Neuer Corona-Masterplan und Zertifikatspflicht in der Lehre - Townhall der Schulleitung 22.09.2021

Die Seite wird erstellt Wolf Schott
 
WEITER LESEN
Neuer Corona-Masterplan und Zertifikatspflicht in der Lehre - Townhall der Schulleitung 22.09.2021
Hochschulkommunikation

Neuer Corona-Masterplan und
Zertifikatspflicht in der Lehre
Townhall der Schulleitung
22.09.2021
Neuer Corona-Masterplan und Zertifikatspflicht in der Lehre - Townhall der Schulleitung 22.09.2021
Agenda

1.   Die allgemeinen Regeln im neuen Masterplan der ETH Zürich
2.   Die Zertifikatspflicht und ihre Umsetzung in der Lehre
3.   Die Testmöglichkeiten an der ETH Zürich
4.   Fragen und Antworten (schriftlich eingeben in der F&A-Funktion von Zoom)

Teilnehmende:
• Ulrich Weidmann, VPIN und Leiter Covid-Taskforce
• Sarah M. Springman, Rektorin
• Für die Fragerunde:
  Hermann Lehner, Leiter Akademische Dienste; Reto Suter, stellvertretender Leiter SGU;
  Leonhard Sigel, Arbeitsmediziner SGU; Marcel Zurbuchen, Verantwortlicher ETH-Gastronomie.

                                                                                              22.9.2021
Die wichtigsten Neuerungen im Masterplan 5.3.2
Allgemeine Regeln 1/3

Gebäude und Campus
 Keine Zertifikatspflicht für den generellen Zugang zum Campus bzw. zu den einzelnen Gebäuden.
  Auch an den Studierendenarbeitsplätzen (ausser jenen der Bibliothek) braucht es kein Zertifikat.
 Eingehalten werden müssen die allgemeinen Schutzmassnahmen: Maskenpflicht in den
  Innenräumen, Abstands- und Hygieneregeln.
 Keine Zertifikatspflicht für die Nutzung des ETH-Link (analog ganzer öffentlicher Verkehr).

Reisen
 Es gelten die neuen Regeln des Bundes.

                                                                                                     22.9.2021
Die wichtigsten Neuerungen im Masterplan 5.3.2
Allgemeine Regeln 2/3
Veranstaltungen (pro memoria – aus Masterplan 3.5.1)
 An allen Veranstaltungen in den Räumen der ETH Zürich gilt die Zertifikatspflicht. Die
  Kontrolle der Zertifikate liegt in der Verantwortung der Veranstaltenden.
 Auch bei Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht gilt in den Gebäuden der ETH zusätzlich
  eine Maskenpflicht (ausser Kinder unter 12 Jahren)
 Für einfache Veranstaltungen muss künftig kein Schutzkonzept mehr eingereicht werden.

Gastronomie
 Ein Zertifikat wird verlangt in allen öffentlich zugänglichen Restaurationsbetrieben der ETH.
 Kein Zertifikat braucht es in den grossen Verpflegungsbetrieben auf dem Hönggerberg (food market,
  FUSION coffee, FUSION meal) und im Zentrum (Polymensa). Dort sind nur ETH-Angehörige
  zugelassen (mit ETH-Karte).
 Maskenpflicht, wenn man in den Innenräumen der Gastronomie unterwegs ist. Am Sitzplatz darf die
  Maske zum Essen abgenommen werden. Während der Konsumation gilt Sitzpflicht.
 Maskenpflicht auch beim Anstehen draussen.

                                                                                                  22.9.2021
Die wichtigsten Neuerungen im Masterplan 5.3.2
Allgemeine Regeln 3/3
Bibliotheken / Sammlungen / Ausstellungen
 In allen Bibliotheksräumen und in allen Sammlungen und Ausstellungen der ETH in
  abgesonderten Räumen gilt ebenso wie für Führungen ab 16 Jahren eine Zertifikatspflicht
  und zusätzlich eine Maskenpflicht (ausser Kinder unter 12 Jahren)
 Ausgenommen sind Exponate oder Ausstellungen in öffentlich zugänglichen Bereichen.
  Dort sind die anderen Schutzmassnahmen (Maske, Abstand) einzuhalten.

                                                                                            22.9.2021
Die Zertifikatspflicht und ihre Umsetzung in der Lehre – 1/3
Prämissen
 Die Regeln gelten für alle Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis der ETH.
 Wo möglich werden in Präsenz durchgeführte Lehrveranstaltungen auch online zur Verfügung gestellt.
 Keine Zertifikatspflicht für Doktoratsprüfungen, Prüfungseinsicht, Einzelgespräche Studierende-
  Betreuer, Betreuung von studentischen Arbeiten, Schalterkontakte zum Abholen von Chemikalien

Zertifikatspflicht
 Die ETH Zürich führt für den gesamten Lehrbetrieb die Covid-Zertifikatspflicht ein. Damit wird eine
  Vollbelegung der Hörsäle und somit ein umfassender Präsenzunterricht ermöglicht.
 Trotz Zertifikatspflicht gilt in den Lehrveranstaltungen als zusätzliche Sicherheit weiterhin eine
  Maskenpflicht. Die Abstände sind wo immer möglich einzuhalten.
 Keine Zertifikatspflicht, jedoch die Maskenpflicht, gilt in den Gebäuden und in allen öffentlich
  zugänglichen Innenräumen der ETH Zürich (auch an den Studierenden-Arbeitsplätzen).
 Das Zertifikat bzw. der ETH-interne Testnachweis ist obligatorisch für sämtliche Personen
  (Studierende, Dozierende, Assistierende sowie technisch-administratives Personal), die in die
  Durchführung einer Lehrveranstaltung vor Ort involviert sind.

                                                                                                        22.9.2021
Die Zertifikatspflicht und ihre Umsetzung in der Lehre – 2/3

Gültigkeit der Zertifikate
 Es werden alle Zertifikate (Inland und Ausland) anerkannt, welche die Impfung mit einem
  Impfstoff gemäss WHO / BAG bestätigen. Also auch AstraZeneca, Sinopharm, Sinovac.
 Das Schweizer COVID-Zertifikat ist mit dem «EU digital COVID Certificate» kompatibel, d.h.
  beide Zertifikate werden sowohl in der Schweiz als auch in der EU/EFTA akzeptiert.
 Offizielle, mit Namen versehene und datierte Impfnachweise von Personen, die ausserhalb
  der Schweiz bzw. EU/EFTA mit einem in der Schweiz nicht zugelassenen Impfstoff
  vollständig geimpft worden sind, werden akzeptiert. Voraussetzung ist, dass
      der Impfnachweis in einer Schweizer Amtssprache oder Englisch ausgestellt ist sowie
      ein Impfstoff verimpft worden ist, der auf der vom BAG publizierten WHO-Liste aufgeführt ist.

                                                                                                       22.9.2021
Die Zertifikatspflicht und ihre Umsetzung in der Lehre – 3/3

Testmöglichkeiten und Kostenübernahme
 Bis Ende September 2021 sind schweizweit alle für den Erhalt eines COVID-Zertifikats notwendigen
  Tests kostenlos. Die Kostenübernahme im Oktober wird zurzeit auf der politischen Ebene diskutiert.
 Für alle ETH-Angehörigen gibt es seit dem 20.9. montags bis freitags je ein Testzentrum im Zentrum
  und auf dem Hönggerberg. Sofort nach diesem Antigen-Schnelltest wird das Zertifikat ausgestellt,
  das 48 Stunden gültig ist (auch für Restaurants, Bars etc.).
 Alternativ wird auch ein Testnachweis aus dem ETH-internen Testprogramm (CoV-Mass) innerhalb
  der ETH akzeptiert. Dabei handelt es sich um einen PCR-Speicheltest, dessen Nachweis ab
  Probenahme 72 Stunden und ausschliesslich in ETH-Veranstaltungen und -Restaurants gültig ist.

Kontrollen der Zertifikate
 Studierende und Mitarbeitende, die über kein Covid-Zertifikat bzw. keinen Impf- oder ETH-internen
  Testnachweis verfügen, werden für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung nicht zugelassen.
 Zentral koordinierte externe Stewards prüfen regelmässig das Zertifikat und einen gültigen
  Personalausweis (akzeptiert wird auch die ETH-Karte).
 Allfällige Sanktionen liegen in der Kompetenz der Rektorin.

                                                                                                      22.9.2021
Fragen und Antworten

                       22.9.2021
Sie können auch lesen