Einladung zur 25. ordentlichen - Generalversammlung der Clariant AG - Cash

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Einladung zur
25. ordentlichen
Generalversammlung
der Clariant AG
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Einladung zur 25. ordentlichen
Generalversammlung der Clariant AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
Wir laden Sie ein zur 25. ordentlichen Generalversammlung der Clariant AG.
Die Generalversammlung findet am Montag, 30. März 2020, um 10.30 Uhr
im Kongresszentrum der Messe Basel, Messeplatz 21, 4058 Basel, Schweiz, statt.

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates                               BILANZGEWINN                                                      in CHF

                                                                          Vortrag aus dem Vorjahr                                                 0
1. Integrierter Bericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung               Jahresgewinn                                                   11 295 791
der Clariant AG für das Geschäftsjahr 2019                                Total Bilanzgewinn                                             11 295 791

1.1 Genehmigung Integrierter Bericht, Jahresrechnung und
                                                                          ERGEBNISVERWENDUNG                                                in CHF
Konzernrechnung der Clariant AG für das Geschäftsjahr 2019
                                                                          Freiwillige Gewinnreserven per 31. Dezember 2019             1 277 300 539
Der Verwaltungsrat beantragt, den Integrierten Bericht, die Jahres­-
                                                                          Zuweisung an die freiwilligen Gewinnreserven                   11 295 791
rechnung und die Konzernrechnung der Clariant AG für das Ge-
                                                                          Freiwillige Gewinnreserven per 1. Januar 2020                1 288 596 330
schäftsjahr 2019 zu genehmigen.
                                                                          Vortrag auf neue Rechnung                                               0

1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2019
Der Verwaltungsrat beantragt, die Entschädigungspolitik gemäss            3.2 Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung auf dem Wege
dem Vergütungsbericht 2019 (abrufbar ab dem 9. März 2020 unter            der Nennwertreduktion – Statutenänderungen
reports.clariant.com) im Sinne einer Konsultativabstimmung                Der Verwaltungsrat beantragt anstelle einer ordentlichen Dividende
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.                                        eine Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung auf dem Wege der Nenn-
                                                                          wertreduktion mit entsprechenden Statutenänderungen wie folgt:
2. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der                 a) Gestützt auf den Prüfungsbericht der PricewaterhouseCoopers AG
Geschäftsleitung                                                             gemäss Artikel 732 Absatz 2 des Schweizerischen Obligationenrechts
Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern und den Mitgliedern         wird das Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 1 228 175 036.30 um
der Geschäftsleitung Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.      CHF 182 566 559.45 auf CHF 1 045 608 476.85 herabgesetzt und
                                                                             ­festgestellt, dass die ­Forderungen der Gläubiger trotz dieser Herab-
3. Verwendung des Bilanzgewinns der Clariant AG und                           setzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind;
­Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung (Nennwertreduktion)               b) Die Kapitalherabsetzung wird durchgeführt durch Reduktion des
                                                                              Nennwertes jeder einzelnen Namenaktie von CHF 3.70 um CHF 0.55
3.1 Verwendung des Bilanzgewinns 2019                                         auf CHF 3.15 und durch Verwendung des Herabsetzungsbetrags zur
Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn 2019 der Clariant AG           Rückzahlung von CHF 0.55 pro Namenaktie in bar an die Aktionäre;
in Höhe von CHF 11 295 791 den freiwilligen Gewinnreserven zuzu­          c) Die folgenden Artikel der Statuten der Clariant AG sind zu ändern:
weisen und wie folgt zu verwenden:                                            Artikel 4 Absatz 1 der Statuten wird wie folgt geändert:
                                                                              »Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 1 045 608 476.85,
                                                                              ist voll liberiert und eingeteilt in 331 939 199 Namenaktien. Jede
                                                                              ­Aktie hat einen Nennwert von CHF 3.15.«
                                                                               Artikel 5 Absatz 1 erster Satz der Statuten wird wie folgt geändert:
                                                                               »Das Aktienkapital der Gesellschaft wird um höchstens
                                                                               CHF 12 007 440.90 durch Ausgabe von höchstens 3 811 886 in bar
                                                                               zu liberierenden Namenaktien von je CHF 3.15 Nennwert erhöht
EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG                                                                                                                                          3

   durch Ausübung von Wandel- oder Optionsrechten, welche deren                Der Antrag gemäss Traktandum 4 resultiert in der folgenden Verwen-
   Inhabern in Verbindung mit Anleihensobligationen der ­Gesellschaft          dung der freiwilligen Gewinnreserven, falls die Eidgenössische Steuer-
   oder einer ihrer Tochtergesellschaften eingeräumt worden sind.«             verwaltung den Betrag der Kapitaleinlagereserven (Ausland) bis zum
d) Die Auszahlung von CHF 0.55 pro Namenaktie wird nach Durch-                 Zeitpunkt, an dem die Sonderausschüttung ansonsten bezahlt werden
   führung des Kapitalherabsetzungsverfahrens, unter anderem                   kann, definitiv und formell (gemäss neuem Formular 170) genehmigt hat:
   nach Ablauf der zweimonatigen Frist für den Schuldenruf nach
   Art. 733 des Schweizerischen Obligationenrechts, erfolgen. Der               VERWENDUNG NACH AUSSCHÜTTUNG ­S ONDERAUSSCHÜTTUNG
                                                                                SOFERN KAPITALEINLAGERESERVEN (AUSLAND) VON DER
   ­Verwaltungsrat wird das Ex-Datum, das Datum der Berechtigung               ­E IDGENÖSSISCHEN STEUERVERWALTUNG GENEHMIGT WURDEN                               in CHF
    zum B­ ezug des Herabsetzungsbetrags (Record Date) und das                 Freiwillige Gewinnreserven per 1. Januar 2020                           1 288 596 330.00 1
    ­Datum für die Auszahlung festlegen. Die Auszahlung erfolgt s­ obald       Umklassifizierung von freiwilligen Gewinnreserven in gesetzliche
                                                                               Reserven                                                                 – 220 000 000.00
     praktikabel nach der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das
                                                                               Umklassifizierung von Kapitaleinlagereserven (Ausland)
     Handelsregister.                                                          in freiwillige Gewinnreserven                                            587 532 382.20 2
                                                                               Umklassifizierung von Kapitaleinlagereserven (übrige)
                                                                               in freiwillige Gewinnreserven                                            204 142 607.40 2
Vgl. dazu die nachfolgenden Erläuterungen zu Traktandum 3.2.                   Vorgeschlagene Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven
                                                                               (nach Umklassifizierung)                                                – 791 674 989.60 2

4. Sonderausschüttung (bedingte Beschlussfassung)                              Vorgeschlagene Ausschüttung aus freiwilligen Gewinnreserven             – 204 142 607.40 2

Der Verwaltungsrat beantragt eine Sonderausschüttung wie folgt:                Freiwillige Gewinnreserven nach Ausschüttung Sonderausschüttung           864 453 722.60

a) Nach vorheriger Umklassifizierung ­eines Betrages von                        Sofern die Generalversammlung dem Traktandum 3.1 zustimmt.
                                                                               1	

   CHF 220 000 000 von freiwilligen Gewinnreserven in gesetzliche               Basierend auf der am Tag dieser Einladung ausgegebenen Anzahl Aktien. Aktien im
                                                                               2	

                                                                                ­Eigenbestand der Clariant AG (»treasury shares«) oder ihrer Tochtergesellschaften sind
   Reserven wird eine Sonderausschüttung im G       ­ esamtbetrag von            nicht ausschüttungsberechtigt und werden nicht berücksichtigt.
   CHF 3.00 pro Namenaktie bezahlt, davon
   — CHF 2.385 aus bestätigten Kapitaleinlagereserven [CHF 1.77                Der Antrag gemäss Traktandum 4 resultiert in der folgenden Verwen-
          aus Kapitaleinlagereserven (Ausland) und CHF 0.615 aus Kapi­tal­     dung der freiwilligen Gewinnreserven, falls die Eidgenössische Steuer-
          einlagereserven (übrige) – nach vorheriger Umklassifizierung         verwaltung den Betrag der Kapitaleinlagereserven (Ausland) bis zum
          des entsprechenden auszuschüttenden Betrages an Kapitalein­­         Zeitpunkt, an dem die Sonderausschüttung ansonsten bezahlt werden
          lage­reserven von Kapitaleinlagereserven in freiwillige Gewinn­      kann, nicht definitiv und formell (gemäss neuem Formular 170)
          reserven]; und                                                       ­genehmigt hat:
   — CHF 0.615 aus den freiwilligen Gewinnreserven;
   oder,                                                                       VERWENDUNG NACH AUSSCHÜTTUNG ­S ONDERAUSSCHÜTTUNG
                                                                               SOFERN KAPITALEINLAGERESERVEN (AUSLAND) VON DER ­­
   falls die Eidgenössische Steuerverwaltung den Betrag der                    EIDGENÖSSISCHEN STEUERVERWALTUNG NICHT GENEHMIGT
                                                                               WURDEN                                                                            in CHF
   ­Kapital­einlagereserven (Ausland) bis zum Zeitpunkt, an dem die
                                                                               Freiwillige Gewinnreserven per 1. Januar 2020                           1 288 596 330.00 1
    Sonderausschüttung nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung
                                                                               Umklassifizierung von freiwilligen Gewinnreserven in gesetzliche
    ­gemäss Absatz b) ansonsten bezahlt werden kann, nicht d      ­ efinitiv   Reserven                                                                 – 220 000 000.00
   und ­formell (gemäss neuem Formular 170) genehmigt hat, davon               Umklassifizierung von Kapitaleinlagereserven (Ausland)
                                                                               in freiwillige Gewinnreserven                                            254 265 426.43 2
     — CHF 1.50 aus bestätigten Kapitaleinlagereserven [CHF 0.766 aus
                                                                               Umklassifizierung von Kapitaleinlagereserven (übrige)
          Kapitaleinlagereserven (Ausland) und CHF 0.734 aus Kapital­          in freiwillige Gewinnreserven                                            243 643 372.07 2

          einlagereserven ­(übrige) – nach vorheriger Umklassifizierung des    Vorgeschlagene Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven
                                                                               (nach Umklassifizierung)                                                – 497 908 798.50 2
          entsprechenden auszuschüttenden Betrages an Kapitaleinlagere­
                                                                               Vorgeschlagene Ausschüttung aus freiwilligen Gewinnreserven             – 497 908 798.50 2
          serven von Kapitaleinlagereserven in freiwillige Gewinnreserven];
                                                                               Freiwillige Gewinnreserven nach Ausschüttung Sonderausschüttung           570 687 531.50
          und
   — CHF 1.50 aus den freiwilligen Gewinnreserven.                              Sofern die Generalversammlung dem Traktandum 3.1 zustimmt.
                                                                               1	

                                                                                Basierend auf der am Tag dieser Einladung ausgegebenen Anzahl Aktien. Aktien im
                                                                               2	

b) Die Beschlussfassung zu Traktandum 4 erfolgt unter der aufschie-             ­Eigenbestand der Clariant AG (»treasury shares«) oder ihrer Tochtergesellschaften sind
                                                                                 nicht ausschüttungsberechtigt und werden nicht berücksichtigt.
   benden Bedingung, dass der Aktienkaufvertrag zwischen Clariant AG
   und PolyOne Corporation bezüglich des Verkaufs des globalen
                                                                               Vgl. dazu die nachfolgenden Erläuterungen zu Traktandum 4.
   Masterbatches­- Geschäfts (mit Ausnahme des Masterbatches-­
     Geschäfts in Indien) vollzogen wurde.
c) Der Verwaltungsrat informiert die Aktionäre mittels Medienmit­
     teilung über den Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäss
     ­Absatz b) und über die definitive Zusammensetzung der Sonderaus-
      schüttung. Der Verwaltungsrat wird das Ex­-Datum, das Datum der
      Berechtigung zum Bezug des Ausschüttungsbetrags (Record Date)
      und das Datum für die Auszahlung festlegen. Die Auszahlung soll
      ­sobald praktikabel nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung
       ­gemäss Absatz b) erfolgen.
4

5. Wahlen                                                             5.5 Wahl der Revisionsstelle
                                                                      Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der
5.1 Wahlen in den Verwaltungsrat                                      ­PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle für das Jahr 2020.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden je einzeln für eine
­Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen      6. Genehmigung von Vergütungen
 Generalversammlung gewählt.
                                                                      6.1 Gesamtvergütung des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden             Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen
­Mit­glieder des Verwaltungsrates:                                    ­Gesamtbetrages von CHF 5,0 Mio. für die Vergütung der Mitglieder
5.1.1   Abdullah Mohammed Alissa                                       des Verwaltungsrates für die Dauer von der ordentlichen General­
5.1.2 Günter von Au                                                    versammlung 2020 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021.
5.1.3 Hariolf Kottmann
5.1.4 Calum MacLean                                                   6.2 Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung
5.1.5 Geoffery Merszei                                                Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen
5.1.6 Eveline Saupper                                                 ­Gesamtbetrages von CHF 16,0 Mio. für die fixe und erfolgsabhängige
5.1.7   Peter Steiner                                                  Vergütung (bar und aktienbasiert) der Mitglieder der Geschäfts­
5.1.8 Claudia Suessmuth Dyckerhoff                                     leitung für das Geschäftsjahr 2021.
5.1.9 Susanne Wamsler
5.1.10 Konstantin Winterstein                                         Vgl. dazu die nachfolgenden Erläuterungen zu Traktandum 6.1
                                                                      und 6.2.
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der folgenden neuen
­Mit­glieder des Verwaltungsrates:
5.1.11 Nader Ibrahim Alwehibi                                           Erläuterungen des Verwaltungsrates
5.1.12 Thilo Mannhardt
                                                                        Traktandum 3.2: Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung
Vgl. dazu die nachfolgende Erläuterung zu Traktandum 5.1.               auf dem Wege der Nennwertreduktion – Statutenänderungen
                                                                        Der Verwaltungsrat beantragt anstelle einer ordentlichen
5.2 Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates                           ­Dividende eine Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung auf
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Hariolf Kottmann         dem Wege ­einer Nennwertreduktion von CHF 0.55 pro Namenaktie.
als Präsidenten des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von einem        Entsprechend wird vorgeschlagen, das Aktienkapital von
Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung.          CHF 1 228 175 036.30 um CHF 182 566 559.45 auf CHF 1 045 608 476.85
                                                                         herabzusetzen und den Nennwert jeder ­einzelnen Namenaktie
5.3 Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses                        von CHF 3.70 um CHF 0.55 auf CHF 3.15 zu reduzieren. Sofern
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden                die Generalversammlung diesem Antrag zustimmt, erfolgt die
­Mitglieder des Vergütungsausschusses:                                   ­Auszahlung von CHF 0.55 pro Namenaktie nach der Ein­tragung
5.3.1 Abdullah Mohammed Alissa                                            der Kapitalherabsetzung im Handelsregister, nach Ablauf der
5.3.2 Eveline Saupper                                                     ­gesetzlichen Frist für den Schuldenruf gemäss Art. 733 des Schwei-
5.3.3 Claudia Suessmuth Dyckerhoff                                         zerischen Obligationenrechts, welcher Gläubigern erlaubt, Forde-
5.3.4 Susanne Wamsler                                                      rungen anzumelden und Befriedigung oder ­Sicherstellung zu
                                                                           ­verlangen.
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses werden je einzeln für eine
Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen         Der Verwaltungsrat legt dann das Ex-Datum, das Datum der
Generalversammlung gewählt.                                             ­Berechtigung zum Bezug des Herabsetzungsbetrags (Record Date)
                                                                         und das Datum für die Auszahlung fest. Clariant geht davon aus,
5.4 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters                          dass die Eintragung der Kapitalherabsetzung und entsprechend
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Balthasar Settelen,      die Auszahlung des Herabsetzungsbetrages voraussichtlich um
Rechtsanwalt, Basel, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter für           Mitte Juni erfolgen können.
eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende der nächsten ordent­
lichen Generalversammlung.                                              Die Auszahlung der Nennwertreduktion von CHF 0.55 erfolgt
                                                                        ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35 %
                                                                        (Art. 5 Abs. 1bis VStG [Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer] ).
                                                                        Für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die ihre
EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG                                                                                                               5

 Clariant Aktien im Privatvermögen halten, ist diese Ausschüttung      Falls allerdings die Eidgenössische Steuerverwaltung den Betrag
 von der schweizerischen Einkommenssteuer befreit (Art. 20 Abs. 3      der Kapitaleinlagereserven (Ausland) bis zum Zeitpunkt, an
 DBG [Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer] ).                   dem die Sonderausschüttung nach Eintritt der aufschiebenden
                                                                       ­Bedingung gemäss Antrag unter Traktandum 4.b) ansonsten
 Bei Zustimmung müssen als Folge der Kapitalherabsetzung                ­bezahlt werden kann, nicht definitiv und formell (gemäss neuem
 ­Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 erster Satz der Statuten     Formular 170) genehmigt hat, wird die Sonderausschüttung von
  ­entsprechend angepasst werden.                                        CHF 3.00 pro Aktie wie folgt erfolgen: Im Betrag von CHF 1.50 aus
                                                                         bestätigten Kapitaleinlagereserven (Ausland und übrige; für Details
 Traktandum 4: Sonderausschüttung (bedingte Beschluss­                   wird auf den Antrag unter Traktandum 4 verwiesen), ­welcher von
 fassung)                                                                der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Art. 5 Abs. 1 bis VStG;
 Der Verwaltungsrat beantragt eine Sonderausschüttung pro Namen­         Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer) ausgenommen ist, und
 ­­a­ktie im Gesamtbetrag von CHF 3.00 pro Namenaktie, ­teilweise        im Betrag von CHF 1.50 aus freiwilligen Gewinnreserven, welcher
 aus Kapitaleinlagereserven, teilweise aus freiwilligen Gewinn­          der eidgenössischen Verrechnungs­steuer von 35 % unterliegt.
 reserven, wie dem Antrag des Verwaltungsrates im Detail zu              Für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die ihre
 ­entnehmen ist.                                                         Clariant Aktien im Privatvermögen halten, ist diese Ausschüttung
                                                                         im Betrag von CHF 1.50 aus bestätigten Kapitaleinlage­reserven
 Die Beschlussfassung zu Traktandum 4 und die Auszahlung der             von der schweizerischen Einkommenssteuer befreit (Art. 20
 Sonderausschüttung stehen unter der aufschiebenden Bedingung,           ­Abs. 3 DBG; Bundesgesetz über die direkte Bundes­steuer) und die
 dass der Aktienkaufvertrag zwischen Clariant AG und PolyOne              Ausschüttung im Betrag von CHF 1.50 aus den frei­willigen Ge-
 Corporation bezüglich des Verkaufs des globalen Masterbatches-­          winnreserven unterliegt der schweizerischen Einkommenssteuer.
 Geschäfts (mit Ausnahme des Masterbatches-Geschäfts in Indien)​
 (der „Aktienkaufvertrag“) vollzogen wurde. Dieser Vollzug             Traktandum 5.1: Wahlen in den Verwaltungsrat
 ­untersteht üblichen Bedingungen, einschliesslich des Erhalts regu-    Die Kurzbiografien aller zur Wiederwahl vorgeschlagenen Ver­­­
  latorischer Bewilligungen, und hier insbesondere der fusions­         wal­tungsräte finden Sie im Corporate Governance Bericht 2019
  kontrollrechtlichen Freigaben in verschiedenen Ländern. Clariant     ­sowie unter clariant.com/de/Company/Corporate­- Governance.
  geht zurzeit davon aus, dass der Vollzug des Aktienkaufvertrages
  voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2020 erfolgen        Nader Ibrahim Alwehibi
  kann.                                                                Saudi-arabischer Staatsangehöriger
                                                                       Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrates
 Der Verwaltungsrat wird die Aktionäre mittels Medienmitteilung        Geboren: 1980
 über den Eintritt dieser Bedingung informieren, d. h. ob und wann
 der Vollzug des Aktienkaufvertrages eingetreten ist. Der Verwal-      Nader Ibrahim Alwehibi ist Mitglied des SABIC-Verwaltungs­
 tungsrat wird dann das Ex-Datum, das Datum der Berechtigung           rates, Mitglied des Audit-Ausschusses und des Ausschusses für
 zum Bezug des Ausschüttungsbetrags (Record Date) und das              ­Risiken und Nachhaltigkeit. Er bekleidet das Amt eines Assistant
 ­Datum für die Auszahlung festlegen.                                   ­Governor für Versicherungsangelegenheiten der saudi-arabi-
                                                                         schen Sozialversicherungsorganisation (General Organization
 Die Sonderausschüttung von CHF 3.00 pro Aktie wird voraussicht-         for Social Insurance, GOSI). Zudem ist er Mitglied des Verwal-
 lich wie folgt erfolgen: Im Betrag von CHF 2.385 aus bestätigten        tungsrates, des Executive Committee und des Nominierungs- und
 Kapitaleinlagereserven (Ausland und übrige; für ­Details wird auf       Vergütungsausschusses der Riyad Bank. Zuvor war er Mitglied
 den Antrag unter Traktandum 4 verwiesen), welcher von der               des Verwaltungsrates der National Medical Care Company, Mitglied
 ­eidgenössischen Verrechnungssteuer (Art. 5 Abs. 1bis VStG; Bun-        des Verwaltungsrates der Jarir Marketing Company und hatte
  desgesetz über die Verrechnungssteuer) ausgenommen ist, und            verschiedene Positionen bei der saudi-arabischen Sozialversi-
  im Betrag von CHF 0.615 aus freiwilligen Gewinnreserven, welcher       cherungsorganisation inne.
  der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35 % unterliegt.
  Für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die ihre        Nader Ibrahim Alwehibi hat einen Masterabschluss in Sozial­
  Clariant Aktien im Privatvermögen halten, ist die Ausschüttung       politik (Social Protection Policy) der Universität Maastricht,
  im Betrag von CHF 2.385 aus bestätigten Kapitaleinlagereserven       ­Niederlande, und einen Bachelor in Versicherungswesen der
  von der schweizerischen Einkommenssteuer befreit (Art. 20             ­Indiana State University, USA.
  Abs. 3 DBG; Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) und
  die Ausschüttung im Betrag von CHF 0.615 aus den freiwilligen        Verwaltungsrats-, Aufsichtsratsmandate/Weitere Tätigkeiten
  ­Gewinnreserven unterliegt der schweizerischen Einkommens­           — SABIC, Saudi-Arabien
   steuer.                                                             — Riyad Bank, Saudi-Arabien
6

    Thilo Mannhardt                                                      Für die Mandatsperiode 2020/2021 wird erneut ein Gesamtbetrag
    Deutscher Staatsangehöriger                                          von CHF 5,0 Mio. für die Vergütung der zwölf Mitglieder des
    Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrates                       Verwaltungsrates vorgeschlagen. Die Struktur und die Grund­
    Geboren: 1954                                                        sätze der Vergütung des Verwaltungs­rates bleiben ­unverändert.

    Thilo Mannhardt ist seit 2017 Mitglied des Verwaltungsrates von      Weitere Informationen zur Vergütung des Verwaltungsrates
    Algar Telecom und leitet den Prüfungs- und Risikoausschuss.          ­finden sich im Vergütungsbericht 2019 (Seiten 8 – 10).
    Seit 2018 ist er Verwaltungsratsmitglied und Berater von BMI/
    White Fox Management. 2019 wurde er in den neu gegründeten           Traktandum 6.2: Gesamtvergütung der Geschäftsleitung
    Vorstand von C&A Brasilien berufen. 2020 wurde er Mitglied           Der vorgeschlagene Gesamtbetrag für die Vergütung der vier
    des Beirats von Logus Capital Financial Advisors. Zuvor war er       ­Mit­glieder der Geschäftsleitung umfasst neben der Grundvergütung
    im Beirat von PE Victoria Capital tätig. Er war Mitglied des          auch die variable Vergütung (die sich aus bar vergütetem B
                                                                                                                                   ­ onus
    Verwaltungsrates und CEO von 2011 – 2018 von Ultrapar SA.             und aktienbasierten Elementen zusam­mensetzt) und sonstige
                                                                          Leistungen (im Wesentlichen Pensions­leistungen sowie Sozial­
    Nach mehreren Jahren in Wissenschaft und Forschung kam ­              versicherungsbeiträge). Vergütungen, welche im Jahre 2021 den
    Thilo Mannhardt 1985 zu McKinsey & Co., Inc. Während 28 Jahren        Mitgliedern der Geschäftsleitung zugeteilt, aber erst in den
    bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2012 hatte er verschiedene        ­Folgejahren ausbezahlt werden, sind im genannten Ge­samtbetrag
    Führungspositionen in Europa, Lateinamerika und Afrika inne,           zum fairen Wert im Zeitpunkt der Zuteilung enthalten (Art. 32
    zuletzt als Senior Partner und Direktor.                               lit. b) der Statuten).

    Thilo Mannhardt studierte Luft- und Raumfahrttechnik und             Der Gesamtbetrag für die Vergütung der vier Mitglieder der
    schloss sein Studium mit einem Diplom an der Technischen             ­Geschäftsleitung für das Jahr 2019 betrug CHF 9,8 Mio., wie im
    Universität Berlin/Deutschland ab, wo er 1985 auch promoviert         Vergütungsbericht näher ausgeführt (Seiten 10 – 12); dieser liegt
    wurde. Ausserdem erwarb er einen postgradualen Abschluss in           unter dem von der Generalversammlung 2018 für das Jahr 2019
    Business Administration von der Fernuniversität Hagen/Deutschland.    genehmigten Betrag von CHF 17,2 Mio. (entspricht 57 %). Die
                                                                          ­erhebliche Unterschreitung ist darauf zurückzuführen, dass für
    Verwaltungsrats-, Aufsichtsratsmandate/Weitere Tätigkeiten             2019 die Bonusauszahlungen deutlich unter Zielwert lagen,
    — C&A Modas S.A., Brasilien                                            die Position des CEO zeitweise nicht besetzt, sondern durch den
    — Algar Telecom, Brasilien                                             ­Verwaltungsratspräsidenten als Executive Chairman abgedeckt
    — BMI/White Fox, Brasilien                                              war und der Rücktritt des CEO und das Ausscheiden eines
    — Logus Capital Financial Advisors, Brasilien                           Geschäftsleitungsmitglieds zu einem teilweisen Verfall der
                                                                            Long-term Incen­tive Vergütung geführt hat.
    Traktandum 6.1: Gesamtvergütung des Verwaltungsrates
    Der vorgeschlagene Gesamtbetrag für die Vergütung der zwölf           Der für das Jahr 2021 beantragte leicht reduzierte Gesamtbetrag
    Mitglieder des Verwaltungsrates für die Mandats­periode 2020/2021     von CHF 16,0 Mio. für die Vergütung der vier Mitglieder der
    umfasst auch die Arbeitgeberanteile an die AHV (Alters­- und Hin-     ­Geschäftsleitung erlaubt immer noch eine mögliche, moderate
    terlassenenversicherung) sowie ­eventuelle Honorare für Bera-        Anpassung der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung
    tungsleistungen gegenüber Clariant, die ein Ver­waltungsrat nicht    ­gemäss relevanter Vergütungsvergleiche und beinhaltet eine
    in seiner Funktion als Verwal­tungsrat erbringt.                      übliche Flexi­bilitätsreserve zur Abdeckung von möglichen Sonder­
                                                                           effekten.
    Die Generalversammlung 2019 genehmigte einen Gesamtbetrag
    von CHF 5,0 Mio. für die Vergütung der zwölf Mitglieder des          Weitere Informationen zur Vergütungsstruktur und den zur
    Verwaltungsrates für die Dauer von der ordentlichen Generalver-      ­Anwendung kommenden variablen Vergütungsplänen finden sich
    sammlung 2019 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2020.           im Vergütungs­bericht 2019 (Seiten 4 – 8).
    Der gesamte ausbezahlte oder auszubezahlende Betrag für den
    genannten Zeitraum beträgt CHF 4,4 Mio. (entspricht 88 %);
    dieser Betrag liegt somit tiefer als der genehmigte Gesamtbetrag.
EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG                                                                                                              7

Unterlagen/Administrative Anordnungen                                    Vollmachtserteilung
                                                                         Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Generalversammlung
Integrierter Bericht 2019                                                nicht teilnehmen, können sich vertreten lassen durch:
Ein Ausdruck des Integrierten Berichts 2019, Vergütungsbericht,          — ihren gesetzlichen Vertreter,
­Corporate Governance Bericht, Jahresrechnung und Konzern­               — eine/n andere/n Aktionär/in,
 rechnung der Clariant AG, die Berichte der Revisionsstelle sowie        —	den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Dr. Balthasar Settelen,
 die Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates liegen ab dem             ­Rechtsanwalt, SwissLegal Duerr + Partner, Centralbahnstrasse 7,
 9. März 2020 am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch              4010 Basel, Schweiz.
 die Aktionärinnen und Aktionäre auf.
                                                                         Zu diesem Zweck ist das in den Formularen beschriebene Verfahren
Die Unterlagen können ab dem 9. März 2020 unter reports.clariant.com     zu beachten.
abgerufen ­werden.
                                                                         Sherpany: Alternativ kann der unabhängige Stimmrechtsvertreter
Zudem kann der gedruckte Integrierte Bericht 2019 von den Aktio­         auch via Investor Web Service auf investor.sherpany.com (Sherpany)
närinnen und Aktionären ab dem 31. März 2020 bei der Clariant AG         instruiert werden. Weisungen und Weisungsänderungen können auf
unter reports.clariant.com bestellt werden.                              Sherpany bis spätestens 27. März 2020 um 23.59 Uhr MEZ erfolgen.
                                                                         Bitte beachten Sie für weiterführende Informationen und Ihr Login
Zutrittskarten                                                           die Instruktionen auf beigelegtem Formular.
Die Zutrittskarten und das Stimmmaterial können bei der Clariant AG,
Aktienregister, c/o ShareCommService AG, Europastrasse 29,               Korrespondenz
8152 Glattbrugg, Schweiz, mittels beigefügten Formulars oder via         Sämtliche die Generalversammlung betreffende Korrespondenz
­Investor Web Service auf investor.sherpany.com (Sherpany) bestellt      bitten wir an das Aktienregister zu richten: ShareCommService AG,
 werden. Zutrittskarten mit entsprechendem Stimmmaterial werden          Europa­strasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.
 ab dem 9. März 2020 verschickt.
                                                                         Türöffnung
Stimmberechtigt sind die bis und mit 24. März 2020 im Aktien­register    Türöffnung ist um 09.30 Uhr; die Veranstaltung beginnt um 10.30 Uhr.
eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre. Hinweis: Vom 25. März
bis und mit 30. März 2020 bleibt das Aktienregister für Eintragungen     Mit freundlichen Grüssen
und Austragungen geschlossen.                                            für den Verwaltungsrat der Clariant AG

Verkauf von Aktien: Im Falle der Austragung von auf der Zutrittskar­te
aufgeführten Aktien vor dem 25. März 2020 ist der/die Aktionär/in
für diese Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Die ihm/ihr zugestellte
Zutrittskarte und das Stimmmaterial sind deshalb vor Beginn der          Dr. Hariolf Kottmann
­Ge­neralversammlung am Schalter des Aktienbüros berichtigen zu          Präsident
 lassen.
                                                                         Muttenz, 28. Februar 2020
Herausgeber

CLARIANT INTERNATIONAL AG
Rothausstrasse 61
4132 Muttenz
Schweiz
© Clariant International AG, 2020

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