Staatliche Berufliche Oberschule Friedberg

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Staatliche Berufliche Oberschule Friedberg

                      Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2015

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Liebe Schülerinnen und Schüler,

bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur Abiturprüfung und zur Fachabiturprüfung. Ein
Verstoß gegen diese Regeln kann den Ausschluss von der Prüfung nach sich ziehen.

1. Platzzuweisung/Prüfungsräume:
Jeder Prüfungsteilnehmer hat eine Nummer für seinen Platz während der vier Prüfungstage.
Die Prüfungsräume werden den Schülern durch Aushang in der Aula bekanntgegeben.

2. Ausweispflicht:
Auf dem Arbeitsplatz muss während der gesamten Prüfung ein gültiger Ausweis (Schülerausweis,
Personalausweis oder Reisepass) aufliegen.

3. Regularien der Prüfung:
Über die Bestimmungen zur Abschlussprüfung informiert Sie die Schulordnung vom 28.08.2008 (FO-
BOSO) in der Fassung vom 15. November 2013. Sie können diese Schulordnung im Internet unter
www.bfbn.de (Schulrecht) einsehen.
Bitte informieren Sie sich gründlich. Der Einwand, Sie hätten die Bestimmungen nicht gekannt, kann
nicht anerkannt werden. Beachten Sie besonders die Bestimmungen über die Verhinderung an der
Teilnahme (§ 70), über die Bereithaltung oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (§ 72), über die
mündliche Prüfung (§ 65) und über die Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
(§ 67).

4. Erkrankung, Versäumen einer Prüfung:
Prüfungsversäumnisse wegen Krankheit müssen sofort mit einem schulärztlichen Attest oder der Be-
scheinigung eines Krankenhauses gemeldet werden. Andere Versäumnisgründe (z. B. Unfall oder
Zugausfall) müssen durch amtliche Bestätigungen nachgewiesen werden. Die Nichtteilnahme an
einem Prüfungsteil, sofern nicht eine nachgewiesene Krankheit oder anerkennenswerte Gründe
vorliegen, führt zur Note 6 (0 Punkte) in diesem Fach. Dies gilt auch für mündliche Prüfungen.
Hat der Prüfling eine Prüfung begonnen oder an ihr teilgenommen, so können gesundheitliche
Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nachträglich nicht aner-
kannt werden (§ 70).

5. Pünktlichkeit:
Bitte kommen Sie pünktlich zu den Prüfungen. Bei den schriftlichen Prüfungen müssen Sie 20 Minu-
ten vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum anwesend sein. Fahren Sie so frühzeitig von zu Hause
weg, dass Sie Verspätungen von Bus oder Bahn oder auch Staus noch auffangen können.

6. Vorschriften für die Prüfungsräume:
Sie dürfen in die Prüfungsräume keine Taschen, keine Handys, keine Tablet-PCs oder ähnliche elekt-
ronische und internetfähige Geräte mitnehmen (Ausnahme: Zugelassener Taschenrechner). Die
Bereithaltung solcher Geräte gilt als Unterschleif. Brotzeit darf nur in Klarsichtbeuteln mitgeführt wer-
den.
Bringen Sie Schreibzeug, genügend Tinte oder Kugelschreiber und Zeichengeräte wie Lineal, Geo-
dreieck, Zirkel usw. selbst mit. Die Verwendung roter oder grüner Tinte/Farbe ist nicht erlaubt.
7. Erlaubte Hilfsmittel:
Mit Ausnahme von BwR, dürfen die im Folgenden genannten zugelassenen Hilfsmittel Hervorhe-
bungen, jedoch keine Kommentare enthalten. Zusätzliche schriftliche Eintragungen führen in der
Regel zur Note 6 (0 Punkte). Sie tragen die volle Verantwortung, dass die Unterlagen diesen Vor-
schriften entsprechen. Schülerinnen und Schüler, die ohne ein eigenes zugelassenes Hilfsmittel (Du-
den, Wörterbuch, Formelsammlung usw.) antreten, verzichten damit auf dessen Verwendung. Um
unnötige Unruhe in den Prüfungsräumen zu vermeiden, ist es nicht möglich, während der Prüfung
Hilfsmittel zu entleihen.
Deutsch:
Im Fach Deutsch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen Recht-
schreibwörterbuches erlaubt, das nach Erklärung des jeweiligen Verlags die Neuregelungen der
deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt.
Englisch
Im Fach Englisch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen, einsprachi-
gen Wörterbuchs erlaubt. Für die mündliche Gruppenprüfung sind zusätzlich allgemein-sprachliche
einsprachige und zweisprachige Wörterbücher zugelassen.
Mathematik, Physik und BWR

Zugelassene Hilfsmittel – Taschenrechner
Es gelten in allen JGS die bisherigen Regelungen:

In den Fächern Mathematik, Physik und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen ist die Ver-
wendung von Taschenrechnern gestattet, die den offiziellen Richtlinien entsprechen. Grundlegend
ist dabei, dass nur Taschenrechner zugelassen sind, die nicht programmierbar und nicht graphikfä-
hig sind. Insbesondere sind die nachfolgend aufgelisteten öfter verwendeten Modelle NICHT zuge-
lassen: Casio 115 MS, Casio 991 ES, Casio 991 MS.
Ausnahme: Für CAS-Klassen ist im Fach Mathematik der CAS-Taschenrechner zugelassen.
Zugelassene Hilfsmittel – Formalsammlungen etc.
Physik:

   •      die vom ISB für die Berufliche Oberschule herausgegebene Formelsammlung Physik, Che-
          mie und Technologie mit Merkhilfe Mathematik/Technik (Kastner-Verlag, Wolnzach).
In der AR Technik enthält diese Formelsammlung die Merkhilfe Mathematik und darf bei der Mathe-
matikprüfung verwendet werden.
Mathematik:
   •      „Merkhilfe“: Dabei sind die relevanten Formeln auf 4 Seiten (Nichttechnik) bzw. auf 6 Seiten
          (Technik) zusammengestellt (vom ISB herausgegeben, abrufbar unter www.isb.bayern.de).
   •      Eines der Tafelwerke „Stochastik-Tabellen“ v. Barth u. a. (München: Ehrenwirt-Verlag) oder
          „Tafelwerk zur Stochastik“ v. Wörle/Mühlbauer (München: Bayer. Schulbuchverlag).
Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen Hervorhebungen, jedoch keinerlei Kommentare, schriftliche Ein-
träge, Hinweise, Ergänzungen o.ä. enthalten.
Die Verantwortung für einwandfreie Hilfsmittel tragen ausschließlich die Schülerinnen und Schüler.
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen:
Für die Prüfung im Fach BWR werden der Industriekontenrahmen (IKR) und die Merkhilfe BWR als
Hilfsmittel gestellt. Bitte nach der Prüfung in die Arbeit einlegen. Eigene Unterlagen sind nicht zuge-
lassen.
Prüfungspapier:
Für alle Prüfungsteilnehmer wird Papier für Konzept und Reinschrift von der Schule bereitgestellt.
Bitte bringen Sie kein eigenes Papier mit. Alle Blätter, auch Konzeptblätter, müssen am Ende der
Prüfung in den Mantelbogen eingelegt und abgegeben werden. Die Angaben und möglicher-
weise vorhandene Hinweisblätter sind gesondert abzugeben. Denken Sie daran, jedes beschriebe-
ne Blatt mit Ihrem Namen und Ihrer Klasse zu beschriften.

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8. Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben:
Verwenden Sie keinen Korrekturlack oder Tintentod; Fehler werden durchgestrichen und die neue
Ausführung daneben geschrieben (Im Fach Deutsch durch Fußnoten). Es darf auch kein Rotstift,
Grünstift oder Bleistift (außer für die Erstellung von Graphen in Mathematik, Physik und BWR) ver-
wendet werden. Bedenken Sie, dass bei der Bewertung der Leistungen auch auf saubere und deut-
liche Schrift sowie eine übersichtliche Darstellung geachtet wird.

Wenn aus einer Vorlage Aufgaben auszuwählen sind, erfolgt die Auswahl durch Streichung der
nicht zu bearbeitenden Aufgaben vor Beginn der Bearbeitung. Bitte beachten Sie diese Angaben
genau.
9. Verlassen des Prüfungsraumes:
Das Verlassen des Prüfungsraumes für den Gang zur Toilette ist während der Prüfung nur mit Erlaub-
nis einer Aufsicht führenden Lehrkraft möglich. Melden Sie sich bitte und warten Sie, bis Sie zum Ver-
lassen des Platzes aufgefordert werden. Während der ersten Stunde und der letzten halben Stunde
der Prüfung darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden!

Ergebnisse der Prüfung
10. Notenbekanntgabe:
Zu den festgesetzten Terminen können Sie Ihre Jahresfortgangsnoten bzw. die Noten der schriftli-
chen Prüfung erfahren. Wenn Sie nicht anwesend sind, haben Sie die Folgen, z. B. eine versäumte
Meldung zur mündlichen Prüfung, selbst zu tragen. Anderen Personen können Ihre Noten nur mitge-
teilt werden, wenn sie eine schriftliche Vollmacht vorgelegen können.

11. Mündliche Prüfung (nicht im Fach Englisch):
Die Schulordnung enthält vor allem in den §§ 65 und 67 FOBOSO Bestimmungen zur mündlichen
Prüfung.
Nach § 65 Abs. 2 Satz 1 können Sie sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung melden
   • in einem Fach der schriftlichen Prüfung (außer Englisch)
   • und zusätzlich zu einer mündlichen Prüfung in einem Pflichtfach des laufenden Schuljahres
      (außer Französisch/Spanisch) ohne schriftliche Prüfung, wenn die Leistungen mit der Jahres-
      fortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind (weniger als 4 Punkte),
   • weitere Regelungen siehe § 65, folgende Sätze.
Beachten Sie die Anmeldetermine. Spätere Meldungen können nicht angenommen werden. Mel-
den Sie sich schriftlich mit den Formblättern zu den jeweiligen mündlichen Prüfungen an.
Nach § 65 Abs. 3 Satz 1 kann der Prüfungsausschuss festlegen, dass Sie sich unter bestimmten Be-
dingungen (z.B. Notendiskrepanz) in einem Fach der mündlichen Prüfung unterziehen müssen.
Die Termine der mündlichen Prüfung werden rechtzeitig ausgehängt (siehe Terminplan). Informieren
Sie sich über Ihren Termin vor Ort, eine telefonische Auskunft kann nicht erfolgen.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Allgemeinen 20 Minuten.
Prüfungsstoff ist der gesamte Stoff der 11., 12. und ggf. 13. Jahrgangsstufe.

In § 67 wird die Bewertung der einzelnen Leistungen geregelt. Wichtige Bestimmungen sind:
     • Bei der Bildung der Prüfungsnote werden die Leistungen in der schriftlichen Prüfung und in
         der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewertet.
     • Das Gesamtergebnis in Fächern der Abschlussprüfung wird aus dem auf zwei Dezimalen
         aufgerundeten Jahresfortgangsergebnis und aus der auf zwei Dezimalen aufgerundeten
         Prüfungsnote ermittelt, die beide gleichwertig sind.
     • Bei der Bildung des Gesamtergebnisses in Fächern ohne schriftliche Abschlussprüfung wird
         das Jahresfortgangsergebnis und die mündliche Prüfung im Verhältnis 1:1 gewertet.
     • Die Leistungen in der mündlichen Prüfung werden vom Ausschuss, der diese Prüfung ab-
         nimmt, bewertet. Die Prüfungs- und die Gesamtnote werden vom gesamten Prüfungsaus-
         schuss festgelegt. Daher kann ein Mitglied eines Unterausschusses keine Auskunft über die
         Gesamtnote geben.
 Bei Nichtantreten zu einer festgesetzten mündlichen Prüfung wird die Prüfung mit Note 6 (0 Punkte)
 bewertet, außer Sie haben sich bei einer freiwilligen mündlichen Prüfung rechtzeitig vor Beginn,
 d.h. mindestens eine Stunde vorher, schriftlich im Sekretariat abgemeldet.
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TERMINE
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2015
                Abiturprüfung
07.05.15 -
12.05.15        mündliche Gruppenprüfung Englisch – genauer Plan hängt zeitnah aus

15.05.2015 - Freitag
                Information der Schüler über AP
8:15
                Turnhalle Landkreis
9:00            Bekanntgabe der Jahres(fortgangs)noten 12./13. Klassen (eigener Raumplan)
10:00           Anmeldebestätigung der 12. Klassen, die in die 13. Klasse gehen wollen
bis 14:00       Meldung für mündliche Prüfung in Nicht-Prüfungsfächern, 12. und 13. Klasse
18.05.2015 Montag
                Abiturprüfung
08:00 - 13:00
                Deutsch 13. Klasse
                Abiturprüfung
09:00 - 13:00
                Deutsch 12. Klasse
19.05.2015 - Dienstag
                Abiturprüfung
09:00 - 12:00
                BWR/PÄPSY/PHYSIK
21.05.2015 - Donnerstag
                Abiturprüfung
09:00 - 10:30
                Englisch, Reading-Teil, 12. und 13. Klasse
                Abiturprüfung
11:00 - 12:00
                Englisch, Writing-Teil, 12. Klasse
                Abiturprüfung
11:00 - 12:15
                Englisch, Writing-Teil, 13. Klasse
22.05.2015 - Freitag
                Abiturprüfung
09:00 - 12:00
                Mathematik, 12. und 13. Klasse
24.06.2015 Mittwoch
                Noten-Bekanntgabe – Lehrer aller Prüfungsfächer sind anwesend (eigener Raumplan)
15:30           Meldung zur mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern.
                Aushang der Pläne für die mündliche Prüfung in Nicht-Prüfungsfächern.
25.06.2015 - Donnerstag
bis 11:00       Letzter Termin für die Meldung zur mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern
26.06.2015 - Freitag
                Abiturprüfung
08:15
                Mündliche Prüfung in Nicht-Prüfungsfächern

ab 14:00        Aushang der Prüfungspläne für die mündliche Prüfung in Prüfungsfächern (siehe auch Homepage)

29.06.2015 - Montag
                Abiturprüfung
08:15
                Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern
30.06.2015 - Dienstag
                Abiturprüfung
08:15
                Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern
01.07.2015 - Mittwoch
                Abiturprüfung
08:15
                Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern

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06.07.2015 - Montag
                  BÜCHERABGABE 12. und 13. Klassen
ab 8:15
                  Die Klassen treffen sich zur Abgabe der Bücher vor der Bücherei im Keller nach folgendem Zeitplan. Bei
                  Verhinderung bitte die Bücher einem Klassenkollegen mitgeben.
                  13. Klassen: 8:15
                  12. Klassen Sozial: 8:45 Uhr
                  12. Klassen Technik: 9:30 Uhr
                  12. Klassen Wirtschaft: 10:00 Uhr
10:55             Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten
09.07.2015 - Donnerstag
                  ABSCHLUSSFEIER der 12. Klassen
                  Beginn an der Schule:
                  Wirtschaftsklassen: 16.00 Uhr
                  Sozial- und Technikklassen: 18.00 Uhr
10.07.2015 Freitag
                  ABSCHLUSSFEIER der 13. Klassen
                  genaue Planung folgt
15.07.2015 - Mittwoch
                  Abgabe Anträge auf Wiederholung

Bitte achten Sie auf die genaue Einhaltung der Termine. Versäumnisse gehen zu Ihren Lasten.

Sollten Sie im Zusammenhang mit der Prüfung oder Ihren Leistungen Fragen haben, klären Sie diese
bitte mit Ihren Lehrern bzw. mit Ihrem Klassenleiter.

Die Berufliche Oberschule Friedberg wünscht Ihnen für Ihre Prüfungen Glück und Erfolg.

gez. Wolfgang Wiedemann

Schulleiter
Berufliche Oberschule Friedberg

                                                                                                              Seite    5
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