Coca-Cola Junior League - Ausführungsbestimmungen Gruppen des FFV
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ASSOCIATION FRIBOURGEOISE DE FOOTBALL FREIBURGER FUSSBALLVERBAND Ausführungsbestimmungen Coca-Cola Junior League Gruppen des FFV Saison 2013/14
AFF, Coca-Cola Junior League, Groupes gérés par l’AFF Saison 2013/14, page 2 / 5 Art. 1 – Coca-Cola Junior League. Ausführungsbestimmungen 2013/14 des SFV. Grundlagen – Wettspielreglement (WR) des SFV. – Juniorenreglement (JR) des SFV. Vorliegende Bestimmungen gelten als Ergänzung derjenigen vom SFV. Der FFV verwaltet die Gruppen 7 der CCJL (Coca-Cola Junior League) B und C. Art. 2 Modalitäten a Die Meisterschaft der CCJL B wird in zwei Phasen gespielt, nämlich eine Herbstrunde (ein- Ablauf fache Runde) und eine Frühjahrsrunde (einfache Runde). 13 Mannschaften bestreiten je eine einfache Runde (12 Spiele). Die vier letztklassierten Mannschaften jeder Runde steigen in die regionale Meisterschaft ab. Gemäss Beschluss der Entente Romande vom 15.06.2013 in Delémont spielt in der Gruppe 7 zusätzlich eine Mannschaft infolge dem Rückzug einer Elitemannschaft der CCJL die in die CCJL eingeteilt wurde. Diese Gruppe besteht also für die Herbstrunde aus 13 Mann- schaft und es werden 4 Mannschaften relegiert, damit im Frühjahr 2014 eine 12er Gruppe gebildet werden kann. Die Verantwortlichen des SFV und die Westschweizer Verbände haben beschlossen, die Gruppen 6 und 7 der CCJL C Meisterschaft für die Saisons 2013/2014 – 2014/2015 anzu- passen. Das heisst, eine Jahresmeisterschaft mit 12 Mannschaften welche eine Vor- und Rückrunde bestreiten. (22 Spiele) Die drei letztklassierten Mannschaften werden relegiert. b Die Herbstrunde der CCJL B , vom Sonntag, 18. August bis 10. November 2013. Dauer Die Frühjahrsrunde vom 16. März bis 15. Juni 2014. Die Jahresmeisterschaft CCJL C, vom 24. August 2013 bis 31. Mai 2014. c Am Bettag (Sonntag 15. Sept. 2013) wird nicht gespielt, die Spiele der CCJL sind am Sams- Spielfrei tag, 14. Sept. 2013 anzusetzen. Ostern 2014 und Pfingsten 2014 bleiben spielfrei – stehen jedoch für Nachtragsspiele zur Verfügung. d Die Spiele der CCJL B werden am Sonntag (zwischen 13:00 und 17:00 Uhr) angesetzt. Ansetzung Die Spiele der CCJL C werden am Samstag (zwischen 15:00 und 19:00 Uhr) oder am Sonntag (zwischen 13:00 und 17:00 Uhr) angesetzt. Die zwei Mannschaften können sich einigen, Einverständnis vom zugeteilten Schiedsrichter vorausgesetzt, das Spiel vor dem vorgesehenen Datum zu spielen. Ein Spiel kann jedoch keinesfalls zurückverscho- ben werden. Für die Vorverschiebung eines Spiels muss keine Einwilligung des FFV einge- holt werden. Wochentagsspiele müssen im gegenseitigen Einverständnis angesetzt werden – für CCJL C prinzipiell so früh als möglich (19:00 Uhr). Durch den FFV angesetzte Spiele An der Besprechung der Entente Romande vom 15.6.2013 in Delémont JU, wurde be- schlossen, dass die Spiele der letzten Runde zur gleichen Zeit gespielt werden müssen. Der FFV hat die Spiele der letzten Runde wir folgt festgelegt: CCJL B : Sonntag, 10. November 2013 CCJL C : Samstag, 31. Mai 2014 Für den Zeitplan ist die Heimmannschaft verantwortlich. e Das WR des SFV Kapitel 4 Art. 48 Paragraph 2 wird angewendet um das Klassement zu erstellen. 1) zuerst die erspielten Punkte 2) danach das Fairplay-Klassement
AFF, Coca-Cola Junior League, Groupes gérés par l’AFF Saison 2013/14, page 3 / 5 3) danach die bessere Tordifferenz 4) danach die grössere Anzahl der erzielten Tore 5) danach die Tordifferenz der Spiele zwischen den beiden betroffenen Mannschaften 6) schlussendlich die grössere Anzahl auswärts erzielten Tore f Der Gruppensieger der Frühjahrsrunde qualifiziert sich für das schweizerische Finalturnier. Schweizer Meister Dieses wird am Wochenende 21./22. Juni 2014 in Schwamendingen ZH durchgeführt. Art. 3 Administration a Wir bitten die Clubs, das Aufgebot so früh als möglich, jedoch spätestens 20 Tage vor Aufgebot dem Spiel, dem FFV zuzustellen. Es werden keine schriftlichen Aufgebote an die Mann- schaften versandt! Die Publikation im Internet ist bindend. b Nach dieser Frist von 20 Tagen kann ein Aufgebot einzig mit Einverständnis des Gegners Änderung und des Schiedsrichters geändert werden. Letzte Frist dazu, ist der Montag vor dem Spiel um 9:00 Uhr. c Die Begegnungen der CCJL haben grundsätzlich Vorrang vor der regionalen Meisterschaft, Unspielbares Freundschaftsspielen und Turnieren, jedoch nicht vor den Juniorenauswahlen. Ist ein Platz Terrain unbespielbar, muss sich der Heimclub mit dem Gegner in Verbindung setzen um die Mög- lichkeit eines Platzabtausches abzuklären. Der FFV, welcher die Kompetenz hat ein Spiel zu kehren, muss darüber informiert werden. Ein Verschiebungsgesuch darf erst am Spieltag und vor der Abreise des Gegners, an die Permanence des FFV gerichtet werden. Wird das Gesuch genehmigt, ist der Heimclub für die rechtzeitige telefonische Meldung an Gegner und Schiedsrichter verantwortlich. Siehe auch Homepage FFV: http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/3- Verschieben-von-Wettspielen.aspx d Gastmannschaften und Schiedsrichter, welche Zweifel bezüglich einer Verschiebung haben, Permanence sollen sich vor Abreise beim Heimclub informieren. (Bereitschaftsdienst) e Verspätete Verschiebungsgesuche, welche verunmöglichen Gegner und Schiedsrichter Verspätete Anfrage rechtzeitig vor deren Abreise zu informieren, werden gemäss Wettspielreglement SFV Art. 31 Ziff. 3 bereinigt. Ausnahmsweise, im Fall von weiten Distanzen, kann eine Verschiebung bereits am Vorabend akzeptiert werden. f Jede nicht konforme Verschiebung wird mit Forfait (Wettspielreglement SFV Art. 72) Konformität sanktioniert. g Ein verschobenes Spiel wird automatisch auf den folgenden Mittwoch angesetzt Neuansetzung (19:00 Uhr für CCJL C und 20:00 Uhr für CCJL B). Eine andere Regelung kann einzig vom Gruppenverantwortlichen genehmigt werden (Art. 9 Bst. c). Art. 4 Schiedsrichter mit der gemäss SK (Schiedsrichterkommission) des SFV entsprechenden Schiedsrichter Qualifikation, werden vom RV (Regionalverband) wo das Spiel stattfindet, zugeteilt. Alle Sanktionen (inkl. Zeitstrafen) müssen im Schiedsrichterrapport erfasst sein. Die Resultatmeldung und der Schiedsrichterrapport muss dem FFV gemäss gültigen Richtlinien zugestellt werden. Art. 5 a Das Strafwesen im FFV ist gemäss den Richtlinien für Disziplinarstrafen des SFV geregelt. Strafwesen
AFF, Coca-Cola Junior League, Groupes gérés par l’AFF Saison 2013/14, page 4 / 5 b Sanktionen für Verstösse in der CCJL werden gemäss Regelungen, welche auf der Home- Sanktionen page des FFV eingesehen werden können, abgehandelt. Disziplinarische Sanktionen: http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/5- Disziplinarische-Sanktionen.aspx Ordnungsbussen: http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/8- Ordnungsbussen.aspx Zwei Abweichungen (Beschluss der Juniorenobmänner der Entente Romande) werden an- gewandt: – Forfait: Busse CHF 500.--. – Mannschaftsrückzug während der Meisterschaft: Busse CHF 800.00. Ein Mannschafts- rückzug nach Abschluss einer Runde wird nicht gebüsst. Die Fristen dazu sind 18. Nov. 2013 und 20 Juni 2014. Eine nicht abgestiegene Mannschaft, welche sich nach Abschluss einer Runde zurückzieht, wird durch eine Mannschaft vom gleichen RV ersetzt. Bei Rückfällen werden die Sanktionen verschärft. Suspensionen werden automatisch kontrolliert. Wird ein suspendierter Spieler eingesetzt, geht das Spiel mit Forfait verloren, die Suspension gilt jedoch als abgesessen. Sanktionen werden den Clubs per E-Mail mitgeteilt. c Muss der Schiedsrichter ein Spiel, wegen Vorfällen die im Wettspielreglement (WR) vom Spielabbruch SFV in Art. 72, Ziff. 2.3 aufgelistet sind, nämlich: – ungenügende Platzordnung; – Eindringen von Zuschauern auf das Spielfeld; – Angriff oder andere schwere Disziplinlosigkeit gegen seine Person; – oder auch ähnliche Gründe; endgültig vor Ablauf der reglementarischen Spielzeit abbrechen, wird oder werden die fehl- bare(n) Mannschaft(en) – zusätzlich zum im WR vorgegebenen Forfait – von Amtes wegen mit einem Abzug von mindestens 4 Punkten in der Rangliste bestraft. Art. 6 Gemäss Art. 56 Ziff. 4 der Statuten vom Schweizerischen Fussballverband (SFV) kann ge- Streitsachen gen Entscheide, insbesondere die Anwendung vom WR oder anderen Reglementen zum Wettspielbetrieb betreffend, vom Zentralkomitee des FFV oder dessen Kommissionen, ein Wiedererwägungsgesuch oder ein Rekurs eingereicht werden. Das Reglement über die Rechtspflege vom FFV behandelt Formalitäten und Fristen. Dieses wird genau angewandt. Art. 7 Spielkalender und eventuelle Änderungen, sowie Resultate, Klassement und Sanktionen Mitteilungen werden per Internet kommuniziert. Mitteilungen per Post werden nur im Ausnahmefall ver- sandt. Art. 8 a Die Mannschaften – Verantwortliche und Spieler – der Coca-Cola Junior League, sind Fairplay Vorbilder für den Juniorenfussball. Dieser Verantwortung gilt es sich bewusst zu sein! b Vier, von den Trainern erarbeitete Resolutionen: Verhalten/Resolution – Der Trainer der Heimmannschaft empfängt den Gegner bei seiner Ankunft. – Austausch, Diskussion zwischen Schiedsrichter, Trainern und Spielführern anlässlich der Abgabe der Spielerpässe. – Die Trainer wechseln Spieler die sich suchen, sich reiben, aus. – Der Handschlag erfolgt in der Platzmitte zwischen Spielern, Trainern und Schiedsrichter vor Anfang und nach Ende des Spiels. c Die Mannschaften sind gebeten, folgendes vor Spielbeginn zu beachten: Verhalten/Resolution – Pünktlichkeit – Korrektes Tenü – Präsentation Die Mannschaften betreten zusammen, in Zweierkolonne das Spielfeld, vom Schiedsrichter
AFF, Coca-Cola Junior League, Groupes gérés par l’AFF Saison 2013/14, page 5 / 5 angeführt. Vor dem Anspiel präsentieren sich die Mannschaften auf einem Glied, mit dem Schiedsrichter in der Mitte. Nach dem Spiel trennen sich die Spieler mit Handschlag in der Platzmitte. Die Spielführer auch mit dem Schiedsrichter. d Die TA vom SFV organisiert den Fairplay-Wettbewerb für die CCJL Meisterschaften A, B Fairplay-Wettbewerb und C. Der Wettbewerb zählt pro halbe Saison (Herbst- und Frühjahrsrunde) und das Klas- sement wird gemäss der Anzahl Strafpunkte der Mannschaft erstellt. Der angewendete Massstab kann auf der Homepage des FFV eingesehen werden. Rubrik: Reglemente/Formulare – Richtlinien FFV Saison 2012/2013 – 5. Sanktionen http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/5- Disziplinarische-Sanktionen.aspx Rubrik: Reglemente/Formulare – Richtlinien FFV Saison 2012/2013 – 6. Fairplay http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Dokumentationen-FFV/6- Fairplay.aspx Fairplay-Rangliste: http://www.football.ch/aff/de/Freiburger-Fussballverband/Fairplay-FFV/Fairplay-Rangliste- FFV.aspx Im Fall von gleicher Anzahl Strafpunkten mehrerer Mannschaften, werden folgende Kriterien zum Erstellen der Rangliste angewandt: – Mehr Meisterschaftspunkte; – Mehr erzielte Tore. Art. 9 Adresses a Die Koordinaten der teilnehmenden Mannschaften sind im Internet publiziert: Clubs Im Klassement auf die entsprechende Mannschaft klicken, dann in der linken Bildschirmhälf- te entweder «Vereinsfunktionäre» oder «Trainer» wählen. b Freiburger Fussball Verband AFF Postfach 22 1701 Freiburg Tel. 026 466 40 87; Fax 026 466 65 87; E-Mail: AFF.FFV@football.ch Art 10 Die Entente Romande hat an der letzten Sitzung beschlossen, dass die Verbände ihre Cup- Kantonal Cup Final-Spiele, nicht an einem Meisterschaftstag der CCJL ansetzen und mit CCJL Beteiligung - auf keinen Fall am letzten Tag der Meisterschaft angesetzt werden darf. - die Mannschaft, die einen Cupfinal bestreitet, das Meisterschaftsspiel beim Gegner nachholen muss. Freiburg, 25. Juli 2013 FFV Weko (Wettspielkommission)
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