ORTSBÜRGERGEMEINDE NIEDERLENZ KIESABBAUGEBIET "HERRENGASSE" - ABSCHLIESSENDE UVB-VORUNTERSUCHUNG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ORTSBÜRGERGEMEINDE NIEDERLENZ KIESABBAUGEBIET "HERRENGASSE" ABSCHLIESSENDE UVB-VORUNTERSUCHUNG Aarau, den 27. April 2017 AG08639.600 CSD INGENIEURE AG Schachenallee 29A CH-5000 Aarau t +41 62 834 44 00 f +41 62 834 44 01 e aarau@csd.ch www.csd.ch
INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG 1 1. EINLEITUNG 2 1.1 Vorgeschichte 2 1.2 Aktueller Kiesabbau „Neumatte“ 2 1.3 Geplanter Kiesabbau „Herrengasse“ 2 1.4 Grundlagen 3 1.4.1 Bewilligungen 3 1.4.2 Berichte 3 1.4.3 Vereinbarungen / Auskünfte / Richtlinien 4 1.4.4 Gesetzliche Grundlagen Bund 5 1.4.5 Gesetzliche Grundlagen Kanton / Gemeinde 6 1.5 Abkürzungen 7 2. VERFAHREN 8 2.1.1 UVP-Pflicht 8 2.1.2 Massgebliches Verfahren 8 2.1.3 Ablauf 8 3. STANDORT UND SYSTEMABGRENZUNG 9 3.1.1 Standort 9 3.1.2 Räumliche Systemabgrenzung 9 3.1.3 Zeitliche Systemabgrenzung 10 4. VORHABEN 12 4.1 Bedarfsnachweis 12 4.2 Projektbeschrieb 12 4.2.1 Geplante Erweiterung 12 4.2.2 Grundeigentümer und Bauherrschaft 13 4.2.3 Abbau 13 4.2.4 Erschliessung 14 4.2.5 Auffüllung und Rekultivierung 14 4.2.6 Leitungstrasse AEW / AXPO 15 4.2.7 Ökologischer Ausgleich 15 4.2.8 Endgestaltung 15 4.2.9 Zeitplan 16 4.2.10 Verkehrsgrundlagen 16 4.3 Übereinstimmung mit der Raumplanung 17 5. AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT 18 5.1 Zusammenfassung Relevanzmatrix 18 5.2 Nicht relevante Umweltaspekte 19 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
5.3 Abwasser und Entwässerung 20 5.3.1 Einleitung 20 5.3.2 Ausgangszustand 20 5.3.3 Projektauswirkungen 20 5.3.4 Beurteilung 20 5.4 Boden 21 5.4.1 Einleitung 21 5.4.2 Ausgangszustand 22 5.4.3 Ergebnisse der Bohrstockkartierung 23 5.4.4 Projektauswirkungen Allgemein 25 5.4.5 Projektauswirkungen: Materialbewirtschaftungskonzept 25 5.4.6 Umweltschutzmassnahmen 26 5.4.7 Beurteilung 27 5.5 Energie 28 5.6 Grundwasser 29 5.6.1 Einleitung 29 5.6.2 Ausgangszustand 30 5.6.3 Projektauswirkungen 31 5.6.4 Umweltschutzmassnahmen 31 5.6.5 Beurteilung 32 5.7 Jagd / Wildtierökologie 33 5.7.1 Einleitung 33 5.7.2 Ausgangszustand 33 5.7.3 Projektauswirkungen 34 5.7.4 Umweltschutzmassnahmen 34 5.7.5 Beurteilung 35 5.8 Kulturgüter 35 5.8.1 Einleitung 35 5.8.2 Ausgangslage 35 5.8.3 Umweltschutzmassnahmen 36 5.8.4 Beurteilung 37 5.9 Landschaft und Natur 37 5.9.1 Einleitung 37 5.9.2 Ausgangszustand Landschaft 37 5.9.3 Projektauswirkungen Landschaft 38 5.9.4 Ausgangszustand Natur 38 5.9.5 Projektauswirkungen Natur 40 5.9.6 Umweltschutzmassnahmen 41 5.9.7 Beurteilung 42 5.10 Landwirtschaft 42 5.10.1 Einleitung 42 5.10.2 Ausgangszustand 42 5.10.3 Projektauswirkungen 42 5.10.4 Umweltschutzmassnahmen 43 5.10.5 Beurteilung 43 5.11 Lärm / Bau- und Betriebslärm 43 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
5.11.1 Einleitung 43 5.11.2 Perimeterabgrenzung 44 5.11.3 Ausgangszustand 44 5.11.4 Projektauswirkungen: Betriebs-, Industrie- und Gewerbelärm 45 5.11.5 Projektauswirkungen: Baulärm 45 5.11.6 Umweltschutzmassnahmen 46 5.11.7 Beurteilung 46 5.12 Lärm / Verkehrslärm 46 5.12.1 Einleitung 46 5.12.2 Untersuchungsgebiet 46 5.12.3 Ausgangszustand 47 5.12.4 Projektauswirkungen 47 5.12.5 Umweltschutzmassnahmen 48 5.12.6 Beurteilung 48 5.13 Luft 49 5.13.1 Einleitung 49 5.13.2 Ausgangszustand: Luft 49 5.13.3 Projektauswirkungen: Luft 50 5.13.4 Ausgangszustand: Staubemissionen 50 5.13.5 Projektauswirkungen: Staubemissionen 51 5.13.6 Umweltschutzmassnahmen 51 5.13.7 Beurteilung 52 5.14 Unfälle und Betriebsstörungen 52 5.14.1 Einleitung 52 5.14.2 Ausgangszustand 52 5.14.3 Massnahmen 52 5.14.4 Beurteilung 54 6. MASSNAHMENÜBERSICHT 55 6.1 Massnahmentabelle 55 7. SCHLUSSFOLGERUNGEN 60 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 3.1 Zeithorizonte des geplanten Vorhabens 11 Tabelle 4.1 Projekt Kennzahlen 14 Tabelle 4.2 Zeitlicher Ablauf von Abbau und Auffüllung 16 Tabelle 4.3 Übersicht über den voraussichtlichen Transportverkehr 16 Tabelle 5.1 Überblick über die betroffenen Umweltbereichen 18 Tabelle 5.2 Angaben aus der Bodenkarte 1:5'000 Lenzburg 23 Tabelle 5.3 Zusammenstellung der Kartierdaten 24 Tabelle 5.4 Übersicht Bodendepots in Erdwall 25 Tabelle 5.5 Übersicht Bodenabtrag 25 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
Tabelle 5.6 Massnahmen Umweltbereich Boden 27 Tabelle 5.7 Vergleich aktuelle und prognostizierte Werte der eingesetzten Baumaschinen 28 Tabelle 5.8 Massnahmen Umweltbereich Grundwasser 32 Tabelle 5.9 Massnahmen Umweltbereich Jagd / Wildtierökologie 34 Tabelle 5.10 Massnahmen Umweltbereich Kulturgüter 36 Tabelle 5.11 Massnahmen Umweltbereich Landschaft und Natur 42 Tabelle 5.12 Massnahmen Umweltbereich Landwirtschaft 43 Tabelle 5.13 Ausschnitt aus der Maschinenliste (Anhang B) 44 Tabelle 5.14 Massnahmen Umweltbereich Bau- und Betriebslärm 46 Tabelle 5.15 Übersicht über den betriebsbedingten Transportverkehr, IST-Zustand 47 Tabelle 5.16 Übersicht über betriebsbedingten Transportverkehr 48 Tabelle 5.17 Gesamtemissionen im Untersuchungsperimeter, Stand 2000 [48] 49 Tabelle 5.18 Massnahmen zur Verminderung der Staubemissionen 52 Tabelle 5.19 Störfalltabelle, Massnahme StF-01 53 Tabelle 6.1 Übersicht der projektintegrierten Massnahmen 59 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 3.1 Übersicht Betriebsstandort 10 Abbildung 5.1 Unterscheidung zwischen Boden und Untergrund 21 Abbildung 5.2 Ausschnitt aus der Bodenkarte 1:5'000 22 Abbildung 5.3 Bodenprofil aus 1997 NI 23 Abbildung 5.4 Situation der Bohrstocksondierungen (B1 – B8) 24 Abbildung 5.5 Lage der Grundwassermessstellen 29 Abbildung 5.6 Grundwasserspiegelmessreihen seit 1998. 30 Abbildung 5.7 Siegfriedkarte, ca. 1880 36 Abbildung 5.8 Ackerbaugebiet und Hochspannungsleitungen in der geplanten Erweiterungsfläche 37 Abbildung 5.9 Geschützter Birnbaum ausserhalb der geplanten Erweiterungsfläche. 37 Abbildung 5.10 Ausschnitt aus dem LEP-Plan 39 Abbildung 5.11 Biodiversitätsförderflächen im Kulturland 40 Abbildung 5.12 Rad- und Strassenwaschanlage 51 Abbildung 5.13 Absetzbecken 51 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
ANHANGVERZEICHNIS Anhang A Hochspannungsmasten Anhang B Maschinenliste Anhang C Berechnung Lärmemissionen Anhang D Berechnung Luftschadstoffemissionen BEILAGENVERZEICHNIS Beilage A Kieswerk Niederlenz, Werkleitungsbau: Situationsplan Nr. 71824.003-12A, Massstab 1:200 vom 01.07.2010, Eichenberger AG, Bauingenieure und Planer, Lenzburg. Beilage B Hydrogeologische Untersuchungen (24.06.2009, revidiert im Oktober 2010): Erweiterung Kiesabbaugebiet Herrengasse, Niederlenz, Kies und Sandwerk der Ortsbürgergemeinde Niederlenz, Sieber Cassina + Partner AG Beilage C Vorabzug aus dem Jahresbericht 2016, Teilbereich ökologische Begleitplanung, CSD Ingenieure AG, 12. Dezember 2016 Pläne Plan- Nummer Titel Massstab Datum Format AG08639.600-01 Ausgangszustand (Situation vor Abbau) 1: 2‘000 27.04.2017 Din A2 AG08639.600-02 Etappierung 1: 2‘000 27.04.2017 Din A2 AG08639.600-03 Endgestaltung und Ökologischer Ausgleich 1: 2‘000 27.04.2017 Din A2 AG08639.600-04 Profile div 27.04.2017 63 x 59 cm AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
PRÄAMBEL CSD bestätigt hiermit, dass bei der Abwicklung des Auftrages die Sorgfaltspflicht angewendet wurde, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen auf dem derzeitigen und im Bericht dargestellten Kenntnisstand beru- hen und diese nach den anerkannten Regeln des Fachgebietes und nach bestem Wissen ermittelt wurden. CSD geht davon aus, dass ■ ihr seitens des Auftraggebers oder von ihm benannter Drittpersonen richtige und vollständige Infor- mationen und Dokumente zur Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellt wurden ■ von den Arbeitsergebnissen nicht auszugsweise Gebrauch gemacht wird ■ die Arbeitsergebnisse nicht unüberprüft für einen nicht vereinbarten Zweck oder für ein anderes Ob- jekt verwendet oder auf geänderte Verhältnisse übertragen werden. Andernfalls lehnt CSD gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für dadurch entstandene Schäden ausdrücklich ab. Macht ein Dritter von den Arbeitsergebnissen Gebrauch oder trifft er darauf basierende Entscheidungen, wird durch CSD jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen, die aus der Verwendung der Arbeitsergebnisse allenfalls entstehen. AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
ZUSAMMENFASSUNG Die Ortsbürgergemeinde und die zuständigen Organe des Kieswerkes beabsichtigen, das Abbaugebiet Neumatte nach dem Kiesabbau um das Gebiet Herrengasse zu erweitern. Bis Mitte 2020 werden die Kies- reserven im Gebiet Neumatte abgebaut sein. Das heute bewilligte Kiesabbaugebiet „Erweiterung Neumatte Parzelle 1045“ liegt südlich des Kies- und Sandwerkes innerhalb der bestehenden Kiesabbauzone. Das nun beantragte Kiesabbaugebiet „Herrengasse“ befindet sich südwestlich anschliessend an das bestehende Kiesabbaugebiet. Der Abbau an diesem Standort ist ab dem Jahr 2020 bis 2027 vorgesehen. Mit der Erweiterung kann das Kies- und Sandwerk als wichtiges Standbein der Ortsbürgergemeinde und somit der Gemeinde Niederlenz weiterhin am heutigen Standort erhalten werden und auch zukünftig einen Beitrag für die Rohstoffversorgung leisten. Daher will das Kies- und Sandwerk der Ortsbürgergemeinde Nie- derlenz die kurz- bis mittelfristige Kiesabbauplanung vorantreiben. Die Festsetzung der Fläche für die geplante Erweiterung als kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet im kanto- nalen Richtplan (Herrengasse) ist bereits erfolgt, damit ist auch die raumplanerische Voraussetzung für ein Nutzungsplanverfahren gegeben. Gemäss Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz liegt das Gebiet in der der Landwirtschaftszone. Als Voraussetzung für die Erweiterung des Kiesabbaugebietes muss mit einer Nutzungsplananpassung eine Umzonung in eine Kiesabbauzone erfolgen. Damit wird die nötige raumplanerische Voraussetzung für das Baubewilligungsverfahren zur Erweiterung des aktuellen Kiesabbaus geschaffen. Der zukünftige Abbau im Gebiet „Herrengasse“ erfolgt im Wesentlichen unabhängig vom aktuellen Abbau- und Auffüllvorgang. Als einzige Ausnahme soll der im Erweiterungsgebiet abgetragene Boden mittels Direk- tumlagerung für die Rekultivierung im aktuellen Abbauperimeter verwendet werden. Der Abbau wird in zwei Etappen in Nordwest-Südost-Richtung erfolgen. Die gesamte Abbaufläche wird fort- laufend parallel zum Kiesabbau mit sauberem Aushub aufgefüllt, anschliessend rekultiviert und in die land- wirtschaftliche Nutzung zurückgeführt. Das Terrain wird leicht überhöht, um die Oberflächenentwässerung sicher zu stellen und so eine optimale Bodenqualität für die Landwirtschaft zu erreichen. Als ökologische Ausgleichsmassnahme werden während der Abbauphase mindestens 15 Tümpel für kies- grubentypische Amphibienarten erstellt und fachgerecht unterhalten. Zudem werden nach Abschluss des Kiesabbaus Dauerbiotope erstellt, welche südwestlich anschliessend an den ökologischen Ausgleich „Neu- matte“ vorgesehen sind. Der vorliegende Bericht untersucht die Umweltverträglichkeit des Vorhabens im Sinne einer abschliessen- den Voruntersuchung. Folgende Schlüsse werden gezogen: ■ Die Umweltbereiche Erschütterungen, nichtionisierende Strahlen (NIS), Oberflächengewässer / Fi- scherei, Wald sowie Altlasten und Abfälle werden als nicht betroffen und somit nicht relevant ange- sehen. ■ Die Abklärungen in den übrigen Umweltbereichen lassen keine übermässigen Auswirkungen auf die Umwelt erkennen. Mit projektspezifischen Massnahmen kann das Vorhaben umweltverträglich um- gesetzt werden. AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 1
1. Einleitung 1.1 Vorgeschichte Seit 1894/95 baut die Ortsbürgergemeinde Niederlenz in einer eigenen Grube nordwestlich von Niederlenz Sand und Kies ab. In mehreren Erweiterungsschritten wurde das Abbaugebiet nach und nach erweitert und fertig abgebaute Gebiete wieder aufgefüllt und rekultiviert. Die einzelnen Bereiche werden wie folgt bezeich- net: ■ Kiesabbaugebiet „Neumatte“- bewilligtes Kiesabbaugebiet vor 2003 ■ Erweiterung „Neumatte“- Erweiterung gemäss UVB von 2003 [10] ■ Erweiterung „Herrengasse“ - sistiertes Projekt gemäss UVB vom 01. März 2011 ■ Erweiterung „Neumatte Parzelle 1045“- Erweiterung gemäss UVB von 2014 [21] ■ Kiesabbaugebiet „Herrengasse“- vorliegendes Projekt. Dieser Perimeter wird im Bericht als „Projekt- perimeter“ bezeichnet. 1.2 Aktueller Kiesabbau „Neumatte“ Die Kiesreserven in der „Erweiterung Neumatte“ sind ausgebaut, das Gebiet befindet sich in Auffüllung, wäh- rend die Flächen im Nordosten der jetzigen Abbaustelle bereits rekultiviert werden konnten. Der Abbau er- folgt derzeit in der „Erweiterung „Neumatte Parzelle 1045“. Die bewilligten Kiesreserven im Abbaugebiet „Neumatte Parzelle 1045“ sind voraussichtlich bis Mitte 2020 abgebaut. 1.3 Geplanter Kiesabbau „Herrengasse“ Die geplante Kiesabbaustelle „Herrengasse“ schafft ein Abbauvolumen von rund 700'000 m 3. Der Abbau erstreckt sich voraussichtlich über sieben Jahre (2020 – 2027), der gesamte Betrieb bis zur Rekultivierung dauert etwa 13 Jahre (2020 – 2033). Die Kiesgewinnung dient zu rund 25% der Versorgung des Betonwerkes der Beton Niederlenz - Lenzburg AG, welche sich im Kieswerkareal befindet. Die restliche Menge wird in Form von Wandkies sowie aufberei- teten Sand und Kies-Komponenten an den lokalen Markt verkauft. Der Perimeter ist im Richtplan bereits als Abbaugebiet von kantonaler Bedeutung festgesetzt (Herrengasse). In einem ersten Schritt soll die Nutzungsplananpassung mit UVP (Stufe Voruntersuchung) erfolgen. Mit der Ausscheidung als Kiesabbauzone im Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz wird die nöti- ge raumplanerische Voraussetzung zur Einleitung des Baubewilligungsverfahrens geschaffen. 2 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
1.4 Grundlagen 1.4.1 Bewilligungen [1] Abbaubewilligung vom 20. März 1987, Nr. 4204.398/1, Abteilung für Umweltschutz (heutige Bezeich- nung: Abteilung für Umwelt). [2] Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichts „Neumatte“ vom 22. Dezember 2003, Nr. BDKB.2003.1798-1, Abteilung für Umwelt. [3] Zustimmung mit Abbau- und angepasster Rodungsbewilligung „Neumatte“ vom 23. Dezember 2003, Nr. BDKB.03.1798-1, Abteilung Raumentwicklung. [4] Abbaubewilligung „Neumatte“ vom 29. Januar 2004, Nr. 4204.599-1, Abteilung für Umwelt. [5] Baubewilligung „Neumatte“ vom 12. Februar 2004, Nr. 46-2003, Gemeinde Niederlenz. [6] Abbaubewilligung Nr. 4204.679-1 vom 19. Dezember 2014, Abteilung für Umwelt [7] Zustimmung zur „Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumatte“ 12. Januar 2015, Abteilung für Baubewilli- gungen [8] Baubewilligung „Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumatte“ vom 9. Februar 2015, Nr. 26-2014, Gemeinde Niederlenz [9] Genehmigung der Projektänderung zur Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumatte, Gemeinde Niederlenz, 15. Juni 2015 1.4.2 Berichte [10] Spatteneder Oekologie AG: Dossier Baugesuch „Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumatte“ mit Plänen und diversen Beilagen vom 5. September 2003 [11] Spatteneder Oekologie AG: Dossier UVB Hauptuntersuchung „Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumat- te“ mit Bericht, Plänen und diversen Beilagen vom 5. September 2003 [12] Spatteneder Oekologie AG: Bericht (mit Inventar) zur Rezertifizierung Stiftung Natur und Wirtschaft vom 10. Oktober 2003 [13] CSD Ingenieure AG: Geotechnische Beurteilung der Grubenwände vom 21. Oktober 2011 [14] Spatteneder Oekologie AG: Dossier UVB Hauptuntersuchung „Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumatte“, Nachreichung „Anpassung Ökologischer Ausgleich“ mit Bericht und Plänen vom 18. November 2003 [15] Spatteneder Oekologie AG: Bericht UVB Hauptuntersuchung „Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumatte“, Nachreichung „Kapitel 6.3 Umweltbereich Grundwasser“ vom 13. Dezember 2003 [16] Spatteneder Oekologie AG: Bericht UVB Hauptuntersuchung „Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumatte“, Nachreichung „Kapitel 6.1 Umweltbereich Luft“ vom 13. Dezember 2003 [17] Spatteneder Oekologie AG: Dossier „Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumatte“, Nachreichung „Revision Abbauplanung“ mit Gesuch und Plänen vom 6. Januar 2004 [18] Spatteneder Oekologie AG: Dossier „Erweiterung Kiesabbaugebiet Neumatte“, Nachreichung „Boden, Materialbewirtschaftungskonzept“ mit Materialbilanz und Plänen vom 9. Februar 2004 [19] spatteneder oekologie / CSD INGENIEURE AG: Dossier mit Umweltverträglichkeitsbericht sowie Ab- bau- und Rekultivierungsprojekt „Kieswerk der Ortsbürgergemeinde Niederlenz“, Erweiterung Kiesab- baugebiet Herrengasse vom 01. März 2011 (sistiert) [20] spatteneder oekologie/ CSD INGENIEURE AG: Gesuch um Anpassung der Ersatzaufforstungsflächen vom 15. März 2011, Kies- und Sandwerk der Ortsbürgergemeinde Niederlenz AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 3
[21] CSD Ingenieure AG: Erweiterung Neumatte Parzelle 1045, Ergänzungsbericht zur UVB- Hauptuntersuchung Neumatte, 25. März 2014 [22] CSD Ingenieure AG: Erweiterung Neumatte Parzelle 1045, Materialabbauprojekt, Technischer Bericht zum Baugesuch, 25. März 2014 1.4.3 Vereinbarungen / Auskünfte / Richtlinien [23] Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Niederlenz vom 22. September 2014 zur „Varianteneva- luation Erschliessung Herrengasse“, Gemeinde Niederlenz [24] Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Niederlenz vom 23. Januar 2012 (02/00/001 Bauwesen, Zonenplanung, Erweiterung Kiesabbauzone) [25] Departement Bau-, Verkehr- und Umwelt des Kantons Aargau: Bewirtschaftungsverträge Naturnahe Landwirtschaft, Richtlinien Bewirtschaftungsverträge Biodiversität 2014 [26] Departement Bau-, Verkehr- und Umwelt des Kantons Aargau (AGIS-Portal): Bodenkarte 1:5'000, Re- gion Lenzburg 1992 (Bodenkartierung Eidgenössische Forschungsanstalt für landwirtschaftlichen Pflanzenbau, Zürich-Reckenholz) [27] Departement Bau-, Verkehr- und Umwelt des Kantons Aargau (AGIS-Portal): Datensatz Strassenlärm- kataster, Emissionspegel (Strassenlärm-Emissionskataster) Zeitstand 30.08.2016 [28] Rohstoffversorgungskonzept Steine und Erden des Kantons Aargau vom 1995 (RVK) [29] Departement Bau-, Verkehr- und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung für Umwelt sowie ilu AG Horw: Mineralische Rohstoffe im Kanton Aargau: Abbau- und Auffüllstatistik, Ergebnisse der Daten- auswertung 2015, 07. September 2016 [30] Departement Bau-, Verkehr- und Umwelt des Kantons Aargau (AGIS-Portal): Onlinekarte Strassenbe- lastungsplan, (Verkehrsdaten Zählstelle Nr. 676), Zeitstand 08.02.2017 [31] Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie FSKB (vormals FSK), 2001: Richtlinie für den fachgerechten Umgang mit Böden (Rekultivierungsrichtlinie) [32] Vereinigung Schweizer Strassenfachleute (VSS) vom 1. Januar 2000; Normen Erdbau SN 640 581a, SN 640 582 und SN 640 583 [33] Gemeinsames Merkblatt der Bodenschutzfachstellen des Cercle Sol NWCH, „Anforderungen an ein Pflichtenheft der bodenkundlichen Baubegleitung (BBB)“, 18. November 2016 [34] Schweizerisches Zentrum für die Kartografie der Fauna (SZKF/CSCF), Datenbank der vorkommenden Tierarten (http://www.cscf.ch/cscf/de/home.html) [35] Branchenvereinbarung zwischen dem Verband der Kies- und Betonwerke Aargau (VKB) und dem De- partement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau betreffend Ausscheidung von ökologischen Ausgleichsflächen bei Kiesabbaustellen vom 01. Juli 2013 [36] BAFU (vormals BUWAL): Wegleitung „Verwertung von ausgehobenem Boden“ vom Dezember 2001 [37] BAFU (vormals BUWAL): Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Ab- raum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie) vom Juni 1999 [38] BAFU (ehem. BUWAL): Korridore für Wildtiere in der Schweiz, 2001 [39] BAFU (ehem. BUWAL): Rote Liste der gefährdeten Gefässpflanzen, 2016 [40] BAFU / BUWAL: ab 2001 aktualisierte Rote Liste-Ausgaben für diverse Tiergruppen [41] BAFU 2006: Baulärm-Richtlinie (aktualisierte Ausgabe, Stand 2011) 4 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
[42] BAFU (vormals BUWAL): Luftschadstoffemission des Strassenverkehrs 1950 – 2010, Schriftenreihe Umwelt Nr. 255 und zugehöriger Nachtrag [43] BAFU (vormals BUWAL): Handbuch der Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs (HBEFA), Version 3.2 Juli 2014 [44] BAFU: Non-Road-Datenbank, Version 10.11.2016 [45] BAFU (vormals BUWAL): Luftreinhaltung auf Baustellen, Baurichtlinie Luft, 2002 [46] BAFU (vormals BUWAL): Vollzugshilfe Luftreinhaltung bei Bautransporten, 2001 [47] Zentralschweizer Umweltschutzdirektionen (ZUDK) in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau: Luftbe- lastung in der Zentralschweiz und im Kanton Aargau, Jahresberichte 2000 bis 2010 [48] Departement Bau, Verkehr und Umwelt: Emissionskataster, Luft und Lärm, Stand 2000 [49] Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen (SKEW): Schwarze Liste der invasiven Neophyten der Schweiz (Stand 20. Januar 2012) [50] creato 2001: Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP) Regionalplanungsverband Lenzburg und Um- gebung [51] Herr Bernhard Hunziker (Jagdaufseher Revier 132) 2017: mündliche Auskunft gemäss Telefonat vom 15.02.2017. [52] Herr Michael Sutter (Geschäftsführer Kies Lenz AG), E-Mail vom 6. Februar 2017, Angaben zu Abbau- und Auffüllmengen im 2016 1.4.4 Gesetzliche Grundlagen Bund [53] Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz USG) vom 7. Oktober 1983 (Stand am 1. August 2016), SR 814.01 [54] Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991 (Stand am 1. Januar 2017), SR 814.20 [55] Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 (Stand am 7. Februar 2017), SR 814.201 [56] Verordnung über die Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1. Juli 1998 (Stand am 12. April 2016), SR 814.12 [57] Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPV vom 19. Oktober 1988, (Stand am 1. Okto- ber 2016), SR 814.011 [58] Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung AltlV vom 26. August 1998 (Stand am 1. Januar 2016), SR 814.680 [59] Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) vom 4. Dezember 2015, (Stand am 19. Juli 2016), SR 814.600 [60] Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz JSG) vom 20. Juni 1986 (Stand am 1. Januar 2014), SR 922.0 [61] Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung JSV) vom 29. Februar 1988 (Stand am 15. Juli 2015), SR 922.01 [62] Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung FrSV) vom 10. September 2008 (Stand am 1. Februar 2016), SR 814.911 [63] Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 (Stand am 1. Juli 2010) [64] Bundesamt für Strassen (ASTRA), 14. April 2010: Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 5
[65] Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 (Stand am 12. Oktober 2014), SR 451.0 [66] Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar 1991 (Stand am 1. März 2015), SR 451.1 [67] Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung DZV) vom 23. Oktober 2013, SR 910.13 [68] Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 (Stand am 1. Januar 2016), SR 814.41 [69] Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 (Stand am 1. August 2016), SR 814.318.142.1 1.4.5 Gesetzliche Grundlagen Kanton / Gemeinde [70] Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz BauG) vom 19. Januar 1993 (Stand vom 1. Mai. 2016) [71] Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV) vom 23. Februar 1994 (Stand vom 1. Januar 2010, ausser Kraft) [72] Kulturgesetz (KG) vom 1. März 2009 (Stand vom 1. August 2013) [73] Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSG) vom 24. Februar 2009 (Stand am 1. August 2013), SR 933.200 [74] Gesetz über Wildschutz, Vogelschutz und Jagd (Jagdgesetz) vom 25. Februar 1969 (Stand am 1. Ja- nuar 2010, ausser Kraft), SR 933.100 [75] Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung AJSV) vom 23. September 2009 (Stand am 1. Januar 2015), SR 933.211 [76] Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz (NLD) vom 26. Februar 1985 (Stand 1. Januar 2012), SR 785.110 [77] Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Natur- schutzverordnung) vom 17. September 1990 (Stand am 1. Januar 2010), SR 785.131 [78] Kantonaler Richtplan vom 20.09.2011 des Kantons Aargau [79] Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz, Beschluss der Gemeindeversammlung vom 1. Februar 2013 [80] Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Niederlenz, Beschluss der Gemeindeversammlung vom 01. März 2013 6 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
1.5 Abkürzungen AGIS Aargauisches geografisches Informationssystem, die Online-Karten sind unter der Website https://www.ag.ch/de/dfr/geoportal/online_karten_agis/online_karten.jsp verfügbar ALG Abteilung Landschaft und Gewässer, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Kanton AG AltlV Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung) vom 26. August 1998 BAFU Bundesamt für Umwelt (vormals BUWAL) BBB Bodenkundliche Baubegleitung DZV Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung) vom 23. Oktober 2013 FFF Fruchtfolgeflächen FSKB Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (vormals FSK) HBEFA Handbuch der Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs IVS Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz KbS Kataster der belasteten Standorte LEP Landschaftsentwicklungsprogramm LRV Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 LSV Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 LKW Lastwagen NHG Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 NHV Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 RPG Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz) vom 22. Juni 1979 RPV Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 USG Umweltschutzgesetz UVB Umweltverträglichkeitsbericht UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPV Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988 VBBo Verordnung über die Belastungen des Bodens vom 1. Juli 1998 VKB Verband der Kies- und Betonproduzenten Aargau VIVS Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz vom 14. April 2010 VSS Vereinigung Schweizer Strassenfachleute VVEA Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung) vom 04. Dezember 2015 (löste am 01.01.2016 die bisherige TVA ab) AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 7
2. Verfahren 2.1.1 UVP-Pflicht Kiesabbaustellen unterstehen gemäss Art. 9 USG sowie Ziffer 80.3 der Verordnung über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPV) der UVP-Pflicht, wenn das Gesamtvolumen 300‘000 m 3 übersteigt. Änderungen bestehender UVP-pflichtiger Anlagen unterliegen ebenfalls der UVP-Pflicht, wenn es sich um wesentliche Änderungen im Sinne der UVPV handelt und über die Änderungen im gleichen Verfahren entschieden wird, wie bei einem Neubau der Anlage (Art. 2 Abs.1 UVPV). Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um eine Änderung einer bestehenden Anlage. Da das abbaubare Gesamtvolumen mehr als 300‘000 m 3 beträgt, untersteht das geplante Vorhaben der UVP-Pflicht. 2.1.2 Massgebliches Verfahren Die UVP ist kein eigenständiges Verfahren, sondern ist integrierter Bestandteil eines Leitverfahrens (Baube- willigungs-, Planungs- oder Konzessionsverfahren). Gemäss Anhang zur UVPV wird beim Anlagetyp Nr. 80.3 das massgebende Verfahren durch das kantonale Recht bestimmt. Das Leitverfahren ist im vorliegen- den Fall das Nutzungsplanverfahren. Die Hauptuntersuchung wird mit dem Baubewilligungsverfahren erfol- gen. 2.1.3 Ablauf Mit der bereits früher erfolgten Festsetzung im kantonalen Richtplan (Herrengasse) als kurz- und mittelfristi- ges Abbaugebiet besteht die kantonale raumplanerische Voraussetzung für das Nutzungsplanverfahren bzw. die Einzonung des vorgesehenen Gebiets in eine Kiesabbauzone. In einem ersten Schritt soll das Nut- zungsplanverfahren mit UVP-Voruntersuchung erfolgen. Mit der Ausscheidung einer Kiesabbauzone wird die nötige Voraussetzung für die das Baubewilligungsverfahren (2. Schritt) geschaffen. 1. Schritt: Nutzungsplanverfahren Anpassung Bauzonen- und Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung UVP Voruntersuchung 2. Schritt: Baubewilligungsverfahren Baugesuch UVP Hauptuntersuchung 8 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
3. Standort und Systemabgrenzung 3.1.1 Standort Das Kies- und Sandwerk der Ortsbürgergemeinde Niederlenz befindet sich nordwestlich vom Dorf Nieder- lenz. Die verkehrstechnische Lage ist günstig und die geologische Beschaffenheit bietet gute Bedingungen für einen Kiesabbau. Das Erweiterungsgebiet liegt am Rande eines Grundwasservorkommens in der Talsoh- le. Das bewilligte Kiesabbaugebiet „Neumatte“ liegt südlich des Kies- und Sandwerkes innerhalb der bestehen- den Kiesabbauzone, daran schliesst die Erweiterung „Neumatte Parzelle 1045“ an. Weil die geplante Kie- sabbaustelle durch die Herrengasse getrennt von den bisherigen Abbaustellen eröffnet werden soll, sind die beiden Gebiete jeweils als eigene Systeme zu betrachten. Einzig im Zusammenhang mit der vorgesehenen Direktumlagerung des Bodens (siehe Kapitel 5.4) besteht eine Schnittstelle zwischen den Bereichen westlich und östlich der Herrengasse. Die geplante Erweiterungsfläche “Herrengasse” ist gut 3.4 ha gross und grenzt nordwestlich an das beste- hende Abbaugebiet. Gemäss Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz vom 12.06.2013 befindet sich die Erweiterungsfläche ausschliesslich in der Landwirtschaftszone. Der massgebende Empfänger E1 für die Lärmberechnungen entspricht dem nächstgelegenen Wohnhaus und befindet sich am Kännelmattweg 19. Die Herrengasse ist nur wenig befahren (Fahrverbot für Autos und Motorräder ab Waldeingang Richtung Wildegg). Im Westen und Süden ist das geplante Kiesabbaugebiet durch unbefestigte Bewirtschaftungswe- ge begrenzt, welche nicht durch private Motorfahrzeuge befahren werden. Der Transportverkehr führt in etwa gleichen Teilen über die Wildeggerstrasse (Kantonsstrasse 248) Richtung Lenzburg und über die Wildeggerstrasse und Aarauerstrasse (Kantonsstrassen 248 und 112) in Richtung Brugg. 3.1.2 Räumliche Systemabgrenzung Im UVB werden alle direkten und indirekten Auswirkungen des geplanten Vorhabens analysiert. Nachfol- gend werden die verwendeten Begriffe der räumlichen Systemabgrenzung erläutert. Als Projektperimeter wird der Perimeter der beantragten Kiesabbauzone (in der folgenden Abbildung gelb gekennzeichnet) bezeichnet. Unter Projektgebiet wird der gesamte Betriebsstandort inkl. der unmittelbaren Umgebung verstanden (in der folgenden Abbildung orange gekennzeichnet). Je nach Umweltbereich kann es sinnvoll sein, die Systemgrenze abweichend von dieser Darstellung zu wäh- len. Wo dies der Fall ist, wird zu Beginn des jeweiligen Kapitels darauf hingewiesen. AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 9
Wildegg Beurteilungspunkt 2 Zufahrt Kieswerkareal Beurteilungspunkt 1 Kies- und Sandwerk Bestehende Kiesabbauzone Projektgebiet „Neumatte“ Projektperimeter „Neumatte 1045“ E1 „Herrengasse“ Niederlenz Abbildung 3.1 Übersicht Betriebsstandort Orthofoto 2016, © Aargauisches Geographisches Informationssystem AGIS Zeitliche Systemabgrenzung 10 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
Für die geplante Erweiterung ist der Zeitraum ab Ende Abbau der Kiesreserven in Parzelle 1045 (ca. Mitte 2020) bis zur fertigen Rekultivierung des geplanten Erweiterungsgebiets „Herrengasse“ (ca. 2031) relevant. Bezeichnung Jahr Bemerkungen Ist-Zustand 2017 Situation zum Zeitpunkt der Berichterstattung (Abbau in Parz. 1045) Ausgangszustand 2020 Zustand vor Abbaubeginn in der Erweiterung Herrengasse Betriebsphase 2020 bis 2033 Zeitraum während dem in der geplanten Erweiterung Kies und Sand abgebaut wird und die Grube mit unverschmutztem Aushubmaterial wieder verfüllt wird. Rekultivierung ab 2025 5-6 Jahre nach Abbaubeginn, also noch vor Abschluss des Abbaus können die ersten Flächen rekultiviert werden. Endzustand ca. 2033 Zustand nach vollständiger Rekultivierung der Fläche, der ökologische Aus- gleich ist geleistet. Tabelle 3.1 Zeithorizonte des geplanten Vorhabens Aufgrund der kurzen Zeitspanne ist der Unterschied zwischen dem IST- und dem Ausgangszustand kaum relevant. Deshalb wird der Ausgangszustand bei allen Umweltbereichen dem Ist-Zustand gleichgesetzt. Die Abdeck- und Rekultivierungsarbeiten sind als Bauarbeiten definiert. Sie erfolgen periodisch in kürzeren Zeitspannen (einige Wochen) während der Betriebsphase. Aus diesem Grund wird die Bauphase grundsätz- lich der Betriebsphase gleichgesetzt. AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 11
4. Vorhaben 4.1 Bedarfsnachweis Das Kies- und Sandwerk der Ortsbürgergemeinde Niederlenz leistet seit über 100 Jahren einen Beitrag an die lokale und regionale Rohstoffversorgung. Gut 1 km südwestlich der heutigen Abbaustelle „Neumat- te“ befindet sich im Gebiet Lenzhard (Stadt Lenzburg) ebenfalls eine Abbaustelle mit Kies- und Betonwerk, welche im Besitz der Ortsbürgergemeinde Lenzburg ist. Mit der Gründung der Kies Lenz AG, welche beide Kiesabbaustellen gemeinsam betreibt, haben die beiden Ortsbürgergemeinden eine enge Zusammenarbeit beschlossen. Dadurch soll der Betrieb der beiden Abbaugebiete und Werke aufeinander abgestimmt und Synergien genutzt werden. Beide Kiesabbaustellen liegen in der Rohstoffversorgungsregion Aarau des Rohstoffversorgungskonzeptes (RVK) des Kantons Aargau [28], grenzen aber im Osten an die Versorgungsregion Freiamt. Aufgrund der geografischen und verkehrstechnischen Lage trägt insbesondere das Kies- und Betonwerk Niederlenz auch zur Versorgung des westlichen Teils der Versorgungsregion Baden-Brugg bei, da einige Gemeinden inner- halb des Einzugsgebietes von ungefähr 10 km liegen und die verkehrstechnische Erschliessung über die Kantonsstrasse K112 günstig ist. Die Kies- und Betonwerke liegen in unmittelbarer Nähe von Möriken-Wildegg sowie von Lenzburg und Nie- derlenz, ein wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt (ESP) von kantonaler Bedeutung. In den Entwick- lungsschwerpunkten ist durch eine erhöhte Bautätigkeit mit einem überdurchschnittlichen Bedarf an Kies- und Betonprodukten zu rechnen. Zudem liegen auch die ESP Brugg-Windisch, Eigenamt (Birrfeld / Mägen- wil) sowie Schafisheim/Hunzenschwil innerhalb des Einzugsgebietes von 10 km. Die Rohstoffversorgung der angrenzenden Gemeinden in der Versorgungsregion Freiamt (z.B. Möriken-Wildegg, Othmarsingen, sowie das Bünztal bis Wohlen/Villmergen) ist von erhöhter Bedeutung, da in dieser Versorgungsregion gemäss der Abbau- und Auffüllstatistik des Kantons Aargau [29] nur eine geringe Menge an Kies abgebaut wird. Für die Wiederauffüllung der Abbaustellen mit unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial besteht ein kantonales Interesse. Dabei zeichnet sich gemäss der Abbau- und Auffüllstatistik [29] in den Versorgungsre- gionen Aarau sowie Freiamt zukünftig ein grosser Mangel an Auffüllvolumen für unverschmutztes Aushub- material ab, wobei ab 2020 insgesamt rund 650‘000 m 3 an fehlenden Auffüllvolumen prognostiziert werden. Somit ist während dem Zeitraum der geplanten Wiederauffüllung der Abbaustelle „Herrengasse“, welche ca. ab 2022 beginnen wird, ein hoher Bedarf an Auffüllvolumen in der betroffenen Region absehbar. 4.2 Projektbeschrieb 4.2.1 Geplante Erweiterung Die Ortsbürgergemeinde Niederlenz beabsichtigt, das bestehende Kiesabbaugebiet „Neumatte“ auf die südwestlich der Herrengasse angrenzenden Parzellen 1321 und 1050 (Teilfläche) zu erweitern. Die nördli- che Begrenzung des Erweiterungsgebiets ergibt sich aus dem Grundwasserleiter mit grosser Mächtigkeit. Das Vorkommen wird in den Wasserversorgungsanlagen Hard gefasst und als Trinkwasser genutzt. Ge- mäss der Interessenabwägung der kantonalen Fachstellen wird dieser Anspruch im nördlichen Bereich hö- her gewichtet als die Rohstoffversorgung. Das technische Projekt sowie die Auswirkungen auf die relevanten Umweltbereiche werden im vorliegenden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) beschrieben. Der geplante Abbau im Erweiterungsgebiet „Herrengasse“ hat kaum Auswirkungen auf den aktuellen Abbau- und Auffüllvorgang, da die beiden Bereiche durch die Herrengasse räumlich voneinander getrennt sind. Ein- zig der Abtrag des Bodens im Erweiterungsgebiet wird direkt umgelagert und für die Rekultivierung im aktu- ellen Abbauperimeter verwendet. 12 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
Die angestrebte Kiesabbauzone liegt innerhalb eines im Richtplan festgesetzten Materialabbaugebiets. Im ersten Schritt erfolgt daher die Nutzungsplanung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Mit der Nut- zungsplananpassung wird die nötige Voraussetzung für das Baubewilligungsverfahren zur Erweiterung des aktuellen Kiesabbaus geschaffen. 4.2.2 Grundeigentümer und Bauherrschaft Von der beantragten Erweiterung der Kiesabbauzone im Gebiet „Herrengasse“ sind zwei Parzellen und Grundeigentümer betroffen: ■ Parzelle 1050: Ortsbürgergemeinde Niederlenz ■ Parzelle 1321: JCF Wildegg Weitere Parzellen werden innerhalb der bestehenden Kiesabbauzone für die Erschliessung und den ökolo- gischen Ausgleich beansprucht: ■ Parzelle 667: Ortsbürgergemeinde Niederlenz ■ Parzelle 1051: (Wegparzelle Herrengasse) Einwohnergemeinde Niederlenz ■ Parzelle 1047: (Wegparzelle) Einwohnergemeinde Niederlenz ■ Parzelle 1040: Ortsbürgergemeinde Niederlenz (ökologischer Ausgleich) ■ Parzelle 1041: Ortsbürgergemeinde Niederlenz (ökologischer Ausgleich) ■ Parzelle 1042: Ortsbürgergemeinde Niederlenz (ökologischer Ausgleich) ■ Parzelle 1044: Ortsbürgergemeinde Niederlenz (ökologischer Ausgleich) Gesuchstellerin ist die Ortsbürgergemeinde Niederlenz. 4.2.3 Abbau Zum Abbau sind 2 Etappen vorgesehen. Der Abbau beginnt am nordwestlichen Rand der geplanten Kiesab- baustelle und erfolgt in Richtung Südost. Die Etappengrenze ergibt sich aus einer Unterteilung der Boden- abdeckfläche in zwei gleichgrosse Teile. Auf diese Weise wird das gesamte Abbauvolumen in zwei gleich- grosse Etappen geteilt, jede beansprucht bei der derzeitigen Abbaurate von 100‘000 m3fest/Jahr knapp 3.5 Jahre. Zu Beginn des Abbaus im Kiesabbaugebiet „Herrengasse“ wird im aktuellen Kiesabbaugebiet „Neumat- te“ noch aufgefüllt. Eine genügend grosse Rohplaniefläche muss dort vorbereitet werden, damit der Boden direkt umgelagert werden kann. Die genaue Bilanzierung der anfallenden Kubaturen wird durch die Boden- kundliche Baubegleitung vor Beginn des Bodenabtrags ausgearbeitet. Die Abbauwände werden im Verhält- nis 2:1 abgebaut. Böschungen, in welche die Piste zur Grubensohle gelegt wird, werden im Verhältnis 1:1 angelegt und die Piste eingepasst (siehe Plan Nr. AG08639.600-04). AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 13
Nachfolgend sind die Kennzahlen des geplanten Abbaus aufgelistet. Bezeichnung Menge Fläche Kiesabbaugebiet Herrengasse: 34‘092 m2 Abbaufläche Herrengasse: 29‘700 m2 Abbaukote: 358.00 m ü. M. OK-Oberboden (Mittlere Höhe): 387.5 Deckschicht: ca. 1.5 m Abbaubare Kiesmächtigkeit (exkl. Deckschicht): ca. 28.0 m Böschungsneigung der Abbauwand: 2:1 Abbaukubatur (exkl. Deckschicht): 700‘000 m3 Jährlicher Abbau (Durchschnitt): 100‘000 m3 Abbauhorizont: 7 Jahre Auffüllkubatur 743‘000 m3 Jährliche Auffüllung (Durchschnitt) 100‘000 m3 Auffüllhorizont 8 Jahre Tabelle 4.1 Projekt Kennzahlen 4.2.4 Erschliessung Die Zufahrt zum Kieswerkareal ab der Wildeggerstrasse (K248) bleibt unverändert. Eine Zufahrtspiste von 7 m Breite führt ab dem Werkareal über den Komponentenlagerplatz und über die bestehende Zufahrt in Richtung Süd-Ost. Nach der Grenze der Parzellen 1041/1042, führt sie auf der Parzelle 1042 der Grenze entlang bis zur Hecke an der Herrengasse. Die Zufahrtspiste führt dieser entlang bis an die Stelle auf der Parzelle 1044, an der heute bereits eine Zufahrt für die Bodenarbeiten eingerichtet ist. Hier wird die Herren- gasse oberirdisch überquert. Dabei muss insbesondere der Verkehrssicherheit Rechnung getragen werden. Eine entsprechende technische Lösung wird im Baugesuchverfahren erarbeitet. Auf der Parzelle 1050 be- ginnt die interne Grubenerschliessung. Die grubeninterne Zufahrt muss für Radlader, Dumper und Lastwagen (ohne Schlepper) gewährleistet sein, demzufolge darf die Neigung der Zufahrtsrampe (Breite 10 m) auf die Grubensohle 15 % nicht überschreiten. Um die Höhendifferenz von rund 30 m von OK-Terrain (ca. 387.50 m ü. M.) zur Grubensohle (358 m ü. M.) überwinden zu können, weist die Zufahrtsrampe unter diesen Vorbedingungen eine Länge von etwa 195 m auf. 4.2.5 Auffüllung und Rekultivierung Die Kiesgrube wird fortlaufend parallel zum Kiesabbau mit unverschmutztem Aushubmaterial gemäss der geplanten Endgestaltung aufgefüllt. Gegen Ende des Kiesabbaus ist die Auffüllung genügend weit fortge- schritten, um die ersten Flächen rekultivieren zu können. Zwischen den Böschungsfüssen der Abbauwand und der Auffüllung wird eine offene Grubensohle von 10 bis 30 Metern offen gehalten. Dieser Bereich ist als Manövrierbereich notwendig und verhindert zudem, dass sich Wandkies- und Aushubmaterial vermischen. Damit die Geostatik der Böschung gewährleistet ist und um ein Absacken der Böschungskrone zu verhin- dern, wird mit einer Böschungsneigung von 2:3 aufgebaut. Eine Auffüllböschung von 30 m Höhe benötigt bei dieser Neigung eine Böschungstiefe von rund 45 m. In der Auffüllböschung wird eine Berme von 5 m Breite 14 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
vorgesehen, zusätzlich wird eine Piste von insgesamt 10 m vorgesehen. Die gesamte Böschungstiefe zwi- schen Grubensohle und fertig rekultivierter Fläche beträgt somit zwischen 60 m und 65 m in Abhängigkeit von der Höhe der Endgestaltung. Der Abstand zwischen der Abbaukrone und der Auffüllkrone beträgt ca. 95 m (siehe Plan Nr.AG08639.600-02). In der Endgestaltung wird das Terrain aus Gründen der Entwässerung mit einem Dachgefälle von ca. 4% gestaltet. Dadurch entsteht eine maximale Überhöhung von rund 3 m gegenüber dem ursprünglichen Terrain, die durchschnittliche Überhöhung beträgt 1.45 m. Der höchste Punkt liegt rund 2 m über dem tiefsten Punkt des Hummelwegs (588.5 m ü. M.) Daraus resultiert ein zusätzliches Auffüllvolumen von ca.43‘000m3fest. Der abgetragene Boden im Materialabbauperimeter „Herrengasse“ wird zu Beginn des Abbaus in den Flä- chen nordöstlich der Herrengasse, in der Erweiterung „Neumatte Parzelle 1045“, angelegt. Für die Rekulti- vierung des Kiesabbaugebiets „Herrengasse“ (ca. ab 2027) muss voraussichtlich Boden zugeführt werden. 4.2.6 Leitungstrasse AEW / AXPO Das beantragte Kiesabbaugebiet wird von zwei parallelen Freileitungen (110 kV und 16 kV) überspannt. Die beiden Hochspannungsmasten der AEW und der AXPO stehen an der westlichen Perimetergrenze. Die Standorte der Hochspannungsmasten bleiben unverändert. Die Leitungen sind mit Dienstbarkeitsverträgen gesichert. Damit im Bereich dieser Masten kein Abbauverlust entsteht, werden Sicherungsmassnahmen mit Ankern bei Mast Nr. 9 in der Parzelle 1050 vorgenommen (siehe Anhang A). 4.2.7 Ökologischer Ausgleich Der ökologische Ausgleich „Herrengasse“ wird südwestlich anschliessend an den ökologischen Ausgleich „Neumatte“ ausgeschieden (vgl. Plan 639.600-03). Er soll gemäss der „Hybrid-Klausel“ der Branchenver- einbarung zwischen der ALG und dem VKB erfolgen. Der Flächenanteil an Dauerbiotopen beträgt somit 8 % des Abbauperimeters (2‘725 m2.), zudem müssen während der Betriebsphase jährlich genügend Laichge- wässer für Amphibien in ausreichender Qualität bereitgestellt werden. Die Dauerbiotope sind zum Zeitpunkt der abschliessenden Rekultivierungsarbeiten im Abbaugebiet „Herrengasse“ zu leisten. 4.2.8 Endgestaltung Die Endgestaltung nach Auffüllung und vollständiger Rekultivierung soll folgende Anliegen sicherstellen: ■ Die Abbaufläche wird so ausgestaltet und rekultiviert, dass sie der Landwirtschaft als Fruchtfolgeflä- che zurückgegeben werden kann. ■ Um eine optimale Entwässerung zu gewähren, wird die Oberfläche der Auffüllung mit einem Dach- gefälle von rund 4 % gestaltet. ■ Als ökologische Ausgleichsmassnahmen werden Dauerbiotope erstellt. AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 15
4.2.9 Zeitplan Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zeiträume bei einem durchschnittlichen jährlichen Abbau- und Auffüllvolumen von 100'000 m3: Jahr Arbeitsschritt bis Mitte 2020 Restabbau in der Erweiterung „Neumatte Parzelle 1045“ Mitte 2020 Beginn Abbau „Herrengasse“ 2024 Beginn Auffüllung 2027 Beginn Rekultivierung 2027 Ende Abbau 2031 Ende Auffüllung 2033 Ende Rekultivierung (Auffüllung plus 2 Jahre) Tabelle 4.2 Zeitlicher Ablauf von Abbau und Auffüllung 4.2.10 Verkehrsgrundlagen Der Betrieb der Abbaustelle verursacht Transportverkehr. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die zu erwartenden Transporte und dem daraus resultierenden Verkehr. Transportbereich Menge Einheit Bemerkung Kies 100‘000 m3 fest erwartete jährliche Abbaumenge 110‘000 m3 lose erwartete jährliche Abbaumenge 12.0 m3 lose / Transport 9‘170 Transporte / Jahr Unverschmutzter 100‘000 m3 fest erwartete jährliche Auffüllmenge Aushub nach An- 130‘000 m3 lose erwartete jährliche Auffüllmenge hang 3, Ziffer 1 der Abfallverordnung 15.0 m3 lose / Transport (VVEA) 8‘670 Transporte / Jahr Total 17‘840 Transporte / Jahr Fahrten beladen 35‘680 Fahrten / Jahr inkl. Leerfahrten 162 Zu- und Wegfahrten / Betriebstag 220 T 98 Zu- und Wegfahrten / Tag 365 T 6.1 Zu- und Wegfahrten / Tagesstunde gemäss LSV Tabelle 4.3 Übersicht über den voraussichtlichen Transportverkehr Die Kleinmengen-Materialtransporte mit Lieferwagen und Kleindumper sind in die Materialtransporte mit LKW eingerechnet. Die durch das Kies- und Betonwerk verursachten Verkehrsbewegungen pro Tag (werktags zu den üblichen Betriebszeiten) sind ca. 98 Fahrten oder 6.1 Fahrten pro Betriebsstunde. 16 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
4.3 Übereinstimmung mit der Raumplanung Das geplante Vorhaben ist eine Fortsetzung des Kiesabbaus der bewilligten Erweiterung „Neumatte Parzelle 1045“ und im kantonalen Richtplan bereits als Abbau- und Rekultivierungsgebiet festgesetzt. Somit verfügt das Projekt über eine richtplanerische Grundlage. Die aktuelle Zonenzugehörigkeit richtet sich nach dem Bauzonen- und Kulturlandplan [79] sowie der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Niederlenz [80]. Gemäss dem Bauzonen- und Kulturlandplan befindet sich der Perimeter des geplanten Vorhabens in der Landwirtschaftszone. Als Voraussetzung für die Erweiterung des Kiesabbaugebietes ist eine Kiesabbauzone erforderlich. Diese Zonenplananpassung erfolgt im Rahmen einer Teilrevision der kommunalen Nutzungs- planung (Nutzungsplanverfahren, siehe Gesuch um Änderung der kantonalen Nutzungszone, Plan AG08639.610-01). Gemäss den Bestimmungen der Kiesabbauzone sind die abgebauten Bereiche wieder für die landwirtschaft- liche Nutzung herzurichten. Die fertig rekultivierten Teilflächen sollen in die Landwirtschaftszone zurückge- zont werden. Der Projektperimeter ist als Fruchtfolgefläche (FFF) ausgeschieden. Gemäss vorliegendem Projekt wird der Projektperimeter vollständig als FFF wieder hergestellt. Im Projektperimeter befinden sich keine weiteren, nationalen, kantonalen oder kommunalen Schutzgebiete. Somit kann das geplante Vorhaben aus raumplanerischer Sicht unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen (siehe Kapitel 6) umweltverträglich realisiert werden. AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 17
5. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 5.1 Zusammenfassung Relevanzmatrix Tabelle 5.1 gibt einen Überblick über die vom Projekt betroffenen Umweltbereiche. Zeitliche System- Ausgangszustand Betriebsphase Endzustand abgrenzung (Vorbelastung) (Abbau und (nach Rekultivie- Umweltbereich Auffüllung) rung) Altlasten und Abfälle - - - Abwasser und Entwässerung Boden Energie - Erschütterungen - - - Grundwasser Jagd und Wildtierökologie - Kulturgüter - Landschaft und Natur Landwirtschaft - Lärm: Industrie- und Gewerbelärm - Lärm: Verkehrslärm - Luft - NIS / nichtionisierende Strahlen - - - Oberflächengewässer / Fischerei - - - Unfälle und Betriebsstörungen - Wald - - - Tabelle 5.1 Überblick über die betroffenen Umweltbereichen Legende: - Keine relevanten Auswirkungen (Begründung im Kapitel 5.2) Relevante Auswirkungen (in den Kapiteln 5.3 bis 5.14 beschrieben) 18 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
5.2 Nicht relevante Umweltaspekte Das Vorhaben hat aus den dargelegten Gründen keine oder nur unbedeutende Auswirkungen auf die hier genannten Umweltbereiche. Altlasten und Abfälle Der Perimeter des geplanten Vorhabens ist nicht im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen, auch befinden sich keine Standorte in der direkten Umgebung. Massnahmen zur Materialeinlagerungskon- trolle werden im Kapitel 5.6 (Grundwasser) abgehandelt. Erschütterungen Beim Abbau wird ein Abstand zur Einfamilienhauszone E2 von 15 Metern eingehalten. Durch die Erweite- rung des Materialabbaus und den Betrieb der Kiesaufbereitung sind keine Erschütterungen zu erwarten. Nichtionisierende Strahlung (NIS) Durch den Materialabbau werden keine nichtionisierenden, elektromagnetischen Strahlen (Elektrosmog) verursacht. Der Standort der zwei parallelen Hochspannungsleitungen der AEW und der AXPO bleibt unver- ändert. Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme Innerhalb des geplanten Perimeters befinden sich keine Oberflächengewässer. Der Aabach liegt ausserhalb des geplanten Abbaugebiets. Wald Im Erweiterungsperimeter befinden sich keine Waldflächen. AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung 19
5.3 Abwasser und Entwässerung 5.3.1 Einleitung Das Vorhaben wird auf mögliche, negative Einflüsse auf die Gewässer geprüft. Als Grundlage zur Beurtei- lung dienen das Gewässerschutzgesetz (GSchG [54]), die Gewässerschutzverordnung (GSchV [55]) sowie die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA [59]). 5.3.2 Ausgangszustand Abwasser entsteht in folgenden Bereichen: ■ Kieswaschanlage ■ Fahrzeugreinigung ■ Abwasser aus den Sozialräumen ■ Dach- und Platzentwässerung Das Waschen des Kieses erfolgt über einen geschlossenen Wasserkreislauf innerhalb einer internen Kläran- lage. Der abgebaute Kies wird in der Kieswaschanlage gereinigt und von anhaftenden Feinteilen befreit. Der anfallende Schlamm wird in den bestehenden Schlammweiher geleitet. Der abgesetzte Schlamm wird spo- radisch entnommen und bei entsprechendem Bedarf der Landwirtschaft als Dünger abgegeben, andernfalls in die Auffüllung der Kiesgrube eingebaut. Die Fahrzeuge werden nur auf einem dafür geeigneten Platz gereinigt, wobei das Abwasser in die Kanalisa- tion geleitet wird. Das Gleiche gilt für das Abwasser aus den Sozialräumen. Die Entwässerung der Werksflä- chen (Dach- und Platzwasser) geschieht ebenfalls über Versickerung und Kanalisation. Das Abwasser der Rad- und Strassenwaschanlage wird in einem Sammelschacht gefasst und über zwei Absetzbecken in einen Pumpenschacht geleitet. Dieser dient als Ölabscheider. Das von groben Schmutz- partikeln gereinigte Wasser wird anschliessend wieder in die betriebseigene Kläranlage gepumpt und ge- langt zurück in den Wasserkreislauf. Ein aktueller Werkplan ist dem Bericht beigelegt (Beilage A). Im Projektperimeter bestehen im Ausgangszustand keine Anlagen zur Entwässerung. Das anfallende Nie- derschlagswasser versickert in den Boden und die darunter liegenden Kiesschichten. 5.3.3 Projektauswirkungen Alle nötigen Einrichtungen zur Fassung und sachgerechten Entsorgung des Abwassers sind im Betriebsare- al (Projektgebiet) vorhanden. Während des Betriebs bleibt die Entwässerung gleich wie im Ausgangszustand. Für die Oberflächenentwässerung im Projektperimeter wird das Terrain der Endgestaltung gegenüber dem Ausgangszustand leicht überhöht ausgebildet, so dass ein Dachgefälle von ca. 4% entsteht (siehe Plan Nr. AG08639.600-04). Dadurch ist eine optimale Oberflächenentwässerung gegeben und somit die Gefahr von Vernässungen innerhalb der rekultivierten Abbaustelle minimiert. 5.3.4 Beurteilung Das Vorhaben kann unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Massnahmen umweltverträglich realisiert werden. 20 AG08639.600 | 27.04.2017 | Kiesabbaugebiet "Herrengasse" | Abschliessende UVB-Voruntersuchung
Sie können auch lesen