Informationen Sekundarschule Laufental Schuljahr 2017 / 2018 - baselland.ch

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Informationen

Sekundarschule Laufental

  Schuljahr 2017 / 2018
Informationen Sekundarschule Laufental Schuljahr 2017 / 2018 - baselland.ch
Kontaktdaten der Sekundarschule Laufental
 Sekundarschule Laufental                            Sekundarschule Laufental
 Schulanlage Laufen                                  Schulanlage Zwingen
 Brislachstrasse 60                                  Friedhofweg 7
 4242 Laufen                                         4222 Zwingen

 Hauptnummer Laufen 061 552 04 50                    Hauptnummer Zwingen 061 552 04 40

 Sekretariat Simone Thommen                          Sekretariat Franziska Egloff
 Tel. direkt 061 552 04 51                           Tel. direkt 061 552 04 41

 Das Telefon wird zu den üblichen Bürozeiten bedient. Sie haben auch die Möglichkeit auf
                           den Anrufbeantworter zu sprechen.

                                        Schulleitung
                           Werner Rickhaus, Tel. direkt 061 552 04 43
                            Jutta Büche, Tel. direkt 061 552 04 44
                           Gaston Caviezel, Tel. direkt 061 552 04 52

 Hauswart Laufen                                     Hauswart Zwingen
 Paul Schwendener, 078 871 96 56                     Koni Hügli, 079 692 06 38

 Schulsozialdienst Laufen:                           Schulsozialdienst Zwingen:
 Felix Petermann, 076 355 02 56                      Urs Rohrbach, 076 355 02 53

   Alle Personen können auch via Email erreicht werden: vorname.nachname@sbl.ch
         Viele nützliche Informationen finden sich auch auf unserer neuen Website:
                                    www.seklaufental.ch

Impressum
Herausgegeben:
Sekundarschule Laufental
Autorinnen und Autoren:Rickhaus Werner, Büche Jutta, Caviezel Gaston, Schulleitung
Egloff Franziska, Thommen Simone, Sekretariat

                                                                                     Seite 2/32
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Inhaltsverzeichnis
KONTAKTDATEN DER SEKUNDARSCHULE LAUFENTAL                                          2
IMPRESSUM                                                                          2
WILLKOMMEN AN DER SEK LAUFENTAL                                                    4
DAS LEITBILD DER SEKUNDARSCHULE LAUFENTAL                                          5
SCHULLEITUNG                                                                       6
SCHULRAT                                                                           7
VIELSEITIGES ERGÄNZENDES ANGEBOT                                                   8
MEDIATHEK: BENUTZUNGSORDNUNG                                                     10
LAGER, SCHULREISEN UND CO.                                                       11
DER SCHULSOZIALDIENST                                                            12
JULEX (JUGENDLEXIKON)                                                            14
DER WEG BEI SCHWIERIGKEITEN                                                      15
SCHLIESSFÄCHER SCHULANLAGE ZWINGEN                                               16
MITTAGSVERPFLEGUNG ZWINGEN UND LAUFEN                                            17
PROMOTIONEN UND NIVEAUWECHSEL FÜR DIE 4. KLASSEN, SCHULJAHR 2017/2018            18
PROMOTIONEN UND NIVEAUWECHSEL FÜR DIE 1. UND 2. KLASSEN, SCHULJAHR 2017/2018     19
ABSENZENORDNUNG                                                                  20
ENTSCHULDIGUNG EINER ABSENZ KOPIERVORLAGE                                        22
GESUCH UM BEURLAUBUNG/DISPENSATION KOPIERVORLAGE                                 23
HAUSREGELN SCHULANLAGE LAUFEN                                                    24
HAUSREGELN SCHULANLAGE ZWINGEN                                                   25
LEHRPERSONEN                                                                   26/27
TERMINE SCHULJAHR 17/18                                                        28/29
FERIENPLAN SCHULJAHR 17/18                                                       30
FERIENPLAN SCHULJAHR 18/19                                                       30
NOTIZEN                                                                          31

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August 2017

Willkommen an der Sek Laufental
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler

Start der Sekundarschule Laufental
Nach einer intensiven Vorbereitungszeit sind jetzt die Sekundarschulen Laufen und Zwingen zu
einer Schule zusammengeführt, wie im Dekret über die Sekundarschulkreise und Schulstandorte
(642.1) vorgesehen. Damit startet die Sekundarschule Laufental, mit einem Schulrat und einer
Schulleitung. Es entsteht eine mittelgrosse Schule mit total 22 Klassen, verteilt auf zwei
Schulanlagen, Zwingen und Laufen.
Insgesamt besuchen in diesem Schuljahr 417 Jugendliche unsere Schule. In Zwingen gibt es 10
Klassen (5 A, 5 E) mit total 202 Jugendlichen, in Laufen 12 Klassen (5 A, 5 E, 1 Kleinklasse und 1
Fremdsprachenklasse) mit 215 Jugendlichen.
An unserer Schule unterrichten 57 Lehrpersonen, darunter Heilpädagog/innen,
Förderlehrpersonen und Sozialpädagog/innen.
Geleitet wird die Sek Laufental durch drei Schulleitende, in Zusammenarbeit mit dem Schulrat und
unterstützt durch zwei Schulsozialarbeiter, zwei Sekretärinnen und zwei Hauswarte.

Leitbild
Im letzten Schuljahr hat das Kollegium im Hinblick auf die Zusammenführung ein gemeinsames
Leitbild entwickelt, das uns als Richtschnur für den Schulalltag gilt. Den Abschnitt „Begegnung“
setzen wir im aktuellen Schuljahr in den Mittelpunkt.
Unser grösstes Anliegen ist es, Ihr Kind während seiner Sekundarschulzeit, gemeinsam mit Ihnen
in seiner Entwicklung zum Erwachsenwerden zu begleiten und es möglichst gut auf das Leben
vorzubereiten. Unser Leitbild und Schulprogramm bilden hierfür eine wichtige Basis. Unter
anderem wird besonders im 8. und 9. Schuljahr intensiv an der Berufswahl gearbeitet.
Neu führen die Jugendlichen der 9. Klassen erstmals eine eigenständige Projektarbeit durch. Sie
wählen selber ein Thema aus, definieren Ziele, planen, setzen um und stellen zuletzt ihre Arbeiten
aus.

Aktuelle Information durch Schulnetz
Im letzten Jahr wurde an den Sekundarschulen Baselland die Administrations-Software
„Schulnetz“ eingeführt. Ab Ende August werden die Jugendlichen und damit auch Sie einen
Zugang auf diese Applikation erhalten. Sie können sich so jederzeit über die aktuellen
Notenschnitte, den Stand bei den Absenzen und vieles mehr informieren.

Neubau Sekundarschulhaus in Laufen
In den nächsten beiden Jahren wird in Laufen eine neue Schulanlage gebaut. Leider sind damit
auch gewisse Unannehmlichkeiten verbunden. Wir freuen uns jedoch, dass wir voraussichtlich im
Sommer 2019 die modernen Räumlichkeiten beziehen können.

Informationen für Sie
Das Büchlein, das Sie in den Händen halten, gibt Ihnen wichtige Informationen, die Sie und Ihre
Töchter/Söhne während dem Schuljahr brauchen. Gleichzeitig bauen wir eine neue Website auf,
die laufend ergänzt wird. Falls trotzdem einmal Fragen auftauchen sollten, melden Sie sich bitte
bei uns.

Wir wünschen allen Schulbeteiligten viel Erfolg im neuen Schuljahr!
Die Schulleitung
Jutta Büche, Gaston Caviezel und Werner Rickhaus

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Das Leitbild der Sekundarschule Laufental

Wir wertschätzen einander aktiv.

Durch achtsamen Umgang miteinander schaffen wir eine
gemeinsame Vertrauensbasis.

Wir begegnen Neuem mit Offenheit und Toleranz.

Wir pflegen eine konstruktive Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten, den internen und externen
Fachstellen.

Wir legen Wert auf unterschiedliche Perspektiven.

Die Förderung der Jugendlichen steht im Zentrum unseres
Handelns.

Wir unterstützen die Jugendlichen auf dem Weg in eine
erfolgreiche Zukunft.

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Schulleitung
Die Schulleitung…

      führt die Schule in pädagogischen, personellen, organisatorischen und
       administrativen Belangen.
      beteiligt die Lehrerinnen und Lehrer an wichtigen Entscheidungsprozessen.
      sorgt für die altersgemässe Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler.
      gewährleistet die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten am Entwicklungsprozess
       ihrer Schule.
      entwickelt in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen das Schulprogramm.
      ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Lehrpersonen.
      arbeitet mit den lokalen und kantonalen Behörden zusammen.
      ist gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und der Schulsekretärinnen in
       personellen, pädagogischen, organisatorischen und administrativen Fragen
       weisungsberechtigt.
      ist gegenüber ihren übergeordneten Behörden und Stellen in Angelegenheiten ihrer
       Schule auskunftspflichtig.
      bewilligt Lager, Schulreisen, Ferienverlängerungen, Urlaube.
      macht Unterrichtsbesuche und führt Mitarbeitenden-Gespräche mit den
       Lehrpersonen
      ergreift Massnahmen im Falle von Beschwerden gegen Lehrpersonen etc.

Die Zuständigkeiten in der neuen Schulleitung der Sek Laufental sind klar geregelt:

Jutta Büche, 85%          Tagesgeschäft Zwingen
                          Finanzen
                          Lager, Reisen, etc.
                          Terminplan
                          Gebäude und Raumplanung Zwingen
                          Mittagstisch Zwingen

Gaston Caviezel, 90%      Tagesgeschäft Laufen
                          Gebäude und Raumplanung Laufen
                          Übertritt aus Primarschule
                          Klassenbildung, Pensenzuteilung
                          Stundenplan

Werner Rickhaus, 55%      Checks, Projektarbeit, Zeugnisse
                          Berufswahl, LIFT
                          Spezielle Förderung
                          Schulnetz
                          Öffentlichkeitsarbeit

Alle                      Personalführung und -entwicklung
                          Qualitätsentwicklung

                                                                                      Seite 6/32
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Schulrat
Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen an seiner Schule zuständig und hat
folgende Aufgaben:

      Brücke zwischen Trägerschaft (Öffentlichkeit) und Schule
      Anstellungsbehörde und Aufsicht Schulleitung
      Anstellungsbehörde Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
      Genehmigung Schulprogramm
      Gewährleistung Umsetzung Evaluationsergebnisse
      Beschwerdeinstanz Entscheide Schulleitungen
      Bussenverfügung
      Verfügung Schulausschluss Schülerinnen und Schüler

Der Schulrat Sekundarschule Laufental besteht aus 11 Mitgliedern und wird sich in seiner
ersten gemeinsamen Sitzung im August konstituieren. Die kleineren Gemeinden
delegieren im Wechsel von zwei Jahren ein Mitglied.

Mitglieder

Iselin Doris (Präsidentin)     Laufen, Eichenweg 16, 4242 Laufen, 061 761 83 16
Hofer Thomas                   Laufen
Wenk Judith                    Laufen
Caduff Natalie                 Zwingen
Feld Stephan                   Zwingen
Buri Amanda                    Brislach
Egli Carmen                    Grellingen
Darms Yannik                   Röschenz
Lutz Simon                     Wahlen
Bernard Edmond                 Dittingen, Blauen, Nenzlingen
Odermatt Andrea                Liesberg/Roggenburg

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Vielseitiges ergänzendes Angebot
Jede Sekundarschule im Kanton Baselland hat die Möglichkeit in einem vorgegebenen
Rahmen ein ergänzendes Angebot zu gestalten. Der Besuch eines jeden Angebots wird
im Zeugnis festgehalten.

1. Freifächer ohne Anmeldung
   (Schülerinnen und Schüler gelten automatisch als angemeldet)

      Projekt Klassengemeinschaft (PK), 8. und 9. Schuljahr A und E
       Dieses Angebot schliesst an die obligatorische Klassenstunde des 7. Schuljahres
       an. Hier werden Präventionsthemen behandelt, Projekte zusammen mit den
       Schüler/innen entwickelt (z. B. Schulreisen, Schulausstellung, Abschlussreisen)
       und aktuelle Probleme gelöst.

2. Freifächer mit Anmeldung im Januar 17

Die Anmeldung ist bereits erfolgt und verpflichtet zum Besuch des ganzen Kurses.
Diese Fächer werden benotet, zählen aber nicht zur Promotion.

      Italienisch I, 8. Schuljahr, A und E
      Italienisch II, 9. Schuljahr, A und E
      Informatik Basis und Zusatz (IKTB, IKTZ), 8. Schuljahr, A und E

                                                                                   Seite 8/32
3. Kurse und Projekte
Wir bieten auch in diesem Schuljahr eine attraktive Auswahl von Kursen und Projekten an:

                                                                  Quartal
          Inhalt                                 Lehrperson
                                                                  1 2 3       4
          Schulband                              J. Baumgartner   X X X       X
          Homepageteam                           D. Christen      X X X       X
          Volleyball                             D. Heinz            X X
          Nothelferkurs                          B. King                  X   X
          Kreatives Schreiben                    S. Sowa             X X
          Theater                                V. Djurovic      X X X       X

  Die Ausschreibungen erfolgen jeweils gesammelt am Anfang des Quartals, in dem der
   Kurs beginnt. Die Klassenlehrpersonen hängen die Plakate in ihren Zimmern auf und
   verteilen die Anmeldebogen (Ort, Zeit, Dauer wird bei der Ausschreibung bekannt
   gegeben).
  Die Anmeldebogen werden von den Eltern unterschrieben und an die
   Klassenlehrperson oder im Sekretariat abgegeben. Damit ist die Anmeldung
   definitiv und verpflichtet zum Besuch des gesamten Kurses.
  Die Kurse können nur stattfinden, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, die
   Schulleitung entscheidet über die Durchführung und Teilnahme.
  Nach dem Kurs erhalten alle Teilnehmer/innen eine schriftliche Bestätigung als
   Beilage zum Zeugnis.

    Schulband 2015/16 (Leitung J. Baumgartner)

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Mediathek: Benutzungsordnung
In beiden Schulanlagen gibt es eine Mediathek, welchen den Schülerinnen und Schülern
sowie den Lehrpersonen unentgeltlich zur Verfügung steht. Es können dort Bücher,
Hörbücher und DVDs ausgeliehen werden.

      Öffnungszeiten: beide Mediatheken sind jeweils in der grossen Pause geöffnet.
       Ausserhalb dieser Zeiten können Medien durch Lehrpersonen bei klassenweisem
       Besuch der Mediathek ausgeliehen werden.

      Ausleihe: Die Ausleihfrist beträgt einen Monat für Bücher, eine Woche für DVDs
       Es können höchstens vier Medien (jedoch über die Ferien unbeschränkt viele
       Bücher) ausgeliehen werden.

      Rückruf: Werden die Medien nicht fristgerecht zurückgebracht, wird der
       Benutzer/Benutzerin gemahnt. Es entstehen je nach Mahnstufe Gebühren.
       Ist auch der 3. Rückruf erfolglos, wird das Medium zusätzlich zu den
       Mahngebühren in Rechnung gestellt.

      Sorgfaltspflicht: Die Benutzer sind verpflichtet, die Medien sorgfältig zu
       behandeln. Für Beschädigungen werden die Reparaturkosten verrechnet, für
       verlorene Medien ist der Kaufpreis zu bezahlen.

      Disziplin: Die Schulhausordnung gilt auch in der Mediathek. Wer die Ruhe stört, die
       Ausleihbedingungen verletzt oder der Mediathek willentlich Schaden zufügt, wird
       zeitweilig von der Benutzung ausgeschlossen, muss für den Schaden aufkommen
       und mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Essen und Trinken ist in der
       Bibliothek ausdrücklich verboten.

                                                                                   Seite 10/32
Lager, Schulreisen und Co.
Während den Schuljahren, in denen Ihr Kind unsere Schule
besucht, finden jedes Jahr verschiedene Aktivitäten ausserhalb
des regulären Unterrichts statt. Die Teilnahme an diesen Anlässen
ist obligatorisch. Schneesport- bzw. Sommerlager, Schulreisen
und Exkursionen werden vom Kanton finanziell unterstützt, damit
die Eltern nicht die ganzen Kosten tragen müssen. Die
Elternbeiträge werden jeweils vor den Anlässen durch die
Klassenlehrpersonen eingezogen.
Die entsprechenden Termine finden Sie unter „Veranstaltungen“.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Aktivitäten und die
Kosten (Elternbreiträge) für 2017/18

Lager
7. Kl.             Winterlager /Schneesport (6 Tage, Januar, Februar oder März)
8. Kl.             Sommerlager (5 Tage, September oder Mai)

Berufswahlwoche / Projektwoche
8. Kl.         Berufswahlwoche
9. Kl.         Projektwoche

Schulreisen
Es soll in jeder Klasse eine Schulreise durchgeführt werden, welche in der Schweiz und/oder im
grenznahmen Ausland stattfindet. Über die genaue Dauer/Reiseort entscheidet die Klassenlehrperson.

Abschlussreisen
Im 9. Schuljahr kann nach dem Notenkonvent eine Abschlussreise durchgeführt werden, die höchstens zwei
Tage dauert. Die Abschlussreisen werden nicht durch Beiträge des Kantons mitfinanziert.

Exkursionen
Exkursionen dienen der Vertiefung vom Unterrichtsstoff. Pro Schuljahr und Klasse stehen maximal zwei
Unterrichtstage für Exkursionen zur Verfügung.

Sporttag
1 Tag, gemeinsames Mittagessen auf dem Sportplatz, Verpflegung von zu Hause.

Spezielle Anlässe
Je nach Schulstandort kann es verschiedene kleinere Anlässe für den gesamten Schulstandort geben.

Kosten
Elternbeitrag Winterlager pro Lagertag                            max. Fr. 40.00
Elternbeitrag Sommerlager pro Lagertag                            max. Fr. 30.00
Elternbeitrag Schulreise 1-tägig                                  mind. Fr. 15.00 – max. Fr. 30.00
Elternbeitrag Schulreise 2-tägig                                  mind. Fr. 30.00 – max. Fr. 80.00
Elternbeitrag Schulreise 3-tägig                                  mind. Fr. 45.00 – max. Fr. 100.00
Elternbeitrag Abschlussreisen                                     max. Fr. 60.00

Planen Sie diese Kosten bitte frühzeitig in Ihr Budget ein. Bei Lagern gibt es Geschwisterrabatt.
Falls die Elternbeiträge eine aussergewöhnliche finanzielle Belastung für Sie darstellen sollten, nutzen Sie
bitte die Möglichkeit einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an
Pro Juventute zu stellen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

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Der Schulsozialdienst

Der Schulsozialdienst Laufental wird in beiden Schulanlagen, Laufen und Zwingen
angeboten.

Die Hauptaufgabe des Schulsozialdienstes Laufental ist die Beratung und Begleitung der
Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung.

Unter anderem werden folgende Kompetenzen gefördert:
 Selbst- und Fremdwahrnehmung
 Kommunikationsfähigkeit
 Sozialkompetenz
 Strategien zur Konfliktlösung
 Umgang mit persönlichen Themen wie der eigenen Gesundheit, Suchtverhalten,
  Rollenfindung als Mädchen/Frau beziehungsweise Knabe/Mann, Freizeitverhalten

Schüler und Schülerinnen können das Angebot ohne Wissen einer Drittperson und ohne
Voranmeldung in Anspruch nehmen. Die Angestellten des Schulsozialdienstes Laufental
sind in den Schulhäusern präsent. Sie können telefonisch, per SMS, E-Mail, persönlich,
über Lehrpersonen oder Erziehungsberechtigte kontaktiert werden.

Die Inanspruchnahme einer Beratung ist in der Regel freiwillig. Der Schüler oder die
Schülerin bestimmt auch die Anzahl der Beratungsgespräche mit. Eine Ausnahme bilden
verordnete Gespräche. Schülerinnen und Schüler können von der Schulleitung oder einer
Lehrperson zu einem ersten Gespräch beim Schulsozialdienst Laufental verpflichtet
werden. Eine weiterführende Beratung bedarf der Zustimmung des Schülers/der
Schülerin.

Der Schulsozialdienst Laufental untersteht der Schweigepflicht. Er vereinbart mit den
Schülern/Schülerinnen, ob, respektive welche Informationen an die Lehrpersonen,
Schulleitung, Erziehungsberechtigten und Drittpersonen weiter geleitet werden.

Bei Bedarf vermitteln die Schulsozialarbeitenden die Schülerinnen und Schüler an weitere
Stellen, zum Beispiel an die Sozialberatung Laufental, die Erziehungs- und
Familienberatung, an den Schulpsychologischen Dienst oder den Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Dienst.

Der Schulsozialdienst bietet auch Erziehungsberechtigten Beratung zu erzieherischen und
sozialen Fragen an, welche sich auf die Schule beziehen.

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Die Schulsozialarbeitenden sind schwerpunktmässig in je einem der Schulhäuser der
Sekundarschule Laufental und des Gymnasiums Laufental-Thierstein zuständig. Der
Erstkontakt findet grundsätzlich bei der zuständigen Person statt. Je nach Thema werden
die darauf folgenden Gespräche auch an die dafür passende Person des
Schulsozialdienstes Laufental weitervermittelt.

Die Schulsozialarbeitenden sind wie folgt erreichbar:

Sekundarschule Laufental
Schulanlage Laufen

Felix Petermann
Dienstag bis Freitag
076 355 02 56
felix.petermann@sbl.ch

Sekundarschule Laufental
Schulanlage Zwingen

Urs Rohrbach
Montag bis Donnerstag
076 355 02 53
urs.rohrbach@sbl.ch

Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein

Annemarie von Allmen Kromer
Montag bis Mittwoch
Tel. 076 357 40 68
annemarie.vonallmen@sbl.ch

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JULEX (Jugendlexikon)
Die Broschüre wird durch die Schule bestellt und den Schülerinnen und Schülern
abgegeben.

Viele interessante Informationen und hilfreiche Adressen zu folgenden Themen können
dem JULEX entnommen werden:

   -   Ausbildung & Job, Schule, Lernen, Bewerben

   -   Beziehung, Freundschaft, Familie, Liebe, Sexualität

   -   Freizeit, Hobbies, Reisen, Sport und Bewegung

   -   Lebenswelt, Demokratie, Kulturen, Religionen

   -   Wohlfühlen & Gesundheit, Aussehen, Ernährung, Entspannung,
       Sucht, Suchtmittel, Ess-Störungen, Konflikte & Krisen

   -   Rechte & Pflichten, Gesetze, Geld, Versicherung, Wohnen,
       Militärdienst/ Zivildienst, Straftat

   -   Umwelt & Natur, Klima, Umweltschutz, Einkaufen, Littering

   -   Multimedia, Internet, Chat, Handy, Gefahren (Sucht, Mobbing)

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Der Weg bei Schwierigkeiten
„Me muess halt rede mitenand!“

Es ist nicht auszuschliessen, dass es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen als
Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen kommen kann. In einem solchen Fall ist es
wichtig, dass Sie das Gespräch suchen. Erst wenn auch dies aus Ihrer Sicht nicht
erfolgreich war, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

Rekurse
In einem Schulbetrieb sind oft Entscheide zu fällen. Es kann sein, dass Sie als
Erziehungsberechtigte mit einem Entscheid einer Lehrperson nicht einverstanden sind.
Meist hilft ein klärendes Gespräch mit der Lehrperson.

Gegen Entscheide einzelner Lehrpersonen können Sie innert 10 Tagen schriftlich und
begründet Beschwerde bei der Schulleitung erheben.

Gegen Entscheide der Schulleitung können Sie innert 10 Tagen schriftlich und begründet
beim Schulrat Beschwerde erheben.

Gegen Entscheide des Schulrates können Sie innert 10 Tagen schriftlich und begründet
beim Regierungsrat Beschwerde erheben. Es ist zu beachten, dass Beschwerden, die an
den Regierungsrat gezogen werden, kostenpflichtig sind.

Die Rekursinstanzen

Lehrperson

      Schulleitung

                     Schulrat

                           Regierungsrat

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Schliessfächer Schulanlage Zwingen

                                        In Zwingen können die Schüler/innen
                                        Schliessfächer mieten. Ein Fach
                                        (Grösse: 37x40x46cm) kostet Fr. 45.-
                                        pro Schuljahr. Der Vertrag wird direkt
                                        mit der Firma SIDAG AG
                                        abgeschlossen. Die Schlüssel werden
                                        dann zugeschickt. Formulare und
                                        detaillierte Infos bekommt man auf
                                        deren Homepage
                                        www.schuelerbedarf.ch.

Gang mit Schliessfächern im Gebäude A

                                                                        Seite 16/32
Mittagsverpflegung Zwingen und Laufen
Mittagstisch in Zwingen

Der Mittagstisch wird von Kindern
der Sekundarschule Laufental,
Zwigen, und der Primarschule
Zwingen im Café Sunnenschyn
gerne genutzt. Die Schülerinnen
und Schüler geniessen das Essen
in einer familiären Atmosphäre.

Die Kosten pro Mahlzeit betragen
pauschal Fr. 12.-, für jedes weitere
Kind (Geschwister) Fr. 8.-. In
Härtefällen können
Erziehungsberechtige einen Antrag      Das Team vlnr:
an die Schulleitung auf                Monika Schäfer, Priska Fontana, Karin Mäder
Kostenreduktion oder Kostenerlass
stellen.

Die Anmeldung:

Bitte schriftlich mit Formular (erhältlich in den Sekretariaten der Sekundarschulen
Laufental) oder auf der Website www.seklaufental.ch. Beachten Sie die Anmeldefristen.
Nachträgliche Anmeldungen sind jedoch möglich. Einzelne, spontane An- und
Abmeldungen bitte an Frau Fontana Natel 079 940 71 59 (Leitung), bis spätestens 10 Uhr
am betreffenden Tag. Alle Sekundarschüler/innen dürfen mit schriftlicher Einwilligung der
Eltern den Mittagstisch um 12.30 Uhr verlassen

Leitung Mittagstisch: Frau Priska Fontana, 079 940 71 59

Mensa Gymnasium in Laufen

Im Weiteren besteht die Möglichkeit, sich in der Mensa des Gymnasiums Laufen zu einem
Preis von ca. Fr. 10.- zu verpflegen.

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Promotionen und Niveauwechsel                                                               für die
4. Klassen, Schuljahr 2017/2018
Kurzfassung, detaillierte Informationen bei der Schulleitung oder im Internet unter www.bl.ch > Bildung, Kultur
und Sport > Amt für Volksschulen > Rechtliche Grundlagen > Verordnungen Bildungsgesetz > 640.21
Verordnung Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt
(Gilt vorbehältlich Änderungen der Gesetzgebung, rechtlich bindend ist ausschliesslich die gütige Verordnung)

1.      Schülerinnen und Schüler im Niveau A

       Beförderung
             Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer zählen, gemäss Lehrplan.
             Definitive Beförderung wenn:
             - höchstens 3 Noten unter 4.0
             - mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
             Zweimal nacheinander ungenügend bedeutet Rückversetzung um ein Jahr.

2.      Schülerinnen und Schüler im Niveau E

        Beförderung
             Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer zählen, gemäss Lehrplan.
             Definitive Beförderung wenn:
             - höchstens 3 Noten unter 4.0
             - mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
             Zweimal nacheinander ungenügend bedeutet Rückversetzung um ein Jahr.

        Übertritt in das Niveau P am Progymnasium Laufen
             Aus der 4. Klasse Niveau E ist ein Übertritt mit Repetition in die 4. Klasse des Niveau P
              möglich, in der Regel auf Beginn des Schuljahres.
             Voranmeldung über Klassenlehrperson im Januar.
             Bedingung:
             - Notenschnitt 5.25 in D, F, E, M

3.      Neueinführung Abschlusszertifikat mit Checks und Projektarbeit
        Bereits im letzten Schuljahr wurden im 8. Schuljahr erstmals Checks (S2) durchgeführt, neu wird der
        Leistungsstand auch gegen Ende des 9. Schuljahres erhoben (Check S3). Dazu führen die
        Jugendlichen der 9. Klassen erstmals eine Projektarbeit durch. Während der Lagerwochen im
        Januar resp. März werden sie besonders intensiv daran arbeiten.
        Zum Ende der Schulzeit erhalten die Jugendlichen neun ein Abschlusszertifikat, das die beiden
        Semesterzeugnisse des 9. Schuljahres, die Resultate der Checks S2 und S3 sowie der Projektarbeit
        enthält.

                                                                                                      Seite 18/32
Promotionen und Niveauwechsel für die
1. und 2. Klassen, Schuljahr 2017/2018
Kurzfassung, detaillierte Informationen bei der Schulleitung oder im Internet unter www.bl.ch > Bildung, Kultur
und Sport > Amt für Volksschulen > Rechtliche Grundlagen > Verordnungen Bildungsgesetz > 640.21
Verordnung über die schulische Laufbahn (Gilt vorbehältlich Änderungen der Gesetzgebung, rechtlich bindend
ist ausschliesslich die gütige Verordnung)

1.      Beförderung im Leistungszug A
             Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, gemäss Anhang VO Laufbahn, zählen gleich.
             Definitive Beförderung wenn:
             - höchstens 3 Noten unter 4.0
             - mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
             Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird
              die 1. Klasse wiederholt.
             Wenn im Zeugnis am Ende der 2. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird
              die 2. Klasse wiederholt.
             Wiederholte Nichtbeförderung: Entscheid der Schulleitung in Zusammenarbeit mit Fachstellen
              und Eltern über Massnahmen der speziellen Förderung.
             Wenn im Zeugnis am Ende der 3. Klasse die grundlegenden Anforderungen für den
              Volksschulabschluss (Schnitt 4,0) nicht erfüllt sind, wird die 3. Klasse wiederholt, sofern keine
              Anschlusslösung vorliegt.
             Am Ende der 3. Klasse erhalten alle Jugendlichen ein Abschlusszertifikat, das die Leistungen
              zusammenfasst.

2.      Beförderung im Leistungszug E
             Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, gemäss Anhang VO Laufbahn, zählen gleich
             Definitive Beförderung wenn:
             - höchstens 3 Noten unter 4.0
             - mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
             Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind erfolgt
              der Übertritt definitiv in die 2. Klasse des Leistungszug A.
             Wenn im Zeugnis am Ende der 2. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind,
              erfolgt die Wiederholung der 2. Klasse im Leitungszug E.
             Wer zum 2. Mal nicht befördert wird, wird ohne Wiederholung in den Leistungszug A versetzt.
             Am Ende der 3. Klasse erhalten alle Jugendlichen ein Abschlusszertifikat, das die Leistungen
              zusammenfasst. Eine Wiederholung der 3. Klasse ist nicht möglich.

3.      Wechsel des Leistungszugs vom A in E oder vom E ins P am Progymnasium
        Laufen
             Jeweils auf Schuljahreswechsel möglich
             Die Schulleitung entscheidet auf Gesuch der Erziehungsberechtigten.
             Ohne Wiederholung möglich, wenn diese 3 Bedingungen erfüllt sind:
             - Empfehlung des Klassenkonvents aufgrund der Gesamtbeurteilung
             - Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0
             - Punktesumme von mindestens 40 mit folgender Regelung: die Zeugnisnoten der Fächer D,
                M, NT werden doppelt gezählt, F und E werden einfach gezählt
             Mit Wiederholung:
             - Ist nur eine der Bedingungen erfüllt, ist der Übertritt mit einem Jahr Repetition möglich.

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Absenzenordnung
1. Gesetzliche Grundlagen
 Bildungsgesetz §§ 64, 69, 82, 90
 Verordnung für die Sekundarschule 642.11 § 6, 35 - 36
 Verordnung Laufbahn § 11, 12

2. Grundsätzliches für alle Absenzen
a) Als Absenz gilt jedes entschuldigte oder unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht und von
    schulischen Anlässen.
b) Eine Absenz ohne ordentliche Bewilligung oder termingerechte Entschuldigung gilt als unentschuldigte
    Absenz, die im Zeugnis eingetragen wird.
c) Für das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs ist jeder Schüler und jede Schülerin selbst
    verantwortlich. Verpasster Unterricht (alle Fächer) muss innert nützlicher Frist nachgearbeitet werden
    (Entscheid Fachlehrperson).
d) Versäumte Prüfungen werden am nächstmöglichen Termin nachgeholt (Entscheid Fachlehrperson).
e) Sämtliche Formulare können im Sekretariat oder im Internet (Homepages der Schulen) bezogen
    werden.
f) Während speziellen Schulanlässen (Schulausstellung, Lager-, Projektwochen usw.) werden keine
    Urlaube, Jokertage oder Dispensationen bewilligt.
g) Sobald ein Urlaub, Jokertag oder eine Dispens bewilligt wurde, informiert der Schüler/die Schülerin
    seine/ihre Lehrpersonen darüber.

3. Entschuldigte Absenzen
In folgenden Fällen wird eine Absenz entschuldigt:
   Bei Krankheit oder Unfall der Schülerin/des Schülers
   Bei schwerer Krankheit oder Todesfall in der Familie
   Höhere Gewalt, die den Schulbesuch verunmöglicht
   Die Erziehungsberechtigten teilen der Klassenlehrperson die Absenz möglichst sofort mit. Innerhalb
    einer Woche nach der Rückkehr geben sie das Formular „Entschuldigung einer Absenz“ unaufgefordert
    und vollständig ausgefüllt an die Klassenlehrperson ab. Falls die Abwesenheit länger als eine Woche
    dauert, geben die Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson zusätzlich ein Arztzeugnis ab.
    Nicht korrekt gemeldete Absenzen gelten als unentschuldigt.

4. Beurlaubung oder Dispensation vom Unterricht
a) Aus triftigen Gründen können Schülerinnen und Schüler, auf schriftliches Gesuch der
Erziehungsberechtigten, befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden. Besondere Gründe sind, z.B.
      Schnupperlehren
      Schnupperschulbesuche
      Teilnahme an Prüfungen z.B. Aufnahmeprüfungen, Mofaprüfung
      Teilnahme an wichtigen und seltenen Familienanlässen
      Teilnahme an kulturellen Anlässen von Bedeutung: Detailliertes Programm beilegen
      Teilnahme an Sportveranstaltungen von kantonaler oder überregionaler Bedeutung: Aufgebot
        des Vereins oder Verbandes beilegen
      Teilnahme am Schweizerischen Jugend-Skilager
      Besuch des Arztes oder Zahnarztes, wenn kein schulfreier Termin möglich ist
    Sportunterricht: Wer am regulären Unterricht teilnehmen kann, ist auch bei Verletzungen, Unwohlsein,
     etc. im Sportunterricht anwesend (schriftliche Begründung durch Erziehungsberechtigte). Liegt ein
     Arztzeugnis für den Sportunterricht vor, entscheidet die Sportlehrperson, die Klassenlehrperson und ev.
     die Schulleitung über die Beschäftigung des Schülers/der Schülerin während den Sportlektionen
     (insbesondere bei einer Dispens, die länger als eine Woche dauert).

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b) Einmalige Ferienverlängerung
     Innerhalb der dreijährigen Sekundarschulzeit kann einmal eine Ferienverlängerung von maximal einer
     Woche (= maximal 5 Schultage) bei der Schulleitung beantragt werden.

c) Jokertag
     Jeder Schüler und jede Schülerin kann pro Schuljahr einmal (max. 1 Tag) begründet vom Unterricht
     fern bleiben (Formular Gesuch Beurlaubung). Wenn der Jokertag nicht bezogen wird, verfällt er am
     Ende des Schuljahres.

5. Gesuchstellung
Die Erziehungsberechtigten reichen alle Gesuche bei der Klassenlehrperson ein. Sämtliche Formulare
können im Sekretariat oder im Internet (Homepages der Schulen) bezogen werden.
     - Formular Gesuch um Beurlaubung/Dispensation vom Unterricht
     - Formular Gesuch Schnupperlehre
     - Für Schnupperschulbesuche reicht eine schriftliche Anfrage

       Urlaub/Dispensation               Frist                             Entscheidungsinstanzen
       Kurzurlaube bis zu einem Tag,     mindestens eine Woche im          Klassenlehrperson
       Jokertage                         Voraus
       Schnupperlehren,                  möglichst eine Woche im           Schulleitung
       Schnupperschulbesuche             Voraus
       Urlaube von 2 Tagen bis zu 2      mindestens 2 Wochen vor Antritt   Schulleitung
       Wochen,                           des Urlaubes
       Verlängerungen von Ferien

6. Sanktionen (gem. Verordnung)
Unentschuldigte Absenzen werden mit folgenden Massnahmen geahndet:
    a) Eintrag im Zeugnis.
    b) Im Wiederholungsfall kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten mit einer Busse bis zu
       Fr. 5000.- bestrafen.
    c) Im Wiederholungsfall kann Meldung an die KESB Laufental (Kindes- und
       Erwachsenenschutzbehörde) erstattet werden.

7. Inkrafttreten
Diese Absenzenordnung tritt für alle Schüler und Schülerinnen der Sekundarschulen Laufen und Zwingen
am 1. August 2016 in Kraft.

Genehmigt durch die Lehrpersonenkonvente (am 03.12.2015) und Schulräte (am 13./14.01.2016) der
Sekundarschulen Laufen und Zwingen.

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Entschuldigung einer Absenz
      Kopiervorlage

Sekundarschule Laufental

Entschuldigung einer Absenz
Bitte teilen Sie der Klassenlehrperson die Absenz möglichst sofort mit. Innerhalb
einer Woche nach Rückkehr in den Unterricht, lassen Sie die schriftliche
Entschuldigung (mit diesem vollständig ausgefüllten Formular) der Klassenlehrperson
zukommen. Falls die Abwesenheit länger als eine Woche dauert, geben Sie der
Klassenlehrperson bitte ein Arztzeugnis ab. Nicht korrekt gemeldete Absenzen
gelten als unentschuldigt.

Name:                        Vorname:                       Klasse:

Klassenlehrperson:

am:            von:          bis        Total Lektionen:    Total Schultage:

Grund:

Datum:                       Unterschrift der Erziehungsberechtigten:

                                                                                      Seite 22/32
Gesuch um Beurlaubung/Dispensation
    Kopiervorlage

Gesuch um Beurlaubung vom Unterricht                                                                        Sekundarschule Laufental

Verpasster Unterricht muss selbständig nachgearbeitet werden!
Verpasste Prüfungen werden i.d.R. nachgeholt (Entscheid Fachlehrperson).

Abgabefristen:                       1 Woche vorher für Kurzurlaube bis 1 Tag und Jokertag
                                     2 Wochen vorher für Urlaube bis max. 2 Wochen & Ferienverlängerungen

                      Beurlaubung/Dispensation                                  Jokertag

Name:                                                                    Vorname:                                Klasse:

Klassenlehrperson:

Datum der Beurlaubung/Ferienverlängerung/Dispensation/des Jokertages
am:                                  von:                                bis:                                      Total Schultage:
Grund (siehe Absenzenordnung in der Informations-Broschüre):

Mitbetroffene Geschwister (Name, Vorname, Schule, Klasse):

Datum:                                                                      Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person:

Entscheid der zuständigen Instanzen:

                      Klassenlehrperson                                         bewilligt                          nicht bewilligt

               wenn mehr als 1 Tag oder Ferienverlängerung:                     Antrag an SL auf                   Bewilligung
                                                                                                                   Nichtbewilligung

Grund:
Datum:                                                                   Unterschrift:

                      Schulleitung                                              bewilligt                          nicht bewilligt

                                     wenn mehr als 2 Wochen:                    Antrag an SR auf                   Bewilligung
                                                                                                                   Nichtbewilligung

Grund:
Datum:                                                                   Unterschrift:

                      Schulrat                                                  bewilligt                          nicht bewilligt

Grund:
Datum:                                                                   Unterschrift:
Gegen den Entscheid der Klassenlehrperson kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Schulleitung Beschwerde erhoben werden. Gegen
den Entscheid der Schulleitung kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Schulrat Beschwerde erhoben werden.

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Hausregeln Schulanlage Laufen
Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass in den Räumlichkeiten und auf dem Areal der
Schulhausanlage ein geordnetes, ungestörtes Arbeiten möglich ist und wir untereinander einen angenehmen
Umgang pflegen.
Zu den Gebäuden und dem Areal gehört alles, was sich zwischen Langhagweg, Brislachstrasse und
Kundmatt befindet (ausgenommen: Trottoirs, Areal Kindergarten und Rasen bei den Pavillons!).

An diese Regeln halten sich alle, welche innerhalb dieser Anlagen ihren Unterricht besuchen oder erteilen.

Allgemeines
 Zu allem Material tragen wir Sorge. Bei mutwilligen Beschädigungen werden die Verursacher und
    Verursacherinnen zur Rechenschaft gezogen.
 Bei späterem Schulanfang (für auswärtige Schülerinnen und Schüler), Zwischenstunden oder beim
    Warten auf einen Postautokurs stehen der Aufenthaltsraum und das eigene Klassenzimmer, sofern es
    nicht für Unterricht benützt wird, für ruhigen Zeitvertreib zur Verfügung.
 Die Hart- und Rasenplätze dürfen benützt werden, wenn dadurch der Unterricht nicht gestört wird.
 Fundgegenstände werden dem Hauswart übergeben und von diesem soweit möglich gut sichtbar
    (Vitrine in der Eingangshalle) aufbewahrt.
 Für unterzeichnete Aushänge steht ein Anschlagbrett zur Verfügung.
 Die Schule kann für die Garderobe keine Haftung übernehmen.
 Spiel- und Sportgeräte (auch Rollerblades, Kick-Boards, etc.) dürfen nur draussen benützt werden.
 Für Schülerinnen und Schüler gilt auf der ganzen Schulanlage (innerhalb und ausserhalb der Gebäude)
    ein Verbot für Handys und Smartphones.
 Auf der ganzen Schulanlage gilt ein striktes Rauchverbot.

Ordnung
 In den Räumen mit Teppichboden dürfen keine Strassenschuhe getragen werden.
 Während des Unterrichts ist das Kaugummikauen verboten.
 WCs werden reinlich zurückgelassen.
 Gemäss speziellem Plan werden die Zimmer nach der letzten Lektion aufgeräumt zurückgelassen.
 Eine saubere Abfallentsorgung innerhalb der Schulanlagen (und überhaupt) ist eine
   Selbstverständlichkeit (PET-Flaschen und Aludosen gehören in die entsprechenden Sammelbehälter).

Öffnungszeiten Das Schulhaus ist von 0720 – 1205 und 1320 – 1710 Uhr geöffnet.

Pausen
 Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler helfen mit, dass der Unterricht pünktlich
   beginnen und pünktlich beendet werden kann.
 In den grossen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Räumlichkeiten des Schulhauses.
   Die obere Halle steht als Pausenbereich offen. Bei sehr schlechtem Wetter kann die Schulleitung
   Ausnahmen bewilligen und den Pausenbereich auf den Aufenthaltsraum, beide Eingangshallen und die
   Gänge vor den Zimmern erweitern.
 Es ist nicht erlaubt, in den grossen Pausen das Schulareal zu verlassen.
 Das Trottoir der Brislachstrasse und die Veloständer gehören nicht zum Pausenareal.
 Schneeballwerfen: Schneebälle dürfen nur auf dem Hartplatz Richtung Rasen und auf dem Rasenplatz
   geworfen werden. Auf allen anderen Plätzen und gegen die Gebäude ist das Schneeballwerfen
   verboten.

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Hausregeln Schulanlage Zwingen
Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass in den Räumlichkeiten und auf dem Schulareal ein
ungestörtes Arbeiten möglich ist und wir miteinander einen angenehmen Umgang pflegen. An diese Regeln
halten sich alle, die hier den Unterricht besuchen.
Allgemeines
Wir tragen Sorge zu den Räumen, den Einrichtungen, den Werkzeugen, dem Schulmaterial, dem
Pausenareal und dem Biotop. (Wer etwas mutwillig beschädigt oder verschmiert, muss den Schaden
bezahlen und eine Strafarbeit leisten.)
Elektronische Geräte der Schüler/innen (Mobiltelefone, MP3-Player usw.) sind auf dem gesamten Schulareal
von 7.15-11.45 Uhr und 13.30-17.00 Uhr nicht sichtbar und ausgeschaltet. In den Schulhäusern gilt diese
Regelung rund um die Uhr, d.h. somit auch von 11.45 – 13.30 Uhr. (Bei Übertretung werden die Geräte
eingezogen und können am selben Tag um 17.00 Uhr im Rektorat abgeholt werden.)
Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum innerhalb des Schulareals sowie bei Schulanlässen, die ausserhalb
des Schulareals stattfinden, ist allen Schüler/innen verboten. Es ist selbstverständlich, dass auf dem
Schulgelände keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände geduldet werden.
Töffli werden im Unterstand zwischen der Turnhalle und dem Spezialtrakt abgestellt. Zufahrt erfolgt nur über
die Schulstrasse.
Aufenthalt im Schulhaus
Der Trakt D ist über Mittag von 11.45 bis 12.30 Uhr nur für Schüler/innen geöffnet, die um 12.35 Uhr
Unterricht haben. Am Abend ab 17.30 Uhr sind alle Trakte geschlossen.
Wer sich während den Unterrichtszeiten im oder um das Schulhaus aufhält, muss leise sein und darf den
Unterricht nicht stören.
Als Aufenthaltsort bei späterem Schulanfang, Zwischenstunden oder beim Warten auf einen Postautokurs
steht den Schüler/innen der Aufenthaltsraum für stille Arbeit zur Verfügung, sofern dieser Raum nicht belegt
ist.
In Zwischenstunden dürfen die Schüler/innen nur mit spezieller Erlaubnis das Schulareal verlassen.
Wir benützen Spiel- und Sportgeräte nur im Freien (nicht in den Gebäuden oder in der Pausenhalle).
Ballspiele sind nur auf dem Platz zwischen der Primar- und Sekundarschule erlaubt (ausser Tischtennis).
Ordnung
Wir tragen Kleidung ohne provozierende oder menschenverachtende Aufschriften. Die Kleidung soll nicht
aufreizend sein. Im Unterricht tragen wir keine Kopfbedeckung.
Wir betreten das Schulhaus nicht mit Rollschuhen, Skates oder mit schmutzigen Schuhen. Die Turnhalle
darf nur mit sauberen Hallenturnschuhen betreten werden (d.h. alle Schüler/innen brauchen 2 Paar
Turnschuhe). Schüler/innen benützen den Lift nicht. Die Schulzimmer werden nach jeder Lektion aufgeräumt
zurückgelassen. Eine saubere Abfallentsorgung ist drinnen und draussen selbstverständlich.
Die Kleidung der Schüler/innen hängt an der Garderobe des Zimmers, in dem ihre KLP Schule gibt und
bleibt dort den Tag über. Die Schüler/innen nehmen ihre Schulsäcke bei Zimmerwechsel mit sich.
Pausen
Wir alle helfen mit, dass der Unterricht pünktlich beginnt und auch wieder pünktlich beendet wird.
In der grossen Pause am Vormittag und am Nachmittag müssen alle Schüler/innen das Schulhaus möglichst
rasch verlassen. Zu Beginn der grossen Pause wird der Schulsack vor dem Zimmer deponiert, in dem
Schüler/innen nach der grossen Pause Unterricht haben. Erst nach dem ersten Läuten machen sich die
Klassen für den Unterricht bereit.
Die Schulbibliothek dient zur Ausleihe von Medien und ist kein Aufenthaltsraum während der grossen
Pausen.
In den Pausen ist es den Schüler/innen nicht erlaubt, das Pausenareal zu verlassen.
Der Spiel- und Pausenplatz der Primarschule gehört nicht zum Pausengelände der Sekundarschule.

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Lehrpersonen
Name                Vorname     Kürzel   Schulanlage      E-Mail
Baumgartner         Jennifer    BaJ      Zwingen          jennifer.baumgartner@sbl.ch
Bloch Kofmel        Christa     BlC      Laufen           christa.blochkofmel@sbl.ch
Bojt                Judit       BoJ      Zwingen          judit.bojt@sbl.ch
Brechbühl           Urs         BrU      Zwingen          urs.brechbuehl@sbl.ch
Bretscher           Thomas      BrT      Laufen/Zwingen   thomas.bretscher@sbl.ch
Brunner             Dora        BrD      Laufen           dora.brunner@sbl.ch
Büche               Jutta       BüJ      Zwingen          jutta.bueche@sbl.ch
Buchwalder          Simona      BuS      Zwingen          simona.buchwalder@sbl.ch
Caviezel            Gaston      CaG      Laufen           gaston.caviezel@sbl.ch
Christen            David       ChD      Zwingen          david.christen@sbl.ch
Crevoisier-Piatti   Christine   CrC      Laufen           christine.crevoisier-piatti@sbl.ch
Djurovic            Vuk         DjV      Laufen           v.djurovic@sbl.ch
Fischer             Angelika    FiA      Laufen           angelika.fischer@sbl.ch
Friedli             Martin      FrM      Laufen           martin.friedli@sbl.ch
Guntern             Manuel      GuM      Laufen           manuel.guntern@sbl.ch
Halbeisen           Pia         HaP      Laufen           pia.halbeisen@sbl.ch
Heinz               Dieter      HeD      Zwingen          dieter.heinz@sbl.ch
Holliger            Tobias      HoT      Laufen           tobias.holliger@sbl.ch
Hugelshofer         Tabea       HuT      Laufen/Zwingen   tabea.hugelshofer@sbl.ch
Hugentobler         Christine   HuC      Laufen           christine.hugentobler@sbl.ch
Hügli-Kohler        Petra       HüP      Zwingen          petra.huegli@sbl.ch
Jacober Vocat       Ariane      JaA      Laufen           ariane.jacobervocat@sbl.ch
Jost                Denise      JoD      Laufen           denise.jost@sbl.ch
Keller              Armin       KeA      Laufen           armin.keller@sbl.ch
Kilian              Ivana       KiI      Zwingen          ivana.kilian@sbl.ch
Kim                 Giljong     KiG      Laufen           giljong.kim@sbl.ch
King                Benjamin    KiB      Zwingen          benjamin.king@sbl.ch
Kofmel              Rainer      KoR      Zwingen          rainer.kofmel@sbl.ch
Kressig             Mathias     KrM      Laufen           mathias.kressig@sbl.ch
Kunz                Jacqueline KuJ       Zwingen          jacqueline.kunz@sbl.ch
Lee Huck            Youngsun    LeY      Laufen           youngsun.leehuck@sbl.ch

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Lehrpersonen
Name               Vorname     Kürzel   Schulanlage      E-Mail
Leemann            Noémie      LeN      Laufen           noemie.leemann@sbl.ch
Leemann            Dominique LeD        Laufen           dominique.leemann@sbl.ch
Luzzi-Conti        Daniela     LuD      Laufen           daniela.luzziconti@sbl.ch
Meyer              Verena      MeV      Zwingen          verena.meyer@sbl.ch
Moser              Stefan      MoS      Laufen           stefan.moser@sbl.ch
Müller             Petra       MüP      Laufen           petra.mueller@sbl.ch
Müller             Christoph   MüC      Laufen/Zwingen   chr.mueller@sbl.ch
Müller             Anne        MüA      Zwingen          anne.mueller@sbl.ch
Nebiker            Elvira      NeE      Zwingen          elvira.nebiker@sbl.ch
Räz-Tschäppeler    Bernard     RäB      Laufen           bernard.raez-tschaeppeler@sbl.ch
Rhyner             Pascal      RhP      Zwingen          pascal.rhyner@sbl.ch
Rickhaus           Werner      RiW      Laufen/Zwingen   w.rickhaus@sbl.ch
Sacco-Wolber       Rahel       SaR      Laufen           rahel.sacco-wolber@sbl.ch
Schibler-Argast    Claudia     ScC      Laufen           claudia.schibler-argast@sbl.ch
Schmidlin          Renée       ScR      Laufen           renee.schmidlin@sbl.ch
Schnell            Stephanie   ScS      Zwingen          stephanie.schnell@sbl.ch
Schwyzer-Joray     Marcel      ScM      Laufen           marcel.schwyzer-joray@sbl.ch
Sowa               Sabine      SoS      Zwingen          sabine.sowa@sbl.ch
Sturm              Sylvain     StSy     Laufen/Zwingen   sylvain.sturm@sbl.ch
Zurschmiede        Matthias    ZuM      Zwingen          matthias.zurschmiede@sbl.ch

Spezielle Förderung, Integrative Schulung, Kleinklasse
Buchwalder         Simona      BuS      Zwingen          simona.buchwalder@sbl.ch
Degelo             Sophie      DeS      Zwingen          sophie.degelo.ch
Imark Broch        Felizitas   ImF      Zwingen          felizitas.imark@sbl.ch
Keller             Armin       KeA      Laufen           armin.keller@sbl.ch
Knijff-Imark       Gisela      KnG      Zwingen          gisela.knijff@sbl.ch
Müller             Anne        MüA      Zwingen          anne.mueller@sbl.ch
Schmidlin          Renée       ScR      Laufen           renee.schmidlin@sbl.ch
Stadelmann         Marc        StM      Zwingen          marc.stadelmann@sbl.ch
Steiner            Thomas      StT      Laufen           thomas.steiner@sbl.ch
Stich              Stefanie    StSt     Laufen           stefanie.stich@sbl.ch
Wirz               David       WiD      Laufen           david.wirz@sbl.ch

                                                                                          Seite 27/32
Termine Schuljahr 17/18

2017

August      Mo      14.08.          08.15 h Schulbeginn mit der Klassenlehrperson
            Mo      21.08.          ZWINGEN: Elterninfoabend 1. Klassen
            Di      22.08.          LAUFEN: Elterninfoabend 1. Klassen

September   Mo-Fr   03.09.-07.09. Sommerlager 2. Klassen
            Di-Do   04.09.-07.09. Schulreisen 1.- 4. Klassen
            Mi      20.09.        LAUFEN: Zwingen-Laufen-Lauf (Ausweichdatum 27.9.
                                  Nachholtermin: 18.10)
            Mo      25.09.        LAUFEN: Blocktag 1
            Di      26.09         LAUFEN: Elterngespräche

Oktober     Di      24.10.          Notenschluss Zwischenbericht 4. Kl.
            Mi-Sa   25.10.-28.10.   Berufsschau Liestal
            Fr      27.10.          Zwischenbericht 4. Kl.
            Di      31.10.          ZWINGEN: Herbstbummel (Ausweichdatum 14.11.)

November    Mi      01.11.        LAUFEN: Feiertag, Schulfrei
                                  in Zwingen ist ganz normal Schule
            Do      09.11.        Nationaler Zukunftstag / schulinterne Weiterbildung
            Mi      15.11.        LAUFEN: Elterngespräche
            Mo      20.11 – 21.11 LAUFEN: Berufswahl-Tage
            Do      23.11.        LAUFEN: Berufswahl-Tage
            Mo-Di   27.-28.11.    ZWINGEN: Berufserkundungstage 2. Kl.

Dezember    Fr      01.12.          ZWINGEN: Volleynight
            Di      19.12.          Notenschluss
            Fr      22.12.          Zwischenbericht 1./2. Kl., Zeugnisse 4. Kl.
            Fr      22.12.          LAUFEN: Grande Finale

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Termine Schuljahr 2017/2018

2018
Januar    Di      09.01.         LAUFEN: Blocktag 2
          Sa      13.01.         Semesterwechsel
          Mo      15.01.         Infoanlass Brückenangebot
          So-Fr   21.01.-26.01. LAUFEN: Winterlager 1. Kl.
          Mo-Fr   22.01.-26.01. LAUFEN: Schnupperwoche 2. Kl., Projektarbeit 4. Kl.
          Mo-Fr   29.01.-02.02.. Checks S2 (2. Kl.)

Februar   Di      06.02.        ZWINGEN: Themenabend
          Mo-Fr   26.02 – 08.03 Checks S2 (2. Kl.)

März      So-Fr   11.03.-16.03. ZWINGEN: Winterlager 1. Kl.
          Mo-Fr   12.03.-16.03. ZWINGEN: Schnuppertage 2. Kl., Projektarbeit 4. Kl.
          Mo-Fr   19.03.- 23.03. Checks S3 (4. Kl.)
          Fr.     23.03.         Notenschluss Zwischenbericht 4 Kl.

April     Fr      13.04.        Zwischenbericht 4. Kl.
          Mo-Fr   16.04.-27.04. Checks S3 (4. Kl.)
          Do      26.04.        Infoabend Mittelschulen & Berufslehren

Mai       Mi      09.05.         LAUFEN: LP-S-Volleyball
          Mi      16.05.         ZWINGEN: Sporttag (Ausweichdatum 23.05., 13.06.)
          Mo-Fr   28.05.- 01.06. Sommerlager 2. Kl.
          Di-Do   29.05.- 31.05. Schulreisen 1.Kl. + 4. Kl.

Juni      Fr      08.06.        ZWINGEN: Schulausstellung
          Mi      13.06.        LAUFEN: LP-S-Volleyball
          Di      19.06.        Notenschluss
          Fr      22.06.        Zeugnis
          Di      26.06.        LAUFEN: Sporttag (Ausweichdatum 28.06.)
          Do      28.06.        LAUFEN: Schlussfeier mit den Eltern, 4. Kl.
          Do      28.06.        ZWINGEN: Schlussfeier mit den Eltern, 4. Kl.
          Fr      29.06.        Vormittag: 1.+ 2. Kl. Unterricht
          Fr      29.06.        Nachmittag: 1. + 2. Kl. schulfrei
          Fr      29.06.        4. Klassen unterrichtsfrei

                                                                                Seite 29/32
Ferienplan Schuljahr 17/18
                                                                     Schulbeginn
Herbstferien 2017             Sa   30.09.17    So    15.10.17        Mo     16.10.17
Weihnachtsferien 2017         Sa   23.12.17    So    07.01.18        Mi     08.01.18
Fasnachtsferien 2018          Sa   10.02.18    So    25.02.18        Mo     26.02.18
Frühjahrsferien 2018          Sa   24.03.18    So    08.04.18        Mo     09.04.18
Sommerferien 2018             Sa   30.06.18    So    12.08.18        Mo     13.08.18

Zusätzlich schulfrei:         Di 01.05.18 (Tag der Arbeit), Do 10.05.18 (Auffahrt),
                              Fr 11.05.18 (Auffahrtsbrücke), Mo 21.05.18 (Pfingsten)
                              Mittwoch, Allerheiligen 1. November in Laufen schulfrei

Ferienplan Schuljahr 18/19
                                                                     Schulbeginn
Herbstferien 2018             Sa 29.09.18 So 14.10.18                Mo     15.10.18
Weihnachtsferien 2018         Sa 22.12.18 So 06.01.19                Mo     07.01.19
Fasnachtsferien 2019          Sa 02.03.19 So 17.03.19                Mo     18.03.19
Frühjahrsferien 2019          Sa 13.04.19 So 28.04.19                Mo     29.04.19
Sommerferien 2019             Sa 29.06.19 So 11.08.19                Mo     12.08.19
Zusätzlich schulfrei:         Mi, 01.05.19 (Tag der Arbeit), Do 30.05.19 (Auffahrt),
                              Fr 31.05.19 (Auffahrtsbrücke), Mo 10.06.19 (Pfingsten)
                              Donnerstag, Allerheiligen 1. November in Laufen schulfrei

Hinweis:
Zwischen dem Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein und
den übrigen Schulen des Kantons Baselland gibt es Unterschiede in der
Ferienregelung!

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Notizen

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www.seklaufental.ch

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