Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Rosenstein eG
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Rosenstein eG Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Stand 08. Januar 2015 Seite | 1
Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto und Firmenkonto 4 3.1 Kontoführung 4 3.2 Kontoauszug 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 5 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 5 4.2 Lastschriftverkehr 6 4.3 Barauszahlung 7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 8 4.5 Überweisungsverkehr 10 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 15 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 16 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 16 5.1 Allgemein 16 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 17 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 17 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 17 5.5 Reiseschecks 18 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden 18 7 Kredite 18 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 18 7.2 Avale 19 8 Auskünfte 20 9 Schrankfächer/Verwahrstücke 20 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 21 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 21 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 22 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 24 11 Sonstiges 24 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 25 Seite | 2
1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden 0,00 EUR Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 5,00 EUR Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1 25,00 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden 25,00 EUR Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 10,00 EUR 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 2 Zinssätze für Einlagen Die aktuell gültigen Zinssätze für Einlagen entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang, der im Servicebereich unsere Bank zur Einsicht aushängt. 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. Seite | 3
3 Kontoführung 3.1 Privatkonto Produkt EUR im Quartal Variante 1, Classic-Modell : inkl. alle Buchungsposten, bis zu 2 GAA- Karten, 15,00 Daueraufträge, SB-Kontoauszüge Variante 2, Online–Modell : alle Buchungen sind vom Kunden selbst zu erfas- 7,50 sen, bis zu 2 GAA-Karten, Daueraufträge, SB-Kontoauszüge Für beleghafte Vorgänge werden pro Vorgang 0,51 EUR berechnet (Wird nur berechnet wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden). Variante 3: Sondervereinbarung in Individualabsprache 75,00-225,00 Barabhebungen am Geldausgabeautomat und an der Kasse sind entgeltfrei. 3.1.1 Firmenkonto Produkt EUR Business-Konto Grundentgelt p. Quartal 7,50 Buchungspostentgelt 0,30 Entgelt für Sammelüberweisungen 0,15 Entgelt für DTA/KST-Überweisungen 0,10 Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Service 0,50 Pro VR-BankCard/VR-ServiceCard p. Jahr 5,50 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker2 0,00 EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3 0,00 EUR Hinweis (2,3) : Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 30 Tagen nicht abgerufener Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall4 nur Auslagen, soweit gesetzlich zulässig. Hinweis (4) : Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden5 Hinweis (5) : Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht . · maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 5,00 EUR · manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 40,00 EUR/Stunde 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Ausgabe von rolliertem Kleingeld an Nichtkunden pro Rolle (ausgeschlossen: Vereine u. ä.) 1,00 EUR Wechseln von Kleingeld (ausgenommen Kleinbeträge) 1 % mind. 5,00 EUR An-und Verkäufe von Sorten / Edelmetallen aus EWU-Ländern (Im Bankbestand vorhanden) 2,50 EUR An-und Verkäufe von Sorten / Edelmetallen andere Währung ( nicht im Bankbestand vorhanden) 50,00 EUR Seite | 4
Versandkosten je PIN/TAN-Bogen 1,00 EUR Mobile TAN Nutzung wird nach 20 freien SMS, ein Entgelt pro weiterer SMS berechnet 0,10 EUR TAN-Generator 10,00 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank6 Raiffeisenbank Rosenstein eG Bahnhofstraße 2 73540 Heubach Telefon: 07173/1809-0 Telefax: 07173/1809-400 Internet: www.raiffeisenbank-rosenstein.com Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister8 Amtsgericht Ulm GnR 700025 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Aus- nahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - gesetzliche Feiertage in Baden Württemberg 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite | 5
4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Lastschrifteinlösung 0,00 EUR 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Lastschrifteinlösung 0,00 EUR Vormerkung von Abbuchungsaufträgen 10,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 3,50 EUR 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 Entgelte Lastschrifteinlösung 0,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 3,50 EUR 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.3.2 Entgelte Lastschrifteinlösung 0,00 EUR Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 10,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 3,50 EUR Seite | 6
4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Service am bankeigenen Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ 0,00 EUR 0,00 EUR VR-ServiceCard mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 2,50 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 2,50 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Service am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt 0,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU9 und den EWR-Staaten10, die ein di- rektes Kundenentgelt erheben kön- nen: - Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zah- entfällt lungssystemen (Maestro/Cirrus/ 1,00 % vom Umsatz EAPS/VPAY/Plus) in Euro mind. 2,50 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU11 und den EWR-Staaten12, die kein di- rektes Kundenentgelt erheben kön- nen: - Verfügungen in den folgenden entfällt Zahlungssystemen (Maestro/ Cir- 1,00 % vom Umsatz rus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro mind. 2,50 EUR - bei KI in der EU und den EWR- entfällt Staaten in Fremdwährung 1,00 % vom Umsatz mind. 2,50 EUR - bei KI außerhalb der EU und den entfällt 1,00 % vom Umsatz EWR-Staaten mind. 2,50 EUR 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem- burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbri- tannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem- burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbri- tannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite | 7
mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Service am Geldautomaten - im Inland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 2,50 EUR - im Ausland 3,00 % vom Umsatz entfällt mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr (für jede weitere Karte über die Kontoführungsvarianten hinaus) 10,00 EUR - Ersatzkarte14 10,00 EUR Auslandseinsatz15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU16 und der EWR-Staaten17 1,00 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 50,00 EUR 4.4.1.2 VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr( für jede weitere Karte über die Kontoführungsvarianten hinaus) 10,00 EUR - Ersatzkarte18 10,00 EUR 4.4.2 GeldKarte (entfällt da keine GeldKarten von unserm Institut ausgegeben wurden) 4.4.3 Kreditkarten · Ersatzkarte19 10,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR · zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 0,00 EUR - bei Versendung in Europa, (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig). - bei Versendung weltweit, (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig). - bei Versendung per Kurier 20,00 EUR 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem- burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbri- tannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 19 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Seite | 8
· Auslandseinsatz20 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU21 und der EWR-Staaten22 1,00 % vom Umsatz · Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden, Preis auf Nachfrage - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden, Preis auf Nachfrage - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden23 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden24 2,50 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden25 5,00 EUR 4.4.3.1 ClassicCard / BasicCard /(MasterCard oder Visa) · pro Jahr 20,00 EUR · Zusatzkarte pro Jahr 20,00 EUR 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) · pro Jahr 60,00 EUR · Zusatzkarte pro Jahr 60,00 EUR 4.4.3.3 ReiseCard (MasterCard oder Visa) · pro Jahr 40,00 EUR · Zusatzkarte pro Jahr 40,00 EUR 4.4.3.4 ShoppingCard (MasterCard oder Visa) · pro Jahr 40,00 EUR · Zusatzkarte pro Jahr 40,00 EUR 4.4.4 Kartensperre Kartensperre auf Veranlassung des Kunden 7,50 EUR „(Wird nicht berechnet, wenn der Kunde die Kartensperre durch Anzeige des Verlusts, des Diebstahls, der missbräuchlichen Verwendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung der Karte veranlasst) „ 4.4.5 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 20 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem- burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbri- tannien und Nordirland, Zypern). 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite | 9
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäi- max. einen Geschäftstag. schen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirt- max. vier Geschäftstage. schaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirt- Die Kartenzahlung wird baldmöglichst schaftsraumes (EWR) unabhängig von der Wäh- bewirkt. rung. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen27 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen 13.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag28 max. ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag29 max. vier Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechen- land, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Un- garn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenfernübertragung (DFÜ), Datenträgeraustausch (DTA). 29 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenfernübertragung (DFÜ), Datenträgeraustausch (DTA). Seite | 10
4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“ und 3.1.1„Firmenkonto“). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsemp- fänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Über- als Eil- als tele- weisung überwei- grafische per Zahl- sung Überwei- schein zusätzlich sung zusätzlich beleghafte elektronisch per bei form- Überweisung übermittelte Dauerauf- loser Er- Überweisung* trag teilung** Überweisungsart Inlandsüberweisung mit 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 20,00 EUR 20,00EUR Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit 1,5 ‰ 1,5 ‰ 1,5 ‰ 1,5 ‰ 1,5 ‰ zusätzlich zusätzlich Kontonummer/Bankleitzahl, mind. mind. mind. mind. mind. 25,00 EUR 25,00 EUR die auf eine andere Währung 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00EUR 25,00 EUR 25,00EUR eines EWR-Mitgliedstaates lautet zzgl. Courtage zzgl. Courtage zzgl. Courtage zzgl. zzgl. 0,25 ‰ mind. 0,25 ‰ mind. 0,25 ‰ mind. Courtage Courtage 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00EUR 0,25 ‰ 0,25 ‰ mind. mind. 1,00 EUR 1,00EUR Überweisung mit IBAN/BIC 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister SEPA 0,30 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 0,30 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** z.B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. Seite | 11
4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung und Überweisungen ins Ausland Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungs- Konventionelle Abwicklung Abwicklung im betrag Eiligstatus 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Deutschland Unbegrenzt 1,5 ‰ 1,5 ‰ 1,5 ‰ 1,5 ‰ mind. mind. mind. mind. 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ Courtage Courtage Courtage Courtage mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR zzgl. Auslagen zzgl. Auslagen mind. 25,00 EUR mind. 25,00 EUR Kanada Bei der Unterschiedliche 7,50 EUR 7,50 EUR 1,5 ‰ 1,5 ‰ Liechten- Erfüllung Betragsober- mind. mind. stein aller Vor- grenzen 25,00 EUR 25,00 EUR Polen aussetz- Schweiz ungen für zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ Tschechien eine Courtage Courtage USA „TIPANET- mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR Zahlung“ zzgl. Auslagen mind. 25,00 EUR Keine Unbegrenzt 1,5 ‰ 1,5 ‰ 1,5 ‰ 1,5 ‰ „TIPANET- mind. mind. mind. mind. Zahlung“ 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR möglich zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ Courtage Courtage Courtage Courtage mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR zzgl. Auslagen zzgl. Auslagen mind. 25,00 EUR mind. 25,00 EUR Sonstige Länder Unbegrenzt 1,5 ‰ 1,5 ‰ 1,5 ‰ 1,5 ‰ mind. mind. mind. mind. 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ Courtage Courtage Courtage Courtage mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR mind. 1,00 EUR zzgl. Auslagen zzgl. Auslage mind. 25,00 EUR mind. 25,00 EUR 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 3,50 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 50,00 EUR Seite | 12
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 50,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0,00 EUR 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (sie- he 3.1 „Kontoführung“ und 3.1.1 „Firmenkonto“). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Inlandsüberweisung mit Kon- unbegrenzt 0,30 EUR tonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kon- unbegrenzt 0,30 EUR tonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kon- unbegrenzt 1,5 ‰ tonummer/Bankleitzahl, die mind.10,00 EUR auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaats lautet Überweisung mit IBAN/BIC in unbegrenzt 0,30 EUR Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in unbegrenzt 0,30 EUR Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR30) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung31) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten32) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 30 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 31 Z.B. US-Dollar. 32 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slo- wakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwe- gen). Seite | 13
4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: · Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zieland/Währung Überweisungs- Konventionelle Abwicklung Betrag bis zu EUR EUR EUR Schweiz/Euro mit Unbegrenzt Unbegrenzt 0,00 IBAN/BIC Übrige Länder Preis auf Nachfrage . 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 50,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 3,50 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 50,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0,00 EUR 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinba- rungen sind möglich: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: · Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Seite | 14
Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungs- Konventionelle betrag Abwicklung bis zu EUR EUR Schweiz/Euro mit IBAN/BIC unbegrenzt 0,00 Schweizer Franken unbegrenzt 1,50 ‰ mind. 10,00 EUR zzgl. 0,25 ‰ Courtage mind. 1,00 EUR Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige in- ternationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wech- selkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Kar- teninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. Seite | 15
4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit x Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann” für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuches, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdienstverträge in (a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches. (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verord- nung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl.EU L 226 vom 09.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vor- schriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Fest- legung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder 4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschrif- ten des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) 0,00 EUR Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR Seite | 16
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks 25,00 EUR Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks 0,00 EUR Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks 0,00 EUR Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 5,00 EUR Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck in Euro: mindestens 0,00 EUR in Fremdwährung: 1,5 ‰, mindestens 10,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR 5.2.2 per Bankscheck in Euro: 1,5 ‰, mindestens 10,00EUR in Fremdwährung: 1,5 ‰, mindestens 10,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 1,5 ‰, mindestens 10,00 EUR in Fremdwährung: 1,5 ‰, mindestens 10,00 EUR zzgl. Courtage: 0, 25 ‰, mindestens 1,00 EUR Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut33 2 Arbeitstage aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung 33 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. Seite | 17
5.4.2 Bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungs- buchung für die Bank Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 5.5 Reiseschecks · auf Euro lautende Reiseschecks Barauszahlung von Euro-Reiseschecks mindestens 0,00 EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks mindestens 0,00 EUR · auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,15 %, Pro Scheck mind. 1 EUR insgesamt mindestens 5,00 EUR Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,15 %, Pro Scheck mind. 1 EUR insgesamt mindestens 5,00 EUR Rücknahme und Barauszahlung von Fremdwährungsreiseschecks sind zzgl. Courtage 0,25 ‰ min. 1,00 EUR Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Für Versendung von Schecks werden 5,00 EUR (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) verrechnet. 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Ge- schäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 7.1.1 bei der Kreditbearbeitung Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart (protokollierungspflichtige Vertragsänderung ) 50,00 EUR Zinsbescheinigung 10,00 EUR manuell (Zinsbescheinigungen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist. 40,00 EUR/Stunde zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan34 0,00 EUR außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung 10,00 EUR manuell (Bescheinigungen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 40,00 EUR/Stunde Seite | 18
Ratenänderung auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR Verlängerung von befristeten Darlehen 0,00 EUR Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 0,2 % vom Darlehenswert mind. 100,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto35 150,00 EUR 7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren soweit gesetzlich zulässig) 5,00 EUR Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren soweit gesetzlich zulässig) 5,00 EUR Austausch von Sicherheiten auf Wunsch des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 40,00 EUR/Stunde Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (je Sicherheit, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 75,00 EUR sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 10,00 EUR Erteilung/Abwicklung von Treuhandaufträgen: Notarielle Kaufverträge – Verkäufer 0,10 % bis 1,00 % je Aufwand mind. 50,00 EUR Übernahme von Treuhandhaftungen gegenüber: BSH und Hypothekenbanken des Verbundes 0,10 % einmalig mind. 50,00 EUR Andere Bausparkassen und Hypothekenbanken 0,20 % einmalig mind. 75,00 EUR Übernahme von Prozessbürgschaften und Zwangsversteigerungen 1,00 % einmalig mind. 50,00 EUR 7.2 Avale Bearbeitungsentgelt je Bürgschaftsurkunde 25,00 EUR Provision gegenüber der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG 0,50 % Provision gegenüber anderen Bausparkassen 1,25 % Provision für Sonstige 2,00 % Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. 34 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 35 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach § 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bearbeitungsentgelt für gewerbliche Kredite 1,0 % vom Darlehensbetrag Seite | 19
8 Auskünfte ( im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen 20,00 EUR Bankauskunft im Ausland einholen 20,00 EUR sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 20,00 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe von 22,61 EUR bis 44,03 EUR Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) , Preis auf Nachfrage Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Seite | 20
10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommisionsgeschäft) 10.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland/Euroland Ausführung im Ausland Wertpapierart Online-Brokerage Online-Brokerage Provision: Provision: Provision: Provision: å% å% å% å% vom Kurswert (KW) vom Kurswert (KW) vom Kurswert(KW)/ vom Kurswert(KW) /Minimum Je zzgl. 10,00 EUR Minimum Je zzgl. 10,00 EUR Mind. 25,00 EUR Mind. 25,00 EUR Aktien, Optionsscheine, Zertifikate Ordervolumen bis 5.000 EUR 1,0 % mind. 30,00 EUR 0,50 % 1,0 % mind. 50,00 EUR 0,50 % 1,0 % mind. 45,00 EUR Euroland Börsen Ordervolumen ab 5.000,01 bis 0,90 % 0,45 % 0,90 % 0,45 % 15.000,00 EUR Ordervolumen ab 15.000,01 bis 0,80 % 0,45 % 0,80 % 0,45 % 25.000,00 EUR Ordervolumen über 0,70 % 0,40 % 0,70 % 0,40 % 25.000,00 EUR Ordervolumen über 0,35 % 0,35 % 50.000,00 EUR Rente 0,75 % mind. 30,00 EUR 0,75 % 0,75 % mind. 45,00 EUR mind. 50,00 EUR Euroland Ordervolumen bis 5.000,00 EUR 0,50 % 0,50 % Ordervolumen ab 5.000,01 EUR 0,45 % 0,45 % bis 15.000,00 EUR Ordervolumen ab 15.000,01 bis 0,45 % 0,45 % 25.000,00 EUR Ordervolumen über 0,40 % 0,40 % 25.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR Ordervolumen über 0,35 % 0,35 % 50.000,00 EUR Wandelanlei- hen/Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine/Genussrechte Bezugsrechte/Teilrechte Inland /Euroland Ausland Bis 24,99 EUR 1,00 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR Bis 49,99 EUR 2,50 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR Bis 249,99 EUR 5,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR Ab 250,00 EUR 10,00 EUR 20,00EUR 20,00 EUR Sonstige Wertpapiere Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und –abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung,36 -änderung und -streichung 6,00 EUR pro Auftrag 36 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Seite | 21
10.1.2 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Online-Brokerage Provision: Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag (vom Kurswert) Investmentanteile des Verbundes Sonstige Gesellschaften Inland 0,75 % mind. 30,00 EUR 0,75 % mind. 30,00 EUR Sonstige Gesellschaften Euroland 0,75 % mind. 45,00 EUR 0,75 % mind. 45,00 EUR Sonstige Gesellschaften Ausland 0,75 % mind. 50,00 EUR 0,75 % mind. 50,00 EUR Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes Ausgabeaufschlag gem. Verkaufsprospekt bis zu 100 % Sonstige Gesellschaften, fremde Ausgabeaufschlag gem. Konditionenhandbuch Investmenfonds Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 10.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres.37 Berechnungsmodus Girosammel- Streifband- Wertpapier- Verwahrung verwahrung rechnung Pro Posten Pro Posten Pro Posten Aktien ( Kurswert ) jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro Optionsscheine ( Kurswert ) jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro Verzinsliche Wertpapiere jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro ( Nennwert ) Inhaberschuldverschreibungen Verbund jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro fremd jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro Wandelanleihen jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro Optionsanleihen jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro Zero Bonds jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro Genussscheine jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro Bezugsrechte / Teilrechte jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro Sonstige Wertpapiere jährlich 0,14875 % mind. 3,57 Euro - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 14,28 EUR - Maximalpreis pro Depot (inkl. USt) 297,50 EUR - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 3,57 EUR - Depots ohne Bestand (inkl. USt) 14,28 EUR 10.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) - Girosammelverwahrung Inland pro Posten 77,35 EUR - Girosammelverwahrung Ausland pro Posten 110,08 EUR - Streifbandverwahrung ( auf Nachfrage ) 37 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. Seite | 22
10.2.3 Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland EUR EUR jungen Aktien Siehe Tabelle 10.1.1 bei Aktien Options-, Wandelanleihen Genussscheinen 10.2.4 Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) 10,00 EUR Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden Siehe Tabelle 10.1.1. Ausübung von Wandelrechten Siehe Tabelle 10.1.1. 10.2.5 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 40,00 EUR Abrechnungskorrekturen auf Wunsch des Kunden 40,00 EUR 10.2.6 Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) 10,00 EUR Zweitschriften (inkl. USt) 10,00 EUR Zweitschriften (inkl. USt) bei manueller Erstellung, wenn systembedingt eine maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist. 40,00 EUR/Stunde 10.2.7 Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit 40,00 EUR 10.2.8 Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 0,00 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Seite | 23
10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 10.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR-Kupons 0,25 % mind. 7,50 EUR Fremdwährungskupons 0,25 % mind. 20,00 EUR EUR-fällige Wertpapiere zur Gutschrift 0,50 % mind. 25,00 EUR Fällige Femdwährungswertpapiere 0,50 % mind. 50,00 EUR 10.3.2 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) je Gattung Inland 20,83 EUR Ausland 20,83 EUR Bei Versand an Kunde zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig. Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Wertlosausbuchung pro Wertpapierkennnummer ( inkl.USt) 8,93 EUR 11 Sonstiges Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 10,00 EUR - ansonsten 10,00 EUR Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 0,00 EUR Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 0,00 EUR Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 0,50 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 40,00 EUR/Stunde Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 10,00 EUR - ansonsten Ausstellungen älteren Datums, manuelle Erstellung 40,00 EUR/Stunde Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 15,00 EUR Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 40,00 EUR/Stunde Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Für Firmenkonten fallen die Buchungspostenentgelte nach Ziffer 3.1.1. an. Handelt es sich beim Abwicklungs-/Gutschriftkonto um ein Firmenkonto. Seite | 24
12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit x Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann” für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuches, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdienstverträge in (a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches. (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verord- nung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl.EU L 226 vom 09.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vor- schriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Fest- legung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder 4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschrif- ten des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 134200 FA 05.14 DG Verlag Seite | 25
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