GI-Potenzialflächen Gemeinsames Diskussionspapier zur Bewertung von Suchräumen in der wir4-Region (Ergebnis der Workshops)
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Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume GI-Potenzialflächen Gemeinsames Diskussionspapier zur Bewertung von Suchräumen in der wir4-Region (Ergebnis der Workshops) Stadt Kamp-Lintfort Amt für Wirtschaftsförderung und Planungsamt Stadt Moers Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen Stadt Neukirchen-Vluyn Dezernat III Stadt Rheinberg Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung wir4 - Wirtschaftsförderung Stand: Dezember 2010 Seite 1
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN 3 1.1 RAHMENBEDINGUNGEN AUS SICHT DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 3 1.2 EINLEITUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN AUS SICHT VON STADTENTWICKLUNG UND STADTPLANUNG 4 2. PRÜFRASTER UND ÜBERSICHT 7 2.1 MUSTER DES PRÜFRASTERS 7 2.2 STANDORTÜBERSICHT 8 3. BEWERTUNG POTENTIELLER INDUSTRIEFLÄCHEN 9 3.1 NEUKIRCHEN VLUYN 10 3.2 RHEINBERG 10 3.2.1 SUCHRAUM ANNABERG (BEREICH A) 11 3.2.2 BEWERTUNGSMATRIX 11 3.3 KAMP-LINTFORT 12 3.3.1 SUCHRAUM FLÄCHE NÖRDLICH DER B 510 (BEREICH B) 12 3.3.2 BEWERTUNGSMATRIX 13 3.3.3 SUCHRAUM SCHACHTANLAGE ROSSENRAY (BEREICH C) 15 3.3.4 BEWERTUNGSMATRIX 16 3.3.5 SUCHRAUM KOHLENLAGERPLATZ NORDDEUTSCHLAND (BEREICH E) 18 3.3.6 BEWERTUNGSMATRIX 19 3.4 MOERS 20 3.4.1 SUCHRAUM KOHLENHUCK (BEREICH D) 21 3.4.2 BEWERTUNGSMATRIX 22 3.4.3 SUCHRAUM KAPELLEN (BEREICH F) 24 3.4.4 BEWERTUNGSMATRIX 26 4. FAZIT 29 Seite 2
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 1. Einleitung und Rahmenbedingungen 1.1 Rahmenbedingungen aus Sicht der Wirtschaftsförderung In der wir4-Region stehen aus Sicht der Wirtschaftsförderung derzeit ausreichend Gewerbeflächen für Betriebe zur Verfügung, welche keine größeren Störungen auf die Nachbarschaft bewirken und keine Einzelhandelstätigkeit ausüben. Während für letztgenannte Betriebe entweder Angebote in zentralen Kerngebiets- oder in Mischgebietslagen oderdurch zentren- und umgebungsverträgliche Änderungen des Planungsrechts in vorhandenen Gebieten möglich erscheinen, kann die Anfrage nach Industrieflächen und größeren Logistikflächen in der wir4-Region nur durch Neuausweisung von geeigneten Flächen befriedigt werden. So sind beispielsweise innerhalb der Bebauungspläne für Genend gewerbliche Betriebe grundsätzlich nicht zulässig, die einen Mindestabstand von der Wohnbebauung von 300 m und mehr erfordern. Derartige Betriebe – mit einem Betrieb über 24 h/Tag und 7 Tage/Woche - können zum Schutz vorhandener Wohnnutzung nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch besondere Vorkehrungen sichergestellt ist, dass von Ihnen keine Beeinträchtigungen ausgehen, die die Planungsziele beeinträchtigen. Damit sind beispielsweise Speditionen aller Art sowie Betriebe zum Umschlag größerer Gütermengen grundsätzlich ausgeschlossen. Gerade in Bezug auf „Logistikflächen“ gibt es in jüngerer Zeit jedoch eine erhebliche, mit vielen Arbeitsplätzen verbundene, meist überregionale Nachfrage, für welche als Standort nur die Fläche „Alte Landstraße“ in Rheinberg in Frage kam. Dort ist bisher eine Einigung zwischen privatem Anbieter und Nachfragern nicht zustande gekommen. Eine kurzfristige Ansiedlung ist denkbar, würde jedoch dann auch das gesamte entsprechende Flächenpotenzial in der Region nutzen. Die Nachfragen der letzten Jahre in diesem Segment kamen im Wesentlichen aus dem Bereich Handelslogistik. „Handel und Logistik stehen in einem starken Zusammenhang. Für den Handel ist die Logistik ein bedeutendes Erfolgsinstrument. Zum einen erfolgen mit einer gut funktionierenden Logistik die bestmögliche Beschaffung von Waren und die optimale Versorgung der Kunden. Insbesondere durch die Entwicklung des E-Business ist die physische Logistik momentan stark gefordert.1“ Dementsprechend befinden sich in Nordrhein-Westfalen die Logistikzentren aller wichtigen Handelskonzerne (Aldi, Plus, Metro, Kaufhof, KiK…) aber auch die Firmensitze wichtiger Logistikdienstleister mit Handelslogistik-Bezug (z.B. DHL, Schenker, Fiege, Rhenus ...). Derzeit ist eine deutliche Zunahme bei Vermietungen im Vergleich zu Eigennutzung festzustellen. Da bei einigen im Lande vorhandenen Distributionszentren in absehbarer Zeit bei Errichtung der Logistikeinrichtungen abgeschlossene 10-oder 15-Jahres-Mietverträge auslaufen, besteht zudem ein erhebliches Veränderungspotenzial. Logistik „Auf der Grünen Wiese“ und Autobahnkreuz „In den vergangenen 20 Jahren haben sich Logistikunternehmen … nicht nur in den … „traditionellen Standorten“ niedergelassen, sondern auch Standorte auf der sog. „Grünen Wiese“ aufgebaut. Die „Grüne Wiese“ ist daher nicht nur eine Entwicklung, die sich auf großflächige Einzelhandelsstandorte am Rande einer Stadt bezieht, sondern vielmehr auch auf neu ausgewiesene Gewerbe- und Industrieflächen zur Expansion bestehender Betriebe 1 Ansiedlungshandbuch Logistik.NRW, 2010 Seite 3
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume oder zur Ansiedlung neuer Produktions- und Dienstleistungsunternehmen. Sie hat dabei in großflächigen Logistikimmoblien wie Umschlaghallen, Lagerhallen, Distributionshallen, regionale und europäische Distributionszentren, Hochregallager, Speziallager beachtliche Beschäftigungseffekte mit 40 bis 140 (direkten und indirekten) Beschäftigten/ha. Insbesondere in den letzten Jahren reorganisieren Logistikunternehmen ihre Niederlassungsnetze nach verkehrsgeografischen Gesichtspunkten (Erreichbarkeit, Entfernung, Transportkosten, Warenströme, etc.), um möglichst schnell den wechselnden Konsumentenbedürfnissen gerecht werden zu können. Hier bieten die Flächen auf der „Grünen Wiese“ optimale Standorte, da diese den Flächenbedarf großflächiger Logistikansiedlungen, wie beispielsweise für ein nationales Distributionszentrum decken, ohne dass hohe Kosten für die Aufbereitung der Flächen entstehen. Außerdem sind die Grundstückskosten bei Ansiedlungen auf der „Grünen Wiese“ außerhalb von Agglomerationen tendenziell niedriger als innerhalb des verdichteten Gebietes. Hinzu kommt, dass der physische Transport oft von Fuhrunternehmen im Unterauftrag ausgeführt wird. Diese Unternehmen siedeln sich in der Nähe der von den Logistikern errichteten Distributionszentren an. Aufgrund dieser Agglomeration von logistischen Dienstleistungen ist es bei der Planung von neuen Industriegebieten wichtig, genügend, möglichst zusammenhängende Flächen auszuweisen, um den Bedürfnissen eines so genannten „Logistikparks“ gerecht zu werden. Kommunen mit einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur und auch logistikaffinen Forschungs- und Beratungsangeboten können mit der Ausweisung von freien Flächen im Wettbewerb der Regionen profitieren. Autobahnkreuze entwickeln sich dabei seit einigen Jahren aufgrund der hervorragenden infrastrukturellen Voraussetzungen für den Straßengüterverkehr zu regelrechten Logistikmagneten. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Standortfaktors Verkehrsinfrastruktur ist es nicht überraschend, dass sich insbesondere die großen Distributionszentren international agierender Konzerne häufig an Autobahnkreuzen befinden. Aus den geschilderten Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Randbedingungen für Baurecht für entsprechende Logistikflächen: Ausweisung möglichst als Industriegebiet oder Gewerbegebiet (mit ausreichendem Schallleistungspegel nachts), Grundflächenzahl 0,8, 24 h Betrieb zwingend erforderlich, Logistikgerechte Bauvorschriften, Grundstückstiefen mindestens 140 m, Restriktionsfreier Anschluss der Fläche an das Fernstraßennetz und Entwicklungsfläche möglichst größer als 20 ha. 1.2 Einleitung und Rahmenbedingungen aus Sicht von Stadtentwicklung und Stadtplanung Als Ergebnis der Untersuchung „Wirtschaftsflächen Ruhr 2009 – Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen in der Metropole Ruhr“ der Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr wurde in Band 2 auf S. 168 aufgeführt: „In den wir4-Kommunen – Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen- Vluyn und Rheinberg – im südlichen Teil des Kreises ist der Mangel an GI-Flächen besonders eklatant. Die Alte Landstraße ist die einzige Fläche mit mehr als 3 Hektar Größe überhaupt, die für die Ansiedlung von Industrie und Logistik zur Verfügung steht. Ein kurzfristiger Zugriff ist allerdings nur bedingt möglich, da es sich um Privatbesitz handelt.“ Seite 4
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Im Zuge eines Abstimmungstermins im Moerser Flächennutzungsplan-Prozess mit dem Themenschwerpunkt „Arbeiten“ am 23. März 2010 betonten die Vertreter der wir4- Wirtschaftsförderung den akuten Industrieflächenmangel in Moers und in der gesamten wir4- Region. Als Lösungsmöglichkeit wurde auch die Option eines interkommunalen Industriegebiets im Rahmen der wir4-Kooperation diskutiert. Vor diesem Hintergrund wurden von der wir4-Wirtschaftsförderung die Workshops Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4-Region initiiert, an denen neben Vertretern der Wirtschaftsförderung auch Planungsexperten der 4 Kommunen teilnehmen. Im Rahmen des ersten Workshops am 6. Mai 2010 wurden folgende „Rahmenbedingungen“ erörtert: Die Ausweisung neuer GI-Flächen ist notwendig, um das Flächenportfolio aufzuwerten und die Attraktivität der Region damit für potenzielle Investoren zu steigern. Als wesentliche Flächenkriterien zur Ermittlung möglicher Potentialflächen sind eine ausreichend große Bemaßung der zusammenhängenden Fläche, deren Verfügbarkeit, ein Abstand zur umgebenden Wohnbebauung von mehr als 300 Metern, eine möglichst direkte Anbindung an die Autobahn sowie absehbar wenig Widerstände gegen die Inwertsetzung der Fläche zu benennen. Ein interkommunaler Ansatz verspricht auch in Hinblick auf die erforderliche Abstimmung mit der Regionalplanung am meisten Erfolg – für den Bereich Kohlenhuck, der von der Regionalplanung (RVR) als Neuansatz gewertet wird, wurde im Rahmen eines Abstimmungsgespräches darauf hingewiesen, dass eine Entwicklung dieser Flächen nur im Rahmen einer interkommunalen Kooperation denkbar ist. In diesem Zusammenhang wurde vom RVR auch darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Flächengröße sowie die Möglichkeit zur Erweiterung wichtige Eignungskriterien darstellen. In einem zweiten Workshop am 6. Juli 2010 wurden wie zuvor vereinbart die durch die 4 Kommunen durchgeführten Flächensondierungen vorgestellt. Als mögliche Flächen- potenziale waren u.a. in Kamp-Lintfort 9 und in Moers 10 Flächen einer ersten Bewertung unterzogen worden. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass sich in Neukirchen-Vluyn keine Potentiale für die Entwicklung von GI-Flächen ergeben. In Rheinberg bietet sich lediglich die Entwicklung einer Erweiterungsfläche am ALDI-Standort an der A 57 an (Bereich A der Standortübersicht in Kap. 2.2), allerdings ohne eine ausreichend bemessene Flächengröße aufzuweisen. In Moers bieten sich eine Fläche in Kohlenhuck (Bereich D) sowie der Standort „Schacht III“ in Kapellen an (Bereich F) und in Kamp-Lintfort können im Wesentlichen 5 Flächen mit entsprechender Eignung sondiert werden. Um eine einheitliche Bewertung aller noch in der Diskussion befindlichen Potentialflächen zu ermöglichen wurde ein einheitliches Prüfraster (siehe Kapitel 2) zwischen allen Beteiligten abgestimmt, dass als Basis der weiteren Bewertung und damit der Flächendiskussion herangezogen wird. Im dritten Workshop am 28. September 2010 wurde unter Berücksichtigung der entsprechend dem Prüfraster durchgeführten Flächenbewertungen die Anzahl der im Weiteren zu betrachtenden Flächen auf 6 reduziert, die in der Standortübersicht in Kap. 2.2 dargestellt sind. Die Bewertung der 6 „Potentiellen Industrieflächen“ ist in Kapitel 3 dargelegt. Die Flächenbewertung wurde hierbei jeweils durch die betroffene Gemeinde durchgeführt. Die aus der o.g. Flächenbewertung resultierenden Ergebnisse wurden im vierten Workshop am 17. November erneut diskutiert. Ziel war es eine Reihenfolge in Hinblick auf die Eignung der Fläche aus planerischer Sicht abzustimmen. Die wesentlichen Ergebnisse sind als Fazit in Kapitel 4 dargestellt. Seite 5
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Neben der Bewertung der einzelnen Flächen ist auch der erforderliche Nachweis des Bedarfs an Gewerblichen Bauflächen in der Diskussion mit der Regionalplanung ein wesentlicher Aspekt. Im Rahmen erster Abstimmungsgespräche mit dem RVR wurde der Stadt Moers ein zusätzlicher Bedarf von 6,2 ha zugestanden. Die Berechnung wurde durch den RVR auf Basis des GIFPRO-Modells durchgeführt. Für den weiteren Diskussionsprozess ist eine Ermittlung des Bedarfs für alle wir4-Kommunen erforderlich. Seite 6
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 2. Prüfraster und Übersicht 2.1 Muster des Prüfrasters Stadt: Flächenname: Stand: Flächengröße: Umwelt + o - Lage der GI-Fläche Nutzen einer Erweiterung eines bestehen- Neustandort Gewerbebrache den GE/GI-Standorts / ge- eigneten Siedlungsbereichs Boden stark vorbelastet (Versie- bedingt naturnah Weitgehend naturbelassen gelungen, Abgrabungen, (z. B. intensiver Ackerbau) Verunreinigungen, etc.) Grundwasser Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand über 10 m 6 - 10 m unter 6 m oder Wasser- schutzzone Oberflächengewässer über 200 m entfernt 100 - 200 m entfernt unter 100 m entfernt Flora / Fauna Standort über 500 m von Standort unter 500 m von Standort im LSG oder direkt NSG / LSG entfernt NSG / LSG entfernt an NGS angrenzend Stadtklima Standort außerhalb von Standort schmälert Standort blockiert Frischluftschneisen / Frischluftschneisen oder Frischluftschneisen oder Kaltluftsammelgebieten Kaltluftsammelgebiete Kaltluftsammelgebiete Stadt- und Umgebung stark technisch/ GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen Landschaftsbild gewerblich vorgeprägt die Umgebung ein Fremdkörper dar Nutzbarkeit + o - Standortgröße > 20 ha 10 - 20 ha < 10 ha Erweiterungs- ja ggf. langfristig Nein möglichkeiten Emissionen (Ziel: WA größtenteils über 500 WA teilweise unter 300 m Wohnnutzung größtenteils Eignung für Betriebe m, Einzelwohnnutzungen entfernt, Zonierung / unter 300 m entfernt, der Abstandskl. IV) über 300 m entfernt Lärmschutz notwendig absehbare Konflikte Grundstücks- auch große Zuschnitte für kaum große rechtwinklige nur kleine / verwinkelte zuschnitte Logistik möglich (Tiefe Zuschnitte realisierbar Zuschnitte möglich mindestens 140 m) Restriktionen wenig kostenintensive Restriktionen zu noch teure Restriktionen, Projekt (Topographie, Denk- Restriktionen akzeptablen Kosten lösbar ist in Frage zu stellen malschutz, Baugrund, Umsiedlungen, etc.) Realisierbarkeit + o - Flächenverfügbarkeit / in 1 - 3 Jahren verfügbar in 3 - 5 Jahren verfügbar Verfügbarkeit erst Eigentumsverhältnis langfristig oder ungewiss Akzeptanz der Fläche positiv verhalten / zur Zeit nicht Ablehnend bei Bürgern / Politik abschätzbar Regionalplanung Fläche liegt in GIB-Bereich Standort grenzt an GIB- Areal liegt abseits eines GIB- Bereich an Bereichs Erschließung + o - Autobahnanschluss Autobahn für LKW Autobahn für LKW Autobahn in > 10 min / nur in < 3 min konfliktfrei in < 10 min konfliktfrei mit Konflikten (Anwohner, erreichbar erreichbar Stau) erreichbar Gleisanschluss am Standort vorhanden wirtschaftlich realisierbar kein Gleisanschluss möglich Sonstige Infrastruktur alle Ver- und Entsorgungs- Erschließungskosten stehen Kosten für Leitungen und (Gas, Wasser, Strom, leitungen sind bereits am voraussichtlich im Verhältnis Sonderbauwerke machen Kommunikation, etc.) Standort vorhanden zum Projekt das Projekt unwirtschaftlich ÖPNV-Anschluss Haltestelle in < 300 m Haltestelle in < 500 m keine direkte Anbindung vorhanden vorhanden Zum Ankreuzen: Kästchen markieren ! fett =Voraussichtliches Ausschlusskriterium Beizufügende Anhänge: Kartenausschnitt und Luftbild zur räumlichen Einordnung der Fläche Abschließende Bewertung / Fazit (geeignet oder ungeeignet weil…) Seite 7
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 2.2 Standortübersicht Als Ergebnis des dritten Workshops am 28. September 2010 wurden die Flächen A-F entsprechend dem zuvor abgestimmten Prüfraster bewertet. Die Übersichten zeigen die Lage der 6 selektierten Potentialflächen in der wir4-Region. Seite 8
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3. Bewertung potentieller Industrieflächen In diesem Kapitel werden die Areale anhand von Karten sowie Luftbildern vorgestellt und anschließend anhand des Prüfrasters bewertet. In einem Fazit wird zu jeder Fläche erläutert, ob und warum sie als GI-Gebiet geeignet oder ungeeignet ist. Die Bewertung wurde von der jeweils betroffenen Gemeinde durchgeführt. Wichtiges Kriterium für die Auswahl eines potentiellen Industriegebietes, ist die Möglichkeit Betriebe der Abstandsklasse IV ansiedeln zu können. Das bedeutet pauschal, dass 500 m Abstand zu umliegenden Wohngebieten (WR, WA) einzuhalten sind. Mischgebiete, Kerngebiete und Dorfgebiete dürfen an ausgewählte Betriebe der Abstandsklasse IV jedoch auch dichter heranrücken. Das gleiche gilt für Allgemeine Wohngebiete, sofern die angesiedelten Betriebe der Abstandsklasse IV maßgeblich Lärm und nicht Gerüche emittieren (vgl. Kap. 2.2 des Abstandserlasses NRW). Aus diesem Grund wurde für eine erste Einschätzung geprüft, ob die Prüfflächen einen Abstand von 300 m zu Wohnnutzungen im Außenbereich und zu Allgemeinen Wohngebieten einhalten. Ist diese Mindestforderung erfüllt, so muss bei Realisierung des GI-Gebiets ggf. noch eine Zonierung im Bebauungsplan vorgenommen werden, d.h. nicht die komplette Fläche ist für sämtliche Betriebe der Abstandsklasse IV geeignet. Alternativ kommen auch Lärmschutzmaßnahmen in Frage. Unterschreiten große Teile der Prüffläche bereits einen 300 m - Abstand zu umliegenden Wohnnutzungen, so ist mit weitreichenden Zonierungen zu rechnen. Die Fläche ist damit verstärkt in Frage zu stellen. Maßgeblich wurden für die Bewertung der Prüfflächen soweit vorhanden folgende Datengrundlagen herangezogen: Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf Flächennutzungsplan Umweltleitplan Klimaanalyse Luftbilder Legende für die Kartenauszüge aus dem Umweltleitplan Moers (Vorrangflächen Umwelt): Seite 9
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Legende für die Kartenauszüge aus der Klimaanalyse: 3.1 Neukirchen Vluyn Innerhalb des Stadtgebietes von Neukirchen Vluyn ergeben sich nach erster Sondierung keine Potentiale für die Entwicklung von GI-Flächen. Dementsprechend wurde keine detaillierte Flächenbewertung einzelner Flächen entsprechend dem abgestimmten Prüfraster durchgeführt. 3.2 Rheinberg Das für das Stadtgebiet von Rheinberg nach erster Sondierung verbleibende Flächenpotential an der A 57 (Bereich A) ist nachfolgend dargestellt. Seite 10
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.2.1 Suchraum Annaberg (Bereich A) 3.2.2 Bewertungsmatrix Vor dem Hintergrund der geringen Flächengröße von insgesamt rund 12 ha, der nordöstlich angrenzenden Wohnbebauung sowie des vorhandenen Flächenzuschnitts, der ausreichende Grundstückstiefen nur in Teilen ermöglicht, eignet sich die Fläche weniger für einen gemeinsamen GI-Standort. Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen wurde auf eine detaillierte Bewertung verzichtet. Seite 11
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.3 Kamp-Lintfort Für das Stadtgebiet von Kamp-Lintfort ergaben sich nach erster Sondierung und anschließender Diskussion 3 Flächenpotentiale, die im Weiteren entsprechend der abgestimmten Kriterien bewertet wurden. 3.3.1 Suchraum Fläche nördlich der B 510 (Bereich B) Luftbild mit Gebietsabgrenzung 300m Pufferzonen Klimaanalyse Seite 12
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.3.2 Bewertungsmatrix Flächenname: Fläche nördlich B 510 Flächengröße: ca. 15 ha Stand: 19.11.2010 Umwelt + o - Lage der GI-Fläche Nutzen einer Erweiterung eines bestehen- Neustandort Gewerbebrache den GE/GI-Standorts / ge- eigneten Siedlungsbereichs Boden stark vorbelastet (Versie- bedingt naturnah weitgehend naturbelassen gelungen, Abgrabungen, (z. B. intensiver Ackerbau) Verunreinigungen, etc.) Grundwasser Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand über 10 m 6 - 10 m unter 6 m oder Wasser- schutzzone Oberflächengewässer über 200 m entfernt 100 - 200 m entfernt unter 100 m entfernt Flora / Fauna Standort über 500 m von Standort unter 500 m von Standort im LSG oder direkt NSG / LSG entfernt NSG / LSG entfernt an NGS angrenzend Stadtklima Standort außerhalb von Standort schmälert Standort blockiert Frischluftschneisen / Frischluftschneisen oder Frischluftschneisen oder Kaltluftsammelgebieten Kaltluftsammelgebiete Kaltluftsammelgebiete Stadt- und Umgebung stark technisch/ GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen Landschaftsbild gewerblich vorgeprägt die Umgebung ein Fremdkörper dar Nutzbarkeit + o - Standortgröße > 20 ha 10 - 20 ha < 10 ha Erweiterungs- ja ggf. langfristig nein möglichkeiten Emissionen (Ziel: WA größtenteils über 500 WA teilweise unter 300 m Wohnnutzung größtenteils Eignung für Betriebe m, Einzelwohnnutzungen entfernt, Zonierung / unter 300 m entfernt, der Abstandskl. IV) über 300 m entfernt Lärmschutz notwendig absehbare Konflikte Grundstücks- auch große Zuschnitte für kaum große rechtwinklige nur kleine / verwinkelte zuschnitte Logistik möglich (Tiefe Zuschnitte realisierbar Zuschnitte möglich mindestens 140 m) Restriktionen wenig kostenintensive Restriktionen zu noch teure Restriktionen, Projekt (Topographie, Denk- Restriktionen akzeptablen Kosten lösbar ist in Frage zu stellen malschutz, Baugrund, Umsiedlungen, etc.) Realisierbarkeit + o - Flächenverfügbarkeit / in 1 - 3 Jahren verfügbar in 3 - 5 Jahren verfügbar Verfügbarkeit erst Eigentumsverhältnis langfristig oder ungewiss Akzeptanz der Fläche positiv verhalten / zur Zeit nicht ablehnend bei Bürgern / Politik abschätzbar Regionalplanung Fläche liegt in GIB-Bereich Standort grenzt an GIB- Areal liegt abseits eines GIB- Bereich an Bereichs Erschließung + o - Autobahnanschluss Autobahn für LKW Autobahn für LKW Autobahn in > 10 min / nur in < 3 min konfliktfrei in < 10 min konfliktfrei mit Konflikten (Anwohner, erreichbar erreichbar Stau) erreichbar Gleisanschluss am Standort vorhanden wirtschaftlich realisierbar kein Gleisanschluss möglich Sonstige Infrastruktur alle Ver- und Entsorgungs- Erschließungskosten stehen Kosten für Leitungen und (Gas, Wasser, Strom, leitungen sind bereits am voraussichtlich im Verhältnis Sonderbauwerke machen Kommunikation, etc.) Standort vorhanden zum Projekt das Projekt unwirtschaftlich ÖPNV-Anschluss Haltestelle in < 300 m Haltestelle in < 500 m keine direkte Anbindung vorhanden vorhanden Seite 13
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Fazit Als ergänzende Potenzialfläche gegenüber den beiden deutlich zu priorisierenden Flächen Rossenray und Kohlenlager definiert die Stadt Kamp-Lintfort das Areal nördlich der B 510. Der Standort ist im Regionalplan als Freifläche gekennzeichnet und Teil eines regionalen Grünzugs. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse (diverse Privateigentümer) ist die Verfügbarkeit ungewiss bzw. voraussichtlich erst langfristig gegeben. Obgleich die Fläche die benötigte Größe aufweist und über einen nahen Anschluss zur BAB 57 verfügt, wird dieser potentielle Neustandort aufgrund seiner planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie der Eigentumsverhältnisse aktuell nachrangig betrachtet. Als Neustandort und aufgrund der vielfältigen Eigentumsverhältnisse erscheint dieser Standort mittelfristig für eine GI-Ausweisung ungeeignet. Seite 14
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.3.3 Suchraum Schachtanlage Rossenray (Bereich C) Luftbild mit Gebietsabgrenzung 300m Pufferzonen Klimaanalyse Seite 15
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.3.4 Bewertungsmatrix Flächenname: Schachtanlage Rossenray Flächengröße: 20 ha plus ca. 6 ha Erweiterung Stand: 19.11.2010 Umwelt + o - Lage der GI-Fläche Nutzen einer Erweiterung eines bestehen- Neustandort Gewerbebrache den GE/GI-Standorts / ge- eigneten Siedlungsbereichs Boden stark vorbelastet (Versie- bedingt naturnah weitgehend naturbelassen gelungen, Abgrabungen, (z. B. intensiver Ackerbau) Verunreinigungen, etc.) Grundwasser Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand über 10 m 6 - 10 m unter 6 m oder Wasser- schutzzone Oberflächengewässer über 200 m entfernt 100 - 200 m entfernt unter 100 m entfernt Flora / Fauna Standort über 500 m von Standort unter 500 m von Standort im LSG oder direkt NSG / LSG entfernt NSG / LSG entfernt an NGS angrenzend Stadtklima Standort außerhalb von Standort schmälert Standort blockiert Frischluftschneisen / Frischluftschneisen oder Frischluftschneisen oder Kaltluftsammelgebieten Kaltluftsammelgebiete Kaltluftsammelgebiete Stadt- und Umgebung stark technisch/ GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen Landschaftsbild gewerblich vorgeprägt die Umgebung ein Fremdkörper dar Nutzbarkeit + o - Standortgröße > 20 ha 10 - 20 ha < 10 ha Erweiterungs- ja (6 ha) ggf. langfristig nein möglichkeiten Emissionen (Ziel: WA größtenteils über 500 WA teilweise unter 300 m Wohnnutzung größtenteils Eignung für Betriebe m, Einzelwohnnutzungen entfernt, Zonierung / unter 300 m entfernt, der Abstandskl. IV) über 300 m entfernt Lärmschutz notwendig absehbare Konflikte Grundstücks- auch große Zuschnitte für kaum große rechtwinklige nur kleine / verwinkelte zuschnitte Logistik möglich (Tiefe Zuschnitte realisierbar Zuschnitte möglich mindestens 140 m) Restriktionen wenig kostenintensive Restriktionen zu noch teure Restriktionen, Projekt (Topographie, Denk- Restriktionen akzeptablen Kosten lösbar ist in Frage zu stellen malschutz, Baugrund, Umsiedlungen, etc.) Realisierbarkeit + o - Flächenverfügbarkeit / in 1 - 3 Jahren verfügbar in 3 - 5 Jahren verfügbar Verfügbarkeit erst Eigentumsverhältnis langfristig oder ungewiss Akzeptanz der Fläche positiv verhalten / zur Zeit nicht ablehnend bei Bürgern / Politik abschätzbar Regionalplanung Fläche liegt in GIB-Bereich Standort grenzt an GIB- Areal liegt abseits eines GIB- (Bergbau) Bereich an Bereichs Erschließung + o - Autobahnanschluss Autobahn für LKW Autobahn für LKW Autobahn in > 10 min / nur in < 3 min konfliktfrei in < 10 min konfliktfrei mit Konflikten (Anwohner, erreichbar erreichbar Stau) erreichbar Gleisanschluss am Standort vorhanden wirtschaftlich realisierbar kein Gleisanschluss möglich Sonstige Infrastruktur alle Ver- und Entsorgungs- Erschließungskosten stehen Kosten für Leitungen und (Gas, Wasser, Strom, leitungen sind bereits am voraussichtlich im Verhältnis Sonderbauwerke machen Kommunikation, etc.) Standort vorhanden zum Projekt das Projekt unwirtschaftlich ÖPNV-Anschluss Haltestelle in < 300 m Haltestelle in < 500 m keine direkte Anbindung vorhanden vorhanden Seite 16
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Fazit Die Schachtanlage Rossenray wird voraussichtlich in 2011 stillgelegt. Der Standort ist bereits heute eingebettet in einen großflächigen, gewerblich geprägten Bereich südlich der B 510. Mit einer Gesamtgröße von ca. 20 ha ist die Fläche ausreichend dimensioniert für eine gewerbliche Folgenutzung nach Beendigung des Bergbaus. Die heutigen Anforderungen großflächiger Logistikbetriebe können allerdings auf dieser Fläche nicht in jedem Fall bedient werden. Der verwinkelte Zuschnitt der Fläche lässt zukünftig nur eine begrenzte Hallengröße zu. Zeitlich ist die Fläche Rossenray voraussichtlich deutlich eher als der Kohlenlagerplatz verfügbar, aufgrund der besonderen strategischen Bedeutung des Kohlenlagers jedoch für die Stadt Kamp-Lintfort nachrangig zu entwickeln. Die Fläche rückt in der Priorität nach vorne, sobald die erhofften Synergieeffekte zwischen Logistikansiedlung auf dem Kohlenlagerplatz und einer SPNV-Anbindung ausbleiben. Für eine GI-typische großflächige Logistikansiedlung ist der Standort aufgrund seiner Baugrund-Restriktionen und des Flächenzuschnittes nur eingeschränkt geeignet. Seite 17
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.3.5 Suchraum Kohlenlagerplatz Norddeutschland (Bereich E) Luftbild mit Gebietsabgrenzung 300m Pufferzonen Klimaanalyse Seite 18
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.3.6 Bewertungsmatrix Flächenname: Kohlenlagerplatz Flächengröße: 18 ha plus ca. 30ha Erweiterung Stand: 19.11.2010 Umwelt + o - Lage der GI-Fläche Nutzen einer Erweiterung eines bestehen- Neustandort Gewerbebrache den GE/GI-Standorts / ge- eigneten Siedlungsbereichs Boden stark vorbelastet (Versie- bedingt naturnah weitgehend naturbelassen gelungen, Abgrabungen, (z. B. intensiver Ackerbau) Verunreinigungen, etc.) Grundwasser Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand über 10 m 6 - 10 m unter 6 m oder Wasser- schutzzone Oberflächengewässer über 200 m entfernt 100 - 200 m entfernt unter 100 m entfernt Flora / Fauna Standort über 500 m von Standort unter 500 m von Standort im LSG oder direkt NSG / LSG entfernt NSG / LSG entfernt an NGS angrenzend Stadtklima Standort außerhalb von Standort schmälert Standort blockiert Frischluftschneisen / Frischluftschneisen oder Frischluftschneisen oder Kaltluftsammelgebieten Kaltluftsammelgebiete Kaltluftsammelgebiete Stadt- und Umgebung stark technisch/ GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen Landschaftsbild gewerblich vorgeprägt die Umgebung ein Fremdkörper dar Nutzbarkeit + o - Standortgröße > 20 ha 10 - 20 ha < 10 ha Erweiterungs- ja (auf bis zu 50 ha) ggf. langfristig nein möglichkeiten Emissionen (Ziel: WA größtenteils über 500 WA teilweise unter 300 m Wohnnutzung größtenteils Eignung für Betriebe m, Einzelwohnnutzungen entfernt, Zonierung / unter 300 m entfernt, der Abstandskl. IV) über 300 m entfernt Lärmschutz notwendig absehbare Konflikte Grundstücks- auch große Zuschnitte für kaum große rechtwinklige nur kleine / verwinkelte zuschnitte Logistik möglich (Tiefe Zuschnitte realisierbar Zuschnitte möglich mindestens 140 m) Restriktionen wenig kostenintensive Restriktionen zu noch teure Restriktionen, Projekt (Topographie, Denk- Restriktionen akzeptablen Kosten lösbar ist in Frage zu stellen malschutz, Baugrund, Umsiedlungen, etc.) Realisierbarkeit + o - Flächenverfügbarkeit / in 1 - 3 Jahren verfügbar in 3 - 5 Jahren verfügbar Verfügbarkeit erst Eigentumsverhältnis langfristig oder ungewiss Akzeptanz der Fläche positiv (politischer Beschluß verhalten / zur Zeit nicht ablehnend bei Bürgern / Politik liegt vor, Bürgermeinung abschätzbar noch nicht bekannt) Regionalplanung Fläche liegt in GIB-Bereich Standort grenzt an GIB- Areal liegt abseits eines GIB- (Bergbau) Bereich an Bereichs Erschließung + o - Autobahnanschluss Autobahn für LKW Autobahn für LKW Autobahn in > 10 min / nur in < 3 min konfliktfrei in < 10 min konfliktfrei mit Konflikten (Anwohner, erreichbar erreichbar Stau) erreichbar Gleisanschluss am Standort vorhanden wirtschaftlich realisierbar kein Gleisanschluss möglich Sonstige Infrastruktur alle Ver- und Entsorgungs- Erschließungskosten stehen Kosten für Leitungen und (Gas, Wasser, Strom, leitungen sind bereits am voraussichtlich im Verhältnis Sonderbauwerke machen Kommunikation, etc.) Standort vorhanden zum Projekt das Projekt unwirtschaftlich ÖPNV-Anschluss Haltestelle in < 300 m Haltestelle in < 500 m keine direkte Anbindung vorhanden vorhanden Seite 19
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Fazit Bis zum Jahr 2014 wird der Kohlenlagerplatz an der Norddeutschlandstr. voraussichtlich geräumt werden und für eine Nachfolgenutzung zur Verfügung stehen. Das Areal mit einer Flächengröße von 18 bis max. rund 50 ha ist für ein GI Gebiet ausreichend groß und verfügt über eine sehr gute Autobahnanbindung an das Kreuz Kamp- Lintfort (A 42/A57). Der Kohlenlagerplatz an der Norddeutschlandstr. sowie die von der Stadt Kamp-Lintfort gekennzeichneten potentiellen Arrondierungs-/Erweiterungsflächen stellen die einzigen Flächen in Kamp-Lintfort dar, die über eine vorhandene bimodale Anbindung (Straße, Schiene) verfügen und aufgrund ihrer Lage und Größe eine überregionale Bedeutsamkeit als Logistikfläche erfahren können. Durch die Doppelnutzung der Gleise für Güter- und Personenverkehr erhofft sich die Stadt Kamp-Lintfort darüber hinaus, das Projekt Niederrheinbahn mit einem Kopfbahnhof im Zentrum der Stadt umsetzen zu können. Aufgrund der besonderen, strategischen Bedeutung des Bahnanschlusses für die Stadtentwicklung Kamp-Lintforts hat der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hierzu am 26.10. einen Grundsatzbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, weiterführende Gespräche mit der Logport Ruhr GmbH als potentiellem zukünftigen Flächenentwickler zu führen, um die Umsetzung der Niederrheinbahn als Parallelbetrieb in Verbindung mit einer logistischen Nutzung des Kohlenlagerplatzes und arrondierender Flächen zu konkretisieren. Zielsetzung der Stadt Kamp-Lintfort ist es, die Fläche nach Abstimmung mit dem RVR aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung und des hervorgehobenen Interesses des Duisburger Hafens aus der Flächenstatistik für Kamp-Lintfort und die wir4-Region herauszulösen. Der Standort erfüllt ganz spezifische GI-Anforderungen und ist somit primär für eine mögliche Logport-Ansiedlung geeignet. 3.4 Moers Im Rahmen der ersten Flächensondierungen wurden 10 Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt Moers betrachtet. Hierbei wurde insbesondere auch die Möglichkeit berücksichtigt, in wieweit auch bereits bestehende Gewerbestandorte für eine industrielle Nutzung erweitert werden könnten. Im Ergebnis der weiteren Diskussion verblieben jedoch lediglich 2 Standorte, die entsprechend dem abgestimmten Prüfraster bewertet wurden. Keine der beiden Flächen kann jedoch als Erweiterung eines aktuell genutzten Gewerbestandortes eingeschätzt werden. Seite 20
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.4.1 Suchraum Kohlenhuck (Bereich D) Suchraum Kohlenhuck 300 m Puffer Auszug Umweltleitplan (Vorrangflächen Umwelt) Seite 21
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.4.2 Bewertungsmatrix Stadt: Moers Flächenname: Kohlenhuck Stand: September 2010 Flächengröße: ca. 25 ha (+ ca. 10 ha) Umwelt + o - Lage der GI-Fläche Nutzen einer Erweiterung eines bestehen- Neustandort Gewerbebrache den GE/GI-Standorts / ge- eigneten Siedlungsbereichs Boden vorbelastet (Versie- bedingt naturnah weitgehend naturbelassen gelungen, Abgrabungen, (z. B. intensiver Ackerbau) Verunreinigungen, etc.) Grundwasser Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand über 10 m 6 - 10 m unter 6 m oder Wasser- schutzzone Oberflächengewässer über 200 m entfernt 100 - 200 m entfernt unter 100 m entfernt Flora / Fauna Standort über 500 m von Standort unter 500 m von Standort im LSG oder direkt NSG / LSG entfernt NSG / LSG entfernt an NGS angrenzend Stadtklima Standort außerhalb von Standort schmälert Standort blockiert Frischluftschneisen / Frischluftschneisen oder Frischluftschneisen oder Kaltluftsammelgebieten Kaltluftsammelgebiete Kaltluftsammelgebiete Stadt- und Umgebung stark technisch/ GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen Landschaftsbild gewerblich vorgeprägt die Umgebung ein Fremdkörper dar Nutzbarkeit + o - Standortgröße > 20 ha 10 - 20 ha < 10 ha Erweiterungs- ja (ca. 10 ha) ggf. langfristig nein möglichkeiten Emissionen (Ziel: WA größtenteils über 500 WA teilweise unter 300 m Wohnnutzung größtenteils Eignung für Betriebe m, Einzelwohnnutzungen entfernt, Zonierung / unter 300 m entfernt, der Abstandskl. IV) über 300 m entfernt Lärmschutz notwendig absehbare Konflikte Grundstücks- auch große Zuschnitte für kaum große rechtwinklige nur kleine / verwinkelte zuschnitte Logistik möglich (Tiefe Zuschnitte realisierbar Zuschnitte möglich mindestens 140 m) Restriktionen wenig kostenintensive Restriktionen zu noch teure Restriktionen, Projekt (Topographie, Denk- Restriktionen akzeptablen Kosten lösbar ist in Frage zu stellen malschutz, Baugrund, Umsiedlungen, etc.) Realisierbarkeit + o - Flächenverfügbarkeit / in 1 - 3 Jahren verfügbar in 3 - 5 Jahren verfügbar (in Verfügbarkeit erst Eigentumsverhältnis Teilen) langfristig oder ungewiss Akzeptanz der Fläche positiv verhalten / zur Zeit nicht ablehnend bei Bürgern / Politik abschätzbar (Widerstand der Bürger vor Ort) Regionalplanung Fläche liegt in GIB-Bereich Standort grenzt an GIB- Areal liegt abseits eines GIB- Bereich an Bereichs Erschließung + o - Autobahnanschluss Autobahn für LKW Autobahn für LKW Autobahn in > 10 min / nur in < 3 min konfliktfrei in < 10 min konfliktfrei mit Konflikten (Anwohner, erreichbar (Teilstück K33n erreichbar Stau) erreichbar erforderlich) Gleisanschluss am Standort vorhanden wirtschaftlich realisierbar kein Gleisanschluss möglich Sonstige Infrastruktur alle Ver- und Entsorgungs- Erschließungskosten stehen Kosten für Leitungen und (Gas, Wasser, Strom, leitungen sind bereits am voraussichtlich im Verhältnis Sonderbauwerke machen Kommunikation, etc.) Standort vorhanden zum Projekt das Projekt unwirtschaftlich ÖPNV-Anschluss Haltestelle in < 300 m Haltestelle in < 500 m keine direkte Anbindung vorhanden vorhanden Seite 22
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Fazit Im Jahr 2013 wird voraussichtlich die Auskiesung im Bereich Kohlenhuck abgeschlossen sein. Der dann verfüllte Bereich ist antrophogen stark vorgeprägt, Eingriffe in einen naturbelassenen Landschaftsraum erfolgen somit nicht. Auch das Umfeld weist mit der Müllverbrennungsanlage Asdonkshof und der Halde eine gewerblich-industrielle Vorprägung auf. Das Areal ist für ein GI-Gebiet ausreichend groß und besitzt einen Autobahnanschluss, es fehlt jedoch die konkrete Anbindung durch K33n. Eine langfristige Erweiterung um bis zu 10 ha. erscheint grundsätzlich möglich. Kohlenhuck ist zudem der einzige Standort in Moers, der weitestgehend zur Ansiedlung von Betrieben der Abstandsklasse IV geeignet ist, da nur im Süden Wohnnutzungen angrenzen. Ihre Beeinträchtigung könnte durch eine Zonierung gemäß Abstandserlass NRW im Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Die Wirtschaftsförderung sieht für den Bereich sehr gute Vermarktungschancen, da alle Kernforderungen potentieller Unternehmer erfüllt werden. Somit könnten hier für Moers und die Region wichtige Arbeitsplätze entstehen. Um die Entwicklung des Standorts realisieren zu können, ist eine Entwicklung als wir4-Kooperation erforderlich. Für die Versorgung des Standorts könnte ggf. Abwärme von der Müllverbrennungsanlage Asdonkshof genutzt werden, des Weiteren bietet sich das Areal Kohlenhuck auch für die Gewinnung von Strom aus Solar- und Windkraft an. Folgende Punkte sind im Vorfeld einer Entwicklung als GI-Standort kritisch zu sehen: - Das Grundwasser steht in diesem Bereich bis kurz unter die Geländeoberkante an. Es sind gemeinsam mit der LINEG geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beeinträchtigung dieses Schutzgutes ausschließen. Eine Beeinträchtigung des nördlich gelegenen Sees auf Rheinberger Stadtgebiet ist durch ausreichende Abstandsflächen auszuschließen. - Es ist genau zu untersuchen, inwieweit planungsrelevante Arten beeinträchtigt werden. - Bei der Bürgerveranstaltung am 21.09.2010 im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts stieß die Fläche bei den Bewohnern und Landwirten aus Kohlenhuck auf deutlichen Widerstand. Mittlerweile liegt hierzu auch eine umfassende schriftliche Stellungnahme vor. - Für den Bau der Ver- und Entsorgungsleitungen ist mit relativ hohen Kosten zu rechnen, weil die Fläche nicht direkt an vorhandene Leitungstrassen angrenzt. Es muss daher eine ausreichend große vermarktbare Fläche realisiert werden. Zu prüfen ist, ob eine Anbindung im Bereich der Müllverbrennungsanlage Asdonkshof erfolgen kann. - Zur Erschließung ist der Bau der K33n mit Anschluß an die A 57 zwingend erforderlich. - Der RVR bewertet den Standort als Neuansatz, aus seiner Sicht ist eine Entwicklung als wir4-Kooperation zwingend erforderlich um überhaupt Chancen für eine Zustimmung aus landsplanerischer Sicht zu erhalten. Insgesamt ist die Fläche als GI-Gebiet grundsätzlich GEEIGNET - vorbehaltlich genauerer Untersuchungen zu erwartender Erschließungskosten sowie weiteren Abstimmungsgesprächen mit dem RVR. Seite 23
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.4.3 Suchraum Kapellen (Bereich F) Im Suchraum Kapellen werden die Areale Schacht III und Erweiterungsfläche betrachtet: Kapellen Brachfläche und Erweiterungsfläche Seite 24
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 300 m Puffer Auszug Umweltleitplan (Vorrangflächen Umwelt) Seite 25
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume 3.4.4 Bewertungsmatrix Stadt: Moers Flächenname: Kapellen Schacht III Stand: September 2010 Flächengröße: 7,8 ha Umwelt + o - Lage der GI-Fläche Nutzen einer Erweiterung eines bestehen- Neustandort Gewerbebrache den GE/GI-Standorts / ge- eigneten Siedlungsbereichs Boden stark vorbelastet (Versie- bedingt naturnah weitgehend naturbelassen gelungen, Abgrabungen, (z. B. intensiver Ackerbau) Verunreinigungen, etc.) Grundwasser Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand über 10 m 6 - 10 m unter 6 m oder Wasser- schutzzone Oberflächengewässer über 200 m entfernt 100 - 200 m entfernt unter 100 m entfernt Flora / Fauna Standort über 500 m von Standort unter 500 m von Standort im LSG oder direkt NSG / LSG entfernt NSG / LSG entfernt an NGS angrenzend Stadtklima Standort außerhalb von Standort schmälert Standort blockiert Frischluftschneisen / Frischluftschneisen oder Frischluftschneisen oder Kaltluftsammelgebieten Kaltluftsammelgebiete Kaltluftsammelgebiete Stadt- und Umgebung stark technisch/ GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen Landschaftsbild gewerblich vorgeprägt die Umgebung ein Fremdkörper dar Nutzbarkeit + o - Standortgröße > 20 ha 10 - 20 ha < 10 ha Erweiterungs- Ja ggf. langfristig nein möglichkeiten Emissionen (Ziel: WA größtenteils über 500 WA teilweise unter 300 m Wohnnutzung größtenteils Eignung für Betriebe m, Einzelwohnnutzungen entfernt, Zonierung / unter 300 m entfernt, der Abstandskl. IV) über 300 m entfernt Lärmschutz notwendig absehbare Konflikte Grundstücks- auch große Zuschnitte für kaum große rechtwinklige nur kleine / verwinkelte zuschnitte Logistik möglich (Tiefe Zuschnitte realisierbar Zuschnitte möglich mindestens 140 m) Restriktionen wenig kostenintensive Restriktionen zu noch teure Restriktionen, Projekt (Topographie, Denk- Restriktionen akzeptablen Kosten lösbar ist in Frage zu stellen malschutz, Baugrund, Umsiedlungen, etc.) Realisierbarkeit + o - Flächenverfügbarkeit / in 1 - 3 Jahren verfügbar in 3 - 5 Jahren verfügbar Verfügbarkeit erst Eigentumsverhältnis langfristig oder ungewiss Akzeptanz der Fläche Positiv verhalten / zur Zeit nicht ablehnend bei Bürgern / Politik abschätzbar Regionalplanung Fläche liegt in GIB-Bereich Standort grenzt an GIB- Areal liegt abseits eines GIB- Bereich an Bereichs Erschließung + o - Autobahnanschluss Autobahn für LKW Autobahn für LKW Autobahn in > 10 min / nur in < 3 min konfliktfrei in < 10 min konfliktfrei mit Konflikten (Anwohner, erreichbar erreichbar Stau) erreichbar Gleisanschluss am Standort vorhanden wirtschaftlich realisierbar kein Gleisanschluss möglich Sonstige Infrastruktur alle Ver- und Entsorgungs- Erschließungskosten stehen Kosten für Leitungen und (Gas, Wasser, Strom, leitungen sind bereits am voraussichtlich im Verhältnis Sonderbauwerke machen Kommunikation, etc.) Standort vorhanden zum Projekt das Projekt unwirtschaftlich ÖPNV-Anschluss Haltestelle in < 300 m Haltestelle in < 500 m keine direkte Anbindung vorhanden vorhanden Seite 26
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Stadt: Moers Flächenname: Kapellen Erweiterungsfläche Stand: September 2010 Flächengröße: 6,4 ha Umwelt + o - Lage der GI-Fläche Nutzen einer Erweiterung eines bestehen- Neustandort Gewerbebrache den GE/GI-Standorts / ge- eigneten Siedlungsbereichs Boden stark vorbelastet (Versie- bedingt naturnah weitgehend naturbelassen gelungen, Abgrabungen, (z. B. intensiver Ackerbau) Verunreinigungen, etc.) Grundwasser Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand Grundwasserflurabstand über 10 m 6 - 10 m unter 6 m oder Wasser- schutzzone Oberflächengewässer über 200 m entfernt 100 - 200 m entfernt unter 100 m entfernt Flora / Fauna Standort über 500 m von Standort unter 500 m von Standort im LSG oder direkt NSG / LSG entfernt NSG / LSG entfernt an NGS angrenzend Stadtklima Standort außerhalb von Standort schmälert Standort blockiert Frischluftschneisen / Frischluftschneisen oder Frischluftschneisen oder Kaltluftsammelgebieten Kaltluftsammelgebiete Kaltluftsammelgebiete Stadt- und Umgebung stark technisch/ GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen Landschaftsbild gewerblich vorgeprägt die Umgebung ein Fremdkörper dar Nutzbarkeit + o - Standortgröße > 20 ha 10 - 20 ha < 10 ha Erweiterungs- Ja ggf. langfristig nein möglichkeiten Emissionen (Ziel: WA größtenteils über 500 WA teilweise unter 300 m Wohnnutzung größtenteils Eignung für Betriebe m, Einzelwohnnutzungen entfernt, Zonierung / unter 300 m entfernt, der Abstandskl. IV) über 300 m entfernt Lärmschutz notwendig absehbare Konflikte Grundstücks- auch große Zuschnitte für kaum große rechtwinklige nur kleine / verwinkelte zuschnitte Logistik möglich (Tiefe Zuschnitte realisierbar Zuschnitte möglich mindestens 140 m) Restriktionen wenig kostenintensive Restriktionen zu noch teure Restriktionen, Projekt (Topographie, Denk- Restriktionen akzeptablen Kosten lösbar ist in Frage zu stellen malschutz, Baugrund, Umsiedlungen, etc.) Realisierbarkeit + o - Flächenverfügbarkeit / in 1 - 3 Jahren verfügbar in 3 - 5 Jahren verfügbar Verfügbarkeit erst Eigentumsverhältnis langfristig oder ungewiss Akzeptanz der Fläche Positiv verhalten / zur Zeit nicht ablehnend bei Bürgern / Politik abschätzbar Regionalplanung Fläche liegt in GIB-Bereich Standort grenzt an GIB- Areal liegt abseits eines GIB- Bereich an Bereichs Erschließung + o - Autobahnanschluss Autobahn für LKW Autobahn für LKW Autobahn in > 10 min / nur in < 3 min konfliktfrei in < 10 min konfliktfrei mit Konflikten (Anwohner, erreichbar erreichbar Stau) erreichbar Gleisanschluss am Standort vorhanden wirtschaftlich realisierbar kein Gleisanschluss möglich Sonstige Infrastruktur alle Ver- und Entsorgungs- Erschließungskosten stehen Kosten für Leitungen und (Gas, Wasser, Strom, leitungen sind bereits am voraussichtlich im Verhältnis Sonderbauwerke machen Kommunikation, etc.) Standort vorhanden zum Projekt das Projekt unwirtschaftlich ÖPNV-Anschluss Haltestelle in < 300 m Haltestelle in < 500 m keine direkte Anbindung vorhanden vorhanden Seite 27
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume Fazit Suchraum Kapellen Kapellen Schacht III Die Neunutzung der Industriebrache Schacht III ist grundsätzlich zu begrüßen. Dies gilt insbesondere, weil im südlichen Stadtgebiet kein größerer Gewerbestandort vorhanden ist. Für ein GI-Gebiet spricht zudem die gute Anbindung an die A 57. Der Landschaftsraum im Umfeld ist bereits durch die Autobahn und Lagergebäude der Firma Niederrheingold vorgeprägt. Um einen regionalplanerisch ausgewiesenen GIB-Bereich handelt es sich jedoch nicht. Folgende weitere Aspekte sind zudem zu beachten: - Die Brachfläche besitzt eine hohe Bedeutung für Flora und Fauna, es ist eine genaue Artenschutzprüfung erforderlich. - Das Areal liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIb des Wasserwerks Rumeln- Kaldenhausen. Die Firma Niederrheingold betreibt in der Nähe Betriebsbrunnen. Da das Grundwasser - moerstypisch - um 6 m unter Geländeoberkante ansteht ist in jedem Falle genau zu prüfen, inwiefern eine industrielle Nutzung sich mit den Belangen des Schutzguts Wasser vereinbaren lässt. - Die nördlich gelegene Siedlung Achterrathsfeld und Einzelgehöfte schränken die industrielle Nutzbarkeit der Brachfläche ein, auch aus diesem Grund wird über eine südlich angrenzende Erweiterungsfläche nachgedacht (siehe unten). - Für die nördlich angrenzende Kleingartenanlage wird eine Erweiterung nach Süden diskutiert, dies ist bei der Zonierung eines etwaigen GI-Standorts zu beachten. - Obwohl östlich der Autobahn bereits die Gebäude der Firma Niederrheingold stehen, dürfte ein GI-Gebiet im Bereich der Brache optisch einen deutlichen Fremdkörper im landwirtschaftlich geprägten Kapellener Freiraum darstellen. Insgesamt ist die Fläche als GI-Gebiet MIT EINSCHRÄNKUNGEN GEEIGNET. Kapellen Erweiterungsfläche Die Fläche ist als Ergänzung zur nördlich angrenzenden Brachfläche Schacht III gedacht, welche für stärker emittierende Betriebe nur bedingt geeignet ist. Folgende Punkte sind im Zuge einer industriellen Nutzung jedoch zu klären: - Die Erweiterungsfläche würde alte Hofanlagen und typische Elemente der niederrheinischen Kulturlandschaft beeinträchtigen. Zudem gehen Böden mit hoher Fruchtbarkeit verloren und landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe werden von Industrie und Autobahn stark bedrängt. - Genau wie bei der Fläche Schacht III ist näher zu untersuchen, ob sich eine industrielle Nutzung mit der Wasserschutzzone und den Brunnen der Firma Niederrheingold vereinbaren lässt. - Von Vertretern der Wirtschaftsförderung wird eine GI-Entwicklung in Kapellen aufgrund der zu erwartenden Einschränkungen und Auflagen eher als „Notlösung“ angesehen, die nur bedingt vermarktbar ist. Insgesamt ist die Fläche als GI-Gebiet MIT EINSCHRÄNKUNGEN GEEIGNET. Die in den 2 Teilbereichen an diesem Standort bisher betrachteten 14,2 ha weisen keine ausreichende Flächengröße für einen gemeinsamen Industriestandort auf. Eine darüber hinausgehende Erweiterung entsprechend der landesplanerischen Forderung zur langfristigen Standortsicherung ist im Rahmen der bisherigen Flächenabgrenzungen nicht berücksichtigt. Seite 28
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