Prüfungs- und Billigungsverfahren - Stephan Weinandy Referat WA 51, Grundsatzfragen Prospekte Workshop zur Prospektverordnung (EU) 2017/1129 ...
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Prüfungs- und Billigungsverfahren Stephan Weinandy Referat WA 51, Grundsatzfragen Prospekte Workshop zur Prospektverordnung (EU) 2017/1129, Frankfurt am Main, 28.05.2019
Inhalt I. Rechtliche Grundlagen II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung • Prüfungsverfahren • Billigungsverfahren III. Prüfung von Risikofaktoren • Rechtliche Vorgaben • ESMA Guidelines on Risk Factors Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 2
I. Rechtliche Grundlagen • Verordnung (EU) 2017/1129 vom 14.06.2017 (EU- Prospektverordnung / ‚PVO‘) • Delegierte Verordnung der KOM vom 14.03.201 zur Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und Billigung des Prospekts (‚DelVO‘) • Delegierte Verordnung der KOM vom 14.03.2019 mit technischen Standards (‚RTS‘) • Final Report – ESMA Guidelines on risk factors under the Prospectus Regulation vom 26.03.2019 Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 3
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Prüfung (1) • Prüfungsmaßstab auf Level 1 unverändert: Definition von ‚Billigung‘ in Art. 2 Buchst. r) PVO • Neu: Konkrete Vorgaben für den Prüfungs- und Billigungsprozess auf Level 2: Art. 35 ff. DelVO • Kriterien für die ‚Prospektprüfung‘ sowie die ‚Überprüfung‘ von einheitlichen Registrierungsformularen (URDs) • Kriterien zur Prüfung auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 4
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Prüfung (2) • Keine abschließenden Kriterien-Listen der von der Behörde zu prüfenden Punkte: Art. 40 DelVO • Vollständigkeit und Kohärenz: keine wesentliche Änderung ggü. bisheriger Praxis, aber: • Mögliche Verfahrenserleichterung durch verhältnismäßigen Ansatz bei der Prüfung von Prospekten, Art. 41 DelVO Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 5
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Prüfung (3) Verhältnismäßiger Ansatz: • Einreichung einer zum Vorgängerprospekt änderungsmarkierten Fassung sowie einer Reinfassung, Erklärung dass alle Änderungen als solche markiert sind und Bestätigung, dass alle Angaben im Prospekt (bzw. RF) aktuell und vollständig sind • Folge: Prüfung kann (nicht muss) sich auf die Änderungsmarkierung und hiervon betroffene Angaben beschränken • Bei Einbeziehung von bereits geprüften Angaben per Verweis: Erleichterung beschränkt sich auf Verständlichkeit, grds. weiterhin Prüfung auf Kohärenz (und Vollständigkeit, d.h. auch Einreichung einer Überkreuzcheckliste erforderlich) Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 6
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Verständlichkeit (1) Kriterien für die Prüfung der Verständlichkeit, Art. 37 DelVO: • Verständlichere Prospekte als ein wesentliches Ziel der PVO -> besonderer Fokus bei der Prospektprüfung • Konkrete Kriterien u.a. für klares und detailliertes Inhaltsverzeichnis, lesbare Schriftgröße, verständliche Struktur und einfache Sprache des Prospekts (‚Plain Language‘) • Unterschiedlicher Maßstab bei Prospekten für Kleinanleger und ‚Wholesale-Prospekten‘ Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 7
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Verständlichkeit (2) BaFin-Ansatz zur Umsetzung der DelVO: „klares und detailliertes Inhaltsverzeichnis“ -> Detailgrad/Gliederungsebenen abhängig von Inhalt und Struktur des Prospekts -> Bei BP mit mehreren Produktarten sollen die Angaben zu verschiedenen Produkten identifiziert werden können -> Grds. alphanumerische Bezeichnung der Gliederungsebenen Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 8
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Verständlichkeit (3) „Struktur ermöglicht Verständnis des Inhalts“ -> Kritisch ist insbesondere sehr modularer Aufbau in Basisprospekten für hohe Anzahl verschiedener Produkte bzw. Varianten -> Klare Abgrenzung und Zuordnung der relevanten Informationen für Anleger dann nur schwer möglich Daher: Insgesamt klare und logische Struktur, Einschränkung von zu modularen Strukturen für eine zu große Anzahl verschiedenartiger Produkte, wenn Verständlichkeit nicht mehr gewährleistet Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 9
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Verständlichkeit (4) „Struktur ermöglicht Verständnis des Inhalts“ -> Kurze Erläuterung von Funktionsweise und Struktur des Basisprospekts und seiner Elemente (einschließlich der endgültigen Bedingungen): ‚Bedienungsanleitung‘ -> Besonderer Fokus auf verständliche Struktur bei ‚Weiterprospektierung‘ (Fortführung oder Aufstockung von Angeboten) und Einbeziehung per Verweis Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 10
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Verständlichkeit (5) „einfache Sprache“ -> Verständliche Ausdrucksweise -> Einfache Satzkonstruktionen, keine überlangen Sätze -> Vermeidung von Fachbegriffen und Abkürzungen soweit möglich, andernfalls Erläuterung, ggf. Glossar -> Keine irreführenden Produktbezeichnungen Wichtig: Gesamteindruck entscheidend Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 11
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Verfahren (1) Vorgaben für Billigungsverfahren in Art. 42 ff. DelVO: Einreichung des Dokuments auf elektronischem Weg in elektronisch durchsuchbarem Format -> über BaFin MVP-System Angabe einer Kontaktstelle für elektronische Kommunikation der Behörde Einreichung von u.a. Querverweisliste, per Verweis einbezogenen Informationen (sofern nicht bereits vorliegend), ggf. Notifizierungsantrag Bei RD/URD ggf. ‚Appendix‘ und weitere Angaben bzw. Erklärungen wie zum Bsp. Bestätigung der Einhaltung von TD/MAR für ‚Daueremittenten‘ mit verkürzten Fristen Folgeeinreichungen mit ‚mark-up‘ + Umsetzungsliste Präsentationstitel 28.05.2019 12
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Verfahren (2) ‚alle anderen von der zuständigen Behörde für die Zwecke der Prüfung und der Billigung des Prospekts (...) geforderten Angaben‘ (Art. 42 Abs. 2 Buchst. j DelVO): -> Gefordert wird die Übermittlung aller nach Anhang VII der RTS notwendigen Daten durch den Prospekteinreicher an die BaFin -> Ohne vollständige Übermittlung sämtlicher Daten keine Billigung möglich! Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 13
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Verfahren (3) • Bestätigung des Eingangs durch die Behörde auf elektronischem Weg so schnell wie möglich, jedenfalls aber nicht später als bis zum 2. Werktag nach Eingang • Mitteilung von Aktenzeichen und ‚Kontaktstelle‘ für Fragen zum Verfahren • Anhörung grds. schriftlich auf elektronischem Weg • In dringenden Fällen oder bei geringfügigen Anmerkungen auch mündliche Anhörung, aber nicht fristunterbrechend • Mitteilung der Billigung so schnell wie möglich noch am Tag der Entscheidung auf elektronischem Weg Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 14
II. Anforderungen an die Prüfung und Billigung – Verfahren (4) Änderungen im Prüfungs- und Billigungsverfahren: • Fristberechnung und Arbeitstage (Art. 20 Abs. 2 PVO): Bei erstmaligem ö.A. gilt verlängerte Frist von 20 Arbeitstagen nur für erste Einreichungsfassung -> erste Entwurfsfassung muss grds. bereits vollständig sein, keine standardmäßige Verkürzung dieser Frist bei vereinbarten Zeitplänen möglich -> Samstage gelten bei Fristberechnung nicht als Arbeitstage • Veröffentlichung auf BaFin-Homepage: -> Veröffentlichung aller durch die BaFin gebilligten Dokumente für 10 Jahre Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 15
III. Prüfung von Risikofaktoren (1) Level 1 –Artikel 16 PVO: Aufnahme von Risikofaktoren nur insoweit, als diese: • Für den Emittenten und/oder die Wertpapiere spezifisch sind, • Für eine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, und • Durch den Inhalt des Prospekts ‚bestätigt‘ werden. Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 16
III. Prüfung von Risikofaktoren (2) Level 1 – Artikel 16 PVO: Anforderungen an Emittenten/Prospektersteller: • Beurteilung der Risiken auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und des zu erwartenden Umfangs der negativen Auswirkungen • Darstellung der Wesentlichkeit im Prospekt, ggf. durch Einteilung in ‚gering‘, ‚mittel‘ oder ‚hoch‘ • Einstufung in begrenzter Anzahl von Kategorien • Wesentlichste Risiken innerhalb einer Kategorie sind zuerst zu nennen Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 17
III. Prüfung von Risikofaktoren (3) Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors: • Aktueller Status: Final Report vom 26.03.2019 • BaFin beabsichtigt vollumfängliche Anwendung bei Prospektprüfung ab dem 21.07.2019 • Wesentliche Zielrichtung: -> Kompaktere und fokussiertere Darstellung nur der wesentlichen Risiken mit verständlicheren Angaben zu den potentiellen Auswirkungen Aber: KEINE eigene Einschätzung/Beurteilung der Behörden zur Wesentlichkeit und Spezifität von Risiken Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 18
III. Prüfung von Risikofaktoren (4) Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors: Spezifität (Leitlinien 1 + 2) • Klare Verbindung des Risikos zum Emittenten bzw. Wertpapier • Keine allgemeinen Disclaimer ohne Relevanz, kein ‚Boilerplate‘ Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 19
III. Prüfung von Risikofaktoren (5) Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors: Wesentlichkeit (Leitlinien 3-5) • Wesentlichkeit und möglicher negativer Effekt muss sich aus Beschreibung des Risikos ergeben • Durch quantitative oder qualitative Angaben, möglich durch Einstufung der Wesentlichkeit in ‚gering‘, ‚mittel‘ oder ‚hoch‘ • Keine Verschleierung des Risikos durch relativierende Angaben Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 20
III. Prüfung von Risikofaktoren (6) Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors: ‚Bestätigung‘ von Wesentlichkeit und Spezifität durch Inhalt des Prospekts (Leitlinie 6) Darstellung in begrenzter Anzahl von Kategorien (Leitlinien 7-10) Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 21
III. Prüfung von Risikofaktoren (7) Level 3 – ESMA Guidelines on Risk Factors: Darstellung der Risiken in angemessen kurzer Form (Leitlinie 11) Kohärenz der Darstellung der für die Zusammenfassung ausgewählten Risiken mit der Darstellung/Reihenfolge der Risiken im Abschnitt ‚Risikofaktoren‘ (Leitlinie 12) Beispiele für Darstellung spezifischer und wesentlicher Risiken in Anlage zu den Leitlinien (keine Verwendung als Mustertextbaustein) Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 22
III. Prüfung von Risikofaktoren (8) Zusammenfassung der wesentlichen Punkte: • Beschränkung auf die tatsächlich wesentlichen und spezifischen Risiken • Angaben zum Ausmaß der möglichen negativen Auswirkungen (quantitativ, qualitativ, durch Skala ‚niedrig‘, ‚mittel‘, ‚hoch‘ und damit korrespondierende Reihenfolge innerhalb der Kategorien) • Keine allgemeinen/unspezifischen Disclaimer, keine relativierenden Angaben die tatsächlich verbleibendes Risiko verschleiern • Kompakte und fokussierte Darstellung Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 23
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prüfungs- und Billigungsverfahren 28.05.2019 24
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