Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
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Sie planen kommunale Investitionen? Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP) Überblick Wir fördern den sozialen Zusammenhalt im Quartier Im Jahr 2020 wird als Nachfolger für die bisherigen Städtebauprogramme SSP und KSP das neue Programm „Sozialer Zusammenhalt (SZP)“ aufgelegt und erstmalig bewilligt. Mit dem Programm unterstützen Bund und Freistaat Sachsen Städte und Gemeinden bei der Stabilisierung und Auf-wertung von Stadt- und Ortsteilen, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind (vgl. § 171 e BauGB). Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Zudem gilt es Strukturen für eine langfristige Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu schaffen. Wer wird gefördert Städte/Gemeinden im Freistaat Sachsen Was wird gefördert Die Fördermittel können in städtebaulich abgegrenzten Gebieten (Gesamtmaßnahmen) für Bau- und Ordnungs- maßnahmen eingesetzt werden, insbesondere für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur/ für: Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. auch durch Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes, Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen, Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft, Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport, Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots, Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 1
Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit, Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen, Quartiersmanagement Verfügungsfonds Konkrete Fördergegenstände sind: 1. Vorbereitung Erstellung und Fortschreibung städtebaulicher Entwicklungskonzepte insbesondere nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 171 b, § 142 BauGB einer auf die Stadtentwicklung ausgerichteten Rahmenplanung gemäß § 1 BauGB Abs. 6 Nr. 11 (INSEK) 2. Grunderwerb der Gemeinde einschließlich Nebenkosten für Erschließungen für Gemeinbedarfseinrichtungen von Grundstücken, die der Erneuerung dienen Zwischenerwerb von Grundstücken 3. Ordnungsmaßnahmen Maßnahmen zur Bodenordnung Umzug von Betroffenen der städtebaulichen Erneuerung (incl. Betriebsverlagerungen) Umzug von Betroffenen des Stadtumbaus die Freilegung von Grundstücken der Gemeinde und Rückbau privater baulicher Anlagen die Herstellung, die Änderung und der Rückbau von öffentlichen Erschließungsanlagen öffentliche Parkierungsflächen sonstige Ordnungsmaßnahmen (z.B. Aufwendungen für Entschädigungen und Erstattungen nach §§185,150 BauGB, Härteausgleich nach § 181 BauGB, Ausgleichsmaßnahmen nach § 147 BauGB) 4. Baumaßnahmen 4.1 privatwirtschaftlich nutzbare Gebäude Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (einschließlich der energetischen Erneuerung) insbesondere zur Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbaren Zwischennutzungen Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 2
Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes, Schaffung privater Stellplätze Ergänzungsbauten Instandsetzung / Modernisierung von Brandmauern der Nachbarhäuser bei Abbruch 4.2 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (z.B. Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Sportstätten, Seniorenbetreuungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen, Kirchen) Um- und Ausbau bestehender von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Schaffung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen durch Umnutzung von Altbauten insbesondere durch Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbaren Zwischennutzungen Neubau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, wenn Sanierung von Bestandsimmobilien nicht wirtschaftlich ist Ergänzungsbauten und Erschließungsbauten, wenn sie für die funktionale Gebäudenutzung erforderlich sind Achtung: Die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Sportstätten, welche ein SBR-Granulat (Styrol-Butadien-Rubber-Granulat) verwenden, wird aktuell ausgesetzt. 5. Sicherungsmaßnahmen dringende und unerlässliche Sicherungsmaßnahmen an privaten, privatwirtschaftlich nutzbaren Gebäuden und Kirchgebäuden von städtebaulicher Bedeutung, die vor 1949 errichtet wurden und innerhalb von 5 Jahren eine Instandsetzung / Modernisierung erfahren sollen 6. Sonstige Maßnahmen Vergütung für Sanierungsträger und andere Beauftragte Ausgaben für das Quartiers- und Citymanagement Wettbewerbe und gutachterliche Kostenermittlungen Ausgaben für die Evaluation und Gebietsabrechnung Vermessungen, Baulandkatastererstellung 7. Verfügungsfonds Hinweis: Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier. Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 3
Konditionen Zuschüsse: Im Rahmen einer Anteilfinanzierung beträgt die Höhe der Zuwendung 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen und durch den Förderrahmen bestimmten Ausgaben. In Abhängigkeit vom Fördergegenstand sind Förderpauschalen in vom Hundert der entstandenen zuwendungsfähi-gen Ausgaben festgelegt. Für einige Fördergegenstände gelten zudem Förderobergrenzen (z.B. für Sanierungsträgervergütungen und Parkierungsanlagen). Verfügungsfonds können bis max. 50 Prozent anteilig aus Städtebaufördermitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde finanziert werden. Bei Betriebsverlagerungen sind die Vor-schriften der EU über De-minimis-Beihilfen zu beachten. Die Zuwendung setzt sich zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Neben den Bundes- und Landesmitteln ist die Erbringung eines Eigenanteils zu 33 1/3 Prozent durch die Gemeinde erforderlich. Die anteilige Übernahme des Eigenanteils der Gemeinde durch den privaten Maßnahmeträger oder Kirchen bzw. anerkannte Religionsgemeinschaften ist in Weiterleitungsfällen möglich. Die Gemeinde hat in jedem Fall einen Mindestanteil von 10 Prozent der Zuwendung zu tragen. Es sind folgende Nachweise zu erbringen: Die Gemeinde befindet sich in einer schwierigen Haushaltslage, nachzuweisen in der Regel durch Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes. Die Gemeinde legt ein vom Bürgermeister unterzeichnetes Negativattest vor, durch das bestätigt wird, dass ohne Übernahme des Eigenanteils der Gemeinde die Maßnahme unterbleiben würde. Das zuständige kommunale Gremium hat der Übernahme des kommunalen Eigenanteils zugestimmt und der Beschluss wurde in geeigneter Form veröffentlicht. Ein Ersatz des kommunalen Eigenanteils durch Kirchen bzw. anerkannte Religionsgemeinschaften kann auch ohne Vorliegen des Nachweises gemäß Nr. 1 erfolgen. Freiwillige Leistungen unbeteiligter Dritter und Landessanierungs-mittel, die zweckgebunden dem kommunalen Haushalt zugeführt werden, können der Reduzierung des Eigenanteils der Gemeinde dienen. Voraussetzungen Die Förderung bezieht sich immer auf die Durchführung einer Städtebaulichen Gesamtmaßnahme in einem durch Sanierungssatzung festgelegten Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), in einem durch Erhaltungssatzung festgelegten Erhaltungsgebiet (§ 172 BauGB), in einem durch Satzung festgelegten Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB) oder in einem durch Gemeinderatsbeschluss abgegrenzten Fördergebiet. Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 4
Ablauf/Verfahren Zuständige Stelle Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung entscheidet über die Aufnahme von Neumaßnahmen und Aufstockungsmaßnahmen in das Jahresprogramm. Die Bewilligung des Antrages erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist durch die Städte und Gemeinden unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bei der SAB einzureichen. Private Maßnahmeträger wenden sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Entscheidet die SAB, dass für eine Einzelmaßnahme eine baufachliche Stellungnahme und Baubegleitung gemäß VVK Nr. 6 in Verbindung mit RL StBauE Nr. 4.7 erforderlich ist, weisen wir auf das Beratungsangebot des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement hin. Frist/Dauer Die Antragsfristen, die das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung in den Bekanntmachungen zum jeweiligen Jahresprogramm (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt) festgelegt hat, sind einzuhalten. Die Förderung beginnt mit der Aufnahme des Fördergebietes in das Jahresprogramm bzw. mit der Überführung des Fördergebietes aus dem Förderprogramm bis 2019 in das Programm Sozialer Zusammenhalt. Die Förderung endet mit der Abrechnung der Gesamtmaßnahme. Zu den überführten Gesamtmaßnahmen der Programme SSP und KSP ist eine Zwischenabrechnung für die Förderung bis zum Programmjahr 2019 zu erstellen. Die Formulare werden nach Abstimmung der Inhalte durch die SAB zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlagen/Infoblätter Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (Richtlinie Städtebauliche Erneuerung - RL StBauE) vom 14.08.2018 zuletzt geändert am 6. September 2019 (veröffentlicht in: Sächs.Abl. 39/2019 vom 26. September 2019) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes vom 1. Juli 2016 (veröffentlicht im Sächs. Abl. Nr. 29/2016 vom 21. Juli 2016) Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2021 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2021) vom 18.12.2020/29.03.2021 (PDF, 452 kB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung - Städtebauförderung im Freistaat Sachsen - Programmaufruf 2022 vom 7. August 2021 (Sächs.Abl. Nr. 34/2021 vom 26. August 2022 S. 1103 ff.) (PDF, 427 kB) Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 5
Kosten Es fallen keine Kosten bzw. Gebühren bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - an. Formulare/Downloads Achtung: Änderung der Art der Einreichung von Formularen und Anlagen zum PJ 2022 Bitte folgen Sie den Anweisungen im Hinweisblatt (PDF, 188 kB) und reichen Ihre Formulare und Unterlagen elektronisch ein. Antragstellung Neuantrag/ Fortsetzungsantrag ACHTUNG –Information zur elektronischen Begleitinformation Die elektronischen Begleitinformationen (eBI) werden vom Bund noch bereitgestellt. Wir informieren Sie, sobald diese verfügbar sind und bis zu welchem Termin sie einzureichen sind. SBF Antrag Programmjahr - 69116 Fortsetzungsbericht SBF Fortsetzungsbericht Programmjahr - 61065 Anlagen zu Anträgen und Berichten Anlagen SBF Antrag Anlage 1 KuF - 20024 SBF Antrag Anlage 2 Kassenmittel/VE - 61693 SBF Antrag Anlage 3 Maßnahme- und Umsetzungsplan - 61064 Anlage 4 (nur für Neuantrag) SBF Antrag Anlage 4 Zusatzangaben Neuantrag - 69117 SZP Antrag Anlage 5 Indikatoren - 61063 Hinweis zu Anlage 5: Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 6
Bei Anträgen / Fortsetzungsanträgen zur interkommunalen Zusammenarbeit sind die Angaben und Daten nur auszufüllen, soweit diese verfügbar sind SBF/SUO Datenblatt Einzelmaßnahme/Objekt - 61126 SBF Bestätigung Energiesachverständiger Bäder Schwimmhallen - 69115 Kostenerstattungsbetragsberechnung und Pauschalen SBF/SUO-Aufwertung Anwendungshinweise SMI zur KEB - 20076 SBF/SUO-Aufwertung KEB Gesamtertrag - 20078 Anträge auf Änderung der Zuwendungsbescheide SBF Antrag Änderung Zuwendungshöhe lfd. HHJ - 69114 SBF Antrag Änderung Zuwendungsbescheid FG BWZ - 61104 Auszahlung Hinweis: Für Anträge auf Vorabauszahlungen ab dem 1. Januar 2020, gilt abweichend von Nr. 1.3 ANBest- K eine verlängerte Mittelnachweisfrist von fünf Monaten. Diese Regelung hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen am 24. März 2020 den sächsischen Staatsministerien, der SAB, dem SRH, dem SSG und dem SLKT mitgeteilt. Dadurch sollen Liquiditätsengpässe als Folge der Corona- Krise abgewendet werden. Die Änderung gilt bis auf Widerruf. SBF Auszahlungsantrag Erstattung - 69110 SBF Anlage 1 Auszahlungsantrag Erstattung Ausgabenkorrekturen - 69110-1 SBF Auszahlungsantrag Mittelvorgriff - 69112 SBF Auszahlungsnachweis zum AUZA Mittelvorgriff - 69111 SBF/SUO/IVP Zwischennachweis - 61101 Verwendungsnachweis (Einzelmaßnahmen) Achtung Vordruckänderungen am 11.03. und 16.03.2021: Die Vordrucke 69063 (Nr. 5.2) und 69064 (Nr. 3) wurden geändert. Bitte verwenden Sie nur die aktuell gültigen Vordrucke. SBF Verwendungsnachweis Einzelmaßnahme - 69063 Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 7
SBF Bestätigung Verwendungsnachweis Einzelmaßnahmen Dritter - 69064 Der folgende Vordruck ist zusätzlich einzureichen, sofern die geförderte Einzelmaßnahme sowohl aus einem Programm der Städtebauförderung als auch nach VwV Investkraft gefördert wurde (Kumulierungsfall): InvK VN Anlage Kumulierungsfälle - 63145 Verfügungsfonds Bitte beachten Sie die geltenden Hinweise des SMI zum Verfügungsfonds (PDF, 122 kB) . SBF SUO Sachstandsbericht Verfügungsfonds - 61698 SBF SUO Verwendungsnachweis Verfügungsfonds - 61697 Verwendungsnachweis (Gesamtmaßnahme - Gebietsabrechnung) SBF Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung - 69065 SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 5 Wertansätze Grundstücke - 69070 SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 6 Wertansätze Gebäude - 69071 SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 7 Übersicht zukünftige Einnahmen - 69072 SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 8 Übersicht über noch nicht durch ZN nachgewiesene Ausgaben - 69073 SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 9 Nachweis Grunderwerbe - 69086 SBF SUO Anlage 10 GAR Übersicht Vergütung Vorbereitung - 69054 SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 11 Übersicht Einzelmaßnahmen - 69055 SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung SMI-Anwendungshinweise - 20079 SBF/SUO-Aufwertung Anwendungshinweise SMI zur KEB - 20076 SBF/SUO-Aufwertung KEB Gesamtertrag - 20078 Downloads zu Publizitätsvorschriften Auf die Förderung ist während der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch den Bund und den Freistaat Sachsen auf einem großformatigen Schild hinzuweisen. Dabei ist das Logo Städtebauförderung (ZIP, 472 kB) , der Name des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Wappen des Freistaates Sachsen (ZIP, 533 kB) zu verwenden. Nach Fertigstellung wichtiger Einzelmaßnahmen ist an geeigneter Stelle dauerhaft und in geeigneter Form, z.B. durch Plaketten oder Hinweistafeln auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen. Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 8
Ebenso ist im Falle der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. mittels Broschüren, auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen. Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 9
Kontaktliste Leipzig Stadt Kreis Leipzig Krystyna Zickmantel Krystyna Zickmantel 0351 4910-4210 0351 4910-4210 Gruppenleitung Gruppenleitung krystyna.zickmantel@sab.sachsen.de krystyna.zickmantel@sab.sachsen.de Frank Nimschowski Kerstin Fröde 0351 4910-4217 0351 4910-4218 frank.nimschowski@sab.sachsen.de kerstin.froede@sab.sachsen.de Reinhard Blume 0351 4910-4212 reinhard.blume@sab.sachsen.de Dresden Stadt Chemnitz Stadt Krystyna Zickmantel Kati Schrader 0351 4910-4210 0351 4910-4220 Gruppenleitung Gruppenleitung krystyna.zickmantel@sab.sachsen.de kati.schrader@sab.sachsen.de Yvonne Stiehler Katrein Hellmuth 0351 4910-4219 0351 4910-4221 yvonne.stiehler@sab.sachsen.de katrein.hellmuth@sab.sachsen.de Thomas Krüger 0351 4910-4216 thomas.krueger@sab.sachsen.de Kreis Bautzen Kreis Erzgebirge Anne Hertel Torsten Vogel 0351 4910-4215 0351 4910-4818 anne.hertel@sab.sachsen.de torsten.vogel@sab.sachsen Dorothee Naumann 0351 4910-4819 dorothee.naumann@sab.sachsen.de Kreis Görlitz Kreis Meißen Doreen Roitsch Torsten Vogel 0351 4910-4214 0351 4910-4818 Letzte Änderung: 27.01.2022 SAB Sachsen Seite 10
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