Pflegefinanzierung 2020 - Informationen zur Finanzierung der Pflege- und Betreuungsangebote in Bassersdorf
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gemeinde bassersdorf soziales + alter fachstelle für altersfragen Pflegefinanzierung 2020 Informationen zur Finanzierung der Pflege- und Betreuungsangebote in Bassersdorf
Herausgeber Gemeinde Bassersdorf Fachstelle für Altersfragen Klotenerstrasse 1, 8303 Bassersdorf Tel. 044 838 86 21 fachstelle.alter@bassersdorf.ch Redaktion Esther Diethelm elektronische Ausgabe März 2020 Seite 2│12
Liebe Leserin, lieber Leser Es entspricht dem Wunsch vieler älterer Menschen ihr Leben möglichst lange und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Die Gemeinde Bassersdorf unterstützt diesen Wunsch, indem sie unter anderem die ambulante und stationäre Versorgung in Bassersdorf auf Basis ihrer umfassenden Alters- strategie weiterentwickelt. Ältere Menschen sind vermehrt auf Unterstützung im Alltag und professionelle Hilfe angewiesen. Viele Seniorinnen, Senioren und Angehörige sind jedoch unsicher, welche Kosten für die Betreuung und Pflege anfallen und wie sie diese Hilfe finanzieren können. Der Gemeinde Bassersdorf ist es ein wichtiges Anliegen, ihre Einwohnerinnen und Einwohner über die Betreuung- und Pflege- angebote der ambulanten und stationären Anbieter, mit denen sie einen Vertrag abgeschlossen hat, zu informieren. Ergänzend zum «Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und Angehörige» geht diese Broschüre auf den gesetzlichen Auftrag der Gemeinde im Bereich der Pflegeversorgung ein. Dabei werden die Leistungen, die Tarife und die Finanzierung der Betreuungs- und Pflegeange- bote dargestellt und beschrieben. Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an die Fachstelle für Altersfragen (Pflegekoordination, 044 838 85 73) wenden. Seite 3│12
Inhalte Gesetzlicher Auftrag Gesetzlicher Auftrag ................... 4 Die vom Bund und den Kantonen ge- regelte Pflegefinanzierung will den Generelle Hinweise .................... 5 älteren Menschen unabhängig von ih- rem Einkommen eine gute Lebens- Ambulante Pflege + Betreuung ... 6 qualität zuhause oder im Alters- und Pflegeheim ermöglichen. In Anbe- Tarife ambulante Leistungen ....... 7 tracht der steigenden Gesundheits- Stationäre Pflege + Betreuung .... 8 kosten ist dies vor allem auch für Menschen in bescheidenen finanziel- Tarife stationäre Leistungen ........ 8 len Verhältnissen eine relevante Aus- sage. Finanzierung Heimaufenthalt ....... 9 Der Kanton Zürich verfolgt den Grundsatz «ambulant vor stationär». Vorgehen bei Unklarheiten ........ 11 Im Bereich der Langzeitpflege bedeu- Begriffe + Abkürzungen ........... 11 tet dies, dass die pflegerischen, be- treuerischen und hauswirtschaftlichen Verwendete Quellen ................. 11 Leistungen, wenn immer möglich und sinnvoll, in der häuslichen Umgebung Merkblätter + Links .................. 12 der pflegebedürftigen Person er- bracht und ausgeschöpft werden, Nützliche Adressen .................. 12 bevor ein Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung in Betracht gezo- gen wird. Basierend auf dem Grundsatz «ambu- lant vor stationär» werden in der Ge- meinde Bassersdorf die ambulanten Dienste bedarfsgerecht ausgebaut und der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim ist an einen ausgewiese- nen Pflegebedarf und weitere Krite- rien geknüpft. Seite 4│12
Die Gemeinde Bassersdorf setzt sich Generelle Hinweise für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegever- sorgung ihrer Einwohnerinnen und Grundsätzlich kann jede pflegebedürf- Einwohner ein. Gemäss Pflegegesetz tige Person frei wählen, durch wen ist sie dazu verpflichtet: und wo sie gepflegt und betreut wer- Ein Mindestangebot an Pflegever- den will. Je nach gewählter Lösung sorgungsleistungen durch zugelas- hat dies Auswirkungen auf die Finan- sene Pflegeheime, Spitex-Organi- zierung der anfallenden Kosten. sationen oder selbständig tätige Das Bundesgesetz sieht vor, dass Pflegefachpersonen zur Verfügung sich Krankenversicherer, Patienten zu stellen. und die öffentliche Hand (im Kanton Eine Informationsstelle zu bezeich- Zürich sind das die Gemeinden) an nen, die Auskunft über die beste- den Pflegekosten beteiligen. Es han- henden Angebote erteilt. delt sich dabei um pflegerische Leis- Ein Ersatzangebot zu vermitteln, tungen, die im Krankenversicherungs- sofern kein Gemeindeangebot vor- gesetz (KVG) definiert sind. handen ist. Hauswirtschaftliche und betreueri- Seit Einführung der neuen Pflegefi- schen Leistungen sind keine KVG- nanzierung beteiligt sich die Ge- Pflichtleistungen. Deshalb ist es rat- meinde Bassersdorf an den Pflege- sam, die Kostenbeteiligung der Kran- kosten ihrer Einwohnerinnen und Ein- kenkasse (Zusatzversicherung) oder wohner. Sie investierte 2019 dafür weiterer Sozialversicherungen im rund CHF 3,82 Mio. Voraus abzuklären. Bei einem planbaren Heimeintritt ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Fachstelle für Altersfragen (Pfle- gekoordination) sinnvoll, damit Fragen zur Heimfinanzierung geklärt werden können. Seite 5│12
Den Patienten dürfen höchstens Ambulante Pflege + Betreuung CHF 7.65 pro Tag für die ambulante Pflege verrechnet werden. Bei einer Angebot verordneten Akut- und Übergangs- Die Gemeinde ist laut Pflegegesetz pflege nach einem Spitalaufenthalt verpflichtet, für ihre Einwohnerinnen und für Personen unter 18 Jahren und Einwohner ein ausreichendes entfällt dieser Betrag. ambulantes Angebot bereitzustellen. Die Gemeinde Bassersdorf hat 2019 Dieses umfasst die Abklärung und ambulante Pflegeleistungen im Um- Beratung, Pflegeleistungen (wie die fang von rund CHF 850‘000 finan- Grund-, Untersuchungs- und Be- ziert. handlungspflege), hauswirtschaftliche Leistungen und die allgemeine Hauswirtschaftliche Leistungen sind Betreuung. Das Angebot muss täglich ebenfalls ärztlich zu verordnen. Die zwischen 7.00 und 22.00 Uhr zur Spitex erbringt sie auf Basis ihrer Verfügung stehen. Die Leistungen Bedarfsabklärung. sind ärztlich zu verordnen und werden Betreuerische Leistungen, z.B. der in der Regel durch die kommunale Service Plus der Spitex, sind keine Spitex erbracht. Es können aber auch KVG-Pflichtleistungen. Sie benötigen selbständige Pflegefachleute oder keine ärztliche Verordnung und sind private Spitex-Dienste beauftragt durch die Gemeinde Bassersdorf werden. Die kommunale Spitex deckt nicht subventioniert. durch die Zusammenarbeit mit spezi- Die Kosten für die hauswirtschaftli- alisierten Partnern auch den palliati- chen und betreuerischen Leistungen ven, onkologischen und psychiatri- gehen zu Lasten der Patienten. Allen- schen Bereich sowie die Kinder- falls beteiligt sich die Krankenkasse Spitex ab. daran, sofern eine entsprechende Zu- satzversicherung vorhanden ist. Finanzierung Die Kosten für die verordneten ambu- lanten Pflegeleistungen werden durch die Patienten, die Krankenversicherer und die Gemeinden getragen. Seite 6│12
Tarife ambulante Leistungen Ambulante Leistungen (kommunale Spitex) - Tarife ab 1.1.2020 Pflegeleistungen gemäss KVG Anteil Anteil Anteil Total Krankenkasse Gemeinde Patient/-in Betrag in CHF pro Stunde Abklärung, Beratung, Koordination 147.75 76.90 70.85 CHF 7.65 pro Tag + Untersuchung + Behandlung 142.23 63.00 79.23 Selbst- Grundpflege 118.39 52.60 65.79 behalt Lesehilfe: Die Grundpflege kostet CHF 118.39 pro Stunde. Die Patientenbeteiligung wird durch die Spitex erhoben. Sie beträgt CHF 7.65 pro Tag und fällt zusätzlich zum Selbstbehalt und zur Franchise an. CHF 52.60 pro Stunde stellt die Spitex der Krankenkasse in Rech- nung. Die Gemeinde Bassersdorf finanziert CHF 65.79 pro Stunde abzüglich der Patienten- beteiligung. Die effektiven Beiträge sind auf der Spitex-Rechnung ausgewiesen. Ambulante Leistungen (kommunale Spitex) - Tarife ab 1.1.2020 Hauswirtschaftliche Tarife für Mitglieder Tarife für Nicht-Mitglieder Leistungen Total Anteil Anteil Total Anteil Nicht- Gemeinde Mitglied Gemeinde Mitglied bis CHF 40‘000 70.06 40.36 29.70 70.04 36.04 34.00 CHF 40‘001 - 80‘000 70.08 36.58 33.50 70.06 32.26 37.80 ab CHF 80‘001 70.07 32.82 37.25 70.07 29.02 41.05 Abklärung und Beratung 90.06 20.06 70.00 90.06 20.06 70.00 Allgemeine Betreuung Service Plus 50.00 0.00 50.00 55.00 0.00 55.00 Lesehilfe: Die Tarife sind nach steuerbarem Jahreseinkommen und Vermögen festgelegt. Hauswirtschaftliche Leistungen kosten rund CHF 70.00 pro Stunde. Ein Spitex-Mitglied in der niedrigsten Einkommensstufe bezahlt CHF 29.70 pro Stunde. Die Gemeinde finanziert die Restkosten von CHF 40.36. Sofern eine Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche Leis- tungen vorhanden ist, können die CHF 29.70 oder einen Teil davon bei der Krankenkasse zurückgefordert werden. Seite 7│12
Stationäre Pflege + Betreuung Tarife stationäre Leistungen Angebot Die Tarife der beauftragten Anbieter Das Pflegegesetz verpflichtet die Ge- betragen per 1. Januar 2020 pro Tag meinde Bassersdorf ein ausreichen- und Person: des Angebot an Pflegeplätzen bereit- Alters- und Pflegezentrum Breiti zustellen. Dazu betreibt die Gemeinde _ Pension Bassersdorf das Alter- und Pflege- im 1er-Zimmer CHF 139.00/Tag zentrum Breiti mit 56 Betten. Ergän- im 2er-Zimmer CHF 157.00/Tag zend dazu ist das KZU Kompetenz- _ Betreuung: CHF 49.00/Tag zentrum Pflege und Gesundheit mit spezialisierten Pflegeleistungen und KZU Pflegezentrum Bächli mit der Akut- und Übergangspflege _ Pension CHF 170.00/Tag, beauftragt. Zuschlag für den 1. bis 30. Auf- enthaltstag CHF 30.00/Tag Der Eintritt in eine Pflegeeinrichtung _ Betreuung: CHF 50.00/Tag benötigt eine medizinische Diagnose. _ erhöhter Komfort, z.B. für Einzel- Der Pflegebedarf wird durch das Pfle- zimmer: CHF 30.00 – 50.00/Tag gepersonal erfasst. Die Pflegekosten sind nach dem zeitlichen Pflegebedarf KZU Tages- und Nachtklinik (TNK) abgestuft. Embrach Die Pensionsleistungen umfassen _ Pension und Betreuung: Angebote im Sinne der Hotellerie 1 Tag CHF 110.00 (Verpflegung, Reinigung und Besor- 1 Nacht CHF 110.00 gung der Wäsche). 1 Tag und 1 Nacht CHF 220.00 _ Erhöhter Komfort, z.B. für Einzel- Der Bereich der Betreuung und All- zimmer: CHF 30.00 – 50.00/Tag tagsgestaltung umfasst u.a. kulturelle und gesellschaftliche Anlässe oder die Die Gemeinde Bassersdorf entlastet Förderung von sozialen Kontakten. Patientinnen und Patienten der KZU Die konkreten Aktivitäten sind in den Tages- und Nachtklink finanziell. Bei detaillierten Heimunterlagen aufge- einem Aufenthalt von 1 bis 2 Tagen führt. pro Woche übernimmt die Gemeinde Bassersdorf Pensions- und Betreu- ungskosten von CHF 70.00 pro Tag, für den 3. und 4. Tag sind es weitere CHF 45.00 pro Tag. Seite 8│12
Finanzierung Durchschnittliche Kosten von Die Bewohner/-innen haben für die Alters- und Pflegeheimen (2015) in der Schweiz in CHF Pensions- (Unterkunft, Verpflegung, Reinigung usw.) und Betreuungskos- pro Tag im Monat ten aufzukommen. Sie beteiligen sich Pension 122.00 3‘672.00 zudem an den Pflegekosten mit maxi- mal CHF 23.00 pro Tag. Die restli- Betreuung 47.00 1‘411.00 chen Pflegekosten tragen die Kran- Pflege 124.00 3‘710.00 kenkasse und jene Gemeinde, in der Übriges 6.00 180.00 die pflegebedürftige Person vor Ein- tritt ins Pflegeheim ihren zivilrechtli- Total 299.00 8‘973.00 chen Wohnsitz hatte. Quelle: Statistik der sozialmedizinischen Institutionen; Curaviva Die Gemeinde Bassersdorf kommt für die gesetzlich vorgeschriebenen un- Aktuellere Berechnungen gehen im gedeckten Pflegekosten auf. Bei aus- Kanton Zürich von durchschnittlichen serkantonalen Heimaufenthalten monatlichen Aufenthaltskosten von finanziert die Gemeinde Bassersdorf CHF 9‘795.00 aus. die ungedeckten Pflegekosten nach Die Heimbewohner/-innen haben für den Regeln des Standortkantons des Pension, Betreuung und Pflege mo- Pflegeheims. Die stationäre Pflegefi- natlich mit Kosten zwischen CHF nanzierung der Gemeinde Bassers- 6‘400.00 und CHF 8‘300.00 zu dorf betrug 2019 rund CHF 2,97 Mio. rechnen. Folgende Abbildung stellt die Berei- Finanzierung Heimaufenthalt che der Pflegefinanzierung schema- tisch dar und listet die Tarife der kom- Die durchschnittlichen Aufenthalts- munalen Anbieter auf. kosten in einem Alters- und Pflege- heim in der Schweiz betrugen 2015 gemäss dem Heimverband Curaviva CHF 8‘973.00 pro Monat. Die Zu- sammensetzung der Kosten gestaltet sich wie folgt: Seite 9│12
Pflegekosten und Pflegefinanzierung Anteil Krankenkasse In den Berechnungen berücksichtigt (abhängig von Pflegestufe) die SVA Zürich die effektiven Heim- CHF 9.60 – 115.20 pro Tag kosten bis maximal CHF 255.00 pro ~ CHF 288.00 – 3‘456.00 Tag für Pension, Betreuung und pro Monat Pflege. Persönliche Auslagen werden Anteil Gemeinde mit maximal CHF 540.30 im Monat (abhängig von Pflegestufe) veranschlagt. Weiter gilt ein Vermö- CHF 3.25 – 214.30 pro Tag gensfreibetrag von CHF 37‘500 für ~ CHF 98.00 – 6‘429.00 Einzelpersonen und CHF 60‘000 für Kosten zu Lasten Heimbewohner/in pro Monat Ehepaare. Anteil Patient/in Die Zusatzleistungen werden von max. CHF 23.00 pro Tag Bund und Kanton (44 Prozent) und ~ CHF 690.00 pro Monat den Gemeinden (56 Prozent) getra- Betreuung gen. 2019 hat die Gemeinde ~ CHF 50.00 im Tag Bassersdorf Zusatzleistungen im Um- ~ CHF 1'500.00 pro Monat fang von CHF 1,23 Mio. für Heim- Pension bewohner/-innen im AHV-Alter aus- CHF 139.00 – 170.00/Tag gerichtet. ~ CHF 4‘170.00 – 5‘100.00 Hinweis zur Finanzierung Akut- pro Monat und Überganspflege (AÜP) Der Heimaufenthalt wird in erster Im Unterschied zur Spitalfinanzierung- Linie aus den Renteneinkünften und gehen bei der AÜP die Pensions- und dem Vermögensverzehr finanziert. Betreuungskosten sowie die Eigen- Reichen die Eigenmittel zur Finanzie- beteiligung an die Pflegekosten zu rung des Heimaufenthalts nicht aus, Lasten der Patientin/des Patienten. ist der Anspruch auf Zusatzleistungen Mit einer spitalärztlichen Verordnung abzuklären. Für Personen mit Wohn- für die AÜP entfällt die Eigenbeteili- sitz in Bassersdorf ist die Sozialversi- gung der Pflegekosten. cherungsanstalt (SVA) in Zürich zu- ständig. Hilflosenentschädigung Die Zusatzleistungen werden individu- zur AHV/IV ell berechnet. Ihre Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaft- Wer für alltägliche Lebensverrichtun- lichen Verhältnissen der betroffenen gen (Ankleiden, Körperpflege, Essen Personen. usw.) seit einem Jahr dauernd und Seite 10│12
ununterbrochen auf die Hilfe Dritter Begriffe + Abkürzungen angewiesen ist, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benö- Ambulante Pflege → pflegerische tigt, kann eine Hilflosenentschädi- Leistungen werden zuhause in der gung (Hilo) geltend machen. Es wer- Regel durch die Spitex erbracht Kommunale Anbieter → Gesund- den drei Grade von Hilflosigkeit unter- heitsanbieter mit einem Leistungs- schieden – mittel, leicht und schwer. vertrag mit der Politischen Ge- Die aktuellen Ansätze der Hilo betra- meinde Bassersdorf gen für AHV-Rentner/innen, die zu- KVG = Bundesgesetz über die hause leben: Krankenversicherung Stationäre Pflege → pflegerische leicht CHF 237.00 Leistungen werden in einer Pfle- mittel CHF 593.00 geeinrichtung erbracht schwer CHF 948.00 Verwendete Quellen Vorgehen bei Unklarheiten Alters- und Pflegzentrum Breiti. Taxordnung ab 1. Januar 2020. Wenn Betroffene oder Angehörige Gemeinde Bassersdorf. Jahresrechnung 2019. mit den Leistungen oder den Gebüh- Eidgenössische Bundesversammlung. Beschluss der Einigungskonferenz vom 27. September 2017 ren des Leistungsanbieters nicht ein- zur Nachbesserung der Pflegefinanzierung. verstanden sind, empfiehlt sich zuerst Kanton Zürich. Pflegegesetz vom 27. September 2010 + Verordnung über die Pflegeversorgung das direkte Gespräch mit den verant- vom 22. November 2010. Kanton Zürich (Gesundheitsdirektion). Empfehlun- wortlichen Stellen. Falls sich keine gen für die Abklärung der Leistungspflicht der Ge- einvernehmliche Lösung finden lässt, meinden (…). Schreiben vom 9. Mai 2012. Kanton Zürich (Gesundheitsdirektion). Broschüre kann eine Beschwerde bei der nächst «Pflegefinanzierung. Informationen für Patientinnen höheren Instanz eingereicht werden. und Patienten, Angehörige, Institutionen und Ge- meinden» (Mai 2013). Bei Bedarf kann die Fachstelle für Kanton Zürich (Gesundheitsdirektion). Normdefizite 2020 und Rechnungslegung. Schreiben vom Altersfragen oder die «Unabhängige 30. August 2019. Beschwerdestelle für das Alter» ein- Kantonales Sozialamt. Zusatzleistungen zur AHV/IV 2020. Informationen an die Durchführungsstellen. bezogen werden. KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit, Tarifordnung ab 1. Januar 2020. Spitex Bassersdorf Nürensdorf Brütten. Tarifordnung ab 1. Januar 2020. Vermögenszentrum Zürich. Merkblatt «Teure Pflege im Alter: Sorgen Sie rechtzeitig vor.» Ausgabe 2018. Seite 11│12
Merkblätter + Links Nützliche Adressen Alter- und Pflegeheimliste Kanton Anlaufstellen Zürich Fachstelle für Altersfragen Altersrenten und Hilflosentschädi- Bassersdorf (Pflegekoordination) gungen zur AHV (Merkblatt) Tel. 044 838 85 73 Gerinet. Suchplattform für freie Gemeinde Bassersdorf Pflege- und Betreuungsplätze Abteilung Soziales + Alter diverser Institutionen (Kostengutsprachen) → www.gerinet.ch Tel. 044 838 85 90 Hilflosentschädigung zur AHV Sozialversicherungsanstalt Zürich → Anmeldung E-Formular (Zusatzleistungen) Tel. 044 448 50 00 Ihr Recht auf Ergänzungsleistun- gen zur AHV und IV (Merkblatt) Pro Senectute Kanton Zürich Informationsplattform für pfle- DC Unterland und Furttal, Bülach gende Angehörige (Travail Suisse) Tel. 058 451 53 00 → www.info-workcare.ch Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) Zürich Pflegefinanzierung. Informationen Tel. 058 450 60 60 für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Kommunale Pflegeanbieter Gemeinden (Broschüre) Alters- und Pflegezentrum Breiti Zusatzleistungen → Ergänzungs- Bassersdorf leistungsrechner Tel. 044 838 83 83 Zusatzleistungen → Anmeldefor- Spitex Bassersdorf Nürensdorf mulare der SVA Zürich Brütten Tel. 044 836 55 43 Zusatzleistungen zur AHV/IV KZU Kompetenzzentrum → Merkblatt zur Vergütung von Pflege und Gesundheit Krankheits- und Behinderungs- Tel. 044 838 51 47 kosten Seite 12│12
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