Planungsbericht 2020 zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
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JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Planungsbericht 2020 zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Anlage zur Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses Vogtlandkreis) Stand: 06/2020 6
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Inhaltsverzeichnis I. Grundlegendes zur Planung II. Bedarfskriterien III. Auswertung der Stichtagserfassung 2020 1. Bestandserhebung zum Stichtag 30.06.2020 1.1 Anzahl der wohnhaften Kinder im Vogtlandkreis 1.2 Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad 1.3 Inanspruchnahme/ Betreuungsquote 1.4 Belegung der Kindertageseinrichtungen gesamt 1.5 Auslastung der Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegestellen 2. Bedarfsplanung 01.09.2021 bis 31.08.2024 2.1 Bedarfsplanung - wohnhafte Kinder 2.2 Bedarfsplanung - Kapazitäten 2.3 Bedarfsplanung - Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad 2.4 Wesentliche regionale Struktur- und Kapazitätsänderungen 2.5 Eckzahlen gesamt 2018 bis 2024 3. Ergebnisse der Befragung der Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegestellen 3.1 Teil I – Befragung der Kitas zu Struktur- und Organisationsanalyse 3.2 Teil II – Befragung zu pädagogischen und qualitativen Inhalten 4. Betrachtung der Kinder mit ausländischer Herkunft aus Sicht der Bedarfsplanung 5. Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte 2021 Übersicht Kindertageseinrichtungen und Zuständigkeiten Fachberatung Stand 30.06.2020 Anlagen: Bestandserhebung zum 30.06.2020 - Anlage I Bedarfsplanung 2021 - 2024 – Anlage II Stand: 06/2020 2
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen I. Grundlegendes zur Planung Der Vogtlandkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Planungs- verantwortung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen. Der Bedarf ist unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu erfassen und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben sind rechtzeitig und ausreichend zu planen. Kindertagesbetreuung ist ein zentrales familienpolitisches Thema und wird als wesentliche Einflussgröße der Familienplanung angesehen. Kindertageseinrichtungen sollen allen Kindern, unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer, religiöser, ethnischer und kultureller Herkunft, physischen und psychischen Besonderheiten, Sozialisations– und biographischen Erfahrungen soziale Übergänge eröffnen und Unterstützungsformen bieten, die ihnen einen Einstieg in das gesellschaftliche Leben mit seinen Herausforderungen und eine Ergänzung zu ihrer privaten Lebensumgebung ermöglichen. Einrichtungen sollen so geplant werden, dass Mütter und Väter Aufgaben der Familie und Erwerbstätigkeit gut miteinander vereinbaren können. Seit August 2013 hat ein Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder alternativ Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. Außerdem gehört es zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Horten zur Betreuung für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse zu sorgen. Die Angebote (Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege) zur Bildung, Erziehung und Betreuung sind unter Beachtung des im Grundgesetz fixierten Rechtes der Eltern und ihrer Pflicht zur Erziehung durch die Kommunen und das Land vorzuhalten. Kindertageseinrichtungen sollen die Familienerziehung begleiten, unterstützen und ergänzen, nicht aber ersetzen. Die Betreuung benötigt hinreichende Qualität und wird nicht gleichgesetzt mit Zur-Verfügung- Stellung von Plätzen. Erziehung, Bildung und Betreuung sind auf die Bedürfnisse und die notwendige Förderung für das einzelne Kind abzustimmen. Qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung zeichnet sich aus durch die Aspekte Erziehung und Bildung, durch deren Einbeziehung der umfassende, ganzheitliche pädagogische Auftrag der Arbeit in Tageseinrichtungen deutlich wird. Die Rahmenbedingungen und die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertages- einrichtungen werden im Wesentlichen bestimmt durch: - die pädagogische Konzeption, - die Fachlichkeit des pädagogischen Personals (Ausbildung und Weiterbildung), - die Partizipation und Beteiligung, - die Evaluation der Umsetzung der Konzeption, - die Relation zwischen Fachpersonal und Kinderzahl, - die Gruppengrößen, - die räumlichen Bedingungen und die Ausstattung, - den Qualitätsanspruch und die Grundrichtung der Erziehung des Trägers. Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG vom 01.01.2005) wurde dieser Problematik vom Gesetzgeber Rechnung getragen. Stand: 06/2020 3
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein gemeinsames Anliegen von Bund, Ländern und Kommunen. Dazu wurde durch die Bundesregierung das Gute-KiTa-Gesetz Ende 2018 verabschiedet, welches zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unter- stützt der Bund die Bundesländer bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität. Jedes Bundesland trifft selbstständig die Entscheidung wofür die Mittel vor Ort eingesetzt werden. Zur Auswahl stehen 10 Handlungsfelder und ein zugewiesenes Budget des Bundes, für Sachsen sind es rund 296 Millionen Euro, zur Verfügung. Für Sachsen fließen die Mittel in die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ und „Stärkung der Kindertagespflege“. Seit 01. Juli 2019 stehen den pädagogischen Fachkräften somit Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten (je nach Beschäftigungsumfang bis zu mindestens zwei Stunden) zur Verfügung und für Kindertagespflegepersonen wird je aufgenommenes Kind eine halbe Stunde wöchentlich finanziert. Des Weiteren wurden Senkungen der Untergrenzen der Elternbeiträge (§ 15 SächsKitaG) und die schrittweise Erhöhung des Landeszuschusses (§ 18 SächsKitaG) mit den einhergehenden Änderungen des SächsKitaG durch Artikel 22 des Hauhaltbegleitgesetzes 2019/ 2020 mit Geltung ab Juni 2019 beschlossen. Die Bedarfsplanung begleitet durch regelmäßige Erhebung und Erfassung der Daten den Entwicklungsprozess von Kinderbetreuungsangeboten und muss sich daher stetig neuen fachlichen Herausforderungen stellen. Wohnhafte Kinder, tatsächliche Belegungszahlen pro Kindereinrichtung, Kapazitäten sowie die durchschnittliche Auslastung pro Einrichtung bilden die Stammdaten, wonach sich Bedarfs- deckung/Versorgungsgrad, Inanspruchnahme/Betreuungsquote und Auslastung zum jährlichen Stichtag 30.06. errechnen. Die Bedarfsplanung schreibt den Bestand an Betreuungseinrichtungen und deren Kapazitäten für den Zeitraum von 3 Jahren fest bzw. zeigt den Bedarf an Betreuungsplätzen. Detaillierte Angaben zu den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden in der jährlichen Fortschreibung mittels Fragebogen erhoben. Qualität in den Einrichtungen setzt gut ausgebildete Fachkräfte in den Teams voraus, die aufgeschlossen, konstruktiv und kreativ die ihnen anvertrauten Kinder begleiten und fördern. Eine wesentliche Verantwortung und Verpflichtung obliegt dabei den Trägern der Kindertages- einrichtungen im Rahmen einer bewussten und unterstützenden Mitarbeiterfürsorge. Bedarfsplanung dient auch dazu, personelle Gegebenheiten planerisch zu erfassen und notwendige Entwicklungsprozesse zu unterstützen. Neben den Erhebungen zum Personal und zu den aufgenommenen Kindern spielen hierbei Datenerhebungen zu den Qualitätsmerkmalen, insbesondere die Zusammenarbeit mit Schulen, die integrative Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf, Verpflegungsangebote, die Zusammenarbeit mit Eltern und besondere Unterstützungsmöglichkeiten für Familien sowie die Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund, eine wesentliche Rolle. Speziell im Bereich der Integration werden unter Berücksichtigung der Sozialplanung zur Ermittlung des Bedarfs an integrativen Plätzen in Kindertageseinrichtungen sowie der gemeldeten Bedarfe aus Kindertageseinrichtungen durch den Fachbereich des Jugendamtes die Integrations- platzangebote und Kapazitäten der Kindertageseinrichtungen mit den Kommunen erörtert und bei Bedarf begleitend mit Betriebserlaubnisverfahren möglichst wohnortnah ausgebaut. Auch das Bundeskinderschutzgesetz aus dem Jahre 2012 oder die Intentionen der aktuellen Gesetzeslage zum Kinderschutz führten zu veränderten Planungsprozessen im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Die Etablierung eines Krisenmanagementsystems sowie die Entwicklung und konzeptionelle Umsetzung eines Beschwerde- und Beteiligungsmanagements für Kinder, Eltern und Erzieher in jeder Einrichtung, dessen Steuerung und Dokumentation, bilden solche Planungsfelder. Stand: 06/2020 4
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Die Aufstellung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen im Vogtlandkreis erfolgte nach folgenden Grundsätzen: Der Bedarf an zu schaffenden bzw. zu erhaltenden Kindertageseinrichtungen wurde durch das Jugendamt, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden und unter Berücksichtigung der Situation im Landkreis, ermittelt. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Erstellung eines Bedarfsplanes auf der Grundlage konkreter Erkenntnisse und Erfordernisse. Alle im Plan ausgewiesenen Einrichtungen sind mit der zulässigen Platzzahl gemäß Betriebserlaubnis aufgeführt. Veränderte Daten, Fakten und geplante Entwicklungen wurden bei der aktuellen Fortschreibung berücksichtigt. Grundsätzlich ist dieser Bedarfsplan entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 2 SächsKitaG jährlich fortzuschreiben. Diese Fortschreibung muss ausreichend sein, um zeitnah auf bestimmte, während des laufenden Jahres auftretende Veränderungen zu reagieren und dies im Plan erfassen zu können. Es besteht die Möglichkeit eine kurzfristige Aufnahme einer Einrichtung in den Bedarfsplan zu realisieren, wenn einem Bedarf nur durch ein zusätzliches Angebot eines kommunalen oder freien Trägers entsprochen werden kann. Es muss sich also zwingend um eine Einrichtung handeln, die ein zusätzliches Angebot zur Kindertagesbetreuung bereitstellt, um einem in der jeweiligen Gemeinde bzw. einer erreichbaren Nachbargemeinde nicht gedeckten Bedarf nachzukommen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch des Trägers auf Aufnahme in den fortzuschreibenden Bedarfsplan, wenn dafür kein Bedarf besteht. Der Bedarfsplan entfaltet gegenüber den Gemeinden eine Bindungswirkung (§ 9 Abs. 3 SächsKitaG). Es muss sichergestellt werden, dass alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt bei Bedarf einen Kinderbetreuungsplatz erhalten. Handlungsbedarf des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe besteht aber erst dann, wenn Betreuungsplätze in einer Gemeinde fehlen. Die Durchsetzbarkeit der im Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege enthaltenen Vorgaben ist jedoch insofern begrenzt, dass keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber freien Trägern erzielt werden kann. In § 8 Abs. 1 SächsKitaG wird geregelt, dass für die Finanzierung nach diesem Gesetz die Aufnahme einer Einrichtung in den Bedarfsplan erforderlich ist. Daran schließen sich entsprechend Abschnitt 3 SächsKitaG mit den §§ 13 ff. Finanzierungsregelungen zu Baukosten, Personal- und Sachkosten, Elternbeiträgen, Eigenanteil des Trägers, Gemeindeanteil, Landeszuschuss, Finanzierung der Integration von Kindern mit Behinderung und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur für Kindertageseinrichtungen an. Die Finanzierungsverpflichtung folgt somit automatisch aus dem Gesetz, ohne dass es einer gesonderten Festlegung gegenüber dem einzelnen Träger bedarf. Die Träger gestalten ihre Angebote im Rahmen des festgestellten Bedarfs sowohl nach Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wie auch denen der weiteren Qualitätsentwicklung. Stand: 06/2020 5
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen II. Bedarfskriterien zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Vogtlandkreises 1. Bedarf ist das konsensfähige Produkt aus artikulierten Wünschen und Interessen der Eltern und Kinder, Vorstellungen der Einrichtungsträger und deren Mitarbeitern, gesetzlichen Regelungen sowie politischen und fachlichen Vorgaben der unterschiedlichen Entscheidungsträger in der Kommune. 2. Im Rahmen der Angebotsplanung muss dem Bedarf Rechnung getragen werden, der entsteht, wenn sich Eltern in Ausbildung befinden oder aus wirtschaftlichen Gründen erwerbstätig sein müssen oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sowie an beruflicher Aus– und Weiterbildung teilhaben. Bedürfnisse der Familie und Berufs- tätigkeit müssen aufeinander abgestimmt werden können. Die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgaben darf nicht zu beruflichen Nachteilen führen. 3. Die Kindertageseinrichtung ist jedoch nicht lediglich zur Befriedigung der Bedürfnisse der Personensorgeberechtigten, sondern insbesondere des Kindes selbst berufen. Damit wird deutlich, dass es weder allein darum geht, den Eltern die Betreuung des Kindes abzunehmen, wenn wegen einer Berufstätigkeit das Kind fremd versorgt werden muss, noch bei besonderem Hilfebedarf die Eltern zu unterstützen. Der nach § 2 Abs. 2 SächsKitaG den Kindertageseinrichtungen auferlegte ganzheitliche Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag bezieht sich auf alle Kinder, unabhängig von ihren häuslichen Verhältnissen und eventuell eingeschränkten erzieherischen Kompetenzen. Er dient vor allem dem Erwerb und der Förderung sozialer Kompetenzen wie der Selbstständigkeit, der Verantwortungsbereitschaft und der Gemeinschaftsfähigkeit, der Toleranz und der Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen sowie gegenüber behinderten Menschen. Die Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, insbesondere zum Erwerb von Wissen und Können einschließlich der Gestaltung von Lernprozessen, sind weitere wichtige Inhalte. 4. Hauptbedarfskriterium ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der zeitliche Umfang der Förderung richtet sich gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII jedoch nach dem individuellen Bedarf, welcher durch die Verhältnisse des anspruchsberechtigten Kindes und seiner Erziehungsberechtigten gekennzeichnet ist, begrenzt allein durch das Wohl des zu betreuenden Kindes. Im Rahmen der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes besteht insofern ein zeitlicher Betreuungsanspruch nach dem konkret- individuellen Bedarf auch unabhängig von einer Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten. Hinsichtlich kindeswohlgefährdender Aspekte gilt gemäß Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, dass in der Regel eine Betreuung von mehr als neun Stunden täglich oder von mehr als 45 Stunden wöchentlich für Ein- bis Dreijährige als potentiell kindeswohlgefährdend angesehen werden muss. 5. Zur Dämpfung der Mehrkosten bei der Vorhaltung von Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen bei einem Träger bzw. einer Kommune ist dem Bedarf entsprochen, wenn innerhalb einer Fahrtzeit von 30 Minuten die nächstgelegene Kindertageseinrichtung genutzt werden kann. Im Sinne der Ansätze des SGB II sollen junge Eltern/ Familien unter 25 Jahren bei der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten unterstützt werden. Stand: 06/2020 6
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen 6. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII soll unter Berücksichtigung der fachlichen Konzepte der Einrichtungsträger ausgestaltet werden. Die Gemeinde hat ihre sozialräumlichen Kompetenzen auszuschöpfen, indem sie berufstätigen Eltern Volltagsplätze zur Verfügung stellt. Plätze für Kinder aus dem eigenen Wohnort sollten Vorrang haben. 7. Die Nutzung von Angeboten nach § 1 Abs. 3 SGB VIII tragen zur Bedarfsdeckung bei. Gesetzestext: „ § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe … Abs.(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ Insbesondere sind vorhandene Formen der Familienförderung (Familientreffs, Eltern–Kind– Kreise, Selbsthilfegruppen), die Inanspruchnahme von Erziehungsberatungsstellen und anderer Angebote der Jugendhilfe, die für die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder förderlich sind, ebenfalls wahrzunehmen. Stand: 06/2020 7
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen III. Auswertung der Stichtagserfassung 2020: Die Angaben zur Bestandserhebung 30.06.2020 und zur Bedarfsplanung 2021 - 2024 basieren auf Zuarbeiten der Kommunen zu ihren jeweiligen Einzugsgebieten sowie aus den Erhebungen des Statistischen Landesamtes Sachsen mit Stand 01. März 2020. Zusätzlich wurden strukturelle, personelle, bauliche und konzeptionelle Merkmale sowie weitere planungsrelevante Daten mittels Fragebogen aus jeder Kindertageseinrichtung erfasst und ausgewertet. Als Besonderheit trat in den letzten 4 Monaten vor der Datenerhebung die Covid-19-Pandemie ein. Das Auftreten des Coronavirus hatte die Schließung aller Kindertageseinrichtung und Schulen zur Folge. Sachsenweit wurde ab 18.03.2020 in den Kindertageseinrichtungen lediglich noch ein Notbetreuungsangebot für Eltern aufrecht erhalten, die „systemrelevant“ entsprechend den Festlegungen des Freistaates Sachsen beruflich tätig waren. In Anbetracht der Auswirkungen dieser krisenhaften Situation hatte die Staatsregierung zur Vorsorge für Belastungen auf kommunaler Ebene auch im Bereich Kindertagesbetreuung Allgemeinverfügungen und Handlungsempfehlungen erlassen sowie Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen und der Träger von Kinderbetreuungsangeboten angekündigt. Der Landeszuschuss wurde unterdessen trotz der Einrichtungsschließungen uneingeschränkt weiter geleistet und auch die Kosten durch die Aussetzung der Elternbeiträge wurden weitestgehend durch das Land, Landkreise und Kommunen getragen. Ab 18.05.2020 konnten Kindertageseinrichtungen (wie bereits ein Woche zuvor Kindertages- pflegestellen) wieder eröffnet werden, allerdings in einem eingeschränkten Regelbetrieb und unter strengen Hygieneauflagen. Die Umsetzung hat erhebliche personelle und organisa- torische Mehraufwendungen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtungen zur Folge, was auch mit nicht unerheblichen finanziellen Belastungen der Kommunen und Kita-Träger verbunden war und weiterhin ist. Im Planungsbericht wird punktuell auf die entsprechenden Auswirkungen eingegangen. 1. Bestandserhebung zum Stichtag 30.06.2020: Im Rahmen der Bestandserhebung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen existieren zum Stichtag der Erfassung insgesamt 193 Betreuungseinrichtungen im Vogtlandkreis, davon 2 Heilpädagogische Tagesgruppen für Kinder bis zur Einschulung und 2 Betreuungsangebote an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Im Bedarfsplan aufgenommen sind 15 Kindertagespflegestellen, finanziert nach dem SächsKitaG. Diese befinden sich in Adorf, Auerbach, Plauen, Rodewisch und Werda. Zusätzlich werden 2 Einrichtungen privat betrieben (Regenbogenhort in Auerbach, OT Reumtengrün und die Betriebskindertageseinrichtung „pixel“ in Schöneck), welche zum Stichtag der Datenerhebung nicht im Bedarfsplan enthalten waren. Diese Einrichtungen sind in der folgenden Datenerhebung nicht eingerechnet. Dennoch stehen die 116 privat betriebenen Betreuungsplätze den Kindern im Vogtlandkreis zur Verfügung, welche zum Stichtag 30.06.2020 eine Belegung von 106 Plätzen aufweisen. Von den 193 Kindertageseinrichtungen sind 113 kommunale Einrichtungen, die übrigen 80 Einrichtungen befinden sich in freier Trägerschaft. Das Angebot für die Inanspruchnahme eines Integrationsplatzes besteht vogtlandweit in 93 Einrichtungen. Dies entspricht unverändert zum letzten Erfassungsstichtag 48% aller im Bedarfsplan aufgenommenen Kindertageseinrichtungen. Diese Tageseinrichtungen erfüllen die Regelungen und Förderbedingungen gemäß der Sächsischen Kita-Integrationsverordnung (SächsKitaIntegrVO) und bieten Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf an. Stand: 06/2020 8
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen 1.1 Anzahl der wohnhaften Kinder im Vogtlandkreis In der Regel besuchen Kinder ab Vollendung 1. Lebensjahr eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle. Zur Absicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendeten 1. Lebensjahr erfolgt seit 2013 im Rahmen der Bedarfsplanung die getrennte Erfassung der Kinder von 0 bis unter 1 Jahr und der Kinder von 1 Jahr bis unter 3 Jahren. Hierdurch konnte die Bedarfsnotwendigkeit der Krippenplätze im Vogtlandkreis konkretisiert werden. Die folgende Tabelle weist die wohnhaften Kinder im Vogtlandkreis, nach Alter gestaffelt, für die Jahre 2017 - 2020 aus. Verdeutlicht wird die Entwicklung/ Veränderung der Anzahl der wohnhaften Kinder je Altersgruppe, mit Angabe der absoluten Erhöhung oder Verringerung zum Jahr 2019 sowie das prozentuale Verhältnis der Veränderung als relativer Wert. 2017 2018 2019 2020 Veränderung von 2019 auf 2020 absolut relativ Krippe 0 bis unter 1 1.709 1.569 1.583 1.559 -24 - 1,54 % 1 bis unter 3 3.651 3.668 3.547 3.295 - 252 - 7,65 % Kindergarten 3 bis unter 7 6.976 7.148 7.199 7.335 +136 +1,85% Hort 7 bis unter 11 7.488 7.453 7.393 7.344 - 49 - 0,66% gesamt 19.824 19.838 19.722 19.533 -189 - 0,97 % Tabelle: Anzahl der wohnhaften Kinder nach Alter wohnhafte Kinder gesamt 20.000 19.500 19.000 gesamt 18.500 18.000 2017 2018 2019 2020 wohnhafte Kinder nach Betreuungsbereichen 8.000 7.500 7.000 6.500 6.000 5.500 5.000 4.500 4.000 2017 2018 2019 2020 Krippe Kindergarten Hort Stand: 06/2020 9
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Der Rückgang der Kinder bezieht sich vorwiegend auf den Krippenbereich, d. h. die wohnhaften Kinder von 0 bis unter 3 Jahren verringerten sich insgesamt um 276 Kinder, mit regionalen Ausnahmen. Damit sinkt die Anzahl der wohnhaften Kinder bis unter 3 Jahren von 2019 in 2020 um 5,7 %. Diese Entwicklung wird sich in den Folgejahren tendenziell auf die höheren Altersgruppen (KiGa, Hort) auswirken. 1.2 Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad 2017 2018 2019 2020 Krippe 1 bis unter 3 86 % 87 % 91 % 99 % Kindergarten 3 bis unter 7 95 % 93 % 94 % 94 % Hort 7 bis unter 11 91 % 91 % 96 % 99 % gesamt 91 % 91 % 94 % 97 % In der Tabelle ist die Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad für wohnhafte Kinder des Landkreises entsprechend ihrem Alter abgebildet. Der umzusetzende Rechtsanspruch besteht für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr, daher bilden die Berechnungsgrundlage zur Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad nur die wohnhaften Kinder ab 1. Lebensjahr (0 bis unter 1 wird nicht einberechnet) sowie die zur Verfügung stehende gesamte Kapazität an Betreuungsplätzen der jeweiligen Alterskategorien der Kinder. In Betrachtung der Bedarfsdeckung und des umzusetzenden Rechtsanspruchs gilt zu beachten, dass die Kapazitäten anhand der Betriebserlaubnisbescheide zugrunde gelegt wurden. Die Kommunen haben durch Umwandlung von Krippenplätzen oder auch Hortplätzen eine zulässige Möglichkeit, um auf spezifische Bedarfe flexibel reagieren zu können. In der Analyse der Bedarfsdeckung im Kindergartenbereich im Vergleich zu den Vorjahren ist hervorzuheben, dass entsprechend der Betriebserlaubnisbescheide der Einrichtungen insgesamt 6.902 Kindergartenplätze ausgewiesen sind (Erhöhung um 105 Plätze zum Vorjahr). In einer Vielzahl von Kommunen werden zusätzliche Kindergartenplätze, insgesamt 247 Plätze (Stichtag Vorjahr 459 umgewandelte Plätze), durch Umwandlung von Krippenplätzen oder auch Hortplätzen zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung dieser Handhabung existieren zum Stichtag 30.06.2020 insgesamt 7.149 Kindergartenplätze, was einer Bedarfsdeckung von 97,46 % entspricht. Stand: 06/2020 10
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen 1.3 Inanspruchnahme/ Betreuungsquote Die Inanspruchnahme/ Betreuungsquote ermittelt sich aus dem Verhältnis der aufgenommenen Kinder in den Einrichtungen zu den wohnhaften Kindern. In der nachfolgenden Übersicht sind die Entwicklung der Inanspruchnahme/ Betreuungsquote im Vogtlandkreis sowie der Vergleich zum Durchschnitt in Sachsen für 2020 zu entnehmen. 2017 2018 2019 2020 Vergleich Sachsen zum Erhebungsstand 01.03.2020 Krippe (0 - 3 J.) 45 % 46 % 48 % 45 % 46 % Kindergarten 95 % 93 % 94 % 93 % 95 % Hort 75 % 78 % 80 % 80 % 86 % gesamt 81 % 82 % 84 % 82 % Die Betreuungsquote für Sachsen gesamt beinhaltet in der stat. Erhebung Einrichtungen für Kinder bis 14 Jahren und ist damit nicht repräsentativ 1.4 Belegung der Kindertageeinrichtungen gesamt: 14.992 Kinder (inkl. Berücksichtigung Integrationsfaktor) besuchen zum Stichtag 30.06.2020 eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Vogtlandkreis (30.06.2019 Belegung 15.407). Damit besuchen 415 Kinder weniger eine vogtländische Betreuungseinrichtung. Belegung pro Altersgruppe zum Stichtag 30.06.2020: 2019 2020 Krippe unter 3 2.430 2.169 Kindergarten 3 bis unter 7 6.769 6.787 Hort 7 bis unter 11 5.945 5.849 Belegung im Verhältnis wohnhafter Kinder zu bestehenden Kapazitäten 20000 19000 18000 17000 Wohnhafte Kinder 16000 Kapazitäten Belegung 15000 14000 13000 2017 2018 2019 2020 Stand: 06/2020 11
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Im Vogtlandkreis stehen den Kindern 17.388 Plätze in der Regel vom ersten Lebensjahr bis zur Vollendung der 4. Klasse zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der in der Belegung doppelt einzurechnenden Integrationskinder, weist die Bestandserhebung 2.396 nicht belegte Plätze zum 30.06.2020 auf (Anlage I, Seite 11 - 17.388 Kapazität – inkl. Integrationsfaktor 14.992 Belegung). Allein der Altersbereich Hort weist 1.386 freie Plätze auf. Im Jahr 2019 standen 17.100 Plätze in Betreuungseinrichtungen im Vogtlandkreis zur Verfügung und 15.407 Kinder nahmen zum 30.06.2019 im Vogtlandkreis einen Betreuungsplatz in einer Einrichtung oder Tagespflegestelle in Anspruch (vogtlandweit 1.693 freie Plätze). Erstmals wurden in der Bestandserhebung zum Stichtag 30.06.2020 von den Kommunen folgende Daten abgefragt (siehe Anlage I): Anzahl der Kinder, die in einer Fremdgemeinde betreut werden 1.237 Anzahl der Kinder, die aus einer Fremdgemeinde betreut werden 1.610 Grundsätzlich plant jede Kommune anhand ihrer wohnhaften Kinder. Entsprechend dem Wunsch- und Wahlrecht können Eltern auch Plätze außerhalb ihrer Wohnortgemeinde in Anspruch nehmen. Daher ist es planerische von Interesse die Anzahl der betreuten Kinder aus bzw. in Fremdgemeinden zu erheben. In der Gesamtbetrachtung des Vogtlandkreises überwiegen die Kinder, die aus Fremdgemeinden aufgenommen sind. Eine genauere Betrachtung nach Einzugsbiet der Kommune ist hierbei unerlässlich und zeigt hohe regionale Unterschiede. Zum Stichtag 30.06.2020 besuchen 187 Kinder mit besonderem Förderbedarf, die Eingliederungshilfe durch den Sozialleistungsträger erhalten, eine Kindertageseinrichtung im Vogtlandkreis einschließlich der beiden Heilpädagogischen Tagesgruppen (HPT). Im Jahr 2019 nutzten 255 Kinder im Vogtlandkreis einen Integrationsplatz oder das Angebot der Heilpädagogischen Tagesgruppen (HPT). Dies entspricht einem Rückgang von 68 belegten Integrationsplätzen zum Vorjahr. Entwicklung Integrationsplätze: 2016 2017 2018 2019 2020 Wohnhafte Kinder 18.012 18.115 18.269 18.139 17.974 (1- unter 11 Jahre) Belegung 302 294 277 255 187 Integrationsplätze vorhandene 555 586 599 587 600 Integrationsplätze Verhältnis Belegung 1,68 % 1,63 % 1,52 % 1,41 % 1,04 % Integrationsplätze zu wohnhaften Kindern Detaillierte Aussagen zu den Integrationsfaktoren sind bei den Ergebnissen der Befragungen der Kindertageseinrichtungen unter Punkt 3 mit dem speziellen Gliederungspunkt Entwicklung des Platzangebotes für Kinder mit besonderem Förderbedarf ausführlich dargelegt. Stand: 06/2020 12
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen 1.5 Auslastung der Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegestellen Die Tabelle gibt die Entwicklung der Auslastung der Kindertageseinrichtungen im Vogtlandkreis insgesamt von 2017 bis 2020 jeweils zum Stichtag 30.06. und unter Beachtung der zweifachen Zählweise der belegten Integrativplätze wieder. Auslastung der Betreuungseinrichtungen zum 30.06.2020 2017 2018 2019 2020 Krippe 76 % 76 % 76 % 67 % Kindergarten 101 % 100 % 100 % 98 % Hort 83 % 85 % 84 % 81 % gesamt 90 % 91 % 90 % 86 % Im Erhebungszeitraum von Juli 2019 bis Juni 2020 betrug die jahresdurchschnittliche Auslastung der Kindertageseinrichtungen 86 %. Die Bestandserhebung zum Stichtag 30.06.2020 weist grundsätzlich für den Vogtlandkreis eine Absicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach. Die Gesamtauslastungen liegen in keiner Kommune über 100 %, innerhalb der einzelnen Einrichtungen und Altersgruppen gibt es lokal deutliche Unterschiede, d. h. innerhalb eines Einzugsgebietes können Einrichtungen überbelegt sein, in der Gesamtheit der Betrachtung halten jedoch alle Gemeinden ausreichend Plätze zur Sicherung des Rechtsanspruchs vor. Insofern sich lokal, durch Geburtenanstiege und/ oder Zuzüge bzw. Zuwanderung, erhöhte Bedarfe an Betreuungsplätzen abzeichnen, werden seitens des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit der betreffenden Kommune und der Betriebs- erlaubnisbehörde Platzerhöhungen für einzelne Einrichtungen geprüft und vorgenommen. In Folge der Verbreitung des Corona-Virus wurden beginnend zum 18.03.2020 alle Kindertageseinrichtungen geschlossen. Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, arbeiteten zuerst die Kindertageseinrichtungen und später auch die Tagespflegestellen lediglich mit dem Angebot der Notbetreuung und mit strengen Hygieneauflagen. Der Anspruch auf Notbetreuung bestand nur für Eltern entsprechend der Festlegungen der jeweils gültigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Die Einrichtungen öffneten wieder ab 18.05.2020 im eingeschränkten Regelbetrieb. Im Hortbereich kam es aufgrund der nahenden Sommerferienzeit zu vermehrten frühzeitigen Abmeldungen bzw. zur vorzeitigen Aufhebungen der Betreuungsverträge. Neuaufnahmen und Eingewöhnungen erfolgten während der Schließzeit nur in dringenden Fällen mit Anspruchsberechtigung, was u. a. zu einer Reduzierung der Belegungszahlen insbesondere im Krippenbereich führte. Unter dem Einfluss der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kontext Einrichtungsschließung, Notbetreuung und eingeschränkter Regelbetrieb sind die zum 30.06.2020 erhobenen Belegungszahlen und Auslastungsangaben aus den Kinder- betreuungseinrichtungen wenig belastbar und lediglich eingeschränkt als realistische Planungsbasis nutzbar. Stand: 06/2020 13
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen 2. Bedarfsplanung für den Zeitraum 01. 09. 2021 bis 31.08.2024: 2.1 Bedarfsplanung- wohnhafte Kinder 2020 2021/22 2022/23 2023/24 Veränderung 2021 bis 2024 absolut relativ Krippe 0 bis unter 1 1.559 1.573 1.571 1.557 -2 - 0,13 % 1 bis unter 3 3.295 3.246 3.209 3.193 - 102 - 3,19 % Kindergarten 3 bis unter 7 7.335 7.264 7.090 6.861 - 474 - 6,91 % Hort 7 bis unter 11 7.344 7.436 7.341 7.350 +6 + 0,08 % gesamt 19.533 19.519 19.211 18.961 - 572 -3,02 % Tabelle: Anzahl der wohnhaften Kinder nach Alter 2.2 Bedarfsplanung- Kapazitäten Vergleich 2021/22 2022/23 2023/24 Veränderung 2021 Stichtag bis 2024 30.6.2020 Krippe unter 3 3.251 3.305 3.330 3.339 + 34 Kindergarten 3 bis unter 7 6.902 7.064 7.103 7.089 +187 Hort 7 bis unter 11 7.235 7.310 7.307 7.299 + 64 gesamt 17.388 17.679 17.857 17.844 +285 2.3 Bedarfsplanung- Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad Die im Folgenden dargestellte Übersicht zur Bedarfsdeckung/ Versorgungsgrad beinhaltet die Prognosen, Tendenzen und Erhebungen zu den wohnhaften Kinder und der zur Absicherung des Rechtsanspruchs geplanten notwendigen und vorzuhaltenden Kapazitäten an Betreuungsplätzen der jeweiligen Kommunen. Die notwendigen Kapazitäten werden dabei ins Verhältnis zu den geplanten wohnhaften Kindern gesetzt. Folgejahr 1 2021/22 Folgejahr 2 2022/23 Folgejahr 3 2023/24 Krippe 102 % 104 % 105 % Kindergarten 97 % 100 % 103 % Hort 98 % 100 % 99 % gesamt 99 % 101 % 102 % Die Eckzahlenübersicht unter Punkt 2.5 im Planungsbericht enthält die Zusammenfassung aller erhobenen Stichtagsmeldungen und Planungszahlen. Stand: 06/2020 14
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen 2.4 Wesentliche regionale Struktur- und Kapazitätsänderungen Adorf Die Stadt Adorf verzeichnet zum Erfassungsstichtag eine Überbelegung im Kindergarten- bereich mit 13 Kindern. Die Gesamtbelegungszahl der Kita „MIKITA“ und „Zwergenvilla“ lässt einen Ausweich auf freie Krippenplätze zu. Ab September 2020 beantragt die Stadt Adorf eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Mehrzweckraumes In der kommunalen Kita „Zwergenvilla“ für eine zusätzliche Kindergartengruppe befristet für ein Jahr. Aufgrund der großzügigen Freifläche, werden Bewegungs- und Sportangebote vermehrt und überwiegend im Freien stattfinden. Nach Einschätzung der Stadt entspannt sich die Situation ab dem Schuljahr 2021/2022 mit Weggang der Schulanfänger. Bauliche Veränderungen sieht die Stadt Adorf in einer Komplettsanierung des bestehenden Außenhauses und der damit verbundenen Auslagerung des Krippenbereiches aus dem Hauptgebäude der Kita „Zwergenvilla“. Aktuell laufen dazu Planungen um das Vorhaben konkretisieren zu können. Auerbach Im Einzugsgebiet der Stadt Auerbach, speziell im Bereich der Kita „Sonnenschein“, ist der Bedarf und die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gleichbleibend hoch. Dabei ist die Bausubstanz der Einrichtung sanierungsbedürftig und bereits Mangel behaftet. Mittelfristig plant die Stadt Auerbach hier eine Generalsanierung vorzunehmen oder einen Ersatzneubau mit einer Kapazität von 70 Plätzen zu errichten. Derzeit erfolgen Standort- bzw. Variantenuntersuchungen, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen anderer Kitas und eines zukunftsorientierten qualitativen und quantitativen Angebotes für diese Region. Ellefeld Die Gemeindeverwaltung Ellefeld plant ab dem Jahr 2022 eine private Kindertagespflege in die Bedarfsplanung aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Kindertagespflegestelle „siebenKäsehoch“, die seit mehreren Jahren in der Stadt Rodewisch ansässig ist und aus privaten Gründen nach Ellefeld umziehen wird. Das Angebot der familiennahen Betreuung soll als zusätzliches, individuelles Krippenangebot (5 Plätze) die Betreuungslandschaft in Ellefeld bereichern. Heinsdorfergrund Bis 2019 bestanden im Gemeindegebiet 2 Kindertageseinrichtungen, im OT Unterheinsdorf eine Kita in Trägerschaft des Christlichen Kindergartenvereins Reichenbach e. V. und im OT Hauptmannsgrün in Trägerschaft der AWO Vogtland Reichenbach e. V.. Nach Fertigstellung der Komplettsanierung der Grundschule im OT Hauptmannsgrün eröffnete im Gebäude der Grundschule eine Außenstelle Hort der Kita Hauptmannsgrün mit einer Kapazität von 20 Plätzen für Kinder der 1. bis 4. Klasse. Die Lage der Gemeinde (Nähe Gewerbegebiet und angrenzend an Reichenbach) besuchen eine relativ hohe Anzahl von Kindern aus Fremdgemeinden die Kindertageseinrichtungen. Mit einer Gesamtkapazität von 180 zur Verfügung stehenden Plätzen und einer Belegung zum Stichtag 30.6.2020 von 169 Kindern, davon 51 Kinder aus Fremdgemeinden. (2019 aus Fremdgemeinden 42 Kinder, 2018 aus Fremdgemeinden 43 Kinder). Klingenthal Dringende Brandschutzauflagen führten in der evang. Kita „Zum Friedefürsten“ in Klingenthal zu einer befristeten Betriebserlaubnis. Durch einen Anbau am Bestandsgebäude sollen diese Auflagen behoben und damit eine Entfristung der Betriebserlaubnis erzielt werden. Der Beginn der Errichtung des Anbaus wurde in 2020 verschoben. Anvisiert ist eine dreijährige Bauzeit. Lengenfeld Die Stadt Lengenfeld weist in den nächsten Jahren einen erheblich gestiegenen Mehrbedarf an Hortplätzen auf. Auch unter dem Fokus des avisierten Rechtsanspruchs auf einen Hortplatz ist eine Erweiterung des bestehenden Hortes „Am Park“ geplant. Hier soll in den Stand: 06/2020 15
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Jahren 2021/2022 ein Anbau an das bestehende Hortgebäude entstehen, womit die Kapazität von 175 auf 228 Plätze erhöht wird. Markneukirchen Die Auslastung der Kindertageseinrichtungen im Einzugsgebiet von Markneukirchen betrug zum Stichtag insbesondere im Kindergartenbereich wie im Vorjahr über 100 %. In den Kindertageseinrichtungen „Kinderland“, „Sonnenblick“ und „Kegelbergvilla“ im OT Erlbach nutzte der Träger die Möglichkeit der Umwandlung von Krippenplätzen auf den Kindergartenbereich. Eine wesentliche Verringerung der wohnhaften Kinder weisen die Planungsdaten nicht aus. In den Einrichtungen „Kinderland“ und Hort „Abenteuerland“ stehen aktuell Baumaßnahmen an, die zur Gewährleistung der Bestandssicherheit dringend erforderlich sind. Unter den aktuellen räumlichen Gegebenheiten sind die möglichen Höchstkapazitäten ausgeschöpft. Bei Abzeichnung einer Bedarfssteigerung an Betreuungsplätzen sind bauliche Veränderungen für eine Erweiterung der Kapazitäten notwendig. Netzschkau Im Einzugsgebiet der Stadt Netzschkau werden zwei Kindertageseinrichtungen und eine Außenstelle Hort von einem freien Träger betrieben. Im Vergleich zur vorjährigen Stichtagserfassung wurde 2020 ein Rückgang der wohnhaften Kinder um knapp 100 festgestellt. Nach Rückfrage in der Kommune zum für die Stadt Netzschkau doch deutlichen Rückgang der Kinderzahlen, wurde ausgeführt, dass bei nochmaliger Überprüfung der gemeldeten Zahlen für 2019 anzunehmen ist, das diese Zahlen durch das Einwohnermeldeamtes nicht korrekt ausgewiesen wurden. Somit erklärt sich auch die Planung des Vorjahres, wo im Fazit festgehalten werden musste, dass im Stadtgebiet Netzschkau die Anzahl der gemeldeten wohnhaften Kinder im Widerspruch zu den vorhandenen Kapazitäten stehen, jedoch die Gewährleistung des Rechtsanspruches gegeben war. Aktuell steht der 2. Bauabschnitt zur brandschutztechnischen Ertüchtigung und zur Sanierung des Villengebäudes in der Kita „Am Schloßpark“ vor dem Abschluss (31.03.2021).Entgegen der Mitteilung des Vorjahres, dass nach Abschluss der Baumaßnahme die Außenstelle Hort mit in die Kita integriert werden soll, wird in der diesjährigen Planung der Fortbestand der Außenstelle Hort an der Grundschule in Netzschkau innerhalb des Planungszeitraumes von 2021 bis 2023 angezeigt. Neumark Der geplante Ersatzneubau im Einzugsgebiet der Gemeinde Neumark wurde in 2019 mit finanzieller Unterstützung des Bundesförderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017- 2020“ begonnen. Die Gemeinde plant den Abschluss der Baumaßnahme 2021. In der Kita „Nesthäkchen“ im OT Reuth plant die Gemeinde Neumark die brandschutztechnische Ertüchtigung fertig zu stellen. Dafür sollen nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus, die Kinder der Kita Reuth vorübergehend in der bisherigen Kita in Neumark untergebracht werden. Im Hortbereich ist für das Schuljahr 2021/2022 eine Kapazitätserhöhung um 15 Plätze geplant und die Gemeinde bemüht sich um geeignete Räume. Oelsnitz Die Kindertageseinrichtung „Am Stadion“ befindet sich seit Februar 2020 im Ausweichobjekt Turnstraße 2 in Oelsnitz, da in der Kita am Standort Otto-Riedel-Straße eine Komplettsanierung erfolgt. Für die Zeit der Baumaßnahme können in der Turnstraße bis zu 115 Kinder, davon 40 Krippen-, 75 Kindergarten und bis zu 12 Integrationskinder betreut werden. Die Betreuung der Hortkinder erfolgt während dieser Zeit in den Räumlichkeiten der Grundschule „Am Stadion“. Stand: 06/2020 16
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Plauen Zum Stichtag der Datenerfassung war im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang der wohnhaften Kinder im Einzugsgebiet der Stadt Plauen zu verzeichnen. Verteilt auf die Alterskategorien stellt es sich wie folgt dar. Unter 1 Krippe Kindergarten Hort Gesamt 1 bis unter 3 3 bis unter 7 7 bis unter 11 1 bis unter 11 510 1.043 2.285 2.129 5.457 +14 -96 +62 -19 -53 Im Vergleich zum Jahr 2019 haben sich die Platzkapazitäten erhöht, wie nachfolgender Tabelle zu entnehmen ist. Krippe Kindergarten Hort Gesamt 1 bis unter 3 3 bis unter 7 7 bis unter 11 1 bis unter 11 884 2.015 2.201 5.100 +30 +40 +48 +118 Im Planungsjahr 2021 erweitert die Stadt ihre Betreuungskapazitäten mit der beabsichtigten Eröffnung des Neubaus der Kita Elsteraue mit 120 Plätzen (40 Krippe und 80 Kindergarten). Nach Mitteilung der Stadt Plauen vom 23. November 2020 wird die kommunale Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ nach Fertigstellung der Kita „Elsteraue“ in den Neubau umgesetzt. Auf Nachfrage des Jugendamtes teilte die Stadt Plauen mit, dass an der bestehenden Kapazität der Kita „Regenbogen“ mit einer Gesamtkapazität von 143 Plätzen (32 Krippen-, 111 Kindergartenplätze und davon 21 Integrationsplätze) auch nach der Umsetzung des Neubaus festgehalten wird. Die Betreibung des Gebäudes am Standort Clara- Wieck- Straße 4 (ehemals Kita „Regenbogen“) als Kindertageseinrichtung wird dem Ev. Montessori Schulverein Plauen e.V. voraussichtlich zum 01.09.2021 übertragen. Hier ist eine Kapazität mit vorerst 120 Plätzen, davon 40 Krippen- und 80 Kindergartenplätze angedacht, so dass der Betreiberwechsel keine Auswirkung auf die zukünftigen Platzkapazitäten der Stadt Plauen hat. Diese geplanten Änderungen wurden erst nach der Stichtagserfassung durch die Stadt Plauen bekannt gegeben und müssen in der Fortschreibung der Bedarfsplanung in 2021 Berücksichtigung finden. Das Angebot an Kindertagespflege wurde im Planjahr 2020 um 15 Plätze in 3 Tagespflegestellen erweitert (ab 01.08.2019 Landmannstraße, ab 01.09.2019 Hans- Sachs- Straße, ab 01.01.2020 Hegelstraße). Somit werden im Stadtgebiet insgesamt 50 Betreuungsplätze in 10 Kindertagespflegen angeboten. In mehreren Einrichtungen freier Träger (vorwiegend Volkssolidarität Plauen/ Oelsnitz e.V.) wurden die Kapazitäten der einzelnen Betreuungsbereiche (Krippe, Kindergarten, Hort) innerhalb der bestehenden Gesamtkapazität verändert. So wurde beispielsweise der Hort aus den Einrichtungen „Sonnenschein“ und „Kinderhaus Westend“ in Abstimmung mit der Stadt Plauen herausgelöst, um mehr Kapazität für Kindergartenplätze zu haben. Für die Kita „Märchenland“ sollen zum Schuljahresbeginn 2020/ 2021 keine Hortkinder mehr betreut werden. Die im Vorjahr für das Planungsjahr 2021/ 2022 angegebene Kapazitätserhöhung von 32 Plätzen in der kommunalen Einrichtung „Flohzirkus“ wurde in der diesjährigen Fortschreibung der Bedarfsplanung durch die Stadt Plauen nicht mehr erwähnt und fand auch planungsseitig keine Berücksichtigung. Stand: 06/2020 17
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Anhand der gemeldeten wohnhaften Kinder zum Stichtag liegt die Bedarfsdeckung (Verhältnis der wohnhaften Kinder zu den zur Verfügung stehenden Kapazitäten an Betreuungsplätzen der jeweiligen Alterskategorie) unter der durchschnittlichen Bedarfsdeckung des Landkreises, wie die anschließende Übersicht zeigt. Krippe Kindergarten Hort Gesamt 1 bis unter 3 3 bis unter 7 7 bis unter 11 1 bis unter 11 Plauen 85 % 88 % 103 % 93 % Vogtlandkreis 99 % 94 % 99 % 97 % Die Sichtung und Prüfung des Datenmaterials der Stadt zur Stichtagserfassung ergab 300 nicht belegte Plätze im Krippenbereich und 52 überbelegte Kindergartenplätze. Daraus wird deutlich, dass die Stadt Plauen von der flexiblen Belegung im Rahmen der Betriebserlaubnis Gebrauch macht und die freien Krippenplätze mit Kindergartenkindern belegt. Vor dem Hintergrund des zu erfüllenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr wird ein Defizit an Plätzen im Kindergartenbereich deutlich. Bis zur Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen, bedingt durch die Corona-Pandemie, konnte sehr oft Eltern, die im Jugendamt einen Platzbedarf anzeigten, in Rücksprache mit der Stadt nur nach langen Wartezeiten ein Platz in einer Kita oder Tagespflegestelle angeboten werden. Dennoch weist die Bestandserhebung zum 30.06.2020 insgesamt 248 freie Krippenplätze und 352 nicht belegte Hortplätze aus. Mit dem Ziel der Ursachenforschung der freien Kapazitäten wurden nochmals die Belegungszahlen aller Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 30.09.2020 und 31.12.2020 abgefordert. Die Stadt Plauen führt in Ihren Rückmeldungen aus, dass es seit dem 18.03.2020 mit dem Beginn der Covid-19-Pandemie zu weniger Neuaufnahmen und damit verbundenen Eingewöhnungen gekommen war. Gleichzeitig waren im Hortbereich vorzeitige Kündigungen der Betreuungsverträge zu verzeichnen. Weitere Gründe liegen in der Intension, vorwiegend bei den freien Trägern, ihre Kitas nicht mehr gemäß der Kapazität der erteilten Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes auszulasten/ zu belegen. Somit entsteht hierdurch eine Diskrepanz zwischen genehmigter Kapazität und tatsächlich betriebener Kapazität. Dazu wird in der weiteren Fortschreibung der Bedarfsplanung die gemeinsame Abstimmung intensiviert, um die Platzsituation der Stadt Plauen vertiefend zu analysieren und ein bedarfsnotwendiges Betreuungsangebot für Familien festzuhalten. Ziel ist es, das Verhältnis der genehmigten Kapazitäten zu den tatsächlich betriebenen Kapazitäten genauer herauszuarbeiten, darzustellen und festzuschreiben. Gemeinsame Planungsgespräche zur Gesamtbedarfssituation in der Stadt Plauen werden anvisiert. Rodewisch In der Stadt Rodewisch war zur Stichtagserfassung 30.06.2020 wiederholt ein Anstieg der wohnhaften Kinder im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Dies ist u.a. auch auf den Geburtenanstieg im Jahr 2019 zurückzuführen. Eine Besonderheit im Einzugsgebiet der Stadt Rodewisch ist der verhältnismäßig hohe und jährlich wachsende Anteil der Betreuung von Kindern aus anderen Wohnortgemeinden. Zum Stichtag wurden 92 Kinder aus Fremdgemeinden betreut, demgegenüber stehen 30 Kinder, die in Fremdgemeinden eine Kindertageseinrichtung besuchen. Vor diesem Hintergrund gab es bereits 2019 ein Schreiben der Stadt Rodewisch an alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt mit dem Hinweis bzw. der Aufforderung, die Platzkapazitäten bevorzugt für Kinder aus dem Stadtgebiet Rodewisch vorzuhalten und die Aufnahme von Kindern aus Fremdgemeinden im Einzelfall zu prüfen. In unmittelbarem Zusammenhang damit ist der Standort der zwei Krankenhäuser im Stadtgebiet zu sehen. Diese Aspekte müssen bedarfsplanerisch im Einzugsgebiet der Stadt Berücksichtigung und Beachtung finden. Stand: 06/2020 18
JUGENDHILFEPLANUNG VOGTLANDKREIS Teilfachplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen Der Ersatzneu für die Kita „Schwalbennest“ unter Trägerschaft der Diakonie Auerbach e.V., deren Baubeginn für 2020 geplant war, kommt unter der Diakonie in der Form nicht zustande. Da es vertragliche Probleme zwischen der Diakonie Auerbach e.V. und der Stadt Rodewisch gab, plant nunmehr die Stadt Rodewisch als Bauherr den Ersatzneubau selbst zu errichten. Hierfür fließen Fördermittel aus dem Programm Städteumbau und ein Baubeginn wird in 2021 angestrebt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Kita im Planjahr 2023 mit einer Kapazität vom 100 Plätzen, davon 20 für Krippenkinder und jeweils 40 Plätze für Kindergarten- und Hortkinder, weiter unter Trägerschaft der Diakonie in Betrieb gehen. Im Vergleich zur bestehenden Kapazität von 96 Plätzen (15 Krippe, 42 Kindergarten, 39 Hort) entstehen durch den Ersatzneubau 4 zusätzliche Plätze. Der Evangelische Kindergarten wechselte zum 01.04.2020 die Trägerschaft von der Ev. Luth. Kirchgemeinde St. Petri zur Diakonie Auerbach e.V.. Die Kapazitäten blieben bei dem Trägerwechsel unverändert. Für das Jahr 2022 hat die Stadt Rodewisch den Wegfall der Plätze in Kindertagespflege angezeigt. Die Kindertagespflegestelle „Siebenkäsehoch“ plant einen Standortwechsel (Wechsel des Wohnortes) in die Gemeinde Ellefeld. Entgegen den Angaben zur Fortschreibung der Bedarfsplanung zum Stichtag 30.06.2020 für die Kita „Zwergenland“ hat sich zwischenzeitlich die Planung dahingehend geändert, dass ab Oktober 2021 nach Abschluss der Baumaßnahme im Obergeschoss (Brandschutzertüchtigung) eine Erhöhung der Kapazität im Hortbereich um 25 Plätze (ursprünglich waren 20 zusätzliche Kindergartenplätze geplant) erfolgen wird. Infolgedessen wird es am Standort des Hortes an der Schiller- Grundschule eine Reduzierung der Kapazität von den bisher 90 Plätzen auf 70 Plätze geben. Die Festlegung der Kapazität auf 90 Plätze erfolgte seitens der Betriebserlaubnisbehörde aufgrund der maximal zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten des Hortes inklusive des Schulgebäudes. In der Praxis sind die Belegung dieser 90 Plätze nicht umsetzbar und somit wird nach Abschluss der Baumaßnahme in der Kita „Zwergenland“ eine Änderung der Betriebserlaubnis auf maximal 70 Plätze im Hort der Schiller- Grundschule beantragt werden. Im Rahmen der Bedarfsplanung finden jährlich Abstimmungsgespräche mit der Stadt Rodewisch statt. Treuen Der im Vorjahr festgestellte Anstieg von Kindern unter dem ersten Lebensjahr schlägt sich in der diesjährigen Erfassung im Altersbereich der 1 bis unter 3 jährigen Kinder nieder. Anhand der vorliegenden Planung und des zugearbeiteten Datenmaterials wird sichtbar, dass durch die Familien im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes vor allem im innerstädtischen Bereich ein erhöhter Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gewünscht wird bzw. angezeigt ist. Die Einrichtungen im Stadtgebiet weisen eine volle Auslastung und teilweise eine Überbelegung auf. Dagegen sind in den Ortsteilen freie Kapazitäten verfügbar. Für Januar 2021 ist der Abschluss der Baumaßnahme in der Kita „Spatzenburg“ im OT Hartmannsgrün geplant. Durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden 6 zusätzliche Kindergartenplätze geschafft und in Verbindung damit die Gesamtkapazität von bisher 65 auf 71 Plätze erhöht. Besonderheiten im Einzugsgebiet der Stadt Treuen sind das Mutter-Kind-Wohnheim, die betreuten Wohnformen der AWO Vogtland sowie die Wohngruppe in Gospersgrün – bedarfsplanerisch müssen diese Angebote Beachtung und Berücksichtigung finden. Nach Mitteilung der Stadt gibt es aktuell im Einzugsgebiet zwei ausgewiesene Baugebiete zur Errichtung von Wohnsiedlungen mit insgesamt 34 Baugrundstücken. Im Rahmen der Bedarfsplanung finden jährlich Planungsgespräche mit der Stadt Treuen statt. Stand: 06/2020 19
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