Informationen Sekundarschule Laufental Schuljahr 2017 / 2018 - baselland.ch
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Kontaktdaten der Sekundarschule Laufental
Sekundarschule Laufental Sekundarschule Laufental
Schulanlage Laufen Schulanlage Zwingen
Brislachstrasse 60 Friedhofweg 7
4242 Laufen 4222 Zwingen
Hauptnummer Laufen 061 552 04 50 Hauptnummer Zwingen 061 552 04 40
Sekretariat Simone Thommen Sekretariat Franziska Egloff
Tel. direkt 061 552 04 51 Tel. direkt 061 552 04 41
Das Telefon wird zu den üblichen Bürozeiten bedient. Sie haben auch die Möglichkeit auf
den Anrufbeantworter zu sprechen.
Schulleitung
Werner Rickhaus, Tel. direkt 061 552 04 43
Jutta Büche, Tel. direkt 061 552 04 44
Gaston Caviezel, Tel. direkt 061 552 04 52
Hauswart Laufen Hauswart Zwingen
Paul Schwendener, 078 871 96 56 Koni Hügli, 079 692 06 38
Schulsozialdienst Laufen: Schulsozialdienst Zwingen:
Felix Petermann, 076 355 02 56 Urs Rohrbach, 076 355 02 53
Alle Personen können auch via Email erreicht werden: vorname.nachname@sbl.ch
Viele nützliche Informationen finden sich auch auf unserer neuen Website:
www.seklaufental.ch
Impressum
Herausgegeben:
Sekundarschule Laufental
Autorinnen und Autoren:Rickhaus Werner, Büche Jutta, Caviezel Gaston, Schulleitung
Egloff Franziska, Thommen Simone, Sekretariat
Seite 2/32Inhaltsverzeichnis
KONTAKTDATEN DER SEKUNDARSCHULE LAUFENTAL 2
IMPRESSUM 2
WILLKOMMEN AN DER SEK LAUFENTAL 4
DAS LEITBILD DER SEKUNDARSCHULE LAUFENTAL 5
SCHULLEITUNG 6
SCHULRAT 7
VIELSEITIGES ERGÄNZENDES ANGEBOT 8
MEDIATHEK: BENUTZUNGSORDNUNG 10
LAGER, SCHULREISEN UND CO. 11
DER SCHULSOZIALDIENST 12
JULEX (JUGENDLEXIKON) 14
DER WEG BEI SCHWIERIGKEITEN 15
SCHLIESSFÄCHER SCHULANLAGE ZWINGEN 16
MITTAGSVERPFLEGUNG ZWINGEN UND LAUFEN 17
PROMOTIONEN UND NIVEAUWECHSEL FÜR DIE 4. KLASSEN, SCHULJAHR 2017/2018 18
PROMOTIONEN UND NIVEAUWECHSEL FÜR DIE 1. UND 2. KLASSEN, SCHULJAHR 2017/2018 19
ABSENZENORDNUNG 20
ENTSCHULDIGUNG EINER ABSENZ KOPIERVORLAGE 22
GESUCH UM BEURLAUBUNG/DISPENSATION KOPIERVORLAGE 23
HAUSREGELN SCHULANLAGE LAUFEN 24
HAUSREGELN SCHULANLAGE ZWINGEN 25
LEHRPERSONEN 26/27
TERMINE SCHULJAHR 17/18 28/29
FERIENPLAN SCHULJAHR 17/18 30
FERIENPLAN SCHULJAHR 18/19 30
NOTIZEN 31
Seite 3/32August 2017
Willkommen an der Sek Laufental
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler
Start der Sekundarschule Laufental
Nach einer intensiven Vorbereitungszeit sind jetzt die Sekundarschulen Laufen und Zwingen zu
einer Schule zusammengeführt, wie im Dekret über die Sekundarschulkreise und Schulstandorte
(642.1) vorgesehen. Damit startet die Sekundarschule Laufental, mit einem Schulrat und einer
Schulleitung. Es entsteht eine mittelgrosse Schule mit total 22 Klassen, verteilt auf zwei
Schulanlagen, Zwingen und Laufen.
Insgesamt besuchen in diesem Schuljahr 417 Jugendliche unsere Schule. In Zwingen gibt es 10
Klassen (5 A, 5 E) mit total 202 Jugendlichen, in Laufen 12 Klassen (5 A, 5 E, 1 Kleinklasse und 1
Fremdsprachenklasse) mit 215 Jugendlichen.
An unserer Schule unterrichten 57 Lehrpersonen, darunter Heilpädagog/innen,
Förderlehrpersonen und Sozialpädagog/innen.
Geleitet wird die Sek Laufental durch drei Schulleitende, in Zusammenarbeit mit dem Schulrat und
unterstützt durch zwei Schulsozialarbeiter, zwei Sekretärinnen und zwei Hauswarte.
Leitbild
Im letzten Schuljahr hat das Kollegium im Hinblick auf die Zusammenführung ein gemeinsames
Leitbild entwickelt, das uns als Richtschnur für den Schulalltag gilt. Den Abschnitt „Begegnung“
setzen wir im aktuellen Schuljahr in den Mittelpunkt.
Unser grösstes Anliegen ist es, Ihr Kind während seiner Sekundarschulzeit, gemeinsam mit Ihnen
in seiner Entwicklung zum Erwachsenwerden zu begleiten und es möglichst gut auf das Leben
vorzubereiten. Unser Leitbild und Schulprogramm bilden hierfür eine wichtige Basis. Unter
anderem wird besonders im 8. und 9. Schuljahr intensiv an der Berufswahl gearbeitet.
Neu führen die Jugendlichen der 9. Klassen erstmals eine eigenständige Projektarbeit durch. Sie
wählen selber ein Thema aus, definieren Ziele, planen, setzen um und stellen zuletzt ihre Arbeiten
aus.
Aktuelle Information durch Schulnetz
Im letzten Jahr wurde an den Sekundarschulen Baselland die Administrations-Software
„Schulnetz“ eingeführt. Ab Ende August werden die Jugendlichen und damit auch Sie einen
Zugang auf diese Applikation erhalten. Sie können sich so jederzeit über die aktuellen
Notenschnitte, den Stand bei den Absenzen und vieles mehr informieren.
Neubau Sekundarschulhaus in Laufen
In den nächsten beiden Jahren wird in Laufen eine neue Schulanlage gebaut. Leider sind damit
auch gewisse Unannehmlichkeiten verbunden. Wir freuen uns jedoch, dass wir voraussichtlich im
Sommer 2019 die modernen Räumlichkeiten beziehen können.
Informationen für Sie
Das Büchlein, das Sie in den Händen halten, gibt Ihnen wichtige Informationen, die Sie und Ihre
Töchter/Söhne während dem Schuljahr brauchen. Gleichzeitig bauen wir eine neue Website auf,
die laufend ergänzt wird. Falls trotzdem einmal Fragen auftauchen sollten, melden Sie sich bitte
bei uns.
Wir wünschen allen Schulbeteiligten viel Erfolg im neuen Schuljahr!
Die Schulleitung
Jutta Büche, Gaston Caviezel und Werner Rickhaus
Seite 4/32Das Leitbild der Sekundarschule Laufental
Wir wertschätzen einander aktiv.
Durch achtsamen Umgang miteinander schaffen wir eine
gemeinsame Vertrauensbasis.
Wir begegnen Neuem mit Offenheit und Toleranz.
Wir pflegen eine konstruktive Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten, den internen und externen
Fachstellen.
Wir legen Wert auf unterschiedliche Perspektiven.
Die Förderung der Jugendlichen steht im Zentrum unseres
Handelns.
Wir unterstützen die Jugendlichen auf dem Weg in eine
erfolgreiche Zukunft.
Seite 5/32Schulleitung
Die Schulleitung…
führt die Schule in pädagogischen, personellen, organisatorischen und
administrativen Belangen.
beteiligt die Lehrerinnen und Lehrer an wichtigen Entscheidungsprozessen.
sorgt für die altersgemässe Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler.
gewährleistet die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten am Entwicklungsprozess
ihrer Schule.
entwickelt in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen das Schulprogramm.
ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Lehrpersonen.
arbeitet mit den lokalen und kantonalen Behörden zusammen.
ist gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und der Schulsekretärinnen in
personellen, pädagogischen, organisatorischen und administrativen Fragen
weisungsberechtigt.
ist gegenüber ihren übergeordneten Behörden und Stellen in Angelegenheiten ihrer
Schule auskunftspflichtig.
bewilligt Lager, Schulreisen, Ferienverlängerungen, Urlaube.
macht Unterrichtsbesuche und führt Mitarbeitenden-Gespräche mit den
Lehrpersonen
ergreift Massnahmen im Falle von Beschwerden gegen Lehrpersonen etc.
Die Zuständigkeiten in der neuen Schulleitung der Sek Laufental sind klar geregelt:
Jutta Büche, 85% Tagesgeschäft Zwingen
Finanzen
Lager, Reisen, etc.
Terminplan
Gebäude und Raumplanung Zwingen
Mittagstisch Zwingen
Gaston Caviezel, 90% Tagesgeschäft Laufen
Gebäude und Raumplanung Laufen
Übertritt aus Primarschule
Klassenbildung, Pensenzuteilung
Stundenplan
Werner Rickhaus, 55% Checks, Projektarbeit, Zeugnisse
Berufswahl, LIFT
Spezielle Förderung
Schulnetz
Öffentlichkeitsarbeit
Alle Personalführung und -entwicklung
Qualitätsentwicklung
Seite 6/32Schulrat
Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen an seiner Schule zuständig und hat
folgende Aufgaben:
Brücke zwischen Trägerschaft (Öffentlichkeit) und Schule
Anstellungsbehörde und Aufsicht Schulleitung
Anstellungsbehörde Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
Genehmigung Schulprogramm
Gewährleistung Umsetzung Evaluationsergebnisse
Beschwerdeinstanz Entscheide Schulleitungen
Bussenverfügung
Verfügung Schulausschluss Schülerinnen und Schüler
Der Schulrat Sekundarschule Laufental besteht aus 11 Mitgliedern und wird sich in seiner
ersten gemeinsamen Sitzung im August konstituieren. Die kleineren Gemeinden
delegieren im Wechsel von zwei Jahren ein Mitglied.
Mitglieder
Iselin Doris (Präsidentin) Laufen, Eichenweg 16, 4242 Laufen, 061 761 83 16
Hofer Thomas Laufen
Wenk Judith Laufen
Caduff Natalie Zwingen
Feld Stephan Zwingen
Buri Amanda Brislach
Egli Carmen Grellingen
Darms Yannik Röschenz
Lutz Simon Wahlen
Bernard Edmond Dittingen, Blauen, Nenzlingen
Odermatt Andrea Liesberg/Roggenburg
Seite 7/32Vielseitiges ergänzendes Angebot
Jede Sekundarschule im Kanton Baselland hat die Möglichkeit in einem vorgegebenen
Rahmen ein ergänzendes Angebot zu gestalten. Der Besuch eines jeden Angebots wird
im Zeugnis festgehalten.
1. Freifächer ohne Anmeldung
(Schülerinnen und Schüler gelten automatisch als angemeldet)
Projekt Klassengemeinschaft (PK), 8. und 9. Schuljahr A und E
Dieses Angebot schliesst an die obligatorische Klassenstunde des 7. Schuljahres
an. Hier werden Präventionsthemen behandelt, Projekte zusammen mit den
Schüler/innen entwickelt (z. B. Schulreisen, Schulausstellung, Abschlussreisen)
und aktuelle Probleme gelöst.
2. Freifächer mit Anmeldung im Januar 17
Die Anmeldung ist bereits erfolgt und verpflichtet zum Besuch des ganzen Kurses.
Diese Fächer werden benotet, zählen aber nicht zur Promotion.
Italienisch I, 8. Schuljahr, A und E
Italienisch II, 9. Schuljahr, A und E
Informatik Basis und Zusatz (IKTB, IKTZ), 8. Schuljahr, A und E
Seite 8/323. Kurse und Projekte
Wir bieten auch in diesem Schuljahr eine attraktive Auswahl von Kursen und Projekten an:
Quartal
Inhalt Lehrperson
1 2 3 4
Schulband J. Baumgartner X X X X
Homepageteam D. Christen X X X X
Volleyball D. Heinz X X
Nothelferkurs B. King X X
Kreatives Schreiben S. Sowa X X
Theater V. Djurovic X X X X
Die Ausschreibungen erfolgen jeweils gesammelt am Anfang des Quartals, in dem der
Kurs beginnt. Die Klassenlehrpersonen hängen die Plakate in ihren Zimmern auf und
verteilen die Anmeldebogen (Ort, Zeit, Dauer wird bei der Ausschreibung bekannt
gegeben).
Die Anmeldebogen werden von den Eltern unterschrieben und an die
Klassenlehrperson oder im Sekretariat abgegeben. Damit ist die Anmeldung
definitiv und verpflichtet zum Besuch des gesamten Kurses.
Die Kurse können nur stattfinden, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, die
Schulleitung entscheidet über die Durchführung und Teilnahme.
Nach dem Kurs erhalten alle Teilnehmer/innen eine schriftliche Bestätigung als
Beilage zum Zeugnis.
Schulband 2015/16 (Leitung J. Baumgartner)
Seite 9/32Mediathek: Benutzungsordnung
In beiden Schulanlagen gibt es eine Mediathek, welchen den Schülerinnen und Schülern
sowie den Lehrpersonen unentgeltlich zur Verfügung steht. Es können dort Bücher,
Hörbücher und DVDs ausgeliehen werden.
Öffnungszeiten: beide Mediatheken sind jeweils in der grossen Pause geöffnet.
Ausserhalb dieser Zeiten können Medien durch Lehrpersonen bei klassenweisem
Besuch der Mediathek ausgeliehen werden.
Ausleihe: Die Ausleihfrist beträgt einen Monat für Bücher, eine Woche für DVDs
Es können höchstens vier Medien (jedoch über die Ferien unbeschränkt viele
Bücher) ausgeliehen werden.
Rückruf: Werden die Medien nicht fristgerecht zurückgebracht, wird der
Benutzer/Benutzerin gemahnt. Es entstehen je nach Mahnstufe Gebühren.
Ist auch der 3. Rückruf erfolglos, wird das Medium zusätzlich zu den
Mahngebühren in Rechnung gestellt.
Sorgfaltspflicht: Die Benutzer sind verpflichtet, die Medien sorgfältig zu
behandeln. Für Beschädigungen werden die Reparaturkosten verrechnet, für
verlorene Medien ist der Kaufpreis zu bezahlen.
Disziplin: Die Schulhausordnung gilt auch in der Mediathek. Wer die Ruhe stört, die
Ausleihbedingungen verletzt oder der Mediathek willentlich Schaden zufügt, wird
zeitweilig von der Benutzung ausgeschlossen, muss für den Schaden aufkommen
und mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Essen und Trinken ist in der
Bibliothek ausdrücklich verboten.
Seite 10/32Lager, Schulreisen und Co.
Während den Schuljahren, in denen Ihr Kind unsere Schule
besucht, finden jedes Jahr verschiedene Aktivitäten ausserhalb
des regulären Unterrichts statt. Die Teilnahme an diesen Anlässen
ist obligatorisch. Schneesport- bzw. Sommerlager, Schulreisen
und Exkursionen werden vom Kanton finanziell unterstützt, damit
die Eltern nicht die ganzen Kosten tragen müssen. Die
Elternbeiträge werden jeweils vor den Anlässen durch die
Klassenlehrpersonen eingezogen.
Die entsprechenden Termine finden Sie unter „Veranstaltungen“.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Aktivitäten und die
Kosten (Elternbreiträge) für 2017/18
Lager
7. Kl. Winterlager /Schneesport (6 Tage, Januar, Februar oder März)
8. Kl. Sommerlager (5 Tage, September oder Mai)
Berufswahlwoche / Projektwoche
8. Kl. Berufswahlwoche
9. Kl. Projektwoche
Schulreisen
Es soll in jeder Klasse eine Schulreise durchgeführt werden, welche in der Schweiz und/oder im
grenznahmen Ausland stattfindet. Über die genaue Dauer/Reiseort entscheidet die Klassenlehrperson.
Abschlussreisen
Im 9. Schuljahr kann nach dem Notenkonvent eine Abschlussreise durchgeführt werden, die höchstens zwei
Tage dauert. Die Abschlussreisen werden nicht durch Beiträge des Kantons mitfinanziert.
Exkursionen
Exkursionen dienen der Vertiefung vom Unterrichtsstoff. Pro Schuljahr und Klasse stehen maximal zwei
Unterrichtstage für Exkursionen zur Verfügung.
Sporttag
1 Tag, gemeinsames Mittagessen auf dem Sportplatz, Verpflegung von zu Hause.
Spezielle Anlässe
Je nach Schulstandort kann es verschiedene kleinere Anlässe für den gesamten Schulstandort geben.
Kosten
Elternbeitrag Winterlager pro Lagertag max. Fr. 40.00
Elternbeitrag Sommerlager pro Lagertag max. Fr. 30.00
Elternbeitrag Schulreise 1-tägig mind. Fr. 15.00 – max. Fr. 30.00
Elternbeitrag Schulreise 2-tägig mind. Fr. 30.00 – max. Fr. 80.00
Elternbeitrag Schulreise 3-tägig mind. Fr. 45.00 – max. Fr. 100.00
Elternbeitrag Abschlussreisen max. Fr. 60.00
Planen Sie diese Kosten bitte frühzeitig in Ihr Budget ein. Bei Lagern gibt es Geschwisterrabatt.
Falls die Elternbeiträge eine aussergewöhnliche finanzielle Belastung für Sie darstellen sollten, nutzen Sie
bitte die Möglichkeit einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an
Pro Juventute zu stellen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Seite 11/32Der Schulsozialdienst
Der Schulsozialdienst Laufental wird in beiden Schulanlagen, Laufen und Zwingen
angeboten.
Die Hauptaufgabe des Schulsozialdienstes Laufental ist die Beratung und Begleitung der
Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung.
Unter anderem werden folgende Kompetenzen gefördert:
Selbst- und Fremdwahrnehmung
Kommunikationsfähigkeit
Sozialkompetenz
Strategien zur Konfliktlösung
Umgang mit persönlichen Themen wie der eigenen Gesundheit, Suchtverhalten,
Rollenfindung als Mädchen/Frau beziehungsweise Knabe/Mann, Freizeitverhalten
Schüler und Schülerinnen können das Angebot ohne Wissen einer Drittperson und ohne
Voranmeldung in Anspruch nehmen. Die Angestellten des Schulsozialdienstes Laufental
sind in den Schulhäusern präsent. Sie können telefonisch, per SMS, E-Mail, persönlich,
über Lehrpersonen oder Erziehungsberechtigte kontaktiert werden.
Die Inanspruchnahme einer Beratung ist in der Regel freiwillig. Der Schüler oder die
Schülerin bestimmt auch die Anzahl der Beratungsgespräche mit. Eine Ausnahme bilden
verordnete Gespräche. Schülerinnen und Schüler können von der Schulleitung oder einer
Lehrperson zu einem ersten Gespräch beim Schulsozialdienst Laufental verpflichtet
werden. Eine weiterführende Beratung bedarf der Zustimmung des Schülers/der
Schülerin.
Der Schulsozialdienst Laufental untersteht der Schweigepflicht. Er vereinbart mit den
Schülern/Schülerinnen, ob, respektive welche Informationen an die Lehrpersonen,
Schulleitung, Erziehungsberechtigten und Drittpersonen weiter geleitet werden.
Bei Bedarf vermitteln die Schulsozialarbeitenden die Schülerinnen und Schüler an weitere
Stellen, zum Beispiel an die Sozialberatung Laufental, die Erziehungs- und
Familienberatung, an den Schulpsychologischen Dienst oder den Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Dienst.
Der Schulsozialdienst bietet auch Erziehungsberechtigten Beratung zu erzieherischen und
sozialen Fragen an, welche sich auf die Schule beziehen.
Seite 12/32Die Schulsozialarbeitenden sind schwerpunktmässig in je einem der Schulhäuser der
Sekundarschule Laufental und des Gymnasiums Laufental-Thierstein zuständig. Der
Erstkontakt findet grundsätzlich bei der zuständigen Person statt. Je nach Thema werden
die darauf folgenden Gespräche auch an die dafür passende Person des
Schulsozialdienstes Laufental weitervermittelt.
Die Schulsozialarbeitenden sind wie folgt erreichbar:
Sekundarschule Laufental
Schulanlage Laufen
Felix Petermann
Dienstag bis Freitag
076 355 02 56
felix.petermann@sbl.ch
Sekundarschule Laufental
Schulanlage Zwingen
Urs Rohrbach
Montag bis Donnerstag
076 355 02 53
urs.rohrbach@sbl.ch
Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein
Annemarie von Allmen Kromer
Montag bis Mittwoch
Tel. 076 357 40 68
annemarie.vonallmen@sbl.ch
Seite 13/32JULEX (Jugendlexikon)
Die Broschüre wird durch die Schule bestellt und den Schülerinnen und Schülern
abgegeben.
Viele interessante Informationen und hilfreiche Adressen zu folgenden Themen können
dem JULEX entnommen werden:
- Ausbildung & Job, Schule, Lernen, Bewerben
- Beziehung, Freundschaft, Familie, Liebe, Sexualität
- Freizeit, Hobbies, Reisen, Sport und Bewegung
- Lebenswelt, Demokratie, Kulturen, Religionen
- Wohlfühlen & Gesundheit, Aussehen, Ernährung, Entspannung,
Sucht, Suchtmittel, Ess-Störungen, Konflikte & Krisen
- Rechte & Pflichten, Gesetze, Geld, Versicherung, Wohnen,
Militärdienst/ Zivildienst, Straftat
- Umwelt & Natur, Klima, Umweltschutz, Einkaufen, Littering
- Multimedia, Internet, Chat, Handy, Gefahren (Sucht, Mobbing)
Seite 14/32Der Weg bei Schwierigkeiten
„Me muess halt rede mitenand!“
Es ist nicht auszuschliessen, dass es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen als
Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen kommen kann. In einem solchen Fall ist es
wichtig, dass Sie das Gespräch suchen. Erst wenn auch dies aus Ihrer Sicht nicht
erfolgreich war, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Rekurse
In einem Schulbetrieb sind oft Entscheide zu fällen. Es kann sein, dass Sie als
Erziehungsberechtigte mit einem Entscheid einer Lehrperson nicht einverstanden sind.
Meist hilft ein klärendes Gespräch mit der Lehrperson.
Gegen Entscheide einzelner Lehrpersonen können Sie innert 10 Tagen schriftlich und
begründet Beschwerde bei der Schulleitung erheben.
Gegen Entscheide der Schulleitung können Sie innert 10 Tagen schriftlich und begründet
beim Schulrat Beschwerde erheben.
Gegen Entscheide des Schulrates können Sie innert 10 Tagen schriftlich und begründet
beim Regierungsrat Beschwerde erheben. Es ist zu beachten, dass Beschwerden, die an
den Regierungsrat gezogen werden, kostenpflichtig sind.
Die Rekursinstanzen
Lehrperson
Schulleitung
Schulrat
Regierungsrat
Seite 15/32Schliessfächer Schulanlage Zwingen
In Zwingen können die Schüler/innen
Schliessfächer mieten. Ein Fach
(Grösse: 37x40x46cm) kostet Fr. 45.-
pro Schuljahr. Der Vertrag wird direkt
mit der Firma SIDAG AG
abgeschlossen. Die Schlüssel werden
dann zugeschickt. Formulare und
detaillierte Infos bekommt man auf
deren Homepage
www.schuelerbedarf.ch.
Gang mit Schliessfächern im Gebäude A
Seite 16/32Mittagsverpflegung Zwingen und Laufen
Mittagstisch in Zwingen
Der Mittagstisch wird von Kindern
der Sekundarschule Laufental,
Zwigen, und der Primarschule
Zwingen im Café Sunnenschyn
gerne genutzt. Die Schülerinnen
und Schüler geniessen das Essen
in einer familiären Atmosphäre.
Die Kosten pro Mahlzeit betragen
pauschal Fr. 12.-, für jedes weitere
Kind (Geschwister) Fr. 8.-. In
Härtefällen können
Erziehungsberechtige einen Antrag Das Team vlnr:
an die Schulleitung auf Monika Schäfer, Priska Fontana, Karin Mäder
Kostenreduktion oder Kostenerlass
stellen.
Die Anmeldung:
Bitte schriftlich mit Formular (erhältlich in den Sekretariaten der Sekundarschulen
Laufental) oder auf der Website www.seklaufental.ch. Beachten Sie die Anmeldefristen.
Nachträgliche Anmeldungen sind jedoch möglich. Einzelne, spontane An- und
Abmeldungen bitte an Frau Fontana Natel 079 940 71 59 (Leitung), bis spätestens 10 Uhr
am betreffenden Tag. Alle Sekundarschüler/innen dürfen mit schriftlicher Einwilligung der
Eltern den Mittagstisch um 12.30 Uhr verlassen
Leitung Mittagstisch: Frau Priska Fontana, 079 940 71 59
Mensa Gymnasium in Laufen
Im Weiteren besteht die Möglichkeit, sich in der Mensa des Gymnasiums Laufen zu einem
Preis von ca. Fr. 10.- zu verpflegen.
Seite 17/32Promotionen und Niveauwechsel für die
4. Klassen, Schuljahr 2017/2018
Kurzfassung, detaillierte Informationen bei der Schulleitung oder im Internet unter www.bl.ch > Bildung, Kultur
und Sport > Amt für Volksschulen > Rechtliche Grundlagen > Verordnungen Bildungsgesetz > 640.21
Verordnung Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt
(Gilt vorbehältlich Änderungen der Gesetzgebung, rechtlich bindend ist ausschliesslich die gütige Verordnung)
1. Schülerinnen und Schüler im Niveau A
Beförderung
Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer zählen, gemäss Lehrplan.
Definitive Beförderung wenn:
- höchstens 3 Noten unter 4.0
- mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
Zweimal nacheinander ungenügend bedeutet Rückversetzung um ein Jahr.
2. Schülerinnen und Schüler im Niveau E
Beförderung
Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer zählen, gemäss Lehrplan.
Definitive Beförderung wenn:
- höchstens 3 Noten unter 4.0
- mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
Zweimal nacheinander ungenügend bedeutet Rückversetzung um ein Jahr.
Übertritt in das Niveau P am Progymnasium Laufen
Aus der 4. Klasse Niveau E ist ein Übertritt mit Repetition in die 4. Klasse des Niveau P
möglich, in der Regel auf Beginn des Schuljahres.
Voranmeldung über Klassenlehrperson im Januar.
Bedingung:
- Notenschnitt 5.25 in D, F, E, M
3. Neueinführung Abschlusszertifikat mit Checks und Projektarbeit
Bereits im letzten Schuljahr wurden im 8. Schuljahr erstmals Checks (S2) durchgeführt, neu wird der
Leistungsstand auch gegen Ende des 9. Schuljahres erhoben (Check S3). Dazu führen die
Jugendlichen der 9. Klassen erstmals eine Projektarbeit durch. Während der Lagerwochen im
Januar resp. März werden sie besonders intensiv daran arbeiten.
Zum Ende der Schulzeit erhalten die Jugendlichen neun ein Abschlusszertifikat, das die beiden
Semesterzeugnisse des 9. Schuljahres, die Resultate der Checks S2 und S3 sowie der Projektarbeit
enthält.
Seite 18/32Promotionen und Niveauwechsel für die
1. und 2. Klassen, Schuljahr 2017/2018
Kurzfassung, detaillierte Informationen bei der Schulleitung oder im Internet unter www.bl.ch > Bildung, Kultur
und Sport > Amt für Volksschulen > Rechtliche Grundlagen > Verordnungen Bildungsgesetz > 640.21
Verordnung über die schulische Laufbahn (Gilt vorbehältlich Änderungen der Gesetzgebung, rechtlich bindend
ist ausschliesslich die gütige Verordnung)
1. Beförderung im Leistungszug A
Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, gemäss Anhang VO Laufbahn, zählen gleich.
Definitive Beförderung wenn:
- höchstens 3 Noten unter 4.0
- mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird
die 1. Klasse wiederholt.
Wenn im Zeugnis am Ende der 2. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird
die 2. Klasse wiederholt.
Wiederholte Nichtbeförderung: Entscheid der Schulleitung in Zusammenarbeit mit Fachstellen
und Eltern über Massnahmen der speziellen Förderung.
Wenn im Zeugnis am Ende der 3. Klasse die grundlegenden Anforderungen für den
Volksschulabschluss (Schnitt 4,0) nicht erfüllt sind, wird die 3. Klasse wiederholt, sofern keine
Anschlusslösung vorliegt.
Am Ende der 3. Klasse erhalten alle Jugendlichen ein Abschlusszertifikat, das die Leistungen
zusammenfasst.
2. Beförderung im Leistungszug E
Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, gemäss Anhang VO Laufbahn, zählen gleich
Definitive Beförderung wenn:
- höchstens 3 Noten unter 4.0
- mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind erfolgt
der Übertritt definitiv in die 2. Klasse des Leistungszug A.
Wenn im Zeugnis am Ende der 2. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind,
erfolgt die Wiederholung der 2. Klasse im Leitungszug E.
Wer zum 2. Mal nicht befördert wird, wird ohne Wiederholung in den Leistungszug A versetzt.
Am Ende der 3. Klasse erhalten alle Jugendlichen ein Abschlusszertifikat, das die Leistungen
zusammenfasst. Eine Wiederholung der 3. Klasse ist nicht möglich.
3. Wechsel des Leistungszugs vom A in E oder vom E ins P am Progymnasium
Laufen
Jeweils auf Schuljahreswechsel möglich
Die Schulleitung entscheidet auf Gesuch der Erziehungsberechtigten.
Ohne Wiederholung möglich, wenn diese 3 Bedingungen erfüllt sind:
- Empfehlung des Klassenkonvents aufgrund der Gesamtbeurteilung
- Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0
- Punktesumme von mindestens 40 mit folgender Regelung: die Zeugnisnoten der Fächer D,
M, NT werden doppelt gezählt, F und E werden einfach gezählt
Mit Wiederholung:
- Ist nur eine der Bedingungen erfüllt, ist der Übertritt mit einem Jahr Repetition möglich.
Seite 19/32Absenzenordnung
1. Gesetzliche Grundlagen
Bildungsgesetz §§ 64, 69, 82, 90
Verordnung für die Sekundarschule 642.11 § 6, 35 - 36
Verordnung Laufbahn § 11, 12
2. Grundsätzliches für alle Absenzen
a) Als Absenz gilt jedes entschuldigte oder unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht und von
schulischen Anlässen.
b) Eine Absenz ohne ordentliche Bewilligung oder termingerechte Entschuldigung gilt als unentschuldigte
Absenz, die im Zeugnis eingetragen wird.
c) Für das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs ist jeder Schüler und jede Schülerin selbst
verantwortlich. Verpasster Unterricht (alle Fächer) muss innert nützlicher Frist nachgearbeitet werden
(Entscheid Fachlehrperson).
d) Versäumte Prüfungen werden am nächstmöglichen Termin nachgeholt (Entscheid Fachlehrperson).
e) Sämtliche Formulare können im Sekretariat oder im Internet (Homepages der Schulen) bezogen
werden.
f) Während speziellen Schulanlässen (Schulausstellung, Lager-, Projektwochen usw.) werden keine
Urlaube, Jokertage oder Dispensationen bewilligt.
g) Sobald ein Urlaub, Jokertag oder eine Dispens bewilligt wurde, informiert der Schüler/die Schülerin
seine/ihre Lehrpersonen darüber.
3. Entschuldigte Absenzen
In folgenden Fällen wird eine Absenz entschuldigt:
Bei Krankheit oder Unfall der Schülerin/des Schülers
Bei schwerer Krankheit oder Todesfall in der Familie
Höhere Gewalt, die den Schulbesuch verunmöglicht
Die Erziehungsberechtigten teilen der Klassenlehrperson die Absenz möglichst sofort mit. Innerhalb
einer Woche nach der Rückkehr geben sie das Formular „Entschuldigung einer Absenz“ unaufgefordert
und vollständig ausgefüllt an die Klassenlehrperson ab. Falls die Abwesenheit länger als eine Woche
dauert, geben die Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson zusätzlich ein Arztzeugnis ab.
Nicht korrekt gemeldete Absenzen gelten als unentschuldigt.
4. Beurlaubung oder Dispensation vom Unterricht
a) Aus triftigen Gründen können Schülerinnen und Schüler, auf schriftliches Gesuch der
Erziehungsberechtigten, befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden. Besondere Gründe sind, z.B.
Schnupperlehren
Schnupperschulbesuche
Teilnahme an Prüfungen z.B. Aufnahmeprüfungen, Mofaprüfung
Teilnahme an wichtigen und seltenen Familienanlässen
Teilnahme an kulturellen Anlässen von Bedeutung: Detailliertes Programm beilegen
Teilnahme an Sportveranstaltungen von kantonaler oder überregionaler Bedeutung: Aufgebot
des Vereins oder Verbandes beilegen
Teilnahme am Schweizerischen Jugend-Skilager
Besuch des Arztes oder Zahnarztes, wenn kein schulfreier Termin möglich ist
Sportunterricht: Wer am regulären Unterricht teilnehmen kann, ist auch bei Verletzungen, Unwohlsein,
etc. im Sportunterricht anwesend (schriftliche Begründung durch Erziehungsberechtigte). Liegt ein
Arztzeugnis für den Sportunterricht vor, entscheidet die Sportlehrperson, die Klassenlehrperson und ev.
die Schulleitung über die Beschäftigung des Schülers/der Schülerin während den Sportlektionen
(insbesondere bei einer Dispens, die länger als eine Woche dauert).
Seite 20/32b) Einmalige Ferienverlängerung
Innerhalb der dreijährigen Sekundarschulzeit kann einmal eine Ferienverlängerung von maximal einer
Woche (= maximal 5 Schultage) bei der Schulleitung beantragt werden.
c) Jokertag
Jeder Schüler und jede Schülerin kann pro Schuljahr einmal (max. 1 Tag) begründet vom Unterricht
fern bleiben (Formular Gesuch Beurlaubung). Wenn der Jokertag nicht bezogen wird, verfällt er am
Ende des Schuljahres.
5. Gesuchstellung
Die Erziehungsberechtigten reichen alle Gesuche bei der Klassenlehrperson ein. Sämtliche Formulare
können im Sekretariat oder im Internet (Homepages der Schulen) bezogen werden.
- Formular Gesuch um Beurlaubung/Dispensation vom Unterricht
- Formular Gesuch Schnupperlehre
- Für Schnupperschulbesuche reicht eine schriftliche Anfrage
Urlaub/Dispensation Frist Entscheidungsinstanzen
Kurzurlaube bis zu einem Tag, mindestens eine Woche im Klassenlehrperson
Jokertage Voraus
Schnupperlehren, möglichst eine Woche im Schulleitung
Schnupperschulbesuche Voraus
Urlaube von 2 Tagen bis zu 2 mindestens 2 Wochen vor Antritt Schulleitung
Wochen, des Urlaubes
Verlängerungen von Ferien
6. Sanktionen (gem. Verordnung)
Unentschuldigte Absenzen werden mit folgenden Massnahmen geahndet:
a) Eintrag im Zeugnis.
b) Im Wiederholungsfall kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten mit einer Busse bis zu
Fr. 5000.- bestrafen.
c) Im Wiederholungsfall kann Meldung an die KESB Laufental (Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde) erstattet werden.
7. Inkrafttreten
Diese Absenzenordnung tritt für alle Schüler und Schülerinnen der Sekundarschulen Laufen und Zwingen
am 1. August 2016 in Kraft.
Genehmigt durch die Lehrpersonenkonvente (am 03.12.2015) und Schulräte (am 13./14.01.2016) der
Sekundarschulen Laufen und Zwingen.
Seite 21/32Entschuldigung einer Absenz
Kopiervorlage
Sekundarschule Laufental
Entschuldigung einer Absenz
Bitte teilen Sie der Klassenlehrperson die Absenz möglichst sofort mit. Innerhalb
einer Woche nach Rückkehr in den Unterricht, lassen Sie die schriftliche
Entschuldigung (mit diesem vollständig ausgefüllten Formular) der Klassenlehrperson
zukommen. Falls die Abwesenheit länger als eine Woche dauert, geben Sie der
Klassenlehrperson bitte ein Arztzeugnis ab. Nicht korrekt gemeldete Absenzen
gelten als unentschuldigt.
Name: Vorname: Klasse:
Klassenlehrperson:
am: von: bis Total Lektionen: Total Schultage:
Grund:
Datum: Unterschrift der Erziehungsberechtigten:
Seite 22/32Gesuch um Beurlaubung/Dispensation
Kopiervorlage
Gesuch um Beurlaubung vom Unterricht Sekundarschule Laufental
Verpasster Unterricht muss selbständig nachgearbeitet werden!
Verpasste Prüfungen werden i.d.R. nachgeholt (Entscheid Fachlehrperson).
Abgabefristen: 1 Woche vorher für Kurzurlaube bis 1 Tag und Jokertag
2 Wochen vorher für Urlaube bis max. 2 Wochen & Ferienverlängerungen
Beurlaubung/Dispensation Jokertag
Name: Vorname: Klasse:
Klassenlehrperson:
Datum der Beurlaubung/Ferienverlängerung/Dispensation/des Jokertages
am: von: bis: Total Schultage:
Grund (siehe Absenzenordnung in der Informations-Broschüre):
Mitbetroffene Geschwister (Name, Vorname, Schule, Klasse):
Datum: Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person:
Entscheid der zuständigen Instanzen:
Klassenlehrperson bewilligt nicht bewilligt
wenn mehr als 1 Tag oder Ferienverlängerung: Antrag an SL auf Bewilligung
Nichtbewilligung
Grund:
Datum: Unterschrift:
Schulleitung bewilligt nicht bewilligt
wenn mehr als 2 Wochen: Antrag an SR auf Bewilligung
Nichtbewilligung
Grund:
Datum: Unterschrift:
Schulrat bewilligt nicht bewilligt
Grund:
Datum: Unterschrift:
Gegen den Entscheid der Klassenlehrperson kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Schulleitung Beschwerde erhoben werden. Gegen
den Entscheid der Schulleitung kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Schulrat Beschwerde erhoben werden.
Seite 23/32Hausregeln Schulanlage Laufen
Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass in den Räumlichkeiten und auf dem Areal der
Schulhausanlage ein geordnetes, ungestörtes Arbeiten möglich ist und wir untereinander einen angenehmen
Umgang pflegen.
Zu den Gebäuden und dem Areal gehört alles, was sich zwischen Langhagweg, Brislachstrasse und
Kundmatt befindet (ausgenommen: Trottoirs, Areal Kindergarten und Rasen bei den Pavillons!).
An diese Regeln halten sich alle, welche innerhalb dieser Anlagen ihren Unterricht besuchen oder erteilen.
Allgemeines
Zu allem Material tragen wir Sorge. Bei mutwilligen Beschädigungen werden die Verursacher und
Verursacherinnen zur Rechenschaft gezogen.
Bei späterem Schulanfang (für auswärtige Schülerinnen und Schüler), Zwischenstunden oder beim
Warten auf einen Postautokurs stehen der Aufenthaltsraum und das eigene Klassenzimmer, sofern es
nicht für Unterricht benützt wird, für ruhigen Zeitvertreib zur Verfügung.
Die Hart- und Rasenplätze dürfen benützt werden, wenn dadurch der Unterricht nicht gestört wird.
Fundgegenstände werden dem Hauswart übergeben und von diesem soweit möglich gut sichtbar
(Vitrine in der Eingangshalle) aufbewahrt.
Für unterzeichnete Aushänge steht ein Anschlagbrett zur Verfügung.
Die Schule kann für die Garderobe keine Haftung übernehmen.
Spiel- und Sportgeräte (auch Rollerblades, Kick-Boards, etc.) dürfen nur draussen benützt werden.
Für Schülerinnen und Schüler gilt auf der ganzen Schulanlage (innerhalb und ausserhalb der Gebäude)
ein Verbot für Handys und Smartphones.
Auf der ganzen Schulanlage gilt ein striktes Rauchverbot.
Ordnung
In den Räumen mit Teppichboden dürfen keine Strassenschuhe getragen werden.
Während des Unterrichts ist das Kaugummikauen verboten.
WCs werden reinlich zurückgelassen.
Gemäss speziellem Plan werden die Zimmer nach der letzten Lektion aufgeräumt zurückgelassen.
Eine saubere Abfallentsorgung innerhalb der Schulanlagen (und überhaupt) ist eine
Selbstverständlichkeit (PET-Flaschen und Aludosen gehören in die entsprechenden Sammelbehälter).
Öffnungszeiten Das Schulhaus ist von 0720 – 1205 und 1320 – 1710 Uhr geöffnet.
Pausen
Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler helfen mit, dass der Unterricht pünktlich
beginnen und pünktlich beendet werden kann.
In den grossen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Räumlichkeiten des Schulhauses.
Die obere Halle steht als Pausenbereich offen. Bei sehr schlechtem Wetter kann die Schulleitung
Ausnahmen bewilligen und den Pausenbereich auf den Aufenthaltsraum, beide Eingangshallen und die
Gänge vor den Zimmern erweitern.
Es ist nicht erlaubt, in den grossen Pausen das Schulareal zu verlassen.
Das Trottoir der Brislachstrasse und die Veloständer gehören nicht zum Pausenareal.
Schneeballwerfen: Schneebälle dürfen nur auf dem Hartplatz Richtung Rasen und auf dem Rasenplatz
geworfen werden. Auf allen anderen Plätzen und gegen die Gebäude ist das Schneeballwerfen
verboten.
Seite 24/32Hausregeln Schulanlage Zwingen
Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass in den Räumlichkeiten und auf dem Schulareal ein
ungestörtes Arbeiten möglich ist und wir miteinander einen angenehmen Umgang pflegen. An diese Regeln
halten sich alle, die hier den Unterricht besuchen.
Allgemeines
Wir tragen Sorge zu den Räumen, den Einrichtungen, den Werkzeugen, dem Schulmaterial, dem
Pausenareal und dem Biotop. (Wer etwas mutwillig beschädigt oder verschmiert, muss den Schaden
bezahlen und eine Strafarbeit leisten.)
Elektronische Geräte der Schüler/innen (Mobiltelefone, MP3-Player usw.) sind auf dem gesamten Schulareal
von 7.15-11.45 Uhr und 13.30-17.00 Uhr nicht sichtbar und ausgeschaltet. In den Schulhäusern gilt diese
Regelung rund um die Uhr, d.h. somit auch von 11.45 – 13.30 Uhr. (Bei Übertretung werden die Geräte
eingezogen und können am selben Tag um 17.00 Uhr im Rektorat abgeholt werden.)
Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum innerhalb des Schulareals sowie bei Schulanlässen, die ausserhalb
des Schulareals stattfinden, ist allen Schüler/innen verboten. Es ist selbstverständlich, dass auf dem
Schulgelände keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände geduldet werden.
Töffli werden im Unterstand zwischen der Turnhalle und dem Spezialtrakt abgestellt. Zufahrt erfolgt nur über
die Schulstrasse.
Aufenthalt im Schulhaus
Der Trakt D ist über Mittag von 11.45 bis 12.30 Uhr nur für Schüler/innen geöffnet, die um 12.35 Uhr
Unterricht haben. Am Abend ab 17.30 Uhr sind alle Trakte geschlossen.
Wer sich während den Unterrichtszeiten im oder um das Schulhaus aufhält, muss leise sein und darf den
Unterricht nicht stören.
Als Aufenthaltsort bei späterem Schulanfang, Zwischenstunden oder beim Warten auf einen Postautokurs
steht den Schüler/innen der Aufenthaltsraum für stille Arbeit zur Verfügung, sofern dieser Raum nicht belegt
ist.
In Zwischenstunden dürfen die Schüler/innen nur mit spezieller Erlaubnis das Schulareal verlassen.
Wir benützen Spiel- und Sportgeräte nur im Freien (nicht in den Gebäuden oder in der Pausenhalle).
Ballspiele sind nur auf dem Platz zwischen der Primar- und Sekundarschule erlaubt (ausser Tischtennis).
Ordnung
Wir tragen Kleidung ohne provozierende oder menschenverachtende Aufschriften. Die Kleidung soll nicht
aufreizend sein. Im Unterricht tragen wir keine Kopfbedeckung.
Wir betreten das Schulhaus nicht mit Rollschuhen, Skates oder mit schmutzigen Schuhen. Die Turnhalle
darf nur mit sauberen Hallenturnschuhen betreten werden (d.h. alle Schüler/innen brauchen 2 Paar
Turnschuhe). Schüler/innen benützen den Lift nicht. Die Schulzimmer werden nach jeder Lektion aufgeräumt
zurückgelassen. Eine saubere Abfallentsorgung ist drinnen und draussen selbstverständlich.
Die Kleidung der Schüler/innen hängt an der Garderobe des Zimmers, in dem ihre KLP Schule gibt und
bleibt dort den Tag über. Die Schüler/innen nehmen ihre Schulsäcke bei Zimmerwechsel mit sich.
Pausen
Wir alle helfen mit, dass der Unterricht pünktlich beginnt und auch wieder pünktlich beendet wird.
In der grossen Pause am Vormittag und am Nachmittag müssen alle Schüler/innen das Schulhaus möglichst
rasch verlassen. Zu Beginn der grossen Pause wird der Schulsack vor dem Zimmer deponiert, in dem
Schüler/innen nach der grossen Pause Unterricht haben. Erst nach dem ersten Läuten machen sich die
Klassen für den Unterricht bereit.
Die Schulbibliothek dient zur Ausleihe von Medien und ist kein Aufenthaltsraum während der grossen
Pausen.
In den Pausen ist es den Schüler/innen nicht erlaubt, das Pausenareal zu verlassen.
Der Spiel- und Pausenplatz der Primarschule gehört nicht zum Pausengelände der Sekundarschule.
Seite 25/32Lehrpersonen
Name Vorname Kürzel Schulanlage E-Mail
Baumgartner Jennifer BaJ Zwingen jennifer.baumgartner@sbl.ch
Bloch Kofmel Christa BlC Laufen christa.blochkofmel@sbl.ch
Bojt Judit BoJ Zwingen judit.bojt@sbl.ch
Brechbühl Urs BrU Zwingen urs.brechbuehl@sbl.ch
Bretscher Thomas BrT Laufen/Zwingen thomas.bretscher@sbl.ch
Brunner Dora BrD Laufen dora.brunner@sbl.ch
Büche Jutta BüJ Zwingen jutta.bueche@sbl.ch
Buchwalder Simona BuS Zwingen simona.buchwalder@sbl.ch
Caviezel Gaston CaG Laufen gaston.caviezel@sbl.ch
Christen David ChD Zwingen david.christen@sbl.ch
Crevoisier-Piatti Christine CrC Laufen christine.crevoisier-piatti@sbl.ch
Djurovic Vuk DjV Laufen v.djurovic@sbl.ch
Fischer Angelika FiA Laufen angelika.fischer@sbl.ch
Friedli Martin FrM Laufen martin.friedli@sbl.ch
Guntern Manuel GuM Laufen manuel.guntern@sbl.ch
Halbeisen Pia HaP Laufen pia.halbeisen@sbl.ch
Heinz Dieter HeD Zwingen dieter.heinz@sbl.ch
Holliger Tobias HoT Laufen tobias.holliger@sbl.ch
Hugelshofer Tabea HuT Laufen/Zwingen tabea.hugelshofer@sbl.ch
Hugentobler Christine HuC Laufen christine.hugentobler@sbl.ch
Hügli-Kohler Petra HüP Zwingen petra.huegli@sbl.ch
Jacober Vocat Ariane JaA Laufen ariane.jacobervocat@sbl.ch
Jost Denise JoD Laufen denise.jost@sbl.ch
Keller Armin KeA Laufen armin.keller@sbl.ch
Kilian Ivana KiI Zwingen ivana.kilian@sbl.ch
Kim Giljong KiG Laufen giljong.kim@sbl.ch
King Benjamin KiB Zwingen benjamin.king@sbl.ch
Kofmel Rainer KoR Zwingen rainer.kofmel@sbl.ch
Kressig Mathias KrM Laufen mathias.kressig@sbl.ch
Kunz Jacqueline KuJ Zwingen jacqueline.kunz@sbl.ch
Lee Huck Youngsun LeY Laufen youngsun.leehuck@sbl.ch
Seite 26/32Lehrpersonen
Name Vorname Kürzel Schulanlage E-Mail
Leemann Noémie LeN Laufen noemie.leemann@sbl.ch
Leemann Dominique LeD Laufen dominique.leemann@sbl.ch
Luzzi-Conti Daniela LuD Laufen daniela.luzziconti@sbl.ch
Meyer Verena MeV Zwingen verena.meyer@sbl.ch
Moser Stefan MoS Laufen stefan.moser@sbl.ch
Müller Petra MüP Laufen petra.mueller@sbl.ch
Müller Christoph MüC Laufen/Zwingen chr.mueller@sbl.ch
Müller Anne MüA Zwingen anne.mueller@sbl.ch
Nebiker Elvira NeE Zwingen elvira.nebiker@sbl.ch
Räz-Tschäppeler Bernard RäB Laufen bernard.raez-tschaeppeler@sbl.ch
Rhyner Pascal RhP Zwingen pascal.rhyner@sbl.ch
Rickhaus Werner RiW Laufen/Zwingen w.rickhaus@sbl.ch
Sacco-Wolber Rahel SaR Laufen rahel.sacco-wolber@sbl.ch
Schibler-Argast Claudia ScC Laufen claudia.schibler-argast@sbl.ch
Schmidlin Renée ScR Laufen renee.schmidlin@sbl.ch
Schnell Stephanie ScS Zwingen stephanie.schnell@sbl.ch
Schwyzer-Joray Marcel ScM Laufen marcel.schwyzer-joray@sbl.ch
Sowa Sabine SoS Zwingen sabine.sowa@sbl.ch
Sturm Sylvain StSy Laufen/Zwingen sylvain.sturm@sbl.ch
Zurschmiede Matthias ZuM Zwingen matthias.zurschmiede@sbl.ch
Spezielle Förderung, Integrative Schulung, Kleinklasse
Buchwalder Simona BuS Zwingen simona.buchwalder@sbl.ch
Degelo Sophie DeS Zwingen sophie.degelo.ch
Imark Broch Felizitas ImF Zwingen felizitas.imark@sbl.ch
Keller Armin KeA Laufen armin.keller@sbl.ch
Knijff-Imark Gisela KnG Zwingen gisela.knijff@sbl.ch
Müller Anne MüA Zwingen anne.mueller@sbl.ch
Schmidlin Renée ScR Laufen renee.schmidlin@sbl.ch
Stadelmann Marc StM Zwingen marc.stadelmann@sbl.ch
Steiner Thomas StT Laufen thomas.steiner@sbl.ch
Stich Stefanie StSt Laufen stefanie.stich@sbl.ch
Wirz David WiD Laufen david.wirz@sbl.ch
Seite 27/32Termine Schuljahr 17/18
2017
August Mo 14.08. 08.15 h Schulbeginn mit der Klassenlehrperson
Mo 21.08. ZWINGEN: Elterninfoabend 1. Klassen
Di 22.08. LAUFEN: Elterninfoabend 1. Klassen
September Mo-Fr 03.09.-07.09. Sommerlager 2. Klassen
Di-Do 04.09.-07.09. Schulreisen 1.- 4. Klassen
Mi 20.09. LAUFEN: Zwingen-Laufen-Lauf (Ausweichdatum 27.9.
Nachholtermin: 18.10)
Mo 25.09. LAUFEN: Blocktag 1
Di 26.09 LAUFEN: Elterngespräche
Oktober Di 24.10. Notenschluss Zwischenbericht 4. Kl.
Mi-Sa 25.10.-28.10. Berufsschau Liestal
Fr 27.10. Zwischenbericht 4. Kl.
Di 31.10. ZWINGEN: Herbstbummel (Ausweichdatum 14.11.)
November Mi 01.11. LAUFEN: Feiertag, Schulfrei
in Zwingen ist ganz normal Schule
Do 09.11. Nationaler Zukunftstag / schulinterne Weiterbildung
Mi 15.11. LAUFEN: Elterngespräche
Mo 20.11 – 21.11 LAUFEN: Berufswahl-Tage
Do 23.11. LAUFEN: Berufswahl-Tage
Mo-Di 27.-28.11. ZWINGEN: Berufserkundungstage 2. Kl.
Dezember Fr 01.12. ZWINGEN: Volleynight
Di 19.12. Notenschluss
Fr 22.12. Zwischenbericht 1./2. Kl., Zeugnisse 4. Kl.
Fr 22.12. LAUFEN: Grande Finale
Seite 28/32Termine Schuljahr 2017/2018
2018
Januar Di 09.01. LAUFEN: Blocktag 2
Sa 13.01. Semesterwechsel
Mo 15.01. Infoanlass Brückenangebot
So-Fr 21.01.-26.01. LAUFEN: Winterlager 1. Kl.
Mo-Fr 22.01.-26.01. LAUFEN: Schnupperwoche 2. Kl., Projektarbeit 4. Kl.
Mo-Fr 29.01.-02.02.. Checks S2 (2. Kl.)
Februar Di 06.02. ZWINGEN: Themenabend
Mo-Fr 26.02 – 08.03 Checks S2 (2. Kl.)
März So-Fr 11.03.-16.03. ZWINGEN: Winterlager 1. Kl.
Mo-Fr 12.03.-16.03. ZWINGEN: Schnuppertage 2. Kl., Projektarbeit 4. Kl.
Mo-Fr 19.03.- 23.03. Checks S3 (4. Kl.)
Fr. 23.03. Notenschluss Zwischenbericht 4 Kl.
April Fr 13.04. Zwischenbericht 4. Kl.
Mo-Fr 16.04.-27.04. Checks S3 (4. Kl.)
Do 26.04. Infoabend Mittelschulen & Berufslehren
Mai Mi 09.05. LAUFEN: LP-S-Volleyball
Mi 16.05. ZWINGEN: Sporttag (Ausweichdatum 23.05., 13.06.)
Mo-Fr 28.05.- 01.06. Sommerlager 2. Kl.
Di-Do 29.05.- 31.05. Schulreisen 1.Kl. + 4. Kl.
Juni Fr 08.06. ZWINGEN: Schulausstellung
Mi 13.06. LAUFEN: LP-S-Volleyball
Di 19.06. Notenschluss
Fr 22.06. Zeugnis
Di 26.06. LAUFEN: Sporttag (Ausweichdatum 28.06.)
Do 28.06. LAUFEN: Schlussfeier mit den Eltern, 4. Kl.
Do 28.06. ZWINGEN: Schlussfeier mit den Eltern, 4. Kl.
Fr 29.06. Vormittag: 1.+ 2. Kl. Unterricht
Fr 29.06. Nachmittag: 1. + 2. Kl. schulfrei
Fr 29.06. 4. Klassen unterrichtsfrei
Seite 29/32Ferienplan Schuljahr 17/18
Schulbeginn
Herbstferien 2017 Sa 30.09.17 So 15.10.17 Mo 16.10.17
Weihnachtsferien 2017 Sa 23.12.17 So 07.01.18 Mi 08.01.18
Fasnachtsferien 2018 Sa 10.02.18 So 25.02.18 Mo 26.02.18
Frühjahrsferien 2018 Sa 24.03.18 So 08.04.18 Mo 09.04.18
Sommerferien 2018 Sa 30.06.18 So 12.08.18 Mo 13.08.18
Zusätzlich schulfrei: Di 01.05.18 (Tag der Arbeit), Do 10.05.18 (Auffahrt),
Fr 11.05.18 (Auffahrtsbrücke), Mo 21.05.18 (Pfingsten)
Mittwoch, Allerheiligen 1. November in Laufen schulfrei
Ferienplan Schuljahr 18/19
Schulbeginn
Herbstferien 2018 Sa 29.09.18 So 14.10.18 Mo 15.10.18
Weihnachtsferien 2018 Sa 22.12.18 So 06.01.19 Mo 07.01.19
Fasnachtsferien 2019 Sa 02.03.19 So 17.03.19 Mo 18.03.19
Frühjahrsferien 2019 Sa 13.04.19 So 28.04.19 Mo 29.04.19
Sommerferien 2019 Sa 29.06.19 So 11.08.19 Mo 12.08.19
Zusätzlich schulfrei: Mi, 01.05.19 (Tag der Arbeit), Do 30.05.19 (Auffahrt),
Fr 31.05.19 (Auffahrtsbrücke), Mo 10.06.19 (Pfingsten)
Donnerstag, Allerheiligen 1. November in Laufen schulfrei
Hinweis:
Zwischen dem Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein und
den übrigen Schulen des Kantons Baselland gibt es Unterschiede in der
Ferienregelung!
Seite 30/32Notizen
Seite 31/32www.seklaufental.ch
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