Pflegefinanzierung 2020 - Informationen zur Finanzierung der Pflege- und Betreuungsangebote in Bassersdorf

Die Seite wird erstellt Stefan-Nikolas Bach
 
WEITER LESEN
gemeinde bassersdorf
                                              soziales + alter

                            fachstelle für altersfragen

Pflegefinanzierung 2020
Informationen zur Finanzierung der Pflege-
und Betreuungsangebote in Bassersdorf
Herausgeber Gemeinde Bassersdorf
Fachstelle für Altersfragen
Klotenerstrasse 1, 8303 Bassersdorf
Tel. 044 838 86 21
fachstelle.alter@bassersdorf.ch
Redaktion Esther Diethelm
elektronische Ausgabe März 2020

Seite 2│12
Liebe Leserin, lieber Leser

Es entspricht dem Wunsch vieler älterer Menschen ihr Leben
möglichst lange und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden
zu verbringen. Die Gemeinde Bassersdorf unterstützt diesen
Wunsch, indem sie unter anderem die ambulante und stationäre
Versorgung in Bassersdorf auf Basis ihrer umfassenden Alters-
strategie weiterentwickelt.
Ältere Menschen sind vermehrt auf Unterstützung im Alltag und
professionelle Hilfe angewiesen. Viele Seniorinnen, Senioren
und Angehörige sind jedoch unsicher, welche Kosten für die
Betreuung und Pflege anfallen und wie sie diese Hilfe finanzieren
können.
Der Gemeinde Bassersdorf ist es ein wichtiges Anliegen, ihre
Einwohnerinnen und Einwohner über die Betreuung- und Pflege-
angebote der ambulanten und stationären Anbieter, mit denen sie
einen Vertrag abgeschlossen hat, zu informieren. Ergänzend zum
«Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und Angehörige» geht
diese Broschüre auf den gesetzlichen Auftrag der Gemeinde im
Bereich der Pflegeversorgung ein. Dabei werden die Leistungen,
die Tarife und die Finanzierung der Betreuungs- und Pflegeange-
bote dargestellt und beschrieben.
Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an die Fachstelle
für Altersfragen (Pflegekoordination, 044 838 85 73) wenden.

                                                            Seite 3│12
Inhalte                                      Gesetzlicher Auftrag

Gesetzlicher Auftrag ................... 4   Die vom Bund und den Kantonen ge-
                                             regelte Pflegefinanzierung will den
Generelle Hinweise .................... 5    älteren Menschen unabhängig von ih-
                                             rem Einkommen eine gute Lebens-
Ambulante Pflege + Betreuung ... 6           qualität zuhause oder im Alters- und
                                             Pflegeheim ermöglichen. In Anbe-
Tarife ambulante Leistungen ....... 7
                                             tracht der steigenden Gesundheits-
Stationäre Pflege + Betreuung .... 8         kosten ist dies vor allem auch für
                                             Menschen in bescheidenen finanziel-
Tarife stationäre Leistungen ........ 8      len Verhältnissen eine relevante Aus-
                                             sage.
Finanzierung Heimaufenthalt ....... 9        Der Kanton Zürich verfolgt den
                                             Grundsatz «ambulant vor stationär».
Vorgehen bei Unklarheiten ........ 11
                                             Im Bereich der Langzeitpflege bedeu-
Begriffe + Abkürzungen ........... 11        tet dies, dass die pflegerischen, be-
                                             treuerischen und hauswirtschaftlichen
Verwendete Quellen ................. 11      Leistungen, wenn immer möglich und
                                             sinnvoll, in der häuslichen Umgebung
Merkblätter + Links .................. 12    der pflegebedürftigen Person er-
                                             bracht und ausgeschöpft werden,
Nützliche Adressen .................. 12     bevor ein Eintritt in eine stationäre
                                             Pflegeeinrichtung in Betracht gezo-
                                             gen wird.
                                             Basierend auf dem Grundsatz «ambu-
                                             lant vor stationär» werden in der Ge-
                                             meinde Bassersdorf die ambulanten
                                             Dienste bedarfsgerecht ausgebaut
                                             und der Eintritt in ein Alters- und
                                             Pflegeheim ist an einen ausgewiese-
                                             nen Pflegebedarf und weitere Krite-
                                             rien geknüpft.

Seite 4│12
Die Gemeinde Bassersdorf setzt sich
                                        Generelle Hinweise
für eine bedarfs- und fachgerechte
stationäre und ambulante Pflegever-
sorgung ihrer Einwohnerinnen und        Grundsätzlich kann jede pflegebedürf-
Einwohner ein. Gemäss Pflegegesetz      tige Person frei wählen, durch wen
ist sie dazu verpflichtet:              und wo sie gepflegt und betreut wer-
 Ein Mindestangebot an Pflegever-      den will. Je nach gewählter Lösung
  sorgungsleistungen durch zugelas-     hat dies Auswirkungen auf die Finan-
  sene Pflegeheime, Spitex-Organi-      zierung der anfallenden Kosten.
  sationen oder selbständig tätige      Das Bundesgesetz sieht vor, dass
  Pflegefachpersonen zur Verfügung      sich Krankenversicherer, Patienten
  zu stellen.                           und die öffentliche Hand (im Kanton
 Eine Informationsstelle zu bezeich-   Zürich sind das die Gemeinden) an
  nen, die Auskunft über die beste-     den Pflegekosten beteiligen. Es han-
  henden Angebote erteilt.              delt sich dabei um pflegerische Leis-
 Ein Ersatzangebot zu vermitteln,      tungen, die im Krankenversicherungs-
  sofern kein Gemeindeangebot vor-      gesetz (KVG) definiert sind.
  handen ist.
                                        Hauswirtschaftliche und betreueri-
Seit Einführung der neuen Pflegefi-     schen Leistungen sind keine KVG-
nanzierung beteiligt sich die Ge-       Pflichtleistungen. Deshalb ist es rat-
meinde Bassersdorf an den Pflege-       sam, die Kostenbeteiligung der Kran-
kosten ihrer Einwohnerinnen und Ein-    kenkasse (Zusatzversicherung) oder
wohner. Sie investierte 2019 dafür      weiterer Sozialversicherungen im
rund CHF 3,82 Mio.                      Voraus abzuklären.
                                        Bei einem planbaren Heimeintritt ist
                                        eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit
                                        der Fachstelle für Altersfragen (Pfle-
                                        gekoordination) sinnvoll, damit Fragen
                                        zur Heimfinanzierung geklärt werden
                                        können.

                                                                    Seite 5│12
Den Patienten dürfen höchstens
Ambulante Pflege + Betreuung
                                         CHF 7.65 pro Tag für die ambulante
                                         Pflege verrechnet werden. Bei einer
Angebot                                  verordneten Akut- und Übergangs-
Die Gemeinde ist laut Pflegegesetz       pflege nach einem Spitalaufenthalt
verpflichtet, für ihre Einwohnerinnen    und für Personen unter 18 Jahren
und Einwohner ein ausreichendes          entfällt dieser Betrag.
ambulantes Angebot bereitzustellen.      Die Gemeinde Bassersdorf hat 2019
Dieses umfasst die Abklärung und         ambulante Pflegeleistungen im Um-
Beratung, Pflegeleistungen (wie die      fang von rund CHF 850‘000 finan-
Grund-, Untersuchungs- und Be-           ziert.
handlungspflege), hauswirtschaftliche
Leistungen und die allgemeine            Hauswirtschaftliche Leistungen sind
Betreuung. Das Angebot muss täglich      ebenfalls ärztlich zu verordnen. Die
zwischen 7.00 und 22.00 Uhr zur          Spitex erbringt sie auf Basis ihrer
Verfügung stehen. Die Leistungen         Bedarfsabklärung.
sind ärztlich zu verordnen und werden    Betreuerische Leistungen, z.B. der
in der Regel durch die kommunale         Service Plus der Spitex, sind keine
Spitex erbracht. Es können aber auch     KVG-Pflichtleistungen. Sie benötigen
selbständige Pflegefachleute oder        keine ärztliche Verordnung und sind
private Spitex-Dienste beauftragt        durch die Gemeinde Bassersdorf
werden. Die kommunale Spitex deckt       nicht subventioniert.
durch die Zusammenarbeit mit spezi-      Die Kosten für die hauswirtschaftli-
alisierten Partnern auch den palliati-   chen und betreuerischen Leistungen
ven, onkologischen und psychiatri-       gehen zu Lasten der Patienten. Allen-
schen Bereich sowie die Kinder-          falls beteiligt sich die Krankenkasse
Spitex ab.                               daran, sofern eine entsprechende Zu-
                                         satzversicherung vorhanden ist.
Finanzierung
Die Kosten für die verordneten ambu-
lanten Pflegeleistungen werden durch
die Patienten, die Krankenversicherer
und die Gemeinden getragen.

Seite 6│12
Tarife ambulante Leistungen

Ambulante Leistungen (kommunale Spitex) - Tarife ab 1.1.2020
Pflegeleistungen gemäss KVG                                        Anteil          Anteil           Anteil
                                                 Total         Krankenkasse       Gemeinde        Patient/-in

                                                         Betrag in CHF pro Stunde

Abklärung, Beratung, Koordination             147.75             76.90            70.85        CHF 7.65
                                                                                               pro Tag +
Untersuchung + Behandlung                     142.23             63.00            79.23
                                                                                                Selbst-
Grundpflege                                   118.39             52.60            65.79          behalt
Lesehilfe: Die Grundpflege kostet CHF 118.39 pro Stunde. Die Patientenbeteiligung wird
durch die Spitex erhoben. Sie beträgt CHF 7.65 pro Tag und fällt zusätzlich zum Selbstbehalt
und zur Franchise an. CHF 52.60 pro Stunde stellt die Spitex der Krankenkasse in Rech-
nung. Die Gemeinde Bassersdorf finanziert CHF 65.79 pro Stunde abzüglich der Patienten-
beteiligung. Die effektiven Beiträge sind auf der Spitex-Rechnung ausgewiesen.

Ambulante Leistungen (kommunale Spitex) - Tarife ab 1.1.2020
Hauswirtschaftliche                    Tarife für Mitglieder                  Tarife für Nicht-Mitglieder
Leistungen                     Total         Anteil           Anteil      Total         Anteil         Nicht-
                                            Gemeinde         Mitglied                  Gemeinde       Mitglied

bis CHF 40‘000               70.06           40.36           29.70       70.04         36.04          34.00
CHF 40‘001 - 80‘000          70.08           36.58           33.50       70.06         32.26          37.80
ab CHF 80‘001                70.07           32.82           37.25       70.07         29.02          41.05
Abklärung und Beratung       90.06           20.06           70.00       90.06         20.06          70.00
Allgemeine Betreuung
Service Plus                 50.00            0.00           50.00       55.00          0.00          55.00
Lesehilfe: Die Tarife sind nach steuerbarem Jahreseinkommen und Vermögen festgelegt.
Hauswirtschaftliche Leistungen kosten rund CHF 70.00 pro Stunde. Ein Spitex-Mitglied in
der niedrigsten Einkommensstufe bezahlt CHF 29.70 pro Stunde. Die Gemeinde finanziert
die Restkosten von CHF 40.36. Sofern eine Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche Leis-
tungen vorhanden ist, können die CHF 29.70 oder einen Teil davon bei der Krankenkasse
zurückgefordert werden.

                                                                                                   Seite 7│12
Stationäre Pflege + Betreuung            Tarife stationäre Leistungen

Angebot                                  Die Tarife der beauftragten Anbieter
Das Pflegegesetz verpflichtet die Ge-    betragen per 1. Januar 2020 pro Tag
meinde Bassersdorf ein ausreichen-       und Person:
des Angebot an Pflegeplätzen bereit-     Alters- und Pflegezentrum Breiti
zustellen. Dazu betreibt die Gemeinde    _ Pension
Bassersdorf das Alter- und Pflege-          im 1er-Zimmer CHF 139.00/Tag
zentrum Breiti mit 56 Betten. Ergän-        im 2er-Zimmer CHF 157.00/Tag
zend dazu ist das KZU Kompetenz-         _ Betreuung:     CHF 49.00/Tag
zentrum Pflege und Gesundheit mit
spezialisierten Pflegeleistungen und     KZU Pflegezentrum Bächli
mit der Akut- und Übergangspflege        _ Pension        CHF 170.00/Tag,
beauftragt.                                Zuschlag für den 1. bis 30. Auf-
                                           enthaltstag    CHF 30.00/Tag
Der Eintritt in eine Pflegeeinrichtung   _ Betreuung:     CHF 50.00/Tag
benötigt eine medizinische Diagnose.     _ erhöhter Komfort, z.B. für Einzel-
Der Pflegebedarf wird durch das Pfle-      zimmer: CHF 30.00 – 50.00/Tag
gepersonal erfasst. Die Pflegekosten
sind nach dem zeitlichen Pflegebedarf    KZU Tages- und Nachtklinik (TNK)
abgestuft.                               Embrach
Die Pensionsleistungen umfassen          _ Pension und Betreuung:
Angebote im Sinne der Hotellerie           1 Tag              CHF 110.00
(Verpflegung, Reinigung und Besor-         1 Nacht            CHF 110.00
gung der Wäsche).                          1 Tag und 1 Nacht CHF 220.00
                                         _ Erhöhter Komfort, z.B. für Einzel-
Der Bereich der Betreuung und All-         zimmer: CHF 30.00 – 50.00/Tag
tagsgestaltung umfasst u.a. kulturelle
und gesellschaftliche Anlässe oder die   Die Gemeinde Bassersdorf entlastet
Förderung von sozialen Kontakten.        Patientinnen und Patienten der KZU
Die konkreten Aktivitäten sind in den    Tages- und Nachtklink finanziell. Bei
detaillierten Heimunterlagen aufge-      einem Aufenthalt von 1 bis 2 Tagen
führt.                                   pro Woche übernimmt die Gemeinde
                                         Bassersdorf Pensions- und Betreu-
                                         ungskosten von CHF 70.00 pro Tag,
                                         für den 3. und 4. Tag sind es weitere
                                         CHF 45.00 pro Tag.
Seite 8│12
Finanzierung                                 Durchschnittliche Kosten von
Die Bewohner/-innen haben für die           Alters- und Pflegeheimen (2015)
                                            in der Schweiz in CHF
Pensions- (Unterkunft, Verpflegung,
Reinigung usw.) und Betreuungskos-                              pro Tag        im Monat
ten aufzukommen. Sie beteiligen sich        Pension              122.00         3‘672.00
zudem an den Pflegekosten mit maxi-
mal CHF 23.00 pro Tag. Die restli-          Betreuung              47.00        1‘411.00
chen Pflegekosten tragen die Kran-          Pflege               124.00         3‘710.00
kenkasse und jene Gemeinde, in der
                                            Übriges                  6.00          180.00
die pflegebedürftige Person vor Ein-
tritt ins Pflegeheim ihren zivilrechtli-    Total                299.00         8‘973.00
chen Wohnsitz hatte.                        Quelle: Statistik der sozialmedizinischen
                                            Institutionen; Curaviva
Die Gemeinde Bassersdorf kommt für
die gesetzlich vorgeschriebenen un-        Aktuellere Berechnungen gehen im
gedeckten Pflegekosten auf. Bei aus-       Kanton Zürich von durchschnittlichen
serkantonalen      Heimaufenthalten        monatlichen Aufenthaltskosten von
finanziert die Gemeinde Bassersdorf        CHF 9‘795.00 aus.
die ungedeckten Pflegekosten nach          Die Heimbewohner/-innen haben für
den Regeln des Standortkantons des         Pension, Betreuung und Pflege mo-
Pflegeheims. Die stationäre Pflegefi-      natlich mit Kosten zwischen CHF
nanzierung der Gemeinde Bassers-
                                           6‘400.00 und CHF 8‘300.00 zu
dorf betrug 2019 rund CHF 2,97 Mio.
                                           rechnen.
                                           Folgende Abbildung stellt die Berei-
Finanzierung Heimaufenthalt                che der Pflegefinanzierung schema-
                                           tisch dar und listet die Tarife der kom-
Die durchschnittlichen Aufenthalts-        munalen Anbieter auf.
kosten in einem Alters- und Pflege-
heim in der Schweiz betrugen 2015
gemäss dem Heimverband Curaviva
CHF 8‘973.00 pro Monat. Die Zu-
sammensetzung der Kosten gestaltet
sich wie folgt:

                                                                                 Seite 9│12
Pflegekosten und Pflegefinanzierung
                                         Anteil Krankenkasse                                           In den Berechnungen berücksichtigt
                                       (abhängig von Pflegestufe)                                      die SVA Zürich die effektiven Heim-
                                      CHF 9.60 – 115.20 pro Tag                                        kosten bis maximal CHF 255.00 pro
                                      ~ CHF 288.00 – 3‘456.00                                          Tag für Pension, Betreuung und
                                              pro Monat                                                Pflege. Persönliche Auslagen werden
                                           Anteil Gemeinde                                             mit maximal CHF 540.30 im Monat
                                       (abhängig von Pflegestufe)                                      veranschlagt. Weiter gilt ein Vermö-
                                      CHF 3.25 – 214.30 pro Tag                                        gensfreibetrag von CHF 37‘500 für
                                        ~ CHF 98.00 – 6‘429.00                                         Einzelpersonen und CHF 60‘000 für

                                                                    Kosten zu Lasten Heimbewohner/in
                                              pro Monat                                                Ehepaare.
                                          Anteil Patient/in
                                                                                                       Die Zusatzleistungen werden von
                                       max. CHF 23.00 pro Tag                                          Bund und Kanton (44 Prozent) und
                                      ~ CHF 690.00 pro Monat
                                                                                                       den Gemeinden (56 Prozent) getra-
                                             Betreuung                                                 gen. 2019 hat die Gemeinde
                                         ~ CHF 50.00 im Tag                                            Bassersdorf Zusatzleistungen im Um-
                                      ~ CHF 1'500.00 pro Monat                                         fang von CHF 1,23 Mio. für Heim-
                                              Pension                                                  bewohner/-innen im AHV-Alter aus-
                                      CHF 139.00 – 170.00/Tag                                          gerichtet.
                                      ~ CHF 4‘170.00 – 5‘100.00
                                                                                                       Hinweis zur Finanzierung Akut-
                                             pro Monat
                                                                                                       und Überganspflege (AÜP)
Der Heimaufenthalt wird in erster                                                                      Im Unterschied zur Spitalfinanzierung-
Linie aus den Renteneinkünften und                                                                     gehen bei der AÜP die Pensions- und
dem Vermögensverzehr finanziert.                                                                       Betreuungskosten sowie die Eigen-
Reichen die Eigenmittel zur Finanzie-                                                                  beteiligung an die Pflegekosten zu
rung des Heimaufenthalts nicht aus,                                                                    Lasten der Patientin/des Patienten.
ist der Anspruch auf Zusatzleistungen                                                                  Mit einer spitalärztlichen Verordnung
abzuklären. Für Personen mit Wohn-                                                                     für die AÜP entfällt die Eigenbeteili-
sitz in Bassersdorf ist die Sozialversi-                                                               gung der Pflegekosten.
cherungsanstalt (SVA) in Zürich zu-
ständig.                                                                                               Hilflosenentschädigung
Die Zusatzleistungen werden individu-                                                                  zur AHV/IV
ell berechnet. Ihre Höhe richtet sich
nach den persönlichen und wirtschaft-                                                                  Wer für alltägliche Lebensverrichtun-
lichen Verhältnissen der betroffenen                                                                   gen (Ankleiden, Körperpflege, Essen
Personen.                                                                                              usw.) seit einem Jahr dauernd und
Seite 10│12
ununterbrochen auf die Hilfe Dritter      Begriffe + Abkürzungen
angewiesen ist, dauernde Pflege
oder persönliche Überwachung benö-         Ambulante Pflege → pflegerische
tigt, kann eine Hilflosenentschädi-         Leistungen werden zuhause in der
gung (Hilo) geltend machen. Es wer-         Regel durch die Spitex erbracht
                                           Kommunale Anbieter → Gesund-
den drei Grade von Hilflosigkeit unter-
                                            heitsanbieter mit einem Leistungs-
schieden – mittel, leicht und schwer.
                                            vertrag mit der Politischen Ge-
Die aktuellen Ansätze der Hilo betra-       meinde Bassersdorf
gen für AHV-Rentner/innen, die zu-         KVG = Bundesgesetz über die
hause leben:                                Krankenversicherung
                                           Stationäre Pflege → pflegerische
 leicht CHF 237.00                          Leistungen werden in einer Pfle-
 mittel CHF 593.00                          geeinrichtung erbracht
 schwer CHF 948.00

                                          Verwendete Quellen
Vorgehen bei Unklarheiten
                                             Alters- und Pflegzentrum Breiti. Taxordnung ab
                                              1. Januar 2020.
Wenn Betroffene oder Angehörige              Gemeinde Bassersdorf. Jahresrechnung 2019.
mit den Leistungen oder den Gebüh-           Eidgenössische Bundesversammlung. Beschluss
                                              der Einigungskonferenz vom 27. September 2017
ren des Leistungsanbieters nicht ein-         zur Nachbesserung der Pflegefinanzierung.
verstanden sind, empfiehlt sich zuerst       Kanton Zürich. Pflegegesetz vom 27. September
                                              2010 + Verordnung über die Pflegeversorgung
das direkte Gespräch mit den verant-          vom 22. November 2010.
                                             Kanton Zürich (Gesundheitsdirektion). Empfehlun-
wortlichen Stellen. Falls sich keine          gen für die Abklärung der Leistungspflicht der Ge-
einvernehmliche Lösung finden lässt,          meinden (…). Schreiben vom 9. Mai 2012.
                                             Kanton Zürich (Gesundheitsdirektion). Broschüre
kann eine Beschwerde bei der nächst           «Pflegefinanzierung. Informationen für Patientinnen
höheren Instanz eingereicht werden.           und Patienten, Angehörige, Institutionen und Ge-
                                              meinden» (Mai 2013).
Bei Bedarf kann die Fachstelle für           Kanton Zürich (Gesundheitsdirektion). Normdefizite
                                              2020 und Rechnungslegung. Schreiben vom
Altersfragen oder die «Unabhängige            30. August 2019.
Beschwerdestelle für das Alter» ein-         Kantonales Sozialamt. Zusatzleistungen zur AHV/IV
                                              2020. Informationen an die Durchführungsstellen.
bezogen werden.                              KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit,
                                              Tarifordnung ab 1. Januar 2020.
                                             Spitex Bassersdorf Nürensdorf Brütten.
                                              Tarifordnung ab 1. Januar 2020.
                                             Vermögenszentrum Zürich. Merkblatt «Teure Pflege
                                              im Alter: Sorgen Sie rechtzeitig vor.» Ausgabe
                                              2018.

                                                                                 Seite 11│12
Merkblätter + Links                    Nützliche Adressen

 Alter- und Pflegeheimliste Kanton    Anlaufstellen
  Zürich                               Fachstelle für Altersfragen
 Altersrenten und Hilflosentschädi-   Bassersdorf (Pflegekoordination)
  gungen zur AHV (Merkblatt)           Tel. 044 838 85 73
 Gerinet. Suchplattform für freie     Gemeinde Bassersdorf
  Pflege- und Betreuungsplätze         Abteilung Soziales + Alter
  diverser Institutionen               (Kostengutsprachen)
  → www.gerinet.ch                     Tel. 044 838 85 90
 Hilflosentschädigung zur AHV         Sozialversicherungsanstalt Zürich
  → Anmeldung E-Formular               (Zusatzleistungen)
                                       Tel. 044 448 50 00
 Ihr Recht auf Ergänzungsleistun-
  gen zur AHV und IV (Merkblatt)       Pro Senectute Kanton Zürich
 Informationsplattform für pfle-      DC Unterland und Furttal, Bülach
  gende Angehörige (Travail Suisse)    Tel. 058 451 53 00
  → www.info-workcare.ch               Unabhängige Beschwerdestelle
                                       für das Alter (UBA) Zürich
 Pflegefinanzierung. Informationen
                                       Tel. 058 450 60 60
  für Patientinnen und Patienten,
  Angehörige, Institutionen und        Kommunale Pflegeanbieter
  Gemeinden (Broschüre)                Alters- und Pflegezentrum Breiti
 Zusatzleistungen → Ergänzungs-       Bassersdorf
  leistungsrechner                     Tel. 044 838 83 83
 Zusatzleistungen → Anmeldefor-       Spitex Bassersdorf Nürensdorf
  mulare der SVA Zürich                Brütten Tel. 044 836 55 43
 Zusatzleistungen zur AHV/IV          KZU Kompetenzzentrum
  → Merkblatt zur Vergütung von        Pflege und Gesundheit
  Krankheits- und Behinderungs-        Tel. 044 838 51 47
  kosten

Seite 12│12
Sie können auch lesen