Leitfaden Kommunale Wärmeplanung: Arbeitshilfe 6 Fördermöglichkeiten der kommunalen Wärmeplanung und Konzeptumsetzung

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Leitfaden Kommunale Wärmeplanung: Arbeitshilfe 6
Fördermöglichkeiten der kommunalen
Wärmeplanung und Konzeptumsetzung
Auf Bundes- und Landesebene gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, die für die kommunale
Wärmeplanung relevant sind. Ein attraktiver öffentlicher Zuschuss erleichtert mitunter die
Entscheidung für die Umsetzung von Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern und die
Nutzung der erneuerbaren Energien stärken. Diese Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die
aktuellen Fördermöglichkeiten und soll eine erste Orientierung geben. Aufgeführt sind hier
ausschließlich Zuschussprogramme bzw. Kreditprogramme mit einem Tilgungszuschuss, die für die
Planung oder Umsetzung von Wärmeprojekten relevant sind.

                                                   umfassen und endet in der Regel erst unterhalb
Für die einzelnen Programme werden nur die
                                                   der Stadtteilgröße.
Eckdaten dargestellt. Detailinformationen für
konkrete Einzelprojekte können den Programmen      Ein integriertes energetisches Quartierskonzept
entnommen werden. Der jeweils eingefügte Link      prüft die Möglichkeiten, Potenziale und Kosten
führt Sie zum entsprechenden Förderprogramm        einer energetischen Aufwertung des Quartiers.
bzw. Merkblatt, dem Sie diese Informationen        Das Quartierskonzept wird durch ein Planungs-
entnehmen können.                                  büro erstellt. Es enthält eine Bestandsaufnahme
                                                   mit einer Beschreibung der energetischen Qualität
Nach der grundsätzlichen Entscheidung für den
                                                   des vorhandenen Gebäudebestandes, eine Poten-
Einsatz energieeffizienter Technologien und
                                                   zialabschätzung zur Wärmeversorgung und
Verfahren, sollte die jeweilige Kommune ein
                                                   energetischen Sanierung sowie eine Kosten-
Beratungsgespräch bei der NBank oder der KfW in
                                                   schätzung.
Anspruch       nehmen.      Die      anliegende
Förderübersicht bietet eine erste Orientierung     Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanie-
über mögliche Fördermittel. Die angeführten        rung – KfW 432“ fördert die Konzepterstellung mit
Förderprogramme sind nach Themen gegliedert.       75 % der Kosten (bis Ende 2022). Das Land
                                                   Niedersachsen stockt diese Förderung mit zusätz-
Jedes Projekt beginnt zunächst mit Grundsatz-
                                                   lich 20 % der Kosten bzw. max. 10.000 Euro auf,
überlegungen, einer Bestandsaufnahme und einer
                                                   wodurch eine Gesamtförderung von bis zu 95 %
Ermittlung der möglichen Lösungen. Für die
                                                   möglich ist. Für die Antragsbearbeitung und
Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage ist das
                                                   -bewilligung benötigt die KfW derzeit nicht mehr
Förderprogramm der „KfW 432 – Energetische
                                                   als sechs Wochen. Auch die anschließende
Stadtsanierung“ sehr gut geeignet.
                                                   Umsetzung des Quartierskonzeptes bezuschusst
1. Entscheidungsgrundlage:                         die KfW. Über fünf Jahre (3 + 2) stellt sie insge-
Energetische Stadtsanierung – KfW 432              samt maximal 350.000 Euro an Fördermitteln für
                                                   die Einstellung eines Quartiersmanagers zur
Vor der konkreten Entscheidung, ein bestimmtes
                                                   Verfügung (75 % der Personalkosten).
Quartier oder einen Gebäudekomplex möglichst
klimaneutral mit Wärme zu versorgen, brauchen      Ein Quartierskonzept kann auch eine Grundlage
die Entscheidungsträger in der Kommune einen       für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach
Überblick über das betreffende Quartier.           den §§ 136 ff BauGB sein.
Entsprechend der Definition in der Förderricht-
linie kann ein Quartier bereits aus zwei
zusammenhängenden bebauten Grundstücken
bestehen, es kann einen ganzen Dorfkern
Wird das Quartier als Sanierungsgebiet ausge-              5. KFW Programme Erneuerbare Energien
wiesen und enthält die Sanierungssatzung das Ziel              Premium Nr. 271, 281, 272, 282
der energetischen Aufwertung des Quartiers (auch           6.. Energieeffizienz in der Wirtschaft vom
durch Einzelmaßnahmen), so können die Kosten                   04.01.2019 – BAFA / KfW 295
für diese Maßnahmen von den Bauleuten                      7. BAFA – Wärmenetzsysteme 4.0, auch
steuerlich bis zu 100 % geltend gemacht werden.                „Wärmenetze 4.0“
Grundlage hierfür ist das Einkommenssteuer-                8. BAFA – Kraft-Wärme Kopplungsgesetz –
gesetz §§ 10 e und 7 f.                                        Wärme- und Kältenetze
Weitere Informationen zu diesem und weiteren               9. Klimaschutz-Modellprojekte - BMU
Förderprogrammen finden Sie in der anliegenden
Tabelle.
                                                           3. Weitere Fördermöglichkeiten
                                                           Sollten Sie in den aufgeführten Fördermöglich-
Das Förderprogramm in der Tabelle:
                                                           keiten kein geeignetes Programm für Ihr Vorhaben
1. Förderprogramm Energetische Stadtsanierung –            finden, so verweisen wir hier auf weitere
   KfW 432                                                 Programme      zur    Forschungsförderung,    die
                                                           Förderung der integrierten ländlichen Entwick-
2. Entscheidung für technische                             lung und schließlich die Förderung durch die
Maßnahmen                                                  Deutsche Bundesstiftung Umwelt.
Aus dem Quartierskonzept ergeben sich
                                                           Die N-Bank berät Sie zu weiteren Fördermöglich-
technische Lösungsansätze für eine energetische
                                                           keiten.
Sanierung und eine klimafreundliche Wärmever-
sorgung des Quartiers. Zur Erleichterung der Ent-
scheidung für technische Lösungen und Umsetz-
ungsmaßnahmen gibt die erwähnte Tabelle einen
Überblick über die verschiedenen Fördermögli-
chkeiten. Schließlich müssen die Maßnahmen zur
Umsetzung am Ende finanzierbar sein.

Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass die KfW
und auch das BAFA für solarthermische Anlagen
Zuschüsse von bis zu 55 % der Gesamtkosten
gewähren? Auch Wärmenetze werden aus den
unterschiedlichsten Programmen gefördert. Ein
Blick in die Förderprogramme lohnt sich.

Die Förderprogramme in der Tabelle:
2. KfW 201: IKU Energetische Stadtsanierung –
   Quartiersversorgung
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
4. KfW 433: Energieeffizient Bauen und Sanieren
   - Zuschuss Brennstoffzelle
                                                           .
                                                                  Stand: Juli 2021, alle Angaben ohne Gewähr

Herausgeber                        Osterstr. 60, 30159 Hannover               Gefördert durch:
                                   Telefon: 0511 897039-0

Klimaschutz- und Energieagentur    info@klimaschutz-niedersachsen.de                                           2/2
Niedersachsen GmbH                 www.klimaschutz-niedersachsen.de
1. KfW 432: Energetische Stadtsanierung
 Fördergegenstand                          Voraussetzungen                         Zuschuss                        Wer                    Link
 Bund – KfW 432:                           Erstellung eines integrierten           75 % der förderfähigen
                                           Quartierskonzeptes zur Steigerung der   Ausgaben für fachkundige         Öffentlich            http://www.kfw.de/432
  1.   Erstellung „Integrierter            Energieeffizienz der Gebäude und der    Dritte max.
       energetischer                       Infrastruktur insbesondere zur          Kumulation mit Landes- und      Nur Kommunen können
       Quartierskonzepte“                  Wärmeversorgung                         EU-Mitteln möglich              einen Antrag stellen
                                           Beachtung anderer städtebaulicher
                                           Aspekte, Aufzeigen technischer u.       Zuschuss kann an dritte
                                           wirtschaftlicher Einsparpotenziale      weitergeleitet werden
                                           Erarbeitung bzw. Vorliegen eines        75 % Zuschuss zu den
  2.   Personalkosten                      integrierten energetischen              Personalkosten eines
                                                                                                                    Öffentlich            http://www.kfw.de/432
       Quartiersmanager/innen              Quartierskonzeptes                      Quartiersmanagers, bis zu       (Dritte nur über die
                                                                                   350.000,- €, für 5 Jahre (3 +   Kommune)
                                                                                   2)
 Land Niedersachsen:                       Voraussetzung Förderzusage KfW 432      Zuschuss: 20 %, max. 10.000
 Ergänzende Förderung für Erstellung                                               € der förderfähigen Kosten                             https://www.nbank.de/Qu
                                                                                                                    Öffentlich
 integrierter Quartierskonzepte                                                    30 %, max. 10.000 € für                                artierskonzept
                                                                                   finanzschwache Kommunen
 Steuerersparnis bei Maßnahmen im          Ausweisung eines Sanierungsgebietes     Steuerliche Absetzbarkeit von
 Sanierungsgebiet entsprechend EStG        mit dem Ziel der energetischen          energetischer Sanierung auch     Privat                EStG § 10 e und § 7 f
 (individuell)                             Aufwertung des Quartiers                Einzelmaßnahmen 90 % bis                               BauGB §§ 136 ff
                                                                                   100 % über 10 Jahre              Gewerblich

2. KfW 201: IKU Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung
 Fördergegenstand                          Voraussetzungen                               Tilgungszuschuss                Wer              Link
 Bund – KfW 201                            vorhabenbezogene Kredite,                     Kredit für 100 %, keine
 Quartiersbezogene Wärme- und              10% für Wärme-und Kälteversorgung             max. Summe                       Öffentlich      www.kfw.de/201/
 Kälteversorgung, KWK, Nutzung             20% für Wasserver- und                        10 % bis zu 40 %
 industrieller Abwärme, Speicher, Netze,   Abwasserentsorgung, Grüne Infrastruktur       Tilgungszuschuss, wenn
 Abwasser, etc.                            und Klimafreundliche Mobilität bzw.           Maßnahme sich aus dem
                                           40% für entsprechende Maßnahmen auf           Quartierskonzept (KfW 432)
                                           Basis eines von der KfW geförderten           ergibt.
                                           Quartierkonzepts (Verknüpfung mit
                                           Programm 432) neu bis 30.06.22

Arbeitshilfe 6 – Übersicht Fördermöglichkeiten Wärmeplanung und –umsetzung (Stand Juli 2021)
3a. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Fördersätze Effizienzhaus / Effizienzgebäude (Tilgungszuschuss oder direkter Zuschuss)

                                                                                                                                          Höchstgrenze
Effizienz-Standard                                  Denkmal       100      85     70           55    40     40+     iSFP-Bonus
                                                                                                                                       förderfähige Kosten
              Wohngebäude                             25%       27,5%    30%     35%       40%      45%      /                          120.000 Euro je WE
                                                                                                                  5% Extrazuschuss
              Mit EE-Paket                            30%       32,5%    35%     40%       45%      50%      /                          150.000 Euro je WE
Sanierung                                             25%       27,5%       /    35%       40%      45%      /
              Nichtwohngebäude                                                                                                           2.000 Euro pro m2
                                                                                                                         /
                                                                                                                                     Nettogrundfläche, max. 30
                                                      30%       32,5%       /    40%       45%      50%      /
              Mit EE-oder NH-Paket                                                                                                           Mio. Euro
              Wohngebäude                                                                  15%      20%      /                          120.000 Euro je WE
                                                                                                                         /
              40+ / mit EE- oder NH-Paket                                                 17,5%     22,5%   25%                         150.000 Euro je WE
Neubau                                                                                     15%      20%      /
              Nichtwohngebäude                                                                                                           2.000 Euro pro m2
                                                                                                                         /
                                                                                                                                     Nettogrundfläche, max. 30
                                                                                          17,5%     22,5%    /
              Mit EE- oder NH-Paket                                                                                                          Mio. Euro
www.kfw.de/BEG

Arbeitshilfe 6 – Übersicht Fördermöglichkeiten Wärmeplanung und –umsetzung (Stand Juli 2021)
3b. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Fördersätze Einzelmaßnahmen Wohn- und Nichtwohngebäude
(Tilgungszuschuss oder direkter Zuschuss)

                                                                                                                                         Höchstgrenzen
                                                                                                                        Höchstgrenze
                                                                                                         iSFP-Bonus                       förderfähige
                                                                                               Austausch                 förderfähige
Maßnahme                                                                       Fördersatz                bei Wohn-                           Kosten
                                                                                               Ölheizung                    Kosten
                                                                                                          gebäuden                         Nichtwohn-
                                                                                                                        Wohngebäude
                                                                                                                                            gebäude
Gebäudehülle                                                                      20%              /
Anlagentechnik (außer Heizung)                                                    20%              /
Heizungsoptimierung                                                               20%              /
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
 Gas-Brennwertheizung "renewable ready"                                           20%            20%
 Gas-Hybridheizung                                                                               40%
                                                                                  30%
 Solarkollektoranlagen                                                                           30%
                                                                                   ertragsabhängig:
                                                                                  Kollektor- ertrag in                                   1.000 Euro pro m²
 große Solaranlagen mit mindestens 20 m2 Bruttokollektorfläche                                                5%
                                                                                   kWh*Anzahl der                       60.000 Euro je   Nettogrundfläche,
                                                                                                         Extrazuschus
                                                                                  Module*0,45 Euro                       Wohneinheit           max.
                                                                                                               s
 Biomasseheizungen                                                                35%            45%                                        15 Mio. Euro
 Innovationsbonus Biomasse: Emissionsgrenzwertes für Feinstaub max. 2,5
                                                                                 40%         50%
mg/m3
 Wärmepumpe
 Innovative Heizungsanlage auf EE-Basis                                          35%         45%
 Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
 Gebäudenetze und Anschluss Gebäude- / Wärmenetze
   25% Anteil EE                                                                 30%         40%
   55% Anteil EE                                                                 35%         45%
Zuschuss für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de/BEG
Kredit mit Tilgungszuschuss weiterhin bei der KfW www.kfw.de/BEG

Arbeitshilfe 6 – Übersicht Fördermöglichkeiten Wärmeplanung und –umsetzung (Stand Juli 2021)
4. KfW 433: Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
 Fördergegenstand                         Voraussetzungen                    Zuschuss                           Wer                        Link
 Brennstoffzelle zur Wärme- und           elekt. Leistung mind. Pel =0,25    bis 34.300 €                                                  Natürliche Personen,
 Stromversorgung in neue oder             kWel max. 5,0 kWel                 Zuschuss je Brennstoffzelle,
                                                                                                                  Privat                   WEG, KMU, Kommunen,
 bestehende Gebäude                       Energieeffizienz Experten          Der Zuschuss setzt sich                                       etc.
                                          einbinden                          zusammen aus:                       Öffentlich                https://www.kfw.de/433_
                                                                             •einem Festbetrag                                             Brennstoffzelle
                                                                                                                 Gewerblich
                                                                             (Grundförderung) von 6.800 Euro
                                                                             und
                                                                             •einem leistungsabhängigen
                                                                             Betrag (Zusatzförderung) von
                                                                             550 Euro je angefangene 0,1
                                                                             kWel.
                                                                             Es werden maximal 40 % der
                                                                             förderfähigen Kosten bezuschusst

5. KfW 271/281 Erneuerbare Energien „Premium“ (Wärme)
 Fördergegenstand                   Voraussetzungen                         Tilgungszuschüsse                   Wer                        Link
 1. Solarkollektoranlagen > 40
    m²
                                                                                                                  Privat                   www.kfw.de/Erneuerbare
     Solare Kälteerzeugung         größenabhängig                          bis zu 30 %                          Öffentlich                -Energien-Premium-(271-
     Wärme für Wärmenetze          Wärmenetze                              bis zu 40 %                                                    281)
 Whgn: > 3 Wohneinheiten            ertragsabhängig                                                              Gewerblich
 Nichtwhg: > 500 m² Nutzfläche
 2. Biomasseanlagen therm.                                                  20 €/KW, max. 50.000 € + Boni       Für alle Bausteine gilt:
    Nutzung                                                                 Max. Zuschuss mit Boni              KMU Zusatzförderung +10%
 > 100 KW Nennwärmeleistung                                                 (Staubemissionen, Pufferspeicher)
 max. 2 MW                                                                  100.000 €/Anlage
 3. KWK Biomasseanlagen             100 KW bis zu 2 MW                      40 €/KW
 4. Wärmenetze Erneuerbare          Voraussetzung mindestens 500            60 €/m, max. 1 Mio. €
    Energien                        kWh/m Trasse/a                          Zusätzlich Hausübergabestationen
                                    mind. 20 % aus Solarwärme               je 1.800 €
                                    zu mind. 50 % Wärmenutzung für          Bei Geothermie Zuschuss max. 1,5
                                    Neubauten mit Wärme aus EE              Mio. €
                                    zu mind. 50 % Wärmenutzung für
                                    Neubauten, 60 % aus
                                    Wärmepumpen oder Abwärme
                                    oder Kombi Abwärme/Solar/KWK

Arbeitshilfe 6 – Übersicht Fördermöglichkeiten Wärmeplanung und –umsetzung (Stand Juli 2021)
5. Große Wärmespeicher             >10 m³ ,                            250 €/m³                            Wenn Ihre Anlage die
                                     Wärme aus Erneuerbaren             30 % Tilgungszuschuss               Anforderungen an Technik
                                     Energien                           Max. 1 Mio. €                       und Größe nicht erfüllt, passt
 6. Biogasleitungen für Biogas      Leitung mind. 300 m Luftlinie,      30 % Tilgungszuschuss               eventuell das Förderprodukt
                                    Aufbereitung zu Erdgasqualität                                          Erneuerbare Energien –
 7. Große effiziente                > 100 KW Warmwasser und             80 €/KW Wärme                       Standard (270) Dort werden
    Wärmepumpen                     Heizwärme, Wärmenetze               Mind. 10.000 €, max. 100.000        gefördert:
    Luft-Wasser Wärmepumpe                                              €/Anlage                            • Anlagen zur
    Luft-Luft Wärmepumpe                                                                                      Wärmeerzeugung
 8. Tiefengeothermie für                                                max. 80 % der Kosten                • Wärme- und Kältenetze
    a) Wärmeerzeugung                                                   max. 25 Mio. €                        sowie Wärme- und
       a) Anlage                                                        200 €/KW, max. 2 Mio. €               Kältespeicher, sofern diese
       a) Bohrkosten                Ab 400 – 1000 m                     375 €/m                               mit erneuerbaren Energien
                                    1.000 – 2.500 m                     500 €/m                               gespeist werden
                                    2.500 - Endstufe                    750 €/m
                                    Für alle                            Tilgungszuschuss max. 2,5 Mio.
                                                                        €/Bohrung
                                                                        Max. 4 Tiefenbohrungen: also max.
                                                                        10 Mio. €
     a)   Förderbaustein                                                Tilgungszuschuss
          Mehraufwendungen                                              max. 50 %
  b) Tiefengeothermie für
     b) Strom/Wärme
     b) Anlage                                                          Max. 1 Mio. €/Einzelanlage
     c) Bohrung                                                         max. 975.000 €/Bohrung
                                                                        4 Bohrungen max. 3,9 Mio. € +
                                                                        Mehraufwendungen

Arbeitshilfe 6 – Übersicht Fördermöglichkeiten Wärmeplanung und –umsetzung (Stand Juli 2021)
6. BAFA / KfW 295: Energieeffizienz in der Wirtschaft – Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
 Fördergegenstand                          Voraussetzungen                   Tilgungszuschuss/                          Wer           Link
                                                                             Investitionszuschuss
 Modul I: Querschnittstechnologien          Kumulierungsverbot für alle      Bis zu 30 %, für KMU Bonus + 10 %                        www.kfw/energieeffizie
 El. Motoren und Antriebe, Pumpen,          Module                           Nebenkosten bis max. 30 % förderfähig       Gewerblich   nz_und_prozesswaerme
 ventilatoren, Druckluft,                   Kreditbetrag KfW max 25 Mio      Mind. 2.000 €, max. 200.000 EUR
 Wärmeübertager, Dammung,                   je Vorhaben                                                                 private und   www.bafa/Energieeffizi
 Frequenzumrichter                          Bis zu 100 % der                                                            kommunale     enz und Prozesswaerme
 Investive Einzelmaßnahmen                  Investitionskosten inkl.                                                    Unternehmen
                                            Mehrwertsteuer
 Modul II                                  Module II bis IV: Höchstbetrag   Bis zu 45 % + 10 % KMU
 Prozesswärmebereitstellung aus            Investitonszuschuss max. 10      max. 10 Mio. EUR
 Erneuerbaren Energien                     Mio. EUR
 Solarkollektoren, Biomasseanlagen,
 Wärmepumpen mit EE
 Modul III                                 Zertifiziertes energie- und      Bis zu 30 % + 10% KMU
 Mess-, Steuer, Reglungstechnik,           Umweltmanagementsystem           max. 10 Mio. EUR
 Sensorik, Energiemanagement-              nach DIN EN ISO 50001
 Software
 Schulung des Personals
 Modul IV                                  Amortisationszeit mehr als 2     Bis zu 30 %, Tilgungszuschuss max. 500
 Energiebezogene Optimierung von           Jahre                            EUR /eingesparte Tonne CO2
 Anlagen und Prozessen                                                      + 10 % KMU (max 700 EUR/to CO2)
 Prozess- und Verfahrensumstellungen,                                       max. 10 Mio. €
 Maßnahmen zur Abwärmenutzung,
 Anlagen zur Wärmeversorgung,
 Kühlung, Belüftung. Bereitstellung von
 Prozesswärme, Vermeidung von
 Enrgieverlusten om Produktionsprozess
 Erstellung Einsparkonzept und
 Umsetzungsbegleitung
Das BAFA gewährt analog zu dem Tilgungszuschuss des KfW Programm 295 einen Investitionszuschuss (Novelle 15.02.2020).

Arbeitshilfe 6 – Übersicht Fördermöglichkeiten Wärmeplanung und –umsetzung (Stand Juli 2021)
7. BAFA - Wärmenetze 4.0 (novelliert 24.12.2019)
 Fördergegenstand                         Voraussetzungen                       Zuschuss                             Wer                Link
 Fördermodul I                            • Planung und Bau hochinnovativer     • Zuschuss                                              https://www.bafa.de/W
 Machbarkeitsstudie                         Wärmenetzsysteme                    • 60 % für KMU                          Privat          aermenetze 4.0
 Modellvorhaben vollständige              • Tatsächlich geplante Umsetzung      • 50 % für andere Antragsteller
                                                                                                                        Öffentlich
 Wärmenetzsysteme – systemischer            muss plausibel sein                 • max. 600.000,- EUR
 Ansatz keine Einzelvorhaben
                                                                                                                        Gewerblich
 Fördermodul II                           Investitionen zur Umsetzung bis zur   • Wärmenetz, etc. bis zu 50 %,
                                          Hausübergabestation                   • max. 15 Mio. EUR.
 Fördermodul III                          Kundeninformation zur Erhöhung        • bis zu 80 %, max. 200.000 €
                                          der Anschlussquote                      (Förderhöhe 160.000 EUR)
 Fördermodul IV                           Hochschule, Forschung                 • Max. 1 Mio. EUR Zuschuss

8. BAFA – Kraft-Wärme Kopplungsgesetz – Wärme- und Kältenetze (21.12.2020)
 Fördergegenstand                         Voraussetzungen                       Zuschuss                          Wer                   Link
• Aus- und Neubau von Wärme- und          Die Versorgung der Abnehmenden         Je Projekt max. 20 Mio. EUR      Betreiber von Wärme   Energieeffizienz KWK
  Kältenetzen                             erfolgt zu mind. 75 % aus KWK-                                          oder Kältenetzen      Wärme und Kälte
• Zusammenschluss bestehender Netze       Wärme oder ein Wärmemix aus
                                                                                                                    Privat
  und                                     KWK und EE oder industrieller
• Anbindung einer KWK-Anlage an ein       Abwärme                                                                   Öffentlich
  bestehendes Wärmenetz                   Weitere Bedingungen…
                                                                                                                    Gewerblich

Arbeitshilfe 6 – Übersicht Fördermöglichkeiten Wärmeplanung und –umsetzung (Stand Juli 2021)
9. BMU Nationale Klimaschutzinitiative: Klimaschutz-Modellprojekte
 Fördergegenstand                 Voraussetzungen                                  Zuschuss                           Wer               Link
 BMU - Investive Kommunale        Umsetzung wegweisender investiver                Zuschuss bis zu 70 % / 90 %
 Klimaschutz-Modellprojekte       Modellprojekte in Bereichen:                     (bis Ende 2021 80 % bzw.100% für    Öffentlich       https://www.ptj.de/model
                                   • Abfallentsorgung                              finanzschwache Kommunen) der       Kommunen,         lprojekte
                                   • Abwasserbeseitigung                           zuwendungsfähigen Ausgaben         komm.
                                   • Energie- und Ressourceneffizienz              Mindestzuwendung 200.000,- €;      Zusammenschlüs
                                   • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-       max. 10 Mio. €                    se sowie
                                      Logistik                                     Antragstellung vor                 Unternehmen mit
                                   • Smart-City                                    Maßnahmenbeginn; zweistufig –      mind. 25 % kom.
                                   Mit den geförderten Projekten werden über       Antragsfenster                     Beteiligung
                                   die Wirkdauer der Maßnahmen jährliche,          • 01.03.2021 bis 30.04.2021
                                   zusätzliche Einsparungen in Höhe von             • 01.09.2021 bis 31.10.2021
                                   mindestens 70.000 Tonnen CO2-Äquivalent
                                   (brutto) angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es
                                   zudem, den Fördermitteleinsatz pro
                                   vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 75
                                   Euro pro Tonne (brutto) zu begrenzen.

Arbeitshilfe 6 – Übersicht Fördermöglichkeiten Wärmeplanung und –umsetzung (Stand Juli 2021)
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