Prämienkatalog ab 2023 Zeitarbeit - für das Prämienverfahren der VBG

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Prämienkatalog ab 2023 Zeitarbeit - für das Prämienverfahren der VBG
Prämienkatalog ab 2023
Zeitarbeit
für das Prämienverfahren der VBG
Prämienkatalog ab 2023 Zeitarbeit - für das Prämienverfahren der VBG
VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Die VBG ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung bietet sie über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen
mit über zehn Millionen versicherten Beschäftigten Sicherheit.

Weitere Informationen: www.vbg.de
Prämienkatalog ab 2023 Zeitarbeit - für das Prämienverfahren der VBG
Prämienkatalog Zeitarbeit

Inhaltsverzeichnis

Hinweise zum Nachweis der Investitionsbeträge                             4

Prämierbare Maßnahmen

Z-01 Besondere Persönliche Schutzausrüstung                               5

Z-02 Arbeitsschutzorganisation                                           11

Z-03 Individuelle Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz                      13

                                                                              3
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Prämienkatalog Zeitarbeit

        Hinweise zum Nachweis
        der Investitionsbeträge
        Für die Berechnung der Prämie wird der tatsächliche Investitionsbetrag zugrunde gelegt. Nebenkosten,
        Betriebskosten und Leasingraten sind nicht prämienfähig.

        Mehrwertsteuer

        Als Investitionsbetrag gilt grundsätzlich der Nettobetrag. Sollte das Unternehmen nicht vorsteuer­
        abzugsberechtigt sein, ist zusammen mit dem Prämienantrag und den Kopien der Belege ein
        entsprechender Nachweis einzureichen.

        Skonto

        Weist eine Rechnung Skonto aus, geht die VBG davon aus, dass Skonto in Anspruch genommen
        wurde. Wenn Unternehmen eingeräumte Skonti nicht in Anspruch nehmen, ist der VBG zusätzlich
        zur Rechnung ein separater Beleg über den tatsächlich gezahlten Betrag zuzusenden.

           Noch wichtig zu wissen:
           Pro Prämienjahr wird nur eine Prämie pro Unternehmen gezahlt. Diese kann sich aus der Um­
           setzung einer oder mehrerer Präventionsmaßnahmen ergeben. Es wird daher empfohlen, Belege
           über getätigte Investitionen zu sammeln und den Prämienantrag dann einzureichen, wenn im
           laufenden Jahr keine weiteren Investitionen in prämierbare Maßnahmen mehr getätigt werden.

           Der Höchstbetrag der Prämie richtet sich nach den mit dem Lohnnachweis für das voran­
           gegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelten der Versicherten des Unternehmens
           (beziehungsweise bei freiwillig Versicherten nach der Versicherungssumme).

           Wurde für die geltend gemachten Maßnahmen bereits anderweitig eine Förderung oder Sub­
           vention beantragt oder bewilligt, ist eine Prämierung im Prämienverfahren nicht mehr möglich.

           Der Prämienantrag (inklusive Nachweise der Investition) muss bis zum 11.02. des Folge­jahres
           bei der VBG eingegangen sein.

           Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.vbg.de/praemie.

            Prävention lohnt sich!

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Prämienkatalog Zeitarbeit

Z-01 Besondere Persönliche Schutzausrüstung

 Hintergrundinformationen   Otoplastiken:
 zum Thema:                 Die Zeitarbeit ist bei der VBG die Branche mit den meis­ten angezeigten Berufs­
                            krankheiten „Lärmschwerhörigkeit“. Auch wenn die Ursachen für die mögliche Be­
                            rufskrankheit nicht ausschließlich in Einsätzen im Rahmen der Arbeitnehmerüber­
                            lassung zu finden sind, ist das Thema Gehörschutz von großer Bedeutung für die
                            Branche. Die Versicherten sind häufig in klassischen gewerblichen Einsatzfel­dern
                            zu finden, wie zum Beispiel Metallverar­beitung, Werftindustrie, Gießereien, Press­
                            werke und Bau­nebenge­werbe, wo Lärmbelastungen auftreten.

                            Maßangefertigte Otoplastiken sind den nicht maßgefertigten Ge­hörschutzstöpseln
                            oft im Tragekomfort und teilweise auch in der Schutzwirkung erheblich überle­
                            gen. Insbesondere die Option, Wechselfilterkapseln in die Otoplastiken einzuset­
                            zen, ermöglicht eine individuell angepasste Lärmreduzierung. Zusätzlich bieten
                            die Filter oft einen relativ unveränderten Frequenzgang. Dies ist unter anderem bei
                            Versicherten, bei denen ein gutes Sprachverstehen im Lärm im Vordergrund steht,
                            empfehlenswert, da Sprache unter Verwendung solch eines Filters unverfälscht
                            wahrgenommen wird. Bei nicht linearer Dämmkurve, wie sie viele Produkte aus
                            Schaumstoff aufweisen, klingen die Umgebungsgeräusche dumpf und unklar, weil
                            in der Regel die hohen Frequenzen im Verhältnis zu den tiefen Frequenzen stärker
                            abgeschirmt wer­den.

                            Gehörschutzotoplastiken sind besonders bequem zu tragen. Da­her wird die Trage­
                            akzeptanz erhöht und das Risiko von Lärm­schwerhörigkeit gemindert.
                            Wegen des mit dem Einsatz von Otoplastiken verbundenen Auf­wands in Relation
                            zur oft relativ kurzen Einsatz- beziehungsweise Beschäfti­gungsdauer scheuen viele
                            Unternehmer bislang die erforderli­chen Investitionen.

                            Korrektionsschutzbrillen:
                            Augenverletzungen sind eine häufige Unfallursache in der Branche Zeitarbeit. Die
                            Augen sind oft mehreren Gefährdungen (mechanisch, optisch, chemisch, ther­
                            misch, biologisch und elektrisch) gleichzeitig ausgesetzt. Brillenträgerinnen oder
                            -träger haben die besondere Schwierigkeit, dass sie bei der Verwendung üblicher
                            Schutzbrillen in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt sind oder bei Benutzung von Korb­
                            brillen, die über ihrer eigentlichen Brille getragen werden können, zusätzlich belas­
                            tet sind. Bei den Korbbrillen tritt weiterhin das Problem des Beschlagens auf, wo­
                            durch wiederum die Sehfähigkeit eingeschränkt wird. Als Konsequenz verzichten
                            Brillenträger oder -trägerinnen dann gegebenenfalls auf die Sicherheit einer Schutz­
                            brille. Dieses Problem kann mit an das Sehvermögen der tragenden Person ange­
                            passten Gläsern für Schutzbrillen (Korrektionsschutzbrillen) gelöst werden.

                            Automatische Schweißerschutzhelme und -masken:
                            Viele Augenverletzungen in der Zeitarbeit treten im Zusammenhang mit Schweiß­
                            arbeiten auf. Ein automatischer Schweißerschutzhelm oder eine automatische
                            Schweißerschutzmaske verbessern den Schutz der Augen vor UV-Strahlung und
                            dem Eindringen von Fremdkörpern. Die Vorteile gegenüber dem Arbeiten mit
                            Schweißerschutzbrillen oder Schutzschilden ohne automatische Verdunkelung
                            liegen zum einen darin, dass sich die Verdunkelung des Schutz­glases automatisch
                            einstellt.

                                                                                                                    5
Prämienkatalog Zeitarbeit

Z-01 Besondere Persönliche Schutzausrüstung

                            Zum anderen muss der Helm nicht ständig abgenommen werden, wenn man kurz
                            von der Schweißarbeit aufsieht. Die Verdunkelung muss nicht mehr manuell an­
                            gepasst werden und schnelle Reaktionszeiten beim Abdunkeln bringen hohen Be­
                            nutzerkomfort und erhöhen somit die Akzeptanz beim Schweißer. Der Schweißer­
                            schutzhelm oder die Schweißerschutzmaske sitzt am Kopf, sodass beide Hände frei
                            sind, um die Arbeit zu erledigen. Ein Schutzschild muss hingegen gehalten werden
                            und man hat nur eine Hand zum Schweißen frei. Für sicheres und einfaches Arbei­
                            ten empfiehlt sich also auf jeden Fall die Anschaffung eines automatischen Schwei­
                            ßerschutzhelms oder einer -maske.

                            Prämienfähig sind auch automatische Schweißerschutzhelme, die mit einem Atem­
                            schutzsystem ausgestattet sind.

                            Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm:
                            In vielen Bereichen der Zeitarbeit werden Tätigkeiten mit Staubbelastungen durch­
                            geführt. Dabei sind die Beschäftigten unterschiedlichen Stäuben ausgesetzt. Tech­
                            nische Maßnahmen führen nicht immer zur sicheren Einhaltung der Grenzwerte. Bei
                            Überschreitung der Grenzwerte muss dann Persönliche Schutzausrüstung (Atem­
                            schutz) wie die gebläseunterstützten Filtergeräte mit Helm/Haube getragen werden.
                            Durch ein Gebläse wird in das Kopfteil gefilterte Atemluft eingeblasen.

                            Ein Nachlassen der Gebläseleistung wird durch eine Warneinrichtung rechtzeitig an­
                            gezeigt. Die Akzeptanz für Atemschutz wird gefördert, da keine Belastungen durch
                            den Atemwiderstand vorhanden sind.

                            Das Gefährdungsspektrum aus dem Umgang der Beschäftigten mit Stäuben reicht
                            von irritativer oder toxischer Wirkung auf die Atemwege bis zur Verursachung chro­
                            nisch entzündlicher Prozesse sowie der Bildung von Tumoren. Gebläseunterstützte
                            Filtergeräte mit Helm bieten einen hohen Schutz gegen mehrfache Gefährdungen:
                            Atemschutz gegen Stäube durch die Filterung mit Partikelfiltern, Kopfschutz durch
                            ein Kopfteil als Helm (zertifiziert nach EN 397) sowie Augen- und Gesichtsschutz
                            durch eine Sichtscheibe. Sie reduzieren die Gesundheitsrisiken durch die Filterung
                            der Atemluft.

                            Wenn bei Schweißarbeiten der Staubgrenzwert durch technische Maßnahmen wie
                            Absaugung an der Entstehungsstelle nicht sichergestellt werden kann, bieten Mo­
                            delle mit selbstabdunkelnden Schutzgläsern sowohl den Schutz vor der Staubbe­
                            lastung als auch den verbesserten Schutz der Augen. Hier ist das Komplettsystem
                            aus gebläseunterstütztem Filtergerät, Helm und selbstabdunkelnder Schutzscheibe
                            prämienfähig.

                            Warnschutzkleidung mit gleichzeitigem Schutz vor Kälte und Wettereinflüssen:
                            In vielen Branchen, in denen Zeitarbeitsbeschäftigte eingesetzt werden, ist es not­
                            wendig, dass die Beschäftigten Warnschutzkleidung tragen. Das gilt besonders in
                            Branchen, in denen ein Teil der Arbeit in der Nähe von fließendem Verkehr, Kränen
                            und anderen motorisierten Fahrzeugen sowie in der Dunkelheit verrichtet wird. Nach

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Prämienkatalog Zeitarbeit

EN ISO 20471 zertifizierte Warnschutzkleidung steigert die Sicherheit der Mitarbei­
ter, während sie sich auf ihre Tätigkeiten konzentrieren. Bei nach EN ISO 20471 ein­
gesetzter Warnschutzkleidung verschwinden weder Reflexe noch fluoreszierendes
Material in toten Winkeln. Schützt die Warnschutzkleidung gleichzeitig vor Kälte
und Wettereinflüssen, wie Regen und Schnee, erhöht das die Akzeptanz bei den Be­
schäftigten, diese in jeder Situation zu tragen. Tätigkeiten in kalten Umgebungen er­
fordern daher eine Arbeitskleidung, die effektiv schützt und warmhält.

Warnschutzkleidung, die darüber hinaus nach EN 343 zertifiziert ist, schützt vor
­Regen und Schnee, lässt die Haut atmen und leitet Feuchtigkeit sowie Schweiß vom
 Körper weg.

Warnschutzkleidung, die nach der Norm EN 342 zertifiziert ist, bietet optimalen
­Schutz gegen die Auswirkungen von kalten Umgebungen mit Temperaturen von
 ­weniger oder gleich –5 °C.

Warnschutzkleidung, die nach der Norm EN 14058 zertifiziert ist, bietet Schutz ge­
gen die Auswirkungen von kühlen Umgebungen mit Temperaturen oberhalb –5 °C.

PSA gegen natürliche UV-Strahlung – Individueller Sonnenschutz:
In den Sommermonaten stellt die natürliche UV-Strahlung für Beschäftigte der Zeit­
arbeit, die in Außenbereichen tätig sind, eine Gefährdung dar, die sich durch techni­
sche oder organisatorische Maßnahmen nicht immer ausreichend verringern lässt.
So kann beim Arbeiten im Schatten durch Reflexionen und Streu­ungen immer noch
bis zu 50 Prozent der UV-Strahlung vorhanden sein.

Berufsgruppen, die überwiegend im Freien und damit unter der Sonne arbeiten, sind
vergleichsweise hohen Belastungen durch Hitze und UV-Strahlung ausgesetzt. Die­
se kann Sonnenbrand sowie langfristig Hautkrebs und Augenschäden (Entzündung
von Hornhaut/Bindehaut, Verbrennung der Netzhaut, Trübung der Augenlinsen)
­verursachen. Die nachfolgend genannten Maßnahmen reduzieren diese Gefahren.

Persönliche Schutzmaßnahmen – wie etwa Tragen von UV-Schutzkleidung, Kopf­
bedeckungen, UV-Schutzbrillen und Verwendung von UV-Schutzmitteln – sind sinn­
volle Ergänzungen zu den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
am Arbeitsplatz im Freien und sollten am besten miteinander kombiniert werden.
Der Körper ist vorrangig mit Textilien und die verbleibenden unbedeckten Stellen
wie Hände und Gesicht sind mit UV-Schutzmittel zu schützen.

Folgende Schutzmaßnahmen sind empfehlenswert und prämienfähig:
• Warnshirts mit UV-Schutz und langen Ärmeln gewährleisten einen sicheren UV-
   Schutz von Oberkörper sowie Armen und erhöhen die Sichtbarkeit der Beschäf­
   tigten, sodass zum Beispiel eine Warnweste als zusätzliche Bekleidungsschicht
   entfallen kann.
• Schutz für Kopf- und Nackenbereich bieten Kopfbedeckungen mit breiter Krempe
   oder mit Nackenschutz, da diese den Kopf abschatten. Wichtig: Die populären
   Baseballkappen bieten keinen vergleichbaren UV-Schutz, da sie nur einen klei­
   nen Teil des Kopfes schützen.
• Sofern am Arbeitsplatz ein Schutzhelm getragen werden muss, ist hier ein
   Schutzhelm mit Nackenschutz und gegebenenfalls Blendring zu verwenden.

                                                                                        7
Prämienkatalog Zeitarbeit

Z-01 Besondere Persönliche Schutzausrüstung

                                 • Sonnenbrillen verringern die Lichtdurchlässigkeit zu den Augen und schützen
                                   diese dabei vor den schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung. Der UV-Schutz
                                   hängt vom Filterglas und dem Design der Brille ab. Weiterhin ist zu beachten,
                                   dass bestimmte Farben beziehungsweise Filterkategorien die Farbwiedergabe
                                   von Signalanlagen verschlechtern. Sonnenbrillen, die bei der Arbeit getragen wer­
                                   den, müssen für den gewerblichen Bereich geeignet und nach DIN EN 166 bezie­
                                   hungsweise DIN EN 172 gefertigt sein. Empfehlenswert ist die Schutzstufe 5 –2,5
                                   und eine graue Tönung. Damit ist sowohl ein ausreichender Schutz als auch eine
                                   sichere Farberkennung im Straßenverkehr gewährleistet. Zusätzlich sollte auf das
                                   Vorhandensein einer seitlichen transparenten Abschirmung geachtet werden.

    Was genau soll vom Unter-    Bedarf ermitteln; Otoplastiken und Korrektionsschutzbrillen individuell für die
    nehmen geleistet werden?     Beschäftigten anfertigen lassen; übrige der oben genannten PSA beschaffen;
                                 PSA den Beschäftigen kostenfrei zur Verfügung stellen.

                                 Die oben genannten persönlichen Schutzausrüstungen müssen der Verordnung über
                                 die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV)
                                 entsprechen (erkennbar an der CE-Kennzeichnung und der Konformitätsbescheini­
                                 gung).

                                 Für die Warnschutzkleidung mit gleichzeitigem Schutz vor Kälte und Wettereinflüs­
                                 sen ist zusätzlich der Nachweis über EN ISO 20471 sowie EN 342 beziehungsweise
                                 EN 14058 und/oder EN 343 erforderlich.

                                 Für textile UV-Schutzprodukte ist zusätzlich der Nachweis über die EN 13758-2 und
                                 ein UV-Schutzfaktor größer 50 erforderlich.

                                 Für Warnshirts mit UV-Schutz und langen Ärmeln ist zusätzlich der Nachweis über
                                 EN ISO 20471 erforderlich.

                                 Für Sonnenbrillen, die bei der Arbeit getragen werden, ist zusätzlich der Nachweis
                                 über DIN EN 166 beziehungsweise DIN EN 172 erforderlich. Empfehlenswert ist die
                                 Schutzstufe 5 –2,5 und eine graue Tönung.

    Einschätzung des Aufwandes   Kosten für Otoplastiken circa 100 bis 150 Euro
    zur Realisierung:            Kosten für Korrektionsschutzbrillen circa 100 bis 250 Euro
                                 Kosten für automatische Schweißerschutzhelme und -masken circa 100 bis 750 Euro
                                 Kosten für gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm circa 700 bis 800 Euro
                                 Kosten für Warnschutzkleidung mit gleichzeitigem Schutz vor Kälte und Wetter­
                                 einflüssen circa 80 bis 150 Euro
                                 Kosten für PSA gegen natürliche UV-Strahlung – Individueller Sonnenschutz:
                                 – Warnshirts mit UV-Schutz und langen Ärmeln circa 40 bis 60 Euro
                                 – Kopfbedeckungen mit breiter Krempe oder mit Nackenschutz circa 15 bis 30 Euro
                                 – Helmzubehör Nackenschutz und Blendring (Mindestbreite 5 cm) circa 10 bis 20 Euro
                                 – Sonnenbrillen circa 10 bis 30 Euro

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Prämienkatalog Zeitarbeit

Was soll mit der Maßnahme   Otoplastiken: Verbesserung des Trageverhaltens durch höhere Akzeptanz des
erreicht werden?            Gehörschutzes mit der langfristigen Folge verringerter BK-Anzeigen.

                            Korrektionsschutzbrillen: Verringerung der Augenverletzungen durch Fremd­körper.

                            Automatische Schweißerschutzhelme und -masken: Verringerung von Augenverlet­
                            zungen bei Schweißarbeiten.

                            Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm: Verringerung der Belastung der
                            Beschäftigten durch gesundheitsgefährdende Stäube bei gleichzeitiger Verbesse­
                            rung des Kopfschutzes.

                            Warnschutzkleidung mit gleichzeitigem Schutz vor Kälte und Wettereinflüssen:
                            Verringerung der Belastung der Beschäftigten durch Kälte und Wettereinflüsse bei
                            gleichzeitig erhöhter Sichtbarkeit zur Vermeidung von Begegnungsunfällen, zum
                            Beispiel mit Fahrzeugen und Flurförderzeugen.

                            PSA gegen natürliche UV-Strahlung – Individueller Sonnenschutz: Verringerung der
                            Belastung durch gesundheitsgefährdende natürliche UV-Strahlung.

Höhe der Prämie:            40 Prozent der Investitionskosten
                            Grundsätzlich wird im Prämienverfahren nur die Erstanschaffung der oben genann­
                            ten Schutzausrüstungen prämiert (ohne die Kosten für Zubehör und laufenden Un­
                            terhalt, wie zum Beispiel Reinigungssets, Brillenkordeln, Putztücher, Ersatzfilter).

                            Bei den folgenden Teilmaßnahmen sind die prämierbaren Investitionsbeträge
                            ­begrenzt:
                             • Kosten für Warnschutzkleidung mit gleichzeitigem Schutz vor Kälte und Wetter­
                               einflüssen maximal 200 Euro je Kleidungsstück.
                             • Kosten für PSA gegen natürliche UV-Strahlung – Individueller Sonnenschutz:
                               ­maximal 60 Euro je PSA. (für Korrektionsschutzbrillen mit UV-Schutz gilt die Be­
                               grenzung des Investitionbetrages nicht).

                                                                                                                    9
Prämienkatalog Zeitarbeit

Benötigte Nachweise für die umgesetzte Prämienmaßnahme Z-01

                            Maßnahme                                   Nachweise

 Z-01 Besondere Persönliche Schutzausrüstung   Otoplastiken und/oder Korrektionsschutzbrillen:
                                               Rechnung und andere Belege aus denen sich ergibt, dass es
                                               sich um eine Otoplastik beziehungsweise Korrektionsschutz­
                                               brille handelt und dass eine individuelle Anpassung erfolgt
                                               ist (Name der/des Beschäftigten, für die/den die PSA ange­
                                               schafft wurde)

                                               Automatische Schweißerschutzhelme und -masken und/oder
                                               Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm und/oder Warn-
                                               schutzkleidung mit gleichzeitigem Schutz vor Kälte- und Wet-
                                               tereinflüssen und/oder PSA gegen natürliche UV-Strahlung –
                                               individueller Sonnenschutz:
                                               Rechnungen, auf denen festgelegte Anforderungen erkennbar
                                               sind (gegebenenfalls mit dem Nachweis über die festgelegten
                                               Normen/Schutzklassen, zum Beispiel durch Produktdaten­
                                               blatt).

10
Prämienkatalog Zeitarbeit

Z-02 Arbeitsschutzorganisation

   Hintergrundinformationen                         „Arbeitsschutz mit System – AMS“ als Verfahren zum Nachweis einer festgelegten
   zum Thema:                                       und wirksamen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation hat sich als wirksames In­
                                                    strument für die systematische Umsetzung von Maßnahmen für Sicherheit und Ge­
                                                    sundheit der Beschäftigten herausgestellt. Basis für AMS ist der nationale Leitfa­
                                                    den für Arbeitsschutzmanagementsysteme des ehemaligen Bundesministeriums
                                                    für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder,
                                                    der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner.

                                                    Eine erfolgreiche Begutachtung des AMS zeigt, dass das Unternehmen in der Lage
                                                    ist, systematisch ein hohes Niveau des Arbeitsschutzes sicherzustellen. Das Auf­
                                                    rechterhalten des hohen Arbeitsschutzniveaus wird durch regelmäßige Wirksam­
                                                    keitsbegutachtungen des AMS sichergestellt.

                                                     Neben dem AMS der VBG und anderer Verfahren auf Basis des oben genann­
                                                     ten nationalen Leitfadens, die von Unfallversicherungsträgern und staatlichen
                                                    Arbeits­schutzbehörden begutachtet werden, gibt es verschiedene weitere Stan­
                                                    dards, nach denen sich Unternehmen zertifizieren lassen. Bei QM-Systemen nach
                                                    DIN EN ISO 9001 ff. steht der Arbeitsschutz allerdings nicht im Mittelpunkt der
                                                    ­Betrachtung.

                                                    Bei Arbeitsschutzmanagementsystemen oder -standards, die nicht auf dem natio­
                                                    nalen beziehungsweise internationalen Leitfaden (ILO-OSH 2001) beruhen, kann
                                                    nicht zwingend von einer Gleichwertigkeit ausgegangen werden. Beispiele sind
                                                    SCC, SCP, DIN ISO 45001:2018. Aus diesem Grund ist bei Vorliegen von Zertifizie­
                                                    rungen, die nicht auf dem oben genannten Leitfaden beruhen immer eine Begut­
                                                    achtung auf Basis von „Arbeitsschutz mit System – AMS“ erforderlich, um eine
                                                    ­Prämie erhalten zu können.

   Was genau soll vom Unter-                        • Erfolgreiche Einführung von AMS, abgeschlossen durch eine erfolgreiche
   nehmen geleistet werden?                           Begutachtung durch die VBG oder darauf folgend erfolgreiche Wirksamkeits­
                                                      begutachtung*/Wiederholungsbegutachtung AMS der VBG
                                                      oder
                                                    • erfolgreiche Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach einem
                                                      Standard entsprechend des nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanage­
                                                      mentsysteme beziehungsweise ILO-OSH 2001 (abgeschlossen durch eine
                                                      erfolgreiche Begutachtung einer gesetzlichen Unfallversicherung oder einer
                                                      staatlichen Arbeitsschutzbehörde wie zum Beispiel OHRIS)
                                                      oder
                                                    • erfolgreiche Wirksamkeitsbegutachtung* AMS der VBG oder Wiederholungs­
                                                      begutachtung der Trägerin oder des Trägers der Erstbegutachtung.

                                                    Die Begutachtung/Zertifizierung der jeweiligen QM/AMS-Systeme beziehungsweise
                                                    -Standards muss sich auf das gesamte Unternehmen mit allen Niederlassungen
                                                    ­beziehen.

*	Wirksamkeitsbegutachtung = jährliche Vor-Ort-Begutachtung innerhalb der Laufzeit der VBG-AMS-Bescheinigung von wesentlichen Komponenten des Arbeits­
   schutzmanagementsystems

                                                                                                                                                      11
Prämienkatalog Zeitarbeit

Z-02 Arbeitsschutzorganisation

     Einschätzung des Aufwandes        Der Aufwand besteht in erster Linie in personellem Aufwand zur Pflege und Festi­
     zur Realisierung:                 gung des Systems (interne und externe Audits, Auswertung von Verbesserungs­
                                       maßnahmen, Integration und Pflege neuer oder geänderter Verfahren).
                                       Der jährliche Aufwand zur Aufrechterhaltung des Systems lässt sich mit durch­
                                       schnittlich 2 Stunden pro Woche ab­schätzen. Mit steigender Unternehmensgröße
                                       (mehr Beschäftigte, mehr Niederlassungen) steigt in der Regel auch der Aufwand
                                       um das System im Unternehmen flächendeckend umzusetzen (zum Beispiel inter­
                                       ne Audits in Niederlassungen).

     Was soll mit der Maßnahme         Anreiz zum Aufbau und zur kontinuierlichen Anwendung von Arbeitsschutz­
     erreicht werden?                  managementsystemen in Zeitarbeitsunternehmen.

     Höhe der Prämie:                  40 Prozent der zu erreichenden Höchstprämie (siehe § 38a der Satzung der VBG)

     Hinweis zum Begutachtungs-        Der Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems „Arbeitsschutz mit System –
     verfahren:                        AMS“ in einem Unternehmen ist ein komplexer Prozess, der im Unternehmen zu­
                                       nächst Aufwand verursacht und natürlich auch Zeit benötigt. Will man ein solches
                                       System einführen wird erfahrungsgemäß rund ein Jahr benötigt, um den Einfüh­
                                       rungsprozess, der auch Beratungsphasen durch die VBG enthält, abzuschließen.
                                       Die genauen Voraussetzungen für die Begutachtung von „Arbeitsschutz mit Sys­
                                       tem – AMS“ werden Ihnen von hierfür qualifizierten Aufsichtspersonen erläutert.

                                       Bei Interesse an der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
                                       „Arbeitsschutz mit System – AMS“ senden Sie bitte eine Email an ams@vbg.de.

Benötigte Nachweise für die umgesetzte Prämienmaßnahme Z-02

                            Maßnahme                                                 Nachweise

 Z-02 Arbeitsschutzorganisation                             Bescheinigungen/Zertifikate über AMS-Begutachtungen oder
                                                            Wiederholungsbegutachtungen

12
Prämienkatalog Zeitarbeit

Z-03 Individuelle Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz

 Hintergrundinformationen   Sprachförderung: Erfahrungsgemäß sind in der Zeitarbeit viele Beschäftigte tätig,
 zum Thema:                 deren Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichend sind, um sprachlich
                            ausreichend sicher mit ihren Kolleginnen sowie Kollegen und Vorgesetzten zu
                            kommunizieren. Für eine erfolgreiche Unterweisung ist unter anderem erforderlich,
                            dass der oder die Unterwiesene den Unterweisenden oder die Unterweisende
                            versteht. Durch nicht ausreichende Sprach­kenntnisse kann es zu Missverständnis­
                            sen bei der Arbeit kom­men, die zu gefährlichen Situa­tionen führen können.
                            Weiter­hin ist eine ausreichende Beherrschung der im Betrieb gesproche­nen
                            Sprache ein Schlüssel zur Integration in das betriebliche Umfeld.

                            Software zur Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen mithilfe von digitalen
                            mobilen Endgeräten:
                            Ein wesentlicher Baustein des Arbeitsschutzes in der Zeitarbeit ist die Besichti­
                            gung der Arbeitsplätze beim Einsatzbetrieb durch die Personalentscheidungsträ­
                            ger/innen (zum Beispiel Disponentinnen/Disponenten, Niederlassungsleiter/
                            innen). Diese erfolgt sowohl vor Aufnahme der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers/
                            der Zeitarbeitnehmerin als auch während des laufenden Einsatzes. Die Arbeits­
                            platzbesichtigung kann ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des
                            Zeitarbeits­unternehmens für die eingesetzten Zeitarbeitnehmer/innen sein.

                            Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei noch nicht bekannten Arbeitsplätzen, dient sie
                            dazu (arbeitsschutzrelevante) Informationen zum Arbeitsplatz zu erfassen
                            beziehungsweise zu vervollständigen. Bei bereits bekannten Arbeitsplätzen (an
                            denen bereits eigene Zeitarbeitsbeschäftigte tätig sind oder waren) dient sie dazu
                            festzustellen, ob vorliegende Informationen zum Arbeitsplatz noch aktuell und die
                            abgestimmten und festgehaltenen Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt sind.

                            Durch den Einsatz einer mobil einsetzbaren Software soll die Durchführung dieser
                            Arbeitsplatzbesichtigungen vereinfacht werden. Bekannte Informationen über die
                            Arbeitsplätze sollen für die Besichtigung vorliegen und neue Informationen direkt
                            vor Ort oder unmittelbar nach der Besichtigung erfasst und direkt in die Software
                            im Zeitarbeitsunternehmen weitergeleitet werden. Durch diese Vereinfachung und
                            die Aktualität der jeweiligen Daten soll die Akzeptanz zur Arbeitsplatzbesichtigung
                            und Nutzung der daraus gewonnenen Daten erhöht werden.

                            Sicherheitsmesser der Sicherheitsstufe 2 oder 3, GS-zertifiziert:
                            Zeitarbeitnehmer und -nehmerinnen werden oft im Bereich Lager/Logistik ein­-
                            gesetzt. Dort gehört der Umgang mit Messern zum Alltag. Bei diesen Tätigkeiten gibt
                            es ein hohes Aufkommen an Schnittverletzungen. Sie können oft vermieden werden,
                            wenn Sicherheitsmesser mit der Sicherheitsstufe 2 oder 3 verwendet werden.

                            Ein Sicherheitsmesser ist ein vielfältig einsetzbares Arbeitswerkzeug, das zum
                            Schneiden oder Bearbeiten von zahlreichen Materialien wie Papier, Karton oder
                            Folie Verwendung finden kann. Es besteht aus einem Griff und einer Klinge, die
                            durch einen Schieber oder einen anderen Mechanismus aus dem Griffkörper
                            heraustritt. Es bestehen drei Sicherheitsstufen, die sich durch unterschiedliche
                            Technologien auszeichnen.

                                                                                                                  13
Prämienkatalog Zeitarbeit

Z-03 Individuelle Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz

                                 Die zweite Sicherheitsstufe zeichnet sich durch die WUK-Technologie aus (WUK =
                                 willensunabhängiger Klingenrückzug). Der willensunabhängige Klingenrückzug
                                 wird bei Kontakt der Klinge mit dem zu zerschneidenden oder zu bearbeitenden
                                 Material ausgelöst, jedoch muss nicht aktiv der Finger während des Schneidvor­
                                 ganges vom Schieber genommen werden. Selbst bei gedrückt gehaltenem
                                 Betä­ti­gungshebel wird die Klinge bei Unterbrechung des Schneidvorganges wieder
                                 zurückgezogen (vollautomatischer Klingenrückzug). Im Falle eines Messers,
                                 dessen Klinge sich ein- und ausfahren lässt, gewährt diese Technik beim Schnei­
                                 den den maximalen Schutz.

                                 Die dritte und höchste Sicherheitsstufe stellt die Methode der verdeckt liegenden
                                 Klinge dar. Es ist beinahe unmöglich, sich bei einem Schneidvorgang zu verletzen,
                                 sodass das Unfallrisiko noch weiter reduziert wird. Durch die nicht offenliegende
                                 Klinge des Sicherheitsmessers können sich teilweise Einschränkungen in der
                                 Verwendung des Schneidwerkzeugs ergeben, jedoch ist die Unfallgefahr bei dieser
                                 Sicherheitsstufe beinahe allumfassend gebannt.

                                 Belastungsorientiertes Training zur Reduzierung arbeitsbedingter muskulo­
                                 skelettaler Belastungen:
                                 In der Zeitarbeit werden häufig Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung, mit
                                 erzwungenen Körperhaltungen, mit erhöhter Kraftanstrengung oder Krafteinwir­
                                 kung, mit Repetitionscharakter sowie Einwirkungen durch Vibrationen ausgeübt.
                                 Auch Beschäftigte, die in Büro und Verwaltung tätig sind, sei es als Zeitarbeitsbe­
                                 schäftigte oder auch in den eigenen Büros, unterliegen besonderen Belastungen
                                 durch den hohen Anteil sitzender, bewegungsarmer Tätigkeit. Belastungsschwer­
                                 punkte können durch die Analyse der Tätigkeitsschwerpunkte, der Arbeitsumge­
                                 bung, der Arbeitsmittel, der Aufgabengestaltung, Arbeits­organisation und anderer
                                 Elemente des Arbeitssystems ermittelt werden. Lösungen zur Reduzierung der
                                 muskuloskelettalen Belastungen wie auch verhaltenspräventive Maßnahmen
                                 werden geplant, ausgearbeitet und mit den Beschäftigten trainiert. Regelmäßige
                                 gezielte Maßnahmen aus dem Bereich der Bewegung, durchgeführt am Arbeits­
                                 platz oder außerhalb vom Arbeitsplatz, bieten Entlastungsmöglichkeiten. Hier­
                                 durch können die Wirkungen oben genannter arbeitsbedingter Gesundheitsgefah­
                                 ren geringer werden und so ein Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
                                 geleistet werden.

     Was genau soll vom Unter-   Sprachförderung: Feststellen von Sprachdefiziten bei den Beschäftigten; Veranlas­
     nehmen geleistet werden?    sung der Teilnahme an Maßnahmen der Sprach- und Kommuni­kationsförderung
                                 (zum Beispiel Deutsch als Fremdspra­che mit Inhalten bezo­gen auf die Arbeitswelt
                                 oder beruflichen Alltag oder Sicherheit im Betrieb, Angebote non-verbaler
                                 Sprachförderung). Kosten der Teilnahmegebühren tragen. Mindestumfang der
                                 Sprachförderungsmaßnahme: 40 Lehrein­heiten.

14
Prämienkatalog Zeitarbeit

Was genau soll vom Unter-   Software zur Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen mithilfe von digitalen
nehmen geleistet werden?    mobilen Endgeräten:
                            Das Unternehmen beschafft eine Software zur Arbeitsplatzbesichtigung und setzt
                            diese ein. Die Software erfüllt folgende Anforderungen:
                            • Ein mobiler Einsatz auf Tabletcomputer oder Smartphone ist gewährleistet.
                            • Ein direkter Datentransfer (zum Beispiel über Internetverbindung) zur Software
                               des Zeitarbeitsunternehmens, aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und
                               Arbeitsschutzvereinbarung generiert werden, ist möglich (lesender und schrei­
                               bender Zugriff).
                            • Das Anlegen von Arbeitsplätzen auf Basis der Arbeitsplatzbesichtigung ist
                               ­möglich.
                            • Das Aktualisieren/Ändern von bereits erfassten Arbeitsplätzen ist möglich.
                            • Sicherstellen, dass eine Historie vorhanden ist, die gewährleistet, dass Änderun­
                                gen mindestens für den Verlauf eines Jahres nachvollziehbar sind.
                            • Unterscheidbarkeit zwischen Erstbesichtigung und Folgebesichtigungen.

                            Das Unternehmen bescheinigt, dass es eine entsprechende Software beschafft
                            und eingeführt hat, welche die formulierten inhaltlichen Anforderungen erfüllt.
                            Der Hersteller der Software bescheinigt, dass die Software die formulierten Anfor­
                            derungen erfüllt. Die Herstellerbescheinigung ist vom Zeitarbeitsunternehmen als
                            Anlage vorzulegen.

                            Die inhaltlichen Anforderungen an eine Software zur Durchführung von Arbeits­
                            platzbesichtigungen mit Hilfe von digitalen mobilen Endgeräten finden Sie als
                            Download unter: www.vbg.de/zeitarbeit.

                            Sicherheitsmesser der Sicherheitsstufe 2 oder 3, GS-zertifiziert:
                            Das Unternehmen identifiziert Tätigkeiten, bei denen durch den Einsatz von Sicher­
                            heitsmessern der Stufen 2 (willensunabhängiger Klingeneinzug) oder 3 (verdeckt
                            liegende Klinge) die Schnittgefahr reduziert werden kann. Das Unternehmen be­
                            schafft Sicherheitsmesser der Sicherheitsstufe 2 oder 3, die GS-zertifiziert sind und
                            stellt sie den Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung.

                            Belastungsorientiertes Training zur Reduzierung arbeitsbedingter muskulo­
                            skelettaler Belastungen
                            • Externe Trainerinnen und Trainer sowie außenstehende Unternehmen entwickeln
                               auf Basis der Tätigkeiten und Belastungen der Beschäftigten, die mit der Maß­
                               nahme erreicht werden sollen, ein Präventionskonzept mit Maßnahmen aus dem
                               Bereich der Ergonomie und Bewegung.
                            • Die Analyse und die sich anschließende Trainingsprogrammentwicklung differenziert
                               zwischen Tätigkeiten mit unterschiedlichen Belastungsprofilen (zum Beispiel über­
                               wiegend sitzende Tätigkeit im Büro oder Heben schwerer Lasten im Versandbereich).
                            • Das Konzept enthält individuelle und zielgerichtete Maßnahmen für den musku­
                               loskelettalen Bereich (zum Beispiel Rücken, Knie, Schulter, Hüfte) der Teilneh­
                               menden auf Grundlage der Tätigkeiten und Belastungen.

                                                                                                                    15
Prämienkatalog Zeitarbeit

Z-03 Individuelle Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz

                                  • Bei den Beschäftigten sollen Bewegungsabläufe optimiert werden (zum Beispiel
                                    beim Bewegen von schweren Lasten). Weiterhin soll das Konzept zielgerichtete
                                    Ausgleichsgymnastik (zum Beispiel bei monotonen Tätigkeiten) enthalten.
                                  • Zur Ermittlung der Wirksamkeit und zur ständigen Verbesserung führt der Anbieter
                                    eine Kurzevaluation der Maßnahme bei den Teilnehmenden durch (zum Beispiel
                                    Teilnehmendenbefragung).
                                  • Den Beschäftigten wird die kostenfreie Teilnahme an den gezielten Trainingspro­
                                    grammen (am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes, zum Beispiel in
                                    Einrichtungen des Anbieters) ermöglicht.

                                  Hinweise:
                                  • Individuelles Training auf Grundlage der Tätigkeiten zum Beispiel Heben/Hal­
                                     ten/Tragen.
                                  • Individuelles Training muss mindestens 5 Mal angeboten werden und mindes­
                                     tens jeweils 45 Minuten umfassen.
                                  • Die Teilnehmenden müssen mindestens 80 Prozent der Einheiten wahrnehmen.

                                   Qualifikation der Anbieter:
                                   Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss, zum Beispiel
                                  ­Physiotherapeut, Sportwissenschaftler, Ergo­therapeut.

     Einschätzung des Aufwandes   Sprachförderung: Kurskosten circa 100 bis 500 Euro pro Teilnehmer/in.
     zur Realisierung:            Hinweis: Lohnkosten sind nicht prämienfähig. Die Aufwendungen für Kurs und/
                                  oder Teilnehmer/in müssen erkennbar sein.

                                  Software zur Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen mithilfe von digita-
                                  len mobilen Endgeräten: 30 bis 150 Euro je Nutzer/in pro Jahr Lizenzgebühr.

                                  Sicherheitsmesser der Sicherheitsstufe 2 oder 3, GS-zertifiziert: 5 bis 20 Euro
                                  je Messer.

                                  Belastungsorientiertes Training zur Reduzierung von arbeitsbedingten muskulo­
                                  skelettalen Belastungen
                                  • Koordinierung von Teilnehmenden mit gleichen muskuloskelettalen Belastungen.
                                  • Kurskosten ca. 100 bis 200 Euro pro Teilnehmenden (je nach Umfang und
                                     Teilneh­merzahl).

     Was soll mit der Maßnahme    Sprachförderung: Geringeres Unfallrisiko durch Vermeidung von Missverständnis­
     erreicht werden?             sen und Unsicherheiten sowie leichtere Verständigungsmöglich­keit mit den übri­
                                  gen Beschäftigten.

                                  Erleichterung der Integration der Beschäftigten in die Organisati­on des Einsatz-
                                  betriebs.

16
Prämienkatalog Zeitarbeit

                   Software zur Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen mithilfe von
                   digitalen mobilen Endgeräten:
                   • Erhöhung der Qualität der Arbeitsplatzbesichtigungen, durch die Entlastung der
                      Personalentscheidungsträger/innen von sich wiederholenden Schreibarbeiten.
                   • Stärkere Einbindung der Arbeitsplatzbesichtigung in den Kernprozess der Arbeit­
                      nehmerüberlassung.
                   • Intensivere Auseinandersetzung der Personalentscheidungsträger/innen mit
                      Gefährdungen am Arbeitsplatz und zugehörigen Schutzmaßnahmen.

                   Sicherheitsmesser der Sicherheitsstufe 2 oder 3, GS-zertifiziert:
                   Reduzierung der Schnittverletzungen.

                   Belastungsorientiertes Training zur Reduzierung arbeitsbedingter muskulo­
                   skelettaler Belastungen:
                   • Überprüfung individueller Bewegungsabläufe und Muster, um arbeitsbedingte
                      Belastungen des muskuloskelettalen Bereichs zu reduzieren und gesundheitsför­
                      derliche Kompensationsmöglichkeiten zu erlernen.
                   • Reduzierung der Belastungen am Arbeitsplatz sowie der arbeitsbedingten
                      Gesund­heitsgefahren.

Höhe der Prämie:   40 Prozent der Investitionskosten
                   (bei Sicherheitsmessern keine Prämie für die Beschaffung von Ersatzklingen)

                                                                                                        17
Prämienkatalog Zeitarbeit

Benötigte Nachweise für die umgesetzte Prämienmaßnahme Z-03

                              Maßnahme                                                    Nachweise

 Z-03 Individuelle Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz            Sprachförderung: Rechnung und gegebenenfalls andere
                                                                ­Belege, aus denen Schulungs­inhalte und Schulungsdauer
                                                                 (LE/Tage) hervorgehen sowie eine Teilnehmerliste.

                                                                Software zur Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen
                                                                mit Hilfe von digitalen mobilen Endgeräten:
                                                                Bescheinigung des Unternehmens, dass eine entsprechende
                                                                Software beschafft wurde und eine Herstellerbescheinigung,
                                                                dass die Software den vorgegebenen Anforderungen entspricht.

                                                                Sicherheitsmesser der Sicherheitsstufe 2 oder 3, GS-zertifiziert:
                                                                Rechnungen, auf denen festgelegte Anforderungen erkennbar
                                                                sind.

                                                                Belastungsorientiertes Training zur Reduzierung arbeits­
                                                                bedingter muskuloskelettaler Belastungen:
                                                                Überblick über Inhalte der Maßnahme (Maßnahmenkonzept),
                                                                Teilnehmerliste, Rechnungen, Nachweis der Qualifikation des
                                                                Anbieters, gegebenenfalls geschlossener Vertrag zwischen An­
                                                                bieter und Unternehmen, Kurzevaluation der Maßnahme.

Möglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahme Z-03:
Sprachförderung (Praxisbeispiele)
Es hat sich gezeigt, dass Unternehmen verschiedene Wege nutzen, ihre Beschäftigten zum Erlernen der deutschen Sprache unter­
richten zu lassen. Einige Beispiele finden Sie in der folgenden Tabelle:

                            Art der Schulung                                          Art der Nachweise

 Eigenes Schulungszentrum                                       Schulungsinhalte, Teilnehmerlisten, Rechnungen
                                                                für Kurs­kosten

 Schulungen im Heimatland                                       Übersetzungen der Kursinhalte, Teilnehmerlisten,
                                                                Rechnungen für Kurskosten (übersetzt)

 Engagieren von externen Dozentinnen und Dozenten               Schulungsinhalte, Teilnehmerlisten, Kostenaufstellung der
 (zum Beispiel pensionierte Lehrkräfte)                         entstandenen Kosten pro Kurs/Beschäftigter/Beschäftigtem,
                                                                da keine Lohnkosten gefördert werden

 Engagieren von VHS-Dozentinnen/-Dozenten                       Darlegung eines eigenen Konzepts für die Schulung der
                                                                ­Beschäftigten, Teilnehmerlisten, Rechnungen für Kurskosten

 Sprachschulen                                                  Schulungsinhalte, Teilnehmerlisten, Rechnungen für Kurs­
                                                                kosten

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Herausgeber:

www.vbg.de

Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Postanschrift: 22281 Hamburg

Artikelnummer: 29-05-5435-4

Realisation:
Jedermann-Verlag GmbH
www.jedermann.de

Fotos:
© AllVectors/Fotolia | © iStock.com/Visivasnc |
© Marco Scisetti/Fotolia | © iStock.com/xavierarnau

Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der VBG

Version 3.3
Stand Januar 2023

Der Bezug dieser Informationsschrift ist für Mitglieds­­
unternehmen der VBG im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Wir sind für Sie da!                                                  Kundendialog der VBG: 040 5146-2940
                                                                      Notfall-Hotline für Beschäftigte im Auslandseinsatz:
                                                                      +49 40 5146-7171
                                                                      Sichere Nachrichtenverbindung:
www.vbg.de                                                            www.vbg.de/kontakt

Für Sie vor Ort –                                                                   VBG-Akademien für Arbeitssicherheit
die VBG-Bezirksverwaltungen:                                                        und Gesundheitsschutz:

Bergisch Gladbach                        Ludwigsburg                                Akademie Dresden
Kölner Straße 20                         Martin-Luther-Straße 79                    Königsbrücker Landstraße 2
51429 Bergisch Gladbach                  71636 Ludwigsburg                          01109 Dresden
Tel.: 02204 407-0 · Fax: 02204 1639      Tel.: 07141 919-0 · Fax: 07141 902319      Tel.: 0351 88923-0 · Fax: 0351 88349-34
E-Mail: BV.BergischGladbach@vbg.de       E-Mail: BV.Ludwigsburg@vbg.de              E-Mail: Akademie.Dresden@vbg.de
Seminarbuchung unter                     Seminarbuchung unter                       Hotel-Tel.: 030 13001-29500
Tel.: 02204 407-165                      Tel.: 07141 919-354
                                                                                    Akademie Gevelinghausen
Berlin                                   Mainz                                      Schlossstraße 1 · 59939 Olsberg
Markgrafenstraße 18 · 10969 Berlin       Isaac-Fulda-Allee 22 · 55124 Mainz         Tel.: 02904 9716-0 · Fax: 02904 9716-30
Tel.: 030 77003-0 · Fax: 030 7741319     Tel.: 06131 389-0 · Fax: 06131 389-410     E-Mail: Akademie.Olsberg@vbg.de
E-Mail: BV.Berlin@vbg.de                 E-Mail: BV.Mainz@vbg.de                    Hotel-Tel.: 02904 803-0
Seminarbuchung unter                     Seminarbuchung unter
Tel.: 030 77003-128                      Tel.: 06131 389-180                        Akademie Lautrach
                                                                                    Schlossstraße 1 · 87763 Lautrach
Bielefeld                                München                                    Tel.: 08394 92613 · Fax: 08394 1689
Nikolaus-Dürkopp-Straße 8                Barthstraße 20 · 80339 München             E-Mail: Akademie.Lautrach@vbg.de
33602 Bielefeld                          Tel.: 089 50095-0 · Fax: 089 50095-111     Hotel-Tel.: 08394 910-0
Tel.: 0521 5801-0 · Fax: 0521 61284      E-Mail: BV.Muenchen@vbg.de
E-Mail: BV.Bielefeld@vbg.de              Seminarbuchung unter                       Akademie Ludwigsburg
Seminarbuchung unter                     Tel.: 089 50095-165                        Martin-Luther-Straße 79
Tel.: 0521 5801-165                                                                 71636 Ludwigsburg
                                         Würzburg                                   Tel.: 07141 919-181 · Fax: 07141 919-182
Dresden                                  Riemenschneiderstraße 2                    E-Mail: Akademie.Ludwigsburg@vbg.de
Wiener Platz 6 · 01069 Dresden           97072 Würzburg
Tel.: 0351 8145-0 · Fax: 0351 8145-109   Tel.: 0931 7943-0 · Fax: 0931 7842-200     Akademie Mainz
E-Mail: BV.Dresden@vbg.de                E-Mail: BV.Wuerzburg@vbg.de                Isaac-Fulda-Allee 22 · 55124 Mainz
Seminarbuchung unter                     Seminarbuchung unter                       Tel.: 06131 389-380 · Fax: 06131 389-389
Tel.: 0351 8145-167                      Tel.: 0931 7943-412                        E-Mail: Akademie.Mainz@vbg.de

Duisburg                                                                            Akademie Storkau
Wintgensstraße 27 · 47058 Duisburg                                                  Im Park 1 · 39590 Tangermünde
Tel.: 0203 3487-0 · Fax: 0203 2809005                                               Tel.: 039321 531-0 · Fax: 039321 531-23
E-Mail: BV.Duisburg@vbg.de                                                          E-Mail: Akademie.Storkau@vbg.de
Seminarbuchung unter                                                                Hotel-Tel.: 039321 521-0
Tel.: 0203 3487-106
                                                                                    Akademie Untermerzbach
Erfurt                                                                              ca. 32 km nördlich von Bamberg
Koenbergkstraße 1 · 99084 Erfurt                                                    Schlossweg 2 · 96190 Untermerzbach
Tel.: 0361 2236-0 · Fax: 0361 2253466                                               Tel.: 09533 7194-0 · Fax: 09533 7194-499
E-Mail: BV.Erfurt@vbg.de                                                            E-Mail: Akademie.Untermerzbach@vbg.de
Seminarbuchung unter                                                                Hotel-Tel.: 09533 7194-100
Tel.: 0361 2236-439

                                                                                    Seminarbuchungen:
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