RAHMENKONZEPT MODELLPROJEKT LÜNEBURG COVID-19-ANTIGEN-TESTSTATIONEN

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RAHMENKONZEPT MODELLPROJEKT LÜNEBURG COVID-19-ANTIGEN-TESTSTATIONEN
ASB-Kreisverband Lüneburg                           Anlage 3
DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

            Rahmenkonzept „Modellprojekt Lüneburg
                CoVid-19-Antigen-Testzentrum“

            Rahmenkonzept
        Modellprojekt Lüneburg
     CoVid-19-Antigen-Teststationen
               Gemeinsam. Aktiv. Für Lüneburg!

       Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Lüneburg
               DRK-Kreisverband Lüneburg e.V
RAHMENKONZEPT MODELLPROJEKT LÜNEBURG COVID-19-ANTIGEN-TESTSTATIONEN
ASB-Kreisverband Lüneburg
                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                       Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                      Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  Inhalt
                                                  1. Vorwort ............................................................................................................................. 2
                                                  2. Kontaktdaten & Ansprechpartner .................................................................................... 3
                                                     2.1. Betreiber „ASB“ ........................................................................................................... 3
                                                     2.2. Betreiber „DRK“ .......................................................................................................... 3
                                                  3. Allgemeines...................................................................................................................... 4
                                                     3.1. Lage der Teststationen ............................................................................................... 4
                                                        1. Teststation „Glockenhaus“ : ........................................................................................ 5
                                                        2. Teststation Sülzwiesen „Drive-In Nr.1“:....................................................................... 5
                                                        3. Teststation Sülzwiesen „Drive-In Nr.2“:....................................................................... 5
                                                        4. Teststation Marienplatz: ............................................................................................. 5
                                                        5. Teststation Exerzierplatz „Drive-In“:............................................................................ 5
                                                        6. Teststation Reichenbachplatz: .................................................................................... 5
                                                        7. Teststation Bahnhof:................................................................................................... 5
                                                        8. Mobile Teststationen Samtgemeinden ASB: ............................................................... 5
                                                        9. Mobile Teststationen Samtgemeinden DRK: .............................................................. 5
                                                     3.2. Prinzip der Teststationen ............................................................................................ 6
                                                        Teststationen Hansestadt: .............................................................................................. 6
                                                        Mobile Teststationen Samtgemeinden: ........................................................................... 6
                                                     3.3. Testkapazität .............................................................................................................. 7
                                                     3.4. Räumlichkeiten und Infrastruktur ................................................................................. 7
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                                                     3.5. Personelle Ausstattung / Personalbedarf .................................................................... 8
                                                     3.6. Anforderung Testdurchführung ................................................................................... 9
                                                     3.7. Persönliche Schutzausrüstung während der Testung.................................................10
                                                     3.8. Hygienemaßnahmen bei der Testung ........................................................................11
                                                     3.9. Ablauf eines Schnelltest .............................................................................................11
                                                        „Drive-In“ Teststationen: ................................................................................................11
                                                        „Walk-In“ Teststationen : ...............................................................................................12
                                                  4. Testung Mitwirkende.......................................................................................................12
                                                  5. Bekanntmachung der Öffnungszeiten ............................................................................13
                                                  6. Abrechnung .....................................................................................................................13

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RAHMENKONZEPT MODELLPROJEKT LÜNEBURG COVID-19-ANTIGEN-TESTSTATIONEN
ASB-Kreisverband Lüneburg
                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                     Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                    Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  1. Vorwort

                                                  Sehr geehrte Damen und Herren,

                                                  die Corona-Pandemie hält die Bundesrepublik Deutschland und auch den Landkreis
                                                  Lüneburg bereits seit März 2020 in Atem. Die ersten Wellen sind durch die strengen
                                                  Maßnahmen und das Verhalten der Bevölkerung relativ glimpflich an uns
                                                  vorbeigegangen.

                                                  Die Hilfsorganisationen im Landkreis Lüneburg der Arbeiter-Samariter-Bund“ und das
                                                  „Deutsche Rote Kreuz“ sind seit Jahren ein verlässlicher Partner der Hansestadt und
                                                  des Landkreises Lüneburg im Bevölkerungsschutz und steht auch während der
                                                  Corona-Pandemie mit dem Rettungsdienst, dem erweiterten Rettungsdienst und dem
                                                  Katastrophenschutz jeder Zeit bereit.

                                                  Neben dem bisherigen Einsatz der mobilen Impfteams und im Impfzentrum des
                                                  Landkreises Lüneburg sowie dem betreiben unterschiedlicher Corona-
                                                  Schnelltestzentren möchten wir uns noch weiter für die Bevölkerung der Stadt und des
                                                  Landkreises Lüneburg einsetzen und das Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in
                                                  Lüneburg“ unterstützen.

                                                  Das nachfolgende Konzept zeigt die Struktur und Arbeitsweisen der Testteams auf.

                                                  Gemeinsam können wir die vor uns stehenden Herausforderungen meistern!
kreft.verwaltung@asb-kv-lueneburg.de 2021-03-28

                                                  Lüneburg, im März 2021

                                                                   Harald Kreft                          Joachim Elspaß
                                                                 Geschäftsführer                          Geschäftsführer
                                                            ASB-Kreisverband Lüneburg                DRK-Kreisverband Lüneburg

                                                                                    Seite 2 von 13
ASB-Kreisverband Lüneburg
                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                     Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                    Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  2. Kontaktdaten & Ansprechpartner

                                                  Die hier aufgeführten Kontaktdaten sind nur für den internen Dienstgebrauch
                                                  bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

                                                  2.1. Betreiber „ASB“
                                                                                   Arbeiter-Samariter-Bund
                                                                                   Landesverband Niedersachsen e.V.
                                                                                   Kreisverband Lüneburg
                                                                                   Moldenweg 10+12
                                                                                   21339 Lüneburg

                                                                                   Harald Kreft
                                                                                   Geschäftsführer

                                                                                   Telefon (04131) 20 8 66 – 10
                                                                                   E-Mail: Kreft.Verwaltung@ASB-KV-Lueneburg.de

                                                                                   Frank Maruhn
                                                                                   Rettungsdienstleiter

                                                                                   Telefon (04131) 20 8 66 – 20
                                                                                   Mobil: (0172) 177 0 358
                                                                                   E-Mail: F.Maruhn@ASB-KV-Lueneburg.de

                                                  2.2. Betreiber „DRK“

                                                                                    Deutsches Rotes Kreuz
                                                                                    Kreisverband Lüneburg e.V.
kreft.verwaltung@asb-kv-lueneburg.de 2021-03-28

                                                                                    Schnellenberger Weg 42
                                                                                    21339 Lüneburg

                                                                                    Joachim Elspaß
                                                                                    Geschäftsführer

                                                                                    Telefon (04131) 988 - 251
                                                                                    E-Mail: Elspass@DRK-Lueneburg.de

                                                                                    Christian Köller
                                                                                    Leitung Rettungsdienst

                                                                                    Telefon (04131) 67 36 - 21
                                                                                    E-Mail: Koeller@DRK-Lueneburg.de

                                                                                    Seite 3 von 13
ASB-Kreisverband Lüneburg
                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                     Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                    Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  3. Allgemeines

                                                  Die Hilfsorganisationen ASB und DRK betreiben partnerschaftlich das Corona-
                                                  Testzentrum, sowie mobile Testteams für die Schnelltestung der Bevölkerung in der
                                                  Stadt und dem Landkreis Lüneburg auf das Corona-Virus. Für das Lüneburger
                                                  Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“. Sollen für drei Wochen
                                                  Einzelhandel, Außengastronomie und Kultureinrichtungen geöffnet bleiben. Zum
                                                  Shoppen, dem Kino- oder Biergarten-Besuch ist allerdings ein negativer Schnelltest
                                                  Pflicht. Die Eintrittskarte ist das sogenannte „Lüneburger Tagesticket“. Zu diesem
                                                  Zweck werden von den Hilfsorganisationen ASB und DRK die folgenden Teststationen
                                                  betrieben.

                                                  In diesen Modellprojekten sollen neue Wege im Umgang mit der Corona-Pandemie
                                                  erprobt werden. Dabei lautet die zentrale Zielrichtung "sicheres Öffnen".

                                                  Mit diesen Modellprojekten sollen Erfahrungen gesammelt werden, die dann
                                                  zeitnah auf ganz Niedersachsen übertragen werden können.

                                                  3.1. Lage der Teststationen

                                                  Corona-Teststationen der Hilfsorganisationen des Lüneburger Modellprojektes in der
                                                  Hansestadt
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                                                                                    Seite 4 von 13
ASB-Kreisverband Lüneburg
                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                     Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                    Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  1. Teststation „Glockenhaus“ :
                                                               Glockenstraße 9, 21335 Lüneburg
                                                               ASB / DRK

                                                  2. Teststation Sülzwiesen „Drive-In Nr.1“:
                                                               Sültenweg, 21335 Lüneburg
                                                               DRK / ASB

                                                  3. Teststation Sülzwiesen „Drive-In Nr.2“:
                                                               Sültenweg, 21335 Lüneburg
                                                               DRK/ ASB

                                                  4. Teststation Marienplatz:
                                                               Am Marienplatz, 21335 Lüneburg
                                                               DRK

                                                  5. Teststation Exerzierplatz „Drive-In“:
                                                               Bockelmannstraße, 21335 Lüneburg
                                                               ASB

                                                  6. Teststation Reichenbachplatz:
                                                               Reichenbachplatz, 21335 Lüneburg
                                                               DRK

                                                  7. Teststation Bahnhof:
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                                                               Bahnhofstraße, 21337 Lüneburg
                                                               ASB

                                                  8. Mobile Teststationen Samtgemeinden ASB:
                                                             Samtgemeinde Bardowick
                                                             Samtgemeinde Adendorf
                                                             Samtgemeinde Ostheide
                                                             Samtgemeinde Scharnebeck

                                                  9. Mobile Teststationen Samtgemeinden DRK:
                                                             Samtgemeinde Illmenau
                                                             Stadt Bleckede und Gemeinde Amt Neuhaus
                                                             Samtgemeinde Amelinghausen
                                                             Samtgemeinde Gellersen
                                                                                     Seite 5 von 13
ASB-Kreisverband Lüneburg
                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                     Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                    Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  3.2. Prinzip der Teststationen
                                                  Teststationen Hansestadt:

                                                  Die Tests sind kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Teststationen in
                                                  der Innenstadt sind von der Testkapazität flexibel auszurichten.

                                                  Es werden Früh-, Spät- und Wochenendöffnungszeiten angeboten.

                                                  Mobile Teststationen Samtgemeinden:

                                                  Für die Testungen in den Samtgemeinden werden nach Möglichkeit die
                                                  Sitzungsräume oder andere geeignete Räume der Samtgemeinde genutzt, da diese
                                                  einen zentralen Punkt in den jeweiligen Samtgemeinden darstellen und die notwendige
                                                  Infrastruktur (z.B. Parkplätze, Toiletten) vorhanden sind.

                                                  Die Samtgemeinden sind zwischen dem ASB und dem DRK aufgeteilt und werden
                                                  nach einem festen Fahrplan bedient.
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                                                                                      Seite 6 von 13
ASB-Kreisverband Lüneburg
                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                     Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                    Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  3.3. Testkapazität

                                                        Testkapazität pro Testlinie - 40 Testungen/ Stunde
                                                        Montags bis freitags und sonntags werden die Teststationen der Hansestadt
                                                         täglich im Durchschnitt 8 Stunden mit einer Testlinie betrieben. Dieses
                                                         entspricht einer Kapazität 2240 Testungen täglich. Die beiden mobilen Teams
                                                         haben eine tägliche Testkapazität von 480 Testungen.
                                                        Samstags werden die Teststationen in der Hansestadt mit 2 Testlinien für
                                                         jeweils 8 Stunden betrieben. Die mobilen Teststationen testen mit einem Ein-
                                                         Linien-System. Die Testkapazität aller 9 Stationen beträgt samstags 4960
                                                         Testungen. Die Testkapazität teilt sich wie folgt auf:
                                                                            4480 Testungen Hansestadt
                                                                            480 Testungen Samtgemeinden

                                                  3.4. Räumlichkeiten und Infrastruktur

                                                  Die Größe der Räumlichkeiten ist dem zu erwartenden Testaufkommen bzw. der
                                                  Testkapazität entsprechend bemessen und ist barrierefrei oder zumindest
                                                  barrierearm. Mindestens ist durch Unterstützung gesichert, dass auch Menschen mit
                                                  einer Behinderung das Angebot diskriminierungsfrei nutzen können.

                                                  Es besteht die Möglichkeit zur regelmäßigen Lüftung bestehen und (mindestens
                                                  alle 30 min).
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                                                  Es gibt einen Wartebereich, in dem der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den
                                                  Wartenden eingehalten werden kann (Mitglieder eines Hausstandes können
                                                  gemeinsam warten).

                                                  Der Wartebereich ist vom Testbereich abgetrennt und hat mindestens einen
                                                  Sichtschutz zum Testbereich.

                                                  Bei größeren Einheiten, die gleichzeitig von mehreren Personen genutzt werden, ist
                                                  die Wegführung und ein möglicher Check-in so gestaltet, dass der Mindestabstand
                                                  von 1,5 m immer eingehalten wird.

                                                  Der Testbereich ist mit ausreichend Arbeitsfläche für die Bereitstellung und
                                                  Durchführung des Tests und der dazugehörigen Materialien sowie

                                                                                     Seite 7 von 13
ASB-Kreisverband Lüneburg
                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                     Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                    Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  Bewegungsraum (Abstandsregel beachten) für mindestens zwei Personen
                                                  ausgestattet. Die Möbel und Böden im Testraum müssen abwischbar sein.

                                                  Es sind Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack oder Doppelsack-
                                                  Methode vorgehalten. Diese werden regelmäßig auszutauschen.

                                                  Die Testeinrichtungen sind mit folgenden Aushängen und Verfahrensanweisungen
                                                  ausgestattet:

                                                        Richtige Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung
                                                        Hygienemaßnahmen und Desinfektion des Arbeitsplatzes
                                                        Sachgerechte Probenahme (gemäß Standards s.u.)
                                                        Verhalten von Kunden zur Hygiene, Abstandeinhaltung und Wegführung
                                                        Verhalten und gesamtes Prozedere (Dokumentation) nach festgestelltem
                                                         positivem Test und anschließender Abnahme eines PCR-Test für getestete
                                                         Personen (Quarantäne) und Testpersonal (Wechsel der gesamten
                                                         Schutzausrüstung)

                                                  3.5. Personelle Ausstattung / Personalbedarf
                                                  Die Besetzung der Testlinien erfolgt durch jeweils ein Team. Als Testpersonal
                                                  einzusetzen sind nachweislich fachkundige Personen mit einer medizinischen
                                                  Ausbildung oder durch fachkundige Personen, insbesondere im Verfahren nach
                                                  § 12 Absatz 4 Coronavirus-Testverordnung geschultes Personal.
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                                                  Der Personalbedarf beim Betreiben eines Ein-Linien-Systems:
                                                        1 Mitarbeiter/in als Koordinator/in
                                                        3 Mitarbeiter/in (Fachkunde/geschultes Personal und Verwaltungshelfer)
                                                  Bei der Aufstockung zum Zwei-Linien-System erhöht sich der Bedarf um:
                                                        3 Mitarbeiter/in (Fachkunde/geschultes Personal und Verwaltungshelfer)

                                                  Daraus ergibt sich folgender Personal a den Teststationen:

                                                   Ein-Linien-System               4 Mitarbeiter/in

                                                   Zwei-Linien-System              7 Mitarbeiter/in

                                                                                        Seite 8 von 13
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                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                       Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                      Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  Darüber hinaus ist ein wirtschaftlicher Overhead vorzuhalten. Informationen zu
                                                  den Öffnungszeiten, Anfragen zu den Abläufen und Beratungen zu den
                                                  Testzentren werden zentral über die jeweilige Hilfsorganisation gesteuert. Hier
                                                  wird ausreichend Verwaltungspersonal zur Verfügung gestellt.

                                                  3.6. Anforderung Testdurchführung

                                                  Es werden nur die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
                                                  (BfArM) gelisteten Tests genutzt. https://antigentest.bfarm.de

                                                  Es werden nur asymptomatische Personen getestet.

                                                  Die tägliche Meldung der Anzahl durchgeführter und die Anzahl der positiven Tests
                                                  wird durch die Hilfsorganisationen sichergestellt. Bei positiven Test-Ergebnissen
                                                  erfolgt eine tagesgleiche namentliche Meldung an das Gesundheitsamt Lüneburg
                                                  nach Infektionsschutzgesetz unter Nutzung des Formulars Bescheinigung und
                                                  Meldeformular für Coronaschnelltest – download: https://corona.landkreis-
                                                  lueneburg.de/corona-test/

                                                  Die Durchführung und Auswertung erfolgt entsprechend der Herstellerangaben des
                                                  TestKits und wird allen testenden Personen bekannt gegeben. Die
                                                  Einweisungsunterlagen in die Verfahrensanweisung und ggf. Gebrauchsanweisung
                                                  ist vorzuhalten.
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                                                  Insbesondere sind zu beachten:

                                                     Vorgeschriebene Reihenfolge und Ablauf zur Test-Anwendung
                                                      (Verfahrensanweisung zur Testdurchführung)
                                                     Bedingungen zur Lagerung der Testkits und Kontrollmaterialien (tägliche
                                                      Überwachung und Dokumentation der Raumtemperatur und ggf.
                                                      Kühlschranktemperatur)
                                                     Temperatur der Tests bei Anwendung (Raumtemperatur!) (tägliche
                                                      Überwachung und Dokumentation der Temperatur)
                                                     Haltbarkeit der Tests (unverwechselbare Kennzeichnung der Testkassette
                                                      mit Patienten-ID der getesteten Person)

                                                                                     Seite 9 von 13
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                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                       Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                      Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                     Vom Hersteller empfohlene Testkontrollen mittels Kontrollflüssigkeit
                                                     Verfahrensanweisung zur Durchführung und Dokumentation der
                                                      Qualitätskontrollen
                                                     Chargendokumentation (zur Rückverfolgbarkeit bis zum Patienten) der Testkits
                                                      und der Qualitätskontrollen/Kontrollflüssigkeit
                                                     Identifizierbarkeit der Person, die den Test und/oder die Qualitätskontrolle mittels
                                                      Kontrollflüssigkeit durchführt
                                                     Bedingungen zur Auswertung des Tests (Kontrollbalken, Zeitintervall)
                                                     Verfahrensanweisung zur Freigabe der Testergebnisse und Festlegung der Form
                                                      der Berichtsabgabe
                                                     Vollständige Berichtsangaben (Datum und Uhrzeit der Berichtsausgabe,
                                                     Identifizierung des Patienten, Bezeichnung der testdurchführenden Einrichtung,
                                                      Testbezeichnung und Name des Testherstellers, Testergebnis, Identifikation des
                                                      für die Freigabe des Berichts Verantwortlichen)
                                                     Verfahrensanweisung zum Umgang mit fehlerhaften Untersuchungsergebnissen/
                                                      Qualitätskontrollergebnissen

                                                  3.7. Persönliche Schutzausrüstung während der Testung

                                                     Händedesinfektion
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                                                     FFP2-Atemmaske oder nach Arbeitsschutzrecht zulässige
                                                      vergleichbare Maske (z.B. N95/KN95)
                                                     Schutzkittel vorne geschlossen oder flüssigkeitsdichte Schürze
                                                     Schutzvisier bzw. gleich wirksame Schutzbrille
                                                     Einmalhandschuhe (medizinische Handschuhe nach DIN EN 455)
                                                     Reihenfolge bei An- und Ablegen ist zu beachten!
                                                      https://www.kbv.de/html/poctest.php

                                                                                     Seite 10 von 13
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                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                       Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                      Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  3.8. Hygienemaßnahmen bei der Testung

                                                     Händedesinfektion der zu testenden Personen und Tragen von
                                                      Mundschutz (FFP-2-Maske o.ä., s.o.) bis zur Testung und danach (soweit
                                                      möglich Mund weiterhin abgedeckt halten)
                                                     Abstandseinhaltung von 1 m zwischen Personen bis zur Test-
                                                      Durchführung, Testpersonal, das diesen Abstand unterschreitet muss eine
                                                      FFP2-Maske oder vergleichbare Maske (z.B. N 95/KN 95) tragen
                                                     Nutzung persönlicher Schutzausrüstung/diese wird nur im Testbereich getragen
                                                     Handschuhe-Wechsel nach jeder Testung
                                                     Desinfektion des Visiers/der Schutzbrille mindestens bei jedem Auf- und
                                                      Absetzen
                                                     Kittel-/Masken-/Visier-/Brillen-/Schürzenwechsel nach erheblichem
                                                      Auswurf von Sekreten der zu testenden Person oder nach Bekanntwerden
                                                      einer positiven Testung, spätestens jedoch PSA-Wechsel nach jeder
                                                      Schicht
                                                     Sachgerechte Entsorgung des genutzten Testmaterials und der PSA
                                                      (i.d.R. Hausmüll, wenn Viren bei Auswertung inaktiviert werden und der
                                                      Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt wird, ASN 18 01 04 gemäß
                                                      Richtlinie der LAGA Nr. 18)
                                                     Desinfektion der Arbeitsfläche nach jeder Testung mit gelistetem/ zugelassenem
                                                      Flächendesinfektionsmittel
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                                                  3.9. Ablauf eines Schnelltest

                                                  „Drive-In“ Teststationen:

                                                  Das Testzentrum an den Sülzwiesen und am Exerzierplatz ist ein Drive-In-
                                                  Testzentrum, wo die zu Testenden mit ihrem PKW in ein Zelt fahren in dem der
                                                  Schnelltest durchgeführt wird.

                                                  Nach der Ankunft der zu Testenden wird durch den Verwaltungshelfer die
                                                  Testbescheinigung an den zu Testenden verteilt, sodass diese in der Wartezeit
                                                  ausgefüllt werden können. Nachdem Aufruf des zu Testenden übergibt dieser die
                                                                                    Seite 11 von 13
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                                                    Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  Testbescheinigung an die Mitarbeiter (m/w/d) aus dem Testzentrum, welcher die
                                                  Personalien mit dem Lichtbildausweis gegenprüft. Der Schnelltest wird abgenommen,
                                                  auf die Testbescheinigung gelegt und die Stoppuhr wird gestartet. Der Getestete
                                                  entfernt sich für die Wartezeit von 15 Minuten vom Zelt (hierbei sind die
                                                  entsprechenden Abstände zu wahren) und kommt nach dem Ablauf der Wartezeit
                                                  wieder zurück. Nach 15 Minuten wird der Test abgelesen und die Bescheinigung wird
                                                  um das Ergebnis, sowie die Unterschrift ergänzt. Bevor die Bescheinigung an den
                                                  Getesteten ausgegeben wird, muss diese mit dem Kopierer kopiert werden und in die
                                                  entsprechende Ablage werden. Bei einem negativen Corona-Schnelltest wird auf
                                                  Wunsch ein „Lüneburger Tagesticket“ ausgestellt und übergeben.

                                                  „Walk-In“ Teststationen :

                                                  Im Wartebereich der zu Testenden liegen die Testbescheinigungen bereit, sodass
                                                  diese während der Wartezeit ausgefüllt werden können. Der zu Testende kommt in
                                                  den Testraum und übergibt die ausgefüllte Testbescheinigung. Der Verwaltungshelfer
                                                  prüft die Personalien mit dem Lichtbildausweis gegen. Im Anschluss wird der
                                                  Schnelltest abgenommen, auf die Testbescheinigung gelegt und die Stoppuhr wird
                                                  gestartet. Der Getestete entfernt sich für die Wartezeit von 15 Minuten vom Testraum
                                                  (hierbei sind die entsprechenden Abstände zu wahren) und kommt nach dem Ablauf
                                                  der Wartezeit wieder zurück. Nach 15 Minuten wird der Test abgelesen und die
                                                  Bescheinigung wird um das Ergebnis, sowie die Unterschrift ergänzt. Bevor die
                                                  Bescheinigung an den Getesteten ausgegeben wird, muss diese mit dem Kopierer
                                                  kopiert werden und in die entsprechende Ablage werden. Bei einem negativen Corona-
                                                  Schnelltest wird auf Wunsch ein „Lüneburger Tagesticket“ ausgestellt und übergeben.
kreft.verwaltung@asb-kv-lueneburg.de 2021-03-28

                                                  4. Testung Mitwirkende

                                                  Das eingesetzte Personal der Hilfsorganisation wird vor Dienstbeginn auf Covid-19
                                                  getestet. Für die Testung von weiteren Mitwirkenden werden ggf. Möglichkeit an den
                                                  Teststationen der Innenstadt geschaffen.

                                                                                    Seite 12 von 13
ASB-Kreisverband Lüneburg
                                                  DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.

                                                     Rahmenkonzept „CoVid-19-Antigen-Testzentren“ im
                                                    Modellprojekt „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“

                                                  5. Bekanntmachung der Öffnungszeiten

                                                  Die Bekanntmachung der Öffnungszeiten innerhalb der Samtgemeinden / Hansestadt
                                                  wird durch die jeweilige Samtgemeinde bzw. die Hansestadt vorgenommen. Der
                                                  Tourenplan für die Samtgemeinden / Hansestadt inkl. des Zeitfensters ist auf Seite 6
                                                  zu finden.

                                                  Die zu Testenden haben zum Schnelltest die folgenden Utensilien mitzubringen:

                                                        gültigen Lichtbildausweis (ersatzweise Führerschein)
                                                        Kugelschreiber

                                                  Sollten die einzelnen Teststationen feststellen, dass das Testaufkommen sehr hoch
                                                  ist, so kann diese mit dem entsprechenden Vorgesetzten Rücksprache halten, ob
                                                  ggf. ein weiteres Team geschickt wird oder zu Testende an andere Teststationen
                                                  direkt verwiesen werden.

                                                  6. Abrechnung

                                                  Die Abrechnung der durchgeführten Corona-Antigen-Schnelltestungen erfolgt laut
                                                  Bundesanzeiger BAnz AT 09.03.2021 V1.
kreft.verwaltung@asb-kv-lueneburg.de 2021-03-28

                                                                                    Seite 13 von 13
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