Oberstufe Schmerikon - Informationsbroschüre - Schuljahr 2017/18 - Schule Schmerikon
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2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon
Vorwort
Geschätzte Eltern
Liebe Schülerinnen und Schüler
Diese Broschüre der Oberstufe Schmerikon richtet sich in erster Linie an die Eltern
unserer neuen OberstufenschülerInnen und gibt Auskunft über allgemeine Ideen,
nach denen wir unsere Schule führen und über Regeln, die das Zusammenarbeiten
von Eltern, Schülern und Lehrkräften erleichtern.
Ich stelle Ihnen den Schulbetrieb und verschiedene Einrichtungen im Zusammen-
hang mit unserer Schule vor. Wir Lehrkräfte sind der Meinung, dass das Elternhaus
und die Schule in der Erziehung und der Bildung der Jugendlichen zusammenarbei-
ten müssen. Einige Kapitel enthalten Wichtiges aus den Reglementen und der
Schulordnung, denn im Zusammenleben braucht es Regeln zum Schutze des Ein-
zelnen und der Gemeinschaft.
Diese Regelungen entstanden aber auch aus dem Wunsch heraus, allen die glei-
chen Rechte und Pflichten zu geben und für alle eine möglichst gleiche Behandlung
zu gewährleisten.
Viele der hier abgedruckten Informationen finden sich im Schuljournal der Schülerin-
nen und Schüler unserer Oberstufe wieder. Es dient als unerlässliches Kommunika-
tionsmittel zwischen Schule und Elternhaus.
Ein junger Mensch wird bereits früh mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert.
Während der Schulzeit lernen die Jugendlichen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten
entsprechend Probleme und Aufgaben selbständig zu lösen. Manche Schwierigkei-
ten können aber nicht alleine gelöst werden. Manchmal braucht es Unterstützung
einer nahe stehenden Person, sei es innerhalb der Familie oder in der Schule. Die
Klassenlehrkraft, unser Schulsozialarbeiter oder die Schulleitung kann jederzeit um
Hilfe oder Rat gebeten werden.
In der Broschüre sind weitere wichtige Kontaktadressen angegeben. Bewahren Sie
deshalb dieses Heft auf, damit Sie bei Bedarf verschiedene Informationen nach-
schlagen können.
Ich wünsche allen Jugendlichen an der Oberstufe Schmerikon von Herzen viel Erfolg
sowie viele spannende, lehrreiche und glückliche Momente an unserer Schule.
Schmerikon, im Sommer 2017
Martin Stössel, Schulleiter Oberstufe
Seite 12017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon
Inhaltsverzeichnis
Eltern und Schule ....................................................................................................... 3
Erster Elternabend...................................................................................................... 3
Leitbild der Oberstufe Schmerikon ............................................................................. 4
Lageplan der Schuleinheiten und schulische Infrastruktur ......................................... 5
Aktuell und informiert .................................................................................................. 6
Lehrkräfte und wichtige Kontaktadressen ................................................................... 7
Pausenzeiten auf allen Schulanlagen:........................................................................ 7
Telefonzeiten Lehrerzimmer der Oberstufe ................................................................ 7
Lektionstafel der 1. Oberstufe..................................................................................... 9
Betreute Hausaufgabenzeit BHZ .............................................................................. 10
Aus dem Promotionsreglement ................................................................................ 11
Schulwesen im Kanton St. Gallen ............................................................................ 12
Berufswahlfahrplan unserer OberstufenschülerInnen............................................... 13
Der Weg zur Berufswahl ........................................................................................... 15
Handhabung des Schuljournals ................................................................................ 16
Unterrichtsgrundsätze .............................................................................................. 17
Vertrag zur Vermeidung von Mobbing ...................................................................... 18
Internetvereinbarung ................................................................................................ 19
Handyregelung ......................................................................................................... 20
Verhaltensregeln Oberstufe Schmerikon .................................................................. 21
Hausordnung der Oberstufe Schmerikon ................................................................. 22
Persönliches Verhalten ............................................................................................. 23
1. Verstösse gegen Hausordnung und Verhaltensregeln .................................. 23
2. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessene Hausaufgaben.............................. 23
3. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessenes Schulmaterial ............................. 23
Absenzwesen ........................................................................................................... 24
Mitteilungen der Eltern oder der Schule ................................................................... 25
Winter- und Sommersportlager................................................................................. 26
Ferienplan 2017/18................................................................................................... 27
Kantonaler Ferienplan .............................................................................................. 28
Schulhomepage........................................................................................................ 29
Notizen ..................................................................................................................... 30
Seite 22017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon
Eltern und Schule
Ein guter Kontakt zwischen dem Jugendlichen, dessen Eltern und der Schule bzw.
Lehrpersonen ist für einen positiven Verlauf der Schulzeit und für den persönlichen
Erfolg des Kindes von grosser Bedeutung. Gegenseitige Information und offene Ge-
spräche fördern das Vertrauen untereinander. Der Jugendliche soll erfahren und spü-
ren, dass alle Beteiligten auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten, nämlich auf eine gu-
te Entwicklung seiner Persönlichkeit sowie auf die erfolgreiche Absolvierung der
Volksschule, um ihm damit einen möglichst guten Start ins Berufsleben zu ermögli-
chen.
Die Schule bietet den Eltern vielfältige Kontaktmöglichkeiten an: Elternabende, per-
sönliche Elterngespräche, Schulbesuchstage, öffentliche Schulanlässe.
Die Eltern können jederzeit den Kontakt mit dem Klassenlehrer, anderen Lehrperso-
nen oder der Schulleitung aufnehmen, Gespräche oder auch ausserordentliche
Schulbesuche vereinbaren. Durch ihre Teilnahme an öffentlichen Schulanlässen ha-
ben Eltern Gelegenheit, ihr Interesse an der Arbeit ihrer Kinder und auch der Lehr-
kräfte kundzutun. In diesem Sinne sind Besuche von Eltern und anderen Interessier-
ten stets willkommen.
Gemäss Volksschulgesetz liegt die Hauptverantwortung für die Erziehung der Kinder
bei den Eltern. Die Schule übernimmt Verantwortung im Rahmen der Bildung und
unterstützt die Eltern in der Erziehung.
Die Schule strebt auf allen Stufen eine ganzheitliche Bil-
dung an. Sie bietet den SchülerInnen einen Lebens- und
Erfahrungsraum, in welchem Leistung, Lebensfreude und
Kreativität wichtige Werte sind. Sie fördert Verstand, Ge-
müt und Handeln der Heranwachsenden in einem ausgewogenen Verhältnis und
vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie achtet auf den jeweiligen
Entwicklungsstand der Schülerinnen und fördert die Bereitschaft, sich dauernd wei-
terzuentwickeln und Eigen- und Sozialverantwortung zu übernehmen - um so ein
mündiger Mensch zu werden.
Erster Elternabend
Die Schulleitung und die Klassenlehrkräfte Herr Rolf Müller (1. Real) und Herr
Felix Sieber (1.Sek) laden die Eltern herzlich zum ersten Elternabend im neuen
Schuljahr ein.
Er findet am Mittwochabend, 30.8.2017 um 19.30 Uhr im Foyer der Oberstufe Süd
statt.
Wir freuen uns, Sie zu diesem Anlass begrüssen zu dürfen und sind Ihnen dankbar,
dass Sie den Termin in Ihrer Agenda vormerken.
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Lageplan der Schuleinheiten und schulische Infrastruktur
Primarschule
Zentral
Primarschule
Sand
Oberstufe Oberstufe
Nord Süd
Schwimmhalle
Freibad
Sportplätze
Oberstufe Schmerikon
Oberstufe Süd Sekundarschule Tel. 055 552 10 40
Oberstufe Nord Realschule Tel. 055 552 10 50
Oberseestr. 1
8716 Schmerikon
Internetadresse www.schule-schmerikon.ch
Schulleitung
Martin Stössel Tel. 076 383 78 13 oder Büro
Tel. 055 552 10 30
schulleiter.os@schule-schmerikon.ch
Schulsozialarbeit
Olivier Fasching Tel. 079 630 88 77
Büro im EG des Schulhauses OSS
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Aktuell und informiert
Aktuelle und nützliche Informationen rund um die Oberstufe Schmerikon erhalten Sie
auch auf unserer Schulhomepage www.schule-schmerikon.ch im Bereich Oberstufe.
Aktuelles:
Hier finden Sie unsere Schulagenda mit Hin-
weisen auf Veranstaltungen.
Neu: Schulagenda direkt auf das
Handy.
Aus den Klassen:
Hier erscheinen Berichte aus den verschiede-
nen Klassen unserer Oberstufe.
Download:
Hier finden Eltern wichtige und nützliche Dokumente für den Download.
Seite 62017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon
Lehrkräfte und wichtige Kontaktadressen
Lehrerzimmer 055 552 10 40 Pause 09.50-10.10; 15.10-15.20
Lehrkraft Klasse / Frach E mail
Amstutz Edi ERG edi.amstutz@kathgossau.ch
Bächtiger Mario 3. Sek mario.baechtiger@schule-schmerikon.ch
Berger Jan SHP / ISF jan.berger@schule-schmerikon.ch
Crépin Evelin Fachlehrerin evelin.crepin@schule-schmerikon.ch
Fäh Rebecca 2. Sek rebecca.faeh@schule-schmerikon.ch
Fuchs Gabriela WAH gabi.fuchs@schule-schmerikon.ch
Gerber David Werken david.gerber@schule-schmerikon.ch
Hürlimann Deborah Musik deborah.huerlimann@schule-schmerikon.ch
Jud Gabriela ERG G.Jud@gmx.ch
Jud Bruno Religion k jud.bruno@bluewin.ch
Müller Rolf 1. Real rolf.mueller@schule-schmerikon.ch
Rohner Jonas 3. Real jonas.rohner@schule-schmerikon.ch
Rupff Daniela 1. Real daniela.rupff@schule-schmerikon.ch
Sauer Beatrix ERG beatrix.sauer@gmx.ch
Schätti Robert Fachlehrer robert.schaetti@schule-schmerikon.ch
Sieber Felix 1. Sek felix.sieber@schule-schmerikon.ch
Sieber Sarah 3. OS Sport sarah.sieber@bluemail.ch
Stössel Martin Schulleiter schulleiter.os@schule-schmerikon.ch
Walker Martina Fachlehrerin martina.walker@schule-schmerikon.ch
Wernli Simon 2. Real simon.wernli@schule-schmerikon.ch
Zilly Siella HA siella.zilly@schule-schmerikon.ch
Glaus Peter Hauswart peter.glaus@schule-schmerikon.ch
Pausenzeiten auf allen Schulanlagen:
09.50 Uhr bis 10.15 Uhr
15.10 Uhr bis 15.25 Uhr
Telefonzeiten Lehrerzimmer der Oberstufe
Krankmeldungen oder Abwesenheitsmeldung erfolgen ausschliesslich über
die Eltern persönlich unter der Nummer 055 552 10 40 jeweils vor Unterrichts-
beginn zwischen 07.00 Uhr und 07.20 Uhr.
Eingang Real
OSN
Tel 055 282 45 01
Eingang Sek
OSS
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Schuldirektor Herr Thomas Pedrazzoli
055 552 10 03
thomas.pedrazzoli@ schmerikon.ch
Schulsekretariat Frau Claudia Marty / Frau Regula Truniger
Postfach 219
Kirchgasse 37
8716 Schmerikon
055 552 10 00
claudia.marty@schmerikon.ch
regula.truniger@schmerikon.ch
Schulleitung Oberstufe Herr Martin Stössel
Oberseestr. 1
8716 Schmerikon
055 552 10 30 oder 055 552 10 40
schulleiter.os@schule-schmerikon.ch
Mobile 076 383 78 13
Sekundarschulhaus 055 552 10 40 (Für Abwesenheitsmeldung
Lehrerzimmer OSS durch die Eltern 07.00 bis 07.20 Uhr)
Realschulhaus 055 552 10 50
Lehrerzimmer OSN
Schulsozialarbeit Herr Olivier Fasching
079 630 88 77
olivier.fasching@rbuznach.ch
Schulpsychologischer Dienst SPD / Frau Raffaela Bissig
Allmeindstr. 15
8645 Jona
058 229 07 97
Berufs- und Laufbahnberatung Bahnhofstrasse 10
Uznach (BIZ) 8730 Uznach
058 229 05 40
Schularzt Dr. Christian Rauscher
Bahnhofstr. 5
8716 Schmerikon
055 282 11 42
Zahnarzt Dr. Marc-André Lecoultre
Hauptstr. 23
8716 Schmerikon
055 282 20 27
Seite 82017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon
Lektionstafel der 1. Oberstufe
(Neue Fächer im Rahmen des neuen LP 21)
Natur – Mensch - Gesellschaft
Räume, Zeiten, Gesellschaften1 2
Natur und Technik 2
Berufliche Orientierung 1
ERG Schule / ERG Kirche 1
Sprachen
Deutsch 4
Französisch 3
Englisch 3
Latein (Wahlfach für Sekschüler) (3)
Mathematik
Rechnen und Geometrie 6
Gestaltung und Musik
Musik 2
Bildnerisches Gestalten 1
textiles / nichttextiles Gestalten 3 jeweils ein Semester
Sport
Sport 3
Weitere
Arbeitsstunde 2
Medien und Informatik 1
1Die umrahmten Fächergruppen sind so genannte Promotionsfächer. Sie sind massgebend für die
definitive Promotion am Ende des Schuljahres.
Seite 92017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon
Betreute Hausaufgabenzeit BHZ
Mit der Einführung des neuen Lehrplans Volksschule auf Sommer 2017 wird für die Schüle-
rinnen und Schüler der Oberstufe neu das Angebot der betreuten Hausaufgabenzeit (BHZ)
eingeführt.
Die Schüler haben die Möglichkeit, in einem ruhigen und konzentrierten Umfeld in Anwe-
senheit einer Lehrperson die Hausaufgaben zu erledigen. Dabei kann unter anderem
auch die schulische Infrastruktur, wie zum Beispiel das Informatikzimmer, genutzt werden.
Eine Unterstützung in Sinne eines Nachhilfeunterrichts ist jedoch nicht vorgesehen.
Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass die Freizeit der Schüler und vor allem auch das
Familienleben von schulischen Verpflichtungen entlastet wird.
Das Angebot ist kostenlos und freiwillig. Die Schüler können die betreute Hausaufgaben-
zeit ohne Voranmeldung
nutzen. Sie müssen jedoch
pünktlich zu Beginn der an-
gegebenen Zeit anwesend
sein, bringen ihr Schuljournal,
ihre Schulmaterialien mit und
erledigen die anfallenden
Hausaufgaben oder bereiten
sich auf die bevorstehenden
Prüfungen vor. Um Störungen zu vermeiden, kann die Hausaufgabenstunde nur jeweils zu
Lektionsende verlassen werden.
Lehrpersonen können einzelne Schüler beispielsweise aufgrund ihrer Journaleinträgen zur
Anwesenheit an ausgewählten Hausaufgabenstunden verpflichten. Einen entsprechenden
Hinweis finden Sie im Schuljournal.
Sie als Eltern haben die Möglichkeit, Ihren Sohn / Ihre Tochter für bestimmte Hausaufgaben-
stunden verbindlich anzumelden. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Semester. Die Lehrper-
sonen führen eine Anwesenheitskontrolle.
Anmeldetalon (bitte ausfüllen und dem Klassenlehrer am Montag, 14.8.2017 abgeben)
Name Schüler: ______________________ Vorname Schüler: ___________________ Klasse: _____
Wir Eltern nehmen das Angebot der betreuten Hausaufgabenzeit (BHZ) gerne zur Kenntnis.
Unser Sohn / unsere Tochter wird das Angebot freiwillig je nach Bedarf nutzen.
Wir melden unseren Sohn / unsere Tochter verbindlich für ein Semester wie folgt an:
Mo 16.15 bis 17.00 Di 15.25 bis 16.10 Mi 13.35 bis 14.20 Do 16.15 bis 17.00
Mo 17.05 bis 17.50 Di 16.15 bis 17.00 Mi 14.25 bis 15.10 Do 17.05 bis 17.50
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Aus dem Promotionsreglement
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Schulwesen im Kanton St. Gallen
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.sg.ch
Seite 122017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon
Berufswahlfahrplan unserer OberstufenschülerInnen
Seite 132017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon
Berufswahl
Die Lehrkräfte unterstützen das Bemühen und das Engagement der Schülerinnen
und Schüler bezüglich Berufswahlvorbereitung und Lehrstellensuche.
Im Interesse der Schülerinnen und Schüler und um einen reibungslosen Unterrichts-
betrieb aufrecht zu erhalten, haben sich bezüglich Berufserkundung und Schnuppern
folgende organisatorischen Grundsätze bewährt:
1. Individuelle, vom Schüler organisierte Schnuppertage resp. Schnupperwochen
sollen primär in die Schulferien gelegt werden, damit ein unnötig grosser Zu-
satzaufwand für das Nacharbeiten von Unterrichtsstoff vermieden werden kann.
2. Unseren Schülerinnen und Schülern stehen während den drei Schuljahren auf der
Oberstufe grundsätzlich 15 Unterrichtstage zwecks individuellem Schnuppern
oder Berufserkundung zur Verfügung. Es gelten dieselben Richtlinien wie für vo-
raussehbare Absenzen. Allenfalls verpasster Unterrichtsstoff muss selbstständig
ohne Aufforderung der Lehrkräfte aufgearbeitet werden.
Die Klassenlehrkraft sowie betroffene Fachlehrkräfte müssen so früh wie möglich,
mindestens aber 2 Tage im Voraus schriftlich mittels Meldezettel informiert wer-
den. Berufserkundungen und Schnuppertage sind im Schuljournal auf dem Blatt
“Mein Weg zur Berufswahl” sorgfältig einzutragen und dem Klassenlehrer vorgän-
gig vorzuweisen. Nach Möglichkeit ist eine Bestätigung des Lehrbetriebes der
Klassenlehrkraft vorzulegen.
3. Sinnvollerweise finden Schnuppertage frühestens ab dem 2. Semester der 2.
Oberstufe statt. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Schülerinnen und
Schüler, die bereits früher, beispielsweise in den Sommer- oder Sportferien,
schnuppern möchten.
4. Schnuppertage werden nur dann bewilligt, wenn die Schülerinnen und Schüler
auch wirklich seriös vorbereitet sind: Der mit Tinte sorgfältig ausgefüllte Berufs-
erkundungsbogen ist der Klassenlehrkraft vorgängig vorzuweisen. Auch die
DOK- Berufsinformationen gehören zu den Unterlagen für Schnuppertage.
5. Am ersten Schultag nach der Berufserkundung resp. nach dem Schnuppern ist
dem Klassenlehrer unaufgefordert das vollständig ausgefüllte Feedbackformular
vorzulegen. Der Lehrbetrieb bestätigt darin den ordentlichen Verlauf der Berufs-
erkundung (Absenzen, Verhalten, Eignung) und gibt dem Schüler eine angemes-
sene Rückmeldung.
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Der Weg zur Berufswahl
Im Schuljournal tragen die Schülerinnen und Schüler in eine Tabelle alle wichtigen
Termine (Berufsberater, Schnuppertage, Info-Veranstaltungen, Bewerbungen usw.)
ein. Diese Übersicht kann zu Beratungsgesprächen auch zum Berufsberater mitge-
nommen werden und dient den Eltern als Information
Datum Bemerkungen
August Mein erster Schultag an der Oberstufe.
Die Abenteuerreise Berufswahl kann beginnen...
Werfen Sie doch ab und zu einen Blick auf die entsprechenden
Seiten im Schuljournal. Wertvolle Tipps erhalten die SchülerIn-
nen auch in der Broschüre „Berufswahlplaner“, die von den
Klassenlehrkräften abgegeben wird.
Das Internet ist im Rahmen der Berufswahl zu einem unerlässlichen Instrument ge-
worden. Unter www.berufsberatung.ch finden Eltern und Schüler wichtige Hilfen zum
Thema, unter www.lena.sg.ch ist das Angebot an offenen Lehrstellen.
Das Lehr-
firmenverzeichnis finden Sie unter:
http://www.lefi-online.ch/lefi/?ctx=SG
Das Berufsinformationszentrum (BIZ)
in Uznach steht Jugendlichen und Er-
wachsenen bei Fragen rund um die
Berufswahl unentgeltlich zur Verfü-
gung.
Die zuständige Berufsberaterin
Frau Anna Valicek Tel. 058 229 05 40
gibt gerne weitere Auskünfte oder vereinbart einen Termin mit den Lernenden und
den Eltern.
Seite 152017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon
Handhabung des Schuljournals
Das Schuljournal, das den Schülerinnen und Schülern in der ersten Schulwoche ab-
gegeben wird, dient dem Kontakt zwischen Schule, Schülern/Schülerinnen und El-
ternhaus.
Dort werden Entschuldigungen und Gesuche eingetragen und sämtliche Einträge in
den Bereichen „Persönliches Verhalten„ und „Arbeitshaltung“ vorgenommen.
Ebenso soll es als Kontaktheft für Kurzmitteilungen zwischen Eltern und Schule ge-
nutzt werden.
Das Schuljournal wird am Ende des Semesters für die Gesamtbeurteilung des Schü-
lers (Zeugnis) mitberücksichtigt. Es gibt unter anderem auch Aufschluss über Selbst-
und Sozialkompetenz des Schülers / der Schülerin. Beim Schulaustritt wird es den
Schülerinnen und Schülern ausgehändigt.
Für die sorgfältige Behandlung und das Nachführen des Kontaktheftes sind die
Schüler/innen verantwortlich. Unsorgfältig behandelte oder verlorene Hefte werden
auf Kosten der Schüler/innen ersetzt. Zusätzlich wird eine Umtriebsentschädigung
von Fr. 30.- erhoben und eine Strafarbeit verhängt.
Der Schüler/die Schülerin muss dieses Heft in alle Lektionen mitbringen und auch bei
Fachlehrpersonen jederzeit vorzeigen können.
Das Heft wird in regelmässigen Abständen von den Eltern und der Klassenlehrper-
son eingesehen und unterschrieben. Auch bei Elterngesprächen muss es dabei sein.
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Unterrichtsgrundsätze
1. Die Lektionen beginnen pünktlich und du hast das erforderliche Material be-
reit.
2. Unsere Unterrichtssprache ist in allen Fächern konsequent Hochdeutsch.
3. Neugier, Einsatz, Offenheit und Konzentration beflügeln das Lernen und wer-
den von den Lehrkräften vorausgesetzt.
4. Schwatzen und unaufgeforderte Wortmeldungen sind grundsätzlich störend,
verhindern ein ruhiges und vertieftes Arbeiten und sind rücksichtslos.
5. Wer den Klassengeist oder das Arbeitsklima stört, wird bestraft.
6. Du bist nicht Mittelpunkt der Klasse sondern Mitglied einer Gruppe.
7. Arbeiten und Lernen sind nicht immer lustbetont; aber eine Arbeit erfolgreich
zum Ende zu führen, ist befriedigend.
8. Alle Aufträge müssen seriös und zuverlässig erledigt werden. Abschreiben ist
unehrlich und bringt für den eigenen Lernfortschritt nichts.
9. Um die eigene Berufs- und Lebenszukunft nicht unnötig und fahrlässig zu ge-
fährden, muss der Schule ein zentraler Platz eingeräumt werden.
10. Die Schule hat vor der Freizeit Priorität!
11. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen korrekt gekleidet zum Unterricht.
Freizügige Bekleidung oder Freizeit-Look (Trainingshosen, schulterfreie oder
bauchfreie T-Shirts usw.) sind nicht erwünscht.
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Vertrag zur Vermeidung von Mobbing
Die Schülerinnen und Schüler unterzeichnen zu Beginn des Schuljahres einen Ver-
trag zur Vermeidung von Mobbing. Lernen kann nur in einem von Fairness und Res-
pekt geprägten Umfeld erfolgreich sein. Die Lehrkräfte setzen sich zusammen mit
den Lernenden für eine angenehme Lernatmosphäre ein.
Alle SchülerInnen verpflichten sich, folgende Grundsätze zu respektieren:
1. Ich rede mit den andern, nicht über sie.
2. Niemand wird beleidigt, ausgelacht oder schikaniert.
3. Alle können ihre Meinung frei äussern.
4. Ich stachle meine Kolleginnen/Kollegen nicht gegen andere auf.
5. Es gibt keine Aussenseiter, niemand wird ausgeschlossen.
6. Ich beteilige mich nicht an der Entstehung und Verbreitung von Gerüchten.
7. Ich lasse Mobbing nicht zu.
8. Ich sorge, gemeinsam mit allen, für eine positive Stimmung.
9. Wenn ich spüre, dass ich selbst oder andere Opfer werden, melde ich dies
unverzüglich der Lehrkraft.
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Internetvereinbarung
Die SchülerInnen dürfen für ihre Arbeiten im Rahmen des Unterrichts auch das Inter-
net benützen. Auch hier gelten Regeln, die beachtet sein müssen.
Die Nutzung des Internets ist ein Privileg und nicht ein Recht. Wenn ich mich wieder-
holt nicht an die Regeln halte, werde ich von der Nutzung des Internets ausgeschlos-
sen und meine Eltern sowie die Schulleitung werden darüber informiert.
1. Die Nutzung des Internets in der Schule ist nur mit Erlaubnis einer Lehrperson
gestattet. Ich weiss, dass die Lehrperson stichprobeartig den Verlauf meiner
aufgerufenen Seiten überprüfen kann.
2. Zur Gestaltung von Arbeiten, die nicht veröffentlicht werden, darf ich Texte
oder Bilder aus dem Internet verwenden. Ich gebe jeweils die Quelle an. Be-
denkliche Inhalte, auf die ich ungewollt stosse, melde ich sofort der Lehrper-
son.
3. Die meisten Filme, Texte, Bilder und Musikstücke im Internet sind urheber-
rechtlich geschützt. Sie dürfen nicht für eine eigene Homepage wieder ver-
wendet werden. Veröffentlichungen brauchen immer vorgängig die Einwilli-
gung der zuständigen Lehrperson.
4. Mir ist bekannt, dass der Zugriff auf rassistische, Gewalt darstellende und
pornografische Seiten an unserer Schule nicht erlaubt ist. Ebenso verboten ist
das Herunterladen und Kopieren von Software für die private Nutzung.
5. Ich übernehme die Verantwortung für meine Mails und lese oder lösche keine
Mails oder Arbeiten meiner Mitschülerinnen und Mitschüler. Zudem halte ich
mich an die allgemein gültigen Regeln und vermeide Beleidigungen in
der Kommunikation mit anderen in E-Mails, Foren oder Chats.
6. Mein Passwort, meine E-Mailadresse und andere persönliche Angaben, gebe
ich nur zurückhaltend weiter. Ich tätige keine Käufe und Bestellungen via In-
ternet der Schule. Auch die persönlichen Daten meiner Mitschülerinnen und
Mitschüler gebe ich nicht bekannt.
Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn das Inter-
net in der Schule gemäss den oben genannten Punkten selbständig nutzen darf.
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Handyregelung
In der Schulordnung der Oberstufe Schmerikon ist festgehalten, dass der Gebrauch
von Handys auf dem gesamten Schulgelände der OS Schmerikon sowie während
Schulanlässen ohne anderweitige Regelung grundsätzlich untersagt ist.
Alle SchülerInnen, die aus irgendwelchen Gründen ihr Handy dennoch in die Schule
mitbringen, sind darüber informiert, dass die Geräte auf dem gesamten Schulge-
lände nicht benutzt werden dürfen. Dies heisst konkret: Alle Geräte sind ausge-
schaltet und zu keinem Zeitpunkt auf dem Schulgelände sicht- oder hörbar.
Die Klassenlehrkräfte arbeiten mit ihren Schülerinnen und Schülern im Bereich Me-
dienkompetenz, klären sie über Gefahren und Missbrauch auf und leiten die Lernen-
den zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit modernen Medien an.
Wir stellen jedoch immer wieder fest, dass trotz dieser klaren Regelung SchülerInnen
unerlaubterweise ihre Handys in Schulräumlichkeiten oder auf dem Pausenplatz be-
nützen und damit empfindliche Störungen im Schulalltag verursachen (Cybermob-
bing, Beleidigungen von Lehrpersonen und Mitschülern usw. Weitere Informationen
erhalten Sie unter http://www.projuventute.ch/Kampagnen).
Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit bitten wir Sie als Eltern dafür zu sor-
gen, dass sämtliche elektronischen Geräte zuhause bleiben. Diese Geräte gehö-
ren in die Freizeit und stören unseren Schulalltag, unsere Gemeinschaft und das
Lernen. In dringenden Fällen sind unsere Lernenden jederzeit auch ohne Handy über
das Schulhaustelefon (Tel. 055 282 19 50 zwischen 09.50 und 10.10 Uhr) erreichbar.
Allenfalls dringende Anrufe können unsere SchülerInnen mit Erlaubnis der Lehrper-
son über den Schulanschluss tätigen.
Wer gegen die bestehende Handyregelung verstösst, muss sein Gerät inkl. Sim-
Karte bei der Schulleitung deponieren. Der Verstoss wird im Schuljournal ver-
merkt. Das Gerät kann nach einer Woche gegen eine Bearbeitungs- und Um-
triebsgebühr von Fr. 50.00 bei der Schulleitung abgeholt werden. Wiederholte
Verstösse führen zu einem Zeugniseintrag „Verhalten nicht immer befriedigend“.
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Verhaltensregeln Oberstufe Schmerikon
Lernen heisst - sich gemeinsam auf den Weg machen
Wo Menschen miteinander leben und gemeinsam lernen, braucht es Regeln, an die sich der einzelne halten
soll, damit das Leben in der Gemeinschaft gelingt.
Regeln sind verbindlich für alle, weil wir füreinander verlässliche Partner sein wollen. Es ist daher selbstver-
ständlich, dass wir einander mit Anstand und Respekt begegnen.
1. Gemeinsamer Umgang
Unsere Sprache ist Ausdruck für unsere Haltung dem andern gegenüber. Wir respektieren die grundlegen-
den Gesprächsregeln. Gossensprache und Kraftausdrücke sind grobe Verletzungen unserer Gesprächskul-
tur, die wir an unserer Schule pflegen wollen. Jegliche Form von Gewalt - verbale und körperliche - hat an
unserer Schule keine Chance.
Jeder ist dafür verantwortlich, dass unsere Schule ein angst- und gewaltfreier Ort ist. Gemeinsam mit euch
setzen sich die Lehrkräfte entschlossen dafür ein.
2. Pünktlichkeit
Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Meine Arbeitsmaterialien sind zu Unterrichtsbeginn bereitgelegt und
vollständig. Damit zeige ich, dass ich zum Lernen bereit bin.
3. Ordnung
Wir tragen in sämtlichen Schulzimmern Hausschuhe. Die Schuhe werden an den dafür vorgesehenen Orten
deponiert.
Kaugummis, Ess- und Trinkwaren nehmen wir nicht in die Schulhäuser.
Computerspiele, Musikplayer und dergleichen sind für unser gemeinsames Lernen nicht notwendig und sind
daher auf dem Schulareal verboten.
Ebenso sind Handys und andere elektronische Geräte auf dem gesamten Schulareal nicht erlaubt.
In der Vormittagspause halten sich die SchülerInnen draussen auf. Diejenigen, die Bewegung und Action
brauchen, toben sich auf dem Sportplatz aus! Alle anderen Bereiche des Pausenareals sind Ruhezonen.
Rauchen und Konsum von Alkohol und anderer Drogen sind auf dem gesamten Schulareal untersagt.
Das Verlassen des Schulareals ist während der Unterrichtszeit und den Pausen nicht gestattet.
4. Absenzen
Jede vorhersehbare Absenz (unter anderem auch den Bezug der beiden freien Halbtage) melden die Schüle-
rInnen rechtzeitig (mind. 2 Schultage im Voraus) der zuständigen Klassenlehrkraft schriftlich.
Krankheitsbedingte Abwesenheit wird vor Unterrichtsbeginn (07.00 -07.20) telefonisch unter der Nummer
055 282 19 50 durch einen Elternteil mitgeteilt und in die Absenzkarte im Schuljournal eingetragen. Es wird
unaufgefordert allen betroffenen Lehrkräften zur Unterschrift vorgelegt wird. Es gibt kein unentschuldigtes
Fernbleiben vom Unterricht. Urlaubsgesuche sind dem Klassenlehrer mind. 14 Tage im Voraus schriftlich
einzureichen.
5. Schule - ein öffentlicher Ort
Gemeinsam lernen wir hier für das Leben. Wir kennen die Grenzen zwischen privaten Bedürfnissen und der
Öffentlichkeit. Der Austausch intimer Zärtlichkeiten ist selbstverständlich eine Form des Ausdrucks zwi-
schenmenschlicher Beziehungen. Im Interessen aller gehört er aber in den Bereich des Privaten und nicht
auf das Schulareal.
6. Kleidung
Wir bitten die Eltern auf eine angepasste Bekleidung der Schülerinnen und Schüler zu achten (Dresscode).
Auch bei hohen Temperaturen sollen die Jugendlichen sich korrekt kleiden. Freizügige Bekleidung ist an un-
serer Schule nicht erwünscht und wird gegebenenfalls beanstandet. (Keine Trainingshosen im normalen Un-
terricht; keine schulterfreien oder bauchfreien T-Shirts etc.)
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Hausordnung der Oberstufe Schmerikon
1. Das Schulhaus OSS darf am Morgen ab 07.00 Uhr und am Nachmittag frühestens ab 13.15 Uhr, das
Schulhaus OSN erst nach dem ersten Gong um 7.20 Uhr und am Nachmittag um 13.30 Uhr betreten
werden.
2. Die Schulräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind
die Werkräume der Oberstufe Nord.
3. Die Turnhalle darf nur für die jeweilige Turnstunde und erst auf Beginn der Lektion benützt werden. Sie
darf ausschliesslich mit sauberen Turnschuhen betreten werden, die am Boden keine Spuren hinterlas-
sen (schwarze Sohlen sind nicht erlaubt).
4. Während den allgemeinen Unterrichtszeiten halten sich die SchülerInnen bei Stundenausfall oder Zwi-
schenstunden nicht in den Gängen, sondern im entsprechenden Aufenthaltszimmer (OSN) oder Foyer
(OSS) auf. Die SchülerInnen sind angehalten, auf den Gängen sowie in allen anderen Räumlichkeiten
jederzeit auf Ruhe zu achten.
5. Während der Vormittagspause halten sich die SchülerInnen auf dem Pausenplatz auf. Das Schulhaus
muss verlassen werden.
6. Während der Pausen darf das Schulareal nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen
werden.
7. Der Pausenplatz inklusive Aussensportplatz steht der Öffentlichkeit von Montag - Sonntag ausserhalb
der Schulzeit von 9.00 – 12.00 und von 13.00 - 21.30 Uhr zur Verfügung. Aus Rücksicht auf die Nach-
barschaft sind Lärmemissionen zu vermeiden. Die Anlagen müssen sauber hinterlassen und die Abfälle
in den entsprechenden Behältern entsorgt werden. Der Aussensportplatz kann reserviert werden. Die
Benützung von Musikanlagen jeglicher Art ist untersagt.
8. Zur Schulanlage und zu den Pflanzen ist Sorge zu tragen. Bei Schäden ist der Hauswart oder der Schul-
leiter zu informieren.
9. Skateboards, Rollschuhe und dergleichen dürfen im Schulhaus nicht verwendet werden. Ebenfalls ist es
verboten, auf dem Schulgelände Treppen, Geländer und andere Einrichtungen zu befahren.
10. Auf dem gesamten Areal ist auf Reinlichkeit, Ordnung, Rücksicht und Anstand zu achten. Darüber, wie
auch über Pünktlichkeit und Umgang mit Mitschülern und Lehrerschaft, informiert ein separates Blatt mit
Verhaltensregeln.
11. Bücher, Werkzeuge und Anlagen sind Eigentum der Schule und müssen sorgfältig behandelt werden.
Verlust und Beschädigungen gehen zu Lasten des Schülers, seiner Eltern oder deren Stellvertreter. Dies
gilt auch für das Gebäude, das Mobiliar und die Apparate. Verluste und Beschädigungen sind umgehend
in die Mängelliste einzutragen und dem Hauswart zu melden.
12. Kindern und Jugendlichen ist der Konsum von Alkohol, Nikotin sowie Drogen jeglicher Art auf dem gan-
zen Schulareal strikte untersagt.
13. Für Kinder und Jugendliche sind Handys sowie andere elektronische Geräte auf dem ganzen Schulareal
nicht erlaubt. (Siehe Handyregelung der OS Schmerikon)
14. Ab 18.00 Uhr, am Mittwoch ab 12.00 Uhr sowie während der Ferienzeit, wird das Schulhaus geschlos-
sen. Nach dieser Zeit ist die Lehrkraft verpflichtet, die Türe beim Eintreten und beim Verlassen des
Schulhauses zu schliessen und die Lichter zu löschen. Besondere Veranstaltungen sind von den er-
wähnten Schliesszeiten ausgenommen.
15. Vor den Ferien sind sämtliche Bekleidungsstücke nach Hause zu nehmen.
16. Fundgegenstände sind dem zuständigen Hauswart abzugeben. Vermisste Gegenstände sind innert
nützlicher Frist beim Hauswart abzuholen.
17. Nach der Turnstunde hat die Lehrkraft die Turnhalle und die Fenster zu schliessen sowie den Geräte-
raum, die Duschen und die Garderoben auf deren ordnungsgemässen Zustand hin zu kontrollieren.
18. Fahrräder und Mofas müssen in den Veloständern abgestellt werden.
LehrerInnen und Hauswarte haben bei Nichtbeachtung das Recht, sich fehl verhaltende Personen vom Platz zu
weisen.
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Persönliches Verhalten
Im Interesse eines angenehmen Schulklimas legen wir an unserer Schule grossen
Wert auf korrektes Verhalten und entsprechende Arbeitshaltung der Schülerinnen
und Schüler.
Im Schuljournal werden die folgenden Bereiche von Regelverstössen unterschieden:
1. Verstösse gegen Hausordnung und Verhaltensregeln
Je nach Grad und Wiederholungen können die Vergehen durch einen Zeugniseintrag be-
anstandet werden. Die Eltern werden vorgängig über eine solche Massnahme informiert.
2. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessene Hausaufgaben
Nach dreimaligem Vergessen der Hausaufgaben werden die SchülerInnen durch die Lehr-
kraft zum Nachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit im Umfang einer Lektion aufgeboten. Nach
mehr als sechs Einträgen pro Semester im Bereich „Vergessen der Hausaufgaben“ werden
die Eltern schriftlich über einen allfälligen Zeugniseintrag informiert. Die Beanstandung er-
folgt in Form einer Arbeitshaltungsnote.
3. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessenes Schulmaterial
Nach dreimaligem Vergessen von Schulmaterial werden die SchülerInnen durch die Lehr-
kraft zum Nachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit im Umfang einer Lektion aufgeboten.
Nach mehr als fünfzehn Einträgen pro Semester im Bereich „Vergessen von Schulmaterial“
werden die Eltern schriftlich über einen allfälligen Zeugniseintrag informiert. Die Beanstan-
dung erfolgt in Form einer Arbeitshaltungsnote.
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, das Schuljournal jederzeit einzusehen und haben somit
Einblick in die Selbst- und Sozialkompetenz Ihres Sohnes / Ihrer Tochter.
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Absenzwesen
Absenzen, Dispensation, Gesuche, Entschuldigungen
1. Im Krankheitsfall müssen die Eltern ihr Kind telefonisch vor Unterrichtsbeginn zwi-
schen 07.00 Uhr und 07.20 Uhr bei der Klassenlehrkraft oder in der Schule unter der
folgenden Telefonnummer abmelden: Schulhaus Oberstufe Süd 055 552 10 40
2. Möglichst keine Termine (Arzt, Zahnarzt etc.) während der Schulzeit vereinbaren.
3. Der verpasste Stoff muss selbständig nachgeholt werden (Nachbarschaftshilfe)
4. Sobald man wieder am Unterricht teilnimmt, werden verpasste Prüfungen nachgeholt.
5. Alle Absenzen müssen schriftlich entschuldigt und von den Eltern unterschrieben
werden.
6. Jede Entschuldigung wird automatisch am ersten Tag nach der Absenz gebracht und
der Klassenlehrperson vorgelegt.
7. Gesuche und Entschuldigungen müssen gemäss den Vorlagen in das Schuljournal
geschrieben werden.
8. Gesuche und Entschuldigungen werden von allen Lehrkräften, die davon betroffen
sind, unterschrieben.
So sieht eine Absenzmeldung der Eltern im Schuljournal aus:
Abwesenheit Wochentag/Datum: ____________________________________ Uhrzeit/ von bis _________________
Grund ______________________________________________________________________________________
_______________
Schmerikon, ___________________________ Unterschrift der Eltern: ____________________________________________
Unterschrift der Lehrkräfte:
_______________________________________________________________________________________
Freie Halbtage (2 pro Schuljahr)
1. Der Schüler übernimmt für den verpassten Stoff die Verantwortung.
2. Schulanlässe, wichtige Arbeiten und Prüfungen dürfen vom freien Halbtag nicht be-
einträchtigt werden.
3. Freie Halbtage müssen 2 Schultage im Voraus schriftlich eingegeben werden (Ge-
such).
4. Freie Halbtage sollen für sinnvolle Anlässe eingesetzt werden.
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Mitteilungen der Eltern oder der Schule
Der Kontakt zu den Eltern ist den Lehrkräften der Oberstufe sehr wichtig. Mindestens
einmal jährlich finden Elterngespräche statt, zu denen die Eltern schriftlich eingela-
den werden. Die Teilnahme ist obligatorisch.
Im Schuljournal haben Sie als Eltern zudem jederzeit die Möglichkeit, der Schule Mit-
teilungen zukommen und diese via Ihr Kind vom Empfänger visieren zu lassen.
Umgekehrt kann an dieser Stelle die Schule auch an die Eltern gelangen.
Bei Fragen und Anliegen rund um die Schule ist die Klassenlehrkraft die erste An-
sprechperson. Kontaktadresse und Telefonnummern können Sie dieser Broschüre
oder dem Schuljournal entnehmen.
Das Kontaktformular im Schuljournal sieht wie folgt aus:
Datum: ___________________ Mitteilung an: __________________________
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Winter- und Sommersportlager
Die Wintersportlager der Schulgemeinde Schmerikon finden traditionell in der letz-
ten Semesterwoche Ende Januar statt. Für die Sekundarschule findet in der ersten
und zweiten Klasse, für die Realschule jeweils in der 1. Realklasse ein Wintersport-
lager statt.
In der 2. Realklasse kann alternativ zum Winterlager ein Sommersportlager durchge-
führt werden. Ein allfälliges Sommersportlager findet normalerweise gegen Ende des
Sommersemesters statt.
Die Sportlager gelten als obligatorische Schulwoche (Art. 1.1. VSG / Art. 17 bis).
Dispensationsgesuche müssen frühzeitig (mind. 4 Wochen vor Lagerbeginn) und
schriftlich begründet der Schulleitung eingereicht werden.
Die Schüler sind über die Schule nicht gegen Unfälle versichert. Dies ist Sache der
Eltern. Bemühen Sie sich rechtzeitig um die Ausrüstung Ihres Kindes, beachten Sie
z.B. die Angebote der Ski- resp. Kleiderbörsen.
Der Elternbeitrag für das Sportlager ist von der Schulbehörde auf Fr. 160.-- pro Kind
festgelegt worden. Bei zwei und mehr Kindern aus einer Familie wird ein reduzierter
Beitrag von Fr. 130.-- pro Kind erhoben.
Der Elternbeitrag setzt sich aus einem obligatorischen Beitrag an die Verpflegungs-
kosten von Fr. 15.-- pro Tag und einem Anteil an die übrigen Lagerkosten (Reise,
Unterkunft, Skilift, Eintritte usw.) zusammen. Der restliche Aufwand geht zulasten der
Gemeinde. Gesuche um Kostengutsprache sind an die Schulleitung zu richten.
Lehrerschaft und Schulbehörde sind davon überzeugt, den Schülern mit diesen
Sportlagern eine kostengünstige Lagerwoche bieten zu können.
Gleichzeitig werden damit das Gemeinschaftserlebnis, gegenseitige Rücksichtnahme
und Toleranz im Klassenverband gefördert.
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Ferienplan 2017/18
Korrigenda: Fasnachtsmontag ist der 12.2.2018 !
Zur Beachtung:
Die Eltern können ihre Kinder an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr vom Unterricht befreien. Voraussetzung ist die schriftli-
che Mitteilung an die Lehrkraft bis spätestens zwei Tage vor der Abwesenheit.
Die Daten der Lager und Schulverlegungen werden rechtzeitig bekannt gegeben und gelten als obligatorische Unterrichtszeit.
Über die beiden Halbtage hinausführende Ferienverlängerungen werden grundsätzlich abgelehnt. Gemäss Art. 97 des Volks-
schulgesetzes wird diesbezüglich eine Ordnungsbusse von Fr. 200.-- pro Halbtag (max. Fr. 1'000.--) verfügt, unentschuldigte
Absenzen werden ins Zeugnis eingetragen.
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Kantonaler Ferienplan
Den kantonalen Ferienplan finden Sie unter:
http://www.sg.ch/home/bildung/volksschule/ferienplan.html
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Schulhomepage
Unsere Schule verfügt über eine eigene Homepage. Diese dient als Informations-
plattform der Schule Schmerikon. Neben Informationen aus dem Schulrat, der Schul-
verwaltung und den Schulleitungen publizieren wir Interessantes aus den Schulzim-
mern, Infos und Reportagen von Veranstaltungen, Schulreisen etc.
Alle Publikationen unterstehen dem Datenschutz. Fotos von Schülern und Schülerin-
nen sowie deren Vornamen dürfen auf der Homepage nur dann publiziert werden,
wenn der Schule das Einverständnis der Eltern bzw. der Erziehungsverantwortlichen
vorliegt. Ebenfalls benötigen wir Ihr Einverständnis, wenn wir ein Foto von Ihrem
Sohn oder Ihrer Tochter (z.B. Elternabend, Schultheater, Sportveranstaltung) publi-
zieren. Sämtliche Publikationen auf der Homepage müssen so vorgenommen wer-
den, dass eine Identifikation der Person mit Namen und Adresse unmöglich ist.
Der Schulrat Schmerikon hat beschlossen, möglichst wenig personenbezogene Da-
ten in den für jedermann zugänglichen Bereich der Homepage zu stellen. Für diese
Daten benötigen wir dennoch Ihre schriftliche Bewilligung. Es steht ihnen offen, der
Schule Schmerikon ohne Begründung diese Bewilligung nicht zu erteilen. Eine erteil-
te Bewilligung können Sie im Laufe der Schulzeit ihres Kindes auch jederzeit zurück-
nehmen.
Zu Beginn des kommenden Schuljahres haben Sie die Gelegenheit, ein entspre-
chendes Antragsformular auszufüllen und es unterschrieben der Schulleitung zu-
kommen zu lassen.
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Notizen
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