PSYCHIATRIE BAROMETER - Umfrage 2019 / 2020 - Deutsches Krankenhausinstitut
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INHALT SEITE KAPITEL 5 1 EINLEITUNG 6 2 WIRTSCHAFTLICHE LAGE 6 2.1 Beurteilung der wirtschaftlichen Situation 7 2.2 Beurteilung der wirtschaftlichen Erwartungen 8 3 STELLENBESETZUNGSPROBLEME UND FACHKRÄFTEMANGEL 9 3.1 Ärztlicher Dienst 10 3.2 Pflegedienst 11 3.3 Sonstige Berufsgruppen 12 4 PERSONALAUSSTATTUNG PSYCHIATRIE UND PSYCHOSOMATIK-RICHTLINIE (PPP-RL) 13 4.1 Zulassungen nach § 108 SGB V 14 4.2 Änderungen / Maßnahmen zur Umsetzung der PPP-RL 20 4.3 Mehrkosten 21 4.4 Einschätzung 24 4.5 Erwartete Umsetzbarkeit der Personalmindestvorgaben 27 5 QUALITÄTSMANAGEMENT 27 5.1 Qualitätsstrategie 29 5.2 Qualitätsziele 30 5.3 Instrumente des Qualitätsmanagements 34 5.4 Qualitätsbewertungen 2 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
SEITE KAPITEL 36 6 FIXIERUNGEN 37 6.1 Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit des Urteils des Bundesverfassungsgerichts 39 6.2 Eins-zu-Eins-Betreuung 40 6.3 Umsetzbarkeit des Richtervorbehalts 45 7 STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG 46 7.1 Teilnahme an der stationsäquivalenten Behandlung 47 7.2 Vergütung der stationsäquivalenten Behandlung 48 7.3 Behandelte Patienten 50 7.4 Zusammensetzung des Behandlungsteams 51 7.5 Festlegung von Ausschlusskriterien 52 7.6 Probleme im Zusammenhang mit der Erbringung der stationsäquivalenten Behandlung 53 7.7 Gründe für die Nicht-Teilnahme an der stationsäquivalenten Behandlung 54 7.8 Beauftragung von anderen Leistungsanbietern 56 8 TAGESKLINIKEN 57 8.1 Tagesklinische Plätze und Auslastung 58 8.2 Patienten in den Tageskliniken 61 8.3 Öffnungszeiten der Tageskliniken 62 8.4 Umsetzung von innovativen Konzepten in den Tageskliniken 65 LITERATURVERZEICHNIS DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 3
Dr. Karl Blum Dr. Sabine Löffert Dr. Matthias Offermanns Dr. Petra Steffen Düsseldorf, im Oktober 2020 Deutsches Krankenhausinstitut e. V. Hansaallee 201 40549 Düsseldorf Telefon 02 11. 4 70 51 - 17 Fax 02 11. 4 70 51 - 67 E-Mail karl.blum@dki.de www.dki.de 4 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
1 EINLEITUNG Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) stellt mit dem vorliegenden Bericht für das Jahr 2019 / 2020 die Ergebnisse des PSYCHIATRIE Barometers vor, einem Informations- und Analysetool für die psychiatrische Versorgung in Deutschland. Beim PSYCHIATRIE-Barometer handelt es sich um eine jährliche Repräsentativbefragung psychiatrischer und psychosomati- scher Einrichtungen zu aktuellen Fragestellungen in diesem Versorgungsbereich. Das PSYCHIATRIE Barometer wird im Auftrag der Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen Träger des DKI erstellt. Das sind die Deutsche und psychotherapeutischen Betten oder mit Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der ausschließlich psychosomatischen Betten sowie Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen, der Verband der leitenden Krankenhausärzte psychotherapeutischen und neurologischen Bet- Deutschlands (VLK). Die jährlichen Ausgaben des ten oder psychosomatischen Betten werden nach- PSYCHIATRIE Barometers sind als Download auf folgend als psychiatrische Fachkrankenhäuser der DKI-Homepage abrufbar (www.dki.de). oder Einrichtungspsychiatrien bezeichnet. Die Ergebnisse des PSYCHIATRIE Barometers Ihnen werden die Allgemeinkrankenhäuser 2019 / 2020 beruhen auf einer Befragung in gegenübergestellt, die neben den somatischen den psychiatrischen und psychosomatischen Bereichen auch psychiatrische, psychotherapeu- Fachkrankenhäusern sowie den Allgemeinkran- tische oder psychosomatische Fachabteilungen kenhäusern mit psychiatrischen oder psychoso- vorhalten (nachfolgend auch: Abteilungspsychi- matischen Fachabteilungen, welche von Januar atrien). Die psychiatrischen Betten bzw. Fachab- bis März 2020 durchgeführt worden ist. Beteiligt teilungen umfassen ggf. auch Betten bzw. Fach- haben sich insgesamt 95 Einrichtungen. abteilungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das Deutsche Krankenhausinstitut möchte sich an dieser Stelle herzlich bei den Krankenhäusern bedanken, die mit ihrer Teilnahme an der Erhe- bung den vorliegenden Bericht ermöglicht haben. DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 5
2 WIRTSCHAFTLICHE LAGE 2.1 Beurteilung der wirtschaftlichen Situation Die Befragungsteilnehmer sollten ihre wirtschaftliche Situation zum Erhebungszeitpunkt zu Jahresbeginn 2020 beurteilen.1 Bei den Allgemeinkrankenhäusern sollten sich die Angaben ausdrücklich nur auf die psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen beziehen, bei den psychiatrischen oder psychosomatischen Fach- krankenhäusern auf das Haus als Ganzes. Abb. 1 zeigt die Ergebnisse differenziert nach Krankenhaustypen. Abb. 1 Beurteilung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation (Krankenhäuser in %) Abteilungspsychiatrien 45,5 Einrichtungspsychiatrien 38,5 33,3 28,2 29,1 25,4 Eher gut Teils, teils Eher unbefriedigend © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 1 Die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Folgen für die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser spielten zu diesem Zeitpunkt somit noch keine Rolle. 6 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Jeweils rund 30 % der Abteilungs- und Einrich- 2.2 Beurteilung der wirtschaftlichen tungspsychiatrien schätzten ihre wirtschaftliche Erwartungen Situation als eher gut bzw. als eher unbefriedig- end ein. Die übrigen Einrichtungen sind in dieser Schließlich sollten sich die Befragten auch zu ihren Hinsicht unentschieden. Im Vergleich zum Vorjahr Erwartungen für das Jahr 2020 äußern (Abb. 2). hat sich das Geschäftsklima in der Psychiatrie Demnach erwarten für 2020 deutlich mehr psychi- damit verschlechtert, insbesondere in den Einrich- atrischen Fachkrankenhäuser (66 %) als Fachab- tungspsychiatrien. Seinerzeit beurteilten noch 11 % teilungen in Allgemeinkrankenhäusern (46 %) eine der psychiatrischen Fachkrankenhäuser und 23 % Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage. Nur der psychiatrischen Fachabteilungen in Allgemein- jeweils wenige Einrichtungen bei beiden Kranken- krankenhäusern ihre wirtschaftliche Lage als un- haustypen erwarten eine Verbesserung ihrer wirt- befriedigend. schaftlichen Situation.2 Abb. 2 Erwartungen für das nächste Kalenderjahr (Krankenhäuser in %) Abteilungspsychiatrien Einrichtungspsychiatrien 65,5 51,3 46,2 30,9 2,6 3,6 Eher besser Eher gleich Eher schlechter © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 2 Auch bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Erwartungen für dieses Jahr spielte die COVID-19-Pandemie noch keine Rolle, so dass die Ergebnisse nur bedingt aussagekräftig sind. DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 7
3 STELLENBESETZUNGS- PROBLEME UND FACHKRÄFTEMANGEL Der Fachkräftemangel bzw. Stellenbesetzungsprobleme bilden auch in der Psychiatrie eine zentrale Herausforderung für die stationäre Versorgung in Deutschland. Vor diesem Hintergrund sollten die Befragungsteilnehmer angeben, in- wieweit sie Stellenbesetzungsprobleme bei ausgewählten Berufsgruppen und Diensten in der Psychiatrie haben. Der Fachkräftemangel wird im PSYCHIATRIE Barometer also darüber gemessen, dass offene Stellen (wieder) besetzt werden sollen, aber mangels (geeigneter) Bewerber kurzfristig nicht besetzt werden können bzw. längere Zeit vakant bleiben. Aussagen dazu, inwieweit die aktuellen Stellenpläne bedarfsgerecht sind, werden – auch mangels objektiver und weitestgehend konsensfähiger Maßstäbe – somit ausdrücklich nicht getroffen. 8 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
3.1 Ärztlicher Dienst Zunächst werden die Ergebnisse für den Ärztlichen Der größte Teil der Kliniken (80 %) hat zum Befra- Dienst der befragten Einrichtungen dargestellt. Die gungszeitpunkt Probleme bei der Besetzung von Häuser wurden gefragt, ob sie zum Befragungszeit- Arztstellen in der Psychiatrie und Psychotherapie, punkt Probleme hatten, offene Stellen in verschie- in der Psychosomatischen Medizin und Psycho- denen Berufsgruppen zu besetzen. Hierbei sollten therapie und / oder in der Kinder- und Jugendpsy- nur Vollkräfte in der voll- und teilstationären Ver- chiatrie bzw. -psychotherapie (Abb. 3). sorgung berücksichtigt werden. Die Krankenhäuser oder Abteilungen mit Personal- Auf eine weitere Unterteilung nach Krankenhaustyp mangel im Ärztlichen Dienst konnten im Mittel (Einrichtungs- versus Abteilungspsychiatrien) wird jeweils ungefähr vier Vollkraftstellen nicht beset- wegen der teilweise kleinen Fallzahlen verzichtet. zen. Die Stellen waren im Schnitt rund 22 Wochen und damit fünfeinhalb Monate unbesetzt. Arzt- stellen in der Psychosomatik waren etwas länger vakant als Arztstellen in der Psychiatrie. Abb. 3 Haben Sie in Ihrem Krankenhaus derzeit Probleme, offene Stellen im Ärztlichen Dienst zu besetzen (ausschließlich in der voll- und teilstatio- nären Versorgung)? (Krankenhäuser in %) Ja Nein 80 20 © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 9
3. Stellenbesetzungsprobleme und Fachkräftemangel 3.2 Pflegedienst Analog zum Ärztlichen Dienst wurde auch für den Pflegedienst nach Stellenbesetzungsproblemen und der Anzahl der offenen Stellen gefragt. 73 % der Krankenhäuser und Abteilungen haben dem- nach Probleme, offene Stellen im Pflegedienst in der Psychiatrie, in der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie und / oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. -psychotherapie zu be- setzen (Abb. 4). Im Mittel sind in den entsprechenden Bereichen im Pflegedienst insgesamt rund zehn Stellen unbesetzt. Über alle erfassten Fachbereiche sind offene Stellen im Pflegedienst im Mittel 15 Wo- chen und damit knapp vier Monate unbesetzt. Abb. 4 Haben Sie in Ihrem Krankenhaus derzeit Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu beset- zen (ausschließlich in der voll- und teilstationären Versorgung)? (Krankenhäuser in %) Ja Nein 73 27 © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 10 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
3.3 Sonstige Berufsgruppen Im Vergleich zum Ärztlichen Dienst und zum Pfle- und Psychologen bei 19 %. Offene Stellen bei gedienst fallen die Stellenbesetzungsprobleme in Bewegungstherapeuten, Krankengymnasten und den anderen patientennahen Berufen im Bereich Physiotherapeuten können 17 % und bei Sprach- von Psychiatrie und Psychosomatik merklich nied- heiltherapeuten und Logopäden 8 % der Häuser riger aus. nicht direkt neu besetzen (Abb. 5). So haben 26 % der Befragten Probleme, offene In den, wenngleich wenigen betroffenen Be- Stellen für Spezialtherapeuten, wie Ergothera- reichen, sind überwiegend jeweils ein bis zwei peuten, künstlerische Therapeuten, zu besetzen. Vollkraftstellen unbesetzt. Bei den approbierten Bei den Sozialarbeitern liegt der Anteil der Ein- Psychologischen Psychotherapeuten und Psycho- richtungen mit Stellenvakanzen bei 22 %, bei den logen liegt dies mit im Schnitt knapp vier Stellen approbierten Psychologischen Psychotherapeuten etwas höher. Abb. 5 Haben Sie in Ihrem Krankenhaus derzeit Probleme, offene Stellen in sonstigen Berufsgruppen zu besetzen (ausschließlich in der voll- und teilsta- tionären Versorgung)? (Krankenhäuser in %) Ja Nein 26 74 Spezialtherapeuten 22 78 Sozialarbeiter 19 81 Psychologische Psychotherapeuten/Psychologen 17 84 Bewegungstherapeuten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten 8 92 Sprachheiltherapeuten/Logopäden © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 11
4 PERSONALAU SS TAT T U N G PSYC H IAT R IE U N D PSYC H O - SO M AT IK-R IC H T LIN IE (PPP -R L) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. September 2019 die Personalausstat- tung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) beschlossen. Dazu wurden verbind- liche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal festgelegt. Die Mindestvorgaben zur Personalausstattung sollen zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen und möglichst evidenzbasiert sein. Die PPP-RL ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten, wobei im ersten Jahr keine finanziellen Durchsetzungsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben zum Tragen kommen. Aufgrund der hohen Belastungen und Anforderungen an die Ge- sundheitsversorgung durch die COVID-19-Pandemie wurden die Nachweispflichten der PPP-RL mit Beschluss vom 27. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die Datenerhebung vor der COVID-19-Pandemie gestartet wurde und ein Großteil der Fragebögen auch vor dieser Zeit einging. Ein kleiner Teil der Häuser hat die Fragebögen jedoch erst im Zuge der Pandemie ausgefüllt. 12 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Abb. 6 Sind Sie ein Krankenhaus im Sinne von § 108 SGB V mit... (Krankenhäuser in %) ... (nur) psychiatrischen Einrichtungen für Erwachsene 23 ... (nur) psychosomatischen Einrichtungen 33 für Erwachsene ... (nur) psychiatrischen Einrichtungen 7 für Kinder und Jugendliche ... psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen für Erwachsene 7 21 ... psychiatrischen Einrichtungen für 9 Erwachsene, Kinder und Jugendliche ... psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen für Erwachsene sowie psy- © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 chiatrischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 4.1 Zulassungen nach § 108 SGB V Die Krankenhäuser wurden zunächst gebeten, Viertel hat Zulassungen für alle drei erfragten anzugeben, ob sie im Sinne von § 108 SGB V ein Bereiche und ist entsprechend ein Krankenhaus Krankenhaus mit psychiatrischen bzw. psycho- mit sowohl psychiatrischen als auch psychoso- somatischen Einrichtungen für Erwachsene bzw. matischen Einrichtungen für Erwachsene sowie mit psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und mit psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind. Es war möglich, mehrere bzw. Jugendliche. alle Antwortkategorien zu wählen. Dargestellt ist, welche Zulassungen die befragten Häuser jeweils 21 % der befragten Häuser sind ein Krankenhaus haben. mit sowohl psychiatrischen als auch psychosoma- tischen Einrichtungen für Erwachsene. 9 % der Ein Drittel der Krankenhäuser ist in diesem Sinne Kliniken sind im Sinne von § 108 SGB V ein Kran- ein Krankenhaus mit ausschließlich psychiatri- kenhaus mit psychiatrischen Einrichtungen für schen Einrichtungen für Erwachsene. Knapp ein Kinder und Jugendliche (Abb. 6). DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 13
4. Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) 4.2 Änderungen / Maßnahmen zur Umsetzung der PPP-RL Um den Mindestvorgaben zur Personalausstattung der PPP-RL gerecht werden zu können, ergreifen die Häuser verschiedene Maßnahmen. Es wurde erfragt, ob die Kliniken zum Befragungszeitpunkt in einem oder mehreren Bereichen schon Änderungen umgesetzt oder (konkret) ge- plant haben, um die Personalmindestvorgaben zu erfüllen. Die Ergebnisse werden differenziert nach Maßnahmen zur Personalaufstockung bzw. -reduktion, zu Personalorganisation, zu organisatorischen Anpassungen und zur Anrechnung von Fachkräften dargestellt. Die Krankenhäuser sehen vielfach Personalaufstockungen vor, während Personalreduktionen im ärztlichen, pflegerischen oder therapeutischen Bereich in etwa 83 % der Häuser jeweils nicht geplant sind. Personalaufstockungen sind vor allem im pflegerischen und ärztlichen Bereich vorgesehen, um den Vorgaben der PPP-RL Rechnung tragen zu können. Etwa jeweils ein Drittel der Kran- kenhäuser hat eine Aufstockung von Pflegekräften bereits konkret geplant oder umgesetzt bzw. zumindest angedacht. Ein Viertel der Häuser plant, keine weiteren Pflegekräfte einzu- stellen und die Umsetzung der Personalmindestvorgaben mit dem bereits angestellten pflegerischen Personal zu realisieren. Im ärztlichen Bereich denkt je ein Viertel der Häuser über den Ausbau des Personals nach bzw. hat diesen schon umgesetzt. 42 % der Kliniken sehen keine Aufstockung beim ärztlichen Personal vor. Knapp die Hälfte der Häuser plant bereits mehr oder weniger konkret, Personal im therapeutischen Bereich aufzustocken bzw. hat dies ggf. schon realisiert. Etwas weniger als ein Viertel der Kliniken hat mindestens bereits konkrete Pläne, zur Umsetzung der PPP-RL Stellen für die Dokumentation und Administration zu schaffen. Weitere 17 % halten dies zukünftig für notwendig, ohne bereits Planungen aufgenommen zu haben (Abb. 7). 14 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Inwieweit eine Umsetzung der Personalaufstockungspläne im pfle- gerischen und ärztlichen Bereich schnell und gut möglich ist, scheint vor dem Hintergrund des beschriebenen Fachkräftemangels fraglich oder schwierig. Abb. 7 - Personalaufstockung/-reduktion - Haben Sie in einem oder mehreren Bereichen die folgenden Änderungen bereits umgesetzt oder (konkret) geplant, um die Personalmindestvorgaben der PPP- RL einzuhalten? (Krankenhäuser in %) Ja, konkret geplant oder umgesetzt Nein, keine Änderungen geplant Ja, angedacht, aber noch keine konkreten Planungen Noch nicht darüber nachgedacht 24 26 42 8 Personalaufstockung im ärztlichen Bereich 34 33 25 9 Personalaufstockung im pflegerischen Bereich 19 26 45 10 Personalaufstockung im therapeutischen Bereich 23 17 48 13 Personalaufstockung für die Dokumentation/Administration 0 5 84 12 Personalreduktion im ärztlichen Bereich 0 5 83 12 Personalreduktion im pflegerischen Bereich 0 5 82 13 Personalreduktion im therapeutischen Bereich © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 15
4. Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) Um den Anforderungen der PPP-RL gerecht zu Je etwa ein Fünftel der Kliniken denkt über die werden, können weitere personelle Maßnahmen, Einführung bzw. den Ausbau von Rufdiensten die vor allem organisatorische Aspekte im Fokus oder mehr Abrufen aus dem Frei, d. h. ein Ein- haben, erforderlich sein. Die Kliniken planen, den springen der Kräfte in der eigentlich freien Zeit, Personalmindestvorgaben vor allem über die Ein- nach. In mehr als der Hälfte der Häuser sind hier führung bzw. den Ausbau von Personalpools, die keine Änderungen geplant. tagesaktuelle Steuerung der Personalbesetzung bzw. durch kurzfristige Änderungen von Dienst- Der Einsatz von Honorar-Kräften oder Personal- plänen gerecht zu werden. Leasing ist in 18 % der Kliniken konkret geplant oder bereits umgesetzt, um den Personalmindest- Ungefähr die Hälfte der Häuser hat die genannten vorgaben der PPP-RL gerecht zu werden. Weitere Maßnahmen kurz nach Inkrafttreten der PPP-RL 13 % haben hier noch keine konkreten Pläne, für entweder schon umgesetzt oder mit Planungen etwas mehr als die Hälfte stellt dies keine Maßnah- begonnen. Unter dieser Gruppe ist der Anteil der me dar, um die Personalmindestvorgaben erfüllen Häuser, die schon mit der Umsetzung der einzel- zu können. nen Maßnahmen begonnen hat, etwas geringer als derjenigen, die sich in der Planungsphase be- Ein Aufbau von Mehrarbeitsstunden ist in knapp finden. So hat etwas weniger als je ein Fünftel der zwei Dritteln der Häuser nicht geplant (Abb. 8). Häuser bereits konkrete Pläne, je gut ein weiteres Drittel sieht hier Änderungsbedarf, ohne diesen Um die Personalmindestvorgaben der PPP-RL bisher näher konkretisiert zu haben. umsetzen zu können, können die Häuser auch organisatorische Veränderungen vornehmen. Eine Änderungen der Schichteinteilung oder Dienst- Aufgabe oder Schließung von Tageskliniken sowie bzw. Schichtzeiten sowie eine Verlagerung des Bettensperrungen wird von dem größten Teil der Personals aus anderen Abteilungen sind in rund Kliniken zum Befragungszeitpunkt nicht vorge- 40 % der Häuser angedacht, ohne meist schon sehen. Ungefähr drei Viertel der Kliniken planen konkret geplant zu sein. keine entsprechenden Maßnahmen. 16 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Abb. 8 - Personalorganisation - Haben Sie in einem oder mehreren Bereichen die folgenden Änderungen bereits umgesetzt oder (kon- kret) geplant, um die Personalmindestvorgaben der PPP-RL einzu- halten? (Krankenhäuser in %) Ja, konkret geplant oder umgesetzt Nein, keine Änderungen geplant Ja, angedacht, aber noch keine konkreten Planungen Noch nicht darüber nachgedacht 9 20 52 19 Einführung/Ausbau von Rufdiensten 16 34 33 17 Einführung/Ausbau von Personalpools 6 19 57 18 Mehr Abrufe aus dem Frei 13 33 39 15 Kurzfristige Änderungen von Dienstplänen 19 34 27 19 Tagesaktuelle Steuerung der Personalbesetzung 12 28 44 16 Änderungen der Schichteinteilung oder Dienst-/Schichtzeiten 6 33 47 15 Verlagerung von Personal aus anderen Abteilungen 9 11 65 15 Aufbau von Mehrarbeitsstunden 18 13 57 12 Einsatz Honorar-Kräfte/Personal-Leasing © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 17
4. Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) Die Einführung oder der Ausbau von Wartelisten Die Anpassung von Behandlungskonzepten im für Patienten ist in mehr als der Hälfte der Häuser Hinblick auf die Einhaltung der Mindestvorgaben nicht angedacht. Gleichwohl hat ein Fünftel der zur Personalausstattung der PPP-RL ist bei 11 % Klinken bereits konkrete erste Schritte in diese der Häuser in Umsetzung, für ca. je ein Drittel ist Richtung unternommen, 14 % sehen dies als Op- dies grundsätzlich vorstellbar bzw. stellt keine tion an, den Vorgaben gerecht werden zu können. Option dar. (Abb. 9). Abb. 9 - Organisationsveränderungen - Haben Sie in einem oder mehreren Bereichen die folgenden Änderungen bereits umgesetzt oder (konkret) geplant, um die Personalmindestvorgaben der PPP- RL einzuhalten? (Krankenhäuser in %) Ja, konkret geplant oder umgesetzt Nein, keine Änderungen geplant Ja, angedacht, aber noch keine konkreten Planungen Noch nicht darüber nachgedacht Aufgabe / Schließung 1 8 77 14 von Tageskliniken Anpassung von Behandlungs- konzepten an die zeitlichen 11 8 34 22 Vorgaben der PPP-RL Bettensperrungen 2 13 75 10 Einführung oder Ausbau von Wartelisten für Patienten 20 14 58 8 © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 18 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Gefragt nach der Anrechnung von Fachkräften, verhältnis gemäß § 8 Abs. 4 PPP-RL angerechnet ist eine Anrechnung von Fachkräften der Berufs- oder wird dies konkret geplant. Etwa ein weiteres gruppen, am häufigsten umgesetzt oder geplant. Viertel der Krankenhäuser hat dies zukünftig an- Nahezu die Hälfte der Häuser hat eine Anrech- gedacht. nung von Fachkräften der Berufsgruppen gemäß § 5 PPP-RL auf andere Berufsgruppen gemäß § 8 Ein vergleichbares Bild zeichnet sich bei der in be- Abs. 3 PPP-RL bereits umgesetzt oder in konkreter grenztem Umfang möglichen Anrechnung von Planung, in weiteren 38 % ist dies angedacht. Fachkräften aus nicht in § 5 PPP-RL genannten Berufsgruppen, welche Regelaufgaben der in In 36 % der Kliniken werden aufgrund der Erbrin- § 5 genannten Berufsgruppen erbringen gung von Regelaufgaben der jeweiligen Berufs- (§ 8 Abs. 5 PPP-RL) (Abb. 10). gruppe Fachkräfte ohne direktes Beschäftigungs- Abb. 10 - Anrechnung von Fachkräften - Haben Sie in einem oder mehreren Bereichen die folgenden Änderungen bereits umgesetzt oder (konkret) geplant, um die Personalmindestvorgaben der PPP- RL einzuhalten? (Krankenhäuser in %) Ja, konkret geplant oder umgesetzt Nein, keine Änderungen geplant Ja, angedacht, aber noch keine konkreten Planungen Noch nicht darüber nachgedacht ... der BG gemäß § 5 PPP-RL auf 44 38 8 10 andere BG (§ 8, Abs. 3 PPP-RL) ... der BG gemäß § 5 PPP-RL ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 36 26 25 13 aufgrund der Erbringung von Regel- aufgaben der BG (§ 8, Abs. 4 PPP-RL) ... aus nicht in § 5 PPP-RL genannten im BG begrenzten Maße aufgrund 34 28 23 15 der Erbringung von Regelaufgaben der BG (§ 8, Abs. 5 PPP-RL) © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 19
4. Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) 4.3 Mehrkosten Die Personalmindestvorgaben der PPP-RL zu Neueinstellungen im Bereich des Personalcontrol- erfüllen, könnte für die Krankenhäuser mit Mehr- lings, von Dokumentationspersonal, von thera- kosten verbunden sein. Die Kliniken wurden peutischem Personal oder Ärzten im Zuge der gefragt, in welchem Maße sie erhöhte Kosten in PPP-RL-Umsetzung sind nach Meinung von 27 Bezug auf verschiedene Maßnahmen erwarten. bis 31 % der Häuser mit (sehr) starken Mehrkosten Die Häuser erwarten vor allem durch die Neu- verbunden. Mit einer Kostenerhöhung im mitt- einstellung von Pflegekräften Mehrkosten bei leren Bereich durch die entsprechenden Neuein- der Umsetzung der PPP-RL. Gut die Hälfte der stellungen rechnen dahingegen zwischen 27 und Häuser geht von (sehr) starken, knapp ein Viertel 40 % der Kliniken. Gut zwei Drittel der Kliniken von mittleren Kostensteigerungen aus. Die Neu- erwarten keine oder geringe Mehrkosten durch anschaffung bzw. das Update von Software ist aus die vermehrte Beschäftigung von Leasing- oder Sicht von gut einem Drittel der Klinken mit (sehr) Honorarkräften. 20 % der Häuser gehen davon starken und für weitere 38 % mit mittleren Mehr- aus, dass die Umsetzung der PPP-RL zu Mehrkosten kosten verbunden. im mittleren Bereich durch den verstärkten Bedarf an Leihkräften führen wird (Abb. 11). Abb. 11 Geben Sie bitte an, ob Sie in Ihrem Kran- kenhaus primär aufgrund der Personalmindest- vorgabn der PPP-RL Mehrkosten durch folgende Maßnahmen erwarten? (Krankenhäuser in %) (Sehr) stark Mittel Wenig / gar nicht Neueinstellung von Pflegekräften 54 24 22 Neuanschaffung/Update von Software 38 36 27 Neueinstellung im Bereich des Personalcontrollings 31 27 42 Neueinstellung von Dokumentations- personal 30 34 36 Neueinstellung von therapeutischem 28 40 32 Personal Neueinstellung von Ärzten 27 28 45 (Vermehrte) Beschäftigung von Leasingkräften/Honorarkräften 11 20 69 © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 20 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
4.4 Einschätzung Neue Richtlinien oder Gesetzesvorgaben gehen 79 % der Befragten befürworten, dass es sinn- vor allem vor und zu Beginn der Umsetzung mit voll ist, dass Häuser mit ungewöhnlich hohen verschiedenen Erwartungen einher. Die Kliniken Patientenzahlen oder Personalausfällen von den wurden gefragt, inwieweit sie verschiedenen Aus- Vorgaben abweichen können. Knapp drei Viertel sagen zur PPP-RL zustimmen. der Kliniken erwarten, dass Personal aufgrund der PPP-RL-Umsetzung zukünftig nicht mehr dort ein- Ein sehr großer Teil der Kliniken bemängelt, dass gesetzt wird, wo es fachlich gebraucht wird, son- die Zeit nicht ausreichend war, um die PPP-RL um- dern, wo es nachgewiesen werden muss (73 %). zusetzen bzw. dass mehr Personal für Dokumenta- tion und Bürokratie eingesetzt werden müsse als 82 % der Kliniken stimmen zu, dass die PPP-RL Personal für psychisch kranke Menschen (88 - 90 %). ein Rück- und kein Fortschritt in der Versorgung psychisch kranker Menschen ist. Mehr als die Hälf- Aus Sicht eines Großteils der Kliniken wird die te der Kliniken erwartet als Folge der PPP-RL, dass PPP-RL nur zu einer Fortschreibung und nicht zu Krankenhäuser noch weniger Personal als bisher einer qualitativen und quantitativen Erhöhung von den Krankenkassen finanziert bekommen. der Personalzahlen führen. Die meisten (je 82 %) wünschen sich eine weiter gefasste Anrechnung von Berufsgruppen gemäß PPP-RL. DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 21
4. Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) Eine deutliche Verbesserung in der psychiatrischen und psychoso- matischen Versorgung mit der PPP-RL sieht ein Fünftel der Häuser. 80 % der Kliniken stimmen hier nicht zu (Abb. 12). Abb. 12 Inwieweit stimmen Sie folgenden Aussagen zur PPP-RL zu? (Krankenhäuser in %) Stimme gar nicht zu Stimme eher zu Stimme eher nicht zu Stimme voll und ganz zu 68 22 5 4 Die Zeit war für uns ausreichend, um die PPP-RL umzusetzen. 3 9 32 57 Mit Umsetzung der PPP-RL werden wir mehr Personal für Dokumentation und Bürokratie einsetzen müssen und weniger Personal für die psychisch kranken Menschen. 7 11 33 49 Die PPP-RL ist ein Rück- und kein Fortschritt in der Versorgung psychisch kranker Menschen. 6 12 37 45 Die Anrechnung von Berufsgruppen gemäß PPP-RL sollte weiter gefasst werden. 39 42 14 4 Mit der PPP-RL werden deutliche Verbesserungen in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung erzielt. 6 16 28 51 Es ist sinnvoll, dass Häuser mit ungewöhnlich hohen Patientenzahlen oder Personalausfällen von den Vorgaben abweichen können. 16 11 42 31 Personal wird zukünftig nicht mehr dort eingesetzt, wo es fachlich gebraucht wird, sondern, wo es nachgewiesen werden muss. 4 29 39 27 Die PPP-RL wird nur zu einer Fortschreibung und nicht zu einer qualitativen und quantitativen Erhöhung der Personalzahlen führen. 4 39 41 16 Die Folge der PPP-RL ist, dass Krankenhäuser noch weniger Personal als bisher von den Krankenkassen finanziert bekommen. © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 22 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Gut zwei Drittel der Kliniken fühlten sich nicht gut auf die Umsetzung der PPP-RL ab dem 01.01.2020 vorbereitet. Der Teil der Häuser, der die Vorbereitung bemängelt, ist in den Abteilungspsychiatrien deutlich größer als in den Einrichtungspsychiatrien. Während sich 45 % der Einrichtungspsychiatrien zumindest gut auf die Umsetzung vorberei- tet gefühlt haben, lag der entsprechende Anteil in den Abteilungs- psychiatrien bei 18 % (Abb. 13). Abb. 13 Wie gut fühlen Sie sich auf die Umsetzung der PPP-RL ab dem 01.01.2020 vorbereitet? (Krankenhäuser in %) Sehr gut Gut Weniger gut Gar nicht gut Gesamt 8 25 44 23 Einrichtungspsychiatrien 12 33 37 18 Abteilungspsychiatrien 3 15 53 30 © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 23
4. Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) 4.5 Erwartete Umsetzbarkeit der Personalmindestvorgaben Die Personalmindestvorgaben der PPP-RL gelten seit dem 01.01.2020, wobei die Unterschreitung der Mindestvorgaben im ersten Jahr nicht mit finanziellen Konsequenzen einhergeht. Die Krankenhäuser wurden gebeten, zum Befragungszeitpunkt einzuschät- zen, ob sie im ersten Quartal 2020 in der Erwachsenenpsychiatrie, der Psy- chosomatik, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Tageskliniken, die eigene Standorte sind, die Personalmindestvorgaben erreichen werden. Bei der Beantwortung der Frage sollten die Häuser auch die Anrechnung von Berufsgruppen und Ausnahmetatbeständen berücksichtigen. Abb. 14 Erreichbarkeit der Personalmindestvorgaben nach Bereichen im ersten Quartal 2020. (Krankenhäuser in %) Werden wir überwiegend oder ganz erreichen Werden wir teilweise erreichen Werden wir nicht erreichen Psychosomatik 50 46 4 Erwachsenenpsychiatrie 47 40 13 Kinder- und Jugendpsychiatrie 44 50 6 In Tageskliniken, die eigene 43 43 14 Standorte sind © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 24 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Zwischen 9 (Erwachsenenpsychiatrie) und 36 % Der überwiegende Teil der Kliniken erwartete zum (Kinder- und Jugendpsychiatrie) der Kliniken Befragungszeitpunkt, die Personalmindestvor- konnten bei der Beantwortung der Frage keine gaben bei den Berufsgruppen der Erwachsenen- Einschätzung abgeben. In der weiteren Darstel- psychiatrie im ersten Quartal 2020 erreichen zu lung werden nur die Häuser berücksichtigt, die können. Dies gilt vor allem für therapeutisches den Erreichungsgrad taxiert haben. Personal. Nur knapp die Hälfte der Kliniken geht davon aus, Skepsis äußern die Kliniken jedoch hinsichtlich dass sie die Personalmindestvorgaben in den er- der Erreichbarkeit der Mindestvorgaben zu Jah- fragten Bereichen überwiegend oder ganz um- resbeginn 2020 bei den Pflegefachpersonen. Nur setzen können wird. Zwischen 40 und 50 % der 43 % der Kliniken vermuten kaum Probleme und Häuser erwarten, die Personalmindestvorgaben in nur ein Drittel denkt, diese zumindest teilweise den jeweiligen Bereichen nur teilweise erreichen erfüllen zu können. Knapp ein Viertel der Häuser zu können. Der Anteil der Krankenhäuser, die rechnet jedoch damit, die Personalmindestvor- davon ausgehen, die Personalmindestvorgaben gaben bei den Pflegefachpersonen auch unter nicht erreichen zu können, liegt zwischen 4 und Anrechnung von Berufsgruppen und Ausnahme- 14 %. Die Anteilswerte sind in der Erwachsenen- tatbeständen nicht erzielen zu können. psychiatrie sowie in Tageskliniken, die eigene Standorte sind, am höchsten (Abb. 14). Auch bei den Ärzten sind sich die Kliniken ver- gleichsweise unsicher, was die Umsetzung der Ergänzend zu den Einschätzungen zu den Per- Personalmindestvorgaben im ersten Quartal 2020 sonalmindestvorgaben nach Bereichen wurden angeht. Nur etwas mehr als die Hälfte der Kliniken die Krankenhäuser gefragt, ob sie im ersten erwartet keine Probleme bei der Erreichung der Quartal 2020 bei verschiedenen Berufsgruppen entsprechenden Personalvorgaben, ein Drittel der Erwachsenenpsychiatrie die Personalmindest- mutmaßt, diese jedoch nur teilweise zu erreichen. vorgaben erreichen werden. Erneut wurden sie 14 % der Häuser gibt an, diese nicht erreichen zu gebeten, die Anrechnung von Berufsgruppen und können. Ausnahmetatbeständen bei der Antwort zu be- rücksichtigen. Beim therapeutischen Personal sehen die Kliniken die geringsten Probleme der Vorgabenerfüllung Der Anteil der Kliniken, denen keine Einschätzung bei den Psychologen. So rechnet knapp drei möglich war, lag bei den einzelnen Berufsgruppen Viertel der Häuser damit, die Personalmindestvor- bei 7-8 %. Einzige Ausnahme stellten die Sprach- gaben überwiegend oder ganz zu erreichen. Je heiltherapeuten bzw. Logopäden dar, bei denen gut 60 % der Kliniken schätzt dies entsprechend knapp ein Viertel der Häuser keine Beurteilung bei den Sprachheiltherapeuten bzw. Logopäden 3 abgeben konnte oder wollte. und den Bewegungstherapeuten bzw. Physiothe- rapeuten ein. 3 Bei den Sprachheiltherapeuten bzw. Logopäden machte nur ein Drittel der Krankenhäuser Angaben zur Erreichbarkeit der Personalmindestvorgaben. DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 25
4. Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) Gleichwohl mutmaßt auch gut ein Viertel der Häuser, die Personal- mindestvorgaben bei den Sprachheiltherapeuten bzw. Logopäden nicht erzielen zu können. Über die Hälfte der Kliniken erwartet im 1. Quartal 2020 eine über- wiegende oder komplette Erreichung der Personalmindestvorgaben bei den Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagogen sowie den Spezial- therapeuten. Jedoch gut ein Zehntel rechnet nicht damit, die Perso- nalmindestvorgaben auch bei Anrechnung der Berufsgruppen und Ausnahmetatbestände erreichen zu können. (Abb. 15). Abb. 15 Erreichbarkeit der Personalmindestvorgaben nach Be- reichen im ersten Quartal 2020 bei den folgenden Berufsgruppen der Erwachsenenpsychiatrie. (Krankenhäuser in %) Werden wir überwiegend oder ganz erreichen Werden wir teilweise erreichen Werden wir nicht erreichen Psychologen 72 24 4 Sprachheiltherapeuten / 63 9 28 Logopäden Bewegungstherapeuten / Physiotherapeuten 61 26 13 Sozialarbeiter / Sozialpädagogen 58 26 16 Spezialtherapeuten 55 32 13 Ärzte 54 33 14 Pflegefachpersonen 43 35 22 © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 26 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
5 QUALITÄTSMANAGEMENT 5.1 Qualitätsstrategie Das Qualitätsmanagement bzw. die Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen des Qualitäts- managements erfordern eine entsprechende strategische Ausrichtung. Deswegen sollten die Krankenhäuser angeben, inwieweit das Qualitätsmanagement Teil der Unternehmens- strategie, des Leitbildes oder der jährlichen Planung ist. Die diesbezüglichen Häufigkeitsver- teilungen können der Abb. 16 entnommen werden. Demnach ist das Qualitätsmanagement in den Psychiatrien eindeutig von strategischer Rele- vanz. In den meisten Einrichtungs- und Abteilungspsychiatrien ist das Qualitätsmanagement ausdrücklich als Wert oder Ziel im Leitbild verankert und eine Qualitätsstrategie schriftlich festgelegt. DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 27
5. Qualitätsmanagement Abb. 16 Qualitätsstrategie (Krankenhäuser in %) Einrichtungspsychiatrien Abteilungspsychiatrien Verankerung des QM als 85,5 Wert/Ziel im Leitbild des KH 82,5 Schriftlich festgelegte 88,9 Qualitätsstrategie 82,5 Jahresplanung für QM des KH 80 insgesamt 97,5 Jahresplanung für QM speziell 66,7 für Versorgung psychiatrischer Patienten 43,6 Geschäftsführung als Mitglied 92 der Steuerungsgruppe für das QM 84,2 © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 Auch eine Jahresplanung für das Qualitätsmana- Die strategische Relevanz des Qualitätsmanage- gement des Krankenhauses insgesamt ist in den ments lässt sich auch an der Einbindung der Ge- meisten Häusern Standard. Weniger verbreitet ist schäftsführung ablesen, etwa im Rahmen einer eine spezifische Jahresplanung für das Qualitäts- (projektübergreifenden) Steuerungsgruppe für management zur Versorgung psychiatrischer oder das Qualitätsmanagement. In jeweils rund 90 % psychosomatischer Patienten. 67 % (Einrichtungs- der Einrichtungs- und Abteilungspsychiatrien ist psychiatrien) bzw. 44 % (Abteilungspsychiatrien) die Geschäftsführung Mitglied einer solchen führten hier entsprechende Planungen an. Steuerungsgruppe. 28 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
5.2 Qualitätsziele Die Frage, ob und wieweit das Qualitätsmanagement in der Kran- kenhausorganisation systematisch umgesetzt ist, lässt sich auch daran ablesen, dass es Gegenstand eines kontinuierlichen Verbes- serungsprozesses ist. Eine hohe Systematik bei diesem Thema wird demnach durch eine strukturierte Planung, Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Projekten des Quali- tätsmanagements erzielt. Somit kann überprüft werden, inwieweit die strategischen und operativen Ziele einschlägiger Maßnahmen auch tatsächlich erreicht wurden. Ausgangspunkt des Prozesses bildet die Festlegung verbindlicher Ziele, sei es für das Krankenhaus insgesamt, sei es speziell für die Versorgung psychiatrischer oder psychosomatischer Patienten. Jeweils rund drei Viertel der Einrichtungs- und Abteilungspsychia- trien formulieren demnach jährlich messbare Qualitätsziele für das Krankenhaus insgesamt. Jährlich messbare Qualitätsziele zur Versor- gung psychiatrischer oder psychosomatischer Patienten legen 63 % der Einrichtungspsychiatrien und 36 % der Abteilungspsychiatrien fest (Abb. 17). Abb. 17 Qualitätsziele (Krankenhäuser in %) Einrichtungspsychiatrien Abteilungspsychiatrien Jährlich messbare Qualitätsziele für 63 das Krankenhaus insgesamt 35,9 Jährlich messbare Qualitätsziele 79,6 speziell für Versorgung psychiatri- scher /psychosomatischer Patienten 74,4 © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 29
5. Qualitätsmanagement Befragungsteilnehmer mit einer spezifischen Zielplanung sollten angeben, inwieweit sie Gegenstand eines kontinuierlichen Verbes- serungsprozesses ist. In fast allen entsprechenden Häusern findet eine systematische Überprüfung der Erreichung von Qualitätszie- len speziell für die Versorgung psychiatrischer oder psychosomati- scher Patienten standardmäßig (75 %) oder häufig (19 %) statt. Mit Blick auf die Ableitung gezielter Verbesserungsmaßnahmen aus der Überprüfung resultierten vergleichbare Ergebnisse (Abb. 18). Abb. 18 Überprüfung der Qualitätsziele (Krankenhäuser in %) Standardmäßig Häufig Manchmal Nie 75 19 6 0 Systematische Überprüfung der Qualitätsziele speziell für die Versorgung psychiatrischer/psychosomatischer Patienten 63 21 15 2 Gezielte Ableitung von (weiteren) Verbesserungsmaßnahmen aus der Überprüfung von Qualitätszielen © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 5.3 Instrumente des Qualitätsmanagements Der Umsetzungsstand des Qualitätsmanagements lässt sich auch daran messen, inwieweit einschlägige Maßnahmen und Instrumente des Qualitätsmanagements im Krankenhaus Anwendung finden. Dabei handelt es sich weniger um spezifische Verbesserungsmaß- nahmen für bestimmte Qualitätsprobleme, als um Werkzeuge, die problemunabhängig oder -übergreifend zur Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Ergebnisse der stationären Versorgung genutzt werden können. 30 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Über Art und Häufigkeit von exemplarisch ausge- größte Verbreitung, bei den mitarbeiterorientier- wählten Instrumenten des Qualitätsmanagements ten Maßnahmen sind es die Teamsupervision bzw. informieren Abb. 19 und 20. Die Erhebungsergeb- das Teamcoaching, standardisierte Mitarbeiterbe- nisse belegen insgesamt einen sehr hohen Ver- fragungen, das Training von Führungskräften zur breitungsgrad dieser Instrumente. Führungskräfteentwicklung und das betriebliche Vorschlagswesen, also ein strukturiertes Vorgehen Bei den patientenorientierten Maßnahmen haben zur Erfassung und Umsetzung von Vorschlägen demnach das Patientenbeschwerdemanagement und Ideen der Mitarbeiter zu Qualitätsverbesse- und standardisierte Patientenbefragungen die rungen (Abb. 19). Abb. 19 Patienten- und mitarbeiterorientierte Instrumente des Qualitätsmanagements (Krankenhäuser in %) Standardmäßig Häufig Manchmal Nie 70 12 15 3 Standardisierte Patientenbefragungen 54 11 30 5 Standardisierte Mitarbeiterbefragungen 54 11 30 5 Standardisierte Einweiserbefragungen 84 11 5 Patientenbeschwerdemanagement 59 5 24 12 Betriebliches Vorschlagswesen 46 21 31 2 Training von Führungskräften 71 20 9 Teamsupervision/Teamcoaching © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 31
5. Qualitätsmanagement Unter den organisatorischen Instrumenten des Auch weitere Standardinstrumente des Qualitäts- Qualitätsmanagements kommen insbesondere managements, wie Behandlungspfade (Clinical evidenzbasierte Leitlinien flächendeckend und Pathways), systematische Problem- und Prozess- regelmäßig zum Einsatz. Das klinische Risikoma- analysen, Qualitätszirkel bzw. Qualitätsverbesse- nagement ist über ein internes Critical Incident rungsprojekte nach dem PDCA-Zyklus für spezifi- Reporting System (CIRS) bzw. ein krankenhaus- sche Fragestellungen und Probleme, finden mehr übergreifendes CIRS sowie über Fehlerursachen- oder weniger breite Anwendung (Abb. 20). analysen etabliert. Abb. 20 Organisatorische Instrumente des Qualitätsmanagements (Krankenhäuser in %) Standardmäßig Häufig Manchmal Nie 30 28 34 8 Systematische Problem- und Prozessanalysen 41 22 26 11 Qualitätsverbesserungsprojekte mit PDCA-Zyklus 43 18 30 9 Qualitätszirkel 38 17 25 21 Schriftlich fixierte Behandlungspfade 64 26 10 (Evidenzbasierte) Leitlinien 65 12 17 5 Krankenhausinternes CIRS 43 8 16 34 Krankenhausübergreifendes CIRS 39 25 33 3 Fehlerursachenanalysen © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 32 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Das Qualitätsmanagement ist grundsätzlich auf ist, den Selbsteinschätzungen der Befragungsteil- einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung nehmer zufolge, überwiegend der Fall. 84 % der ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund wurden die psychiatrischen Einrichtungen gaben an, dass sie teilnehmenden Krankenhäuser befragt, inwieweit ihre Maßnahmen und Instrumente des Qualitäts- sie ihre Maßnahmen und Instrumente des Quali- managements standardmäßig (59 %) oder häufig tätsmanagements systematisch überprüfen. Dies überprüfen (Abb. 21). Abb. 21 Systematische Überprüfung von Maßnahmen/Instrumenten des QM? (Krankenhäuser in %) 2,3 Nie 13,6 Manchmal 59,1 Standardmäßig 25 Häufig © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 33
5. Qualitätsmanagement 5.4 Qualitätsbewertungen Qualitätsbewertungen bezeichnen interne oder Exzellenz-Modelle sind ganzheitliche Ansätze zur externe Bewertungen der Qualität bzw. des Quali- Beschreibung und Erreichung einer hervorragen- tätsmanagements einer Einrichtung gemäß einem den Unternehmensorganisation. Hier ist das Modell standardisierten Vorgehen. der European Foundation of Quality Management (EFQM) der vorherrschende Ansatz. Bei den freiwilligen Verfahren der Qualitätsbewer- tung sind insbesondere vier zentrale Ansätze zu Bei den peer reviews handelt es sich um externe unterscheiden: allgemeine und krankenhausspezi- Audits durch Fachkollegen aus anderen Einrich- fische Zertifizierungsverfahren, Exzellenz-Modelle tungen. Im Unterschied zu den Zertifizierungsver- und peer reviews. fahren steht hier weniger die Qualitätsprüfung als die fachliche Beratung im Mittelpunkt. Mit dem Verfahren zur Kooperation für Qualität und Transparenz (KTQ) hat sich mittlerweile ein Abb. 22 zeigt, welche Qualitätsbewertungen in krankenhausspezifisches Zertifizierungsverfahren den psychiatrischen Einrichtungen insgesamt seit etabliert. Das in Deutschland vorherrschende dem Jahr 2017 durchgeführt worden sind. Auf- allgemeine Zertifizierungsverfahren bildet die fallend ist bei allen erfassten Verfahren der hohe Zertifizierung nach der DIN ISO. Anteil an fehlenden Werten. 34 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
Ggf. signalisiert dies eine schwindende Bedeutung Etwa jede dritte psychiatrische Einrichtung (28 %) dieser Bewertungsverfahren, wenn ihre Verbrei- hatte seit dem Jahr 2017 eine Zertifizierung nach tung intern nicht durchgängig bekannt ist. KTQ / pcc. Verglichen damit spielt eine Selbst- oder Fremdbewertung nach dem EFQM-Modell keine In den psychiatrischen Einrichtungen sind Quali- Rolle in der Psychiatrie. Nur 4 % der Befragungsteil- tätsbewertungen bzw. Zertifizierungen nach der nehmer nutzen diesen Ansatz. DIN ISO, relativ gesehen, am weitesten verbreitet. In etwa jeder zweiten psychiatrischen Einrichtung Weiter verbreitet sind externe Audits oder Zerti- (55 %) kommen sie zum Einsatz. 4 fizierungen durch Fachgesellschaften. In jeder fünften psychiatrischen Einrichtung werden ent- sprechende peer reviews durch Fachkollegen durchgeführt. Abb. 22 Qualitätsbewertungen seit 2017 (Psychiatrische Einrichtungen in %) Ja Nein Keine Angaben KTQ / pcc 28 33 39 DIN ISO 55 23 22 EFQM 4 44 52 Externe Audits / Zertifizierungen durch psychiatrische / psychoso- 20 32 48 matische Fachgesellschaften © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 4 Im Unterschied etwa zur KTQ-Zertifizierung ist bei der DIN ISO-Zertifizierung allerdings eine Beschränkung auf ausgewählte Betriebsbereiche möglich (z. B. Labor, Radiologie). Deswegen können sich die Antworten hier auch auf Teilzertifizierungen einzelner Krankenhausbereiche beziehen. DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 35
6 FIXIERUNGEN Fixierungen stellen die ultima ratio in der psychiatrischen Be- handlung dar. Aufgrund der damit verbundenen freiheitsent- ziehenden Maßnahmen werden hohe Anforderungen an die Anordnung und Durchführung solcher Maßnahmen gestellt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich im Rahmen seines Urteils vom 24. Juli 2018 (Az.: 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16) mit den Anforderungen an die 5-Punkt- / 7-Punkt-Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung auseinandergesetzt. Wesentliche Aussagen sind: „Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG) dar … Sowohl bei einer 5-Punkt- als auch bei einer 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG …“ Daraus folgt dann: „Aufgrund ihrer besonderen Eingriffsintensität ist die nicht nur kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bereits bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses als eigen- ständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren, die den Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG abermals auslöst.“ Im Urteil wurden da- mit die nicht nur kurzzeitigen Fixierungen sowie – daraus folgend – andere freiheitsentziehenden Maßnahmen an einen Richtervor- behalt gebunden: „Gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG hat über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung nur der Richter zu entscheiden. Zu dem Begriff ‚Entscheidung‘ gehört, dass der Richter in vollem Umfang die Verantwortung für die Maßnahme übernimmt.“ Im Rahmen des PSYCHiatrie Barometers sollten die Krankenhäuser Auskunft darüber geben, wie sie mit den durch das Bundesverfas- sungsgericht gestellten Anforderungen zurecht kommen. 36 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
6.1 Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. Juli 2018 gemacht hat, müssen von den Krankenhäusern umgesetzt werden. Die Häuser wurden deshalb gefragt, ob sie die seitens des BVerfG getroffenen Feststellungen und Anforderungen für in der Praxis im Allgemeinen als praxistauglich und umsetzbar halten. Mehr als zwei Drittel der Krankenhäuser halten die Vorgaben für praxistauglich und umsetzbar (Abb. 23). Abb. 23 Können die vom BVerfG getroffenen Ja Nein Feststellungen /Anforderungen in der Praxis im Allgemeinen als praxistauglich und umsetzbar 69,8 30,2 bezeichnet werden? (Krankenhäuser in %) © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020 37
6. Fixierungen Fast drei Viertel (73 %) der Einrichtungspsychiatrien Der Großteil der Krankenhäuser sah und sieht für waren dieser Auffassung. Bei den Abteilungspsychia- sich daher keine starken Einschränkungen in ihrem trien sahen dies zwei Drittel (66 %) genauso. therapeutischen Handlungsspielraum bei ver- schiedenen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen Für rund 62 % der Häuser ergaben sich durch (Abb. 25). das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes keine wesentlichen Änderungen, weil sie schon vor Das betrifft insbesondere das Festhalten (93 %) Ergehen der Entscheidung die Anforderungen und die Isolierung (88 %) von Patienten. Jeweils eingehalten haben (Abb. 24). mehr als drei Viertel der Krankenhäuser sehen weder bei der Anordnung von Fixierungen, noch Unter den 38 % der Krankenhäuser, die nach der bei der Verabreichung von Medikation als Notfall- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes maßnahme stärkere Einschränkungen (Abb. 25). ihre Vorgehensweise ändern mussten, waren häufiger Abteilungspsychiatrien als Einrichtungs- Die Abteilungspsychiatrien sehen bei allen vier psychiatrien zu finden. Während rund 46 % der genannten Maßnahmen zum Teil deutlich weniger Abteilungspsychiatrien die neuen Vorgaben um- Einschränkungen als die Einrichtungspsychiatrien. setzen mussten, waren es ein Drittel der Einrich- tungspsychiatrien. Abb. 24 Wurden die Anforderungen von Ihrem Haus /Ihrer Einrichtung ohnehin – auch schon vor Ergehen der Entscheidung – eingehalten? (Krankenhäuser in %) Ja Nein 61,6 38,4 © Deutsches Krankenhausinstitut 2020 38 DEUTSCHES KRANKENHAUSINSTITUT I PSYCHIATRIE BAROMETER 2019/2020
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