Informationen Sekundarschule Laufental Schuljahr 2017 / 2018 - baselland.ch
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Kontaktdaten der Sekundarschule Laufental Sekundarschule Laufental Sekundarschule Laufental Schulanlage Laufen Schulanlage Zwingen Brislachstrasse 60 Friedhofweg 7 4242 Laufen 4222 Zwingen Hauptnummer Laufen 061 552 04 50 Hauptnummer Zwingen 061 552 04 40 Sekretariat Simone Thommen Sekretariat Franziska Egloff Tel. direkt 061 552 04 51 Tel. direkt 061 552 04 41 Das Telefon wird zu den üblichen Bürozeiten bedient. Sie haben auch die Möglichkeit auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Schulleitung Werner Rickhaus, Tel. direkt 061 552 04 43 Jutta Büche, Tel. direkt 061 552 04 44 Gaston Caviezel, Tel. direkt 061 552 04 52 Hauswart Laufen Hauswart Zwingen Paul Schwendener, 078 871 96 56 Koni Hügli, 079 692 06 38 Schulsozialdienst Laufen: Schulsozialdienst Zwingen: Felix Petermann, 076 355 02 56 Urs Rohrbach, 076 355 02 53 Alle Personen können auch via Email erreicht werden: vorname.nachname@sbl.ch Viele nützliche Informationen finden sich auch auf unserer neuen Website: www.seklaufental.ch Impressum Herausgegeben: Sekundarschule Laufental Autorinnen und Autoren:Rickhaus Werner, Büche Jutta, Caviezel Gaston, Schulleitung Egloff Franziska, Thommen Simone, Sekretariat Seite 2/32
Inhaltsverzeichnis KONTAKTDATEN DER SEKUNDARSCHULE LAUFENTAL 2 IMPRESSUM 2 WILLKOMMEN AN DER SEK LAUFENTAL 4 DAS LEITBILD DER SEKUNDARSCHULE LAUFENTAL 5 SCHULLEITUNG 6 SCHULRAT 7 VIELSEITIGES ERGÄNZENDES ANGEBOT 8 MEDIATHEK: BENUTZUNGSORDNUNG 10 LAGER, SCHULREISEN UND CO. 11 DER SCHULSOZIALDIENST 12 JULEX (JUGENDLEXIKON) 14 DER WEG BEI SCHWIERIGKEITEN 15 SCHLIESSFÄCHER SCHULANLAGE ZWINGEN 16 MITTAGSVERPFLEGUNG ZWINGEN UND LAUFEN 17 PROMOTIONEN UND NIVEAUWECHSEL FÜR DIE 4. KLASSEN, SCHULJAHR 2017/2018 18 PROMOTIONEN UND NIVEAUWECHSEL FÜR DIE 1. UND 2. KLASSEN, SCHULJAHR 2017/2018 19 ABSENZENORDNUNG 20 ENTSCHULDIGUNG EINER ABSENZ KOPIERVORLAGE 22 GESUCH UM BEURLAUBUNG/DISPENSATION KOPIERVORLAGE 23 HAUSREGELN SCHULANLAGE LAUFEN 24 HAUSREGELN SCHULANLAGE ZWINGEN 25 LEHRPERSONEN 26/27 TERMINE SCHULJAHR 17/18 28/29 FERIENPLAN SCHULJAHR 17/18 30 FERIENPLAN SCHULJAHR 18/19 30 NOTIZEN 31 Seite 3/32
August 2017 Willkommen an der Sek Laufental Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler Start der Sekundarschule Laufental Nach einer intensiven Vorbereitungszeit sind jetzt die Sekundarschulen Laufen und Zwingen zu einer Schule zusammengeführt, wie im Dekret über die Sekundarschulkreise und Schulstandorte (642.1) vorgesehen. Damit startet die Sekundarschule Laufental, mit einem Schulrat und einer Schulleitung. Es entsteht eine mittelgrosse Schule mit total 22 Klassen, verteilt auf zwei Schulanlagen, Zwingen und Laufen. Insgesamt besuchen in diesem Schuljahr 417 Jugendliche unsere Schule. In Zwingen gibt es 10 Klassen (5 A, 5 E) mit total 202 Jugendlichen, in Laufen 12 Klassen (5 A, 5 E, 1 Kleinklasse und 1 Fremdsprachenklasse) mit 215 Jugendlichen. An unserer Schule unterrichten 57 Lehrpersonen, darunter Heilpädagog/innen, Förderlehrpersonen und Sozialpädagog/innen. Geleitet wird die Sek Laufental durch drei Schulleitende, in Zusammenarbeit mit dem Schulrat und unterstützt durch zwei Schulsozialarbeiter, zwei Sekretärinnen und zwei Hauswarte. Leitbild Im letzten Schuljahr hat das Kollegium im Hinblick auf die Zusammenführung ein gemeinsames Leitbild entwickelt, das uns als Richtschnur für den Schulalltag gilt. Den Abschnitt „Begegnung“ setzen wir im aktuellen Schuljahr in den Mittelpunkt. Unser grösstes Anliegen ist es, Ihr Kind während seiner Sekundarschulzeit, gemeinsam mit Ihnen in seiner Entwicklung zum Erwachsenwerden zu begleiten und es möglichst gut auf das Leben vorzubereiten. Unser Leitbild und Schulprogramm bilden hierfür eine wichtige Basis. Unter anderem wird besonders im 8. und 9. Schuljahr intensiv an der Berufswahl gearbeitet. Neu führen die Jugendlichen der 9. Klassen erstmals eine eigenständige Projektarbeit durch. Sie wählen selber ein Thema aus, definieren Ziele, planen, setzen um und stellen zuletzt ihre Arbeiten aus. Aktuelle Information durch Schulnetz Im letzten Jahr wurde an den Sekundarschulen Baselland die Administrations-Software „Schulnetz“ eingeführt. Ab Ende August werden die Jugendlichen und damit auch Sie einen Zugang auf diese Applikation erhalten. Sie können sich so jederzeit über die aktuellen Notenschnitte, den Stand bei den Absenzen und vieles mehr informieren. Neubau Sekundarschulhaus in Laufen In den nächsten beiden Jahren wird in Laufen eine neue Schulanlage gebaut. Leider sind damit auch gewisse Unannehmlichkeiten verbunden. Wir freuen uns jedoch, dass wir voraussichtlich im Sommer 2019 die modernen Räumlichkeiten beziehen können. Informationen für Sie Das Büchlein, das Sie in den Händen halten, gibt Ihnen wichtige Informationen, die Sie und Ihre Töchter/Söhne während dem Schuljahr brauchen. Gleichzeitig bauen wir eine neue Website auf, die laufend ergänzt wird. Falls trotzdem einmal Fragen auftauchen sollten, melden Sie sich bitte bei uns. Wir wünschen allen Schulbeteiligten viel Erfolg im neuen Schuljahr! Die Schulleitung Jutta Büche, Gaston Caviezel und Werner Rickhaus Seite 4/32
Das Leitbild der Sekundarschule Laufental Wir wertschätzen einander aktiv. Durch achtsamen Umgang miteinander schaffen wir eine gemeinsame Vertrauensbasis. Wir begegnen Neuem mit Offenheit und Toleranz. Wir pflegen eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, den internen und externen Fachstellen. Wir legen Wert auf unterschiedliche Perspektiven. Die Förderung der Jugendlichen steht im Zentrum unseres Handelns. Wir unterstützen die Jugendlichen auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft. Seite 5/32
Schulleitung Die Schulleitung… führt die Schule in pädagogischen, personellen, organisatorischen und administrativen Belangen. beteiligt die Lehrerinnen und Lehrer an wichtigen Entscheidungsprozessen. sorgt für die altersgemässe Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler. gewährleistet die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten am Entwicklungsprozess ihrer Schule. entwickelt in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen das Schulprogramm. ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Lehrpersonen. arbeitet mit den lokalen und kantonalen Behörden zusammen. ist gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und der Schulsekretärinnen in personellen, pädagogischen, organisatorischen und administrativen Fragen weisungsberechtigt. ist gegenüber ihren übergeordneten Behörden und Stellen in Angelegenheiten ihrer Schule auskunftspflichtig. bewilligt Lager, Schulreisen, Ferienverlängerungen, Urlaube. macht Unterrichtsbesuche und führt Mitarbeitenden-Gespräche mit den Lehrpersonen ergreift Massnahmen im Falle von Beschwerden gegen Lehrpersonen etc. Die Zuständigkeiten in der neuen Schulleitung der Sek Laufental sind klar geregelt: Jutta Büche, 85% Tagesgeschäft Zwingen Finanzen Lager, Reisen, etc. Terminplan Gebäude und Raumplanung Zwingen Mittagstisch Zwingen Gaston Caviezel, 90% Tagesgeschäft Laufen Gebäude und Raumplanung Laufen Übertritt aus Primarschule Klassenbildung, Pensenzuteilung Stundenplan Werner Rickhaus, 55% Checks, Projektarbeit, Zeugnisse Berufswahl, LIFT Spezielle Förderung Schulnetz Öffentlichkeitsarbeit Alle Personalführung und -entwicklung Qualitätsentwicklung Seite 6/32
Schulrat Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen an seiner Schule zuständig und hat folgende Aufgaben: Brücke zwischen Trägerschaft (Öffentlichkeit) und Schule Anstellungsbehörde und Aufsicht Schulleitung Anstellungsbehörde Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag Genehmigung Schulprogramm Gewährleistung Umsetzung Evaluationsergebnisse Beschwerdeinstanz Entscheide Schulleitungen Bussenverfügung Verfügung Schulausschluss Schülerinnen und Schüler Der Schulrat Sekundarschule Laufental besteht aus 11 Mitgliedern und wird sich in seiner ersten gemeinsamen Sitzung im August konstituieren. Die kleineren Gemeinden delegieren im Wechsel von zwei Jahren ein Mitglied. Mitglieder Iselin Doris (Präsidentin) Laufen, Eichenweg 16, 4242 Laufen, 061 761 83 16 Hofer Thomas Laufen Wenk Judith Laufen Caduff Natalie Zwingen Feld Stephan Zwingen Buri Amanda Brislach Egli Carmen Grellingen Darms Yannik Röschenz Lutz Simon Wahlen Bernard Edmond Dittingen, Blauen, Nenzlingen Odermatt Andrea Liesberg/Roggenburg Seite 7/32
Vielseitiges ergänzendes Angebot Jede Sekundarschule im Kanton Baselland hat die Möglichkeit in einem vorgegebenen Rahmen ein ergänzendes Angebot zu gestalten. Der Besuch eines jeden Angebots wird im Zeugnis festgehalten. 1. Freifächer ohne Anmeldung (Schülerinnen und Schüler gelten automatisch als angemeldet) Projekt Klassengemeinschaft (PK), 8. und 9. Schuljahr A und E Dieses Angebot schliesst an die obligatorische Klassenstunde des 7. Schuljahres an. Hier werden Präventionsthemen behandelt, Projekte zusammen mit den Schüler/innen entwickelt (z. B. Schulreisen, Schulausstellung, Abschlussreisen) und aktuelle Probleme gelöst. 2. Freifächer mit Anmeldung im Januar 17 Die Anmeldung ist bereits erfolgt und verpflichtet zum Besuch des ganzen Kurses. Diese Fächer werden benotet, zählen aber nicht zur Promotion. Italienisch I, 8. Schuljahr, A und E Italienisch II, 9. Schuljahr, A und E Informatik Basis und Zusatz (IKTB, IKTZ), 8. Schuljahr, A und E Seite 8/32
3. Kurse und Projekte Wir bieten auch in diesem Schuljahr eine attraktive Auswahl von Kursen und Projekten an: Quartal Inhalt Lehrperson 1 2 3 4 Schulband J. Baumgartner X X X X Homepageteam D. Christen X X X X Volleyball D. Heinz X X Nothelferkurs B. King X X Kreatives Schreiben S. Sowa X X Theater V. Djurovic X X X X Die Ausschreibungen erfolgen jeweils gesammelt am Anfang des Quartals, in dem der Kurs beginnt. Die Klassenlehrpersonen hängen die Plakate in ihren Zimmern auf und verteilen die Anmeldebogen (Ort, Zeit, Dauer wird bei der Ausschreibung bekannt gegeben). Die Anmeldebogen werden von den Eltern unterschrieben und an die Klassenlehrperson oder im Sekretariat abgegeben. Damit ist die Anmeldung definitiv und verpflichtet zum Besuch des gesamten Kurses. Die Kurse können nur stattfinden, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, die Schulleitung entscheidet über die Durchführung und Teilnahme. Nach dem Kurs erhalten alle Teilnehmer/innen eine schriftliche Bestätigung als Beilage zum Zeugnis. Schulband 2015/16 (Leitung J. Baumgartner) Seite 9/32
Mediathek: Benutzungsordnung In beiden Schulanlagen gibt es eine Mediathek, welchen den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen unentgeltlich zur Verfügung steht. Es können dort Bücher, Hörbücher und DVDs ausgeliehen werden. Öffnungszeiten: beide Mediatheken sind jeweils in der grossen Pause geöffnet. Ausserhalb dieser Zeiten können Medien durch Lehrpersonen bei klassenweisem Besuch der Mediathek ausgeliehen werden. Ausleihe: Die Ausleihfrist beträgt einen Monat für Bücher, eine Woche für DVDs Es können höchstens vier Medien (jedoch über die Ferien unbeschränkt viele Bücher) ausgeliehen werden. Rückruf: Werden die Medien nicht fristgerecht zurückgebracht, wird der Benutzer/Benutzerin gemahnt. Es entstehen je nach Mahnstufe Gebühren. Ist auch der 3. Rückruf erfolglos, wird das Medium zusätzlich zu den Mahngebühren in Rechnung gestellt. Sorgfaltspflicht: Die Benutzer sind verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen werden die Reparaturkosten verrechnet, für verlorene Medien ist der Kaufpreis zu bezahlen. Disziplin: Die Schulhausordnung gilt auch in der Mediathek. Wer die Ruhe stört, die Ausleihbedingungen verletzt oder der Mediathek willentlich Schaden zufügt, wird zeitweilig von der Benutzung ausgeschlossen, muss für den Schaden aufkommen und mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Essen und Trinken ist in der Bibliothek ausdrücklich verboten. Seite 10/32
Lager, Schulreisen und Co. Während den Schuljahren, in denen Ihr Kind unsere Schule besucht, finden jedes Jahr verschiedene Aktivitäten ausserhalb des regulären Unterrichts statt. Die Teilnahme an diesen Anlässen ist obligatorisch. Schneesport- bzw. Sommerlager, Schulreisen und Exkursionen werden vom Kanton finanziell unterstützt, damit die Eltern nicht die ganzen Kosten tragen müssen. Die Elternbeiträge werden jeweils vor den Anlässen durch die Klassenlehrpersonen eingezogen. Die entsprechenden Termine finden Sie unter „Veranstaltungen“. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Aktivitäten und die Kosten (Elternbreiträge) für 2017/18 Lager 7. Kl. Winterlager /Schneesport (6 Tage, Januar, Februar oder März) 8. Kl. Sommerlager (5 Tage, September oder Mai) Berufswahlwoche / Projektwoche 8. Kl. Berufswahlwoche 9. Kl. Projektwoche Schulreisen Es soll in jeder Klasse eine Schulreise durchgeführt werden, welche in der Schweiz und/oder im grenznahmen Ausland stattfindet. Über die genaue Dauer/Reiseort entscheidet die Klassenlehrperson. Abschlussreisen Im 9. Schuljahr kann nach dem Notenkonvent eine Abschlussreise durchgeführt werden, die höchstens zwei Tage dauert. Die Abschlussreisen werden nicht durch Beiträge des Kantons mitfinanziert. Exkursionen Exkursionen dienen der Vertiefung vom Unterrichtsstoff. Pro Schuljahr und Klasse stehen maximal zwei Unterrichtstage für Exkursionen zur Verfügung. Sporttag 1 Tag, gemeinsames Mittagessen auf dem Sportplatz, Verpflegung von zu Hause. Spezielle Anlässe Je nach Schulstandort kann es verschiedene kleinere Anlässe für den gesamten Schulstandort geben. Kosten Elternbeitrag Winterlager pro Lagertag max. Fr. 40.00 Elternbeitrag Sommerlager pro Lagertag max. Fr. 30.00 Elternbeitrag Schulreise 1-tägig mind. Fr. 15.00 – max. Fr. 30.00 Elternbeitrag Schulreise 2-tägig mind. Fr. 30.00 – max. Fr. 80.00 Elternbeitrag Schulreise 3-tägig mind. Fr. 45.00 – max. Fr. 100.00 Elternbeitrag Abschlussreisen max. Fr. 60.00 Planen Sie diese Kosten bitte frühzeitig in Ihr Budget ein. Bei Lagern gibt es Geschwisterrabatt. Falls die Elternbeiträge eine aussergewöhnliche finanzielle Belastung für Sie darstellen sollten, nutzen Sie bitte die Möglichkeit einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an Pro Juventute zu stellen. Wir beraten Sie hierzu gerne. Seite 11/32
Der Schulsozialdienst Der Schulsozialdienst Laufental wird in beiden Schulanlagen, Laufen und Zwingen angeboten. Die Hauptaufgabe des Schulsozialdienstes Laufental ist die Beratung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung. Unter anderem werden folgende Kompetenzen gefördert: Selbst- und Fremdwahrnehmung Kommunikationsfähigkeit Sozialkompetenz Strategien zur Konfliktlösung Umgang mit persönlichen Themen wie der eigenen Gesundheit, Suchtverhalten, Rollenfindung als Mädchen/Frau beziehungsweise Knabe/Mann, Freizeitverhalten Schüler und Schülerinnen können das Angebot ohne Wissen einer Drittperson und ohne Voranmeldung in Anspruch nehmen. Die Angestellten des Schulsozialdienstes Laufental sind in den Schulhäusern präsent. Sie können telefonisch, per SMS, E-Mail, persönlich, über Lehrpersonen oder Erziehungsberechtigte kontaktiert werden. Die Inanspruchnahme einer Beratung ist in der Regel freiwillig. Der Schüler oder die Schülerin bestimmt auch die Anzahl der Beratungsgespräche mit. Eine Ausnahme bilden verordnete Gespräche. Schülerinnen und Schüler können von der Schulleitung oder einer Lehrperson zu einem ersten Gespräch beim Schulsozialdienst Laufental verpflichtet werden. Eine weiterführende Beratung bedarf der Zustimmung des Schülers/der Schülerin. Der Schulsozialdienst Laufental untersteht der Schweigepflicht. Er vereinbart mit den Schülern/Schülerinnen, ob, respektive welche Informationen an die Lehrpersonen, Schulleitung, Erziehungsberechtigten und Drittpersonen weiter geleitet werden. Bei Bedarf vermitteln die Schulsozialarbeitenden die Schülerinnen und Schüler an weitere Stellen, zum Beispiel an die Sozialberatung Laufental, die Erziehungs- und Familienberatung, an den Schulpsychologischen Dienst oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst. Der Schulsozialdienst bietet auch Erziehungsberechtigten Beratung zu erzieherischen und sozialen Fragen an, welche sich auf die Schule beziehen. Seite 12/32
Die Schulsozialarbeitenden sind schwerpunktmässig in je einem der Schulhäuser der Sekundarschule Laufental und des Gymnasiums Laufental-Thierstein zuständig. Der Erstkontakt findet grundsätzlich bei der zuständigen Person statt. Je nach Thema werden die darauf folgenden Gespräche auch an die dafür passende Person des Schulsozialdienstes Laufental weitervermittelt. Die Schulsozialarbeitenden sind wie folgt erreichbar: Sekundarschule Laufental Schulanlage Laufen Felix Petermann Dienstag bis Freitag 076 355 02 56 felix.petermann@sbl.ch Sekundarschule Laufental Schulanlage Zwingen Urs Rohrbach Montag bis Donnerstag 076 355 02 53 urs.rohrbach@sbl.ch Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein Annemarie von Allmen Kromer Montag bis Mittwoch Tel. 076 357 40 68 annemarie.vonallmen@sbl.ch Seite 13/32
JULEX (Jugendlexikon) Die Broschüre wird durch die Schule bestellt und den Schülerinnen und Schülern abgegeben. Viele interessante Informationen und hilfreiche Adressen zu folgenden Themen können dem JULEX entnommen werden: - Ausbildung & Job, Schule, Lernen, Bewerben - Beziehung, Freundschaft, Familie, Liebe, Sexualität - Freizeit, Hobbies, Reisen, Sport und Bewegung - Lebenswelt, Demokratie, Kulturen, Religionen - Wohlfühlen & Gesundheit, Aussehen, Ernährung, Entspannung, Sucht, Suchtmittel, Ess-Störungen, Konflikte & Krisen - Rechte & Pflichten, Gesetze, Geld, Versicherung, Wohnen, Militärdienst/ Zivildienst, Straftat - Umwelt & Natur, Klima, Umweltschutz, Einkaufen, Littering - Multimedia, Internet, Chat, Handy, Gefahren (Sucht, Mobbing) Seite 14/32
Der Weg bei Schwierigkeiten „Me muess halt rede mitenand!“ Es ist nicht auszuschliessen, dass es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen als Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen kommen kann. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie das Gespräch suchen. Erst wenn auch dies aus Ihrer Sicht nicht erfolgreich war, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Rekurse In einem Schulbetrieb sind oft Entscheide zu fällen. Es kann sein, dass Sie als Erziehungsberechtigte mit einem Entscheid einer Lehrperson nicht einverstanden sind. Meist hilft ein klärendes Gespräch mit der Lehrperson. Gegen Entscheide einzelner Lehrpersonen können Sie innert 10 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde bei der Schulleitung erheben. Gegen Entscheide der Schulleitung können Sie innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Schulrat Beschwerde erheben. Gegen Entscheide des Schulrates können Sie innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat Beschwerde erheben. Es ist zu beachten, dass Beschwerden, die an den Regierungsrat gezogen werden, kostenpflichtig sind. Die Rekursinstanzen Lehrperson Schulleitung Schulrat Regierungsrat Seite 15/32
Schliessfächer Schulanlage Zwingen In Zwingen können die Schüler/innen Schliessfächer mieten. Ein Fach (Grösse: 37x40x46cm) kostet Fr. 45.- pro Schuljahr. Der Vertrag wird direkt mit der Firma SIDAG AG abgeschlossen. Die Schlüssel werden dann zugeschickt. Formulare und detaillierte Infos bekommt man auf deren Homepage www.schuelerbedarf.ch. Gang mit Schliessfächern im Gebäude A Seite 16/32
Mittagsverpflegung Zwingen und Laufen Mittagstisch in Zwingen Der Mittagstisch wird von Kindern der Sekundarschule Laufental, Zwigen, und der Primarschule Zwingen im Café Sunnenschyn gerne genutzt. Die Schülerinnen und Schüler geniessen das Essen in einer familiären Atmosphäre. Die Kosten pro Mahlzeit betragen pauschal Fr. 12.-, für jedes weitere Kind (Geschwister) Fr. 8.-. In Härtefällen können Erziehungsberechtige einen Antrag Das Team vlnr: an die Schulleitung auf Monika Schäfer, Priska Fontana, Karin Mäder Kostenreduktion oder Kostenerlass stellen. Die Anmeldung: Bitte schriftlich mit Formular (erhältlich in den Sekretariaten der Sekundarschulen Laufental) oder auf der Website www.seklaufental.ch. Beachten Sie die Anmeldefristen. Nachträgliche Anmeldungen sind jedoch möglich. Einzelne, spontane An- und Abmeldungen bitte an Frau Fontana Natel 079 940 71 59 (Leitung), bis spätestens 10 Uhr am betreffenden Tag. Alle Sekundarschüler/innen dürfen mit schriftlicher Einwilligung der Eltern den Mittagstisch um 12.30 Uhr verlassen Leitung Mittagstisch: Frau Priska Fontana, 079 940 71 59 Mensa Gymnasium in Laufen Im Weiteren besteht die Möglichkeit, sich in der Mensa des Gymnasiums Laufen zu einem Preis von ca. Fr. 10.- zu verpflegen. Seite 17/32
Promotionen und Niveauwechsel für die 4. Klassen, Schuljahr 2017/2018 Kurzfassung, detaillierte Informationen bei der Schulleitung oder im Internet unter www.bl.ch > Bildung, Kultur und Sport > Amt für Volksschulen > Rechtliche Grundlagen > Verordnungen Bildungsgesetz > 640.21 Verordnung Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (Gilt vorbehältlich Änderungen der Gesetzgebung, rechtlich bindend ist ausschliesslich die gütige Verordnung) 1. Schülerinnen und Schüler im Niveau A Beförderung Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer zählen, gemäss Lehrplan. Definitive Beförderung wenn: - höchstens 3 Noten unter 4.0 - mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0) Zweimal nacheinander ungenügend bedeutet Rückversetzung um ein Jahr. 2. Schülerinnen und Schüler im Niveau E Beförderung Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer zählen, gemäss Lehrplan. Definitive Beförderung wenn: - höchstens 3 Noten unter 4.0 - mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0) Zweimal nacheinander ungenügend bedeutet Rückversetzung um ein Jahr. Übertritt in das Niveau P am Progymnasium Laufen Aus der 4. Klasse Niveau E ist ein Übertritt mit Repetition in die 4. Klasse des Niveau P möglich, in der Regel auf Beginn des Schuljahres. Voranmeldung über Klassenlehrperson im Januar. Bedingung: - Notenschnitt 5.25 in D, F, E, M 3. Neueinführung Abschlusszertifikat mit Checks und Projektarbeit Bereits im letzten Schuljahr wurden im 8. Schuljahr erstmals Checks (S2) durchgeführt, neu wird der Leistungsstand auch gegen Ende des 9. Schuljahres erhoben (Check S3). Dazu führen die Jugendlichen der 9. Klassen erstmals eine Projektarbeit durch. Während der Lagerwochen im Januar resp. März werden sie besonders intensiv daran arbeiten. Zum Ende der Schulzeit erhalten die Jugendlichen neun ein Abschlusszertifikat, das die beiden Semesterzeugnisse des 9. Schuljahres, die Resultate der Checks S2 und S3 sowie der Projektarbeit enthält. Seite 18/32
Promotionen und Niveauwechsel für die 1. und 2. Klassen, Schuljahr 2017/2018 Kurzfassung, detaillierte Informationen bei der Schulleitung oder im Internet unter www.bl.ch > Bildung, Kultur und Sport > Amt für Volksschulen > Rechtliche Grundlagen > Verordnungen Bildungsgesetz > 640.21 Verordnung über die schulische Laufbahn (Gilt vorbehältlich Änderungen der Gesetzgebung, rechtlich bindend ist ausschliesslich die gütige Verordnung) 1. Beförderung im Leistungszug A Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, gemäss Anhang VO Laufbahn, zählen gleich. Definitive Beförderung wenn: - höchstens 3 Noten unter 4.0 - mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0) Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird die 1. Klasse wiederholt. Wenn im Zeugnis am Ende der 2. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird die 2. Klasse wiederholt. Wiederholte Nichtbeförderung: Entscheid der Schulleitung in Zusammenarbeit mit Fachstellen und Eltern über Massnahmen der speziellen Förderung. Wenn im Zeugnis am Ende der 3. Klasse die grundlegenden Anforderungen für den Volksschulabschluss (Schnitt 4,0) nicht erfüllt sind, wird die 3. Klasse wiederholt, sofern keine Anschlusslösung vorliegt. Am Ende der 3. Klasse erhalten alle Jugendlichen ein Abschlusszertifikat, das die Leistungen zusammenfasst. 2. Beförderung im Leistungszug E Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, gemäss Anhang VO Laufbahn, zählen gleich Definitive Beförderung wenn: - höchstens 3 Noten unter 4.0 - mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0) Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind erfolgt der Übertritt definitiv in die 2. Klasse des Leistungszug A. Wenn im Zeugnis am Ende der 2. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt die Wiederholung der 2. Klasse im Leitungszug E. Wer zum 2. Mal nicht befördert wird, wird ohne Wiederholung in den Leistungszug A versetzt. Am Ende der 3. Klasse erhalten alle Jugendlichen ein Abschlusszertifikat, das die Leistungen zusammenfasst. Eine Wiederholung der 3. Klasse ist nicht möglich. 3. Wechsel des Leistungszugs vom A in E oder vom E ins P am Progymnasium Laufen Jeweils auf Schuljahreswechsel möglich Die Schulleitung entscheidet auf Gesuch der Erziehungsberechtigten. Ohne Wiederholung möglich, wenn diese 3 Bedingungen erfüllt sind: - Empfehlung des Klassenkonvents aufgrund der Gesamtbeurteilung - Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0 - Punktesumme von mindestens 40 mit folgender Regelung: die Zeugnisnoten der Fächer D, M, NT werden doppelt gezählt, F und E werden einfach gezählt Mit Wiederholung: - Ist nur eine der Bedingungen erfüllt, ist der Übertritt mit einem Jahr Repetition möglich. Seite 19/32
Absenzenordnung 1. Gesetzliche Grundlagen Bildungsgesetz §§ 64, 69, 82, 90 Verordnung für die Sekundarschule 642.11 § 6, 35 - 36 Verordnung Laufbahn § 11, 12 2. Grundsätzliches für alle Absenzen a) Als Absenz gilt jedes entschuldigte oder unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht und von schulischen Anlässen. b) Eine Absenz ohne ordentliche Bewilligung oder termingerechte Entschuldigung gilt als unentschuldigte Absenz, die im Zeugnis eingetragen wird. c) Für das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs ist jeder Schüler und jede Schülerin selbst verantwortlich. Verpasster Unterricht (alle Fächer) muss innert nützlicher Frist nachgearbeitet werden (Entscheid Fachlehrperson). d) Versäumte Prüfungen werden am nächstmöglichen Termin nachgeholt (Entscheid Fachlehrperson). e) Sämtliche Formulare können im Sekretariat oder im Internet (Homepages der Schulen) bezogen werden. f) Während speziellen Schulanlässen (Schulausstellung, Lager-, Projektwochen usw.) werden keine Urlaube, Jokertage oder Dispensationen bewilligt. g) Sobald ein Urlaub, Jokertag oder eine Dispens bewilligt wurde, informiert der Schüler/die Schülerin seine/ihre Lehrpersonen darüber. 3. Entschuldigte Absenzen In folgenden Fällen wird eine Absenz entschuldigt: Bei Krankheit oder Unfall der Schülerin/des Schülers Bei schwerer Krankheit oder Todesfall in der Familie Höhere Gewalt, die den Schulbesuch verunmöglicht Die Erziehungsberechtigten teilen der Klassenlehrperson die Absenz möglichst sofort mit. Innerhalb einer Woche nach der Rückkehr geben sie das Formular „Entschuldigung einer Absenz“ unaufgefordert und vollständig ausgefüllt an die Klassenlehrperson ab. Falls die Abwesenheit länger als eine Woche dauert, geben die Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson zusätzlich ein Arztzeugnis ab. Nicht korrekt gemeldete Absenzen gelten als unentschuldigt. 4. Beurlaubung oder Dispensation vom Unterricht a) Aus triftigen Gründen können Schülerinnen und Schüler, auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten, befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden. Besondere Gründe sind, z.B. Schnupperlehren Schnupperschulbesuche Teilnahme an Prüfungen z.B. Aufnahmeprüfungen, Mofaprüfung Teilnahme an wichtigen und seltenen Familienanlässen Teilnahme an kulturellen Anlässen von Bedeutung: Detailliertes Programm beilegen Teilnahme an Sportveranstaltungen von kantonaler oder überregionaler Bedeutung: Aufgebot des Vereins oder Verbandes beilegen Teilnahme am Schweizerischen Jugend-Skilager Besuch des Arztes oder Zahnarztes, wenn kein schulfreier Termin möglich ist Sportunterricht: Wer am regulären Unterricht teilnehmen kann, ist auch bei Verletzungen, Unwohlsein, etc. im Sportunterricht anwesend (schriftliche Begründung durch Erziehungsberechtigte). Liegt ein Arztzeugnis für den Sportunterricht vor, entscheidet die Sportlehrperson, die Klassenlehrperson und ev. die Schulleitung über die Beschäftigung des Schülers/der Schülerin während den Sportlektionen (insbesondere bei einer Dispens, die länger als eine Woche dauert). Seite 20/32
b) Einmalige Ferienverlängerung Innerhalb der dreijährigen Sekundarschulzeit kann einmal eine Ferienverlängerung von maximal einer Woche (= maximal 5 Schultage) bei der Schulleitung beantragt werden. c) Jokertag Jeder Schüler und jede Schülerin kann pro Schuljahr einmal (max. 1 Tag) begründet vom Unterricht fern bleiben (Formular Gesuch Beurlaubung). Wenn der Jokertag nicht bezogen wird, verfällt er am Ende des Schuljahres. 5. Gesuchstellung Die Erziehungsberechtigten reichen alle Gesuche bei der Klassenlehrperson ein. Sämtliche Formulare können im Sekretariat oder im Internet (Homepages der Schulen) bezogen werden. - Formular Gesuch um Beurlaubung/Dispensation vom Unterricht - Formular Gesuch Schnupperlehre - Für Schnupperschulbesuche reicht eine schriftliche Anfrage Urlaub/Dispensation Frist Entscheidungsinstanzen Kurzurlaube bis zu einem Tag, mindestens eine Woche im Klassenlehrperson Jokertage Voraus Schnupperlehren, möglichst eine Woche im Schulleitung Schnupperschulbesuche Voraus Urlaube von 2 Tagen bis zu 2 mindestens 2 Wochen vor Antritt Schulleitung Wochen, des Urlaubes Verlängerungen von Ferien 6. Sanktionen (gem. Verordnung) Unentschuldigte Absenzen werden mit folgenden Massnahmen geahndet: a) Eintrag im Zeugnis. b) Im Wiederholungsfall kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten mit einer Busse bis zu Fr. 5000.- bestrafen. c) Im Wiederholungsfall kann Meldung an die KESB Laufental (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) erstattet werden. 7. Inkrafttreten Diese Absenzenordnung tritt für alle Schüler und Schülerinnen der Sekundarschulen Laufen und Zwingen am 1. August 2016 in Kraft. Genehmigt durch die Lehrpersonenkonvente (am 03.12.2015) und Schulräte (am 13./14.01.2016) der Sekundarschulen Laufen und Zwingen. Seite 21/32
Entschuldigung einer Absenz Kopiervorlage Sekundarschule Laufental Entschuldigung einer Absenz Bitte teilen Sie der Klassenlehrperson die Absenz möglichst sofort mit. Innerhalb einer Woche nach Rückkehr in den Unterricht, lassen Sie die schriftliche Entschuldigung (mit diesem vollständig ausgefüllten Formular) der Klassenlehrperson zukommen. Falls die Abwesenheit länger als eine Woche dauert, geben Sie der Klassenlehrperson bitte ein Arztzeugnis ab. Nicht korrekt gemeldete Absenzen gelten als unentschuldigt. Name: Vorname: Klasse: Klassenlehrperson: am: von: bis Total Lektionen: Total Schultage: Grund: Datum: Unterschrift der Erziehungsberechtigten: Seite 22/32
Gesuch um Beurlaubung/Dispensation Kopiervorlage Gesuch um Beurlaubung vom Unterricht Sekundarschule Laufental Verpasster Unterricht muss selbständig nachgearbeitet werden! Verpasste Prüfungen werden i.d.R. nachgeholt (Entscheid Fachlehrperson). Abgabefristen: 1 Woche vorher für Kurzurlaube bis 1 Tag und Jokertag 2 Wochen vorher für Urlaube bis max. 2 Wochen & Ferienverlängerungen Beurlaubung/Dispensation Jokertag Name: Vorname: Klasse: Klassenlehrperson: Datum der Beurlaubung/Ferienverlängerung/Dispensation/des Jokertages am: von: bis: Total Schultage: Grund (siehe Absenzenordnung in der Informations-Broschüre): Mitbetroffene Geschwister (Name, Vorname, Schule, Klasse): Datum: Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person: Entscheid der zuständigen Instanzen: Klassenlehrperson bewilligt nicht bewilligt wenn mehr als 1 Tag oder Ferienverlängerung: Antrag an SL auf Bewilligung Nichtbewilligung Grund: Datum: Unterschrift: Schulleitung bewilligt nicht bewilligt wenn mehr als 2 Wochen: Antrag an SR auf Bewilligung Nichtbewilligung Grund: Datum: Unterschrift: Schulrat bewilligt nicht bewilligt Grund: Datum: Unterschrift: Gegen den Entscheid der Klassenlehrperson kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Schulleitung Beschwerde erhoben werden. Gegen den Entscheid der Schulleitung kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Schulrat Beschwerde erhoben werden. Seite 23/32
Hausregeln Schulanlage Laufen Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass in den Räumlichkeiten und auf dem Areal der Schulhausanlage ein geordnetes, ungestörtes Arbeiten möglich ist und wir untereinander einen angenehmen Umgang pflegen. Zu den Gebäuden und dem Areal gehört alles, was sich zwischen Langhagweg, Brislachstrasse und Kundmatt befindet (ausgenommen: Trottoirs, Areal Kindergarten und Rasen bei den Pavillons!). An diese Regeln halten sich alle, welche innerhalb dieser Anlagen ihren Unterricht besuchen oder erteilen. Allgemeines Zu allem Material tragen wir Sorge. Bei mutwilligen Beschädigungen werden die Verursacher und Verursacherinnen zur Rechenschaft gezogen. Bei späterem Schulanfang (für auswärtige Schülerinnen und Schüler), Zwischenstunden oder beim Warten auf einen Postautokurs stehen der Aufenthaltsraum und das eigene Klassenzimmer, sofern es nicht für Unterricht benützt wird, für ruhigen Zeitvertreib zur Verfügung. Die Hart- und Rasenplätze dürfen benützt werden, wenn dadurch der Unterricht nicht gestört wird. Fundgegenstände werden dem Hauswart übergeben und von diesem soweit möglich gut sichtbar (Vitrine in der Eingangshalle) aufbewahrt. Für unterzeichnete Aushänge steht ein Anschlagbrett zur Verfügung. Die Schule kann für die Garderobe keine Haftung übernehmen. Spiel- und Sportgeräte (auch Rollerblades, Kick-Boards, etc.) dürfen nur draussen benützt werden. Für Schülerinnen und Schüler gilt auf der ganzen Schulanlage (innerhalb und ausserhalb der Gebäude) ein Verbot für Handys und Smartphones. Auf der ganzen Schulanlage gilt ein striktes Rauchverbot. Ordnung In den Räumen mit Teppichboden dürfen keine Strassenschuhe getragen werden. Während des Unterrichts ist das Kaugummikauen verboten. WCs werden reinlich zurückgelassen. Gemäss speziellem Plan werden die Zimmer nach der letzten Lektion aufgeräumt zurückgelassen. Eine saubere Abfallentsorgung innerhalb der Schulanlagen (und überhaupt) ist eine Selbstverständlichkeit (PET-Flaschen und Aludosen gehören in die entsprechenden Sammelbehälter). Öffnungszeiten Das Schulhaus ist von 0720 – 1205 und 1320 – 1710 Uhr geöffnet. Pausen Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler helfen mit, dass der Unterricht pünktlich beginnen und pünktlich beendet werden kann. In den grossen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Räumlichkeiten des Schulhauses. Die obere Halle steht als Pausenbereich offen. Bei sehr schlechtem Wetter kann die Schulleitung Ausnahmen bewilligen und den Pausenbereich auf den Aufenthaltsraum, beide Eingangshallen und die Gänge vor den Zimmern erweitern. Es ist nicht erlaubt, in den grossen Pausen das Schulareal zu verlassen. Das Trottoir der Brislachstrasse und die Veloständer gehören nicht zum Pausenareal. Schneeballwerfen: Schneebälle dürfen nur auf dem Hartplatz Richtung Rasen und auf dem Rasenplatz geworfen werden. Auf allen anderen Plätzen und gegen die Gebäude ist das Schneeballwerfen verboten. Seite 24/32
Hausregeln Schulanlage Zwingen Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass in den Räumlichkeiten und auf dem Schulareal ein ungestörtes Arbeiten möglich ist und wir miteinander einen angenehmen Umgang pflegen. An diese Regeln halten sich alle, die hier den Unterricht besuchen. Allgemeines Wir tragen Sorge zu den Räumen, den Einrichtungen, den Werkzeugen, dem Schulmaterial, dem Pausenareal und dem Biotop. (Wer etwas mutwillig beschädigt oder verschmiert, muss den Schaden bezahlen und eine Strafarbeit leisten.) Elektronische Geräte der Schüler/innen (Mobiltelefone, MP3-Player usw.) sind auf dem gesamten Schulareal von 7.15-11.45 Uhr und 13.30-17.00 Uhr nicht sichtbar und ausgeschaltet. In den Schulhäusern gilt diese Regelung rund um die Uhr, d.h. somit auch von 11.45 – 13.30 Uhr. (Bei Übertretung werden die Geräte eingezogen und können am selben Tag um 17.00 Uhr im Rektorat abgeholt werden.) Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum innerhalb des Schulareals sowie bei Schulanlässen, die ausserhalb des Schulareals stattfinden, ist allen Schüler/innen verboten. Es ist selbstverständlich, dass auf dem Schulgelände keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände geduldet werden. Töffli werden im Unterstand zwischen der Turnhalle und dem Spezialtrakt abgestellt. Zufahrt erfolgt nur über die Schulstrasse. Aufenthalt im Schulhaus Der Trakt D ist über Mittag von 11.45 bis 12.30 Uhr nur für Schüler/innen geöffnet, die um 12.35 Uhr Unterricht haben. Am Abend ab 17.30 Uhr sind alle Trakte geschlossen. Wer sich während den Unterrichtszeiten im oder um das Schulhaus aufhält, muss leise sein und darf den Unterricht nicht stören. Als Aufenthaltsort bei späterem Schulanfang, Zwischenstunden oder beim Warten auf einen Postautokurs steht den Schüler/innen der Aufenthaltsraum für stille Arbeit zur Verfügung, sofern dieser Raum nicht belegt ist. In Zwischenstunden dürfen die Schüler/innen nur mit spezieller Erlaubnis das Schulareal verlassen. Wir benützen Spiel- und Sportgeräte nur im Freien (nicht in den Gebäuden oder in der Pausenhalle). Ballspiele sind nur auf dem Platz zwischen der Primar- und Sekundarschule erlaubt (ausser Tischtennis). Ordnung Wir tragen Kleidung ohne provozierende oder menschenverachtende Aufschriften. Die Kleidung soll nicht aufreizend sein. Im Unterricht tragen wir keine Kopfbedeckung. Wir betreten das Schulhaus nicht mit Rollschuhen, Skates oder mit schmutzigen Schuhen. Die Turnhalle darf nur mit sauberen Hallenturnschuhen betreten werden (d.h. alle Schüler/innen brauchen 2 Paar Turnschuhe). Schüler/innen benützen den Lift nicht. Die Schulzimmer werden nach jeder Lektion aufgeräumt zurückgelassen. Eine saubere Abfallentsorgung ist drinnen und draussen selbstverständlich. Die Kleidung der Schüler/innen hängt an der Garderobe des Zimmers, in dem ihre KLP Schule gibt und bleibt dort den Tag über. Die Schüler/innen nehmen ihre Schulsäcke bei Zimmerwechsel mit sich. Pausen Wir alle helfen mit, dass der Unterricht pünktlich beginnt und auch wieder pünktlich beendet wird. In der grossen Pause am Vormittag und am Nachmittag müssen alle Schüler/innen das Schulhaus möglichst rasch verlassen. Zu Beginn der grossen Pause wird der Schulsack vor dem Zimmer deponiert, in dem Schüler/innen nach der grossen Pause Unterricht haben. Erst nach dem ersten Läuten machen sich die Klassen für den Unterricht bereit. Die Schulbibliothek dient zur Ausleihe von Medien und ist kein Aufenthaltsraum während der grossen Pausen. In den Pausen ist es den Schüler/innen nicht erlaubt, das Pausenareal zu verlassen. Der Spiel- und Pausenplatz der Primarschule gehört nicht zum Pausengelände der Sekundarschule. Seite 25/32
Lehrpersonen Name Vorname Kürzel Schulanlage E-Mail Baumgartner Jennifer BaJ Zwingen jennifer.baumgartner@sbl.ch Bloch Kofmel Christa BlC Laufen christa.blochkofmel@sbl.ch Bojt Judit BoJ Zwingen judit.bojt@sbl.ch Brechbühl Urs BrU Zwingen urs.brechbuehl@sbl.ch Bretscher Thomas BrT Laufen/Zwingen thomas.bretscher@sbl.ch Brunner Dora BrD Laufen dora.brunner@sbl.ch Büche Jutta BüJ Zwingen jutta.bueche@sbl.ch Buchwalder Simona BuS Zwingen simona.buchwalder@sbl.ch Caviezel Gaston CaG Laufen gaston.caviezel@sbl.ch Christen David ChD Zwingen david.christen@sbl.ch Crevoisier-Piatti Christine CrC Laufen christine.crevoisier-piatti@sbl.ch Djurovic Vuk DjV Laufen v.djurovic@sbl.ch Fischer Angelika FiA Laufen angelika.fischer@sbl.ch Friedli Martin FrM Laufen martin.friedli@sbl.ch Guntern Manuel GuM Laufen manuel.guntern@sbl.ch Halbeisen Pia HaP Laufen pia.halbeisen@sbl.ch Heinz Dieter HeD Zwingen dieter.heinz@sbl.ch Holliger Tobias HoT Laufen tobias.holliger@sbl.ch Hugelshofer Tabea HuT Laufen/Zwingen tabea.hugelshofer@sbl.ch Hugentobler Christine HuC Laufen christine.hugentobler@sbl.ch Hügli-Kohler Petra HüP Zwingen petra.huegli@sbl.ch Jacober Vocat Ariane JaA Laufen ariane.jacobervocat@sbl.ch Jost Denise JoD Laufen denise.jost@sbl.ch Keller Armin KeA Laufen armin.keller@sbl.ch Kilian Ivana KiI Zwingen ivana.kilian@sbl.ch Kim Giljong KiG Laufen giljong.kim@sbl.ch King Benjamin KiB Zwingen benjamin.king@sbl.ch Kofmel Rainer KoR Zwingen rainer.kofmel@sbl.ch Kressig Mathias KrM Laufen mathias.kressig@sbl.ch Kunz Jacqueline KuJ Zwingen jacqueline.kunz@sbl.ch Lee Huck Youngsun LeY Laufen youngsun.leehuck@sbl.ch Seite 26/32
Lehrpersonen Name Vorname Kürzel Schulanlage E-Mail Leemann Noémie LeN Laufen noemie.leemann@sbl.ch Leemann Dominique LeD Laufen dominique.leemann@sbl.ch Luzzi-Conti Daniela LuD Laufen daniela.luzziconti@sbl.ch Meyer Verena MeV Zwingen verena.meyer@sbl.ch Moser Stefan MoS Laufen stefan.moser@sbl.ch Müller Petra MüP Laufen petra.mueller@sbl.ch Müller Christoph MüC Laufen/Zwingen chr.mueller@sbl.ch Müller Anne MüA Zwingen anne.mueller@sbl.ch Nebiker Elvira NeE Zwingen elvira.nebiker@sbl.ch Räz-Tschäppeler Bernard RäB Laufen bernard.raez-tschaeppeler@sbl.ch Rhyner Pascal RhP Zwingen pascal.rhyner@sbl.ch Rickhaus Werner RiW Laufen/Zwingen w.rickhaus@sbl.ch Sacco-Wolber Rahel SaR Laufen rahel.sacco-wolber@sbl.ch Schibler-Argast Claudia ScC Laufen claudia.schibler-argast@sbl.ch Schmidlin Renée ScR Laufen renee.schmidlin@sbl.ch Schnell Stephanie ScS Zwingen stephanie.schnell@sbl.ch Schwyzer-Joray Marcel ScM Laufen marcel.schwyzer-joray@sbl.ch Sowa Sabine SoS Zwingen sabine.sowa@sbl.ch Sturm Sylvain StSy Laufen/Zwingen sylvain.sturm@sbl.ch Zurschmiede Matthias ZuM Zwingen matthias.zurschmiede@sbl.ch Spezielle Förderung, Integrative Schulung, Kleinklasse Buchwalder Simona BuS Zwingen simona.buchwalder@sbl.ch Degelo Sophie DeS Zwingen sophie.degelo.ch Imark Broch Felizitas ImF Zwingen felizitas.imark@sbl.ch Keller Armin KeA Laufen armin.keller@sbl.ch Knijff-Imark Gisela KnG Zwingen gisela.knijff@sbl.ch Müller Anne MüA Zwingen anne.mueller@sbl.ch Schmidlin Renée ScR Laufen renee.schmidlin@sbl.ch Stadelmann Marc StM Zwingen marc.stadelmann@sbl.ch Steiner Thomas StT Laufen thomas.steiner@sbl.ch Stich Stefanie StSt Laufen stefanie.stich@sbl.ch Wirz David WiD Laufen david.wirz@sbl.ch Seite 27/32
Termine Schuljahr 17/18 2017 August Mo 14.08. 08.15 h Schulbeginn mit der Klassenlehrperson Mo 21.08. ZWINGEN: Elterninfoabend 1. Klassen Di 22.08. LAUFEN: Elterninfoabend 1. Klassen September Mo-Fr 03.09.-07.09. Sommerlager 2. Klassen Di-Do 04.09.-07.09. Schulreisen 1.- 4. Klassen Mi 20.09. LAUFEN: Zwingen-Laufen-Lauf (Ausweichdatum 27.9. Nachholtermin: 18.10) Mo 25.09. LAUFEN: Blocktag 1 Di 26.09 LAUFEN: Elterngespräche Oktober Di 24.10. Notenschluss Zwischenbericht 4. Kl. Mi-Sa 25.10.-28.10. Berufsschau Liestal Fr 27.10. Zwischenbericht 4. Kl. Di 31.10. ZWINGEN: Herbstbummel (Ausweichdatum 14.11.) November Mi 01.11. LAUFEN: Feiertag, Schulfrei in Zwingen ist ganz normal Schule Do 09.11. Nationaler Zukunftstag / schulinterne Weiterbildung Mi 15.11. LAUFEN: Elterngespräche Mo 20.11 – 21.11 LAUFEN: Berufswahl-Tage Do 23.11. LAUFEN: Berufswahl-Tage Mo-Di 27.-28.11. ZWINGEN: Berufserkundungstage 2. Kl. Dezember Fr 01.12. ZWINGEN: Volleynight Di 19.12. Notenschluss Fr 22.12. Zwischenbericht 1./2. Kl., Zeugnisse 4. Kl. Fr 22.12. LAUFEN: Grande Finale Seite 28/32
Termine Schuljahr 2017/2018 2018 Januar Di 09.01. LAUFEN: Blocktag 2 Sa 13.01. Semesterwechsel Mo 15.01. Infoanlass Brückenangebot So-Fr 21.01.-26.01. LAUFEN: Winterlager 1. Kl. Mo-Fr 22.01.-26.01. LAUFEN: Schnupperwoche 2. Kl., Projektarbeit 4. Kl. Mo-Fr 29.01.-02.02.. Checks S2 (2. Kl.) Februar Di 06.02. ZWINGEN: Themenabend Mo-Fr 26.02 – 08.03 Checks S2 (2. Kl.) März So-Fr 11.03.-16.03. ZWINGEN: Winterlager 1. Kl. Mo-Fr 12.03.-16.03. ZWINGEN: Schnuppertage 2. Kl., Projektarbeit 4. Kl. Mo-Fr 19.03.- 23.03. Checks S3 (4. Kl.) Fr. 23.03. Notenschluss Zwischenbericht 4 Kl. April Fr 13.04. Zwischenbericht 4. Kl. Mo-Fr 16.04.-27.04. Checks S3 (4. Kl.) Do 26.04. Infoabend Mittelschulen & Berufslehren Mai Mi 09.05. LAUFEN: LP-S-Volleyball Mi 16.05. ZWINGEN: Sporttag (Ausweichdatum 23.05., 13.06.) Mo-Fr 28.05.- 01.06. Sommerlager 2. Kl. Di-Do 29.05.- 31.05. Schulreisen 1.Kl. + 4. Kl. Juni Fr 08.06. ZWINGEN: Schulausstellung Mi 13.06. LAUFEN: LP-S-Volleyball Di 19.06. Notenschluss Fr 22.06. Zeugnis Di 26.06. LAUFEN: Sporttag (Ausweichdatum 28.06.) Do 28.06. LAUFEN: Schlussfeier mit den Eltern, 4. Kl. Do 28.06. ZWINGEN: Schlussfeier mit den Eltern, 4. Kl. Fr 29.06. Vormittag: 1.+ 2. Kl. Unterricht Fr 29.06. Nachmittag: 1. + 2. Kl. schulfrei Fr 29.06. 4. Klassen unterrichtsfrei Seite 29/32
Ferienplan Schuljahr 17/18 Schulbeginn Herbstferien 2017 Sa 30.09.17 So 15.10.17 Mo 16.10.17 Weihnachtsferien 2017 Sa 23.12.17 So 07.01.18 Mi 08.01.18 Fasnachtsferien 2018 Sa 10.02.18 So 25.02.18 Mo 26.02.18 Frühjahrsferien 2018 Sa 24.03.18 So 08.04.18 Mo 09.04.18 Sommerferien 2018 Sa 30.06.18 So 12.08.18 Mo 13.08.18 Zusätzlich schulfrei: Di 01.05.18 (Tag der Arbeit), Do 10.05.18 (Auffahrt), Fr 11.05.18 (Auffahrtsbrücke), Mo 21.05.18 (Pfingsten) Mittwoch, Allerheiligen 1. November in Laufen schulfrei Ferienplan Schuljahr 18/19 Schulbeginn Herbstferien 2018 Sa 29.09.18 So 14.10.18 Mo 15.10.18 Weihnachtsferien 2018 Sa 22.12.18 So 06.01.19 Mo 07.01.19 Fasnachtsferien 2019 Sa 02.03.19 So 17.03.19 Mo 18.03.19 Frühjahrsferien 2019 Sa 13.04.19 So 28.04.19 Mo 29.04.19 Sommerferien 2019 Sa 29.06.19 So 11.08.19 Mo 12.08.19 Zusätzlich schulfrei: Mi, 01.05.19 (Tag der Arbeit), Do 30.05.19 (Auffahrt), Fr 31.05.19 (Auffahrtsbrücke), Mo 10.06.19 (Pfingsten) Donnerstag, Allerheiligen 1. November in Laufen schulfrei Hinweis: Zwischen dem Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein und den übrigen Schulen des Kantons Baselland gibt es Unterschiede in der Ferienregelung! Seite 30/32
Notizen Seite 31/32
www.seklaufental.ch Seite 32/32
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