NACH WIRECARD, CARILLION & CO: MÜSSEN PRÜFUNG UND BERATUNG VOLLSTÄNDIG GETRENNT WERDEN?
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FORUM „NACH WIRECARD, CARILLION & CO: MÜSSEN PRÜFUNG UND BERATUNG VOLLSTÄNDIG GETRENNT WERDEN?“ Die Bilanzbetrügereien von Wirecard haben für Schlagzeilen gesorgt. Die Branche diskutiert seither auch hierzulande wieder verstärkt über das bisherige Verhältnis von Beratung und Prüfung, in Großbritannien wird die Debatte nach dem Carillion-Skandal schon seit Monaten hitzig geführt. Drei Experten nehmen Stellung. ZUSAMMENGESTELLT VON DENNIS KOCH FRAGE DES MONATS Seite Seite 38 38
FORUM Die Experten dieser Ausgabe: Fritz Esterer (61) ist seit 2009 Vorstandsvorsit- Melanie Sack (50) ist geschäftsführendes Vor- Dr. Christoph Regierer (55) ist seit 1999 Part- zender der WTS Gruppe. Von 1996 bis Mitte standsmitglied des Instituts der Wirtschafts- ner bei Mazars bzw. den deutschen Vorgän- 2009 leitete er die Konzernsteuerabteilung prüfer (IDW) und Chief Operating Officer. gerkanzleien. Dort ist er auch Sprecher des der Siemens AG. Zuvor war er Steuerchef bei Zuvor war sie unter anderem bei verschiede- Management Boards sowie Mitglied im Glo- PWA, dem damals größten deutschen Papier- nen WP-Gesellschaften wie Warth & Klein bal Executive Board. Neben dem Steuerrecht konzern (heute SCA). Esterer ist auch steu- Grant Thornton und Ernst & Young tätig. berät er in den Bereichen Unternehmens- erpolitisch aktiv: Hier beschäftigt er sich ins- Seit 2012 ist sie beim IDW und dort unter nachfolgeplanung, Gesellschaftsrecht, Stif- besondere mit den Auswirkungen der anderem seit 2016 zuständig für den Bereich tungsrecht, sowie PE/VC. Zudem ist er unter Digitalisierung und der zunehmenden Com- Markets & Kommunikation. Zudem ist sie anderem Mitglied des Vorstands und stellver- pliance-Orientierung im Steuerumfeld. seit 2019 Mitglied des Beirats der Datev. tretender Vorstandsvorsitzender des IDW. AUSGANGSTHESE Die Ursachen für den anhal- Die bestehenden Regeln zur Man darf die aktuelle De- tenden Missstand sind systemisch be- Trennung von Prüfung und Beratung batte nicht auf einen oder einige weni- dingt. Wird sich diesbezüglich nichts sind absolut ausreichend. ge Punkte verengen, sondern muss die ändern, werden wir über kurz oder Der Abschlussprüfer darf nur Bera- gesamte Corporate-Governance-Syste- lang weitere Bilanzskandale erleben. tungsleistungen erbringen, die nicht matik im Unternehmen unter Berück- Ich gehe davon aus, dass der deutsche zur Selbstprüfung führen. Dies ist ein sichtigung von Aufsichtsrat, Abschluss- Gesetzgeber dieses Mal stärker durch- Grundsatz, der auf höchstrichterliche prüfern und Börsenaufsicht diskutieren. greifen wird. Insofern kann ich Unter- Rechtsprechung zurückgeht. Zudem Ein wichtiges Ziel muss es sein, die nehmen, die etwaigen Risiken vorbeu- lässt das deutsche wie das europäische Marktkonzentration zu reduzieren gen möchten, nur eines raten: Die Recht grundsätzlich bei Unternehmen und mehr Wettbewerb zu fördern, aktive Trennung von Prüfung und Be- von öffentlichem Interesse nur solche damit Unternehmen eine größere ratung zur Firmen-Policy zu machen Beratungsleistungen zu, die die Unab- Auswahl an Prüfern haben. Die Prüfer- und selbst aktiv umzusetzen. Einen hängigkeit des Abschlussprüfers nicht rotation, die aus der 2014 beschlosse- nachhaltigeren Weg wird es nicht ge- gefährden. Er darf also bestimmte, in nen europäischen Auditreform hervor- ben. Wir erleben diesen Trend man- der sogenannten Blacklist aufgeführte gegangen ist, hat bisher nicht datsseitig schon seit vielen Jahren. Beratungsleistungen nicht erbringen. ausgereicht, um diese Ziele zu errei- Zudem wird die Unabhängigkeit durch chen. Der Prüferwechsel hat bisher eine Honorargrenze für Beratungsleis- meist nur nach oben in Richtung Big tungen gesichert. Und schließlich ob- Four, selten nach unten oder seitwärts liegt es dem Aufsichtsrat, über die Er- stattgefunden. teilung von Beratungsaufträge zu entscheiden. Ohne dessen Zustimmung ist jede Beratungsleistung verboten. Seite 39
FORUM STREITPUNKT... … wirtschaftliche Interessenkonflikte in Prüfungs- und Beratungshäusern Der Markt für Wirtschafts- Grund für die aufkommen- Ob Beratung und Prüfung prüfung ist hart umkämpft, die Mar- de Diskussion ist die Befürchtung, vollständig getrennt werden sollten ist gen sind niedrig. Oft leben die gro- dass der Abschlussprüfer seine nach allem, was wir bisher über den ßen Prüfungsgesellschaften von Dienstleistung bei Erbringung von Fall Wirecard wissen, nicht die zentrale Mischkalkulationen. Sie gehen mit Beratungsleistungen nicht unabhän- Frage, um die es in der aktuellen De- Kampfpreisen in das Prüfungsman- gig erbringen kann, da er es bei der batte gehen sollte. Dies ist lediglich ei- dat und erzielen die eigentlichen Prüfung an einer kritischen Grund- ner von vielen Aspekten, die es zu be- Gewinne nur über zusätzliche Bera- haltung fehlen lässt, um den Bera- leuchten gilt. Jedenfalls muss man die tungsaufträge. Das scheint nahelie- tungsauftrag nicht zu verlieren. einzelnen Beratungsfelder differenziert gend, denn keiner kennt die Finanz- Im Fall Wirecard gibt es keine Hin- betrachten: Dabei ist die Strategiebera- ströme besser und verfügt über mehr weise, dass ein Beratungsverbot den tung möglichweise anders zu bewerten Insiderwissen als der mandatierte Bilanzskandal verhindert hätte: Aus- als zum Beispiel die Steuerberatung, Wirtschaftsprüfer. Und genau darin weislich des Konzernabschlusses 2018 die auf die Abschlussprüfung in vielfa- liegt die Krux. Sobald gleichzeitig ge- betrug das Honorar des Abschluss- cher Weise einstrahlt. Kenntnisse aus prüft und beraten wird, ist der Wirt- prüfers für sonstige Leistungen weni- dem Steuerrecht zum Beispiel können schaftsprüfer befangen und Interes- ger als 15 Prozent des Gesamthono- für einen Wirtschaftsprüfer sehr hilf- senkonflikte sind vorprogrammiert. rars. Es wurden also nur in geringem reich sein und zur Qualität der Prü- Hinzu kommt, dass es offensichtlich Umfang Beratungsleistungen er- fung beitragen. auch Mängel in unserem deutschen bracht. Dieser liegt im Übrigen auch Außerdem würde die grundsätzliche Aufsichtssystem gibt und natürlich signifikant unter dem gesetzlich Trennung von Prüfung und Beratung die Frage gestellt werden muss, ob Zulässigen. nicht dazu beitragen, die Arbeitgeber der gegenwärtige Enforcementpro- attraktivität von Professional Service zess effektiv ist. Das zeigt gerade der Firms zu steigern. Und wir stehen als Fall Wirecard. Branche schon jetzt vor der großen Herausforderung, junge Leute für den Beruf des Prüfers zu begeistern. Seite 40
FORUM STREITPUNKT... … bisherige Initiativen und mögliche Änderungen Mit der EU-Reform zur Ab- Beratungsleistungen, die Ich begrüße die Empfeh- schlussprüfung von 2014 wurde eine die Unabhängigkeit des Prüfers nicht lung, die der Wirtschaftsausschuss des große Chance verspielt, die vom da- beeinträchtigen, sind positiv für EU-Parlaments kürzlich ausgesprochen maligen EU-Kommissar Michel Bar- Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit hat: die Einführung eines verpflichten- nier geforderte ‚Pure Audit Firm‘ ver- der Abschlussprüfung. Sie fördern den Joint Audit. Dieses Modell, das bindlich zu etablieren und damit das das Verständnis über das Unterneh- sich in Frankreich seit Jahrzehnten be- Vertrauen der Stakeholder in ein un- men und sein Geschäftsmodell und währt und dort zu einem nachweislich abhängiges und somit objektives Ur- unterstützen damit die sachgerechte dynamischen Wirtschaftsprüfermarkt teil des Abschlussprüfers zu stärken. Beurteilung der zugrundeliegenden geführt hat, wirkt einer zu engen Bezie- Das Ergebnis war ein zahnloser Tiger, Sachverhalte und deren zutreffende hung zwischen Unternehmen und Prü- der das ursprüngliche Ziel einer Ver- Erfassung in der Rechnungslegung. fer entgegen. Ein Joint Audit zahlt auf meidung von Interessenkonflikten Außerdem ist die Vielseitigkeit des Unabhängigkeit und Objektivität ein, klar verfehlt. Wirtschaftsprüferberufs attraktiv für denn die Prüfer kontrollieren gegensei- Was also tun? Wirkliche Effekte wer- High Potentials, die man für eine so tig ihre Prüfungsergebnisse und agie- den aus meiner Sicht nur dann er- verantwortungsvolle Aufgabe wie die ren nach dem Vier-Augen-Prinzip. Das zielt, wenn die Unabhängigkeit des Abschlussprüfung braucht. Resultat ist mehr Qualität und mehr Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer Transparenz. Der Ansatz gibt Prüfungs- deutlich gestärkt wird und es im ers- gesellschaften neben den Big Four die ten Schritt zu einer zumindest wirt- Möglichkeit, sich schneller weiter schaftlichen Trennung von Prüfung zuentwickeln und als echte Alternative und Beratung kommt. Diesen Weg für große Unternehmen ins Spiel zu geht gerade das Vereinigte König- kommen. Dies wirkt wiederum der reich und fordert bis Oktober ein Marktkonzentration entgegen – und Konzept von den großen WP-Gesell- mehr Vielfalt führt automatisch zu schaften für die operative Trennung mehr Qualität. des Prüfungs- vom Beratungs geschäfts. Seite 41
IMPRESSUM Herausgeberin: Dr. Astrid Gerber Chefredaktion: Dr. Aled Griffiths, Antje Neumann, SEPTEMBER/OKTOBER 2020 Jörn Poppelbaum (pop; V.i.S.d.P.) Redaktionsleitung JUVE Handbuch Steuern/ JUVE Steuermarkt: Co-Leitung Catrin Behlau (cb), Jörn Poppelbaum Redaktion: Verena Clemens (vcl), Annika Janßen (aja), Esra Laubach (elb), Daniel Lehmann (dal), Stephan HOTSPOTS Mittelhäuser (stm), Stefanie Riemann (sri) Karriere in der Region. MARKT Teil 5: Mitarbeit an dieser Ausgabe: München Christine Albert (CA), Johanna Heidrich (hei), Konstanze Richter (ric), Dr. Martin Ströder (mst) CvD/Schlussredaktion: Ulrike Sollbach (Leitung), Susanne Becker, ÜCKE Katja Gosse, Sirka Laass Koordination Kanzleiinformationen und redaktionelle Datenerhebung: Stefanie Riemann Datenpflege: Claudia Voskuhl Angst vorm Absturz: Vermarktung und Verkauf: Mittelgroße Prüfungs- und Bert Alkema, Friederike Nölke, Ylva Wüstemann Beratungshäuser auf der Suche nach festem Grund Marketing und Veranstaltungen: Alke Hamann (Leitung), Jens David, Marit Lucas, Eva Wolff Layout: Andreas Anhalt (Leitung), Vivian Ems, Janna Lehnen, Dominik Rosse IT: Marcus Willemsen Vertrieb: Jessica Lütkenhaus (Abonnements) Branche Forum Wissensmanagement: Ulrike Sollbach Wie Ernst & Young-Steuerpartner Müssen Prüfung und Beratung JUVE Steuermarkt Michael Kunz zu Mister Private vollständig getrennt werden? 3. Jahrgang, erscheint zweimonatlich bei Equity wurde Drei Experten nehmen Stellung JUVE Verlag für juristische Information GmbH Sachsenring 6 · D-50677 Köln Postanschrift: Postfach 25 04 29 · 50520 Köln Tel. 0049 / (0)221 / 91 38 80-0 Fax 0049 / (0)221 / 91 38 80-18 E-Mail: redaktion@juve.de (redaktionelle Anfragen) vertrieb@juve.de (Abonnements und Heftbestellungen) anzeigen@juve.de (Druckunterlagenübermittlung) ISSN: 2510-5124 Druckauflage: 6.000 Litho- und Druckservice: D+L Printpartner GmbH, Bocholt Alle Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung wie Nachdruck, Vervielfälti- gung, elektronische Verarbeitung und Über- setzung, die nicht ausdrücklich vom Urheber- rechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Abo: JUVE Steuermarkt ist als Einzel- oder Kanzleiabonnement erhältlich. Wir informieren Sie gern über unsere günstigen Abo-Konditionen! Seite 42
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