PRODUKTINTERVENTION ABSCHNITT 2.24 DES CP - BAFIN

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Produktintervention
  Abschnitt 2.24 des CP
Produktintervention von ESMA/EBA

 Befugnis für den Ausnahmefall
  Regelfall: NCA-Intervention
  aber: wenn, dann vorrangig vor NCA-Intervention

 Frühester Interventionszeitpunkt
  vorsorglich vor Vermarktung, Vertrieb oder Verkauf

 Räumlicher Anwendungsbereich: „in der Union“
 Nebenbestimmungen: Ausnahmen/Bedingungen

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Produktintervention von ESMA/EBA

 Interventionsgegenstand
  Form von Finanztätigkeit oder –praxis
    insbesondere: Vermarktung, Vertrieb, Verkauf von bestimmten
     Finanzinstrumenten oder Finanzinstrumenten mit bestimmten
     Merkmalen (ESMA)

    insbesondere: Vermarktung, Vertrieb, Verkauf von bestimmten
     strukturierten Einlagen oder von strukturierten Einlagen mit
     bestimmten Merkmalen (EBA)

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Produktintervention von ESMA/EBA

 Zwingende Interventionsvoraussetzungen (1)
  Betroffenheit eines Schutzgutes
    erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes

    Gefahr für Funktion/Integrität der Finanz- oder Warenmärkte

    Gefahr für Stabilität des Unions-Finanzsystems oder seiner Teile

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Produktintervention von ESMA/EBA

 Zwingende Interventionsvoraussetzungen (2)
  regulatorische Anforderungen (Unionsrecht) wenden Gefahr
   nicht ab
  keine Maßnahmen zuständiger Behörde(n) / Maßnahmen
   werden Bedrohung nicht gerecht

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Produktintervention von ESMA/EBA

 Zwingende Interventionsvoraussetzungen (3)
  Verhältnismäßigkeit
    Mittel-Zweck-Relation

    Vermeidung von Aufsichtsarbitrage

    Anhörung der für Warenmärkte Zuständigen

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Produktintervention von ESMA/EBA

 Formalien der Intervention
  Unterrichtung zuständiger Behörden (Vorschlag?)
  Bekanntmachung auf der Webseite
  Zeitpunkt des Inkrafttretens (nach Bekanntmachung)
  Zeitliche Beschränkung der Maßnahme
  Überprüfung der Maßnahme mindestens alle 3 Monate

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Produktintervention der NCAs

 Frühester Interventionszeitpunkt
  vorsorglich vor Vermarktung, Vertrieb oder Verkauf

 Räumlicher Anwendungsbereich: „in/aus dem
  Mitgliedsstaat“
 Nebenbestimmungen: Ausnahmen und Bedingungen

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Produktintervention der NCAs

 Interventionsgegenstand
  Form von Finanztätigkeit oder –praxis
    insbesondere: Vermarktung, Vertrieb, Verkauf von bestimmten
     Finanzinstrumenten oder von Finanzinstrumenten mit bestimmten
     Merkmalen

    insbesondere: Vermarktung, Vertrieb, Verkauf von bestimmten
     strukturierten Einlagen oder von strukturierten Einlagen mit
     bestimmten Merkmalen

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Produktintervention der NCAs

 „Vergewisserte“ Interventionsvoraussetzungen (1)
  Betroffenheit eines Schutzgutes
    erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes

    Gefahr für Funktion/Integrität der Finanz- oder Warenmärkte

    Gefahr für Stabilität des Finanzsystems eines Mitgliedsstaats oder
     seiner Teile

    negative Auswirkungen eines Derivats auf
     Preisbildungsmechanismus im zugrundeliegenden Markt

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Produktintervention der NCAs

 „Vergewisserte“ Interventionsvoraussetzungen (2)
  regulatorische Anforderungen (Unionsrecht) wenden Gefahr
   nicht ab
    insbesondere: stärkere Aufsicht, Durchsetzung der Vorgaben

                                                                  11
Produktintervention der NCAs

 „Vergewisserte“ Interventionsvoraussetzungen (3)
  Verhältnismäßigkeit
    Wesensart der Risiken

    Kenntnisniveau der betreffenden Marktteilnehmer/Anleger

    wahrscheinliche Wirkung für profitierende Inhaber/Adressaten

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Produktintervention der NCAs

 „Vergewisserte“ Interventionsvoraussetzungen (4)
  angemessene Anhörung potentiell betroffener anderer NCAs
  keine Diskriminierung von Leistungen/Tätigkeiten aus
   anderen Mitgliedsstaaten
  ggf. angemessene Anhörung der für Warenmärkte
   Zuständigen

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Produktintervention der NCAs

 Formalien der Intervention
  Unterrichtung zuständiger Behörden und ESMA
    einen Monat vor Wirksamwerden

    24 Stunden bei vorläufigen Maßnahmen (max. 3 Monate Dauer)

  Bekanntmachung auf der Webseite
  Zeitpunkt des Inkrafttretens (nach Bekanntmachung)
  Widerruf bei Entfallen der Voraussetzungen

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Koordination der Produktintervention

 Koordinierung durch ESMA/EBA
  Prüfung der Maßnahmen der NCAs
    Sicherstellung eines kohärenten Ansatzes

  Abgabe einer Stellungnahme
  Begründungsbedarf bei NCA-Abweichen von Stellungnahme

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Verständnis der Produktintervention

 Sinn und Zweck
  Ergänzung des Vorfelds des Sanktionsregimes
  Reaktion auf un(vollständig)geregelte Sachverhalte
  Durchsetzung der Product Governance Regeln

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Verständnis der Produktintervention

 Anwendbarkeit
  sparsamer Einsatz
    aber nicht mehr: Ultima Ratio

    gleichrangig neben stärkerer Aufsicht/Durchsetzung Regularien

  maßgebend: Verhältnismäßigkeit
    auch: Skalierung durch Bedrohungsintensität („Bedenken“ vs.
     „Gefahr“)

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Verständnis der Produktintervention

 Charakter der Kriterienliste: flexibilitätswahrend
  nicht verbindlich und nicht abschließend
    nicht zwingend erforderlich: Einschreiten bei Kriterienerfüllung

    möglich: Einschreiten ohne jegliche Kriterienerfüllung

  Faktische Kriterien: alle MiFID-Anforderungen?
  Ergänzung durch weitere ESMA-Arbeiten?

                                                                        18
Verständnis der Produktintervention

 Systematik der Kriterienliste
  Kriterien und Faktoren mit erläuternden Beispielen
  Übertragbarkeit der Beispiele
  Beispiele nicht kumulativ

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Kriterien für die Produktintervention

 Grad der Komplexität
  Typ und Transparenz des Underlyings
  mehrere Lagen Kosten und Gebühren
  Komplexität der Performance-Berechnung
  Natur und Ausmaß der Risiken
  Bündelung mit anderen Produkten/Dienstleistungen
  Komplexität der Bedingungen

                                                      20
Kriterien für die Produktintervention

 Ausmaß des Problems oder Nachteils
  Nennwert des Finanzinstruments
  Zahl der betroffenen Investoren, Kunden, Marktteilnehmer
  relativer Anteil des Instruments in den Portfolien der Investoren
  Wahrscheinlichkeit, Umfang und Natur der Nachteile
    z.B. potentielles Verlustrisko

  erwartete Nachhaltigkeit des Problems oder Nachteils
  Emissionsvolumen
  Zahl der beteiligten Intermediäre
  Wachstum des Marktes oder der Verkaufszahlen

                                                                   21
Kriterien für die Produktintervention

 Betroffener Kundentypus
  Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei
  seine Qualifikation und Befähigung
    z.B. Bildungsstand, Erfahrung mit ähnlichen Produkten/Praktiken

  seine wirtschaftliche Situation
    z.B. Einkommen, Vermögen

  seine finanziellen Ziele
    z.B. Altersvorsorge, Finanzierung eines Eigenheims

  die Einschlägigkeit des Zielmarktes von Endkunden

                                                                   22
Kriterien für die Produktintervention

 Grad der Transparenz des Produktes/der Tätigkeit
  Typ und Transparenz des Underlyings
  “versteckte” Kosten und Gebühren
  Eigenschaften die Aufmerksamkeit erregen ohne Geeignetheit
   oder Qualität wiederzuspiegeln
  Ersichtlichkeit von Risiken
  Produktnamen die mehr Sicherheit oder Rendite implizieren
   als wahrscheinlich oder möglich

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Kriterien für die Produktintervention

 Produkt-/Transaktionseigenschaften oder -
  Komponenten; Hebelwirkung
  produktinherente Hebelwirkung
  finanzierungsbezogene Hebelwirkung
  Eigenschaften von Wertpapierfinanzierungstransaktionen

                                                            24
Kriterien für die Produktintervention

 Diskrepanz zwischen Renditeerwatung/Nutzen und
  Verlustrisiko
  Strukturierungs- und andere Kosten
  Diskrepanz zum Emittentenrisiko (wo vom Emittenten
   beibehalten)
  Rendite-Risiko-Profil

                                                        25
Kriterien für die Produktintervention

 Leichtigkeit und Kosten eines Wechsels oder
  Verkaufs des Instruments
  Bid/ask-Spread
  Frequenz der Handelsmöglichkeiten
  Emissionsvolumen und Größe des Sekundärmarktes
  (Nicht-)Vorhandensein von Liquiditätsprovidern oder Market-
   Makern im Sekundärmarkt
  Eigenschaften des Handelssystems
  andere Barrieren für einen “Ausstieg”

                                                             26
Kriterien für die Produktintervention

 Preis und verbundene Kosten
  Verwendung versteckter oder sekundärer Kosten
  Kosten, die den erbrachten Servicelevel nicht reflektieren

                                                                27
Kriterien für die Produktintervention

 Innovationsgrad
  Innovationsgrad der Struktur
    z.B. Einbettung, Auslösemechanismen

  Innovationsgrad des Vertriebsmodells, Länge der
   Vertriebskette
  Grad der Innovationsdiffusion
    Innovationsgrad (nur) für bestimmte Kundengruppen

  Innovationsgrad des Hebeleffektes
  Undurchsichtigkeit des Underlyings
  Vorerfahrung des Marktes

                                                         28
Kriterien für die Produktintervention

 Zugrundeliegende Vertriebspraktiken
  verwendete Kommunikations- und Vertriebskanäle
  verwendetes Informations- Marketing- oder
   Absatzförderungsmaterial
  unterstellter Anlagezweck
  Nachgelagertheit einer Kaufentscheidung nach anderem
   Erwerb

                                                          29
Kriterien für die Produktintervention

 Situation des Emittenten
  Kreditwürdigkeit eines Emittenten oder Garanten
  Transparenz der Situation des Emittenten oder Garanten

                                                            30
Kriterien für die Produktintervention

 Informationsdichte und Verlässlichkeit von Informationen
  über ein Instrument
  Möglichkeit der Urteilsbildung für betroffene Marktteilnehmer
   unter Berücksichtigung von Typ/Natur des Instruments
 hohes Risiko für Vertragserfüllung durch Marktteilnehmer
  in entsprechenden Produkten/Märkten
 Gefahr der Kompromittierung der Integrität
  entsprechender Preisbildungsmechanismen
  Preis oder Wert nicht (mehr) durch legitime Marktkräfte
   (Angebot/Nachfrage) bestimmbar
  keine Verlässlichkeit von gebildeten Preisen/von
   Handelsvolumina als Entscheidungsbasis

                                                                   31
Kriterien für die Produktintervention

 Anfälligkeit von Instrumenten für Verwendung in
  Finanzstraftaten
  Betrug oder Unredlichkeit
  Fehlverhalten oder Informationsmissbrauch in oder in Bezug
   auf einen Finanzmarkt
  Handhabung von Erlösen aus Straftaten
  Terrorismusfinanzierung
  Erleichterung der Geldwäsche

                                                                32
Kriterien für die Produktintervention

 Besonders hohes Risiko für Widerstandsfähigkeit/reibungslosen
  Ablauf von Märkten/Marktinfrastruktur
 Entstehen eines künstlichen und deutlichen Missverhältnisses
  zwischen Derivatepreis und Marktpreis im Underlying
 Hohes Risiko der Störung von für das nationale (NCAs) oder
  Finanzsystem der Union (ESMA/EBA) systemrelevanten
  Instituten
 Besondere Risiken für Markt- oder
  Zahlungssysteminfrakstruktur, insb. für Clearing-, Settlement-
  oder Handelssysteme
 Bedrohung des Vertrauens der Marktteilnehmer in das
  Finanzsystem

                                                                   33
Geeignetheit
Abschnitt 2.17 des CP
Geeignetheit

 Geeignetheitsprüfung: Verantwortlichkeit des WpDU
  Informationspflicht gegenüber dem Kunden
  Klarstellung der Reichweite
    nicht nur: Kaufempfehlung sondern: jede Empfehlung

    z.B. auch „nicht kaufen“, „verkaufen“, „halten“

                                                          35
Geeignetheit

 Grundsätze und Verfahren zur Sicherstellung des
  Produktverständnisses des WpDU
 Prüfungsprozess für Produktalternativen
  zumindest: weniger komplexe und günstigere Alternativen

 Besondere Sorgfalt bei beschränkter Produktauswahl
  keine Empfehlung bei fehlender Geeignetheit

                                                             36
Geeignetheit

 Austausch von Produkten (Anlageberatung/FPV)
  Kosten-Nutzen-Analyse des Produktwechsels erforderlich
  Nutzen muss Kosten überwiegen

 Kontinuierliche Geschäftsbeziehung
  Update-Prozess für Kundeninformationen erforderlich

                                                            37
Geeignetheit

 Detailtiefe der einzuholenden Kundeninformationen
  angepasst an Umstände des Einzelfalls

 Sichern der Verlässlichkeit eigeholter Informationen
  Kundenbewusstsein für akkurate und aktuelle Informationen
  Risikotragfähigkeit/–appetit: robustes Bewertungsverfahren
  Funktionsfähigkeit und Angemessenheit eingesetzter Tools
    Identifikation/Entgegenwirken möglicher Beschränkungen

                                                                38
Geeignetheit

 Fragen zur Informationserlangung
  Verständlichkeit für die Kunden
  akkurates Erfassen der Kundenziele und Bedürfnisse
  Liefern aller erforderlichen Informationen

 Plausibilitätskontrolle der Kundenangaben
  z.B. Prüfung auf offensichtliche Widersprüche

                                                        39
Geeignetheit

 Geeignetheit bei Personenmehrheiten/Gesellschaften
  Zivil-/Gesellschaftsrechtsrahmen maßgeblich
  sofern nicht aussagekräftig: Einigung mit (allen) Betroffenen
    Prozess erforderlich

    Dokumentation der Einigung

                                                               40
Geeignetheit

 Geeignetheit bei Stellvertretung
  bei natürlichen Personen und kleinen Wirtschaftseinheiten
  Maßgeblichkeit für die Geeignetheitsprüfung
    bzgl. Anlageziele und finanzielle Verhältnisse: Vertretener

    bzgl. Kenntnisse und Erfahrungen: Vertreter

                                                                   41
Geeignetheitserklärung

 „Erklärung zur Geeignetheit“
  Überblick über die erteilte Beratung
  Begründung der Geeignetheit im Hinblick auf
    Kenntnisse/Erfahrung, finanziellen Verhältnisse,
     Verlusttragungsfähigkeit, Anlageziele, Risikotoleranz

  Erläuterung mit der Empfehlung verbundener Nachteile
  Grundgedanke: ausreichende Personalisierung

                                                             42
Geeignetheitserklärung

 „Erklärung zur Geeignetheit“
  wahrscheinlicher Bedarf fortlaufender Beobachtung des
   Investments
    z.B. Erforderlichkeit späterer Beratung zur Rückkehr zur
     ursprünglich gewünschten Asset-Gewichtung

  bei fortlaufender Geeignetheitsprüfung
    Folgereports: Darstellung von Veränderungen; i.Ü. Verweisung

                                                                    43
Angemessenheit
Abschnitt 2.18 des CP
Angemessenheit – Execution Only

 „Execution-only-taugliche“ Dienstleistung
  Ausführung von Kundenaufträgen
  Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen

 mit oder ohne Nebendienstleistungen
  aber nicht bei Kredit/Darlehensgewährung ohne Obergrenzen
    z.B. Girokonto ohne Obergrenze für Überziehungsmöglichkeiten

                                                                    45
Angemessenheit – Execution Only

 Execution-only-taugliches“ Finanzinstrument
  zugelassene (Unternehmens-)Aktien
    nicht: Anteile an nicht-OGAW

    nicht: Aktien mit eingebettetem Derivat

  zugelassene Schuldverschreibungen/verbriefte Schuldtitel
    nicht: solche mit eingebettetem Derivat

    nicht: solche mit Struktur, die es dem Kunden erschwert damit
     einhergehende Risiken zu verstehen

                                                                     46
Angemessenheit – Execution Only

 Noch: Execution-only-taugliches“ Finanzinstrument
  Geldmarktinstrumente
    nicht: solche mit eingebettetem Derivat

    nicht: solche mit Struktur, die es dem Kunden erschwert damit
     einhergehende Risiken zu verstehen

  Aktien oder Anteile an OGAW
    nicht: strukturierte OGAW

                                                                     47
Angemessenheit – Execution Only

 Noch: Execution-only-taugliches“ Finanzinstrument
  strukturierte Einlagen
    nicht: solche mit Struktur, die Verständnis des
     Ertragsrisikos oder Kosten eines Verkaufs vor Fälligkeit
     erschwert
  andere nicht komplexe Finanzinstrumente

                                                                48
Angemessenheit – Execution Only

 ESMAs Agenda
  Definition „anderer nicht komplexer Finanzinstrumente“
    (zwingend) technical advice

  Liste nicht komplexer Finanzinstrumente
    (optional) Guidelines (Update der vorhandenen CESR Q&A)

  Definition der „Struktur, die Risikoverständnis erschwert“
    (zwingend) Guidelines

                                                                49
Angemessenheit – Execution Only

 Definition nicht komplexer Finanzinstrumente
  bisherige Kriterien des Art. 38 MiFID-Durchführungsrichtlinie
  neue zusätzliche Kriterien
    keine Vertragsbestimmung, Bedingung oder Auslöser die/der
     Natur, Risiko oder Auszahlungsprofil erheblich verändert

    keine expliziten/impliziten Ausstiegsgebühren mit der Folge der
     Illiquidität des Investments trotz zahlreicher technischer
     Möglichkeiten der Veräußerung oder Rückgabe

  ausdrückliche Benennung vorstehender Ausnahmen als
   „komplex“

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