Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Mettmann - Version 15.02.2017 - Kreis Mettmann

 
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Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Mettmann - Version 15.02.2017 - Kreis Mettmann
Bedarfsplan
für den Rettungsdienst
des Kreises Mettmann

       Version 15.02.2017
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Mettmann - Version 15.02.2017 - Kreis Mettmann
Impressum

Kreisverwaltung Mettmann
Der Landrat
Abteilung 32-1 Bevölkerungsschutz
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann

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Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Mettmann - Version 15.02.2017 - Kreis Mettmann
Inhalt

1.         Grundlagen und Verfahren ................................................................................... 6
1.1        Anlass der Überarbeitung ........................................................................................ 6
1.2        Allgemeines und gesetzliche Grundlagen................................................................ 6
1.2.1      Rechtsgrundlagen.................................................................................................... 6
1.2.2      Aufgaben ................................................................................................................. 6
1.2.3      Träger ...................................................................................................................... 7
1.2.4      Bedarfsplanung ....................................................................................................... 7
1.2.5      Träger von Rettungswachen .................................................................................... 8
1.3        Strukturkennzahlen ................................................................................................. 9
1.3.1      Geographische Lage und Topographie .................................................................... 9
1.3.2      Nachbargemeinden ................................................................................................. 9
1.3.3      Einwohnerzahl und Einwohnerdichte ....................................................................... 9
1.4        Verkehrswesen ......................................................................................................11
1.4.1      Bundesautobahnen und Bundesstraßen .................................................................11
1.4.2      Bahnanlagen ..........................................................................................................13
1.4.3      Flugplätze ...............................................................................................................13
1.4.4      Wasserstraßen .......................................................................................................13
1.5        Infrastruktur/Wirtschaft ...........................................................................................14
1.5.1      Industrie..................................................................................................................14
1.5.2      Betriebe mit Sonderschutzplan ...............................................................................14
1.5.3      Fremdenverkehr .....................................................................................................14
1.6        Krankenhausversorgung ........................................................................................15
1.6.1      Krankenhäuser im Kreis Mettmann .........................................................................15
1.6.2      Einzugsbereiche nach Versorgungsbereichen der Rettungswachen gem. § 11 RettG
           NRW .......................................................................................................................16
1.6.3      Besondere Kliniken und Einrichtungen im Kreis Mettmann .....................................17
1.6.4      Zusammenarbeit mit überregionalen Krankenhäusern ............................................17
1.6.5      Krankenhauskapazitäten für spezielle Krankheitsbilder ..........................................18
1.6.5.1 Herzinfarkt (Krankenhäuser mit 24-Stunden-Herzkatheter).....................................18
1.6.5.2 Schlaganfall (Stroke Units) .....................................................................................18
1.6.5.3 Traumaversorgung (Traumazentren) ......................................................................18

2.         Bedarfsplanung ....................................................................................................20
2.1        Grundlagen, Einschaltung Gutachter......................................................................20

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2.2      Hilfsfrist ..................................................................................................................20
2.3      Rettungswachen ....................................................................................................23
2.3.1    Ist-Standorte ...........................................................................................................23
2.3.2    Soll-Zustand ...........................................................................................................27
2.4      Notfallrettung und Krankentransport Ist-Zustand ....................................................28
2.4.1    Fahrzeugbestand ....................................................................................................28
2.4.2    Einsatzzahlen .........................................................................................................29
2.5      Notfallrettung und Krankentransport Soll-Zustand (Bemessung) ............................30
2.5.1    Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallvorhaltung (RTW) .................30
2.5.2    Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für den Einsatz des Notarztes ....................32
2.5.3    Frequenzabhängige Fahrzeugbemessung für den Krankentransport ......................33
2.5.4    Gesamtvorhaltung ..................................................................................................37
2.5.5    Veränderungen IST-SOLL ......................................................................................38
2.6      Reservefahrzeuge (Nutzungsausfall) .....................................................................39
2.7      Luftrettung ..............................................................................................................39
2.8      Sonder- und Spitzenbedarf.....................................................................................39
2.8.1    Sekundärverlegungen.............................................................................................39
2.8.2    Verlegungsnotärzte.................................................................................................40
2.8.3    Transporte von adipösen Patienten ........................................................................41
2.8.4    Inkubatortransporte.................................................................................................41
2.8.5    Spitzenbedarf .........................................................................................................41
2.8.6    Aufgaben nach § 2 Abs. 5 RettG NRW (Blutprodukte, Organe) ..............................42
2.9      Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker ................42
2.9.1    Leitender Notarzt ....................................................................................................42
2.9.2    Organisatorische Leitung Rettungsdienst (OrgL RD) ..............................................43
2.9.3    Einsatzkonzept für den Massenanfall von Verletzten (MANV-Konzept) .................43
2.10     Mitwirkung Dritter ...................................................................................................44
2.10.1   Mitwirkung von Hilfsorganisationen .........................................................................44
2.10.2   Mitwirkung von Unternehmen .................................................................................45
2.10.3   Notfallseelsorge ......................................................................................................45

3.       Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den
         Katastrophenschutz und den Rettungsdienst ....................................................46
3.1      Allgemeines ...........................................................................................................46
3.2      Räumliche Unterbringung und Betrieb ....................................................................46
3.3      Technik ..................................................................................................................47
3.4      Personelle Besetzung ............................................................................................47

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Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Mettmann - Version 15.02.2017 - Kreis Mettmann
3.5       Redundante Leitstelle.............................................................................................48
3.6       Notrufabfrage in der Kreisleitstelle..........................................................................48
3.7       Notrufabfrage in ständig besetzten Rettungswachen..............................................48
3.8       Alarmierung ............................................................................................................49
3.9       „Nächste-Fahrzeug“-Strategie ................................................................................49
3.10      Nachweis über freie Behandlungskapazitäten ........................................................49

4.        Personal ................................................................................................................50
4.1       Allgemeines/ Gesetzliche Grundlagen ....................................................................50
4.2       Qualifizierung nach dem Notfallsanitätergesetz ......................................................51

5.        Qualitätsmanagement ..........................................................................................52
5.1       Ärztliche Leitung Rettungsdienst ............................................................................52
5.1.1     Allgemeines/Gesetzliche Grundlagen .....................................................................52
5.1.2     Ist-Zustand .............................................................................................................52
5.1.3     Soll-Zustand ...........................................................................................................52
5.1.4     Aufgabenbeschreibung ...........................................................................................52
5.1.5     Qualifikation ............................................................................................................54
5.1.6     Stellung ..................................................................................................................54
5.2       Einsatzdokumentation ............................................................................................55
5.3       Durchführung von Qualitätsmanagement (QM)-Maßnahmen .................................55
5.4       Fahrzeuge im Rettungsdienst .................................................................................56

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen .....................................................................58

6.        Anhang A: Konzept Qualifizierung nach Notfallsanitätergesetz .......................60
6.1       Allgemeines ...........................................................................................................60
6.2       Ist-Zustand .............................................................................................................60
6.3       Soll-Zustand ...........................................................................................................61
6.4       Berechnung des Ausbildungsbedarfs .....................................................................61
6.4.1     Tägl. Bedarf Notfallsanitäter gem. aktueller Rettungsmittel-Vorhaltung...................61
6.4.2     Tägl. Bedarf Notfallsanitäter RTW nach neuer Vorhaltung ......................................62
6.4.3     Schätzung der Anzahl der notwendigen Ergänzungsprüfungen ..............................64
6.4.4     Berechnung des Kostenbedarfs ..............................................................................64
6.4.5     Praxisanleiter ..........................................................................................................65

                                                                                                                                     5
1.    Grundlagen und Verfahren

1.1     Anlass der Überarbeitung

Zum 01.01.2014 ist die Novellierung des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG
NRW) in Kraft getreten, welches in wesentlichen Teilen verändert wurde. So wurden u.a. der
Geltungsbereich erweitert, neue rettungsdienstliche Aufgaben aufgenommen, das Gesetz
über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz -
NotSanG) berücksichtigt, eine ärztliche Leitung des Rettungsdienstes verankert und neue
Regelungen zur Dokumentation und zum Qualitätsmanagement geschaffen.

Nach § 12 Abs. 5 RettG NRW sind Bedarfspläne für den Rettungsdienst kontinuierlich zu
überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Im Rahmen dieser Über-
prüfungen ergaben sich hinreichend Anhaltspunkte für eine vorzeitige Änderung des gelten-
den Bedarfsplans von 2012.

Entsprechend dem Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
(MGEPA) vom 19.05.2015 erfolgt die Refinanzierung der Ausbildungskosten zum
Notfallsanitäter über den Rettungsdienstbedarfsplan. Daher muss der Bedarf an
Notfallsanitätern und entsprechender Aus- und Fortbildungsbedarf im Rettungs-
dienstbedarfsplan ausgewiesen werden, um eine Finanzierung sicherzustellen. Davon
unbenommen bleiben grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken der Krankenkassen
zur Kostenregelung in § 14 Abs. 3 RettG NRW.

1.2     Allgemeines und gesetzliche Grundlagen

1.2.1    Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für Regelungen auf dem Gebiet des Rettungsdienstes ist das RettG NRW.

1.2.2    Aufgaben

Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensret-
tende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und
sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit
Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeig-
netes Krankenhaus zu befördern. Hierzu gehört auch die Beförderung von erstversorgten
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrich-
tungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1-2 RettG NRW).

Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Erkran-
kung oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere
gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe
erhalten (§ 2 Abs. 2 Satz 3 RettG NRW).

Notärzte kommen zum Einsatz, wenn zur Behandlung von Notfallpatienten gem. § 2 Abs. 2
Satz 3 RettG NRW auch sofortige ärztliche Hilfe notwendig ist. Dabei kommt der Leitstelle
6
die Aufgabe der Planung der Notarzteinsätze zu. Diese veranlasst einen Notarzteinsatz,
wenn sich im Rahmen der Notrufabfrage Anhaltspunkte für eine Indikation dazu ergeben.
Dabei erfolgt die Indikationsstellung für einen Notarzteinsatz auf der Grundlage der
Empfehlungen der Bundesärztekammer (Notarztindikationskatalog). Zudem erfolgt der
Notarzteinsatz auf Grund der Anforderung durch ein anderes Rettungsmittel.
Für Menschen, die aufgrund eines krankheitsbedingten Verhaltens gegenwärtig sich selbst,
andere Personen oder Rechtsgüter erheblich gefährden, gilt das Gesetz über Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW). Notärztinnen und
Notärzte haben hier gem. § 12 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 5 PsychKG NRW zunächst keine
Zuständigkeit. Gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 ist die Notärztin oder der Notarzt auch bei Gefahr im
Verzug regelmäßig allenfalls ersatzweise geeignet, das notwendige ärztliche Zeugnis
auszustellen. Insbesondere im Rahmen eines originär indizierten Notarzteinsatzes wird die
Notärztin oder der Notarzt aufgrund eigener Untersuchung die Unterbringungspflicht ärztlich
feststellen und ein ärztliches Zeugnis ausstellen können. Dies dürfte beispielsweise bei
angedrohtem oder vollzogenem Suizidversuch, akuten Psychosen oder aufgrund anderer
akuter Krankheiten mit Auswirkungen auf den psychischen Zustand gegeben sein.

Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken und Verletzten oder sonstigen hilfsbedürfti-
gen Personen, die nicht unter Absatz 1 fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter
Betreuung durch qualifiziertes Personal mit dem Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen
zu befördern (§ 2 Abs. 3 RettG NRW), wobei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten
Vorrang haben (§ 2 Abs. 4 RettG NRW).
Notfallrettung und Krankentransport bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der
Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr (§ 6 Abs. 1 Satz 2 RettG NRW).
Der Rettungsdienst kann Arzneimittel, Blutprodukte aus zellulären Blutbestandteilen, Organe
oder ähnliche Güter befördern, soweit sie zur Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich
Verletzter oder Erkrankter dienen sollen (§ 2 Abs. 5 RettG NRW).

1.2.3   Träger

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die be-
darfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfall-
rettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Kranken-
transportes sicherzustellen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 RettG NRW).
Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 6 Abs. 3 RettG
NRW).

Der Träger des Rettungsdienstes sorgt zudem für die im Bedarfsplan nach § 12 RettG NRW
festgelegte Zahl von Rettungswachen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 RettG NRW).

1.2.4   Bedarfsplanung

Gemäß § 12 Absatz 1 RettG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte zur Erstellung und
Fortschreibung von Bedarfsplänen verpflichtet. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl
und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der
erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und
Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter

                                                                                          7
oder Erkrankter festzulegen. Dabei können auch Fahrzeuge von Unternehmen mit einer Ge-
nehmigung nach § 17 RettG NRW rechnerisch berücksichtigt werden.

Der Entwurf des Bedarfsplans ist nach § 12 Abs. 3 RettG NRW mit den vollständigen Anla-
gen den Trägern der Rettungswachen, den anerkannten Hilfsorganisationen, den sonstigen
Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen
Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. Dabei sind diese aufzufordern, zu al-
len Inhalten des Entwurfes schriftlich Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungs-
vorschläge einzureichen (§ 12 Abs. 2 RettG NRW). Die Kreise und kreisfreien Städte werten
die Stellungnahmen aus. Mit den kreisangehörigen Gemeinden, die Träger von Rettungswa-
chen sind, ist Einvernehmen zu erzielen. Kommt keine Einigung zustande, trifft die Bezirks-
regierung die notwendigen Festlegungen (§ 12 Abs. 3 RettG NRW). Soll den Vorschlägen
der Verbände der Krankenkassen und dem Landesverband (West) der Deutschen Gesetzli-
chen Unfallversicherung nicht gefolgt werden, ist mit diesen eine Erörterung vorzunehmen.
Hinsichtlich der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des Bedarfsplanes ist Einvernehmen zu
erzielen. Kommt keine Einigung zustande, trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festle-
gungen (§ 12 Abs. 4 RettG NRW).
Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände nach Abs. 4 zu überprüfen
und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Zur Änderung können die Verbände
der Krankenkassen auffordern, soweit sich in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren An-
haltspunkte für eine Veränderung der Bedarfssituation ergeben haben. Zu diesem Zweck
stellen die Träger des Rettungsdienstes den Verbänden der Krankenkassen jährlich Be-
triebsabrechnungsbögen sowie Einsatzzahlen des Beurteilungszeitraumes zur Verfügung
(§ 12 Abs. 5 RettG NRW).
Im Rahmen des Verfahrens nach den Absätzen 3 und 4 sind den Bezirksregierungen detail-
lierte Unterlagen vorzulegen (§ 12 Abs. 6 RettG NRW).

1.2.5   Träger von Rettungswachen

Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind die Großen kreisangehörigen Städte Träger
von Rettungswachen. Mittlere kreisangehörige Städte sind Träger von Rettungswachen, so-
weit sie aufgrund des Bedarfsplanes Aufgaben nach § 9 Abs. 1 RettG NRW wahrnehmen.
Die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sind insoweit neben den Kreisen und
kreisfreien Städten Träger rettungsdienstlicher Aufgaben (§ 6 Abs. 2 RettG NRW).

Im Kreis Mettmann sind neun der zehn Städte Träger von Rettungswachen und damit Träger
rettungsdienstlicher Aufgaben im Sinne des Gesetzes. Für die Stadt Heiligenhaus hat im
Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit auf der Grundlage einer öffentlich-rechtli-
chen Vereinbarung seit dem 01.01.2015 die Stadt Ratingen den Betrieb der Rettungswache
in Heiligenhaus übernommen.

8
1.3     Strukturkennzahlen

1.3.1    Geographische Lage und Topographie

Der Kreis Mettmann hatte am 31.12.2015 eine Fläche von 40.721,67 ha (407,21 km2). In
Nord-Süd-Richtung wie in Ost-West-Richtung misst der Kreis Mettmann jeweils rd. 40 km
zwischen seinen äußersten Punkten, an seiner schmalsten Stelle im Süden ist er aber nur
ca. 2 km breit.
Die höchste Erhebung liegt in Velbert-Neviges mit 303 m über NN. Die tiefste Stelle liegt in
Monheim am Rhein mit 32 m über NN.

1.3.2    Nachbargemeinden

Der Kreis Mettmann grenzt im Norden an die Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr und
Essen, im Osten an den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Städte Wuppertal und Solingen, im Sü-
den an den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie an die Städte Leverkusen und Köln und im
Westen an den Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Düsseldorf.

1.3.3    Einwohnerzahl und Einwohnerdichte

Gemessen an der Einwohnerzahl von ca. einer halben Million ist der Kreis Mettmann mit sei-
nen zehn Städten der größte Kreis im Regierungsbezirk Düsseldorf und der drittgrößte im
Land Nordrhein-Westfalen. Die Aufteilung der Fläche und Bevölkerung auf die
kreisangehörigen Städte ist in Tabelle 1 dargestellt. Hierbei wird auch die
Bevölkerungsberechnung bis 2030 dargestellt.

Tabelle 1: Einwohnerzahlen und Gemeindeflächen im Kreis Mettmann

Stadt                         Fläche in km2          Bevölkerungszahl zum Prognose zum
                                                     Stichtag   31.12.2015 01.01.2030
                                                     (Fortschreibung Zensus 2011)
Erkrath                                     26,86                          44.086          46.335
Haan                                        24,21                          30.410          26.755
Heiligenhaus                                27,47                          25.793          23.706
Hilden                                      25,96                          55.185          52.193
Langenfeld                                  41,15                          58.033          58.719
Mettmann                                    42,53                          38.291          36.161
Monheim am Rhein                            23,05                          43.960          44.878
Ratingen                                    88,72                          87.943          87.764
Velbert                                     74,91                          81.430          71.678
Wülfrath                                    32,24                          21.223          17.859
Kreis Mettmann gesamt                       407,1                         483.279         466.048
                                                                                    (Quelle IT.NRW)

Die Landesbehörde Information und Technik, Geschäftsbereich Statistik (IT.NRW), prognos-
tiziert bis zum 01.01.2040 ein geringe Abnahme der Bevölkerung von -2,4 % (NRW -0,5%)
im Vergleich zum 01.01.2014.

                                                                                                 9
Die demographischen Veränderungen führen auch in der Altersstruktur der Bevölkerung im
Kreis Mettmann zu einer Zunahme in der Altersgruppe der über 65-järigen Personen bei
gleichzeitiger Abnahme der Personengruppen unter 65 Jahren.

Tabelle 2: Prognose der Bevölkerungsentwicklung im Kreis Mettmann nach Altersgruppen

                   Jahre von… bis unter…

Jahr     Gesamt     80

         in 1000

2014     476,6     11,4   11,8     16,6    27,5     15,0     27,7     72,5      182,2   84,2     27,7

2040     465,4     10,0   11,0     15,9    25,8     13,6     24,8     67,8      150,6   98,0     47,9

                                                                                        (Quelle IT.NRW)

Abbildung 1: Prognose Bevölkerungsentwicklung im Kreis Mettmann 2011 und 2030

                                                                                        (Quelle IT.NRW)

In den höheren Altersgruppen sind chronische Erkrankungen häufiger. So gaben in der
GEDA-Studie des Robert-Koch-Institutes 50% der männlichen und 60% der weiblichen
Befragten über 65 Jahre an, unter chronischen Krankheiten zu leiden (Lange C et al, GEDA
2009, RKI, ISBN 978-3-89606-206-2). Der Rettungsdienst wird zu medizinischen Notfällen in
dieser Bevölkerungsgruppe am häufigsten gerufen. Die Krankenhausfälle von Schlaganfall-

10
Patienten (Stroke Unit), einem häufigen Grund für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes, steigen nach Berechnungen des MGEPA mit dem Alter kontinuierlich an.
Besonders stark ist dieser Anstieg ab einem Alter von 60 Jahren (vgl. Krankenhausplan 2015
NRW, Anh. F, MGEPA). Im Vergleich zu 2007 prognostiziert das MGEPA bis zum Jahr 2030
einen Anstieg der Patienten mit der Diagnose Diabetes um 22%, mit Herzinfarkt um 42% und
mit Schlaganfällen um 37%. Bis 2050 wird eine Zunahme an Oberschenkelhalsfrakturen von
88% erwartet (vgl. Krankenhausplan 2015 NRW Art. 4.2, MGEPA).

Die Anzahl der Alten- und Pflegeeinrichtungen ist in den letzten Jahren von 47 Einrichtungen
mit 4.289 Plätzen im Jahr 2005 auf 59 Einrichtungen mit 5.076 Plätzen im Jahr 2009 ange-
stiegen.

Trotz des geringen Rückgangs der Gesamtbevölkerung im Kreis Mettmann ist aufgrund der
demographischen Veränderungen mit einer Zunahme an Rettungsdiensteinsätzen zu rech-
nen. Aktuelle Zahlen weisen zudem eher auf einen Anstieg der Gesamtbevölkerung im Kreis
Mettmann hin.

1.4     Verkehrswesen

1.4.1    Bundesautobahnen und Bundesstraßen

Der Kreis Mettmann verzeichnet ein dichtes Netz von Autobahnen, Bundes- und Fernstra-
ßen. Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf allen Autobahnen, die durch das Kreisgebiet
führen, kommt es immer wieder zu größeren Rettungsdienstlagen. Der Kreis Mettmann ist in
der Notfallrettung auf Bundesautobahnen in folgenden Bereichen eingebunden:

Tabelle 3: Übersicht der Bundesautobahnen in Gebiet des Kreises Mettmann

 Autobahn       von                        bis                        km     Feuerwehr

 A3             AK Breitscheid             AS Mettmann                11,4   Ratingen

                AS Mettmann                AK Hilden                  7,6    Mettmann

                AS Solingen                AS Opladen          4,9           Langenfeld
                                           Raststätte Ohligser 4,8           Langenfeld
                AS Solingen
                                           Heide
                AK Hilden                  AS Mettmann         7,7           Erkrath

                AS Mettmann                AK Ratingen-Ost            4,6    Mettmann

                AK Ratingen Ost            AS Duisburg-Wedau          14,9   Ratingen

                                           Raststätte     Ohligser 3,9       Hilden
                AK Hilden
                                           Heide

 A 44           AS            Velbert-     AS      Heiligenhaus- 5,7         Velbert
                Langenberg                 Hetterscheid
                AS      Heiligenhaus-      AS             Essen- 8,5         Velbert
                Hetterscheid               Kupferdreh

                                                                                          11
Autobahn       von                        bis                        km       Feuerwehr

                AK Ratingen-Ost            AS Ratingen-Ost            0,5      Mettmann
                AK Ratingen-Ost            AK Düsseldorf-Nord         7,90     Ratingen
                AS         Ratingen-                                  2,20     Ratingen
                                           AK Ratingen-Ost
                Schwarzbach
 A 46           AS Erkrath                 AS Haan-West               4,2      Hilden
                AS Haan-West               AS Haan-Ost                5,4      Haan
                AS Haan-Ost                AK Hilden                  7,9      Haan
                AK Hilden                  AK Düsseldorf-Süd          5,7      Hilden
 A 52           AS Ratingen                AS Essen-Kettwig           15,6     Ratingen
                AK Breitscheid             AS Düsseldorf-Rath         9,6      Ratingen
 A 59           AS       Langenfeld-                                  7,1      Langenfeld
                                           AS Rheindorf
                Richrath
                                           AS        Düsseldorf-      8,8      Langenfeld
                AK Monheim-Süd
                                           Garath
 A 524          AS Ratingen-Lintorf        AD Breitscheid             2,1      Ratingen
                AD Breitscheid             AS Duisburg-Rahm           5,0      Ratingen
 A 535          AD Velbert                 AS Wülfrath                6,6      Velbert
                AS Wülfrath                Wuppertal-Dornap           5,1      Wülfrath
                AS Wülfrath                AD Velbert                 6,6      Velbert
 A 542          AK Langenfeld              AK Monheim-Süd             5,3      Langenfeld
                AK Monheim-Süd             AK Langenfeld              5,3      Langenfeld

Seit 2010 wird im Kreis Mettmann eines der größten Lückenschlussprojekte im nordrhein-
westfälischen Autobahnnetz vollzogen. Die A 44 wird auf einer Länge von 9,8 km zwischen
dem Autobahnkreuz Ratingen-Ost (A 3) und der Anschlussstelle Heiligenhaus-Hetterscheidt
(B 227) neu gebaut, soll Mitte 2017 im östlichen Verlauf und 2020 vollständig freigegeben
werden und stellt dann eine wichtige neue Verbindung zwischen dem Ruhrgebiet und der
Rheinschiene mit einem prognostizierten Verkehrsaufkommen von 35 800 KFZ/ 24 h dar.
Zudem wird auch die A 3 in beiden Fahrtrichtungen in ihrem gesamten Verlauf durch den
Kreis Mettmann grundlegend erneuert. Die hohe Zahl an Verkehrsunfällen im
Baustellenbereich konnte erst durch Installation einer semistationären Geschwindigkeits-
überwachungsanlage reduziert werden. Mit einem A3-Sonder-Gefahrenabwehrplan der
Feuerwehren und des Rettungsdienstes wurde den schwierigen und meist langdauernden
Einsatzlagen Rechnung getragen. Nach Fertigstellung des Bauabschnittes nördlich des
Autobahnkreuzes (AK) Hilden wird die Baumaßnahme in vergleichbarem Ausmaß und mit
entsprechenden Auswirkungen südlich des AK Hilden fortgesetzt.

Neben den o.g. Autobahnverbindungen sind folgende Fernstraßen mit erheblichem Ver-
kehrsaufkommen auf Grund ihrer einsatztaktischen Bedeutung zu nennen:

Tabelle 4: Vielbefahrene Bundesstraßen auf dem Gebiet des Kreises Mettmann

 B7                           von Düsseldorf über Mettmann nach Wuppertal

 B8                           von Düsseldorf über Langenfeld nach Leverkusen

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B 227                     von Ratingen über Heiligenhaus nach Velbert

 B 228                     von Düsseldorf über Hilden und Haan nach Wuppertal

 B 229                     von Langenfeld nach Solingen

1.4.2    Bahnanlagen

Neben den Straßenverbindungen führen auch zahlreiche Schienenverbindungen durch den
Kreis Mettmann.

Eine vielbefahrene S-Bahnstrecke von Essen über Düsseldorf nach Köln führt durch große
Teile des Stadtgebietes von Ratingen. Bis auf das Stadtgebiet von Heiligenhaus sind die
restlichen Städte im Kreis Mettmann durch die S-Bahn oder Regiobahn mit Bahnanlagen
erschlossen. Durch das Stadtgebiet von Langenfeld führt eine ICE-Verbindung von Düssel-
dorf nach Köln. Weitere Fern-und Regionalbahnstrecken führen durch Haan (Düsseldorf-
Wuppertal, Köln-Wuppertal). Neben den Bahnlinien für den Personenverkehr werden auf
dem Schienennetz im Kreis Mettmann viele Güter unterschiedlichster Gefahrgutklassen
transportiert. Hervorzuheben ist hier die stark befahrene Güterstrecke zwischen Duisburg-
Wedau und Köln, die durch die Stadtgebiete von Ratingen, Hilden und Langenfeld verläuft,
sowie weitere, zum Teil private Bahnstrecken der Industrie mit einem hohen Aufkommen an
Gefahrguttransporten (z.B. durch Monheim am Rhein).

1.4.3    Flugplätze

Im Kreis Mettmann werden einige kleine Sportflugplätze betrieben, die jedoch keinerlei Aus-
wirkung auf eine rettungsdienstliche Vorsorgeplanung haben.

Durch die Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens zum Kreis Mettmann befindet sich in
unmittelbarer Nähe eine Einrichtung mit besonderem Gefahrenpotential. Eine der Hauptflug-
schneisen verläuft über die Kreisstädte Velbert, Heiligenhaus und Ratingen. Die Start- und
Landebahnen des Flughafens Düsseldorf reichen fast bis an die Stadtgrenze von Ratingen
heran.

1.4.4    Wasserstraßen

Der Rhein führt auf einer Länge von 10,63 km (von Strom-Km 707,03 bis 717,66) durch das
Stadtgebiet Monheim am Rhein. Neben der intensiven Berufsschifffahrt mit steigender Ten-
denz ist auch die Sportschifffahrt stark ausgeprägt. Zudem wird der Rhein in den warmen
Sommermonaten zunehmend wieder durch Schwimmer und Badende genutzt. Durch den
Rhein wird die rettungsdienstliche Versorgungsgrenze dargestellt.

Die Berufsschifffahrt transportiert mit Frachtschiffen (Güterschiffe, Tankschiffe, Schubschiffe
und Bunkerboote) Güter aller Art, auch Gefahrgüter, sowie mit Fahrgastschiffen (als touristi-
sche Verkehrsmittel und als Kabinenfahrgastschiffe) eine Vielzahl von Personen.

                                                                                            13
Schiffshavarien, Bootsunfälle, Menschenrettungen bei Badeunfällen und medizinische Not-
fälle auf Schiffen haben in den vergangenen Jahren den Rettungsdienst stark gefordert. Mit
Beeinträchtigungen der Rettungsarbeiten bei Rheinhochwasser ist zu rechnen.

Bei einem Schiffsunfall mit Beteiligung eines Fahrgastschiffes können zum Teil hunderte von
Personen (genehmigte Transportkapazität bis ca. 2.000 Personen/Schiff) betroffen sein.

Die Errichtung eines neuen Schiffsanlegers im Bereich der Stadt Monheim am Rhein ist
genehmigt und wird 2017 realisiert. Dieser wird so dimensioniert sein, dass das geplante
oder unplanmäßige Anlegen von größeren Personen- und Frachtschiffen ermöglicht wird.
Damit wird der Berufsschifffahrt zwischen Köln und Düsseldorf eine neue Anlegemöglichkeit
auch in medizinischen Notfällen zur Verfügung stehen und den Rettungsdienst
beanspruchen.

1.5     Infrastruktur/Wirtschaft

1.5.1    Industrie

Namhafte große Firmen haben sich neben einer Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen
im Kreis Mettmann niedergelassen.

Bio-Technologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Schlösser- und
Beschlägeindustrie, Autozulieferer und Dienstleistungsbetriebe sind im gesamten Kreis
Mettmann ebenso zu finden wie die chemische Industrie.

1.5.2    Betriebe mit Sonderschutzplan

Tabelle 5: Betriebe mit Sonderschutzplänen im Kreis Mettmann gem. § 30 Abs. 1 BHKG

 Betrieb/Objekt                                  Standort                   Gefahrenpotential
 Akzo Nobel Packaging Coatings GmbH              Hilden                     Farben und Lacke
 3 M Deutschland GmbH                            Hilden                     Chemie
 Bayer CropScience Pflanzenschutz                Monheim am Rhein           Biogefahr, Chemie
 Ashland Südchemie-Kernfest GmbH                 Wülfrath                   Chemie
 K + P Logistik GmbH                             Wülfrath                   Spedition, Lager
 Ethone GmbH                                     Langenfeld                 Fabrikation, Lager
 Wilhelm Hammersfahr GmbH                        Monheim am Rhein           Spedition, Lager

Darüber hinaus gibt es im Kreis Mettmann weitere Betriebe mit besonderem Gefahrenpoten-
tial.

1.5.3    Fremdenverkehr

Für die Bedarfsplanung im Rettungsdienst spielt der touristische Fremdenverkehr trotz zahl-
reicher Großveranstaltungen und namhafter Kultureinrichtungen eine eher untergeordnete
Rolle.

14
1.6     Krankenhausversorgung

Nach § 11 Abs. 1 RettG NRW arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Sie legen im
Einvernehmen mit den Krankenhäusern Notfallaufnahmebereiche fest.

Gemäß § 8 Abs. 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 25. März 2015 (GV NRW S. 702, ber. GV NRW 2015 S. 302) sind die Krankenhäuser
entsprechend ihrer Aufgabenstellung nach § 16 zur Zusammenarbeit untereinander und mit
den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, niedergelassenen Psychologischen Psychothe-
rapeutinnen     und     Psychologischen      Psychotherapeuten   sowie     Kinder-    und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, dem
öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Rettungsdienst und den für die Bewältigung von Groß-
schadensereignissen zuständigen Behörden, den sonstigen Einrichtungen des Gesundheits-
und Sozialwesens, den Selbsthilfeorganisationen und den Krankenkassen verpflichtet. Dazu
zählt insbesondere eine patientenorientierte regionale Abstimmung der Leistungsstrukturen.
Über die Zusammenarbeit sind Vereinbarungen zu treffen. Die an der Krankenhausversor-
gung Beteiligten unterrichten sich gegenseitig.

1.6.1    Krankenhäuser im Kreis Mettmann

Im Kreis Mettmann wurde im Jahr 2013 das St. Josef-Krankenhaus in Monheim am Rhein
mit 106 Betten vom Krankenhausträger mit Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf
geschlossen. Bereits 2006 wurde das Evangelische Krankenhaus Herminghaus-Stift in
Wülfrath mit 100 Betten geschlossen. Der Krankenhausplan NRW 2015 des MGEPA weist
für den Kreis Mettmann für das Jahr 2013 eine Soll-Bettenzahl von 2563 aus und gibt das
Ziel einer Reduktion auf 2397 Betten in 2015 vor. Damit stehen im Kreis Mettmann 4,85
Betten pro 1000 Einwohner zur Verfügung, deutlich weniger als in den benachbarten
Kommunen des Versorgungsgebietes 1.

Tabelle 6: Krankenhausbetten im Vergleich im Versorgungsgebiet 1 des Krankenhausplan NRW

Kommune                               Betten Ziel 2015 Gesamt           Betten pro tsd. Einwohner
Kreis Mettmann                        2397                              4,85
Stadt Düsseldorf                      4690                              8,09
Stadt Wuppertal                       1940                              5,56
Solingen                              1201                              7,5
Remscheid                             1100                              9,91

Durchschnittlich werden in NRW 31 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner vorgehalten. Im
Kreis Mettmann werden 9,3 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner (gesamt 51) in
Akutkrankenhäusern vorgehalten.

                                                                                              15
Krankenhäuser der höchsten Versorgungsstufe/ Maximalversorgung
keine

Krankenhaus der Schwerpunktversorgung (519 Betten)
Helios-Klinikum Niederberg, Velbert (519 Betten, 16 Intensivbetten)
        Fachabteilungen: Chirurgie, Thoraxchirurgie, Gefäßchirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Kardiologie
        mit 24-h-Herzkatheterbereitschaft, Neurologie (Stroke-Unit), Gynäkologie, Geburtshilfe, Urologie und Nephrologie,
        Kinder- und Jugendmedizin, Geriatrie, Psychiatrie.
        Im April 2016 erfolgte die Übernahme des bislang kommunalen Krankenhauses durch den Helios-Konzern, der
        aufgrund der Schadstoffbelastung des Bestandsgebäudes die Errichtung eines Neubaus bis 2021 an gleicher Stelle
        plant.

Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung (1099 Betten)
St.-Marien-Krankenhaus Ratingen (207 Betten, 6 Intensivbetten)
        Fachabteilungen: Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe, HNO
Ev. Krankenhaus Mettmann (237 Betten, 8 Intensivbetten)
        Fachabteilungen: Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe, HNO-Belegabt.,
        Schlaganfallstation (2 Betten)
St.-Josefs-Krankenhaus Hilden (225 Betten, 6 Intensivbetten)
        Fachabteilungen: Chirurgie, Unfallchirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe, HNO-Belegabt.
St.-Josef-Krankenhaus Haan (242 Betten, 9 Intensivbetten)
        Fachabteilungen: Chirurgie, Orthopädie, Gefäßchirurgie, Innere Medizin, Endokrinologie
St.-Martinus-Krankenhaus Langenfeld/Rhld. (188 Betten, 6 Intensivbetten)
        Fachabteilungen: Chirurgie, Unfallchirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe, HNO-Belegabt., Urologie-
        Belegabt.

In den Städten Erkrath, Heiligenhaus, Monheim am Rhein und Wülfrath befinden sich keine
Krankenhäuser.

1.6.2   Einzugsbereiche nach Versorgungsbereichen der Rettungswachen gem. § 11
        RettG NRW

Tabelle 7: Notaufnahmebereiche kreisangehöriger und benachbarter Krankenhäuser

 Notfallaufnahmebereich                          Krankenhäuser
 Erkrath                                         Ev. Krankenhaus, Mettmann
                                                 St.-Josef-Krankenhaus, Haan
                                                 St.-Josefs-Krankenhaus, Hilden
                                                 Sana-Krankenhaus D-Gerresheim
 Haan                                            St.-Josef-Krankenhaus, Haan
 Heiligenhaus                                    Helios-Klinikum Niederberg, Velbert
 Hilden                                          St.-Josefs-Krankenhaus, Hilden
 Langenfeld                                      St. Martinus Krankenhaus, Langenfeld
 Mettmann                                        Ev. Krankenhaus, Mettmann
 Monheim am Rhein                                St.-Martinus-Krankenhaus, Langenfeld
                                                 Sana-Krankenhaus D-Benrath
 Ratingen                                        St.-Marien-Krankenhaus, Ratingen
 Velbert                                         Helios-Klinikum Niederberg, Velbert
 Wülfrath                                        Helios-Klinikum Niederberg, Velbert
                                                 Ev. Krankenhaus, Mettmann
16
1.6.3   Besondere Kliniken und Einrichtungen im Kreis Mettmann

Das geriatrische Fach-Krankenhaus Velbert-Neviges (100 Betten) wurde 2014 geschlossen.

Fachkliniken für Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie und Suchterkrankungen
      LVR-Klinik Langenfeld (463 Betten) (Pflichtversorgung für Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann,
        Monheim, zudem Leverkusen, Solingen, Burscheid, Leichlingen)
        LVR-Tagesklinik Gerontopsychiatrie Langenfeld (16 Betten)
        Fliedner-Krankenhaus Ratingen (175 Betten)
        Fachkrankenhaus Velbert-Langenberg (76 Betten)
        LVR-Tagesklinik Hilden (20 Betten)

Fachklinik für Venenerkrankungen
      Capio-Klinik im Park, Hilden, Privatklinik

Fachklinik für Orthopädie und Rheumatologie
      Fachklinik 360° Ratingen (145 Betten, 4 Intensivbetten)

1.6.4   Zusammenarbeit mit überregionalen Krankenhäusern
Krankenhäuser haben für alle, die ihre Leistungen benötigen, entsprechend ihrer im
Krankenhausplan festgelegten Aufgabenstellung, nach Art und Schwere der Erkrankung eine
Versorgungsverpflichtung nach § 2 des Krankenhausgesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen (KHG NRW). Notfallpatienten haben hierbei Vorrang.

Unabhängig von den Grenzen der Gebietskörperschaften ist im Krankenhausplan NRW die
stationäre Versorgung der Bevölkerung in den sog. Versorgungsgebieten geregelt. Hierbei
werden für die Vorhaltung von Behandlungskapazitäten der Kreis Mettmann und die Städte
Düsseldorf, Wuppertal, Solingen und Remscheid im Versorgungsbereich 1 zu-
sammengefasst. Ein Ausgleich der klinischen Kapazitäten über die Kommunalgrenzen hin-
weg ist hierbei systemimmanent und gewollt.

Aus den Städten Erkrath (insb. Alt-Erkrath) und Monheim am Rhein (insb. Monheim-
Baumberg) fährt der Rettungsdienst auch zur Grund- und Regelversorgung in die
nahegelegenen Krankenhäuser in Düsseldorf-Gerresheim (Sana-Krankenhaus) und
Düsseldorf-Benrath. Die Zusammenarbeit wurde mit den Leitungen der Kliniken vereinbart
und hat sich bewährt.

Aufgrund der überwiegend auf die Grund- und Regelversorgung ausgerichteten Struktur der
Krankenhäuser im Kreis Mettmann müssen durch den Rettungsdienst primär und sekundär
zahlreiche Fachabteilungen überregionaler Krankenhäuser angefahren werden.

Behandlungskapazitäten sind zukünftig von der Kreisleitstelle über das internetbasierte IG-
NRW abrufbar (vgl. 3.9). Bisher werden die Kapazitäten bei Bedarf telefonisch ermittelt.

                                                                                                         17
1.6.5    Krankenhauskapazitäten für spezielle Krankheitsbilder

1.6.5.1 Herzinfarkt (Krankenhäuser mit 24-Stunden-Herzkatheter)
        Helios-Klinikum Niederberg, Velbert
        Augusta-Krankenhaus Düsseldorf-Rath
        Sana-Krankenhaus Düsseldorf Benrath
        Universitätsklinikum Düsseldorf
        Malteser-Krankenhaus St. Anna Duisburg-Huckingen
        Universitätsklinikum Essen
        Elisabeth-Krankenhaus Essen
        Alfried-Krupp-Krankenhaus Essen-Rüttenscheid
        Klinikum Remscheid
        Helios-Klinikum Wuppertal-Barmen
        Petrus-Krankenhaus Wuppertal
        Klinikum Solingen
        Klinikum Leverkusen
        Ev. Krankenhaus Mülheim an der Ruhr

1.6.5.2 Schlaganfall (Stroke Units)
        Helios-Klinikum Niederberg, Velbert (ab 01.01.2017)
        St.-Lukas-Krankenhaus Solingen
        Zentrum für Akutneurologie an der LVR-Klinik Düsseldorf-Grafenberg
        Universitätsklinikum Düsseldorf
        Marien-Hospital Düsseldorf
        Klinikum Duisburg
        Universitätsklinikum Essen
        Alfried-Krupp-Krankenhaus Essen-Rüttenscheid
        St.-Josef-Krankenhaus Essen-Kupferdreh
        Ev. Krankenhaus Hattingen
        Sana-Klinikum Remscheid
        Klinikum Solingen
        Klinikum Leverkusen
        Helios-Klinikum Wuppertal-Barmen

1.6.5.3 Traumaversorgung (Traumazentren)

1.6.5.3.1 Lokale Traumazentren (nur Kreis Mettmann)
        St.-Josef-Krankenhaus Haan
        St.-Josefs-Krankenhaus Hilden
        St.-Martinus-Krankenhaus Langenfeld
        Ev. Krankenhaus Mettmann
        Helios-Klinikum Niederberg, Velbert

1.6.5.3.2 Regionale Traumazentren
        Bethesda-Krankenhaus Wuppertal

18
   Sana-Klinikum Remscheid
      Sana-Krankenhaus Düsseldorf-Benrath
      Marien-Hospital Düsseldorf

1.6.5.3.3 Überregionale Traumazentren
      Universitätsklinikum Düsseldorf
      Helios-Klinikum Wuppertal
      Städt. Klinikum Solingen
      Städt. Kliniken Köln-Merheim
      Universitätsklinikum Köln
      BG-Unfallklinik Duisburg-Buchholz

1.6.5.3.4 Neurochirurgie
      Universitätsklinikum Essen
      Universitätsklinikum Düsseldorf
      Universitätsklinikum Köln
      Klinikum Duisburg
      Alfried-Krupp-Krankenhaus Essen-Rüttenscheid
      Klinikum Solingen
      Klinikum Leverkusen
      Städt. Kliniken Köln-Merheim
      Helios-Klinikum Wuppertal-Barmen

                                                      19
2.    Bedarfsplanung

2.1    Grundlagen, Einschaltung Gutachter

Die Planung und Organisation des Rettungsdienstes im Kreis Mettmann erfolgt auf Grund-
lage von § 6 Abs. 1 RettG NRW, wonach die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des
Rettungsdienstes verpflichtet sind, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung
der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versor-
gung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.

Diese Aufgabenstellung macht eine umfassende Bedarfsplanung der rettungsdienstlichen
Infrastruktur im Sinne des § 12 RettG NRW erforderlich. Der Bedarfsplan ist die Grundlage
für sämtliche organisatorischen, personellen und finanziellen Maßnahmen im Rettungs-
dienst.
Bei dieser Bedarfsplanung sind insbesondere die Anzahl der Rettungswachen, der erforder-
lichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie weitere Qualitätsanforderun-
gen festzulegen.
Das Gesetz regelt nicht, nach welchen Richtwerten Bedarfspläne im Einzelnen aufzustellen
sind. Spezielle Vorgaben des Landes in Form von Einzelerlassen oder Verwaltungsvor-
schriften für die Bedarfsplanung und die Aufstellung der Bedarfspläne bestehen ebenfalls
nicht.
Neben der Häufigkeit von Einsätzen und der Wahrscheinlichkeit gleichzeitiger Einsätze
(Duplizitätsereignisse) ist der Zeitfaktor (Hilfsfrist, Einsatzdauer) eine wichtige Planungs-
größe für die bedarfsgerechte Berechnung der notwendigen Rettungsmittel in den jeweiligen
Rettungsdienstbereichen.

Nach eigenen Datenerhebungen und Fallanalysen im Jahr 2013 wurde die Notwendigkeit
der Überprüfung des Rettungsdienstbedarfsplans erkannt. Erstmals wurde vom Kreis Mett-
mann beschlossen, einen Fachgutachter mit der Bedarfsplanung zu beauftragen. Im Rah-
men eines Auswahlverfahrens wurde das Büro FORPLAN-Unterkofler, Bonn, im August
2014 mit der Erstellung eines Gutachtens auf der Basis der Rettungsdienstdaten vom
01.07.2013 bis 30.06.2014 beauftragt. Aufgrund von Zwischenanalysen erfolgte die
Begutachtung auch für den nachfolgenden Zeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2015.
Zudem fand die Handreichung Rettungsdienst-Bedarfsplanung in Kreisen und kreisfreien
Städten der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW (AGBF NRW) vom
03.11.2016 Berücksichtigung.

2.2    Hilfsfrist

Der Faktor Zeit ist in der Notfallrettung entscheidend für die Überlebenschance von Notfall-
patienten bzw. den Schweregrad gesundheitlicher Folgen bei akuten, lebensbedrohlichen
Erkrankungen und Verletzungen. Gleichzeitig müssen ökonomische Möglichkeiten des Sys-
tems Berücksichtigung finden. Nach der Begründung zum RettG NRW soll das Netz der
Rettungswachen so engmaschig sein, dass jeder an einer Straße gelegene Notfallort in einer
Eintreffzeit (Hilfsfrist) von bis zu acht Minuten in städtischen Bereichen und von bis zu zwölf
Minuten in ländlichen Bereichen erreicht werden kann. Dabei kommt es bei der Feststellung
der Eintreffzeit auf den Zeitpunkt des Eintreffens des ersten geeigneten Rettungsmittels am
Notfallort an. So bringt auch das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) eine wirksame Hilfe, auch
20
wenn es nicht zum Transport von Notfallpatienten geeignet ist (vgl. Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen – OVG NRW - vom 15.03.2004
– 13 B 16/04).
Die planerische Hilfsfrist wird vom Zeitpunkt des Anfangs der Disposition des Leitstellendis-
ponenten an berechnet (Einsatzeröffnung, spätestens Beendigung der Standardabfrage), sie
endet mit dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort
nächstgelegenen öffentlichen Straße1. Der Erreichungsgrad beschreibt den Grad der
Einhaltung der vom Kreis für die Rettungsdienstbereiche des Kreisgebietes planerisch
festgelegten Hilfsfristen.

Der Gesetzgeber hat auch in der Novelle des RettG NRW vom 01.04.2015 keine Hilfsfristen
definiert. Das OVG NRW hat in seinem Beschluss vom 15.03.2004 – 13 B 16/04 –
entschieden, dass in NRW die Eintreffzeit bei der Notfallrettung von acht Minuten innerörtlich
und zwölf Minuten im ländlichen Bereich mindestens in 90 v. H. der Fälle eingehalten werden
muss. Hierfür gibt es triftige medizinische Gründe. Bei der Feststellung der Eintreffzeit
kommt es auf den Zeitpunkt des Eintreffens des ersten Rettungsmittels am Notfallort an, das
auch ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) sein kann.
Die Zuordnung von Einsatzgebieten zu städtischen oder ländlichen Strukturen bereitet weit-
hin Schwierigkeiten. Folgende Kriterien können herangezogen werden (vgl. OVG NRW,
Beschluss vom 15.03.2004 - 13 B 16/04):

     -     Einstufung im Landesentwicklungsplan
     -     Besiedlungsstruktur
     -     Einwohnerdichte
     -     Zentralität des Wohnplatzes (Vorhandensein eines Stadtzentrums)
     -     Mindesteinwohnerzahl > 20.000 Einw./ Wohnplatz
     -     Verkehrsstruktur und verkehrstechnische Erschließung
     -     Industrie- und Gewerbestruktur
     -     Städtisches Leben (Gesellschaft, Kultur usw.)

Im Kreis Mettmann leben derzeit in jeder kreisangehörigen Stadt über 20.000 Einwohner,
auch erfüllen sie die weiteren oben genannten Kriterien als städtisches bzw. innerörtliches
Gebiet.
Der Landesfachbeirat Rettungsdienst NRW hat 2009 empfohlen, in Einsatzkerngebieten eine
Hilfsfrist von acht Minuten zu berücksichtigen. Einsatzkerngebiete wurden definiert durch
eine Einwohnerzahl über 25.000 Einwohner, eine Einwohnerdichte von 300 Einwohnern/ km²
und eine Notfallrate von mehr als 60 pro 1000 Einwohner für einen Zeitraum von zwölf
aufeinanderfolgenden Kalendermonaten. Auch hier werden von allen Städten im Kreis
Mettmann die Kriterien erfüllt (Ausnahme Wülfrath mit ca. 21.300 Einwohnern, aber einer
Einwohnerdichte von 660 Einwohnern/ km² und einer Notfallrate von 66 / 1000 Einwohnern
pro Jahr).

Daher ist für den gesamten Kreis Mettmann eine Hilfsfrist innerhalb von acht Minuten
festzulegen.

1 vgl. MGEPA Erlass vom 08.11.2010, konkretisiert durch Erlass vom 28.02.2012 und Prütting: Kommentar zum Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (2016):
S. 44, Rn. 10b und 10a, Kohlhammer-Verlag

                                                                                                                                                21
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass im Kreis Mettmann der geforderte „p90-Wert“
bei Notfällen nicht eingehalten werden kann. In keinem Versorgungsbereich ist der „p90-
Wert“ bei acht Minuten.

Lediglich 66,5% der Notfälle werden innerhalb eines Zeitraums von 8 Minuten durch ein ge-
eignetes Rettungsmittel erreicht.
                                                                              © FORPLAN 2015

Der „p90-Wert“ beträgt im Untersuchungszeitraum zwölf Minuten.
Die vom Gutachter ermittelten Hilfsfristen und weiteren Teilzeiten sind in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt.

Tabelle 8: Hilfsfristen in den Einsatzbereichen im Kreis Mettmann

Tabelle 9: Durchschnittliche Teilzeiten bei Notfällen nach Rettungswachen

22
Tabelle 10: Durchschnittliche Teilzeiten bei Notarzteinsätzen

Tabelle 11: Durchschnittliche Teilzeiten bei Krankentransporteinsätzen nach Rettungswachen in Minuten

2.3     Rettungswachen

2.3.1     Ist-Standorte

Tabelle 12: Standorte der Rettungswachen im Kreis Mettmann

 Standorte                                   Adresse                      Versorgungsbereich
 Feuer- und Rettungswache                    Schimmelbuschstr. 11-13,     Stadtgebiet Erkrath
 Erkrath-Hochdahl2                           Erkrath
 Feuer- und Rettungswache                    Nordstr. 25, Haan            Stadtgebiet Haan
 Haan2
 Rettungswache                               Friedhofsallee 1,            Stadtgebiet Heiligenhaus,
 Heiligenhaus3                               Heiligenhaus                 Stadtgebiet Ratingen
                                                                          (Homberg und Hösel)

2 Hauptamtliche besetze Feuer- und Rettungswache
3 Hauptamtlich besetzte Rettungswache

                                                                                                        23
Feuer- und Rettungswache                          Am Feuerwehrhaus 17,            Stadtgebiet Hilden
 Hilden2                                           Hilden
 Feuer- und Rettungswache                          Lindberghstr. 72, Langenfeld    Stadtgebiet Langenfeld
 Langenfeld2
 Feuer- und Rettungswache                          Laubacher Str. 14, Mettmann Stadtgebiet Mettmann
 Mettmann2
 Feuer- und Rettungswache                          Paul-Linke-Str. 1, Monheim      Stadtgebiet Monheim am
 Monheim am Rhein2                                 am Rhein                        Rhein
 Feuer- und Rettungswache                          Voisweg 1-5, Ratingen           Stadtgebiet Ratingen
 Ratingen-Mitte2
 Rettungswache Ratingen-                           Im Kreuzfeld 5, Ratingen        Stadtgebiet Ratingen (Lintorf
 Lintorf4                                                                          und Breitscheid)
 Feuer- und Rettungswache                          Kopernikusstr. 8 – 10,          Stadtgebiet Velbert
 Velbert-Mitte2                                    Velbert
 Feuer- und Rettungswache                          Siebeneicker Str. 19, Velbert   Stadtgebiet Velbert
 Velbert-Neviges3                                                                  (Neviges)
 Feuer- und Rettungswache                          Voßkuhlstr. 36 – 38, Velbert    Stadtgebiet Velbert
 Velbert-Langenberg3                                                               (Langenberg)
 Feuer- und Rettungswache                          Wilhelmstr. 8, Wülfrath         Stadtgebiet Wülfrath
 Wülfrath3

Durch die Isochronen-Berechnung des Gutachters kann festgehalten werden, dass alle
Standorte der Rettungswachen im Kreis Mettmann bestätigt werden können. Die Rettungs-
wachen können den gesamten Kreis Mettmann innerhalb von 8 Minuten versorgen und die
Notarztstandorte innerhalb von 12 Minuten.
Insgesamt liegen knapp 99% aller Notfalleinsatzorte innerhalb der planerischen 8-Minuten-
Isochronen der einzelnen Rettungswachen.
                                                                                                   © FORPLAN 2015

4 Besetzt durch hauptamtliches Personal der Hilfsorganisationen

24
Abbildung 2: Darstellung der 8-Minuten-Hilfsfrist-Isochronen bei Anfahrt mit Sondersignal aus den
Rettungswachen im Kreis Mettmann

                                                                                                    25
Abbildung 3: Darstellung der Notfalleinsatzorte im Kreis Mettmann

26
2.3.2   Soll-Zustand

Ein Bedarf für einen Neubau einer Rettungswache ergibt sich laut Gutachter zur
Gebietsabdeckung derzeit nicht.

Die Städte Erkrath, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen und Wülfrath planen den
Neubau von (Feuer- und) Rettungswachen aufgrund baulicher Mängel der Bestandsgebäude
und erweiterten Raumbedarfs. Die Städte Mettmann, Monheim am Rhein und Wülfrath
planen ihren Neubau am Standort der bisherigen Feuer- und Rettungswachen. Die Stadt
Hilden hat in den letzten Jahren bereits umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
der Feuer- und Rettungswache an gleichem Standort durchgeführt.

Für folgende Rettungswachen gibt das Gutachten eine Standortempfehlung:
Für den geplanten Neubau der Rettungswache Erkrath empfiehlt der Gutachter einen Stand-
ort in der Nähe der Kreuzung Hochdahler Str. / L 403. Von diesem Standort aus sei eine op-
timale Versorgung der Gebiete zwischen Erkrath und Hochdahl-Millrath sowie die Unterstüt-
zung der Randbereiche von Mettmann, Haan und Hilden möglich. Ein derzeit für den Neubau
der Feuer- und Rettungswache Erkrath geplanter Standort im Bereich der Kreuzung
Schimmelbuschstraße / Bergische Allee weicht nur ca. 400 m von dem gutachterlich
empfohlenen Standort ab. Von diesem Standort sind die Versorgung des Einsatzgebietes
der Rettungswache Erkrath sowie die Unterstützung in Randgebieten der
Versorgungsbereiche der Rettungswachen in Mettmann, Haan und Hilden ebenso möglich.

Für den geplanten Neubau der Rettungswache in Ratingen-Lintorf empfiehlt der Gutachter
eine Verschiebung in Richtung Osten (L 139).

Für die Berücksichtigung entsprechender Kosten in den gebührenhaushalten der Städte wird
empfohlen, Neubauvorhaben von Rettungswachen mit den Krankenkassen abzustimmen.

                                                                                       27
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