RECHTSUPDATE 2021 - AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM DATENSCHUTZ, INFLUENCER MARKETING & CO - APRIL 2021
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DER REFERENT Kompetenzbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte • IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutz • Spezialisierung auf Internet, E-Commerce, Mobile und Social Media • Blog „Web 2.0, Social Media & Recht“ Dr. Carsten Ulbricht Partner, Rechtsanwalt www.rechtzweinull.de Tel +49 711 86040 022 Fax +49 711 86040 277 www.twitter.com/intertainment carsten.ulbricht@menoldbezler.de Profil Dr. Carsten Ulbricht absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Adelaide (Australien). Er ist seit 2019 als Partner für Menold Bezler tätig. MENOLD BEZLER 2
Die Schonzeit ist vorbei… N26 (50.000 Euro) Delivery Hero Germany GmbH (195.000 Euro) 1&1 (9,55 Mio. Euro) Deutsche Wohnen SE (14,5 Mio Euro) AOK Baden-Württemberg (1,24 Mio. Euro) MENOLD BEZLER
TEIL 1 GRUNDLAGEN Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr.1 DSGVO) Verbotsprinzip Prüfung Erlaubnistatbestände (LEGITIMATION) Erfüllung Informationspflichten (INFORMATION) MENOLD BEZLER 8
TEIL 1 BETROFFENENRECHTE Art 12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person Art 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden Art 15 Auskunftsrecht Art 16 Recht auf Berichtigung Art 17 Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden“) Art 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art 19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung Art 20 Recht auf Datenübertragbarkeit Art 21 Widerspruchsrecht MENOLD BEZLER 9
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 1 „GEWINNSPIELE“ Gesetzliche Vorgaben • Transparenz • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht Plattformeigene Regelungen • Regeln für Promotions (siehe https://www.facebook.com/policies/pages_groups_events) • Promotion = Wettbewerbe, Werbegeschenke und Preisausschreiben MENOLD BEZLER 11
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 1 „GEWINNSPIELE“ GESETZLICHE VORGABEN Datenverarbeitung • soweit nur Abwicklung des Gewinnspiels (Art. 6 Abs.1 lit.b DSGVO) • soweit danach weitergehende Verarbeitung (z.B. Werbung) Einwilligung (Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO) einholen • Datenschutzerklärung (Art. 13 Abs.1 DSGVO) Transparenz (§ 6 Abs.1 Nr.4 TMG) • Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. MENOLD BEZLER 12
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 1 „GEWINNSPIELE“ GESETZLICHE VORGABEN Teilnahme und Gewinnspielbedingungen 1. Teilnehmerkreis 2. Beginn und Ende 3. Gewinn 4. Auswahlprozess transparent regeln 5. Ggfls. Nutzungsrechte übertragen 6. Facebook Spezifika 7. Datenschutzhinweise MENOLD BEZLER 13
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 2 „TRACKING UND TARGETING“ Tracking • Webanalyse (z.B. Google Analytics) Targeting • Online Behavioural Advertising • Retargeting (z.B. Custom Audience from Website) • Targeting über Datenupload (Custom Audience from File) MENOLD BEZLER 14
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 2 „TRACKING UND TARGETING“ RECHTSPRECHUNG EuGH Urteil (C-673/17 – Planet49) vom 01.10.2019 Speichern oder Abruf von Cookies benötigt informierte Einwilligung der Nutzer AUSNAHME: Cookies erforderlich für Betrieb der Webseite oder gewünschter Dienst wie zum Beispiel Session-Cookies für • Spracheinstellungen • Warenkorb oder • bloße Wiedererkennung des Nutzers (z.B. Login) è sonstige Cookies (z.B. Tracking, Targeting) nur nach Einwilligung zulässig MENOLD BEZLER 15
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TEIL 2 S T RE AD !!! MU e /w e b se ite w . kurzlin k.d ww MENOLD BEZLER 19
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 3 „SOCIAL MEDIA PRÄSENZEN“ EuGH Urteil (C-210/16) vom 05.06.2018 § Fanpagebetreiber an Entscheidung über Zweck und Mittel beteiligt § Mitverantwortung des Fanpagebetreibers für Datenverarbeitung auf Facebook MENOLD BEZLER 20
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 3 „SOCIAL MEDIA PRÄSENZEN“ EuGH Urteil (C-210/16) vom 05.06.2018 § Fanpagebetreiber an Entscheidung über Zweck und Mittel beteiligt § Mitverantwortung des Fanpagebetreibers für Datenverarbeitung auf Facebook § EuGH gemeinsame Verantwortung nicht gleichwertige Verantwortlichkeit § Urteil des Oberverwaltungsgericht steht aus § Rechtsfolgen Art. 26, 82 DSGVO Weiterführend: www.kurzlink.de/mitverantwortung MENOLD BEZLER 21
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 3 „SOCIAL MEDIA PRÄSENZEN“ Entschließungen der DSK • Einwilligung für Tracking • Information über Datenschutzerklärung • Joint Controllership Agreement (Art. 26 DSGVO) Reaktion und Handlungsempfehlungen • Seiten-Insights-Erweiterung von Facebook (siehe https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum) • Datenschutzerklärung für Verarbeitung auf Facebookseite • Information über gemeinsame Verantwortung • Datenschutzfolgenabschätzung für öffentliche Stellen (siehe (schlechtes) Beispiel der Stadt Dortmund https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-und- datenschutz/582607/anhang/StadtDortmund_DSFASocialMedia.pdf) MENOLD BEZLER 22
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 4 „MESSENGER“ Nutzer AG Bad Hersfeld (Az. F 120/17) Beschluss vom 15.05.2017 Nutzung von Whatsapp ist wegen Weitergabe von Telefonnummern abmahnfähiger Datenschutzverstoß Kontakte MENOLD BEZLER 23
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 4 „MESSENGER“ MENOLD BEZLER 24
TEIL 2 PRAXISBEISPIEL 4 „MESSENGER“ UMSETZUNG Kunden Einwillig ung Nutzer X-Privacy Einwilligung SRT- Appguard ng Über API Einwilligu MENOLD BEZLER 25
TEIL 3 INFLUENCER MARKETING MENOLD BEZLER
TEIL 3 GRUNDLAGEN Quelle: https://www.instagram.com/p/uiiTVuE8XK/?hl=de MENOLD BEZLER 27
TEIL 3 RECHTSPRECHUNG § Kommerzielles Interesse (Förderung des eigenen oder fremden Absatzes) § Ausnahme: Kommerzielles Interesse offensichtlich è Kennzeichnungspflicht, d.h. ein durchschnittlich informierter Nutzer muss kommerziellen Zweck erkennen MENOLD BEZLER 28
Kostenlose Zusendung des Eigenkauf Produkts Gegenleistung VRENI FROST Produkt im Produkt nicht im Produkt im Mittelpunkt Mittelpunkt Mittelpunkt Produkt nicht im Mittelpunkt #werbung Keine Kenn- Produkt #werbung #anzeige geringwertig #werbung zeichnungs- #anzeige pflichten wohl kein Hinweis #anzeige oder Product Placement oder „unterstützt durch“ Produkt nicht geringwertig Dauerwerbesendung und mündlicher MENOLD BEZLER Hinweis Product Placement 29
TEIL 3 ERGÄNZUNG DES GESETZES GEGEN UNLAUTEREN WETTBEWERB (UWG) § 5a Abs.4 UWG (4) Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Ein kommerzieller Zweck liegt bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmers nicht vor, wenn der Handelnde kein Entgelt oder keine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmer erhält oder sich versprechen lässt. Der Erhalt oder das Versprechen einer Gegenleistung wird vermutet, es sei denn der Handelnde macht glaubhaft, dass er eine solche nicht erhalten hat. MENOLD BEZLER 30
TEIL 3 MENOLD BEZLER keine werbliche Kennzeichnung notwendig * 31
TEIL 3 VERTRAGSGESTALTUNG Kooperationsvertrag mit Influencer: § Leistungsgegenstand § Umfang / Produkt / Kampagne § Nutzungsrechte (Medien / Bearbeitung / Sprache etc.) nd: Sponsoringleistung Weiterführe rt § u e n ce rma rketing-repo Mitwirkungspflichten (Produktion / Promotion b-infl .de/vertrieTermine) § at ion .w u v munic § https://com Einhaltung Transparenzpflichten, sonst Risikoverteilung § Exklusivität bestimmtes Produkt / Dienstleistung § Geheimhaltungspflichten Weiterführend: Influencer Marketing & Recht für Unternehmen, Agenturen und Influencer www.kurzlink.de/hashtag MENOLD BEZLER 32
TEIL 4 URHEBERRECHT MENOLD BEZLER
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TEIL 4 URHEBERVERTRAGSRECHT ÜBERTRAGUNG VON NUTZUNGSRECHTE (LIZENZVERTRAG) • Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht • Umfang des Nutzungsrechts Ø Bearbeitung Ø Unterlizenzierung • Begrenzung auf einzelne Verwertungsarten Ø Print Ø Online Ø Social Media • Urhebernennung • Einhaltung Lizenzbedingungen (z.B. Stock-Archive) MENOLD BEZLER 37
TEIL 5 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK MENOLD BEZLER
TEIL 5 RESÜMEE DIGITALISIERUNG EROBERT (AUCH „ANALOGE“) UNTERNEHMEN • Wendepunkt in der Kommunikation • Steigende Bedeutung von Daten(schutz und sicherheit) • Schwelle zu erheblichen Veränderungen der Organisation, Innovation und Wertschöpfung • Risikobasierte Entscheidungen essentiell MENOLD BEZLER 39
TEIL 5 WEITERFÜHRENDE LINKS • Übersicht “Social Media & Recht„ (www.kurzlink.de/socialweb ) • Einräumung von Nutzungsrechten bei Facebook, Youtube &Co (www.kurzlink.de/nutzungsrechte) • Urteil des LG Berlin: Facebook Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung teilweise rechtswidrig (www.kurzlink.de/terms) • Social CRM & Recht – Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Kundenakquise und-pflege in und über Soziale Netzwerke (www.kurzlink.de/socialcrm) • Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz (www.kurzlink.de/medienkompetenz ) • Wem „gehören“ Social Media Accounts ? (http://kurzlink.de/account) MENOLD BEZLER 40
LITERATUR www.kurzlink.de/smbuch MENOLD BEZLER 41
MENOLD BEZLER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Rheinstahlstraße 3 · 70469 Stuttgart Heilbronner Straße 190 · 70191 Stuttgart ll.de Tel +49 711 86040 00 t zw e inu www.rech Fax +49 711 86040 01 kontakt@menoldbezler.de www.menoldbezler.de MITTELSTAND IM MITTELPUNKT® /intertainment
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