als 2 Tennisspielenden plus einem Tennisunterrichtenden bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis des Vorstands oder des Centerleitung. 3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Tennisunterricht Massnahmen Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden auch im Tennisunterricht sichergestellt: Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt. 3.3. Einhalten der Hygienevorschriften Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden Massnahmen Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren Kunden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig desinfiziert. 3.4. Angemeldete Trainings Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden Massnahmen Die Trainings müssen im Reservationssystem angemeldet sein (inkl. Kontaktdaten der Tennisspielenden) und bei einer Teilnehmerzahl von über 2 Spielenden vom Vorstand/ Centerleitung bestätigt sein. Bei Trainings muss vom Verantwortlichen (Captain, Trainer) eine Anwesenheitsliste geführt werden. 3.5. Information der Kunden Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden Massnahmen Die Kunden folgendermassen über alle Verhaltensregeln informiert: Information und Hinweis zum Verhalten auf unserer Anlage durch begleitende Person (Clubmitglied) Anhänge Anhang Informationsschreiben Vorstand mit Anleitung zum Reservationssystem
Abschluss Dieses Dokument wurde vom TC Scherz erstellt: Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern und Kunden übermittelt und erläutert. COVID-19-Beauftragter, Unterschrift und Datum: Marc Meier, 06.06.2020
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