Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)

 
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Sozialer Zusammenhalt –
Zusammenleben im Quartier
gemeinsam gestalten (SZP)
Überblick
Wir fördern den sozialen Zusammenhalt im Quartier
Im Jahr 2020 wird als Nachfolger für die bisherigen Städtebauprogramme SSP und KSP das neue
Programm „Sozialer Zusammenhalt (SZP)“ aufgelegt und erstmalig bewilligt.

Mit dem Programm unterstützen Bund und Freistaat Sachsen Städte und Gemeinden bei der
Stabilisierung und Auf-wertung von Stadt- und Ortsteilen, die auf Grund der Zusammensetzung und
wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt
sind (vgl. § 171 e BauGB). Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und
Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in
der Nachbarschaft geleistet werden.

Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte,
Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine
Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Zudem gilt es Strukturen für eine langfristige Verstetigung
erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu schaffen.

Wer wird gefördert
Städte/Gemeinden im Freistaat Sachsen

Was wird gefördert
Die Fördermittel können in städtebaulich abgegrenzten Gebieten (Gesamtmaßnahmen) für Bau-
und Ordnungs- maßnahmen eingesetzt werden, insbesondere für Investitionen in städtebauliche
Maßnahmen zur/ für:

   Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. auch durch Aufwertung und
   Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes,
   Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen,
   Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft,
   Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport,
   Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots,

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Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit,
   Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen,
   Quartiersmanagement
   Verfügungsfonds

Konkrete Fördergegenstände sind:

1. Vorbereitung

   Erstellung und Fortschreibung
      städtebaulicher Entwicklungskonzepte insbesondere nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und
      § 171 b, § 142 BauGB
      einer auf die Stadtentwicklung ausgerichteten Rahmenplanung gemäß § 1 BauGB Abs. 6
      Nr. 11 (INSEK)

2. Grunderwerb der Gemeinde einschließlich Nebenkosten

   für Erschließungen
   für Gemeinbedarfseinrichtungen
   von Grundstücken, die der Erneuerung dienen
   Zwischenerwerb von Grundstücken

3. Ordnungsmaßnahmen

   Maßnahmen zur Bodenordnung
   Umzug von Betroffenen der städtebaulichen Erneuerung (incl. Betriebsverlagerungen)
   Umzug von Betroffenen des Stadtumbaus
   die Freilegung von Grundstücken der Gemeinde und Rückbau privater baulicher Anlagen
   die Herstellung, die Änderung und der Rückbau von öffentlichen Erschließungsanlagen
   öffentliche Parkierungsflächen
   sonstige Ordnungsmaßnahmen (z.B. Aufwendungen für Entschädigungen und Erstattungen
   nach §§185,150 BauGB, Härteausgleich nach § 181 BauGB, Ausgleichsmaßnahmen nach §
   147 BauGB)

4. Baumaßnahmen

4.1 privatwirtschaftlich nutzbare Gebäude

   Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (einschließlich der energetischen
   Erneuerung) insbesondere zur Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden,
   fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich
   vertretbaren Zwischennutzungen

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Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes, Schaffung privater Stellplätze
   Ergänzungsbauten
   Instandsetzung / Modernisierung von Brandmauern der Nachbarhäuser bei Abbruch

4.2 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen

(z.B. Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Sportstätten,
Seniorenbetreuungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen, Kirchen)

   Um- und Ausbau bestehender von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
   Schaffung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen durch Umnutzung von Altbauten
   insbesondere durch Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder
   mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbaren
   Zwischennutzungen
   Neubau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, wenn Sanierung von
   Bestandsimmobilien nicht wirtschaftlich ist
   Ergänzungsbauten und Erschließungsbauten, wenn sie für die funktionale Gebäudenutzung
   erforderlich sind
   Achtung: Die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Sportstätten,
   welche ein SBR-Granulat (Styrol-Butadien-Rubber-Granulat) verwenden, wird aktuell
   ausgesetzt.

5. Sicherungsmaßnahmen

   dringende und unerlässliche Sicherungsmaßnahmen an privaten, privatwirtschaftlich
   nutzbaren Gebäuden und Kirchgebäuden von städtebaulicher Bedeutung, die vor 1949
   errichtet wurden und innerhalb von 5 Jahren eine Instandsetzung / Modernisierung erfahren
   sollen

6. Sonstige Maßnahmen

   Vergütung für Sanierungsträger und andere Beauftragte
   Ausgaben für das Quartiers- und Citymanagement
   Wettbewerbe und gutachterliche Kostenermittlungen
   Ausgaben für die Evaluation und Gebietsabrechnung
   Vermessungen, Baulandkatastererstellung

7. Verfügungsfonds

Hinweis:

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Gern
beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie
hier.

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Konditionen
Zuschüsse:

   Im Rahmen einer Anteilfinanzierung beträgt die Höhe der Zuwendung 66 2/3 Prozent der
   zuwendungsfähigen und durch den Förderrahmen bestimmten Ausgaben.
   In Abhängigkeit vom Fördergegenstand sind Förderpauschalen in vom Hundert der
   entstandenen zuwendungsfähi-gen Ausgaben festgelegt. Für einige Fördergegenstände
   gelten zudem Förderobergrenzen (z.B. für Sanierungsträgervergütungen und
   Parkierungsanlagen). Verfügungsfonds können bis max. 50 Prozent anteilig aus
   Städtebaufördermitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde finanziert werden. Bei
   Betriebsverlagerungen sind die Vor-schriften der EU über De-minimis-Beihilfen zu beachten.
   Die Zuwendung setzt sich zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln zusammen.
   Neben den Bundes- und Landesmitteln ist die Erbringung eines Eigenanteils zu 33 1/3
   Prozent durch die Gemeinde erforderlich.
   Die anteilige Übernahme des Eigenanteils der Gemeinde durch den privaten
   Maßnahmeträger oder Kirchen bzw. anerkannte Religionsgemeinschaften ist in
   Weiterleitungsfällen möglich. Die Gemeinde hat in jedem Fall einen Mindestanteil von 10
   Prozent der Zuwendung zu tragen.

Es sind folgende Nachweise zu erbringen:

   Die Gemeinde befindet sich in einer schwierigen Haushaltslage, nachzuweisen in der Regel
   durch Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes.
   Die Gemeinde legt ein vom Bürgermeister unterzeichnetes Negativattest vor, durch das
   bestätigt wird, dass ohne Übernahme des Eigenanteils der Gemeinde die Maßnahme
   unterbleiben würde.
   Das zuständige kommunale Gremium hat der Übernahme des kommunalen Eigenanteils
   zugestimmt und der Beschluss wurde in geeigneter Form veröffentlicht.

Ein Ersatz des kommunalen Eigenanteils durch Kirchen bzw. anerkannte Religionsgemeinschaften kann
auch ohne Vorliegen des Nachweises gemäß Nr. 1 erfolgen. Freiwillige Leistungen unbeteiligter Dritter
und Landessanierungs-mittel, die zweckgebunden dem kommunalen Haushalt zugeführt werden,
können der Reduzierung des Eigenanteils der Gemeinde dienen.

Voraussetzungen
Die Förderung bezieht sich immer auf die Durchführung einer Städtebaulichen Gesamtmaßnahme
in einem durch Sanierungssatzung festgelegten Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), in einem durch
Erhaltungssatzung festgelegten Erhaltungsgebiet (§ 172 BauGB), in einem durch Satzung festgelegten
Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB) oder in einem durch Gemeinderatsbeschluss abgegrenzten
Fördergebiet.

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Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung entscheidet über die Aufnahme von
Neumaßnahmen und Aufstockungsmaßnahmen in das Jahresprogramm. Die Bewilligung des
Antrages erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist durch die Städte und Gemeinden unter Verwendung
der entsprechenden Antragsformulare bei der SAB einzureichen. Private Maßnahmeträger wenden
sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Entscheidet die SAB, dass für eine Einzelmaßnahme eine baufachliche Stellungnahme und
Baubegleitung gemäß VVK Nr. 6 in Verbindung mit RL StBauE Nr. 4.7 erforderlich ist, weisen wir auf
das Beratungsangebot des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement hin.

Frist/Dauer
Die Antragsfristen, die das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung in den
Bekanntmachungen zum jeweiligen Jahresprogramm (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt)
festgelegt hat, sind einzuhalten.

Die Förderung beginnt mit der Aufnahme des Fördergebietes in das Jahresprogramm bzw. mit der
Überführung des Fördergebietes aus dem Förderprogramm bis 2019 in das Programm Sozialer
Zusammenhalt. Die Förderung endet mit der Abrechnung der Gesamtmaßnahme.

Zu den überführten Gesamtmaßnahmen der Programme SSP und KSP ist eine Zwischenabrechnung
für die Förderung bis zum Programmjahr 2019 zu erstellen. Die Formulare werden nach Abstimmung
der Inhalte durch die SAB zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen/Infoblätter
   Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Förderung der
   Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (Richtlinie Städtebauliche Erneuerung - RL
   StBauE) vom 14.08.2018 zuletzt geändert am 6. September 2019 (veröffentlicht in: Sächs.Abl.
   39/2019 vom 26. September 2019)
   Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Bescheinigungsrichtlinien
   zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes vom 1. Juli 2016
   (veröffentlicht im Sächs. Abl. Nr. 29/2016 vom 21. Juli 2016)
   Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2021 über die Gewährung von Finanzhilfen
   des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung
   städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2021) vom 18.12.2020/29.03.2021
   (PDF, 452 kB)
   Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung -
   Städtebauförderung im Freistaat Sachsen - Programmaufruf 2022 vom 7. August 2021
   (Sächs.Abl. Nr. 34/2021 vom 26. August 2022 S. 1103 ff.) (PDF, 427 kB)

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Kosten
Es fallen keine Kosten bzw. Gebühren bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - an.

Formulare/Downloads
Achtung: Änderung der Art der Einreichung von Formularen und Anlagen zum PJ
2022
Bitte folgen Sie den Anweisungen im Hinweisblatt (PDF, 188 kB) und reichen Ihre Formulare und
Unterlagen elektronisch ein.

Antragstellung

Neuantrag/ Fortsetzungsantrag

ACHTUNG –Information zur elektronischen Begleitinformation
Die elektronischen Begleitinformationen (eBI) werden vom Bund noch bereitgestellt. Wir informieren
Sie, sobald diese verfügbar sind und bis zu welchem Termin sie einzureichen sind.

SBF Antrag Programmjahr - 69116

Fortsetzungsbericht

SBF Fortsetzungsbericht Programmjahr - 61065

Anlagen zu Anträgen und Berichten
Anlagen

SBF Antrag Anlage 1 KuF - 20024

SBF Antrag Anlage 2 Kassenmittel/VE - 61693

SBF Antrag Anlage 3 Maßnahme- und Umsetzungsplan - 61064

Anlage 4 (nur für Neuantrag)

SBF Antrag Anlage 4 Zusatzangaben Neuantrag - 69117

SZP Antrag Anlage 5 Indikatoren - 61063

Hinweis zu Anlage 5:

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Bei Anträgen / Fortsetzungsanträgen zur interkommunalen Zusammenarbeit sind die Angaben und
Daten nur auszufüllen, soweit diese verfügbar sind

SBF/SUO Datenblatt Einzelmaßnahme/Objekt - 61126

SBF Bestätigung Energiesachverständiger Bäder Schwimmhallen - 69115

Kostenerstattungsbetragsberechnung und Pauschalen
SBF/SUO-Aufwertung Anwendungshinweise SMI zur KEB - 20076

SBF/SUO-Aufwertung KEB Gesamtertrag - 20078

Anträge auf Änderung der Zuwendungsbescheide
SBF Antrag Änderung Zuwendungshöhe lfd. HHJ - 69114

SBF Antrag Änderung Zuwendungsbescheid FG BWZ - 61104

Auszahlung
Hinweis:

Für Anträge auf Vorabauszahlungen ab dem 1. Januar 2020, gilt abweichend von Nr. 1.3 ANBest-
K eine verlängerte Mittelnachweisfrist von fünf Monaten. Diese Regelung hat das Sächsische
Staatsministerium der Finanzen am 24. März 2020 den sächsischen Staatsministerien, der SAB, dem
SRH, dem SSG und dem SLKT mitgeteilt. Dadurch sollen Liquiditätsengpässe als Folge der Corona-
Krise abgewendet werden. Die Änderung gilt bis auf Widerruf.

SBF Auszahlungsantrag Erstattung - 69110

SBF Anlage 1 Auszahlungsantrag Erstattung Ausgabenkorrekturen - 69110-1

SBF Auszahlungsantrag Mittelvorgriff - 69112

SBF Auszahlungsnachweis zum AUZA Mittelvorgriff - 69111

SBF/SUO/IVP Zwischennachweis - 61101

Verwendungsnachweis (Einzelmaßnahmen)

Achtung Vordruckänderungen am 11.03. und 16.03.2021:
Die Vordrucke 69063 (Nr. 5.2) und 69064 (Nr. 3) wurden geändert. Bitte verwenden Sie nur die aktuell
gültigen Vordrucke.

SBF Verwendungsnachweis Einzelmaßnahme - 69063

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SBF Bestätigung Verwendungsnachweis Einzelmaßnahmen Dritter - 69064

Der folgende Vordruck ist zusätzlich einzureichen, sofern die geförderte Einzelmaßnahme sowohl
aus einem Programm der Städtebauförderung als auch nach VwV Investkraft gefördert wurde
(Kumulierungsfall):

InvK VN Anlage Kumulierungsfälle - 63145

Verfügungsfonds
Bitte beachten Sie die geltenden Hinweise des SMI zum Verfügungsfonds (PDF, 122 kB) .

SBF SUO Sachstandsbericht Verfügungsfonds - 61698

SBF SUO Verwendungsnachweis Verfügungsfonds - 61697

Verwendungsnachweis (Gesamtmaßnahme - Gebietsabrechnung)
SBF Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung - 69065

SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 5 Wertansätze Grundstücke - 69070

SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 6 Wertansätze Gebäude - 69071

SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 7 Übersicht zukünftige Einnahmen -
69072

SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 8 Übersicht über noch nicht durch ZN
nachgewiesene Ausgaben - 69073

SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 9 Nachweis Grunderwerbe - 69086

SBF SUO Anlage 10 GAR Übersicht Vergütung Vorbereitung - 69054

SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung Anlage 11 Übersicht Einzelmaßnahmen - 69055

SBF/SUO Verwendungsnachweis Gebietsabrechnung SMI-Anwendungshinweise - 20079

SBF/SUO-Aufwertung Anwendungshinweise SMI zur KEB - 20076

SBF/SUO-Aufwertung KEB Gesamtertrag - 20078

Downloads zu Publizitätsvorschriften
Auf die Förderung ist während der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch
den Bund und den Freistaat Sachsen auf einem großformatigen Schild hinzuweisen. Dabei ist
das Logo Städtebauförderung (ZIP, 472 kB) , der Name des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen und das Wappen des Freistaates Sachsen (ZIP, 533 kB) zu verwenden.
Nach Fertigstellung wichtiger Einzelmaßnahmen ist an geeigneter Stelle dauerhaft und in geeigneter
Form, z.B. durch Plaketten oder Hinweistafeln auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen.

                                                                  Letzte Änderung: 27.01.2022   SAB Sachsen   Seite 8
Ebenso ist im Falle der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. mittels Broschüren, auf die Förderung von Bund und
Land hinzuweisen.

                                                                    Letzte Änderung: 27.01.2022   SAB Sachsen   Seite 9
Kontaktliste
Leipzig Stadt                        Kreis Leipzig
Krystyna Zickmantel                  Krystyna Zickmantel
0351 4910-4210                       0351 4910-4210
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krystyna.zickmantel@sab.sachsen.de   krystyna.zickmantel@sab.sachsen.de

Frank Nimschowski                    Kerstin Fröde
0351 4910-4217                       0351 4910-4218
frank.nimschowski@sab.sachsen.de     kerstin.froede@sab.sachsen.de

Reinhard Blume
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reinhard.blume@sab.sachsen.de

Dresden Stadt                        Chemnitz Stadt
Krystyna Zickmantel                  Kati Schrader
0351 4910-4210                       0351 4910-4220
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krystyna.zickmantel@sab.sachsen.de   kati.schrader@sab.sachsen.de

Yvonne Stiehler                      Katrein Hellmuth
0351 4910-4219                       0351 4910-4221
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                                     Thomas Krüger
                                     0351 4910-4216
                                     thomas.krueger@sab.sachsen.de

Kreis Bautzen                        Kreis Erzgebirge
Anne Hertel                          Torsten Vogel
0351 4910-4215                       0351 4910-4818
anne.hertel@sab.sachsen.de           torsten.vogel@sab.sachsen

                                     Dorothee Naumann
                                     0351 4910-4819
                                     dorothee.naumann@sab.sachsen.de

Kreis Görlitz                        Kreis Meißen
Doreen Roitsch                       Torsten Vogel
0351 4910-4214                       0351 4910-4818

                                                      Letzte Änderung: 27.01.2022   SAB Sachsen   Seite 10
doreen.roitsch@sab.sachsen.de            torsten.vogel@sab.sachsen

                                         Frank Nimschowski
                                         0351 4910-4217
                                         frank.nimschowski@sab.sachsen.de

Kreis Mittelsachsen                      Kreis Nordsachsen
Yvonne Stiehler                          Frank Nimschowski
0351 4910-4219                           0351 4910-4217
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Thomas Krüger
0351 4910-4216
thomas.krueger@sab.sachsen.de

Kerstin Fröde
0351 4910-4218
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Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge   Kreis Zwickau
Torsten Vogel                            Dana Simon
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Dorothee Naumann
0351 4910-4819
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