GI-Potenzialflächen Gemeinsames Diskussionspapier zur Bewertung von Suchräumen in der wir4-Region (Ergebnis der Workshops)

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GI-Potenzialflächen Gemeinsames Diskussionspapier zur Bewertung von Suchräumen in der wir4-Region (Ergebnis der Workshops)
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

                         GI-Potenzialflächen
                         Gemeinsames Diskussionspapier zur
                         Bewertung von Suchräumen in der
                         wir4-Region (Ergebnis der Workshops)
                         Stadt Kamp-Lintfort
                         Amt für Wirtschaftsförderung und Planungsamt
                         Stadt Moers
                         Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen
                         Stadt Neukirchen-Vluyn
                         Dezernat III
                         Stadt Rheinberg
                         Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung
                         wir4 - Wirtschaftsförderung

                                                                   Stand:    Dezember 2010

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Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN                                               3

1.1 RAHMENBEDINGUNGEN AUS SICHT DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG                          3

1.2 EINLEITUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN AUS SICHT VON STADTENTWICKLUNG UND
    STADTPLANUNG                                                                  4

2. PRÜFRASTER UND ÜBERSICHT                                                       7

2.1 MUSTER DES PRÜFRASTERS                                                        7

2.2 STANDORTÜBERSICHT                                                             8

3. BEWERTUNG POTENTIELLER INDUSTRIEFLÄCHEN                                        9

3.1 NEUKIRCHEN VLUYN                                                             10

3.2 RHEINBERG                                                                    10
3.2.1 SUCHRAUM ANNABERG (BEREICH A)                                              11
3.2.2 BEWERTUNGSMATRIX                                                           11

3.3 KAMP-LINTFORT                                                                12
3.3.1 SUCHRAUM FLÄCHE NÖRDLICH DER B 510 (BEREICH B)                             12
3.3.2 BEWERTUNGSMATRIX                                                           13
3.3.3 SUCHRAUM SCHACHTANLAGE ROSSENRAY (BEREICH C)                               15
3.3.4 BEWERTUNGSMATRIX                                                           16
3.3.5 SUCHRAUM KOHLENLAGERPLATZ NORDDEUTSCHLAND (BEREICH E)                      18
3.3.6 BEWERTUNGSMATRIX                                                           19

3.4 MOERS                                                                        20
3.4.1 SUCHRAUM KOHLENHUCK (BEREICH D)                                            21
3.4.2 BEWERTUNGSMATRIX                                                           22
3.4.3 SUCHRAUM KAPELLEN (BEREICH F)                                              24
3.4.4 BEWERTUNGSMATRIX                                                           26

4. FAZIT                                                                         29

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1. Einleitung und Rahmenbedingungen

1.1    Rahmenbedingungen aus Sicht der Wirtschaftsförderung

In der wir4-Region stehen aus Sicht der Wirtschaftsförderung derzeit ausreichend
Gewerbeflächen für Betriebe zur Verfügung, welche keine größeren Störungen auf die
Nachbarschaft bewirken und keine Einzelhandelstätigkeit ausüben.

Während für letztgenannte Betriebe entweder Angebote in zentralen Kerngebiets- oder in
Mischgebietslagen oderdurch        zentren- und umgebungsverträgliche Änderungen des
Planungsrechts in vorhandenen Gebieten möglich erscheinen, kann die Anfrage nach
Industrieflächen und größeren Logistikflächen in der wir4-Region nur durch Neuausweisung
von geeigneten Flächen befriedigt werden. So sind beispielsweise innerhalb der
Bebauungspläne für Genend gewerbliche Betriebe grundsätzlich nicht zulässig, die einen
Mindestabstand von der Wohnbebauung von 300 m und mehr erfordern. Derartige Betriebe
– mit einem Betrieb über 24 h/Tag und 7 Tage/Woche - können zum Schutz vorhandener
Wohnnutzung nur ausnahmsweise              zugelassen werden, wenn durch besondere
Vorkehrungen sichergestellt ist, dass von Ihnen keine Beeinträchtigungen ausgehen, die die
Planungsziele beeinträchtigen. Damit sind beispielsweise Speditionen aller Art sowie
Betriebe zum Umschlag größerer Gütermengen grundsätzlich ausgeschlossen.

Gerade in Bezug auf „Logistikflächen“ gibt es in jüngerer Zeit jedoch eine erhebliche, mit
vielen Arbeitsplätzen verbundene, meist überregionale Nachfrage, für welche als Standort
nur die Fläche „Alte Landstraße“ in Rheinberg in Frage kam. Dort ist bisher eine Einigung
zwischen privatem Anbieter und Nachfragern nicht zustande gekommen. Eine kurzfristige
Ansiedlung ist denkbar, würde jedoch dann auch das gesamte entsprechende
Flächenpotenzial in der Region nutzen.

Die Nachfragen der letzten Jahre in diesem Segment kamen im Wesentlichen aus dem
Bereich Handelslogistik. „Handel und Logistik stehen in einem starken Zusammenhang. Für
den Handel ist die Logistik ein bedeutendes Erfolgsinstrument. Zum einen erfolgen mit einer
gut funktionierenden Logistik die bestmögliche Beschaffung von Waren und die optimale
Versorgung der Kunden. Insbesondere durch die Entwicklung des E-Business ist die
physische Logistik momentan stark gefordert.1“

Dementsprechend befinden sich in Nordrhein-Westfalen die Logistikzentren aller wichtigen
Handelskonzerne (Aldi, Plus, Metro, Kaufhof, KiK…) aber auch die Firmensitze wichtiger
Logistikdienstleister mit Handelslogistik-Bezug (z.B. DHL, Schenker, Fiege, Rhenus ...).

Derzeit ist eine deutliche Zunahme bei Vermietungen im Vergleich zu Eigennutzung
festzustellen. Da bei einigen im Lande vorhandenen Distributionszentren in absehbarer Zeit
bei Errichtung der Logistikeinrichtungen abgeschlossene 10-oder 15-Jahres-Mietverträge
auslaufen, besteht zudem ein erhebliches Veränderungspotenzial.

Logistik „Auf der Grünen Wiese“ und Autobahnkreuz

„In den vergangenen 20 Jahren haben sich Logistikunternehmen … nicht nur in den …
„traditionellen Standorten“ niedergelassen, sondern auch Standorte auf der sog. „Grünen
Wiese“ aufgebaut. Die „Grüne Wiese“ ist daher nicht nur eine Entwicklung, die sich auf
großflächige Einzelhandelsstandorte am Rande einer Stadt bezieht, sondern vielmehr auch
auf neu ausgewiesene Gewerbe- und Industrieflächen zur Expansion bestehender Betriebe

1
       Ansiedlungshandbuch Logistik.NRW, 2010

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oder zur Ansiedlung neuer Produktions- und Dienstleistungsunternehmen. Sie hat dabei in
großflächigen Logistikimmoblien wie Umschlaghallen, Lagerhallen, Distributionshallen,
regionale und europäische Distributionszentren, Hochregallager, Speziallager beachtliche
Beschäftigungseffekte mit 40 bis 140 (direkten und indirekten) Beschäftigten/ha.

Insbesondere in den letzten Jahren reorganisieren Logistikunternehmen ihre
Niederlassungsnetze nach verkehrsgeografischen Gesichtspunkten (Erreichbarkeit,
Entfernung, Transportkosten, Warenströme, etc.), um möglichst schnell den wechselnden
Konsumentenbedürfnissen gerecht werden zu können. Hier bieten die Flächen auf der
„Grünen Wiese“ optimale Standorte, da diese den Flächenbedarf großflächiger
Logistikansiedlungen, wie beispielsweise für ein nationales Distributionszentrum decken,
ohne dass hohe Kosten für die Aufbereitung der Flächen entstehen. Außerdem sind die
Grundstückskosten bei Ansiedlungen auf der „Grünen Wiese“ außerhalb von
Agglomerationen tendenziell niedriger als innerhalb des verdichteten Gebietes.

Hinzu kommt, dass der physische Transport oft von Fuhrunternehmen im Unterauftrag
ausgeführt wird. Diese Unternehmen siedeln sich in der Nähe der von den Logistikern
errichteten Distributionszentren an. Aufgrund dieser Agglomeration von logistischen
Dienstleistungen ist es bei der Planung von neuen Industriegebieten wichtig, genügend,
möglichst zusammenhängende Flächen auszuweisen, um den Bedürfnissen eines so
genannten „Logistikparks“ gerecht zu werden. Kommunen mit einer gut ausgebauten
Verkehrsinfrastruktur und auch logistikaffinen Forschungs- und Beratungsangeboten können
mit der Ausweisung von freien Flächen im Wettbewerb der Regionen profitieren.

Autobahnkreuze entwickeln sich dabei seit einigen Jahren aufgrund der hervorragenden
infrastrukturellen Voraussetzungen für den Straßengüterverkehr zu regelrechten
Logistikmagneten.      Aufgrund     der    zentralen   Bedeutung     des    Standortfaktors
Verkehrsinfrastruktur ist es nicht überraschend, dass sich insbesondere die großen
Distributionszentren international agierender Konzerne häufig an Autobahnkreuzen befinden.

Aus den geschilderten Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Randbedingungen für
Baurecht für entsprechende Logistikflächen:
    Ausweisung möglichst als Industriegebiet oder Gewerbegebiet (mit ausreichendem
      Schallleistungspegel nachts),
    Grundflächenzahl 0,8,
    24 h Betrieb zwingend erforderlich,
    Logistikgerechte Bauvorschriften,
    Grundstückstiefen mindestens 140 m,
    Restriktionsfreier Anschluss der Fläche an das Fernstraßennetz und
    Entwicklungsfläche möglichst größer als 20 ha.

1.2   Einleitung und Rahmenbedingungen aus Sicht von Stadtentwicklung
und Stadtplanung

Als Ergebnis der Untersuchung „Wirtschaftsflächen Ruhr 2009 – Verfügbare Gewerbe- und
Industrieflächen in der Metropole Ruhr“ der Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr wurde in
Band 2 auf S. 168 aufgeführt: „In den wir4-Kommunen – Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-
Vluyn und Rheinberg – im südlichen Teil des Kreises ist der Mangel an GI-Flächen
besonders eklatant. Die Alte Landstraße ist die einzige Fläche mit mehr als 3 Hektar Größe
überhaupt, die für die Ansiedlung von Industrie und Logistik zur Verfügung steht. Ein
kurzfristiger Zugriff ist allerdings nur bedingt möglich, da es sich um Privatbesitz handelt.“

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Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

Im Zuge eines Abstimmungstermins im Moerser Flächennutzungsplan-Prozess mit dem
Themenschwerpunkt „Arbeiten“ am 23. März 2010 betonten die Vertreter der wir4-
Wirtschaftsförderung den akuten Industrieflächenmangel in Moers und in der gesamten wir4-
Region. Als Lösungsmöglichkeit wurde auch die Option eines interkommunalen
Industriegebiets im Rahmen der wir4-Kooperation diskutiert.

Vor diesem Hintergrund wurden von der wir4-Wirtschaftsförderung die Workshops Gewerbe-
und Industrieflächen in der wir4-Region initiiert, an denen neben Vertretern der
Wirtschaftsförderung auch Planungsexperten der 4 Kommunen teilnehmen.

Im Rahmen des ersten Workshops am 6. Mai 2010 wurden folgende „Rahmenbedingungen“
erörtert:
   Die Ausweisung neuer GI-Flächen ist notwendig, um das Flächenportfolio aufzuwerten
    und die Attraktivität der Region damit für potenzielle Investoren zu steigern.
   Als wesentliche Flächenkriterien zur Ermittlung möglicher Potentialflächen sind eine
    ausreichend große Bemaßung der zusammenhängenden Fläche, deren Verfügbarkeit,
    ein Abstand zur umgebenden Wohnbebauung von mehr als 300 Metern, eine möglichst
    direkte Anbindung an die Autobahn sowie absehbar wenig Widerstände gegen die
    Inwertsetzung der Fläche zu benennen.
   Ein interkommunaler Ansatz verspricht auch in Hinblick auf die erforderliche Abstimmung
    mit der Regionalplanung am meisten Erfolg – für den Bereich Kohlenhuck, der von der
    Regionalplanung (RVR) als Neuansatz gewertet wird, wurde im Rahmen eines
    Abstimmungsgespräches darauf hingewiesen, dass eine Entwicklung dieser Flächen nur
    im Rahmen einer interkommunalen Kooperation denkbar ist. In diesem Zusammenhang
    wurde vom RVR auch darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Flächengröße sowie
    die Möglichkeit zur Erweiterung wichtige Eignungskriterien darstellen.
In einem zweiten Workshop am 6. Juli 2010 wurden wie zuvor vereinbart die durch die 4
Kommunen durchgeführten Flächensondierungen vorgestellt. Als mögliche Flächen-
potenziale waren u.a. in Kamp-Lintfort 9 und in Moers 10 Flächen einer ersten Bewertung
unterzogen worden.

Im Ergebnis wurde festgehalten, dass sich in Neukirchen-Vluyn keine Potentiale für die
Entwicklung von GI-Flächen ergeben. In Rheinberg bietet sich lediglich die Entwicklung einer
Erweiterungsfläche am ALDI-Standort an der A 57 an (Bereich A der Standortübersicht in
Kap. 2.2), allerdings ohne eine ausreichend bemessene Flächengröße aufzuweisen. In
Moers bieten sich eine Fläche in Kohlenhuck (Bereich D) sowie der Standort „Schacht III“ in
Kapellen an (Bereich F) und in Kamp-Lintfort können im Wesentlichen 5 Flächen mit
entsprechender Eignung sondiert werden.

Um eine einheitliche Bewertung aller noch in der Diskussion befindlichen Potentialflächen zu
ermöglichen wurde ein einheitliches Prüfraster (siehe Kapitel 2) zwischen allen Beteiligten
abgestimmt, dass als Basis der weiteren Bewertung und damit der Flächendiskussion
herangezogen wird.

Im dritten Workshop am 28. September 2010 wurde unter Berücksichtigung der
entsprechend dem Prüfraster durchgeführten Flächenbewertungen die Anzahl der im
Weiteren zu betrachtenden Flächen auf 6 reduziert, die in der Standortübersicht in Kap. 2.2
dargestellt sind. Die Bewertung der 6 „Potentiellen Industrieflächen“ ist in Kapitel 3 dargelegt.
Die Flächenbewertung wurde hierbei jeweils durch die betroffene Gemeinde durchgeführt.

Die aus der o.g. Flächenbewertung resultierenden Ergebnisse wurden im vierten Workshop
am 17. November erneut diskutiert. Ziel war es eine Reihenfolge in Hinblick auf die Eignung
der Fläche aus planerischer Sicht abzustimmen. Die wesentlichen Ergebnisse sind als Fazit
in Kapitel 4 dargestellt.

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Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

Neben der Bewertung der einzelnen Flächen ist auch der erforderliche Nachweis des
Bedarfs an Gewerblichen Bauflächen in der Diskussion mit der Regionalplanung ein
wesentlicher Aspekt. Im Rahmen erster Abstimmungsgespräche mit dem RVR wurde der
Stadt Moers ein zusätzlicher Bedarf von 6,2 ha zugestanden. Die Berechnung wurde durch
den RVR auf Basis des GIFPRO-Modells durchgeführt. Für den weiteren
Diskussionsprozess ist eine Ermittlung des Bedarfs für alle wir4-Kommunen erforderlich.

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Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

2.       Prüfraster und Übersicht
2.1      Muster des Prüfrasters
Stadt:                                                 Flächenname:
Stand:                                                 Flächengröße:

       Umwelt                         +                                 o                            -
Lage der GI-Fläche       Nutzen einer                   Erweiterung eines bestehen-    Neustandort
                         Gewerbebrache                  den GE/GI-Standorts / ge-
                                                        eigneten Siedlungsbereichs
Boden                    stark vorbelastet (Versie-     bedingt naturnah               Weitgehend naturbelassen
                         gelungen, Abgrabungen,         (z. B. intensiver Ackerbau)
                         Verunreinigungen, etc.)
Grundwasser              Grundwasserflurabstand         Grundwasserflurabstand          Grundwasserflurabstand
                         über 10 m                      6 - 10 m                        unter 6 m oder Wasser-
                                                                                        schutzzone
Oberflächengewässer      über 200 m entfernt            100 - 200 m entfernt            unter 100 m entfernt
Flora / Fauna            Standort über 500 m von        Standort unter 500 m von        Standort im LSG oder direkt
                         NSG / LSG entfernt             NSG / LSG entfernt              an NGS angrenzend
Stadtklima               Standort außerhalb von         Standort schmälert              Standort blockiert
                         Frischluftschneisen /          Frischluftschneisen oder        Frischluftschneisen oder
                         Kaltluftsammelgebieten         Kaltluftsammelgebiete           Kaltluftsammelgebiete
Stadt- und               Umgebung stark technisch/      GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen
Landschaftsbild          gewerblich vorgeprägt          die Umgebung ein                Fremdkörper dar

      Nutzbarkeit                      +                                   o                         -
Standortgröße            > 20 ha                        10 - 20 ha                     < 10 ha
Erweiterungs-            ja                             ggf. langfristig               Nein
möglichkeiten
Emissionen (Ziel:        WA größtenteils über 500       WA teilweise unter 300 m       Wohnnutzung größtenteils
Eignung für Betriebe     m, Einzelwohnnutzungen         entfernt, Zonierung /          unter 300 m entfernt,
der Abstandskl. IV)      über 300 m entfernt            Lärmschutz notwendig           absehbare Konflikte
Grundstücks-             auch große Zuschnitte für      kaum große rechtwinklige       nur kleine / verwinkelte
zuschnitte               Logistik möglich (Tiefe        Zuschnitte realisierbar        Zuschnitte möglich
                         mindestens 140 m)
Restriktionen            wenig kostenintensive          Restriktionen zu noch          teure Restriktionen, Projekt
(Topographie, Denk-      Restriktionen                  akzeptablen Kosten lösbar      ist in Frage zu stellen
malschutz, Baugrund,
Umsiedlungen, etc.)

    Realisierbarkeit                   +                               o                             -
Flächenverfügbarkeit /   in 1 - 3 Jahren verfügbar      in 3 - 5 Jahren verfügbar      Verfügbarkeit erst
Eigentumsverhältnis                                                                    langfristig oder ungewiss
Akzeptanz der Fläche     positiv                        verhalten / zur Zeit nicht     Ablehnend
bei Bürgern / Politik                                   abschätzbar
Regionalplanung          Fläche liegt in GIB-Bereich    Standort grenzt an GIB-        Areal liegt abseits eines GIB-
                                                        Bereich an                     Bereichs

Erschließung                          +                                o                            -
Autobahnanschluss      Autobahn für LKW                Autobahn für LKW              Autobahn in > 10 min / nur
                       in < 3 min konfliktfrei         in < 10 min konfliktfrei      mit Konflikten (Anwohner,
                       erreichbar                      erreichbar                    Stau) erreichbar
Gleisanschluss         am Standort vorhanden           wirtschaftlich realisierbar   kein Gleisanschluss möglich
Sonstige Infrastruktur alle Ver- und Entsorgungs-      Erschließungskosten stehen Kosten für Leitungen und
(Gas, Wasser, Strom,   leitungen sind bereits am       voraussichtlich im Verhältnis Sonderbauwerke machen
Kommunikation, etc.)   Standort vorhanden              zum Projekt                   das Projekt unwirtschaftlich
ÖPNV-Anschluss         Haltestelle in < 300 m          Haltestelle in < 500 m        keine direkte Anbindung
                       vorhanden                       vorhanden
Zum Ankreuzen: Kästchen markieren !              fett =Voraussichtliches Ausschlusskriterium
Beizufügende Anhänge:
    Kartenausschnitt und Luftbild zur räumlichen Einordnung der Fläche
    Abschließende Bewertung / Fazit (geeignet oder ungeeignet weil…)

                                                                                                          Seite 7
GI-Potenzialflächen Gemeinsames Diskussionspapier zur Bewertung von Suchräumen in der wir4-Region (Ergebnis der Workshops)
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

2.2    Standortübersicht

Als Ergebnis des dritten Workshops am 28.
September 2010 wurden die Flächen A-F
entsprechend dem zuvor abgestimmten
Prüfraster bewertet.

Die Übersichten zeigen die Lage der
6 selektierten Potentialflächen in der
wir4-Region.

                                                                             Seite 8
GI-Potenzialflächen Gemeinsames Diskussionspapier zur Bewertung von Suchräumen in der wir4-Region (Ergebnis der Workshops)
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

3.     Bewertung potentieller Industrieflächen

In diesem Kapitel werden die Areale anhand von Karten sowie Luftbildern vorgestellt und
anschließend anhand des Prüfrasters bewertet. In einem Fazit wird zu jeder Fläche erläutert,
ob und warum sie als GI-Gebiet geeignet oder ungeeignet ist. Die Bewertung wurde von der
jeweils betroffenen Gemeinde durchgeführt.

Wichtiges Kriterium für die Auswahl eines potentiellen Industriegebietes, ist die Möglichkeit
Betriebe der Abstandsklasse IV ansiedeln zu können. Das bedeutet pauschal, dass 500 m
Abstand zu umliegenden Wohngebieten (WR, WA) einzuhalten sind.
Mischgebiete, Kerngebiete und Dorfgebiete dürfen an ausgewählte Betriebe der
Abstandsklasse IV jedoch auch dichter heranrücken. Das gleiche gilt für Allgemeine
Wohngebiete, sofern die angesiedelten Betriebe der Abstandsklasse IV maßgeblich Lärm
und nicht Gerüche emittieren (vgl. Kap. 2.2 des Abstandserlasses NRW).
Aus diesem Grund wurde für eine erste Einschätzung geprüft, ob die Prüfflächen einen
Abstand von 300 m zu Wohnnutzungen im Außenbereich und zu Allgemeinen Wohngebieten
einhalten. Ist diese Mindestforderung erfüllt, so muss bei Realisierung des GI-Gebiets ggf.
noch eine Zonierung im Bebauungsplan vorgenommen werden, d.h. nicht die komplette
Fläche ist für sämtliche Betriebe der Abstandsklasse IV geeignet. Alternativ kommen auch
Lärmschutzmaßnahmen in Frage.
Unterschreiten große Teile der Prüffläche bereits einen 300 m - Abstand zu umliegenden
Wohnnutzungen, so ist mit weitreichenden Zonierungen zu rechnen. Die Fläche ist damit
verstärkt in Frage zu stellen.

Maßgeblich wurden für die Bewertung der Prüfflächen soweit vorhanden folgende
Datengrundlagen herangezogen:
    Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf
    Flächennutzungsplan
    Umweltleitplan
    Klimaanalyse
    Luftbilder

Legende für die Kartenauszüge aus dem Umweltleitplan Moers (Vorrangflächen Umwelt):

                                                                                      Seite 9
GI-Potenzialflächen Gemeinsames Diskussionspapier zur Bewertung von Suchräumen in der wir4-Region (Ergebnis der Workshops)
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

Legende für die Kartenauszüge aus der Klimaanalyse:

3.1    Neukirchen Vluyn
Innerhalb des Stadtgebietes von Neukirchen Vluyn ergeben sich nach erster Sondierung
keine Potentiale für die Entwicklung von GI-Flächen. Dementsprechend wurde keine
detaillierte Flächenbewertung einzelner Flächen entsprechend dem abgestimmten Prüfraster
durchgeführt.

3.2    Rheinberg
Das für das Stadtgebiet von Rheinberg nach erster Sondierung                 verbleibende
Flächenpotential an der A 57 (Bereich A) ist nachfolgend dargestellt.

                                                                                 Seite 10
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

3.2.1 Suchraum Annaberg (Bereich A)

3.2.2 Bewertungsmatrix
Vor dem Hintergrund der geringen Flächengröße von insgesamt rund 12 ha, der nordöstlich
angrenzenden Wohnbebauung sowie des vorhandenen Flächenzuschnitts, der ausreichende
Grundstückstiefen nur in Teilen ermöglicht, eignet sich die Fläche weniger für einen
gemeinsamen GI-Standort.
Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen wurde auf eine detaillierte Bewertung
verzichtet.

                                                                               Seite 11
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

3.3    Kamp-Lintfort
Für das Stadtgebiet von Kamp-Lintfort ergaben sich nach erster Sondierung und
anschließender Diskussion 3 Flächenpotentiale, die im Weiteren entsprechend der
abgestimmten Kriterien bewertet wurden.

3.3.1 Suchraum Fläche nördlich der B 510 (Bereich B)

 Luftbild mit Gebietsabgrenzung

 300m Pufferzonen                                  Klimaanalyse

                                                                             Seite 12
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

3.3.2 Bewertungsmatrix
Flächenname: Fläche nördlich B 510
Flächengröße: ca. 15 ha                                                                    Stand: 19.11.2010
        Umwelt                         +                                  o                            -
Lage der GI-Fläche       Nutzen einer                  Erweiterung eines bestehen-       Neustandort
                         Gewerbebrache                 den GE/GI-Standorts / ge-
                                                       eigneten Siedlungsbereichs
Boden                    stark vorbelastet (Versie-    bedingt naturnah                  weitgehend naturbelassen
                         gelungen, Abgrabungen,        (z. B. intensiver Ackerbau)
                         Verunreinigungen, etc.)
Grundwasser              Grundwasserflurabstand        Grundwasserflurabstand            Grundwasserflurabstand
                         über 10 m                     6 - 10 m                          unter 6 m oder Wasser-
                                                                                         schutzzone
Oberflächengewässer      über 200 m entfernt           100 - 200 m entfernt              unter 100 m entfernt

Flora / Fauna            Standort über 500 m von       Standort unter 500 m von          Standort im LSG oder direkt
                         NSG / LSG entfernt            NSG / LSG entfernt                an NGS angrenzend
Stadtklima               Standort außerhalb von        Standort schmälert                Standort blockiert
                         Frischluftschneisen /         Frischluftschneisen oder          Frischluftschneisen oder
                         Kaltluftsammelgebieten        Kaltluftsammelgebiete             Kaltluftsammelgebiete
Stadt- und               Umgebung stark technisch/     GI fügt sich optisch bedingt in   GI stellt einen deutlichen
Landschaftsbild          gewerblich vorgeprägt         die Umgebung ein                  Fremdkörper dar
     Nutzbarkeit                       +                                  o                            -
Standortgröße            > 20 ha                       10 - 20 ha                        < 10 ha
Erweiterungs-            ja                            ggf. langfristig                  nein
möglichkeiten
Emissionen (Ziel:        WA größtenteils über 500      WA teilweise unter 300 m          Wohnnutzung größtenteils
Eignung für Betriebe     m, Einzelwohnnutzungen        entfernt, Zonierung /             unter 300 m entfernt,
der Abstandskl. IV)      über 300 m entfernt           Lärmschutz notwendig              absehbare Konflikte
Grundstücks-             auch große Zuschnitte für     kaum große rechtwinklige          nur kleine / verwinkelte
zuschnitte               Logistik möglich (Tiefe       Zuschnitte realisierbar           Zuschnitte möglich
                         mindestens 140 m)
Restriktionen            wenig kostenintensive         Restriktionen zu noch             teure Restriktionen, Projekt
(Topographie, Denk-      Restriktionen                 akzeptablen Kosten lösbar         ist in Frage zu stellen
malschutz, Baugrund,
Umsiedlungen, etc.)
   Realisierbarkeit                    +                                  o                            -
Flächenverfügbarkeit /   in 1 - 3 Jahren verfügbar     in 3 - 5 Jahren verfügbar         Verfügbarkeit erst
Eigentumsverhältnis                                                                      langfristig oder ungewiss

Akzeptanz der Fläche     positiv                       verhalten / zur Zeit nicht        ablehnend
bei Bürgern / Politik                                  abschätzbar

Regionalplanung          Fläche liegt in GIB-Bereich   Standort grenzt an GIB-           Areal liegt abseits eines GIB-
                                                       Bereich an                        Bereichs

    Erschließung                       +                                  o                            -
Autobahnanschluss        Autobahn für LKW              Autobahn für LKW                  Autobahn in > 10 min / nur
                         in < 3 min konfliktfrei       in < 10 min konfliktfrei          mit Konflikten (Anwohner,
                         erreichbar                    erreichbar                        Stau) erreichbar
Gleisanschluss           am Standort vorhanden         wirtschaftlich realisierbar       kein Gleisanschluss möglich

Sonstige Infrastruktur   alle Ver- und Entsorgungs-    Erschließungskosten stehen        Kosten für Leitungen und
(Gas, Wasser, Strom,     leitungen sind bereits am     voraussichtlich im Verhältnis     Sonderbauwerke machen
Kommunikation, etc.)     Standort vorhanden            zum Projekt                       das Projekt unwirtschaftlich
ÖPNV-Anschluss           Haltestelle in < 300 m        Haltestelle in < 500 m            keine direkte Anbindung
                         vorhanden                     vorhanden

                                                                                                           Seite 13
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

Fazit

Als ergänzende Potenzialfläche gegenüber den beiden deutlich zu priorisierenden Flächen
Rossenray und Kohlenlager definiert die Stadt Kamp-Lintfort das Areal nördlich der B 510.

Der Standort ist im Regionalplan als Freifläche gekennzeichnet und Teil eines regionalen
Grünzugs. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse (diverse Privateigentümer) ist die
Verfügbarkeit ungewiss bzw. voraussichtlich erst langfristig gegeben. Obgleich die Fläche
die benötigte Größe aufweist und über einen nahen Anschluss zur BAB 57 verfügt, wird
dieser potentielle Neustandort aufgrund seiner planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie
der Eigentumsverhältnisse aktuell nachrangig betrachtet.

Als Neustandort und aufgrund der vielfältigen Eigentumsverhältnisse erscheint dieser
Standort mittelfristig für eine GI-Ausweisung ungeeignet.

                                                                                 Seite 14
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

3.3.3 Suchraum Schachtanlage Rossenray (Bereich C)

 Luftbild mit Gebietsabgrenzung

 300m Pufferzonen                                   Klimaanalyse

                                                                             Seite 15
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

3.3.4 Bewertungsmatrix
Flächenname: Schachtanlage Rossenray
Flächengröße: 20 ha plus ca. 6 ha Erweiterung                                              Stand: 19.11.2010
        Umwelt                         +                                  o                             -
Lage der GI-Fläche       Nutzen einer                  Erweiterung eines bestehen-       Neustandort
                         Gewerbebrache                 den GE/GI-Standorts / ge-
                                                       eigneten Siedlungsbereichs
Boden                    stark vorbelastet (Versie-    bedingt naturnah                  weitgehend naturbelassen
                         gelungen, Abgrabungen,        (z. B. intensiver Ackerbau)
                         Verunreinigungen, etc.)
Grundwasser              Grundwasserflurabstand        Grundwasserflurabstand            Grundwasserflurabstand
                         über 10 m                     6 - 10 m                          unter 6 m oder Wasser-
                                                                                         schutzzone
Oberflächengewässer      über 200 m entfernt           100 - 200 m entfernt              unter 100 m entfernt

Flora / Fauna            Standort über 500 m von       Standort unter 500 m von          Standort im LSG oder direkt
                         NSG / LSG entfernt            NSG / LSG entfernt                an NGS angrenzend

Stadtklima               Standort außerhalb von        Standort schmälert                Standort blockiert
                         Frischluftschneisen /         Frischluftschneisen oder          Frischluftschneisen oder
                         Kaltluftsammelgebieten        Kaltluftsammelgebiete             Kaltluftsammelgebiete
Stadt- und               Umgebung stark technisch/     GI fügt sich optisch bedingt in   GI stellt einen deutlichen
Landschaftsbild          gewerblich vorgeprägt         die Umgebung ein                  Fremdkörper dar

     Nutzbarkeit                       +                                  o                             -
Standortgröße            > 20 ha                       10 - 20 ha                        < 10 ha
Erweiterungs-            ja (6 ha)                     ggf. langfristig                  nein
möglichkeiten
Emissionen (Ziel:        WA größtenteils über 500      WA teilweise unter 300 m          Wohnnutzung größtenteils
Eignung für Betriebe     m, Einzelwohnnutzungen        entfernt, Zonierung /             unter 300 m entfernt,
der Abstandskl. IV)      über 300 m entfernt           Lärmschutz notwendig              absehbare Konflikte
Grundstücks-             auch große Zuschnitte für     kaum große rechtwinklige          nur kleine / verwinkelte
zuschnitte               Logistik möglich (Tiefe       Zuschnitte realisierbar           Zuschnitte möglich
                         mindestens 140 m)
Restriktionen            wenig kostenintensive         Restriktionen zu noch             teure Restriktionen, Projekt
(Topographie, Denk-      Restriktionen                 akzeptablen Kosten lösbar         ist in Frage zu stellen
malschutz, Baugrund,
Umsiedlungen, etc.)
   Realisierbarkeit                    +                                  o                             -
Flächenverfügbarkeit /   in 1 - 3 Jahren verfügbar     in 3 - 5 Jahren verfügbar         Verfügbarkeit erst
Eigentumsverhältnis                                                                      langfristig oder ungewiss

Akzeptanz der Fläche     positiv                       verhalten / zur Zeit nicht        ablehnend
bei Bürgern / Politik                                  abschätzbar

Regionalplanung          Fläche liegt in GIB-Bereich   Standort grenzt an GIB-           Areal liegt abseits eines GIB-
                         (Bergbau)                     Bereich an                        Bereichs

    Erschließung                       +                                  o                             -
Autobahnanschluss        Autobahn für LKW              Autobahn für LKW                  Autobahn in > 10 min / nur
                         in < 3 min konfliktfrei       in < 10 min konfliktfrei          mit Konflikten (Anwohner,
                         erreichbar                    erreichbar                        Stau) erreichbar
Gleisanschluss           am Standort vorhanden         wirtschaftlich realisierbar       kein Gleisanschluss möglich

Sonstige Infrastruktur   alle Ver- und Entsorgungs-    Erschließungskosten stehen        Kosten für Leitungen und
(Gas, Wasser, Strom,     leitungen sind bereits am     voraussichtlich im Verhältnis     Sonderbauwerke machen
Kommunikation, etc.)     Standort vorhanden            zum Projekt                       das Projekt unwirtschaftlich
ÖPNV-Anschluss           Haltestelle in < 300 m        Haltestelle in < 500 m            keine direkte Anbindung
                         vorhanden                     vorhanden

                                                                                                            Seite 16
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Fazit

Die Schachtanlage Rossenray wird voraussichtlich in 2011 stillgelegt. Der Standort ist bereits
heute eingebettet in einen großflächigen, gewerblich geprägten Bereich südlich der B 510.
Mit einer Gesamtgröße von ca. 20 ha ist die Fläche ausreichend dimensioniert für eine
gewerbliche Folgenutzung nach Beendigung des Bergbaus. Die heutigen Anforderungen
großflächiger Logistikbetriebe können allerdings auf dieser Fläche nicht in jedem Fall bedient
werden. Der verwinkelte Zuschnitt der Fläche lässt zukünftig nur eine begrenzte Hallengröße
zu.

Zeitlich ist die Fläche Rossenray voraussichtlich deutlich eher als der Kohlenlagerplatz
verfügbar, aufgrund der besonderen strategischen Bedeutung des Kohlenlagers jedoch für
die Stadt Kamp-Lintfort nachrangig zu entwickeln. Die Fläche rückt in der Priorität nach
vorne, sobald die erhofften Synergieeffekte zwischen Logistikansiedlung auf dem
Kohlenlagerplatz und einer SPNV-Anbindung ausbleiben.

Für eine GI-typische großflächige Logistikansiedlung ist der Standort aufgrund seiner
Baugrund-Restriktionen und des Flächenzuschnittes nur eingeschränkt geeignet.

                                                                                      Seite 17
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3.3.5 Suchraum Kohlenlagerplatz Norddeutschland (Bereich E)

 Luftbild mit Gebietsabgrenzung

 300m Pufferzonen                                   Klimaanalyse

                                                                             Seite 18
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3.3.6 Bewertungsmatrix
Flächenname: Kohlenlagerplatz
Flächengröße: 18 ha plus ca. 30ha Erweiterung                                          Stand: 19.11.2010
        Umwelt                         +                                    o                              -

Lage der GI-Fläche       Nutzen einer                    Erweiterung eines bestehen-        Neustandort
                         Gewerbebrache                   den GE/GI-Standorts / ge-
                                                         eigneten Siedlungsbereichs
Boden                    stark vorbelastet (Versie-      bedingt naturnah                   weitgehend naturbelassen
                         gelungen, Abgrabungen,          (z. B. intensiver Ackerbau)
                         Verunreinigungen, etc.)
Grundwasser              Grundwasserflurabstand          Grundwasserflurabstand             Grundwasserflurabstand
                         über 10 m                       6 - 10 m                           unter 6 m oder Wasser-
                                                                                            schutzzone
Oberflächengewässer      über 200 m entfernt             100 - 200 m entfernt               unter 100 m entfernt
Flora / Fauna            Standort über 500 m von         Standort unter 500 m von           Standort im LSG oder direkt
                         NSG / LSG entfernt              NSG / LSG entfernt                 an NGS angrenzend

Stadtklima               Standort außerhalb von          Standort schmälert                 Standort blockiert
                         Frischluftschneisen /           Frischluftschneisen oder           Frischluftschneisen oder
                         Kaltluftsammelgebieten          Kaltluftsammelgebiete              Kaltluftsammelgebiete
Stadt- und               Umgebung stark technisch/       GI fügt sich optisch bedingt in    GI stellt einen deutlichen
Landschaftsbild          gewerblich vorgeprägt           die Umgebung ein                   Fremdkörper dar

     Nutzbarkeit                       +                                    o                              -
Standortgröße            > 20 ha                         10 - 20 ha                         < 10 ha
Erweiterungs-            ja (auf bis zu 50 ha)           ggf. langfristig                   nein
möglichkeiten

Emissionen (Ziel:        WA größtenteils über 500        WA teilweise unter 300 m           Wohnnutzung größtenteils
Eignung für Betriebe     m, Einzelwohnnutzungen          entfernt, Zonierung /              unter 300 m entfernt,
der Abstandskl. IV)      über 300 m entfernt             Lärmschutz notwendig               absehbare Konflikte
Grundstücks-             auch große Zuschnitte für       kaum große rechtwinklige           nur kleine / verwinkelte
zuschnitte               Logistik möglich (Tiefe         Zuschnitte realisierbar            Zuschnitte möglich
                         mindestens 140 m)
Restriktionen            wenig kostenintensive           Restriktionen zu noch              teure Restriktionen, Projekt
(Topographie, Denk-      Restriktionen                   akzeptablen Kosten lösbar          ist in Frage zu stellen
malschutz, Baugrund,
Umsiedlungen, etc.)
   Realisierbarkeit                    +                                    o                              -
Flächenverfügbarkeit /   in 1 - 3 Jahren verfügbar       in 3 - 5 Jahren verfügbar          Verfügbarkeit erst
Eigentumsverhältnis                                                                         langfristig oder ungewiss

Akzeptanz der Fläche     positiv (politischer Beschluß   verhalten / zur Zeit nicht         ablehnend
bei Bürgern / Politik    liegt vor, Bürgermeinung        abschätzbar
                         noch nicht bekannt)
Regionalplanung          Fläche liegt in GIB-Bereich     Standort grenzt an GIB-            Areal liegt abseits eines GIB-
                         (Bergbau)                       Bereich an                         Bereichs

    Erschließung                       +                                    o                              -
Autobahnanschluss        Autobahn für LKW                Autobahn für LKW                   Autobahn in > 10 min / nur
                         in < 3 min konfliktfrei         in < 10 min konfliktfrei           mit Konflikten (Anwohner,
                         erreichbar                      erreichbar                         Stau) erreichbar
Gleisanschluss           am Standort vorhanden           wirtschaftlich realisierbar        kein Gleisanschluss möglich
Sonstige Infrastruktur   alle Ver- und Entsorgungs-      Erschließungskosten stehen         Kosten für Leitungen und
(Gas, Wasser, Strom,     leitungen sind bereits am       voraussichtlich im Verhältnis      Sonderbauwerke machen
Kommunikation, etc.)     Standort vorhanden              zum Projekt                        das Projekt unwirtschaftlich
ÖPNV-Anschluss           Haltestelle in < 300 m          Haltestelle in < 500 m             keine direkte Anbindung
                         vorhanden                       vorhanden

                                                                                                               Seite 19
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Fazit

Bis zum Jahr 2014 wird der Kohlenlagerplatz an der Norddeutschlandstr. voraussichtlich
geräumt werden und für eine Nachfolgenutzung zur Verfügung stehen.

Das Areal mit einer Flächengröße von 18 bis max. rund 50 ha ist für ein GI Gebiet
ausreichend groß und verfügt über eine sehr gute Autobahnanbindung an das Kreuz Kamp-
Lintfort (A 42/A57).

Der Kohlenlagerplatz an der Norddeutschlandstr. sowie die von der Stadt Kamp-Lintfort
gekennzeichneten potentiellen Arrondierungs-/Erweiterungsflächen stellen die einzigen
Flächen in Kamp-Lintfort dar, die über eine vorhandene bimodale Anbindung (Straße,
Schiene) verfügen und aufgrund ihrer Lage und Größe eine überregionale Bedeutsamkeit als
Logistikfläche erfahren können. Durch die Doppelnutzung der Gleise für Güter- und
Personenverkehr erhofft sich die Stadt Kamp-Lintfort darüber hinaus, das Projekt
Niederrheinbahn mit einem Kopfbahnhof im Zentrum der Stadt umsetzen zu können.

Aufgrund der besonderen, strategischen Bedeutung des Bahnanschlusses für die
Stadtentwicklung Kamp-Lintforts hat der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hierzu am 26.10. einen
Grundsatzbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, weiterführende Gespräche mit
der Logport Ruhr GmbH als potentiellem zukünftigen Flächenentwickler zu führen, um die
Umsetzung der Niederrheinbahn als Parallelbetrieb in Verbindung mit einer logistischen
Nutzung des Kohlenlagerplatzes und arrondierender Flächen zu konkretisieren. Zielsetzung
der Stadt Kamp-Lintfort ist es, die Fläche nach Abstimmung mit dem RVR aufgrund ihrer
überregionalen Bedeutung und des hervorgehobenen Interesses des Duisburger Hafens aus
der Flächenstatistik für Kamp-Lintfort und die wir4-Region herauszulösen.

Der Standort erfüllt ganz spezifische GI-Anforderungen und ist somit primär für eine
mögliche Logport-Ansiedlung geeignet.

3.4     Moers

Im Rahmen der ersten Flächensondierungen wurden 10 Potentialflächen auf dem Gebiet der
Stadt Moers betrachtet. Hierbei wurde insbesondere auch die Möglichkeit berücksichtigt, in
wieweit auch bereits bestehende Gewerbestandorte für eine industrielle Nutzung erweitert
werden könnten.

Im Ergebnis der weiteren Diskussion verblieben jedoch lediglich 2 Standorte, die
entsprechend dem abgestimmten Prüfraster bewertet wurden. Keine der beiden Flächen
kann jedoch als Erweiterung eines aktuell genutzten Gewerbestandortes eingeschätzt
werden.

                                                                                  Seite 20
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3.4.1 Suchraum Kohlenhuck (Bereich D)

Suchraum Kohlenhuck

300 m Puffer                                  Auszug Umweltleitplan (Vorrangflächen Umwelt)

                                                                                       Seite 21
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3.4.2 Bewertungsmatrix

Stadt: Moers                                           Flächenname: Kohlenhuck
Stand: September 2010                                  Flächengröße: ca. 25 ha (+ ca. 10 ha)

       Umwelt                         +                                o                             -
Lage der GI-Fläche       Nutzen einer                  Erweiterung eines bestehen-     Neustandort
                         Gewerbebrache                 den GE/GI-Standorts / ge-
                                                       eigneten Siedlungsbereichs
Boden                    vorbelastet (Versie-          bedingt naturnah                weitgehend naturbelassen
                         gelungen, Abgrabungen,        (z. B. intensiver Ackerbau)
                         Verunreinigungen, etc.)
Grundwasser              Grundwasserflurabstand        Grundwasserflurabstand          Grundwasserflurabstand
                         über 10 m                     6 - 10 m                        unter 6 m oder Wasser-
                                                                                       schutzzone
Oberflächengewässer      über 200 m entfernt           100 - 200 m entfernt            unter 100 m entfernt
Flora / Fauna            Standort über 500 m von       Standort unter 500 m von        Standort im LSG oder direkt
                         NSG / LSG entfernt            NSG / LSG entfernt              an NGS angrenzend
Stadtklima               Standort außerhalb von        Standort schmälert              Standort blockiert
                         Frischluftschneisen /         Frischluftschneisen oder        Frischluftschneisen oder
                         Kaltluftsammelgebieten        Kaltluftsammelgebiete           Kaltluftsammelgebiete
Stadt- und               Umgebung stark technisch/     GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen
Landschaftsbild          gewerblich vorgeprägt         die Umgebung ein                Fremdkörper dar

      Nutzbarkeit                         +                               o                          -
Standortgröße            > 20 ha                       10 - 20 ha                      < 10 ha
Erweiterungs-            ja (ca. 10 ha)                ggf. langfristig                nein
möglichkeiten
Emissionen (Ziel:        WA größtenteils über 500      WA teilweise unter 300 m        Wohnnutzung größtenteils
Eignung für Betriebe     m, Einzelwohnnutzungen        entfernt, Zonierung /           unter 300 m entfernt,
der Abstandskl. IV)      über 300 m entfernt           Lärmschutz notwendig            absehbare Konflikte
Grundstücks-             auch große Zuschnitte für     kaum große rechtwinklige        nur kleine / verwinkelte
zuschnitte               Logistik möglich (Tiefe       Zuschnitte realisierbar         Zuschnitte möglich
                         mindestens 140 m)
Restriktionen            wenig kostenintensive         Restriktionen zu noch           teure Restriktionen, Projekt
(Topographie, Denk-      Restriktionen                 akzeptablen Kosten lösbar       ist in Frage zu stellen
malschutz, Baugrund,
Umsiedlungen, etc.)

    Realisierbarkeit                   +                              o                              -
Flächenverfügbarkeit /   in 1 - 3 Jahren verfügbar     in 3 - 5 Jahren verfügbar (in   Verfügbarkeit erst
Eigentumsverhältnis                                    Teilen)                         langfristig oder ungewiss
Akzeptanz der Fläche     positiv                       verhalten / zur Zeit nicht      ablehnend
bei Bürgern / Politik                                  abschätzbar (Widerstand der
                                                       Bürger vor Ort)
Regionalplanung          Fläche liegt in GIB-Bereich   Standort grenzt an GIB-         Areal liegt abseits eines GIB-
                                                       Bereich an                      Bereichs

Erschließung                            +                            o                               -
Autobahnanschluss        Autobahn für LKW              Autobahn für LKW                Autobahn in > 10 min / nur
                         in < 3 min konfliktfrei       in < 10 min konfliktfrei        mit Konflikten (Anwohner,
                         erreichbar (Teilstück K33n    erreichbar                      Stau) erreichbar
                         erforderlich)
Gleisanschluss           am Standort vorhanden         wirtschaftlich realisierbar     kein Gleisanschluss möglich
Sonstige Infrastruktur   alle Ver- und Entsorgungs-    Erschließungskosten stehen      Kosten für Leitungen und
(Gas, Wasser, Strom,     leitungen sind bereits am     voraussichtlich im Verhältnis   Sonderbauwerke machen
Kommunikation, etc.)     Standort vorhanden            zum Projekt                     das Projekt unwirtschaftlich
ÖPNV-Anschluss           Haltestelle in < 300 m        Haltestelle in < 500 m          keine direkte Anbindung
                         vorhanden                     vorhanden

                                                                                                         Seite 22
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

Fazit

Im Jahr 2013 wird voraussichtlich die Auskiesung im Bereich Kohlenhuck abgeschlossen
sein. Der dann verfüllte Bereich ist antrophogen stark vorgeprägt, Eingriffe in einen
naturbelassenen Landschaftsraum erfolgen somit nicht. Auch das Umfeld weist mit der
Müllverbrennungsanlage Asdonkshof und der Halde eine gewerblich-industrielle Vorprägung
auf. Das Areal ist für ein GI-Gebiet ausreichend groß und besitzt einen Autobahnanschluss,
es fehlt jedoch die konkrete Anbindung durch K33n. Eine langfristige Erweiterung um bis zu
10 ha. erscheint grundsätzlich möglich. Kohlenhuck ist zudem der einzige Standort in Moers,
der weitestgehend zur Ansiedlung von Betrieben der Abstandsklasse IV geeignet ist, da nur
im Süden Wohnnutzungen angrenzen. Ihre Beeinträchtigung könnte durch eine Zonierung
gemäß Abstandserlass NRW im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

Die Wirtschaftsförderung sieht für den Bereich sehr gute Vermarktungschancen, da alle
Kernforderungen potentieller Unternehmer erfüllt werden. Somit könnten hier für Moers und
die Region wichtige Arbeitsplätze entstehen. Um die Entwicklung des Standorts realisieren
zu können, ist eine Entwicklung als wir4-Kooperation erforderlich. Für die Versorgung des
Standorts könnte ggf. Abwärme von der Müllverbrennungsanlage Asdonkshof genutzt
werden, des Weiteren bietet sich das Areal Kohlenhuck auch für die Gewinnung von Strom
aus Solar- und Windkraft an.

Folgende Punkte sind im Vorfeld einer Entwicklung als GI-Standort kritisch zu sehen:

   -    Das Grundwasser steht in diesem Bereich bis kurz unter die Geländeoberkante an.
        Es sind gemeinsam mit der LINEG geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine
        Beeinträchtigung dieses Schutzgutes ausschließen. Eine Beeinträchtigung des
        nördlich gelegenen Sees auf Rheinberger Stadtgebiet ist durch ausreichende
        Abstandsflächen auszuschließen.
   -    Es ist genau zu untersuchen, inwieweit planungsrelevante Arten beeinträchtigt
        werden.
   -    Bei     der    Bürgerveranstaltung    am     21.09.2010    im      Rahmen      des
        Stadtentwicklungskonzepts stieß die Fläche bei den Bewohnern und Landwirten aus
        Kohlenhuck auf deutlichen Widerstand. Mittlerweile liegt hierzu auch eine
        umfassende schriftliche Stellungnahme vor.
   -    Für den Bau der Ver- und Entsorgungsleitungen ist mit relativ hohen Kosten zu
        rechnen, weil die Fläche nicht direkt an vorhandene Leitungstrassen angrenzt. Es
        muss daher eine ausreichend große vermarktbare Fläche realisiert werden. Zu prüfen
        ist, ob eine Anbindung im Bereich der Müllverbrennungsanlage Asdonkshof erfolgen
        kann.
   -    Zur Erschließung ist der Bau der K33n mit Anschluß an die A 57 zwingend
        erforderlich.
   -    Der RVR bewertet den Standort als Neuansatz, aus seiner Sicht ist eine Entwicklung
        als wir4-Kooperation zwingend erforderlich um überhaupt Chancen für eine
        Zustimmung aus landsplanerischer Sicht zu erhalten.

Insgesamt ist die Fläche als GI-Gebiet grundsätzlich GEEIGNET - vorbehaltlich
genauerer Untersuchungen zu erwartender Erschließungskosten sowie weiteren
Abstimmungsgesprächen mit dem RVR.

                                                                                       Seite 23
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3.4.3 Suchraum Kapellen (Bereich F)
Im Suchraum Kapellen werden die Areale Schacht III und Erweiterungsfläche betrachtet:

Kapellen Brachfläche und Erweiterungsfläche

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300 m Puffer                                  Auszug Umweltleitplan (Vorrangflächen Umwelt)

                                                                                       Seite 25
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3.4.4 Bewertungsmatrix

Stadt: Moers                                           Flächenname: Kapellen Schacht III
Stand: September 2010                                  Flächengröße: 7,8 ha

       Umwelt                         +                                 o                             -
Lage der GI-Fläche       Nutzen einer                   Erweiterung eines bestehen-     Neustandort
                         Gewerbebrache                  den GE/GI-Standorts / ge-
                                                        eigneten Siedlungsbereichs
Boden                    stark vorbelastet (Versie-     bedingt naturnah                weitgehend naturbelassen
                         gelungen, Abgrabungen,         (z. B. intensiver Ackerbau)
                         Verunreinigungen, etc.)
Grundwasser              Grundwasserflurabstand         Grundwasserflurabstand          Grundwasserflurabstand
                         über 10 m                      6 - 10 m                        unter 6 m oder Wasser-
                                                                                        schutzzone
Oberflächengewässer      über 200 m entfernt            100 - 200 m entfernt            unter 100 m entfernt
Flora / Fauna            Standort über 500 m von        Standort unter 500 m von        Standort im LSG oder direkt
                         NSG / LSG entfernt             NSG / LSG entfernt              an NGS angrenzend
Stadtklima               Standort außerhalb von         Standort schmälert              Standort blockiert
                         Frischluftschneisen /          Frischluftschneisen oder        Frischluftschneisen oder
                         Kaltluftsammelgebieten         Kaltluftsammelgebiete           Kaltluftsammelgebiete
Stadt- und               Umgebung stark technisch/      GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen
Landschaftsbild          gewerblich vorgeprägt          die Umgebung ein                Fremdkörper dar

      Nutzbarkeit                      +                                   o                          -
Standortgröße            > 20 ha                        10 - 20 ha                      < 10 ha
Erweiterungs-            Ja                             ggf. langfristig                nein
möglichkeiten
Emissionen (Ziel:        WA größtenteils über 500       WA teilweise unter 300 m        Wohnnutzung größtenteils
Eignung für Betriebe     m, Einzelwohnnutzungen         entfernt, Zonierung /           unter 300 m entfernt,
der Abstandskl. IV)      über 300 m entfernt            Lärmschutz notwendig            absehbare Konflikte
Grundstücks-             auch große Zuschnitte für      kaum große rechtwinklige        nur kleine / verwinkelte
zuschnitte               Logistik möglich (Tiefe        Zuschnitte realisierbar         Zuschnitte möglich
                         mindestens 140 m)
Restriktionen            wenig kostenintensive          Restriktionen zu noch           teure Restriktionen, Projekt
(Topographie, Denk-      Restriktionen                  akzeptablen Kosten lösbar       ist in Frage zu stellen
malschutz, Baugrund,
Umsiedlungen, etc.)

    Realisierbarkeit                   +                               o                              -
Flächenverfügbarkeit /   in 1 - 3 Jahren verfügbar      in 3 - 5 Jahren verfügbar       Verfügbarkeit erst
Eigentumsverhältnis                                                                     langfristig oder ungewiss
Akzeptanz der Fläche     Positiv                        verhalten / zur Zeit nicht      ablehnend
bei Bürgern / Politik                                   abschätzbar
Regionalplanung          Fläche liegt in GIB-Bereich    Standort grenzt an GIB-         Areal liegt abseits eines GIB-
                                                        Bereich an                      Bereichs

Erschließung                            +                               o                              -
Autobahnanschluss        Autobahn für LKW               Autobahn für LKW                Autobahn in > 10 min / nur
                         in < 3 min konfliktfrei        in < 10 min konfliktfrei        mit Konflikten (Anwohner,
                         erreichbar                     erreichbar                      Stau) erreichbar
Gleisanschluss           am Standort vorhanden          wirtschaftlich realisierbar     kein Gleisanschluss möglich
Sonstige Infrastruktur   alle Ver- und Entsorgungs-     Erschließungskosten stehen      Kosten für Leitungen und
(Gas, Wasser, Strom,     leitungen sind bereits am      voraussichtlich im Verhältnis   Sonderbauwerke machen
Kommunikation, etc.)     Standort vorhanden             zum Projekt                     das Projekt unwirtschaftlich
ÖPNV-Anschluss           Haltestelle in < 300 m         Haltestelle in < 500 m          keine direkte Anbindung
                         vorhanden                      vorhanden

                                                                                                          Seite 26
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

Stadt: Moers                                           Flächenname: Kapellen Erweiterungsfläche
Stand: September 2010                                  Flächengröße: 6,4 ha

       Umwelt                         +                                 o                             -
Lage der GI-Fläche       Nutzen einer                   Erweiterung eines bestehen-     Neustandort
                         Gewerbebrache                  den GE/GI-Standorts / ge-
                                                        eigneten Siedlungsbereichs
Boden                    stark vorbelastet (Versie-     bedingt naturnah                weitgehend naturbelassen
                         gelungen, Abgrabungen,         (z. B. intensiver Ackerbau)
                         Verunreinigungen, etc.)
Grundwasser              Grundwasserflurabstand         Grundwasserflurabstand          Grundwasserflurabstand
                         über 10 m                      6 - 10 m                        unter 6 m oder Wasser-
                                                                                        schutzzone
Oberflächengewässer      über 200 m entfernt            100 - 200 m entfernt            unter 100 m entfernt
Flora / Fauna            Standort über 500 m von        Standort unter 500 m von        Standort im LSG oder direkt
                         NSG / LSG entfernt             NSG / LSG entfernt              an NGS angrenzend
Stadtklima               Standort außerhalb von         Standort schmälert              Standort blockiert
                         Frischluftschneisen /          Frischluftschneisen oder        Frischluftschneisen oder
                         Kaltluftsammelgebieten         Kaltluftsammelgebiete           Kaltluftsammelgebiete
Stadt- und               Umgebung stark technisch/      GI fügt sich optisch bedingt in GI stellt einen deutlichen
Landschaftsbild          gewerblich vorgeprägt          die Umgebung ein                Fremdkörper dar

      Nutzbarkeit                      +                                   o                          -
Standortgröße            > 20 ha                        10 - 20 ha                      < 10 ha
Erweiterungs-            Ja                             ggf. langfristig                nein
möglichkeiten
Emissionen (Ziel:        WA größtenteils über 500       WA teilweise unter 300 m        Wohnnutzung größtenteils
Eignung für Betriebe     m, Einzelwohnnutzungen         entfernt, Zonierung /           unter 300 m entfernt,
der Abstandskl. IV)      über 300 m entfernt            Lärmschutz notwendig            absehbare Konflikte
Grundstücks-             auch große Zuschnitte für      kaum große rechtwinklige        nur kleine / verwinkelte
zuschnitte               Logistik möglich (Tiefe        Zuschnitte realisierbar         Zuschnitte möglich
                         mindestens 140 m)
Restriktionen            wenig kostenintensive          Restriktionen zu noch           teure Restriktionen, Projekt
(Topographie, Denk-      Restriktionen                  akzeptablen Kosten lösbar       ist in Frage zu stellen
malschutz, Baugrund,
Umsiedlungen, etc.)

    Realisierbarkeit                   +                               o                              -
Flächenverfügbarkeit /   in 1 - 3 Jahren verfügbar      in 3 - 5 Jahren verfügbar       Verfügbarkeit erst
Eigentumsverhältnis                                                                     langfristig oder ungewiss
Akzeptanz der Fläche     Positiv                        verhalten / zur Zeit nicht      ablehnend
bei Bürgern / Politik                                   abschätzbar
Regionalplanung          Fläche liegt in GIB-Bereich    Standort grenzt an GIB-         Areal liegt abseits eines GIB-
                                                        Bereich an                      Bereichs

Erschließung                            +                               o                              -
Autobahnanschluss        Autobahn für LKW               Autobahn für LKW                Autobahn in > 10 min / nur
                         in < 3 min konfliktfrei        in < 10 min konfliktfrei        mit Konflikten (Anwohner,
                         erreichbar                     erreichbar                      Stau) erreichbar
Gleisanschluss           am Standort vorhanden          wirtschaftlich realisierbar     kein Gleisanschluss möglich
Sonstige Infrastruktur   alle Ver- und Entsorgungs-     Erschließungskosten stehen      Kosten für Leitungen und
(Gas, Wasser, Strom,     leitungen sind bereits am      voraussichtlich im Verhältnis   Sonderbauwerke machen
Kommunikation, etc.)     Standort vorhanden             zum Projekt                     das Projekt unwirtschaftlich
ÖPNV-Anschluss           Haltestelle in < 300 m         Haltestelle in < 500 m          keine direkte Anbindung
                         vorhanden                      vorhanden

                                                                                                          Seite 27
Gewerbe- und Industrieflächen in der wir4 Region – Bewertung der Suchräume

Fazit Suchraum Kapellen

Kapellen Schacht III
Die Neunutzung der Industriebrache Schacht III ist grundsätzlich zu begrüßen. Dies gilt
insbesondere, weil im südlichen Stadtgebiet kein größerer Gewerbestandort vorhanden ist.
Für ein GI-Gebiet spricht zudem die gute Anbindung an die A 57. Der Landschaftsraum im
Umfeld ist bereits durch die Autobahn und Lagergebäude der Firma Niederrheingold
vorgeprägt. Um einen regionalplanerisch ausgewiesenen GIB-Bereich handelt es sich jedoch
nicht. Folgende weitere Aspekte sind zudem zu beachten:
    - Die Brachfläche besitzt eine hohe Bedeutung für Flora und Fauna, es ist eine genaue
        Artenschutzprüfung erforderlich.
    - Das Areal liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIb des Wasserwerks Rumeln-
        Kaldenhausen. Die Firma Niederrheingold betreibt in der Nähe Betriebsbrunnen. Da
        das Grundwasser - moerstypisch - um 6 m unter Geländeoberkante ansteht ist in
        jedem Falle genau zu prüfen, inwiefern eine industrielle Nutzung sich mit den
        Belangen des Schutzguts Wasser vereinbaren lässt.
    - Die nördlich gelegene Siedlung Achterrathsfeld und Einzelgehöfte schränken die
        industrielle Nutzbarkeit der Brachfläche ein, auch aus diesem Grund wird über eine
        südlich angrenzende Erweiterungsfläche nachgedacht (siehe unten).
    - Für die nördlich angrenzende Kleingartenanlage wird eine Erweiterung nach Süden
        diskutiert, dies ist bei der Zonierung eines etwaigen GI-Standorts zu beachten.
    - Obwohl östlich der Autobahn bereits die Gebäude der Firma Niederrheingold stehen,
        dürfte ein GI-Gebiet im Bereich der Brache optisch einen deutlichen Fremdkörper im
        landwirtschaftlich geprägten Kapellener Freiraum darstellen.

Insgesamt ist die Fläche als GI-Gebiet MIT EINSCHRÄNKUNGEN GEEIGNET.

Kapellen Erweiterungsfläche
Die Fläche ist als Ergänzung zur nördlich angrenzenden Brachfläche Schacht III gedacht,
welche für stärker emittierende Betriebe nur bedingt geeignet ist. Folgende Punkte sind im
Zuge einer industriellen Nutzung jedoch zu klären:
   - Die Erweiterungsfläche würde alte Hofanlagen und typische Elemente der
       niederrheinischen Kulturlandschaft beeinträchtigen. Zudem gehen Böden mit hoher
       Fruchtbarkeit verloren und landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe werden von
       Industrie und Autobahn stark bedrängt.
   - Genau wie bei der Fläche Schacht III ist näher zu untersuchen, ob sich eine
       industrielle Nutzung mit der Wasserschutzzone und den Brunnen der Firma
       Niederrheingold vereinbaren lässt.
   - Von Vertretern der Wirtschaftsförderung wird eine GI-Entwicklung in Kapellen
       aufgrund der zu erwartenden Einschränkungen und Auflagen eher als „Notlösung“
       angesehen, die nur bedingt vermarktbar ist.

Insgesamt ist die Fläche als GI-Gebiet MIT EINSCHRÄNKUNGEN GEEIGNET.

Die in den 2 Teilbereichen an diesem Standort bisher betrachteten 14,2 ha weisen keine
ausreichende Flächengröße für einen gemeinsamen Industriestandort auf. Eine darüber
hinausgehende Erweiterung entsprechend der landesplanerischen Forderung zur
langfristigen Standortsicherung ist im Rahmen der bisherigen Flächenabgrenzungen nicht
berücksichtigt.

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