Netzrichtlinie Technische Anschlussbedingungen Nr. 7 - Sachsen-Netze
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Netzrichtlinie Nr. 7 Technische Anschlussbedingungen zur Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements von Erzeugungsanlagen und Speichern bei Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung (TMA) Wirkleistungsmanagement nach § 9 EEG und § 13a EnWG, Blindleistungsmanagement nach VDE-AR-N 4105 / 4110 gültig ab: 01.02.2022 Hinweise zu wesentlichen Änderungen ggü. der Vorversion vom 01.10.2021 • Der Vertrieb von Funkrundsteuerempfängern und Skalaren erfolgt ab Gültigkeit dieser TMA durch die DIGImeto GmbH und Ko. KG (siehe dazu 5.1 (4) und 5.2 (12)) • Tabelle 1 in der Anlage 1 wurde aktualisiert • Tabelle 2 in der Anlage 1 entfällt Geltungsbereich: SachsenNetze GmbH Rosenstraße 32 01067 Dresden SachsenNetze HS.HD GmbH Rosenstraße 32 01067 Dresden Seite 1 von 14
Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich ............................................................................................................ 3 2 Verantwortlichkeiten / Zuständigkeiten .......................................................................... 3 3 Anlagenklassifizierung................................................................................................... 4 4 Grundsätzliche Anforderungen ...................................................................................... 5 4.1 Wirkleistungsmanagement (Einspeisemanagement) ..................................................... 5 5 Technische Umsetzung ................................................................................................. 5 5.1 Anlagenklasse 0 PVA mit installierter Leistung PrA ≤ 25 kW(p) EZA (inkl. PVA) mit installierter Leistung 25 kW(p) < PrA ≤ 100 kW(p) .......................... 5 5.2 Anlagenklasse 1 EZA mit PrA > 100 kW(p) und NS-Anschluss EZA mit PrA < 135 kW und MS-Anschluss über eine fernsteuerbare Kundenstation (KSt) EZA mit PrA < 1 MW und MS-Anschluss über eine nichtfernsteuerbare KSt SSE mit PrA > 100 kW................................................................................................... 6 Anlage 1 Technische Informationen Anlagenklasse 0 ........................................................... 8 Anlage 2 Technische Informationen Anlagenklasse 1 ......................................................... 11 Anlage 3 Statische Blindleistungsvorgaben (Kennlinien) ..................................................... 13 Seite 2 von 14
1 Geltungsbereich (1) Diese Technischen Mindestanforderungen (TMA) gelten ergänzend zu den sonstigen gesetzlichen, be- hördlichen und technischen Vorschriften für Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG (EZA) und Spei- cher (SSE) im Parallelbetrieb an den Verteilnetzen der SachsenNetze GmbH sowie der SachsenNetze HS.HD GmbH (nachfolgend gemeinsam VNB genannt). (2) Diese TMA gelten konkret bei folgenden Anschlussvarianten: - Direkter Anschluss an das Niederspannungsnetz - Anschluss an eine fernsteuerbare Kundenstation (EZA mit PrA < 135 kW) - Anschluss an eine nicht fernsteuerbare Kundenstation (EZA mit PrA < 1 MW) PrA = Nennleistung der EZA [kW(p)] Der Zusatz (p) kennzeichnet den Bezug auf die Gesamtmodulleistung der PVA. (3) Mit der Marktreifeerklärung von intelligenten Messsystemen inkl. CLS-Steuerung (iMSyS-CLS) erfolgt die Umsetzung der Vorgaben nach § 9 EEG 2021 ausschließlich auf Basis dieser Technologie. Die bis dahin geltenden Regelungen werden in den Punkten 4 – 6 dieser TMA beschrieben. (4) Solarstromanlagen (PVA) mit einer installierten Leistung bis 25 kW(p) benötigen eine technische Ein- richtung zur fernsteuerbaren Reduzierung der Wirkleistung oder können alternativ die maximale Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70 % der installierten Leistung begrenzen (Punkt 5.1). Eine Nachrüstpflicht der Steuerungstechnik ab dem Zeitraum der Marktreifeerklärung iMSyS-CLS besteht für Bestandsanlagen nicht. (5) EZA mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW(p) bis 100 kW(p) sind mit einer technischen Ein- richtung zur mehrstufigen ferngesteuerten Reduzierung der Erzeugungsleistung auszurüsten (Punkt 5.1). (6) EZA mit einer installierten Leistung ab 100 kW(p) sind mit einer technischen Einrichtung zur mehrstufi- gen ferngesteuerten Reduzierung der Erzeugungsleistung und zum Abruf der Ist-Erzeugungsleistung auszurüsten (Punkt 5.2). (7) Die konkreten technischen Anforderungen zur Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements werden in Abhängigkeit der Anlagenklasse festgelegt, welche auf Basis der Anlagennennleistung und des Anlagenanschlusses definiert wird (Bild 1). (8) Die in 5.1 und 5.2 beschriebene technische Ausführung erfolgt vor dem Hintergrund des späteren Ein- baus eines intelligenten Messsystems sowie einer CLS-Steuereinrichtung. (9) Der VNB ist berechtigt, diese TMA anzupassen und zu ergänzen, soweit dies aus Gründen der ord- nungsgemäßen Umsetzung gesetzlicher und sonstiger Vorgaben notwendig ist. Der VNB wird den Anla- genbetreiber über diese Anpassung in geeigneter Form informieren. (10) Fragen, die bei der Anwendung dieser TMA auftreten, klären Betreiber, Planer oder Errichter der EZA rechtzeitig mit dem zuständigen VNB (kostenfreie Service-Tel.-Nr. 0800 0320030). 2 Verantwortlichkeiten / Zuständigkeiten (1) Zur Übertragung und Umsetzung der vom VNB vorgegebenen Steuersignale sowie zur Bereitstellung der geforderten Informationen aus der EZA installiert und betreibt der Anlagenbetreiber eine technische Einrichtung gemäß den nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen. (2) Störungen an technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Erzeugungsleistung sind, sofern im Eigentum des Anlagenbetreibers, durch diesen unverzüglich zu beseitigen. (3) Bei Störungen an technischen Kommunikationsverbindungen oder an systemrelevanten Komponenten muss bei Bedarf der Anlagenbetreiber auch die vom VNB telefonisch übermittelten Anweisungen zur Leistungsreduzierung umsetzen. (4) Soweit gesetzliche, technische oder wirtschaftliche Bedingungen eine technische Veränderung an der Gerätetechnik erforderlich machen, ist der Anlagenbetreiber zur Durchführung und Mitwirkung verpflich- tet. Der Anlagenbetreiber gestattet dem VNB jederzeit ungehinderten Zugang zur Gerätetechnik. Über die geplanten Maßnahmen wird der VNB den Anlagenbetreiber rechtzeitig informieren. Eventuell anfal- lende Aufwendungen beim Anlagenbetreiber sowie die im Rahmen dieser Maßnahme entgangene Ein- speisevergütung können nicht entschädigt werden. Seite 3 von 14
3 Anlagenklassifizierung (1) EZA werden entsprechend ihrer Anschlussleistung PrA und der Spannungsebene des Anschlusspunktes bezüglich der technischen Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements wie folgt klassifiziert: Anschluss von Erzeugungsanlagen / Speicher (Anlagennennleistung PrA) HS - Anschluss / KSt - MS - Anschluss NS - Anschluss / UW-Direktanschluss (PrA ≥ 135 kW) KSt - MS - Anschluss (PrA < 135 kW) Neuerrichtung Bestandsanlage KSt KSt ja Fernsteuerung vorhanden nein ja PrA ≥ 1 MW PrA > 100 kW(p) nein ja nein Anlagenklasse 3 Anlagenklasse 2 Anlagenklasse 1 Anlagenklasse 0 Bild 1 Klassifizierung von EZA zur technischen Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements (2) Die technischen Anforderungen für die Anlagenklassen 2 und 3 sind in der Netzrichtlinie 6 „Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements von Erzeugungsanla- gen und Speichern bei Anschluss an das Mittel- und Hochspannungsnetz“ geregelt. (3) Grundsätzlich sind für Anlagen der Klassen 0 bzw. 1 die Vorgaben der VDE-AR-N 4105 bzw. VDE-AR- N 4110 einzuhalten. Die konkretisierten Vorgaben bezüglich des Wirkleistungsmanagements und des statischen Blindleistungsmanagements sind in Tabelle 1 zusammengefasst. (4) Die Vorgaben zum statischen Blindleistungsverhalten können jederzeit vom VNB im Rahmen der Gren- zen der VDE-AR-N 4105 bzw. 4110 geändert werden. Neue Anforderungen werden dem Anlagenbetrei- ber schriftlich angezeigt und sind innerhalb von 4 Wochen in den EZA einzustellen. Der VNB behält sich die Überprüfung des geänderten Anlagenverhaltens vor. Tabelle 1 Übersicht über die grundsätzlichen Anforderungen zum Wirk- und Blindleistungsmanagement Wirkleistungsmanagement Technische Statisches Blindleis- Klasse (Umsetzung § 9 EEG) Einrichtung tungsmanagement Dauerhafte Begrenzung der max. Wirkleistungseinspei- Nicht erforderlich sung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 % der instal- Kennlinienvorgabe: lierten Leistung der EZA - Option für PVA ≤ 25 kW(p) cosφ = f(P) 0 bzw. wirkungsgleiche Sollwertstufen über Binärausgänge (FRE): Funkrundsteuer- Q = f(P)-Kennlinie empfänger (FRE) (Anlage 3) 4 – stufig (0 %, 30 %, 60 %, 100 % bezogen auf PrA) Sollwertstufen über Binärausgänge (PRM 44): Skalar.pro + 1 PRM 44 4 – stufig (0 %, 30 %, 60 %, 100 % bezogen auf PrA) Seite 4 von 14
4 Grundsätzliche Anforderungen (1) Der Anlagenbetreiber und der VNB sind berechtigt, in gegenseitiger Abstimmung die Funktion des Wirk- und Blindleistungsmanagements vor und nach der Inbetriebsetzung der EZA zu testen. Die in diesem Zusammenhang entgangene Einspeisevergütung kann nicht entschädigt werden. 4.1 Wirkleistungsmanagement (Einspeisemanagement) (1) Zur Wahrung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems ist der VNB im erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 13 EnWG be- rechtigt, die Erzeugungsleistung von EZA zu regeln. (2) Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die durch den VNB vorgegebene Reduzierung der Erzeugungsleis- tung unverzüglich (innerhalb von 60 Sekunden nach Empfang des Signals) im vollen Umfang vorzuneh- men und so lange zu halten, bis er vom VNB andere Vorgaben erhält. 5 Technische Umsetzung (1) Die 230-V-Spannungsversorgung für die technische Einrichtung gemäß § 9 EEG ist entsprechend der Darstellungen in Anlage 1 und 2 bereitzustellen. (2) EZA mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW sind unabhängig von der verwendeten techni- schen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Erzeugungsleistung mit einer registrierenden ¼ h-Leistungsmessung (Lastgangzähler) auszurüsten. (3) Die Art der technischen Umsetzung des Wirkleistungsmanagements teilt der Anlagenbetreiber dem VNB nach Installation der technischen Einrichtung unter Verwendung eines Bestätigungsformulars mit. Dieses wird dem Anlagenbetreiber durch den VNB bereitgestellt. (4) Die Kommunikationskosten sind durch den Anlagenbetreiber zu tragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß Preisblatt „Preise für Fernkommunikation § 9 EEG“ und wird gesondert in Rechnung gestellt. Das Preis- blatt ist in der jeweils gültigen Fassung auf der Internetseite des VNB im Downloadbereich veröffentlicht. 5.1 Anlagenklasse 0 PVA mit installierter Leistung PrA ≤ 25 kW(p) EZA (inkl. PVA) mit installierter Leistung 25 kW(p) < PrA ≤ 100 kW(p) (1) Die Steuerung von EZA der Anlagenklasse 0 erfolgt mit 4 Leistungsstufen (0 %, 30 %, 60 %, 100 %). (2) Für PVA ≤ 25 kW(p) darf alternativ eine dauerhafte Begrenzung der max. Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 % der installierten Leistung der EZA erfolgen. Die technische Umsetzung liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Anlagenbetreibers und erfolgt auf dessen Kosten. (3) Die technische Umsetzung des Wirkleistungsmanagements erfolgt mittels FRE gemäß Anlage 1 (Ta- belle 1). Geräte anderer Hersteller oder mit abweichenden technischen Parametern können aus Kompa- tibilitätsgründen nicht eingesetzt werden. (4) Parametrierte FRE können über die DIGImeto GmbH & Co. KG (nachfolgend DIGImeto genannt) für den Einsatz innerhalb des Netzgebiets des VNB bezogen werden. Alternativ kann der Anlagenbetreiber die einzusetzenden FRE über die benannten Hersteller direkt beziehen. Die erforderliche Parametrie- rung direkt bezogener FRE wird ebenfalls von DIGImeto angeboten. (5) Der FRE ist in unmittelbarer Nähe des Zählerplatzes Z2 (Erzeugungszähler der EZA) zu installieren. Dazu erweitert der Anlagenbetreiber den Zählerplatz um ein zusätzliches Zählerfeld (NeS-Platz) gemäß VDE-AR-N 4100 Abschnitt 7.2., dargestellt in Anlage 1 (Bild 1 - Direktmessung, Bild 2 - Wandlermes- sung) (6) Die Steuersignale sind über eine Steuersignal-Übergabeklemme (-X5) am NeS-Platz (potentialfreie Dauerkontakte) zu führen. Die zu schaltende Spannung ist als berührungssichere Spannung (maximal 60 V) auszuführen. Es ist eine Entprellzeit von 0,1 s zu berücksichtigen. (7) Der Anschluss des FRE liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers. Die Steuersignale zur Be- grenzung der Ist-Erzeugungsleistung sind entsprechend des Anschlussschemas nach Anlage 1 (Bild 1/Bild 2) an die Relais K1-K3 des FRE zu verdrahten. Eventuell weitere im Steuergerät befindliche Re- lais sind ohne Funktion und dürfen nicht mit der Anlagensteuerung verbunden werden. (8) Für die Umsetzung der vom VNB bereitgestellten Steuersignale in der EZA ist der Anlagenbetreiber ver- antwortlich. Die per Schaltbefehl geforderte Abregelung ist von der EZA mindestens zu erreichen. Seite 5 von 14
(9) Sofern seitens des VNB keine anderweitigen Vorgaben bestehen, stellt der Anlagenbetreiber zwei Da- tenleitungsverbindungen (mind. CAT 5), beidseitig abgeschlossen mit schutzisolierter RJ45-Buchse vom Raum für APZ (an der Übergabemessung) zum NeS-Platz bereit. Dies entfällt, wenn sich beide Mes- sungen im gleichen Raum befinden. 5.2 Anlagenklasse 1 EZA mit PrA > 100 kW(p) und NS-Anschluss EZA mit PrA < 135 kW und MS-Anschluss über eine fernsteuerbare Kundenstation (KSt) EZA mit PrA < 1 MW und MS-Anschluss über eine nichtfernsteuerbare KSt SSE mit PrA > 100 kW (1) Die Umsetzung des Einspeisemanagements erfolgt mittels Skalar.pro in Kombination mit einem PRM 44 Schaltmodul. (2) Das Skalar.pro mit PRM 44 Schaltmodul ist in unmittelbarer Nähe zu dem Erzeugungszähler der EZA) zu installieren. Dazu erweitert der Anlagenbetreiber den Zählerplatz um ein zusätzliches Zählerfeld (NeS-Platz) gemäß VDE-AR-N 4100 Abschnitt 7.2., dargestellt in Anlage 2 (Bild 1) (3) Die Erfassung der Erzeugungsleistung der EZA erfolgt durch Bereitstellung der Zählimpulse des Erzeu- gungszählers am Skalar.pro. Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den VNB bzw. durch die DIGImeto, so werden die Zählimpulse nach Beauftragung durch den Anlagenbetreiber bereitgestellt. (4) Wird die Messeinrichtung nicht vom VNB bzw. durch die DIGImeto betrieben, lässt der Anlagenbetreiber auf seine Kosten vom Messstellenbetreiber aus dessen Messeinrichtung lastabhängige S0-Impulse nach DIN EN 62053-31 (Klasse A) für die erzeugte Wirkarbeit bereitstellen und gibt die Impulswertigkeit bekannt. (5) Für den ordnungsgemäßen Betrieb sind in Abhängigkeit der verwendeten Messart, die in Anlage 2 (Tabelle 1) angegebenen Ausgangsimpulskonstanten des Zählers zu parametrieren. (6) Zur Erfassung der Erzeugungsleistung der EZA werden im PRM 44 Schaltmodul aus den lastabhängi- gen S0-Impulsen 5-min-Leistungsmittelwerte gebildet und an den VNB gesendet. (7) Die Steuersignale sind über eine Steuersignal-Übergabeklemme (-X5) am NeS-Platz (potentialfreie Dauerkontakte) zu führen. (8) Die Anverdrahtung des PRM 44 Schaltmoduls an die Steuersignal-Übergabeklemme sowie an die Anla- gensteuerung liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers. Die Steuersignale zur Begrenzung der Ist-Erzeugungsleistung auf den geforderten Prozentwert der Nennleistung der EZA sind entsprechend des Anschlussschemas in Anlage 2 Bild 1 zu verdrahten. (9) Bei der Auswertung der bereitgestellten Steuersignale ist zu berücksichtigen, dass ein Schaltvorgang bis zu max. 4 s in Anspruch nehmen kann (Anlage 2 Bild 2). Der während dieser Zeit auftretende Zwi- schenzustand ist nicht auszuwerten. Für den IST- und den SOLL-Schaltzustand gelten die jeweiligen Schaltbelegungen. Die per Schaltbefehl geforderte Abregelung ist von der EZA mindestens zu errei- chen. (10) Für die Umsetzung der vom VNB an den Schaltausgängen bereitgestellten Steuersignale in der EZA ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. (11) Die Bereitstellung der erforderlichen Gerätetechnik zum Abruf der Ist-Erzeugungsleistung und zur Über- tragung der Steuersignale zur Reduzierung der Erzeugungsleistung erfolgt, soweit nichts anderes ver- einbart ist, durch den Anlagenbetreiber. Die spezifischen technischen Mindestanforderungen an die Ge- rätetechnik, insbesondere deren Parametrierung, sind zu beachten. Diese werden dem Anlagenbetrei- ber auf Anfrage durch den VNB übergeben. (12) Die Geräte werden durch DIGImeto innerhalb des Netzgebietes des VNB im Rahmen der bestehenden Liefermöglichkeiten inklusive der erforderlichen Parametrierung angeboten. (13) Sofern seitens des VNB keine anderweitigen Vorgaben bestehen, stellt der Anlagenbetreiber zwei Da- tenleitungsverbindungen (mind. CAT 5) beidseitig abgeschlossen mit schutzisolierter RJ45-Buchse vom Raum für APZ (an der Übergabemessung) zum NeS-Platz bereit. Dies entfällt, wenn sich beide Mes- sungen im gleichen Raum befinden. (14) Zur Gewährleistung der kommunikationstechnischen Erreichbarkeit im Rahmen des Einspeisemanage- ments sind EZA durch den Anlagenbetreiber vorzugsweise mit einer leitungsgebundenen Festverbin- dung zur Datenkommunikation auszurüsten, soweit dies technisch möglich ist. In Ausnahmefällen kann eine Mobilfunkkommunikation zum Einsatz kommen. Seite 6 von 14
(15) Der Empfang der Steuersignale ist unabhängig vom Installationsort durch den Anlagenbetreiber, z. B. durch geeignete Antennenmontage oder zusätzliche technische Maßnahmen, sicher zu stellen. Seite 7 von 14
Anlage 1 Technische Informationen Anlagenklasse 0 Tabelle 1 Übersicht der einzusetzenden Funkrundsteuerempfänger Hersteller: Langmatz GmbH Gerätetyp: EK893A Technische Ausführung Betriebsspannung 230 VAC 50 Hz Empfangsfrequenz 139 kHz Protokoll Versacom gemäß DIN 43861-301, Typ A mind. 4 Schaltrelais mit potentialfreien, bistabilen Wechselkontakten (ge- Schaltrelais steckt); Uc = 230 VAC, Ic = 25 A Firmware Version mindestens V7 Parametrierung Optische Schnittstelle zur Parametrierung mit Software TooLIC V3.8.7 Seite 8 von 14
Verteiler RJ45 Legende: bauseitige Voraussetzungen zugestimmte Erweiterungen Beistellungen + Nachrüstungen des Messstellenbetreibers Z1 Z2 NeS -A2 Netzsteuergerät -P1 Messeinrichtung/Messsystem -F1 Trennvorrichtung Anschlussnutzeranl. Aufbauvorschlag -F2 Steuersicherung -X1 Hauptleitungsabzweigklemme 2x LAN netzstg. netzstg. -X5 Steuersignal-Übergabeklemme RJ12 RJ45 Systemstecker / -buchse Raum Anschluss- Anschluss- f. APZ raum raum 1 2 3 4 5 Datenverbindung zum Kunden (-X5) Steueranbindung der nächsten Generation: -A1 : 4 -A1 : 3 -A1 : 6 -A1 : 9 -A1 :12 zur Erzeugungsanlage f ...H07V-U 1x1,5 mm² schwarz g...H07V-U 1x1,5 mm² hellblau anlagenseitiger Anschlussraum anlagenseitiger Anschlussraum h...H05V-U 1x0,75...1,5 mm² dunkelblau Steuertabelle -X5 - 1 Kontakt: 0...60 V max. 100 mA; RJ45 PE N zu 0 = geöffnet; 1 = geschlossen L1 L2 L3 Steuergruppen(SG) (-X1) SG1 Erzeugungsleistung -X5 - 2 0 = Betrieb; 1 = Reduzierung Statt -X1 auch Schalter oder RCD zulässig Reduzierung auf Null % -P1 : 3 -P1 : 6 -P1 : 9 SG2 Erzeugungsleistung -X5 - 3 0 = Betrieb; 1 = Reduzierung Reduzierung auf ca. 30% SG3 Erzeugungsleistung -X5 - 4 0 = Betrieb; 1 = Reduzierung Reduzierung auf ca. 60% SG4 - reserviert - -X5 - 5 netzseitiger Anschlussraum (empfohlen) Steuergerätefeld (NeS) mit 3-Punkt-Befestigung Funkrundsteuerempfänger zukünftig: CLS-Steuereinrichtung Zählerfeld mit 3-Punkt-Befestigung 10 12 13 14 11 Ant. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 CLS kWh (-A2) RJ45 10 RJ12 LMN LMN 1 3 4 6 7 9 (-P1) -X5 : 2 -X5 : 1 -X5 : 3 -X5 : 4 -X5 : 5 -X1 : 1 -X1 : 3 -X1 : 5 f g 8 h 6 2 x Cat5 Ethernetkabel zum Raum für APZ (-F1) netzseitiger Anschlussraum N L1 L2 L3 PE (-F2) RJ45 RJ12 RJ45 RJ45 Bild 1 Aufbau Zählerplatz / NeS-Platz (Direktmessung) Seite 9 von 14
RJ45 Z anlagenstg. Z1 SGF Z2 NeS Trennvorrich- Legende: bauseitige Voraussetzungen tungsraum Beistellungen + Nachrüstungen -A2 des Messstellenbetreibers Netzsteuergerät Wandlerraum -P1 Messeinrichtung/Messsystem netzstg. -F4 Wandlerzu- Raum Wandler- Aufbauvorschlag Messsicherung -T1/2/3 Stromwandler Anschluss- satzraum f. APZ 2x LAN zusatzraum netzstg. -X3 Reihenprüfklemme raum -X5 Steuersignal-Übergabeklemme Anschluss- RJ12 RJ45 Systemstecker / -buchse raum 1 2 3 4 5 Datenverbindung zum Kunden (-X5) a...H07V-K 1x1,5 mm² schwarz b...H07V-K 1x1,5 mm² hellblau Steueranbindung der nächsten Generation: zur Erzeugungsanlage -A2 : 4 -A2 : 3 -A2 : 6 -A2 : 9 -A2 :12 c...H07V-K 1x2,5 mm² schwarz d...H07V-K 1x2,5 mm² braun f ...H07V-U 1x1,5 mm² schwarz g...H07V-U 1x1,5 mm² hellblau anlagenseitiger Anschlussraum anlagenseitiger Anschlussraum h...H05V-U 1x0,75...1,5 mm² rot Steuertabelle -X5 - 1 Kontakt: 0...60 V max. 100 mA; RJ45 Steuergruppen(SG) zu 0 = geöffnet; 1 = geschlossen SG1 Erzeugungsleistung -X5 - 2 0 = Betrieb; 1 = Reduzierung Reduzierung auf Null % SG2 Erzeugungsleistung -X5 - 3 0 = Betrieb; 1 = Reduzierung Reduzierung auf ca. 30% SG3 Erzeugungsleistung -X5 - 4 0 = Betrieb; 1 = Reduzierung Reduzierung auf ca. 60% SG4 - reserviert - -X5 - 5 Z2 NeS netzseitiger Anschlussraum (empfohlen) Steuergerätefeld (NeS) mit 3-Punkt-Befestigung Funkrundsteuerempfänger zukünftig: CLS-Steuereinrichtung Zählerfeld mit 3-Punkt-Befestigung kWh PMax RLM mME LMN LMN 10 12 13 14 11 11 7 8 9 Ant. 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 CLS A B (-P1) (-A2) 100 RJ12 RJ45 : 1 : 7 : 2 : 3 : 9 : 4 : 5 : 6 :13 :11 -X3 : 8 -X3 :14 -X5 : 2 -X5 : 1 -X5 : 3 -X5 : 4 -X5 : 5 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 a b 6 c d f g 8 h 2 x Cat5 Ethernetkabel zum Raum für APZ -P1 : 11 -A2 : N 1 3 4 6 7 9 2 L 5 -P1 : 8 : : : : : : : : : -P1 -P1 -P1 -P1 -P1 -P1 -P1 -A2 -P1 10 12 13 14 PE 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 (-X3) Wandlerzusatzraum : S1(k) : S1(k) : S1(k) : S2(l) : S2(l) : S2(l) : L1 -F4 : L2 -F4 : L3 -T1 -T1 -T2 -T2 -T3 -T3 -F4 PE N 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 RJ45 RJ12 Messleitungen aus dem Wandlerraum siehe Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen A.1.1 RJ45 RJ45 (Hrgb.: BDEW Mitteldeutschland, April 2019) Bild 2 Aufbau Zählerplatz / NeS-Platz (Wandlermessung) Seite 10 von 14
Anlage 2 Technische Informationen Anlagenklasse 1 Tabelle 1 Ausgangsimpulskonstanten der Zähler Ausgangsimpulskonstante Messart des Zählers (Imp./kWh) mittelspannungsseitige Wandlermessung 20.000 niederspannungsseitige Wandlermessung 5.000 niederspannungsseitige Direktmessung 250 Bild 1 Schaltcharakteristik des Schaltmoduls PRM 44 Seite 11 von 14
Aufbauvorschlag RJ45 Z Z1 SGF Wandlerraum Legende: bauseitige Voraussetzungen Z2 NeS Beistellungen + Nachrüstungen des Messstellenbetreibers netzstg. anlagenstg. -A2 Netzsteuergerät Trennvorrich- Trennvorrich- -P1 Messeinrichtung/Messsystem -F4 Messsicherung Wandlerzu- Raum tungsraum tungsraum -T1/2/3 Stromwandler satzraum f. APZ 2x LAN netzstg. netzstg. anlagenstg. -X3 Reihenprüfklemme Wandler- -X5 Steuersignal-Übergabeklemme Anschluss- Anschluss- Anschluss- zusatzraum raum raum raum RJ12 RJ45 Systemstecker / -buchse a...H07V-K 1x1,5 mm² schwarz 1 2 3 4 5 Datenverbindung zum Kunden (-X5) b...H07V-K 1x1,5 mm² hellblau c...H07V-K 1x2,5 mm² schwarz Steueranbindung der nächsten Generation: zur Erzeugungsanlage -A2 :19 -A2 :17 -A2 :16 -A2 :15 -A2 :18 d...H07V-K 1x2,5 mm² braun f ...H07V-U 1x1,5 mm² schwarz g...H07V-U 1x1,5 mm² hellblau h...H05V-U 1x0,75...1,5 mm² rot anlagenseitiger Anschlussraum anlagenseitiger Anschlussraum i ...H05V-U 1x0,75...1,5 mm² dunkelblau Steuertabelle -X5 - 1 Kontakt: 0...60 V max. 100 mA; RJ45 Steuergruppen(SG) zu 0 = geöffnet; 1 = geschlossen SG1 Erzeugungsleistung -X5 - 2 0 = Betrieb; 1 = Reduzierung Reduzierung auf Null % SG2 Erzeugungsleistung -X5 - 3 0 = Betrieb; 1 = Reduzierung Reduzierung auf ca. 30% SG3 Erzeugungsleistung -X5 - 4 0 = Betrieb; 1 = Reduzierung Reduzierung auf ca. 60% SG4 - reserviert - -X5 - 5 Z2 NeS netzseitiger Anschlussraum (empfohlen) Steuergerätefeld (NeS) mit 3-Punkt-Befestigung Skalar.pro (beachte Herstellervorgaben) zukünftig: CLS-Steuereinrichtung Zählerfeld mit 3-Punkt-Befestigung Ant. (nur bei LTE) kWh PMax Eth CLS RLM mME LMN LMN 15 16 17 18 19 23 24 25 26 27 40 41 42 43 44 11 7 8 9 1 2 3 4 5 6 1 2 A B (-P1) (-A2) 100 RJ12 RJ45 : 1 : 7 : 2 : 3 : 9 : 4 : 5 : 6 :13 -A2 :27 -A2 :23 :11 -X3 : 8 -X3 :14 -X5 : 4 -X5 : 3 -X5 : 2 -X5 : 5 -X5 : 1 -P1 :42 -P1 :40 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 a b 6 c d f g 8 h i 2 x Cat5 Ethernetkabel zum Raum für APZ -P1 : 11 -A2 : N 1 3 4 6 7 9 2 L 5 -P1 : 8 : : : : : : : : : -P1 -P1 -P1 -P1 -P1 -P1 -P1 -A2 -P1 10 12 13 14 PE 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 (-X3) Wandlerzusatzraum : S1(k) : S1(k) : S1(k) : S2(l) : S2(l) : S2(l) : L1 -F4 : L2 -F4 : L3 -T1 -T1 -T2 -T2 -T3 -T3 -F4 PE N 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 RJ45 RJ12 Messleitungen aus dem Wandlerraum siehe Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen A.1.1 RJ45 RJ45 (Hrgb.: BDEW Mitteldeutschland, April 2019) Bild 2 Aufbau Zählerplatz / NeS-Platz Anlagenklasse 1 (Wandlermessung) Seite 12 von 14
Anlage 3 Statische Blindleistungsvorgaben (Kennlinien) a.) EZA und SSE mit PrA < 135 kW (VDE-AR-N 4105) EZA mit einer Nennleistung PrA < 135 kW müssen sich am Netzanschlusspunkt entsprechend der in Bild 1 darge- stellten und in Tabelle 1 beschriebenen cos ϕ (P) - Kennlinien verhalten. Die aus den Kennlinien resultierenden Blindleistungswerte müssen innerhalb von 4 min automatisch erreicht werden. cos ϕ Tabelle 1: 0,9 Formale Beschreibung Standardkennlinien cos ϕ (P) KL P/PrA cos ϕ übererregt KL 1 0 < P/PrA ≤ 0,5 Cos ϕ = 1 KL 2 0,95 1 P 21 cosφ P =- ⋅ + KL 1 10 PrA 20 untererregt P /P Amax 0,5 < P/ PrA ≤ 1,0 1 P 11 cosφ P =- ⋅ + 0,5 0,85 1,0 KL 2 5 PrA 10 untererregt Anwendung KL 1: untererregt 0,95 KL 1 EZA Typ 1 SrA > 4,6 kVA EZA Typ 2 SrA ≤ 4,6 kVA Anwendung KL 2: EZA Typ 2 SrA > 4,6 kVA 0,9 KL 2 Bild 1 cos ϕ = f(P/PrA) Standardkennlinien für EZA mit PrA < 135 kW Erläuterung: EZA Typ 1 = direkt gekoppelte Synchrongeneratoren EZA Typ 2 = Anschluss über Wechselrichter (PVA), direkt gekoppelte Asynchronmotoren (ASM) Zusätzlich gilt: EZA Typ 1 SrA ≤ 4,6 kVA: keine Vorgabe Netzbetreiber, Blindleistungsbereich: 0,95 ind. ≤ cos φ ≤ 0,95 kap. EZA Typ 2 ASM: cos φ = 0,95 ind. ± 0,02 Für SSE gilt cos ϕ = 0,90untererregt im gesamten Leistungsbereich. b.) EZA, SSE mit PrA ≥ 135 kW (VDE-AR-N 4110) EZA und SSE (Rückspeisung) mit einer Nennleistung mit PrA ≥ 135 kW müssen sich am Netzanschlusspunkt ent- sprechend der in Bild 2 dargestellten und in Tabelle 2 beschriebenen Q(P) - Kennlinie verhalten. Die aus den Kenn- linien resultierenden Blindleistungswerte müssen innerhalb von 4 min automatisch erreicht werden. Für SSE ist im Bezugsfall cos ϕ = 1,0 bzw. Q = 0 einzustellen. Tabelle 2: 1,01 0,35 Formale Beschreibung Standardkennlinie Q(P) cos ϕ cos ϕ(P) P) 1 Q( 0,3 P/PrA Q(P) 0,99 0,25 0 < P/PrA ≤ 0,5 Q=0 Q/ PAm ax untererregt 0,98 0,2 1 0,97 0,15 0,5 < P/PrA ≤ 0,85 = ∙ −1 −1 15 ∙ + 7 14 0,96 0,1 untererregt 0,95 0,05 P/PrA = 0,85 Q/PrA = 0,28 0,94 0 0,5 0,85 1,0 Q/PrA = 0,33*P/PrA 0,85 < P/PrA ≤ 1 untererregt P /P Amax Bild 2 Q = f(P/PrA)-Kennlinie für EZA mit PrA ≥ 135 kW Seite 13 von 14
Für Anlagen mit PrA ≥ 135 kW, die in den Umspannwerksbereichen Königsbrück, Kamenz, Zescha, Kleinsaubernitz, Niesky, Görlitz und Weinhübel angeschlossen sind, gilt aktuell die in Bild 3 dargestellte und in Tabelle 3 beschrie- bene Kennlinie. Tabelle 3: Formale Beschreibung Sonderkennlinie Q(P) 1,01 0,35 cos ϕ cos ϕ(P) (P ) P/PrA Q(P) 1 Q 0,3 0 < P/PrA ≤ 0,2 Q=0 0,99 0,25 Q/ P Am ax untererregt 0,98 0,2 1 0,2 < P/PrA ≤ 0,5 = ∙ −1 5 31 0,97 0,15 − ∙ + 30 30 untererregt 0,96 0,1 P/PrA = 0,5 Q/PrA = 0,164 0,95 0,05 0 Q/PrA = 0,33*P/PrA 0,94 0,5 < P/PrA ≤ 1 1,0 untererregt 0,2 0,5 0,85 P/P Amax Bild 3 Q = f(P/PrA)-Kennlinie für EZA mit PrA ≥ 135 kW und Anschluss in den Umspannwerksbereichen Königsbrück, Ka- menz, Zescha, Kleinsaubernitz, Niesky, Görlitz und Weinhübel Die konkret umzusetzende Anforderung wird dem Anlagenbetreiber zusammen mit der Information zum Verknüp- fungspunkt mitgeteilt. Seite 14 von 14
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