Coca-Cola Junior League - Ausführungsbestimmungen Gruppen des FFV

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ASSOCIATION FRIBOURGEOISE
DE FOOTBALL

FREIBURGER
FUSSBALLVERBAND

Ausführungsbestimmungen

Coca-Cola Junior League
   Gruppen des FFV

Saison 2013/14
AFF, Coca-Cola Junior League, Groupes gérés par l’AFF                                                Saison 2013/14, page 2 / 5

Art. 1       – Coca-Cola Junior League. Ausführungsbestimmungen 2013/14 des SFV.                                  Grundlagen
             – Wettspielreglement (WR) des SFV.
             – Juniorenreglement (JR) des SFV.
             Vorliegende Bestimmungen gelten als Ergänzung derjenigen vom SFV. Der FFV verwaltet
             die Gruppen 7 der CCJL (Coca-Cola Junior League) B und C.

Art. 2                                                                                                            Modalitäten

          a Die Meisterschaft der CCJL B wird in zwei Phasen gespielt, nämlich eine Herbstrunde (ein-                   Ablauf
            fache Runde) und eine Frühjahrsrunde (einfache Runde). 13 Mannschaften bestreiten je
            eine einfache Runde (12 Spiele). Die vier letztklassierten Mannschaften jeder Runde steigen
            in die regionale Meisterschaft ab.
            Gemäss Beschluss der Entente Romande vom 15.06.2013 in Delémont spielt in der Gruppe
            7 zusätzlich eine Mannschaft infolge dem Rückzug einer Elitemannschaft der CCJL die in
            die CCJL eingeteilt wurde. Diese Gruppe besteht also für die Herbstrunde aus 13 Mann-
            schaft und es werden 4 Mannschaften relegiert, damit im Frühjahr 2014 eine 12er Gruppe
            gebildet werden kann.

             Die Verantwortlichen des SFV und die Westschweizer Verbände haben beschlossen, die
             Gruppen 6 und 7 der CCJL C Meisterschaft für die Saisons 2013/2014 – 2014/2015 anzu-
             passen.
             Das heisst, eine Jahresmeisterschaft mit 12 Mannschaften welche eine Vor- und Rückrunde
             bestreiten. (22 Spiele) Die drei letztklassierten Mannschaften werden relegiert.

          b Die Herbstrunde der CCJL B , vom Sonntag, 18. August bis 10. November 2013.                                  Dauer
            Die Frühjahrsrunde vom 16. März bis 15. Juni 2014.

             Die Jahresmeisterschaft CCJL C, vom 24. August 2013 bis 31. Mai 2014.

          c Am Bettag (Sonntag 15. Sept. 2013) wird nicht gespielt, die Spiele der CCJL sind am Sams-                  Spielfrei
            tag, 14. Sept. 2013 anzusetzen. Ostern 2014 und Pfingsten 2014 bleiben spielfrei – stehen
            jedoch für Nachtragsspiele zur Verfügung.

          d Die Spiele der CCJL B werden am Sonntag (zwischen 13:00 und 17:00 Uhr) angesetzt.                       Ansetzung
            Die Spiele der CCJL C werden am Samstag (zwischen 15:00 und 19:00 Uhr) oder am
            Sonntag (zwischen 13:00 und 17:00 Uhr) angesetzt. Die zwei Mannschaften können sich
            einigen, Einverständnis vom zugeteilten Schiedsrichter vorausgesetzt, das Spiel vor
            dem vorgesehenen Datum zu spielen. Ein Spiel kann jedoch keinesfalls zurückverscho-
            ben werden. Für die Vorverschiebung eines Spiels muss keine Einwilligung des FFV einge-
            holt werden.
            Wochentagsspiele müssen im gegenseitigen Einverständnis angesetzt werden – für
            CCJL C prinzipiell so früh als möglich (19:00 Uhr).

             Durch den FFV angesetzte Spiele
             An der Besprechung der Entente Romande vom 15.6.2013 in Delémont JU, wurde be-
             schlossen, dass die Spiele der letzten Runde zur gleichen Zeit gespielt werden müssen. Der
             FFV hat die Spiele der letzten Runde wir folgt festgelegt:

             CCJL B : Sonntag, 10. November 2013
             CCJL C : Samstag, 31. Mai 2014

             Für den Zeitplan ist die Heimmannschaft verantwortlich.

          e Das WR des SFV Kapitel 4 Art. 48 Paragraph 2 wird angewendet um das Klassement zu
            erstellen.

                  1)   zuerst die erspielten Punkte
                  2)   danach das Fairplay-Klassement
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                  3)   danach die bessere Tordifferenz
                  4)   danach die grössere Anzahl der erzielten Tore
                  5)   danach die Tordifferenz der Spiele zwischen den beiden betroffenen Mannschaften
                  6)   schlussendlich die grössere Anzahl auswärts erzielten Tore

          f   Der Gruppensieger der Frühjahrsrunde qualifiziert sich für das schweizerische Finalturnier.      Schweizer Meister
              Dieses wird am Wochenende 21./22. Juni 2014 in Schwamendingen ZH durchgeführt.

Art. 3                                                                                                      Administration

          a Wir bitten die Clubs, das Aufgebot so früh als möglich, jedoch spätestens 20 Tage vor                        Aufgebot
            dem Spiel, dem FFV zuzustellen. Es werden keine schriftlichen Aufgebote an die Mann-
            schaften versandt! Die Publikation im Internet ist bindend.

          b Nach dieser Frist von 20 Tagen kann ein Aufgebot einzig mit Einverständnis des Gegners                      Änderung
            und des Schiedsrichters geändert werden. Letzte Frist dazu, ist der Montag vor dem Spiel
            um 9:00 Uhr.

          c Die Begegnungen der CCJL haben grundsätzlich Vorrang vor der regionalen Meisterschaft,                  Unspielbares
            Freundschaftsspielen und Turnieren, jedoch nicht vor den Juniorenauswahlen. Ist ein Platz                    Terrain
            unbespielbar, muss sich der Heimclub mit dem Gegner in Verbindung setzen um die Mög-
            lichkeit eines Platzabtausches abzuklären. Der FFV, welcher die Kompetenz hat ein Spiel
            zu kehren, muss darüber informiert werden.
            Ein Verschiebungsgesuch darf erst am Spieltag und vor der Abreise des Gegners, an die
            Permanence des FFV gerichtet werden. Wird das Gesuch genehmigt, ist der Heimclub für
            die rechtzeitige telefonische Meldung an Gegner und Schiedsrichter verantwortlich.
            Siehe auch Homepage FFV:
            http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/3-
            Verschieben-von-Wettspielen.aspx

          d Gastmannschaften und Schiedsrichter, welche Zweifel bezüglich einer Verschiebung haben,                 Permanence
            sollen sich vor Abreise beim Heimclub informieren.                                              (Bereitschaftsdienst)

          e Verspätete Verschiebungsgesuche, welche verunmöglichen Gegner und Schiedsrichter                  Verspätete Anfrage
            rechtzeitig vor deren Abreise zu informieren, werden gemäss Wettspielreglement SFV Art.
            31 Ziff. 3 bereinigt. Ausnahmsweise, im Fall von weiten Distanzen, kann eine Verschiebung
            bereits am Vorabend akzeptiert werden.

          f   Jede nicht konforme Verschiebung wird mit Forfait (Wettspielreglement SFV Art. 72)                      Konformität
              sanktioniert.

          g Ein verschobenes Spiel wird automatisch auf den folgenden Mittwoch angesetzt                           Neuansetzung
            (19:00 Uhr für CCJL C und 20:00 Uhr für CCJL B). Eine andere Regelung kann einzig vom
            Gruppenverantwortlichen genehmigt werden (Art. 9 Bst. c).

Art. 4        Schiedsrichter mit der gemäss SK (Schiedsrichterkommission) des SFV entsprechenden                   Schiedsrichter
              Qualifikation, werden vom RV (Regionalverband) wo das Spiel stattfindet, zugeteilt. Alle
              Sanktionen (inkl. Zeitstrafen) müssen im Schiedsrichterrapport erfasst sein.

              Die Resultatmeldung und der Schiedsrichterrapport muss dem FFV gemäss gültigen
              Richtlinien zugestellt werden.

Art. 5    a Das Strafwesen im FFV ist gemäss den Richtlinien für Disziplinarstrafen des SFV geregelt.                  Strafwesen
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          b Sanktionen für Verstösse in der CCJL werden gemäss Regelungen, welche auf der Home-                          Sanktionen
            page des FFV eingesehen werden können, abgehandelt.

             Disziplinarische Sanktionen:
             http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/5-
             Disziplinarische-Sanktionen.aspx

             Ordnungsbussen:
             http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/8-
             Ordnungsbussen.aspx

             Zwei Abweichungen (Beschluss der Juniorenobmänner der Entente Romande) werden an-
             gewandt:
             – Forfait: Busse CHF 500.--.
             – Mannschaftsrückzug während der Meisterschaft: Busse CHF 800.00. Ein Mannschafts-
             rückzug nach Abschluss einer Runde wird nicht gebüsst. Die Fristen dazu sind 18. Nov.
             2013 und 20 Juni 2014. Eine nicht abgestiegene Mannschaft, welche sich nach Abschluss
             einer Runde zurückzieht, wird durch eine Mannschaft vom gleichen RV ersetzt.
             Bei Rückfällen werden die Sanktionen verschärft. Suspensionen werden automatisch
             kontrolliert. Wird ein suspendierter Spieler eingesetzt, geht das Spiel mit Forfait verloren, die
             Suspension gilt jedoch als abgesessen. Sanktionen werden den Clubs per E-Mail mitgeteilt.

          c Muss der Schiedsrichter ein Spiel, wegen Vorfällen die im Wettspielreglement (WR) vom                      Spielabbruch
            SFV in Art. 72, Ziff. 2.3 aufgelistet sind, nämlich:
            – ungenügende Platzordnung;
            – Eindringen von Zuschauern auf das Spielfeld;
            – Angriff oder andere schwere Disziplinlosigkeit gegen seine Person;
            – oder auch ähnliche Gründe;
            endgültig vor Ablauf der reglementarischen Spielzeit abbrechen, wird oder werden die fehl-
            bare(n) Mannschaft(en) – zusätzlich zum im WR vorgegebenen Forfait – von Amtes wegen
            mit einem Abzug von mindestens 4 Punkten in der Rangliste bestraft.

Art. 6       Gemäss Art. 56 Ziff. 4 der Statuten vom Schweizerischen Fussballverband (SFV) kann ge-                     Streitsachen
             gen Entscheide, insbesondere die Anwendung vom WR oder anderen Reglementen zum
             Wettspielbetrieb betreffend, vom Zentralkomitee des FFV oder dessen Kommissionen, ein
             Wiedererwägungsgesuch oder ein Rekurs eingereicht werden.
             Das Reglement über die Rechtspflege vom FFV behandelt Formalitäten und Fristen.
             Dieses wird genau angewandt.

Art. 7       Spielkalender und eventuelle Änderungen, sowie Resultate, Klassement und Sanktionen                         Mitteilungen
             werden per Internet kommuniziert. Mitteilungen per Post werden nur im Ausnahmefall ver-
             sandt.

Art. 8    a Die Mannschaften – Verantwortliche und Spieler – der Coca-Cola Junior League, sind                              Fairplay
            Vorbilder für den Juniorenfussball. Dieser Verantwortung gilt es sich bewusst zu sein!

          b Vier, von den Trainern erarbeitete Resolutionen:                                          Verhalten/Resolution
            – Der Trainer der Heimmannschaft empfängt den Gegner bei seiner Ankunft.
            – Austausch, Diskussion zwischen Schiedsrichter, Trainern und Spielführern anlässlich der
              Abgabe der Spielerpässe.
            – Die Trainer wechseln Spieler die sich suchen, sich reiben, aus.
            – Der Handschlag erfolgt in der Platzmitte zwischen Spielern, Trainern und Schiedsrichter
              vor Anfang und nach Ende des Spiels.

          c Die Mannschaften sind gebeten, folgendes vor Spielbeginn zu beachten:                  Verhalten/Resolution
            – Pünktlichkeit
            – Korrektes Tenü
            – Präsentation
            Die Mannschaften betreten zusammen, in Zweierkolonne das Spielfeld, vom Schiedsrichter
AFF, Coca-Cola Junior League, Groupes gérés par l’AFF                                                    Saison 2013/14, page 5 / 5

             angeführt. Vor dem Anspiel präsentieren sich die Mannschaften auf einem Glied, mit dem
             Schiedsrichter in der Mitte.
             Nach dem Spiel trennen sich die Spieler mit Handschlag in der Platzmitte. Die Spielführer
             auch mit dem Schiedsrichter.

          d Die TA vom SFV organisiert den Fairplay-Wettbewerb für die CCJL Meisterschaften A, B             Fairplay-Wettbewerb
            und C. Der Wettbewerb zählt pro halbe Saison (Herbst- und Frühjahrsrunde) und das Klas-
            sement wird gemäss der Anzahl Strafpunkte der Mannschaft erstellt. Der angewendete
            Massstab    kann    auf     der    Homepage      des     FFV     eingesehen    werden.

             Rubrik: Reglemente/Formulare – Richtlinien FFV Saison 2012/2013 – 5. Sanktionen
             http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/5-
             Disziplinarische-Sanktionen.aspx

             Rubrik: Reglemente/Formulare – Richtlinien FFV Saison 2012/2013 – 6. Fairplay
             http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/6-
             Fairplay.aspx

             Fairplay-Rangliste:
             http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Fairplay-FFV/Fairplay-Rangliste-
             FFV.aspx

             Im Fall von gleicher Anzahl Strafpunkten mehrerer Mannschaften, werden folgende Kriterien
             zum Erstellen der Rangliste angewandt:
             – Mehr Meisterschaftspunkte;
             – Mehr erzielte Tore.

Art. 9                                                                                                                   Adresses

          a Die Koordinaten der teilnehmenden Mannschaften sind im Internet publiziert:                                       Clubs
            Im Klassement auf die entsprechende Mannschaft klicken, dann in der linken Bildschirmhälf-
            te entweder «Vereinsfunktionäre» oder «Trainer» wählen.

          b Freiburger Fussball Verband                                                                                        AFF
            Postfach 22
            1701 Freiburg
            Tel. 026 466 40 87; Fax 026 466 65 87; E-Mail: AFF.FFV@football.ch

Art 10       Die Entente Romande hat an der letzten Sitzung beschlossen, dass die Verbände ihre Cup-                 Kantonal Cup
             Final-Spiele, nicht an einem Meisterschaftstag der CCJL ansetzen und mit CCJL Beteiligung
             -   auf keinen Fall am letzten Tag der Meisterschaft angesetzt werden darf.
             -   die Mannschaft, die einen Cupfinal bestreitet, das Meisterschaftsspiel beim Gegner
                 nachholen muss.

             Freiburg, 25. Juli 2013
             FFV Weko (Wettspielkommission)
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