Oberstufe Schmerikon - Informationsbroschüre - Schuljahr 2017/18 - Schule Schmerikon
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Vorwort Geschätzte Eltern Liebe Schülerinnen und Schüler Diese Broschüre der Oberstufe Schmerikon richtet sich in erster Linie an die Eltern unserer neuen OberstufenschülerInnen und gibt Auskunft über allgemeine Ideen, nach denen wir unsere Schule führen und über Regeln, die das Zusammenarbeiten von Eltern, Schülern und Lehrkräften erleichtern. Ich stelle Ihnen den Schulbetrieb und verschiedene Einrichtungen im Zusammen- hang mit unserer Schule vor. Wir Lehrkräfte sind der Meinung, dass das Elternhaus und die Schule in der Erziehung und der Bildung der Jugendlichen zusammenarbei- ten müssen. Einige Kapitel enthalten Wichtiges aus den Reglementen und der Schulordnung, denn im Zusammenleben braucht es Regeln zum Schutze des Ein- zelnen und der Gemeinschaft. Diese Regelungen entstanden aber auch aus dem Wunsch heraus, allen die glei- chen Rechte und Pflichten zu geben und für alle eine möglichst gleiche Behandlung zu gewährleisten. Viele der hier abgedruckten Informationen finden sich im Schuljournal der Schülerin- nen und Schüler unserer Oberstufe wieder. Es dient als unerlässliches Kommunika- tionsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Ein junger Mensch wird bereits früh mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Während der Schulzeit lernen die Jugendlichen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend Probleme und Aufgaben selbständig zu lösen. Manche Schwierigkei- ten können aber nicht alleine gelöst werden. Manchmal braucht es Unterstützung einer nahe stehenden Person, sei es innerhalb der Familie oder in der Schule. Die Klassenlehrkraft, unser Schulsozialarbeiter oder die Schulleitung kann jederzeit um Hilfe oder Rat gebeten werden. In der Broschüre sind weitere wichtige Kontaktadressen angegeben. Bewahren Sie deshalb dieses Heft auf, damit Sie bei Bedarf verschiedene Informationen nach- schlagen können. Ich wünsche allen Jugendlichen an der Oberstufe Schmerikon von Herzen viel Erfolg sowie viele spannende, lehrreiche und glückliche Momente an unserer Schule. Schmerikon, im Sommer 2017 Martin Stössel, Schulleiter Oberstufe Seite 1
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Inhaltsverzeichnis Eltern und Schule ....................................................................................................... 3 Erster Elternabend...................................................................................................... 3 Leitbild der Oberstufe Schmerikon ............................................................................. 4 Lageplan der Schuleinheiten und schulische Infrastruktur ......................................... 5 Aktuell und informiert .................................................................................................. 6 Lehrkräfte und wichtige Kontaktadressen ................................................................... 7 Pausenzeiten auf allen Schulanlagen:........................................................................ 7 Telefonzeiten Lehrerzimmer der Oberstufe ................................................................ 7 Lektionstafel der 1. Oberstufe..................................................................................... 9 Betreute Hausaufgabenzeit BHZ .............................................................................. 10 Aus dem Promotionsreglement ................................................................................ 11 Schulwesen im Kanton St. Gallen ............................................................................ 12 Berufswahlfahrplan unserer OberstufenschülerInnen............................................... 13 Der Weg zur Berufswahl ........................................................................................... 15 Handhabung des Schuljournals ................................................................................ 16 Unterrichtsgrundsätze .............................................................................................. 17 Vertrag zur Vermeidung von Mobbing ...................................................................... 18 Internetvereinbarung ................................................................................................ 19 Handyregelung ......................................................................................................... 20 Verhaltensregeln Oberstufe Schmerikon .................................................................. 21 Hausordnung der Oberstufe Schmerikon ................................................................. 22 Persönliches Verhalten ............................................................................................. 23 1. Verstösse gegen Hausordnung und Verhaltensregeln .................................. 23 2. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessene Hausaufgaben.............................. 23 3. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessenes Schulmaterial ............................. 23 Absenzwesen ........................................................................................................... 24 Mitteilungen der Eltern oder der Schule ................................................................... 25 Winter- und Sommersportlager................................................................................. 26 Ferienplan 2017/18................................................................................................... 27 Kantonaler Ferienplan .............................................................................................. 28 Schulhomepage........................................................................................................ 29 Notizen ..................................................................................................................... 30 Seite 2
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Eltern und Schule Ein guter Kontakt zwischen dem Jugendlichen, dessen Eltern und der Schule bzw. Lehrpersonen ist für einen positiven Verlauf der Schulzeit und für den persönlichen Erfolg des Kindes von grosser Bedeutung. Gegenseitige Information und offene Ge- spräche fördern das Vertrauen untereinander. Der Jugendliche soll erfahren und spü- ren, dass alle Beteiligten auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten, nämlich auf eine gu- te Entwicklung seiner Persönlichkeit sowie auf die erfolgreiche Absolvierung der Volksschule, um ihm damit einen möglichst guten Start ins Berufsleben zu ermögli- chen. Die Schule bietet den Eltern vielfältige Kontaktmöglichkeiten an: Elternabende, per- sönliche Elterngespräche, Schulbesuchstage, öffentliche Schulanlässe. Die Eltern können jederzeit den Kontakt mit dem Klassenlehrer, anderen Lehrperso- nen oder der Schulleitung aufnehmen, Gespräche oder auch ausserordentliche Schulbesuche vereinbaren. Durch ihre Teilnahme an öffentlichen Schulanlässen ha- ben Eltern Gelegenheit, ihr Interesse an der Arbeit ihrer Kinder und auch der Lehr- kräfte kundzutun. In diesem Sinne sind Besuche von Eltern und anderen Interessier- ten stets willkommen. Gemäss Volksschulgesetz liegt die Hauptverantwortung für die Erziehung der Kinder bei den Eltern. Die Schule übernimmt Verantwortung im Rahmen der Bildung und unterstützt die Eltern in der Erziehung. Die Schule strebt auf allen Stufen eine ganzheitliche Bil- dung an. Sie bietet den SchülerInnen einen Lebens- und Erfahrungsraum, in welchem Leistung, Lebensfreude und Kreativität wichtige Werte sind. Sie fördert Verstand, Ge- müt und Handeln der Heranwachsenden in einem ausgewogenen Verhältnis und vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie achtet auf den jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und fördert die Bereitschaft, sich dauernd wei- terzuentwickeln und Eigen- und Sozialverantwortung zu übernehmen - um so ein mündiger Mensch zu werden. Erster Elternabend Die Schulleitung und die Klassenlehrkräfte Herr Rolf Müller (1. Real) und Herr Felix Sieber (1.Sek) laden die Eltern herzlich zum ersten Elternabend im neuen Schuljahr ein. Er findet am Mittwochabend, 30.8.2017 um 19.30 Uhr im Foyer der Oberstufe Süd statt. Wir freuen uns, Sie zu diesem Anlass begrüssen zu dürfen und sind Ihnen dankbar, dass Sie den Termin in Ihrer Agenda vormerken. Seite 3
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Lageplan der Schuleinheiten und schulische Infrastruktur Primarschule Zentral Primarschule Sand Oberstufe Oberstufe Nord Süd Schwimmhalle Freibad Sportplätze Oberstufe Schmerikon Oberstufe Süd Sekundarschule Tel. 055 552 10 40 Oberstufe Nord Realschule Tel. 055 552 10 50 Oberseestr. 1 8716 Schmerikon Internetadresse www.schule-schmerikon.ch Schulleitung Martin Stössel Tel. 076 383 78 13 oder Büro Tel. 055 552 10 30 schulleiter.os@schule-schmerikon.ch Schulsozialarbeit Olivier Fasching Tel. 079 630 88 77 Büro im EG des Schulhauses OSS Seite 5
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Aktuell und informiert Aktuelle und nützliche Informationen rund um die Oberstufe Schmerikon erhalten Sie auch auf unserer Schulhomepage www.schule-schmerikon.ch im Bereich Oberstufe. Aktuelles: Hier finden Sie unsere Schulagenda mit Hin- weisen auf Veranstaltungen. Neu: Schulagenda direkt auf das Handy. Aus den Klassen: Hier erscheinen Berichte aus den verschiede- nen Klassen unserer Oberstufe. Download: Hier finden Eltern wichtige und nützliche Dokumente für den Download. Seite 6
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Lehrkräfte und wichtige Kontaktadressen Lehrerzimmer 055 552 10 40 Pause 09.50-10.10; 15.10-15.20 Lehrkraft Klasse / Frach E mail Amstutz Edi ERG edi.amstutz@kathgossau.ch Bächtiger Mario 3. Sek mario.baechtiger@schule-schmerikon.ch Berger Jan SHP / ISF jan.berger@schule-schmerikon.ch Crépin Evelin Fachlehrerin evelin.crepin@schule-schmerikon.ch Fäh Rebecca 2. Sek rebecca.faeh@schule-schmerikon.ch Fuchs Gabriela WAH gabi.fuchs@schule-schmerikon.ch Gerber David Werken david.gerber@schule-schmerikon.ch Hürlimann Deborah Musik deborah.huerlimann@schule-schmerikon.ch Jud Gabriela ERG G.Jud@gmx.ch Jud Bruno Religion k jud.bruno@bluewin.ch Müller Rolf 1. Real rolf.mueller@schule-schmerikon.ch Rohner Jonas 3. Real jonas.rohner@schule-schmerikon.ch Rupff Daniela 1. Real daniela.rupff@schule-schmerikon.ch Sauer Beatrix ERG beatrix.sauer@gmx.ch Schätti Robert Fachlehrer robert.schaetti@schule-schmerikon.ch Sieber Felix 1. Sek felix.sieber@schule-schmerikon.ch Sieber Sarah 3. OS Sport sarah.sieber@bluemail.ch Stössel Martin Schulleiter schulleiter.os@schule-schmerikon.ch Walker Martina Fachlehrerin martina.walker@schule-schmerikon.ch Wernli Simon 2. Real simon.wernli@schule-schmerikon.ch Zilly Siella HA siella.zilly@schule-schmerikon.ch Glaus Peter Hauswart peter.glaus@schule-schmerikon.ch Pausenzeiten auf allen Schulanlagen: 09.50 Uhr bis 10.15 Uhr 15.10 Uhr bis 15.25 Uhr Telefonzeiten Lehrerzimmer der Oberstufe Krankmeldungen oder Abwesenheitsmeldung erfolgen ausschliesslich über die Eltern persönlich unter der Nummer 055 552 10 40 jeweils vor Unterrichts- beginn zwischen 07.00 Uhr und 07.20 Uhr. Eingang Real OSN Tel 055 282 45 01 Eingang Sek OSS Seite 7
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Schuldirektor Herr Thomas Pedrazzoli 055 552 10 03 thomas.pedrazzoli@ schmerikon.ch Schulsekretariat Frau Claudia Marty / Frau Regula Truniger Postfach 219 Kirchgasse 37 8716 Schmerikon 055 552 10 00 claudia.marty@schmerikon.ch regula.truniger@schmerikon.ch Schulleitung Oberstufe Herr Martin Stössel Oberseestr. 1 8716 Schmerikon 055 552 10 30 oder 055 552 10 40 schulleiter.os@schule-schmerikon.ch Mobile 076 383 78 13 Sekundarschulhaus 055 552 10 40 (Für Abwesenheitsmeldung Lehrerzimmer OSS durch die Eltern 07.00 bis 07.20 Uhr) Realschulhaus 055 552 10 50 Lehrerzimmer OSN Schulsozialarbeit Herr Olivier Fasching 079 630 88 77 olivier.fasching@rbuznach.ch Schulpsychologischer Dienst SPD / Frau Raffaela Bissig Allmeindstr. 15 8645 Jona 058 229 07 97 Berufs- und Laufbahnberatung Bahnhofstrasse 10 Uznach (BIZ) 8730 Uznach 058 229 05 40 Schularzt Dr. Christian Rauscher Bahnhofstr. 5 8716 Schmerikon 055 282 11 42 Zahnarzt Dr. Marc-André Lecoultre Hauptstr. 23 8716 Schmerikon 055 282 20 27 Seite 8
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Lektionstafel der 1. Oberstufe (Neue Fächer im Rahmen des neuen LP 21) Natur – Mensch - Gesellschaft Räume, Zeiten, Gesellschaften1 2 Natur und Technik 2 Berufliche Orientierung 1 ERG Schule / ERG Kirche 1 Sprachen Deutsch 4 Französisch 3 Englisch 3 Latein (Wahlfach für Sekschüler) (3) Mathematik Rechnen und Geometrie 6 Gestaltung und Musik Musik 2 Bildnerisches Gestalten 1 textiles / nichttextiles Gestalten 3 jeweils ein Semester Sport Sport 3 Weitere Arbeitsstunde 2 Medien und Informatik 1 1Die umrahmten Fächergruppen sind so genannte Promotionsfächer. Sie sind massgebend für die definitive Promotion am Ende des Schuljahres. Seite 9
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Betreute Hausaufgabenzeit BHZ Mit der Einführung des neuen Lehrplans Volksschule auf Sommer 2017 wird für die Schüle- rinnen und Schüler der Oberstufe neu das Angebot der betreuten Hausaufgabenzeit (BHZ) eingeführt. Die Schüler haben die Möglichkeit, in einem ruhigen und konzentrierten Umfeld in Anwe- senheit einer Lehrperson die Hausaufgaben zu erledigen. Dabei kann unter anderem auch die schulische Infrastruktur, wie zum Beispiel das Informatikzimmer, genutzt werden. Eine Unterstützung in Sinne eines Nachhilfeunterrichts ist jedoch nicht vorgesehen. Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass die Freizeit der Schüler und vor allem auch das Familienleben von schulischen Verpflichtungen entlastet wird. Das Angebot ist kostenlos und freiwillig. Die Schüler können die betreute Hausaufgaben- zeit ohne Voranmeldung nutzen. Sie müssen jedoch pünktlich zu Beginn der an- gegebenen Zeit anwesend sein, bringen ihr Schuljournal, ihre Schulmaterialien mit und erledigen die anfallenden Hausaufgaben oder bereiten sich auf die bevorstehenden Prüfungen vor. Um Störungen zu vermeiden, kann die Hausaufgabenstunde nur jeweils zu Lektionsende verlassen werden. Lehrpersonen können einzelne Schüler beispielsweise aufgrund ihrer Journaleinträgen zur Anwesenheit an ausgewählten Hausaufgabenstunden verpflichten. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie im Schuljournal. Sie als Eltern haben die Möglichkeit, Ihren Sohn / Ihre Tochter für bestimmte Hausaufgaben- stunden verbindlich anzumelden. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Semester. Die Lehrper- sonen führen eine Anwesenheitskontrolle. Anmeldetalon (bitte ausfüllen und dem Klassenlehrer am Montag, 14.8.2017 abgeben) Name Schüler: ______________________ Vorname Schüler: ___________________ Klasse: _____ Wir Eltern nehmen das Angebot der betreuten Hausaufgabenzeit (BHZ) gerne zur Kenntnis. Unser Sohn / unsere Tochter wird das Angebot freiwillig je nach Bedarf nutzen. Wir melden unseren Sohn / unsere Tochter verbindlich für ein Semester wie folgt an: Mo 16.15 bis 17.00 Di 15.25 bis 16.10 Mi 13.35 bis 14.20 Do 16.15 bis 17.00 Mo 17.05 bis 17.50 Di 16.15 bis 17.00 Mi 14.25 bis 15.10 Do 17.05 bis 17.50 Seite 10
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Aus dem Promotionsreglement Seite 11
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Schulwesen im Kanton St. Gallen Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.sg.ch Seite 12
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Berufswahlfahrplan unserer OberstufenschülerInnen Seite 13
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Berufswahl Die Lehrkräfte unterstützen das Bemühen und das Engagement der Schülerinnen und Schüler bezüglich Berufswahlvorbereitung und Lehrstellensuche. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler und um einen reibungslosen Unterrichts- betrieb aufrecht zu erhalten, haben sich bezüglich Berufserkundung und Schnuppern folgende organisatorischen Grundsätze bewährt: 1. Individuelle, vom Schüler organisierte Schnuppertage resp. Schnupperwochen sollen primär in die Schulferien gelegt werden, damit ein unnötig grosser Zu- satzaufwand für das Nacharbeiten von Unterrichtsstoff vermieden werden kann. 2. Unseren Schülerinnen und Schülern stehen während den drei Schuljahren auf der Oberstufe grundsätzlich 15 Unterrichtstage zwecks individuellem Schnuppern oder Berufserkundung zur Verfügung. Es gelten dieselben Richtlinien wie für vo- raussehbare Absenzen. Allenfalls verpasster Unterrichtsstoff muss selbstständig ohne Aufforderung der Lehrkräfte aufgearbeitet werden. Die Klassenlehrkraft sowie betroffene Fachlehrkräfte müssen so früh wie möglich, mindestens aber 2 Tage im Voraus schriftlich mittels Meldezettel informiert wer- den. Berufserkundungen und Schnuppertage sind im Schuljournal auf dem Blatt “Mein Weg zur Berufswahl” sorgfältig einzutragen und dem Klassenlehrer vorgän- gig vorzuweisen. Nach Möglichkeit ist eine Bestätigung des Lehrbetriebes der Klassenlehrkraft vorzulegen. 3. Sinnvollerweise finden Schnuppertage frühestens ab dem 2. Semester der 2. Oberstufe statt. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Schülerinnen und Schüler, die bereits früher, beispielsweise in den Sommer- oder Sportferien, schnuppern möchten. 4. Schnuppertage werden nur dann bewilligt, wenn die Schülerinnen und Schüler auch wirklich seriös vorbereitet sind: Der mit Tinte sorgfältig ausgefüllte Berufs- erkundungsbogen ist der Klassenlehrkraft vorgängig vorzuweisen. Auch die DOK- Berufsinformationen gehören zu den Unterlagen für Schnuppertage. 5. Am ersten Schultag nach der Berufserkundung resp. nach dem Schnuppern ist dem Klassenlehrer unaufgefordert das vollständig ausgefüllte Feedbackformular vorzulegen. Der Lehrbetrieb bestätigt darin den ordentlichen Verlauf der Berufs- erkundung (Absenzen, Verhalten, Eignung) und gibt dem Schüler eine angemes- sene Rückmeldung. Seite 14
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Der Weg zur Berufswahl Im Schuljournal tragen die Schülerinnen und Schüler in eine Tabelle alle wichtigen Termine (Berufsberater, Schnuppertage, Info-Veranstaltungen, Bewerbungen usw.) ein. Diese Übersicht kann zu Beratungsgesprächen auch zum Berufsberater mitge- nommen werden und dient den Eltern als Information Datum Bemerkungen August Mein erster Schultag an der Oberstufe. Die Abenteuerreise Berufswahl kann beginnen... Werfen Sie doch ab und zu einen Blick auf die entsprechenden Seiten im Schuljournal. Wertvolle Tipps erhalten die SchülerIn- nen auch in der Broschüre „Berufswahlplaner“, die von den Klassenlehrkräften abgegeben wird. Das Internet ist im Rahmen der Berufswahl zu einem unerlässlichen Instrument ge- worden. Unter www.berufsberatung.ch finden Eltern und Schüler wichtige Hilfen zum Thema, unter www.lena.sg.ch ist das Angebot an offenen Lehrstellen. Das Lehr- firmenverzeichnis finden Sie unter: http://www.lefi-online.ch/lefi/?ctx=SG Das Berufsinformationszentrum (BIZ) in Uznach steht Jugendlichen und Er- wachsenen bei Fragen rund um die Berufswahl unentgeltlich zur Verfü- gung. Die zuständige Berufsberaterin Frau Anna Valicek Tel. 058 229 05 40 gibt gerne weitere Auskünfte oder vereinbart einen Termin mit den Lernenden und den Eltern. Seite 15
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Handhabung des Schuljournals Das Schuljournal, das den Schülerinnen und Schülern in der ersten Schulwoche ab- gegeben wird, dient dem Kontakt zwischen Schule, Schülern/Schülerinnen und El- ternhaus. Dort werden Entschuldigungen und Gesuche eingetragen und sämtliche Einträge in den Bereichen „Persönliches Verhalten„ und „Arbeitshaltung“ vorgenommen. Ebenso soll es als Kontaktheft für Kurzmitteilungen zwischen Eltern und Schule ge- nutzt werden. Das Schuljournal wird am Ende des Semesters für die Gesamtbeurteilung des Schü- lers (Zeugnis) mitberücksichtigt. Es gibt unter anderem auch Aufschluss über Selbst- und Sozialkompetenz des Schülers / der Schülerin. Beim Schulaustritt wird es den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt. Für die sorgfältige Behandlung und das Nachführen des Kontaktheftes sind die Schüler/innen verantwortlich. Unsorgfältig behandelte oder verlorene Hefte werden auf Kosten der Schüler/innen ersetzt. Zusätzlich wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 30.- erhoben und eine Strafarbeit verhängt. Der Schüler/die Schülerin muss dieses Heft in alle Lektionen mitbringen und auch bei Fachlehrpersonen jederzeit vorzeigen können. Das Heft wird in regelmässigen Abständen von den Eltern und der Klassenlehrper- son eingesehen und unterschrieben. Auch bei Elterngesprächen muss es dabei sein. Seite 16
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Unterrichtsgrundsätze 1. Die Lektionen beginnen pünktlich und du hast das erforderliche Material be- reit. 2. Unsere Unterrichtssprache ist in allen Fächern konsequent Hochdeutsch. 3. Neugier, Einsatz, Offenheit und Konzentration beflügeln das Lernen und wer- den von den Lehrkräften vorausgesetzt. 4. Schwatzen und unaufgeforderte Wortmeldungen sind grundsätzlich störend, verhindern ein ruhiges und vertieftes Arbeiten und sind rücksichtslos. 5. Wer den Klassengeist oder das Arbeitsklima stört, wird bestraft. 6. Du bist nicht Mittelpunkt der Klasse sondern Mitglied einer Gruppe. 7. Arbeiten und Lernen sind nicht immer lustbetont; aber eine Arbeit erfolgreich zum Ende zu führen, ist befriedigend. 8. Alle Aufträge müssen seriös und zuverlässig erledigt werden. Abschreiben ist unehrlich und bringt für den eigenen Lernfortschritt nichts. 9. Um die eigene Berufs- und Lebenszukunft nicht unnötig und fahrlässig zu ge- fährden, muss der Schule ein zentraler Platz eingeräumt werden. 10. Die Schule hat vor der Freizeit Priorität! 11. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen korrekt gekleidet zum Unterricht. Freizügige Bekleidung oder Freizeit-Look (Trainingshosen, schulterfreie oder bauchfreie T-Shirts usw.) sind nicht erwünscht. Seite 17
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Vertrag zur Vermeidung von Mobbing Die Schülerinnen und Schüler unterzeichnen zu Beginn des Schuljahres einen Ver- trag zur Vermeidung von Mobbing. Lernen kann nur in einem von Fairness und Res- pekt geprägten Umfeld erfolgreich sein. Die Lehrkräfte setzen sich zusammen mit den Lernenden für eine angenehme Lernatmosphäre ein. Alle SchülerInnen verpflichten sich, folgende Grundsätze zu respektieren: 1. Ich rede mit den andern, nicht über sie. 2. Niemand wird beleidigt, ausgelacht oder schikaniert. 3. Alle können ihre Meinung frei äussern. 4. Ich stachle meine Kolleginnen/Kollegen nicht gegen andere auf. 5. Es gibt keine Aussenseiter, niemand wird ausgeschlossen. 6. Ich beteilige mich nicht an der Entstehung und Verbreitung von Gerüchten. 7. Ich lasse Mobbing nicht zu. 8. Ich sorge, gemeinsam mit allen, für eine positive Stimmung. 9. Wenn ich spüre, dass ich selbst oder andere Opfer werden, melde ich dies unverzüglich der Lehrkraft. Seite 18
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Internetvereinbarung Die SchülerInnen dürfen für ihre Arbeiten im Rahmen des Unterrichts auch das Inter- net benützen. Auch hier gelten Regeln, die beachtet sein müssen. Die Nutzung des Internets ist ein Privileg und nicht ein Recht. Wenn ich mich wieder- holt nicht an die Regeln halte, werde ich von der Nutzung des Internets ausgeschlos- sen und meine Eltern sowie die Schulleitung werden darüber informiert. 1. Die Nutzung des Internets in der Schule ist nur mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet. Ich weiss, dass die Lehrperson stichprobeartig den Verlauf meiner aufgerufenen Seiten überprüfen kann. 2. Zur Gestaltung von Arbeiten, die nicht veröffentlicht werden, darf ich Texte oder Bilder aus dem Internet verwenden. Ich gebe jeweils die Quelle an. Be- denkliche Inhalte, auf die ich ungewollt stosse, melde ich sofort der Lehrper- son. 3. Die meisten Filme, Texte, Bilder und Musikstücke im Internet sind urheber- rechtlich geschützt. Sie dürfen nicht für eine eigene Homepage wieder ver- wendet werden. Veröffentlichungen brauchen immer vorgängig die Einwilli- gung der zuständigen Lehrperson. 4. Mir ist bekannt, dass der Zugriff auf rassistische, Gewalt darstellende und pornografische Seiten an unserer Schule nicht erlaubt ist. Ebenso verboten ist das Herunterladen und Kopieren von Software für die private Nutzung. 5. Ich übernehme die Verantwortung für meine Mails und lese oder lösche keine Mails oder Arbeiten meiner Mitschülerinnen und Mitschüler. Zudem halte ich mich an die allgemein gültigen Regeln und vermeide Beleidigungen in der Kommunikation mit anderen in E-Mails, Foren oder Chats. 6. Mein Passwort, meine E-Mailadresse und andere persönliche Angaben, gebe ich nur zurückhaltend weiter. Ich tätige keine Käufe und Bestellungen via In- ternet der Schule. Auch die persönlichen Daten meiner Mitschülerinnen und Mitschüler gebe ich nicht bekannt. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn das Inter- net in der Schule gemäss den oben genannten Punkten selbständig nutzen darf. Seite 19
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Handyregelung In der Schulordnung der Oberstufe Schmerikon ist festgehalten, dass der Gebrauch von Handys auf dem gesamten Schulgelände der OS Schmerikon sowie während Schulanlässen ohne anderweitige Regelung grundsätzlich untersagt ist. Alle SchülerInnen, die aus irgendwelchen Gründen ihr Handy dennoch in die Schule mitbringen, sind darüber informiert, dass die Geräte auf dem gesamten Schulge- lände nicht benutzt werden dürfen. Dies heisst konkret: Alle Geräte sind ausge- schaltet und zu keinem Zeitpunkt auf dem Schulgelände sicht- oder hörbar. Die Klassenlehrkräfte arbeiten mit ihren Schülerinnen und Schülern im Bereich Me- dienkompetenz, klären sie über Gefahren und Missbrauch auf und leiten die Lernen- den zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit modernen Medien an. Wir stellen jedoch immer wieder fest, dass trotz dieser klaren Regelung SchülerInnen unerlaubterweise ihre Handys in Schulräumlichkeiten oder auf dem Pausenplatz be- nützen und damit empfindliche Störungen im Schulalltag verursachen (Cybermob- bing, Beleidigungen von Lehrpersonen und Mitschülern usw. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.projuventute.ch/Kampagnen). Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit bitten wir Sie als Eltern dafür zu sor- gen, dass sämtliche elektronischen Geräte zuhause bleiben. Diese Geräte gehö- ren in die Freizeit und stören unseren Schulalltag, unsere Gemeinschaft und das Lernen. In dringenden Fällen sind unsere Lernenden jederzeit auch ohne Handy über das Schulhaustelefon (Tel. 055 282 19 50 zwischen 09.50 und 10.10 Uhr) erreichbar. Allenfalls dringende Anrufe können unsere SchülerInnen mit Erlaubnis der Lehrper- son über den Schulanschluss tätigen. Wer gegen die bestehende Handyregelung verstösst, muss sein Gerät inkl. Sim- Karte bei der Schulleitung deponieren. Der Verstoss wird im Schuljournal ver- merkt. Das Gerät kann nach einer Woche gegen eine Bearbeitungs- und Um- triebsgebühr von Fr. 50.00 bei der Schulleitung abgeholt werden. Wiederholte Verstösse führen zu einem Zeugniseintrag „Verhalten nicht immer befriedigend“. Seite 20
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Verhaltensregeln Oberstufe Schmerikon Lernen heisst - sich gemeinsam auf den Weg machen Wo Menschen miteinander leben und gemeinsam lernen, braucht es Regeln, an die sich der einzelne halten soll, damit das Leben in der Gemeinschaft gelingt. Regeln sind verbindlich für alle, weil wir füreinander verlässliche Partner sein wollen. Es ist daher selbstver- ständlich, dass wir einander mit Anstand und Respekt begegnen. 1. Gemeinsamer Umgang Unsere Sprache ist Ausdruck für unsere Haltung dem andern gegenüber. Wir respektieren die grundlegen- den Gesprächsregeln. Gossensprache und Kraftausdrücke sind grobe Verletzungen unserer Gesprächskul- tur, die wir an unserer Schule pflegen wollen. Jegliche Form von Gewalt - verbale und körperliche - hat an unserer Schule keine Chance. Jeder ist dafür verantwortlich, dass unsere Schule ein angst- und gewaltfreier Ort ist. Gemeinsam mit euch setzen sich die Lehrkräfte entschlossen dafür ein. 2. Pünktlichkeit Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Meine Arbeitsmaterialien sind zu Unterrichtsbeginn bereitgelegt und vollständig. Damit zeige ich, dass ich zum Lernen bereit bin. 3. Ordnung Wir tragen in sämtlichen Schulzimmern Hausschuhe. Die Schuhe werden an den dafür vorgesehenen Orten deponiert. Kaugummis, Ess- und Trinkwaren nehmen wir nicht in die Schulhäuser. Computerspiele, Musikplayer und dergleichen sind für unser gemeinsames Lernen nicht notwendig und sind daher auf dem Schulareal verboten. Ebenso sind Handys und andere elektronische Geräte auf dem gesamten Schulareal nicht erlaubt. In der Vormittagspause halten sich die SchülerInnen draussen auf. Diejenigen, die Bewegung und Action brauchen, toben sich auf dem Sportplatz aus! Alle anderen Bereiche des Pausenareals sind Ruhezonen. Rauchen und Konsum von Alkohol und anderer Drogen sind auf dem gesamten Schulareal untersagt. Das Verlassen des Schulareals ist während der Unterrichtszeit und den Pausen nicht gestattet. 4. Absenzen Jede vorhersehbare Absenz (unter anderem auch den Bezug der beiden freien Halbtage) melden die Schüle- rInnen rechtzeitig (mind. 2 Schultage im Voraus) der zuständigen Klassenlehrkraft schriftlich. Krankheitsbedingte Abwesenheit wird vor Unterrichtsbeginn (07.00 -07.20) telefonisch unter der Nummer 055 282 19 50 durch einen Elternteil mitgeteilt und in die Absenzkarte im Schuljournal eingetragen. Es wird unaufgefordert allen betroffenen Lehrkräften zur Unterschrift vorgelegt wird. Es gibt kein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Urlaubsgesuche sind dem Klassenlehrer mind. 14 Tage im Voraus schriftlich einzureichen. 5. Schule - ein öffentlicher Ort Gemeinsam lernen wir hier für das Leben. Wir kennen die Grenzen zwischen privaten Bedürfnissen und der Öffentlichkeit. Der Austausch intimer Zärtlichkeiten ist selbstverständlich eine Form des Ausdrucks zwi- schenmenschlicher Beziehungen. Im Interessen aller gehört er aber in den Bereich des Privaten und nicht auf das Schulareal. 6. Kleidung Wir bitten die Eltern auf eine angepasste Bekleidung der Schülerinnen und Schüler zu achten (Dresscode). Auch bei hohen Temperaturen sollen die Jugendlichen sich korrekt kleiden. Freizügige Bekleidung ist an un- serer Schule nicht erwünscht und wird gegebenenfalls beanstandet. (Keine Trainingshosen im normalen Un- terricht; keine schulterfreien oder bauchfreien T-Shirts etc.) Seite 21
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Hausordnung der Oberstufe Schmerikon 1. Das Schulhaus OSS darf am Morgen ab 07.00 Uhr und am Nachmittag frühestens ab 13.15 Uhr, das Schulhaus OSN erst nach dem ersten Gong um 7.20 Uhr und am Nachmittag um 13.30 Uhr betreten werden. 2. Die Schulräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Werkräume der Oberstufe Nord. 3. Die Turnhalle darf nur für die jeweilige Turnstunde und erst auf Beginn der Lektion benützt werden. Sie darf ausschliesslich mit sauberen Turnschuhen betreten werden, die am Boden keine Spuren hinterlas- sen (schwarze Sohlen sind nicht erlaubt). 4. Während den allgemeinen Unterrichtszeiten halten sich die SchülerInnen bei Stundenausfall oder Zwi- schenstunden nicht in den Gängen, sondern im entsprechenden Aufenthaltszimmer (OSN) oder Foyer (OSS) auf. Die SchülerInnen sind angehalten, auf den Gängen sowie in allen anderen Räumlichkeiten jederzeit auf Ruhe zu achten. 5. Während der Vormittagspause halten sich die SchülerInnen auf dem Pausenplatz auf. Das Schulhaus muss verlassen werden. 6. Während der Pausen darf das Schulareal nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden. 7. Der Pausenplatz inklusive Aussensportplatz steht der Öffentlichkeit von Montag - Sonntag ausserhalb der Schulzeit von 9.00 – 12.00 und von 13.00 - 21.30 Uhr zur Verfügung. Aus Rücksicht auf die Nach- barschaft sind Lärmemissionen zu vermeiden. Die Anlagen müssen sauber hinterlassen und die Abfälle in den entsprechenden Behältern entsorgt werden. Der Aussensportplatz kann reserviert werden. Die Benützung von Musikanlagen jeglicher Art ist untersagt. 8. Zur Schulanlage und zu den Pflanzen ist Sorge zu tragen. Bei Schäden ist der Hauswart oder der Schul- leiter zu informieren. 9. Skateboards, Rollschuhe und dergleichen dürfen im Schulhaus nicht verwendet werden. Ebenfalls ist es verboten, auf dem Schulgelände Treppen, Geländer und andere Einrichtungen zu befahren. 10. Auf dem gesamten Areal ist auf Reinlichkeit, Ordnung, Rücksicht und Anstand zu achten. Darüber, wie auch über Pünktlichkeit und Umgang mit Mitschülern und Lehrerschaft, informiert ein separates Blatt mit Verhaltensregeln. 11. Bücher, Werkzeuge und Anlagen sind Eigentum der Schule und müssen sorgfältig behandelt werden. Verlust und Beschädigungen gehen zu Lasten des Schülers, seiner Eltern oder deren Stellvertreter. Dies gilt auch für das Gebäude, das Mobiliar und die Apparate. Verluste und Beschädigungen sind umgehend in die Mängelliste einzutragen und dem Hauswart zu melden. 12. Kindern und Jugendlichen ist der Konsum von Alkohol, Nikotin sowie Drogen jeglicher Art auf dem gan- zen Schulareal strikte untersagt. 13. Für Kinder und Jugendliche sind Handys sowie andere elektronische Geräte auf dem ganzen Schulareal nicht erlaubt. (Siehe Handyregelung der OS Schmerikon) 14. Ab 18.00 Uhr, am Mittwoch ab 12.00 Uhr sowie während der Ferienzeit, wird das Schulhaus geschlos- sen. Nach dieser Zeit ist die Lehrkraft verpflichtet, die Türe beim Eintreten und beim Verlassen des Schulhauses zu schliessen und die Lichter zu löschen. Besondere Veranstaltungen sind von den er- wähnten Schliesszeiten ausgenommen. 15. Vor den Ferien sind sämtliche Bekleidungsstücke nach Hause zu nehmen. 16. Fundgegenstände sind dem zuständigen Hauswart abzugeben. Vermisste Gegenstände sind innert nützlicher Frist beim Hauswart abzuholen. 17. Nach der Turnstunde hat die Lehrkraft die Turnhalle und die Fenster zu schliessen sowie den Geräte- raum, die Duschen und die Garderoben auf deren ordnungsgemässen Zustand hin zu kontrollieren. 18. Fahrräder und Mofas müssen in den Veloständern abgestellt werden. LehrerInnen und Hauswarte haben bei Nichtbeachtung das Recht, sich fehl verhaltende Personen vom Platz zu weisen. Seite 22
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Persönliches Verhalten Im Interesse eines angenehmen Schulklimas legen wir an unserer Schule grossen Wert auf korrektes Verhalten und entsprechende Arbeitshaltung der Schülerinnen und Schüler. Im Schuljournal werden die folgenden Bereiche von Regelverstössen unterschieden: 1. Verstösse gegen Hausordnung und Verhaltensregeln Je nach Grad und Wiederholungen können die Vergehen durch einen Zeugniseintrag be- anstandet werden. Die Eltern werden vorgängig über eine solche Massnahme informiert. 2. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessene Hausaufgaben Nach dreimaligem Vergessen der Hausaufgaben werden die SchülerInnen durch die Lehr- kraft zum Nachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit im Umfang einer Lektion aufgeboten. Nach mehr als sechs Einträgen pro Semester im Bereich „Vergessen der Hausaufgaben“ werden die Eltern schriftlich über einen allfälligen Zeugniseintrag informiert. Die Beanstandung er- folgt in Form einer Arbeitshaltungsnote. 3. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessenes Schulmaterial Nach dreimaligem Vergessen von Schulmaterial werden die SchülerInnen durch die Lehr- kraft zum Nachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit im Umfang einer Lektion aufgeboten. Nach mehr als fünfzehn Einträgen pro Semester im Bereich „Vergessen von Schulmaterial“ werden die Eltern schriftlich über einen allfälligen Zeugniseintrag informiert. Die Beanstan- dung erfolgt in Form einer Arbeitshaltungsnote. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, das Schuljournal jederzeit einzusehen und haben somit Einblick in die Selbst- und Sozialkompetenz Ihres Sohnes / Ihrer Tochter. Seite 23
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Absenzwesen Absenzen, Dispensation, Gesuche, Entschuldigungen 1. Im Krankheitsfall müssen die Eltern ihr Kind telefonisch vor Unterrichtsbeginn zwi- schen 07.00 Uhr und 07.20 Uhr bei der Klassenlehrkraft oder in der Schule unter der folgenden Telefonnummer abmelden: Schulhaus Oberstufe Süd 055 552 10 40 2. Möglichst keine Termine (Arzt, Zahnarzt etc.) während der Schulzeit vereinbaren. 3. Der verpasste Stoff muss selbständig nachgeholt werden (Nachbarschaftshilfe) 4. Sobald man wieder am Unterricht teilnimmt, werden verpasste Prüfungen nachgeholt. 5. Alle Absenzen müssen schriftlich entschuldigt und von den Eltern unterschrieben werden. 6. Jede Entschuldigung wird automatisch am ersten Tag nach der Absenz gebracht und der Klassenlehrperson vorgelegt. 7. Gesuche und Entschuldigungen müssen gemäss den Vorlagen in das Schuljournal geschrieben werden. 8. Gesuche und Entschuldigungen werden von allen Lehrkräften, die davon betroffen sind, unterschrieben. So sieht eine Absenzmeldung der Eltern im Schuljournal aus: Abwesenheit Wochentag/Datum: ____________________________________ Uhrzeit/ von bis _________________ Grund ______________________________________________________________________________________ _______________ Schmerikon, ___________________________ Unterschrift der Eltern: ____________________________________________ Unterschrift der Lehrkräfte: _______________________________________________________________________________________ Freie Halbtage (2 pro Schuljahr) 1. Der Schüler übernimmt für den verpassten Stoff die Verantwortung. 2. Schulanlässe, wichtige Arbeiten und Prüfungen dürfen vom freien Halbtag nicht be- einträchtigt werden. 3. Freie Halbtage müssen 2 Schultage im Voraus schriftlich eingegeben werden (Ge- such). 4. Freie Halbtage sollen für sinnvolle Anlässe eingesetzt werden. Seite 24
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Mitteilungen der Eltern oder der Schule Der Kontakt zu den Eltern ist den Lehrkräften der Oberstufe sehr wichtig. Mindestens einmal jährlich finden Elterngespräche statt, zu denen die Eltern schriftlich eingela- den werden. Die Teilnahme ist obligatorisch. Im Schuljournal haben Sie als Eltern zudem jederzeit die Möglichkeit, der Schule Mit- teilungen zukommen und diese via Ihr Kind vom Empfänger visieren zu lassen. Umgekehrt kann an dieser Stelle die Schule auch an die Eltern gelangen. Bei Fragen und Anliegen rund um die Schule ist die Klassenlehrkraft die erste An- sprechperson. Kontaktadresse und Telefonnummern können Sie dieser Broschüre oder dem Schuljournal entnehmen. Das Kontaktformular im Schuljournal sieht wie folgt aus: Datum: ___________________ Mitteilung an: __________________________ Seite 25
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Winter- und Sommersportlager Die Wintersportlager der Schulgemeinde Schmerikon finden traditionell in der letz- ten Semesterwoche Ende Januar statt. Für die Sekundarschule findet in der ersten und zweiten Klasse, für die Realschule jeweils in der 1. Realklasse ein Wintersport- lager statt. In der 2. Realklasse kann alternativ zum Winterlager ein Sommersportlager durchge- führt werden. Ein allfälliges Sommersportlager findet normalerweise gegen Ende des Sommersemesters statt. Die Sportlager gelten als obligatorische Schulwoche (Art. 1.1. VSG / Art. 17 bis). Dispensationsgesuche müssen frühzeitig (mind. 4 Wochen vor Lagerbeginn) und schriftlich begründet der Schulleitung eingereicht werden. Die Schüler sind über die Schule nicht gegen Unfälle versichert. Dies ist Sache der Eltern. Bemühen Sie sich rechtzeitig um die Ausrüstung Ihres Kindes, beachten Sie z.B. die Angebote der Ski- resp. Kleiderbörsen. Der Elternbeitrag für das Sportlager ist von der Schulbehörde auf Fr. 160.-- pro Kind festgelegt worden. Bei zwei und mehr Kindern aus einer Familie wird ein reduzierter Beitrag von Fr. 130.-- pro Kind erhoben. Der Elternbeitrag setzt sich aus einem obligatorischen Beitrag an die Verpflegungs- kosten von Fr. 15.-- pro Tag und einem Anteil an die übrigen Lagerkosten (Reise, Unterkunft, Skilift, Eintritte usw.) zusammen. Der restliche Aufwand geht zulasten der Gemeinde. Gesuche um Kostengutsprache sind an die Schulleitung zu richten. Lehrerschaft und Schulbehörde sind davon überzeugt, den Schülern mit diesen Sportlagern eine kostengünstige Lagerwoche bieten zu können. Gleichzeitig werden damit das Gemeinschaftserlebnis, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz im Klassenverband gefördert. Seite 26
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Ferienplan 2017/18 Korrigenda: Fasnachtsmontag ist der 12.2.2018 ! Zur Beachtung: Die Eltern können ihre Kinder an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr vom Unterricht befreien. Voraussetzung ist die schriftli- che Mitteilung an die Lehrkraft bis spätestens zwei Tage vor der Abwesenheit. Die Daten der Lager und Schulverlegungen werden rechtzeitig bekannt gegeben und gelten als obligatorische Unterrichtszeit. Über die beiden Halbtage hinausführende Ferienverlängerungen werden grundsätzlich abgelehnt. Gemäss Art. 97 des Volks- schulgesetzes wird diesbezüglich eine Ordnungsbusse von Fr. 200.-- pro Halbtag (max. Fr. 1'000.--) verfügt, unentschuldigte Absenzen werden ins Zeugnis eingetragen. Seite 27
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Kantonaler Ferienplan Den kantonalen Ferienplan finden Sie unter: http://www.sg.ch/home/bildung/volksschule/ferienplan.html Seite 28
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Schulhomepage Unsere Schule verfügt über eine eigene Homepage. Diese dient als Informations- plattform der Schule Schmerikon. Neben Informationen aus dem Schulrat, der Schul- verwaltung und den Schulleitungen publizieren wir Interessantes aus den Schulzim- mern, Infos und Reportagen von Veranstaltungen, Schulreisen etc. Alle Publikationen unterstehen dem Datenschutz. Fotos von Schülern und Schülerin- nen sowie deren Vornamen dürfen auf der Homepage nur dann publiziert werden, wenn der Schule das Einverständnis der Eltern bzw. der Erziehungsverantwortlichen vorliegt. Ebenfalls benötigen wir Ihr Einverständnis, wenn wir ein Foto von Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter (z.B. Elternabend, Schultheater, Sportveranstaltung) publi- zieren. Sämtliche Publikationen auf der Homepage müssen so vorgenommen wer- den, dass eine Identifikation der Person mit Namen und Adresse unmöglich ist. Der Schulrat Schmerikon hat beschlossen, möglichst wenig personenbezogene Da- ten in den für jedermann zugänglichen Bereich der Homepage zu stellen. Für diese Daten benötigen wir dennoch Ihre schriftliche Bewilligung. Es steht ihnen offen, der Schule Schmerikon ohne Begründung diese Bewilligung nicht zu erteilen. Eine erteil- te Bewilligung können Sie im Laufe der Schulzeit ihres Kindes auch jederzeit zurück- nehmen. Zu Beginn des kommenden Schuljahres haben Sie die Gelegenheit, ein entspre- chendes Antragsformular auszufüllen und es unterschrieben der Schulleitung zu- kommen zu lassen. Seite 29
2017/18 Schulbroschüre für Eltern Oberstufe Schmerikon Notizen Seite 30
Sie können auch lesen