Reglement Reiten Switzerland - Special Olympics Switzerland
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Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen ....................................................................................................................... 4 1.1 Teilnahmeberechtigung.......................................................................................................................... 4 1.2 Athleten mit einer Sinnesbeeinträchtigung........................................................................................ 5 1.3 Einschränkungen ...................................................................................................................................... 5 2 Reitsport ....................................................................................................................................................... 6 2.1 Offizielle Prüfungen ................................................................................................................................ 6 2.2 Veranstaltungsreglement ...................................................................................................................... 6 2.3 Bekleidung ................................................................................................................................................ 7 2.4 Ausrüstung ................................................................................................................................................ 8 2.5 Richtwesen ................................................................................................................................................ 9 3 Turnierveranstaltung ................................................................................................................................. 9 3.1 Turniergelände und Einrichtung – Allgemeine Anforderungen für alle Veranstaltungen ........ 9 3.2 Organisation einer Veranstaltung....................................................................................................... 10 3.3 Gruppeneinteilung................................................................................................................................. 11 4 Englischklassen ......................................................................................................................................... 12 4.1 Glossar...................................................................................................................................................... 12 4.2 Bekleidung .............................................................................................................................................. 13 4.3 Ausrüstung .............................................................................................................................................. 13 4.4 Haltung des Reiters ............................................................................................................................... 14 4.5 Dressur ..................................................................................................................................................... 15 4.6 Caprilli - Test ............................................................................................................................................ 27 4.7 Equitation Jumping ............................................................................................................................... 30 4.8 English Equitation (reiten im klassischen Stil) ................................................................................... 33 4.9 Trail ........................................................................................................................................................... 36 5 Western Prüfungen .................................................................................................................................. 41 5.1 Stock Seat Equitation ............................................................................................................................ 44 5.2 Trail ........................................................................................................................................................... 46 6 Englisch- und Westernprüfungen........................................................................................................... 53 6.1 Gymkhana ................................................................................................................................................ 53 6.2 Pole Bending (Slalomrennen) .............................................................................................................. 56 6.3 Barrel Racing (Tonnenrennen) ............................................................................................................. 57 6.4 Figure 8 – Stabrennen ........................................................................................................................... 58 6.5 Team Relays (Stafetten) ........................................................................................................................ 59 6.6 Vorführung an der Hand (Showmanship) .......................................................................................... 60 7 Advancement ............................................................................................................................................. 64 2 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
8 Divisioning .................................................................................................................................................. 64 8.1 Philosophie.............................................................................................................................................. 64 8.2 Einteilungskriterien ............................................................................................................................... 64 8.3 Maximum Effort Rule - Maximale Leistungstoleranz ...................................................................... 65 8.4 Die Verantwortung des Coaches......................................................................................................... 65 9 Unified Sport .............................................................................................................................................. 66 10 Reglement und Umsetzung .................................................................................................................... 66 11 Anhang ........................................................................................................................................................ 67 3 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
1 Allgemeine Bestimmungen Special Olympics ist die weltweit grösste Sportbewegung für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung 1. Die Vision von Special Olympics Switzerland (SOSWI) ist die Wertschätzung, Gleichstellung und Akzeptanz von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Special Olympics ist bemüht, für Athleten mit unterschiedlichem Leistungsvermögen geeignete Disziplinen mit verschiedenen stufengerechten Anforderungen anzubieten. Bei Special Olympics basiert der Sport auf zwei zentralen Grundsätzen, die sich von anderen Sportorganisationen fundamental unterscheiden: • Advancement – eine stufengerechte individuelle Entwicklung in Training und Wettkampf 2 • Divisioning – die Einteilung der Athleten in homogene Leistungsgruppen 3 Als allgemeine Grundlage von Special Olympics gilt der sogenannte „Article 1“ von SOI. Das Dokument ist zu finden unter: https://www.specialolympics.org/sports.aspx. Daselbst sind auch Dokumente wie die „Sport Rules“ und „Coaching Guides“ zu finden. Grundlage des Reglements Reiten sind die offiziellen Regeln des Internationalen Reitverbandes (FEI). Diese können unter www.fei.org eingesehen werden. Das Reglement Reiten von SOSWI basiert auf den Special Olympics Sports Rules for Equestrian von SOI. Dieses ist auf der Internetseite von SOI (siehe oben) zu finden. Bei Abweichungen und Zielkonflikten mit den offiziellen Regeln der FEI gilt das Reglement von SOSWI und SOI. Dieses Reglement ist an sämtlichen Reit-Wettkämpfen von SOSWI gültig. An internationalen Meetings und Veranstaltungen gelten die Regeln der jeweiligen Länder beziehungsweise dasjenige von Special Olympics International (SOI). Über alle nicht geregelten Fälle entscheidet die zuständige Kommission von SOSWI. Erscheint das Reglement in mehreren Sprachen, so ist bei Unstimmigkeiten der deutsche Wortlaut verbindlich. Zur Vereinfachung und der Verständlichkeit wegen wird im Reglement immer die männliche Form verwendet. Wenn also von Athleten die Rede ist, sind stets auch die Athletinnen gemeint. 1.1 Teilnahmeberechtigung Die Wettkämpfe von Special Olympics richten sich in erster Linie an: • Menschen mit einer geistigen und/oder Lernbeeinträchtigung, Menschen mit Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten • Jugendliche ab 8 Jahren 1 Gemeint sind Menschen mit einer geistigen und/oder Lernbeeinträchtigung, Menschen mit Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten. 2 Siehe Kapitel 7 3 Siehe Kapitel 8 4 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
Grundsätzlich sind die Wettkämpfe von SOSWI aber für alle Sportler offen. Das heisst, es ist keine Mitgliedschaft in einem Verein, keine Zugehörigkeit zu einer Institution, einer heilpädagogischen Schule oder sonstigen Einrichtungen nötig. Für Athleten mit einer Sinnesbeeinträchtigung gelten zusätzliche Bestimmungen, vgl. Kapitel 1.2. 1.2 Athleten mit einer Sinnesbeeinträchtigung Athleten mit einer Sinnesbeeinträchtigung dürfen an Anlässen von Special Olympics teilnehmen. Falls sie im Wettkampf eine Unterstützung in Form einer Begleitung durch einen Guide benötigen oder materielle Hilfsmittel einsetzen möchten, müssen sie im Vorfeld von SOSWI eine Bewilligung einholen. Diese wird vom Sports Coordinator der entsprechenden Sportart erteilt und gilt fortan für sämtliche Anlässe. Der Sports Coordinator informiert die Sports Officials über diesen Entscheid. Diese wiederum vertreten den Entscheid an den entsprechenden Anlässen und erklären den anderen Teilnehmern und Coaches die Situation. Eine Überprüfung der Bewilligung kann von beiden Parteien jederzeit beantragt werden. In diesem Fall erfolgt eine Neubeurteilung der Situation. 1.3 Einschränkungen Ein kleiner Teil der Menschen mit Trisomie 21 (ungefähr 1.5%) haben eine Instabilität zwischen den Halswirbeln C 1 und C 2. Diese Instabilität, auch atlanto-axiale Instabilität (folgend: AAI) genannt, kann zu Unfällen führen, wenn die Halswirbelsäule extremen Extensionen oder Flexionen ausgesetzt ist. Athleten mit Trisomie 21 und AAI müssen sich einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung unterziehen, um das Risiko einer erhöhten Kompression der Halswirbelsäule auszuschliessen. SOI hat 2015 neue Regeln herausgegeben, welche die Teilnahme an Special Olympics Anlässen definiert. Athleten mit Trisomie 21 und AAI dürfen demnach grundsätzlich nicht an Wettkämpfen von Special Olympics teilnehmen. Ausser wenn nach der ersten Diagnose vom Arzt eine weitere Untersuchung durch einen Neurologen erfolgt, der den Athlet sowie die Eltern oder den Vormund über die möglichen Konsequenzen informiert. Der Athlet sowie die Eltern oder der Vormund müssen ihre Kenntnis darüber schriftlich bestätigen und ihr Einverständnis zur Teilnahme mit einer Unterschrift abgeben. Athleten, die bereits eine Röntgenuntersuchung gemacht haben und keine AAI haben, benötigen keine weiteren Untersuchungen. Athleten mit Trisomie 21, die ab 01.01.2016 erstmals an einem Wettkampf von SOSWI teilnehmen, müssen sich einer Untersuchung wie oben beschrieben unterziehen. Vertiefte Informationen zu diesem Thema sind im Article 1 (Addendum E - PARTICIPATION OF INDIVIDUALS WHO MIGHT HAVE SPINAL CORD COMPRESSION OR ATLANTO-AXIAL INSTABILITY) zu finden. Im Reitsport schliesst Special Olympics die Teilnahme für Athleten mit AAI oder Spinal Cord Compression aus. 5 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
2 Reitsport 2.1 Offizielle Prüfungen Die offiziellen Prüfungen, welche Special Olympics Switzerland (SOSWI) in der Schweiz anbietet, sind eine breite Auswahl der Prüfungen, die im internationalen Reglement von SOI enthalten sind. Offizielle Prüfungen • Dressur • Caprilli-Test • Equitation Jumping • English Equitation - Englischreiten (wird als Vorbereitungstest verlangt) • Stockseat Equitation - Westernreiten (wird als Vorbereitungstest verlangt) • Working Trails • Vorführung an der Hand (Showmanship) • Gymkhanas: - Pole Bending (Slalomrennen) - Barrel Race (Tonnenrennen) - Figure 8 Stake Race (Stabrennen) - Team Relays (Stafetten) 2.2 Veranstaltungsreglement Reitsportathleten werden nicht in Frauen und Männer unterteilt. Alle Athleten treten gemäss ihrem Können an. • Alle Reiter müssen mindestens 10 Reitlektionen, sechs Monate vor dem Turnier absolviert haben. • Die Anmeldungen müssen beim Veranstalter vor Anmeldeschluss eingereicht werden. Es werden keine Nachnennungen akzeptiert. • Es sind keine Hunde auf dem Turnierplatz erlaubt, ausser Hilfs- oder Blindenhunde. • Es wird eine Sicherheitsinspektion von Sattelzeug und Ausrüstung durchgeführt bevor die Reiter aufsteigen. • Im Falle von Ausrüstung, die während der Prüfung beschädigt wird oder wenn ein Pferd ein Eisen verliert, kann der Reiter weiterreiten oder aber auf Verlangen seines Trainers aufgeben. • Helfer, vom Veranstalter ernannt, werden an strategischen Orten der Arena bleiben, um in Notfällen unbeaufsichtigten Reitern zu helfen. Andere Anwesende dürfen die Arena nicht betreten, ausser auf Verlangen des Richters oder wenn dies während der Prüfung nötig wird. • Aussenstehende Helfer (Hilfe von ausserhalb der Bande) wird nach Richterermessen bestraft. Elektronische Hilfsmittel, die zum Zweck der Kommunikation zwischen Reiter und Personen ausserhalb der Arena gebraucht werden, sind verboten. • Hinweiskarten dürfen für gehörgeschädigte Reiter verwendet werden. Damit die Hilfen immer gleich sind, sollen sie wie folgt beschriftet werden: - 1 = Schritt, - 2 = ausgesessener Trab/Jog, 6 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
- 3 = Leichttraben, - 4 = Galopp/Lope, - 0 = Rückwärtsrichten, - universelles Stoppschild = Halt • Während den Weltspielen müssen alle vom Richter festgelegten Pflichtteile in die Muttersprache der Reiter übersetzt werden. Kommandos werden vom Trainer, oder einer vom Trainer autorisierten Person, gegeben. • Während den Weltspielen nehmen alle Athleten auf Pferden teil, die vom Organisationskomitee organisiert werden. • Bei Wettkämpfen, bei der die Reiter nicht ihre eigenen Pferde vorstellen, muss genügend Zeit eingerechnet werden, damit die Reiter sich auf das Pferd einstellen können. • Bei Wettkämpfen, bei der die Reiter ihre eigenen Pferde vorstellen, kann der Veranstalter einen Nachweis über einen negativen Coggins-Test verlangen. Die Pferde müssen gesund, korrekt geimpft und entwurmt sein. Der Veranstalter kann eine Veterinärkontrolle vorschreiben. • Alle Reiter müssen das gleiche Pferd während aller Prüfungen eines gesamten Turniers vorstellen. • Es dürfen nur zwei Reiter mit demselben Pferd starten. Wenn sich zwei Reiter ein Pferd teilen, kann nur einer in der Stufe A starten. • Ein Pferdewechsel ist nur dann erlaubt, wenn Sicherheitsgründe vorliegen oder ein Pferd krank ist oder lahm geht. • Es entscheidet der offizielle Tierarzt, falls vom Richter verlangt, ob die gesundheitliche Kondition eines Pferdes vorhanden ist, damit ein Pferd klassiert werden kann. Die Entscheidung ob ein Pferd turniertauglich ist kann auch vom Richter oder dem Sport Official 4 gefällt werden. • Wegen Erkrankung eines Pferdes während des Starts wird ein Teilnehmer nicht bestraft, ausser es ist offensichtlich, dass die Erkrankung durch die Prüfung selbst verursacht wurde. In einem solchen Fall entscheidet der Richter über die Bestrafung. Im Falle einer Beschwerde wird der Veranstalter den Richter, das Pferdesportkomitee konsultieren. Ihre Entscheidung zählt dann. 2.3 Bekleidung • Die Kleidung muss reiterlich zweckmässig und sauber sein. • Schuhe: a) Alle Reiter müssen (Schuhe) Bottinen/Stiefel mit glatter Sohle und Absätzen tragen. b) Reiter, die Spezialschuhe infolge ihrer Beeinträchtigung tragen müssen dies mit einer Bestätigung des Arztes zusammen mit ihrem Reiterprofil einreichen. In diesem Fall sind Sicherheitssteigbügel obligatorisch c) Reiter mit Englischausrüstung müssen Peacock-Sicherheitssteigbügel, S-Steigbügel haben oder Devonshire-Boots tragen. 4 Der Sport Official ist der von SOSWI definierte Wettkampfleiter, siehe http://specialolympics.ch/funktionen/. 7 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
• Helm – Alle Reiter müssen SEI-ASTM oder TÜV/CE-EN geprüfte Schutzhelme mit 3-Punkt Befestigung tragen. Der Kinnriemen muss immer befestigt sein, wenn man in Kontakt mit dem Pferd ist. • Nummer – Die Teilnehmer müssen ihre Startnummern gut sichtbar auf ihrem Rücken tragen, dies während der Prüfung und auf dem Abreite-platz. • Während des Trainings müssen die Athleten korrekte Reitkleidung d.h. Helme, Schuhe und lange Hosen, gemäss Reglement, tragen. Es dürfen aber kurzärmlige Shirts ohne Turnier- Jacke getragen werden. • Korrekte Turnierbekleidung ist während der Parcoursbesichtigung sowie auch an der Siegerehrung vorgeschrieben Für Richtlinien von Bekleidungsvorschriften oder Ausrüstung nimmt die Western- oder Englisch Sektion des Reglements Stellung. 2.4 Ausrüstung • Die Sättel müssen dem Pferd angepasst sein. Zweckmässige Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt, in Vereinbarung mit dem Pferdebesitzer. • Ein Athlet kann den eigenen Sattel benützen, sofern dieser dem Pferd, dass er reitet, passt. Wenn ein Reiter den eigenen Sattel benützen möchte, muss erdies im Reiterprofil angeben. • Angepasste und persönliche Sättel müssen vom Veranstalter und Pferdebesitzer vor dem Turnier genehmigt werden. • Zaumzeuge müssen zweckmässig für die entsprechende Klasse sein und dem Reglement entsprechen. Bei internationalen, nationalen und regionalen Wettkämpfen ist es obligatorisch, bei allen Pferden vor dem Start die Gebisse kontrollieren zu lassen. • Halfter sind für alle geführten Klassen obligatorisch. Eine Führleine muss am Halfter eingehängt sein. Das Halfter kann über oder unter dem Zaumzeug liegen, solange es keine Einwirkung auf den Gebrauch des Gebisses und die Zügel hat. • Die Reiter dürfen angepasste Ausrüstung ohne Bestrafung benützen. (Beachte: Die Reiter dürfen in keinem Fall am Sattel festgemacht sein.) Angepasste Ausrüstung muss auf dem Reiterprofil angegeben werden. • Verbotenes Sattelzeug und Ausrüstung (gilt für das Abreiten und das Turnier): a) Ausbinder oder Schlaufzügel. b) Sattelauflagen - Falls ein Athlet eine Sattelauflage benötigt, muss dies im Reiterprofil angegeben werden. c) Gamaschen und Bandagen, ausser wenn sie für die Klasse benötigt werden. Gamaschen können nur benützt werden, wenn das Pferd immer mit diesen geritten wird und der Besitzer darauf besteht. d) Scheuklappen. e) Nüsternbedeckungen. Für die Richtlinien des Richtens von speziellen Klassen, nimmt die Englisch- und Western-Sektion Stellung. 8 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
2.5 Richtwesen • Die folgenden Punkte (welche zweckmässig sind) haben gleichgestellte Beweggründe für das Richten aller Klassen: a) Gleichgewicht des Reiters. b) Sitz des Reiters. c) Hilfengebung. d) Fähigkeit den Anweisungen zu folgen. e) Ring-Etikette und Sicherheit. f) Sportliches Verhalten. • Resultate, die bei der Vorstellung des Pferdes gezeigt werden, werden nicht höher bewertet als die Art und Weise, wie sie erlangt werden. • Unerlaubte Hilfe vom Pferde-Führer und Begleitpersonen wird bestraft: a) Begleitpersonen dürfen keine Stimmkommandos oder körperliche Hilfen geben, ausser in einem Notfall. b) Spezielle Aufmerksamkeit wird den Reitern mit Seh- oder Hörbehinderung oder schwerer physischer Behinderung gegeben. c) Trainer dürfen während der Zeit, in welcher der Athlet gerichtet wird, nicht als Pferde-Führer, Begleitperson oder Helfer für den eigenen Athleten fungieren. Für die Richtlinien des Richtens von speziellen Klassen, nimmt die Englisch- und Western-Sektion Stellung. 3 Turnierveranstaltung 3.1 Turniergelände und Einrichtung – Allgemeine Anforderungen für alle Veranstaltungen • Ein intakter Reitplatz. • Ein tragbares Umzäunungssystem für die Zuschauerabschrankung oder für andere abzusperrende Zonen. • Ein gekennzeichneter Zuschauerbereich, der weit genug von den Ein- und Ausgängen der Arena weg ist. • (Während der Prüfung) Ein Abreiteplatz, der genügend weit weg sein muss, so dass die Athleten, die eine Prüfung absolvieren, nicht beeinträchtigt werden. • Solide Rampen oder Treppen zum Aufsteigen. (Auf das Pferd). • Arenen mit robuster Umzäunung und soliden Toren, einer guten Drainage und passendem, ebenen Untergrund mit folgenden Abmessungen: a) Caprilli-Test: Bevorzugt 60 x 20 Meter, mindestens aber 20 x 40 Meter. b) Gymkhanas, Dressur, Western Riding und Drill Team: 20 x 40 Meter. c) Working Trails, Vorführung an der Hand (Showmanship), Reitklassen (Englisch und Western): 20 x 40 Meter. d) Abreiteplätze: wenn möglich 20 x 40 Meter oder einer Kombination, die rundherum 85 Meter misst mit nicht weniger als 20 Meter an der längsten Seite. 9 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
e) Falls kein genügend grosser Abreiteplatz zur Verfügung steht, kann auf der Turnierarena abgeritten werden. Es muss dann ein geeigneter Warteraum zur Verfügung stehen. 3.2 Organisation einer Veranstaltung • Ausschreibungen und Anmeldungen: a) Der Veranstalter versendet die Ausschreibungen mit der Information über das Datum, die Zeit, den Austragungsort, den Anmeldeschluss, die verschiedenen Klassen und andere wichtige Daten. b) Personen, die am Turnier teilnehmen möchten, müssen das Anmeldeformular zusammen mit dem Reiterprofil vor Anmeldeschluss einreichen. • Head Coach Treffen (oder HOD – Head of Delegation): a) Der Veranstalter vereinbart vor Turnierbeginn den Tag und die Zeit des Head Coaches Meeting, bei welchem die Teilnehmer die Möglichkeit haben, sich mit dem Turnierplatz vertraut zu machen. b) Der Veranstalter ist verantwortlich, den Teilnehmern alle wichtigen Informationen zu geben, die einen reibungslosen Turnierverlauf sicherstellen. c) Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Fragen der Teilnehmer exakt und detailliert zu beantworten. d) Falls nötig, vereinbart der Veranstalter ein weiteres Head Coach Meeting. • Passende Pferde: a) Ein wichtiges Merkmal der Special Olympics Wettkämpfe ist die Tatsache, dass die Pferde vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Passende Pferde sind das Erste und Wichtigste überhaupt. b) Anhand der Informationen über den Reiter (inklusive dem Reiterprofil) bietet der Organisator dem Reiter ein Pferd an. Deshalb ist es extrem wichtig, dieses Formular (Reiterprofil) mit grösster Sorgfalt und Aufmerksamkeit auszufüllen. Dies liegt in der Verantwortung des Trainers. • Training: a) Falls die Reiter nicht ihre eigenen Pferde mitbringen, muss genügend Zeit eingerechnet werden, damit der Reiter sich auf sein Pferd einstellen kann. b) Jeder Reiter ist angehalten, die Aufgabenteile der Klasse, in der er startet, zu üben. Deshalb ist der Veranstalter verpflichtet, folgende Dinge zur Verfügung zu stellen: 1) Abreiteplatz. 2) Dressurarena - für Reiter, welche in der Dressur und am Caprilli-Test teilnehmen. 3) Einige schwierige Elemente des Working Trail - für Reiter, welche daran teilnehmen. 4) Elemente des Gymkhanas. Wichtig für die Trainer! Während des Trainings müssen sie entscheiden, endgültig und zweifelsfrei, ob ein Pferd zum Reiter passt. Reiterwechsel aus Sicherheitsgründen ist zu diesem Zeitpunkt noch erlaubt. Nach den Eintrittstests ist ein Pferdewechsel nur möglich, wenn ein Pferd krank ist oder lahm geht. 10 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
3.3 Gruppeneinteilung Es soll festgehalten werden, dass alle Reiter gemäss ihrem Können teilnehmen. Reiter werden nicht nach Geschlecht oder Alter getrennt. Gemäss dem Special Olympics Sport Reglement sollten Gruppen aus 3 - 8 Reitern bestehen. • Definition: a) Support (S) - Der Reiter braucht Begleitung von einem oder zwei Helfern an der Seite des Pferdes und/oder einen Führer. Jegliche Hilfe in der Arena gilt als Begleitung. b) Independent (I) - Selbstständigen Reitern darf während der Prüfung nicht geholfen werden. • Gruppenunterteilung: a) Stufe A: Schritt, Trab/Jog, Galopp/Lope. Nur für selbstständige Reiter. Es wird vom Reiter erwartet, dass er ohne Änderung des Internationalen-Reglements startet. 1) A - Der Reiter kann alle Prüfungsaufgaben bewältigen. b) Stufe B: Schritt, Trab/Jog. 1) BI - Der Reiter reitet selbständig und kann alle Prüfungsaufgaben bewältigen. 2) BS - Der Reiter wird begleitet und kann alle Prüfungsaufgaben bewältigen. c) Stufe C: Nur Schritt. 1) CI - Der Reiter reitet selbstständig. 2) CS - Der Reiter wird begleitet. • Gruppenunterteilung: Prüfungen CS CI BS BI A Dressur nein nein Caprilli-Test nein nein nein nein Equitation Jumping nein nein English Equitation Vorführung an der Hand nein nein Stockseat Equitation Working Trail Pole Bending nein nein nein Barrel Race nein nein nein Figure 8 Stake Race nein nein nein Team Relay Der erste Schritt der Einteilung: Die Reiter werden gemäss ihrem Können in eine spezifische Gruppe eingeteilt (CS, CI, BS, BI, A) um sicherzustellen, dass alle verlangten Prüfungsaufgaben sicher bewältigt werden können. Das Können eines Reiters ist auf dem Reiterprofil ausgewiesen. Dieses Formular wird vom Trainer der Special Olympics vor der Veranstaltung vervollständigt und mit dem Anmeldeformular des Athleten eingereicht. Das Reiterprofil muss folgende Informationen ausweisen: • Körperlich nicht in der Lage leichtzutraben - ein Arztzeugnis muss dies bestätigen. • Körperlich nicht in der Lage den Jog auszusitzen - ein Arztzeugnis muss dies bestätigen. 11 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
• Körperlich nicht in der Lage Schuhe mit Absätzen zu tragen - ein Arztzeugnis muss dies bestätigen. Für den Veranstalter: - Diese Umstände müssen auf den Richterblättern, den Nummern und auf dem Rücken des Reiters vermerkt sein. Die Reiter dürfen in allen Klassen in ihrer Gruppe teilnehmen, dürfen aber in keiner anderen Kategorie teilnehmen. Der zweite Schritt - Der Eintrittstest Der eintrittstest ist nur an internationalen Turnieren obligatorisch. a) Der Eintrittstest kann vom Veranstalter (auch Regional) verlangt werden. b) Es wird Englisch- und Westernreiten durchgeführt, um die Reiter gemäss ihrem Können in die passenden Gruppen zu unterteilen. c) Nach dem Training und wenn das Pferd passt, absolvieren alle Reiter den Eintrittstest. d) Alle Klassen sind der Gruppenunterteilung angepasst, welche im Reiterprofil angegeben wurde. e) Alle Entrittstests müssen vor dem Turnier angekündigt werden. (Beim Head Coaches Meeting, im Trainer-Handbuch, etc.). f) Die Rolle der Richter ist zu diesem Zeitpunkt entscheidend! Gemäss ihrer Entscheidung werden die Teilnehmer in die für sie passende Gruppe eingeteilt, damit sie sich mit Reitern, die die gleichen Fähigkeiten haben, messen können. Es ist sehr wichtig für die Richter, die Fähigkeiten der Athleten genau einzuschätzen und zwischen schlecht, Durchschnitt und einer sehr guten Vorstellung zu unterscheiden. 4 Englischklassen 4.1 Glossar • "Am Zügel" - Ein Pferd, welches "am Zügel" (an den Hilfen) steht, akzeptiert leichten Zügelkontakt ohne dagegen zu sperren und gibt im Genick nach, hat Anlehnung an die Reiterhand und akzeptiert die treibenden Hilfen an den Zügel. Ein Pferd, dass "am Zügel" über den Rücken vorwärts geht, zeigt keine Widersetzlichkeit in den Übergängen und bleibt gehorsam gegenüber dem Reiter. • Übergänge sind Wechsel von Gangart und Tempo. Sie sollen sofort ausgeführt werden und müssen fliessend sein und nicht abrupt. Das Pferd soll leicht in der Hand sein, ruhig und in korrekter Haltung bleiben. • Halt - Beim Halten soll das Pferd aufmerksam, bewegungslos und gerade stehen, sein Gewicht ist gleichmässig auf alle vier Beine verteilt. Dies ist an den Nebeneinandergestellten Beinpaaren zu erkennen. • Leichttraben - Der Reiter soll auf dem diagonalen Peinpaar inneres Hinterbein / äusseres Vorderbein leichttraben. (Sitzen) • Galoppwechsel - Im Galopp soll das innere Vorderbein das Bein sein, das zuerst vorgreift. Wenn ein Reiter die Richtung wechselt, muss das Pferd das führende Bein wechseln, dass heisst, einen 12 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
Galoppwechsel machen, in einer der folgenden Arten: a) Einfacher Wechsel: Einfach ist ein Wechsel, wenn das Pferd in den Schritt oder den Trab pariert wird und dann auf der anderen Hand angaloppiert wird. b) Es sollten nicht mehr als 3 - 4 Tritte im Schritt oder Trab zwischen den Wechseln liegen. c) Fliegender Wechsel: Fliegend ist ein Wechsel, wenn das Pferd während dem Galoppsprung wechselt. Die Vorder- und Hinterbeine wechseln simultan. • Richtungswechsel - Ein Richtungswechsel ist ein Wechsel der Richtung und sollte von der Bande weg ausgeführt werden: a) Bei einem Richtungswechsel sollte das Pferd seine Körperbiegung der neuen Bewegungsrichtung anpassen. b) Das Pferd soll versammelt bleiben, den Reiterhilfen ohne wechseln der Gangart, Rhythmus oder Geschwindigkeit gehorchen. c) Während des Leichttrabens sollte der Reiter den Fuss (des Pferdes) wechseln. d) Im Galopp sollte ein Galoppwechsel folgen. 4.2 Bekleidung • Eine kurze, dunkle Reitjacke. • Reitshirt oder Hemd von konservativer Farbe, weiss bevorzugt. Offizielles Turnierhemd/-Bluse oder Shirt im Oxford-Stil., lang- oder kurzärmlig. • Krawatte (Plastron) oder hoher Kragen. Achtung bei Krawatte und Plastron Nadel nicht vergessen! • Normale Reithose oder Jodhpurs. Unifarben; Weiss ist bevorzugt. • Handschuhe sind erwünscht. • Sporen sind erlaubt, müssen aber vom Pferdebesitzer genehmigt werden. • Im Falle von schlechtem Wetter, wird den Athleten erlaubt, Hutschoner und eine konservative Regenjacke zu tragen. • Bei extremer Hitze (über 30 Grad) können die Richter den Athleten erlauben, ohne Reitjacke zu starten. (Sommertenue) • Stiefeletten/Stiefel mit glatter Sohle und Absätzen. • Geprüfte Helme gem. Kap. 2.3 4.3 Ausrüstung • Ein Englischsattel, gleich welcher Typ, ist Vorschrift. • Eine Gerte mit Schlag, nicht länger als 1 Meter, darf benützt werden. Gerten dürfen nur mit Bewilligung des Pferdebesitzers verwendet werden, welcher bestätigen muss, dass das Pferd den Gebrauch einer Gerte gewohnt ist. Falls ein Reiter ein taubes Bein hat, muss ihm ein willig vorwärtsgehendes Pferd zugewiesen werden oder ein Pferd, das den Gebrauch der Gerte gewohnt ist. • Steigbügel: a) Sicherheitssteigbügel sind erwünscht. b) Die Reiter müssen ihre eigenen Sicherheitssteigbügel und Riemen zum Turnier mitbringen, es sei denn, der Veranstalter entscheidet anders und gibt das im Anmeldeformular oder dem 13 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
Trainer-Handbuch, vor dem Turnier, bekannt. c) An internationalen Turnieren sind eigene Bügel und Bügelriemen Vorschrift. • Zäumung: a) Ein einfacher Trensenzaum mit einem englischen, hannoverschen oder irischen Nasenband ist Vorschrift. b) Eine Trense ist verlangt. c) Alle Gebisse müssen glatt und solide sein. d) Alle Teile des Gebisses, welche ins Pferdemaul kommen (d.h. Mundstücke), dürfen aus 2 oder mehreren Metallen oder Materialien gemacht sein. f) Die Zügel sind geschlossen. 4.4 Haltung des Reiters • Der Reiter sollte ein fachmännisches Auftreten haben. Der Sitz und die Hände sollen leicht und versammelt sein. Der Reiter soll den Eindruck vermitteln, dass er in jedem aufkommenden (Not-) Fall die Kontrolle hat. • Grundhaltung: a) Augen geradeaus. b) Schultern zurück. c) Oberkörper gerade aber nicht steif oder ein hohles Kreuz. d) Zehen im bestmöglichen Winkel gemäss Möglichkeit des Reiters. e) Absätze gerade oder runter. f) Wade und Bein im Kontakt zum Pferd und leicht hinter dem Gurt. g) Ballen des Fusses auf dem Steigbügel (darf nicht am Gurt befestigt sein). 14 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
• Hände: a) Die Hände sollen leicht auseinander sein, über und vor dem Widerrist des Pferdes, wobei die Knöchel in einem Winkel von 30 Grad innerhalb der Vertikalen sind und eine gerade Linie vom Pferdemaul zum Ellbogen des Reiters bilden. b) Die Zügelhaltung gemäss klassischen Grundsätzen. Das Zügelende kann nach links oder rechts des Pferdehalses fallen. c) Die Zügel sollen gleich lang aufgenommen werden. • Haltung während des Reitens: a) Im Schritt, ausgesessenem Trab und Galopp soll der Körper 2 - 3 Grad vor der Vertikalen sein. b) Während dem Leichttraben soll der Körper vorwärts geneigt oder vertikal sein. c) Für das Galoppieren und Springen soll der Körper vorwärts geneigt oder vertikal sein. 4.5 Dressur Prüfung CS CI BS BI A Dressur nein ja nein ja ja Allgemeine Informationen (Dressur und Caprilli-Test) • Haltung während des Reitens: a) Der Zweck der Dressur ist die harmonische Präsentation des Körpers und des Könnens des Pferdes. Als Resultat der Kommunikation und Verständigung des Reiters, ist das Pferd nicht nur ruhig, versammelt und im Gleichgewicht, sondern auch selbstsicher, aufmerksam und eifrig. Das Pferd gibt uns auf diese Weise den Eindruck, das von ihm Verlangte von sich aus auszuführen. Selbstsicher und aufmerksam gibt es der Einwirkung des Reiters bereitwillig nach. b) Während der ganzen Dressurprüfung soll der Reiter danach streben, das Pferd "am Zügel" zu behalten, ein Können, welches das Resultat konstanter und wiederholter Arbeit zwischen dem Pferd und dem Reiter ist. An Turnieren, an denen die Reiter auf geliehenen Pferden teilnehmen, ist angemessene Anlehnung genügend. 15 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
Turniergelände und Einrichtung • Der Arenaboden soll so eben wie möglich sein und 20 x 40 Meter messen. Dies gilt für das Innere der Reitbahn (Einzäunung). • Die Umzäunung selber soll aus niedrigen Zäunen, ungefähr 30 Zentimeter hoch, bestehen. Der Teil des Zaunes mit dem Buchstaben A/C soll leicht zu bewegen sein, um die Teilnehmer in und aus der Arena zu lassen. Der Buchstabe A/C soll gut sichtbar ausserhalb der Arena platziert werden. • Die Buchstaben sollen ausserhalb der Arena platziert werden. • Alle Buchstaben sollen deutlich und gross genug sein, damit sie aus Distanz gut sichtbar sind. • Falls die Richter den exakten Punkt auf der Bahn gegenüber jedes Buchstabens nicht erkennen können, soll sich dort entweder ein roter Pfosten gegen die Umzäunung befinden oder eine gemalte, rote Linie an der Umzäunung. • Die ganze Mittellinie und die drei Punkte D, X und G sollen bestmöglich markiert werden. Auf Rasen soll die Mittellinie tiefer gemäht werden als der Rest der Arena. Auf Sand soll die Mittellinie abgezogen werden. • Es ist erlaubt, die Arena mit Blumen und Begrünung zu dekorieren, sofern die Dekoration die Pferde nicht ablenkt. • Standort der Richter: a) Mindestens 1 Richter; (Ideal 2 Richter) - einer beim Buchstaben C und einer bei B oder E. b) Falls es nur einen Richter gibt, soll er 5 Meter vom Ende der Arena bei C sein. c) Eine separate Umzäunung soll für jeden Richter zur Verfügung gestellt werden. Der Richter 16 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
soll gute Sicht auf die Arena haben, notfalls erhöht. Der Richter ist ausserhalb der Arena platziert. Richtwesen • Bei der Notenvergabe für jeden Aufgabenteil der Dressur soll zuerst bestimmt werden, ob der Aufgabenteil entweder mangelhaft (4 oder weniger) oder genügend (5 oder mehr) ausgeführt wurde. • Exaktheit (angemessen) soll nur ein Faktor sein, wenn Ungenauigkeit die Schwierigkeit des Aufgabenteils vermeidet. • Ein Aufgabenteil, der an einem bestimmten Punkt der Bahn ausgeführt werden muss, soll dann ausgeführt werden, wenn der Körper des Reiters sich bei diesem Punkt befindet. • Falls ein Problem einmal auftritt, kann dies vom Richter milde beurteilt werden. Wiederholte Vorkommnisse sollen härter bestraft werden. • Im Falle eines Sturzes von Pferd und/oder Reiter wird der Athlet disqualifiziert. Der Reiter darf aber mit Erlaubnis des Richters die Prüfung beenden. • Falls während der Prüfung das Pferd die Arena verlässt (alle vier Hufe ausserhalb der Arena oder Markierung der Arenaumzäunung) ist der Reiter disqualifiziert, darf aber mit Erlaubnis des Richters die Prüfung beenden. • Ein Athlet, der die Arena am Ende des Rittes in irgendeiner anderen Weise verlässt als vorgeschrieben ist, wird mit einem Abzug bestraft. • Der Richter kann eine Prüfung anhalten und/oder dem Athleten gestatten, vom Anfang an neu zu starten oder von einem angemessenen Punkt der Prüfung, falls ungewöhnliche Umstände passiert sind, die die Prüfung unterbrochen haben. • Nach dem Läuten der Glocke hat der Reiter 90 Sekunden Zeit in die Arena einzureiten. Falls dem nicht Folge geleistet wird, wird der Reiter disqualifiziert. • Von keinem Reiter kann verlangt werden, dass er vor seiner planmässigen Zeit startet, ohne 1 - 2 Stunden vorher benachrichtigt zu werden. • Alle Aufgabenteile und bestimmte Übergänge, welche vom/n Richter/n beurteilt werden müssen, sind auf dem Richterblatt vermerkt. Jeder Aufgabenteil erhält eine Note von 0 bis 10. Die tiefste Note ist 0 und wird für einen Aufgabenteil vergeben, der "nicht ausgeführt“, das heisst, dass praktisch nichts des verlangten Aufgabenteiles ausgeführt wurde. 10 ist die höchste Note. • Die Skala der Noten ist wie folgt: 10 ausgezeichnet 5 genügend 9 sehr gut 4 mangelhaft 8 gut 3 ziemlich schlecht 7 ziemlich gut 2 schlecht 6 befriedigend 1 sehr schlecht 0 nicht ausgeführt • Für die Gesamtnote als auch für bestimmte schwierige und/oder häufig wiederholte Aufgabenteile werden Koeffizienten vergeben, das heisst, sie werden mit der Koeffizienten- Nummer multipliziert. Koeffizienten werden auf dem Richterblatt notiert. 17 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
• Die Gesamtnoten werden in den folgenden Kategorien vergeben, nachdem der Athlet seine Vorführung beendet hat: a) Sitz und Einwirkung des Reiters. b) Reiterliches Gefühl und Können, Effektivität der Hilfen. c) Die Selbstsicherheit des Reiters und Aktivhaltung des Pferdes. d) Das reiterliche Können der Führung des Pferdes und die Exaktheit. • Nach jeder Prüfung, wenn die Richter die Gesamtnoten fertig gestellt haben, werden die Richterblätter den Punkterichtern übergeben, welche die Noten wie folgt tabellisieren: a) Die Noten werden mit dem entsprechenden Koeffizienten multipliziert und dann addiert. b) Strafpunkte für Fehler bei der Ausführung der Prüfung werden dann auf dem Richterblatt abgezogen. c) Die Endnote für die Klassierung wird mittels Addierung aller Punkte ermittelt. d) Bei mehr als einem Richter zählt die Gesamtnote. e) Falls zwei oder mehrere Richter sind, werden die erreichten Punktzahlenvon jedem Richter separat angegeben, zusätzlich zur Gesamtnote. f) In allen Prüfungen ist derjenige Athlet Sieger, der die höchste Gesamt-Punktzahl hat; Zweitplatzierter ist der Athlet mit der zweithöchsten Punktzahl, u.s.w. g) Falls zwei Athleten Punktegleichstand haben, wird der Athlet mit den höchsten Noten der Gesamtnote zum Sieger erklärt. h) Wenn auch bei den Gesamtnoten Punktegleichstand besteht, kann der Richter die Richterblätter überprüfen und den Sieger bestimmen oder den Punktegleichstand bestätigen. Gangarten • Halt a) Beim Halten soll das Genick aufgerichtet sein, die Erhebung hoch und der Kopf leicht vor der Vertikalen sein. b) Während das Pferd "am Zügel" ist und sanfter, leichter Kontakt zur Reiterhand beibehalten wird, darf das Pferd leicht am Gebiss kauen und sollte bereit sein, auf die leichteste Hilfe des Reiters anzutreten. • Schritt – Die folgenden Schrittarten werden anerkannt: a) Arbeitsschritt - Ein regelmässiger und lockerer Schritt, in welchem das Pferd energisch aber ruhig, mit gleichmässigen deutlichen Tritten einen klaren Viertakt zeigt. Die Hinterhufe sollen in die Huf-abdrücke der Vorderhand treten. Der Reiter soll leichten und konstanten Kontakt mit dem Pferdemaul beibehalten. b) Mittelschritt - Ein freier, regelmässiger und lockerer Schritt mit mässiger Dehnung, mit gleichmässigen, deutlichen Tritten. Die Hinterhufe sollen vor den Hufabdrücken der Vorderbeine aufsetzen. Der Reiter soll einen leichten und konstanten Kontakt mit dem Pferdemaul beibehalten. c) Schritt am hingegebenen Zügel - Eine Phase der Entspannung, in welcher dem Pferd die völlige Freiheit gegeben wird, seinen Kopf und Hals vorwärts abwärts zu dehnen. 18 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
• Trab – Die folgenden Trabarten werden anerkannt: a) Arbeitstrab - Dies ist ein Tempo, in welchem das Pferd entsprechend dem Gleichgewicht und "am Zügel" bleibend, vorwärts geht. Mit gleichmässigen, elastischen Tritten und guter Aktion der Hinterhand. Der Ausdruck "gute Aktion der Hinterhand" meint nicht, dass eine Versammlung verlangt wird. Er unterstreicht nur die Wichtigkeit eines Schwunges, der aus der Schubkraft der Hinterhand entsteht. b) Mitteltrab - Das Pferd geht in einem "erweiterten" Rahmen vorwärts, mit freien und deutlich verstärkten Tritten und sichtbarem Schwung aus der Hinterhand. Während das Pferd "am Zügel" behalten wird, erlaubt der Reiter dem Pferd, seinen Kopf leicht vor der Vertikalen zu tragen, durch gleichzeitiges Senken des Kopfes und Streckung des Halses. Der Rhythmus soll so gleichmässig wie möglich sein und der ganze Bewegungsablauf soll ausgeglichen und locker vorwärts sein. • Galopp – Die folgenden Galopparten werden anerkannt: a) Arbeitsgalopp - Dies ist ein Tempo, in welchem sich das Pferd in entsprechendem Gleichgewicht und "am Zügel" bleibend, mit gleichmässigen, leichten und kadenzierten Sprüngen und Schwung aus der Hinterhand vorwärts geht. Dies unterstreicht die Wichtigkeit eines Schwunges der aus der Schubkraft der Hinterhand entsteht. b) Mittelgalopp - Das Pferd geht mit freien und deutlich verlängerten Sprüngen und sichtbarem Schwung aus der Hinterhand vorwärts. Während das Pferd "am Zügel" behalten wird, erlaubt der Reiter dem Pferd, seinen Kopf leicht vor der Vertikalen zu tragen, durch leichtes Senken des Kopfes und Streckung des Halses. Haltung und Hilfen des Reiters • Alle Bewegungsabläufe sollen ohne offensichtlichen Kraftaufwand durch den Reiter ausgeführt werden. • Der Athlet soll in guter Balance sitzen und die Beine sollen ruhig am Pferd gehalten werden. • Der Oberkörper soll leicht, frei und aufrecht sein. • Die Hände sollen tief und nahe beieinander sein, ohne sich oder das Pferd zu berühren. Die Fäuste geschlossen aber nicht verkrampft; der Daumen ist der höchste Punkt. • Die Ellbogen und Oberarme sollen locker am Körper anliegen. • Der Reiter soll der Bewegung des Pferdes weich und frei zu folgen und die Hilfen unauffällig anzuwenden. • Reiten mit beiden Händen ist obligatorisch. Ausführung der Dressurprüfungen • Vorgelesene Prüfungen: a) Alle Special Olympics Dressurprüfungen und Caprilli-Tests dürfen vorgelesen werden. b) Falls die Prüfung vorgelesen wird, ist der Trainer dafür verantwortlich, eine Person zu engagieren, die die Prüfung vorliest. Bei den Welt-Spielen kann der Trainer die Prüfung in der Muttersprache des Athleten vorlesen. c) Verspätung bei der Ansage des Aufgabenteiles und Fehler beim Vorlesen der Prüfung entschuldigt den Reiter nicht bei Folgefehlern. 19 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
d) Das Vorlesen der Aufgabenteile, so wie sie geschrieben stehen, ist nur einmal gestattet. Eine Wiederholung der Aufgabenteile durch den Vorleser wird als unerlaubte Hilfe angesehen. e) Ausser aus Sicherheitsgründen, ist unerlaubte Hilfe der Person, die die Prüfung vorliest oder jemand anderem, verboten und ist ein Disqualifikationsgrund. • Gruss – Beim Gruss muss der Reiter die Zügel in eine Hand nehmen, den anderen Arm locker neben dem Körper nach unten fallen lassen und den Kopf leicht nach vorne neigen (Nicken). • Stimmkommandos – Der Gebrauch der Stimme in irgendeiner Weise, inklusive ein- oder mehrmals schnalzen, ist ein schwerwiegender Fehler und wird mit mindestens 1 - 2 Noten Abzug für den betreffenden Aufgabenteil geahndet. • Fehler: a) Wenn ein Athlet einen Programmfehler begeht (d.h. in die falsche Richtung abwendet, einen Aufgabenteil auslässt), greift der Richter durch Läuten der Glocke oder Pfeifen ein. Der Richter zeigt dem Athleten, falls nötig, den Punkt, wo er mit der Prüfung fortfahren kann und der nächste Aufgabenteil auszuführen ist. Der Richter lässt den Athleten dann alleine weiterreiten. b) In manchen Fällen, wenn der Athlet einen Programmfehler begeht, kann das Läuten der Glocke die Vorstellung unnötig erschweren. In diesem Fall entscheidet der Richter, ob er die Glocke läutet oder nicht. c) Bei Special Olympics Prüfungen muss jeder Fehler eines Aufgabenteiles (Programmfehler), mit oder ohne Glockenzeichen, wie folgt bestraft werden: a) Das erste Mal mit 1 Punkt. b) Beim zweiten Mal mit 2 Punkten. c) Beim dritten Mal mit 4 Punkten. d) Beim vierten Mal mit Ausschluss, der Athlet darf aber die Prüfung beenden. d) Wenn ein Athlet "einen Prüfungsfehler" (d.h. beim Gruss die Zügel nicht in eine Hand nimmt) macht, muss er wie für einen Programmfehler bestraft werden. Das Selbe gilt für Reiter, welche die Arena am Ende ihrer Prüfung, anders als für die Prüfung vorgeschrieben, verlassen. e) Falls ein Richter einen Fehler übersieht, wird zu Gunsten des Athleten entschieden. f) Die Strafpunkte, der vom Athleten erreichten Gesamtpunktzahl werden auf jedem Richterblatt abgezogen. Dressurprüfungen: • Alle Aufgabenteile der Dressur werden nach Vorgaben vom Programm ausgesessen oder leichtgetrabt. Wenn im Dressur-Programm keine Vorgaben gemacht werden, kann ausgesessen oder leichtgetrabt werden (gemäss dem Wunsch des Teilnehmers). • Mindestens 5 Minuten sollen erlaubt sein, um eine einzelne Prüfung zu beenden. • Die folgenden Dressurprogramme werden für Special Olympics verwendet. Diese Formulare können als Richterblätter verwendet werden. 20 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
Dressur Programm Kategorie A: Test 1 (Schritt-Trab-Galopp) Start-Nr.: Name des Reiters: Name des Pferdes: Lektionen Aufgabenstellung Punkte Bemerkungen A Einreiten im Arbeitstrab, Gerade Linie, 1. mit Schrittübergang Sitz in Übergängen, X Halt, Gruss, anreiten im Trab geschlossen stehen Unbeweglichkeit Wendung, Biegung und 2. C Auf linke Hand Gleichgewicht E Zirkel links, 20m Ø (Mittelzirkel) Im 1. Viertel des Zirkels angaloppieren, Grösse und Form des ½ Zirkel Galopp, vor E Trabübergang Zirkels, 3. E Geradeaus ganze Bahn Biegung und Gleichgewicht Sitz im Übergang 4. Zwischen K + A Mittelschritt Vorwärtsbewegung Vorwärts-Abwärts, 5. F-E Freier Schritt Losgelassenheit Sitz in Übergang 6. E-H Mittelschritt Vorwärtsbewegung 7. Zwischen H + C Arbeitstrab Sitz in Übergang B Zirkel rechts, 20m Ø (Mittelzirkel) Im 1. Viertel des Zirkels angaloppieren, Grösse und Form des ½ Zirkel Galopp, vor B Trabübergang Zirkels, 8. B Geradeaus ganze Bahn Biegung und Gleichgewicht A Auf die Mittellinie Gerade Linie, Sitz in Übergang, 9. X mit Schrittübergang Halt, Gruss geschlossen stehen Unbeweglichkeit Verlassen der Bahn im Freien Schritt. Gesamteindruck Punkte Koeff. Bemerkungen Sitz des Reiters. (Korrekte Position und Balance) X2 Hilfengebung des Reiters. (Korrekte Hilfengebung und Einwirkung des Reiters) X2 Einwirkung des Reiters. (Der Reiter reitet sein Pferd stetig vorwärts) Präsentation: Ruhe und Gesamteindruck des vorgestellten Programms X2 Total mögliche Punkte: 150 Verfügbare Zeit: 5 Min. (Reitplatz 20 x 40) Trab: Leichtreiten oder Aussitzen Subtotal: Unterschrift Richter: Fehler: Total Punkte: __________ Bewertungs-Skala: 5 genügend Programmfehler: 10 exzellent 4 ungenügend 9 sehr gut 3 ziemlich schlecht Erster Fehler: -1 8 gut 2 schlecht Zweiter Fehler: -2 7 ziemlich gut 1 sehr schlecht Dritter Fehler: -4 6 zufriedenstellend 0 nicht ausgeführt Vierter Fehler: Disqualifikation 21 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
Dressur Programm Kategorie A: Test 2 (Schritt-Trab-Galopp) Start-Nr.: Name des Reiters: Name des Pferdes: Lektionen Aufgabenstellung Punkte Bemerkungen A Einreiten im Arbeitstrab, Gerade Linie, 1. mit Schrittübergang Sitz in Übergängen, X Halt, Gruss, anreiten im Trab geschlossen stehen C Auf rechte Hand Unbeweglichkeit Grösse und Form des 2. B Zirkel rechts, 20m Ø (Mittelzirkel) Zirkels 3. zwischen B + F Im Arbeitsgalopp rechts angaloppieren Übergang Grösse und Form, Sitz 4. A Zirkel rechts im Galopp 20m Ø, 1xherum des Reiters zwischen A-K Arbeitstrab 5. KXM Handwechsel im Trab Übergang 6. M-C-H-E Arbeitstrab Vorwärtsbewegung Grösse und Form des 7. E Zirkel links, 20m Ø (Mittelzirkel) Zirkels Hilfestellung und 8. zwischen E + K Im Arbeitsgalopp links angaloppieren Übergang Grösse und Form des 9. A Zirkel links im Galopp 20m Ø, 1xherum Zirkels zwischen A+F Arbeitstrab 10. zwischen F+B Schrittübergang, Mittelschritt Übergänge B-H Von B nach H freier Schritt, Vorwärtsbewegung, 11. H Mittelschritt Losgelassenheit 12. C-M-B-F Arbeitstrab Übergang F-A Schritt, 13. A A auf die Mittellinie Gerade Linie, X Halt, Gruss Unbeweglichkeit Verlassen der Bahn im Freien Schritt. Gesamteindruck Punkte Koeff. Bemerkungen Sitz des Reiters. (Korrekte Position und Balance) X2 Hilfengebung des Reiters. (Korrekte Hilfengebung und Einwirkung des Reiters) X2 Einwirkung des Reiters. (Der Reiter reitet sein Pferd stetig vorwärts) Präsentation: Ruhe und Gesamteindruck des vorgestellten Programms X2 Total mögliche Punkte: 190 Subtotal: Unterschrift Richter: Fehler: Total Punkte: __________ Bewertungs-Skala: 5 genügend Programmfehler: 10 exzellent 4 ungenügend 9 sehr gut 3 ziemlich schlecht Erster Fehler: -1 8 gut 2 schlecht Zweiter Fehler: -2 7 ziemlich gut 1 sehr schlecht Dritter Fehler: -4 6 zufriedenstellend 0 nicht ausgeführt Vierter Fehler: Disqualifikation 22 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
Dressur Programm Kategorie B: Test 1 (Schritt-Trab) Start-Nr.: Name des Reiters: Name des Pferdes: Lektionen Aufgabenstellung Punkte Bemerkungen A Einreiten im Arbeitstrab Gerades Einreiten, X Halt, Unbeweglichkeit, Gruss Geschlossen stehen, X–C Anreiten im Arbeitstrab Unbeweglichkeit, C Wendung rechts Übergänge 1. C-M Arbeitstrab Durch die ganze Bahn Wechseln (Diagonal) im Gerade Linie auf 2. M – X - K Arbeitstrab Diagonale Grösse und Form des 3. A Zirkel links, 20m Ø Zirkels A-F Arbeitstrab 4. F-B Übergang zum Arbeitsschritt Übergänge B Wendung links X Halt, 5 Sek. Stillstehen Wendungen X–E weiter im Arbeitsschritt Geschlossen stehen 5. E Wendung rechts Unbeweglichkeit Übergänge, H Arbeitstrab Grösse und Form des 6. C Zirkel rechts, 20m Ø Zirkels Vorwärts-Abwärts, 7. M-F Freier Schritt Losgelassenheit F-A Arbeitsschritt Gerades Einreiten A Auf die Mittellinie Geschlossen stehen 8. X Halt, Gruss Unbeweglichkeit Verlassen der Bahn im Freien Schritt. Gesamteindruck Punkte Koeff. Bemerkungen Sitz des Reiters. (Korrekte Position und Balance) X2 Hilfengebung des Reiters. (Korrekte Hilfengebung und Einwirkung des Reiters) X2 Einwirkung des Reiters. (Der Reiter reitet sein Pferd stetig vorwärts) Präsentation: Ruhe und Gesamteindruck des vorgestellten Programms X2 Total mögliche Punkte: 140 Verfügbare Zeit: 5 Min. (Reitplatz 20 x 40) Trab: Leichtreiten oder Aussitzen Subtotal: Unterschrift Richter: Fehler: Total Punkte: __________ Bewertungs-Skala: 5 genügend Programmfehler: 10 exzellent 4 ungenügend 9 sehr gut 3 ziemlich schlecht Erster Fehler: -1 8 gut 2 schlecht Zweiter Fehler: -2 7 ziemlich gut 1 sehr schlecht Dritter Fehler: -4 6 zufriedenstellend 0 nicht ausgeführt Vierter Fehler: Disqualifikation 23 Special Olympics Switzerland - Règlement d’Equitation
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