Planungsbericht 2020 zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen

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Planungsbericht 2020 zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS
Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen

                          Planungsbericht 2020

                                            zur

    Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen
              und Tagespflegestellen

      (Anlage zur Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses
                           Vogtlandkreis)

Stand: 06/2020
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Planungsbericht 2020 zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS
Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen

Inhaltsverzeichnis

   I.      Grundlegendes zur Planung

   II.     Bedarfskriterien

   III.    Auswertung der Stichtagserfassung 2020
           1. Bestandserhebung zum Stichtag 30.06.2020
              1.1 Anzahl der wohnhaften Kinder im Vogtlandkreis
              1.2 Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad
              1.3 Inanspruchnahme/ Betreuungsquote
              1.4 Belegung der Kindertageseinrichtungen gesamt
              1.5 Auslastung der Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegestellen

           2. Bedarfsplanung 01.09.2021 bis 31.08.2024
              2.1 Bedarfsplanung - wohnhafte Kinder
              2.2 Bedarfsplanung - Kapazitäten
              2.3 Bedarfsplanung - Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad
              2.4 Wesentliche regionale Struktur- und Kapazitätsänderungen
              2.5 Eckzahlen gesamt 2018 bis 2024

           3. Ergebnisse der Befragung der Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegestellen
              3.1 Teil I – Befragung der Kitas zu Struktur- und Organisationsanalyse
              3.2 Teil II – Befragung zu pädagogischen und qualitativen Inhalten

           4. Betrachtung der Kinder mit ausländischer Herkunft aus Sicht der Bedarfsplanung

           5. Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte 2021

           Übersicht Kindertageseinrichtungen und Zuständigkeiten Fachberatung
           Stand 30.06.2020

Anlagen:

Bestandserhebung zum 30.06.2020 - Anlage I
Bedarfsplanung 2021 - 2024 – Anlage II

Stand: 06/2020                                                                                 2
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Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen

I. Grundlegendes zur Planung

Der Vogtlandkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Planungs-
verantwortung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII den Bestand an Einrichtungen und Diensten
festzustellen. Der Bedarf ist unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der
jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu
erfassen und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben sind rechtzeitig und
ausreichend zu planen. Kindertagesbetreuung ist ein zentrales familienpolitisches Thema und wird
als wesentliche Einflussgröße der Familienplanung angesehen.

Kindertageseinrichtungen sollen allen Kindern, unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer,
religiöser, ethnischer und kultureller Herkunft, physischen und psychischen Besonderheiten,
Sozialisations– und biographischen Erfahrungen soziale Übergänge eröffnen und
Unterstützungsformen bieten, die ihnen einen Einstieg in das gesellschaftliche Leben mit seinen
Herausforderungen und eine Ergänzung zu ihrer privaten Lebensumgebung ermöglichen.
Einrichtungen sollen so geplant werden, dass Mütter und Väter Aufgaben der Familie und
Erwerbstätigkeit gut miteinander vereinbaren können.

Seit August 2013 hat ein Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch
auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf
hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an
Ganztagsplätzen oder alternativ Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.

Außerdem gehört es zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, für
ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Horten zur Betreuung
für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse zu sorgen.

Die Angebote (Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege) zur Bildung, Erziehung und
Betreuung sind unter Beachtung des im Grundgesetz fixierten Rechtes der Eltern und ihrer Pflicht
zur Erziehung durch die Kommunen und das Land vorzuhalten. Kindertageseinrichtungen sollen
die Familienerziehung begleiten, unterstützen und ergänzen, nicht aber ersetzen.

Die Betreuung benötigt hinreichende Qualität und wird nicht gleichgesetzt mit Zur-Verfügung-
Stellung von Plätzen. Erziehung, Bildung und Betreuung sind auf die Bedürfnisse und die
notwendige Förderung für das einzelne Kind abzustimmen.
Qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung zeichnet sich aus durch die Aspekte Erziehung und
Bildung, durch deren Einbeziehung der umfassende, ganzheitliche pädagogische Auftrag der
Arbeit in Tageseinrichtungen deutlich wird.

Die Rahmenbedingungen und die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertages-
einrichtungen werden im Wesentlichen bestimmt durch:
- die pädagogische Konzeption,
- die Fachlichkeit des pädagogischen Personals (Ausbildung und Weiterbildung),
- die Partizipation und Beteiligung,
- die Evaluation der Umsetzung der Konzeption,
- die Relation zwischen Fachpersonal und Kinderzahl,
- die Gruppengrößen,
- die räumlichen Bedingungen und die Ausstattung,
- den Qualitätsanspruch und die Grundrichtung der Erziehung des Trägers.

Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für
Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG vom 01.01.2005) wurde dieser Problematik vom
Gesetzgeber Rechnung getragen.

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Die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein gemeinsames Anliegen von Bund, Ländern und
Kommunen. Dazu wurde durch die Bundesregierung das Gute-KiTa-Gesetz Ende 2018
verabschiedet, welches zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unter-
stützt der Bund die Bundesländer bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur
Verbesserung der Kita-Qualität. Jedes Bundesland trifft selbstständig die Entscheidung wofür die
Mittel vor Ort eingesetzt werden. Zur Auswahl stehen 10 Handlungsfelder und ein zugewiesenes
Budget des Bundes, für Sachsen sind es rund 296 Millionen Euro, zur Verfügung. Für Sachsen
fließen die Mittel in die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ und „Stärkung der
Kindertagespflege“. Seit 01. Juli 2019 stehen den pädagogischen Fachkräften somit Zeit für
mittelbare pädagogische Tätigkeiten (je nach Beschäftigungsumfang bis zu mindestens zwei
Stunden) zur Verfügung und für Kindertagespflegepersonen wird je aufgenommenes Kind eine
halbe Stunde wöchentlich finanziert. Des Weiteren wurden Senkungen der Untergrenzen der
Elternbeiträge (§ 15 SächsKitaG) und die schrittweise Erhöhung des Landeszuschusses (§ 18
SächsKitaG) mit den einhergehenden Änderungen des SächsKitaG durch Artikel 22 des
Hauhaltbegleitgesetzes 2019/ 2020 mit Geltung ab Juni 2019 beschlossen.

Die Bedarfsplanung begleitet durch regelmäßige Erhebung und Erfassung der Daten den
Entwicklungsprozess von Kinderbetreuungsangeboten und muss sich daher stetig neuen
fachlichen Herausforderungen stellen.

Wohnhafte Kinder, tatsächliche Belegungszahlen pro Kindereinrichtung, Kapazitäten sowie die
durchschnittliche Auslastung pro Einrichtung bilden die Stammdaten, wonach sich Bedarfs-
deckung/Versorgungsgrad, Inanspruchnahme/Betreuungsquote und Auslastung zum jährlichen
Stichtag 30.06. errechnen.
Die Bedarfsplanung schreibt den Bestand an Betreuungseinrichtungen und deren Kapazitäten für
den Zeitraum von 3 Jahren fest bzw. zeigt den Bedarf an Betreuungsplätzen.

Detaillierte Angaben zu den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden in der jährlichen
Fortschreibung mittels Fragebogen erhoben.
Qualität in den Einrichtungen setzt gut ausgebildete Fachkräfte in den Teams voraus, die
aufgeschlossen, konstruktiv und kreativ die ihnen anvertrauten Kinder begleiten und fördern. Eine
wesentliche Verantwortung und Verpflichtung obliegt dabei den Trägern der Kindertages-
einrichtungen im Rahmen einer bewussten und unterstützenden Mitarbeiterfürsorge.
Bedarfsplanung dient auch dazu, personelle Gegebenheiten planerisch zu erfassen und
notwendige Entwicklungsprozesse zu unterstützen.

Neben den Erhebungen zum Personal und zu den aufgenommenen Kindern spielen hierbei
Datenerhebungen zu den Qualitätsmerkmalen, insbesondere die Zusammenarbeit mit Schulen, die
integrative Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf, Verpflegungsangebote, die
Zusammenarbeit mit Eltern und besondere Unterstützungsmöglichkeiten für Familien sowie die
Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund, eine wesentliche Rolle.
Speziell im Bereich der Integration werden unter Berücksichtigung der Sozialplanung zur
Ermittlung des Bedarfs an integrativen Plätzen in Kindertageseinrichtungen sowie der gemeldeten
Bedarfe aus Kindertageseinrichtungen durch den Fachbereich des Jugendamtes die Integrations-
platzangebote und Kapazitäten der Kindertageseinrichtungen mit den Kommunen erörtert und bei
Bedarf begleitend mit Betriebserlaubnisverfahren möglichst wohnortnah ausgebaut.

Auch das Bundeskinderschutzgesetz aus dem Jahre 2012 oder die Intentionen der aktuellen
Gesetzeslage zum Kinderschutz führten zu veränderten Planungsprozessen im Bereich der
Kindertageseinrichtungen. Die Etablierung eines Krisenmanagementsystems sowie die
Entwicklung und konzeptionelle Umsetzung eines Beschwerde- und Beteiligungsmanagements für
Kinder, Eltern und Erzieher in jeder Einrichtung, dessen Steuerung und Dokumentation, bilden
solche Planungsfelder.

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Die Aufstellung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen im Vogtlandkreis erfolgte nach
folgenden Grundsätzen:

Der Bedarf an zu schaffenden bzw. zu erhaltenden Kindertageseinrichtungen wurde durch das
Jugendamt, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden und unter Berücksichtigung der
Situation im Landkreis, ermittelt. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Erstellung eines
Bedarfsplanes auf der Grundlage konkreter Erkenntnisse und Erfordernisse.

Alle im Plan ausgewiesenen Einrichtungen sind mit der zulässigen Platzzahl gemäß
Betriebserlaubnis aufgeführt. Veränderte Daten, Fakten und geplante Entwicklungen wurden bei
der aktuellen Fortschreibung berücksichtigt.

Grundsätzlich ist dieser Bedarfsplan entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 2 SächsKitaG jährlich
fortzuschreiben. Diese Fortschreibung muss ausreichend sein, um zeitnah auf bestimmte, während
des laufenden Jahres auftretende Veränderungen zu reagieren und dies im Plan erfassen zu
können.

Es besteht die Möglichkeit eine kurzfristige Aufnahme einer Einrichtung in den Bedarfsplan zu
realisieren, wenn einem Bedarf nur durch ein zusätzliches Angebot eines kommunalen oder freien
Trägers entsprochen werden kann. Es muss sich also zwingend um eine Einrichtung handeln, die
ein zusätzliches Angebot zur Kindertagesbetreuung bereitstellt, um einem in der jeweiligen
Gemeinde bzw. einer erreichbaren Nachbargemeinde nicht gedeckten Bedarf nachzukommen.

Darüber hinaus besteht kein Anspruch des Trägers auf Aufnahme in den fortzuschreibenden
Bedarfsplan, wenn dafür kein Bedarf besteht.

Der Bedarfsplan entfaltet gegenüber den Gemeinden eine Bindungswirkung (§ 9 Abs. 3
SächsKitaG). Es muss sichergestellt werden, dass alle Kinder ab Vollendung des ersten
Lebensjahres bis zum Schuleintritt bei Bedarf einen Kinderbetreuungsplatz erhalten.

Handlungsbedarf des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe besteht aber erst dann, wenn
Betreuungsplätze in einer Gemeinde fehlen.
Die Durchsetzbarkeit der im Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
enthaltenen Vorgaben ist jedoch insofern begrenzt, dass keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber
freien Trägern erzielt werden kann.

In § 8 Abs. 1 SächsKitaG wird geregelt, dass für die Finanzierung nach diesem Gesetz die
Aufnahme einer Einrichtung in den Bedarfsplan erforderlich ist. Daran schließen sich entsprechend
Abschnitt 3 SächsKitaG mit den §§ 13 ff. Finanzierungsregelungen zu Baukosten, Personal- und
Sachkosten, Elternbeiträgen, Eigenanteil des Trägers, Gemeindeanteil, Landeszuschuss,
Finanzierung der Integration von Kindern mit Behinderung und Förderung der sorbischen Sprache
und Kultur für Kindertageseinrichtungen an. Die Finanzierungsverpflichtung folgt somit automatisch
aus dem Gesetz, ohne dass es einer gesonderten Festlegung gegenüber dem einzelnen Träger
bedarf.

Die Träger gestalten ihre Angebote im Rahmen des festgestellten Bedarfs sowohl nach Prinzipien
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wie auch denen der weiteren Qualitätsentwicklung.

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II. Bedarfskriterien zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
    des Vogtlandkreises

    1. Bedarf ist das konsensfähige Produkt aus artikulierten Wünschen und Interessen der
       Eltern und Kinder, Vorstellungen der Einrichtungsträger und deren Mitarbeitern,
       gesetzlichen Regelungen sowie politischen und fachlichen Vorgaben der
       unterschiedlichen Entscheidungsträger in der Kommune.

    2. Im Rahmen der Angebotsplanung muss dem Bedarf Rechnung getragen werden, der
       entsteht, wenn sich Eltern in Ausbildung befinden oder aus wirtschaftlichen Gründen
       erwerbstätig sein müssen oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sowie an
       beruflicher Aus– und Weiterbildung teilhaben. Bedürfnisse der Familie und Berufs-
       tätigkeit müssen aufeinander abgestimmt werden können. Die Wahrnehmung der
       familiären Erziehungsaufgaben darf nicht zu beruflichen Nachteilen führen.

    3. Die Kindertageseinrichtung ist jedoch nicht lediglich zur Befriedigung der Bedürfnisse
       der Personensorgeberechtigten, sondern insbesondere des Kindes selbst berufen.
       Damit wird deutlich, dass es weder allein darum geht, den Eltern die Betreuung des
       Kindes abzunehmen, wenn wegen einer Berufstätigkeit das Kind fremd versorgt
       werden muss, noch bei besonderem Hilfebedarf die Eltern zu unterstützen. Der nach
       § 2 Abs. 2 SächsKitaG den Kindertageseinrichtungen auferlegte ganzheitliche
       Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag bezieht sich auf alle Kinder,
       unabhängig von ihren häuslichen Verhältnissen und eventuell eingeschränkten
       erzieherischen Kompetenzen.
       Er dient vor allem dem Erwerb und der Förderung sozialer Kompetenzen wie der
       Selbstständigkeit, der Verantwortungsbereitschaft und der Gemeinschaftsfähigkeit,
       der Toleranz und der Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und
       Lebensweisen sowie gegenüber behinderten Menschen.
       Die Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten,
       insbesondere zum Erwerb von Wissen und Können einschließlich der Gestaltung von
       Lernprozessen, sind weitere wichtige Inhalte.

    4. Hauptbedarfskriterium ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der zeitliche
       Umfang der Förderung richtet sich gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII jedoch nach dem
       individuellen Bedarf, welcher durch die Verhältnisse des anspruchsberechtigten
       Kindes und seiner Erziehungsberechtigten gekennzeichnet ist, begrenzt allein durch
       das Wohl des zu betreuenden Kindes. Im Rahmen der Ausübung des Wunsch- und
       Wahlrechtes besteht insofern ein zeitlicher Betreuungsanspruch nach dem konkret-
       individuellen Bedarf auch unabhängig von einer Erwerbstätigkeit der
       Erziehungsberechtigten. Hinsichtlich kindeswohlgefährdender Aspekte gilt gemäß
       Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, dass in der Regel eine
       Betreuung von mehr als neun Stunden täglich oder von mehr als 45 Stunden
       wöchentlich für Ein- bis Dreijährige als potentiell kindeswohlgefährdend angesehen
       werden muss.

    5. Zur Dämpfung der Mehrkosten bei der Vorhaltung von Krippen-, Kindergarten- und
       Hortplätzen bei einem Träger bzw. einer Kommune ist dem Bedarf entsprochen, wenn
       innerhalb einer Fahrtzeit von 30 Minuten die nächstgelegene Kindertageseinrichtung
       genutzt werden kann.
       Im Sinne der Ansätze des SGB II sollen junge Eltern/ Familien unter 25 Jahren bei der
       Aufnahme einer Arbeitstätigkeit durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten
       unterstützt werden.

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    6. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII soll unter Berücksichtigung der
       fachlichen Konzepte der Einrichtungsträger ausgestaltet werden.
       Die Gemeinde hat ihre sozialräumlichen Kompetenzen auszuschöpfen, indem sie
       berufstätigen Eltern Volltagsplätze zur Verfügung stellt. Plätze für Kinder aus dem
       eigenen Wohnort sollten Vorrang haben.

    7. Die Nutzung von Angeboten nach § 1 Abs. 3 SGB VIII tragen zur Bedarfsdeckung bei.
       Gesetzestext:
          „ § 1 SGB VIII     Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
       … Abs.(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
           1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und
               dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
           2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
               unterstützen,
           3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
           4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
               Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
               schaffen.“

Insbesondere sind vorhandene Formen der Familienförderung (Familientreffs, Eltern–Kind–
Kreise, Selbsthilfegruppen), die Inanspruchnahme von Erziehungsberatungsstellen und
anderer Angebote der Jugendhilfe, die für die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder
förderlich sind, ebenfalls wahrzunehmen.

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III. Auswertung der Stichtagserfassung 2020:

Die Angaben zur Bestandserhebung 30.06.2020 und zur Bedarfsplanung 2021 - 2024
basieren auf Zuarbeiten der Kommunen zu ihren jeweiligen Einzugsgebieten sowie aus den
Erhebungen des Statistischen Landesamtes Sachsen mit Stand 01. März 2020.
Zusätzlich wurden strukturelle, personelle, bauliche und konzeptionelle Merkmale sowie
weitere planungsrelevante Daten mittels Fragebogen aus jeder Kindertageseinrichtung erfasst
und ausgewertet.

Als Besonderheit trat in den letzten 4 Monaten vor der Datenerhebung die Covid-19-Pandemie
ein. Das Auftreten des Coronavirus hatte die Schließung aller Kindertageseinrichtung und
Schulen zur Folge. Sachsenweit wurde ab 18.03.2020 in den Kindertageseinrichtungen
lediglich noch ein Notbetreuungsangebot für Eltern aufrecht erhalten, die „systemrelevant“
entsprechend den Festlegungen des Freistaates Sachsen beruflich tätig waren.
In Anbetracht der Auswirkungen dieser krisenhaften Situation hatte die Staatsregierung zur
Vorsorge für Belastungen auf kommunaler Ebene auch im Bereich Kindertagesbetreuung
Allgemeinverfügungen und Handlungsempfehlungen erlassen sowie Maßnahmen zur
finanziellen Unterstützung der Kommunen und der Träger von Kinderbetreuungsangeboten
angekündigt. Der Landeszuschuss wurde unterdessen trotz der Einrichtungsschließungen
uneingeschränkt weiter geleistet und auch die Kosten durch die Aussetzung der Elternbeiträge
wurden weitestgehend durch das Land, Landkreise und Kommunen getragen.
Ab 18.05.2020 konnten Kindertageseinrichtungen (wie bereits ein Woche zuvor Kindertages-
pflegestellen) wieder eröffnet werden, allerdings in einem eingeschränkten Regelbetrieb und
unter strengen Hygieneauflagen. Die Umsetzung hat erhebliche personelle und organisa-
torische Mehraufwendungen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtungen zur Folge,
was auch mit nicht unerheblichen finanziellen Belastungen der Kommunen und Kita-Träger
verbunden war und weiterhin ist.
Im Planungsbericht wird punktuell auf die entsprechenden Auswirkungen eingegangen.

1. Bestandserhebung zum Stichtag 30.06.2020:

Im Rahmen der Bestandserhebung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
existieren zum Stichtag der Erfassung insgesamt 193 Betreuungseinrichtungen im
Vogtlandkreis, davon 2 Heilpädagogische Tagesgruppen für Kinder bis zur Einschulung und
2 Betreuungsangebote an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

Im Bedarfsplan aufgenommen sind 15 Kindertagespflegestellen, finanziert nach dem
SächsKitaG. Diese befinden sich in Adorf, Auerbach, Plauen, Rodewisch und Werda.
Zusätzlich werden 2 Einrichtungen privat betrieben (Regenbogenhort in Auerbach, OT
Reumtengrün und die Betriebskindertageseinrichtung „pixel“ in Schöneck), welche zum
Stichtag der Datenerhebung nicht im Bedarfsplan enthalten waren.
Diese Einrichtungen sind in der folgenden Datenerhebung nicht eingerechnet. Dennoch
stehen die 116 privat betriebenen Betreuungsplätze den Kindern im Vogtlandkreis zur
Verfügung, welche zum Stichtag 30.06.2020 eine Belegung von 106 Plätzen aufweisen.

Von den 193 Kindertageseinrichtungen sind 113 kommunale Einrichtungen, die übrigen 80
Einrichtungen befinden sich in freier Trägerschaft.

Das Angebot für die Inanspruchnahme eines Integrationsplatzes besteht vogtlandweit in 93
Einrichtungen. Dies entspricht unverändert zum letzten Erfassungsstichtag 48% aller im
Bedarfsplan aufgenommenen Kindertageseinrichtungen.
Diese Tageseinrichtungen erfüllen die Regelungen und Förderbedingungen gemäß der
Sächsischen Kita-Integrationsverordnung (SächsKitaIntegrVO) und bieten Plätze für Kinder
mit besonderem Förderbedarf an.

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1.1 Anzahl der wohnhaften Kinder im Vogtlandkreis

In der Regel besuchen Kinder ab Vollendung 1. Lebensjahr eine Kindertageseinrichtung oder
Kindertagespflegestelle. Zur Absicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für
Kinder ab vollendeten 1. Lebensjahr erfolgt seit 2013 im Rahmen der Bedarfsplanung die
getrennte Erfassung der Kinder von 0 bis unter 1 Jahr und der Kinder von 1 Jahr bis unter 3
Jahren. Hierdurch konnte die Bedarfsnotwendigkeit der Krippenplätze im Vogtlandkreis
konkretisiert werden.

Die folgende Tabelle weist die wohnhaften Kinder im Vogtlandkreis, nach Alter gestaffelt, für
die Jahre 2017 - 2020 aus. Verdeutlicht wird die Entwicklung/ Veränderung der Anzahl der
wohnhaften Kinder je Altersgruppe, mit Angabe der absoluten Erhöhung oder Verringerung
zum Jahr 2019 sowie das prozentuale Verhältnis der Veränderung als relativer Wert.

                        2017          2018         2019            2020     Veränderung von 2019
                                                                                   auf 2020
                                                                             absolut      relativ
 Krippe
 0 bis unter 1          1.709         1.569        1.583           1.559       -24        - 1,54 %
 1 bis unter 3          3.651         3.668        3.547           3.295      - 252       - 7,65 %
 Kindergarten
 3 bis unter 7          6.976         7.148        7.199           7.335      +136        +1,85%
 Hort
 7 bis unter 11         7.488         7.453        7.393           7.344      - 49        - 0,66%

 gesamt                19.824        19.838        19.722          19.533     -189        - 0,97 %
Tabelle: Anzahl der wohnhaften Kinder nach Alter

                                wohnhafte Kinder gesamt
         20.000

         19.500

         19.000
                                                                                            gesamt
         18.500

         18.000
                        2017             2018               2019            2020

                                wohnhafte Kinder nach Betreuungsbereichen
      8.000
      7.500
      7.000
      6.500
      6.000
      5.500
      5.000
      4.500
      4.000
                     2017                2018                 2019                 2020
                     Krippe        Kindergarten      Hort

Stand: 06/2020                                                                                       9
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS
Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen

Der Rückgang der Kinder bezieht sich vorwiegend auf den Krippenbereich, d. h. die
wohnhaften Kinder von 0 bis unter 3 Jahren verringerten sich insgesamt um 276 Kinder, mit
regionalen Ausnahmen. Damit sinkt die Anzahl der wohnhaften Kinder bis unter 3 Jahren von
2019 in 2020 um 5,7 %.
Diese Entwicklung wird sich in den Folgejahren tendenziell auf die höheren Altersgruppen
(KiGa, Hort) auswirken.

1.2 Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad

                                       2017            2018           2019          2020
 Krippe
 1 bis unter 3                         86 %           87 %            91 %          99 %
 Kindergarten
 3 bis unter 7                         95 %           93 %            94 %          94 %
 Hort
 7 bis unter 11                        91 %           91 %            96 %          99 %
 gesamt                                91 %           91 %            94 %          97 %

In der Tabelle ist die Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad für wohnhafte Kinder des Landkreises
entsprechend ihrem Alter abgebildet.

Der umzusetzende Rechtsanspruch besteht für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr, daher
bilden die Berechnungsgrundlage zur Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad nur die wohnhaften
Kinder ab 1. Lebensjahr (0 bis unter 1 wird nicht einberechnet) sowie die zur Verfügung
stehende gesamte Kapazität an Betreuungsplätzen der jeweiligen Alterskategorien der Kinder.
In Betrachtung der Bedarfsdeckung und des umzusetzenden Rechtsanspruchs gilt zu
beachten, dass die Kapazitäten anhand der Betriebserlaubnisbescheide zugrunde gelegt
wurden. Die Kommunen haben durch Umwandlung von Krippenplätzen oder auch Hortplätzen
eine zulässige Möglichkeit, um auf spezifische Bedarfe flexibel reagieren zu können.

In der Analyse der Bedarfsdeckung im Kindergartenbereich im Vergleich zu den Vorjahren ist
hervorzuheben, dass entsprechend der Betriebserlaubnisbescheide der Einrichtungen
insgesamt 6.902 Kindergartenplätze ausgewiesen sind (Erhöhung um 105 Plätze zum
Vorjahr). In einer Vielzahl von Kommunen werden zusätzliche Kindergartenplätze, insgesamt
247 Plätze (Stichtag Vorjahr 459 umgewandelte Plätze), durch Umwandlung von
Krippenplätzen oder auch Hortplätzen zur Verfügung gestellt.

Unter Berücksichtigung dieser Handhabung existieren zum Stichtag 30.06.2020
insgesamt 7.149 Kindergartenplätze, was einer Bedarfsdeckung von 97,46 % entspricht.

Stand: 06/2020                                                                                10
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Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen

1.3 Inanspruchnahme/ Betreuungsquote

Die Inanspruchnahme/ Betreuungsquote ermittelt sich aus dem Verhältnis der
aufgenommenen Kinder in den Einrichtungen zu den wohnhaften Kindern.
In der nachfolgenden Übersicht sind die Entwicklung der Inanspruchnahme/ Betreuungsquote
im Vogtlandkreis sowie der Vergleich zum Durchschnitt in Sachsen für 2020 zu entnehmen.

                       2017       2018     2019      2020 Vergleich  Sachsen     zum
                                                          Erhebungsstand 01.03.2020

 Krippe (0 - 3 J.)     45 %       46 %     48 %      45 %                      46 %
 Kindergarten          95 %       93 %     94 %      93 %                      95 %
 Hort                  75 %       78 %     80 %      80 %                      86 %

 gesamt                81 %       82 %     84 %      82 %     Die Betreuungsquote für Sachsen gesamt
                                                                    beinhaltet in der stat. Erhebung
                                                              Einrichtungen für Kinder bis 14 Jahren und
                                                                      ist damit nicht repräsentativ

1.4 Belegung der Kindertageeinrichtungen gesamt:

14.992 Kinder (inkl. Berücksichtigung Integrationsfaktor) besuchen zum Stichtag 30.06.2020
eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Vogtlandkreis (30.06.2019
Belegung 15.407). Damit besuchen 415 Kinder weniger eine vogtländische
Betreuungseinrichtung.

Belegung pro Altersgruppe zum Stichtag 30.06.2020:

                                                     2019                                       2020
 Krippe
  unter 3                                            2.430                                      2.169
 Kindergarten
 3 bis unter 7                                       6.769                                      6.787
 Hort
 7 bis unter 11                                      5.945                                      5.849

            Belegung im Verhältnis wohnhafter Kinder zu bestehenden Kapazitäten
20000

19000

18000

17000
                                                                                Wohnhafte Kinder
16000                                                                           Kapazitäten
                                                                                Belegung
15000

14000

13000
             2017          2018           2019           2020

Stand: 06/2020                                                                                             11
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Im Vogtlandkreis stehen den Kindern 17.388 Plätze in der Regel vom ersten Lebensjahr bis
zur Vollendung der 4. Klasse zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der in der Belegung doppelt einzurechnenden Integrationskinder,
weist die Bestandserhebung 2.396 nicht belegte Plätze zum 30.06.2020 auf
(Anlage I, Seite 11 - 17.388 Kapazität – inkl. Integrationsfaktor 14.992 Belegung). Allein der
Altersbereich Hort weist 1.386 freie Plätze auf.

Im Jahr 2019 standen 17.100 Plätze in Betreuungseinrichtungen im Vogtlandkreis zur
Verfügung und 15.407 Kinder nahmen zum 30.06.2019 im Vogtlandkreis einen
Betreuungsplatz in einer Einrichtung oder Tagespflegestelle in Anspruch (vogtlandweit 1.693
freie Plätze).

Erstmals wurden in der Bestandserhebung zum Stichtag 30.06.2020 von den
Kommunen folgende Daten abgefragt (siehe Anlage I):

 Anzahl der Kinder, die in einer Fremdgemeinde betreut werden              1.237
 Anzahl der Kinder, die aus einer Fremdgemeinde betreut werden             1.610

Grundsätzlich plant jede Kommune anhand ihrer wohnhaften Kinder. Entsprechend dem
Wunsch- und Wahlrecht können Eltern auch Plätze außerhalb ihrer Wohnortgemeinde in
Anspruch nehmen. Daher ist es planerische von Interesse die Anzahl der betreuten Kinder
aus bzw. in Fremdgemeinden zu erheben.

In der Gesamtbetrachtung des Vogtlandkreises überwiegen die Kinder, die aus
Fremdgemeinden aufgenommen sind. Eine genauere Betrachtung nach Einzugsbiet der
Kommune ist hierbei unerlässlich und zeigt hohe regionale Unterschiede.

Zum Stichtag 30.06.2020 besuchen 187 Kinder mit besonderem Förderbedarf, die
Eingliederungshilfe durch den Sozialleistungsträger erhalten, eine Kindertageseinrichtung im
Vogtlandkreis einschließlich der beiden Heilpädagogischen Tagesgruppen (HPT).
Im Jahr 2019 nutzten 255 Kinder im Vogtlandkreis einen Integrationsplatz oder das Angebot
der Heilpädagogischen Tagesgruppen (HPT).
Dies entspricht einem Rückgang von 68 belegten Integrationsplätzen zum Vorjahr.

Entwicklung Integrationsplätze:

                             2016       2017         2018        2019       2020
 Wohnhafte      Kinder      18.012     18.115       18.269      18.139     17.974
 (1- unter 11 Jahre)
 Belegung                      302        294          277         255         187
 Integrationsplätze
 vorhandene                    555        586          599         587         600
 Integrationsplätze
 Verhältnis Belegung        1,68 %     1,63 %       1,52 %      1,41 %     1,04 %
 Integrationsplätze
 zu wohnhaften
 Kindern

Detaillierte Aussagen zu den Integrationsfaktoren sind bei den Ergebnissen der Befragungen
der Kindertageseinrichtungen unter Punkt 3 mit dem speziellen Gliederungspunkt Entwicklung
des Platzangebotes für Kinder mit besonderem Förderbedarf ausführlich dargelegt.

Stand: 06/2020                                                                                   12
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1.5 Auslastung der Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegestellen

Die Tabelle gibt die Entwicklung der Auslastung der Kindertageseinrichtungen im
Vogtlandkreis insgesamt von 2017 bis 2020 jeweils zum Stichtag 30.06. und unter Beachtung
der zweifachen Zählweise der belegten Integrativplätze wieder.

Auslastung der Betreuungseinrichtungen zum 30.06.2020

                                          2017           2018          2019           2020

 Krippe                                   76 %           76 %          76 %          67 %

 Kindergarten                           101 %           100 %         100 %          98 %

 Hort                                     83 %           85 %          84 %          81 %

 gesamt                                   90 %           91 %          90 %          86 %

Im Erhebungszeitraum von Juli 2019 bis Juni 2020 betrug die jahresdurchschnittliche
Auslastung der Kindertageseinrichtungen 86 %.

Die Bestandserhebung zum Stichtag 30.06.2020 weist grundsätzlich für den Vogtlandkreis
eine Absicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten
1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach. Die Gesamtauslastungen liegen in keiner Kommune
über 100 %, innerhalb der einzelnen Einrichtungen und Altersgruppen gibt es lokal deutliche
Unterschiede, d. h. innerhalb eines Einzugsgebietes können Einrichtungen überbelegt sein, in
der Gesamtheit der Betrachtung halten jedoch alle Gemeinden ausreichend Plätze zur
Sicherung des Rechtsanspruchs vor.

Insofern sich lokal, durch Geburtenanstiege und/ oder Zuzüge bzw. Zuwanderung, erhöhte
Bedarfe an Betreuungsplätzen abzeichnen, werden seitens des örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit der betreffenden Kommune und der Betriebs-
erlaubnisbehörde Platzerhöhungen für einzelne Einrichtungen geprüft und vorgenommen.

In Folge der Verbreitung des Corona-Virus wurden beginnend zum 18.03.2020 alle
Kindertageseinrichtungen geschlossen. Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, arbeiteten
zuerst die Kindertageseinrichtungen und später auch die Tagespflegestellen lediglich mit dem
Angebot der Notbetreuung und mit strengen Hygieneauflagen. Der Anspruch auf
Notbetreuung bestand nur für Eltern entsprechend der Festlegungen der jeweils gültigen
Sächsischen Corona-Schutzverordnung.

Die Einrichtungen öffneten wieder ab 18.05.2020 im eingeschränkten Regelbetrieb. Im
Hortbereich kam es aufgrund der nahenden Sommerferienzeit zu vermehrten frühzeitigen
Abmeldungen bzw. zur vorzeitigen Aufhebungen der Betreuungsverträge. Neuaufnahmen und
Eingewöhnungen erfolgten während der Schließzeit nur in dringenden Fällen mit
Anspruchsberechtigung, was u. a. zu einer Reduzierung der Belegungszahlen insbesondere
im Krippenbereich führte.

Unter dem Einfluss der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kontext
Einrichtungsschließung, Notbetreuung und eingeschränkter Regelbetrieb sind die zum
30.06.2020 erhobenen Belegungszahlen und Auslastungsangaben aus den Kinder-
betreuungseinrichtungen wenig belastbar und lediglich eingeschränkt als realistische
Planungsbasis nutzbar.

Stand: 06/2020                                                                                 13
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2. Bedarfsplanung für den Zeitraum 01. 09. 2021 bis 31.08.2024:

2.1 Bedarfsplanung- wohnhafte Kinder

                     2020         2021/22        2022/23     2023/24        Veränderung 2021
                                                                                 bis 2024
                                                                            absolut     relativ
 Krippe
 0 bis unter 1       1.559         1.573          1.571       1.557           -2        - 0,13 %
 1 bis unter 3       3.295         3.246          3.209       3.193           - 102     - 3,19 %
 Kindergarten
 3 bis unter 7       7.335         7.264          7.090       6.861           - 474     - 6,91 %
 Hort
 7 bis unter 11      7.344         7.436          7.341       7.350           +6        + 0,08 %

 gesamt              19.533       19.519      19.211          18.961         - 572       -3,02 %
Tabelle: Anzahl der wohnhaften Kinder nach Alter

2.2 Bedarfsplanung- Kapazitäten

                      Vergleich        2021/22     2022/23        2023/24    Veränderung 2021
                      Stichtag                                                   bis 2024
                      30.6.2020

 Krippe
 unter 3                3.251           3.305       3.330          3.339               + 34
 Kindergarten
 3 bis unter 7          6.902           7.064       7.103          7.089               +187
 Hort
 7 bis unter 11         7.235           7.310       7.307          7.299               + 64

 gesamt                17.388          17.679       17.857        17.844               +285

2.3 Bedarfsplanung- Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad

Die im Folgenden dargestellte Übersicht zur Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad beinhaltet die
Prognosen, Tendenzen und Erhebungen zu den wohnhaften Kinder und der zur Absicherung
des Rechtsanspruchs geplanten notwendigen und vorzuhaltenden Kapazitäten an
Betreuungsplätzen der jeweiligen Kommunen.
Die notwendigen Kapazitäten werden dabei ins Verhältnis zu den geplanten wohnhaften
Kindern gesetzt.

                      Folgejahr 1 2021/22        Folgejahr 2 2022/23        Folgejahr 3 2023/24
 Krippe                     102 %                      104 %                      105 %

 Kindergarten                   97 %                      100 %                      103 %

 Hort                           98 %                      100 %                       99 %

 gesamt                         99 %                      101 %                      102 %

Die Eckzahlenübersicht unter Punkt 2.5 im Planungsbericht enthält die Zusammenfassung
aller erhobenen Stichtagsmeldungen und Planungszahlen.

Stand: 06/2020                                                                                     14
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2.4 Wesentliche regionale Struktur- und Kapazitätsänderungen

Adorf
Die Stadt Adorf verzeichnet zum Erfassungsstichtag eine Überbelegung im Kindergarten-
bereich mit 13 Kindern. Die Gesamtbelegungszahl der Kita „MIKITA“ und „Zwergenvilla“ lässt
einen Ausweich auf freie Krippenplätze zu. Ab September 2020 beantragt die Stadt Adorf eine
Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Mehrzweckraumes In der kommunalen Kita
„Zwergenvilla“ für eine zusätzliche Kindergartengruppe befristet für ein Jahr. Aufgrund der
großzügigen Freifläche, werden Bewegungs- und Sportangebote vermehrt und überwiegend
im Freien stattfinden. Nach Einschätzung der Stadt entspannt sich die Situation ab dem
Schuljahr 2021/2022 mit Weggang der Schulanfänger. Bauliche Veränderungen sieht die
Stadt Adorf in einer Komplettsanierung des bestehenden Außenhauses und der damit
verbundenen Auslagerung des Krippenbereiches aus dem Hauptgebäude der Kita
„Zwergenvilla“. Aktuell laufen dazu Planungen um das Vorhaben konkretisieren zu können.

Auerbach
Im Einzugsgebiet der Stadt Auerbach, speziell im Bereich der Kita „Sonnenschein“, ist der
Bedarf und die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gleichbleibend hoch. Dabei ist die
Bausubstanz der Einrichtung sanierungsbedürftig und bereits Mangel behaftet. Mittelfristig
plant die Stadt Auerbach hier eine Generalsanierung vorzunehmen oder einen Ersatzneubau
mit einer Kapazität von 70 Plätzen zu errichten. Derzeit erfolgen Standort- bzw.
Variantenuntersuchungen, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen anderer Kitas und
eines zukunftsorientierten qualitativen und quantitativen Angebotes für diese Region.

Ellefeld
Die Gemeindeverwaltung Ellefeld plant ab dem Jahr 2022 eine private Kindertagespflege in
die Bedarfsplanung aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Kindertagespflegestelle
„siebenKäsehoch“, die seit mehreren Jahren in der Stadt Rodewisch ansässig ist und aus
privaten Gründen nach Ellefeld umziehen wird. Das Angebot der familiennahen Betreuung soll
als zusätzliches, individuelles Krippenangebot (5 Plätze) die Betreuungslandschaft in Ellefeld
bereichern.

Heinsdorfergrund
Bis 2019 bestanden im Gemeindegebiet 2 Kindertageseinrichtungen, im OT Unterheinsdorf
eine Kita in Trägerschaft des Christlichen Kindergartenvereins Reichenbach e. V. und im OT
Hauptmannsgrün in Trägerschaft der AWO Vogtland Reichenbach e. V.. Nach Fertigstellung
der Komplettsanierung der Grundschule im OT Hauptmannsgrün eröffnete im Gebäude der
Grundschule eine Außenstelle Hort der Kita Hauptmannsgrün mit einer Kapazität von 20
Plätzen für Kinder der 1. bis 4. Klasse. Die Lage der Gemeinde (Nähe Gewerbegebiet und
angrenzend an Reichenbach) besuchen eine relativ hohe Anzahl von Kindern aus
Fremdgemeinden die Kindertageseinrichtungen. Mit einer Gesamtkapazität von 180 zur
Verfügung stehenden Plätzen und einer Belegung zum Stichtag 30.6.2020 von 169 Kindern,
davon 51 Kinder aus Fremdgemeinden. (2019 aus Fremdgemeinden 42 Kinder, 2018 aus
Fremdgemeinden 43 Kinder).

Klingenthal
Dringende Brandschutzauflagen führten in der evang. Kita „Zum Friedefürsten“ in Klingenthal
zu einer befristeten Betriebserlaubnis. Durch einen Anbau am Bestandsgebäude sollen diese
Auflagen behoben und damit eine Entfristung der Betriebserlaubnis erzielt werden. Der Beginn
der Errichtung des Anbaus wurde in 2020 verschoben. Anvisiert ist eine dreijährige Bauzeit.

Lengenfeld
Die Stadt Lengenfeld weist in den nächsten Jahren einen erheblich gestiegenen Mehrbedarf
an Hortplätzen auf. Auch unter dem Fokus des avisierten Rechtsanspruchs auf einen
Hortplatz ist eine Erweiterung des bestehenden Hortes „Am Park“ geplant. Hier soll in den

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Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen

Jahren 2021/2022 ein Anbau an das bestehende Hortgebäude entstehen, womit die Kapazität
von 175 auf 228 Plätze erhöht wird.

Markneukirchen
Die Auslastung der Kindertageseinrichtungen im Einzugsgebiet von Markneukirchen betrug
zum Stichtag insbesondere im Kindergartenbereich wie im Vorjahr über 100 %. In den
Kindertageseinrichtungen „Kinderland“, „Sonnenblick“ und „Kegelbergvilla“ im OT Erlbach
nutzte der Träger die Möglichkeit der Umwandlung von Krippenplätzen auf den
Kindergartenbereich. Eine wesentliche Verringerung der wohnhaften Kinder weisen die
Planungsdaten nicht aus. In den Einrichtungen „Kinderland“ und Hort „Abenteuerland“ stehen
aktuell Baumaßnahmen an, die zur Gewährleistung der Bestandssicherheit dringend
erforderlich sind. Unter den aktuellen räumlichen Gegebenheiten sind die möglichen
Höchstkapazitäten ausgeschöpft. Bei Abzeichnung einer Bedarfssteigerung an
Betreuungsplätzen sind bauliche Veränderungen für eine Erweiterung der Kapazitäten
notwendig.

Netzschkau
Im Einzugsgebiet der Stadt Netzschkau werden zwei Kindertageseinrichtungen und eine
Außenstelle Hort von einem freien Träger betrieben.
Im Vergleich zur vorjährigen Stichtagserfassung wurde 2020 ein Rückgang der wohnhaften
Kinder um knapp 100 festgestellt. Nach Rückfrage in der Kommune zum für die Stadt
Netzschkau doch deutlichen Rückgang der Kinderzahlen, wurde ausgeführt, dass bei
nochmaliger Überprüfung der gemeldeten Zahlen für 2019 anzunehmen ist, das diese Zahlen
durch das Einwohnermeldeamtes nicht korrekt ausgewiesen wurden. Somit erklärt sich auch
die Planung des Vorjahres, wo im Fazit festgehalten werden musste, dass im Stadtgebiet
Netzschkau die Anzahl der gemeldeten wohnhaften Kinder im Widerspruch zu den
vorhandenen Kapazitäten stehen, jedoch die Gewährleistung des Rechtsanspruches gegeben
war.
Aktuell steht der 2. Bauabschnitt zur brandschutztechnischen Ertüchtigung und zur Sanierung
des Villengebäudes in der Kita „Am Schloßpark“ vor dem Abschluss (31.03.2021).Entgegen
der Mitteilung des Vorjahres, dass nach Abschluss der Baumaßnahme die Außenstelle Hort
mit in die Kita integriert werden soll, wird in der diesjährigen Planung der Fortbestand der
Außenstelle Hort an der Grundschule in Netzschkau innerhalb des Planungszeitraumes von
2021 bis 2023 angezeigt.

Neumark
Der geplante Ersatzneubau im Einzugsgebiet der Gemeinde Neumark wurde in 2019 mit
finanzieller Unterstützung des Bundesförderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-
2020“ begonnen. Die Gemeinde plant den Abschluss der Baumaßnahme 2021.
In der Kita „Nesthäkchen“ im OT Reuth plant die Gemeinde Neumark die
brandschutztechnische Ertüchtigung fertig zu stellen. Dafür sollen nach Inbetriebnahme des
Ersatzneubaus, die Kinder der Kita Reuth vorübergehend in der bisherigen Kita in Neumark
untergebracht werden. Im Hortbereich ist für das Schuljahr 2021/2022 eine
Kapazitätserhöhung um 15 Plätze geplant und die Gemeinde bemüht sich um geeignete
Räume.

Oelsnitz
Die Kindertageseinrichtung „Am Stadion“ befindet sich seit Februar 2020 im Ausweichobjekt
Turnstraße 2 in Oelsnitz, da in der Kita am Standort Otto-Riedel-Straße eine
Komplettsanierung erfolgt. Für die Zeit der Baumaßnahme können in der Turnstraße bis zu
115 Kinder, davon 40 Krippen-, 75 Kindergarten und bis zu 12 Integrationskinder betreut
werden. Die Betreuung der Hortkinder erfolgt während dieser Zeit in den Räumlichkeiten der
Grundschule „Am Stadion“.

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Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen

Plauen
Zum Stichtag der Datenerfassung war im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang der
wohnhaften Kinder im Einzugsgebiet der Stadt Plauen zu verzeichnen. Verteilt auf die
Alterskategorien stellt es sich wie folgt dar.

 Unter 1          Krippe            Kindergarten       Hort              Gesamt
                  1 bis unter 3     3 bis unter 7      7 bis unter 11    1 bis unter 11
 510              1.043             2.285              2.129             5.457
 +14              -96               +62                -19               -53

Im Vergleich zum Jahr 2019 haben sich die Platzkapazitäten erhöht, wie nachfolgender
Tabelle zu entnehmen ist.

 Krippe            Kindergarten      Hort               Gesamt
 1 bis unter 3     3 bis unter 7     7 bis unter 11     1 bis unter 11
 884               2.015             2.201              5.100
 +30               +40               +48                +118

Im Planungsjahr 2021 erweitert die Stadt ihre Betreuungskapazitäten mit der beabsichtigten
Eröffnung des Neubaus der Kita Elsteraue mit 120 Plätzen (40 Krippe und 80 Kindergarten).
Nach Mitteilung der Stadt Plauen vom 23. November 2020 wird die kommunale
Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ nach Fertigstellung der Kita „Elsteraue“ in den Neubau
umgesetzt. Auf Nachfrage des Jugendamtes teilte die Stadt Plauen mit, dass an der
bestehenden Kapazität der Kita „Regenbogen“ mit einer Gesamtkapazität von 143 Plätzen (32
Krippen-, 111 Kindergartenplätze und davon 21 Integrationsplätze) auch nach der Umsetzung
des Neubaus festgehalten wird. Die Betreibung des Gebäudes am Standort Clara- Wieck-
Straße 4 (ehemals Kita „Regenbogen“) als Kindertageseinrichtung wird dem Ev. Montessori
Schulverein Plauen e.V. voraussichtlich zum 01.09.2021 übertragen. Hier ist eine Kapazität
mit vorerst 120 Plätzen, davon 40 Krippen- und 80 Kindergartenplätze angedacht, so dass der
Betreiberwechsel keine Auswirkung auf die zukünftigen Platzkapazitäten der Stadt Plauen hat.
Diese geplanten Änderungen wurden erst nach der Stichtagserfassung durch die Stadt Plauen
bekannt gegeben und müssen in der Fortschreibung der Bedarfsplanung in 2021
Berücksichtigung finden.

Das Angebot an Kindertagespflege wurde im Planjahr 2020 um 15 Plätze in 3
Tagespflegestellen erweitert (ab 01.08.2019 Landmannstraße, ab 01.09.2019 Hans- Sachs-
Straße, ab 01.01.2020 Hegelstraße). Somit werden im Stadtgebiet insgesamt 50
Betreuungsplätze in 10 Kindertagespflegen angeboten.

In mehreren Einrichtungen freier Träger (vorwiegend Volkssolidarität Plauen/ Oelsnitz e.V.)
wurden die Kapazitäten der einzelnen Betreuungsbereiche (Krippe, Kindergarten, Hort)
innerhalb der bestehenden Gesamtkapazität verändert. So wurde beispielsweise der Hort aus
den Einrichtungen „Sonnenschein“ und „Kinderhaus Westend“ in Abstimmung mit der Stadt
Plauen herausgelöst, um mehr Kapazität für Kindergartenplätze zu haben. Für die Kita
„Märchenland“ sollen zum Schuljahresbeginn 2020/ 2021 keine Hortkinder mehr betreut
werden.

Die im Vorjahr für das Planungsjahr 2021/ 2022 angegebene Kapazitätserhöhung von 32
Plätzen in der kommunalen Einrichtung „Flohzirkus“ wurde in der diesjährigen Fortschreibung
der Bedarfsplanung durch die Stadt Plauen nicht mehr erwähnt und fand auch planungsseitig
keine Berücksichtigung.

Stand: 06/2020                                                                                 17
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Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen

Anhand der gemeldeten wohnhaften Kinder zum Stichtag liegt die Bedarfsdeckung (Verhältnis
der wohnhaften Kinder zu den zur Verfügung stehenden Kapazitäten an Betreuungsplätzen
der jeweiligen Alterskategorie) unter der durchschnittlichen Bedarfsdeckung des Landkreises,
wie die anschließende Übersicht zeigt.

                   Krippe            Kindergarten       Hort             Gesamt
                   1 bis unter 3     3 bis unter 7      7 bis unter 11   1 bis unter 11
 Plauen            85 %              88 %               103 %            93 %
 Vogtlandkreis     99 %              94 %               99 %             97 %

Die Sichtung und Prüfung des Datenmaterials der Stadt zur Stichtagserfassung ergab 300
nicht belegte Plätze im Krippenbereich und 52 überbelegte Kindergartenplätze.
Daraus wird deutlich, dass die Stadt Plauen von der flexiblen Belegung im Rahmen der
Betriebserlaubnis Gebrauch macht und die freien Krippenplätze mit Kindergartenkindern
belegt.
Vor dem Hintergrund des zu erfüllenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem
ersten Lebensjahr wird ein Defizit an Plätzen im Kindergartenbereich deutlich.
Bis zur Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen, bedingt durch die Corona-Pandemie,
konnte sehr oft Eltern, die im Jugendamt einen Platzbedarf anzeigten, in Rücksprache mit der
Stadt nur nach langen Wartezeiten ein Platz in einer Kita oder Tagespflegestelle angeboten
werden. Dennoch weist die Bestandserhebung zum 30.06.2020 insgesamt 248 freie
Krippenplätze und 352 nicht belegte Hortplätze aus.
Mit dem Ziel der Ursachenforschung der freien Kapazitäten wurden nochmals die
Belegungszahlen aller Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 30.09.2020 und 31.12.2020
abgefordert.
Die Stadt Plauen führt in Ihren Rückmeldungen aus, dass es seit dem 18.03.2020 mit dem
Beginn der Covid-19-Pandemie zu weniger Neuaufnahmen und damit verbundenen
Eingewöhnungen gekommen war. Gleichzeitig waren im Hortbereich vorzeitige Kündigungen
der Betreuungsverträge zu verzeichnen. Weitere Gründe liegen in der Intension, vorwiegend
bei den freien Trägern, ihre Kitas nicht mehr gemäß der Kapazität der erteilten
Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes auszulasten/ zu belegen. Somit entsteht hierdurch
eine Diskrepanz zwischen genehmigter Kapazität und tatsächlich betriebener Kapazität.
Dazu wird in der weiteren Fortschreibung der Bedarfsplanung die gemeinsame Abstimmung
intensiviert, um die Platzsituation der Stadt Plauen vertiefend zu analysieren und ein
bedarfsnotwendiges Betreuungsangebot für Familien festzuhalten.
Ziel ist es, das Verhältnis der genehmigten Kapazitäten zu den tatsächlich betriebenen
Kapazitäten genauer herauszuarbeiten, darzustellen und festzuschreiben.
Gemeinsame Planungsgespräche zur Gesamtbedarfssituation in der Stadt Plauen werden
anvisiert.

Rodewisch
In der Stadt Rodewisch war zur Stichtagserfassung 30.06.2020 wiederholt ein Anstieg der
wohnhaften Kinder im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Dies ist u.a. auch auf den
Geburtenanstieg im Jahr 2019 zurückzuführen.
Eine Besonderheit im Einzugsgebiet der Stadt Rodewisch ist der verhältnismäßig hohe und
jährlich wachsende Anteil der Betreuung von Kindern aus anderen Wohnortgemeinden. Zum
Stichtag wurden 92 Kinder aus Fremdgemeinden betreut, demgegenüber stehen 30 Kinder,
die in Fremdgemeinden eine Kindertageseinrichtung besuchen. Vor diesem Hintergrund gab
es bereits 2019 ein Schreiben der Stadt Rodewisch an alle Kinderbetreuungseinrichtungen der
Stadt mit dem Hinweis bzw. der Aufforderung, die Platzkapazitäten bevorzugt für Kinder aus
dem Stadtgebiet Rodewisch vorzuhalten und die Aufnahme von Kindern aus
Fremdgemeinden im Einzelfall zu prüfen. In unmittelbarem Zusammenhang damit ist der
Standort der zwei Krankenhäuser im Stadtgebiet zu sehen. Diese Aspekte müssen
bedarfsplanerisch im Einzugsgebiet der Stadt Berücksichtigung und Beachtung finden.

Stand: 06/2020                                                                                 18
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Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen

Der Ersatzneu für die Kita „Schwalbennest“ unter Trägerschaft der Diakonie Auerbach e.V.,
deren Baubeginn für 2020 geplant war, kommt unter der Diakonie in der Form nicht zustande.
Da es vertragliche Probleme zwischen der Diakonie Auerbach e.V. und der Stadt Rodewisch
gab, plant nunmehr die Stadt Rodewisch als Bauherr den Ersatzneubau selbst zu errichten.
Hierfür fließen Fördermittel aus dem Programm Städteumbau und ein Baubeginn wird in 2021
angestrebt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Kita im Planjahr 2023 mit einer Kapazität
vom 100 Plätzen, davon 20 für Krippenkinder und jeweils 40 Plätze für Kindergarten- und
Hortkinder, weiter unter Trägerschaft der Diakonie in Betrieb gehen.
Im Vergleich zur bestehenden Kapazität von 96 Plätzen (15 Krippe, 42 Kindergarten, 39 Hort)
entstehen durch den Ersatzneubau 4 zusätzliche Plätze.

Der Evangelische Kindergarten wechselte zum 01.04.2020 die Trägerschaft von der Ev. Luth.
Kirchgemeinde St. Petri zur Diakonie Auerbach e.V.. Die Kapazitäten blieben bei dem
Trägerwechsel unverändert.

Für das Jahr 2022 hat die Stadt Rodewisch den Wegfall der Plätze in Kindertagespflege
angezeigt. Die Kindertagespflegestelle „Siebenkäsehoch“ plant einen Standortwechsel
(Wechsel des Wohnortes) in die Gemeinde Ellefeld.

Entgegen den Angaben zur Fortschreibung der Bedarfsplanung zum Stichtag 30.06.2020 für
die Kita „Zwergenland“ hat sich zwischenzeitlich die Planung dahingehend geändert, dass ab
Oktober       2021    nach      Abschluss    der     Baumaßnahme       im     Obergeschoss
(Brandschutzertüchtigung) eine Erhöhung der Kapazität im Hortbereich um 25 Plätze
(ursprünglich waren 20 zusätzliche Kindergartenplätze geplant) erfolgen wird. Infolgedessen
wird es am Standort des Hortes an der Schiller- Grundschule eine Reduzierung der Kapazität
von den bisher 90 Plätzen auf 70 Plätze geben. Die Festlegung der Kapazität auf 90 Plätze
erfolgte seitens der Betriebserlaubnisbehörde aufgrund der maximal zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten des Hortes inklusive des Schulgebäudes. In der Praxis sind die Belegung
dieser 90 Plätze nicht umsetzbar und somit wird nach Abschluss der Baumaßnahme in der
Kita „Zwergenland“ eine Änderung der Betriebserlaubnis auf maximal 70 Plätze im Hort der
Schiller- Grundschule beantragt werden.
Im Rahmen der Bedarfsplanung finden jährlich Abstimmungsgespräche mit der Stadt
Rodewisch statt.

Treuen
Der im Vorjahr festgestellte Anstieg von Kindern unter dem ersten Lebensjahr schlägt sich in
der diesjährigen Erfassung im Altersbereich der 1 bis unter 3 jährigen Kinder nieder.
Anhand der vorliegenden Planung und des zugearbeiteten Datenmaterials wird sichtbar, dass
durch die Familien im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes vor allem im innerstädtischen
Bereich ein erhöhter Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gewünscht wird bzw. angezeigt ist.
Die Einrichtungen im Stadtgebiet weisen eine volle Auslastung und teilweise eine
Überbelegung auf. Dagegen sind in den Ortsteilen freie Kapazitäten verfügbar.

Für Januar 2021 ist der Abschluss der Baumaßnahme in der Kita „Spatzenburg“ im OT
Hartmannsgrün geplant. Durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden 6 zusätzliche
Kindergartenplätze geschafft und in Verbindung damit die Gesamtkapazität von bisher 65 auf
71 Plätze erhöht.

Besonderheiten im Einzugsgebiet der Stadt Treuen sind das Mutter-Kind-Wohnheim, die
betreuten Wohnformen der AWO Vogtland sowie die Wohngruppe in Gospersgrün –
bedarfsplanerisch müssen diese Angebote Beachtung und Berücksichtigung finden. Nach
Mitteilung der Stadt gibt es aktuell im Einzugsgebiet zwei ausgewiesene Baugebiete zur
Errichtung von Wohnsiedlungen mit insgesamt 34 Baugrundstücken.

Im Rahmen der Bedarfsplanung finden jährlich Planungsgespräche mit der Stadt Treuen statt.

Stand: 06/2020                                                                                  19
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