Prüfungs- und Billigungsverfahren - Stephan Weinandy Referat WA 51, Grundsatzfragen Prospekte Workshop zur Prospektverordnung (EU) 2017/1129 ...
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Prüfungs- und Billigungsverfahren
Stephan Weinandy
Referat WA 51, Grundsatzfragen Prospekte
Workshop zur Prospektverordnung (EU) 2017/1129,
Frankfurt am Main, 28.05.2019Inhalt
I. Rechtliche Grundlagen
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung
• Prüfungsverfahren
• Billigungsverfahren
III. Prüfung von Risikofaktoren
• Rechtliche Vorgaben
• ESMA Guidelines on Risk Factors
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 2I. Rechtliche Grundlagen
• Verordnung (EU) 2017/1129 vom 14.06.2017 (EU-
Prospektverordnung / ‚PVO‘)
• Delegierte Verordnung der KOM vom 14.03.201 zur
Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und Billigung des
Prospekts (‚DelVO‘)
• Delegierte Verordnung der KOM vom 14.03.2019 mit
technischen Standards (‚RTS‘)
• Final Report – ESMA Guidelines on risk factors under the
Prospectus Regulation vom 26.03.2019
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 3II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Prüfung (1)
• Prüfungsmaßstab auf Level 1 unverändert: Definition von
‚Billigung‘ in Art. 2 Buchst. r) PVO
• Neu: Konkrete Vorgaben für den Prüfungs- und
Billigungsprozess auf Level 2: Art. 35 ff. DelVO
• Kriterien für die ‚Prospektprüfung‘ sowie die ‚Überprüfung‘ von
einheitlichen Registrierungsformularen (URDs)
• Kriterien zur Prüfung auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und
Kohärenz
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 4II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Prüfung (2)
• Keine abschließenden Kriterien-Listen der von der Behörde zu
prüfenden Punkte: Art. 40 DelVO
• Vollständigkeit und Kohärenz: keine wesentliche Änderung ggü.
bisheriger Praxis, aber:
• Mögliche Verfahrenserleichterung durch verhältnismäßigen
Ansatz bei der Prüfung von Prospekten, Art. 41 DelVO
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 5II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Prüfung (3)
Verhältnismäßiger Ansatz:
• Einreichung einer zum Vorgängerprospekt änderungsmarkierten
Fassung sowie einer Reinfassung, Erklärung dass alle
Änderungen als solche markiert sind und Bestätigung, dass alle
Angaben im Prospekt (bzw. RF) aktuell und vollständig sind
• Folge: Prüfung kann (nicht muss) sich auf die
Änderungsmarkierung und hiervon betroffene Angaben
beschränken
• Bei Einbeziehung von bereits geprüften Angaben per Verweis:
Erleichterung beschränkt sich auf Verständlichkeit, grds.
weiterhin Prüfung auf Kohärenz (und Vollständigkeit, d.h. auch
Einreichung einer Überkreuzcheckliste erforderlich)
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 6II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Verständlichkeit (1)
Kriterien für die Prüfung der Verständlichkeit, Art. 37 DelVO:
• Verständlichere Prospekte als ein wesentliches Ziel der PVO
-> besonderer Fokus bei der Prospektprüfung
• Konkrete Kriterien u.a. für klares und detailliertes
Inhaltsverzeichnis, lesbare Schriftgröße, verständliche Struktur
und einfache Sprache des Prospekts (‚Plain Language‘)
• Unterschiedlicher Maßstab bei Prospekten für Kleinanleger und
‚Wholesale-Prospekten‘
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 7II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Verständlichkeit (2)
BaFin-Ansatz zur Umsetzung der DelVO:
„klares und detailliertes Inhaltsverzeichnis“
-> Detailgrad/Gliederungsebenen abhängig von Inhalt und
Struktur des Prospekts
-> Bei BP mit mehreren Produktarten sollen die Angaben zu
verschiedenen Produkten identifiziert werden können
-> Grds. alphanumerische Bezeichnung der Gliederungsebenen
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 8II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Verständlichkeit (3)
„Struktur ermöglicht Verständnis des Inhalts“
-> Kritisch ist insbesondere sehr modularer Aufbau in
Basisprospekten für hohe Anzahl verschiedener Produkte bzw.
Varianten
-> Klare Abgrenzung und Zuordnung der relevanten Informationen
für Anleger dann nur schwer möglich
Daher: Insgesamt klare und logische Struktur, Einschränkung von
zu modularen Strukturen für eine zu große Anzahl
verschiedenartiger Produkte, wenn Verständlichkeit nicht mehr
gewährleistet
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 9II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Verständlichkeit (4)
„Struktur ermöglicht Verständnis des Inhalts“
-> Kurze Erläuterung von Funktionsweise und Struktur des
Basisprospekts und seiner Elemente (einschließlich der endgültigen
Bedingungen): ‚Bedienungsanleitung‘
-> Besonderer Fokus auf verständliche Struktur bei
‚Weiterprospektierung‘ (Fortführung oder Aufstockung von
Angeboten) und Einbeziehung per Verweis
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 10II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Verständlichkeit (5)
„einfache Sprache“
-> Verständliche Ausdrucksweise
-> Einfache Satzkonstruktionen, keine überlangen Sätze
-> Vermeidung von Fachbegriffen und Abkürzungen soweit
möglich, andernfalls Erläuterung, ggf. Glossar
-> Keine irreführenden Produktbezeichnungen
Wichtig: Gesamteindruck entscheidend
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 11II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Verfahren (1)
Vorgaben für Billigungsverfahren in Art. 42 ff. DelVO:
Einreichung des Dokuments auf elektronischem Weg in
elektronisch durchsuchbarem Format -> über BaFin MVP-System
Angabe einer Kontaktstelle für elektronische Kommunikation der
Behörde
Einreichung von u.a. Querverweisliste, per Verweis einbezogenen
Informationen (sofern nicht bereits vorliegend), ggf.
Notifizierungsantrag
Bei RD/URD ggf. ‚Appendix‘ und weitere Angaben bzw. Erklärungen
wie zum Bsp. Bestätigung der Einhaltung von TD/MAR für
‚Daueremittenten‘ mit verkürzten Fristen
Folgeeinreichungen mit ‚mark-up‘ + Umsetzungsliste
Präsentationstitel 28.05.2019 12II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Verfahren (2)
‚alle anderen von der zuständigen Behörde für die Zwecke der
Prüfung und der Billigung des Prospekts (...) geforderten Angaben‘
(Art. 42 Abs. 2 Buchst. j DelVO):
-> Gefordert wird die Übermittlung aller nach Anhang VII der RTS
notwendigen Daten durch den Prospekteinreicher an die BaFin
-> Ohne vollständige Übermittlung sämtlicher Daten keine
Billigung möglich!
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 13II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Verfahren (3)
• Bestätigung des Eingangs durch die Behörde auf elektronischem
Weg so schnell wie möglich, jedenfalls aber nicht später als bis
zum 2. Werktag nach Eingang
• Mitteilung von Aktenzeichen und ‚Kontaktstelle‘ für Fragen zum
Verfahren
• Anhörung grds. schriftlich auf elektronischem Weg
• In dringenden Fällen oder bei geringfügigen Anmerkungen
auch mündliche Anhörung, aber nicht fristunterbrechend
• Mitteilung der Billigung so schnell wie möglich noch am Tag der
Entscheidung auf elektronischem Weg
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 14II. Anforderungen an die Prüfung und
Billigung – Verfahren (4)
Änderungen im Prüfungs- und Billigungsverfahren:
• Fristberechnung und Arbeitstage (Art. 20 Abs. 2 PVO):
Bei erstmaligem ö.A. gilt verlängerte Frist von 20 Arbeitstagen
nur für erste Einreichungsfassung
-> erste Entwurfsfassung muss grds. bereits vollständig sein,
keine standardmäßige Verkürzung dieser Frist bei vereinbarten
Zeitplänen möglich
-> Samstage gelten bei Fristberechnung nicht als Arbeitstage
• Veröffentlichung auf BaFin-Homepage:
-> Veröffentlichung aller durch die BaFin gebilligten Dokumente
für 10 Jahre
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 15III. Prüfung von Risikofaktoren (1)
Level 1 –Artikel 16 PVO:
Aufnahme von Risikofaktoren nur insoweit, als diese:
• Für den Emittenten und/oder die Wertpapiere spezifisch sind,
• Für eine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind,
und
• Durch den Inhalt des Prospekts ‚bestätigt‘ werden.
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 16III. Prüfung von Risikofaktoren (2)
Level 1 – Artikel 16 PVO:
Anforderungen an Emittenten/Prospektersteller:
• Beurteilung der Risiken auf der Grundlage der
Wahrscheinlichkeit des Eintretens und des zu erwartenden
Umfangs der negativen Auswirkungen
• Darstellung der Wesentlichkeit im Prospekt, ggf. durch
Einteilung in ‚gering‘, ‚mittel‘ oder ‚hoch‘
• Einstufung in begrenzter Anzahl von Kategorien
• Wesentlichste Risiken innerhalb einer Kategorie sind zuerst zu
nennen
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 17III. Prüfung von Risikofaktoren (3)
Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors:
• Aktueller Status: Final Report vom 26.03.2019
• BaFin beabsichtigt vollumfängliche Anwendung bei
Prospektprüfung ab dem 21.07.2019
• Wesentliche Zielrichtung:
-> Kompaktere und fokussiertere Darstellung nur der
wesentlichen Risiken mit verständlicheren Angaben zu den
potentiellen Auswirkungen
Aber: KEINE eigene Einschätzung/Beurteilung der Behörden zur
Wesentlichkeit und Spezifität von Risiken
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 18III. Prüfung von Risikofaktoren (4)
Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors:
Spezifität (Leitlinien 1 + 2)
• Klare Verbindung des Risikos zum Emittenten bzw. Wertpapier
• Keine allgemeinen Disclaimer ohne Relevanz, kein ‚Boilerplate‘
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 19III. Prüfung von Risikofaktoren (5)
Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors:
Wesentlichkeit (Leitlinien 3-5)
• Wesentlichkeit und möglicher negativer Effekt muss sich aus
Beschreibung des Risikos ergeben
• Durch quantitative oder qualitative Angaben, möglich durch
Einstufung der Wesentlichkeit in ‚gering‘, ‚mittel‘ oder ‚hoch‘
• Keine Verschleierung des Risikos durch relativierende Angaben
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 20III. Prüfung von Risikofaktoren (6)
Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors:
‚Bestätigung‘ von Wesentlichkeit und Spezifität durch Inhalt des
Prospekts (Leitlinie 6)
Darstellung in begrenzter Anzahl von Kategorien (Leitlinien 7-10)
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 21III. Prüfung von Risikofaktoren (7)
Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors:
Darstellung der Risiken in angemessen kurzer Form (Leitlinie 11)
Kohärenz der Darstellung der für die Zusammenfassung
ausgewählten Risiken mit der Darstellung/Reihenfolge der Risiken
im Abschnitt ‚Risikofaktoren‘ (Leitlinie 12)
Beispiele für Darstellung spezifischer und wesentlicher Risiken in
Anlage zu den Leitlinien (keine Verwendung als
Mustertextbaustein)
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 22III. Prüfung von Risikofaktoren (8)
Zusammenfassung der wesentlichen Punkte:
• Beschränkung auf die tatsächlich wesentlichen und spezifischen
Risiken
• Angaben zum Ausmaß der möglichen negativen Auswirkungen
(quantitativ, qualitativ, durch Skala ‚niedrig‘, ‚mittel‘, ‚hoch‘ und
damit korrespondierende Reihenfolge innerhalb der Kategorien)
• Keine allgemeinen/unspezifischen Disclaimer, keine
relativierenden Angaben die tatsächlich verbleibendes Risiko
verschleiern
• Kompakte und fokussierte Darstellung
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 23Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 24Sie können auch lesen